„Pflege-TÜV ist ein Desaster“ · Mobiler Zahnarzt Das mobile Team der Zahn arztpraxis Dr....

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CDU-Gesundheitsexperte Jens Spahn will Noten abschaffen „Pflege-TÜV ist ein Desaster“ Der CDU-Gesundheitsexperte Jens Spahn plädiert dafür, den umstrittenen Pflege-TÜV wieder abzuschaffen. Ergebnis des Notensystems für Pflegeheime und bürokratischer Aufwand passten nicht zusammen. Berlin // „So, wie das heute läuft, ist es einfach nur ein Desaster“, erklärte Spahn in der Süddeutschen Zeitung. Das System der Pflegenoten habe „bei maximalem Aufwand und Ärger nichts, aber auch gar nichts gebracht“, kritisierte er. Wenn etwas nach so vie- len Jahren nicht funktioniere, „dann sollten wir es einfach einmal strei- chen“, sagte Spahn, der auch dem CDU-Präsidium angehört. Mit Jens Spahn hat sich nun schon der zweite prominente CDU- Poltiker gegen die Noten ausgespro- chen. Schon vor einigen Wochen hatte der Pfeglebevollmächtigte der Bundesregierung, Karl-Josef Lau- mann das Aussetzen der umstritte- nen Noten gefordert. „Der enorme bürokratische Auf- wand ist bei den Pflegekräften zu Recht verhasst“, sagte Spahn. Sie müssten jeden Tag sehr viel an Doku- mentation ausfüllen und nachwei- sen, um damit ein „unbrauchbares Nonsens-Ergebnis“ zu erreichen. So habe fast jede Einrichtung die Note eins, was Spahn für unrealistisch hält: „Es glaubt doch kein Mensch, dass die Heime in Deutschland alle gleich gut sind.“ Spahn schlägt vor, künftig zwar auf die Pflegenoten zu verzichten, die regelmäßige Überprüfung durch den Medizinischen Dienst der Kranken- kassen aber beizubehalten: „Der MDK kontrolliert die Heime ja weiterhin.“ Vielleicht müsse man dann einfach die Prüfungsberichte in verständli- cher Form veröffentlichen. (epd/sts) Steht der Pflege-TÜV in seiner bisherigen Form vor dem Aus? Lesen Sie mehr auf Seite 3. // Uns mangelt es nicht so sehr an Händen, sondern vielmehr an Köpfen. Es gibt zu wenig Schulungsangebote und Fachvertiefungen // Die Pflegewissenschaftlerin Astrid Elsbernd auf dem 6. Symposium der SDK-Stiftung in Bad Cannstatt über den Zustand des Pflegesektors in Deutschland. ZITAT DER WOCHE Gewalt in der Pflege Elf Anzeigen in zwei Jahren Erfurt // In Thüringen sind in den vergangenen zwei Jahren elf Fälle von Gewalt oder Vernachlässigung in der Altenpflege registriert wor- den. Wegen dieser Fälle wurde die staatliche Heimaufsicht eingeschal- tet, wie das Sozialministerium auf Anfrage mitteilte. Nach Einschät- zung etwa der Alzheimergesell- schaft täuscht die geringe Zahl von Anzeigen über das tatsächliche Aus- maß von Gewalt in der Pflege hin- weg. (dpa) SEITE 2 // THEMA DER WOCHE Marktentwicklung Das Beratungsunterneh- men Terranus befürchtet einen Engpass in der stationären Pflege und sieht keinen wirk- lichen Ersatz durch alternative Wohnformen. Wie kann der Bedarf aufgefangen werden? SEITE 7 // HEIME Ergebnisqualität Projektstart in Hannover: Acht Pflegeheime unterschiedlicher Träger- schaft der Region Hannover wollen in den kommenden zweieinhalb Jahren ihre Ergebnisqualität unter die Lupe nehmen. SEITE 12 // AMBULANTE DIENSTE Mobiler Zahnarzt Das mobile Team der Zahn- arztpraxis Dr. Volkmar Göbel aus dem bayeri- schen Gössenheim behandelt Pflegebedürftige in ihrer Häuslichkeit – eine Ausnahme in der Versorgungslandschaft. Foto: SBK Köln Huml stellt Alternative vor Bayern will keine Pflegekammer Hannover/München // In Bay- ern wird es nach dem Willen von Gesundheitsministerin Melanie Huml (CSU) keine Pflegekammer mit Zwangsmitgliedschaft geben. Huml schlägt stattdessen vor, dass sich Pflegekräfte und Verbände in einer Körperschaft des öffentlichen Rechts organisieren – mit Geschäfts- stelle und Präsidium. Die Mitglied- schaft wäre freiwillig. Ein bayerischer Sonderweg? Nie- dersachsens Sozialministerin Cor- nelia Rundt (SPD) kann sich dieses Modell zumindest nicht für ihr Bun- desland vorstellen. „Das Konstrukt in Bayern ist ein zahnloser Tiger, der sich in Unverbindlichkeit verliert“, sagte Rundt der dpa in Hannover. Für Rundt geht kein Weg an der von der Landesregierung geplanten Ein- führung einer Pflegekammer mit Pflichtmitgliedschaft für alle Mitar- beiter vorbei. (ck) Mehr über die bayerischen Pläne lesen Sie auf Seite 4. DIE WOCHENZEITUNG FÜR ENTSCHEIDER IN DER PFLEGE // AUSGABE 7 13.2.2015 // H 46794 // 18. JAHRGANG // WWW.CAREKONKRET.NET KÖLLE ALAAF Über eine Million Menschen werden am Montag in die Kölner City strömen, um den Rosenmontagszug zu erleben – der unbestrittene Höhepunkt der Karnevalssession. Das bunte Treiben und Feiern beginnt schon Wochen und Monate zuvor. Auch die Sozial-Betriebe Köln (SBK) und deren Bewohner haben sich ganz dem närrischen Frohsinn verschrieben – hier zu sehen auf einer der zahlreichen Karnevalssitzungen im SBK-Festsaal. In diesem Sinne: ein dreifaches Kölle Alaaf. (Lesen Sie mehr auf Seite 8). (sts) Petitionsausschuss Hospize wirtschaftlich absichern Berlin // Der Petitionsausschuss des Bundestags stellt sich hinter die Forderung nach einer wohnort- nahen stationären Hospizversor- gung. Am Mittwoch vergangener Woche beschlossen die Abgeord- neten einstimmig, eine entspre- chende Petition dem Gesundheits- ministerium zu überweisen, berichtete die Ärzte Zeitung. Sie fordern, dass der GKV-Spitzenver- band und die Verbände der stati- onären Hospize innerhalb eines Jahres ein entsprechendes Kon- zept erarbeiten und dem Gesund- heitsausschuss des Bundestages vorlegen. Darin soll nachgewiesen wer- den, dass ein wirtschaftlicher Be- trieb eines stationären Hospizes in allen Flächenlandkreisen geschaf- fen wird, heißt es in einer Meldung des Bundestags. Keine gesetzliche Grundlage Die Abgeordneten wiesen darauf- hin, dass es derzeit keine gesetzliche Grundlage dafür gebe, eine flächen- deckende Hospizversorgung einzu- fordern. Insbesondere die Gründung von Hospizen basiere aktuell vor allem auf ehrenamtlichem Engage- ment. (ck) Caritas reagiert auf Laumann-Studie „Bei uns gibt es keine Lohnschere“ Münster // Bei den Löhnen in der Alten- und in der Krankenpflege gibt es bundesweit teils gravierende Unterschiede. So lautete das Ergeb- nis einer Studie, die der Pflegebeauf- tragte Karl-Josef Laumann bei der Bundesagentur für Arbeit in Auf- trag gegeben hat (wir berichteten in der vergangenen Ausgabe). Bei der Caritas will man diese Unterschie- de nicht festmachen. „Bei uns gibt es keine Lohnschere zwischen die- sen Bereichen“, erklärte Heinz-Josef Kessmann, Direktor des Diözesan- caritasverband Münster. Der Grund hierfür liege vor allem am hauseige- nen Vergütungswerk AVR: „Durch klare Einstufungen vermeiden wir hier eine ungleiche Bezahlung“, erklärte Klaus Schoch, Leiter der Abteilung Gesundheitshilfe beim Diözesancaritasverband. Eine exa- minierte Pflegefachkraft verdiene bei der Caritas zwischen 2 500 und 3 350 Euro pro Monat. Zudem seien Sonderzahlungen und Zulagen von 200 bis 400 Euro monatlich vorgese- hen. Damit liegt der Wohlfahrtsver- band nach eigenen Angaben nicht nur innerhalb des Pflegebereichs an der Lohnspitze. „Auch im Vergleich zu anderen Branchen können sich diese Gehälter sehen lassen“, findet Schoch. (ck) Die Software für Soziale Dienstleister

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CDU-Gesundheitsexperte Jens Spahn will Noten abschaffen

„Pflege-TÜV ist ein Desaster“Der CDU-Gesundheitsexperte Jens Spahn plädiert dafür, den umstrittenen Pflege-TÜV wieder abzuschaffen. Ergebnis des Notensystems für Pflegeheime und bürokratischer Aufwand passten nicht zusammen.

Berlin // „So, wie das heute läuft, ist es einfach nur ein Desaster“, erklärte Spahn in der Süddeutschen Zeitung. Das System der Pflegenoten habe „bei maximalem Aufwand und Ärger nichts, aber auch gar nichts gebracht“, kritisierte er. Wenn etwas nach so vie-len Jahren nicht funktioniere, „dann sollten wir es einfach einmal strei-chen“, sagte Spahn, der auch dem CDU-Präsidium angehört.

Mit Jens Spahn hat sich nun schon der zweite prominente CDU-Poltiker gegen die Noten ausgespro-chen. Schon vor einigen Wochen hatte der Pfeglebevollmächtigte der Bundesregierung, Karl-Josef Lau-mann das Aussetzen der umstritte-nen Noten gefordert.

„Der enorme bürokratische Auf-wand ist bei den Pflegekräften zu Recht verhasst“, sagte Spahn. Sie

müssten jeden Tag sehr viel an Doku-mentation ausfüllen und nachwei-sen, um damit ein „unbrauchbares Nonsens-Ergebnis“ zu erreichen. So habe fast jede Einrichtung die Note eins, was Spahn für unrealistisch hält: „Es glaubt doch kein Mensch, dass die Heime in Deutschland alle gleich gut sind.“

Spahn schlägt vor, künftig zwar auf die Pflegenoten zu verzichten, die

regelmäßige Überprüfung durch den Medizinischen Dienst der Kranken-kassen aber beizubehalten: „Der MDK kontrolliert die Heime ja weiterhin.“ Vielleicht müsse man dann einfach die Prüfungsberichte in verständli-cher Form veröffentlichen. (epd/sts)

■ Steht der Pflege-TÜV in seiner bisherigen Form vor dem Aus? Lesen Sie mehr auf Seite 3.

// Uns mangelt es nicht so sehr an Händen, sondern vielmehr an Köpfen. Es gibt zu wenig Schulungsangebote und Fachvertiefungen //

Die Pflegewissenschaftlerin Astrid Elsbernd auf dem 6. Symposium der SDK-Stiftung in Bad Cannstatt über den Zustand des Pflegesektors in Deutschland.

ZITAT DER WOCHE

Gewalt in der Pflege

Elf Anzeigen in zwei Jahren Erfurt // In Thüringen sind in den vergangenen zwei Jahren elf Fälle von Gewalt oder Vernachlässigung in der Altenpflege registriert wor-den. Wegen dieser Fälle wurde die staatliche Heimaufsicht eingeschal-tet, wie das Sozialministerium auf Anfrage mitteilte. Nach Einschät-zung etwa der Alzheimergesell-schaft täuscht die geringe Zahl von Anzeigen über das tatsächliche Aus-maß von Gewalt in der Pflege hin-weg. (dpa)

SEITE 2 // THEMA DER WOCHE

Marktentwicklung Das Beratungsunterneh­men Terranus befürchtet einen Engpass in der stationären Pflege und sieht keinen wirk­lichen Ersatz durch alternative Wohnformen. Wie kann der Bedarf aufgefangen werden?

SEITE 7 // HEIME

Ergebnisqualität Projektstart in Hannover: Acht Pflegeheime unterschiedlicher Träger­schaft der Region Hannover wollen in den kommenden zweieinhalb Jahren ihre Ergebnisqualität unter die Lupe nehmen.

SEITE 12 // AMBULANTE DIENSTE

Mobiler Zahnarzt Das mobile Team der Zahn­arztpraxis Dr. Volkmar Göbel aus dem bayeri­schen Gössenheim behandelt Pflegebedürftige in ihrer Häuslichkeit – eine Ausnahme in der Versorgungslandschaft.

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Huml stellt Alternative vor

Bayern will keine PflegekammerHannover/München // In Bay-ern wird es nach dem Willen von Gesundheitsministerin Melanie Huml (CSU) keine Pflegekammer mit Zwangsmitgliedschaft geben. Huml schlägt stattdessen vor, dass sich Pflegekräfte und Verbände in einer Körperschaft des öffentlichen Rechts organisieren – mit Geschäfts-stelle und Präsidium. Die Mitglied-schaft wäre freiwillig.

Ein bayerischer Sonderweg? Nie-dersachsens Sozialministerin Cor-nelia Rundt (SPD) kann sich dieses Modell zumindest nicht für ihr Bun-desland vorstellen. „Das Konstrukt in Bayern ist ein zahnloser Tiger, der sich in Unverbindlichkeit verliert“, sagte Rundt der dpa in Hannover. Für Rundt geht kein Weg an der von der Landesregierung geplanten Ein-führung einer Pflegekammer mit Pflichtmitgliedschaft für alle Mitar-beiter vorbei. (ck)

■ Mehr über die bayerischen Pläne lesen Sie auf Seite 4.

DI E WOC H ENZEITU NG FÜ R ENTSC H EI DER I N DER PFLEGE // AUSGABE 7

13.2.2015 // H 46794 // 18. JAH RGANG //

WWW.CAR EKON KR ET.N ET

KÖLLE ALAAF Über eine Million Menschen werden am Montag in die Kölner City strömen, um den Rosenmontagszug zu erleben – der unbestrittene Höhepunkt der Karnevalssession. Das bunte Treiben und Feiern beginnt schon Wochen und Monate zuvor. Auch die Sozial-Betriebe Köln (SBK) und deren Bewohner haben sich ganz dem närrischen Frohsinn verschrieben – hier zu sehen auf einer der zahlreichen Karnevalssitzungen im SBK-Festsaal. In diesem Sinne: ein dreifaches Kölle Alaaf. (Lesen Sie mehr auf Seite 8). (sts)

Petitionsausschuss

Hospize wirtschaftlich absichern Berlin // Der Petitionsausschuss des Bundestags stellt sich hinter die Forderung nach einer wohnort-nahen stationären Hospizversor-gung. Am Mittwoch vergangener Woche beschlossen die Abgeord-neten einstimmig, eine entspre-chende Petition dem Gesundheits-ministerium zu überweisen, berichtete die Ärzte Zeitung. Sie fordern, dass der GKV-Spitzenver-band und die Verbände der stati-onären Hospize innerhalb eines Jahres ein entsprechendes Kon-zept erarbeiten und dem Gesund-heitsausschuss des Bundestages vorlegen.

Darin soll nachgewiesen wer-den, dass ein wirtschaftlicher Be-trieb eines stationären Hospizes in allen Flächenlandkreisen geschaf-fen wird, heißt es in einer Meldung des Bundestags.

Keine gesetzliche Grundlage

Die Abgeordneten wiesen darauf-hin, dass es derzeit keine gesetzliche Grundlage dafür gebe, eine flächen-deckende Hospizversorgung einzu-fordern. Insbesondere die Gründung von Hospizen basiere aktuell vor allem auf ehrenamtlichem Engage-ment. (ck)

Caritas reagiert auf Laumann-Studie

„Bei uns gibt es keine Lohnschere“Münster // Bei den Löhnen in der Alten- und in der Krankenpflege gibt es bundesweit teils gravierende Unterschiede. So lautete das Ergeb-nis einer Studie, die der Pflegebeauf-tragte Karl-Josef Laumann bei der Bundesagentur für Arbeit in Auf-trag gegeben hat (wir berichteten in der vergangenen Ausgabe). Bei der Caritas will man diese Unterschie-de nicht festmachen. „Bei uns gibt es keine Lohnschere zwischen die-sen Bereichen“, erklärte Heinz-Josef Kessmann, Direktor des Diözesan-caritasverband Münster. Der Grund hierfür liege vor allem am hauseige-nen Vergütungswerk AVR: „Durch

klare Einstufungen vermeiden wir hier eine ungleiche Bezahlung“, erklärte Klaus Schoch, Leiter der Abteilung Gesundheitshilfe beim Diözesancaritasverband. Eine exa-minierte Pflegefachkraft verdiene bei der Caritas zwischen 2 500 und 3 350 Euro pro Monat. Zudem seien Sonderzahlungen und Zulagen von 200 bis 400 Euro monatlich vorgese-hen. Damit liegt der Wohlfahrtsver-band nach eigenen Angaben nicht nur innerhalb des Pflegebereichs an der Lohnspitze. „Auch im Vergleich zu anderen Branchen können sich diese Gehälter sehen lassen“, findet Schoch. (ck)

Die Software für Soziale Dienstleister

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2 // CAR Ekonkret

THEMA DER WOCHE

AUSGABE 7 // 13.2.2015

VON FRIEDERIKE GEISLER

Köln // In Nordrhein-Westfalen und Baden-Württemberg könnte es schon in wenigen Jahren eng werden. Die 80 Prozent-Einzel-zimmer-Vorgabe in NRW und die 100-Prozent-Variante in Baden-Württemberg lassen den Einrichtun-gen bzw. ihren Trägern keinen gro-ßen Spielraum. Bis 2018 (bzw. 2019 BaWü) müssen die Vorgaben umge-setzt worden sein. Auf dem Papier sind davon in Nordrhein-Westfalen 30 Prozent der Heime betroffen. In Baden-Württemberg befinden sich rund die Hälfte der stationären Pfle-geplätze in Zweibettzimmern. Wenn man rein nach den Zahlen geht, wür-den bis 2019 auf einen Schlag rund 25 Prozent der stationären Pflege-plätze wegfallen, meldeten die Pfle-geexperten des Kölner Beratungsun-ternehmens Terranus Ende Januar.

Das Unternehmen rechnet da-mit, dass in den nächsten Jahren „trotz der demografischen Entwick-lung mehr als zehn Prozent der Plät-ze in Pflegeheimen ersatzlos weg-fallen“. Terranus-Geschäftsführer Hermann Josef Thiel macht für die bevorstehende „massive Versor-gungslücke“ staatliche Fehlanreize verantwortlich. „Dass ein bestimm-ter Prozentsatz der Pflegeplätze pro Jahr wegfällt, weil sie nicht mehr zeitgemäß sind oder neuen gesetz-lichen Standards nicht entsprechen, ist im Grunde ein normaler Vor-

Einzelzimmer-Vorgaben in Nordrhein-Westfalen und Baden-Württemberg

Große Versorgungslücke in Sicht?Das Beratungsunternehmen Terranus befürchtet einen Engpass in der stationären Pflege und sieht auch keinen wirklichen Ersatz durch alternative Wohnformen. Wie kann der Bedarf jedoch aufgefangen werden?

gang“, sagte Thiel. „Zum Problem wird es allerdings dann, wenn der Abbau massiv beschleunigt und kein Ersatz geschaffen wird.“ Genau das bewirke jedoch die aktuelle Pfle-gepolitik. „Dies zwingt Hunderte von Pflegeheimen dazu, Betten abzubau-en - mit gravierenden Auswirkun-gen auf deren Wirtschaftlichkeit und Qualität“, kritisiert Thiel.

Ambulante Plätze allein können den Bedarf nicht auffangen

Für Terranus steht fest: Allein die Ansage „ambulant statt stationär“ ist keine Lösung. Die Zahl der weg-fallenden Pflegeplätze könne durch Umbau und Erweiterung oder zu-sätzliche ambulante Pflegeplätze nicht aufgefangen werden. Um neue Investitionen in stationäre Pflege komme man nicht herum, wenn man die Versorgung Pflegebedürf-tiger gewährleisten will. Hier steht nach Ansicht des Unternehmens vor allem die Politik im Weg. „Die Landesregierung in NRW sagt aus-drücklich, man wolle den Neubau von Pflegeheimen verhindern und hat z. B. die Investitionskostensätze gesenkt“, macht Thiel deutlich. „Da-durch wird das Investitionsklima systematisch verschlechtert. Dabei brauchen wir dringend privates Ka-pital, um angesichts der steigenden Nachfrage die notwendigen Pflege-plätze bereitzustellen. Das ist eine gefährliche Entwicklung.“

Anders sehen das die Vertreter des Netzwerkes soziales neu gestal-ten (Song), einem Zusammenschluss größerer Heimträger, die sich vor al-lem auf die Quartiers-Entwicklung spezialisiert haben. „Ich glaube, dass wir mit weniger Heimplätzen aus-kommen“, sagt Song-Sprecher Ale-xander Künzel, Vorstandsvorsitzen-der der Bremer Heimstiftung. „Viele Menschen, die jetzt vollstationär versorgt werden, können durch am-bulante Wohnformen aufgefangen

werden. Wichtig ist die Einbindung ins Quartier.“ Künzel weist gleichzei-tig auf die Verlagerung der Schwer-punkte von Pflegeheimen hin, die sich parallel ergeben würden. „Hei-me, die dann benötigt werden, müs-sen eine hochwertige Versorgung anbieten können, vor allem im Hin-blick auf die Palliativ-Versorgung und Rehabilitation.“

Wohnraummangel in den Großstädten

Für die Song-Netzwerkpartner füh-ren die aktuellen politischen Be-strebungen genau in die richtige Richtung, da sie dem Bedarf der Betroffenen entsprechen: Im mög-lichst wohnungsähnlichen Umfeld versorgt werden, fernab vom klassi-schen Pflegeheim. Viele große Träger planen bereits in diese Richtung und konzentrieren sich auf alternative Wohnformen, wie Quartiersmodelle oder Pflege-Wohngemeinschaften. Nicht überall finden sich dafür je-doch die entsprechenden Bedingun-gen vor. So sieht es beispielsweise in den Großstädten teilweise schwierig aus, was den Wohnraum betrifft: Steigende Mietpreise, enge Bebau-ung und wenig Flexibilität für Inves-toren machen es schwer, Wohnraum anzubieten, der den Anforderun-gen für Pflegebedürftigkeit gerecht wird. In Stuttgart kommt dies zum Beispiel besonders zum Tragen. „Auf ambulante Wohnformen al-lein kann man hier nicht setzen“, sagt Ingrid Hastedt, Vorsitzende des Trägerforums Altenhilfe Stuttgart. „In Stuttgart haben wir einen sehr engen Immobilienmarkt.“ Nicht nur deshalb plädiert Hastedt dafür, neben alternativen Wohnformen auch Pflegeheimneubauten und die benötigten Grundstücke ins Auge zufassen. „Man muss überlegen, wie

wir die heutigen Kapazitäten an Pflegeplätzen überhaupt erhalten können.“ Hastedt sieht außerdem zeitliche Verzögerungen bei den maßgebenden Behörden auf Lan-desebene. „Jetzt haben wir gerade noch vier Jahre für die Umsetzung und kennen noch nicht einmal die genauen Vorgaben. Dabei geht es für einige Einrichtungen schlicht um die Existenzfrage, wenn sie die Einzel-zimmerquote und die Begrenzung auf maximal 100 Plätze pro Heim umsetzen müssen.“

Steffens setzt auf kommunale Steuerung

Für NRW-Pflegeministerin Barbara Steffens (Grüne) liegt die Lösung, wie der Bedarf an Pflegeplätzen künftig geregelt werden kann, vor allem in einer Wiederbelebung der kommunalen Steuerung der pflege-rischen Infrastruktur, wie im neu-en NRW-Pflegerecht beschlossen. Danach kann der Sozialhilfeträger bestimmen, dass eine Förderung für neue Pflegheime davon abhängig ist, ob für die Einrichtungen ein Bedarf bestätigt wird. Einige Branchenver-treter sehen das als Rückschritt in die kommunale Bedarfsplanung. Steffens sieht es anders. „Unser Ziel ist es, die Infrastruktur an den Wün-schen und Bedarfen der Menschen zu orientieren. Und die können nur vor Ort und im Dialog mit den Be-troffenen wirklich verlässlich festge-stellt werden und dann in die kom-munale Bedarfsplanung einfließen“, sagte die Ministerin im Interview mit CAREkonkret (Ausgabe 6). Ter-ranus hingegen plädiert dafür, den Markt regeln zu lassen, welche An-gebote benötigt werden (siehe Inter-view im Kasten).

■ www.terranus.de

Aus Sicht des Beratungsunternehmens Terranus kommt es schon in naher Zukunft zu einem erheblichen Pflegeplatzmangel, da stationäre Pflege eingeschränkt wird und nicht für ausreichend Ersatz gesorgt ist. Foto: Susanne El-Nawab

DREI FRAGEN AN:

INTERVIEW: FRIEDERIKE GEISLER

Herr Thiel, was genau wird aus Ihrer Sicht zu dem von Terranus prognostizierten Pflegeplatz-Abbau führen? Das Problem ist, dass wir zwei gegenläufige Entwicklungen haben: Zum einen wird sich durch die neuen gesetzlichen Anforderungen wie z. B. das Verbot von Zweibettzimmern in Baden-Württemberg oder die Einbett-zimmerquote in Nordrhein-Westfalen die Kapazität vieler Häuser in den nächsten Jahren verringern. Gleichzeitig verhindert die Politik aktiv, dass Ersatz geschaffen wird. So sagt z. B. die Landesregierung in NRW aus-drücklich, man wolle den Neubau von Pflegeheimen verhindern und hat z. B. die Investitionskostensätze gesenkt. Dadurch wird das Investitions-klima systematisch verschlechtert. Dabei brauchen wir dringend privates Kapital, um die notwendigen Pflegeplätze bereitzustellen.

Entspricht der Abbau von Doppelzimmern Ihrer Ansicht nach nicht dem Bedarf der Pflegebedürftigen?Ich bin der Auffassung, dass das der Markt regeln soll, nicht der Gesetzgeber per Dekret. Natürlich bietet ein Ein-bettzimmer höheren Komfort und mehr Privatsphäre, ein Doppelzimmer ist dafür in der Regel etwas günstiger. Entscheidend ist, dass Pflegebedürftige die Wahl haben.

Warum sind ambulante Angebote / WGs aus Ihrer Sicht keine Alternative, um diesen Abbau aufzufangen?Die Politik versucht immer wieder, ambulante und stationäre Pflege gegeneinander auszuspielen. Das ist falsch. Es geht bei den beiden Angebotsformen nicht um die Frage „entweder nur das eine oder nur das andere“, son-dern sie ergänzen sich zeitlich. Wer etwa in einer barrierearmen Wohnung lebt, ein Umfeld hat, das sich kümmert und dies organisiert, kann mit ambulanten Angeboten gut versorgt werden – zumindest bis zu einem gewissen Grad an Pflegebedürftigkeit.

Hermann Josef Thiel

Hermann Josef Thiel, Geschäftsführer Terranus Consulting GmbH Foto: Archiv

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NACHRICHTEN

CAR Ekonkret // 3AUSGAB E 7 // 13.2.2015

Leistungen ohne ärztliche Verordnung möglich

Schweiz wertet Pflegeberuf auf Bern (Schweiz) // Pflegefachper-sonen in der Schweiz sollen in Zukunft ihre Leistungen ohne ärztliche Verordnung bei den Kran-kenkassen abrechnen können. Das hat die nationalrätliche Gesund-heits- und Sozialkommission SGK mit großer Mehrheit entschieden. Der Schweizer Berufsverband der Pflegefachfrauen und Pflegefach-männer SBK zeigte sich erfreut. „Das ist ein historischer Schritt für die professionelle Pflege. Endlich wird anerkannt, dass Pflege mehr ist als ein ärztlicher ‚Hilfsberuf‘ und dass die Pflegefachpersonen durch-aus in der Lage sind, für ihre eige-

nen Leistungen die Verantwortung zu tragen, auch gegenüber den Krankenkassen“, sagt Yvonne Ribi, Geschäftsführerin des SBK. „Das ist ein wichtiger Schritt für einen attraktiven Pflegeberuf und ein zu-kunftsträchtiges Gesundheitswe-sen. Ich bin überzeugt, dass so der hohen Ausstiegsrate im Beruf ent-gegengewirkt werden kann.“ Das sei wichtig vor dem Hintergrund, dass in der Schweiz bis ins Jahr 2030 die Zahl der über 65-Jährigen um über 50 Prozent steigen wird, verbunden mit einer entsprechen-den Zunahme der pflegebedürfti-gen Menschen. (ck)

Berlin // Die Bundesregierung will mehr Transparenz bei der Bewer-tung von Pflegeeinrichtungen schaffen. Das kündigte Bundesge-sundheitsminister Hermann Gröhe (CDU) am Mittwoch vergangener Woche in Berlin an. Ein für Sommer angekündigter Gesetzentwurf zur weiteren Reform der Pflegeversi-cherung soll Vorgaben für Verbes-serungen machen. Gröhe reagierte damit auf Forderungen auch aus seiner Partei, das umstrittene Beno-tungssystem des Pflege-TÜV abzu-schaffen. Ein ersatzloses Streichen

der Noten ist laut Gröhe jedoch nicht zielführend: „Pflegebedürfti-ge und ihre Angehörigen brauchen eine Verbesserung der Transparenz und nicht weniger.“ Grüne und So-zialverbände forderten ein Aus der Benotung.

Kassen und Heimträger haben den Auftrag, die Qualitätsanforde-rungen für Pflegeeinrichtungen zu überarbeiten. Doch dort herrsche Stillstand, rügte Gröhe: „Es ist nicht hinnehmbar, dass sich Pflegekassen und Pflegeeinrichtungen gegensei-tig blockieren und auf den kleinsten gemeinsamen Nenner einigen.“ Es brauche dringend aussagekräftige-re Qualitätskriterien.

Laumann will neues Konzept präsentieren

Weiter sagte der Minister, er habe den Pflegebevollmächtigten der Re-gierung, Karl-Josef Laumann (CDU), bereits beauftragt, einen Vorschlag zu erarbeiten, wie künftig mehr Transparenz in die Bewertung der Pflegequalität gebracht werden kann. „Die Pflegenoten können nicht so bleiben, wie sie sind. Sie führen die Bürger in die Irre. Die Entscheidung darüber, was in den Pflegeeinrichtungen geprüft und wie die Prüfergebnisse veröffent-licht werden, kann nicht weiter allein in den Händen der Selbstver-waltung liegen. Ich werde in Kürze einen Vorschlag vorlegen, wie wir

zu einem vernünftigen Verfahren kommen“, sagte Laumann.

Der CDU-Gesundheitsexperte Jens Spahn plädierte in der Süd-deutschen Zeitung“ dafür, das Notensystem zur Bewertung der Pflegequalität wieder abzuschaf-fen. „So, wie das heute läuft, ist es einfach nur ein Desaster“, erklärte Spahn (s. Bericht auf Seite 1).

Spahn schlug vor, künftig zwar auf die Pflegenoten zu verzich-ten, die regelmäßige Überprüfung durch den Medizinischen Dienst der Krankenkassen aber beizubehalten: „Der MDK kontrolliert die Heime ja weiterhin.“ Vielleicht müsse man dann einfach die Prüfungsberichte in verständlicher Form veröffentli-chen.

Auch Elisabeth Scharfenberg, Sprecherin der Grünen für Pflege- und Altenpolitik, sagte, der Pflege-TÜV müsse abgeschafft werden: „Viel bürokratischer Aufwand für nichts, Verwirrung statt Transpa-renz.“ Sie forderte, ein unabhän-giges Institut mit der Erarbeitung der Qualitätsanforderungen in der Pflege zu beauftragen: „Die Union sollte handeln und endlich etwas vorlegen, statt das Ende des unsäg-lichen Pflege-TÜV nur lautstark zu fordern.“

Paritätischer wirbt für Neustart

Der Paritätische Wohlfahrtsverband warb ebenfalls für einen komplet-ten Neustart beim Pflege-TÜV. Es sei nicht nachvollziehbar, warum die Lebensqualität des einzelnen bis-her als Prüfkriterium keinerlei Rolle

spielt. „Der Maßstab für eine würdi-ge Pflege im Alter muss das Wohl-befinden der Pflegebedürftigen sein und nicht die Menge an Papier, die für die Dokumentation von Arbeits-abläufen verwendet wird“, rügte Werner Hesse, Geschäftsführer des Paritätischen Gesamtverbandes.

Der Verband verweist darauf, dass mit dem an der Universität Bielefeld entwickelten so genann-ten Wingenfeld-Modell bereits seit 2011 ein alternatives, praktikables und aussagekräftiges Konzept und

Instrumentarium zur Beurteilung der Lebens- und Ergebnisqualität in Altenheimen vorliegt. Dieses wer-de bereits an mehreren Standorten bundesweit erfolgreich eingesetzt (s. dazu auch Bericht auf Seite 7). Die flächendeckende Umsetzung schei-tere bisher jedoch am Widerstand der Pflegekassen. „Wir können nicht verstehen, warum sich die Kassen seit vier Jahren weigern, dieses Mo-dell jetzt auch vertraglich zu verein-baren“, so Hesse

MDS warnt vor Aussetzen der Pflegenoten

Der Der Medizinische Dienst des GKV-Spitzenverbandes (MDS) indes hält wenig davon, die Noten jetzt auszusetzen. Dies sei der falsche Weg, „weil damit die Transparenz für lange Zeit auf Eis gelegt würde“, sagte MDS-Geschäftsführer Peter Pick. Die Verbraucher erhielten gar keine Informationen mehr und der Prozess der Transparenzkriterien müsste von vorne beginnen. Das Aussetzen der Pflegenoten wür-de diejenigen belohnen, die mehr Transparenz bislang blockiert ha-ben. Pick: „Nach unserer Auffassung sollten die Bewertungskriterien gestrafft und systematisch weiter-entwickelt werden. Es muss künftig besser abgebildet werden, wie die Versorgungsqualität in den Heimen ganz konkret ist. Aus den Trans-parenzberichten muss deutlich werden, wie gut eine Einrichtung bei der Medikamentenversorgung, der Dekubitusprophylaxe und der Schmerzerfassung ist. Der Fokus muss auf den zentralen Kriterien der Versorgung liegen. (epd/dpa/ck)

Bundesgesundheitsminister Gröhe kündigt Verbesserungen an

Neuordnung beim Pflege-TÜV Seit Jahren gibt es heftigen Streit über die Aussagekraft des Pflege-TÜV. Jetzt werden wie-der Stimmen laut, die Benotung abzuschaffen. Doch dagegen gibt es Widerstand. Auch Gesundheitsminister Gröhe will die Noten nicht ersatzlos streichen. Ein neues Gesetz soll aber für Verbesserungen sorgen.

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// Pflegebedürftige brauchen eine Verbesserung der Transparenz und nicht weniger // HERMANN GRÖHE (CDU)

// Nach unserer Auffassung sollten die Bewertungskriterien gestrafft und systema-tisch weiterentwickelt werden // PETER PICK, MDS

// Wir können nicht verstehen, warum sich die Kassen seit vier Jahren weigern, dieses Modell jetzt auch vertraglich zu vereinbaren // WERNER HESSE, PARITÄTISCHER

Hilfsmittelausschreibungen

Verband fordert Umdenken Berlin // Der Bundesverband Medi-zintechnologie (BVMed) fordert ein Umdenken bei der Ausschreibungs-praxis der Krankenkassen im Hilfs-mittelbereich. Die Fokussierung auf den günstigsten Preis habe zu einer Verschlechterung der Versorgung der Patienten mit Hilfsmitteln und zu einer Unterwanderung des Sach-leistungsprinzips geführt.

Unterstützung aus anderen Poli-tikbereichen sieht der BVMed in der jüngsten Sitzung der Reformkom-mission der Bundesregierung zum Vergaberecht. Das Bundesverkehrs-ministerium (BMVI) hat Änderun-gen in der Vergabepraxis mit den Worten angekündigt: „Bauprojekte sollen künftig an den qualitativ Bes-ten vergeben werden – und nicht an den vermeintlich Billigsten. Der Preis allein darf kein Ausschluss-kriterium sein“. Diese Klarstellung müsse auch für den sehr viel sen-sibleren Bereich der Gesundheits-

versorgung gelten, so der BVMed. In puncto Ablehnung der bisherigen Ausschreibungspraxis der Kran-kenkassen sind sich die Hilfsmit-telversorger einig. Das verdeutlicht ein gemeinsames Positionspapier der Interessengemeinschaft Hilfs-mittelversorgung (IGHV). Deren Mitglieder lehnen Ausschreibun-gen im Hilfsmittelbereich auf-grund der bisherigen Erfahrungen grundsätzlich als ungeeignet ab. Die Hilfsmittelverbände setzen auf Vertragsabschlüsse zwischen den Krankenkassen und den Leistungs-erbringern. Sie würden die Qualität der Versorgung, das Wahlrecht der Patienten, die Anbietervielfalt sowie eine wirtschaftliche Versorgung ge-währleisten und die Interessen aller Beteiligten berücksichtigen. (ck)

■ Das Positionspapier finden Sie im Internet unter: www.bvmed.de/ ighv-ausschreibungen

Elektronische Gesundheitskarte

Pflege bleibt weiter außen vor Berlin // Die elektronische Gesund-heitskarte kann nach Ansicht des Pflegebevollmächtigten der Bun-desregierung, Karl-Josef Laumann (CDU), langfristig auch die Qualität in der Pflege verbessern. Es sei in der Pflege wichtig, dass die notwendigen Informationen durch digitale Ver-netzung schnell und zuverlässig zur Verfügung stünden, sagte Laumann in Berlin. So würde etwa die Kom-munikation zwischen Hausarzt und Pflegepersonal vereinfacht.

Wann auch Pflegeheime oder Pflegedienste die Karte nutzen könnten, konnte Laumann nicht sagen. Bislang stehe die digitale Vernetzung mit der elektronischen Gesundheitskarte ganz am Anfang. „Die einzige Innovation ist das Bild“, kritisierte Laumann. Ansonsten sei-en nach wie vor bloß die persönli-chen Daten des Patienten wie die Adresse oder der Geburtstag ables-bar. Die Pflege einzubeziehen, sei also erst der zweite Schritt.

Dies ist aus Sicht des Deutschen Berufverbandes für Pflegerufe nicht nachvollziehbar.„Pflegefachperso-nen könnten Versorgungsbrüche an Schnittstellen verhindern. Für sie liegen die Vorteile von interprofes-sioneller Zusammenarbeit und von

Vernetzung auf der Hand. E-Health sollte daher schon heute in Aus- und Weiterbildung gelehrt werden“, sag-te Anja Kistler, Geschäftsführerin des DBfK Nordost.

Weiterenwicklung der elektro-nischen Gesundheitskarte sind ab 2016 geplant. Sie soll zum Beispiel von Oktober 2016 an ab einer be-stimmten Menge an verordneten Arzneimitteln eine Übersicht über die Medikamente bieten und so der Patientensicherheit dienen. Außer-dem sollen Ärzte künftig sogenann-te Notfalldaten abrufen können, um Fehler bei der Behandlung zu vermeiden. Diese sollen ab 2018 an verfügbar sein.

Die neue elektronische Gesund-heitskarte löste zu Jahresbeginn die alte Krankenversicherungskarte ab. Nach etlichen Verzögerungen will Bundesgesundheitsminister Her-mann Gröhe (CDU) über das soge-nannte eHealth-Gesetz Fristen für die einzelnen Ausbaustufen setzen. Das Gesetz soll Anfang 2016 in Kraft treten.

Bislang sei die Entwicklung der Telematik im Gesundheitswesen ein „Trauerspiel“, sagte Laumann. Er hof-fe, dass dieses Gesetz die „notwendi-ge Beschleunigung“ bringt. (dpa/ck)

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NACHRICHTEN

4 // CAR Ekonkret AUSGABE 7 // 13.2.2015

München // Bayerns Gesundheits-ministerin Melanie Huml (CSU) hat am Donnerstag vergangener Wo-che ein Konzept vorgestellt, das für eine effektive Interessenvertretung der Pflegekräfte im Freistaat sorgen soll. Konkret sieht das Konzept die Bildung einer Körperschaft des öf-fentlichen Rechts vor, in der Pflege-verbände und einzelne Pflegekräfte freiwillig Mitglied werden können. Wichtige Aufgabe ist die Vertretung der Interessen aller Pflegekräfte in Bayern gegenüber Politik und Ge-sellschaft. Hinzu kommen unter anderem die Weiterentwicklung der Qualität in der Pflege und die Mit-wirkung an Gesetzgebungsvorha-ben. Das Konzept sieht zudem vor, dass der Körperschaft auch staatli-che Vollzugsaufgaben übertragen werden – etwa Bewilligungen nach der Förderrichtlinie in der Altenpfle-ge. Die Körperschaft soll von einem Präsidium nach außen vertreten werden und eine Geschäftsstelle er-halten.

„Dieses Modell trägt maßgeb-lichen Forderungen sowohl der Befürworter als auch der Gegner einer klassischen Pflegekammer Rechnung. Zugleich ist es der einzig realistische Weg einerB institutiona-lisierten Vertretung der Pflegenden. Denn eine klassische Kammer mit Pflichtmitgliedschaft und Pflichtbei-trägen ist derzeit nicht durchsetzbar. Das haben die intensiven Gespräche mit den maßgeblichen Akteuren in diesem Bereich gezeigt. Es ent-spricht auch dem Wunsch vieler Pflegekräfte, dass auf Pflichtbeiträge verzichtet wird“, sagte Ministerin Huml.

Lob vom bpa

Bei den Pflegeverbänden, die einer Kammer kritisch gegenüberstehen, kommt dieses Konzept gut an. „In Bayern hat die Pflege in Zukunft ein

gewichtiges Wort mitzureden. Hier entsteht ein Vorbild für alle Bundes-länder“, sagte Bernd Meurer, Präsi-dent des Bundesverbandes priva-ter Anbieter sozialer Dienste (bpa). „Die neue Körperschaft wird künftig in Gesetzgebungsprozessen gehört und zum Beispiel Zusatztitel für besonders qualifizierte Pflegende verleihen können.“ Auf diesem Weg entstehe eine echte Mitsprache-möglichkeit, ohne dass mit einem Bürokratiemonster wie der Pflege-kammer unsinnige Doppelstruktu-ren geschaffen würden, ist Meurer überzeugt. Dass die Pflegenden

diese Maßnahmen nicht mit einem Zwangsbeitrag aus eigener Tasche finanzieren müssten, sondern das Land Haushaltsmittel bereitstelle, zeige die besondere Wertschätzung, die Ministerin Huml dem Pflegebe-ruf entgegenbringe.

Für bpa-Präsident Meurer ist klar, dass hier ein beispielhafter Weg beschritten wurde: „Dieses Modell mit paritätischer Besetzung muss Vorbild für andere Bundesländer werden, die es mit der Stärkung der Pflegenden wirklich ernst meinen.“

Ganz anders sieht das der Deut-sche Berufsverband für Pflegeberufe (DBfK). „Es gibt keine Alternative zur Pflegekammer“, teilte der Verband in einer Pressemitteilung mit. Aus Sicht des Verbandes könne eine star-

ke Interessensvertretung der Pflege nur mit der Einführung einer Pflege-kammer gelingen. „Dies entspricht auch dem Votum der Pflegebasis“, bekräftigt DBfK-Geschäftsführerin Dr. Marliese Biederbeck. Und weiter: „Die Ergebnisse der Befragung der Betroffenen zur Pflegekammer zu ignorieren, ist aus unserer Sicht ein fataler Fehler und eine Missachtung demokratischer Prinzipien.“

Kritik vom DBfK

Der DBfK verweist an dieser Stelle auf die repräsentative Umfrage im Auftrag des Ministeriums in Zu-sammenarbeit mit Infratest und der Hochschule München aus dem Jahr 2013, wonach sich die Mehrheit – 50 Prozent – der Pflegenden für eine Selbstverwaltung der Pflegenden in Bayern ausgesprochen hätten. Von Seiten des Ministeriums hieß es da-mals, man wolle in die Entscheidung den Willen der Pflegebasis einflie-ßen lassen.

Das ist auch aus Sicht des Deut-schen Pflegerates nun nicht gesche-hen. „Die bayerische Pflegeminis-terin Melanie Huml ignoriert und missachtet die Interessen und das Votum der Pflegefachpersonen“, kritisierte der DPR-Präsident And-reas Westerfellhaus. Die Verweige-rung einer Pflegekammer „kommt einem Kniefall vor deren Gegnern gleich“, zeigte sich Westerfellhaus enttäuscht.

Dass es anders geht, zeigt der DBfK mit Blick nach Rheinland-

Pfalz. „Dort wurde die Änderung des Heilberufsgesetz Ende des Jahres 2014 vom Landtag einstimmig und parteiübergreifend beschlossen und somit die gesetzliche Grundlage für die Pflegekammer geschaffen. Jetzt beginnt die Aufbauarbeit der ersten Pflegekammer Deutschlands, an-dere Bundesländer werden folgen“, sagte DBfK-Geschäftsführerin Bie-derbeck.

Für den privaten Arbeitgeber-verband AGVP wäre dies ein Hor-rorszenario. Er sieht klare Vorteile in der bayerischen Lösung von Mi-nisterin Huml. „Anders als in Rhein-land-Pfalz setzt sie auf das Prinzip der Freiwilligkeit und hat sich ge-gen Zwangsmitgliedschaft und Zwangsbeiträge entschieden“, sag-te Vizepräsident Friedhelm Fiedler. „Spannend wird es zu sehen, wel-ches Model zukunftsträchtiger und ergebnisorientierter sein wird, eine Zwangskammer à la Mainz, oder das künftige Model einer Mitspra-che auf freiwilliger Basis von Pfle-gekräften, unter Einbeziehung von Gewerkschaften, Verbänden und Arbeitgebern“, so Fiedler.

Hintergrund: Das Bayerische Ge-sundheits- und Pflegeministerium hatte im Februar 2014 eine Arbeits-gruppe bestehend aus Befürwortern und Kritikern einer klassischen Pfle-gekammer sowie unabhängigen Ex-perten einberufen. Ziel war es, ver-schiedene mögliche Modelle einer Interessenvertretung für die Pflege mit allen Beteiligten zu diskutieren. (sts)

Pflegekammer light: Bayerns Sonderweg löst in der Branche unterschiedliches Echo aus

Bayern setzt auf das Prinzip Freiwilligkeit Bayerns Gesundheitsministerin hat ein Konzept vorge-legt, mit dem die Interessen der Pflegenden stärker be-rücksichtigt werden sollen. Anders als eine Pflegekam-mer setzt es aber nicht auf eine Zwangsmitgliedschaft.

// Die Verweigerung einer Pflegekammer kommt einem Kniefall vor deren Gegnern gleich //

ANDREAS WESTERFELLHAUS, DPR

„Eine klassische Kammer mit Pflichtmitgliedschaft und Pflichtbeiträgen ist derzeit nicht durchsetzbar“, meint Ministerin Melanie Huml (li.). bpa-Präsident Bernd Meurer zeigte sich ob dieser Worte erfreut. Fotos: Archiv

Bessere Ausbildung

verdi schnürt MaßnahmenpaketBerlin // Mit betrieblichen Modell-projekten will die Vereinte Dienst-leistungsgewerkschaft Verdi in den kommenden Monaten für eine deutliche Verbesserung in der prak-tischen Pflegeausbildung sorgen. Rund 30 Prozent der Auszubildenden in den Pflegeberufen seien mit ihrer Ausbildung unzufrieden, insbeson-dere die praktische Ausbildung wer-de kritisiert. „Der Personalmangel in der Pflege ist die Hauptursache, dass oft die Zeit fehlt, Auszubildende im praktischen Teil der Ausbildung anzuleiten“, sagte verdi-Bundesvor-standsmitglied Sylvia Bühler.

Insgesamt gebe es derzeit bun-desweit rund 130 000 Auszubil-dende in den Pflegeberufen. Den Erhebungen im verdi-Ausbildungs-report Pflegeberufe zufolge sei ein erheblicher Teil der Auszubildenden von den mangelhaften Bedingun-gen in der praktischen Ausbildung betroffen. „Wenn Pflegeschüler im Krankenhaus oder im Pflegeheim aufgrund des Zeitmangels Hem-mungen haben, examinierte Pflege-kräfte etwas zu fragen oder um Hilfe zu bitte, dann ist das eine unhaltba-re Situation“, so Bühler. Mehr als ein Drittel der Auszubildenden erhalte keine Anleitung während prakti-scher Einsätze, 54 Prozent würden kurzfristig versetzt, etwa zur Aus-hilfe; an freie Urlaubsplanung für Auszubildende sei vielerorts nicht zu denken.

Um dies zu ändern, will Verdi in mehr als 30 ausgewählten Betrieben mit rund 10 000 Auszubildenden unter dem Motto „Praktisch. Besser. Jetzt!“ gemeinsam mit den Betroffe-nen an einer Verbesserung der Aus-bildungsqualität arbeiten. Ziel sei es, zusammen mit Jugend- und Aus-zubildendenvertretungen, Betriebs- und Personalräten sowie Mitarbei-tervertretungen zu verbindlichen Regelungen für die praktische Aus-bildung in Form von Betriebs- oder Dienstvereinbarungen zu kommen. „Wer es ernst meint mit der Aufwer-tung der Pflegeberufe, muss bei der Ausbildung anfangen. Nur so kann dem Fachkräftemangel begegnet werden“, so Bühler. „Auszubildende haben ein Recht auf gute Ausbil-dung.“ (ck)

Als Behandlung für chronische Kranke

Koalition will Cannabis erlauben Berlin // Schwerkranke Patienten sollen nach dem Willen der Koalition schon vom nächsten Jahr an Canna-bis auf Rezept erhalten können. Die Drogenbeauftragte der Bundesregie-rung, Marlene Mortler, will erreichen, dass die Krankenkassen dann die Kos-ten übernehmen. „Mein Ziel ist, dass in Zukunft mehr Menschen als bisher Cannabis als Medizin bekommen können“, sagte die CSU-Politikerin der „Welt“. Das Gesundheitsministerium arbeitet bereits an einer Regelung. Ein entsprechendes Gesetz könnte laut Mortler 2016 in Kraft treten.

Die hohen Kosten von Cannabis-Präparaten in der Apotheke werden bisher in der Regel nicht von den gesetzlichen Krankenkassen über-nommen. Gehen Aidskranke oder Krebspatienten den legalen Weg,

müssen sie beim Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM) eine individuelle Behand-lung mit Cannabis beantragen. Bun-desweit haben aber weniger als 300 Patienten diese Erlaubnis.

Auch Bundeskanzlerin Angela Merkel (CDU) ist dafür, Betroffenen zu helfen. Es sei wichtig, „dass wir für schwerstkranke Patientinnen und Patienten die bestehenden Möglichkeiten des Einsatzes von Cannabis als Medizin ausweiten und verbessern“, schrieb Merkel kürzlich auf eine Anfrage eines Bür-gers in ihrem Internet-Blog.

Der Ärzteverband hat den von der Bundesregierung angekündig-ten leichteren Zugang zu Cannabis-Produkten für Schwerkranke be-grüßt. (dpa)

Niedersachsen und Bremen

5,4 Prozent mehr Lohn für Caritas-Mitarbeiter Hannover // Nach zähen Verhand-lungen haben sich die Caritas-Ar-beitgeber und -Mitarbeiter in Nie-dersachsen und Bremen auf einen Tarifabschluss geeinigt. Die rund 40 000 Beschäftigten erhalten 5,4 Prozent mehr Lohn. Das hat die Regi-onalkommission Nord beschlossen, berichtete die Neue Osnabrücker Zeitung. Die Gehälter der Mitar-beiter werden rückwirkend zum 1. Januar um drei Prozent und in ei-nem weiteren Schritt zum 1. Juli um 2,4 Prozent erhöht. Falls die erste Vergütungssteigerung geringer als 90 Euro ausfällt, wird sie vor dem 1. Juli auf diesen Steigerungsbetrag erhöht. Die Ausbildungsvergütung wird zum 1. Januar um 60 Euro er-höht. Das teilte die Arbeitgeberseite mit. Die im vergangenen Herbst be-

schlossene bundesweite Tariferhö-hung bei der Caritas wird damit in Niedersachsen und Bremen zeitver-setzt verwirklicht. In den vergange-nen Monaten waren vier Verhand-lungsrunden gescheitert.

Wilhelm Berkenheger, Verhand-lungsführer der Mitarbeiterseite, wertete das Ergebnis als Erfolg: „Die

zentrale Forderung der Arbeitgeber nach einer Spartenregelung für die Mitarbeiter in der stationären Alten-pflege konnte verhindert werden.“ Der Verhandlungsführer der Dienst-geber, Werner Negwer, bewertete das Ergebnis mit gemischten Ge-fühlen: „Es ist gut, dass die lang-wierigen Verhandlungen nun ein Ende gefunden haben, das unseren Mitarbeitenden ihre verdiente Ge-haltserhöhung und unseren Einrich-tungen Planungssicherheit bringt.“ Zugleich sei der Kompromiss „mit einem hohen Preis“ erkauft worden. Der Abschluss stelle die Einrichtun-gen in der Altenhilfe weiterhin vor große Herausforderungen, weil er nicht die notwendige Entlastung für den sehr harten Preiswettbewerb in Niedersachsen bringe. (ck)

// Der Abschluss stellt die Einrichtungen vor große Herausforde-rungen //

WERNER NEGWER

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NACHRICHTEN

CAR Ekonkret // 5AUSGAB E 7 // 13.2.2015

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VON JÖRGEN ERICHSEN

Köln // Facebook, Twitter, Xing: Soziale Netzwerke werden für Un-ternehmen immer wichtiger. Viele Firmen wollen so Geschäftsbezie-hungen pflegen, neue Kunden ge-winnen und Leistungen rascher auf den Markt bringen. Doch nur wenige Unternehmen können den geschäft-lichen Nutzen ihrer Social Media Maßnahmen beurteilen, registriert der Bundesverband der Bilanzbuch-halter und Controller (BVBC). Firmen sollten ihre Aktivitäten mit ausge-wählten Kennzahlen auf ihre Wirk-samkeit hin kontrollieren.

Voraussetzung für die Messbar-keit von Social Media ist eine klare Zieldefinition. Mögliche Ziele sind etwa Imageverbesserung, Neu-kundenakquise oder Personalge-winnung. Je nach Ausrichtung und Medium bieten sich verschiedene operative und strategische Messgrö-ßen an. So können operative Kenn-zahlen wie Verweildauer, Klickrate oder Abbruchquote die Kaufbereit-schaft beleuchten. Strategische Faktoren wie Zahl und Qualität der Verlinkungen, Kommentare oder Weiterleitungen geben Hinweise auf den Bekanntheitsgrad und das Markenimage. Unternehmen soll-ten sich auf bis zu fünf Kennzahlen pro Kanal konzentrieren und diese regelmäßig prüfen.

Für die Analyse von Kennzahlen stehen vielfältige Tools bereit. Neben den Controlling-Tools füh-render Plattformen wie Google, Facebook oder Twitter kommen Spezialanwendungen wie Hootsui-te, Gridmaster oder Social Bench in Betracht. Eine umfassende Gesamt-lösung gibt es nicht. Es existieren viele Tools mit ganz unterschiedli-chen Einsatzschwerpunkten. Rat-sam ist eine gründliche Internetre-cherche, welche Lösungen sich für die Erfolgsmessung der speziellen Social Media Aktivitäten am besten eignen. Vor dem laufenden Betrieb sollten Unternehmen eine Test-phase einplanen, um das Produkt auf seine Praxistauglichkeit hin zu testen. Es ist sinnvoll, im Unterneh-men einen festen Ansprechpartner für Social Media zu benennen, der alle erforderlichen Schritte koordi-niert.

Auswertungen nicht isoliert betrachten

Ganz wichtig: Die Auswertungen sind nicht isoliert zu betrachten. Un-ternehmen sollten die Entwicklung der Social Media Aktivitäten mit den Unternehmensdaten der „rea-len“ Welt verknüpfen und verglei-chen können. Obendrein bietet das Nutzerverhalten in sozialen Netz-werken interessante Ansatzpunkte

für die Produktentwicklung und Vermarktung. Denn Nutzer geben durch Anklicken, Bewertungen und

Empfehlungen ihre Vorlieben preis. Tipp des BVBC: Social Media Control-ling ist nicht nur für Großunterneh-men, sondern auch für Mittelständ-ler eine interessante Option. Mit vertretbarem Aufwand lassen sich wichtige Kennzahlen gewinnen, um unternehmerische Entscheidungen vorzubereiten und den Einsatz von Marketingbudgets zu optimieren. Firmen können ihre Vermarktungs-aktivitäten effektiver gestalten und genau auf die Bedürfnisse der Ziel-gruppen ausrichten. Richtig einge-setzt, wird Social Media Controlling zu einem zentralen Baustein für den Unternehmenserfolg.

■ Der Autor ist Betriebswirt und Controller. Als selbstständiger Unternehmensberater unter-stützt er kleine und mittelgroße Unternehmen in allen Fragen des Controllings. Weitere Infor-mationen unter: www.bvbc.de

Den wirtschaftlichen Nutzen messen

Was bringt Social Media wirklich?Kaum ein Unternehmen kann heute auf Social Media Ak-tivitäten verzichten. Doch schnell gerät der wirtschaftli-che Nutzen aus dem Blick. Firmen sollten den Erfolg ihrer Aktivitäten systematisch messen und steuern.

Soziale Netwerke werden auch für Pflegeeinrichtungen immer wichtiger. Foto: fotolia

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// Voraussetzung für die Messbarkeit ist eine klare Zieldefinition // JÖRGEN ERICHSEN

Süd-Westen: Zahl der Pflege-bedürftigen steigt stark

Die Zahl der Pflegebedürftigen im Südwesten ist innerhalb von zwei Jahren um 20 474 oder 7,4 Prozent gestiegen. Nach An-gaben des Statistischen Lan-desamts in Stuttgart galten im Dezember 2013 rund 299 000 Menschen als pflegebedürftig. Das waren 2,8 Prozent der rund 10,6 Millionen Baden-Württem-berger. Im Dezember 2011 lag der Anteil noch bei 2,6 Prozent. Fast zwei Drittel der Pflegebe-dürftigen waren nach der jüngs-ten Erhebung Frauen. Im selben Zeitraum stieg die Zahl der Be-schäftigten in den stationären und ambulanten Pflegeeinrich-tungen des Landes um 6 Prozent oder 6 890 Personen auf 122 420. Rund ein Viertel davon waren vollzeitbeschäftigt. Knapp zwei Drittel arbeiteten in Teilzeit. Die restlichen 10 904 Beschäftigten waren Auszubildende, Schüler, Helfer im Freiwilligen Sozialen Jahr und im Bundesfreiwilligen-dienst sowie Praktikanten. Das Gros der Beschäftigten (86,1 Pro-zent) waren Frauen. In den Ein-richtungen werden 154 176 Pfle-gebedürftige versorgt. (dpa)

Sachsen-Anhalt: Jede zweite Klinik schreibt rote Zahlen

Die Krankenhausgesellschaft und der Verband der Ersatzkas-sen fordern mehr Geld aus der Landeskasse. Die Hälfte der Kran-kenhäuser in Sachsen-Anhalt schreibe bereits rote Zahlen, teilte die Gesellschaft (KGSAN) in Magdeburg mit. Ohne Hilfen vom Land würde besonders den strukturschwachen Regionen ein empfindlicher Schaden zu-gefügt, da dann weitere Häuser schließen oder fusionieren müss-ten, sagte Wolfgang Schütte, Vor-sitzender der KGSAN, in der sich Krankenhausträger zusammen-geschlossen haben. Die Ersatz-kassen nannte es eine Pflicht des Landes, Geld für Investitionen und neue Geräte zur Verfügung zu stellen. „Der Pflicht kommt das Land jedoch mit keinem Cent nach“, sagte Schütte. (dpa)

NEWSTICKER

Pflegeheime in Türingen

Jährlich rund 250 000 HausarztbesucheWeimar/Erfurt // Hausärzte in Thü-ringen absolvieren nach Angaben der Kassenärztlichen Vereinigung (KV) jährlich rund 250 000 Besuche in Pflegeheimen. Das entspricht etwa zehn Arztbesuchen je Heim-bewohner pro Jahr. In Thüringen leben laut amtlicher Statistik mehr als 23 000 Pflegebedürftige in Hei-men – Tendenz steigend.

Betreiber der Einrichtungen beklagen immer wieder Probleme bei der Hausarztsuche. Nach Ein-schätzung des Sozialministeriums entstehen diese in der Regel dann, wenn die Mediziner aus dem Be-rufsleben ausscheiden und kein Nachfolger zur Verfügung steht. Bislang sei es im Zusammenspiel mit der KV aber gelungen, solche Engpässe zu schließen, sagte Mi-nisteriumssprecher Matthias Hin-ze.

„Schwierig ist es vor allem dann, wenn der Umzug ins Heim für Pflegebedürftige mit einem Ortswechsel verbunden ist“, sagte Dirk Gersdorf, Sprecher der Arbei-terwohlfahrt (AWO) Thüringen, die im Freistaat 48 Altenheime be-treibt. Häufig seien die Arztpraxen ohnehin stark ausgelastet. Außer-dem befürchteten Ärzte, ihr Medi-kamentenbudget zu überschreiten, weil Pflegebedürftige häufig viele

Arzneien einnehmen müssten. Noch schwieriger sei die Situati-

on bei Fachärzten wie Neurologen, Urologen oder Augenärzten, hieß es beim Verband der privaten Pfle-geanbieter bpa. „Fachärzte machen zumeist erst gar keine Hausbesu-che“, sagte bpa-Landesvorstands-mitglied Nadine Lopuszanski.

Sie kritisierte, dass Ärzte die Möglichkeit von Sonderverein-barungen mit Pflegekassen und Heimen kaum nutzten. Laut KV be-stehen in Thüringen lediglich für drei Pflegeeinrichtungen in Erfurt, Römhild und Bad Langensalza sol-che Sonderverträge, über die Hei-me mit festen Kooperationsärzten zusammenarbeiten können.

Oft scheiterten solche Verträge daran, dass sie nur von einzelnen Pflegekassen und nicht pauschal von allen angeboten würden, sagte die Vorsitzende der Kassenärztli-chen Vereinigung Thüringen An-nette Rommel. „Die Ärzte wollen es besser flächendeckend als mit je-der Kasse einzeln.“ Aus Sicht Rom-mels entstehen Probleme bei der Hausarztsuche auch dadurch, dass Heimträger nicht schon bei Pla-nung und Bau von Pflegeheimen die ärztliche Versorgungsstruktur vor Ort prüften. In Thüringen sind rund 1600 Hausärzte tätig. (dpa)

Nachfolger von Clemens Graf von Waldbirg-Zeil

Reuter neuer DRK-GeneralsekretärBerlin // Zum 1. April 2015 wird Chris-tian Reuter neuer Generalsekretär des Deutschen Roten Kreuzes. Der 46-Jährige war bisher Bundesge-schäftsführer des Arbeiter-Samari-ter-Bundes (ASB) und tritt beim DRK die Nachfolge von Clemens Graf von Waldburg-Zeil an, der Ende 2014 nach zwölf Jahren aus dem Verband

ausschied. Reuter hatte den ASB seit Januar 2011 als Bundesgeschäftsfüh-rer geleitet. Der gebürtige Müns-teraner ist Diplom-Volkswirt. „Ich freue mich sehr auf meine Tätigkeit beim DRK und bin dankbar, dass ich mich dieser neuen und verantwor-tungsvollen Herausforderung stel-len darf ,“ sagte er. (ck)

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HEIME

6 // CAR Ekonkret AUSGABE 7 // 13.2.2015

INTERVIEW: FRIEDERIKE GEISLER

Herr Cuntz, wenn es um Rechtliches in der Pflege geht, ist das Thema oft freiheitsentziehende Maßnahmen. Nicht selten liest man in der Presse von Bewohnern, die durch Medi-kamente „ruhiggestellt“ würden. Wann jedoch werden Psychophar-maka freiheitsentziehend einge-setzt?Als freiheitsentziehend wirken die-se dann, wenn ein Mensch damit überwiegend beruhigt werden soll. In diesem Falle gibt es keinen me-dizinischen oder therapeutischen Grund für die medizinische Ver-ordnung. Sie erfolgt nur deswegen, um die betreffende Person – etwa bei starkem Bewegungsdrang – vor sich selbst zu schützen oder Unru-hezustände zu dämpfen. Psycho-pharmaka müssen immer ärztlich verordnet sein, auch für diesen Fall. Die Frankfurter Studie „Psycho-pharmaka im Pflegeheim“ hatte 2005 gezeigt, dass diese Medika-mente häufig mit einer Bedarfsver-ordnung verabreicht werden. Das heißt, der Hausarzt oder der Neu-rologe legt fest, wann in bestimm-

ten Phasen ein Psychopharmakum gegeben werden darf. Hier hat die Studie gezeigt, dass zu wenig ange-geben wird, wann diese Bedarfssi-tuation vorliegt. Es würden unspe-zifisch nur Zustände wie Unruhe oder Angst genannt, so die Studie. Je genauer ein Arzt beschreibt, wie sich die Bedarfssituation für eine Psychopharmakagabe darstellt, um so genauer wissen die Mitarbeiter des Heimes, was zu tun ist. Je unbe-stimmter die Angabe, desto größer die Anwendungsmöglichkeiten.

Wie ist denn Ihr Eindruck vom Umgang mit Psychopharmaka in den Einrichtungen?In den letzten drei Jahren ist zuneh-mend eine Tendenz zu erkennen, wonach Mitarbeiter in den Pfle-geheimen zurückhaltender sedie-rende Medikamente geben. Es ist zu begrüßen, dass der kurzfristige Nutzen von Medikamenten hinter-fragt wird und eine Medikamenten-vergabe in Absprache mit dem Be-wohner und dem Betreuer erfolgt. Insgesamt ist ein gewisses Umden-ken zu bemerken und es werden Wege gesucht, die Unruhe der Be-

wohner durch andere Maßnahmen zu senken. In letzter Zeit habe ich wiederholt beobachtet, dass Pfle-ger mit einigen unruhigen Bewoh-nern Spaziergänge machen oder in Gruppen etwas veranstalten. Es ist, besonders bei Bewohnern, die sich an das Leben im Pflegeheim gewöh-nen müssen, darauf zu achten, dass sie genügend Ansprache haben.

Leider lässt sich diese Tendenz noch nicht verallgemeinern. Eine besonderer Gewinn konnte durch die Ethikberatung erreicht werden. Die Reflexion über die Belange der Bewohner unter Beteiligung von Pflegern, Ärzten, Betreuern und Ju-risten führt zu einer Überprüfung von Routine.

Hat aus Ihrer Sicht die Bewegung rund um den Werdenfelser Weg hier den Ausschlag gegeben?Auch der Werdenfelser Weg hat zu einer Überprüfung von Möglichkei-ten der Pflege und Gestaltung im Heimleben beigetragen. Die Frage, ob freiheitsentziehende Maßnah-men erforderlich sind, wird deut-lich kritischer untersucht. Zuneh-mend wird ein Verständnis erzielt, dass andere Maßnahmen, wie ein Niedrigbettt mit vorgelegter Ma-tratze, ebenso gut ausreichen, die Sturzgefahr abzuwenden. Auch die Sorge der Pfleger, durch Unterlas-sen sämtlicher Maßnahmen eine Gefahr zu verursachen, ist durch

Rücksprache mit Ärzten und Be-treuern gesunken. Besonders deut-lich lässt sich diese Entwicklung daran erkennen, dass der geäußerte Wille des Bewohners stärker beach-tet wird. Es ist zu hoffen, dass dieser Weg, den Bewohner in Pflegemaß-nahmen einzubeziehen, weiter verfolgt wird.

In den letzten zehn Jahren hat sich die Zusammenarbeit mit den Pflegeheimen deutlich verbessert. Meiner Einschätzung nach werden Betreuungsrichter oder Ärzte nicht mehr so stark als Kontrollpersonen wahrgenommen. Seitdem Betreu-ungsrichter auch in Ethikkommis-sionen mitarbeiten, konnte eine andere Gesprächsebene gefunden werden. Es ist auch die Bereitschaft der Pflegemitarbeiter zu erkennen, über die rechtlichen Bedingungen ihrer Arbeit zu reflektieren.

Welchen Stellenwert nimmt ein Betreuer ein? Der Betreuer muss wissen, welche Medikamente sein Pflegeheimbe-wohner erhält, warum er Psycho-pharmaka einnimmt und ob diese mit Bedarfsmedikation versehen sind. Stellt der Betreuer fest, dass Psychopharmaka vorwiegend für die Beruhigung eingesetzt werden, dann müsste er uns die Frage vorle-gen, ob die Medikation zu genehmi-gen ist. Wir untersuchen dann, ob eine freiheitsbeschränkende Wir-

kung vorliegt, indem wir ein Gut-achten einholen. In den meisten Fällen stellte sich heraus, dass Psy-chopharmaka seitens der Hausärz-te verordnet wurden. Diese haben darüber oft keine ausreichenden neurologischen Fachkenntnisse. Wir ließen diese Fälle nochmals von Neurologen begutachten, die zumeist zum Ergebnis kamen, dass die Dosierungen zu hoch waren und Nebenwirkungen nicht beach-tet wurden. Fazit ist, man hätte mil-dere Mittel anwenden können, um eine Beruhigung zu erlangen.

Insgesamt beziehen Ärzte die Betreuer zu wenig in die Medika-mentenverordnung ein. Berufsbe-treuer, die z. B. Juristen oder Sozial-arbeiter sind, schalten sich hierbei eher ein als ehrenamtliche Betreu-er, die in der Regel Angehörige sind.

Betreuungsrichter berichtet vom Umdenken in der Pflege

„Der Medikamenten-Nutzen wird hinterfragt“Wie gestaltet sich das Zusammenspiel von Pflege und Justiz aus Sicht eines Betreuungsrichters? Dietmar Cuntz, Richter am Frankfurter Amtsgericht, berichtet im Interview von einer Trendwende.

Dietmar Cuntz: „Wir werden nicht mehr so sehr als Kontrollpersonen wahrgenommen.“ Foto: Beate Glinski-Krause

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Ergebnisqualität

„Eqisa“ wird bundesweit umgesetzt Köln // Um die Qualität in den Ein-richtungen der stationären Alten-hilfe auf einem hohen Niveau zu halten und die Lebensqualität der Bewohner zu sichern, startete der Kölner Diözesan-Caritasverband 2011 gemeinsam mit dem Institut für Pflegewissenschaft (IPW) an der Uni Bielefeld das Projekt „Ergebnis-qualität in der stationären Alten-hilfe“ (EQisA). Jetzt wird das Projekt bundesweit auf insgesamt 173 Ein-richtungen mit mehr als 16 000 Be-wohnern ausgeweitet.

Umgesetzt wird dabei ein Kon-zept zur Beurteilung von Ergebnis-qualität, das das IPW im Auftrag des Bundesministeriums für Gesund-heit entwickelt hat und bereits im Pflege-Neuausrichtungsgesetz auf-genommen wurde. Anders als bei den Pflegenoten werden mit dem Projekt EQisA wissenschaftliche Qualitätsindikatoren verwendet und der Fokus auf die Situation der Bewohner gerichtet, schreibt der Kölner Diözesan-Caritasverband in einer Pressemitteilung. Bewertet wird etwa, wie gut es gelingt, ihre Mobilität und Selbstständigkeit zu erhalten und sie vor Gefährdungen zu schützen.

„Die Pflegenoten stehen auch deshalb in der Kritik, weil sie zu wenig Auskunft über die tatsächli-che Qualität der Pflege geben“, sagt Dr. Heidemarie Kelleter, Referentin für Qualitätsberatung beim Kölner Caritasverband und eine der Initi-atorinnen von EQisA. „EQisA geht hier andere Wege. Es geht darum zu bewerten, was wirklich bei den Be-

wohnern ankommt“. Das Interesse an dieser neuen Art der Qualitätser-fassung wächst überregional stetig, meldet der Verband. Bisher gäbe es Erkenntnisse aus 145 Einrichtun-

gen mit rund 13 600 Bewohnern. In den kommenden 18 Monaten wird in insgesamt 173 Einrichtungen er-mittelt, welche Pflegemaßnahmen tatsächlich beim Menschen ankom-men. Kelleter: „Das Projekt hat ge-zeigt: Die Umsetzung ist praktikabel und die Qualität von Pflege tatsäch-lich messbar und damit vergleich-bar. Die Erkenntnisse fließen in die Qualitätskontrolle ein und führen zu einer kontinuierlichen Verbesse-rung der Pflegequalität in den Ein-richtungen.“

■ Weitere Informationen zum Projekt Eqisa: http://vinc.li/1GiyJLy

Projektinitiatorin Dr. Heidemarie Kelleter Foto: Archiv

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HEIME

CAR Ekonkret // 7AUSGAB E 7 // 13.2.2015

VON DARREN KLINGBEIL

Hannover // Das zum 1. März 2015 in der Region Hannover startende Modellprojekt „Pflegequalität Han-nover“ ist das bundesweit dritte und in der Region Hannover erste Modellverfahren, in dem stationä-re Altenpflegeeinrichtungen das Wingenfeld-Modell erproben. Acht Altenpflege-Anbieter aus wohl-fahrtlicher, privater, kirchlicher und kommunaler Trägerschaft tun sich hier zusammen, um in Abgrenzung zu den in den MDK-Prüfungen erho-benen Pflege-Noten eine alternative Messung von Ergebnisqualität in der stationären Altenpflege umzu-setzen.

Klaus Wingenfeld, wissenschaft-licher Geschäftsführer des Insti-tuts für Pflegewissenschaft an der Universität Bielefeld, welches das Hannoveraner Modellprojekt wis-senschaftlich begleitet, war Ende Januar selbst zur Projektvorstellung in die niedersächsische Landes-hauptstadt gekommen. Die zwei

besonderen Akzente dieses Projekts sind laut Wingenfeld: Es ist zum ei-nen trägerübergreifend angelegt und zum zweiten sollen die Qua-litätsergebnisse im Projektverlauf auch transparent der Öffentlichkeit zugänglich gemacht werden. Der trägerübergreifende Ansatz ermög-liche es den acht Trägern im Sinne eines Benchmark-Verfahrens „von-einander zu lernen. So wird deut-lich, wo Stärken und Schwächen in der eigenen Einrichtung liegen“.

Die Ergebnisse im zweiten Schritt transparent zu machen, wertet Wingenfeld als „mutigen Schritt“ der Einrichtungen. Mutig, weil die Ergebnisse sich nicht – wie beim so genannten Pflege-TÜV – meist im 1er-Noten-Bereich bewegen wer-den, sondern auch Schwachstellen offenbar werden würden. „Das wird auch Diskussionen auslösen“, prog-nostiziert der Pflegewissenschaftler. Im Projekt soll zu einem späteren Zeitpunkt auch versucht werden, die Erhebungen der Einrichtungen in die regelhaften MDK-Prüfungen, die parallel weiterlaufen, einfließen zu lassen.

Einrichtungen lassen sich in die Karten schauen

Im Projekt werden in einem Zeit-raum von 2,5 Jahren alle sechs Mo-nate Erhebungen auf der Basis der wissenschaftlichen Kriterien des Wingenfeld-Modells in den betei-ligten Einrichtungen mit jeweils sämtlichen Bewohnern und deren Angehörigen durchgeführt. Die Bewohnerbefragungen erfolgen jeweils durch Mitarbeiter einer an-deren am Projekt teilnehmenden Einrichtung. Die Mitarbeiter sind entsprechend zu schulen, was eine Qualitätsentwicklung in den Ein-richtungen auslöse, so Wingenfeld. Die Daten werden ausgewertet und verglichen.

„Hier arbeiten also Einrichtun-gen zusammen beim Thema Er-gebnisqualität, die normalerweise im Wettbewerb miteinander ste-hen“, unterstreicht Frank Kettner-Nikolaus, Geschäftsführer des Pro-jektträgers Gesundheitswirtschaft Hannover. „Die beteiligten Einrich-tungen diskutieren miteinander, lassen sich in die Karten blicken, um Verbesserungen zu erzielen“, ergänzt Anne-Kathrin Vogt, Ein-richtungsleitung des GDA Pflege-haus Hannover-Ricklingen. Ziel sei es, mit dem Wingenfeld-Indikato-ren-Modell Pflegequalität messbar zu machen und weiterzuentwi-ckeln. Dass dabei unter Umstän-den auch weniger gute Ergebnisse zutage treten könnten, sei allen Einrichtungen bewusst und werde

von allen mit getragen. „Wir wollen die tatsächlichen Ergebnisse pfle-gerischer Arbeit für Bewohner, Mit-arbeiter und Öffentlichkeit trans-parent machen“, benennt Jasmin Arbabian-Vogel, Vorstandsmitglied von Gesundheitswirtschaft Han-nover, ein wesentliches Projektziel. Dieses zu erreichen, verspreche gro-ßen Nutzen für Bewohner, Angehö-rige, Kostenträger und Interessen-ten an Pflegeleistungen.

Nutzen rechtfertigt Aufwand

Das Projekt wird von der Region Hannover in diesem Jahr mit 15 000 Euro gefördert. Den zeitlichen und finanziellen Aufwand der Schulung ihrer Mitarbeiter zur Durchführung des Projekts tragen die Einrichtun-gen aber selbst. Dieser Aufwand sei aber „händelbar“, sagt Anne Kathrin-Vogt; und der Nutzen für die Einrichtungen für das interne

Qualitätsmanagement rechtferti-ge diesen. Weitere Kooperations-partner sind die Landeshauptstadt Hannover, Landesverbände der Sozi-alkassen (vdek, AOK) und die Heim-aufsichten der Stadt und der Region Hannover.

■ Weitere Informationen im Internet unter: www.gesund-

heitswirtschaft-hannover.de

Acht Pflegeheime der Region Hannover wollen in den kommenden zweieinhalb Jahren ihre Ergebnisqualität unter die Lupe nehmen. Hierzu wenden sie das Wingen-feld-Modell zur Erfassung von Ergebnisqualität an.

Stellten das am 1. März startende Projekt in Hannover vor: Jasmin Arbabian-Vogel, Frank Kettner-Nikolaus, Dr. Klaus Wingenfeld und Anne-Kathrin Vogt (v.l.) Foto: Klingbeil

DIE PROJEKTEINRICHTUNGEN

Diese acht Einrichtungen aus der Region Hannover nehmen am Projekt teil: GDA Pflege-haus Hannover-Ricklingen, Domicil- Seniorenpflegeheim List, DRK Alten- und Pflegeheim, Margeritenhof, Seniorendomicil Am Lönspark, Seniorenzentrum Willy-Platz-Heim, Stephansstift, GDA Wohnstift Hannover-Kleefeld.

27. April 2015 in Stuttgart 6. Mai 2015 in Hannover

www.rechtstag-kompakt.de

Rechtstag kompakt

KONFERENZENAltenheim

Neues Heimrecht und

Pflegestärkungsgesetz

• Landesrechtliche Umsetzung

• Leistungsrechtliche Möglichkeiten

• Konzeptionelle Lösungsansätze

Auf der Altenheim KONFERENZ Rechtstag kompakt präsentiert sich:

CURACON Weidlich Rechtsanwaltsgesellschaft mbH

Österreich

Einheitlicher Tarif für Pflegeheime Eisenstadt (Österreich) // Was in Deutschland bislang noch undenk-bar ist, ist im österreichischen Bur-genland seit Jahresbeginn Realität. 42 Pflegeheime im Burgenland ha-ben seit dem 1. Januar 2015 einen einheitlichen Tagessatz. Der bisher herrschende Tarifdschungel fand damit ein Ende. Sieben Jahre haben Land und Pflegeheime zuvor ver-handelt, berichtete der Österreichi-sche Rundfunk (ORF).

Konkret gibt es in Zukunft einen Grundtarif von 60,52 Euro pro Tag,

dazu kommt noch ein Pflegezuschlag je nach Pflegestufe – also zwischen 4,41 Euro für Pflegestufe 1 und 58,73 Euro für Pflegestufe 7. Die neue Re-gelung betrifft 42 Pflegeheime im Burgenland. Das sind fast alle Heime – bis auf zwei in Bad Sauerbrunn, die nur Privatpatienten beherbergen.

Soziallandesrat Peter Rezar (SPÖ) erwartet sich aber durch die Verein-heitlichung eine Senkung der Kos-ten in der Verwaltung. Man habe sehr viel an Ballast abwerfen kön-nen. (ck)

Gesundheitswirtschaft Hannover startet Modellprojekt

Ergebnisqualität: Acht Heime testen Wingenfeld-Modell

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AUSGABE 7 // 13.2.2015

VON SUSANNE BOKELMANN

Köln // Dass die Pflege jahreszeit-licher und regionaler Traditionen und Bräuche auf unterschiedlichs-te Weise Erinnerungen weckt und damit zum festen Bestandteil sozi-aler Betreuung älterer, körperlich eingeschränkter und dementiell erkrankter Menschen gehört, ist weithin bekannt. Bei den Sozial-Be-trieben-Köln (SBK) spielt der Karne-val deshalb seit jeher eine beson-

dere Rolle. „Soziales Engagement ist im Karneval tief verwurzelt, er ist ein Angebot für alle Menschen, gleich welcher Herkunft, Alter, sozi-aler Schicht oder Handicaps.“ Unter anderem mit diesen Worten erläu-tert das Festkomitee Kölner Karne-val das diesjährige Sessionsmotto „social jeck – kunterbunt vernetzt“. Die SBK haben sich bereits seit Jahrzehnten diesem Aspekt der sogenannten „fünften Jahreszeit“ verschrieben.

Karneval hat für einen Großteil der bei den SBK betreuten Men-schen schon immer eine feste Rol-le im Leben gespielt. Traditionen und altbekanntes kölsches Liedgut werden deshalb nicht nur in Kar-nevalssitzungen gepflegt, sondern auch in die Wohnbereiche und Wohngruppen zu den Menschen getragen, die aufgrund körperli-cher Einschränkungen nicht mehr an Sitzungen oder anderen exter-nen Veranstaltungen teilnehmen können. So wird jeder Bewohner auf die für ihn mögliche und pas-sende Weise mit einbezogen.

Gemeinsam in vertrauter Um-gebung zusammen zu schunkeln und in Erinnerungen zu schwelgen sind wichtige und feste Bestand-teile der sozialen und kulturellen Betreuungsangebote. Durch die re-gelmäßige Pflege karnevalistischer

Bräuche und die damit verbundene positive Stimmung und Emotiona-lität können auch Menschen mit einer Demenz von diesen Angebo-ten profitieren. So können insbe-sondere alte Karnevalslieder noch gut erinnert und mitgesungen werden und so manche jüngere Betreuungskraft kann noch etwas von den Seniorinnen und Senioren dazu lernen.

Zusätzlich zu den Betreuungs-angeboten in den Wohngruppen werden bei den SBK in Zusammen-arbeit mit vielen traditionsreichen Kölner Karnevalsgesellschaften seit über 60 Jahren zahlreiche Karnevalssitzungen für Senioren sowie für Menschen mit Behinde-rung angeboten. Auch hier stehen der Inklusionsgedanke und die ak-tive Einbeziehung von Menschen mit Behinderungen oder altersbe-

dingter Erkrankungen im Vorder-grund.

Doch nicht nur im Rahmen der Betreuungsangebote und Sitzun-gen sind Senioren sowie Menschen mit einer Behinderung bei den SBK karnevalistisch aktiv. Bereits seit 2003 nehmen Bewohner des Be-hindertenzentrums Dr. Dormagen Guffanti regelmäßig als eigenstän-dige Gruppe am Longericher Vee-delszug und seit 2008 ebenfalls am traditionellen Kölner Rosenmon-tagszug teil, ein besonderes High-light für jeden Kölner und ein wei-teres Zeichen für gelebte Inklusion.

■ Susanne Bokelmann ist Leiterin Soziale Betreuung im Städtischen Seniorenzentrum Köln-Riehl www.sbk-koeln.de

Karneval in der sozialen Betreuung

Beschwingt durch die fünfte Jahreszeit Nicht nur im Rheinland spielt Karneval eine wichtige Rolle in der Biografie von Pflegeheimbewohnern. Das jecke Fest sollte deshalb besonders in Köln und Co. einen festen Bestandteil in der sozialen Betreuung haben.

Karnevalistische Bräuche – wie eine Prunksitzung im Pflegeheim – eignen sich gut, um bei den Bewohnern Erinnerungen an frühere Zeiten zu wecken und so biografische Erlebnisse hervorzurufen. Foto: SBK

POSITIVE ASPEKTE KARNEVALISTISCHER BETREUUNGSANGEBOTE

Erinnerungen wecken

•KarnevalistischeBräuchewerdenüberJahrzehntegepflegtund

weckensoErinnerungenausdemLangzeitgedächtnis

•RegionaleKarnevalsliederkönnenauchbeifortgeschrittenerDemenznoch

sehrlangeerinnertwerden

•SielöseninderRegelpositiveGefühleausundförderndasWohlbefinden

•DerRückblickauffreudvolleLebensereignisseermöglichteinenpositiven

Lebensrückblick

•BiografischeErlebnissewerdenwachgerufenundkönnen

aufgearbeitetwerden

Traditionenpflegen

•FesteAbläufe,BräucheundTraditionengebenSicherheit

•SiesindvertrautundermöglichenjahreszeitlicheOrientierung

GesellschaftlicheundkulturelleTeilhabesichern

•DieTeilnahmeanKarnevalssitzungenoderKarnevalszügen

ermöglichtdieTeilhabeamgesellschaftlichenLebenimregionalenUmfeld

•SozialeKontaktekönnenerhaltenundgefördertwerden

•DerInklusionsgedankewirdpraktischumgesetzt

Kompetenzenstärken

•WissenumkarnevalistischeBräucheoderaltesLiedgutkannanjüngere

MenschenundBetreuungskräftevermitteltwerden

•DasGefühlgebrauchtzuwerden,nützlichzuseinundderSelbstwert

werdengestärkt

Unna // Außerhalb von Unna ist ein ehemaliges Erholungsheim zu einem Alterswohnsitz für Drogen-süchtige umgebaut worden. Bis zu 14 Suchtkranke finden dort Ruhe und einen geregelten Tagesablauf – bleiben dürfen sie für den Rest ihres Lebens.

Seit einigen Wochen wohnen in dem Heim in Hemmerde, einem Ortsteil von Unna, alternde Drogen-abhängige, die dort den Rest ihres Lebens verbringen können. Das Pro-jekt Lüsa (Langzeit Übergangs- und Stützungsangebot) aus Unna hat das ehemalige Erholungsdomizil umgebaut in eine Art Altersheim für chronisch Suchtkranke. Finanziert wird das Projekt durch den Land-schaftsverband Westfalen-Lippe. Bis zu 14 Männer und Frauen, die für ein herkömmliches Altenheim auf-grund ihrer Lebensgeschichte meist nicht in Frage kommen, können dort auf unbestimmte Zeit leben: mit ei-nem geregelten Tagesablauf und

Rund-um-die-Uhr Betreuung durch Pfleger und Sozialarbeiter. Die Ein-richtung gehört bundesweit zu den wenigen, die sich auf die Generation der alternden Suchtkranken speziali-siert hat und ihnen eine dauerhafte medizinische Versorgung garantiert.

Die Spanne der Bewohner reicht von 38 bis 57 Jahren. „Drogensüchti-ge altern vor, etwa 15 Jahre“, sagt Sa-bine Lorey, Leiterin des Hauses. Die Menschen sind in der Regel schwer krank: Infiziert mit HIV, leiden an Le-berkrankheiten, haben Lungenprob-leme, mit Zahnerkrankungen gehen Herz-Kreislauf-Beschwerden einher. Elf ehemalige Junkies wohnen der-zeit in der neuen Einrichtung, sie haben jahrelang Heroin konsumiert und können nicht ohne Ersatzstoffe leben. Rund ein Drittel trinkt zudem Alkohol und nimmt Tabletten.

Die Verantwortlichen bei Lüsa hatten sich schon viele Jahre mit der Idee eines Alterswohnsitzes für Süchtige beschäftigt, auch weil die

Leute im Haupthaus immer älter wurden. Als die Finanzierung gesi-chert und der Ort gefunden ist, ver-suchen sie, die anfänglichen Beden-ken der Anwohner auszuräumen. Das gelingt. „Wir wurden gesegnet

und die Landfrauen kamen zur Eröff-nung vorbei“, erzählt Lorey und be-tont: „Wir wollen hier am Dorfleben teilnehmen.“ (dpa)

■ www.luesa.de

In Unna wurde ein Pflegeheim speziell für suchtkranke Pflegebedürftige eingerichtet. „Sie altern vor“, sagt Heimleiterin Sabine Lorey. Foto:WernerKrüper

Pflegekritiker lobt Heim

Fussek mit Lob statt Kritik Passau // Der Pflegekritiker Claus Fussek macht auch einmal mit versöhnlichen Tönen auf sich auf-merksam. Beim Pflegestammtisch der Passauer Neuen Presse lobte Fussek die Arbeit in Caritas-Hei-men ausdrücklich.

Er hob dabei besonders die Be-treuung alter Menschen im Hau-zenberger Seniorenheim St. Josef als „Leuchtturm“ hervor. Das Heim leiste trotz „großer Probleme“, vor denen Pflegeeinrichtungen generell stünden, hervorragende Arbeit. Das meldet der Branchendienst CAREIn-vest.

Bei der Caritas werde beispiel-haft und mit großer Fürsorge ge-pflegt, sagte der sonst eher durch kritische Anmerkungen bekannte Pflegeexperte. Der Weg der Caritas-Wohn- und Pflegegemeinschaft St. Josef in Hauzenberg weise in die richtige Richtung. (ck)

Spezielle Pflegeeinrichtung

Pflegeheim für alternde Suchtkranke in Unna eingerichtet

HEIME

8 // CAR Ekonkret

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QM PRAXIS

CAR Ekonkret // 9AUSGAB E 7 // 13.2.2015

Schleswig // Die Deutsche Industrie-norm, abgekürzt DIN, ist im Bereich Qualitätsmanagement das Maß al-ler Dinge. Die Zusatzbezeichnung ISO weist darauf hin, dass diese Norm nicht nur in Deutschland, sondern international Gültigkeit besitzt. In der DIN ISO 9000 wird Grundlegendes geklärt. Die 9001 regelt dann alles Weitere für den Dienstleistungsbereich. Die europä-ische Norm DIN EN 15524:2012 kon-kretisiert diese wiederum auf dem Gesundheitssektor.

Verfahrensanweisungen regeln Tätigkeiten oder Abläufe. Der Begriff „Verfahren“ ist gleichzusetzen mit

„Ablauf“. Ein anderes Wort für „Ab-lauf“ ist „Prozess“. Verfahrensanwei-sung und Prozessbeschreibung wer-den synonym, also gleichbedeutend, verwendet. Die DIN ISO 9001 ist ur-sprünglich eine reine Industrienorm und für den Produktionsprozess gedacht. Dort ist ein Prozess eine Abfolge von Arbeitsschritten zur Herstellung eines Produktes. Laut Kamiske u. Brauer ist „unter einem

Prozess grundsätzlich eine Folge von wiederholt ablaufenden Aktivitäten mit messbarer Eingabe, messba-rer Wertschöpfung und messbarer Ausgabe zu verstehen.“ Deswegen wird auch von „gesicherten“ Pro-zessen gesprochen, d. h. die Abfolge der Arbeitsschritte erfolgt immer gleichbleibend, damit am Ende ein Produkt steht, das immer gleichen Qualitätsanforderungen stand hält. Arbeitsanweisungen regeln beson-ders wichtige Teilabschnitte in ei-nem Prozess. Beispielsweise könnte zu einer Prozessbeschreibung bzw. Verfahrensanweisung „Aufnahme eines neuen Bewohners“ eine Ar-beitsanweisung zur „Begleitung der Eingewöhnungsphase“ beige-fügt sein. In der ambulanten Pflege könnte an einer Verfahrensanwei-sung „Erstgespräch“ eine Arbeitsan-weisung „Kalkulation“ angegliedert sein. Wohlgemerkt „könnte“, muss aber nicht.

Nachdem jetzt deutlich wur-de, dass Verfahrensanweisung und Prozessbeschreibung das Gleiche meint, aber eine Arbeitsanweisung etwas ist, um gegebenenfalls De-tails zu regeln, ist noch der Begriff „Standard“ zu klären. Laut Duden ist ein Standard „etwas, was als muster-gültig, modellhaft angesehen wird und wonach sich anderes richtet; Richtschnur, Maßstab, Norm“. Laut Schiemann zeigen Expertenstan-dards in der Pflege „ (…) das ange-strebte Niveau der Leistungserbrin-gung auf – und sind daher nicht mit Handlungsrichtlinien (Procederes) zu verwechseln, die auf die genaue Beschreibung von Handlungsab-läufen, technischen Anweisungen oder Anweisungen zur Hygiene ausgerichtet sind und im deutschen Sprachgebrauch häufig mit dem Begriff ‚Standardisierung‘ im Sinne von immer gleichen Abläufen be-legt werden“. Standards enthalten messbare, überprüfbare Kriterien zur Erfolgskontrolle.

In dieser Beschreibung wird das Zusammenspiel von Prozessen und Standards deutlich. Standards bzw. ihre Kriterien sind das fachliche Ni-

veau, das in den Prozessen mit be-rücksichtigt werden muss.

Beispielsweise muss eine Ver-fahrensanweisung oder Prozess-beschreibung zum Thema Deku-bitusprophylaxe, wenn sie dem fachlichen Niveau entsprechen soll, Aussagen enthalten zu Einschät-

zung des Dekubitusrisikos, das dem Expertenstandard entspricht.

Diese Begriffserläuterungen klä-ren allerdings noch nicht, welche Prozesse in einer Pflegeeinrichtung zu sichern sind. Gerade an diesem Punkt gehen die fachlichen Meinun-gen sehr weit auseinander. Die Au-toren dieser Serien orientieren sich in den nächsten Teilen an folgenden Grundsätzen:

■ Verfahrensanweisungen müs-

sen für den Kunden (dem Emp-fänger) wichtig sein bzw. im engen Zusammenhang mit dem Zweck der zu erbringenden Dienstleistung stehen.

■ Durch sie werden erkannte Ri-siken minimiert und fachliche Vorgaben erfüllt.

■ Es ist vorauszusetzen, dass Fach-kräfte eine angemessene Aus-bildung vorzuweisen haben und Nicht-Fachkräfte angeleitet wer-den.

■ Wissen wird über interne Fort-bildungen vermittelt.

■ Die Ergebnisse werden über-prüft.

Im nächsten Beitrag wird eine übergeordnete Verfahrensanwei-

sung zur Umsetzung von Experten-standards vorgestellt.

.■ Die Serie wird betreut von Petra

Heinrichs, Prokuristin/Fachbe-raterin Qualitätsmanagement, und Meiko Frischkorn, Fachbera-ter Pflege und Qualitätsmanage-ment, bei der BBF-Forum GmbH, www.bbf-forum.de, [email protected]

Quellen: DIN EN 15224:2012-12, Dienst-

leistungen in der Gesundheits-versorgung – Qualitätsmanage-mentsysteme – Anforderungen nach EN ISO 9001:2008; Ziffer 3.7.Verfahren, Berlin: Beuth Verlag.

Kamiske, G. F., Brauer J.-P.,: Pocket Power. ABC des Qualitäts-managements. Hanser: 4. Aufl., 2012, S. 66 f.

Schiemann, D., Moers, M.,: Qua-litätsmethodik zur Entwicklung, Einführung und Aktualisierung evidenzbasierter Expertenstan-dards in der Pflege. In: Schie-mann, D., Moers, M., Büscher, A., (Hg.): Qualitätsentwicklung in der Pflege. Konzepte, Methoden und Instrumente. Stuttgart: Kohlhammer, 2014, S. 29.

Neue Serie: Verfahrensanweisungen in der Pflege, Teil 1

Viele Begriffe für eine Sache?Seitdem Qualitätsmanagement in der Pflege Einzug hielt, besteht ein Sprachenwirrwarr. Was ist eine Verfahrens-anweisung im Vergleich zu einer Arbeitsanweisung? Was ist eine Prozessbeschreibung? Was sind dann Standards? Bislang etablierten sich in der Pflege keine einheitlichen Definitionen. Dabei ist es eigentlich recht einfach.

Arbeitsanweisungen regeln wichtige Teilabschnitte in einem Prozess. Beispielsweise könnte zu einer Verfahrensanweisung „Aufnahme eines neuen Bewohners“ eine Arbeitsanweisung zur „Begleitung der Eingewöhnungsphase“ beigefügt sein. Foto: Werner Krüper

BEGRIFFE UND IHRE BEDEUTUNGEN

■ Verfahrensanweisungen und Prozessbeschreibungen meinen dasselbe ■ Arbeitsanweisungen sind konkrete Handlungsanordnungen zu einem

Teilausschnitt einer Verfahrensanweisung ■ Expertenstandards spiegeln mit ihren Kriterien das angestrebte

Qualitäts niveau ■ Die Kriterien der Expertenstandards müssen in den Pflegestandards/

Verfahrensanweisungen/Prozessbeschreibungen berücksichtigt sein

Foto

: Pri

vat

// Standards bzw. ihre Kriterien sind das fachliche Niveau, das in den Prozessen mit berücksichtigt werden muss // PETRA HEINRICHS

Qualität in der Pflege

Caritas fordert neues SystemBerlin // Schon seit Jahren kritisiert der Deutsche Caritasverband, dass der so genannte Pflege-TÜV ein un-taugliches Instrument sei, um Qua-lität in der Pflege darzustellen. Dies nur über das Instrument der Pflege-dokumentation zu erfassen, greife zu kurz. „Pflegequalität zeigt sich da-ran, dass die Menschen im Ergebnis gut versorgt sind und nicht daran, wie viele Häkchen in der Dokumen-tation gesetzt sind“, sagt Caritas-Präsident Peter Neher. Dies aber erfasst der aktuelle Pflege-TÜV nur unzureichend. „Wir unterstützen die

Überlegungen der Union, die beste-henden Pflegenoten abzuschaffen. Das bestehende System ist zu bü-rokratisch und verfehlt das Ziel, die Qualität von Pflegeeinrichtungen darzustellen“, so Neher.

Ein vom Institut für Pflegewis-senschaft an der Universität Biele-feld (IPW) entwickeltes Instrumen-tarium, mit dem die Qualität in Pflegeeinrichtungen gemessen und verglichen werden kann, wird in Einrichtungen der Caritas seit Jah-ren getestet. Ausgehend von den Di-özesancaritasverbänden in Köln und

Münster, die mit Modellprojekten begonnen haben, wird mittlerweile in bundesweit mehr als 200 Pflege-einrichtungen diese Form der Qua-litätsberichterstattung angewandt. „In der Praxis hat sich gezeigt, dass dieses Instrument gut geeignet ist, die Qualität der Pflege gezielt zu ver-bessern und damit die Lebensqua-lität der Bewohner im Pflegeheim sicherzustellen“. Die Caritas schlägt daher vor, das bestehende System der Pflegenoten abzuschaffen.

■ www.caritas.de

Broschüre aktualisiert

Aufgaben von QualitätsbeauftragtenPotsdam // Die Arbeitsgemeinschaft Pflegequalität im Deutschen Be-rufsverband für Pflegeberufe (DBfK) Nordost hat ihre Broschüre zu „Auf-gaben und Verantwortlichkeit von Qualitätsbeauftragten in Pflege-einrichtungen“ aktualisiert. Diese beschreibt unter anderem Rolle, Stellung und Rahmenbedingungen, Ziele, Verantwortungsbereiche und Befugnisse, Anforderungsprofil, Auf-gaben und ist kostenfrei auf der Ver-bands-Homepage herunterzuladen.

Die Arbeitsgemeinschaft dient dem Austausch von Erfahrungen im

Bereich des pflegerischen Qualitäts-managements sowie der Informati-on zu aktuellen Entwicklungen. Sie ist ferner ein Forum zur gemeinsa-men Bearbeitung von pflegequa-litätsbezogenen Fragestellungen entsprechend den Bedürfnissen der Teilnehmer.

■ Den kostenfreien Download finden Sie unter www.dbfk.de/regionalverbaende/no/about/arbeitsgruppen/pflegequalitaet.php

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AUSGABE 7 // 13.2.2015

D as Pflege-Stärkungsgesetz 1 tritt am 1. Januar 2015 in Kraft. Was bedeutet das für die ambulante Pflege? Unternehmens-

berater und Fachautor Andreas Heiber beleuchtet die Details der neuen Pflegereform und hinterfragt sie kritisch. Von den neuen Betreuungs- und Entlastungsleistungen nach § 45b, den veränderten Bestimmungen für ambulante Wohngemeinschaften bis zur gestärk-ten Verhinderungspflege und der gestrichenen Zeit abrechnung.

Andreas Heiber beschreibt, was Sie zur Umsetzung schon heute tun können und müssen.

Das Pflege- Stärkungsgesetz 1Was ist zu tun? Chancen und Risiken

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Andreas HeiberDas Pflege-Stärkungsgesetz 1Was ist zu tun? Chancen und Risiken2014, 124 Seiten, kart., 32,– €, Best.-Nr. 771 Auch als eBook (ePub) erhältlich

Pilotprojekt im Quartier

Virtueller Plausch über Tablet-PCs Kirchheim // Wie kommunikati-onsunterstützende Technologien die Lebensqualität älterer Men-schen verbessern können, erprobt das Fraunhofer IAO momentan im Projekt „SONIA“ in Kirchheim un-ter Teck in Baden-Württemberg. Im dortigen Quartier „Rauner“ treten Senioren mit einer eigens dafür ent-wickelten Tablet-Plattform mitein-ander in Kontakt.

Das Verbundprojekt SONIA (Sozi-ale Inklusion durch technikgestützte Kommunikationsangebote im Stadt-Land-Vergleich) möchte mittels kommunikationsunterstützender Technologien die gesellschaftliche Teilhabe älterer Menschen erhöhen. Virtuelle Kommunikations- und In-teraktionsmöglichkeiten sollen so die Gemeinschaft wohnortnah stär-ken. Denn das unmittelbare Wohn-umfeld wird für die selbstständige Lebensführung und das individuelle Wohlbefinden immer bedeutsamer.

Persönlicher Kontakt

Die im Projekt durchgeführte Be-darfsanalyse im Quartier Rauner in Kirchheim unter Teck zeigt ein ein-deutiges Ergebnis: Ältere Menschen wünschen sich „ein Miteinander, Begegnung und Informationen“. Ausgehend von diesem Ergebnis erfolgte die Konzeption einer geeig-neten Tablet-Oberfläche. Mit dieser SONIA-Plattform wurde ein „Raum des Austauschs“ für Senioren bereit-gestellt, der das gemeinschaftliche Miteinander unterstützt. Die Platt-form ermöglicht es, per E-Mail, Chat

oder Skype persönliche Kontakte zu knüpfen, im Veranstaltungskalen-der aktuelle Quartiersaktivitäten zu kommunizieren und an einem vir-tuellen schwarzen Brett Hilfsange-bote sowie gemeinsame Aktivitäten untereinander auszutauschen.

Virtueller Kontakt

Der virtuelle „Raum des Austauschs“ ist eng an lokale Strukturen, Grup-pen und Organisationen gekop-pelt. Dies gewährleistet zum einen die Verankerung der Angebote der Plattform im Lebensalltag der Seni-oren und somit eine entsprechende Identifikation. Zum anderen kann so das Angebot nach Abschluss des Projekts im regionalen Umfeld wei-tergeführt werden. Eingebunden sind die Aktivitäten in quartiersbe-zogene Versorgungsstrukturen im Rauner mit einem Bürgertreff und einem Quartiersmanagement. Vom virtuellen Kontakt zur realen Begeg-nung

Das Projekt wird vom Minis-terium für Arbeit und Sozialord-nung, Familie, Frauen und Senio-ren Baden-Württemberg gefördert. Weitere Projektpartner sind die Hochschule Furtwangen (HFU), das Entwicklungszentrum „Gut altwer-den“, die Paul-Wilhelm von Keppler Stiftung, das Geriatrische Zentrum der Universität Tübingen und das Fraunhofer-Institut für System- und Innovationsforschung ISI. (ck)

■ Weitere Informationen: www.verbundprojekt-sonia.de

Ehrenamt

Telefonkontakte über HausnotrufBielefeld // Mit den Alltagsthemen Hilfebedürftiger kennen sich die neuen Telefongefährten des Teams des Hausnotrufs „inkontakt“ im Ev. Johanneswerk aus. In der viel-fältigen Medienwelt ist an Unter-haltung und Informationen kein Mangel. „Aber ein Gespräch können Radio und TV-Sender nicht ersetzen“, macht „inkontakt“-Leiterin Birgit Hoffmann deutlich. Diese Möglich-keit bieten die Telefongefährten, die darüber hinaus auch mit Hinweisen und Tipps weiterhelfen können. Ob es nun um den Einkauf, dubiose An-rufe oder konkrete Hilfen geht: Te-lefongefährten haben Verständnis fürs Thema und wissen, wo es wei-tere Informationen gibt.

Die Ehrenamtlichen werden vom Johanneswerk geschult und vorbereitet. „Auch sie sollen das Ge-spräch mit einem guten Gefühl be-enden können“, unterstreicht Birgit Hoffmann. Das Schulungspaket um-fasst den Einblick in den Alltag der Hausnotruf-Zentrale und Gespräche mit einer Psychologin. „Wir möch-ten Vertrauen aufbauen, das ist ganz wichtig. Und dazu gehört natürlich auch, dass sich die Angerufenen in unserer Zentrale über die Seriosität des Anrufs rückversichern können.“Angesiedelt sind die Telefongefähr-ten beim Hausnotruf Johanneswerk „inkontakt“, das Angebot kann von den Kunden des Hausnotrufs ge-nutzt werden.

[email protected]

INTERVIEW

// Ärzte über Vorschriften aufklären //

INTERVIEW: KERSTIN SCHNEIDER

An der aktuellen Umfrage der In-itiative „Safety First!“ zum Schutz vor Nadelstichverletzungen haben sich nur 28 Prozent ambulante Pflegekräfte beteiligt. Was könnte der Grund sein?Die jetzt geltende Fassung der „Technischen Regeln für Biologische Arbeitsstoffe“ (TRBA 250) konkreti-siert die Schutzanforderungen ge-gen Stich- und Schnittverletzungen für die Praxis. Warum sich an unse-rer Befragung hauptsächlich statio-när arbeitende Pflegekräfte beteiligt haben, da kann ich nur spekulieren. Denkbar erscheint mir, dass in sta-tionären Pflegeeinrichtungen die besseren Kommunikationsmöglich-keiten der Beschäftigten unterein-ander zu einem höheren Bekannt-heitsgrad unserer Umfrage geführt haben.

Haben Sie Zahlen, wie viele ambu-lant Pflegende sich jährlich verlet-zen und welche Folgen das haben kann?

Leider nein. In der Vergangenheit hatten unsere Studien stets ge-zeigt, dass Pflegekräfte, die nicht mit Sicherheitsgeräten arbeiten, im Schnitt alle zwei Jahre mit einer Na-delstichverletzung rechnen müssen. Da in der ambulanten Versorgung auch die Meldesysteme für Nadel-stichverletzungen nicht so gut aus-gebaut sind, wie im stationären Be-reich, haben wir hierzu bisher aber keine belastbaren Zahlen. Unsere Studie bestätigt aber eindrucksvoll, dass hier noch große Defizite bei der Umsetzung der Schutzmaßnahmen – nicht nur gegen Nadelstichverlet-zungen – bestehen.

Was genau kann und muss das Management ambulanter Pflege-dienste tun, um die Mitarbeiter vor Nadelstichverletzungen zu schützen. Welche Konsequenz hat die Nichtbeachtung der neuen Vorschrift?Es müssen alle Maßnahmen ergrif-fen werden, die das Risiko reduzie-ren helfen. Das fängt bei der perso-nellen Ausstattung an, das heißt zur

Bewältigung der Arbeitsaufgaben sind ausreichend Mitarbeiter erfor-derlich, da Zeitdruck das Risiko für Fehler, aber auch für Nadelstich-verletzungen deutlich erhöht. Die Mitarbeiter sind über Risiken, Ver-haltensregeln und Schutzmaßnah-men zu schulen. Da die Verwendung sicherer Injektionssysteme in die-sem Bereich auch davon abhängt, dass durch die Hausärzte der Pati-enten Sicherheitsprodukte rezep-tiert werden, ist es eine Aufgabe des Managements der ambulanten Dienste, die Hausärzte über die neue Vorschriftenlage zu informieren, so dass diese zukünftig sichere Injek-tionssysteme (Spritzen, Pennadeln) verschreiben. Dennoch müssen den Mitarbeitern für die Entsorgung sicherer Systeme geeignete Entsor-gungsbehälter zur Verfügung ge-stellt werden.Last, not least müssen geeignete Meldesysteme für Nadelstichver-letzungen etabliert werden, die si-cherstellen, dass Mitarbeiter nach NSV schnellstmöglich der richtigen Behandlung zugeführt werden.

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Bei ambulanten Pflegekräften ist die Unsicherheit in Sachen Nadelstichver-letzungen groß, denn die Ärzte verschreiben meist auch dann herkömmliche Instrumente, wenn das Blutzuckermessen und die Insulingabe durch profes-sionelle Pflegekräfte erfolgt – obwohl diese aus Schutzgründen mit sicheren Instrumenten arbeiten müssen. Haften muss im Schadensfall der Arbeitgeber. CAREkonkret sprach mit Prof. Dr.-Ing. Andreas Wittmann, Bergische Universität Wuppertal, Fachbereich Technischer Infektionsschutz.

Berlin // Betreiber ambulanter Dienste haben in der Praxis nur be-grenzte Möglichkeiten, Verletzungs-risiken für ihre Mitarbeiter wirk-sam zu minimieren. Das zeigen die Ergebnisse einer Untersuchung der Initiative „Safety First!“.

Rund 60 Prozent von insgesamt 336 befragten Mitarbeitern der am-bulanten und stationären Altenpfle-ge haben sich schon mal an einem scharfen oder spitzen medizinischen Instrument verletzt. Das Problem liege jedoch nicht im fehlenden Wis-sen um sichere Arbeitsmethoden und Arbeitsmittel, so die Initiative, die sich zum Ziel gesetzt hat, Nadel-stichverletzungen in Gesundheits-berufen zu stoppen. Denn immerhin 94,1 Prozent der Umfrageteilnehmer hätten angegeben, über Nadelstich-verletzungen und deren Folgen in-formiert zu sein.

Mangelhaft sei hingegen die Umsetzung. Trotz des vergleichswei-se hohen Informationsstands kom-men bei weniger als 30 Prozent der Befragten Instrumente mit Sicher-

Umfrage zum Schutz vor Nadelstichverletzungen

Im Schadensfall haftet der Arbeitgeber

heitsmechanismus zum Einsatz, die Verletzungen oder die Übertragung von Infektionserregern wie Hepa-titis B beziehungsweise C oder HIV verhindern können. Dieser Wider-spruch lässt sich auf Schwierigkeiten bei der praktischen Umsetzung der gesetzlichen Anforderungen zurück-führen: 66,9 Prozent der befragten Pflegekräfte gaben an, die Auswahl der Instrumente nicht beeinflussen zu können, da diese vom Hausarzt des Patienten verordnet würden.

Ärzte verordnen falsch

Den Arbeitsschutz der professionel-len Pflegekräfte haben Ärzte meist nicht im Blick und verzichten daher auf Sicherheitsmechanismen. Sie verschreiben im Regelfall herkömm-liche Instrumente, auch wenn das Blutzuckermessen und die Insulin-gabe durch professionelle Pflegekräf-te erfolgt. Haften muss im Schadens-fall der Arbeitgeber. (kesch)

■ www.nadelstichverletzung.de

Seit März 2014 sind Arbeitgeber ambulanter Altenpflege-einrichtungen dazu verpflichtet, ihre Mitarbeiter angemes-sen vor Stich- und Schnittverletzungen zu schützen. Eine Umfrage zeigt aber, dass die Möglichkeiten begrenzt sind.

AMBULANTE DIENSTE

10 // CAR Ekonkret

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AUSGAB E 7 // 13.2.2015

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Ambulante Pflege besser bezahlen

„Wer möchte, dass Altenpfleger in Zukunft besser bezahlt werden, muss klar sagen, dass Pflege da-durch teurer wird und sicherstel-len, dass dies refinanziert wird“, erklärt AWO Vorstandsmitglied Brigitte Döcker angesichts der jüngst veröffentlichten Studie zu den Löhnen in der Pflege. Die grundsätzlichen Ergebnisse der Studie seien hinlänglich bekannt: Die Leistungen der ambulanten Pflege sind chronisch unterfinan-ziert und die Pflegeberufe werden schlechter bezahlt als vergleich-bare Berufe. Hier helfe nur ein flächendeckender, allgemeinver-bindlicher Tarifvertrag, für den sich die AWO seit längerem stark mache. Nur so laufe der Wettbe-werb in der Altenhilfe nicht mehr über den Preis und damit die Löh-ne, sondern über die Qualität der Pflege.

Home Instead macht 2014 mehr Systemumsatz

Home Instead, nach eigenen An-gaben weltweiter Marktführer in der stundenweisen Betreuung von Senioren zuhause, hat im Jahr 2014 seinen Systemumsatz von 4,8 Mio. Euro auf 9,3 Mio. Euro (plus 94 Prozent) fast verdop-peln können. Rund 900 Senioren haben Ende 2014 die rein nicht-medizinischen Betreuungsleis-tungen in Anspruch genommen. Mit sieben Neueröffnungen ist die Zahl der Standorte auf 20 an-gestiegen, die mit Ausnahme des Kölner Pilotbetriebs durchweg von Franchise-Partnern geführt werden. Alle Betriebe verfügen dabei über eine Kassenzulassung.

Mehr Ehrenamtliche arbeiten für Hospizdienste

Nach erfolgreicher Weiterbildung in den Landkreisen Ravensburg und Bodenseekreis entsendet der ambulante Kinderhospizdienst, ein gemeinsames Projekt der Stif-tung Liebenau und der Malteser, 14 neue ehrenamtliche Paten in Familien mit lebendbedrohlich oder lebensverkürzend erkrank-ten Kindern oder Eltern, um sie psychosozial zu unterstützen. Die ehrenamtlichen Paten verbringen den Kindern drei bis vier Stunden Zeit pro Woche und entlasten so die Familien. Sie helfen aber auch bei organisatorischen Schwierig-keiten oder stehen als Ansprech-partner zur Verfügung. „Auf beide Landkreise gesehen arbeiten wir momentan mit 35 Ehrenamtli-che“, so Elisabeth Mogg, Koor-dinatorin für den Landkreis Ra-vensburg. „Aber allein im Januar hatten wir sechs neue Anfragen. Gerade für Friedrichshafen könn-ten wir dringend weitere Hilfe gebrauchen.“ Männliche Paten seien eher eine Seltenheit, ob-wohl aber gerade sie für solche Einsätze dringend gesucht wer-den. Mehr Informationen: www.kinderhospizdienst-ravensburg.de und www.kinderhospizdienst-bodensee.de

NEWSTICKER

Gössenheim // Als das mobile Team der Zahnarztpraxis Dr. Volkmar Gö-bel aus dem bayerischen Gössen-heim das Haus von Patientin An-nemarie Müller erreicht, werden sie schon erwartet. Der Ehemann steht am Fenster und freut sich über das pünktliche Eintreffen des Teams für „Ganzheitliche Mundheilkunde & Alterszahnmedizin“. Die Mobili-tät seiner Frau ist erheblich einge-schränkt, ein selbstständiger Zahn-arztbesuch ist nicht mehr möglich. Nicht zuletzt sind alle Zahnarztpra-xen in der näheren Umgebung nicht barrierefrei zu erreichen.

Noch ist der behandelnde ambu-lante Zahnarzt die Ausnahme in der Versorgungslandschaft. Die Umset-zung, die Kosten und die entlasten-de Wirkung eines solchen Konzep-tes soll mit dem Projekt „ZahnRad“ ermittelt werden, das vom Institut Institut für sozialpolitische und gerontologische Studien (ISGOS) in Berlin durchgeführt und vom Bayerische Staatsministerium für Gesundheit und Pflege (StMGP) in

Auftrag gegeben wurde. Das Projekt steht in unmittelbarem Zusammen-hang mit einer zweiten Studie, die als Zielgruppe die Bewohner statio-närer Einrichtung zum Ziel hat.

Praxisbesuch ist für die Pflegeperson eine Belastung

Die besuchten häuslichen Patienten – es sind überwiegend Frauen mit einem mittleren Altersdurchschnitt von 86 Jahren – weisen durchgehend Mobilitätseinschränkungen auf, der Pflegebedarf erreicht die Pflegestu-fe 3. Keine der besuchten Patienten kann sich trotz zunehmender Be-einträchtigungen vorstellen, in eine stationäre Einrichtung zu wechseln. Der Zahnarzt auf Rädern bedeutet für sie eine erhebliche Erleichterung. Die Organisation der Termine, der Transfer zur Praxis oder auch die Or-ganisation eines Fahrdienstes stellt für ihre Hauptpflegepersonen eine große Belastung dar. Soweit Pflege-personen wie Kinder oder Schwie-gerkinder berufstätig sind, muss der

Tag frei gehalten werden. Die Be-handlung durch das Zahnarztteam findet zumeist im Wohnzimmer statt. Neben Vorsorgeuntersuchun-gen, Zahnsteinentfernungen und Zahnreinigung werden chirurgische Eingriffe, Füllungen und Wurzelbe-handlungen durchgeführt. Nahezu das gesamte Spektrum der Zahn-heilkunde kommt zum Einsatz – ein mobiles Röntgengerät eingeschlos-sen. Das Konzept des Gründers und Inhabers Dr. Göbel basiert auf bisher elfjährigen Erfahrung und steht in ständiger Weiterentwicklung, die bisher zur Eröffnung der barriere-frei erreichbaren Spezialpraxis für

Alterszahnmedizin im Gesundheits-park Marktheidenfeld geführt hat.

Die Ergebnisse beider Studien sollen Angehörigen und Personal in Pfle-geeinrichtungen wie auch in häusli-cher Umgebung bei der Mundpflege Hinweise zur Unterstützung geben Beide Studien werden von 2014 bis Ende 2015 beziehungsweise Mitte 2016 durchgeführt. Einen ersten tie-feren Einblick in die Thematik gibt ein Fachtag am 8. Mai in Würzburg.

■ www.isgos-berlin.de [email protected]

Alterszahnheilkunde

Der Lieblingssessel wird zum BehandlungsstuhlFernsehsessel oder Bett werden zum improvisierten Be-handlungsstuhl, wenn das Team der mobilen Zahnarzt-praxis anrollt. Eine Studie erfasst jetzt den Aufwand der zahnärztlichen Leistung sowie die Anforderungen an das Pflegepersonal in Sachen Zahngesundheit. VON JÜRGEN DETTBARN-REGGENTIN

Erstmals erfasst eine Studie den Aufwand zahnärztlicher Leistungen in Privathaushalten bei Menschen mit Pflegebedarf. Foto: Isgos

IG Bau

Senioren erhalten Prämie für Umzug Berlin // Senioren in Ballungsräu-men sollen nach Vorstellungen der IG Bau bis zu 5 000 Euro staatliche Umzugsprämie für den Wechsel in kleinere Wohnungen bekommen. „Viele Senioren sitzen im Alter in ihren großen Wohnungen fest, viele Familien müssen dagegen in viel zu kleinen Wohnungen wohnen. Die-sen Missstand müssen wir beheben“, sagte Gewerkschaftschef Robert Fei-ger der Bild-Zeitung. Konkret schlug er vor, umzugswilligen Senioren für Umzugshelfer, Maklerkosten und Renovierung der alten Wohnung je nach Bedarf bis zu 5 000 Euro staat-liche Prämie zu bezahlen. „Vielen Menschen wird im Alter, wenn Sie vielleicht auch alleinstehend sind, ihre Wohnung zu groß. Oft sei schon der Umzug eine zu große Hürde, sowohl finanziell als auch organisa-torisch. Hier muss der Staat helfen“, meinte Feiger.

Aus Berlin kommt Widerstand. Diese Idee verweise zwar auf ein drängendes Problem, sagte Baumi-nisterin Barbara Hendricks (SPD). Denn es gebe in der Tat zu wenig be-zahlbaren Wohnraum für Familien mit Kindern. „Ich halte diesen Vor-schlag aber nicht für geeignet, dieses Problem zu lösen.“ Besser sollte laut Hendricks der Umbau von altersge-rechten Wohnungen, wie Änderun-gen am Grundriss oder die Teilung von Wohnungen, gefördert werden. Der Chef des Sozialverbands SoVD, Adolf Bauer, nannte die Idee der IG Bau „im Einzelfall sinnvoll“. (dpa)

AMBULANTE DIENSTE

CAR Ekonkret // 11

Page 12: „Pflege-TÜV ist ein Desaster“ · Mobiler Zahnarzt Das mobile Team der Zahn arztpraxis Dr. Volkmar Göbel aus dem bayeri schen Gössenheim behandelt Pflegebedürftige in ihrer

AmbulAnte Dienste

12 // CAR Ekonkret AusgAbE 7 // 13.2.2015

Von Kristian Müller

Magdeburg/Stendal // Einen Men-schen zu pflegen, der an Demenz erkrankt ist, ist alles andere als ein-fach. Vor allem im fortgeschrittenen Stadium machen Symptome, wie Orientierungslosigkeit und schwie-rige Verhaltensweisen im Pflegeall-tag zu schaffen. Es sind also nicht nur die Erkrankten selbst von der Demenz betroffen, sondern auch das nahe stehende, familiäre Um-feld. Übernimmt ein Angehöriger die Pflege, ist dies oft nicht nur or-ganisatorisch, sondern auch emoti-

onal eine Herausforderung. In ihrer ganzen Fülle ist die Pflegesituation meist nur von anderen Betroffenen nachzuvollziehen. Der Austausch mit anderen Menschen, die ähnli-ches erleben, schenkt im Angesicht dessen, dass man dieser Lebenssitu-ation nicht alleine begegnet, Entlas-tung und Trost. Da der Pflegealltag häufig nicht viel Zeit hergibt, um sich vor Ort mit anderen pflegenden

Angehörigen zu treffen und auszu-tauschen, wurde 2013 das Projekt „Demenz anders sehen“, kurz De-mas ins Leben gerufen.

Psychologin empfiehlt im Chat auch professionele Pflegehilfe

Demas ermöglicht es pflegenden Angehörigen von Demenzerkrank-ten bequem von zu Hause aus mit anderen Pflegenden und einer Psy-chologin per Online-Video-Chat ins Gespräch zu kommen und Un-terstützung zu erfahren. Hierbei werden das Bild und der Ton jedes Teilnehmers in den virtuellen Kom-munikationsraum von Demas über-tragen. Der Weg zum Kommunikati-onsraum führt über die Internetseite www.demenz-anders-sehen.de, wo man sich zunächst eingeloggt, um den Raum zu betreten.

Einmal wöchentlich trifft sich die Gruppe dann zu insgesamt zehn Sitzungen im Video-Chat und tauscht sich aus. Mit dabei ist eine Psychologin, die die einzelnen Sit-zungen thematisch strukturiert, den Pflegenden ermutigend zur Seite steht und Wege zur Entlastung auf-zeigt.

Es wird zum Einen vermittelt, wie wichtig es ist, sich selbst und auch der erkrankten Person profes-sionelle Unterstützung zu gönnen, um die häusliche Pflege weiterhin gut meistern zu können. Diesbezüg-lich wird besprochen, welche Hilfen es grundsätzlich einzuholen gibt und auf welche Art und Weise be-stimmte Hilfen und Therapiemög-lichkeiten greifen. Zum Anderen wird die Demenzerkrankung näher betrachtet und hilfreiche Tipps für den Pflegealltag besprochen, wie

etwa der Umgang mit schwieri-gen Verhaltensweisen und eine de-menzgerechte Kommunikation. Im Mittelpunkt der Treffen steht der Er-fahrungsaustausch der pflegenden Angehörigen.

Hilfe und entlastung auch für Pflegedienste

Wenn das Programm nach zehn Wochen endet, haben die Teilneh-mer die Möglichkeit, sich ohne die psychologische Fachkraft im vir-tuellen Kommunikationsraum zu treffen und auszutauschen. Die Teilnahme bei Demas ist für jeden kostenlos. Was benötigt wird, ist ein Computer mit Breitband-Inter-netanschluss. Die für die Treffen benötigte Web-Cam und das Head-Set werden bei Bedarf kostenlos zur Verfügung gestellt. Seit Projektbe-ginn im Sommer 2013 haben bisher fünfundfünfzig Personen das Pro-gramm durchlaufen.

Wer steht hinter dem Projekt?

Entwickelt wurde das Projekt von der Hochschule Magdeburg-Stendal

und der Delphi-Gesellschaft, einem Institut für Gesundheitsleistungen und -forschung in Berlin. Die Leitung wird von psychologischen Fachkräf-ten der Hochschule Magdeburg-Stendal übernommen, die wissen-schaftliche Begleitung erfolgt durch die Delphi Gesellschaft.

Der GKV Spitzenverband fördert und finanziert das Projekt. Bis Som-mer dieses Jahres läuft Demas noch als wissenschaftliches Projekt wei-ter, seine Fortführung über diesen Zeitpunkt hinaus wird momentan vorbereitet. „Demenz anders sehen“ ist ein zukunftweisendes Projekt, in dessen Rahmen pflegende Angehö-rige Entlastung finden und für den Pflegealltag gestärkt werden.

Das entlastet auch in Teilen auch die Mitarbeiter des Pflegedienstes, da viele Fragen, Sorgen und Ängste der Angehörigen bereits im Online-Chat angesprochen werden.

■ Weitere informationen zur schulung und zur Anmeldung gibt es auf www.demenz-anders-sehen.de

Online-Schulungsangebot rund um das Thema Demenz

Video-Chat für pflegende AngehörigeDas Projekt „Demenz anders sehen“ bietet für pflegen-de Angehörige von Demenzerkrankten eine kostenlose Schulung über das Internet an. Neben Informationen und Tipps für den Pflegealltag gibt es privaten Austausch im Chatroom. Das kann auch Pflegedienste entlasten.

Das Online-schulungsangebot von „Demenz anders sehen“ wendet sich an pflegende Angehörige von Demenzerkrankten. Foto: Fotolia

Kristian müller Foto: privat

Gemeinsame Stellungnahme der Hilfsmittel-Verbände zum GKV-VSG

Entlassmanagement als unverzichtbarer Bestandteil in die ambulante VersorgungBerlin // Die in der „Interessenge-meinschaft Hilfsmittelversorgung“ (IGHV) zusammengeschlossenen Verbände haben in einer gemeinsa-men Stellungnahme gefordert, dass in der neuen gesetzlichen Regelung zum Entlassmanagement neben ärztlichen Leistungserbringern auch ambulante Versorger weiterhin ein-bezogen werden müssen. Das derzeit diskutierte GKV-Versorgungsstär-kungsgesetz (GKV-VSG) sieht die Stärkung des Entlassmanagements vor, um Patienten nach einem Kran-kenhausaufenthalt einen besseren Übergang in den häuslichen Bereich zu ermöglichen.

Dabei muss es aber auch zu-künftig weiterhin möglich sein, „dass unter Wahrung der Patien-tenwahlrechte Krankenhäuser mit nicht-ärztlichen Leistungserbringern Vereinbarungen zur Übernahme be-stimmter Tätigkeiten beim Entlass-management treffen“, heißt es in der Stellungnahme der Verbände und

Leistungserbringergemeinschaften.Der Gesetzentwurf sieht vor, dass Krankenhäuser nur noch ärztlichen Leistungserbringern Aufgaben des Entlassmanagements übertragen können. Der Versicherte soll gegen-über seiner Krankenkasse einen Anspruch auf Unterstützung des Entlassmanagements haben. Insbe-sondere sollen die Krankenkassen für die Umsetzung des Entlassplans die notwendigen Leistungserbrin-ger kontaktieren und für deren zeit-gerechten Einsatz sorgen.

Details der Zusammenarbeit unklar

Krankenhäuser sollen unmittelbar nach der Entlassung notwendi-ge Leistungen für einen Zeitraum von bis zu sieben Tagen direkt ver-ordnen dürfen. Die Details der Zu-sammenarbeit und der Vergütung zwischen den Krankenhäusern und allen Leistungserbringern sollen in

einem Rahmenvertrag zwischen dem GKV-Spitzenverband, der DKG und der KBV bis zum 31. Dezember 2015 geregelt werden.

Ambulante Versorger einbeziehen

In der Praxis sei es beim Entlassma-nagement wichtig, „dass auch die Leistungserbringer, die die ambu-lante Versorgung in der Häuslich-keit der Versicherten sicherstellen, einbezogen werden“, so die IGHV in der gemeinsamen Stellungnahme. Hierzu gehören insbesondere auch die Homecare-Hilfsmittelleistungs-erbringer, die mit ihren Produktlie-ferungen und damit untrennbar verbundenen Dienstleistungen ein termingerechtes Entlassma-nagement ermöglichen und Aufga-ben des Entlassmanagements für die Krankenhäuser übernehmen. Bereits heute unterstützen viele Homecare-Unternehmen das Kran-

kenhaus beim Entlassmanagement und sorgen dafür, dass die für die Homecare-Versorgung notwendi-gen Hilfsmittel am Entlasstag beim Patienten sind. „Dieses Entlassma-nagement hat sich in verschiedenen Bereichen wie bei der Versorgung von Stoma, Tracheostoma, ableiten-der und aufsaugender Inkontinenz, enteraler Ernährung sowie der Me-dizin- und Rehatechnik in vielen Krankenhäusern etabliert und be-währt“, so die Hilfsmittel-Verbände. Insbesondere in sensiblen und un-aufschiebbaren lebenserhaltenden Versorgungen hat sich dieses Ent-lassmanagement als unverzichtba-rer Bestandteil für den Übergang von der stationären in die ambu-lante Versorgung erwiesen. Diese sinnvollen Strukturen müssten auch weiterhin möglich sein. (ck)

■ http://bit.ly/1DACZFY

Gesamtstrategie für neue Entlastungsdienste fehlt

Der Bedarf an niedrigschwel-ligen entlastungsdiensten sei groß, noch größer sei jedoch der Bedarf an Beratung, sagt rein-hard Pohlmann, Fachdienstleiter für senioren der stadt Dortmund in der aktuellen ausgabe von Proalter, dem Fachmagazin des Kuratoriums Deutsche alters-hilfe. eine Gesamtstrategie für die neuen entlastungsdienste im ambulanten Bereich fordert Franz Wagner, Bundesgeschäfts-führer des Deutschen Berufsver-bands für Pflegeberufe. Fehle sie, blieben die entlastungsdienste nur Flickwerk.

Strategische Expansion im Ausland

Die orpea-Gruppe, einer der europäischen Marktführer in der Betreuung pflegebedürfti-ger Menschen (seniorenheime, nachsorgekliniken und psychiat-rische Kliniken), kündigt die über-nahme der seneCura-Gruppe an, des österreichischen Marktfüh-rers im privaten sektor. seneCura wurde in den vergangenen zehn Jahren zum Marktführer in Ös-terreich, mit einem angebot, das sämtliche lebens- und Pflegebe-reiche abdeckt: Pflegeheime mit tagespflege, Demenzabteilun-gen, Kurzzeitpflege, reha-Klini-ken, ambulante Pflege und häus-liche Dienstleistungen.

Mehrgenerationenhäuser: Strukturen erhalten

Die arbeitsgruppe Familie, se-nioren, Frauen und Jugend so-wie die arbeitsgemeinschaft Kommunalpolitik der CDU/CsU-Bundestagsfraktion haben sich in ihrer ersten sitzung 2015 mit der Zukunft der Mehrgeneratio-nenhäuser befasst. Wichtig sei, dass auch die länder ihrer Verant-wortung gerecht werden. Wenn schon keine finanzielle Unterstüt-zung aus den landeshaushalten zu erwarten ist, sollten die län-der zumindest die Kommunen organisatorisch unterstützen, die die Mehrgenerationenarbeit ohne Bundesförderung stärken und durch Umstrukturierung im Be-reich sozialer aufgaben eine zentrale anlaufstelle schaffen. Pflegegeld ist kein steuerpflichti-ges einkommen. Die Zahlungen an die pflegenden Personen sind bis zu Höhe des Pflegegeldes steuerfrei. steuerbefreit sind nicht nur die nach § 37 sGB Xi ausgezahlten Pflegegelder, son-dern auch solche aufgrund von privaten Versicherungsverträgen nach den Vorgaben des elften Buches des sGB oder die Pau-schalbeihilfen nach den Beihil-fevorschriften für die häusliche Pflege. Diese regelung bedeu-tet, dass die Weiterleitung des Pflegegeldes keinerlei einkom-mensteuer auslöst und die Pfle-ge vom Pflegebedürftigen auch nicht als Haushaltshilfe oder Minijob abgerechnet werden muss.

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SERVICE SPEZIAL // PFLEGEPLANUNG UND DOKUMENTATION

AUSGAB E 7 // 13.2.2015

Berlin // Seit Januar 2015 läuft die bundesweite Implementierung der neuen Dokumentation in der Pflege. Der Pflegebevollmächtigte der Bun-desregierung, Staatssekretär Karl-Josef Laumann, hat die IGES Institut GmbH gemeinsam mit der Expertin Elisabeth Beikirch mit der Einrich-tung des Projektbüros zur flächen-deckenden Umsetzung des Projekts „Effizienzsteigerung der Pflegedoku-mentation“ beauftragt.

Das Projektbüro hat am 1. Janu-ar 2015 seine Arbeit aufgenommen. Es hat die Aufgabe, die ambulanten und stationären Pflegeeinrichtun-gen bundesweit bei der Umsetzung der neuen Pflegedokumentation – das sogenannte „Strukturmodell“ – zu unterstützen.

Basis für die Umsetzung ist die vorgelegte Expertise

Das Lenkungsgremium des Projekts begrüßte in seiner Sitzung am 16. Dezember den Start des Projekts und alle Mitglieder sagten ihre volle Unterstützung zu.

Basis für die bundesweite Um-setzung der entbürokratisierten Pflegedokumentation ist die vorge-legte Expertise zur Implementie-rung. Diese wurde seitens des GKV Spitzenverbandes, des Bundesver-bandes privater Anbieter sozialer Dienste e. V. (bpa) und der Bundesar-beitsgemeinschaft der Freien Wohl-fahrtspflege e. V. (BAGFW) in Auftrag gegeben und im Kern im Lenkungs-gremium verabschiedet. Dort sind u.a. der GKV-Spitzenverband, die Spitzenverbände der privaten und gemeinnützigen Einrichtungsträger sowie Vertreter der Medizinischen

Dienste und der Bundesländer ver-treten.

„Überbordende Bürokratie und sinnentleertes Kästchenankreuzen sind für die meisten Beschäftigten in der Pflege der Motivationskil-ler Nr. 1. Daher freue ich mich, dass mit dem Start des Projektbüros das größte Entbürokratisierungsprojekt in der Geschichte der Pflegeversiche-

rung jetzt so richtig Fahrt aufneh-men kann. Die IGES Institut GmbH und Frau Beikirch verfügen über die nötige Kompetenz und Erfahrung, damit dies ein Erfolg wird. Unser Ziel ist es, in den nächsten andert-halb Jahren mindestens ein Viertel aller Einrichtungen in Deutschland für die vereinfachte Dokumentation zu gewinnen. Ich freue mich auch, dass alle maßgeblichen Beteiligten das Projekt auch mit eigenen Res-sourcen unterstützen. Unsere Pfle-gekräfte müssen endlich mehr Zeit für die Versorgung und Betreuung der Pflegebedüftigen haben“, erklärt Staatssekretär Laumann.

„Wenn der Nachtdienst für den Tagdienst aufschreibt, wie ein offe-nes Druckgeschwür versorgt wur-

de, dann ist das Teil guter Pflege und keine unnötige Bürokratie. Ich bin froh, dass wir uns gemeinsam auf den Weg machen, überflüssige Bürokratie abzubauen, damit mehr Zeit für die Menschen bleibt“, sagt Gernot Kiefer, Vorstand des GKV-Spitzenverbandes.

Bürokratieabbau setzt auf Ver-antwortlichkeit der Pflegekräfte

„Die Einrichtungen und Pflegekräfte warten auf die konkrete Umsetzung einer Pflegedokumentation, die sich auf das Notwendige konzentriert, die auf Vertrauen anstatt Misstrau-en in ihre Kompetenz setzt. Damit bleibt mehr Zeit für die Pflege und die Menschen“, so Bernd Tews, Ge-schäftsführer des bpa.

„Für die Freie Wohlfahrtspflege ist der Abbau überflüssiger Büro-kratie, der auf die Fachlichkeit und Verantwortung der Pflegekräfte setzt, ein Gebot der Menschlichkeit gegenüber den zu Pflegenden. Wir freuen uns, dass das Vorhaben jetzt als gemeinsame Anstrengung wirk-lich ins Rollen kommt und unter-stützen es weiterhin nach Kräften“, erklärt Gerhard Timm, Geschäfts-führer der BAGFW.

„Mehr Dokumentation brauchen die Prüfer nicht“

„Die Medizinischen Dienste der Krankenversicherung (MDK) tragen die Einführung des Strukturmodells voll mit. Die vereinfachte Pflegedo-kumentation ist eine ausreichende Grundlage für die Durchführung der Qualitätsprüfung. Mehr Dokumen-tation brauchen die Prüfer nicht“, sagt Dr. Peter Pick, Geschäftsführer des Medizinischen Dienstes des Spitzenverbandes Bund der Kran-kenkassen e. V. (MDS).

Das Projektbüro wird nun u. a. einheitliches Schulungsmaterial er-stellen und ab dem zweiten Quar-tal 2015 von den Trägerverbänden

benannte Multiplikatoren in der Anwendung des Strukturmodells schulen. Die Multiplikatoren sollen anschließend Ansprechpartner für alle teilnehmenden Einrichtungen sein. Die individuelle Begleitung der einzelnen Einrichtungen wird so durch die jeweiligen Trägerverbän-de sichergestellt.

Projektbüro richtet Internet-portal ein

Das Projektbüro wird darüber hi-naus ein Internetportal auf der Homepage des Pflegebevollmäch-

tigten einrichten, das alle wichtigen Informationen für Pflegeeinrich-tungen sowie Einrichtungsträger bereithält. Interessierte Pflegeein-richtungen werden sich darauf re-gistrieren können. Für die Hersteller von Dokumentationssystemen, die Medizinischen Dienste der Kran-kenversicherung sowie die Heim-aufsichten wird das Projektbüro im kommenden Jahr ebenfalls Infor-mationsveranstaltungen anbieten. (ck)

■ www.patientenbeauftragter.de

Entbürokratisierung der Pflegedokumentation läuft seit Januar 2015

Das Projekt nimmt jetzt Fahrt aufStart frei für die flächendeckende Umsetzung des Projek-tes „Effizienzsteigerung der Pflegedokumentation“. Das Projektbüro um Elisabeth Beikrich unterstützt ambulante und stationäre Einrichtungen bei der Implementierung.

Die neue Pflegedokumentation konzentriert sich auf das Notwendige und setzt dabei auf die Kompetenz der Pflegenden. Foto: Werner Krüper

// Ziel ist, in den nächs-ten anderthalb Jahren ein Viertel der Einrich-tungen zu gewinnen //

PFLEGEBEVOLLMÄCHTIGTER KARL-JOSEF LAUMANN

HÄUFIG GESTELLTE FRAGEN ZUR EINFÜHRUNG DER NEUEN PFLEGEDOKUMENTATION UND IHRE ANTWORTEN

Kann die Strukturierte Informationssammlung (SIS) als „isoliertes Formular“ in ein bestehendes Dokumentations- system integriert werden?

Beim neuen Modell der Pflegedokumentation geht es nicht um die Einführung eines „neuen Formulars“, sondern um ein grundlegend verändertes Verständnis bei der inhaltlichen Aus-richtung der Pflegedokumentation (Paradigmenwechsel), aus der sich viele Veränderungen für Art und Umfang der Pflegedo-kumentation ergeben. Grundlage für das neue Verfahren sind die vier Elemente des Strukturmodells, die auf der Grundlage eines breiten Konsenses entstanden sind. Die Anwendung der strukturierten Informati-onssammlung (SIS) als Einstieg in den Pflegeprozess bedeutet eine Konzentration auf die Perspektive der pflegebedürftigen Person sowie eine übersichtliche Erfassung der individuellen Situation auf der Grundlage von sechs Themenfeldern, die be-wusst auf einen Wiedererkennungswert im Rahmen des neuen Begutachtungsassessments (NBA) setzt sowie einer Matrix zur Risikoeinschätzung. Um die positiven Effekte dieser neuen Grundstruktur in der Dokumentationspraxis zu erzielen, ist es daher erforderlich, die Pflegedokumentation einschließlich der Pflegeplanung auf Ba-

sis des Strukturmodells und unter Einbeziehung der SIS insge-samt neu aufzustellen. Der Austausch eines einzigen Formulars reicht nicht aus.

Wird es zentrale Informationsmaterialien zur Einführung des Strukturmodells der Pflegedokumentation und zur Mitarbeiter-schulung geben: Wenn ja: Wo sind diese erhältlich? Werden die Prüfinstanzen auf Bundes- und Landesebene ebenfalls entspre-chend informiert und geschult?

Nur ein einheitliches Schulungskonzept auf Basis der Hand-lungsanleitung gewährleistet eine einheitliche und qualitäts-gesicherte flächendeckende Einführung des neuen Strukturmo-dells der Pflegedokumentation. Auf der Basis des einheitlichen Schulungskonzepts werden im Rahmen der Implementierungsphase zielgruppenspezifische Schulungsmaterialien und weitere Informationsmaterialien von dem Projektbüro erarbeitet und voraussichtlich im Frühjahr 2015 zentral zur Verfügung gestellt werden. Dabei sollen auch Schulungserfordernisse und Informationen für die Kostenträ-ger und die verschiedenen Prüfinstanzen, z. B. im Sinne eines integrativen Ansatzes bei der Qualitätsprüfung, berücksichtigt werden.

Wie und ab wann können sich Trägerorganisationen, einzelne stationäre Pflegeein richtungen oder ambulante Pflegedienste an der Implementierungsstrategie beteiligen?

Beteiligen können sich sowohl Träger mit mehreren Pflegeein-richtungen (ambulant/stationär) als auch einzelne stationä-re Pflegeeinrichtungen oder ambulante Pflegedienste in der Langzeitpflege. Um die Umsetzung durch das Projektbüro des Pflegebevollmächtigten der Bundesregierung unterstützen und fachlich begleiten zu können, sollen teilnehmende Einrichtun-gen beim Projektbüro erfasst werden. Interessierte Einrichtungen sollten gegenüber dem Projekt-büro sowie zusätzlich – zwecks Erleichterung der regionalen Koordination – gegenüber dem zuständigen Verband auf Landesebene ihr Interesse an der Teilnahme an der Implemen-tierung bekunden.Perspektivisch soll das neue Modell auch Einrichtungen der Ta-ges- und Kurzzeitpflege offen stehen. Es ist jedoch fachlich noch zu klären, ob das Modell uneingeschränkt auf diese Bereiche übertragbar ist. Sollten Einrichtungen der Tages- oder Kurz-zeitpflege an der Implementierung interessiert sein, sollten sie dies dem zukünftigen Projektbüro und auch den bereits vorab Verbänden mitteilen.

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SERVICE SPEZIAL // PFLEGEPLANUNG UND DOKUMENTATION

AUSGABE 7 // 13.2.2015

THOMAS ALTHAMMER

Hannover // Noch vor kurzer Zeit wäre ein so breiter Konsens undenk-bar gewesen: Heimaufsicht, MDK, GKV-Spitzenverband und Vertreter der Anbieterseite haben sich hinter die Bemühungen zur Entbürokrati-sierung der Pflegedokumentation gestellt. Politik und Pflegewirtschaft treiben gemeinsam den Umstieg auf die entbürokratisierte Doku-mentation voran.

Inhalt und Umfang reduziert

Das neue Strukturmodell stellt we-sentliche Grundpfeiler der bisheri-gen Dokumentationspraxis infrage. Während grundsätzlich der Pflege-prozess in vier bis sechs Schritten beibehalten wird, haben sich die Projektteilnehmer bewusst ent-schieden, sich von den weit in der Praxis verbreiteten lebensaktivi-tätsorientierten Modellen zu lösen. Statt bisher 12 respektive 13 Elemen-ten zur Strukturierung von Assess-ments, Pflegeplanung und laufen-der Dokumentation, geht das neue entbürokratisierte Strukturmodell von sechs für die Strukturierte Infor-mationssammlung (SIS) relevante Kontextkategorien aus:

■ Kognition und Kommunikation ■ Mobilität und Bewegung ■ Krankheitsbezogene Anforde-

rungen und Belastungen ■ Selbstversorgung ■ Leben in sozialen Beziehungen ■ Haushaltsführung (nur im am-

bulanten Sektor)Die Entwicklung hin zu wenigen

Kategorien greift die Ergebnisse an der Überarbeitung des Pflegebe-dürftigkeitsbegriffs auf. Auf Basis umfangreicher Recherchen wurde schon in vorangegangenen Jahren im Auftrag des GKV-Spitzenverban-des ein Begutachtungsinstrument entwickelt, das auch in der Praxis erprobt wurde.

Für dieses Neue-Begutachtungs-Assessment (NBA) liegt eine fun-dierte Wissenschaftsbasierung vor, die die Grundlage für die Bildung der für das SIS relevanten Kontext-kategorien im Rahmen der Entbüro-kratisierung gebildet hat.

Bedürftigkeitsbegriff und Büro-kratieabbau sind eng verzahnt

Insofern sind der neue Pflegebedürf-tigkeitsbegriff und die Vorschläge zur Entbürokratisierung der Pflege-dokumentation eng miteinander verzahnt. Diese Ansätze werden sich dauerhaft etablieren und die Herangehensweise wird eine große Verbreitung finden.

Das stellt Anbieter und Anwen-der von IT-gestützten Dokumentati-onssystemen vor zwei Herausforde-rungen:1. Vorhandene Systeme müssen in

absehbarer Zeit auf den neuen Pflegebedürftigkeitsbegriff und die Entbürokratisierungskon-zepte umgestellt werden. Das geht einher mit erforderlichen Programmierarbeiten und neu-en Software-Versionen, Anwen-dertests und Einführung dieser Systeme in der Praxis. Die Pfle-gekräfte müssen im Umgang mit den geänderten Dokumen-tationsverfahren, aber auch mit den neuen Software-Funktionen geschult werden.

2. Besonders schwierig dürfte sich dabei eine Übergangsphase ge-stalten. Im Gegensatz zu einer Umstellung von Papier auf ein EDV-gestütztes System muss dieser strukturelle Wandel in-nerhalb der Software-Lösung im laufenden Betrieb erfolgen. Die Programme sollten also einen Parallelbetrieb gewährleisten und dabei den Zugriff auf alte wie neue Dokumentationsberei-che erlauben, z. B. auch im Archiv mit Akten früherer Jahre.

Zwischen Flexibilität und Komplexität

Programme für die Pflegedokumen-tation sind in den letzten Jahren in Funktionalität und Umfang ständig gewachsen. Gerade mit Einführung der Transparenzkriterien und der Veröffentlichung nationaler Exper-tenstandards wurden immer wei-tere Dokumentationsmöglichkeiten geschaffen, die die Systeme nicht unerheblich aufgebläht haben. Im Rahmen der Entbürokratisierungs-ansätze soll nun der umgekehrte Weg gegangen werden: Informa-tionssammlung, Planung und Do-kumentation werden im Umfang reduziert, so dass auch IT-gestützt weitaus schlanker dokumentiert werden kann. Je nach Architektur der Software-Lösung wird dieser Wandel unterschiedlich realisiert:

Bei einem fest programmierten Pflegemodell werden erst mit den notwendigen ggf. kostenpflichti-gen Programmupdates die Struk-turen für eine entbürokratisierte Dokumentationsweise geschaffen. Hier werden sich die Pflegekräfte zwischen Programmoberflächen nach alter und nach neuer Struktur hin- und her bewegen müssen. Ein-richtungen warten in diesem Fall auf die Bereitstellung erforderlicher Updates.

Bereits heute gibt es Programme am Markt, die in ihren Grundstruk-

turen mehrere Pflegemodelle par-allel über die gleiche Benutzerober-fläche abbilden können. Für diese ist bereits jetzt ein Umstieg auf das neue Dokumentationsmodell mög-lich und eine parallele Nutzung in-nerhalb der Software denkbar. Ein-richtungen profitieren so von mehr Flexibilität und der Möglichkeit, ggf. auch eigene Pflegemodelle, Pflege-diagnosen und Strukturen hinter-legen zu können. Dadurch entsteht Komplexität in Stammdaten und Systemeinstellungen, die entspre-chend in der Praxis und bei der Ad-ministration zu berücksichtigen ist.

Nachhaltig entscheiden

Die anstehenden Veränderungen machen den Auswahl- und Ent-scheidungsprozess bei Einführung oder Wechsel einer elektronischen Dokumentationslösung nicht ein-facher: Mehr denn je ist es erforder-lich, die eigenen Bedürfnisse und Anforderungen mit der Produkt- und Unternehmensstrategie des Anbieters abzugleichen und so ein auf viele Jahre passendes Produkt auszuwählen.

■ Thomas Althammer ist Ge-schäftsführer der Althammer & kill GmbH & Co. KG in Hannover. www.althammer-kill.de

Entbürokratisierungwelle verlangt von Software-Anbietern neue Lösungen

Paradigmenwechsel bei der DokumentationPolitik und Pflegewissenschaft treiben den Umstieg auf die entbürokratisierte Dokumentation weiter voran. Das stellt auch die Anbieter und Anwender von IT-gestützten Dokumentationssystemen vor Herausforderungen.

Auch IT-gestützt kann nun weitaus schlanker dokumentiert werden, da Informations-sammlung, Planung und Dokumentation im Umfang reduziert werden. Foto: Werner Krüper

CHECKLISTESo gelingt der Umstieg auf die neuen entbürokratisierten Dokumentationsstrukturen

Anforderungen an Produkt und Anbieter

> Produktkonzept und Umstel-lungsstrategie klären

> Zeitliche Planung und Pro-dukt-Roadmap hinterfragen

> Finanzielle und technische Rahmenbedingungen abstim-men

Interne Vorbereitungen

> Projektteam und Projektlei-tung festlegen

> Einarbeitung in das neue Strukturmodell organisieren

> Konzept und interne Zeit-schiene erarbeiten

Einführung und Umstellung

> Neues Strukturmodell in Test-system erproben

> Ansätze für Parallelbetrieb und Umstieg abwägen

> Schritt-für-Schritt-Einführung im Unternehmen

Umgang mit Alt- und Archivdaten

> Auslagerung in ein separates Archivsystem

> Parallele Nutzung alter und neuer Dokumentationsstruk-turen

> Ggf. Wechsel der Software-Lösung und Einfrieren des Alt-systems

■ Buchtipp: Meißner, Altham-mer: Pflegedokumentation mit EDV. Richtig entschei-den – erfolgreich einführen. Vincentz Network, Hanno-ver 2012. Enthält viele Tipps und praktische Hinweise für Einführung oder Wechsel einer IT-gestützten Doku-mentationslösung.

Controlling-Software für Inkontinenzprodukte

Für optimale Pflegeplanung sorgenBiesenthal // Die Entwicklung des Pflegemarktes macht es nicht immer leicht, Menschen mit Inkontinenz gut und gleichzeitig kostensparend zu versorgen. Wer Betroffene opti-mal betreuen will, ist auf bedarfs-gerechte Produkte und optimierten Verbrauch angewiesen.

Seni, das nach Angaben des Unternehmens zu den führenden Marken von Inkontinenzprodukten zählt, wird bereits seit 1999 von der TZMO Deutschland GmbH auf dem deutschen Markt vertrieben. Die im Haus entwickelte Planungs- und Steuerungssoftware Seniomat.net unterstützt Pflegeheime und -kräf-te bei der Planung, Kostenkontrolle, individuellen Versorgungsplänen sowie Bestellungen von Inkonti-

nenzprodukten. In das Programm werden grundlegende Informatio-nen sowie die individuelle Kranken-kassenzugehörigkeit der einzelnen Pflegeheimbewohner eingegeben, um die von der jeweiligen Kranken-kasse genehmigten Mittel zur In-kontinenzversorgung optimal nut-zen zu können. Das Programm prüft auch, ob die Art des zugeordneten Inkontinenzproduktes die optimale Lösung darstellt.

Zudem ist die Funktion zum Ge-nerieren von Bestellungen förder-lich, da das Programm den Bedarf an Inkontinenzprodukten auf Basis einer kontinuierlichen Verbrauchs-analyse ermittelt.

■ www.tzmo.de

Dokumentationssystem im laufenden Betrieb umstellen

Leichter Umstieg durch flexible SoftwareHildesheim // MediFox entwickelt neue Softwareversionen für die am-bulante und stationäre Pflege. Dabei geht es auch um die künftige Art der Pflegedokumentation.

Für einen leichten Umstieg auf die entbürokratisierte Pflegedoku-mentation bereitet MediFox um-fangreiche Updates für seine Soft-ware vor. „Wir sorgen dafür, dass unsere Kunden ihre Dokumentati-on im laufenden Betrieb umstellen können. Es wird also ein Parallelbe-trieb möglich sein, bei dem man pro Klient bzw. Bewohner entscheiden kann, nach welchem Ansatz doku-mentiert werden soll“, sagt Produkt-manager Marc Schlottig. Der Zugriff auf die alte Dokumentation bleibt dabei in jedem Fall gewährleistet.

Abrechnungsrelevante und medizinische Maßnahmen sowie außergewöhnliche Vorkommnisse müssen nach wie vor detailliert do-kumentiert werden.

Damit dabei nichts vergessen wird, unterstützt beispielsweise MediFox stationär die Pflegekräf-te mit einem Handlungsleitfaden. Dieser stellt sicher, dass etwa nach dem Sturz eines Bewohners alle er-forderlichen Maßnahmen erfolgen, der Arzt oder Angehörige informiert werden und nichts vergessen wird. Sind Schritte noch nicht erledigt, er-halten die Pflegekräfte automatisch Erinnerungen.

Die Einrichtung kann also nach-weisen, dass der Bewohner optimal versorgt wurde.

Das Hildesheimer Unternehmen entwickelt seit 1994 Softwarelösun-gen für das Sozialwesen. Über 5 500 ambulante und stationäre Pflege-einrichtungen organisieren ihre Be-triebsabläufe mit MediFox – von der Verwaltung über die Personalein-satzplanung bis hin zur Abrechnung und zum Controlling. Damit ist das Unternehmen nach eigenen An-gaben Marktführer der Branche in Deutschland.

Insgesamt sind für MediFox mehr als 170 Mitarbeiter bundes-weit tätig, die meisten davon im Bereich Kundenservice und –betreu-ung direkt am Stammsitz in Hildes-heim.

■ www.medifox.de