Allgemeine Sicherheitsunterweisung€¦ · Verhalten bei Brand- und Gefahrenfall •...

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Allgemeine Sicherheitsunterweisung

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Allgemeine Sicherheitsunterweisung

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Unterweisungsthemen •  Allgemeines •  Verhalten bei Brand- und Gefahrenfall •  Verhalten im Labor und Umgang mit gefährliche

Stoffen •  Spezielle Anlagen und Geräte, besondere

Gefährdungen •  Sonstiges •  Umgang mit der Sammlung

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Allgemeines

•  Grundlage für die Unterweisung sind die: •  Gesetze/Verordnungen:

Chemikaliengesetz – ChemG Gerätesicherheitsgesetz Jugendarbeitsschutzgesetz – JArbSchG Mutterschutzgesetz – MuSchG Strahlenschutzverordnung– StrlSchV Röntgenverortnung – RöV Druckbehälterverordnung– DruckbehV Technische Regeln Druckgase-TRG Maschinenlärminformations-Verordnung –3. GSGV Arbeitsstättenverordnung – ArbStättV) mit zugehörigen Arbeitsstätten-Richtlinien (ASR) Gefahrstoffverordnung – GefStoffV) mit zugehörigen Technischen Regeln für Gefahrstoffe (TRGS) Unfallverhütungsvorschriften: UVV

•  Allgemeine Vorschriften (GUV 0.1), Erste Hilfe (GUV 0.3), Sicherheits- und Gesundheitsschutzkennzeichnung am Arbeitsplatz (GUV 0.7), Elektrische Anlagen und Betriebsmittel (GUV 2.10), Leitern und Tritte (GUV 6.4) Gase (GUV 9.9) Lärm (GUV 9.20)

•  Richtlinien, Regeln und Merkblätter: Richtlinien „Statische Elektrizität“) (GUV 19.7) Regeln für Sicherheit und Gesundheitsschutz beim Umgang mit Gefahrstoffen im Hochschulbereich (GUV 19.17) Anleitung zur Ersten Hilfe bei Unfällen (GUV 20.5) Regeln für den Einsatz von Augen- und Gesichtsschutz (GUV 20.13) Regeln für den Einsatz von Schutzhandschuhen (GUV 20.17) Merkblatt: Betriebsanweisungen für den Umgang mit Gefahrstoffen (ZH 1/124) Merkblatt: Beispielsammlung zu den Richtlinien „Statische Elektrizität“ (T 033) Merkblätter über Gesundheitsschutz.

•  DIN-Normen •  VDE-Bestimmungen •  VGW-Arbeitsblätter

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Allgemeines

www.uv.ruhr-uni-bochum.de/hsi

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Verhalten bei Brand- und Gefahrenfall

•  Brandschutzordnung für Personen ohne besondere Brandschutzaufgaben (Hängen in jedem Gebäude aus)

1. Allgemeines Brandverhütung 2.1 Umgang mit Feuer 2.2 Feuergefährliche Arbeiten/Arbeiten in engen Räumen im Zusammenhang mit baulichen Tätigkeiten 2.3 Rauchen 2.4 Verwendung/Lagerung brennbarer Stoffe 2.5 Elektrische Geräte 2.6 Versuche mit erhöhter Brandgefahr 2.7 Abschalten von Geräten nach Dienstschluss und Dauerversuche 2.8 Meldung von Mängeln 3. Brand- und Rauchausbreitung 4. Flucht- und Rettungswege 5. Melde- und Löscheinrichtungen 5.1 Einrichtungen zur Brandmeldung 5.2 Einrichtungen zur Brandbekämpfung 6. Verhalten im Brandfall 7. Brandmeldung 8. Alarmsignale und Anweisungen beachten 8.1 Gebäuderäumung 8.2 Anweisungen der Einsatzleitung 9. In Sicherheit bringen 9.1 Menschenrettung 9.2 Behindertenfürsorge im Gefahrenfalle 10. Löschversuch unternehmen 11. Sonstige Hinweise

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Verhalten bei Brand- und Gefahrenfall

•  Verhalten bei Hausalarm

Bewahren Sie Ruhe und Übersicht.

Ertönen der Alarmglocke müssen alle Personen das Gebäude umgehend verlassen. Ausgenommen sind die Einsatzkräfte.

Alle Arbeiten sind unverzüglich einzustellen. Gas, Druckluft, Laborstrom und Wasser abstellen. Warnen Sie Personen, die den Hausalarm überhört haben könnten.

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Verhalten bei Brand- und Gefahrenfall

Beim Verlassen der Räume sind Türen und Fenster zu schließen, jedoch nicht abzuschließen. Verlassen Sie das Gebäude über die ausgeschilderten Fluchtwege.

Die Benutzung der Aufzüge ist nicht gestattet, sie könnten wegen Stromausfall steckenbleiben.

Helfen Sie Behinderten. Benachrichtigen Sie die Einsatzkräfte, wenn Personen nicht mehr in der Lage sind, alleine das Gebäude zu verlassen.

Begeben Sie sich zu den für Ihr Gebäude angegebenen Sammelpunkt

(vor NB nord).

•  Verhalten bei Hausalarm

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Verhalten bei Brand- und Gefahrenfall •  Der Standort der Feuerlöscher (Pulverlöscher)

Mitte vom Gang •  Der Standort des Notaus (roter Knopf)

In jedem Raum neben den Türen

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•  bei Entstehungsbrand: Handfeuerlöscher richtig einsetzen:

Sicherheitssplint ziehen in Windrichtung löschen von vorne nach hinten löschen wenn möglich, mehrere Feuerlöscher gleichzeitig einsetzen Elektrobrand mit CO2 löschen Feuerlöscher freihalten Vorsicht bei Wiederentzündung

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•  bei Entstehungsbrand:

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•  bei größeren Bränden:

Feuerwehr alarmieren 112 oder uniintern 23333 Fluchtwege freihalten gefährdete Mitarbeiter informieren Brand- und Rauchschutztüren geschlossen halten (Blechtüren und Türen zu den Treppenhäusern)

Aufzüge in keinem Fall benutzen

nach Verlassen der Gebäude: Sammelpunkt aufsuchen (vor NB Nord) Feuerwehr einweisen

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•  kleine Verletzungen:

selbst versorgen (z.B. Pflaster)

ins Verbandbuch eintragen

Vorgesetzten informieren

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Verhalten bei Brand- und Gefahrenfall

•  schwere Verletzungen:

Erstversorgung durchführen Ersthelfer herbei holen

Rettungsdienst informieren 112 oder uniintern 23333:

Wo, Was, Wie viele Verletzte, Welche Verletzungen, Warten auf Rückfragen

Vorgesetzten informieren Rettungsfahrzeuge einweisen Rettungsarbeiten nicht behindern ins Verbandbuch eintragen

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Verhalten im Labor und Umgang mit Gefährliche Stoffe

•  Regeln für Ihre Sicherheit im Labor Auszug aus der allgemeine Laborordnung:

Im Labor darf nicht gegessen, getrunken und geraucht werden.

Immer Schutzbrille und Laborkittel tragen.

Den Boden im Labor nie als Arbeitsfläche benutzen. Türen, Fenster und Fluchtwege frei halten.

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Verhalten im Labor und Umgang mit Gefährliche Stoffe

Ausführliche Information zu allen verwendeten Chemikalien z.B. in Feinchemikalienkatalogen einholen.

[peinlichste Ordnung, Sauberkeit und Übersichtlichkeit im Labor ist der beste Garant gegen Unfälle].

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Spezielle Anlagen und Geräte, besondere Gefährdungen

•  Zu fast jeden Versuch oder Gerät gibt es eine Anleitungen oder Betriebsanweisung in denen auf eventuelle Gefährdungen hingewiesen wird.

Bei Unsicherheiten bitte vor Inbetriebnahme nachfragen.

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Spezielle Anlagen und Geräte, besondere Gefährdungen

•  besondere Gefährdungen sind zu erwarten bei : [ und eine extra Unterweisung notwendig ]

radioaktive Stoffen Röntgenstrahlung Laser Spannungen über 60V Elektrostatik Hitze chemische Reaktionen mechanisch Energie (Federn, Rotation, Druck und Vakuum, Lärm) [z.B. Glas mit Schall zerstören]

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Spezielle Anlagen und Geräte, besondere Gefährdungen

•  Defekte Geräte sofort melden •  Bei einigen versuchen lassen sich Kabel auf dem Boden nicht vermeiden,

Stolpergefahr!

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Sonstiges

•  Mutterschutzgesetz Auszug: Das Mutterschutzgesetz gilt für alle Frauen, die in einem Arbeitsverhältnis stehen.

Das Gesetz gilt nicht für Studentinnen, die vorgeschriebene Praktika ableisten.

•  Jugendschutzgesetz (Besuch von Schülern)

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Umgang mit der Sammlung

•  Versuche aufbauen

Infomaterial:

Bücher Karteikasten Internet LYBOLD / PHYWE Inventarliste Computer ( student Einstein1..2..3.. )

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Umgang mit der Sammlung

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Alte Bezeichnung kleiner schwarzer Aufkleber

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Neue Bezeichnung Barcode und Buchstaben

Umgang mit der Sammlung

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Umgang mit der Sammlung

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Neue Bezeichnung Barcode und Buchstaben

Umgang mit der Sammlung

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Umgang mit der Sammlung

•  Aufbau auf Rolltische:

Name an den Tisch schreiben

keine Teile aus anderen Aufbauten nehmen

Teil, die nicht mehr gebraucht werden richtig wegräumen

seitliche Klemmen passen nicht durch Tür

nach Vorführung alles wieder richtig wegräumen

keine defekten Teile wegräumen

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Umgang mit der Sammlung

•  Sachen die beschädigt wurden melden !

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•  Sachen die die Räumlichkeiten verlassen, müssen in Verleihliste eingetragen werden und Bescheid sagen!

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Umgang mit der Sammlung

•  Fenster zu und Tür abschließen nicht vergessen

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Thomas Schmidt NABF 03/250

Tel: 0234 32 23019 Mobil: 0176 485 49 485 [email protected]

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