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Aral CardNews 06 Personaldienstleister on Tour Herausgeber (v.i.S.d.P.): Aral Aktiengesellschaft Aral Card Service, Abt. Marketing 44776 Bochum www.aral-cardplus.de www.einfach-mehr-drin.de Chefredaktion: Sonja Kohlmann Verlag: Springer Fachmedien München GmbH Redaktion (verantw.): Thomas Maier Projektkoordination: Saskia Meier Redaktion: Dieter Göllner, Gerhard Grünig, Kai Kalbitz, Hannah Stark, Saskia Meier Layout: Bianca Radke Fotos: ADAC (8 u. l.), Aral (5 o, 7o.), Aral/ Springer Fachmedien München (Fotomontage: 5 u.), Contintental (10 o.), ddp©Falk Köhler PR (8 u. r.)/Jens Schlüter (9 u. l.) , M. Ehritt (6 o.), fotolia©Gina Sanders (8 o.)/Roman Milert (9 o.), Garmin (10 u.), GDV (6 u.), K. Kalbitz (5 m., u.), S. Meier (1, 2), Opel (4), Polizeipresse (3), TÜV Süd (9 u. r.) „Betreut von unseren 70 Personalspezialisten, befinden sich derzeit circa 1.300 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter bei unseren Kunden im Einsatz. Unser Fuhrpark, bestehend aus 85 Fahrzeugen, garantiert für diese Arbeit die nötige Flexibilität und Mobilität“, erklärt JR-Holding-AG-Vorstand Jürgen Ragaller. Die Fahrzeuge sind deutschlandweit an 25 Standorten, vorwiegend jedoch im Großraum Bayern und Baden-Württemberg, im Einsatz. „Auf die Mobilität, die uns diese Fahrzeuge bieten, sind unsere Mitarbeiter bei ihrer täglichen Arbeit vor Ort genauso angewiesen wie auf ein dichtes und zuverlässiges Tankstellennetz“, weiß auch Marcel Ferreira, Leiter Marketing und Unternehmens- kommunikation der JR Holding AG, zu berichten. „Ein Grund, warum wir uns für Aral und die Aral CardPlus entschieden haben.“ Die 2009 gegründete JR Holding AG mit Sitz in München unterstützt als Verwaltungsgesellschaft und damit Dachmarke verschiedene Unternehmen bei der Personalvermittlung. Ihre Tochtergesell- schaften – wie die go!on Zeitarbeit GmbH, die Teamzeit GmbH, die Personal 4U GmbH oder die RegioFlex Personalservice GmbH – decken die Bereiche Managementberatung, Personalvermitt- lung, Outsourcing, Arbeitnehmerüberlassung sowie Onsite-Management ab. Bei Letzterem kommt die langjährige Erfahrung und Professionalität unserer Mitarbeiter unseren Kunden zugute. Eine ganzheitliche Personallösung, basierend auf der Projektierung und Bedarfsermittlung, der Personal- Nachhaltigkeit und Qualität – zwei Schlagworte, an denen sich die Arbeit der Unternehmensgruppe JR Holding AG im Bereich der Personaldienstleistung orientiert. Zudem zwei Schlagworte, die für Aral als Partnerunternehmen sprachen. Aktuelle Information für den Pkw-Flottenmanager Aktuelles Branche Recht Termine 04 Oktober 2010 Sicherheits-Tipp 08 Wann macht die Vollkasko Sinn? 10 iPods und MP3-Player: verboten? Schreiben Sie uns Wir freuen uns darauf, dass Sie uns an [email protected] schreiben! Kontakt Montag bis Freitag von 7 bis 19 Uhr Service-Rufnummer: 0180 /111 62 63* * 3,9 Cent/Minute aus dem Festnetz, Mobilfunk maximal 42 Cent/Minute Impressum 01 Porträt: JR Holding AG 05 Neues zur Führerscheinkontrolle 07 Geschenkt: die Aral SuperCard Ausgabe 06/2010 Wissen, was Recht ist 07 Warnwesten-Pflicht LESEN SIE WEITER AUF SEITE 2 Veronika Hösl, Sachbearbeiterin bei der JR Holding AG, tankt regelmäßig mit der Aral CardPlus. 04 Fahrzeuggarantie: lebenslang 06 Straßenschäden vor dem Winter 09 Europäische Röhren im Test 10 Was tun gegen Langfinger? 03 Wer haftet bei Sturmschäden? 06 Unfall beim Ausparken 08 Unfallrisiko: Wenden 09 Neues Zeichen: „Versetzt fahren“

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Impressum

Moloreet augiam nullaore dolessi tet, si.Veruderc escient. Vala simoraeludam habus vicae publiam me moribultorat a re co

Hinterendam etraeli ntimium peri etora? Uppl. Serfeci proriss imeroximus, sum derenti llatus sus essusqua quam publiciam opopubl interem il horum ia auc re nosum horte essidie ndacrum ocus supio essimus senducios, qua et, inti, P. Public vilictorac iu vemo us catum opulicerte ommoenicit ium te pubitu conesti ameroraMa-gna consequi et augiam nulput loreet utatet ex eraessit wisis aliquatum nissi.

Ulput non et wisit utem del utpat.Rud tissim volortie esed doloreet, qui blandre tate dip eu feugait lum dolore vel dit nim zzri-Rate conummy nos nosto od dit wisis niamcon-sent ex eu feu feuis nulput alit praessi er susto dolorperit, quip erilluptat. Delent nonsenisimEf-frest? Quonsci emurat.Aripterum nost res peri publique int, nos, vere, Catussi fac resceps, nos furnihilicam et gracier-

Aral CardNews 06

Personaldienstleister on Tour

Herausgeber (v. i.S.d.P.): Aral Aktiengesellschaft Aral Card Service, Abt. Marketing44776 Bochum www.aral-cardplus.dewww.einfach-mehr-drin.deChefredaktion: Sonja KohlmannVerlag: Springer Fachmedien München GmbHRedaktion (verantw.): Thomas MaierProjektkoordination: Saskia Meier Redaktion: Dieter Göllner, Gerhard Grünig, Kai Kalbitz, Hannah Stark, Saskia MeierLayout: Bianca Radke Fotos: ADAC (8 u. l.), Aral (5 o, 7o.), Aral/Springer Fachmedien München (Fotomontage: 5 u.), Contintental (10 o.), ddp©Falk Köhler PR (8 u. r.)/Jens Schlüter (9 u. l.) , M. Ehritt (6 o.), fotolia©Gina Sanders (8 o.)/Roman Milert (9 o.), Garmin (10 u.), GDV (6 u.), K. Kalbitz (5 m., u.), S. Meier (1, 2), Opel (4), Polizeipresse (3), TÜV Süd (9 u. r.)

„Betreut von unseren 70 Personalspezialisten, befinden sich derzeit circa 1.300 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter bei unseren Kunden im Einsatz. Unser Fuhrpark, bestehend aus 85 Fahrzeugen, garantiert für diese Arbeit die nötige Flexibilität und Mobilität“, erklärt JR-Holding-AG-Vorstand Jürgen Ragaller. Die Fahrzeuge sind deutschlandweit an 25 Standorten, vorwiegend jedoch im Großraum Bayern und Baden-Württemberg, im Einsatz. „Auf die Mobilität, die uns diese Fahrzeuge bieten, sind unsere Mitarbeiter bei ihrer täglichen Arbeit vor Ort genauso angewiesen wie auf ein dichtes und zuverlässiges Tankstellennetz“, weiß auch Marcel Ferreira, Leiter Marketing und Unternehmens-kommunikation der JR Holding AG, zu berichten. „Ein Grund, warum wir uns für Aral und die Aral CardPlus entschieden haben.“

Die 2009 gegründete JR Holding AG mit Sitz in München unterstützt als Verwaltungsgesellschaft und damit Dachmarke verschiedene Unternehmen bei der Personalvermittlung. Ihre Tochtergesell-schaften – wie die go!on Zeitarbeit GmbH, die Teamzeit GmbH, die Personal 4U GmbH oder die RegioFlex Personalservice GmbH – decken die Bereiche Managementberatung, Personalvermitt-lung, Outsourcing, Arbeitnehmerüberlassung sowie Onsite-Management ab. Bei Letzterem kommt die langjährige Erfahrung und Professionalität unserer Mitarbeiter unseren Kunden zugute. Eine ganzheitliche Personallösung, basierend auf der Projektierung und Bedarfsermittlung, der Personal-

Nachhaltigkeit und Qualität – zwei Schlagworte, an denen sich die Arbeit der Unternehmensgruppe JR Holding AG im Bereich der Personaldienstleistung orientiert. Zudem zwei Schlagworte, die für Aral als Partnerunternehmen sprachen.

Aktuelle Information für den Pkw-Flottenmanager

Aktuelles

Branche

Recht

Termine

04 Oktober 2010

Sicherheits-Tipp

08 Wann macht die Vollkasko Sinn?10 iPods und MP3-Player: verboten?

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Wir freuen uns darauf, dass Sie uns an [email protected] schreiben!

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Montag bis Freitag von 7 bis 19 UhrService-Rufnummer: 0180 / 111 62 63** 3,9 Cent/Minute aus dem Festnetz, Mobilfunk maximal 42 Cent/Minute

Impressum

01 Porträt: JR Holding AG05 Neues zur Führerscheinkontrolle 07 Geschenkt: die Aral SuperCard

Ausgabe 06/2010

Wissen, was Recht ist

07 Warnwesten-Pflicht

LESEN SIE WEITER AUF SEITE 2

Veronika Hösl, Sachbearbeiterin bei der JR Holding AG, tankt regelmäßig mit der Aral CardPlus.

04 Fahrzeuggarantie: lebenslang06 Straßenschäden vor dem Winter09 Europäische Röhren im Test10 Was tun gegen Langfinger?

03 Wer haftet bei Sturmschäden?06 Unfall beim Ausparken08 Unfallrisiko: Wenden09 Neues Zeichen: „Versetzt fahren“

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Aktuelles Aral CardNews 06/2010 | Seite 2

modernes Fuhrparkmanagement“, so Marcel Ferreira.Transparenz ist in so einem Geschäft absolut wichtig. Besonders bei der Verwaltung von 85 Fahrzeugen. Vorstand Jürgen Ragaller: „Die Aral CardPlus unterstützt unseren Fuhrpark- leiter bei der Verwaltung des Fuhrparks durch die präzisen Abrechnungstools. So sieht er immer genau, wann wer wo wie viel getankt hat.“ Übersichtliche Rechnungsaufstellungen, beispielsweise sortiert nach Firmen und Ko-stenstellen, erleichtern die Arbeit enorm. Auch die Mitarbeiter der JR Holding AG schätzen die Tankkarte sehr, denn so müssen sie kein Tankgeld vorstrecken und über einen Monat hin mühsam Belege sammeln. „Wir verstehen uns als serviceorientierter Partner, der mit ausgereiften Konzepten und einem hervorragenden Netzwerk sicher und schnell auf alle Wünsche unserer Kunden reagieren kann. Und dies nachhaltig und qualitativ hochwertig. Entsprechend wichtig ist

es uns natürlich auch, dass unsere Dienstleister und Partner ebenso über ein ausgebautes und flächendeckendes Servicenetzwerk verfügen. Dies ist bei Aral der Fall.“ Und Marcel Ferreira ergänzt: „Egal ob Hamburg, Berlin oder im Bayerischen Wald. Unsere Mitarbeiter finden immer eine Aral Tankstelle.“Da jedoch die Mitarbeiter in den Tochtergesell-schaften zum Teil deutschlandweit im Einsatz sind, kommen sie nur selten selbst in die Unter-nehmenszentrale nach München. „Dies stellte uns besonders seit den neuen gesetzlichen

Vorschriften zur Führerscheinkontrolle vor eine hohe logistische Herausforderung“, erinnert sich der Marketingleiter. „Da half uns zum Glück Aral mit der Möglichkeit der elektronischen Führerscheinkontrolle.“ Alle Angestellten lassen so jetzt regelmäßig bei ihren Tankstopps auch den Führerschein überprüfen – bequem ohne Umwege und Zeitverlust. Denn Zeit ist gerade für Personaldienstleister ein wichtiger Faktor.

Das Bezahlen mit der Aral CardPlus ist ganz einfach: statt Bargeld einfach Karte zücken. Die persönliche Kennzahl dient der Identifizierung.

Auf der sicheren Seite: Lieber auch schnell noch den Führerschein kontrollieren lassen.

Oben: Beliebte Anlauf-stelle: Die nächste Aral Tankstelle ist nur drei Minuten vom Bürogebäude entfernt.

Unten: Marketingleiter Marcel Ferreira vor dem Firmenlogo am Sitz in Ingolstadt.

disposition sowie der Personaladministration, wird gemeinsam mit dem Kunden implemen-tiert. Damit übernimmt die JR Holding AG im Auftrag ihrer Kunden die Koordination aller dort im Einsatz befindlichen externen Mitarbeiter sowie Leiharbeitskräfte und unterstützt zudem vor Ort als Ansprechpartner die jeweiligen zuliefernden Personaldienstleister.

Transparenz und Netzdichte gefordertStandardmäßig jedoch steuert JR zentral für alle insgesamt zehn Tochterfirmen ein breites Spektrum an Verwaltungsaufgaben. „Wir nehmen den Unternehmen weitestgehend die Schreibtischarbeit ab, sodass sie sich auf ihr Tages- und Kerngeschäft – das Entwickeln und Umsetzen von Personallösungen – kon-zentrieren können. Dazu zählt die Finanz- und Lohnbuchhaltung, Rechtsabteilung, Marketing, ebenso IT-Dienstleitungen und natürlich ein

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Die JR Holding AG auf einen Blick

● Gründung: 2009● Fuhrpark: 85 Fahrzeuge mit zum Teil

deutschlandweiten Einsatzgebieten● 15 Mitarbeiter in der Verwaltung und

ca. 80 Angestellte bei den folgenden Tochterfirmen:

●go!on Zeitarbeit GmbH ●VIVAX Personalservice GmbH ●Teamzeit GmbH ● Conzept Personalmanagement

GmbH ●RegioFlex Personalservice GmbH ●Personal 4U GmbH ●Finance People GmbH ● Insert Personalmanagement GmbH ● IKL Entwicklungsgesellschaft mbH ● JR Inkasso GmbH

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Aral CardNews 06/2010 | Seite 3

Bei Unfällen und Schäden, die durch einen schweren Sturm verursacht wurden, greift in der Regel die Teilkaskoversicherung.

Haftungsfragen bei Sturmschäden

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Maßnahmen – wie das Hinzuziehen eines Sachverständigen – abgestimmt werden. Der Fall wird dann routinemäßig entspre-chend den jeweiligen Versicherungsbedin-gungen abgewickelt. Autofahrer, die für ihren Wagen nur die Haftpflichtversicherung abgeschlossen haben, gehen bei einem Sturmschaden generell leer aus.

Wann greift die Teil- und wann die Vollkasko-versicherung?Laut Vertragsbedingungen der Kfz-Versiche-rungen ist ein Sturm „eine wetterbedingte Luftbewegung von mindestens Windstärke 8“, was einer Windgeschwindigkeit von mehr als 62 km/h entspricht. Wenn der Wetterdienst die erforderlichen Nachweise liefern kann, ersetzt der Kaskoversicherer die Sturmschäden, ab-züglich der vereinbarten Selbstbeteiligung als

Teilkaskoschäden. Auf den Schadenfreiheits-rabatt der Vollkasko-versicherung hat dies keinen Einfluss. Übernommen werden die reinen Fahrzeug-kosten, das heißt die Reparatur- oder Wiederbeschaffungs-

Dass bei Sturm das Tempo zu drosseln und möglichst vorausschauend zu fahren ist, dürfte jedem Autofahrer bekannt sein. Schließlich muss er jederzeit mit unvorhergesehenen Hindernissen wie herabfallende Ästen oder herumfliegenden Gegenständen rechnen und auch Seitenwind oder Sturmböen beachten. Bei einem Sturm ist das Risiko demnach groß, dass ein fahrendes oder auch ein geparktes Fahrzeug beschädigt wird. Der in Not geratene Kraftfahrer muss überlegen, was er zu tun hat und wie die Haftungsfrage zu klären ist. Empfehlenswert ist allemal, Fotos vor Ort zu machen, aus denen sich der Schaden deutlich erkennen lässt.

Was muss der Betroffene berücksichtigen, um nicht auf dem Schaden allein sitzen zu bleiben? Welches sind die ersten Schritte?● Entscheidend ist der Ort, an dem sich der

Schaden ereignet hat. Wenn beispielsweise auf einer öffentlichen Straße ein Baum auf das Auto fällt, muss die Unfallstelle abgesi-chert werden, um keine weiteren Verkehrs-teilnehmer zu gefährden. Danach sind Poli-zei und Feuerwehr zu benachrichtigen, die den Baum beseitigen. Bei kleineren, durch Ziegel, Gerüstteile oder Äste verursachte Schäden muss die Polizei nicht informiert werden. Trotzdem sollte die Unfallstelle gesichert und sollten die heruntergefallenen Gegenstände aus dem Weg geräumt wer-den. Befindet sich das Fahrzeug auf einem Privatgelände und wird dort unter einem Baum begraben, muss der Haus- bzw. Grundstückseigentümer verständigt werden. Dieser ist für die unverzügliche Beseitigung der Gefahrenquelle verantwortlich.

● Ein durch Unwetter geschädigter Autofahrer sollte seine Kfz-Versicherung unverzüglich über das Geschehen informieren. Dann können im Gespräch auch gleich weitere

Recht

kosten, abzüglich der vereinbarten Selbstbe-teiligung. Bei schwächeren Stürmen springt nur die Vollkaskoversicherung ein. Wenn es sich um einen starken Sturm/Orkan handelt, bei dem Gegenstände unmittelbar vor das Fahrzeug geweht wurden und ein Ausweichen nicht mehr möglich war, greift die Teilkasko-Versicherung. Fährt ein Auto allerdings gegen einen schon länger auf der Straße liegenden Baum oder Ast, wird der Schaden nur von der Vollkasko-Versicherung abgedeckt. Wenn ein Auto-fahrer wiederum trotz Warnungen einfach drauflosfährt und beim Durchqueren einer überschwemmten Straße stecken bleibt, kann ihm die Kfz-Versicherung grobe Fahrlässigkeit vorwerfen und er bleibt auf dem Schaden sitzen. Auch wenn der Wagen aus der Garage geholt wird, obwohl es bereits stark hagelt, ist es grob fahrlässig und die Teilkasko übernimmt den Hagelschaden nicht.

Wann verletzen Schadenverursacher ihre Verkehrssicherungs- bzw. Sorgfaltspflicht und wann haften sie?Geschädigte Autofahrer können gegen Hausbe-sitzer und Eigentümer von umgestürzten Bäu-men oder gegen Baufirmen nur dann Ansprü-che erheben, wenn den Schadenverursachern eine Verletzung ihrer Verkehrssicherungspflicht vorgeworfen wird. Um nicht zu haften, müssen sie nachweisen, dass:● Dachpfannen regelmäßig überprüft wurden, ● der Zustand der Bäume und Büsche stän-

dig überwacht wurde und diese bei Bedarf zurückgeschnitten oder gefällt wurden,

● der Bauzaun oder ein Baustellenschild fachgerecht aufgestellt und gesichert war.

Nach dem Unfall mit Sturmschäden: Unfallstelle sichern und Polizei sowie Feuerwehr benachrichtigen.

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Termine

Oktober 2010

Seminar: Fuhrparkmanagement: Optimierungspotenziale erkennen/nutzenInhalt: Jeder der heute einen Fuhrpark mit mehr als 20 Fahrzeugen leitet, kom-mt an dem Thema Fuhrparkmanage-ment nicht mehr vorbei, wenn er seinen Fuhrpark strategisch und operativ opti-mal managen und professionell Kosten einsparen möchte. In diesem Seminar lernen Sie nicht nur, den Fuhrpark praxisgerecht zu analysieren sondern erkennen ebenso die Optimierungsmög-lichkeiten und lernen diese umzusetzen.Termin: 5. bis 6. Oktober 2010Zielgruppe: Fach- und Führungskräfte aus den Bereichen Fuhrpark, Kfz-Ein-kauf, Personal, allgemeine VerwaltungGebühren: 1.390 EuroInfo: ASB Management-Zentrum-Heidelberg e. V.Telefon: (0 62 21) 988-670

Seminar: Ideen systematisch entwickelnInhalt: Unternehmen leben von guten Ideen, und dies gilt nicht nur für die Produktentwicklung, sondern auch für die Entwicklung neuer Unternehmens-leistungen. Das Seminar vermittelt, wie Sie durch die Verbindung von Kreativität und Struktur einen Weg zur kreativen Problemlösung finden. Sie arbeiten in Kleingruppen und profitieren von Vorträ-gen, Fallbeispielen und Übungen.Termin: 7. bis 8. Oktober 2010Zielgruppe: Fach- und Führungskräfte aller AbteilungenGebühren: 1.290 EuroInfo: ASB Management-Zentrum-Heidelberg e. V.Telefon: (0 62 21) 988-610

Seminar: Die Schnittstelle des ErfolgsInhalt: Sie unterstützen ihren Chef, halten ihm den Rücken frei und sorgen für einen guten Tagesablauf und fungie-ren zudem als Schnittstelle des Erfolgs zwischen Management und Team. In diesem Seminar lernen Sie, wie Sie der Herausforderung des erfolgreichen Chef- und Teammanagement meistern. Termin: 28. bis 29. Oktober 2010Zielgruppe: Chef- und Vorstandssekre-tärinnen, Sekretärinnen und Teamassi-stentinnen Gebühren: 1.350 EuroInfo: ASB Management-Zentrum-Heidelberg e. V.Telefon: (0 62 21) 988-610

Aral CardNews 06/2010 | Seite 4

Opel macht derzeit mit einer „lebenslangen Garantie“ potenziellen Käufern von Neufahr-zeugen den Erwerb schmackhaft. Wie lange ein Leben bei Opel ist, lässt sich erst aus dem Kleingedruckten ersehen: Bei 160.000 Kilometer ist in jedem Fall Schluss! Konkret übernimmt Opel bei dieser „Supergarantie“ ab 60.000 Kilo- meter Laufleistung nur noch 90 Prozent aller Materialkosten. Dieser Wert wird bis 160.000 Kilometer stufenweise auf 40 Prozent zurückgeführt. Ab dem vierten Zulassungsjahr muss der Kunde seine Garantie durch Zahlung von 11,90 Euro pro Jahr stets neu aktivieren. Ein Zweitbesitzer kann die Garantie überneh-men – aber nur bis sechs Jahre Fahrzeugalter oder weniger als 100.000 Kilometer. Trotz dieser Einschränkungen ist das Opel-Angebot mit die beste Absicherung. Da fragt man sich unweiger-lich, was bieten eigentlich die anderen Herstel-ler? Unrühmliches Schlusslicht ist BMW. Die Münchener gewähren nur Mindestmaß: zwei Jahre Gewährleistung. Bei der Gewährleistung hat der Kunde, im Gegensatz zur Garantie, nur den Anspruch auf die Beseitigung von Mängeln, die bei der Übergabe des Fahrzeugs bereits vor-

handen waren. Die ersten sechs Monate liegt die Beweislast beim Hersteller, dann allerdings beim Fahrzeughalter. Außer BMW und Opel geben alle anderen deutschen Hersteller sowie Alfa Romeo, Chrysler, Fiat, Lancia, Seat und Skoda zwei Jahre Garantie. Ein Mangel wird also unabhängig davon behoben, ob er bei der Auslieferung bereits vorhanden war. Allerdings ist die Garantielei-stung meist an Bedingungen geknüpft. Beliebtes Kriterium: ist die Einhaltung der vorgegebenen Serviceintervalle.

Garantie kann Restwert beeinflussenWenn es um Garantien geht, sind die asia-tischen Hersteller schon lange kundenfreund-licher. Alle Japaner und Koreaner gewähren, wie auch Jaguar und Land Rover, drei Jahre Garantie – Kia setzt mit einer Garantie von sieben Jahren oder 150.000 Kilometer in diesem Fall ein positives Zeichen. Legt man die durchschnittlichen Laufleistungen in Deutsch-land zugrunde, reichen 150.000 Kilometer von Kia, respektive 160.000 Kilometer von Opel für rund 15 Jahre Autoleben – mehr, als die meisten die Autofahrer benötigen! In jedem Fall gehen Marktexperten davon aus, dass lange währende Garantiefristen die Restwerte positiv beeinflus-sen. Das bestätigen auch Vergleiche im EU-Aus-land, wo längere Garantiezeiten längst Standard sind. Unabhängig von den Herstellerangeboten kann sich jeder Autokäufer absichern, indem er bei speziellen Versicherungsgesellschaften eine Garantieverlängerung oder einen Schutzbrief abschließt, der meist nicht sehr teuer ist.

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Die „lebenslange Garantie“: Bei Opel bedeutet lebenslang in diesem Fall maximal 160.000 Kilometer.

Lebenslange Garantie. Opel legt mit dieser „Supergarantie“ vor – BMW bildet im Vergleich eher das Schlusslicht.

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Aral CardNews 06/2010 | Seite 5Aktuelles

Flink wandert der Finger über das Bildschirm-menü. Schon kurz danach durchleuchtet der Produktscanner den Hologramm-Barcode auf dem Original-Führerschein. Kaum, dass der kurze Scan-Piepton verstummt, legt der Drucker los. Sekunden später kann die Tankstellenbedienung den Beleg rüberreichen. Auf dem hat der Aral Card Benutzer schwarz auf weiß stehen: „Fleet-ID 1234567890123 gelesen. Bestätigung erfolgt kurzfristig per E-Mail/SMS.“ Angaben zur Aral Tankstelle, Datum und Uhrzeit komplettieren den Bon.

E-Mail und SMS an den FahrerDer Kassenzettel erfüllt den Status der vorläufigen Prüfungsbestätigung – über die Gültigkeit der Fahrerlaubnis. Mit der E-Mail

oder SMS kommt der endgültige Bescheid an den Fahrer. Das Wort Fleet-ID steht so für ein flächendeckendes System zur elektronischen Führerscheinprüfung der Firma fleet innovation. Dieses funktioniert über das Scannen des Hologramm-Barcodes, der eindeutig Führer-schein und Fahrer verknüpft. Der Kontrollscan kann an einer x-beliebigen der 2.500 Aral Tankstellen erfolgen, was wiederum ein dichtes Servicenetz garantiert. Aral Card Service nimmt so dem vorgeschrie-benen Prüfungsakt Schwere und Aufwand. Wer bereits Aral Card Kunde ist, kann die Führer-scheinkontrolle natürlich auch in Anspruch nehmen – und kontaktiert dafür am besten seinen Aral CardPlus Ansprechpartner. Genauso gut funktioniert ein Anruf beim Aral Card Kundenservice unter der Service- Rufnummer +49 (0) 180 111 62 63*. In beiden Fällen bekommen Bestandskunden kurze Zeit später per Post den Hinweis, dass sie sich bei www.fleet-id.de registrieren lassen

können. Barcodes für alle Fahrer bestellen, die auf die Führerscheine kleben, Fahrerdaten in die Online-Datenbank von fleet ID eingeben und die Prüfintervalle festlegen, stellen die nächsten kleinen Schritte bis zum Service-start dar. Neukunden können die elektronische Führer-scheinkontrolle ohne zusätzliche Mehrkosten gleich von Anfang an ins Aral CardPlus Paket (2,50 Euro) aufnehmen lassen. Ansonsten läuft alles wie bei den Bestandskunden ab. Es fallen lediglich einmalig fünf Euro pro Barcode an. Also eine günstige Angelegenheit, um im Fuhrparkalltag eine lästige Pflicht entspannt abzuhaken.

Einfaches HandlingBedeutet der zusätzliche Service für das Tankstellenpersonal Stress? „Ach Quatsch. Das Handling ist ganz einfach“, lacht Marita Böhland über diese Frage. Sie betreibt die Aral Tankstelle in Attendorn, einer Kleinstadt im Kreis Olpe im südlichen Sauerland. Anfangs, als die elektronische Führerscheinprüfung Ende Januar dieses Jahres startete, habe sie mit ihrem Personal geübt. Aber viel zu trainieren, gab es ja nicht. „Die Prüfung dauert ja auch nur 20 Sekunden. Wenn überhaupt“, meint die Pächterin. Im Fall der Fälle, es klappt nicht mit dem Scannen und Lesen des Barcodes, können Tankstellenmitar-

beiter als auch Kunden bei einer Hotline anrufen. „Das System läuft. Und wenn die Codes freigeschaltet sind, was soll dann noch passieren“, fragt Marita Böhland. Den Notfall hat sie noch nicht erlebt. Im Alltag beobachtet die umtriebige Unternehmerin, dass Fuhrpark-mitarbeiter Tanken und Führerscheinkontrolle verbinden. Letzteres lässt sich eben bequem nebenbei erledigen – von beiden Seiten. Für den Fuhrparkleiter bedeutet das: Schnell und leicht gebongtes Vertrauen getankt. Und das geht jeden Tag.

* 0,039 €/Min. aus dem Festnetz, Mobilfunk max. 0,42 €/Min.

Die elektronische Führerscheinprüfung findet für Aral Card Kunden an den rund 2.500 Aral Tankstellen statt. Den früher lästigen Verwaltungsakt können Fuhrparkleiter so unbeschwert abhaken, wie ihn die Tankstellenmitarbeiter spielend in Gang setzen.

Die tägliche Leichtigkeit des Scheins

Auf dem Beleg steht: „Fleet-ID xxx gelesen. Bestätigung erfolgt kurzfristig per E-Mail und SMS.“

An der Kasse erfolgt das Scannen des Führerscheins – schnell und bequem.

Über den Beleg können die Mitarbeiter nachweisen, dass der Führerschein geprüft wurde.

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Aral CardNews 06/2010 | Seite 6

Bei einer Kollision zwischen zwei aus gegenüberliegenden Parktaschen rückwärts hinausfahrenden Autos haftet derjenige, der sein Fahrzeug kurz vor dem Zusammenstoß zum Stehen gebracht hat, aufgrund der mitwirkenden Betriebsgefahr nur zu 20 Prozent. (LG Saarbrücken vom 7. Mai 2010 – Az.: 13 S 14/10).Das Gebot der gegenseitigen Rücksichtnahme gilt auch beim Ausparken. Wer in das stehende Fahrzeug eines anderen Verkehrsteilnehmers fährt, verstößt gegen dieses Gebot – so hat das Landgericht Saarbrücken entschieden. Wenn der genaue Unfallhergang zwischen zwei an der Kollision beteiligten Fahrern streitig ist, müssen die Richter für Gerechtigkeit sorgen. Einer der Fahrer gab dem anderen die Schuld mit der Begrün-dung, dieser sei in sein Auto hineingefahren, während er selbst gestanden habe. Deshalb klagte er auf Schadensersatz. Der Unfallgegner widersprach dieser Theorie und behauptete, beide Fahrzeuge hätten sich zum Zeitpunkt des Zusammenstoßes in der Rückwärtsbewegung befunden. In der ersten Instanz entschieden sich die Richter für eine hälftige Schadensteilung, weil beide Fahrer gegen die gebotene Sorgfaltspflicht verstoßen haben. In der Berufungsinstanz hat das Landgericht Saarbrücken betont, dass es zwar richtig sei, dass beide Verkehrsteilnehmer für die Folgen des Unfalls einzustehen haben, aber eben nicht „halbe-halbe“. Erklärung: Die Schäden sind beim Betrieb der Pkw entstanden und beide Fahrer hätten durch vorsichtiges Verhalten den Unfall abwenden können. Auch beim Ausparken muss nämlich höchstmögliche Sorgfalt herrschen, so dass im Falle von Hindernissen sofort angehalten werden kann. Dies hat der Kläger auch gleich getan, als er die Gefahr wahrgenommen hat. Aber es hat bereits

Unfall beim Ausparken

Recht

Beim Rückwärtsausparken ist Vorsicht geboten.

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gekracht. Ihm kann hier kein Verstoß gegen die Sorgfaltspflicht vorgewor-fen werden, nur die Betriebsgefahr seines Fahrzeuges ist anzurechnen. Somit konnte der Kläger eine Erstattung von 80 Prozent des geforderten Schadensersatzes geltend machen. Die restlichen 20 Prozent des Schadens musste er selber tragen.

Der lange und harte Winter hat den deut-schen Straßen arg zugesetzt. So meldet jetzt unter anderem Kiel, dass Millionenbeträge fehlen, um die Schlaglöcher auf zahlreichen Gemeinde- und Kreisstraßen zu reparieren. Die über den Kommunalen Investitionsfonds (KIF) bisher bereitgestellten 20 Millionen Euro reichen offensichtlich nicht aus, da sehr viele Förderan-träge eingegangen sind, erläuterte Innenminister Klaus Schlie (CDU) gegenüber der Nachrich-tenagentur „dpa“. Nach Schlies Ausführungen

seien wohl zusätzliche 6,5 Millionen Euro nötig, um alle Instandsetzungsarbeiten durchführen zu können. Im Gremium des KIF sitzen Abge-sandte der kommunalen Landesverbände, der Investitionsbank sowie aus Innen- und Finanz-ministerium.

Teils katastrophale StraßenverhältnisseDer Minister empfiehlt in jedem Fall die Mittel dringend aufzustocken, „weil die Situation in vie-len Bereichen noch katastrophal ist.“ Generell sei

die Ausbesserung der Bundes- und Landesstra-ßen nach Angaben des Bundesverkehrs- ministeriums auf gutem Weg. Aktuell sind rund 40 Prozent der geplanten Arbeiten erledigt. Bis zum Winteranfang sollen noch die geplanten restlichen 60 Prozent erledigt sein, erläuterte Ministeriumssprecher Harald Haase gegenüber dpa. Im Rahmen der geplanten Instandset-zungen werden auch zahlreiche Winterschäden abgearbeitet. An Mitteln hat der Bund bislang rund 20 Millionen Euro zur Verfügung gestellt.

Viele Winterschäden. Bodenwellen, Risse im Asphalt, Schlaglöcher – für Autofahrer oft ein Greul. Doch das Geld zur Schadensbehebung fehlt.

BrancheBranche

Je länger man mit der Behebung von Straßenschäden wartet, umso teurer wird es in der Regel.

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Andere Länder, andere Sitten

In Deutschland und im europäischen

Ausland ist die Warnwestenpflicht

unterschiedlich geregelt. In Deutschland beispielsweise gilt das Tragen der Weste im Pannenfall für Dienstwagen-fahrer als Pflicht, in einigen anderen Ländern ist nur das Mitführen der entsprechenden Kleidung vorgesehen. Die Warnkleidung in grellen Farben und mit Reflexstreifen muss der „DIN EN 471“ entsprechen. Die jeweiligen Vorschriften sind auch bei Transitfahrten zu berücksichtigen. Bei Verstößen drohen zum Teil recht hohe Geldbußen.

Regelung im DienstwagenbereichFahrer von Dienstwagen oder Firmenfahrzeu-gen müssen in Deutschland entsprechend einer Unfallverhütungsvorschrift der Berufs- genossenschaften eine Warnweste dabei haben (UVV Fahrzeuge BGV D 29 – vormals VGB 12 § 56). Kommt es zu einem Unfall und es fehlt die Warnkleidung, könnte es Schwie-rigkeiten bei der Entschädigungszahlung geben. Firmenfahrzeuge sind demnach mit geeigneter Warnkleidung auszurüsten. Wenn in der Regel Fahrzeugführer und Beifahrer unterwegs sind, müssen zwei Warnwesten vorhanden sein. Dienstlich genutzte Privatfahr-zeuge bilden eine Ausnahme.

Uneinheitliche Westenpflicht im AuslandIn europäischen Ländern sind die Kraftfahrer gesetzlich verpflichtet, eine reflektierende Warnweste dabeizuhaben. Deren Gebrauch ist jedoch unterschiedlich. Einige Beispiele:● In Belgien, Bulgarien, Italien, Kroatien,

Luxemburg und Montenegro gilt die Trage-pflicht bei Unfällen und Pannen außerhalb von Ortschaften und auf Autobahnen.

● In Frankreich gilt die Mitführ- und Trage- pflicht bei Unfällen und Pannen für Fahrer und Mitfahrer.

Folgen bei Nicht-BerücksichtigungWenn bei Unfall oder Panne die Weste nicht getragen wird, fällt ein Bußgeld an: In Ungarn kann das bis zu 105 Euro kosten, in Belgien sogar bis zu 1.375 Euro. ● In Portugal werden zwischen 120 und

600 Euro fällig, wenn die Warnkleidung fehlt.

● In Luxemburg drohen bei Verstößen Geld- bußen ab 49 Euro, in Italien ab 36 Euro und in Österreich zwischen 14 und 36 Euro.

Wissen, was Recht ist

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Aral SuperCard – bewährt bei:

● Neukundengewinnung● Kundenrückgewinnung● Incentivierung/Promotion● Mitarbeitermotivation● Weihnachtsgeschenk

Geschenkgutscheine gehören zu den belieb-testen Geschenken. Sie rangieren laut einer Umfrage des Beratungsunternehmens Deloitte mit rund 35 Prozent hinter Geld und Büchern auf Platz drei im Ranking. Warum dann nicht einen Tankgutschein verschen-ken? Tanken muss schließlich jeder. Und die Aral Tankgutscheine lassen sich auch ganz einfach verschenken – dafür hat Aral mit der deutschlandweit an allen Aral Tankstellen einlösbaren Geschenkkarte Aral SuperCard gesorgt. Zwei Kartenvarianten stehen dabei zur Ver- fügung: die klassische Variante „Tanken“ zur Nutzung des Kraftstoffangebots von Aral und die Aral SuperCard „Einkaufen & Tanken“. Mit dem „Allround-Talent“ können die Be-schenkten alle Aral Produkte, Kraftstoffe und Dienstleistungen an der Aral Tankstelle be-ziehen. Neben den verschiedenen Einsatz-zwecken steht ebenfalls der Betrag des Kartenguthabens. Die Aral SuperCard kann mit dem gewünschten Guthaben von 5, 10, 25 oder 50 Euro aufgeladen werden.

Individuelle Beträge wie beispielsweise 44,44 Euro sind im Rahmen

von 10 bis

Wappnen Sie sich bereits jetzt für Weihnachten und schenken Sie Ihren Geschäftspartnern einen Tankgutschein von Aral. Wie das geht? Ganz einfach: mit der Aral SuperCard, der deutschlandweit einlösbaren Geschenkkarte von Aral.

Innovativ schenken – mit der Aral SuperCard

200 Euro ebenfalls möglich – ein innovative Geschenkidee für jedes Weihnachtsfest. Selbstverständlich eignet sich die Karte auch zu jedem anderen denkbaren Firmenereignis, zur Kundengewinnung oder -rückgewinnung, zur Incentivierung, als kleines oder auch großes Dankeschön. Gerne erstellen wir Ihnen auch ein Angebot für Aral SuperCards in Ihrem Firmendesign. Das Geschenk wird dadurch noch individu-eller und erinnert den Beschenkten immer wieder an Ihr Unternehmen. Zu den Aral SuperCards bietet Aral auch die passenden Umschläge in verschiedenen Größen und Designs an. Durch ihr prak-tisches Scheckkarten-Format passt die Aral SuperCard zudem handlich in jede Briefta-sche und ist auf allen Touren mit dabei. So macht Schenken richtig Spaß – nicht nur für die Beschenkten! Weitere Informationen erhalten Sie unter www.aral-supercard.de. Bei Fragen steht Ihnen das Aral SuperCard Team in der Zeit von 8.30 Uhr bis 17.30 Uhr unter +49 (0) 1805 15 06 50 (0,14 €/Min. Festnetz DTAG, Mobilfunk max. 0,42 €/Min.) oder auch per Mail unter [email protected] zur Verfügung. Wir rufen Sie gerne zurück. Wenn Sie sich für diese clevere Geschenkidee entschieden haben sollten, nehmen wir Ihre Bestellungen gerne onlineoder über die Hotline entgegen.

Machen Sie sich selbst ein Bild und lesen Sie im Internet nach unter: www.aral-supercard.de.

Aktuelles

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Aral CardNews 06/2010 | Seite 8

Wenn es bei einem Wendemanöver mit einem von hinten kommenden Pkw zu einem Zusammenstoß kommt, spricht der erste Anschein in der Regel für das Verschulden des wendenden Autofahrers. Es sei denn, dieser könne beweisen, dass er den Blinker rechtzeitig gesetzt habe und ganz links gefahren sei. (Amtsgericht München, Urteil vom 23. September 2009 – Az.: 345 C 15055/09).

Wenden kann riskant sein

Recht

Unsignalisierte Wende- und Abbiegemanöver können für die nachfolgenden Verkehrsteilnehmer gefährlich sein.

Bekanntlich muss sich jeder Verkehrsteilnehmer vor und bei einem Wendemanöver entsprechend der Straßenverkehrsordnung immer so verhalten, dass er keinem anderen schadet. Ereignet sich ein Unfall im unmittelbaren zeitlichen und räumlichen Zusammenhang mit dem Wendevorgang, ist davon auszugehen, dass sich der betroffene Autofahrer nicht ausreichend abgesichert hat und auch den Blinker nicht gesetzt hat. Er gilt somit als Unfallverursacher und keinesfalls nur als Mitschuldiger. Auch die Begründung, der überholende Autofahrer wäre schließlich von hinten auf ihn aufgefahren und müsse deshalb einen Teil der Haftung übernehmen, ist in diesem Fall nicht korrekt. Mit diesen Argumenten wies das Amtsgericht München die Klage des wendenden Autofahrers ab, der von seinem Unfallgegner zumindest die Hälfte des ihm entstandenen Schadens ersetzt bekommen wollte. Eine Mithaftung des Unfallgegners käme nämlich nur dann in Betracht, wenn in der jeweiligen Verkehrssitua-tion das Überholen grundsätzlich verboten gewesen wäre beziehungswei-se wenn eine unklare Verkehrslage vorgelegen hätte. Im konkreten Fall näherte sich der Fahrer dem langsamer werdenden Pkw von hinten, konnte dessen Wendevorhaben nicht ahnen und setzte an, ihn links zu überholen. Dabei kam es zum Zusammenstoß. Der Wendende trägt hier allein die Schuld. Er hätte sich vor dem Abbiegemanöver noch einmal nach hinten umschauen müssen, dann hätte er den überholenden Autofahrer rechtzeitig bemerkt. Er konnte außerdem auch nicht beweisen, dass er den Blinker gesetzt habe und somit den anderen Verkehrsteil-nehmern seine Absicht signalisiert hätte.

Sicherheits-Tipp

Wie lange lohnt eine Vollkasko? Bis zu einem Fahrzeugalter von maximal sechs Jahren macht eine Vollkasko Sinn. Bei Leasing oder einer Finanzierung sieht das jedoch anders aus.

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Je nach Fahrzeugklasse und Anschaffungs-wert sind Autos nach drei bis vier, spätes-tens aber nach fünf Jahren meist nur noch die Hälfte wert. Lohnt es sich dann überhaupt noch, die teure Vollkaskoprämie zu bezahlen?Grundsätzlich lässt sich festhalten, dass Fahrzeuge mit gehobenem Wert und gerin-gem Alter vollkaskoversichert sein sollten. Die Leistungen bei Vollkaskoversicherung umfassen das eigene versicherte Fahrzeug, beinhalten die Leistungen der Teilkasko, decken Vandalis-musschäden, selbstverschuldete Unfälle sowie Schäden ab, bei denen der Unfallverursacher nicht zu ermitteln ist. Der Abschluss einer Vollkasko empfiehlt sich bei allen Neufahrzeugen bis zu einem Fahrzeugalter von fünf, maximal sechs Jahren – insbeson-dere bei Leasing oder Finanzierung (über die gesamte Laufzeit des Vertrages). Verträge mit Selbstbeteiligung fallen günstiger aus. Es empfiehlt sich allerdings, die gesparten Beträge separat anzulegen, um im Falle des (Un-)Falls darauf zurückgreifen zu können. Es lohnt sich in der Regel, eine Selbstbeteiligung zu vereinbaren. Der Zuschlag für die Mitversicherung der ersten 500 Euro (Vollkasko) bzw. 150 Euro (Teilkasko) eines Schadens beträgt häufig mehr als die Selbstbeteiligung. Schon bei der Wahl des Fahrzeugs hat der künftige Besitzer durch die

sogenannte Kaskoklasse Einfluss auf die Prämie. Reparaturfreundliche Fahrzeuge erhalten eine niedrige Kennzahl (Typklasse), sind dann entsprechend günstiger. Die Typklassen bei Vollkasko und Teilkasko können teilweise stark differieren wie bei diebstahlgefährdeten Cabrios. Auch bei der Vollkaskoversicherung gibt es einen Schadensfreiheitsrabatt. Je weniger Schadens-ereignisse, desto günstiger die Prämie. Ebenfalls berechnen die Versicherungen, ob es günstiger sein kann, den Schaden selbst zu bezahlen.

Vorsicht bei InternetvergleichenWie viel die Vollkasko kostet, lässt sich inzwi-schen sehr gut via Internetabfrage ermitteln. Doch Vorsicht, oft tummeln sich unter den kostenlosen und seriösen Angeboten neutraler Bewerter kostenpflichtige Angebote oder Lock-angebote von Maklern und Versicherungsgesell-schaften! Übrigens gibt es Haftpflicht und Kasko nur im Paket. Bei guten Schadensverläufen kann es durchaus sein, dass eine Vollkasko mit niedrigem SFR günstiger ist, als die Teilkasko – bei der immer 100 Prozent Prämie anfallen. Dann hat auch bei älteren Fahrzeugen der umfassende Schutz seine Berechtigung. Da die Versicherung auch bei Vollkasko nur bis zur Höhe des Zeitwertes begleicht, sollten sich Besitzer von älteren Fahrzeugen oder Liebhaber-

wagen aktuelle Wertgutachten besorgen.Immer mehr Versicherungen machen individu-elle Kaskoprämien von Sekundärkriterien wie Fahrleistung, Alter des Fahrers oder Garagen-besitz abhängig. Schummeln lohnt sich hier nicht. Wenn die Versicherung nachprüft, kann sie bei Falschmeldungen den Schaden komplett ablehnen.

Bei Leasingwagen lohnt sich eine Vollkasko, denn der Gutschter findet jeden Schaden.

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Neues Verkehrszeichen im Test

Recht

Ein neues Verkehrszeichen soll die Risikozone „Baustelle“ entschärfen.

Europas Tunnel werden sicherer: Alle Verbesserungen kosten viel Geld.

Um die Sicherheit in Autobahnbaustellen zu verbessern, erproben einige Bundesländer ein neues Verkehrszeichen. An besonders unfallträchtigen Punkten empfiehlt das Schild Autofahrern, versetzt zu fahren und auf Überholmanöver zu verzichten.

Für die Sicherheit im BaustellenbereichDass sich viele Autofahrerinnen und Autofahrer bei der Durchfahrt von Autobahnbaustellen unsicher fühlen, ist bereits durch Studien und Umfra-gen belegt. Auch die Zahl der schweren Unfälle in diesen sensiblen Ver-kehrsbereichen ist in jüngster Zeit gestiegen. Zu bedenken ist auch, dass bei einem Unfall der Überholende häufig eine Teilschuld tragen muss. Der Deutsche Verkehrs-sicherheitsrat (DVR) nennt die nicht angepasste Geschwindigkeit als häufigste Unfallursache. Zu schnelles Fahren kann beispielsweise im Ein-gangsbereich der Baustellen zu Auffahrunfällen führen. Den zweiten Platz in der Unfallstatistik nehmen die seitlichen Zusammenstöße mit einem in gleicher Richtung fahrenden Fahrzeug ein. Auch der ungenügende Sicherheitsabstand zum Vordermann – er sollte mindestens zwei Sekunden betragen – kann ein Unfallrisiko darstellen. Um den Gefahrenquellen entgegen-zuwirken, wird seit kurzem in einigen Bundesländern wie Niedersachsen und Rheinland-Pfalz sowie in Hamburg ein neues Verkehrsschild getestet. Das Schild soll den Verkehrsteilnehmern helfen, die Sicherheit in Auto-bahnbaustellen zu verbessern. Es empfiehlt den Fahrern, an kritischen Stellen versetzt zu fahren und auf Überholmanöver zu verzichten. Gerade an Baustelleneinfahrten und -ausfahrten oder wenn der Seitenrand ganz wegfällt, wird es auf der Straße sehr eng. Hier birgt sowohl das Überho-

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Aral CardNews 06/2010 | Seite 9

len, wie auch das Parallelfahren immer wieder Risiken in sich. Besonders gefährlich kann es werden, wenn ein Pkw einen Lkw oder einen Reisebus überholen bzw. neben ihm vorbeifahren will. Wenn sich die Autofahrer in den gefährlichsten Nadelöhren im deutschen Fernstraßennetz an diese Empfehlungen halten, wird es an engen Fahrbahnstellen mehr Platz und Abstand zu den anderen Verkehrsteilnehmern geben. Das neue Verkehrszeichen ist – laut Experten vom TÜV Süd – ein geeignetes Mittel, um mehr Sicherheit an Autobahnbaustellen zu gewährleisten.

Branche

Im aktuellen Tunneltest nahm der ADAC 26 Tunnel in 13 europäischen Ländern unter die Lupe. Vieles hat sich verbessert – mit dreimal „be-denklich“ und einem „mangelhaft“ bleibt aber Raum für Verbesserungen. Leider fällt auch ein deutscher Tunnel bei der Bewertung des Automobil-clubs durch: der Tunnel Birth auf der A44 bei Velbert (NRW) – schlechte Beleuchtung, fehlende Fluchtweg-Schilder, keine Videoüberwachung, so das Urteil der Tester und damit ein „bedenklich“ im Endergebnis. Erfreu-

licher ist das Resultat bei 20 Tunnel, die in der Bewertung mit „sehr gut“ (16) oder „gut“ (4) abschnitten. Der Testsieger kommt aus Frankreich, der neu eröffnete Duplex-Tunnel auf der A86 bei Paris (Frankreich). Beleuch-tung, Fluchtwege, Überwachung – alles auf dem neuestem Stand. Dass es noch schlechter als in Velbert geht, demonstrierte das Schlusslicht des Vergleichs, der Hvalfjördur-Tunnel, nördlich von Reykjavik (Island). Obwohl erst zwölf Jahre alt, fällt die Röhre in allen wesentlichen Kriterien durch und sollte, nach Empfehlung der beteiligten Automobilclubs, drin-gend saniert werden.

800 Millionen Euro für die TunnelsicherheitGrundsätzlich kommen die internationalen Tester zu dem Urteil, dass Europas Tunnel immer sicherer werden. Drei erneut getestete Röhren in Österreich und Frankreich, die in vorangegangenen Tests noch schlecht abgeschnitten hatten, erhielten aktuell ein „sehr gut“. Beim Test der deutschen Tunnel konnten vor allem der Lohberg-Tunnel bei Darmstadt sowie der Richard-Strauß-Tunnel, Teil des Mittleren-Rings in München, mit einem „sehr gut“ überzeugen. Laut ADAV erreichen vor allem neue oder bereits sanierte Tunnel fast immer gute Noten. Deutlich schlechter sieht es dagegen bei alten oder noch nicht modernisierten Röhren aus. Alleine um in Deutschland die Tunnelsicherheit zu verbessern, errechnet der ADAC bis 2014 – ab dann sollen alle Tunnel nach dem Willen der EU sicher sein – einen Investitionsbedarf von 800 Millionen Euro!

ADAC Tunneltest. Durchschnittlich schlossen die europäischen Röhren gut ab – doch Verbesserungen gehen immer und sind zum Teil auch noch nötig. Das kostet jedoch viel Geld.

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Diebstahlsicherung. Die Zahlen von Autodiebstählen nehmen wieder deutlich zu. Besonders beliebt bei Dieben: VW T5, Porsche Cayenne und BMW X5. Welche Systeme bieten Sicherheit?

Nach Jahren der Stagnation nehmen Autodiebstähle wieder drastisch zu. Immer schneller eignen sich Diebe das Know-how an, neue Siche-rungssysteme zu knacken. Fallweise sind auch die Fahrzeughersteller nicht willens, ihre Schutzsysteme auf den neuesten Stand zu bringen. So wechseln in der Europäischen Union jährlich rund 1,4 Millionen Fahr-zeuge unrechtmäßig den Besitzer. Gerade bei den beliebten und meist hochwertigen „Diebstahl-Opfern“ könnte der Einbau eines elektronischen Ortungsgerätes größeren Schaden verhindern. Zumal man nach der Tat schnell handeln muss, da viele Fahrzeuge nur gestohlen werden, um hochwertige Ersatzteile, wie Airbags oder Audioanlagen zu gewinnen.Nummer eins auf der Hitliste der Autodiebe ist der VW T5 als Caravelle und Multivan, gefolgt vom Porsche Cayenne. Auch die BMW-Modelle X5 und X6 sind bei den Dieben sehr beliebt. Besonders groß ist die Diebstahlhäufigkeit im grenznahen Gebiet Deutschlands im Osten und Norden. Von dort wandern die gestohlenen Fahrzeuge schnell nach Osteuropa. Offensichtlich sind die serienmäßigen Diebstahlsysteme nicht sehr wirkungsvoll. So forderte auch Innenminister Thomas de Maizière, dass die Autobauer nachrüsten müssen. „Die Branche muss endlich die elektronische Wegfahrsperre weiterentwickeln“, so der CDU-Politiker.

Ortungsgeräte im Fahrzeug können Diebe aufspürenDer Wettlauf zwischen den Dieben und Kfz-Herstellern wird zunehmend von den Ganoven gewonnen. Teilweise lassen sich schon im Internet detaillierte Anleitungen finden, wie man Wegfahrsperren überlisten kann. Dreiste Diebe kommen gar mit dem Abschleppwagen, einige Firmen bieten Dekodiergeräte an, die das kriminelle Handwerk vereinfachen. Wirkungsvollen Schutz bietet letztlich nicht die Wegfahrsperre, sondern ein Ortungsgerät. Im einfachsten Fall ist dies ein altes Mobiltelefon, an versteckter Stelle untergebracht und mit Ladegerät ausgestattet. Über die Verbindung zum Mobilfunknetz lässt sich das Gerät jederzeit orten.

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Nachteil: Der Nutzer muss aktiv den Standort abfragen. Bemerkt er erst Stunden später den Diebstahl, ist das Fahrzeug meist über die Grenze oder demontiert. Deutlich intelligenter arbeiten Systeme wie das neue Novanto von Zulieferer Conti. Die Telematikbox ist kaum größer als ein Taschenbuch. Klemmt der Dieb die Batterie ab, bleibt Novanto dank eigenem Akku betriebsbereit. Und besser noch: Das Telematiksystem erfasst permanent die Fahrzeugposition via GPS-Satellitenempfänger und meldet sofort eine unrechtmäßige Positionsänderung. Die Polizei kann das Signal auslesen und die Diebe auf frischer Tat erwischen.

Sicherheits-Tipp

Verboten oder erlaubt? Die Nutzung von Mobiltelefonen ist im Fahrzeug untersagt – das weiß jeder. Doch für iPods und MP3-Player gilt (noch) kein entsprechendes Verbot.

Das Bedienen von mobilen Navigationsgeräten ist erlaubt.

Ortungssysteme helfen nur, wenn der Diebstahl rechtzeitig bemerkt wird.

Das Telefonieren mit Mobiltelefon ohne Freisprecheinrichtung ist wäh-rend des Fahrens verboten – das weiß jeder. Doch wie sieht’s mit der Navifunktion im iPod aus? Und darf man bei 200 km/h eine CD wechseln, ein Funkgerät bedienen oder die eingegangene SMS lesen?Grundsätzlich gilt: Es sind alle Funktionen des Mobiltelefons verboten. Das betrifft auch die Navigationsfunktion, die Internetfunktion inklusive Sprachsteuerung sowie die SMS-Funktion inklusive Vorlesefunktion. Einzig die Nutzung der Navigationsfunktion in einem separaten Halter, wie beim mobilen Navigationsgerät ist erlaubt. Während der Fahrt eine neue Route einzugeben, wäre allerdings schon wieder verboten. Denn selbst das Anfassen ist nur erlaubt, um das Telefon woanders im Auto hinzulegen. Übrigens zieht diese Ausrede kaum vor der Polizei ...Grundsätzlich bedeutet dies also: „Außer Telefonieren mit Freisprechanlage ist die Nutzung des Mobiltelefons am Steuer untersagt.“ Die Strafe bei Zuwiderhandlung beträgt 40 Euro Bußgeld sowie einen Punkt in der Flens-burger Verkehrssünderkartei. Den iPod, MP3-Player oder ein Funkgerät zu benutzen ist dagegen erlaubt – oder besser gesagt (noch) nicht verboten. Das Gesetz kennt nur ein „Handyverbot“ am Steuer. Ebenso darf der Fahrer auch während der Fahrt das Radio bedienen, um den Sender zu wechseln, eine CD einlegen oder wechseln oder Kopfhörer nutzen – wenn sie die Wahrnehmung nicht beeinträchtigen. Selbst was im Mobiltelefon verboten ist, erlaubt der Gesetzgeber beim fest eingebauten oder auch beim mobilen Navigationsgerät: die Zieleingabe während der Fahrt.