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Allgemeine Liefer- und...
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Allgemeine Liefer- und
Verpackungsvorschriften für
Blechanlieferungen
Inhalt
1. Geltungsbereich
2. Verpackungsvorschriften
3. Lieferpapiere
4. Lieferavise
5. Materialkennzeichnung
6. Zeugnisversand
7. Warenannahmezeiten
8. Nichteinhaltung der Liefer- und Verpackungsvorschriften
1. Geltungsbereich
Die Liefer- und Verpackungsvorschriften der Firma Amtenbrink GmbH & Co. KG
gelten ab sofort für sämtliche Blechanlieferungen und für jeden Lieferanten.
2. Verpackungsvorschriften
Quartoblechanlieferungen:
Die Entladung von Quartoblechen erfolgt bei uns per Magnetkran. Die
einzelnen Bleche sind ohne Zwischenhölzer zu verladen.
Bandblechanlieferungen:
Bandbleche sind grundsätzlich in walzblauer, laserfähiger Ausführung zu
liefern.
Die Entladung von Bandblechen erfolgt per Stapler. Das maximale
Paketgewicht beträgt 2,5 to., jedoch maximal 90 mm Blechstapelhöhe. Die
Anlieferung muss auf eingebundenen Querhölzern von mind. 80x80 mm Dicke
erfolgen. Die Bleche müssen kantengerade gepackt sein.
Sollte die Verpackung nicht unseren Vorschriften entsprechen, behalten wir
uns vor, die Warenannahme zu verweigern.
Edelstahl- und Feinblechanlieferungen:
Edelstahl- und Feinbleche sind grundsätzlich auf Palette zu verladen. Das
maximale Paketgewicht beträgt 2,5 to., jedoch maximal 90 mm
Blechstapelhöhe. Einzeltafeln sind getrennt auf Palette zu packen. Sollten bei
einer Abmessung mehrere Chargen geliefert werden, sind diese getrennt
voneinander auf Paletten zu packen. Eine Papierzwischenlage zwischen den
einzelnen Tafeln ist unzulässig.
Sollte die Verpackung nicht unseren Vorschriften entsprechen, behalten wir
uns vor, die Warenannahme zu verweigern.
3. Lieferpapiere
Der Lieferung ist grundsätzlich ein Lieferschein beizufügen.
Folgende Angaben sind im Lieferschein erforderlich:
- Name des Lieferanten
- Unsere Bestellnummer
- Genaue Materialbezeichnung mit Abgabe der Abmessung, Güte,
Chargennummer, Gewicht und Stückzahl
Sollte der Lieferschein bei der Anlieferung fehlen, oder nicht vollständig
sein, wird keine Entladung der Ware erfolgen, bis die Lieferpapiere per Fax
oder E-Mail nachgereicht wurden.
4. Lieferavise
Jede Lieferung ist 24 Stunden vor Anlieferung schriftlich per E-Mail
([email protected]) zu avisieren. Zwingend erforderlich im Avis sind
folgende Angaben:
- Unsere Bestellnummer
- Lieferdatum
- Übersicht der zu liefernden Positionen mit Güte, Abmessung,
Chargennummer, Gewicht und Stückzahl
5. Materialkennzeichnung
Quartobleche sind grundsätzlich stahl- und /oder farbgestempelt zu liefern.
Bei Band-, Fein- und Edelstahlbleche sind die Tafeln/Pakete mit Etiketten
oder Paketanhängern mit Angabe der Abmessung, Güte, Gewicht, Stückzahl
und Charge zu versehen.
6. Zeugnisversand
Die von uns bestellten Zeugnisse nach EN10204 sind bereits vor der
Lieferung per E-Mail an [email protected] zu senden. Die
Warenannahme kann ohne vorliegendes Zeugnis nicht erfolgen.
7. Warenannahmezeiten
Die LKW- und Waggon-Entladungen können nur mit vorliegendem Avis,
Lieferschein und Zeugnis in der Zeit von Mo-Do: 6-14 Uhr, Fr. 6-12 Uhr
erfolgen. Maximal 2 LKW/Tag, bzw. 1 Waggon/Tag.
8. Nichteinhaltung der Liefer- und Verpackungsvorschriften
Bei Nichteinhaltung der oben aufgeführten Liefer- und
Verpackungsvorschriften behalten wir uns vor, die Annahme der Ware zu
verweigern.