Allgemeine Ziele und Zwecke der 5. Änderung des … · 2014. 5. 23. · Wissenschaftsstadt...

6
Wissenschaftsstadt Darmstadt Darmstadt, den 24.09.2013 Der Magistrat Allgemeine Ziele und Zwecke der 5. Änderung des Flächennutzungsplans gem. § 3 (1) Baugesetzbuch 5. Änderung des Flächennutzungsplans, Übersichtsplan

Transcript of Allgemeine Ziele und Zwecke der 5. Änderung des … · 2014. 5. 23. · Wissenschaftsstadt...

  • Wissenschaftsstadt Darmstadt Darmstadt, den 24.09.2013 Der Magistrat

    Allgemeine Ziele und Zwecke der 5. Änderung des Flächennutzungsplans

    gem. § 3 (1) Baugesetzbuch

    5. Änderung des Flächennutzungsplans, Übersichtsplan

  • Wissenschaftsstadt Darmstadt Darmstadt, den 24.09.2013 Der Magistrat

    Allgemeine Ziele und Zwecke der 5. Änderung des Flächennutzungsplans

    gem. § 3 (1) Baugesetzbuch

    Teilbereich 5.1: Nord-Ost-Umgehung

    Ausschnitt aus dem FNP mit markierter Änderung

    5. Änderung des Flächennutzungsplans, Teilbereich 5.1

    Es gilt die Legende des Flächennutzungsplanes der Wissenschaftsstadt Darmstadt

  • Wissenschaftsstadt Darmstadt Darmstadt, den 24.09.2013 Der Magistrat

    Allgemeine Ziele und Zwecke der 5. Änderung des Flächennutzungsplans

    gem. § 3 (1) Baugesetzbuch

    Teilbereich 5.2: Westumgehung nördlich der Rheinstraße

    Ausschnitt aus dem FNP mit markierter Änderung

    5. Änderung des Flächennutzungsplans, Teilbereich 5.2

    Es gilt die Legende des Flächennutzungsplanes der Wissenschaftsstadt Darmstadt

  • 5. Änderung des Flächennutzungsplans (Erläuterungsbericht) 1. Rechtsgrundlagen Das Verfahren zur Änderung des Flächennutzungsplanes richtet sich nach den Vorschriften des Baugesetzbuches in der Fassung vom 23.09.2004 (BGBl. I. S. 2414). 2. Geltungsbereich Das fünfte Änderungsverfahren umfasst zwei Teilbereiche:

    Teilbereich 5.1: Nord-Ost-Umgehung zwischen Hanauer Straße (B 26) und Martin-Luther-King-Ring

    Teilbereich 5.2: Westumgehung nördlich der Rheinstraße zwischen Langener Straße (B 3) und Dornheimer Weg / Eifelring sowie zwischen Langener Straße (B 3) / Gräfenhäuser Straße und Rheinstraße / Zweifalltorweg

    3. Erfordernis der Teilbereichsänderung Teilbereichsänderung 5.1 Die Nord-Ost-Umgehung ist im rechtswirksamen Flächennutzungsplan als Hauptverkehrsstraße dargestellt und verläuft hier in Teilen (zwischen Dieburger Straße und Arheilger Straße) als unterirdisch geführter Straßenabschnitt. Diese Hauptverkehrsstraße erstreckt sich westlich des Ostbahnhofs vom Kreuzungsbereich Hanauer Straße (B 26) / Landgraf-Georg-Straße / Schwarzwaldring bis zum Kreuzungsbereich Arheilger Straße / Martin-Luther-King-Ring. Aufgrund der erhöhten Gesamtkosten für die Straßenplanung, die der Baulastträger nicht getragen hätte, ist die finanzielle Durchführbarkeit für die Nordostumgehung nicht gegeben. Eine Realisierung des Straßenprojekts ist nicht mehr absehbar. Die Darstellung der Hauptverkehrsstraße wird daher aus dem Flächennutzungsplan herausgenommen. Teilbereichsänderung 5.2 Die Westumgehung nördlich der Rheinstraße ist im rechtswirksamen Flächennutzungsplan durch zwei alternative Straßentrassenfreihaltungen dargestellt. Die westliche Trassenvariante verläuft im Norden abgehend von der Langener Straße (B 3) entlang der westlichen Siedlungsgrenze der "Waldkolonie" bis zum Kreuzungsbereich Dornheimer Weg / Eifelring. Diese Trassenvariante führt durch den "Westwald", für den ein Antrag beim Regierungspräsidium Darmstadt zur Ausweisung als Bannwald eingereicht wurde. Die östliche Trassenvariante verläuft vom Kreuzungsbereich Langener Straße (B 3) / Gräfenhäuser Straße bis zum Kreuzungsbereich Rheinstraße / Zweifalltorweg. Vor dem Hintergrund der ungünstigen Verkehrsverknüpfung der angedachten Trassen zwischen Gräfenhäuser Straße und Dornheimer Weg sowie der aus verkehrstechnischer Sicht nicht zukunftsweisenden Anbindung an die Rheinstraße wird für den Bau dieser Umgehungsstraße kein dringendes verkehrliches Erfordernis mehr gesehen. Der Bau einer Umgehungsstraße wird nicht weiter verfolgt.

  • Die Darstellungen beider Straßentrassenfreihaltungen werden daher aus dem Flächennutzungsplan herausgenommen. 4. Ziele und Zwecke der Planung Teilbereichsänderung 5.1 Die Nord-Ost-Umgehung als Verlängerung der B 26 ist im Flächennutzungsplan als Straßenplanung von der Hanauer Straße bis zum Martin-Luther-King-Ring als Freihaltetrasse dargestellt. Im Rahmen der Bürgerbeteiligung zum Bauleitplanverfahren N 59 - Nordostumgehung - wurde deutlich, dass die ursprüngliche technische Planung nicht ausreicht, um die Straße aus städtischer Sicht stadtverträglich in die Umgebung einzubinden. Die Planung wurde daher in mehreren Punkten an die Besonderheiten der Umgebung angepasst, wodurch Mehrkosten entstanden, die der Baulastträger nicht übernommen hätte. Insbesondere durch die Verlängerung des Tunnels summierten sich die Mehraufwendungen auf zuletzt 50 Mio. Euro. Diese Mittel sind bei der Haushaltssituation der Stadt auch unter Berücksichtigung anderer Verpflichtungen nicht aufzubringen. Ebenso wurde durch die Bürgerbeteiligung die berechtigte Diskussion angestoßen, ob die Aufwendungen im Verhältnis zu den prognostizierten Entlastungen der Straßen stehen. Da eine Realisierung der Straße damit grundsätzlich in Frage gestellt war und kein zeitlicher Horizont mehr angegeben werden konnte, hat die Stadtverordnetenversammlung hierzu am 15.12.2011 beschlossen, den am 28.04.2010 in Kraft getretenen Bebauungsplan N 59 - Nordostumgehung - aufzuheben und hat einen Aufstellungsbeschluss zur Einleitung des Aufhebungsverfahrens gefasst. Die hierzu notwendigen Unterlagen werden derzeit erstellt. Die Darstellung der Hauptverkehrsstraße wird daher aus dem Flächennutzungsplan herausgenommen. Teilbereichsänderung 5.2 Die Westranderschließungsstraße als Verlängerung der B 3 ist im Flächennutzungsplan als Straßenplanung von der Gräfenhäuser Straße bis zum Dornheimer Weg, bzw. Rheinstraße mit zwei alternativen Freihaltetrassen dargestellt. Beide Freihaltetrassen führen zu einer ungünstigen Verkehrsverknüpfung zwischen Gräfenhäuser Straße und Dornheimer Weg. Ebenso ist aus verkehrstechnischer Sicht eine Anbindung der B 3 an die Rheinstraße nicht zukunftsweisend. Vor diesem Hintergrund wird für den Bau dieser Umgehungsstraße kein dringendes verkehrliches Erfordernis mehr gesehen. Der Bau der Umgehungsstraße wird daher nicht weiter verfolgt. Darüber hinaus würde die westliche Trassenvariante zu erheblichen Eingriffen in den geplanten Westwald führen und das Siedlungsgebiet der "Waldkolonie" vom Schutzwald und den wohnungsnahen Erholungsflächen abriegeln. Aufgrund der hohen Schutzwürdigkeit des Waldes wurde beim Regierungspräsidium Darmstadt ein Antrag auf Ausweisung von Bannwaldflächen gestellt. Durch die Herausnahme der Trassenfreihaltung im Flächennutzungsplan soll der Antrag inhaltlich unterstützt und eine eindeutige Faktenlage geschaffen werden.

  • Grundsätzlich wird im Kontext der Fortschreibung des Verkehrsentwicklungskonzeptes von Umgehungsstraßen innerhalb des Siedlungsbereichs vor dem Hintergrund der hohen Kosten sowie der städtebaulichen Zwänge perspektivisch abgesehen. Vor diesem Hintergrund sollen beide Freihaltetrassen mit der Änderung des Flächennutzungsplans herausgenommen werden. Die Dezernentin III: Brigitte Lindscheid Stadträtin Darmstadt, den 24.09.2013 61.1 il Nst. 2607 61.2 ha Nst. 2112