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Zeitungsgruppe Münsterland & Partner Westfälische Nachrichten Mediadaten 2020 Nielsen II · gültig ab 1. Januar 2020 Allgemeine Zeitung, Borkener Zeitung, Dülmener Zeitung, Emsdettener Volkszeitung, Grevener Zeitung, Ibbenbürener Volkszeitung, Münsterländische Volkszeitung, Münstersche Zeitung, Westfälische Nachrichten 2020

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Zeitungsgruppe Münsterland & Partner

Westfälische Nachrichten Mediadaten 2020Nielsen II · gültig ab 1. Januar 2020

Allgemeine Zeitung, Borkener Zeitung, Dülmener Zeitung, Emsdettener Volkszeitung, Grevener Zeitung, Ibbenbürener Volkszeitung, Münsterländische Volkszeitung,

Münstersche Zeitung, Westfälische Nachrichten

2020

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Zeitungsgruppe Münsterland & Partner

Westfälische Nachrichten

Anschrift ZGM Zeitungsgruppe Münsterland An der Hansalinie 1, 48163 Münster www.zgm-muensterland.de

Zentrale Fon: 0251/690-60 00

Anzeigenleitung Fon: 0251/690-90 85 00 Fax: 0251/690-80 85 90 E-Mail: [email protected]

Media-Service Fon: 0251/690-90 85 02 Fax: 0251/690-80 85 90 E-Mail: [email protected]

Kundenbetreuung Anzeigenservice für Fon: 0251/690-49 19 gewerbliche Ortskunden Fax: 0251/690-49 10 E-Mail: [email protected]

Anzeigenservice für Fon: 0251/690-4 92 99 Agenturen und Bestatter Fax: 0251/690-80 81 89 E-Mail: [email protected]

Beilagen Fon: 0251/690-90 47 20 bis -23 Fax: 0251/690-80 47 29 E-Mail: [email protected]

Erscheinungsweise werktäglich

Anzeigenschluss Ausgabe Montag: Freitag 13.00 Uhr Ausgaben Dienstag–Freitag: am Vortag 10.30 Uhr Ausgabe Samstag: Donnerstag 16.00 Uhr Stellenanzeigen/Unterricht: Donnerstag 10.30 Uhr Heiraten/Bekanntschaften: Donnerstag 10.30 Uhr

Zahlungsbedingungen 8 Tage nach Rechnungsempfang netto

Bankkonten 10500 ZGM Gesamtausgabe Commerzbank Münster

IBAN DE24 4004 0028 0393 3975 00

alle übrigen Ausgaben Sparkasse Münsterland Ost

IBAN DE50 4005 0150 0000 2500 01 Postbank Essen

IBAN DE75 3601 0043 0059 8334 30 Commerzbank Münster

IBAN DE40 4004 0028 0391 2151 00

Auflagen verkaufte Auflage 2. Quartal 2019 inkl. E-Paper lt. IVW

Leser/Reichweite Arbeitsgemeinschaft Media-Analyse e. V. (agma) – Media-Analyse 2019 TZ, Basis Verbreitungsgebiet lt. ZMG-Verbreitungsatlas 2019/2020

Mediadaten gültig ab 1. Januar 2020. Alle Preise zzgl. Mehrwertsteuer.

Verlagsangaben

Titelfoto: shutterstock.com

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10360

Rheine

10240

Ibbenbüren

10210

Gronau

10180

Senden

AschebergLüdinghausen

10190

Warendorf

10200Ahlen

10230

Lengerich

Westerkappeln

10150Telgte

10160

SendenhorstDrensteinfurt

10130

Havix-beck

Nottuln

Münster

10125

10145

Greven

10175

Steinfurt

10370Ochtrup

10364

Ems-detten

10330Dülmen

10340RekenBorken

Velen

Billerbeck

CoesfeldGescher

10320

Kreis Warendorf

Stadt Münster

Kreis Coesfeld

Kreis Borken

Kreis Steinfurt

EssenDortmund

Osnabrück

Niederlande

3

Verbreitungskarte Gesamtausgabe

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Auflagen: verkaufte Auflage 2. Quartal 2019 inkl. ePaper lt. IVW – Kreisauflagen lt. Verlagsangaben. * davon Mo–Fr 2.995 und Sa 3.058 Exemplare im Kreis Borken. ** inklusive Mo–Fr 2.995 und Sa 3.058 Exemplare Allgemeine Zeitung Coesfeld. *** entspricht Mo–Sa

ZIS ist ein Zeitungsinformationssystem, in dem alle Anzeigenbelegungseinheiten mit einer ein-deutigen sechsstelligen Nummer identfiziert werden. Der ZIS-Schlüssel wird in allen Zeitungsdaten von ZMG, IVW und AG. MA geführt und ermöglicht eine reibungslose Zuordnung der Ausgaben.

Titel nach Ausgaben Mo–Fr Sa nach Kreisen Mo–Fr Sa ZIS-Nr.

10500 ZGM Gesamtausgabe 198.768 206.039 198.768 206.039 105.29510100 Hauptausgabe Münster inkl. 10364 EVZ 106.057 110.822 Stadt Münster 44.744 47.530 104.886

10130 WN Nottuln/Havixbeck 5.919 6.158 Kreis Coesfeld 35.280 36.007 100.17010180 WN Lüdinghausen 9.107 9.292 101.25810320 Allgemeine Zeitung Coesfeld* 16.001 16.367 101.51910330 Dülmener Zeitung*** 7.248 7.248 101.100

10145 WN/Grevener Zeitung 6.883 7.224 Kreis Steinfurt 70.833 73.394 104.88910175 WN/MZ Steinfurt 12.522 12.901 104.88310230 WN Lengerich 6.406 6.445 101.19310240 Ibbenbürener Volkszeitung 17.963 18.435 101.07210360 Münsterländische Volkszeitung, Rheine 16.953 17.868 100.71010364 Emsdettener Volkszeitung 6.509 6.875 101.34510370 WN Ochtrup 3.597 3.646 101.877

10150 WN Telgte 5.726 5.917 Kreis Warendorf 20.373 20.842 100.32510160 WN Sendenhorst/Drensteinfurt 4.236 4.312 100.62610190 WN Warendorf 5.079 5.223 100.93110200 WN Ahlen 5.332 5.390 101.777

10210 WN Gronau 8.321 8.313 Kreis Borken** 27.538 28.266 100.40310340 Borkener Zeitung 16.222 16.895 101.578

Auflagenzahlen

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5

 Min.  Max. Ausgabe Platzierung Anmerkung zur Berechnung Muster

Titelfußanzeige 100/2 100/2 siehe folgende Seiten Titelseite unten rechts Festpreis lt. Mediadaten

Textteilanzeige 10/1 100/2 alle Ausgaben Redaktionsseite, mindestens drei Seiten von Text umgeben mm-Preis lt. Mediadaten

Eckfeldanzeige 700 mm 400/7 10500 Gesamtausgabe unten außen mm-Preis lt. Mediadaten

Streifenanzeige 100/7 400/7 10500 Gesamtausgabe Redaktionsseite unter Text, auf Seite 3 max. 150/7 mm-Preis lt. Mediadaten

Panorama-anzeige 240/15 488/15 Belegungsmöglichkeiten auf Anfrage Redaktionsseite unter Text

oder als ganze Anzeigenseiten mm-Preis lt. Mediadaten

L-Anzeige 100/7 240/7 alle Ausgaben Redaktionsseite unter Text mm-Preis lt. Mediadaten, Berechnung: tatsächliche Anzeigen-mm

Inselanzeige 150/3 150/3 Mi. und Sa., 10500 Gesamtausgabe Anzeigenseiten im Rubrikenmarkt, an vier Seiten von Text umgeben mm-Preis lt. Mediadaten

Treppenanzeigen 50/1 …/1 alle Ausgaben Anzeigenseite mit mindestens vier, maximal sieben Anzeigen mm-Preis lt. Mediadaten

Satelliten-anzeigen 50/1 …/1 alle Ausgaben Anzeigenseite mit mindestens

fünf Anzeigen mm-Preis lt. Mediadaten

Zip & Buy 488/1 488/5 alle Ausgaben Belegungsmöglichkeiten auf Anfrage auf Anfrage

Sponsorenkeil 90/2 90/2 10500 Gesamtausgabe erste Sportseite auf Anfrage

Flexformanzeige auf Anfrage alle Ausgaben Redaktionsseite, Anzeige mit unregelmäßigen Formen

mm-Preis lt. Mediadaten, Berechnungsgrund-lage: höchster Punkt der Flexformanzeige

Anzeigen Sonderformate und -platzierungen Zeitungsgruppe Münsterland

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Abweichende Preise für Stellenanzeigen siehe Seite 13. Hinweise zu Platzierungen im redaktionellen Teil siehe Seite 5.

Anzeigenteil (€/mm) Grundpreis OrtspreisMo–Fr Sa Mo–Fr Sa

s/w 11,87 13,46 10,09 11,44

4c 16,66 18,99 14,16 16,14

Fließsatz (€/Zeile) 15,20 16,96 12,92 14,42Mindestberechnung für Farbanzeigen 100 mm

Textteil (€/mm) Grundpreis OrtspreisMo–Fr Sa Mo–Fr Sa

s/w 35,61 40,38 30,27 34,32

4c 49,98 56,96 42,48 48,42Mindestgröße 10 mm/1 Spalte; Maximalformat 100 mm/2 Spalten

Textteil Festgröße

s/w 4.748,24 5.383,53 4.036,00 4.576,00

4c 6.663,53 7.595,29 5.664,00 6.456,00Festgröße 100 mm/2 Spalten

Titelfuß (€/Anzeige) Grundpreis OrtspreisMo–Fr Sa Mo–Fr Sa

s/w 7.446,00 7.824,00 6.329,00 6.650,00

4c 10.446,00 11.032,00 8.879,00 9.377,00Festgröße 100 mm/2 Spalten

10360

RheineNeuenkirchen

Wettringen

10240Mettingen

Recke

IbbenbürenHörstel

Hopsten

Schöppingen

HeekAlstätte

10210

Gronau

10180

Senden

AschebergLüdinghausen

10190

WarendorfEverswinkel

Sassenberg

10200Ahlen

10230

Lengerich

Ladbergen

Tecklenburg

Lienen

Westerkappeln

Lotte

10150Telgte

Ostbevern

10160

SendenhorstDrensteinfurt

10130

Havix-beck

Nottuln

Münster

10125

10145

Greven

Saerbeck

10175

SteinfurtNordwalde

AltenbergeLaer

Horstmar

10370Ochtrup

Metelen10364

Ems-detten

10330Dülmen

10340RekenBorken Heiden

Velen

Raesfeld

Billerbeck

Coesfeld

Rosendahl

Gescher

10320

Kreis Warendorf

Stadt Münster

Kreis Coesfeld

Kreis Borken

Kreis Steinfurt

EssenDortmund

Osnabrück

Niederlande

Verkaufte Auflage und Leser

Montag bis Freitag 198.768

Samstag 206.039

Leser: 531.000

48,7 %Reichwe

ite

10500 Gesamtausgabe; ZIS-Nr. 105.295

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Grundpreise 4c Anzeigenteil 4c Textteil 4c Titelfuß 4c Fließsatz (€/Zeile)

gestaltete Anzeigen €/mm Mo–Fr Sa Mo–Fr Sa Mo–Fr Sa Mo–Fr Sa

10100 Hauptausgabe Münster inkl. 10364 EVZ 6,36 7,18 25,46 28,71 3.818,82 4.305,88 6,51 7,07

10130 WN Nottuln/Havixbeck 1,25 1,33 4,99 5,32

10145 WN/Grevener Zeitung 1,81 1,94 7,25 7,76

10150 WN Telgte 1,24 1,33 4,94 5,32

10160 WN Sendenhorst/Drensteinfurt 1,16 1,25 4,66 4,99

10175 WN/MZ Steinfurt 1,71 1,86 6,82 7,44

10180 WN Lüdinghausen 1,47 1,60 5,88 6,40 2,78 2,96

10190 WN Warendorf 1,19 1,28 4,75 5,13

10200 WN Ahlen 1,53 1,62 6,12 6,49 2,62 2,79

10210 WN Gronau 1,48 1,60 5,93 6,40 889,41 960,00

10230 WN Lengerich 1,33 1,45 5,32 5,79 797,65 868,24

10370 WN Ochtrup 1,27 1,32 5,08 5,27 762,35 790,59

Anzeigenteil, Textteil, Titelfuß, Fließsatz: Grundpreise 4c Zeitungsgruppe Münster

Bei s/w-Anzeigen gewähren wir einen Nachlass in Höhe von 20 % auf den 4c-Preis.Die Mindestberechnung für 4c-Anzeigen beträgt 100 mm.

Hinweise zu Platzierungen im redaktionellen Teil siehe Seite 5.

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8

*Mindestberechnung für Farbanzeigen 100 mm.

Grundpreise s/w (€/mm) 4c (€/mm) Fließsatz (€/Zeile)

Mo–Fr

10240 Ibbenbürener Volkszeitung 1,89 2,63 3,90

Sa

10240 Ibbenbürener Volkszeitung 1,96 2,72 3,90

Mo–Sa

10320 Allgemeine Zeitung Coesfeld 1,60 2,24

10330 Dülmener Zeitung* 1,20 1,71

10340 Borkener Zeitung 1,55 2,33

10360 Münsterländische Volkszeitung, Rheine 1,72 2,38

10364 Emsdettener Volkszeitung 1,06 1,42

Anzeigenteil, Fließsatz: Grundpreise sw, 4c Partnerverlage

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Ortspreise 4c Anzeigenteil Textteil Titelfuß Fließsatz (€/Zeile)

gestaltete Anzeigen €/mm Mo–Fr Sa Mo–Fr Sa Mo–Fr Sa Mo–Fr Sa

10100 Hauptausgabe Münster inkl. 10364 EVZ 5,41 6,10 21,64 24,40 3.246,00 3.660,00 5,53 6,01

10130 WN Nottuln/Havixbeck 1,06 1,13 4,24 4,52

10145 WN/Grevener Zeitung 1,54 1,65 6,16 6,60

10150 WN Telgte 1,05 1,13 4,20 4,52

10160 WN Sendenhorst/Drensteinfurt 0,99 1,06 3,96 4,24

10175 WN/MZ Steinfurt 1,45 1,58 5,80 6,32

10180 WN Lüdinghausen 1,25 1,36 5,00 5,44 2,36 2,52

10190 WN Warendorf 1,01 1,09 4,04 4,36

10200 WN Ahlen 1,30 1,38 5,20 5,52 2,23 2,37

10210 WN Gronau 1,26 1,36 5,04 5,44 756,00 816,00

10230 WN Lengerich 1,13 1,23 4,52 4,92 678,00 738,00

10370 WN Ochtrup 1,08 1,12 4,32 4,48 648,00 672,00

Anzeigenteil, Textteil, Titelfuß, Fließsatz: Ortspreise 4c Zeitungsgruppe Münster

Bei s/w-Anzeigen gewähren wir einen Nachlass in Höhe von 20 % auf den 4c-Preis.Die Mindestberechnung für 4c-Anzeigen beträgt 100 mm.

Hinweise zu Platzierungen im redaktionellen Teil siehe Seite 5.

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Anzeigenteil, Fließsatz: Ortspreise sw, 4c Partnerverlage

*Mindestberechnung für Farbanzeigen 100 mm.

Ortspreise s/w (€/mm) 4c (€/mm) Fließsatz (€/Zeile)

Mo–Fr

10240 Ibbenbürener Volkszeitung 1,60 2,23 3,30

Sa

10240 Ibbenbürener Volkszeitung 1,65 2,30 3,30

Mo–Sa

10320 Allgemeine Zeitung Coesfeld 1,36 1,90

10330 Dülmener Zeitung* 1,02 1,45

10340 Borkener Zeitung 1,32 1,98

10360 Münsterländische Volkszeitung, Rheine 1,47 2,02

10364 Emsdettener Volkszeitung 0,90 1,21

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Grundpreise Textteil (€/mm) Titelfuß (€/Anzeige)

Mo–Fr s/w 4c s/w 4c

10240 Ibbenbürener Volkszeitung 6,19 8,66 679,00 679,00

Sa

10240 Ibbenbürener Volkszeitung 6,39 8,95 702,00 702,00

Mo–Sa

10320 Allgemeine Zeitung Coesfeld 4,80 6,72 480,00 672,00

10330 Dülmener Zeitung* 4,80 6,84 480,00 684,00

10340 Borkener Zeitung 6,21 9,32 466,00 699,00

10360 Münsterländische Volkszeitung, Rheine 5,16 8,32 825,00 825,00

10364 Emsdettener Volkszeitung 3,90 5,43 525,00 525,00

Hinweise zu Platzierungen im redaktionellen Teil siehe Seite 5.

*Mindestberechnung für Farbanzeigen 100 mm.

Textteil, Titelfuß: Grundpreise sw, 4c Partnerverlage

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Ortspreise Textteil (€/mm) Titelfuß (€/Anzeige)

Mo–Fr s/w 4c s/w 4c

10240 Ibbenbürener Volkszeitung 5,25 7,35 577,00 577,00

Sa

10240 Ibbenbürener Volkszeitung 5,42 7,59 596,00 596,00

Mo–Sa

10320 Allgemeine Zeitung Coesfeld 4,10 5,70 410,00 570,00

10330 Dülmener Zeitung* 4,08 5,80 408,00 580,00

10340 Borkener Zeitung 5,28 7,92 396,00 594,00

10360 Münsterländische Volkszeitung, Rheine 4,38 7,08 700,00 700,00

10364 Emsdettener Volkszeitung 3,32 4,61 445,00 445,00

Textteil, Titelfuß: Ortspreise sw, 4c Partnerverlage

Hinweise zu Platzierungen im redaktionellen Teil siehe Seite 5.

*Mindestberechnung für Farbanzeigen 100 mm.

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Stellenmarkt Rubrikenmärkte

Für Rubrikenanzeigen in den Lokalausgaben gelten zum Teil abweichende mm-Preise. Informationen zu Reiseanzeigen in der Wochenend-Beilage Panorama finden Sie unter www.rkw-muenster.de.

10500 Gesamtausgabe Grundpreis Ortspreis

(€/mm) Mo–Fr Sa Mo–Fr Sa

s/w 11,53 13,09  9,80 11,13

4c 16,16 18,46 13,74 15,69

Fließsatz (€/Zeile) 14,75 16,46 12,54 13,99

Hauptausgabe Kfz-Markt* Grundpreis Ortspreis

(€/mm) Mo–Fr Sa Mo–Fr Sa

4c 5,64 6,19 4,79 5,26

Fließsatz (€/Zeile) 5,91 6,40 5,02 5,44

Hauptausg. Immobilienmarkt* Grundpreis Ortspreis

(€/mm) Mo–Fr Sa Mo–Fr Sa

4c 5,47 6,04 4,65 5,13

Fließsatz (€/Zeile) 5,76 6,26 4,90 5,32

* Hauptausgabe für Rubrikenmärkte inkl. Hauptausgabe Münster, Emsdettener Volks-zeitung und Dülmener Zeitung (ZIS-Nr. 104.893) Bei s/w-Anzeigen gewähren wir einen Nachlass in Höhe von 29 % auf den 4c-Preis.

** inklusive 10145, 10175, 10230, 10240, 10360, 10364, 10370

10500 ZGM Gesamtausgabe Grundpreis Ortspreis

(€/mm) Mo–Fr Sa Mo–Fr Sa

s/w 12,16 13,80 10,34 11,73

4c 17,07 19,46 14,51 16,54

Fließsatz (€/Zeile) 15,59 17,38 13,25 14,77

Hauptausgabe Stellenmarkt* Grundpreis Ortspreis

(€/mm) Mo–Fr Sa Mo–Fr Sa

4c 8,46 9,16 7,19 7,79

Fließsatz (€/Zeile) 8,61 9,55 7,32 8,12

Stellenmarkt Kombi Kreis Steinf.** Grundpreis Ortspreis

(€/mm) Mo–Fr Sa Mo–Fr Sa

s/w 6,35 6,56 5,40 5,55

4c 8,78 9,10 7,48 7,71Stellenanzeigen werden automatisch für die Dauer von 4 Wochen ab Erscheinungstag (12 Uhr) im Internet veröffentlicht.

Profitieren Sie von den Möglichkeiten moderner Online-Plattformen in Verbindung mit der regionalen Kompetenz der Tageszeitungen und nutzen Sie die crossmedialen Werbemöglichkeiten für Ihre erfolgreiche Personalakquise. Wir haben die Kontakte – sprechen Sie uns an.

Mindestberechnung für Farbanzeigen 100 mm.

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10500 Gesamtausgabe Rubrikenmarkt Kfz – Premium-Platzierung und Specials

* diese Anzeigen sind ausschließlich online unter www.zgm-auto.de buchbar und gelten nur für Gebrauchtwagenangebote.

Fließsatz 2er-Pack in der Gesamtausgabe*

Fotofließsatz 4c in der Gesamtausgabe*

Sa + Sa bis 9 Zeilen Jede weitere Zeile 4,34 €

VW Tiguan 2.0, TDI Life, 4Motion, DSG, Sp.+ St., Bj. 1/2014, 20.500 km, 103 kW (Automatik), AHK, ESD, Xenon, Navi, SH, GRH, MFL, Freisprecheinrichtung, LM 7 x 18, schwarz-metallic, Klima etc. 21.000 € 0000/0000000.

VW Tiguan 2.0, TDI Life, 4Motion, DSG, Sp.+ St., Bj. 1/2014, 20.500 km, 103 kW (Automatik), AHK, ESD, Xenon, Navi, SH, GRH, MFL, Freisprecheinrichtung, LM 7 x 18, schwarz-metallic, Klima etc. 21.000 € 0000/0000000.

Festpreis bis 7 Zeilen Jede weitere Zeile 4,53 €

Festpreis

69,– €

Festpreis

38,– €

Festpreis

79,– €

Format: 7sp. × 50 mmInhalt: 7 Foto-Fließsatz-Anzeigen,

4c für Gebrauchtwagen-Angebote

Format: 7sp. × 60 mmInhalt: 7 Foto-Fließsatz-Anzeigen,

4c für Gebrauchtwagen-Angebote

Kundenindividuelles Layout 4c in der Gesamtausgabe*

Streifenanzeige in der Gesamtausgabe*

Festpreis

574,– €

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Hinweise und Nachlässe (für Anzeigen, Kalenderjahr 1. Januar bis 31. Dezember)

Malstaffel 500 Gesamtausgabe alle weiteren Ausgaben

6 × 5 % 6 × 5 % 12 × 10 % 12 × 10 % 24 × 15 % 24 × 15 % 52 × 20 % 52 × 20 %

Mengenstaffel 500 Gesamtausgabe alle weiteren Ausgaben

3.000 mm 5 % 1.000 mm 5 % 5.000 mm 10 % 3.000 mm 10 % 10.000 mm 15 % 5.000 mm 15 % 20.000 mm 20 % 10.000 mm 20 %

Erweiterte Mengenstaffel alle Ausgaben exklusive 500 Gesamtausgabe

20.000 mm 21 % 40.000 mm 22 % 60.000 mm 23 % 80.000 mm 24 % 100.000 mm 25 %

Ortspreise werden für direkt erteilte Aufträge des lokalen Einzelhandels, Handwerks und Ge-werbes aus dem ZGM-Verbreitungsgebiet berechnet; ohne Vermittlungsprovision.

Grundpreise gelten für Kunden, die ihren Firmensitz nicht im Verbreitungsgebiet der ZGM haben oder den Auftrag durch Werbungsmittler erteilen; 15 % AE-Provision auf den Anzei-gen- und Beilagengrundpreis.

Fließsatzanzeigen werden in Grundschrift (nur 1. feststehender Begriff fett) fortlaufend gesetzt. Jede angefangene Zeile wird als volle Zeile berechnet; ohne Kundenrabatt.

Chiffre-Gebühr beträgt 8,50 € je Veröffentlichung, zuzüglich Mehrwertsteuer.

Platzierungen im redaktionellen Teil Textanzeigen: 700 mm Mindestberechnung 400 mm/7 Spalten Maximalformat Textteilanzeigen: 10 mm/1 Spalte Mindestgröße 100 mm/2 Spalten Maximalformat Titelfußanzeigen: 100 mm/2 Spalten Festgröße

Mindestanforderung für den Inhalt von Stellenanzeigen Eine in den Ausgaben der Zeitungsgruppe Münsterland veröffentlichte Stellenaus-schreibung (gestaltete Anzeige) muss mindestens folgende Elemente enthalten: Stellenbezeichnung, Firma, Telefonnummer und/oder Anschrift (die Angabe einer Internet-/E-Mailadresse ist nicht ausreichend).

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Satzspiegel 488 mm hoch/323,9 mm breit 1/1-Seite = 3.416 mm

Spaltenbreiten 1 Spalte 44,3 mm 5 Spalten 230,7 mm 2 Spalten 90,9 mm 6 Spalten 277,3 mm 3 Spalten 137,5 mm 7 Spalten 323,9 mm 4 Spalten 184,1 mm 15 Spalten 674,0 mm

Grundschriften Anzeigenteil Textteil

500 Gesamtausgabe 7,5 Punkt 8 Punkt Ausgaben 100 bis 240 7,5 Punkt 8 Punkt Ausgaben 320 bis 370 8 Punkt 8 Punkt Negativschrift > 8 Punkt in halbfett

Druckverfahren Zeitungsrotations-Offsetdruck (Coldset) nach ISO 12647-3

Druckfarben Cyan, Magenta, Gelb, Schwarz (geringfügige Abweichungen vom Originalfarbton vorbehalten)

Gesamt- max. 220 % farbauftrag

Tonwertzunahme nach ISO 12647-3 für alle vier Farben 26 % im Mitteltonbereich (40 % bzw. 50 %) bei einer maximalen Spreizung von 5 %.

Passertoleranz 0,15 mm (nicht > 0,3 mm)

Rasterweite 48 Linien/cm = 121,9 lpi, für s/w oder farbig

Rasterwinkel C15°, M75°, Y0°, K135°

PDF keine vorseparierten Dateien, Schriften einbetten

Bilddaten- Farb- und Graustufen 200 dpi, Mindestauflösung Strich 600 dpi

Linienstärke > 0,3 Punkt

Tonwerte > 5 %

ISO-Separationsprofile Einen Link zu dem ISO-Separationsprofil (QUIZ) WAN-IFRAnewspaper26v5.icc und weitere

Informationen zur Datenanlieferung finden Sie unter: https://datenanlieferung.aschendorff.de

Technische Angaben

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Druckunterlagen

Bitte liefern Sie Ihre Druckunterlagen digital, als PDF-Datei.

Digitale Übermittlung

Wir beraten Sie gern bei allen technischen Fragen und Details – Sie erhalten ausführliche und aktuellste Informationen zur FTP- Übertragung unter

Internet www.zgm-muensterland.de Telefon 0251/690–90 41 14 Telefax 0251/690–80 41 91 E-Mail [email protected]

Vor der Übermittlung Ihrer Anzeige können Sie Ihren Anzeigenauftrag inklusive eines Ausdruckes der Anzeige sowie Name und Telefonnummer eines Ansprechpartners (Rückrufmöglichkeit bei eventuell fehlerhafter Übertragung etc.) an folgende Adresse senden:

ZGM Zeitungsgruppe Münsterland 48135 Münster Telefax 0251/690-80 85 90

Farbanzeigen, Belege, Proofs:

Für eine einwandfreie Farbwiedergabe im Zeitungsdruck benötigen wir bei Farbanzeigen Prüfdrucke auf Zeitungspapier. Auf dem Prüfdruck muss ein aktuell gültiger FOGRA-Medienkeil-CMYK stehen, der die für den Zei-tungsdruck festgelegten CIE-L*a*b*-Werte aufweist. Auf Wunsch können wir Ihnen einen farbverbindlichen Proof nach Vorgabe der ISO 12647-7 für den Zeitungsdruck erstellen.

4c-Sonderfarben:

HKS-Farben sind aus CMYK-Äquivalenten nach unserem eigenen Farb-fächer anzulegen, den Sie bei Ihrem Medienberater anfordern oder unter http://www.aschendorff.de unter dem Menüpunkt Aschendorff Druckzentrum Datenanlieferung für die gängigen DTP-Programme down-loaden können. Bitte verwenden Sie keine RGB-, LAB- und Duplex-Daten, Pantone oder eigene Zielfarbprofile.

Technische Angaben/Digitale Datenübermittlung

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Prospektbeilagen

Termine/Kontakt

Anlieferung kostenfrei, vor Belegungstermin frühestens 8 Werktage, spätestens 3 Werktage

Anlieferungsadressen: Aschendorff Druckzentrum, An der Hansalinie 1, 48163 Münster (Mo–Fr 7.00–15.00 Uhr)

Rücktrittstermin 4 Wochen vor Belegungstermin1 Auflagenzahlen = Druckauflage inkl. E-Paper. Alle Prospekte werden im E-Paper (Allgemeine Zeitung Coesfeld: E-Paper-App) veröffentlicht.

Druckauflage bitte über die Zentrale Beilagendisposition erfragen

Zentrale Beilagendisposition

Telefon 02 51/690-90 47 20 bis -23Telefax 02 51/690-80 47 29E-Mail [email protected]

2 Bei diesen Ausgaben ist nur eine gemeinsame Belegung von WN und MZ möglich.3 Diese Ausgaben sind auch in der Hauptausgabe Münster enthalten.

Belegung mit Auflagenzahlen Mo–Fr Sa10500 ZGM-Gesamtausgabe 2 216.112 230.38810100 Hauptausgabe Münster 1, 2 115.423 125.49410125 WN/MZ Münster Stadt 1, 2, 3 49.416 55.02610130 WN Nottuln/Havixbeck 1, 3 6.208 6.66910145 WN/Grevener Zeitung 1, 2, 3 7.439 8.05310150 WN Telgte 1, 3 5.983 6.37310160 WN Sendenhorst/Drensteinfurt 1, 3 4.460 4.68110175 WN/MZ Steinfurt 1, 2, 3 13.315 14.20710180 WN Lüdinghausen 1, 3 9.572 10.09410190 WN Warendorf 1, 3 5.450 5.90110200 WN Ahlen 1, 3 5.730 5.94010210 WN Gronau 1 8.796 9.05910230 WN Lengerich 1 6.735 6.91710370 WN Ochtrup 1 3.858 4.018

10240 Ibbenbürener Volkszeitung 19.500 20.50010320 Allgemeine Zeitung Coesfeld 1 17.385 18.13510330 Dülmener Zeitung 1, 3 7.850 8.55010340 Borkener Zeitung 1 17.900 18.90010360 Münsterländische Volkszeitung, Rheine 1 19.100 20.20010364 Emsdettener Volkszeitung 1 7.800 7.800

Beilagenpreise Grundpreise (€/‰) Ortspreise (€/‰)bis 20 g 110,60 94,00bis 30 g 120,00 102,00bis 40 g 135,90 115,50bis 50 g 150,60 128,00

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Prospektbeilagen – Technische Angaben/Hinweise Zeitungsgruppe Münsterland

Anlieferadresse Aschendorff Druckzentrum GmbH & Co. KG An der Hansalinie 1, 48163 Münster

Anlieferungszeiten montags bis freitags 7 bis 15 Uhr

Grundsätzliche HinweiseDie angelieferten Beilagen müssen in Art und Form eine einwandfreie, sofortige maschinelle Verarbei-tung gewährleisten. Eine zusätzlich notwendige manuelle Aufbereitung wird gegebenenfalls in Rechnung gestellt. Durch Druckfarbe zusammengeklebte, stark elek-trostatisch aufgeladene oder feucht gewordene Beilagen können nicht verarbeitet werden oder führen zu Fehlbelegungen. Beilagen mit umgeknickten Ecken (Eselsohren) bzw. Kanten, Quetschfalten oder mit verlagertem (rundem) Rücken sind ebenfalls nicht zu verarbei-ten

Einsteckauftrag des Verlages Der schriftliche Beilagenauftrag ist spätestens 8 Tage vor dem Erscheinungstermin schriftlich zu übergeben. Der Beilageneinsteckaufrag beinhaltet folgende Informationen: • Beilagentitel oder Artikelnummer bzw. Motiv • zu belegendes Zeitungsobjekt und zu belegende

Ausgaben bzw. Verbreitungs gebiet mit den ent-sprechenden Auflagen

• Einsteck- bzw. Erscheinungstermin • Gesamtstückzahl der einzusteckenden Beilagen

Anlieferung der Beilagen Die Anlieferung im Lager des Verlages oder der Druckerei soll frühestens 8 Arbeitstage und späte-stens 3 Arbeitstage frachtkostenfrei vor dem Er-scheinungstermin erfolgen. Kosten, die durch nicht termingerechte Anlieferung der Beilagen oder ver-späteten Rücktritt entstehen, trägt der Auftrag-geber. Die Anlieferung von bereits vorgewickelten Bei-lagen ist nur nach Abstimmung mit der verarbei-tenden Druckerei möglich.

Digitale BeilagenSenden Sie bitte eine PDF-Datei Ihres Prospektes (Auflösung 96 dpi, Dokument mit Einzelseiten und identischen Seitenformaten, keine ausgeschos-senen Seiten, nicht passwortgeschützt) an: [email protected] Anlieferung der Unterlagen als PDF sollten bis spätestens drei Werktage vor Erscheinungstermin mit der Benamung Kundenname_Erscheinungs-terminttmmjj_Seitenzahl_Varianten erfolgen. Wenn Daten nicht im korrekten Format angeliefert werden, fallen Bearbeitungskosten an.

ZuschussmengeBeim Einstecken treten technisch bedingte Verluste für das Einrichten der Maschine und beim Verarbei-ten ein. Die prozentuale Höhe der Verluste ist ab-hängig von der Einsteckauflage, der Art der Beilage und der möglichen Kombination mit weiteren Bei-lagen. In jedem Falle sind mindestens 2 Prozent Zuschuss erforderlich. Fehlstreuungen, Doppelbelegungen und Fehlbele-gungen sind nicht völlig auszuschließen.

Beilagenreste werden am Erscheinungstag ent-sorgt, wenn kein anderslautender Auftrag vorliegt.

Beilagengewicht Bei Einzelgewichten über 80 Gramm ist eine vorhe-rige Abstimmung erforderlich; bei Wochenendaus-gaben können in Einzelfällen niedrigere Höchstge-wichte vorgegeben werden. In diesen Fällen ist eine vorherige Abstimmung erforderlich. Das Gesamtgewicht aller Beilagen darf das Gewicht des Trägerobjektes nicht überschreiten (Presse Distribution Beilagen der Deutschen Post).

BeilagenformateMindestformat: 105 × 148 mm (DIN A6)Maximalformat: 240 × 330 mm,

mit dem Falz an der langen Seite Die Fremdbeilagen sollen in ihrem Format kleiner sein als das Zeitungsformat, ggfs. ist die Beilage zu falzen (Abb. 1). Beilagen, deren Ummantelung ein kleineres oder größeres Format haben als der Innenteil (Loseblattform, geheftet oder zweite Bei lage), bedürfen der vorherigen Abstimmung.

Flächengewichte des Papiers für Beilagen Format DIN A6: von 120 bis 240g/m² Formate größer DIN A6 bis DIN A4: mindestens 120g/m²Formate größer DIN A4: mindestens 60g/m² Mehrseitige Beilagen: ab 4 und bis 6 Seiten: mindestens 60g/m², ab 8 Seiten: mindestens 50g/m²

Beilagenbeschaffenheit Angeklebte Produkte (z.B. Postkarten): Postkarten sind in der Beilage grundsätzlich innen anzukleben. Sie müssen bündig im Falz in der Mitte der Beilage angeklebt werden. Postkarten müssen für besseren Halt im Strichleimungsverfahren ange-klebt werden.Bei allen Beilagen mit außen angeklebten Pro-dukten ist eine vorherige Abstimmung mit dem Verlag notwendig. Die maschinelle Verarbeitung von Beilagen mit Sonderformaten, Warenmustern oder -proben ist erst nach vorheriger technischer Prüfung möglich. Runde oder herzförmige Beilagen können nicht verarbeitet werden

Falzarten Verarbeitbar sind: Kreuz-, Parallel- oder Wickelfalz Nicht verarbeitbar sind: Leporello- und Altarfalz Mehrseitige Beilagen mit Formaten größer als DIN A5 (148 × 210 mm) müssen den Falz an der langen Seite haben

Beschnitt Rechtwinkelig und formgleich geschnitten Die Beilagen dürfen am Schnitt keine Verblockung durch stumpfe Messer oder Klebereste aufweisen

Drahtheftung Die Rückstichheftung sollte möglichst vermieden werden. Bei Verwendung muss die Drahtstärke der Rückenstärke der Beilage angemessen und keines-falls stärker als diese sein. Die Klammerung muss ordentlich ausgeführt sein.

(1) (2) (3) (4) (5) (6)

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Prospektbeilagen – Technische Angaben/Hinweise Zeitungsgruppe Münsterland

Dünne Beilagen sollten grundsätzlich mit Rücken- oder Falzleimung hergestellt werden. Bei Verblockung durch Draht-Rückenheftung sind Mehrfachbelegungen nicht auszuschließen.

Lagen Unverschränkte, kantengerade Lagen mit einer Höhe von 10 bis 12 cm (mindestens 50 Exemplare), damit sie von Hand greifbar sind. Eine Vorsortierung wegen zu dünner Lagen darf nicht notwendig sein. Einzelne Lagen dürfen nicht verschnürt oder ver-packt sein. Wenn bei nicht stapelfähigen Beilagen die Griffhö-he von ca. 10 bis 12 cm nicht erreicht werden kann, ist die zu praktizierende Alternative abzustimmen.

Palettierung Die Beilagen müssen sauber auf stabilen Euro- Pa-letten gestapelt sein und dürfen eine maximale Ladehöhe von 120 cm (einschließlich Schutzverpa-ckung) nicht überschreiten. Beilagen sollen generell nicht gebündelt werden – außer es handelt sich um Resthaushalts- oder Direktverteilung und wenn es der Transport (z. B. gegen Verrutschen) nicht anders zulässt. Beilagen für mehrere Ausgaben bzw. Erscheinungs-termine müssen klar gekennzeichnet nach Ausgabe bzw. Erscheinungstermin auf je einer Palette ange-liefert werden. Beilagen sind gegen eventuelle Transportschäden (mechanische Beanspruchung) und gegen das Ein-dringen von Feuchtigkeit zu schützen. Um ein Aufsaugen von Feuchtigkeit zu vermeiden und die Lagen vor Schmutz zu schützen, ist der Palettenboden mit einem stabilen Karton abzu-decken. Das Durchbiegen der Lagen ist durch einen sta-bilen Karton zwischen den Lagen zu vermeiden. Der Stapel erhält gleichzeitig mehr Festigkeit. Hohlräume sind zu vermeiden.

Wird der Palettenstapel umreift oder schutzverpackt dürfen die Kanten der Beilagen nicht beschädigt oder umgebogen werden. Zur Gewährleistung sind die Paletten an jeder Stirn- und Längsseite mit Palettenzetteln im DIN A4-For-mat mit folgenden Angaben auszuzeichnen: (a) Absender- und Empfängeranschrift (b) Beilagentitel oder Artikelnummer/Motiv/Kun-

denname (c) zu belegendes Objekt und zu belegende

Ausgabe (d) Exemplare pro Palette und Gewicht der Palette (e) Paletten-Nummer durchnummeriert

Packmitteleinsatz Die Verpackung ist auf das notwendige, zweckdien-liche Minimum zu beschränken. Paletten und Deckelbretter sind im Mehrwegver-fahren zu nutzen. Eingesetzte Papiere, Voll- und Wellpappe sollten nicht imprägniert, nassfest oder beschichtet sein.Das Bedrucken und Einfärben der Packstoffe ist zu vermeiden.Palettenbänder sollen aus PE sein, Metallbänder sind aus Unfallverhütungsgründen zu vermeiden. Kunststoffmaterialien müssen aus PE sein. Klebebänder und Etiketten sollten aus dem glei-chen Material wie der Packstoff sein. Die Kartonagen müssen recyclingfähig sein. Als Verpackungsmaterial darf kein Verbundmaterial eingesetzt werden.

Rücknahmeverpflichtung und Entsorgungskosten bei Transportverpackungen Der Lieferant von Beilagen ist zur Rücknahme der Transportverpackungen verpflichtet. Zu Transport-verpackungen zählen insbesondere Paletten, Folien, Zwischen- und Abdecklagen sowie Palettenbänder.

Die Rücklieferung der Transportverpackungen wird durch die Zeitungsdruckerei veranlasst oder es er-folgt die Mitnahme durch den Lieferanten anlässlich einer Folgelieferung bei der Zeitungsdruckerei. In beiden Fällen kann die sortenreine Erfassung von Verpackungsmaterialien oder eine entsprechende Nachsortierung vereinbart werden. Die Entsorgungskosten trägt der jeweils rücknah-mepflichtige Lieferant. Alternativ kann auch eine Entsorgung durch die Zeitungsdruckerei vereinbart werden (gegen Erstat-tung der Entsorgungskosten). In diesem Fall werden die reinen marktüblichen Entsorgungskosten (ohne Transportkosten bis zur Annahmestelle) berechnet. Die Vereinbarung einer Entsorgungskostenpauscha-le ist zulässig. Die Benennung von Dritten oder einer Annahme-/Sammelstelle, die im Auftrag des Lieferanten des-sen Rücknahmeverpflichtung erfüllt, ist möglich.

LieferscheinDie Angaben auf dem Lieferschein müssen denen der Palettenzettel entsprechen.Der Lieferschein enthält: • den Beilagentitel• zu belegendes Zeitungsobjekt und zu belegende

Ausgaben bzw. das Verbreitungsgebiet, Erschei-nungstermin bzw. -zeitraum

• das Gewicht • Stückzahl der Beilagen je Palette• die Anzahl der Paletten• die Exemplarmengen der Teil- und Gesamtmenge• ein Feld zur Dokumentation des Palettentauschs • ein Feld für Vermerke• sowie die korrekte Empfänger- und Absenderan-

schrift und Telefonnummer für eine Kontaktauf-nahme.

Bei Teillieferungen ist ab dem ersten Lieferschein für die folgenden Anlieferungen das jeweilige Datum und die Uhrzeit beim Empfänger auf dem Lieferschein anzugeben. Bei mehr als 3 Anliefe-

rungen empfiehlt sich ein Versandplan über alle Teillieferungen

Sonstige Angaben Teilbelegungen unterhalb der in den Mediadaten aufgeführten Verkaufsbereiche (VKB) sind nicht möglich. Beilagenpreise sind nicht rabattfähig. Beilagenaufträge sind erst nach rechtzeitiger Vorla-ge eines Musters bindend. Liegt eine Kennung als Eindruck auf der Beilage vor, ist diese dem Verlag frühstmöglich mitzuteilen.Beilagen dürfen im Druck und Umbruch nicht zei-tungsähnlich sein und keine Fremdanzeigen enthal-ten.Der Verlag behält sich die Ablehnung oder Höher-berechnung des Auftrages vor, wenn Beilagen für 2 oder mehrere Firmen werben.Beilagenaufträge werden mit der üblichen Sorgfalt erledigt. Der Verlag leistet jedoch keine Gewähr für Beilagen an bestimmten Tagen und haftet nicht bei Verlust einzelner Beilagen auf dem Vertriebswege. Eine Alleinbelegung und Konkurrenzausschluss kann der Verlag nicht zusichern. Bei Vorliegen mehrerer Beilagenaufträge für einen Tag können die Prospekte auch ineinander gesteckt der Zeitung beigefügt werden. Bei Beilagen über 50 Gramm Einzelgewicht behält sich der Verlag ein Schiebe-recht vor.Die Beilegungs- und Verteilungstoleranzgrenze beträgt 5 %. Bei einem später als 5 Werktage vor Erscheinungs-termin stornierten oder verschobenen Beilagenauf-trag wird eine Ausfallgebühr von 50 % des Beila-genpreises der jeweils niedrigsten Gewichtsstufe erhoben.

Technische Richtlinien Wir verweisen auf die technischen Richtlinien für Fremdbeilagen in Tageszeitungen des Bundesver-band Druck und Medien e.V., die wir Ihnen bei Be-darf gerne zur Verfügung stellen.

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zeige unter Berücksichtigung etwaig gewährter Nachlässe hätte verlangen können. Dem Auftragge-ber bleibt ausdrücklich der Nachweis gestattet, dass dem Verlag ein Schaden überhaupt nicht ent-standen oder aber wesentlich niedriger ist, als der nach den vorstehenden Grundsätzen zu zahlenden Betrag. Die Ablehnung eines Auftrages wird dem Auftraggeber unverzüglich mitgeteilt. Soweit der Verlag lediglich das Anzeigenvermittlungsgeschäft betreibt und sich der Herausgeber der entspre-chenden Publikation das ausschließliche Recht vor-behalten hat, ohne nähere Begründung über die tatsächliche Veröffentlichung der Anzeige zu ent-scheiden, besteht kein Anspruch des Anzeigenkun-den auf Veröffentlichung der gebuchten Anzeige, solange eine Freigabe durch den Herausgeber nicht erfolgt ist.

9. Für die rechtzeitige Lieferung des Anzeigentextes und einwandfreier Druckunterlagen oder der Beila-gen ist der Auftraggeber verantwortlich. Für er-kennbar ungeeignete oder beschädigte Druckunter-lagen fordert der Verlag unverzüglich Ersatz an. Der Verlag gewährleistet die für den belegten Titel üb-liche Druckqualität im Rahmen der durch die Druck-unterlagen gegebenen Möglichkeiten. Im Falle einer nicht rechtzeitigen Lieferung ist der Verlag zu einem Abdruck bzw. einer Veröffentlichung nicht verpflichtet. Erfolgt gleichwohl ein Abdruck bzw. eine Veröffentlichung, geschieht dies nur unter ausdrücklichem Ausschluss jeglicher Gewährlei-stung sowie Reklamationsrechte des Auftraggebers.

10. Der Auftraggeber hat bei ganz oder teilweise unleserlichem, unrichtigem oder bei unvollstän-digem Abdruck der Anzeige Anspruch auf Zahlungs-minderung oder eine einwandfreie Ersatzanzeige, aber nur in dem Ausmaß, in dem der Zweck der Anzeige beeinträchtigt wurde. Lässt der Verlag eine ihm hierfür gestellte angemessene Frist verstrei-chen oder ist die Ersatzanzeige erneut nicht ein-wandfrei, so hat der Auftraggeber ein Rücktritts-recht. Der Verlag haftet für vorsätzlich oder grob fahrlässig verursachte Schäden, für Schäden aus schuldhafter Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit sowie für Schäden aufgrund

mindestens leicht fahrlässiger Verletzung einer Pflicht, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durch-führung des Werbeauftrags überhaupt erst ermögli-cht, deren Verletzung die Erreichung des Vertrags-zwecks gefährdet und auf deren Einhaltung der Auftraggeber regelmäßig vertraut. Die Schadener-satzpflicht ist – abgesehen von der Haftung für Vor-satz und schuldhafter Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit – auf den vorherseh-baren, typischerweise eintretenden Schaden und das für die betreffende Anzeige oder Beilage zu zahlende Entgelt begrenzt. Im Übrigen sind Scha-denersatzansprüche gegen den Verlag unabhängig vom Rechtsgrund ausgeschlossen. Dies gilt insbe-sondere für Ansprüche wegen mittelbarer Schäden, Mangelfolgeschäden oder wegen entgangenen Gewinns. Soweit die Haftung des Verlags nach den vorstehenden Regelungen ausgeschlossen oder beschränkt ist, gilt dies auch für die persönliche Haftung ihrer Mitarbeiter, Vertreter und Erfüllungs-gehilfen. Die Haftung nach dem Produkthaftungs-gesetz bleibt hiervon unberührt. Schadensersatzan-sprüche von Kaufleuten gegen den Verlag verjäh-ren, abgesehen von Ansprüchen aus unerlaubter oder vorsätzlicher Handlung, in zwölf Monaten nach dem Zeitpunkt, in dem der Auftraggeber von den den Anspruch begründenden Umständen Kenntnis erlangt hat oder hätte erlangen müssen. Reklamati-onen müssen innerhalb von vier Wochen nach Ein-gang von Rechnung und Beleg geltend gemacht werden.

11. Probeabzüge werden nur auf ausdrücklichen Wunsch geliefert. Der Auftraggeber trägt die Ver-antwortung für die Richtigkeit der zurückgesandten Probeabzüge. Der Verlag berücksichtigt alle Fehler-korrekturen, die ihm innerhalb der bei der Übersen-dung des Probeabzuges gesetzten Frist mitgeteilt werden.

12. Sind keine besonderen Größenvorschriften ge-geben, so wird die nach Art der Anzeige übliche, tatsächliche Abdruckhöhe der Berechnung zugrunde gelegt.

13. Der Verlag behält sich vor, Rechnungen elektro-nisch zu versenden.

Allgemeine Geschäftsbedingungen für Anzeigen und Prospektbeilagen in Zeitungen und Zeitschriften

1. „Anzeigenauftrag“ im Sinne der nachfolgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen ist der Vertrag über die Veröffentlichung einer oder mehrerer An-zeigen eines Werbungtreibenden (nachfolgend: „Auftraggeber“) oder sonstigen Inserenten in einer Druckschrift zum Zweck der Verbreitung.

2. Anzeigenaufträge sind im Zweifel innerhalb eines Jahres nach Vertragsabschluss abzuwickeln. Ist im Rahmen eines Abschlusses das Recht zum Abruf einzelner Anzeigen eingeräumt, so ist der Auftrag innerhalb eines Jahres seit Erscheinen der ersten Anzeige abzuwickeln, sofern die erste Anzei-ge innerhalb der in Satz 1 genannten Frist abgeru-fen und veröffentlicht wird.

3. Bei Abschlüssen ist der Auftraggeber berechtigt, innerhalb der vereinbarten bzw. der in Ziffer 2 ge-nannten Frist auch über die im Auftrag genannte Anzeigenmenge hinaus weitere Anzeigen zu den gleichen Konditionen abzurufen.

4. Wird ein Auftrag aus Umständen nicht erfüllt, die der Verlag nicht zu vertreten hat, so hat der Auftrag-geber, unbeschadet etwaiger weiterer Rechtspflich-ten, den Unterschied zwischen dem gewährten und dem der tatsächlichen Abnahme entsprechenden Nachlass dem Verlag zu erstatten. Die Erstattung entfällt, wenn die Nichterfüllung auf höherer Gewalt im Risikobereich des Verlages beruht.

5. Bei der Errechnung der Abnahmemengen wer-den Text-Millimeterzeilen dem Preis entsprechend in Anzeigen-Millimeter umgerechnet. Die bei den Anzeigen in der Münsterschen Zeitung, Grevener Zeitung und Emsdettener Volkszeitung drucktech-nisch bedingt nicht zu vermeidenden geringfügigen Abweichungen der tatsächlichen Abdruckgröße zu den Tarifangaben berechtigen nicht zu einem Ab-zug.

6. Für die Aufnahme von Anzeigen und Fremdbeila-gen in bestimmten Nummern, bestimmten Ausga-ben oder an bestimmten Plätzen der Druckschrift

wird keine Gewähr geleistet, es sei denn, dass der Auftraggeber die Gültigkeit des Auftrages ausdrück-lich davon abhängig gemacht hat. In diesem Fall müssen Aufträge für Anzeigen und Prospektbeila-gen, die erklärtermaßen ausschließlich in bestimm-ten Nummern, bestimmten Ausgaben oder an be-stimmten Plätzen der Druckschrift veröffentlicht werden sollen, so rechtzeitig beim Verlag einge-hen, dass dem Auftraggeber noch vor Anzeigen-schluss mitgeteilt werden kann, wenn der Auftrag auf diese Weise nicht auszuführen ist. Rubrizierte Anzeigen werden in der jeweiligen Rubrik abge-druckt, ohne dass dies der ausdrücklichen Vereinba-rung bedarf.

7. Textteilanzeigen sind Anzeigen, die mit minde-stens drei Seiten an den Text und nicht an andere Anzeigen angrenzen. Anzeigen, die aufgrund ihrer redaktionellen Gestaltung nicht als Anzeigen er-kennbar sind, werden als solche vom Verlag mit dem Wort „Anzeige“ deutlich kenntlich gemacht.

8. Der Verlag behält sich vor, Anzeigenaufträge – auch einzelne Abrufe im Rahmen eines Abschlusses – und Beilagenaufträge wegen des Inhalts, der Herkunft oder der technischen Form nach einheit-lichen, sachlich gerechtfertigten Grundsätzen des Verlages abzulehnen. Auch bei rechtsverbindlich bestätigten Aufträgen können Anzeigen und Beila-gen zurückgewiesen werden, wenn deren Inhalt gegen Gesetze, oder behördliche Bestimmungen verstößt oder deren Veröffentlichung für den Verlag nach pflichtgemäßem Ermessen des Verlages unzu-mutbar ist. Dies gilt auch für Aufträge, die bei Ge-schäftsstellen, Annahmestellen oder Vertretern aufgegeben werden. Beilagenaufträge sind für den Verlag erst nach Vorlage eines Musters der Beilage und deren Billigung bindend. Beilagen und Anzei-gen, die durch Format oder Aufmachung beim Le-ser den Eindruck eines Bestandteils der Zeitung oder Zeitschrift erwecken oder Fremdanzeigen ent-halten, werden nicht oder nach Wahl des Auftrag-nehmers nur gegen eine gesonderte Vergütung angenommen. Diese Vergütung entspricht der Summe, die der Verlag aufgrund der jeweils aktu-ellen Preisliste bei einer entsprechenden Eigenan-

Allgemeine Geschäftsbedingungen

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14. Falls der Auftraggeber nicht Vorauszahlung lei-stet, wird die Rechnung sofort, möglichst aber 14 Tage nach Veröffentlichung der Anzeige übersandt. Die Rechnung ist innerhalb der aus der Preisliste ersichtlichen vom Empfang der Rechnung an lau-fenden Frist zu bezahlen, sofern nicht im einzelnen Fall eine andere Zahlungsfrist oder Vorauszahlung vereinbart ist. Mit Ablauf der Frist gerät der Auftrag-geber in Verzug. Etwaige Nachlässe für vorzeitige Zahlung werden nach der Preisliste gewährt.

15. Bei Zahlungsverzug oder Stundung werden Zin-sen sowie die Einziehungskosten berechnet. An-sprüche auf weitergehende Verzugsschäden blei-ben vorbehalten. Der Verlag kann bei Zahlungsver-zug die weitere Ausführung des laufenden Auf-trages bis zur Bezahlung zurückstellen und für die restlichen Anzeigen Vorauszahlung verlangen. Bei Vorliegen begründeter Zweifel an der Zahlungsfä-higkeit des Auftraggebers ist der Verlag berechtigt, auch während der Laufzeit eines Anzeigenabschlus-ses das Erscheinen weiterer Anzeigen ohne Rück-sicht auf ein ursprünglich vereinbartes Zahlungsziel von der Vorauszahlung des Betrages und von dem Ausgleich offenstehender Rechnungsbeträge ab-hängig zu machen.

16. Der Verlag liefert mit der Rechnung für gestalte-te Anzeigen auf Wunsch einen Anzeigenbeleg; bei Wiederholungsanzeigen nur von der ersten Anzei-ge. Kann ein Beleg nicht mehr beschafft werden, so tritt an seine Stelle eine rechtsverbindliche Be-scheinigung des Verlages über die Veröffentlichung und Verbreitung der Anzeige.

17. Kosten für die Anfertigung bestellter Druckvorla-gen und Zeichnungen sowie für vom Auftraggeber gewünschte oder zu vertretende erhebliche Ände-rungen ursprünglich vereinbarter Ausführungen hat der Auftraggeber zu tragen.

18. Aus einer Auflagenminderung kann bei einem Abschluss über mehrere Anzeigen ein Anspruch auf Preisminderung nur hergeleitet werden, wenn im Gesamtdurchschnitt des mit der ersten Anzeige beginnenden Insertionsjahres die in der Preisliste oder auf andere Weise genannte durchschnittliche

Auflage oder – wenn eine Auflage nicht genannt ist – die durchschnittlich verkaufte (bei Fachzeitschrif-ten gegebenenfalls die durchschnittlich tatsächlich verbreitete) Auflage des vergangenen Kalender-jahres unterschritten wird. Eine Auflagenminderung ist nur dann ein zur Preisminderung berechtigender Mangel, wenn sie bei einer Auflage

• bis zu 50.000 Exemplaren mindestens 20 v. H.

• bis zu 100.000 Exemplaren mindestens 15 v. H.

• bis zu 500.000 Exemplaren mindestens 10 v. H.

• über 500.000 Exemplaren mindestens 5 v. H.

beträgt.

Darüber hinaus sind bei Abschlüssen Preisminde-rungs- und Schadensersatzansprüche ausgeschlos-sen, wenn der Verlag dem Auftraggeber von dem Absinken der Auflage so rechtzeitig Kenntnis gege-ben hat, dass dieser vor Erscheinen der Anzeige vom Vertrag zurücktreten konnte.

19. Bei Ziffernanzeigen wendet der Verlag für die Verwahrung und rechtzeitige Weitergabe der Angebote die Sorgfalt eines ordentlichen Kauf-manns an. Er übernimmt darüber hinaus keine Haftung. Zuschriften auf Ziffernanzeigen werden nur bearbeitet, wenn sie innerhalb eines Zeit-raums von vier Wochen nach erstmaligem Er-scheinen der Ziffernanzeige bei dem Verlag ein-gehen. Einschreibebriefe und Eilbriefe auf Ziffern-anzeigen werden ebenso wie der Inhalt von E-Mails nur auf dem normalen Postweg weiterge-leitet. Die Eingänge auf Ziffernanzeigen werden vier Wochen aufbewahrt. Nach Ablauf dieser Frist können diese Zuschriften ebenso wie Zuschriften, die nicht innerhalb eines Zeitraums von vier Wo-chen nach erstmaligem Erscheinen der Ziffernan-zeige eingegangen sind, vernichtet werden. Wertvolle Unterlagen sendet der Verlag zurück, ohne dazu verpflichtet zu sein. Dem Verlag kann einzelvertraglich als Vertreter das Recht einge-räumt werden, die eingehenden Angebote an-stelle und im erklärten Interesse des Auftragge-bers zu öffnen. Der Verlag behält sich vor, offen-

sichtlich gewerbliche Offerten nicht weiterzulei-ten, wenn keine ausdrückliche Weisung des Auf-traggebers in Textform erteilt wird. Briefe, die das zulässige Format DIN A 4 (Gewicht von 500 Gramm) überschreiten, sowie Waren, Bücher-, Katalogsendungen und Päckchen sind von der Weiterleitung ausgeschlossen und werden nicht entgegengenommen. Eine Entgegennahme und Weiterleitung kann jedoch ausnahmsweise für den Fall vereinbart werden, dass der Auftragge-ber die dabei entstehenden Gebühren/Kosten übernimmt.

20. Druckvorlagen werden nur auf besondere Anfor-derung an den Auftraggeber zurückgesandt. Die Pflicht zur Aufbewahrung endet drei Monate nach Ablauf des Auftrages.

21. Der Verlag ist berechtigt, die ihm vom Auftrag-geber überlassenen Daten elektronisch zu spei-chern und weiterzuverarbeiten. Der Verlag ist be-rechtigt, Daten, die sich aus den Vertragsunterlagen ergeben oder die zur Vertragsdurchführung not-wendig sind, an dem Verlag verbundene Unterneh-men weiterzugeben, soweit dies zur Auftragsab-wicklung erforderlich ist. Im Übrigen gelten die Bestimmungen des Datenschutzrechtes gem. des Bundesdatenschutzgesetzes in seiner jeweils aktu-ellen Fassung.

22. Erfüllungsort ist der Sitz des Verlages. Gerichts-stand ist, soweit das Gesetz nicht zwingend etwas anderes vorsieht, der Sitz des Verlages. Im Ge-schäftsverkehr mit Kaufleuten, juristischen Per-sonen des öffentlichen Rechts oder bei öffentlich-rechtlichen Sondervermögen ist bei Klagen Ge-richtsstand der Sitz des Verlages. Soweit Ansprüche des Verlages nicht im Mahnverfahren geltend ge-macht werden, bestimmt sich der Gerichtsstand bei Nicht-Kaufleuten nach deren Wohnsitz. Ist der Wohnsitz oder gewöhnliche Aufenthalt des Auftrag-gebers, auch bei Nicht-Kaufleuten, im Zeitpunkt der Klageerhebung unbekannt oder hat der Auftragge-ber nach Vertragsschluss seinen Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt aus dem Geltungsbereich des Gesetzes verlegt, ist als Gerichtsstand der Sitz des Verlages vereinbart.

23. Information nach dem Verbraucherstreit-beilegungsgesetz (VSBG): Wir sind nicht bereit oder verpflichtet, an Streitbeilegungsverfah-ren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle im Sinne des Verbraucherstreitbeilegungsge-setzes teilzunehmen.

Zusätzliche Geschäftsbedingungen

a) Mit der Erteilung eines Anzeigenauftrages er-kennt der Auftraggeber die Allgemeinen und die Zusätzlichen Geschäftsbedingungen sowie die Preisliste des Verlages an. Die Gültigkeit etwaiger AGB des Auftraggebers ist, soweit sie mit diesen Allgemeinen und Zusätzlichen Geschäftsbedin-gungen nicht übereinstimmen, ausdrücklich ausge-schlossen.

b) Anzeigen von Handel, Handwerk und Gewerbe, deren Auftraggeber in unserem Verbreitungsgebiet ansässig sind, Amtliche Bekanntmachungen und Anzeigen gemeinnütziger Unternehmen werden zum ermäßigten Anzeigenpreis abgerechnet. Eine Provision kann Werbemittlern davon nicht gewährt werden. Diese Anzeigen werden jedoch provisio-niert, wenn die Abrechnung zum Grundpreis erfolgt.

c) Voraussetzung für eine Provisionszahlung an Werbungsmittler ist, dass der Auftrag unmittelbar vom Werbungsmittler erteilt wird und Text bzw. Druckunterlagen auch von ihm geliefert werden. Die Werbemittler und Werbeagenturen sind ver-pflichtet, sich in ihren Angeboten, Verträgen und Abrechnungen mit den Werbungtreibenden an die Preisliste des Verlages zu halten. Die vom Verlag gewährte Mittlerprovision darf an die Auftraggeber weder ganz noch teilweise weitergegeben werden.

d) Die in der Anzeigenpreisliste bezeichneten Nach-lässe werden nur für die innerhalb eines Jahres erscheinenden Anzeigen eines Werbungtreibenden gewährt. Die Frist beginnt mit dem Erscheinen der ersten Anzeige. Die Belegung von Bezirks- bzw. Teilausgaben oder sonstigen Verlagsdruckschriften mit eigenen Preisen gilt als gesonderter Auftrag; für die betreffende Ausgabe oder Kombination ist ein gesonderter Abschluss zu tätigen.

Allgemeine Geschäftsbedingungen

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n) Der Verlag speichert im Rahmen der Geschäfts-beziehung die Kunden- und Lieferdaten mit Hilfe der elektronischen Datenverarbeitung. Freiwillige Angaben werden, soweit hierzu ausdrücklich eingewilligt wurde, zusammen mit den für die Abwicklung des Geschäftsvorfalles erforderlichen Angaben von der Aschendorff Medien GmbH & Co. KG, der AGM Anzeigenblattgruppe Münster-land GmbH und/oder den verbundenen Unterneh-men der Unternehmensgruppe Aschendorff für Marketingzwecke genutzt, um interne Marktfor-schung zu betreiben und um den Kunden über Produkte und Dienstleistungen zu informieren, die für ihn von Interesse sein können. Der Kunde hat jederzeit das Recht, einer bestimmten Ver-wendung seiner personenbezogenen Daten zu widersprechen bzw. seine Einwilligung darüber mit Wirkung für die Zukunft schriftlich, soweit der Kunde als Verbraucher handelt, ist die Textform ausreichend, zu widerrufen. Auf schriftliche An-forderung bzw., soweit es sich bei dem Kunden um einen Verbraucher handelt, auf Anforderung in Textform, wird dem Kunden auch jederzeit Auskunft über die zu seiner Person gespeicherten Daten erteilt. Auskunftsersuchen, Anfragen, Wi-dersprüche oder Mitteilung über eine etwaige Berichtigung der persönlichen Daten sind an: [email protected], zu richten.

o) Enthält eine Anzeige nur eine Internet- oder E-Mail-Adresse, so wird diese nach Anzeigengröße zum Textteilpreis abgerechnet. Anzeigen, die nur einen QR-Code enthalten, werden mit mindestens 150 mm/2-sp. abgerechnet.

Zusätzliche Geschäftsbedingungen für die digitale Übermittlung von Druckunterlagen für Anzeigen

Digitale Druckunterlagen für Anzeigen sind sol-che, welche per Datenträger, direkt oder indirekt per Fernübertragung (z.B. ISDN, Breitband, E-Mail) an den Verlag papierlos übermittelt werden. Unerwünschte Druckresultate (z.B. fehlende Schriften), die sich auf eine Abweichung des Auf-

traggebers von den Empfehlungen des Verlages zur Erstellung und Übermittlung von Druckunter-lagen zurückführen lassen (siehe „Technische Angaben“ und „Digitale Datenübermittlung“ in dieser Preisliste), führen nicht zu Gewährlei-stungsansprüchen, insbesondere zu keinem Preisminderungsanspruch.

Für die Übertragung von digital übermittelten Druckvorlagen bevorzugt der Verlag geschlossene Dateien mit inkludierten Schriften, also solche Dateien, an denen der Verlag inhaltlich keine Möglichkeiten der Veränderung hat. Offene Da-teien, z.B. Dateien, welche unter Quark XPress, Indesign usw. gespeichert wurden, können vom Verlag ebenfalls weiterverarbeitet werden. Der Verlag kann bei offenen Dateien für die inhalt-liche Richtigkeit nicht in Anspruch genommen werden. Bei der Übermittlung von mehreren zu-sammengehörenden Dateien hat der Auftragge-ber dafür Sorge zu tragen, dass diese Dateien innerhalb eines gemeinsamen Verzeichnisses (Ordner, siehe „Digitale Datenübermittlung“ in dieser Preisliste), gesendet bzw. gespeichert wer-den. Digital übermittelte Druckvorlagen für Farb-anzeigen können nur mit einem für den Zeitungs-druck farbverbindlich erstellten Papierproof zu-verlässig verarbeitet werden. Ohne Farbproof sind Farbabweichungen unvermeidbar. Der Auftragge-ber kann hieraus keinerlei Gewährleistungsan-sprüche geltend machen, insbesondere keinen Preisminderungsanspruch. Der Auftraggeber hat vor einer digitalen Übermittlung von Druckunter-lagen dafür Sorge zu tragen, dass die zu übermit-telnden Daten frei von eventuellen Computervi-ren sind. Entdeckt der Verlag auf einer ihm über-mittelten Datei Computerviren, wird diese Datei sofort gelöscht, ohne dass der Auftraggeber hie-raus Ansprüche geltend machen könnte. Der Ver-lag behält sich zudem vor, den Auftraggeber auf Schadensersatz in Anspruch zu nehmen, wenn durch solche durch den Auftraggeber infiltrierte Computerviren dem Verlag Schäden entstehen.

e) Der Werbungtreibende hat rückwirkend Anspruch auf den seiner tatsächlichen Abnahme von Anzei-gen innerhalb Jahresfrist entsprechenden Nachlass, wenn er zu Beginn der Frist einen Abschluss getäti-gt hat, der aufgrund der Preisliste zu einem Nach-lass von vornherein berechtigt. Die Ansprüche auf Nachvergütung oder Nachbelastung entfallen, wenn sie nicht binnen drei Monaten nach Ablauf des Abschlussjahres geltend gemacht werden.

f) Nicht sofort erkennbare Mängel der Druckunter-lagen, die erst beim Druckvorgang deutlich werden, begründen für den Auftraggeber keinen Anspruch auf Zahlungsminderung oder Ersatz wegen ungenü-genden Abdrucks.

g) Änderungen oder Stornierungen sind schriftlich, soweit der Auftraggeber ein Verbraucher ist in Text-form, mit genauer Angabe des Textes und der Aus-gabe spätestens bis zum Anzeigenschlusstermin, bei Beilagenaufträgen 4 Wochen vor dem Streuter-min, zu übermitteln. Bei Abbestellung gehen ggf. bereits entstandene Herstellungs- oder Vorberei-tungskosten zu Lasten des Auftraggebers.

h) Unterläuft bei der Wiederholung einer Anzeige der gleiche Fehler wie in der ersten Veröffentli-chung, so sind Ansprüche auf Zahlungsminderung oder Schadensersatz für die Wiederholungsanzeige ausgeschlossen, wenn und soweit der Auftraggeber nach der ersten Veröffentlichung den Fehler nicht sofort reklamiert hat. Für die erste Veröffentlichung gilt Nr. 10 der Allgemeinen Geschäftsbedingungen. Wird der Auftraggeber aufgrund einer von ihm we-gen eines wettbewerbswidrigen Verhaltens abge-gebenen Unterlassungserklärung oder Verurteilung auf Zahlung in Anspruch genommen, haftet der Verlag nur insoweit für Ersatz, als er den die Zah-lung auslösenden Wettbewerbsverstoß bei der Bearbeitung einer in Auftrag gegebenen wettbe-werbsrechtlich einwandfreien Anzeige vorsätzlich oder grob fahrlässig begangen hat. Gibt der Auf-traggeber keinen Hinweis auf einen Fehler in einer veröffentlichten Anzeige und erscheint eine wie-derholte oder im Wesentlichen gleiche Folgeanzei-ge wettbewerbswidrig, ist eine Haftung des Ver-lages ausgeschlossen.

i) Platzierungswünsche werden nach den gege-benen Möglichkeiten berücksichtigt. Eine textan-schließende Unterbringung blattbreiter Streifenan-zeigen ist nur bei Formaten ab 100 mm Höhe und nur nach vorheriger Vereinbarung möglich. Die Aus-wahl bestimmter Textseiten und ein Ausschluss von Wettbewerbsanzeigen erfolgt unverbindlich. Eck-feldanzeigen, die eine Höhe ab 400 mm erreichen, werden in den Raum gestellt und blatthoch berech-net.

j) Für Sonderseiten und -rubriken, für in dieser Preisliste nicht erwähnte Teilbelegungen, Kombina-tionsabschlüsse und Jahresabschlüsse ab 150.000 mm sowie für Kombinationen mit anderen Titeln und bei Beilagenaufträgen ab 2 Millionen Exem-plaren können vom Verlag abweichende Preise festgelegt werden. Dies gilt auch für Anzeigen, die in Sonderseiten – aus Anlass von Jubiläen, Er öff-nungen, Ausstellungen, Umbauten oder sonstigen Anlässen – erscheinen; soweit solche Veröffent-lichungen von der Anzeigenleitung veranlasste redaktionell gestaltete Beiträge enthalten, ist das hierfür seitens der einzelnen Auftraggeber anteilig zu zahlende Entgelt in dem festgelegten Preis ent-halten; auf Ziffer 7., zweiter Satz, wird hingewiesen.

k) Für den Inhalt und die rechtliche Zulässigkeit von Text und Bild der Anzeige haftet der Auftraggeber; er hat den Verlag und die Herausgeberin von An-sprüchen Dritter freizustellen. Die Freistellung er-folgt einschließlich aller Kosten der Rechtsverteidi-gung. Der Auftraggeber ist verpflichtet, die Kosten der Veröffentlichung einer Gegendarstellung, die sich auf tatsächliche Behauptungen der veröffentli-chten Anzeige bezieht, zu erstatten und zwar nach Maßgabe der jeweils gültigen Preisliste.

l) Der Auftraggeber ist damit einverstanden, dass die von ihm stammenden Texte ergänzend zu der Veröffentlichung in Druckschriften ebenfalls in elek-tronischen Medien verbreitet werden.

m) Änderungen der Anzeigenpreisliste werden mit dem Zeitpunkt des Inkrafttretens auch für laufende Aufträge wirksam.

Zusätzliche Geschäftsbedingungen

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© 2019 Tageszeitungen Arbeitsgemeinschaft Media-Analyse e. V. (agma)

Leseranalyse – Auszug aus der MA 2019

Struktur des Leserschaft pro Ausgabe* Verbreitungsgebietes Hochrechnung Zusammen- Reichweite Reichweite Zusammen- in Tsd. setzung in % in % in Tsd. setzung in %

Basis 1.090 100,0 48,7 531 100,0 Geschlecht Männer 533 48,9 44,9 239 45,0 Frauen 558 51,1 52,4 292 52,1

Altersgruppen 14–19 Jahre 90 8,2 34,1 31 5,8 20–29 Jahre 170 15,6 30,3 51 9,7 30–39 Jahre 146 13,4 40,8 60 11,2 40–49 Jahre 174 16,0 50,6 88 16,6 50–59 Jahre 198 18,2 54,7 108 20,4 60–69 Jahre 130 12,0 61,1 80 15,0 70 Jahre und älter 182 16,7 62,3 113 21,4

Ausbildung Schüler allgemeinbildender Schulen 50 4,6 30,5 15 2,9 Hauptschule/Volksschule ohne Lehre 67 6,2 19,8 13 2,5 Hauptschule/Volksschule mit Lehre 335 30,7 50,5 169 31,8 Weiterf. Schule ohne Abitur, mittlere Reife 250 23,0 55,2 138 26,0 Fach-/Hochschulreife ohne Studium 199 18,3 42,5 85 16,0 Fach-/Hochschulreife mit Studium 198 17,3 58,6 111 20,9

Berufstätigkeit in Ausbildung 169 15,5 31,7 54 10,1 berufstätig (inkl. z. Z. arbeitslos) 594 54,5 47,2 280 52,8 Pensionär, Rentner 254 23,3 65,2 165 31,2 nicht berufstätig, keine Angabe 73 6,7 43,2 32 6,0

Anzahl der Verdiener im Haushalt 1 Verdiener 371 34,1 43,3 161 30,3 2 Verdiener 593 54,4 52,2 310 58,3 3 Verdiener und mehr 126 11,5 48,2 61 11,4

Struktur des Leserschaft pro Ausgabe* Verbreitungsgebietes Hochrechnung Zusammen- Reichweite Reichweite Zusammen- in Tsd. setzung in % in % in Tsd. setzung in %

Beruf des Befragten (jetziger)Selbstständige ab 50 MA u. Freiberufler 20 1,8 63,2 12 2,4 Selbstständige bis 49 MA u. Landwirte 21 1,9 53,0 11 2,1 leitende Angestellte und Beamte 41 3,7 46,4 19 3,6 andere Angestellte und Beamte 351 32,2 52,5 184 34,7 leitender Arbeiter/Facharbeiter 124 11,4 36,2 45 8,5 sonstige Arbeiter 36 3,3 23,5 8 1,6

Haushalts-Netto-Einkommenbis unter 1.000 Euro 79 7,2 25,4 20 3,8 1.000 bis unter 1.250 Euro 53 4,8 47,7 25 4,7 1.250 bis unter 1.500 Euro 71 6,5 38,8 28 5,2 1.500 bis unter 2.000 Euro 138 12,7 44,3 61 11,5 2.000 bis unter 2.500 Euro 162 14,9 45,9 74 14,0 2.500 Euro und mehr 587 53,8 55,0 323 60,8

Kinder im Haushaltbis unter 2 Jahre 55 5,0 36,8 20 3,8 2 bis 3 Jahre 44 4,0 38,1 17 3,1 4 bis 5 Jahre 51 4,7 40,6 21 3,9 6 bis 11 Jahre 131 12,0 42,9 56 10,6 12 bis 13 Jahre 63 5,8 48,4 31 5,7 14 bis 17 Jahre 153 14,1 37,0 57 10,7 kein Kind unter 14 Jahre 851 78,1 49,2 419 78,9

* Alle Angaben zu Reichweiten (LpA) beziehen sich auf die ZGM-Gesamtausgabe lt. ZMG-Fortschreibung der IVW-Verbreitungsanalyse 2019/2020, ohne Gewähr, Zahlen gerundet, deutschsprachige Einwohner Deutschlands ab 14 Jahren.

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Ortsverzeichnis für das ZGM-Verbreitungsgebiet

AAhlen ....................... 10200Albachten ................ 10100Albersloh ................. 10160Alstätte .....................10210Altenberge ...............10175Alverskirchen .......... 10190Amelsbüren ............. 10100Angelmodde ........... 10100Appelhülsen .............10130Ascheberg ............... 10180

BBergeshövede ......... 10240Berg Fidel ................ 10100Bevergern ................ 10240Billerbeck................. 10320Borghorst ..................10175Borken ..................... 10340Bösensell ..................10130Brochterbeck ........... 10240Buldern .................... 10330Burgsteinfurt ............10175Burlo ........................ 10340

CCoerde ..................... 10100Coesfeld ................... 10320

DDarfeld ..................... 10320Darup ....................... 10320Davensberg ............. 10180

Dickenberg .............. 10240Dolberg .................... 10200Dörenthe ................. 10240Dorbaum ................. 10100Dreierwalde .10240/10360Drensteinfurt ........... 10160Dülmen .................... 10330

EEggerode ..................10210Einen ........................ 10190Elte ........................... 10360Emsdetten ............... 10364Epe ............................10210Esch .......................... 10240Everswinkel ............. 10190

FFreckenhorst ........... 10190Füchtorf ................... 10190Fuestrup....................10145

GGelmer ..................... 10100Gemen ..................... 10340Gescher ................... 10320Gievenbeck ............. 10100Gimbte ......................10145Gremmendorf ......... 10100Greven ......................10145Gronau ......................10210Groß Reken ............. 10340

HHalverde .................. 10240Handorf .................... 10100Harwick ................... 10320Hauenhorst .............. 10360Hausdülmen ............ 10330Havixbeck .................10130Heek .........................10210Heiden ..................... 10340Hiddingsel ............... 10330Hiltrup ...................... 10100Hörstel ..................... 10240Hochmoor ................ 10320Hoetmar .................. 10190Hohenholte ..............10130Holthausen ...............10175Holtwick .................. 10320Hopsten ................... 10240Horstmar...................10175

IIbbenbüren .............. 10240

KKattenvenne............ 10230Kinderhaus .............. 10100Klein Reken ............. 10340

LLadbergen ............... 10230Laer ...........................10175Laggenbeck ............. 10240Langenhorst .............10370

Ledde ....................... 10230Leeden ..................... 10230Leer ...........................10175Lengerich ................. 10230Lette ......................... 10320Lienen ...................... 10230Limbergen ............... 10330Lotte ......................... 10240Lüdinghausen.......... 10180

MMarbeck .................. 10340Maria Veen .............. 10340Mecklenbeck ........... 10100Merfeld .................... 10330Mesum .................... 10360Metelen ....................10175Mettingen................ 10240Milte ........................ 10190Münster ................... 10100Müssingen ............... 10190

NNeuenkirchen ......... 10360Nienberge ............... 10100Nienborg ..................10210Nordwalde ...............10175Nottuln .....................10130

OObersteinbeck ......... 10240Ochtrup .....................10370Ostbevern .................10150

Ostenfelde ............... 10190Osterwick ................ 10320Ottmarsbocholt ....... 10180

PPüsselbüren ............ 10240

RRaesfeld ................... 10340Raestrup .................. 10190Ramsdorf ................. 10340Recke ....................... 10240Reckenfeld ...............10145Reken ....................... 10340Rheine ..................... 10360Riesenbeck .............. 10240Rinkerode ................ 10160Rodde ...................... 10360Rorup ....................... 10330Rosendahl ............... 10320Roxel ........................ 10100

SSaerbeck ...................10145Salzbergen .............. 10360Sassenberg .............. 10190Schale ...................... 10240Schapdetten .............10130Schlickelde .............. 10240Schöppingen ............10210Senden .................... 10180Sendenhorst ............ 10160Seppenrade ............. 10180

Sprakel ..................... 10100St. Arnold................. 10360Steinbeck ................. 10240Steinfurt ....................10175Stevern .....................10130Sudmühle ................ 10100

TTecklenburg ............. 10230Telgte ........................10150

UUffeln ....................... 10240

VVelen ........................ 10340Velpe ........................ 10240Vorhelm ................... 10200

WWalstedde ............... 10160Warendorf ............... 10190Welbergen ................10370Wersen .................... 10240Weseke .................... 10340Westbevern ..............10150Westerkappeln ........ 10240Wettringen .............. 10360Wolbeck ................... 10100

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6

Score Media Group GmbH & Co. KGE-Mail [email protected] Internet www.score-media.de

Nielsen 1pms:PrintMedien-Service GmbH Goldbekplatz 3 22303 Hamburg Telefon 040 / 63 90 84-0 Telefax 040 / 63 90 84-44 E-Mail [email protected] Internet www.pms-tz.de

Nielsen 2TZ-Media GmbH Graf-Recke-Straße 18 40239 DüsseldorfTelefon 02 11 / 55 85 60 Telefax 02 11 / 55 65 95 E-Mail [email protected] Internet www.tz-media.de

Verlagsvertretungen Mitglied der: ZMG Zeitungs Marketing GesellschaftZeitungsgruppe Münsterland & Partner

Westfälische Nachrichten

Nielsen 5, 6, 7Verlagsbüro Krimmer Bülowstraße 66 10783 BerlinTelefon 030 / 89 38 27-0 Telefax 030 / 89 38 27-33 E-Mail [email protected] Internet www.krimmer.com

Standort Düsseldorf c/o Design Offices Düsseldorf KaiserteichElisabethstraße 11 40217 Düsseldorf Telefon 02 11 / 33 99 72 29

Standort München Highlight Towers, Tower 1Mies-van-der-Rohe-Straße 6 80807 München Telefon 089 / 1 89 17 44 71

Nielsen 3a und 3bVerlagsbüro Krimmer Am Lindenbaum 24 60433 FrankfurtTelefon 069 / 53 09 08-0 Telefax 069 / 53 09 08-50 E-Mail [email protected] Internet www.krimmer.com

Nielsen 4 MAV Media Anzeigen-Verkaufs GmbH Pasinger Straße 2 82152 PlaneggTelefon 089 / 74 50 83-0 Telefax 089 / 74 50 83-25 E-Mail [email protected] Internet www.mav-muenchen.com