Amtsblatt für die Gemeinde...

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Amtsblatt für die Gemeinde Wustermark mit den Ortsteilen: Buchow-Karpzow, Elstal, Hoppenrade, Priort, Wustermark Jahrgang 18 Nr. 7 Wustermark, 14.11.2011 www.wustermark.de

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  • Amtsblatt für die Gemeinde Wustermark mit den Ortsteilen: Buchow-Karpzow, Elstal, Hoppenrade, Priort, Wustermark

    Jahrgang 18 • Nr. 7 • Wustermark, 14.11.2011

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  • Inhalt Seite

    ÖFFENTLICHE BEKANNTMACHUNGEN ................................................................. 4 

    Beschlüsse der 39./V Sitzung der Gemeindevertretung der Gemeinde Wustermark am 27.09.2011 ................................................................................................. 4 öffentlicher Teil .................................................................................................................................... 4 

    • Neufassung der Satzung der Gemeinde Wustermark über die Einzelheiten der förmlichen Einwohnerbeteiligung in der Gemeinde Wustermark (Einwohnerbeteiligungssatzung – EbetS) ............................................................................................................................................................. 4 

    • Aufhebung des Beschlusses B-097/2011 Nr. 2 der 38./V Sitzung der Gemeindevertretung am 16.8.2011 .................................................................................................................................................. 4 

    • Neufassung der Satzung der Gemeinde Wustermark für Einwohnerbefragungen in Anwendung des § 13 der Brandenburgischen Kommunalverfassung (Einwohnerbefragungssatzung – EbefS) ......................................................................................................... 4 

    • Erneute Beschlussfassung der 1. Nachtragssatzung der Gemeinde Wustermark für das Haushaltsjahr 2010 .......................................................................................................................................... 4 

    • Richtlinie der Gemeinde Wustermark als Schulträger über das Bildungssparen an der Oberschule Elstal ............................................................................................................................................ 4 

    • Bestellung von Gemeindebediensteten der Gemeindeverwaltung Wustermark in die Einigungsstelle gem. § 71 Personalvertretungsgesetz (PersVG) des Landes Brandenburg ........................... 4 

    • Bebauungsplan Nr. E 28 „Heidesiedlung“, Teilgebiet A ................................................................................... 4 

    • Geodateninfrastruktur im Landkreis Havelland ................................................................................................ 5 

    • Konzept zur Verkehrsberuhigung im Ortsteil Elstal ......................................................................................... 5 

    Nichtöffentlicher Teil ............................................................................................................................ 5 

    • Bebauungsplan Nr. W 7 „GVZ Wustermark“, Teil E, 3. Änderung ................................................................... 5 

    • Umschuldung .................................................................................................................................................. 5 

    • Gebäudereinigung in den gemeindeeigenen Gebäuden ................................................................................. 5 

    ÖFFENTLICHE BEKANNTMACHUNGEN ................................................................. 6 

    Bekanntmachungsanordnung .............................................................................................. 6 

    Bekanntmachung des Bebauungsplanes Nr. E 28 „Heidesiedlung“, Teilgebiet A der Gemeinde Wustermark, Ortsteil Elstal ....................................................... 6 

    1. Satzung zur Änderung der Satzung zum Schutz des Denkmalbereiches Eisenbahner-Siedlung Elstal ................................................................................................ 8 

    1. Änderung der Benutzungs- und Entgeltordnung für die gemeindeeigenen Räume in der Gemeinde Wustermark ............................................................................... 12

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    Widmungsverfügung Nr.: 2011/01 zur Widmung von Straßenverkehrsflächen in der Gemeinde Wustermark ..................................................... 12 hier: „Athener Straße“, „Amsterdamer Straße“, „Pariser Straße“, „Radelandberg“, „Zum Olympischen Dorf“ und „Zum Wasserwerk“ ............................................................................ 12 

    Widmungsverfügung Nr.: 2011/02 zur Widmung von Straßenverkehrsflächen in der Gemeinde Wustermark ..................................................... 14 hier: „Antwerpener Straße“, „Londoner Straße“, „St. Louiser Straße“ und „Stockholmer Straße“ ........................................................................................................................ 14 

    Bekanntmachung der Haushaltssatzung der Gemeine Wustermark für das Haushaltsjahr 2011 ............................................................................................................ 18 

  • ÖFFENTLICHE BEKANNTMACHUNGEN

    Beschlüsse der 39./V Sitzung der Gemeindevertretung der Gemeinde Wustermark am 27.09.2011 öffentlicher Teil Neufassung der Satzung der Gemeinde Wustermark über die Einzelheiten der förmlichen Einwohnerbeteili-gung in der Gemeinde Wustermark (Einwohnerbeteili-gungssatzung – EbetS) hier: Beratung und Beschlussfassung Vorlage: B-060/2011 Beschluss: Die anliegende Satzung der Gemeinde Wustermark über die Einzelheiten der förmlichen Einwohnerbeteiligung in der Gemeinde Wustermark (Einwohnerbeteiligungssatzung – EbetS) wird beschlossen.

    Einstimmig beschlossen Abstimmungsergebnis: Ja: 17 Nein: 0 Enthaltung: 0

    Aufhebung des Beschlusses B-097/2011 Nr. 2 der 38./V Sitzung der Gemeindevertretung am 16.8.2011 Vorlage: ohne Beschluss: Es wird beschlossen, den Beschluss B-097/2011 Nr. 2 der Gemeindevertretung aus der 38./V Sitzung der Gemeinde-vertretung vom 16.08.2011 aufzuheben.

    Mehrheitlich beschlossen Abstimmungsergebnis: Ja: 13 Nein: 3 Enthaltung: 2

    Neufassung der Satzung der Gemeinde Wustermark für Einwohnerbefragungen in Anwendung des § 13 der Brandenburgischen Kommunalverfassung (Einwohner-befragungssatzung – EbefS) hier: Beratung und Beschlussfassung Vorlage: B-104/2011 Beschluss: Die anliegende Satzung der Gemeinde Wustermark für Einwohnerbefragungen in Anwendung des § 13 der Bran-denburgischen Kommunalverfassung (Einwohnerbefra-gungssatzung – EbefS) wird beschlossen.

    Mehrheitlich beschlossen Abstimmungsergebnis: Ja: 11 Nein: 7 Enthaltung: 0

    Erneute Beschlussfassung der 1. Nachtragssatzung der Gemeinde Wustermark für das Haushaltsjahr 2010 hier: Beratung und Beschlussfassung Vorlage: B-111/2011 Beschluss: Die Gemeindevertretung beschließt erneut die 1. Nach-tragssatzung der Gemeinde Wustermark für das Haushalts-jahr 2010

    Einstimmig beschlossen Abstimmungsergebnis: Ja: 18 Nein: 0 Enthaltung: 0

    Richtlinie der Gemeinde Wustermark als Schulträger über das Bildungssparen an der Oberschule Elstal hier: Neufassung der Richtlinie Vorlage: B-111/2011 Beschluss: Es wird beschlossen, die in der Anlage beigefügte Richtlinie der Gemeinde Wustermark als Schulträger über das Bil-dungssparen an der Oberschule Elstal in der Fassung vom 27.09.2011 ohne Änderungen zu erlassen. Die Richtlinie der Gemeinde Wustermark als Schulträger über das Bildungssparen an der Oberschule Elstal vom 26.10.2005 tritt gleichzeitig außer Kraft.

    Einstimmig beschlossen Abstimmungsergebnis: Ja: 18 Nein: 0 Enthaltung: 0

    Bestellung von Gemeindebediensteten der Gemeinde-verwaltung Wustermark in die Einigungsstelle gem. § 71 Personalvertretungsgesetz (PersVG) des Landes Bran-denburg hier: Beratung und Beschlussfassung über die Bestellung von Gemeindebediensteten Vorlage: B-105/2011 Beschluss: Es wird beschlossen: Folgende Gemeindebedienstete der Gemeinde Wustermark werden in die Einigungsstelle, gem § 71 Personalvertre-tungsgesetz (PersVG) des Landes Brandenburg, bestellt: Herr Andreas Guttschau Frau Petra Voigt Herr Wolfgang Scholz

    Einstimmig beschlossen Abstimmungsergebnis: Ja: 17 Nein: 0 Enthaltung: 0

    Bebauungsplan Nr. E 28 „Heidesiedlung“, Teilgebiet A hier: Beratung und Beschlussfassung über die Satzung Vorlage: B-073/2011 Beschluss: Es wird beschlossen, 1. dem Abwägungsvorschlag zur Stellungnahme des Lan-

    desamtes für Umwelt, Gesundheit und Verbrauchschutz zum Entwurf des Bebauungsplanes Nr. E 28 „Heidesied-lung“, Teilgebiet A in der Fassung vom 30.08.2011zuzustimmen.

    2. gemäß § 10 Baugesetzbuch (BauGB) in der Fassung vom 23.09.2004 (BGBl. I S. 2414), zuletzt geändert durch Artikel 4 des Gesetzes vom 22.07.2011 (BGBl. I S. 619) den Bebauungsplan Nr. E 28 „Heidesiedlung“, Teilgebiet A, bestehend aus der Planzeichnung und den textlichen Festsetzungen in der Fassung vom Septem-ber 2011 ohne Änderungen als Satzung zu erlassen.

    3. die Begründung zu dem o. g. Bebauungsplan zu billigen.

    Einstimmig beschlossen Abstimmungsergebnis: Ja: 18 Nein: 0 Enthaltung: 0

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  • Geodateninfrastruktur im Landkreis Havelland hier: Beratung und Beschlussfassung zur Rahmenvereinba-rung mit dem Landkreis Havelland Vorlage: B-113/2011 Beschluss: Es wird beschlossen, unter Federführung des Landkreises Havelland und in Zusammenarbeit mit den anderen Ge-meinden, Ämtern und Städten des Landkreises eine ge-meinsame Geodateninfrastruktur im Landkreis Havelland aufzubauen. Der Bürgermeister wird beauftragt, die notwendig Rahmen-vereinbarung mit dem Landkreis abzuschließen und die er-forderlichen finanziellen Mittel in den Haushaltsentwurf ein-zustellen.

    Einstimmig beschlossen Abstimmungsergebnis: Ja: 18 Nein: 0 Enthaltung: 0

    Konzept zur Verkehrsberuhigung im Ortsteil Elstal Vorlage: B-114/2011 Beschluss: Es wird beschlossen im Rahmen des Konzeptes zur Ver-kehrsberuhigung im Ortsteil Elstal die nachfolgend aufge-führten Maßnahmen entsprechend ihrer Priorität umzuset-zen:

    Maßnahme PrioritätRealisierung einer zielführenden Beschilderung vom Knotenpunkt B 5 „Olympisches Dorf“ über den Bahnhof Elstal zum Knotenpunkt B 5 „Elstal“ und zu-rück

    1

    Aufbringen von Piktogrammen 30km/h auf der - Maulbeerallee, vor der Lindenstraße - Puschkinstraße, vor der Wohnbebauung in einer Größe von 2000 mm

    2

    Schaffung einer geregelten Parkraumsituation in der - Maulbeerallee (bei Bedarf) - Puschkinstraße, vom Dyrotzer Ring bis Wohnbe-bauung (Optionsmaßnahme für die Zukunft)

    3

    Einstimmig beschlossen Abstimmungsergebnis: Ja: 18 Nein: 0 Enthaltung: 0

    Nichtöffentlicher Teil Bebauungsplan Nr. W 7 „GVZ Wustermark“, Teil E, 3. Änderung Vorlage: B-118/2011

    Mehrheitlich beschlossen Abstimmungsergebnis: Ja: 15 Nein: 2 Enthaltung: 0

    Umschuldung hier: Umschuldung der GVZ-Kreditverbindlichkeiten zum 30.09.2011. Vorlage: B-103/2011

    Einstimmig beschlossen Abstimmungsergebnis: Ja: 16 Nein: 0 Enthaltung: 0

    Gebäudereinigung in den gemeindeeigenen Gebäuden Vorlage: B-090/2011

    Einstimmig beschlossen Abstimmungsergebnis: Ja: 16 Nein: 0 Enthaltung: 0

    Hinweis: Die in den Beschlüssen aufgeführten Anlagen können, sofern sie nicht mit veröffentlicht sind, während der allgemeinen Sprechzeiten der Gemeinde Wustermark eingesehen werden.

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  • ÖFFENTLICHE BEKANNTMACHUNGEN Bekanntmachungsanordnung Der von der Gemeindevertretung der Gemeinde Wuster-mark in der Sitzung am 27.09.2011 als Satzung beschlos-sene Bebauungsplan Nr. E 28 „Heidesiedlung“, Teilgebiet A der Gemeinde Wustermark, Ortsteil Elstal in der Fassung vom September 2011 wird hiermit gemäß § 14 Abs. 4 der Hauptsatzung der Gemeinde Wustermark in der seit dem 29.07.2011 geltenden Fassung in Form der Ersatzbekannt-machung im nächsten Amtsblatt für die Gemeinde Wuster-mark bekannt gemacht. Im Rahmen der Ersatzbekanntmachung liegen die Plan-zeichnung, die Begründung mit dazugehörigen Umweltbe-richt und die zusammenfassende Erklärung zum Be-bauungsplan Nr. E 28 „Heidesiedlung“, Teilgebiet A gemäß § 14 Abs. 4 der Hauptsatzung in der geltenden Fassung vom 14. November 2011 bis einschließlich 29. November 2011 zu jedermanns Einsicht aus.

    Ort: Gemeindeverwaltung Wustermark, Fachbereich II, Standortförderung und Infrastruktur, Zimmer 226, Hoppen-rader Allee 1, 14641 Wustermark Zeit: während der Dienststunden Montag 9.00 – 15.00 Uhr Dienstag 9.00 – 17.30 Uhr Donnerstag 9.00 – 16.00 Uhr Freitag 9.00 – 12.00 Uhr

    Wustermark,01.11.2011

    gez. Schreiber Bürgermeister

    Bekanntmachung des Bebauungsplanes Nr. E 28 „Heidesiedlung“, Teilgebiet A der Gemeinde Wustermark, Ortsteil Elstal Die Gemeindevertretung der Gemeinde Wustermark hat in der Sitzung am 27.09.2011 den Bebauungsplan Nr. E 28 „Heidesiedlung“, Teilgebiet A bestehend aus der Planzeich-nung und den textlichen Festsetzungen gemäß § 10 Bauge-setzbuch (BauGB) in der Fassung vom 23.09.2004 (BGBI. I, S. 2414), zuletzt geändert durch Artikel 4 des Gesetzes vom 22.07.2011 (BGBI. I, S. 619) als Satzung beschlossen. Die dazugehörige Begründung zum o. g. Bebauungsplan wurde gebilligt. Der Geltungsbereich des o. g. Bebauungsplanes befindet sich südlich der Rosa-Luxemburg-Allee und umfasst die Flurstücke 277 (teilweise) und 278 (teilweise) der Flur 17 in der Gemarkung Elstal mit einer Fläche von ca. 0,9 ha. (ge-naue Abgrenzung siehe Anlage). Hiermit wird der als Satzung beschlossene Bebauungsplan Nr. E 28 „Heidesiedlung“, Teilgebiet A bekannt gegeben. Am Tage nach der Bekanntmachung, am 15.11.2011, tritt der o. a. Bebauungsplan in Kraft. Jedermann kann die Planzeichnung, die Begründung mit dazugehörigen Umweltbericht und die zusammenfassende Erklärung zum Bebauungsplan Nr. E 28 „Heidesiedlung“, Teilgebiet A in der Gemeindeverwaltung Wustermark, Fachbereich II, Standortförderung und Infrastruktur, Zimmer 226, Hoppenrader Allee 1, 14641 Wustermark, während der Dienststunden

    Montag 9.00 – 15.00 Uhr Dienstag 9.00 – 17.30 Uhr Donnerstag 9.00 – 16.00 Uhr Freitag 9.00 – 12.00 Uhr

    einsehen und über den Inhalt Auskunft verlangen. Gemäß § 215 Abs. 1 BauGB werden eine Verletzung der in § 214 Abs. 1 bis 3 BauGB bezeichneten Verfahrens- und Formvorschriften und nach § 214 Abs. 3 Satz 2 BauGB be-achtliche Mängel des Abwägungsvorgangs unbeachtlich, wenn sie nicht innerhalb eines Jahres seit dieser Bekannt-machung schriftlich gegenüber der Gemeinde unter Darle-gung des die Verletzung begründeten Sachverhalts geltend gemacht worden sind. Auf die Vorschriften in § 44 Abs. 3 und 4 BauGB Fälligkeit und Erlöschen von Entschädigungsansprüchen wird hinge-wiesen.

    Wustermark, den 01.11.2011

    gez. Schreiber Bürgermeister

    Anlage Geltungsbereich

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  • Geltungsbereich BBP "Heidesiedlung", Teilgebiet A, Rosa-Luxemburg-Allee

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  • 1. Satzung zur Änderung der Satzung zum Schutz des Denkmalbereiches Eisenbahner-Siedlung Elstal Aufgrund des § 3 Abs. 1 der Kommunalverfassung des Landes Brandenburg (BbgKVerf) vom 18. Dezember 2007 (GVBl. I/07, [Nr. 19], S. 286), geändert durch Artikel 15 des Gesetzes vom 23. September 2008 (GVBl. I/08, [Nr. 12], S. 202, 207) in Verbindung mit § 4 des Gesetzes über den Schutz und die Pflege der Denkmale im Land Brandenburg (Brandenburgisches Denkmalschutzgesetz - BbgDSchG) vom 24. Mai 2004 (GVBl.I/04, [Nr. 09], S.215) hat die Ge-meindevertretung Wustermark in der Sitzung am 08.02.2011 folgende 1. Satzung zur Änderung der Satzung zum Schutz des Denkmalbereichs Eisenbahner-Siedlung Elstal beschlossen:

    I. 1. § 1 der ursprünglichen Satzung wird gestrichen und

    durch folgenden ersetzt:

    "§ 1 Räumlicher Geltungsbereich

    Der räumliche Geltungsbereich dieser Satzung umfasst das Gebiet der Eisenbahner-Siedlung Elstal. Die Siedlung wird begrenzt durch: – die Breite Straße mit den angrenzenden Grundstücken

    im Osten, – die Friedhofstraße und den Kiefernweg im Norden, – die Lindenstraße und die Schulstraße mit den angren-

    zenden Grundstücken im Westen, – die Puschkinstraße mit den angrenzenden Grund-

    stücken im Süden. Der räumliche Geltungsbereich ist in dem als Anlage beige-fügten Übersichtsplan eingetragen. Diese Anlage ist Be-standteil dieser Satzung." 2. § 2 der ursprünglichen Satzung wird gestrichen und

    durch folgenden ersetzt:

    "§ 2 Sachlicher Geltungsbereich

    2.1. Im sachlichen Geltungsbereich sind geschützt 2.1.1 der historische Grundriss der Eisenbahner-

    Siedlung als Ausdruck der städtebaulichen Grund-konzeption der Siedlung;

    2.1.2 das äußere, in sich differenzierte Erscheinungs-bild der Eisenbahner-Siedlung, in dem sich unter-schiedliche Architekturauffassungen - einerseits eher als städtisch und andererseits eher als dörflich zu charakterisierende Bereiche - sowie die funktionale und gestalterische Konzeption der Siedlung für den Alltag der Bewohner widerspiegeln.

    2.2 Der historische Grundriss der Eisenbahner-Siedlung wird geprägt durch das Straßennetz mit

    2.2.1 seiner in Ost-West-Richtung angelegten und durch die Maulbeerallee, den Karl-Liebknecht-Platz und den Ernst-Walter-Weg bestimmten Hauptachse;

    2.2.2 den quer zur Hauptachse und in Nord-Süd-Richtung verlaufenden Wohnstraßen mit zumeist leicht geschwungenen Verläufen;

    2.2.3 dem zentralen Karl-Liebknecht-Platz, durch den die Hauptachse in parallelem Versatz hindurch läuft;

    2.2.4 den im Süden und im Norden der Siedlung in Ost-West-Richtung verlaufenden Straßen entlang von Gartenland, an denen nur wenige Wohn- und Wirtschaftsgebäude liegen; und ferner durch

    2.2.5 die einheitliche Ausrichtung der Siedlungshäuser längs der in Nord-Süd-Richtung verlaufenden Straßen, die von den öffentlichen Straßenverkehrs-flächen (Fahrbahnen und Gehwege) zurückgesetzt liegen, sodass vor den Gebäuden Vorgärten und an-dere begrünte Freiflächen angelegt sind;

    2.2.6 die davon abweichende dreiseitige Anordnung der Wohnbauten mit den teilweise im Erdgeschoss enthaltenen Läden und Büros sowie die solitär an der vierten, östlichen Seite platzierte Kirche am zent-ralen Karl-Liebknecht-Platz, durch die der Platz-raum gefasst wird;

    2.2.7 die umfangreichen Gartenanlagen hinter den Häu-sern, die in den inneren Siedlungsbereichen jeweils mit ihren Rückseiten aneinander stoßen.

    2.3 Das äußere Erscheinungsbild der Eisenbahner-Siedlung

    2.3.1 Das äußere Erscheinungsbild der Eisenbahner-Siedlung wird geprägt durch die städtebaulichen Baustrukturen, insbesondere

    2.3.1.1 von der Wohnstraßenbebauung mit hauptsächlich traufständigen zweigeschossigen Reihen- und Mehr-familienhäusern, ergänzt von Wirtschaftsgebäuden und Mauern, das heißt: eingeschossige traufständige Zeilen zwischen den Siedlungshäusern sowie mit den Siedlungshäusern durch Mauern verbundene eingeschossige Wirtschaftsgebäude, die, soweit sie an den Siedlungseingängen liegen, auch Torsituatio-nen bilden, und schließlich auch von den Mauern überhaupt, die an Wirtschaftsgebäude anschließen und mit denen Hofbereiche abgegrenzt werden (An-gaben von Geschosszahlen in diesem Abschnitt oh-ne Mitzählung von Dachgeschossen);

    2.3.1.2 vom zentralen Platz mit den hauptsächlich zweige-schossigen (hier ohne Mitzählung von Dachge-schossen) Wohn- und Geschäftshäusern in ge-schlossener Bebauung, ergänzt von einer solitär ste-henden Kirche;

    2.3.1.3 von dem aus einem historischen Schulgebäude und drei, gegenüber diesem liegenden, traufständigen zweigeschossigen Mehrfamilienhauszeilen (hier oh-ne Mitzählung von Dachgeschossen) bestehenden Ensemble an der Schulstraße, wobei die mittlere und längste Zeile gegenüber der Schule zurückgesetzt ist, so dass eine platzartige Anlage mit Rasenflächen und Wegeerschließung, hier unter Einhaltung einer Achsensymmetrie, vorliegt;

    2.3.2 Das äußere Erscheinungsbild der Eisenbahner-Siedlung wird geprägt durch die Gestaltung der Gebäude an allen ihren Seiten mit ihren vielfältig unterschiedlichen Einzelformen bzw. gestalteri-schen Einzelmerkmalen, wie

    2.3.2.1 den Baukörpern mit ihren unterschiedlichen Ausfor-mungen: von einfachen Zeilen bis zu komplex gestal-teten Baukörpern mit prägnanten Risalit- und Frontispizausformungen z. B. am Kreuzungsbereich Breite Straße / Ernst-Walter Weg;

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  • 2.3.2.2 den Fassaden mit – ihren charakteristischen Gliederungen durch un-

    terschiedliche Putzarten, – ihren unterschiedlichen Gesimsen, – den ziegelsichtigen Sockeln sowie – den vordachartigen Gesimsen an einigen Giebel-

    seiten, ferner mit besonderen Gestaltungselementen am Karl-Liebknecht-Platz wie die Gestaltung durch ziegelsichtige Fassadenbereiche, Ziegelrahmun-gen um Türen und Fenster, Bossierungen an risalitartigen Ausformungen von zwei zum Platz hin gelegenen Giebelseiten, hier auch runde Tiermotiv-Tafeln;

    2.3.2.3 der Dachlandschaft mit – geschlossenen Dachflächen von Wohn- und

    Wirtschafts- bzw. Stallgebäuden in unterschied-lichen Formen von Sattel- und Walmdächern bis hin zu komplexen Dachform-Gefügen, nur unter-brochen durch Gauben verschiedener Größe, La-ge, Form (z.B. Fledermausgauben, Giebel- und Walmgauben, Schleppgauben mit geraden und mit liegenden Wangen, Gauben mit geraden Wangen, Fenstererkern) und Gestaltung (z.B. Holzverkleidungen an Wangen, auch Fenster-gestaltung),

    – Schornsteinköpfen aus Ziegelsteinen sowie – der charakteristischen Kronendeckung bei ein-

    heitlicher Verwendung von Biberschwanzziegeln mit bestimmten Merkmalen ihrer form- und farb-gebenden Ausbildung;

    2.3.2.4 den Fensteröffnungen und Fenstern mit ihren cha-rakteristischen Gestaltungsmerkmalen Format, Fens-tergliederung, Kämpfer und Sprossen sowie ihren Profilen;

    2.3.2.5 den Türöffnungen, gestaltet durch unterschiedliche Putzumrahmungen und Putzverdachungen, zum Teil farblich abgesetzt, sowie in einigen Fällen in der Gar-tenstraße unter Eingangsloggien in Korbbogenform gelegen;

    2.3.2.6 den Hauseingangstüren, unterschiedlich durch Holz und Glasfüllungen sowie anderen Gestaltungsdetails wie die unterschiedlichen Sprossungen der Glasfeld-rahmen gegliedert;

    2.3.2.7 den gemauerten Stufenanlagen vor den Hausein-gangstüren mit unterschiedlichen Formgebungen;

    2.3.2.8 den zweiflügeligen Rundbogentoren an den Stallge-bäuden und zum Teil in den Mauern;

    2.3.2.9 den rückwärtigen Veranden bei noch erkennbaren bauzeitlichen Gestaltungselementen;

    2.3.2.10 den Farbgebungen der einzelnen Bauteile wie – das matte Naturrot von Ziegelflächen – und der mit Biberschwanzziegeln gedeckten Dä-

    cher, – die putzfarbenen Fassaden, – die zum Teil farblich abgesetzten

    Türverdachungen und -umrahmungen sowie – die unterschiedlichen Farben der Türen;

    2.3.2.11 den weiteren Gestaltungselementen, wie z. B.: – "Katzentreppen" an den Schornsteinen, – Hausnummerbemalungen über den Haustüren,

    – Fensterläden unterschiedlicher Farbe und Gestal-tung,

    – figürliche Plastiken über den Hauseingängen des Gebäudes Schulstr. 17-21,

    – Granitplatten vor den Hauseingängen. 2.3.3 Das äußere Erscheinungsbild der Eisenbahner-

    Siedlung wird geprägt durch bauzeittypische Ma-terialien an allen Gebäuden und Gebäudeteilen, unabhängig von ihrem Überformungszustand: z. B. Holz für Fenster und Fensterläden, Dachgauben, To-re, Türen und Veranda-Brüstungen, Ton für Biber-schwanzziegel;

    2.3.4 Das äußere Erscheinungsbild der Eisenbahner-Siedlung wird geprägt durch die Vorgartenberei-che und sonstigen Freiräume zwischen den Wohnhäusern und ihren Nebengebäuden einerseits und der Straßenfahrbahn mit seinen Gehbereichen andererseits: Die zurückhaltende und offene Gestaltung von Vor-gärten und weiteren straßenbegleitenden Freiflächen vor den Wohnhäusern und ihren Wirtschaftsgebäu-den ist geprägt lediglich von – Rasenflächen, – Hausbäumen (Birken) und Einfriedungen durch

    niedrige Hecken (Liguster oder ähnliche Arten), – Großbäumen (insbesondere Linden) an Kreu-

    zungen und Einmündungen von Straßen, – Plattenwegen, die auf die Hauseingänge gerade

    zulaufen, sowie – Wegen zu den Tordurchgängen der Wirtschafts-

    gebäude. 2.3.5 Das äußere Erscheinungsbild der Eisenbahner-

    Siedlung wird geprägt durch die weitläufigen Gartenbereiche hinter den Häusern und die längs der rückwärtigen Gebäudefluchten verlaufenden Er-schließungswege;

    2.3.6 Das äußere Erscheinungsbild der Eisenbahner-Siedlung wird geprägt durch die Straßenbereiche mit der teilweise vorhandenen Pflasterung, den bordsteineingefassten Fahrbahnen, den betonplat-tenbelegten Bürgersteigen sowie mit zum Teil Alleen bildenden Straßenbäumen."

    3. § 3 der ursprünglichen Satzung wird gestrichen und

    durch folgenden ersetzt:

    "§ 3 Begründung der Unterschutzstellung

    Der im § 1 bezeichnete Denkmalbereich wird unter Schutz gestellt, weil er geschichtliche, städtebauliche und künstleri-sche Bedeutung besitzt. Die Eisenbahnersiedlung wurde zwischen 1919/20 und 1930 als Wohnsiedlung für den nahe gelegenen Rangier-bahnhof Wustermark, der zu dieser Zeit einer der größten Güterumschlagplätze Deutschlands war, errichtet. Bauherr war die Deutsche Reichsbahn. Für Entwurf und Ausführung war die gemeinnützige Reichsbahn-Siedlungs-Gesellschaft Berlin verantwortlich. Die Siedlung wurde in mehreren aufeinanderfolgenden Bauabschnitten errichtet. Angefangen wurde mit der Breiten Straße und der Gartenstraße im Osten. Ihren vorläufigen Abschluss fand die Bautätigkeit ca. 1930 mit der Linden-straße und der Schulstraße. Eine 1939 projektierte Erweite-rung in westliche Richtung wurde nicht mehr ausgeführt.

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    Die Siedlung besteht aus Baublöcken mit je vier bis sechs Reihenhäusern, die untereinander durch eingeschossige Stallgebäude verbunden sind. Sie reihen sich an den leicht geschwungenen Straßen auf. Hinter den Häusern befinden sich große Nutzgärten (für jede Familie ca. 400 m²), die eine teilweise Selbstversorgung erlaubten. Während sich in der Grundkonzeption die Siedlungshäuser der späteren Bauphasen nicht von denen der früheren un-terscheiden, lassen sich in der architektonischen Gestaltung die unterschiedlichen Entstehungszeiten gut nachvollziehen. Die Häuser der ersten Bauphase (Breite Straße, Garten-straße) sind vielfältig gegliedert durch fein profilierte Gesim-se, durch glatte Putzfelder, die bei einigen Blocks die Türachse betonen (Breite Straße), bei anderen als breite Bänder die Fenster zusammenfassen oder die Türen rah-men (Gartenstraße), durch die unterschiedliche Größe der Fenster und durch verschiedenartige, von Block zu Block variierende Türverdachungen. Einige Blocks in der Garten-straße besitzen korbbogenartige Eingangsloggien, bei ande-ren führen Treppen zu den Eingangstüren. Die Häuser der späteren Bauphasen besitzen eine weniger kleinteilige Fas-sadenaufteilung. Die Bebauung des zentralen Karl-Liebknecht-Platzes weist leicht expressionistische Details auf. Die langgestreckten Fassaden der Lindenstraße sind durch ein angedeutetes Stockwerkgesims, die Rahmung der Eingangstüren und die zu diesen empor führenden Treppen gegliedert. Am stärksten vereinfacht sind die Häuser in der Schulstraße. Die Eisenbahner-Siedlung ist Zeugnis des umfangreichen Wohnungsbauprogramms, mit dem die Reichsbahn ab 1919 der allgemeinen Wohnungsnot begegnete, und das für eine Unterbringung der Eisenbahner möglichst in der Nähe ihrer Dienststelle sorgen sollte. Mit ihrem dörflichen Charakter und der Möglichkeit der Selbstversorgung - als Reaktion auf die wirtschaftliche Notlage nach dem Ersten Weltkrieg - ist die Siedlung ein charakteristisches Beispiel für die allge-meinen Tendenzen des Siedlungsbaus dieser Zeit. Die spä-teren Bauabschnitte veranschaulichen, dass sich die Kon-zeption der dörflichen Selbstversorger-Siedlung als konser-vative Alternative zu den Großsiedlungen die ganzen 1920er Jahre über hielt. Auch in ihrer städtebaulichen Anlage ist die Siedlung ein typischer Vertreter des Siedlungsbaus der Zeit nach dem Ersten Weltkrieg - zumindest in den frühen Bauabschnitten - und dessen Weiterleben in den konservativen Architektur-strömungen der 20er Jahre. Mit ihren leicht geschwungenen Straßen, dem Wechsel zwischen Wohn- und Stallgebäuden verschiedener Höhe, den Gärten hinter den Häusern und der abwechslungsreichen architektonischen Gestaltung er-füllt sie die zeitgenössische Forderung nach einer „maleri-schen", „natürlichen" Wirkung des Straßenraumes, die ihre Wurzeln in der Siedlungsbewegung zu Beginn des

    20. Jahrhunderts hat, und die sich gegen städtische Wohn- und Lebensformen wandte. Dies gilt vor allem für die quer zur Hauptachse verlaufenden Wohnstraßen, während der zentrale Platz mit Kirche, Läden und Restaurant eher „städtisch" wirkt. In den späteren Bau-abschnitten, der Linden- und der südlichen Schulstraße, weicht das malerische Element zurück zugunsten einer li-nearen, großflächigeren Gestaltung, die bei der Schule und der gegenüberliegenden Wohnbebauung zu einer repräsen-tativen Platzgestaltung mit einer in den früheren Bauab-schnitten vermiedenen Achsensymmetrie führt. Wesentlich zum Gesamteindruck der Siedlung trägt die Formen- und Detailvielfalt der Architektur bei, die die ver-schiedenen Entstehungsphasen voneinander unterscheidet und dafür sorgt, dass - trotz der einheitlichen Wirkung der zweigeschossigen Putzbauten - keinerlei Monotonie auf-kommt. Vor allem die ausgewogene, dabei gleichzeitig spannungsreiche Fassadengliederung der frühen Bauten ist bemerkenswert. Mit ihren scharf eingeschnittenen Fenstern, ihren sparsamen Ornamenten und ihren ausgewogenen Proportionen erinnert diese Architektur an den Architekten Heinrich Tessenow. Die verschiedenen Bauphasen ergän-zen sich gegenseitig und bilden sowohl künstlerisch als auch städtebaulich ein harmonisches Ganzes. Als typische Reichsbahnsiedlung der Nachkriegszeit, die gleichzeitig das zeitgenössische Konzept einer zumindest teilweisen Selbstversorgung verfolgte und das Ideal einer „malerischen" Gestaltung erfüllte, besitzt die Siedlung sozi-algeschichtliche und städtebauliche Bedeutung. Als Beispiel für die Weiterführung des Siedlungsideals der unmittelbaren Nachkriegszeit, das auf die Siedlungsbewegung des frühen 20. Jahrhunderts zurückgeht, in einer konservativen Ge-genbewegung zum „Neuen Bauen" der 1920er Jahre besitzt sie architekturgeschichtliche Bedeutung. Ihre künstlerische Bedeutung liegt vor allem in der qualitätsvollen Ausführung der Bauten des ersten Bauabschnittes."

    II.

    1. Inkrafttreten Die 1. Satzung zur Änderung der Satzung zum Schutz des Denkmalbereichs Eisenbahner-Siedlung Elstal tritt am Tage nach der öffentlichen Bekanntmachung in Kraft.

    Wustermark, den 17.06.2011

    gez. Schreiber Bürgermeister

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  • 1. Änderung der Benutzungs- und Entgeltordnung für die gemeindeeigenen Räume in der Gemeinde Wustermark Die Gemeindevertretung hat in ihrer Sitzung am 21.06.2011 folgende 1. Änderung der Benutzungs- und Entgeltordnung für die gemeindeeigenen Räume in der Gemeinde Wuster-mark mit Wirkung zum 01.01.2012 beschlossen: 4. Nutzungsentgelte / Pfand Für die Überlassung der unter Ziffer 1. dieser Benutzungs- und Entgeltordnung genannten Räume wird ein Entgelt er-hoben. Das Entgelt beträgt je Nutzungstag für die unter • Ziffer 1. Buchstabe a) bis b) dieser Ordnung aufgeführ-

    ten Räume sowie für die unter - außerhalb der Heizperiode

    (01. Mai – 30. September) 50,00 EUR - während der Heizperiode

    (01. Oktober – 30. April) 60,00 EUR • Ziffer 1. Buchstabe c) bis f) dieser Ordnung aufgeführten

    Räume sowie für die unter Ziffer 1. Buchstabe g) und h) genannten Schul-und Klassenräume - außerhalb der Heizperiode

    (01. Mai – 30. September) 60,00 EUR

    - während der Heizperiode (01. Oktober – 30. April 80,00 EUR

    In begründeten Ausnahmefällen (z. B Trauerfeiern u. ä.) können bei einer Nutzungsdauer von bis zu 5 Stunden die voran genannten Entgeltsätze auf Antrag gemäß Ziffer 8. durch den Bürgermeister auf die Hälfte ermäßigt werden. • Ziffer 1. Buchstabe g) und h) dieser Ordnung aufgeführ-

    ten Schulaulen sowie die unter Ziffer 1. Buchstabe i) und j) genannten Sporthallen - außerhalb der Heizperiode

    (01. Mai – 30. September) 150,00 EUR - während der Heizperiode

    (01. Oktober – 30. April) 180,00 EUR • Ziffer 2.4 genannten Nutzer das Doppelte der vorste-

    henden Entgeltsätze.

    Wustermark,13.09.2011

    gez. Schreiber Bürgermeister

    Widmungsverfügung Nr.: 2011/01 zur Widmung von Straßenverkehrsflächen in der Gemeinde Wustermark hier: „Athener Straße“, „Amsterdamer Straße“, „Pariser Straße“, „Radelandberg“, „Zum Olympischen Dorf“ und „Zum Wasserwerk“ Nach § 6 Brandenburgisches Straßengesetz in der Be-kanntmachung der Neufassung vom 28. Juli 2009 (GVBl.I/09, [Nr. 15], S.358) zuletzt geändert durch Artikel 7 des Gesetzes vom 13. April 2010 (GVBl. I/10, [Nr. 17]), er-halten: 1) die in der

    Gemarkung: Elstal Flur: 17 Flurstück/e: 143

    gelegene Fläche der Straße „Athener Straße“, die von der „Amsterdamer Straße“ abzweigt sowie 2) die in der

    Gemarkung: Elstal Flur: 17 Flurstück/e: 97, 221, 224, 226, 229

    gelegene Fläche der Straße „Amsterdamer Straße“, die zwischen den Straßen „Athener Straße“ und „Zum Was-serwerk“ liegt und 3) die in der

    Gemarkung: Elstal Flur: 17 Flurstück/e: 201, 202, 252 und 254

    gelegene Fläche der Straße „Pariser Straße“, die zwischen den Straßen „Athener Straße“ und „Zum Was-serwerk“ liegt und

    4) die in der Gemarkung: Elstal Flur: 17 Flurstück/e: 121, 150, 194, 196, 198, 200, 203, 205, 207, 209, 211, 213, 215, 217, 219, 222, 225 und 227

    gelegene Fläche der Straße „Radelandberg“, die zwischen den Straßen „Rosa-Luxemburg-Allee“ und „Zum Olympischen Dorf“ sowie 5) die in der

    Gemarkung: Elstal Flur: 17 Flurstück/e: 140, 148 (Teilfläche), 184, 186, 188 (Teilfläche), 192 (Teilfläche),

    gelegene Fläche der Straße „Zum Olympischen Dorf“, die von der Straße „Hauptstraße“ abzweigt sowie 6) die in der

    Gemarkung: Elstal Flur: 17 Flurstück/e: 120, 152, 230, 232, 234, 236, 238, 240, 242, 244, 246, 248, 250, 253, 255, 257, 259 und 261

    gelegene Fläche der Straße „Zum Wasserwerk“, die zwischen den Straßen „Amsterdamer Straße“ und „Zum Olympischen Dorf“ liegt

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    die Eigenschaft einer öffentlichen Straße. Sie werden der Allgemeinheit für den öffentlichen Verkehr ohne Beschrän-kung zur Verfügung gestellt. Die oben genannten Verkehrsflächen werden in die Gruppe der Gemeindestraßen eingestuft. Die Lage der vorgenannten Widmungsflächen ist in der An-lage markiert. Die Widmungsverfügung wird am Tag nach ihrer öffentli-chen Bekanntmachung wirksam.

    Rechtsbehelfsbelehrung: Gegen diese Widmung kann innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe Widerspruch erhoben werden. Der Wider-spruch ist schriftlich oder zur Niederschrift bei der Gemein-de Wustermark, Hoppenrader Allee 1, 14641 Wustermark einzulegen. Falls die Frist durch das Verschulden eines Bevollmächtig-ten versäumt werden sollte, so würde dessen Verschulden dem Widerspruchsführer zugerechnet werden.

    Wustermark, den 16.09.2011

    gez. Schreiber Bürgermeister

    Anlage zur Widmungsverfügung Nr.: 2011/01 hier: Auszug aus Sagis web (Teilausschnitt eines Lageplans)

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    Zum Olympischen Dorf

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    St. Louiser Straße

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  • Widmungsverfügung Nr.: 2011/02 zur Widmung von Straßenverkehrsflächen in der Gemeinde Wustermark hier: „Antwerpener Straße“, „Londoner Straße“, „St. Louiser Straße“ und „Stockholmer Straße“ Nach § 6 Brandenburgisches Straßengesetz in der Be-kanntmachung der Neufassung vom 28. Juli 2009 (GVBl.I/09, [Nr. 15], S.358) zuletzt geändert durch Artikel 7 des Gesetzes vom 13. April 2010 (GVBl.I/10, [Nr. 17]), er-halten: 1) die in der

    Gemarkung: Elstal Flur: 17 Flurstück/e: 218 und 235

    gelegene Fläche der Straße „Antwerpener Straße“, die zwischen den Straßen „Athener Straße“ und „Radeland-berg“ sowie zwischen den Straßen „Radelandberg“ und „Zum Wasserwerk“ liegt sowie 2) die in der

    Gemarkung: Elstal Flur: 17 Flurstück/e: 247

    gelegene Fläche der Straße „Londoner Straße“, die zwischen den Straßen „Radelandberg“ und „Zum Was-serwerk“ liegt und 3) die in der

    Gemarkung: Elstal Flur: 17 Flurstück/e: 208

    gelegene Fläche der Straße „St. Louiser Straße“, die zwischen den Straßen „Athener Straße“ und „Radeland-berg“ liegt und 4) die in der

    Gemarkung: Elstal Flur: 17 Flurstück/e: 214 und 241

    gelegene Fläche der Straße „Stockholmer Straße“, die zwischen den Straßen „Athener Straße“ und „Radeland-berg“ sowie zwischen den Straßen „Radelandberg“ und „Zum Wasserwerk“ liegt sowie die Eigenschaft einer öffentlichen Straße. Sie werden der Allgemeinheit für den öffentlichen Verkehr ohne Beschrän-kung zur Verfügung gestellt. Die oben genannten Verkehrsflächen werden in die Gruppe der Gemeindestraßen eingestuft. Die Lage der vorgenannten Widmungsflächen ist in der An-lage markiert. Die Widmungsverfügung wird am Tag nach ihrer öffentli-chen Bekanntmachung wirksam. Rechtsbehelfsbelehrung: Gegen diese Widmung kann innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe Widerspruch erhoben werden. Der Wider-spruch ist schriftlich oder zur Niederschrift bei der Gemein-de Wustermark, Hoppenrader Allee 1, 14641 Wustermark einzulegen. Falls die Frist durch das Verschulden eines Bevollmächtig-ten versäumt werden sollte, so würde dessen Verschulden dem Widerspruchsführer zugerechnet werden.

    Wustermark, den 16.09.2011

    gez. Schreiber Bürgermeister

    14 Jahrgang 18 • Nr. 7 • 14.11.2011

    http://www.bravors.brandenburg.de/media_fast/land_bb_bravors_01.a.111.de/GVBl_I_15_2009.pdfhttp://www.bravors.brandenburg.de/media_fast/land_bb_bravors_01.a.111.de/GVBl_I_17_2010.pdf

  • Jahrgang 18 • Nr. 7 • 14.11.2011 15

    Anlage zur Widmungsverfügung Nr.: 2011/02 hier: Auszug aus Sagis web (Teilausschnitt eines Lageplans)

    N Widmungsverfügung Nr.: 2011/03 zur Widmung von Straßenverkehrsflächen in der Gemeinde Wustermark hier: „Ernst-Thälmann-Platz“ Nach § 6 Brandenburgisches Straßengesetz in der Be-kanntmachung der Neufassung vom 28. Juli 2009 (GVBl.I/09, [Nr. 15], S.358) zuletzt geändert durch Artikel 7 des Gesetzes vom 13. April 2010 (GVBl.I/10, [Nr. 17]), er-hält die in der : 1) Gemarkung: Elstal

    Flur: 4 Flurstück/e: 6 und 164

    gelegene Fläche der Straße „Ernst-Thälmann-Platz“, die von der Straße „Breite Straße“ abzweigt

    die Eigenschaft einer öffentlichen Straße. Sie wird der All-gemeinheit für den öffentlichen Verkehr mit einem zulässi-gen Gesamtgewicht von max. 7,5 t zur Verfügung gestellt. Die oben genannte Verkehrsfläche wird in die Gruppe der Gemeindestraßen eingestuft. Die Lage der vorgenannten Widmungsflächen ist in der An-lage markiert. Die Widmungsverfügung wird am Tag nach ihrer öffentli-chen Bekanntmachung wirksam.

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  • 16 Jahrgang 18 • Nr. 7 • 14.11.2011

    Rechtsbehelfsbelehrung: Gegen diese Widmung kann innerhalb eines Monats nach

    h erhoben werden. Der Wider-

    ustermark, den 16.09.2011

    ez. Schreiber

    nlage zur Widmungsverfügung Nr.: 2011/03 es Lageplans)

    Bekanntgabe Widersprucspruch ist schriftlich oder zur Niederschrift bei der Gemein-de Wustermark, Hoppenrader Allee 1, 14641 Wustermark einzulegen. Falls die Frist durch das Verschulden eines Be-vollmächtigten versäumt werden sollte, so würde dessen Verschulden dem Widerspruchsführer zugerechnet werden.

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    Ahier: Auszug aus Sagis web (Teilausschnitt ein

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  • Widmungsverfügung Nr.: 2011/04 zur Widmung von Straßenverkehrsflächen in der Gemeinde Wustermark hier: „Am Sportplatz“ Nach § 6 Brandenburgisches Straßengesetz in der Be-kanntmachung der Neufassung vom 28. Juli 2009 (GVBl.I/09, [Nr. 15], S.358) zuletzt geändert durch Artikel 7 des Gesetzes vom 13. April 2010 (GVBl.I/10, [Nr. 17]), er-hält die in der : 1) Gemarkung: Elstal

    Flur: 3 Flurstück/e: 714

    gelegene Fläche der Straße „Am Sportplatz“, die zwischen den Straßen „Ernst-Walter-Weg“ und „Rosa-Luxemburg-Allee“ liegt die Eigenschaft einer öffentlichen Straße. Sie wird der Allgemeinheit für den öffentlichen Verkehr mit einem zulässigen Gesamtgewicht von max. 7,5 t zur Verfü-gung gestellt. Die oben genannte Verkehrsfläche wird in die Gruppe der Gemeindestraßen eingestuft.

    Die Lage der vorgenannten Widmungsfläche ist in der Anla-ge markiert. Die Widmungsverfügung wird am Tag nach ihrer öffentli-chen Bekanntmachung wirksam. Rechtsbehelfsbelehrung: Gegen diese Widmung kann innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe Widerspruch erhoben werden. Der Wider-spruch ist schriftlich oder zur Niederschrift bei der Gemein-de Wustermark, Hoppenrader Allee 1, 14641 Wustermark einzulegen. Falls die Frist durch das Verschulden eines Be-vollmächtigten versäumt werden sollte, so würde dessen Verschulden dem Widerspruchsführer zugerechnet werden.

    Wustermark, den 16.09.2011

    gez. Schreiber Bürgermeister

    Anlage zur Widmungsverfügung Nr.: 2011/04 hier: Auszug aus Sagis web (Teilausschnitt eines Lageplans)

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    Jahrgang 18 • Nr. 7 • 14.11.2011 17

    http://www.bravors.brandenburg.de/media_fast/land_bb_bravors_01.a.111.de/GVBl_I_15_2009.pdfhttp://www.bravors.brandenburg.de/media_fast/land_bb_bravors_01.a.111.de/GVBl_I_17_2010.pdf

  • Bekanntmachung der Haushaltssatzung der Gemeine Wustermark für das Haushaltsjahr 2011 1. Haushaltssatzung Vorlage: B-075/2011 Auf Grund des § 67 der Kommunalverfassung des Landes Brandenburg hat die Gemeindevertretung in ihrer Sitzung am 19. Juli 2011 folgende Haushaltssatzung beschlossen:

    § 1

    Der Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2011 wird 1. im Ergebnishaushalt mit dem Gesamtbetrag der

    ordentlichen Erträge auf 12.410.800,00 EURordentlichen Aufwendungen auf 12.392.500,00 EUR außerordentlichen Erträge auf 4.422.900,00 EURaußerordentlichen Aufwendungen auf 4.422.900,00 EUR

    2. im Finanzhaushalt mit dem Gesamtbetrag der

    Einzahlungen auf 31.752.700,00 EURAuszahlungen auf 32.071.700,00 EUR

    festgesetzt. Von den Einzahlungen und Auszahlungen des Finanzhaus-haltes entfallen auf:

    Einzahlungen aus laufender Ver-waltungstätigkeit auf

    11.266.500,00 EUR

    Auszahlungen aus laufender Ver-waltungstätigkeit

    11.354.300,00 EUR

    Einzahlungen aus der Investitions-tätigkeit auf

    5.178.000,00 EUR

    Auszahlungen aus der Investitions-tätigkeit auf

    2.203.600,00 EUR

    Einzahlungen aus der Finanzie-rungstätigkeit auf

    15.308.200,00 EUR

    Auszahlungen aus der Finanzie-rungstätigkeit auf

    18.513.800,00 EUR

    Einzahlungen aus der Auflösungvon Liquiditätsreserven

    0,00 EUR

    Auszahlungen an Liquiditätsreser-ven

    0,00 EUR

    §2

    Kredite zur Finanzierung von Investitionen und Investitions-förderungsmaßnahmen werden nicht festgesetzt.

    §3

    Verpflichtungsermächtigung in Höhe von 831.800 € werden festgesetzt.

    §4

    Die Steuersätze für die Realsteuern werden für das Haus-haltsjahr wie folgt festgesetzt: 1. Grundsteuer

    a) für die land- und forstwirtschaftlichen Betriebe (Grundst. A)

    300 v. H.

    b) für die Grundstücke (Grundsteuer B) 380 v. H. 2. Gewerbesteuer

    §5

    1. Die Wertgrenze, ab der außerordentliche Erträge und Aufwendungen als für die Gemeinde von wesentlicher Bedeutung angesehen werden, wird auf 20.000 Euro festgesetzt.

    2. Die Wertgrenze für die insgesamt erforderlichen Auszah-lungen, ab der Investitionen und Investitionsförderungs-maßnahmen im Finanzhaushalt einzeln darzustellen sind, wird auf 20.000 Euro festgesetzt.

    3. Die Wertgrenze, ab der überplanmäßige und außer-planmäßige Aufwendungen und Auszahlungen der vor-herigen Zustimmung der Gemeindevertretung bedürfen, wird auf 20.000 Euro festgesetzt.

    4. Die Wertgrenzen, ab der eine Nachtragssatzung zu er-lassen ist, werden bei: a) der Entstehung eines Fehlbetrages beim ordentli-

    chen Ergebnis auf 200.000 € und b) bei bisher nicht veranschlagten oder zusätzlichen

    Einzelaufwendungen oder Einzelauszahlungen auf 200.000 Euro

    festgesetzt.

    §6

    Nach dem Haushaltssicherungskonzept ist der Haushalts-ausgleich im Jahre 2013 wieder hergestellt. Die dafür im Haushaltssicherungskonzept enthaltenen Konsolidierungs-maßnahmen sind bei der Ausführung des Haushaltsplanes umzusetzen.

    330 v. H.

    18 Jahrgang 18 • Nr. 7 • 14.11.2011

  • 2. Genehmigung der Kommunalaufsicht Die Kommunalaufsicht des Landkreises Havelland hat mit Bescheid vom 18.10.2011, Aktenzeichen 15.2.2.11.11, den Antrag der Gemeinde Wustermark auf Genehmigung des Haushaltssicherungskonzeptes (B-074/2011) und der Haushaltssatzung (B-075/2011) für das Haushaltsjahr 2011 unter folgenden Auflagen genehmigt: 1. Sämtliche Einzahlungen aus Grundstücksverkäufen sind

    uneingeschränkt zur Kredittilgung zu verwenden. 2. Mit der 1. Nachtragshaushaltssatzung 2011 ist die aus-

    schließlich als Auszahlung im Finanzhaushalt veran-schlagte Miete für den Grundschulteil Wustermark als Aufwand in den Ergebnishaushalt zu übernehmen.

    3. Betreffend der im Stellenplan 2011 (neu) festgesetzten A 13 Stelle wird gem. § 112 BbgKVerf um Unterrichtung gebeten.

    4. Die Auszahlungen für die Investitionstätigkeit sind auf ein Mindestmaß zu beschränken, d.h. Investitionen sind nur im Rahmen zulässig, als sie aus der investiven Schlüsselzuweisung finanziert werden können. Darüber hinausgehende Investitionen sind nur im Rahmen einer rechtlichen Verpflichtung zulässig. Übersteigende Ein-nahmen sind grundsätzlich zur Tilgung zu verwenden.

    5. Zur Realisierung der geplanten Einnahmen aus Grund-stücksverkäufen sowohl für das laufende Haushaltsjahr als auch für den mittelfristigen Finanzplanungszeitraum wird um einen vierteljährlichen Bericht gebeten. Dieser Bericht soll den jeweiligen Umsetzungsstand (beispiels-weise den Sachstand von Genehmigungsverfahren) um-fassend wiedergeben. Dies bezieht sich auch auf Flä-chen, die durch den Optionsvertrag vom 04.September 2009 gebunden sind.

    6. Entsprechend der Auflage aus dem Zuwendungsbe-scheid des Ministerium des Innern vom 21.Dezember 2010 ist der Zuschussbedarf für den Bauhof auf 0,00 Eu-ro zu reduzieren.

    7. Über die Umsetzung aus der Genehmigung der zum Haushalt 2010 nicht erfüllten Auflagen ist weiterhin zu berichten. Dies betrifft: a. Das Spektrum der Aufgabenerfüllung der Gemeinde

    ist auf die Kernaufgaben zu reduzieren. Es ist zu überprüfen, inwieweit die Möglichkeit besteht, Auf-gaben an Dritte zu übertragen bzw. Synergieeffekte durch gemeinsame Aufgabenerfüllung mit Nachbar-gemeinden zu beschränken.

    b. Die Verwaltungsstruktur ist hinsichtlich möglicher Personalkostenreduzierungen zu überprüfen. Das bestehende Personalentwicklungskonzept ist fortzu-schreiben. Personalwirtschaftliche Maßnahmen mit finanziellen Auswirkungen sind auf das gesetzliche Mindestmaß zu beschränken.

    8. Die im HSK. S. 32 befindliche Übersicht der freien Grundstücksflächen im GVZ ist insbesondere hinsicht-lich der Position 1 detaillierter aufzuschlüsseln.

    9. Die gem. § 85 Abs. 1 BbgKVerf zum 01.01.2011 aufzu-stellende Eröffnungsbilanz ist der Kommunalaufsicht un-verzüglich nach Aufstellung vorzulegen.

    3. Bekanntmachung Die vorstehende Haushaltssatzung wird hiermit öffentlich bekannt gemacht. 4. Einsichtnahme Gemäß § 67 Abs. 5 BbgKVerf kann jeder Einsicht in den Haushalt 2011, ihre Anlagen und das Haushaltssicherungs-konzept nehmen. Die Einsichtnahme ist während der Dienststunden:

    Montag 08:00 – 16:00 Uhr Dienstag 08:00 – 18:00 Uhr Donnerstag 08:00 – 16:00 Uhr Freitag 08:00 – 12:00 Uhr

    in der Gemeindeverwaltung, 1 OG – Zimmer 102, Hoppen-rader Allee 1 in 14641 Wustermark, möglich.

    Wustermark, 11.11.2011

    gez. Schreiber Bürgermeister

    Jahrgang 18 • Nr. 7 • 14.11.2011 19

  • Impressum 1. Auflage und Bezug: Das Amtsblatt für die Gemeinde Wustermark wird in ausreichender Auflage hergestellt. Es erscheint in unregelmäßigen Abständen nach

    Bedarf und ist kostenfrei an der Bürgerinformation des Rathauses, Hoppenrader Allee 1, 1. Obergeschoss, 14641 Wustermark, erhältlich. Einzelne Exemplarekönnen schriftlich angefordert werden bei der: Gemeinde Wustermark, Bürgerinformation, Hoppenrader Allee 1, 14641 Wustermark. Ein laufender Bezug istebenfalls möglich. Darüber hinaus ist das Amtsblatt auch im Internet unter der Adresse: http://www.wustermark.de abrufbar.

    2. Herausgeber: Gemeinde Wustermark, Der Bürgermeister, Hoppenrader Allee 1, 14641 Wustermark. 3. Redaktion: Gemeinde Wustermark, Bürgerservice, Hoppenrader Allee 1, 14641 Wustermark. Tel.: 03 32 34 / 73-0, Fax: 03 32 34 / 73-250

    E-Mail: [email protected] 4. Der kostenfreie Nachdruck von Teilen des Amtsblattes ist mit entsprechender Quellenangabe gestattet.

    20 Jahrgang 18 • Nr. 7 • 14.11.2011

    mailto:[email protected]

    Beschlüsse der 39./V Sitzung der Gemeindevertretung der Gemeinde Wustermark am 27.09.2011öffentlicher TeilNeufassung der Satzung der Gemeinde Wustermark über die Einzelheiten der förmlichen Einwohnerbeteiligung in der Gemeinde Wustermark (Einwohnerbeteiligungssatzung – EbetS)Aufhebung des Beschlusses B-097/2011 Nr. 2 der 38./V Sitzung der Gemeindevertretung am 16.8.2011Neufassung der Satzung der Gemeinde Wustermark für Einwohnerbefragungen in Anwendung des § 13 der Brandenburgischen Kommunalverfassung (Einwohnerbefragungssatzung – EbefS)Erneute Beschlussfassung der 1. Nachtragssatzung der Gemeinde Wustermark für das Haushaltsjahr 2010Richtlinie der Gemeinde Wustermark als Schulträger über das Bildungssparen an der Oberschule ElstalBestellung von Gemeindebediensteten der Gemeindeverwaltung Wustermark in die Einigungsstelle gem. § 71 Personalvertretungsgesetz (PersVG) des Landes BrandenburgBebauungsplan Nr. E 28 „Heidesiedlung“, Teilgebiet AGeodateninfrastruktur im Landkreis Havelland Konzept zur Verkehrsberuhigung im Ortsteil Elstal

    Nichtöffentlicher TeilBebauungsplan Nr. W 7 „GVZ Wustermark“, Teil E, 3. ÄnderungUmschuldungGebäudereinigung in den gemeindeeigenen Gebäuden

    BekanntmachungsanordnungBekanntmachung des Bebauungsplanes Nr. E 28 „Heidesiedlung“, Teilgebiet A der Gemeinde Wustermark, Ortsteil Elstal 1. Satzung zur Änderung der Satzung zum Schutz des Denkmalbereiches Eisenbahner-Siedlung Elstal1. Änderung der Benutzungs- und Entgeltordnung für die gemeindeeigenen Räume in der Gemeinde WustermarkWidmungsverfügung Nr.: 2011/01 zur Widmung von Straßenverkehrsflächen in der Gemeinde Wustermarkhier: „Athener Straße“, „Amsterdamer Straße“, „Pariser Straße“, „Radelandberg“, „Zum Olympischen Dorf“ und „Zum Wasserwerk“

    Widmungsverfügung Nr.: 2011/02 zur Widmung von Straßenverkehrsflächen in der Gemeinde Wustermarkhier: „Antwerpener Straße“, „Londoner Straße“, „St. Louiser Straße“ und „Stockholmer Straße“

    Bekanntmachung der Haushaltssatzung der Gemeine Wustermark für das Haushaltsjahr 2011