Ambulante Gesundheitsversorgung...Fachanwalt für Medizinrecht 2 Ambulante Gesundheitsversorgung...
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H.-J. SchadeRechtsanwalt und Mediator
Fachanwalt für Medizinrecht
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Ambulante GesundheitsversorgungChancen - Delegation - Praxisabgabe
- Unternehmerforum 22./23 November 2013
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Tradierte Hausarztpraxis1.000 Patienten = 3.000 Kontakte im Quartal15 % der Patienten = 150 Patienten= 3 bis 25 der Arztkontakte p.q.
1500 Kontakte
p.q.
potenzielldelegierbar
an VERAH und Stellvertreterin
15 % = 150 Pat.z.B. Chroniker-, Schlaganfall-,
Wund-, Schmerz-, Palliativ-Patientendavon 2 % Haus-und Heimbesuche
1500Kontakte p.q.
Notwendige„Nur-Arzt“-Diagnostik
Therapie-Konzept
1500 Kontakte p.q.
potenzielldelegierbar
an VERAH und Stellvertreterin
15 % = 150 Pat.z.B. Chroniker-, Schlaganfall-,
Wund-, Schmerz-, Palliativ-Patientendavon 2 % Haus-und Heimbesuche
1500Kontakte
p.q.
Notwendige„Nur-Arzt“-Diagnostik
Therapie-Konzept
Integrations-Praxis – Übernahme ohne NachwuchsarztVerdoppelungslösung + 1.000 PatientenÜbernahme in Stufenstruktur primär Mehrbehandler-Pr axis
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Auswirkungen von Delegation:Patientenverdoppelung
Gewinnpotential = Verdoppelung und mehr – je nach GKV/PKV-Struktur
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Bericht zur Lage anlässlich der Delegiertenversammlung des Deutschen Hausärzteverbandes am
25./26. September 2013 in Berlin
MVZ- Lehr- und Trainingspraxen als Alternative in RegioMed-Konzepten mit Patiodoc
Wir wollen Medizinische Versorgungszentren (MVZ) zukünftigauch als fachgleiche, also hausärztliche Organisationen derärztlichen Kooperation betreiben können. Größerehausärztliche Kooperationen an Zentren sind auch ein Weg,Lebensplanungen der nachrückenden Medizinergenerationbesser zu berücksichtigen.
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Ärzte Zeitung 19.11.2013 05:01
Details bekannt
So will Schwarz-Rot die ambulante Versorgung umkremp elnVon Sunna Gieseke
Rolle des Hausarztes stärken
Die zentrale Rolle des Hausarztes beschreiben die künftigen Koalitionäre als "unbestritten". Daher wolle man in Zukunft diese Rolle fördern und die hausärztliche Versorgung weiter stärken.
"Die von Fachärzten erbrachte hausärztliche Leistung soll zukünftig nicht denhausärztlichen Teil der Gesamtvergütung mindern, dies gilt umgekehrt für von Hausärzte erbrachte fachärztliche Leistungen", sind sich Union und SPD einig.Einen weiteren Fokus richten die Mitglieder der AG Gesundheit auf MedizinischeVersorgungszentren (MVZ). Hier sollen künftig auch arztgruppengleiche MVZ (zum Beispiel Hausärzte , Psychotherapeuten, Fachärzte ) zugelassen werden.
Außerdem soll es auch Kommunen ermöglicht werden, eigene MVZ zu gründen. Davon ungerührt bleibe jedoch der Vorrang eines ärztlichen Bewerbers, so die Unterhändler.
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Auf Teamwork bauen
Die Altersstruktur der gegenwärtig tätigen Hausärzte istnaturgemäß eine nicht zu ändernde Tatsache. In denkommenden 20 Jahren werden weniger Hausärzte zurVerfügung stehen als heute, selbst wenn es gelingt, künftigmehr Nachwuchsmediziner für die hausärztliche Tätigkeit zugewinnen. Damit dies für die Patienten keineVerschlechterung der Versorgung mit sich bringt, bedarf esinnovativer Versorgungskonzepte und einer intelligentenArbeitsteilung in den Teams der Hausarztpraxen.
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Gemeinsam stark
„Es gibt Dinge, die ein Arzt notgedrungen machen muss, wofür eraber schlicht überqualifiziert ist oder aufgrund des Ärztemangels garkeine Zeit mehr hat“, berichtet Reiner Cremer, Facharzt fürAllgemeinmedizin. Mehr Patienten und weniger Ärzte zwingen zuEntlastung, damit das Berufsbild Hausarzt nicht abschreckend aufden Nachwuchs wirkt.Eine Möglichkeit, dieses Ziel zu erreichen, ist der Einsatz vonMedizinischen Fachangestellten, die eine Fortbildung zur sog.„Entlastenden Versorgungsassistentin“ (EVA) absolviert haben. EineEVA macht klassisch das, was medizinische Assistenzberufekennzeichnet: auf Anordnung eines Arztes gewisse Leistungenerbringen. Typische Beispiele sind die Wundversorgung und dieVerabreichung von Spritzen.
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PressemitteilungBerlin, 22. Oktober 2013
Umfrage zur Delegation ärztlicher LeistungenPatienten reagieren aufgeschlossen
Noch vor wenigen Jahren war die Delegation ärztlicher Leistungen an medizinisches Fachpersonal für viele Ärzte und Patienten undenkbar.
Mittlerweile wird das Thema „Übertragung von Heilkunde“ von Medizinern gelassener diskutiert. Auch chronisch kranke Patienten zeigen sich aufgeschlossen, wie eine aktuelle Umfrage des Gesundheitsmonitors von BARMER GEK und Bertelsmann Stiftung belegt.
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PressemitteilungBerlin, 22. Oktober 2013
Umfrage zur Delegation ärztlicher Leistungen
Erstmals präsentiert wurden die Ergebnisse heute am Rande eines Kongresses zum Einsatz arztentlastender Fachkräfte in Berlin. Demnach signalisierten insgesamt 63 Prozent der Befragten die generelle Bereitschaft, sich von Angehörigen anderer Gesundheitsberufe anstelle eines Arztes versorgen zu lassen. In der Gruppe von Versicherten, die bereits erste Erfahrungen mit der medizinischen Betreuung durch nichtärztliche Gesundheitsfach-kräfte sammeln konnten, lag die Bereitschaft sogar bei 79 Prozent. Ein Gros der Befragten, nämlich 62 Prozent, geht davon aus, dass dadurch die Wartezeiten „auf jeden Fall oder wahrscheinlich“ verkürzt werden (bei Befragten mit Erfahrungen sogar 72 Prozent).
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Delegation ärztlicher Leistungen (Anlage 24 BMV-Ä)
Die Kassenärztliche Bundesvereinigung, K. d. ö. R., Berlin,
- einerseits -
undder GKV-Spitzenverband, K. d. 6. R, Berlin,
- andererseits –
schließen als Anlage 24 zum Bundesmantelvertrag-Ätzte (BMV-Ä) die nachstehende
Vereinbarung über die Delegation ärztlicher Leistung enan nichtärztliches Personal in der ambulanten
vertragsärztlichen Versorgung gemäß §§§§ 28 Abs. 1 S. 3 SGB V vom 1. Oktober 2013
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Delegation ärztlicher Leistungen (Anlage 24 BMV-Ä)
§§§§ 1 Gegenstand
Die Vereinbarung regelt die Anforderungen für die Delegationärztlicher Leistungen an nichtärztliche Mitarbeiter in derambulanten vertragsärztlichen Versorgung und führt in einemsich im Anhang befindenden Katalog beispielhaft auf, beiwelchen Tätigkeiten richtärztliche Mitarbeiter ärztlicheLeistungen erbringen können und welche spezifischenAnforderungen an die Erbringung zu stellen sind. DieBeschreibung delegationsfähiger ärztlicher Leistungen istnicht abschließend, sondern hat den Charakter einerbespielhaften Aufzählung, die der Orientierung derHandelnden dient.
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Delegation ärztlicher Leistungen (Anlage 24 BMV-Ä)
§§§§ 2 Nicht delegierbare (höchstpersönliche) Leistungen des Arztes
Der Arzt darf Leistungen, die er aufgrund der erforderlichenbesonderen Fachkenntnisse nur persönlich erbringen kann,nicht delegieren. Dazu gehören insbesondere Anamnese,lndikationsstellung, Untersuchung des Patienten einschließlichinvasiver diagnostischer Leistungen, Diagnosestellung,Aufklärung und Beratung des Patienten, Entscheidungen überdie Therapie und Durchführung invasiver Therapien undoperativer Eingriffe.
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Delegation ärztlicher Leistungen (Anlage 24 BMV-Ä)
§§§§ 3 Nichtärztliche Mitarbeiter
Nach § 28 Abs. 1 Satz 2 5GB V gehört zur ärztlichenBehandlung auch die Hilfeleistung anderer Personen, die voneinem Vertragsarzt angeordnet und von Ihm zu verantwortenist. Zwischen dem richtärztlichen Mitarbeiter und demdelegierenden Vertragsarzt besteht ein dienstvertraglichesVerhältnis = kein Arbeitrecht !!! .
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Delegation ärztlicher Leistungen (Anlage 24 BMV-Ä)
§§§§ 4 Allgemeine Anforderungen an die Delegation
1. Der Vertragsarzt entscheidet, ob und an wen er eineLeistung delegiert.
2. Der Vertragsarzt hat sicherzustellen, dass der Mitarbeiteraufgrund seiner beruflichen Qualifikation oder allgemeinenFähigkeiten und Kenntnisse für die Erbringung derdelegierten Leistung geeignet ist (Auswahlpflicht). Er hatihn zur selbständigen Durchführung der zu delegierendenLeistung anzuleiten (Anleitungspflicht) sowie regelmäßigzu überwachen (Überwachungspflicht). Die Qualifikationdes Mitarbeiters ist ausschlaggebend für den Umfang derAnleitung und der Überwachung.
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Delegation ärztlicher Leistungen (Anlage 24 BMV-Ä)
Anhang zur Anlage 24 des BMV-ÄBeispielkatalog delegierbarer ärztlicher Leistungen
I. Allgemeine delegierbare ärztliche Tätigkeiten
Typische Mindestqualifikation
Die geforderte Qualifikation kam auch durch den Abschluss einer vergleichbaren medizinischen/heilberuflichen Ausbildung nachgewiesen werden. Eine Delegation ist auch an in Ausbildung befindliche nichtärztliche Mitarbeiter grundsätzlich möglich; der Arzt ist in diesem Fall zu besonderer Sorgfalt verpflichtet und muss sich von den erworbenen Kenntnissen und Fähigkeiten überzeugen.
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Delegation ärztlicher Leistungen (Anlage 24 BMV-Ä)
Anhang zur Anlage 24 des BMV-ÄBeispielkatalog delegierbarer ärztlicher Leistungen
I. Allgemeine delegierbare ärztliche Tätigkeiten
Delegierbare ärztliche Tätigkeit
Anamnesevorbereitung:• Standardisierte Erhebung der Anamnese
(Ergänzungen durch den Referenten: • Voraufklärung• Dokumentation• Abrechnung)
Medizinische/r Fachangestellter (MFA)
Besonderheiten und Hinweise:Spätere Überprüfung ggf. Ergänzung im Patientengespräch durch Arzt.
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Delegation ärztlicher Leistungen (Anlage 24 BMV-Ä)
Anhang zur Anlage 24 des BMV-ÄBeispielkatalog delegierbarer ärztlicher Leistungen
I. Allgemeine delegierbare ärztliche Tätigkeiten
Delegierbare ärztliche Tätigkeit
Hausbesuche
Medizinische/r Fachangestellte/r (MFA)[ggf. Curriculum „Nichtärztliche Praxisassistentin][ggf. Curriculum „Patientenbegleitung und Koordination“][ggf. Curriculum „Ambulante Versorgung älterer Menschen“][ggf. Curriculum „Palliativversorgung“]
Besonderheiten und Hinweise:Zuvor persönlicher Arzt-Patienten-Kontakt
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Delegation ärztlicher Leistungen (Anlage 24 BMV-Ä)
Anhang zur Anlage 24 des BMV-ÄBeispielkatalog delegierbarer ärztlicher Leistungen
I. Allgemeine delegierbare ärztliche Tätigkeiten
Delegierbare ärztliche Tätigkeit
Injektion: intramuskulär und subkutan (auch Impfungen)
Medizinische/r Fachangestellte/r (MFA)
Besonderheiten und Hinweise:In Abhängigkeit von der applizierten Substanz kann die Anwesenheit des Arztes erforderlich sein.
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Delegation ärztlicher Leistungen (Anlage 24 BMV-Ä)
Anhang zur Anlage 24 des BMV-ÄBeispielkatalog delegierbarer ärztlicher Leistungen
I. Allgemeine delegierbare ärztliche Tätigkeiten
Delegierbare ärztliche Tätigkeit
Injektion: intravenösInfusion: intravenös; Anlegen einer Infusion
Medizinische/r Fachangestellte/r (MFA)Kranken- und Gesundheitspfleger
Besonderheiten und Hinweise:In Abhängigkeit von der applizierten Substanz. Die Anwesenheit des Arztes ist in der Regel erforderlich. Die intravenöse Erstapplikation von Medikamenten ist nicht delegierbar.
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Delegation ärztlicher Leistungen (Anlage 24 BMV-Ä)
Anhang zur Anlage 24 des BMV-ÄBeispielkatalog delegierbarer ärztlicher Leistungen
I. Allgemeine delegierbare ärztliche Tätigkeiten
Delegierbare ärztliche Tätigkeit
Unterstützende Maßnahmen zur Diagnostik/Überwachung:- Blutentnahme kapillär sowie venös- (Langzeit-)Blutdruckmessung- (Langzeit-)EKG- Lungenfunktionstest/Spirographie- Pulsoxymetrie- Blutgasanalysen- Weitere Vitalparameter
Medizinische/r Fachangestellte/r (MFA)
Besonderheiten und HinweiseBei Risikokonstellationen oder Provokationstests muss der Arzt hinzugezogen werden.
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Hessisches Sozialministerium
Entwurf einer Richtlinie zur Förderung vonRegionalen Gesundheitsnetzen(Stand: 15.03.2013)
I.1. Zuwendungszweck, Rechtsgrundlage, Zuständigkeit
Das Gesundheitswesen steht vor einem tiefgreifenden Wandel: Diedemografische Entwicklung sowohl bei den Patientinnen und Patienten alsauch in der Ärzteschaft, der medizinischtechnische Fortschritt, dasgestiegene Gesundheitsbewusstsein und die Individualisierung derLebensstile werden die gesundheitlichen Versorgungsstrukturen undGesundheitsdienstleistungen nachhaltig verändern.
Die aus den unterschiedlichsten Gründen absehbaren Verschiebungen desMorbiditätsspektrums erfordern zielgerichtete Veränderungen derbisherigen Strukturen im Gesundheitswesen. Neben einer stärkerenPatientenorientierung bei der Akutversorgung besteht die wohl wichtigsteAufgabe künftig in einer adäquaten Versorgung von chronisch undmehrfach erkrankten Patientinnen und Patienten in einer älter werdendenBevölkerung.
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In integrativer Hinsicht besteht die Aufgabe, haus- und fachärztliche,ambulante und stationäre sowie pflegerische Behandlungsleistungen imRahmen einer interdisziplinären Kooperation mit Präventions-maßnahmen,der Rehabilitation, der Arzneimitteltherapie und-versorgung sowie mit Leistungen von sozialen Einrichtungen undPatientenorganisationen ziel- und funktionsgerecht zu verzahnen.
Hessisches Sozialministerium
Entwurf einer Richtlinie zur Förderung vonRegionalen Gesundheitsnetzen(Stand: 15.03.2013)
II.1. Zuwendungszweck, Rechtsgrundlage, Zuständigkeit
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Dabei ist zu berücksichtigen, dass sich der demografische Wandellandesweit nicht gleichmäßig , sondern regional und lokal differenziertvollzieht.
Damit auch künftig eine bedarfsgerechte und qualitativ hochwertigemedizinische, pharmazeutische und pflegerische Gesundheits-versorgung möglich ist, sind Lösungen notwendig, die sich aus derregionalen Entwicklung der Demografie und Morbidität derBevölkerung ergeben. Es bedarf dementsprechend regionalerKonzepte zur bedarfsgerechten Weiterentwicklung der gesundheitlichenVersorgung.
Hessisches Sozialministerium
Entwurf einer Richtlinie zur Förderung vonRegionalen Gesundheitsnetzen(Stand: 15.03.2013)
III.1. Zuwendungszweck, Rechtsgrundlage, Zuständigkeit
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• Modellhafte Erprobung von innovativen, sektorenübergreifendenVersorgungsformen, die die Zusammenarbeit von Ärztinnen und Ärztenmit anderen Leistungserbringern in der Region fördern, den Struktur-wandel im Gesundheitssystem bewältigen und auf andere Regionenübertragen werden können.
• Schaffung von integrierten, sektorenübergreifenden Beratungs- undUnterstützungsmodellen für Patientinnen und Patienten wie z.B. dieEinrichtung von regionalen Gesundheits-Stützpunkten als Ergänzung desLeistungsangebots von bestehenden Pflegestützpunkten , in denen
Hessisches Sozialministerium
Entwurf einer Richtlinie zur Förderung vonRegionalen Gesundheitsnetzen(Stand: 15.03.2013)
2.4.2 Neue, innovative Versorgungsformen
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− Patientinnen und Patienten in sozialen Fragen der gesundheitlichenVersorgung betreut und beraten werden,
− alle für die wohnortnahe gesundheitliche und pflegerischeVersorgung in Betracht kommenden Dienstleistungen koordiniertwerden,
− Die Apotheken die pharmazeutische Betreuung koordinieren,beispielsweise das Medikationsmanagement und die über dieArzneimittelversorgung hinausgehenden Beratungs-undServiceangebote entsprechend dem Leistungskatalog derBundesvereinigung der dt. Apothekerverbände (ABDA),
Hessisches Sozialministerium
Entwurf einer Richtlinie zur Förderung vonRegionalen Gesundheitsnetzen(Stand: 15.03.2013)
2.4.2 Neue, innovative Versorgungsformen
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Frankfurter Allgemeine Zeitung, 10.08.2013
Machtkampf um junge Mediziner im ÄrztelagerÄrztenachwuchs arbeitet heute oft lieber angestellt als selbstständig /Marburger Bund sieht neue Klientel
Bald schon könnten sich die Herausgeber des Ärzteblattes, dieBundesärztekammer und die Kassenärztliche Bundesvereinigung,veranlasst sehen, die niedergelassenen Ärzte auch überTarifvertragsergebnisse für Mediziner zu informieren - nicht über höhereHonorare der Krankenkassen, sondern höhere Tarifgehälter für in ihrenPraxen angestellte Ärzte. Schon ist der Marburger Bund, die Gewerkschaft,die zwei von drei Krankenhausärzten organisiert, dabei, auch in den Praxender niedergelassenen Ärzte Mitglieder zu gewinnen, um die Interessen derangestellten Mediziner zu bündeln und zu vertreten: "Angestellte Ärztebrauchen einen Tarifvertrag, auch wenn sie in einer Praxis a rbeiten,denn man kann nicht allein auf die Einsicht des Praxisinhabe rsvertrauen" , sagt Armin Ehl, Hauptgeschäftsführer des Marburger Bundes.
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Frankfurter Allgemeine Zeitung, 10.08.2013
Machtkampf um junge Mediziner im Ärztelager
Dabei geht es um mehr als nur um ein paar hundert Ärzte. Ende 2012arbeiteten nach Zahlen der KBV 19 099 Mediziner als Angestellte in derNiederlassung, davon etwa je die Hälfte in medizinischenVersorgungszentren und in Praxen. Die Steigerungsraten sind enorm.Vor fünf Jahren gab es erst 8563 angestellte Ärzte in der ambulantenVersorgung. Seither werden es jedes Jahr zwischen 2500 und 3500mehr. Jeder achte der mehr als 150 000 Kassenärzte arbeitet heute alsAngestellter, Tendenz steigend und "häufig ohne angemessenesGehalt" , wie die Mitgliederzeitung des Marburger Bunds zu berichtenweiß. Junge Ärzte und Ärztinnen wollen oft lieber eine geregelte 40-Stunden-Woche oder in Teilzeit arbeiten, als sich, wenn auch für mehrGeld, als Praxisinhaber mit Zwölf-Stunden-Tagen abzuplagen.
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Frankfurter Allgemeine Zeitung, 10.08.2013
Machtkampf um junge Mediziner im Ärztelager
Derzeit sortiert sich das Lager der niedergelassenen Ärzte-Arbeitgeber.Die KBV muss als Körperschaft die Interessen aller niedergelassenenÄrzte vertreten, die der angestellten wie der Praxisinhaber. Sie scheidedamit als Arbeitgebervertreter aus, sagt Köhler. Manche KV-Vorsitzendelehnen Tarifverhandlungen mit dem MB auch rundweg ab. Der Chef derKV Brandenburg, Hans-Joachim Helming, hält sie schlicht für"überflüssig" .
Sein Kollege Norbert Metke aus der großen KV Baden-Württemb ergwill die Ärztegewerkschaft ganz aus den Praxen fernhalten: " Wirlehnen jeden Vertretungsanspruch des MB für niedergelasse ne Ärzteab, seien sie angestellt oder nicht."
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(= Mehrbehandlerpraxen, MVZ)
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Ärzte Zeitung online, 06.02.2013
Südwesten:
KV will Hausärzte als Lotsen
Wohin steuert die ambulante Versorgung? Südwest-KV- Chef Metke glaubt: "DieZeit ist reif, dass sich etwas ändert." Er will Hau särzte zu Lotsen machen.
Von Florian Staeck
Keine Primärarztmodell
Dieser müsse in seiner Rolle als Erstdiagnostiker und Therapeut gestärkt werden. Dabeisollten Hausärzte, die vielerorts "am Rande ihrer Leistungsfähigkeit" arbeiteten, vonbesonders qualifizierten Medizinischen Fachangestellten entlastet werden. Konkret schlägtMetke vor, die Versorgungsassistentin VERAH , die im Rahmen von Hausarztverträgenbereits etabliert wurde, auf in der Regelversorgung einzusetzen. "Dabei muss exakt definiertwerden, welche Aufgaben der Arzt delegieren kann", fordert Metke. Denn dieses Modell seiletztlich preiswerter als die viel diskutierte Substitution ärztlicher Aufgaben durch andereGesundheitsberufe . Fachärzte könnten sich im gegenwärtigen System nur durch"Verdünnerfälle" wirtschaftlich über Wasser halten, also durch Mengenausweitung .
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I.Das Gespräch mit Dr. med. Werner Baumgärtner,
Vorsitzender Medi Geno Deutschland: Feste Preise – und Hilfe bis ins Haus
Deutsches Ärzteblatt, 17. Mai 2013
Werner Baumgärtner über friedlichere Diskussionen zum Thema Kollektiv-versus Selektivvertrag, Teamstrukturen der Zukunft und genossen-schaftliche Vorbilder wie die Winzer
Haus- und Fachärzte müssen die Versorgung bis in die Wohnhäuserhinein sichern können. Das heißt nicht , dass sie immer selbst im Einsatzsein müssen, sondern dass das auch qualifizierte Kräfte übernehmenkönnen, die mit uns zusammenarbeiten.“ Ohne derartige Angebotewürden andere versuchen , das Versorgungsmanagement zu über-nehmen, warnte Baumgärtner.
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II.Das Gespräch mit Dr. med. Werner Baumgärtner,
Vorsitzender Medi Geno Deutschland: Feste Preise – und Hilfe bis ins Haus
Deutsches Ärzteblatt, 17. Mai 2013
Die Unterstützung durch VERAH gilt als Erfolgsmodell; mehr als 4 000meist Medizinische Fachangestellte haben die 200-Stunden-Fortbildungab-solviert. Etwa zehn Prozent aller Hausarztpraxen beschäftigen Ver-sorgungsassistentinnen. Für Medi ist das erst der Anfang. Der Verbandsetzt sich dafür ein, dass sie sich auch in Facharztpraxen etablieren undarbeitet an Fortbildungskonzepten: „Fachnurses in fachärztlichenPraxen , die eine solidere Basis haben, um delegationsfähige Leistungenzu übernehmen – das wäre ein Schritt in die richtige Richtung“, schrieb dieVerbandszeitschrift „Meditimes“. „Die Jungen gehen aufs Land, wenn sieArztpraxis und Privatleben vereinbaren können. Dazu müssen sie einegroße Landpraxis zu zweit oder zu dritt führen können.“
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Erwartungen der niedergelassenen Ärzte und Psychoth erapeuten an eine zukunftssichere GesundheitspolitikStand: 1. März 2013
Haus- und fachärztliche Grundversorgung stärken
Zum Abbau der versorgungsfremden Mengensteuerung ist es erforderlich,dass alle haus- und fachärztlichen Grundleistungen außerhalb desBudgets zu festen Preisen und ohne Mengensteuerung honoriertwerden.
Die demographische Entwicklung erschwert zunehmend die medizinischeVersorgung der Bevölkerung. Dies gilt vor allem für die hausärztliche unddie wohnortnahe fachärztliche Versorgung, vornehmlich instrukturschwachen, ländlichen Gegenden.
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Delegation geeigneter ärztlicher Leistungen an nich tärztliche Fachkräfte fördern
Für die ärztliche Behandlung in der GKV gilt der Grundsatz derpersönlichen Leistungserbringung. Allerdings muss der Arzt nicht alleLeistungen höchstpersönlich erbringen . Vielmehr kann er geeigneteLeistungen an nichtärztliche Fachkräfte delegieren.Dies ist insbesondere notwendig in strukturschwachen , unterversorgtenRegionen, wo der niedergelassene Arzt darauf angewiesen ist, sich aufseine Kernkompetenzen zu konzentrieren. Solche arztunterstützendenLeistungen insbesondere in der aufsuchenden Versorgung in derHäuslichkeit der Patienten werden derzeit in Modellen wie „VERAH“oder „AGnES“ durchgeführt.
Erwartungen der niedergelassenen Ärzte und Psychoth erapeuten an eine zukunftssichere GesundheitspolitikStand: 1. März 2013
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Ärzte Zeitung, 05.01.2012
VERAH feiert Erfolge an der Ostsee
I.
Ein neuer Vertrag zwischen KV Mecklenburg-Vorpommern und d erAOK Nordost macht es möglich:
Die Versorgungsassistentinnen in der Hausarztpraxis (VER AH)können nun auch in nichtunterversorgten Gebieten eingeset ztwerden.
Wenn die Schwester nach Hause kommt: Der Nordosten ist Vorreiter
SCHWERIN (di). Die Versorgungsassistentin in der Hausarztpraxis(VERAH) entwickelt sich an der Ostsee zum Erfolgsmodell. Die Praxenbeschäftigen bereits 70 weitergebildete Assistentinnen, Tendenz steigend.
www.arztrecht.de48 Medical Tribune 48. Jahrgang Nr. 41 vom 11. Oktober 2013
Der neue EBM beschert uns ein sattes MinusGerd Rüßmann-König, Facharzt für Allgemeinmedizin, Knittlingen
Ein zusätzlicher Punkt im neuen EBM: endlich hat man erkannt, welche Unsinn in der finanziellen Abstaffelung größerer Praxen in Vergangenheit lag. Jetzt wird bei über 1.200 Patienten ein Aufschlag gewährt . Wie nett, dass die KV endlich erkannt hat, dass bei abnehmenden Ärztezahlen die Patientenzahlen zwangsläufig größer werden müssen. Endlich wird mein Einsatz diesbezüglich honoriert.
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www.arztrecht.de49
04040Zusatzpauschale zu den Gebührenordnungspositionen 04000und 04030 für die Wahrnehmung des hausärztlichenVersorgungsauftrags gemäß §§§§ 73 Abs. 1 SGB VObligater Leistungsinhalt− Vorhaltung der zur Erfüllung von Aufgaben der hausärztlichen
Grundversorgung notwendigen Strukturen,einmal im Behandlungsfall
Bei Praxen mit mehr als 1200 Behandlungsfällen je Arzt gemäß Nr. 12der Präambel 4.1, an denen ein Arzt gemäß Nr. 1 der Präambel 4.1vertragsärztliche Leistungen durchführt und berechnet, ist einAufschlag in Höhe von 10 % auf die Gebührenordnungsposition04040 vorzunehmen
Einheitlicher Bewertungsmaßstab (EBM)Stand: 4. Quartal 2013
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03040Zusatzpauschale zu den Gebührenordnungspositionen 03000und 03030 für die Wahrnehmung des hausärztlichenVersorgungsauftrags gemäß §§§§ 73 Abs. 1 SGB VObligater Leistungsinhalt− Vorhaltung der zur Erfüllung von Aufgaben der hausärztlichen
Grundversorgung notwendigen Strukturen,einmal im Behandlungsfall
Bei Praxen mit mehr als 1200 Behandlungsfällen je Arzt gemäß Nr. 11der Präambel 3.1, an denen ein Arzt gemäß Nr. 1 der Präambel 3.1vertragsärztliche Leistungen durchführt und berechnet, ist einAufschlag in Höhe von 10 % auf die Gebührenordnungsposition03040 vorzunehmen.
Einheitlicher Bewertungsmaßstab (EBM)Stand: 4. Quartal 2013
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Hausarzt und Delegation
Ausgangspunkt: • Alter 62 Jahre • 1.000 Scheine • EUR 240.000,- Umsatz p.a. • EUR 120.000,- Gewinn p.a. • Zeitaufwand 40 Stunden pro Woche Medizin + 10 Std.
Verwaltung
Ziel: • 1.500 Scheine• 30 Stunden Arbeitszeit = 4 Tage pro Woche, Freitag frei• Mehr Gewinn
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Bisher:• 1.000 Scheine – 3.000 Kontakte p.q.
8 Stunden à 6 Kontakte/Stunde = 48 bis 50 Kontakte pro Tag = 3.000 Kontakte p.q.
• Erst- und Zweit-Kontakte erbringen pro Patient EUR 60,- p.q.ab Dritt-Kontakt entsteht betriebswirtschaftlicher Verlust
Kalkulation:• 240.000,- EUR Umsatz bei 240 Arbeitstagen
= 1.000 EUR Umsatz pro Arbeitstag bei 8 Stunden Medizin+ 2 Stunden Verwaltung
• Pro Stunde EUR 100,- Umsatz = 10 Minuten +/- EUR 20,- (jeder Patientenkontakt)
• 1 bis 2 Hauptkontakte Pauschal EUR 60,- (faktisch in 10 bis 15 Minuten/wenn genug Patienten), jeder weitere Vertiefungskontakt = Betriebswirtschaftlich (-) = Verlust
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VERAHSpezialistin für Vordiagnostik, Koordination, Abrechnung, Spritzen, Blutentnahme, Wundversorgung, seelische Aktivierung
• Aufwand pro Jahr: EUR 25.000,-monatlich EUR 2.100,- = 40 Stundenpro Stunde EUR 12,-, pro 10 Minuten= EUR 2,-/ 15 min. = EUR 3,-
• 4 Kontakte pro Stunde x 7 Stunden = 28 Kontakte/Tag28 x 60 Tage = 1.680 Kontakte pro Quartal
Hausarzt und Delegation
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1.000 Patienten
Hausarzt Delegationspotenzial VERAH
1.000 Patienten 150 Patienten = Hochnutzer
= 1.500 Nur-Arzt-Kontakte= 25 Arzt-Kontakte = 20 Stunden Zeitaufwand = 6 Kontakte pro Stunde
davon 20 Patienten Haus-/Heimbesuche(240 Kontakte = 5 Arzt-Arbeitstage =EUR 5.000,- Verlust)
Ø 1 Hochnutzer-Kontakt pro Woche
20 Stunden Arztkontakt à EUR 20,- (Verlustebene)
20-30 Std. VERAH Aufwand EUR 2,-/3,- pro Kontakt
Hausarzt und Delegation
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Hausarzt Delegationspotenzial VERAH
500 Patienten 75 Kontakt-Hochnutzer-Patienten
= 750 Kontakte p.q. = 12 Kontakte = 2 Stunden pro Tag = 10 Stunden pro Woche
davon 10 Haus-/Heimbesuche750 Kontakte p.q. = 12 Kontakte proTag
2 Stunden ArztkontaktEUR 20,- Verlust p. KontaktEUR 100 – 120 pro Std. = EUR 240,-Verlust pro Tag
3 Stunden VERAH-Aufwand= EUR 2,-/3,- pro Kontakt
30 Stunden = 4 TageEUR 360.000,- Umsatz p.a.EUR 180.000,- Gewinn p.a.
VERAH Aufwand EUR 25.000,-Zusatz-Umsatz EUR 120,000,-Aufwand 2 VERAH ca. EUR 50.000,-Aufwand 3 VERAH ca. EUR 75.000,-
+500 Patienten
Hausarzt und Delegation
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„Ohne VERAH säße ich noch nachts in der Praxis“
Interview mit Dr. Andreas Hessenbruch, Facharzt für Allgemeinmedizin aus Winterbach
I.
Wie wird die VERAH bei Ihrem Personal und bei Ihren Patienten angenommen?
Meine MFAs waren von Anfang an begeistert, als ich ihnen die Fortbildung ange-boten habe. Sie haben ihre Qualifikation verbessert und haben jetzt durch dieHausbesuche einen näheren Kontakt zu den Patienten als früher. Zudemerfahren sie durch das eigenverantwortlichere Arbeiten eine Menge Motivation.
Die Patienten bringen ihnen inzwischen auch das gleiche Vertrauen entgegen wiemir. Das fördert natürlich auch die Zufriedenheit auf beiden Seiten. Von denPatienten höre ich nur Gutes. Sie sind froh, dass sie weiterhin häuslich betreutwerden und neben mir noch eine weitere Ansprechperson haben. Sie fühlen sichgut behandelt und schätzen diesen Service.
Quelle: www.kassenarzt.de
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„Ohne VERAH säße ich noch nachts in der Praxis“
Interview mit Dr. Andreas Hessenbruch, Facharzt für Allgemeinmedizin aus Winterbach
II.
Würden Sie auch anderen Kollegen raten, in die Ausb ildung einer VERAH zu investieren?
Ich kann nur sagen, dass es sich in meinem Fall gelohnt hat, obwohl wir einenhohen Kinderanteil haben und daher weniger chronische Patienten, und würdeallen Kollegen, die einen hohen Anteil älterer und chronischer Patienten haben,auch empfehlen, die Ausbildung einer VERAH zu fördern.
Quelle: www.kassenarzt.de
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Arztkontakte im Jahr 2007 – Hintergründe und Analysen
Riens B, Erhart M, Mangiapane S
Zentralinstitut für die kassenärztliche Versorgung in DeutschlandHerbert-Lewin-Platz 3 – 10623 Berlin – Tel. (030) 4005 2450 – E-Mail: [email protected]
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Ergebnisse: Die bundesweite mittlere Anzahl an Arztkontakten beträgt 17Arztkontakte pro Versicherten im Jahr 2007, wobei Frauen häufiger zumArzt gehen als Männer (20 vs. 14). Die Hälfte der GKV-Versicherten hatweniger als 11 Arztkontakte pro Jahr (Median 10). Es liegt eine starkeUngleichverteilung der Arztkontakte vor. Etwa 16 % der Patientennehmen 50 % aller Arztkontakte in Anspruch.Die hohe Anzahl der mittleren Arztkontakte in Deutschland w ird daherin erster Linie durch einen geringen Anteil an Hoch-Inanspr uch-nehmern gekennzeichnet. Es zeigt sich, dass v.a. die Morbidität derVersicherten, sowie die prädisponierenden Faktoren Geschlecht, Alter,Region (Ost/West) und sozioökonomische Lage (z.B.Beschäftigungsquote, Haushaltseinkommen) einen statistischsignifikanten Einfluss auf die mittlere Anzahl an Arztkontakten haben.
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Schlussfolgerung: Es konnte gezeigt werden, dass die mittlere Anzahl an Arztkontakten entscheidend durch eine kleine Patientengruppe mit einer hohen Anzahl an Arztkontakten beeinflusst wird.
Es handelt sich dabei überwiegend um die Patienten, die auch eineintensivere Versorgung benötigen (z.B. ältere Patienten, Patienten mitmindestens einer Morbi-RSA-Krankheit).
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Persönliche Leistungserbringung: Möglichkeiten und Grenzen der Delegation ärztlicher Leistungen
Bundesärztekammer und Kassenärztliche Bundesvereinigung
Stand: 29. August 2008
Dtsch Arztebl 2008; 105(41): A-2173 / B-1865 / C-1817
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Persönliche Leistungserbringung bedeutet nicht, das s der Arzt jede Leistung höchstpersönlich erbringen muss .
Sie erfordert vom Arzt aber immer, dass er bei Inanspruchnahme nicht ärztlicher oder ärztlicher Mitarbeiter zur Erbringung eigener beruflicher Leistungen leitend und eigenverantwortlich tätig wird.
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Delegation an nichtärztliche Mitarbeiter
Qualifikation der jeweiligen Mitarbeiter
Will der Arzt eine Leistung an einen Mitarbeiter delegieren, der über eineabgeschlossene, ihn dazu befähigende Ausbildung in einem Fachberufim Gesundheitswesen verfügt, kann er sich regelmäßig daraufbeschränken, diese formale Qualifikation des Mitarbeiters festzustellen(Zeugnis), sich zu Beginn der Zusammenarbeit mit dem betreffendenMitarbeiter davon zu überzeugen, dass die Leistungen des Mitarbeitersauch tatsächlich eine seiner formalen Qualifikation entsprechendeQualität haben, und die Qualität der erbrachten Leistungenstichprobenartig zu überprüfen.
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Erbringen nicht ärztliche Mitarbeiter delegierte Leistun gen, ist der Arztverpflichtet, sich grundsätzlich in unmittelbarer Nähe (R ufweite) aufzuhalten.Es ist daher unzulässig, in der Arztpraxis aufgrund generel ler Anordnung andas Praxispersonal Leistungen durchführen zu lassen, wenn der Arztpersönlich nicht in der Praxis erscheinen kann oder für läng ere Zeitabwesend ist. In solchen Fällen muss daher ein in der Praxis tätiger Vertreterbestellt oder die Praxis vorübergehend geschlossen werden. Bei vorübergehenderAbwesenheit können jedoch Leistungen durchgeführt werden, die der Arzteinzelfallbezogen bereits angeordnet hat, wenn dies medizinischen Erfordernissengenügt. Als Grundregel kann gelten, dass eine Abwesenheit des Arzte s umsoeher hingenommen werden kann, je höher Kenntnisstand und Er fahrung desMitarbeiters in Bezug auf die delegierte Leistung sind und j e geringer das mitder Leistung für den Patienten verbundene Gefährdungspotenzial ist. So könnenbeispielsweise vom Arzt im Einzelfall vorher angeordnete Blutentnahmen in derZeit vor Beginn der Sprechstunde durchgeführt werden, wenn der Arzt erreichbarist.
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VII. Einzelne Fragestellungen
1. Anamnese
Die Anamnese ist wegen der durch sie erhältlichen, für Diagnose undTherapie bedeutsamen Informationen eine höchstpersönlicheLeistung des Arztes und kann daher nicht an nicht ärztlicheMitarbeiter delegiert werden. Zulässig ist es allerdings, wennentsprechend qualifizierte und eingewiesene nicht ärztli cheMitarbeiter mit Patienten vorbereitend einenAnamnesefragebogen durcharbeiten und der Arzt die Angabendes Patienten im nachfolgenden Gespräch überprüft und ggf.ergänzt.
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ARBEITSPLATZ KRANKENHAUS: Vier Generationen unter einem Dach
Dtsch Arztebl 2013; 110(19): A-928 / B-808 / C-804Schmidt, Christian; Möller, Johannes; Windeck, Peter
Neben den Auswirkungen auf die Patienten hat die demografischeEntwicklung auch Effekte auf das Krankenhauspersonal: Es arbeitenmehr Generationen gleichzeitig in einem Krankenhaus als früher. Dasstellt besondere Anforderungen an die leitenden Ärzte.
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Die Eigenarten der einzelnen Generationen
Heutzutage arbeiten Beschäftigte aus vier Generationen am Arbeitsplatz Krankenhaus zusammen: die
1. Wirtschaftswundergeneration, 2. die Babyboomer, 3. die Generation X und 4. die Generation Y.
Sie unterscheiden sich in ihrer Einstellung zur Arbeit, imMotivationsverhalten und in den Anforderungen, die sie an guteFührungskräfte richten. Tabelle 1 fasst diese Unterschiede undGemeinsamkeiten zusammen.
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Von allen vorangegangenen Generationen unterscheiden sich die nach1985 geborenen Beschäftigten, die als Generation Y bezeichnetwerden. Sie ist geprägt durch das Internetzeitalter, die Verbreitung derSmartphones und sozialen Netzwerke. Gesellschaftlich bedeutsamwaren für diese Generation die Anschläge des 11. September 2001 undder darauffolgende Irakkrieg. Ferner erlebte sie die rapide weltweiteVernetzung und Globalisierung. Die Angehörigen dieser Generation sindaufgeschlossen, kontaktfreudig und optimistisch. Sie kommunizierenintensivst über elektronische Medien und nehmen diesen Lebensstil auchmit an den Arbeitsplatz. An das Verschwimmen der Grenzen vonArbeitsplatz und Privatleben haben sie sich gewöhnt. Die ständigeVerfügbarkeit des Internets hat bei ihnen die Art des Lernens beeinflusst.
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Da Wissen nahezu unbegrenzt im Internet verfügbar ist, muss es nichtständig individuell erarbeitet werden. Damit nimmt jedoch auch dasInteresse komplexe Sachverhalte in der Tiefe zu erforschen, sich alsowissenschaftlich zu engagieren, ab. Gelernt wird interaktiv undpraxisorientiert in Blended-learning-Konzepten am Computer und gernauch von zu Hause. Am Arbeitsplatz werden Hierarchien abgelehnt undfachliche Kompetenz bevorzugt. Privat nimmt die Familie einenstärkeren Stellenwert ein. Auszeiten für Kinder oder aus anderenGründen werden je nach Lebensphase genommen, insbesondere auch,weil der Frauenanteil im Beruf in dieser Generation höher ist als indenen davor.
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Beschäftigte der Generation Y erwarten ein engmaschiges Feedback undein Coaching durch ihren Vorgesetzten. Sie beanspruchen mehr direkteFührung als alle vorherigen Generationen. Diese Generation erwartet klareVorgaben und visionäre Ziele für ihre Zukunft. Arbeitszeiten und -inhaltemüssen sinnvoll gestaltet sein, Überstunden dagegen gut begründet.Werden diese Erwartungen nicht erfüllt, sind Angehörige de rGeneration Y eher bereit, den Arbeitsplatz zu wechseln, als sichselbstkritisch zu reflektieren oder gar anzupassen .
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Mitarbeitende der Altersklasse „Wirtschaftswundergeneration“ habeneine eiserne Arbeitsmoral und verstehen die scheinbar fehlendeDisziplin und Wertigkeit der Arbeit, die andere Generationen zuweilenaufweisen, nicht. Insbesondere der Umgang mit Generation Y istmanchmal schwierig, beispielsweise wenn im Rahmen vonStellenbesetzungen Aussagen wie „Herr Professor, die Hospitation inIhrer Klinik war klasse, Sie kommen in die engere Wahl“ erfolgen. Insolchen Fällen versteht die Wirtschaftswundergeneration die Welt nichtmehr. Babyboomer werden als Gewerkschaftstypen und alsharmoniebedürftige Mitarbeiter gesehen; der Generation X gehören ausder Sicht der Wirtschaftswundergeneration kompromissloseKarrieretypen an, die sich gerne fördern lassen.
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Die Auffassungen nachfolgender Generationen werden von denBabyboomern insgesamt am wenigsten verstanden. Generation X hältGeneration Y für arrogant und verwöhnt und Babyboomer für Workaholics,denen der Sinn für das Wesentliche (nämlich die Karriere) fehlt. DieJahrgänge der Wirtschaftswundergeneration werden zuweilen alsAnekdotenerzähler abgestempelt, selbst wenn eine Mentorenbeziehungbesteht.Generation Y hält Generation X für „Jammerlappen “ und Babyboomer fürWorkaholics . Da sie Hierarchien kaum Beachtung schenkt, erzeugt siebei allen älteren Generationen Spannungen. Sie stellt sich die idealeArbeitswelt so vor, dass jeder streng nach seinen Leistungen befördertwird und das Dienstalter keine Rolle spielt. Geburtsjahrgänge der 40erund 50er Jahre sind aus ihrer Sicht ältere Mitarbeiter, denen man nochInstant Messaging und SMS beibringen muss, fast wie bei den eigenenEltern.
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Herzlichen Dank
für Ihre
Aufmerksamkeit