Anfragen zum Plenum - Bayerischer Landtag | … · Web viewAbgeordneter Peter Meyer (FW) Ich frage...

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Bayerischer Landtag Wp. Wahlperiode Drucksache Wp/Drsnr Eingangsdatum Anfragen zum Plenum vom Wochendatum mit den dazu eingegangenen Antworten der Staatsregierung Verzeichnis der Fragenden Abgeordnete Nummer der Frage Abgeordnete Nummer der Frage Ackermann, Renate (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)...........................33 Müller, Ulrike (FW)...............32 Aiwanger, Hubert (FW).............24 Mütze, Thomas (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)...........................13 Arnold, Horst (SPD)................8 Muthmann, Alexander (FW)..........25 Bause, Margarete (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)............................1 Naaß, Christa (SPD)...............14 Dittmar, Sabine (SPD).............26 Noichl, Maria (SPD)................3 Dr. Dürr, Sepp (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)...........................18 Pfaffmann, Hans-Ulrich (SPD)......15 Dr. Fahn, Hans Jürgen (FW)........34 Pointner, Mannfred (FW)...........16 Felbinger, Günther (FW)...........23 Rohde, Jörg (FDP)..................4 Gehring, Thomas (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)............................9 Scharfenberg, Maria (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)...........................35 Gote, Ulrike (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)...........................19 Schindler, Franz (SPD)............29 Gottstein, Eva (FW)...............10 Schmitt-Bussinger, Helga (SPD).....5 Hallitzky, Eike (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)...........................20 Schopper, Theresa (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)...........................30 Hanisch, Joachim (FW)..............2 Schweiger, Tanja (FW)..............6

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Bayerischer LandtagWp. Wahlperiode Drucksache Wp/Drsnr

Eingangsdatum

Anfragen zum Plenum

vom Wochendatum

mit den dazu eingegangenen Antworten der Staatsregierung

Verzeichnis der Fragenden

Abgeordnete Nummerder Frage

Abgeordnete Nummerder Frage

Ackermann, Renate (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)....................................................................................33

Müller, Ulrike (FW)...................................................32

Aiwanger, Hubert (FW).............................................24 Mütze, Thomas (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN).......13

Arnold, Horst (SPD).....................................................8 Muthmann, Alexander (FW)......................................25

Bause, Margarete (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)......1 Naaß, Christa (SPD)...................................................14

Dittmar, Sabine (SPD)................................................26 Noichl, Maria (SPD).....................................................3

Dr. Dürr, Sepp (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)........18 Pfaffmann, Hans-Ulrich (SPD)..................................15

Dr. Fahn, Hans Jürgen (FW)......................................34 Pointner, Mannfred (FW)...........................................16

Felbinger, Günther (FW)............................................23 Rohde, Jörg (FDP)........................................................4

Gehring, Thomas (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)......9 Scharfenberg, Maria (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)....................................................................................35

Gote, Ulrike (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)............19 Schindler, Franz (SPD)...............................................29

Gottstein, Eva (FW)...................................................10 Schmitt-Bussinger, Helga (SPD)..................................5

Hallitzky, Eike (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)........20 Schopper, Theresa (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN). .30

Hanisch, Joachim (FW)................................................2 Schweiger, Tanja (FW)................................................6

Hartmann, Ludwig (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)..27 Sonnenholzner, Kathrin (SPD)...................................22

Dr. Herz, Leopold (FW).............................................11 Stahl, Christine (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN).......31

Jung, Claudia (FW)....................................................21 Stamm, Claudia (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)......36

Kamm, Christine (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN).....28 Streibl, Florian (FW)..................................................17

Meyer, Peter (FW)......................................................12 Widmann, Jutta (FW)...................................................7

Drucksache Wp/Drsnr Bayerischer Landtag -Wp. Wahlperiode

Seite III Bayerischer Landtag . Wahlperiode Drucksache Wp/Drsnr

Verzeichnis der Fragen nach Geschäftsbereichen der Landesregierung

Geschäftsbereich der Staatskanzlei

Bause, Margarete (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)Interview des Ministerpräsidenten am 11. Oktober 2010 zum Thema Integration und Zuwanderung..............................................................................1

Geschäftsbereich des Staatsministeriums des Innern

Hanisch, Joachim (FW)Wechsel von der Bundespolizei zur Bayerischen Landespolizei 2

Noichl, Maria (SPD)Lärmschutzmaßnahmen an der A 93 (Inntal-Autobahn) 2

Rohde, Jörg (FDP)Rettungshubschrauber..........................................3

Schmitt-Bussinger, Helga (SPD)Neubau der Polizeiinspektion Nürnberg-Süd.......................................................3

Schweiger, Tanja (FW)Maßnahmen im Bereich des Konjunktur-pakets II in der Oberpfalz 4

Widmann, Jutta (FW)Zuschüsse für Hofberg-/Josef-Deimer-Tunnel in Landshut 4

Geschäftsbereich des Staatsministeriums der Justiz und für Verbraucherschutz

Arnold, Horst (SPD)Insolvenzgerichtsbarkeit.......................................5

Geschäftsbereich des Staatsministeriums für Unterricht und Kultus

Gehring, Thomas (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)Finanzielle Allgemenbildung an Bayerns Schulen...................................................6

Gottstein, Eva (FW)Vertragliche Regelungen mit Schulbuch-verlagen7

Dr. Herz, Leopold (FW)Geringerer Rückgang der Schülerzahlen an Mittelschulen?.................................................8

Meyer, Peter (FW)Bestandsgefährdung für Gymnasium bzw. Realschule....................................................8

Drucksache Wp/Drsnr Bayerischer Landtag Wp. Wahlperiode Seite IV

Mütze, Thomas (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)Subtraktionsverfahren an Grundschulen..............8

Naaß, Christa (SPD)Förderung von Schülern mit besonderen Schwierigkeiten im Bereich Dyskalkulie 9

Pfaffmann, Hans-Ulrich (SPD)„Demographische Rendite“ im Bildungsbereich10

Pointner, Mannfred (FW)Kosten der Marketingmaßnahmen zur Mittelschule 11

Streibl, Florian (FW)Verbesserung der Schulqualität durch externe Evaluation? 12

Geschäftsbereich des Staatsministeriums für Wissenschaft, Forschung und Kunst

Dr. Dürr, Sepp (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)Ermäßigter Eintritt in Kultureinrichtungen des Freistaats 13

Gote, Ulrike (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)Auswirkungen der Sofortmaßnahmen im Haushaltsvollzug 2010 auf die Hochschulen 14

Hallitzky, Eike (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)Glasmuseum Frauenau.......................................15

Jung, Claudia (FW)Ableistung der Wehrpflicht von Abiturienten des letzten G 13-Jahrgangs 16

Sonnenholzner, Kathrin (SPD)Auswirkungen der Aussetzung der Wehrpflicht und des Zivildienstes auf den doppelten Abitur-jahrgang 2011.....................................................17

Geschäftsbereich des Staatsministeriums der Finanzen

Felbinger, Günther (FW)Information über finanzielle Sonder-zuwendungen für die Kommunen 17

Geschäftsbereich des Staatsministeriums für Wirtschaft, Infrastruktur, Verkehr und Technolo-gie

Aiwanger, Hubert (FW)Gemeindliche Ausschreibungen zur Breitbandversorgung....................................18

Muthmann, Alexander (FW)Ansiedlungsvorhaben für die Region Freyung-Grafenau 19

Geschäftsbereich des Staatsministeriums für Umwelt und Gesundheit

Seite V Bayerischer Landtag . Wahlperiode Drucksache Wp/Drsnr

Dittmar, Sabine (SPD)Auswirkungen des Arnzeimittel-marktneuordnungsgesetzes 20

Hartmann, Ludwig (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)Computervirenbefall bei Industrieanlagen und Kraftwerken 20

Kamm, Christine (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)Auswirkungen der angedachten Lauf-zeitverlängerung der Atomkraftwerke Gundremmingen............................................................................21

Schindler, Franz (SPD)Zuschüsse für die Nachrüstung von Kleinkläranlagen 22

Schopper, Theresa (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)Versorgungssituation im Bereich der Kinder- und Jugendpsychiatrie 22

Stahl, Christine (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)Bibermanagement in Bayern..............................23

Geschäftsbereich des Staatsministeriums für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten

Müller, Ulrike (FW)Zukunftsprogramm Agrarwirtschaft und Ländlicher Raum (BayZAL) 23

Geschäftsbereich des Staatsministeriums für Arbeit und Sozialordnung, Familie und Frauen

Ackermann, Renate (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)Gemeinschaftsunterkunft in Würzburg..............25

Dr. Fahn, Hans Jürgen (FW)Reform des BayKiBiG.......................................26

Scharfenberg, Maria (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)Träger der Grundsicherung für Arbeitssuchende26

Stamm, Claudia (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)Flüchtlingsunterkünfte in München...................27

Drucksache Wp/Drsnr Bayerischer Landtag Wp. Wahlperiode Seite 1

Geschäftsbereich der Staatskanzlei

1. AbgeordneteMargareteBause(BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Ich frage die Staatsregierung, auf welcher Faktengrundlage basiert die Forderung des Ministerpräsidenten Horst Seehofer nach einem sofortigen Zuwanderungsstopp aus „anderen“ Kulturkreisen, „da sich Zuwanderer aus anderen Kulturkreisen wie aus der Türkei und arabischen Ländern insgesamt schwerer tun“ (Zitat Seehofer, Focus vom 11. Oktober 2010) und wie verträgt sich diese Forderung mit den Erkenntnissen der Integrationsbeauftragten der Bundesregierung Dr. Maria Böhmer (vgl. Bericht zur Lage der Ausländer und Ausländerinnen in Deutschland) und der positiven Integrationsbilanz der Sozialministerin Christine Haderthauer (vgl. „Bericht zur Bevölkerung mit Migrationshintergrund in Bayern“ im Auftrag des Sozialministeriums) sowie den Forderungen der deutschen Wirtschaft nach der Notwendigkeit einer geregelten Zuwanderung, um dem drohenden Fachkräftemangel entgegenzuwirken, und kann der Ministerpräsident die Äußerungen des Vorsitzenden der türkischen Gemeinde Kenan Kolat nachvollziehen, der durch diese Aussage bestimmte Bevölkerungsgruppen stigmatisiert sieht und den Eindruck hat, der Ministerpräsident wolle Thilo Sarrazin an Rechtspopulismus noch übertreffen?

Antwort der Staatskanzlei

Ministerpräsident Horst Seehofer hat in seinem Interview vom 11. Oktober 2010 mit dem Nachrichtenmagazin „FOCUS“ unter anderem mit Blick auf die bayerische Bildungspolitik auf die große Kraftanstrengung Bayerns für eine bessere Integration hingewiesen und gleichzeitig deutlich gemacht, dass er für ein Miteinander in der Bevölkerung und nicht ein Nebeneinander oder gar Gegeneinander eintritt.

Gleichzeitig hat er deutlich gemacht, dass bestimmte Zuwandergruppen größere Integrationsprobleme haben als andere.

So kommt beispielsweise ein aktueller Forschungsbericht des Bundesamts für Migration und Flüchtlinge „Fortschritte der Integration 2010“ zu dem Schluss, dass das Bildungsniveau der türkischen Befragten von allen betrachteten Ausländergruppen am niedrigsten ist und die soziale Integration dieser Gruppe am schwersten fällt. Auf die mangelnde soziale Integration junger Muslime geht auch der zweite Bericht im Rahmen der Studie „Kinder und Jugendliche in Deutschland“ des Kriminologischen Forschungsinstituts Niedersachsen aus dem Jahr 2010 ein. Danach sind junge Muslime umso schlechter integriert, je stärker sie im Islam verankert sind. Neben sozialen Rahmenbedingungen wird vor allem eine patriarchalische „Kultur der Ehre“ als problematisch bewertet.

Der Ministerpräsident hat außerdem in diesem Interview deutlich gemacht, dass bei der Abdeckung des Fachkräftebedarfs in Deutschland hohe Priorität auf der Ausschöpfung des heimischen Potenzials an Arbeitskräften liegen muss. Je nach statistischer Perspektive gibt es in Deutschland derzeit eine große Reserve am Arbeitsmarkt, die neben den 3,031 Mio. Arbeitslosen unter anderem mindestens auch rund 1 Mio. Menschen beispielsweise in Qualifizierungsmaßnahmen umfasst. Die derzeitig gute Arbeitsmarktsituation in Bayern und Deutschland schafft eine hervorragende Ausgangslage dafür, dass aus diesem Potenzial jetzt viele

Seite 2 Bayerischer Landtag Wp. Wahlperiode Drucksache Wp/Drsnr

Menschen tatsächlich in den ersten Arbeitsmarkt gebracht werden können. Diese Chance muss unbedingt genutzt werden.

Ferner wies der Ministerpräsident darauf hin, dass ab Mai nächsten Jahres die volle Arbeitnehmerfreizügigkeit in der EU gilt und damit das Arbeitskräftepotenzial für deutsche Unternehmer ohnehin kräftig ausgeweitet wird.

Der Ministerpräsident hat im Rahmen der Diskussion über Integration, Einwanderung und Fachkräftemangel betont, dass es ihm darum geht, bestehende Probleme aufzugreifen und es Aufgabe der Politik ist, sie zu lösen.

Eine Forderung nach einem sofortigen Zuwanderungsstopp findet sich im Übrigen im ganzen Interview nicht.

Geschäftsbereich des Staatsministeriums des Innern

2. AbgeordneterJoachimHanisch(FW)

Ich frage die Staatsregierung, unter welchen Voraussetzungen ist ein Wechsel von der Bundespolizei zur Bayerischen Landespolizei möglich, welche Bedingungen müssen erfüllt sein und sind diese Bedingungen laufbahnabhängig?

Antwort des Staatsministeriums des Innern

Eine Übernahme von Beamtinnen und Beamten von der Bundespolizei zur Bayerischen Landespolizei ist aufgrund der Stellensituation derzeit nur im Rahmen einer Tauschversetzung möglich. Dabei ist es grundsätzlich erforderlich, dass der Tauschpartner aus der gleichen Laufbahn- und Besoldungsgruppe kommt. Zur Bayerischen Landespolizei kann nur versetzt werden, wer polizeidiensttauglich gemäß der bundeseinheitlichen Polizeidienstvorschrift (PDV) 300 ist und die laufbahnrechtliche Probezeit abgeleistet hat. Eine Versetzung in den Staatsdienst des Freistaats Bayern ist bis zur Vollendung des 45. Lebensjahres möglich und führt bei mittleren Polizeivollzugsbeamten zunächst zu einer Verwendung bei den Polizeipräsidien München und Mittelfranken (Großraum Nürnberg) bzw. in Bereichen der Polizeipräsidien Oberbayern Nord und Süd, bei gehobenen Polizeivollzugsbeamten im Ballungsraum München (PP München, Bayerischen Landeskriminalamt bzw. Bayerischen Landesamt für Verfassungsschutz).

Dort wird üblicherweise eine Mindestdienstzeitverpflichtung von in der Regel fünf Jahren (bzw. vier Jahren bei Verheirateten mit Kind) zu absolvieren sein. Frühestens nach Ableistung der Mindestdienstzeit ist dann eine Versetzung in andere Bereiche der Bayerischen Polizei möglich.

3. AbgeordneteMariaNoichl(SPD)

Nachdem die österreichische ASFINAG (Autobahnen- und Schnellstraßen-Finan-zierungs-Aktiengesellschaft) auf deutschem Gebiet Lärmschutzeinrichtungen für die Tiroler Anlieger der A 93 baut, frage ich die Staatsregierung, wann und mit welchen Ergebnissen wurden die Lärmimmissionen der A 93 (Inntal-Autobahn) auf Höhe der geplanten Lärmschutzeinrichtungen zuletzt gemessen und sind aktuelle Messungen geplant, um eine Veränderung der Belastung der Bürger auf deutscher Seite vor bzw. nach den Baumaßnahmen feststellen zu können?

Drucksache Wp/Drsnr Bayerischer Landtag Wp. Wahlperiode Seite 3

Antwort des Staatsministeriums des Innern

Am östlichen Ufer des Inn liegt auf österreichischem Staatsgebiet die Ortschaft Erl. Sie ist von Verkehrslärm der westlich des Inns auf deutschem Gebiet verlaufenden A 93 betroffen.

Mit dem Bau einer hoch absorbierenden Lärmschutzwand entlang der A 93 werden alle Ortsteile von Erl geschützt, ohne eine Verschlechterung der Lärmsituation für die Anwohner der Gemeinde Oberaudorf zu bewirken. Dem Plangenehmigungsbeschluss der Regierung von Oberbayern vom 2. September 2008 lag hierzu eine Lärmberechnung nach den Richtlinien für Lärmschutz an Straßen (RLS 90) zugrunde. Lärmmessungen wurden bisher nicht durchgeführt und sind im Hinblick auf die bundesweit geltenden Lärmschutzvorschriften für Straßenbaumaßnahmen auch weiterhin nicht veranlasst.

4. AbgeordneterJörgRohde(FDP)

Ich frage die Staatsregierung, auf welche Höhe sich die Mehrkosten – Investitions- und laufende Betriebskosten – beziffern, wenn der geplante Rettungshubschrauberstandort in Augsburg anstatt in Donauwörth angesiedelt werden soll, welche konkreten Maßnahmen ergriffen werden sollen, um die bestehende Versorgungslücke im Gebiet Donau-Ries zu schließen und in welchem Zeitraum diese Versorgungslücke dort geschlossen werden kann?

Antwort des Staatsministeriums des Innern

Die Höhe der Investitionskosten für die Einrichtung einer Rettungshubschrauberstation hängt von der örtlichen Infrastruktur ab und lässt sich erst bei der konkreten Planung der Bauausführung ermitteln. Da entsprechende Planungen bisher weder für Augsburg noch für Donauwörth vorliegen, kann die Frage, ob und – falls ja – in welcher Höhe sich Unterschiede bei den Investitionskosten ergeben, derzeit nicht beantwortet werden. Die Betriebskosten eines Luftrettungsmittels werden weit überwiegend durch die damit verbundenen Wartungs- und Personalkosten geprägt und sind damit weitgehend standortunabhängig.

Am 24. September 2010 habe ich ein Gespräch mit der Sozialministerin Baden-Württembergs, Frau Dr. Stolz, geführt. Ziel des Gesprächs war zu erörtern, ob durch eine Zusammenarbeit mit Baden-Württemberg eine gemeinsame Lösung gefunden werden kann, die nicht in die regelmäßigen 60-km-Einsatzradien von Rettungshubschraubern einbezogenen Gebiete Nordwest-Schwabens und Südwest-Mittelfrankens abzudecken, da sich diese auf baden-württembergischer Seite fortsetzen. Gemeinsam mit den Krankenkassen soll nun geprüft werden, welche Verbesserungsmöglichkeiten insoweit bestehen und wie schnell diese umgesetzt werden können.

5. AbgeordneteHelgaSchmitt-Bussinger

Nachdem die Polizeiinspektion Nürnberg-Süd für das südliche Stadtgebiet Nürnberg mit etwa 168.000 Einwohnern zuständig ist, was deren besondere Bedeutung für die Sicherheit in Nürnberg unterstreicht und die Notwendigkeit eines technisch zeitgemäßen und baulich ausreichend großen Dienstgebäudes deutlich macht, frage ich

Seite 4 Bayerischer Landtag Wp. Wahlperiode Drucksache Wp/Drsnr

(SPD) die Staatsregierung, ob es korrekt ist, dass sich der Neubau der Polizeiinspektion Nürnberg-Süd statt dem geplanten Zeitpunkt 2011 verzögert, wenn ja, wie lange, oder kann mit dem längst überfälligen Neubau wie geplant 2011 begonnen werden?

Antwort des Staatsministeriums des Innern

Die Polizeiinspektion Nürnberg-Süd ist derzeit in einem staatseigenen Dienstgebäude in Nürnberg, an der Saarbrückener Straße, unzureichend untergebracht. Abhilfe soll durch einen Neubau auf dem 1999 in Nürnberg-Langwasser an der Görlitzer Straße/Oppelner Straße erworbenen Baugrundstück erfolgen. Aufgrund der vom Ministerrat beschlossenen Sofortmaßnahmen im Haushaltsvollzug 2010 ist es zurzeit nicht möglich, die Planung für dieses Vorhaben weiter zu betreiben.

Ob ein Baubeginn 2011 möglich ist, kann derzeit noch nicht abschließend bestimmt werden, da sich der Haushalt 2011/2012 im Moment in der Aufstellungsphase befindet.

6. AbgeordneteTanjaSchweiger(FW)

Ich frage die Staatsregierung, welche Maßnahmen im Rahmen des Konjunkturpakets II wurden mittlerweile in der Oberpfalz mit welcher Abrechnungssumme umgesetzt, welche Maßnahmen kamen bisher nicht zur Ausführung oder wurden zurückgezogen?

Antwort des Staatsministeriums des Innern

Ein Überblick über die Projekte in der Oberpfalz (staatliche und kommunalbezogene Projekte), die durch Förderprogramme im Rahmen des Konjunkturpakets II gefördert werden, kann aus dem EDV-Verfahren „Zukunftsinvestitionsgesetz Bayern – ZIG“ gewonnen werden. Das Staatsministerium der Finanzen hat eine Auswertung der EDV-Datenbank „ZIG“ für den Regierungsbezirk Oberpfalz zum Stichtag 15. August 2010 vorgenommen (siehe Anlage *)).

Das EDV-Verfahren „ZIG“ wurde vom Landesamt für Finanzen eigens für die Umsetzung der gegenüber dem Bundesministerium der Finanzen bestehenden Berichtspflichten im Rahmen des Konjunkturpakets II entwickelt. Die vorgenommene Auswertung enthält nun alle laufenden und abgeschlossenen Projekte im Rahmen der Förderprogramme des Konjunkturpakets II. Der Status „laufend“ ist dabei bundeseinheitlich definiert und umfasst alle Vorhaben, die zum Termin der Datenübermittlung (Stand: 15. August 2010) begonnen, aber noch nicht beendet sind. „Beginn des Vorhabens“ ist bei Vorhaben, die auf Grund von Förderrichtlinien bewilligt werden, das Datum des Bewilligungsbescheides, bei allen anderen Vorhaben der Tag des ersten Vertragsabschlusses.

Eine Abfrage der Auszahlungen von Fördermitteln ist über diese Datenbank nicht möglich. Für die kommunalbezogenen Projekte des Konjunkturpakets II hat die Regierung der Oberpfalz zum Stand 16. August 2010 mitgeteilt, dass rund 21 Mio. Euro an Fördermitteln ausgezahlt wurden.

Im Förderbereich der energetischen Sanierung der kommunalen Infrastruktur wurden in der Oberpfalz drei Projekte zurückgezogen, für die Nachrücker zum Zuge kamen. Ob weitere Projekte in anderen Programmen zurückgezogen wurden, konnte in der Kürze der Zeit nicht ermittelt werden.

Drucksache Wp/Drsnr Bayerischer Landtag Wp. Wahlperiode Seite 5

*) von einem Abdruck wurde abgesehen. Die Tabelle ist als pdf-Dokument hier einsehbar.

7. AbgeordneteJuttaWidmann(FW)

Ich frage die Staatsregierung, ob es zutrifft, dass ein Teil der vom Freistaat gewährten finanziellen Zuschüsse zum Bau des Hofberg-/Josef-Deimer-Tunnels in Landshut von der Stadt wieder zurückgezahlt werden muss, und wenn ja, wie hoch ist die Rückzahlung und aus welchem Grund müssen die Mittel rückerstattet werden?

Antwort des Staatsministeriums des Innern

Der Freistaat Bayern hat der Stadt Landshut für die Maßnahme „Verlegung der Kreisstraße LAs 14 Ausbau des Innenstadtringes mit Hofbergtunnel“ Zuwendungen nach dem Gemeindeverkehrsfinanzierungsgesetz (GVFG) und nach Art. 13c Finanzausgleichsgesetz (FAG – Härtefonds) gewährt. Die Höhe der Zuwendungen betrug nach GVFG 43.006.261 Euro und nach FAG 2.985.945 Euro, das sind 80 Prozent der zuwendungsfähigen Kosten. Aufgrund des 2007 vorgelegten Verwendungsnachweises wurde das Fördervorhaben 2008 abgeschlossen.

Der Oberste Rechnungshof (ORH) hat die Maßnahme 2010 geprüft und der Regierung von Niederbayern das Ergebnis mit Prüfungsmitteilung vom August 2010 mitgeteilt. Die vom ORH angesprochenen Punkte würden zu einer Rückforderung eines Teilbetrags führen. Der Rückforderungsbetrag ist zu verzinsen. Die Regierung von Niederbayern wird zu der Prüfungsmitteilung aber noch Stellung nehmen und dazu die Stadt Landshut anhören. Die genaue Höhe der Rückforderung und die Höhe der Zinsen können erst nach Abschluss des Prüfverfahrens benannt werden.

Geschäftsbereich des Staatsministeriums der Justiz und für Verbraucherschutz

8. AbgeordneterHorstArnold(SPD)

Ich frage die Staatsregierung, an welchen Insolvenzgerichten treten unter Bezugnahme auf die Pressemitteilung Nr. 109/10 „in absoluter Seltenheit“ im Geschäftsbereich eines Richterreferats Insolvenzverfahren auf und wie gestalten sich die statistischen Zahlen (Eingänge IN, IK und Erledigungen) in derartigen Referaten seit 2003 (gegliedert nach Amtsgerichten)?

Antwort des Staatsministeriums der Justiz und für Verbraucherschutz

Die von Herrn Horst Arnold, MdL, zitierten Worte „in absoluter Seltenheit“ aus der Pressemitteilung des Staatsministeriums der Justiz und für Verbraucherschutz Nr. 109/10 vom 23. September 2010 beziehen sich darauf, dass an vielen der derzeit 29 Insolvenzgerichte in Bayern Richter nur mit einem sehr geringen Arbeits-kraftanteil (AKA) mit Insolvenzsachen betraut sind.

An 15 der 29 Insolvenzgerichte beträgt die durchschnittliche Verwendung in Insolvenzsachen im richterlichen Dienst 0,55 AKA oder weniger. Dies betrifft die Amtsgerichte Neu-Ulm, Wolfratshausen, Traunstein, Aschaffenburg und Bamberg (zwischen 0,50 und 0,55 AKA) sowie Memmingen, Nördlingen, Deggendorf, Rosenheim, Mühldorf, Straubing, Weiden, Würzburg, Coburg und Hof (unter 0,50 AKA). Nur an vier

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bayerischen Insolvenzgerichten beträgt die Verwendung in Insolvenzsachen 1,0 AKA oder mehr (Augsburg, Landshut, München und Nürnberg).

An Gerichten, an denen nur ein geringer AKA für Insolvenzsachen verwendet wird, sind die Richter immer auch mit anderen Geschäftsaufgaben betraut. Dies ist der erwünschten Spezialisierung der Richter in Insolvenzsachen nicht förderlich. Auch die Regelung der Vertretung gestaltet sich in diesen Fällen schwierig.

An den genannten Amtsgerichten mit 0,55 AKA oder weniger lagen in den Jahren 2003 bis 2009 die folgenden Eingänge in Insolvenzsachen vor (die Erledigungen werden statistisch nicht separat erfasst):

Anträge auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens von 2003 bis 2009:

Amtsgericht 2003 2004 2005 2006 2007 2008 2009

Aschaffenburg 561 529 639 797 782 749 851

Bamberg 585 670 781 819 789 788 800

Coburg 467 507 615 534 532 510 645

Deggendorf 277 318 342 356 323 352 404

Hof 355 442 577 687 656 591 533

Memmingen 251 294 351 277 329 414 341

Mühldorf a. Inn 331 296 347 473 368 400 366

Neu-Ulm 364 407 471 521 565 463 567

Nördlingen 281 284 298 333 356 332 343

Rosenheim 402 449 402 442 494 489 527

Straubing 135 164 198 216 264 215 283

Traunstein 359 406 475 468 463 465 477

Weiden i. d. OPf. 339 344 449 536 511 483 489

Wolfratshausen 360 348 427 461 468 460 426

Würzburg 552 643 688 780 696 692 670

Geschäftsbereich des Staatsministeriums für Unterricht und Kultus

9. AbgeordneterThomasGehring(BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Da laut Berichterstattung das Thema „Finanzielle Bildung“ zu einem festen Bestandteil an Bayerns Schulen werden soll – in Augsburg soll dies durch eine Kooperation mit dem Versicherungskonzern Allianz umgesetzt werden, dabei sollen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Allianz Versicherungskonzerns in den Schulen den Schülerinnen und Schülern „den richtigen Umgang mit Geld lehren“ – frage ich, durch welche weiteren externen Kooperationen sieht die Staatsregierung vor, das Thema „Finanzielle Bildung“ landesweit an Bayerns Schulen umzusetzen, an welchen Schulen in Bayern werden bereits derartige Projekte durchgeführt und wie schätzt die Staatsregierung die Kooperation mit dem Versicherungskonzern Allianz bzgl. der Unabhängigkeit schulischer Bildung von wirtschaftlichen Interessen ein?

Drucksache Wp/Drsnr Bayerischer Landtag Wp. Wahlperiode Seite 7

Antwort des Staatsministeriums für Unterricht und Kultus

Die Förderung wirtschaftlicher Kompetenzen ist in allen Schularten im Lehrplan verankert. Die Inhalte sind dabei entweder einem bestimmten Leitfach (nur Bayern und Thüringen haben hierfür Leitfächer) zugeordnet (z.B. Wirtschaft und Recht) oder sie werden fächerübergreifend unterrichtet (z.B. Deutsch, Sozialkunde).

Da in der schulischen Verbraucherbildung mit ökonomischer Ausrichtung die Sachverhalte mehrperspektivisch dargestellt werden sollen, ist darüber hinaus eine Zusammenarbeit der Schule mit allen damit befassten Institutionen und Organisationen sinnvoll. Wie in den Richtlinien zur ökonomischen Verbraucherbildung dargelegt, gehören dazu z.B. Verbraucherverbände und Sozialorganisationen als Interessensvertreter im direkten Kontakt mit dem Verbraucher, aber auch Vertreter der Wirtschaft zur Verdeutlichung der herrschenden Marktbedingungen und Unternehmensstrategien in ihren Auswirkungen auf den Verbraucher. Für eine erfolgreiche ökonomische Verbraucherbildung ist eine Vernetzung zwischen all diesen Partnern notwendig, denn durch die Einbeziehung von Partnern aus der Praxis in den Unterricht erlangt die ökonomische Verbraucherbildung an Schulen die erforderliche Praxisrelevanz.

Die Zusammenarbeit mit externen Partnern auch aus der Wirtschaft ist daher integrativer Bestandteil des Unterrichts (z.B. Betriebspraktika, Schülerfirmen, Planspiele, Existenzgründer-Wettbewerbe, Projektseminar zur Studien- und Berufsorientierung am Gymnasium, stärkere Handlungs- und Praxisorientierung im Zuge der Weiterentwicklung der Hauptschule zur bayerischen Mittelschule). Für derartige Kooperationen von Schule und externen Partnern gibt es immer wieder konkrete Angebote auch vonseiten der Wirtschaft.

So hat die Allianz AG eine unabhängige Initiative zur Förderung der finanziellen Allgemeinbildung von Kindern und Jugendlichen im Alter von 11 bis 15 Jahren ins Leben gerufen. Ein Hauptbestandteil des Programms sind Praktiker- und Expertenbesuche an Schulen: In einer 90-minütigen Unterrichtseinheit unterstützen Vertreter der Allianz dabei die Lehrkräfte bei der Vermittlung von finanzieller Allgemeinbildung. Dabei kommen ausgewählte Lernmaterialien zum Einsatz.

Wie bei anderen Kooperationen mit externen Partnern gilt auch hier ein grundsätzliches Werbeverbot in der Schule. Die Allianz AG hat daher schriftlich in einer Eigenerklärung zum Schutz vor unzulässiger Werbung (nach § 30 AGO) versichert, dass die verwendeten Materialien keine Anbindung an Produkte der Allianz bzw. Werbung für die Allianz beinhalten werden.

Generell liegt es in der Eigenverantwortung der einzelnen Schule, inwieweit sie Kooperationsangebote externer Partner nutzen wollen. Eine offizielle Empfehlung des Staatsministeriums für Unterricht und Kultus im Falle der Allianz an die Schulen ist daher nicht erfolgt. Das Staatsministerium für Unterricht und Kultus wahrt somit seine Neutralitätspflicht, ohne dass dadurch eine jeweils individuell vor Ort zu prüfende sinnvolle Zusammenarbeit von Schulen und externen Partnern aus der Wirtschaft verhindert wird.

10. AbgeordneteEvaGottstein(FW)

Ich frage die Staatsregierung, welche vertraglichen Regelungen oder Vereinbarungen bestehen zwischen ihr und Schulbuchverlagen im Zusammenhang mit Kopierrechten für Schulen aus Lehr- und Unterrichtswerken und sind diese Regelungen oder Vereinbarungen an garantierte Mindestabnahmemengen an Lehr- und Unterrichtswerken zu-gunsten der Schulbuchverlage gekoppelt?

Seite 8 Bayerischer Landtag Wp. Wahlperiode Drucksache Wp/Drsnr

Antwort des Staatsministeriums für Unterricht und Kultus

Das Vervielfältigen von Werken, die für den Unterrichtsgebrauch bestimmt sind, ist nach § 53 Abs. 3 Satz 2 des Urheberrechtsgesetzes (UrhG) nur mit Einwilligung des Rechteinhabers möglich. Die Länder der Bundesrepublik Deutschland, darunter auch der Freistaat Bayern, haben sich im „Gesamtvertrag zur Einräumung und Vergütung von Ansprüchen nach § 53 UrhG“ von den in diesem Vertrag durch den VdS Bildungsmedien e.V. vertretenen Verlagen dieses Recht zum Vervielfältigen in den Grenzen des § 53 Abs. 3 Satz 1 UrhG, die durch § 3 des Gesamtvertrags genauer definiert werden, einräumen lassen. Diese Rechtseinräumung ist nicht an die Abnahme einer garantierten Mindestmenge an Unterrichtswerken gekoppelt.

11. AbgeordneterDr. LeopoldHerz(FW)

Ich frage die Staatsregierung, welche der Schulen, die bereits zu diesem Schuljahr als Mittelschule begonnen haben, weisen einen geringeren Rückgang an Schülerzahlen auf, als dies für die Hauptschulen in Bayern vor Schulanfang mit 4,5 Prozent vermeldet wurde?

Antwort des Staatsministeriums für Unterricht und Kultus

Die Schülerzahlen für das laufende Schuljahr haben die Schulen zum Stichtag 1. Oktober an das Landesamt für Statistik und Datenverarbeitung gemeldet. Die bereinigten Daten liegen dem Staatsministerium in aller Regel erst zum Ende der ersten Schuljahreshälfte vor. Die erbetenen Angaben können daher derzeit nicht zur Verfügung gestellt werden.

12. AbgeordneterPeterMeyer(FW)

Ich frage die Staatsregierung, ob in Bayern schon einmal die Situation eingetreten ist, dass ein Gymnasium bzw. eine Realschule durch den Neu- oder Ausbau eines anderen Gymnasiums bzw. einer anderen Realschule im Bestand gefährdet wurde, falls ja, wie hat die Staatsregierung darauf reagiert, und wie verhält sich die Staatsregierung generell, wenn solche Existenzängste vonseiten einer Schule bestehen?

Antwort des Staatsministeriums für Unterricht und Kultus

Für die Errichtung staatlicher Gymnasien gilt unter anderem die Voraussetzung, dass ein neues Gymnasium bestehende Gymnasien nicht substanziell beeinträchtigen darf. Dies gilt für staatliche Realschulen entsprechend. Das Staatsministerium prüft vor Genehmigung neuer Schulen sehr genau, ob entsprechende Tendenzen zu erwarten sind. Deshalb sind Fälle von echten Bestandsgefährdungen durch den Neu- oder Ausbau anderer Schulen hier nicht bekannt.

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Wenn sich eine Schule um ihren Fortbestand sorgen sollte, wird das Staatsministerium das Weitere in enger Abstimmung mit dem Ministerialbeauftragten und der Schule abklären. Die damit verbundenen Fragen können nur im Einzelfall beantwortet werden. Generelle Aussagen sind hierzu nicht möglich.

13. AbgeordneterThomasMütze(BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Da mit dem Lehrplan vom Jahr 2000 in Bayern verbindlich ein Rechenverfahren, das Abziehverfahren neu, ab Klasse 3 eingeführt wurde und nun aber laut Informationen aus dem Ministerium im Zuge der im Schuljahr 2010/2011 beginnenden Überarbeitung des bayerischen Grundschullehrplans u.a. darüber entschieden werden soll, welche(s) schriftliche(n) Subtraktionsverfahren künftig Anwendung finden wird oder wer-den, frage ich die Staatsregierung, wie lange der Überarbeitungsprozess insgesamt voraussichtlich dauern wird – und im Speziellen die Klärung der Frage nach dem Subtraktionsverfahren, von wem die einzelnen Funktionen der begleitenden Lehrplankom-mission besetzt werden und welche Probleme der Staatsregierung bekannt sind seit der verbindlichen Einführung des Abziehverfahrens?

Antwort des Staatsministeriums für Unterricht und Kultus

Die Überarbeitung des Lehrplans für die bayerische Grundschule, die im Schuljahr 2010/2011 mit entsprechenden Vorarbeiten begonnen hat, wird voraussichtlich mit Ablauf des Schuljahres 2012/2013 beendet sein. Die stufenweise Inkraftsetzung des überarbeiteten Lehrplans beginnt demzufolge im Schuljahr 2013/2014. Die personelle Besetzung der Fachkommissionen erfolgt zum Schuljahr 2011/2012 durch das Staatsministerium für Unterricht und Kultus.

Das Abziehverfahren hat sich in der unterrichtlichen Praxis der Grundschule bewährt und ist seitens der Lehrerschaft weitgehend anerkannt, da es folgende Vorteile aufweist:

insgesamt niedrigere Fehlerhäufigkeit seitens der Schüler feststellbar, für leistungsschwächere Schüler verständlicher, da handlungsorientierter vermittelbar, kann von leistungsstärkeren Schülern selbständig entdeckt werden.

Kritiker des Verfahrens, die selbst überwiegend als Schüler das Ergänzungsverfahren erlernt haben, weisen darauf hin, dass sich die Lösung von Rechenaufgaben mit mehreren Nullen im Minuenden schwieriger gestaltet. Darüber hinaus wird darauf verwiesen, dass das Entbündeln bei mehreren Subtrahenden den Schülern Probleme bereiten würde und dass das Abziehverfahren bei unordentlicher Handschrift unübersichtlich wäre.

Im Rahmen der anstehenden Überarbeitung des Grundschullehrplans wird die Frage des Subtraktionsverfahrens aufgrund der vorliegenden Erfahrungen eingehend schulartübergreifend und unter Einbeziehung der Wissenschaft diskutiert und einer möglichst einvernehmlichen Entscheidung zugeführt werden.

14. AbgeordneteChristaNaaß(SPD)

Nachdem ein Nachteilsausgleich zur Förderung von Schülern mit besonderen Schwierigkeiten zwar für den Bereich der Legasthenie, aber nicht für Kinder mit Dyskalkulie besteht, frage ich die Staatsregierung, warum Kinder mit Dyskalkulie bisher nicht berücksichtigt werden und ob diesbezüglich Änderungen geplant sind?

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Antwort des Staatsministeriums für Unterricht und Kultus

Anders als bei der Entwicklungsstörung Legasthenie ist bei Dyskalkulie eine vergleichbare Berücksichtigung bei der Leistungsbewertung nicht möglich. Bereits die Erscheinungsformen können bei einer Dyskalkulie wesentlich vielfältiger sein als bei Legasthenie. Bei Dyskalkulie sind Ursache, Entstehung und Ausprägung immer noch bei weitem nicht so intensiv erforscht und abgesichert wie bei Legasthenie. Zudem ist Dyskalkulie im Sinne der Sozialgesetzgebung (SGB V, Gesetzliche Krankenversicherung) nicht als Krankheit anerkannt.

Neben der Tatsache, dass die medizinischen Zusammenhänge der Dyskalkulie noch nicht hinreichend geklärt sind, müssen auch die Auswirkungen auf die schulischen Leistungen gesehen werden. Betrifft die Legasthenie nur einen Teilbereich des Faches Deutsch und der Fremdsprachen, so wirkt sich die Dyskalkulie auf den wesentlichen Teil bzw. das Fundament des Faches Mathematik und anderer Fächer aus. Die vier Grundrechenarten sind ebenso betroffen wie das sachstrukturelle Rechnen. Bei einer zur Legasthenie analogen Berücksichtigung der Dyskalkulie wäre – vor allem in den weiterführenden Schulen – die Notengebung in den Fächern Mathematik, Physik, Rechnungswesen u.a. nicht mehr möglich. Damit würden die Grundsätze der gleichen Leistungsfeststellung und der gleichen Leistungsbewertung eklatant verletzt. Weder an den Gymnasien noch an den Realschulen bestehen daher Sonderregelungen bei Leistungserhebungen in Bezug auf Dyskalkulie. An beiden Schularten stellen die mathematischen Fähigkeiten eine unverzichtbare Grundlage für eine Reihe von Fächern dar. Bei dauerhaft nicht ausreichenden mathematischen und rechnerischen Kompetenzen ist das Erreichen der in diesen Schularten angestrebten Schulabschlüsse gefährdet. Insofern muss auch im Sinn der Schülerinnen und Schüler bereits beim Übertritt darauf Wert gelegt werden, dass Fähigkeiten im Fach Mathematik ausreichend vorhanden sind. Bei den Übertrittsverfahren für Gymnasium und Realschule gibt es daher keine Sonderregelungen in Bezug auf Dyskalkulie. Diesbezügliche Änderungen sind zurzeit nicht geplant.

Bei Volksschulen stehen von Dyskalkulie betroffenen Schülerinnen und Schülern geeignete Fördermaßnahmen zur Begleitung ihrer Entwicklung zur Verfügung.

Für Schülerinnen und Schüler mit attestiertem sonderpädagogischem Förderbedarf enthält die Schulordnung für die Volksschulen (VSO) in § 44, § 46 und § 50 Bestimmungen zu Leistungsnachweisen, Zeugnissen und zum Vorrücken. Die genannten Bestimmungen der VSO gewährleisten, dass nur aktiv, aber nicht mit Erfolg am Unterricht der Volksschule teilnehmende Schülerinnen und Schüler nicht regelmäßig schlechte Zensuren bei Leistungsnachweisen und in Zeugnissen erhalten müssen und dass sie entsprechend ihren individuellen Lernfortschritten in die nächsthöhere Jahrgangsstufe vorrücken können. Für das Fach Mathematik bedeutet dies, dass auf eine Benotung von Leistungen im Bereich der Volksschulen verzichtet werden kann, wenn sonderpädagogischer Förderbedarf festgestellt wurde. Eine Berechtigung zum Übertritt an weiterführende Schulen (außer Haupt- bzw. Mittelschulen) ist hiermit aber nicht verbunden.

Für Schülerinnen und Schüler mit besonders ausgewiesenem sonderpädagogischem Förderbedarf, mit einer erheblichen vorübergehenden Beeinträchtigung der Motorik oder mit erheblichen Behinderungen kann darüber hinaus bei Leistungsnachweisen und bei Abschlussprüfungen ein Nachteilsausgleich gewährt werden (§ 45 VSO). Sonderpädagogischer Förderbedarf liegt dann vor, wenn Schülerinnen und Schüler in ihren gesamten Bildungs-, Entwicklungs- und Lernmöglichkeiten so beeinträchtigt sind, dass sie im Unterricht der allgemeinen Schule ohne sonderpädagogische Unterstützung nicht hinreichend gefördert werden können oder eine hinreichende Förderung nur in einer Förderschule erfahren können.

Das Staatsministerium für Unterricht und Kultus hat durch die Einrichtung eines Ergänzungs- und Förderunterrichts im Bereich der Volksschulen die Voraussetzungen geschaffen, dass bei entsprechenden Problemen im Fach Mathematik vonseiten der Schulen mit pädagogischen Mitteln geholfen und gefördert werden kann. Beispielhaft erwähnt werden die ca. 1600 Förderlehrkräfte. (Bei insgesamt etwa 2.900 Volksschulen in Bayern bedeutet dies, dass an mehr als jeder zweiten Schule ein Förderlehrer unterstützend wirkt.)

Drucksache Wp/Drsnr Bayerischer Landtag Wp. Wahlperiode Seite 11

Auch die weit über 10.000 Arbeitsgemeinschaften, die jährlich an den bayerischen Grundschulen angeboten und von den Schulen inhaltlich verantwortet werden, können u.a. für die gezielte zusätzliche Förderung in einzelnen Lernbereichen – so auch im Fach Mathematik – eingerichtet werden.

Innerhalb der Haupt- bzw. Mittelschulen werden Diagnose und Förderung von Schülern mit Rechenschwäche bereits geleistet. Neben vielfältigen Maßnahmen der inneren Differenzierung und Modularisierung stehen für die Schüler Fördermöglichkeiten im Rahmen der in der Stundentafel ausgewiesenen Förderstunden oder zusätzlich eingerichteter Arbeitsgemeinschaften zu Verfügung.

Von Dyskalkulie betroffene Schülerinnen und Schüler können also entsprechend gefördert und in ihrer Entwicklung begleitet werden.

Im Rahmen der Gestaltung der 5. Jahrgangsstufe als Gelenkklasse besteht für Schülerinnen und Schüler mit Rechenschwäche die Möglichkeit, die Fördermaßnahmen der Haupt- bzw. Mittelschule zu nutzen. Die betroffenen Schülerinnen und Schüler haben die Gelegenheit, ihre mathematischen Kompetenzen auszubauen, bestehende Defizite zu verringern und am Ende der 5. Jahrgangsstufe gemäß den Bestimmungen der einschlägigen Schulordnungen an eine Realschule oder ein Gymnasium überzutreten.

15. AbgeordneterHans-UlrichPfaffmann(SPD)

Ich frage die Staatsregierung, was versteht sie unter der „demographischen Rendite im Bildungsbereich“?

Antwort des Staatsministeriums für Unterricht und Kultus

Bei der sogenannten „demographischen Rendite im Bildungsbereich“ handelt es sich um Finanzierungsmittel (Stellen und Mittel), die bei unveränderter Unterrichtsversorgung durch den Rückgang der Schülerzahlen rechnerisch frei würden.

16. AbgeordneterMannfredPointner(FW)

Ich frage die Staatsregierung, wie hoch sind die bisherigen Kosten für alle Marketingmaßnahmen zur Einführung der Mittelschule beginnend von der Auftaktveranstaltung in der Münchner Allianz-Arena am 13. Juli 2009 bis einschließlich des Festakts am 13. September 2010, einschließlich der schriftlichen Werbematerialien in der Staatskanzlei, aufgeschlüsselt nach externen Kosten, internem Arbeitsaufwand (d.h. Mitarbeiterstunden) und den einzelnen Werbemaßnahmen?

Antwort des Staatsministeriums für Unterricht und Kultus

Das Staatsministerium für Unterricht und Kultus hat keinerlei Marketingmaßnahmen zur Mittelschule umgesetzt oder Werbematerialien produziert.

Richtig ist vielmehr, dass das Staatsministerium für Unterricht und Kultus im Rahmen seiner Öffentlichkeitsarbeit generell Fachinformationen zum bayerischen Schulwesen für alle Schularten in Print und Online publiziert und zur Mittelschule einen pädagogischen Fachkongress sowie einen Festakt mit

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Urkundenverleihung durchgeführt hat, um seiner Informationspflicht für die Bürgerinnen und Bürger sowie Lehrkräften nachzukommen.

Im folgenden Kostenüberblick ergibt sich zu den Fachveröffentlichungen und den beiden Fachveranstaltungen ab Juli 2009 bis heute:

Erschienene Fachinformation Print:

„Modulare Förderung“ (Informationsbroschüre), 1. Auflage 2009: Auflage 120.00 Exemplare/Kosten: 1.580 Euro; 2. Auflage 2010: 15000 Exemplare/Kosten: 2.100 Euro,

„Soziales Lernen in der Haupt-/Mittelschule“ (Handreichung für Lehrkräfte), Auflage 2010: 3.000 Exemplare/Kosten: 3.800 Euro,

„Modulare Förderung“ (Handreichung für Lehrkräfte), Auflage 2009: 2000 Stück/Kosten: 3890 Euro,

„Die bayerische Mittelschule“ (Informationsbroschüre), Auflage 2009: 200.600 Exemplare/Kosten: 25.000 Euro,

„Berufsorientierung an bayerischen Haupt-/Mittelschulen“ (Informations-Flyer), Auflage 2010: 100000 Exemplare/Kosten: 2500 Euro.

Fachinformation Online:

Informations-Videos unter http://www.mittelschule.bayern.de/

„Mittelschule konkret“/Kosten: 2.100 Euro, „Minister beantwortet Fragen zur Mittelschule“/Kosten: 1.500 Euro, „Festakt zur Mittelschule“ / Kosten: 2.100 Euro.

Fachveranstaltungen:

– Fachkongress am 13. Juli 2009 in der Münchner Allianz-Arena;Teilnehmer: Insgesamt nahmen ca. 470 Personen teil, darunter ca.

100 Schüler, 120 Schulleiter, Lehrer , 70 Vertreter der Regierungen und Schulämter , 60 Eltern- und Lehrerverbände, Schülervertreter, Eltern, 80 Vertreter aus Wirtschaft und Politik (Kammern, Verbände, Betriebe, Ausbilder).

Kosten: 130.000 Euro.

– Festakt zur Mittelschule (Urkundenverleihung) am 13. September 2010 in der Staatskanzlei;Teilnehmer: Aus jedem Regierungsbezirk war repräsentativ ein Schulverbund mit jeweils ca. 20 bis 25 Vertretern (Schüler, Lehrer, Eltern, Schulverwaltung, örtliche kommunale Vertreter) geladen (aus Oberbayern zwei Verbünde). Insgesamt nahmen 245 Teilnehmer teil, darunter ca.

45 Schüler, 25 Schulleiter und Lehrer, 55 Vertreter von Kultusministerium, Regierungen und Schulämtern, 45 Vertreter von Eltern- und Lehrerverbänden, Eltern, 35 Vertreter aus Politik, Wirtschaft und Wirtschaftsverbänden, 40 weitere Vertreter aus den Schulverbünden.

Kosten: 37.720 Euro.

Interne Kosten der Mitarbeiter:

Drucksache Wp/Drsnr Bayerischer Landtag Wp. Wahlperiode Seite 13

Die Kosten für den Zeitaufwand der Mitarbeiter für die Erstellung und Korrektur von Texten bzw. für Organisationsmaßnahmen ließen sich nur mit einem erheblichen Zeitaufwand ermitteln. Die eingesetzten Tätigkeiten zählen im Übrigen zu den Dienstaufgaben der Mitarbeiter.

17. AbgeordneterFlorianStreibl(FW)

Ich frage die Staatsregierung, an welchen Schulen in Bayern, die bereits extern evaluiert wurden, hat sich die Schulqualität dahingehend verbessert, dass die Zahl an Wiederholern, Schulabbrechern signifikant verringert und bei Abschlussprüfungen erkennbar bessere Durchschnittsergebnisse als in den Vor-Evaluations-Jahren erzielt wurden?

Antwort des Staatsministeriums für Unterricht und Kultus

Dem Staatsministerium liegen keine derartigen Evaluierungsergebnisse vor.

Ziel der externen Evaluation ist es, der Schule auf der Grundlage systematisch erhobener Daten Rückmeldung über die Qualität ihrer schulischen Arbeit zu geben und, wo nötig, Verbesserungsvorschläge zu machen. Die Evaluation wird von externen Fachleuten durchgeführt: Das eigens geschulte Evaluationsteam, bestehend aus drei schulischen Evaluatoren (Lehrkräfte der Schulart, zu der die jeweils zu evaluierende Schule gehört) und einem nichtschulischen Evaluator (aus der Elternschaft oder der Wirtschaft) bündelt nach durchgeführter Evaluation die Ergebnisse in einem Evaluationsbericht. Zentrale Aufgabe der Schulaufsicht ist es, mit den Schulen auf der Grundlage des Evaluationsberichts Zielvereinbarungen zu treffen und die Schulen bei der Umsetzung dieser Vereinbarungen zu beraten und zu begleiten.

Der Bericht ist damit ein Analyseinstrument, das sehr exakt Auskunft gibt über die Stärken und Schwächen einer Schule. Die Inhalte sind nicht für eine Weitergabe an Dritte bestimmt, sondern Grundlage für die schulinterne Qualitätsentwicklung. Der Evaluationsbericht wird folglich im Wortlaut nur der Personengruppe zur Weiterarbeit überlassen, die für die Sicherung und Entwicklung der Qualität von Unterricht und Erziehung an erster Stelle verantwortlich sind: der Schulleitung sowie der Schulaufsicht auf der Ebene der Regierungen und der Dienststellen der Ministerialbeauftragten.

Dies entspricht den Vorgaben aus dem Bayerischen Gesetz über das Erziehungs- und Unterrichtswesen (Art. 113 c, Abs. 3). Entsprechend liegen dem Staatsministerium keine Daten zu einzelnen Schulen vor, womit auch eine fortgesetzte Erhebung von Daten ausgeschlossen ist.

Geschäftsbereich des Staatsministeriums für Wissenschaft, Forschung und Kunst

18. AbgeordneterDr. SeppDürr(BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Ich frage die Staatsregierung, welche Regelungen für ermäßigten oder freien Eintritt gibt es in den staatlichen Kultureinrichtungen des Freistaats (unter Nennung der verschiedenen Gruppen von Ermäßigungsberechtigten und der jeweiligen Eintritts- und Kartenpreise, vor allem: staatliche Museen, Theater bzw. Oper, Schlösser), in welchen staatlichen Kultureinrichtungen sind Ermäßigungen für Empfängerinnen und Empfänger von Sozialleistungen (Alg II, Sozialhilfe; unter Nennung der jeweiligen Eintrittspreise) vorgesehen und welche Personengruppen erhalten ermäßigte

Seite 14 Bayerischer Landtag Wp. Wahlperiode Drucksache Wp/Drsnr

Eintrittskarten für die Sonderausstellungen in staatlichen Museen?

Antwort des Staatsministeriums für Wissenschaft, Forschung und Kunst

Die aktuellen Eintrittspreisvergünstigungen für den Besuch der Dauerausstellungen der Staatlichen Museen und Sammlungen des Kunstbereich, der Staatlichen Naturwissenschaftlichen Sammlungen und der Bayerischen Schlösserverwaltung sowie die derzeit gültigen Eintrittspreise sind als Anlage *) beigefügt.

Ermäßigungen für Empfängerinnen und Empfänger von Sozialleistungen bestehen lediglich für den Besuch der Staatlichen Naturwissenschaftlichen Sammlungen (vgl. Nr. III.5: Bezieher von Arbeitslosengeld oder Arbeitslosengeld II); im Übrigen werden im Hinblick auf die umfangreichen Eintrittspreisvergünstigungen (insbesondere den ermäßigten Eintrittspreis von 1,00 Euro an Sonntagen beim Besuch der staatlichen Museen und den freien Eintritt für Kinder und Jugendliche bis zum vollendeten 18. Lebensjahr) nicht gewährt.

Für Sonderausstellungen in den staatlichen Museen und Sammlungen und den Objekten der Bayerischen Schlösserverwaltung werden die o.g. Eintrittspreisvergünstigungen für den Besuch der Dauerausstellungen in der Regel entsprechend angewendet.

Ebenfalls als Anlage*) beigefügt sind die Benutzungsbedingungen der Bayerischen Staatstheater, die unter Nr. 9 Regelungen zu den ermäßigten Eintrittspreisen enthalten. Ermäßigungen für Empfängerinnen und Empfänger von Sozialleistungen (Arbeitslosengeld II etc.) werden grundsätzlich nicht gewährt. Abweichend hiervon werden derzeit probeweise am Staatstheater am Gärtnerplatz Inhabern des München-Passes Vergünstigungen gewährt (Erwerb von Theaterkarten zu den Konditionen für Schüler und Studierende). Nach einer Testphase von zwei Jahren sollen die dortigen Erfahrungen zum Ende der Spielzeit 2010/2011 evaluiert und über die weiteren Vergünstigungen entschieden werden.

*) von einem Abdruck wurde abgesehen. Die Aufstellung ist als pdf-Dokument hier einsehbar.

19. AbgeordneteUlrikeGote(BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Ich frage die Staatsregierung, welche Bau- und Erweiterungsprojekte an bayerischen Hochschulen und Universitäten sind jeweils im einzelnen von den am 28. September 2010 vom Kabinett beschlossenen Sofortmaßnahmen im Haushaltsvollzug 2010 betroffen, wie viel Geld müssen die Hochschulen und Universitäten jeweils aufgrund der beschlossenen Zusatzsperre ab sofort im laufenden Jahr einsparen und wie stellt die Staatsregierung sicher, dass die mit Blick auf den doppelten Abiturjahrgang und die steigenden Studierendenzahlen geplanten und bereits begonnenen Maßnahmen im Hochschulausbau ohne Zeitverzug umgesetzt und fortgeführt werden können?

Antwort des Staatsministeriums für Wissenschaft, Forschung und Kunst

Die Anfrage zielt auf die Nrn. 1 und 3 des Ministerratsbeschlusses vom 28. September 2010 ab und gliedert sich in drei Teilbereiche, zu denen wie folgt Stellung genommen wird:

Drucksache Wp/Drsnr Bayerischer Landtag Wp. Wahlperiode Seite 15

Aufgrund der von der Staatsregierung beschlossenen Sofortmaßnahmen im Haushaltsvollzug 2010 werden im Hochschulbereich vorsorglich vorübergehend bis zur Entscheidung der Staatsregierung über den Doppelhaushalt 2011/2012 folgende Bauprojekte ausgesetzt:

Universität München; Medizinische Lesehalle, Beethovenplatz 1 – Behebung von Brandschutz- und Sicherheitsmängeln,

Technische Universität München; Rück- und Neubau der Institutsgebäude und Sporthallen für die Fakultät für Sportwissenschaften und den allgemeinen Hochschulsport, 1. BA,

Universität Bamberg; Sanierung des Gebäudes Kranen 14 – Institutsgebäude für Archäologie, Bauforschung und Denkmalpflege,

Universität Bamberg; Aula der Universität Bamberg (ehemalige Dominikanerkirche St. Christoph), Bauwerkserhaltung – Denkmalpflegerische Sicherung und Restaurierung der Raumschale und des Dachwerks,

Fachhochschule Ingolstadt; Erweiterungsbau.

Der durch die Hochschulen (= Fachhochschulen) und Universitäten durch die beschlossenen Zusatzsperren in Höhe von 5 v.H. bei den Sachausgaben und in Höhe von 10 v.H. bei den Investitionsausgaben im Haushaltsjahr 2010 zusätzlich einzusparende Betrag beläuft sich auf:

13.036,2 Tsd. Euro, davon entfallen auf Universitäten: 10.546,6 Tsd. Euro, Hochschulen: 2.489,6 Tsd. Euro.

Die Maßnahmen zum Hochschulausbau (= Programm zur Aufnahme zusätzlicher Studienanfänger) sind von den von der Staatsregierung beschlossenen Sofortmaßnahmen im Haushaltsvollzug 2010 grundsätzlich nicht betroffen. Die zur Verfügung gestellten Stellen und Mittel unterliegen weder der Wiederbesetzungssperre noch der Zusatzsperre, da es sich um Sonderprogrammmittel bzw. durch Einnahmen aus dem Hochschulpakt 2020 gegenfinanzierte Ausgaben handelt.

Hochschulbaumaßnahmen zur Bewältigung zusätzlicher Studienanfänger sind ausgenommen, soweit deren Finanzierung über Sonderprogramme erfolgt. Im Bereich der großen Baumaßnahmen werden von den 30 Ausbauvorhaben 21 über Sonderprogramme abgewickelt. Von den restlichen neun Vorhaben befinden sich acht bereits in der Planungs- bzw. Bauphase, lediglich für den Neubau eines Zentrums für Naturwissenschaftliche Grundlagen an der FH Weihenstephan muss noch der Planungsauftrag erteilt werden.

Akut betroffen von den Sofortmaßnahmen der Staatsregierung ist der o.g. Erweiterungsbau für die FH Ingolstadt, da hierfür vorübergehend keine Baufreigabe erteilt werden kann.

20. AbgeordneterEikeHallitzky(BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Weil das Glasmuseum Frauenau einerseits eine herausragende Bedeutung für die Geschichte des Bayerischen Waldes und die Geschichte der Glaskunst hat, andererseits aber keine zukunftsfähige Trägerschaft realistisch zu sein scheint, mit der der Fortbestand des Museums gesichert werden kann, frage ich die Staatsregierung, unter welchen Bedingungen ein als nichtstaatlich errichtetes Museum zu einem staatlichen Museum umgewandelt werden kann, bei welchen bayerischen Museen das bisher geschehen ist und ob sich die Staatsregierung ernsthaft vorstellen kann, dass das mit staatlichen Mitteln in einer Größenordnung von 10 Mio. Euro geförderte Glasmuseum wieder geschlossen werden könnte, wenn sich dauerhaft keine tragfähige Trägerschaft finden lässt?

Antwort des Staatsministeriums für Wissenschaft, Forschung und Kunst

Seite 16 Bayerischer Landtag Wp. Wahlperiode Drucksache Wp/Drsnr

Das Glasmuseum in Frauenau ist seit langem ein „Sorgenkind“. Es wurde mit erheblichen staatlichen Fördergeldern in den Jahren 2003/2004 neu konzipiert und errichtet. Die nach Abschluss des Projekts zutage getretene Baukostenüberschreitung von 1,4 Mio. Euro, die zu einem Monitum des Obersten Rechnungshofes führte und von der Gemeinde zunächst fremdfinanziert wurde, ist mittlerweile abgefedert durch die Aufnahme der Gemeinde in das Pilotprojekt „Struktur- und Konsolidierungshilfen“ des Staatsministeriums der Finanzen. In dessen Rahmen hat die Gemeinde bereits Zuweisungen in Höhe von 1,6 Mio. Euro erhalten.

Trotz dieser massiven staatlichen Hilfen ist offenkundig, dass die Gemeinde Frauenau nicht in der Lage ist, dieses Museum auf dem Niveau zu betreiben, das seiner überörtlichen Bedeutung entspricht. Das Glasmuseum Frauenau stellte sich die Aufgabe, sowohl die umfangreichen, qualitätvollen Bestände in Auswahl auf zeitgemäße Weise zu präsentieren als auch eine kulturgeschichtliche Reise durch die Historie des Glases mit wichtigen Stationen zu unternehmen. Als Spezialmuseum – eines der wenigen auf dem Gebiet Glas in Bayern – hat es weiterhin die Aufgabe, Grundkenntnisse zu vermitteln und Zusammenhänge darzustellen.

Die Besucherzahlen stagnieren auf niedrigem Niveau. Im Blick auf Besucherfrequenz und allgemeiner Akzeptanz könnte man sich nach der fachlichen Einschätzung der Landesstelle für die nichtstaatlichen Museen einen noch besucherfreundlicheren, erlebnisbetonten „Auftritt“ des Museums wünschen, der insbesondere auch Familien mit Kindern und jüngeres Publikum anspricht. Dies entspricht auch einer Anregung des Wirtschaftsministeriums, das über den Tourismusverband Ostbayern seine Hilfe bei der Vermarktung anbietet. Sinnvoll wären hier museumspädagogische Begleitprogramme für die Zielgruppen Familien mit Kindern und junges Publikum sowie die Erstellung eines reich illustrierten, kurzweiligen Kinder-Museumsführers bzw. Junior-Katalogs in Digital- und Druckform. Der gezielte Einsatz von entsprechenden Medienstationen in den Ausstellungseinheiten wäre zu untersuchen. Ebenso könnten Sonderausstellungen dazu beitragen, die Attraktivität des Museums erheblich zu erhöhen.

Klar ist, dass diese Zusatzangebote ohne die Bereitstellung investiver Mittel nicht realisiert werden können, für die an den entsprechenden staatlichen Stellen jedoch Fördermittel bereitstehen. So kommen großzügige Zuschüsse sowohl aus den von der Landesstelle für die nichtstaatlichen Museen verwalteten Mitteln als auch aus dem Kulturfonds infrage.

All diese Maßnahmen jedoch sind nicht durchführbar ohne eine entschiedene Personalverstärkung im Museum, welche die finanziellen Kräfte der Trägergemeinde bei weitem übersteigt. Bereits im Jahre 2003 wurde die Verbreiterung der Betriebsträgerschaft um den Landkreis Regen und den Bezirk Niederbayern in einem gemeinsamen Zweckverband seitens der Landesstelle angeregt. Dieses Modell hat sich bei zahlreichen Museen in den Regionen bestens bewährt. Leider führten die vor einigen Jahren begonnenen Verhandlungen bisher zu keinem Ergebnis.

Die Verhandlungen um eine Verbreiterung der Betriebsträgerschaft sollten umgehend wieder aufgenommen werden. Auf eine entsprechende Beschlussfassung in den zuständigen Gremien sollten alle politisch Verantwortlichen vor Ort hinwirken. Das Museum in Frauenau dokumentiert die große Glastradition im Bayerischen Wald und reicht in seiner Bedeutung daher weit über die Gemeinde hinaus. Das Museum hat das Potential zu einem kulturellen Leuchtturm in der Region und wäre in der Lage, die touristische Attraktivität für sein gesamtes Umfeld erheblich zu steigern. Es kann dieses Potential allerdings allen staatlichen Hilfen zum Trotz, die in der Vergangenheit großzügig gewährt wurden und auch weiterhin fließen werden, nur dann entfalten, wenn die übergeordneten Gebietskörperschaften Landkreis und Bezirk einen Teil der Verantwortung mit übernehmen und dafür sorgen, dass das Museum die seiner Bedeutung für die gesamte Region angemessene personelle Ausstattung erhält. Solange dies nicht der Fall ist, können auch die umfänglichen staatlichen Mittel wenig ausrichten.

Nichtstaatliche Museen können grundsätzlich nicht in staatliche Trägerschaft überführt werden. Das Staatliche Textil- und Industriemuseum in Augsburg ist keine Ausnahme von diesem Prinzip, weil es von Anfang an als staatliches Museum konzipiert war und lediglich aus Finanzierungsgründen zunächst in seiner ersten Phase in örtlicher Trägerschaft errichtet wurde. Vertraglich war die Zweiphasigkeit, d.h. die Errichtung zum Zwecke des späteren staatlichen Betriebes von Anfang an vorgesehen.

Drucksache Wp/Drsnr Bayerischer Landtag Wp. Wahlperiode Seite 17

Die Beteiligung des Freistaats an einem Zweckverband Frauenau wäre nach dem Gesetz über die kommunale Zusammenarbeit zwar möglich. Allerdings gibt es im Epl. 15 keine Haushaltsansätze für die institutionelle Förderung nichtstaatlicher Museen, zudem wäre eine Fülle gleichgerichteter Forderungen, etwa aus Selb (Porzellanikon) oder Kronach, die Folge. Möglich ist hingegen, worauf wir immer wieder hinweisen, die großzügige staatliche Projektförderung. Attraktive Sonderausstellungen sind ein probates Mittel, die Besucheraufkommen zu erhöhen.

21. AbgeordneteClaudiaJung(FW)

Ich frage die Staatsregierung, ob denjenigen Abiturienten, die Anfang des Jahres 2011 im letzten G 13-Jahrgang ihr Abitur machen und die danach ihre Wehrpflicht abzuleisten haben, die Ableistung dieser Wehrpflicht so ermöglicht wird, dass sie gegebenenfalls schon im Wintersemester 2011/2012 mit dem Studium beginnen können, welche Maßnahmen seitens der Staatsregierung dazu bisher unternommen wurden oder gegebenenfalls noch nötig sind, und was solchermaßen interessierte Abiturienten ihrerseits tun müssen, um den Studienbeginn im Wintersemester 2011/2012 möglich zu machen?

Antwort des Staatsministeriums für Wissenschaft, Forschung und Kunst

Bedingt durch die Verkürzung des Grundwehrdienstes wird es nach Auskunft des Bundesministeriums der Verteidigung ab dem kommenden Jahr auch den Einberufungstermin 2. Mai geben. Bayerische Wehrpflichtige des letzten Jahrgangs des neunjährigen Gymnasiums hätten bei Einberufung zum 2. Mai 2011 dann die Möglichkeit, unter Aufsparung ihres Urlaubs und mit leichter Verzögerung ein Studium noch zum Wintersemester 2011 aufzunehmen. Ein Immatrikulationshindernis im rechtlichen Sinne besteht nicht.

Allen Schülern dieses Jahrgangs, die ihren Wehrdienst bereits im Mai 2011 beginnen wollen, wird empfohlen, Kontakt zu ihrem zuständigen Kreiswehrersatzamt aufzunehmen und die Zurückstellungsfrist vom Wehrdienst, die in der Regel bis zum 30. Juni 2011 läuft, auf den 30. April 2011 neu festsetzen zu lassen.

22. AbgeordneteKathrinSonnenholzner(SPD)

Ich frage die Staatsregierung, welche Auswirkungen hat die Aussetzung der Wehrpflicht und des Zivildienstes auf die Abiturientinnen und Abiturienten des doppelten Abiturjahrgangs 2011 und welche Konsequenzen zieht die Staatsregierung aus diesem zusätzlichen Engpass beim Hochschulzugang für diesen Jahrgang?

Antwort des Staatsministeriums für Wissenschaft, Forschung und Kunst

Nach § 5 Abs. 2 Wehrpflichtgesetz in der ab 1. Dezember 2010 geltenden Fassung dauert „der Grundwehrdienst sechs Monate und wird zusammenhängend geleistet“. Dies gilt für den Zivildienst entsprechend.

Seite 18 Bayerischer Landtag Wp. Wahlperiode Drucksache Wp/Drsnr

Eine Aussetzung der Wehrpflicht wird derzeit diskutiert, ist aber noch nicht geltende Rechtslage. Hierzu bedarf es einer Änderung des Wehrpflichtgesetzes durch den Bundesgesetzgeber. Es ist nicht bekannt, ob, wann und in welcher Form eine Änderung durch den Bundesgesetzgeber mit dem Ziel einer „Aussetzung“ der Wehrpflicht beschlossen wird. Daher können derzeit keine verbindlichen Aussagen hinsichtlich möglicher Auswirkungen einer „Aussetzung“ der Wehrpflicht auf die Abiturientinnen des doppelten Abiturjahrgangs getroffen werden.

Geschäftsbereich des Staatsministeriums der Finanzen

23. AbgeordneterGüntherFelbinger(FW)

Ich frage die Staatsregierung, warum werden durch das Staatsministerium der Finanzen Informationen über finanzielle Sonderzuwendungen für die Kommunen an die jeweiligen direkt gewählten Stimmkreisabgeordneten, nicht aber die über die Wahlkreisliste dem Stimmkreis ebenfalls zugeordneten Abgeordneten zur Verfügung gestellt, und warum widersetzt sich damit das Ministerium wiederholt dem Gleichheitsgrundsatz und den Beschlüssen des Landtags, so wie zum Beispiel in der Drucksache von 1975 8/1305 dargelegt, und warum beantwortet das Ministerium Anfragen, die diesbezüglich von Abgeordneten des Landtags an den Minister in persönlichen Briefen bereits am 18. Juli 2010 gestellt wurden, bis heute nicht?

Antwort des Staatsministeriums der Finanzen

Das Staatsministerium der Finanzen geht davon aus, dass mit den „finanziellen Sonderzuwendungen für die Kommunen“ die jährlich vom Freistaat Bayern voraussichtlich ausgereichten Fördermittel nach Art. 10 Finanzausgleichsgesetz (FAG) für Schulen, Kindertageseinrichtungen und kommunale Theater- und Konzertsaalbauten gemeint sind.

Bei der Förderung nach Art. 10 FAG wurden bislang die Stimmkreisabgeordneten über die Höhe der voraussichtlichen Jahresbewilligungen an die Kommunen in ihrem Stimmkreis unterrichtet. Dieses Verfahren war mit der klaren Abgrenzbarkeit von Stimmkreisen begründet, wodurch eine gezielte Information ermöglicht wurde. Sofern dies gewünscht wurde, erhielten daneben auch Wahlkreisabgeordnete ein entsprechendes Informationsschreiben.

Allgemeine Informationsschreiben werden nach Möglichkeit allen Abgeordneten zugänglich gemacht. Soweit es sich um fach- oder ortsbezogene Informationen handelt, die nicht für alle Abgeordneten von allgemeinem Interesse sind, wird i.d.R. eine Eingrenzung des Adressatenkreises als zweckmäßig und ausreichend angesehen. Selbstverständlich werden dabei die von Abgeordneten geäußerten konkreten Informationswünsche berücksichtigt.

Das Staatsministerium der Finanzen wird zur Optimierung des Benachrichtigungsverfahrens bei der Förderung nach Art. 10 FAG künftig anstelle von Einzelbenachrichtigungen per Brief die entsprechenden Informationen für die Abgeordneten des Landtags durch Übermittlung von Sammellisten an die Geschäftsstellen der Fraktionen im Landtag auf elektronischem Wege weitergeben. Die Datensätze können dann von den Fraktionsgeschäftsstellen allen Abgeordneten gleichermaßen zugänglich gemacht werden. Die Sammellisten werden nach Regierungsbezirken sortiert sämtliche Art. 10 FAG-Bewilligungsbeträge enthalten, die im laufenden Jahr für die jeweiligen Förderprojekte vorgesehen sind.

Drucksache Wp/Drsnr Bayerischer Landtag Wp. Wahlperiode Seite 19

In dem genannten Abgeordnetenschreiben vom Juli 2010 wurde die künftige zusätzliche Weitergabe von Informationen an die Wahlkreisabgeordneten erbeten. Mit der o.g. Verfahrensumstellung wird auch dieser Forderung Rechnung getragen.

Geschäftsbereich des Staatsministeriums für Wirtschaft, Infrastruktur, Verkehr und Technologie

24. AbgeordneterHubertAiwanger(FW)

Wie beurteilt die Staatsregierung, dass im Rahmen der gemeindlichen Ausschreibungen zur Breitbandversorgung Anbieter wie mvox AG oder Televersa auftreten können und Ausschreibungen stören, obwohl sie aus Sicht der Gemeinden nur ungenügende Referenzobjekte vorweisen können und die Gemeinden diese ungenügende Leistungsfähigkeit beweisen müssen, sieht sich die Staatsregierung nicht in der Pflicht, den Gemeinden bei der Qualitätsprüfung der Anbieter bessere Hilfestellung zu leisten als bisher, da das von der Staatsregierung mit einem Innovationspreis ausgezeichnete Unternehmen Televersa immer noch als Anbieter auftritt, und welche konkreten Maßnahmen empfiehlt die Staatsregierung der Gemeinde Buch am Erlbach (Landkreis Landshut), die trotz mehrerer Markterkundungs- und Auswahlverfahren noch zu keinem greifbaren Ergebnis bezüglich des Breitbandausbaus gekommen ist, um zu einem positiven Ergebnis zu kommen?

Antwort des Staatsministeriums für Wirtschaft, Infrastruktur, Verkehr und Technologie

Der Staatsregierung ist kein Förderfall bekannt, bei welchem das Unternehmen Televersa den Zuschlag erhalten hätte. Bezüglich der mvox AG wurde – nachdem Probleme bei der Realisierung der bereits vergebenen Projekte deutlich wurden – mit dem Unternehmen vereinbart, dass kein weiterer Förderbescheid ergeht, bis nicht die Leistungsfähigkeit durch das Unternehmen nachgewiesen wurde. In welcher Weise die genannten Unternehmen Ausschreibungen der Gemeinden im Rahmen des Breitbandförderprogramms derzeit angeblich „stören“, ist demnach nicht nachvollziehbar.

Den Gemeinden steht auch weiterhin das umfassende Beratungsangebot der kostenlosen Breitbandberatung Bayern und der Mitarbeiter der Regierungen und des Staatsministeriums für Wirtschaft, Infrastruktur, Verkehr und Technologie zur Verfügung. Einige Gemeinden bedienen sich im Rahmen der Förderung von Machbarkeitsstudien zur Beantwortung technischer Fragen auch externer Berater. Durch all diese Maßnahmen ist sichergestellt, dass jeder Bürgermeister mit Beratungsbedarf individuell beraten und bei der Suche nach einem passenden Breitbandanbieter bestmöglich unterstützt wird.

Die Gemeinde Buch am Erlbach befindet sich derzeit in einem laufenden Martkerkundungsverfahren. Nach Auskunft der Gemeindeverwaltung sind bereits drei Angebote eingegangen. Darunter befinden sich auch Angebote von Unternehmen, die bereits mehrere Projekte realisiert haben. Nach Ablauf der Ausschreibung gilt es dann, im Benehmen mit der Regierung von Niederbayern den wirtschaftlichsten Anbieter auszuwählen.

25. AbgeordneterAlexander

Ich frage die Staatsregierung, welche Ergebnisse haben diejenigen Ansiedlungsgespräche gebracht, über die in einer Pressemitteilung der Staatsregierung

Seite 20 Bayerischer Landtag Wp. Wahlperiode Drucksache Wp/Drsnr

Muthmann(FW)

vom 12. November 2009 berichtet wurde, wonach wichtige Ansiedlungsvorhaben für die Region Freyung-Grafenau Gegenstand waren, die von allen politischen Entscheidungsträgern und „Invest in Bavaria“ konstruktiv und aktiv begleitet wurden und die auf einem guten Weg seien, und weiterhin frage ich, welche Ansiedlungsentscheidungen in der Region Freyung-Grafenau nach diesen Ansiedlungsgesprächen seither gefallen sind?

Antwort des Staatsministeriums für Wirtschaft, Infrastruktur, Verkehr und Technologie

Herausragende Ansiedlungserfolge sind die Erweiterung von Beutlhauser Stanztec in Freyung, die mit Regionalfördermitteln flankiert wird, und die Sparkassenabrechnungsstelle in Grafenau. Insgesamt werden damit bis zu 100 neue Arbeitsplätze geschaffen.

Eine Reihe weiterer Ansiedlungsvorhaben im Landkreis Freyung-Grafenau werden von Invest in Bavaria mit besonderer Intensität begleitet. Auch werden drei Start-Up Projekte aktiv betreut. Aus Gründen des Schutzes von Betriebsgeheimnissen können derzeit keine weiteren Informationen gegeben werden.

Invest in Bavaria hat der Geschäftsleitung der Berliner Firma Flexstrom mehrere Gewerbeimmobilien in der Region vorgeschlagen und intensive Gespräche geführt, u.a. im Rahmen einer bayerischen Expertengruppe. Das Unternehmen hat im Februar 2010 ein Tochterunternehmen mit dem Namen „Genialgrün“ gegründet, das sich aus unternehmensinternen Gründen in Passau angesiedelt hat.

Das Projekt Campingplatz St. Oswald Riedlhütte wurde ebenfalls massiv unterstützt. Der Unternehmer hat das Vorhaben aktuell aufgrund unsicherer gesamtwirtschaftlicher Prognosen auf Eis gelegt, sich aber explizit für die gute Unterstützung durch Invest in Bavaria bedankt.

Aktive Unterstützung bei der Bewerbung der Region durch Invest in Bavaria, die Weiterentwicklung des Netzwerkes Glas und nicht zuletzt das Technologiezentrum Spiegelau sind weitere wichtige Bausteine.

Geschäftsbereich des Staatsministeriums für Umwelt und Gesundheit

26. AbgeordneteSabineDittmar(SPD)

Nachdem die Bundesregierung im Rahmen des Arzneimittelmarktneuordnungsgesetzes (AMNOG) plant, das Kartellrecht auch auf Krankenkassen anzuwenden, frage ich die Staatsregierung, wie wird dieses Vorhaben insgesamt von ihr bewertet, welche Konsequenzen wird dies für die zukünftig abzuschließenden Medikamenten-Rabatt-verträge der bayerischen Krankenkassen haben und sieht die Staatsregierung dadurch das von der Bundesregierung angestrebte

Drucksache Wp/Drsnr Bayerischer Landtag Wp. Wahlperiode Seite 21

Einsparvolumen von 2 Mrd. Euro auf dem Arzneimittelsektor gefährdet?

Antwort des Staatsministeriums für Umwelt und Gesundheit

Mit dem Arzneimittelmarktneuordnungsgesetz (AMNOG) soll die Anwendbarkeit des allgemeinen Wettbewerbsrechts auf die Rechtsbeziehungen der Krankenkassen zu den Leistungserbringern ausgeweitet werden. Erfasst werden hiervon aber nur freiwillige Verträge der Krankenkassen, weil bei Verträgen, zu deren Abschluss die Krankenkassen verpflichtet sind, keine Auswahlentscheidung statt findet. Betroffen ist damit besonders die Möglichkeit zum Abschluss von Rabattverträgen im Arzneimittelbereich. Krankenkassen dürfte es durch diese Regelung vermutlich erschwert werden, sich kurzfristig zum Abschluss entsprechender Verträge zusammenzuschließen. Auch wenn die konkreten Auswirkungen noch nicht abschätzbar sind, so kann nicht ausgeschlossen werden, dass die Krankenkassen deswegen in zukünftigen Arzneimittel-Rabattverträgen nunmehr geringere Einsparungen erzielen können als bisher. Eine Abschätzung der konkreten finanziellen Auswirkungen ist derzeit nicht möglich, da diese wesentlich von den jeweiligen Vertragsverhandlungen abhängen werden.

Der Bundesrat hat in seiner Stellungnahme zum AMNOG mehrheitlich dafür votiert, die geplante Neuregelung zu streichen. Die Bundesregierung hat eine Streichung jedoch abgelehnt.

27. AbgeordneterLudwigHartmann(BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Ich frage die Staatsregierung, welche bayerischen Industrieanlagen bzw. Kraftwerke sind bisher von dem „Stuxnet“-Virus infiziert worden, welche Auswirkungen hatte dies in den jeweiligen Fällen und welche Vorkehrungen trifft die Staatsregierung, um unbeteiligte Dritte vor den Folgen solcher bzw. ähnlicher Computerviren zu schützen, wenn beispielsweise Industrieanlagen und Kraftwerke nicht mehr bestimmungsgemäß gesteuert werden können?

Antwort des Staatsministeriums für Umwelt und Gesundheit

Dem Bayerischen Landesamt für Verfassungsschutz liegen zum Stuxnet-Virus bislang keine Erkenntnisse vor. Dies betrifft sowohl den Hintergrund der Angriffe als auch deren mögliche Auswirkungen. Das Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI) hat zum Thema Stuxnet ebenfalls aktuell informiert. Derzeit können vom Bayerischen Landesamt für Verfassungsschutz keine Aussagen darüber getroffen werden, ob und in welcher Größenordnung bayerische Unternehmen vom Stuxnet-Trojaner betroffen waren oder sind.

Im Rahmen des Sensibilisierungsprogramms gegen Wirtschaftsspionage und Know-how-Verlust des Bayerischen Landesamtes für Verfassungsschutz werden bayerische Unternehmen dahingehend beraten,

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ganzheitliche Informationsschutzkonzepte umzusetzen, die auch umfassende Maßnahmen zum Schutz der IT-Systeme beinhalten.

Bayerische Kernkraftwerke sind nicht betroffen. Die Sicherheitssysteme der Kraftwerke können nach allen derzeitigen Erkenntnissen aufgrund ihres Aufbaus nicht von „Stuxnet“ beeinträchtigt werden. Alle sonstigen Systeme der Kernreaktoren in Bayern wurden überprüft. Es ergaben sich keine Hinweise.

Schadhafte Auswirkungen durch Stuxnet bei den Anlagen der Wasserwirtschaft (z.B. Talsperren, Wasserspeicher) können ausgeschlossen werden. Die Anlagen sind so gesichert, dass potentiell schadhafte Eingriffe in die Steuerung nicht durch externe Virenangriffe ausgelöst werden können.

28. AbgeordneteChristineKamm(BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Ich frage die Staatsregierung, wie viel zusätzlicher radioaktiver Müll würde durch die angedachten Verlängerungen der Laufzeit der Atomkraftwerke Gundremmingen von 2016 bis über 2030 hinaus nach Hochrechnungen der Staatsregierung zusätzlich anfallen, müsste das Zwischenlager für die zusätzlichen Atommüllmengen erweitert oder nachgerüstet werden, welche Auswirkungen hätte die angedachte Laufzeitverlängerung auf den frühestmöglichen Räumzeitpunkt des bestehenden Zwischenlagers?

Antwort des Staatsministeriums für Umwelt und Gesundheit

Bei einer Laufzeitverlängerung um 14 Jahre fallen im Kernkraftwerk Gundremmingen Blöcke B und C die üblichen Mengen an schwach- und mittelradioaktiven Betriebsabfällen und bestrahlten Brennelementen an.

Für die Betriebsabfälle stehen ausreichend Lagermöglichkeiten bis zur Inbetriebnahme des Endlagers Konrad zur Verfügung, für die bestrahlten Brennelemente reichen die Kapazitäten im Brennelementlagerbecken und im Standortzwischenlager aus.

Der frühestmögliche Räumzeitpunkt des Standortzwischenlagers ist abhängig vom Inbetriebnahmezeitpunkt des Endlagers für hochradioaktive Abfälle und kann deshalb heute noch nicht angegeben werden.

29. AbgeordneterFranzSchindler(SPD)

Da sich die Beschwerden über die verzögerte Auszahlung von Zuschüssen für die Nachrüstung von Kleinkläranlagen mit biologischen Reinigungsstufen auf der Grundlage der Richtlinien für Zuwendungen zu Kleinkläranlagen (RZKKA) häufen, frage ich die Staatsregierung, wie viele Zuwendungsanträge für in den Jahren 2008, 2009 und 2010 fertiggestellte Anlagen noch vorliegen, für die noch keine Zuschüsse ausbezahlt worden sind, mit wie vielen weiteren Zuwendungsanträgen in diesem und im nächsten Jahr gerechnet wird und wie hoch der Bedarf an Haushaltsmitteln geschätzt wird, um Zuschüsse in Höhe der in der Anlage 2 zur RZKKA genannten Beträge ausbezahlen zu können?

Drucksache Wp/Drsnr Bayerischer Landtag Wp. Wahlperiode Seite 23

Antwort des Staatsministeriums für Umwelt und Gesundheit

Die bis Januar 2010 beim Staatsministerium für Umwelt und Gesundheit (StMUG) eingegangenen Sammelförderanträge der Gemeinden wurden alle ausbezahlt, die nicht bewilligten Sammelanträge liegen seit Januar 2010 zur Auszahlung vor. Wie viele Einzelförderanträge darin aus den Jahren 2008, 2009 oder 2010 stammen, kann mit vertretbarem Aufwand nicht ermittelt werden. Es kann jedoch davon ausgegangen werden, dass der weit überwiegende Anteil der in den Sammelanträgen erfassten Einzelanträge aus dem Jahr 2009 stammt.

Derzeit liegen dem StMUG 541 Sammelanträge von 489 Gemeinden vor, die in 2010 nicht mehr ausbezahlt werden können. Bis zum Jahresende werden weitere Anträge erwartet. Aufgrund des derzeit noch unsicheren Antragseingangs ist eine haushaltsmäßige Darstellung noch nicht möglich.

30. AbgeordneterTheresaSchopper(BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Plant die Staatsregierung vor dem Hintergrund der schwierigen Versorgungssituation im Bereich der Kinder- und Jugendpsychiatrie, insbesondere im ländlichen Bereich, weitere zusätzliche stationäre Betten in die Krankenhausplanung aufzunehmen sowie eine gemeinsame Bedarfsplanung für ambulante und niedergelassene Ärzte zu gleichen Vergütungskonditionen zu fördern?

Antwort des Staatsministeriums für Umwelt und Gesundheit

In Bayern stehen in der Fachrichtung Kinder- und Jugendpsychiatrie und -psychotherapie (KJP) insgesamt 26 voll- bzw. teilstationäre Einrichtungen mit 491 Betten und 369 Plätzen zur Verfügung (Stand: 1. Oktober 2010). Weitere Betten und Plätze sind bedarfsfestgestellt, aber noch nicht in Betrieb. Die Kapazitätsplanung erfolgt durch den Krankenhausplanungsausschuss und wird ständig fortgeführt. Sie orientiert sich am Bedarf und an der Auslastung der jeweiligen Einrichtungen unter Berücksichtigung der regionalen Strukturen.

Die Bedarfsplanung für ambulante, niedergelassene Ärzte erfolgt in Bayern durch die Kassenärztliche Vereinigung Bayerns nach Maßgabe der vom Gemeinsamen Bundesausschuss erlassenen Richtlinien. Bei Fachärzten für Kinder- und Jugendpsychiatrie gibt es keine Zulassungsbeschränkung. Die Vergütung für ambulante und niedergelassene Ärzte erfolgt einheitlich.

31. AbgeordneteChristineStahl(BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Ich frage die Staatsregierung, wie viele Biber wurden in Bayern nach Regionen aufgeteilt aus dem jeweiligen Bestand heraus (bitte jeweils Anzahl pro Jahr angeben) seit 2006 gefangen, was ist mit diesen Bibern geschehen und wie sieht die landkreisübergreifende Zusammenarbeit im Bibermanagement aus?

Seite 24 Bayerischer Landtag Wp. Wahlperiode Drucksache Wp/Drsnr

Antwort des Staatsministeriums für Umwelt und Gesundheit

Nach der artenschutzrechtlichen Ausnahmeverordnung (AAV) können Biber unter bestimmten Voraussetzungen abweichend von dem grundsätzlich bestehenden Fang- und Störungsverbot gefangen werden.

In der nachfolgenden Tabelle sind die Biber, die gefangen, getötet oder umgesiedelt werden mussten, nach Jahr und Regierungsbezirken angegeben:

2006 2007 2008 2009

Oberbayern 69 79 73 107

Niederbayern 77 81 127 155

Oberpfalz 228 171 260 254

Schwaben 89 109 59 134

Mittelfranken 26 49 34 36

Oberfranken 0 3 4 1

Unterfranken 0 0 0 0

Eine kleine Anzahl der gefangenen Biber konnte in Zoos oder bei Auswilderungsprojekten im Ausland untergebracht werden. Die überwiegende Zahl der gefangenen Biber musste jedoch getötet werden.

Die landkreisübergreifende Zusammenarbeit betrifft die Gewährleistung eines einheitlichen Vollzugs mittels Dienstbesprechungen der Unteren Naturschutzbehörden und der Biberberater sowie den Erfahrungsaustausch bei Biberkonflikten. Bei Biberkonflikten an Landkreisgrenzen wurden zum Teil die Biberberater des Nachbarlandkreises hinzugezogen.

Geschäftsbereich des Staatsministeriums für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten

32. AbgeordneteUlrikeMüller(FW)

Ich frage die Staatsregierung, wie viele Leader-Projekte wurden im Gebiet der Regierungsbezirke Schwaben und Oberbayern im Rahmen des „Bayerischen Zukunftsprogramms Agrarwirtschaft und Ländlicher Raum (BayZAL)“ seit Beginn der laufenden Förderperiode 2007 genehmigt und wie verteilen sich diese Projekte auf die einzelnen Landkreise nach Anzahl der bewilligten Projekte und Höhe der jeweils geflossenen Fördermittel?

Antwort des Staatsministeriums für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten

Mit dem EU-Programm Leader in ELER, das Bestandteil des „Bayerischen Zukunftsprogramms Agrarwirtschaft und Ländlicher Raum (BayZAL)“ ist, unterstützt Bayern seine ländlichen Regionen auf dem Weg einer selbstbestimmten Entwicklung nach dem Motto „Bürger gestalten ihre Heimat“. Die Leader-Förderung soll zu eigenständigen, gleichwertigen Lebens- und Arbeitsbedingungen in den ländlichen Räumen beitragen und die Eigenkräfte des ländlichen Raums stärken.

Leader ist ein Förderinstrument, das auf die Zusammenarbeit und den Zusammenhalt ganzer Regionen ausgerichtet ist. Kernelement von Leader ist der bürgerorientierte Ansatz, der vor allem durch die Lokalen

Drucksache Wp/Drsnr Bayerischer Landtag Wp. Wahlperiode Seite 25

Aktionsgruppen (LAGs) dargestellt wird. Dies sind Partnerschaften zwischen kommunalen, wirtschaftlichen und sozial engagierten Akteuren in der Region.

Besonderer Wert wird dabei auch auf die Einbeziehung der Land- und Forstwirtschaft gelegt.

Entsprechend dem Leader zugrunde liegenden „Bottum up“-Ansatz bestimmen die LAGs für ihr jeweils selbst festgelegtes Gebiet, welche Projekte im Rahmen ihrer regionalen Entwicklungsstrategie der nachhaltigen Stärkung ihrer Region am meisten und besten dienen: die LAG entscheidet deshalb als „Herrin des Verfahrens“, für welche Projekte in ihrem Gebiet eine Leader-Förderung beantragt werden soll.

Die Abgrenzung eines LAG-Gebietes muss sich nicht mit Verwaltungsgrenzen decken, sondern kann z.B. auch auf einen einheitlichen Kulturraum oder bestimmten Naturraum oder auf eine geografische Region abstellen. In den Regierungsbezirken Oberbayern und Schwaben beispielsweise sind nur drei LAGs von insgesamt 21 mit genau einem Landkreis deckungsgleich.

Bislang (Stand 12. Oktober 2010) wurden in der Förderperiode 2007 bis 2013 Zuschüsse für Projekte nach der Leader-Förderrichtlinie in folgender Höhe für die Landkreise der Regierungsbezirke Oberbayern und Schwaben bewilligt (durch den bei Leader typischen Vorlauf erfolgten die ersten Bewilligungen erst ab Mai 2009) bzw. ausbezahlt:

Regierungsbezirk Oberbayern:

Landkreis Anzahl der Projekte bewilligte Zuschüsse EUR bislang ausbezahlte Zuschüsse EURAltötting 1 22.500,00 0,00Berchtesgadener Land 2 94.594,00 0,00Bad Tölz-Wolfratshausen 12 505.333,00 92.988,00Dachau 5 140.964,00 17.010,00Ebersberg -- --,-- --,--Eichstätt 4 169.540,00 0,00Erding -- --,-- --,--Freising 4 210.079,00 42.343,00Fürstenfeldbruck -- --,-- --,--Garmisch-Partenkirchen -- --,-- --,--Landsberg a.Lech 3 178.976,00 0,00Miesbach -- --,-- --,--Mühldorf a.Inn 4 269.392,00 95.774,00München -- --,-- --,--Neuburg-Schrobenhausen 5 536.270,00 54.826,00Pfaffenhofen a.d.Ilm -- --,-- --,--Rosenheim 20 1.298.657,00 289.569,00Starnberg 2 116.047,00 14.706,00Traunstein 23 1.042.660,00 144.442,00Weilheim-Schongau 14 474.545,00 40.324,00insgesamt: 99 5.059.557,00 791.982,00

Regierungsbezirk Schwaben:

Landkreis Anzahl der Projekte bewilligte Zuschüsse EUR bislang ausbezahlte Zuschüsse EURAichach-Friedberg 10 503.006,00 38.173,00Augsburg 18 803.575,00 158.632,00Dillingen a.d.Donau 4 713.056,00 42.576,00Günzburg 3 80.020,00 0,00Neu-Ulm -- --,-- --,--Lindau (Bodensee) 10 856.302,00 269.418,00

Seite 26 Bayerischer Landtag Wp. Wahlperiode Drucksache Wp/Drsnr

Ostallgäu 13 858.311,00 39.955,00Unterallgäu 5 504.329,00 145.088,00Donau-Ries 3 309.030,00 45.391,00Oberallgäu 11 748.156,00 144.012,00insgesamt: 77 5.375.785,00 883.245,00

Alle förderfähigen Leader-Projekte wurden auch entsprechend bewilligt.

Geschäftsbereich des Staatsministeriums für Arbeit und Sozialordnung, Familie und Frauen

33. AbgeordneteRenateAckermann(BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Ich frage die Staatsregierung, ist es richtig, dass die Gemeinschaftsunterkunft (GU) in Würzburg in eine Erstaufnahmeeinrichtung umgewandelt werden soll, der bauliche Zustand dieser Einrichtung verbessert wird, und wie sollen künftig die jetzigen Bewohnerinnen und Bewohner der GU untergebracht werden?

Antwort des Staatsministeriums für Arbeit und Sozialordnung, Familie und Frauen

Aufgrund der vom Bundesamt für Migration und Flüchtlinge abgegebenen aktuellen Schätzung der Zugangszahlen für das Jahr 2010 und der derzeitigen Belegungszahlen der beiden bestehenden Aufnahmeeinrichtungen wurden die Regierungen vonseiten des Staatsministeriums für Arbeit und Sozialordnung, Familie und Frauen (StMAS) darum gebeten, sämtliche freie Kapazitäten in den vorhandenen Unterkünften zu nutzen sowie ggf. bedarfsgerecht neue Unterkünfte zu eröffnen. Eine weitere Entlastung könnte die Errichtung einer Dependance der Zentralen Aufnahmeeinrichtung Zirndorf in Würzburg bringen.

Das StMAS hat die Regierung von Unterfranken um Prüfung gebeten, welche Maßnahmen zur Einrichtung einer entsprechenden Einrichtung in Würzburg (asyl- und ausländerrechtliches Verfahren, Erstuntersuchung, soziale und medizinische Versorgung, evtl. Leistungsgewährung durch Sozialamt) zu ergreifen wären und in welchem Zeitrahmen dies geschehen könnte. Die Prüfung ist noch nicht abgeschlossen. Daher ist in dieser Angelegenheit auch noch keine Entscheidung getroffen worden.

Unabhängig davon ist in diesem Zusammenhang auch nicht beabsichtigt, die dortige Gemeinschaftsunterkunft Würzburg aufzulösen. Zur Verbesserung der baulichen Situation in dieser Unterkunft wurden in den Jahren 2009 und 2010 insgesamt 735.000 Euro bereitgestellt, die bereits zum größten Teil für umfangreiche Sanierungsarbeiten verausgabt wurden.

34. AbgeordneterDr. Hans JürgenFahn(FW)

Ich frage die Staatsregierung, welche Verbände und Institutionen arbeiten bei der Reform des Bayerischen Kinderbildungs- und -betreuungsgesetzes (BayKiBiG) mit und wie wird bei dem Reformprozess die Beteiligung der Fachpraxis sichergestellt?

Drucksache Wp/Drsnr Bayerischer Landtag Wp. Wahlperiode Seite 27

Antwort des Staatsministeriums für Arbeit und Sozialordnung, Familie und Frauen

Die Staatsregierung plant derzeit einen Gesetzesentwurf zur Novellierung des Bayerischen Kinderbildungs- und -betreuungsgesetzes (BayKiBiG).

Im Rahmen der Anhörung zum Thema „4 Jahre BayKiBiG“ im Ausschuss für Soziales, Familie und Arbeit am 30. September 2010 im Landtag wurde bereits allen beteiligten Gruppen die Möglichkeit gegeben, schriftlich und mündlich ihre Erfahrungen und Vorschläge zur anstehenden Novellierung einzubringen. Die Stellungnahmen werden derzeit ausgewertet.

Sobald der Gesetzesentwurf vom Kabinett beschlossen ist, wird allen beteiligten Verbänden die Möglichkeit zur Stellungnahme gegeben. Vorgesehen ist die Beteiligung

der Kommunalen Spitzenverbände, der Spitzenverbände der freien Wohlfahrtspflege, der Landesarbeitsgemeinschaft Elterninitiativen (LAGE Bayern), des Landesverbands privater Träger der freien Kinder-, Jugend- und Sozialhilfe Bayern (VPK-

Bayern), der Elternverbände (z.B. Arbeitsgemeinschaft der Elternverbände Bayerischer

Kindertageseinrichtungen e.V.), der berufständischen Vertreter ( z.B. Katholische Erziehergemeinschaft Bayern) und der Gewerkschaften.

Auch wird über eine vom Staatsministerium für Arbeit und Sozialordnung, Familie und Frauen bereitgestellte Internetplattform der Fachpraxis – aber auch anderen Interessenten wie Trägervertretern und Eltern – auf bewährte Weise Gelegenheit zu Anregungen und Kritik eingeräumt.

35. AbgeordneteMariaScharfenberg(BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Ich frage die Staatsregierung, wie viele kommunale Träger sind in Bayern zukünftig als Träger der Leistungen nach § 6 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 SGB II zugelassen, wie viele Landkreise und kreisfreien Städte haben der Staatsregierung bereits signalisiert, dass sie in der Zukunft optieren wollen, und wie viele Anträge sind bereits eingegangen?

Antwort des Staatsministeriums für Arbeit und Sozialordnung, Familie und Frauen

Das SGB II geht vom Regelfall der gemeinsamen Einrichtungen zwischen Arbeitsagentur und Kommune aus, erlaubt aber, dass ein Viertel der Träger Optionskommunen sind, wonach die Kommune die Aufgaben der Arbeitsagenturen an sich zieht und demnach alle Aufgaben nach dem SGB II alleine wahrnimmt (§ 6a Abs. 2 S. 4 SGB II).

Die bundesweit 69 Bestands-Optionskommunen (davon vier in Bayern) genießen Bestandsschutz und werden, da alle einen sog. Entfristungsantrag gestellt haben, die Option fortsetzen.

Das SGB II erlaubt darüber hinaus die Neuzulassung 41 weiterer Kommunen. § 6a Abs. 3 SGB II legt i.V.m. § 1 Abs. 2 Kommunalträger-Eignungsfeststellungsverordnung (KtEfV) fest, dass die Länder einvernehmlich bestimmen, wie diese neuen Optionsplätze auf die Länder verteilt werden.

Die Verhandlungen unter den Ländern sind noch nicht abgeschlossen.

Seite 28 Bayerischer Landtag Wp. Wahlperiode Drucksache Wp/Drsnr

Der derzeitige Verhandlungsstand sieht sechs neue Plätze für Bayern vor. Damit würden auf Bayern insgesamt zehn Optionsplätze entfallen.

21 kommunale Träger haben der Staatsregierung bisher signalisiert, in Zukunft optieren zu wollen.

Über das weitere Zulassungsverfahren hat das Staatsministerium für Arbeit und Sozialordnung, Familie und Frauen (StMAS) Landkreise und kreisfreie Städte bereits am 13. September 2010 per Rundschreiben informiert. Die an der Optionslösung interessierten Landkreise und kreisfreien Städte haben demnach bis zum 31. Dezember 2010 Zeit, den Antrag mit dem Umsetzungskonzept, alle dazugehörigen Erklärungen nach § 6a Abs. 2 SGB II und den Nachweis des erforderlichen 2/3-Mehrheitsbeschluss der Mitglieder der lokalen Vertretungskörperschaft beim StMAS einzureichen. Das StMAS prüft die Eignung des Trägers zur künftigen Aufgabenerfüllung anhand einer vom StMAS erstellten Bewertungsmatrix.

Die bayerische Bewertungsmatrix wurde am 5. Oktober 2010 an alle bayerischen Landkreise und kreisfreien Städte versandt. Am 12. Oktober 2010 wurde sie in einer Informationsveranstaltung des StMAS den an der Option interessierten kommunalen Trägern vorgestellt. Die Veranstaltung bot den Vertretern der Landkreise und kreisfreien Städte die Möglichkeit, weitere Informationen einzuholen und Fragen zum Zulassungsverfahren zu stellen.

Mit konkreten Anträgen ist erst im Nachgang zu dieser Veranstaltung zu rechnen.

36. AbgeordneteClaudiaStamm(BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Zur Situation der Flüchtlingsunterkünfte in München frage ich die Staatsregierung, wie der Planungsstand in der Heinrich-Wieland-Straße ist, wann die Metall-Container in der St.-Veit-Straße geschlossen werden sollen und welche Konsequenzen aus dem Urteil zur Gemeinschaftsunterkunft in der Baierbrunner Straße vom 28. September 2010 gezogen werden?

Antwort des Staatsministeriums für Arbeit und Sozialordnung, Familie und Frauen

Für das Betreiben u.a. des Baugenehmigungsverfahrens betreffend die Gemeinschaftsunterkunft (GU) Heinrich-Wieland-Straße ist die Regierung von Oberbayern zuständig. Am 19. August 2010 wurde die vom 16. August 2010 datierende Baugenehmigung bekanntgegeben.

Nach Erteilung der Baugenehmigung wird der Bauherr nach Auskunft der Regierung von Oberbayern nunmehr entsprechende Aufmessarbeiten durchführen lassen, um den Umfang und die Dauer der Bauarbeiten beurteilen zu können. Erst nach Abschluss dieser vorbereitenden Maßnahmen kann ein entsprechender Zeitrahmen für den Baubeginn und darauf aufbauend auch die Fertigstellung sowie der Umzugstermin festgelegt werden. Nach Einschätzung des Bauherrn sei realistisch nicht mit einem Baubeginn vor Frühjahr 2011 auszugehen. Nach Informationen der Regierung von Oberbayern ist mit einer Fertigstellung nicht vor Ende Juni 2011 zu rechnen.

Die Bewohner der GU St.-Veit-Straße haben schriftlich nahezu einstimmig den Wunsch geäußert, möglichst geschlossen in die GU Heinrich-Wieland-Straße umzuziehen. Um diesem Wunsch der Bewohner und des dort betreuenden Caritasverbandes nachzukommen, wurde einer Verlängerung des Betriebs der GU St.-Veit-Straße insoweit zugestimmt.

Hinsichtlich der Konsequenzen aus dem genannten Urteil des VG München zur Erstaufnahmeeinrichtung in der Baierbrunner Str. 14 muss die schriftliche Abfassung der Urteilsgründe des Gerichts abgewartet werden, bevor über das weitere Vorgehen eine Entscheidung getroffen werden kann.

Drucksache Wp/Drsnr Bayerischer Landtag Wp. Wahlperiode Seite 29

Allerdings wurde bereits gegenüber dem Landtag angekündigt, dass eine Verlängerung des bis zum 30. April 2014 laufenden Mietvertrags nicht vorgesehen ist. Insoweit wird derzeit von den zuständigen Stellen bereits nach einem geeigneten neuen Standort gesucht und entsprechende Angebote auf ihre Geeignetheit hin geprüft.