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AGAD-ARBEITGEBER AUF DRAHT� Ausgabe�2�|�2018�–�Seite�1
Ausgabe 2 | 2018Brancheninformationen des Arbeitgeberverband Großhandel, Außenhandel, Dienstleistungen e.V.�
ARBEITGEBER AUF DRAHT
EDITORIAL
René Dreske und Gerhard Drauschke �Erster�und�zweiter�Vorsitzender�AGAD�e.V.
SEHR GEEHRTE DAMEN UND HERREN,die�radikale�Veränderung�durch�die�fortschreitende�Digitalisierung�ist�eine�wesentliche�Herausforderung,�der�sich�Unternehmen�stellen�müssen.�Ein�anderes�drängendes�Problem�ist�die�zunehmend�schwierigere�Verkehrssituation�vor�allem�in�den�Innenstädten.�Als�Arbeitgeber-�verband�wollen�wir�unsere�Mitglieds-�unternehmen�bei�diesen�bedeutenden�Aufgaben�mit�Rat�und�Tat�unterstützen.�So�planen�wir�derzeit�einen�zweiten�Groß-�handelstag�und�hoffen,�an�den�großen�Erfolg�der�ersten�Veranstaltung�im�vergan-genen�Jahr�anknüpfen�zu�können.�Wieder�in�Zusammenarbeit�mit�den�Industrie-�und�Handelskammern�im�Ruhrgebiet�wird�dieser�Kongress�im�September�2019�statt-�finden.�Dann�wird�es�neben�der�Digitalisie-rung�auch�um�Zukunftsfragen�der�Mobili-tät�gehen.�Das�Interview�mit�Prof.�Dr.�Alex�Vastag�in�dieser�Ausgabe�soll�Sie�schon�einmal�auf�das�Thema�einstimmen.�
Darüber�hinaus�berichten�wir�wieder�über�unsere�vielfältigen�Aktivitäten�und�die�unserer�Mitgliedsunternehmen.�Lesen�Sie�in�dieser�Ausgabe�auch,�wie�der�AGAD�und�seine�Service�GmbH�Ihr�Unternehmen�über�die�arbeitsrechtliche�Beratung�und�tarifliche�Vertretung�hinaus�noch�weiter��unterstützen�kann.�
Herzliche�Grüße,�Ihr�
René�Dreske�� Gerhard�Drauschke�
Ein�neues�Unternehmen�aus�Dortmund�will�die�Suche�nach�passenden�Unternehmenskäufern�erleichtern.�Auf�der�Plattform�SLISTER.de�kön-nen�Käufer�oder�Investoren�ihre�Suchkriterien�detailliert�definieren.�Mit�Hilfe�eines�intelligen-�ten�Algorithmus�werden�diese�anschließend�mit�den�Abfragen�der�Verkäuferseite�abgegli-chen�und�in�Form�einer�so�genannten�„Smart-list“�–�geordnet�nach�Passform�–�dargestellt.
„Bislang�mussten�die�Verkäufer�oder�ihre�Bera-�ter�die�Liste�der�potenziellen�Käufer,�die�so�genannte�Longlist,�in�aufwändiger�Recherche�erarbeiten.�Mit�unserem�Service�können�die��in�Frage�kommenden�Käufer�mit�einer�einzigen�Abfrage�identifiziert�werden.�Zudem�werden�nur�Käufer�und�Verkäufer�zusammengebracht,�die�auch�wirklich�zueinander�passen.�Das�ist�eine�enorme�Arbeitserleichterung“,�beschreibt
Maximilian�Günther,�einer�der�beiden�Grün-der,�die�Vorteile.�„Bei�der�Entwicklung�haben�wir�unsere�Erfahrungen�aus�dem�Beratungs-geschäft�der�WESTFALENFINANZ�einfließen�lassen�und�bieten�allen�Beteiligten�heute�eine�unabhängige,�hochfunktionale�Plattform“,�ergänzt�Gründerpartner�Steffen�Bolz.�Dass�die�Anonymität�des�zu�verkaufenden�Unterneh-mens�in�jedem�Fall�zu�wahren�ist,�war�für�die
beiden�erfahrenen�Berater�von�Anfang�an�klar.�Auch�sind�sie�davon�überzeugt,�dass�SLISTER�die�Beratung�im�Veräußerungsprozess�nur��ergänzen,�nicht�aber�ersetzen�kann.�Während��die�Käuferseite�sowohl�eine�kostenlose�Mit-gliedschaft�mit�eingeschränktem�Suchumfang�als�auch�kostenpflichtige�Mitgliedschaften�abschließen�kann,�ist�die�Nutzung�für�die�Ver-käuferseite�stets�kostenlos.�
START-UP SLISTER.DE
INTELLIGENTE PLATTFORM FÜR UNTERNEHMENSVERKÄUFE
Der�Wirtschaftsjournalist�hat�die�digitale�Transformation�über�mehr�als�zwei�Jahrzehn-te�eng�begleitet,�Bücher�über�dieses�Thema�geschrieben�und�ist�Lehrbeauftragter�an�der�TU�Darmstadt.�Die�Regionen�Europa/Mittlerer�Osten�und�Afrika�haben,�was�den�digitalen�Fortschritt�in�Unternehmen�betrifft,�im�Ver-�gleich�zum�Asien-�und�Pazifikraum�und�Amerika�die�meisten�digitalen�Novizen�und�
die�wenigsten�digitalen�Champions,�berich-tete�Schmidt.�So�haben�die�60�wertvollsten�Plattformen�der�Welt�allein�im�ersten�Halbjahr�2018�rund�eine�Billion�Dollar�an�Wert�gewon-nen�und�sind�zusammen�nun�sieben�Billionen�Dollar�wert.��Von�diesen�Top-Unternehmen�stammen�66�Prozent�aus�den�USA,�30�Prozent�aus�Asien,�aber�lediglich�3�Prozent�aus�Europa.�
„Die�Plattform-Ökonomie�ist�an�Europa�bisher�
weitgehend�vorbei�gegangen.�Die�Börsen�in�Europa�honorieren�diese�Geschäftsmodelle�nicht,�sondern�strafen�sie�eher�ab“,�hat�Schmidt�beobachtet.�Diese�Entwicklung�hält�er�für�gefährlich,�weil�Plattformen�erheblich�schneller�wachsen�als�herkömmliche�Indus-�trieunternehmen.�„Je�mehr�Partner�eine�Plattform�hat,�desto�mehr�Kunden�kann�sie�erreichen.�Umso�größer�sind�das�Angebot�und�die�Interaktionen�auf�der�Plattform�und�damit�auch�letztlich�die�Einnahmen.�Denn�mit�jeder�Transaktion�fließt�ein�Teil�der�Transaktions-summe�direkt�in�die�Kassen�der�Plattformbe-treiber“,�erklärt�Schmidt.�Nach�Schätzungen�des�Deutschen�Instituts�für�Wirtschaftsfor-schung�wandern�auf�diese�Weise�rund�25�Mrd.�Euro�jährlich�ins�Silicon�Valley,�auf�diesem��Weg�zurück�kommt�hingegen�kaum�etwas.�
Erstaunt�zeigten�sich�die�rund�120�Teilnehmer�des�AGAD-Forums�auch�über�die�Ergebnisse�einer�Studie,�für�die�der�Digitalverband�Bitkom�im�Januar�2018�deutsche�Unternehmen�mit�mindestens�20�Beschäftigen�befragt�hat:�Danach�kennen�45�Prozent�der�befragten�Handels-,�60�Prozent�der�Dienstleistungs-�und�55�Prozent�der�Industrieunternehmen�die�Be-griffe�„digitale�Plattformen�/�Plattformökono-mie“�nicht.�Lediglich�10�Prozent�der�Handels-�unternehmen�gaben�an,�eine�Plattform�zu�betreiben.�Bei�den�Dienstleistungs-�und�Indus-trieunternehmen�waren�es�nur�zwei�Prozent.��
Auch�gegenüber�digitalen�Technologien�wie�künstliche�Intelligenz,�Robotik�und�3D-Druck�haben�deutsche�Vorstände�ihrer��Selbstein-schätzung�zufolge�überwiegend�Nachhol-�bedarf.�Mehr�Entschlossenheit�und�Tempo��für�die�weitere�Entwicklung�sei�dringend�not-�wendig,�mahnte�Schmidt.�„Denken�Sie�an�digitale�Geschäftsmodelle!�Nehmen�Sie�Ihre�Leute�mit!�Und�beachten�Sie:�Die�Technik�ist�immer�nur�das�Mittel�zum�Zweck“,�forderte��er�die�Teilnehmer�auf.�
Plattformen sind das zentrale Geschäftsmodell der digitalen Ökonomie und ihr Wachstum geht ungebremst weiter. Diese
dynamische Entwicklung scheint jedoch bislang an Europa vorbeizuziehen. Das war nur eine von vielen interessanten Beobach-
tungen, die der Gastredner Dr. Holger Schmidt dem Auditorium auf dem diesjährigen AGAD-Forum am 5. Juni vorstellte.
AGAD-FORUM
IN EUROPA GIBT ES ZU VIELE DIGITAL-NOVIZENGastredner�Dr.�Holger�Schmidt�fordert�mehr�Entschlossenheit�von�der�Wirtschaft
DIGITALE PLATTFORMEN IN DEUTSCHLANDWert in Prozent/Representativbefragung unter Unternehmen mit mindestens 20 Beschäftigten
45
6055
3324
13
32
168 9
13
29
Bieten unsereProdukte/Dienste
auf Plattformen an
Kaufen Produkte/Diensteauf Plattformen
Digitale Plattformensind für unserUnternehmen
irrelevant
Kennen die Begriffe„digitale Plattformen/Plattform-Ökonomie“
nicht
Quelle: Netzökonom/ Bitkom ReSearch, Januar 2018 Handel Dienstleistung Industrie
Mit�dabei�auf�dem�Forum:�René�Dreske,�Jan�Höttcke,�Dr.�Holger�Schmidt,�Dr.�Oliver�K.-F.�Klug,��Tomas�Eickelbaum,�Frank�Schneider�(v.l.n.r.)
AGAD-ARBEITGEBER AUF DRAHT� Ausgabe�2�|�2018�–�Seite�2
Wie lassen sich Verkehrsbelastungen bessern steuern?
Die�Koordination�der�Verkehre�ist�problema-tisch,�weil�jeder�fährt,�wann�er�will.�Wäre�die�Information�über�Belastungsspitzen�besser,�könnte�man�die�Ströme�etwas�entzerren.��Wir�benötigen�bessere�und�aktuellere�Infor-mationen�über�die�Verkehrssituation,�vor�allem�auch�in�den�Innenstädten.�Dazu�zählen�für�mich�auch�Prognosen�über�die�erwartete�Verkehrssituation.�
Was versteht man unter Predictive Analytics und was leisten sie in diesem Zusammenhang?
Mit�Predictive�Analytics�werden�Verfahren�zur�echtzeitbasierten�Analyse�und�Vorhersage�von�zukünftigen�Ereignissen�auf�Basis�großer�Datenmengen�bezeichnet.�Für�die�Datenana-lyse�und�Interpretation�werden�so�genannte�Datamining-Verfahren�genutzt.�Die�Ergebnis-�se�münden�dann�in�ganz�konkrete�Ereignis-vorhersagen�und�Empfehlungen.�Mit�Hilfe�solcher�Instrumente�können�sich�beispiels-�weise�Unternehmen�besser�auf�das�unter-schiedliche�Transportaufkommen�einstellen�und�ihre�zukünftigen�Touren�danach�planen.��
Welche innovativen Lösungen gibt es, um die Belastungen durch die Lieferungen in die Innerstädte möglichst gering zu halten?
Eine�Lösung�sind�Multi-Depots�vor�den�Städten.�Die�Auslieferung�erfolgt�dann�mit�kleineren�geräusch-�und�emissionsarmen�Fahrzeugen�außerhalb�der�Stoßzeiten�in�die��Innenstädte.�Eine�andere�Lösung�ist�die�„mo-�bile�Wareneingangszelle“.�Sie�wird�zurzeit�in�Hamburg�und�Berlin�getestet.�Die�Pakete�werden�in�einer�Art�Container�deponiert�und�ebenfalls�mit�kleineren�Elektrofahrzeugen�oder�E-Bikes�an�die�jeweiligen�Empfänger�aus-geliefert.�Die�Container�können�flexibel�auf-gestellt�werden�und�benötigen�wenig�Platz.�Daher�eigenen�sie�sich�auch�für�Wohngebiete�mit�engen�Straßen�oder�Fußgängerzonen.�
Inwiefern werden bei der Auslieferung von Waren künftig Drohnen eine Rolle spielen?
Ich�halte�die�Auslieferung�mit�Drohnen�über-�all�für�denkbar,�wo�die�Zeit�der�entscheidende�Faktor�ist�und�Geld�nur�eine�untergeordnete�Rolle�spielt,�etwa�bei�Notfällen�oder�dringend�benötigten�Ersatzteilen.�Ansonsten�sind�die�rechtlichen�Hürden�für�diese�Technik�zu�hoch.�
Wie wird das autonome Fahren die Logistik verändern?
Nach�meiner�Einschätzung�wird�das�auto-�nome�Fahren�in�zehn�Jahren�auf�den�Auto-bahnen�und�in�20�Jahren�in�den�Innenstädten�
Gang�und�Gäbe�sein.�Es�wird�die�Logistik�grundlegend�verändern:�Dadurch,�dass�der�Mensch�nicht�mehr�am�Lenkrad�sitzt,�wird�der�Transport�sicherer,�planbarer�und�billiger�sein.�Bereits�heute�gibt�es�Lösungen�für�fahrer-�loses�Fahren�im�Betrieb.�Das�Fraunhofer�IML�unterstützt��Unternehmen�bei�der�Einführung�solcher�Systeme.
Autonomes Fahren hängt eng mit der Elektro- mobilität zusammen. Wie sehen Sie die Ent-wicklung dieser Technik?
Die�Elektromobilität�wird�den�Verbrennungs-motor�bei�den�PKWs�mittelfristig�ersetzen.�Probleme�gibt�es�allerdings�noch�im�Güter-verkehr,�denn�die�Elektromotoren�eignen�sich�nicht�so�gut�für�schwere�Lasten.�Mercedes�Benz�arbeitet�beispielsweise�aber�gerade�an�einem�26-Tonnen-E-Laster.�Für�den�Durch-bruch�dieser�Technik�müssen�aber�auch�die�Energienetze�entsprechend�ausgerichtet�sein.�Noch�haben�wir�die�dafür�erforderliche�Infra-struktur�nicht.�Wir�beraten�zu�diesem�Thema�auch�die�Bundesregierung.
Wie sollen sich Ihrer Meinung nach kleinere Unternehmen auf diese Herausforderungen einstellen?
Ich�empfehle�allen�Unternehmern�sich�zu�überlegen,�wie�sie�durch�Digitalisierung�ihre�Intralogistik�verbessern�können.�Außerdem�sollten�sie�ihren�Fuhrpark�in�den�nächsten��Jahren�nach�und�nach�auf�Hybrid-�oder��Elektrofahrzeuge�umzurüsten.�Sie�sollten��das�Thema�„Digitalisierung�in�der�Logistik“��auf�jeden�Fall�ernst�nehmen�und�vor�allem�auch�die�Chancen�der�neuen�Techniken�sehen.
Überlastete Straße, Luftverschmutzung und Fahrverbote in den Innenstädten – die Verkehrssituation ist eines der drän-
genden Probleme in Deutschland. Prof. Dr. Alex Vastag, Leiter Verkehrslogistik des Fraunhofer Instituts für Materialfluss
und Logistik IML in Dortmund, entwickelt praxisorientierte Lösungen.
IM INTERVIEW MIT PROF. DR. VASTAG
„ELEKTROMOTOR WIRD DEN VERBRENNUNGSMOTOR ERSETZEN“
DAS FRAUNHOFER IML Das�1981�gegründete�Institut�arbeitet�auf�allen�Feldern�der�inner-�und�außer-betrieblichen�Logistik.�Am�Standort�in�Dortmund�arbeiten�zurzeit�260�Wissen-schaftler�und�250�Doktoranden�sowie�Studierende,�unterstützt�durch�Kollegen�in�Werkstätten,�Labors�und�Service-�bereichen.�Teams,�die�nach�Projekt-�und�Kundenbedarf�zusammengestellt�wer-den,�schaffen�branchenübergreifende�und�kundenspezifische�Lösungen�in�der�Materialflusstechnik,�im�Warehouse�Management,�in�der�Geschäftsprozess-modellierung,�der�simulationsgestützten�Unternehmens-�und�Systemplanung�sowie�in�den�Bereichen�Verkehrssysteme,�Ressourcenlogistik�und�E-Business.�Auch�das�„Internet�der�Dinge“�wird�Fraunhofer-�weit�vom�IML�gemanagt.�Die�europaweit�größte�Logistikforschungsinitiative�ist�der�EffizienzCluster�LogistikRuhr�mit�120�Partnerunternehmen�und�11�Forschungs-�einrichtungen,�an�der�das�Fraunhofer�IML�federführend�beteiligt�ist.
Die�technische�Großhandlung�PIEL�in�Soest�hat�zusammen�mit�dem�Halbleiterhersteller�Infineon�Technologies�Bipolar�in�Warstein�ein�intelligentes�Versorgungskonzept�für�die�Er-�satzteilversorgung�entwickelt.�Künftig�soll�bei�Infineon�in�Warstein�dieser�Bestellprozess�digital�ablaufen,�den�PIEL�als�externer�Dienst-leister�abwickelt.�Ziel�ist�es,�bei�Infineon�die�administrativen�Arbeiten�der�Instandhaltung�zu�reduzieren�und�zu�bündeln.�
Mehr�als�ein�Jahr�haben�die�beiden�Unter-nehmen�an�dem�Transferprojekt�gearbeitet.�
Gemeinsam�haben�sie�die�Anforderungen�definiert,�Handlungsfelder�identifiziert,�Tech-nologien�ausgewählt�und�einen�Business�Case�aufgestellt.�Die�Initiative�„Digital�in�NRW“,��das�Kompetenzzentrum�für�den�Mittelstand,�hat�einzelne�Projektabschnitte�wie�die�Prozess-�gestaltung,�die�Bewertung�der�verschiede-�nen�Technologien�der�Digitalisierung�sowie�eine�Business�Case�Bewertung�gefördert.��Mario�Ernst,�Geschäftsführender�Gesellschaf-ter�bei�PIEL,�nennt�das�Projekt�„zukunfts-�weisend“.�Beide�Seiten�würden�profitieren�und�voneinander�lernen.
AGAD-MITGLIEDSUNTERNEHMEN PIEL
ERFOLG MIT INTELLIGENTER ERSATZTEILVERSORGUNG
MELDUNGEN
E.BOOTIS AG AUSGEZEICHNETDas�Ministerium�für�Wirtschaft,�Innova-�tion,�Digitalisierung�und�Energie�in�Nord-rhein-Westfalen�hat�die�Softwarelösung��e.bootis-ERP''�im�Rahmen�der�internatio-�nalen�Kampagne�„Germany�at�it‘s�best“�im�Segment�„Innovation�und�Technik“�ausgezeichnet.�Ein�Gremium�aus�unab-hängigen�Wissenschaftlern,�Software-�Experten,�Projektmanagern�und�Medi-en-Vertretern�hatten�die�Software�zuvor�analysiert�und�dann�zum�ERP-System�des�Jahres�gewählt.�„Damit�gehört�die�e.bootis�ag�zum�engeren�Kreis�derer,�mit�denen�das�Land�NRW�überregional�für�sich�wirbt“,�freut�sich�Steffen�Heetfeld,�Marketinglei-ter�der�e.bootis�ag�über�die�Auszeichnung.�
Das�Softwareunternehmen�hat�sich�auf�mittelständische�Kunden�spezialisiert�und�ist�Kooperationspartner�des�AGAD.�An��den�Standorten�Essen,�Hamburg�und�Waib-�lingen�werden�insgesamt�rund�80�Mit-�arbeiter�beschäftigt.�
METRO FEIERT UMBAU IN DÜSSELDORFAnfang�Juni�hat�die�Metro�den�Markt�in�Düsseldorf�wiedereröffnet�und�damit��den�Umbau�von�sechs�Großmärkten�ab-�geschlossen.�Das�neue�Marktkonzept�sei�vor�allem�auf�die�Wünsche�und�Bedürfnis-se�der�Gastronomie-Kunden�ausgerich-�tet,�teilt�das�Unternehmen�mit.�Neben��der�Modernisierung�wurden�Abläufe�opti-�miert,�das�Belieferungsgeschäft�weiter�entwickelt,�digitale�Lösungen�für�die�Gas-tronomie-Kunden�ausgebaut�sowie�das�Kundenmanagement�über�alle�Vertriebs-kanäle�vernetzt.�
Auch�seinen�Namen�hat�das�Unterneh-�men�geändert.�Statt�„Metro�Cash�&�Carry�Deutschland�GmbH“�firmiert�es�jetzt�unter�„Metro�Deutschland�GmbH“.���„Durch�diese�strategische�Ausrichtung�stärken�wir�dauerhaft�unsere�Position�als�Partner�für�das�unabhängige�Unterneh-mertum“,�sagte�Thomas�Storck,�CEO�der�Metro�Deutschland.�
WITTIG MIT NEUEM FIRMENSITZWenn�das�kein�Grund�zum�Feiern�ist:��Im�Jahr�seines�120-jährigen�Bestehens�hat�der�Duisburger�Schiffsausrüster�Wittig�GmbH�seinen�neuen�Firmensitz�im�Ruhrorter�Hafen�bezogen.�Am�neuen�Standort�konzentriert�die�Firmengruppe�ihre�Handelsaktivitäten�und�arbeitet�mit�einem�neuen�logistischen�Konzept.
In�13�Monaten�Bauzeit�ist�ein�Neubau�entstanden,�der�3.500�Quadratmeter��Lager-�und�1.100�Quadratmeter�Büro-�fläche�umfasst.�Insgesamt�arbeiten�dort��33�Mitarbeiter.�Bei�der�offiziellen�Einwei-hungsfeier�im�Juni�bedankte�sich�Frank�Wittig,�der�das�Familienunternehmen�zusammen�mit�seinem�Bruder�Ralf�führt,�bei�allen�Beteiligten�und�lobte�das�große�Engagement.�Für�die�Brüder�ist�der�Umzug�in�den�Ruhrorter�Hafen�auch�ein�klares�Bekenntnis�zu�dem�Standort�Duisburg.��
2. GROSSHANDELSTAG IN 2019 GEPLANTDer�AGAD�wird�zusammen�mit�in�den�Industrie-�und�Handelskammern�im�Ruhrgebiet�wieder�einen�Großhandelstag�veranstalten.�Er�wird�am�24.�September�2019�in�Essen�stattfinden.�Derzeit�laufen�dafür�die�Planungen�auf�Hochtouren.��Neben�der�Digitalisierung�wird�auch�der�Themenbereich�Logistik /Mobilität�einen�zusätzlichen�Schwerpunkt�bilden.�Wie�auf�der�Veranstaltung�im�September�2017�werden�wieder�namhafte�Branchenver-treter�Best-Practise-Lösungen�für�die��aktuellen�Herausforderungen�im�Groß-handel�vorstellen�und�Start-up-Unter-nehmer�ihre�innovativen�Geschäftsmo-delle�präsentieren.�
Prof. Dr. Alex Vastag�ist�Leiter�Verkehrslogistik�des�Fraunhofer�Instituts�für�Materialfluss�und�Logistik�IML�in�Dortmund.
AGAD-ARBEITGEBER AUF DRAHT� Ausgabe�2�|�2018�–�Seite�3
UNSER RECHTS- UND FACHANWALTS-TEAM
Dr. Oliver K.-F. Klug�Hauptgeschäftsführer
Rechtsanwalt�und�Fach-anwalt�für�Arbeitsrecht
Individual-�und��Kollektivarbeitsrecht,��Arbeitnehmerdaten-schutz�und�Compliance
Martin Gwose LL.M.�Geschäftsführer
Rechtsanwalt�und�Fach-anwalt�für�Arbeitsrecht
Individual-�und��Kollektivarbeitsrecht,�insbesondere�Betriebs-übergang
Gitta Gosch�Rechtsanwältin�
Individual-�und��Kollektivarbeitsrecht,�insbesondere�Arbeit-�nehmerüberlassung
Roger Michels�Rechtsanwalt�und�Fach-�anwalt�für�Arbeitsrecht�
Individual-�und��Kollektivarbeitsrecht,�insbesondere�Arbeits-�vertragsrecht�(allg.��Geschäftsbedingungen)
Heiko Brandt Rechtsanwalt�und�Fach-�anwalt�für�Arbeitsrecht�
Individual-�und��Kollekivarbeitsrecht,�insbe�sondere�betriebliche�Altersvorsorge
DATENSCHUTZ
Dr. Nils Helmke�Rechtsanwalt
Externer�Datenschutz-beauftragter
Stephan Muskulus�Rechtsanwalt
Externer�Datenschutz-beauftragter
Verena Colesie�Rechtsanwältin
Externe�Datenschutz-beauftragte
Mehr�Infos�auf:�� www.agad.de
DER AGAD – IHRE ARBEITSRECHTSKANZLEI
Das Urteil:�Ein�bestreikter�Arbeitgeber�darf�den�Arbeitnehmern,�die�zum�Streik�aufgeru-fen�worden�sind,�eine�Prämie�anbieten,�um�sie�vom�Arbeitskampf�abzuhalten.�Das�hat�jetzt�das�Bundesarbeitsgericht�entschieden.�(Urteil�vom�14.08.2018�–�1�AZR�287/17,�bislang�liegt�nur�die�Pressemitteilung�Nr.�39/18�vor).
Der Fall:�Die�Dienstleistungsgewerkschaft�Ver.di�hatte�zu�einem�Streik�bei�einem�Einzel-handelsunternehmen�aufgerufen,�um�einen�Anerkennungstarifvertrag�zu�erreichen.�Das�bestreikte�Einzelhandelsunternehmen�hatte�daraufhin�per�Aushang�allen�Streikbrechern�zunächst�eine�Streikbruchprämie�in�Höhe�von�200�Euro�brutto�pro�Streiktag��zugesagt�und�diese�in�einem�späteren�Aushang�auf�100�Euro�brutto�reduziert.�Teilzeitkräften�wurde�eine�anteilige�Prämie�versprochen.
Der�mit�einem�Bruttoeinkommen�von�1.480�Euro�beschäftigte�Kläger�hatte�sich�mehrere�Tage�lang�an�dem�Streik�beteiligt�und�forderte�nun�dennoch�die�Zahlung�der�Streikbruchprä-mien�in�Höhe�von�1.200�EUR�brutto.�Dabei�be-rief�er�sich�auf�den�Gleichbehandlungsgrund-satz.�Die�Klage�blieb�in�allen�drei�Instanzen�erfolglos.
Die�Richter�des�ersten�Senats�betonten�zwar,�dass�in�der�Zahlung�der�Prämie�nur�an�die�Streikbrecher�eine�Ungleichbehandlung�zwi-schen�arbeitenden�und�streikenden�Mitarbei-tern�liege.��Diese�sei�aber�nach�ihrer�Auffas-sung�als�arbeitskampfrechtliche�Maßnahme�gerechtfertigt.�Der�Arbeitgeber�wolle�mit�der�freiwilligen�Sonderleistung�Störungen�des�betrieblichen�Ablaufs�begegnen�und�damit�dem�Streikdruck�entgegenwirken.�Vor�dem�
Hintergrund�der�für�beide�sozialen�Gegenspie-ler�geltenden�Kampfmittelfreiheit�handele�es�sich�um�eine�grundsätzlich�zulässige�Maßnah-me.�Nach�Ansicht�des�Senats�war�auch�die�Höhe,�die�den�Tagesverdienst�der�Streikenden�um�ein�Mehrfaches�überstieg,�keine�Verlet-zung�des�Verhältnismäßigkeitsgrundsatzes.
Praxistipp von Dr. Oliver K.-F. Klug:�Ein�Gesetz�zum�Streikrecht�existiert�bisher�nicht.�Der�Gesetzgeber�scheut�dieses�„heiße�Eisen“�bisher�beharrlich.�Wegen�der�grundrechtlich�verbürgten�Arbeitskampffreiheit�lässt�die�Rechtsprechung�nahezu�jede�Maßnahme�zu,�sogar�Flashmobs.�Es�ist�daher�nur�folgerichtig,�dem�bestreikten�Arbeitgeber�mit�der�Zuläs-sigkeit�einer�Streikbruchprämie�zu�ein�wenig�Waffengleichheit�zu�verhelfen.
RECHTSTIPP
STREIKBRUCHPRÄMIE IST ZULÄSSIG!Bundesarbeitsgericht�sorgt�für�mehr�Waffengleichheit�zwischen�Arbeitgebern��und�Arbeitnehmern�bei�Arbeitskämpfen
Noch�immer�laufen�die�Drähte�in�den�Büro-�räumen�des�Verbandes�in�Bochum�beinahe�heiß.�Der�Grund:�die�EU-Datenschutz-Grund-verordnung,�die�seit�Mitte�Mai�in�Kraft�ist.�Sie�beschert�der�AGAD�Service�GmbH�viele�Anfra-�gen,�nicht�nur�von�den�Verbandsmitgliedern.�
„Die�Anfragen�kommen�aus�dem�ganzen�Bun-desgebiet“,�berichtet�AGAD-Hauptgeschäfts-führer�Dr.�Oliver�Klug.�Um�den�Arbeitsanfall�bewältigen�zu�können,�hat�die�Service�GmbH�die�Zahl�der�Mitarbeiter�aufgestockt:�Inzwi-schen�übernehmen�neben�Klug�drei�weitere,�vom�TÜV�Nord�zertifizierte�Rechtsanwälte�die�Aufgaben�des�externen�Datenschutzbeauf-tragten.�Diesen�müssen�Unternehmen�nach�dem�Gesetz�einsetzen,�sobald�sie�mehr�als�neun�Mitarbeiter�beschäftigen�und�personen-bezogene�Daten�verarbeiten.�Die�externen�Datenschutzbeauftragten�übernehmen�alle�gesetzlich�vorgeschriebenen�Tätigkeiten,�etwa�
die�Erstellung�des�Verfahrensverzeichnisses,�das�Audit�über�die�technischen�organisatori-schen�Maßnahmen,�die�Schulung�der�Mitar-beiter�oder�die�Gestaltung�der�Auftragsverar-beitungsverhältnisse.
„Wir�wollten�als�arbeitsrechtlicher�Berater�nicht�erst�im�Krisenfall�ins�Spiel�kommen,�sondern�unsere�Mitgliedsunternehmen�bereits�im�Alltag�entlasten“,�beschreibt�Klug�die�Zielsetzung,�die�zur�Gründung�der�Service�GmbH�führte.�Neben�dem�Datenschutz�soll�das�Serviceangebot�nun�kontinuierlich�weiter�ausgebaut�werden.�Derzeit�wird�beispielswei-se�an�einem�so�genannten�Vertragsgenerator�gearbeitet.�Die�Vorbereitungen�mit�einem�Anbieter�laufen�nach�Angaben�von�Klug�„auf�Hochtouren“.�Bei�dem�Vertragsgenerator�werden�verschiedene�Musterklauseln�für�Arbeitsverträge�in�der�Cloud�abgelegt.�Darauf�kann�das�Unternehmen�zugreifen�und�seinen�individuellen�Vertrag�selbst�zusammenstel-len.�„Der�Vorteil�für�das�Unternehmen�liegt�darin,�dass�die�jeweiligen�Klauseln�immer�auf�dem�aktuellen�Stand�der�Rechtsprechung�und�Gesetzgebung�sind,�weil�wir�als�Verband�alle�Änderungen�einpflegen“,�erklärt�Klug.�
Parallel�verfolgt�Klug�das�Projekt�„digitale�Per-sonalakte“:�Die�verschiedenen�Fristen,�die�im�Arbeitsverhältnis�eine�Rolle�spielen,�werden�
überwacht�und�der�Arbeitgeber�automatisch�darüber�informiert,�wann�beispielsweise�eine�Probezeit�oder�Befristung�ausläuft,�eine�Tari-ferhöhung�ansteht�oder�eine�Sonderzahlung�fällig�ist.�Gemeinsam�mit�einem�Dienstleister�für�digitales�Vertragsmanagement�wird�zur�Zeit�daran�gearbeitet,�welche�Parameter�in�der�digitalen�Personalakte�berücksichtig�werden�müssen.�„Es�ist�zum�Beispiel�ein�gravierender�Unterschied,�ob�ein�Mitarbeiter�erst�seit�drei�oder�bereits�seit�20�Jahren�in�einem�Unter-nehmen�arbeitet.�Je�nach�dem�genießt�er�einen�anderen�Kündigungsschutz“,�argumen-�tiert�Klug.�Entsprechend�komplex�sind�die��notwendigen�Vorarbeiten�für�eine�digitale�Personalakte.�Er�rechnet�deshalb�damit,�dass�er�frühestens�auf�der�Mitgliederversammlung�im�nächsten�Jahr�eine�Lösung�präsentieren�kann.�Vorher�wird�die�Entwicklung�in�der�Service�GmbH�und�in�zwei�Mitgliedsunter-�nehmen�eingehend�getestet.
Wenn�beide�Projekte�bei�den�Mitgliedsunter-nehmen�erst�etabliert�sind,�ist�Klug�seinem�Ziel�für�den�Verband�und�der�Service�GmbH�ein�großes�Stück�näher�gerückt�–�AGAD�und�Service�GmbH�wollen�„der�führende�HR-�Dienstleister“�für�die�Mitgliedsunternehmen�sein.�
Im Jahr 2011 hat der AGAD die Service GmbH gegründet. Ziel ist es, den Mitgliedsunternehmen etwa mit Beratungs-
leistungen wie dem Datenschutz unternehmensnahe Lösungen anzubieten und damit zugleich die Attraktivität der
Verbandsmitgliedschaft zu erhöhen. Derzeit arbeitet die Service GmbH an weiteren Angeboten für die Mitglieder.
AGAD SERVICE GMBH
„WIR WOLLEN DIE UNTERNEHMEN IM ALLTAG ENTLASTEN – NICHT NUR IM DATENSCHUTZ“Die�AGAD�Service�GmbH�arbeitet�an�neuen�Projekten�für�die�Personalarbeit
GROSSHANDEL WEITER AUF WACHSTUMSKURSDer�Großhandel�ist�mit�viel�Schwung�in�die�zweite�Jahreshälfte�gestartet.��Im�ersten�Halbjahr�2018�ist�er�um��nominal�3,2�Prozent�und�real�um�1,6�Pro-�zent�gewachsen.�Im�zweiten�Quartal�lagen�die�Zuwächse�mit�nominal�+4,5�und�real�+2,6�Prozent�deutlich�über��dem�Halbjahresdurchschnitt,�im�Juni�wurden�sogar�+6,1�Prozent�nominal�und�+4,2�Prozent�real�erreicht.�Bei�der�Veröffentlichung�der�aktuellen�Groß-�handelsumsätze�verwies�Dr.�Holger�Bingmann,�Präsident�des�Bundesver-bandes�Großhandel,�Außenhandel,�Dienstleistungen�(BGA)�aber�auch�auf�Risiken,�etwa�knappe�Arbeitskräfte.�Deutschland�arbeite�an�der�Grenze��des�wirtschaftlich�Möglichen,�sagt�er.�
AGAD�Hauptgeschäftsführer�Dr.�Oliver�Klug�stellte�neue�Projekte�auf�dem�AGAD-Forum�vor.
AGAD-ARBEITGEBER AUF DRAHT� Ausgabe�2�|�2018�–�Seite�4
HERAUSGEBER UND V.I.S.D.P.: AGAD�–�Arbeitgeberverband�Großhandel,�Außenhandel,�Dienstleistungen�e. V.�|�Dr.�Oliver�K.-F.�Klug�|�Waldring�43–47,�44789�Bochum�|�Telefon�0234�282�533-0,�Fax�0234�282�533-10��[email protected]�|�www.agad.de�|�REDAKTION:�Anke�Stachow�|�GESTALTUNG:�GDE�Kommunikation�gestalten.�www.gde.de�|�DRUCK:�Hans�Soldan�Druck�GmbH�Essen�|�RECHTE:�Alle�Beiträge�sind�urheberrechtlich�geschützt.�Jede�Verwendung�wie�Nachdruck,�Vervielfältigung,�elektronische�Verarbeitung�und�Übersetzung,�die�nicht�ausdrücklich�vom�Urheberrechtsgesetz�zugelassen�ist,�bedarf�der�vorherigen�Zustimmung�des�Herausgebers.�BILDNACHWEISE: Titelfoto�Header:�©Matthias�(fotolia.com),�Titelseite�mitte:�©Lars�Weiser;�Seite�2�oben:�©disq�(fotolia.com);�Seite�4�oben:�©Lars�Weiser
SAVE THE DATE
��12.09.2018�|�Düsseldorf
DÄMMERSCHOPPEN: „BÖRSE RELOADED – DIE NEUE BÖRSE DÜSSELDORF!“
09.10.2018�|�Duisburg
ERFA-RUNDE: DATENSCHUTZ UND IT-SICHERHEITCarl�Spaeter�GmbH
22.10.2018�|�Dortmund
AGAD HERBSTFORUM 2018 VERLEIHUNG DES AUSBILDUNGSPREISESWestfälischer�Industrieklub�Dortmund�(www.wik-dortmund.de)
Referent:�Prof.�Dr.�Karl-Rudolf�Korte,��Direktor�NRW�School�of�Governance,�Institut�für�Politikwissenschaft
Deutschland�hinkt�seinen�europäischen�Nach-barn�hinterher,�was�die�soziale�Sicherung�von�Selbstständigen�angeht.�Diese�Situation�sollte�heute�schon�deshalb�überwunden�werden,�weil�die�so�genannte.�untypische�Erwerbstätig-keit�auch�unter�Selbstständigen�zunimmt�und�damit�die�Notwendigkeit�wächst,�den�sozialen�Schutz�auf�alle�Erwerbstätigen�zu�erstrecken.�
Was�die�Organisation�der�sozialen�Sicherung�angeht,�so�existieren�in�Europa�drei�Modelle.��Einige�Länder�besitzen�zur�Absicherung�selbst-�ständig�Erwerbstätiger�eigene�Systeme�mit�rechtlich�selbstständigen�Trägern,�andere�ken-�nen�Sondersysteme�innerhalb�der�allgemeinen�Sozialversicherung�und�manche��verzichten�ganz�auf�eigene�Sicherungssysteme�in�organi-satorischer�Hinsicht.�Blickt�man�auf�den�Um-fang�der�Absicherung,�so�ist�allerdings�auch�in�unseren�Nachbarländern�die�soziale�Sicherung�von�Selbstständigen�keineswegs�immer�umfas-send�angelegt.�So�ist�die�Alterssicherung�durch�öffentliche�Systeme�zwar�weitgehend�univer-�salisiert.�Es�darf�aber�nicht�vergessen�werden,�dass�diese�Systeme�je�nach�Land�unterschied-�liche�Funktionen�wahrnehmen.�Zum�Teil�die-nen�sie�auch�der�Grundsicherung,�und�vielfach�wird�ein�Einkommensersatz�im�Alter�erst�im�Zusammenspiel�mit�anderen�–�etwa�tarifver-traglich�begründeten�–�Sicherungssystemen�auf�einem�ausreichenden�Niveau�sicherge-�stellt.�In�entsprechende�Systeme�einer�zweiten�Sicherungsschicht�sind�Selbstständige�oft��nicht�einbezogen.�Völlig�gespalten�ist�zudem�die�Situation�im�Falle�der�Arbeitslosigkeit.�
Fast�überall�gibt�es�Überlegungen,�wie�die�so-�ziale�Sicherung�an�so�genannte�neue�Erwerbs-tätigkeitsformen�anzupassen�ist.�Eine�Reihe�von�Ländern�setzt�erstens�auf�eine�genauere�Zuordnung�von�Personengruppen�zu�den�vor-�handenen�Systemen�der�sozialen�Sicherung�und�versucht�die�Gruppe�der�abgesicherten�Selbstständigen�besser�zu�erfassen.�Zweitens�
wird�zum�Teil�angestrebt,�die�Grenze�zwischen�unselbstständiger�und�selbstständiger�Tätig-�keit�anders�oder�zumindest�klarer�zu�bestim-men,�um�Personen,�deren�Tätigkeit�im�Grenz-bereich�liegt,�in�die�Sicherungssysteme�für��Arbeitnehmer�einordnen�zu�können.�Drittens�und�seltener�hat�sich�der�nationale�Gesetz-geber�entschlossen,�eine�neue�und�eigene�Kategorie�von�sozial�abgesicherten�Erwerbs-�tätigkeiten�zu�schaffen.�Deren�Sicherung�er-scheint�dann�als�„sozialrechtlicher�Hybrid“,��weil�die�erfassten�Personen�zum�Teil�wie�selbstständig,�zum�Teil�wie�unselbstständig�Erwerbstätige�geschützt�werden.�
Angesichts�dieser�Umstände�ist�die�Initiative�der�Europäischen�Kommission�für�ein�gemein-�sames�Vorgehen�der�Mitgliedstaaten�bei�der�sozialen�Sicherung�Selbstständiger�zu�be-�grüßen.�Hintergrund�ist�mittlerweile�die�Euro-�päische�Säule�sozialer�Rechte�(ESSR),�die�Ende�2017�feierlich�proklamiert�wurde.�So�steht�in�
deren�„Recht“�Nr.�12:�„Unabhängig�von�Art�und�Dauer�ihres�Beschäftigungsverhältnisses�haben�Arbeitnehmerinnen�und�Arbeitnehmer��und�unter�vergleichbaren�Bedingungen�Selbst-�ständige�Recht�auf�angemessenen�Sozial-schutz.“�Das�Problem�ist�aber,�dass�die�ESSR�nicht�rechtlich�verbindlich�ist.�Es�bedarf�des-�halb�eigenständiger�politischer�Initiativen,��die�rechtlich�umgesetzt�werden�müssen.�Die�Europäische�Kommission�hatte�schon�im�Zuge�der�Schaffung�der�ESSR�eine�„Initiative�zum�Zugang�zum�Sozialschutz“�eingeleitet.�Nach�einiger�Überlegung�schließt�sie�es�mittlerweile��jedoch�aus,�in�diesem�Zusammenhang�natio-�nale�Systeme�zu�harmonisieren�oder�deren��Organisation�zu�verändern,�sondern�hat�sich�dazu�entschlossen,�lediglich�eine�Empfehlung�vorzuschlagen.�Damit�soll�der�Zugang�für�Selbst-�ständige�zwar�für�die�meisten�Zweige�der�so-zialen�Sicherheit�auf�der�Grundlage�nationalen�Rechts�verpflichtend�werden,�für�die�Absiche-rung�bei�Arbeitslosigkeit�soll�es�aber�bei�einer�freiwilligen�Lösung�bleiben.
Tatsächlich�ist�schwer�vorstellbar,�wie�durch�eine�einzelne�EU-Regelung�die�soziale�Sicher-�heit�von�Selbstständigen�vereinheitlicht�werden�könnte,�die�in�den�Mitgliedstaaten�durch�große�Komplexität�gekennzeichnet�ist.�Entscheidend�ist�ohnehin�ein�anderer�Punkt:�Der�erste�Schritt�für�einen�verbesserten�sozi-alen�Schutz�von�Selbstständigen�muss�darin�bestehen,�im�Europäischen�Binnenmarkt�ein�einheitliches�Verständnis�über�die�Notwen-digkeit�und�das�richtige�Maß�dieses�Schutzes�herzustellen.�Zu�klären�ist,�welche�Personen�ihn�brauchen�und�wie�er�organisatorisch�ausge-staltet�werden�kann.�Herausforderungen�birgt�die�Sicherstellung�der�Finanzierung.�Soll�an�bei-tragsfinanzierten�Sicherungssystemen�festge-halten�werden,�ist�auch�über�deren�steuerliche�Subventionierung�und�die�Frage�nachzudenken,�welche�weiteren�Personen�zur�Beitragszahlung�verpflichtet�werden�können.
STANDPUNKT
DISKUSSION UM DIE SOZIALE ABSICHE- RUNG VON SELBSTSTÄNDIGEN IN DER EU
Der�Dämmerschoppen�Anfang�Juli�führte�die�rund�25�Teilnehmer�in�das�neue�Konzerthaus�in�Bochum.�Es�wurde�im�Oktober�2016�eröffnet�und�ist�nach�Anneliese�Brost�benannt,�deren�Stiftung�den�Bau�im�Wesentlichen�unterstützt�hat.�Seitdem�ist�das�neue�Gebäude�die�Heimat�der�Bochumer�Symphoniker.�Einen�der�beiden�Säle�nutzt�die�städtische�Musikschule.�
Die�Gäste�des�Dämmerschoppens�hatten�die�Gelegenheit,�spannende�Einblicke�vor�und�hin-ter�der�Bühne�zu�gewinnen.�Alle�Türen�wurden�ihnen�geöffnet�–�vom�Notenarchiv�bis�zum�Aufenthaltsraum�der�Musiker.�Zwei�Guides,��die�viel�über�die�Entstehung,�die�Architektur�und�die�akustischen�Besonderheiten�des�Hauses�zu�berichten�wussten,�begleiteten�die�Besucher-Gruppe.�
Das�jahrelange�Ringen�um�den�Bau�hat�sich��gelohnt,�da�waren�sich�alle�Teilnehmer�einig.�Dank�zahlreicher�privater�Spender�und�Unter-�stützung�durch�das�Land�Nordrhein-Westfalen�und�die�Europäische�Union�konnte�eine�häss-�liche�Baulücke�mit�diesem�eleganten�Gebäude�geschlossen�werden.�Und�mehr�als�das:�„Mit�unserem�Konzertprogramm�wollen�wir�eine�Richtung�weisen,�einen�Prozess�anstoßen,�der�die�Entwicklung�des�Musikforums�zu�einem�lebendigen�urbanen�Organismus�begleitet,�
denn�wir�wünschen�uns�unser�neues�Zuhause�als�einen�Ort,�der�zu�Abenteuer,�Bildung�und�Genuss�einlädt,�als�einen�Ort,�von�dem�Impulse�ins�städtische�und�regionale�Kulturleben�aus-gehen“,�beschreibt�Intendant�Steven�Sloane�die�Ziele�des�Orchesters.�Das�ist�auch�der�Wunsch�der�Stadt�Bochum:�Mit�dem�neuen�Musikzen-
trum�soll�ein�künstlerischer�Anziehungspunkt�in�der�Stadt�und�eine�„Kulturmeile“�entstehen.�Mit�einem�Imbiss�im�exquisiten�Ambiente�des�Foyers�des�Musikforum,�bei�dem�es�sich�um�das�ehemalige�Kirchenschiff�von�St.�Marien�handelte,�klang�dieser�interessante�Dämmer-schoppen�aus.��
AGAD-INTERN
AUF ENTDECKUNGSTOUR IM ANNELIESE BROST MUSIKFORUM RUHR
AGAD-INTERN
AUSBILDUNGSPREIS: JETZT BEWERBEN Im�Herbst�wird�der�AGAD�zum�achten�Mal�den�Ausbildungspreis�vergeben.�Be-�werben�können�sich�bis�zum�10.�Oktober��alle�Azubis,�die�ihre�Ausbildung�im�Be-�reich�Großhandel,�Außenhandel�oder�Dienstleistung�mit�guten�schulischen�Ergebnissen�in�2018�abgeschlossen�ha-ben.�Neben�den�Prüfergebnissen�spielen�jedoch�–�wie�bereits�im�Vorjahr�–�auch�noch�weitere�Aspekte�eine�entscheiden-de�Rolle:�Haben�die�Azubis�besondere�Herausforderungen�im�Rahmen�der�Aus-�bildung�gemeistert�oder�innovative�Pro-�jekte�mitgestaltet,�gesellschaftliches�Engagement�gezeigt�oder�Zusatzquali-�fikationen�erworben?�
Eine�unabhängige�Jury�entscheidet�über�die�Preisvergabe�und�wählt�nach�indivi-duellen�Kriterien�die�Besten�der�Besten�aus.�Mit�etwas�Glück�werden�Ihr�Azubi�und�damit�selbstverständlich�auch�Ihr�Unternehmen�ausgezeichnet.�Machen�Sie�mit�und�unterstützen�Sie�Ihren�Azubi�dabei!
Die�feierliche�Preis-�verleihung�findet�dann�am�22.10.2018�im�Rahmen�des�Herbst-forums�im�Westfä-�lischen�Industrieklub�Dortmund�e.V.�statt.
Die�aussagekräf-tigen�Unterlagen�senden�Sie�bitte��bis�zum�10.�Okto-ber�2018�an:�ausbildungspreis @agad.de��
Prof. Dr. Ulrich Becker,�LL.M.�(EHI)�ist�Direktor�für�ausländisches�und�internationales�Sozialrecht�am�Max-Planck-Institut�für�Sozialrecht�und�Sozialpolitik�in�München.
Eine�ausführliche�Ausarbeitung�findet�sich�im�Heft�8/2018�der�Zeitschrift�für�europäisches�Sozial-�und�Arbeitsrecht�(ZESAR)�(S.�307�ff.).