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Akkreditierungsbericht zum Akkreditierungsantrag der Fachhochschule Aachen Fachbereich Architektur 597-xx-2 Bezeichnung des Studiengangs laut PO, bei Kombinationsstudieng. mit Auflistung beteiligter Fächer/Studiengänge) Bezeichnung Abschluss Leistungspunkte Regelstudienzeit Art des Lehrangebots (Vollzeit, berufsbegl. Dual) Jährliche Aufnahmekapazität Master Akkreditiert am Akkreditiert bis K= konsekutiv W= weiterbildend A= anwendungsorientiert K= künstlerisch Bachelorstudiengang Architektur B.A. 180 6.Sem. Vollzeit 115 16.05.06 31.08.2012 Masterstudiengang Architektur M.A. 120 4. Sem. Vollzeit 30 K A 16.05.06 31.08.2012 Vertragsschluss: 28.03.2011 Dokumentation zum Antrag eingegangen: 28.11.2011 Datum der Vor-Ort-Begutachtung: 15.12.2011 Ansprechpartner der Hochschule: Herr Prof. Dr. Michael Wulf, Dekan des Fachbereichs Architektur der FH Aachen Betreuender Referent: Dr. Frank Wullkopf Zusammensetzung der Gutachtergruppe: Herr Prof. Dr.-Ing. Ralf Weber, Technische Universität Dresden; Lehrstuhl Raumgestaltung, Gebäudelehre und Entwerfen; Herr Prof. Dipl.-Ing. Sebastian Zoeppritz; Hochschule Augsburg, Fakultät Architektur und Bauingenieurwesen; Herr Prof. Dipl.-Ing. Kay Marlow, MOSAIK Architekten BDA (als Vertreter der Berufspraxis); Frau Susanne Kurth, Studierende an der HWTH Leipzig (als Vertreterin der Studierenden). Hannover, 17.01.2012

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Akkreditierungsbericht zum Akkreditierungsantrag der

Fachhochschule Aachen

Fachbereich Architektur

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Bachelorstudiengang

Architektur

B.A. 180 6.Sem. Vollzeit 115 16.05.06

31.08.2012

Masterstudiengang Architektur M.A. 120 4. Sem. Vollzeit 30 K A 16.05.06 31.08.2012

Vertragsschluss: 28.03.2011

Dokumentation zum Antrag eingegangen: 28.11.2011

Datum der Vor-Ort-Begutachtung: 15.12.2011

Ansprechpartner der Hochschule: Herr Prof. Dr. Michael Wulf, Dekan des Fachbereichs Architektur der FH Aachen Betreuender Referent: Dr. Frank Wullkopf

Zusammensetzung der Gutachtergruppe:

Herr Prof. Dr.-Ing. Ralf Weber, Technische Universität Dresden; Lehrstuhl Raumgestaltung, Gebäudelehre und Entwerfen;

Herr Prof. Dipl.-Ing. Sebastian Zoeppritz; Hochschule Augsburg, Fakultät Architektur und Bauingenieurwesen;

Herr Prof. Dipl.-Ing. Kay Marlow, MOSAIK Architekten BDA (als Vertreter der Berufspraxis);

Frau Susanne Kurth, Studierende an der HWTH Leipzig (als Vertreterin der Studierenden).

Hannover, 17.01.2012

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Inhaltsverzeichnis

Inhaltsverzeichnis .................................................................................................................. 2

Abschnitt I: Bewertungsbericht der Gutachtergruppe ............................................................. 3

Bachelorstudiengang ArchitekturBBBBBBBBBBBBBBBBBBBBBBBBB... 4

Masterstudiengang ArchitekturBBBBBBBBBBBBBBBBBBBBBBBBBB 11

Abschnitt II: Abschließendes Votum der Gutachtergruppe BBBBBBBBBBBBBB.17

Abschnitt III: Weiterer Verlauf des Verfahrens ..................................................................... 19

1 Stellungnahme der Hochschule

2 SAK-Beschluss

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Vorbemerkung

Aus Gründen der besseren Lesbarkeit schließt die im Folgenden verwendete männliche Form die weibliche Form ein.

Krankheitsbedingt konnte Frau Kurth nicht an der Vor-Ort-Begutachtung am 15.12.2011 teilnehmen.

Grundlagen des Bewertungsberichtes sind die Lektüre der Dokumentation der Hochschule und die Vor-Ort-Gespräche in Aachen. Die Bewertung beruht auf den zum Zeitpunkt der Vertragslegung gültigen Vorgaben des Akkreditierungsrates und der Kultusminister-konferenz.

1. Informationen zur Institution

Die Fachhochschule Aachen gehört mit ca. 10.300 Studierenden und etwa 220 Professoren und Professorinnen sowie 450 Mitarbeitern in Lehre und Forschung zu den größten Fachhochschulen Deutschlands. Derzeit gibt es 10 Fachbereiche, welche auf die Standorte Aachen und Jülich verteilt sind. Die Fachhochschule Aachen wurde im Jahr 1971 gegründet, einzelne Vorgängerinstitutionen können auf eine teilweise hundertjährige Tradition zurückblicken, wie beispielsweise die Kunstgewerbeschule Aachen, die heute der Fachbereich Gestaltung ist. In Jülich entstand ein weiterer Standort, der nach dem Beschluss des Bundes und des Landes Nordrhein-Westfalen mit einer der größten Hochschulbauten des Haushaltsjahres 2007 seine endgültige Gestalt erhalten hat. Seit ihrer Gründung pflegt die Fachhochschule Aachen eine Kooperation mit dem renommierten Forschungszentrum Jülich (FZJ), der ehemaligen Kernforschungsanlage Jülich (KFA).

Der Fachbereich Architektur der Fachhochschule Aachen ist zusammen mit dem Fachbereich Bauingenieurwesen in der Bayernallee 9 untergebracht. Der Fachbereich Architektur verfügt seit langem über enge Kontakte zu den architekturausbildenden Hochschulen der Region. Nach Auskunft der Studiengangsverantwortlichen finden regelmäßige Treffen und gegenseitige Unterstützungen in der Lehre statt; diese Kooperation soll in der Zukunft weiter ausgebaut werden. Bei den grenzüberschreitenden Kontakten ist das Kennenlernen der unterschiedlichen Kulturen, der unterschiedlichen Arbeits- und Entwurfsmethoden sowie der jeweiligen nationalen Planungs- und Baurechtsbestimmungen von zentraler Bedeutung. Kooperationen und Kontakte mit ausländischen Partnerhochschulen der Fachhochschule Aachen sind sowohl für den Bachelor- als auch den Masterstudiengang Architektur vorgesehen. Die Partnerhochschulen, zu denen aktive Kontakte bestehen, sind UNAM Mexiko-City (Mexiko), Granada, Alicante (Spanien), St. Etienne (Frankreich), Rangsit University Bangkok (Thailand), University of Tianjin (China), University of Ho Chi Minh City (Vietnam), Sydney, Melbourne (Australien), Charlotte (USA), Gleiwitz und Krakau (Polen). Im Aufbau befindet sich eine Zusammenarbeit mit der Polytechnic of Namibia. Darüber hinaus bestehen intensive Kontakte zu den folgenden Architekturhochschulen in der EUREGIO Maas – Rhein:

• Institut Supérieure d`architecture St. Luc de Wallonie Liège; • dem “Departement Architecture” der Provinciale Hoogeschool Diepenbeek; • der “Academie van Bouwkunst“ in Maastricht.

Mit diesen drei Partnerhochschulen wurden in der Vergangenheit verschiedene Workshops und gemeinsame Lehrveranstaltungen durchgeführt. Eine besondere Verbindung besteht zum Fachbereich Bauingenieurwesen der Fachhochschule Aachen, mit dem der Fachbereich Architektur schon seit vielen Jahren gemeinsame Lehrveranstaltungen durchführt. Seit dem Wintersemester 2003/2004 führen beide Fachbereiche gemeinsam den

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Masterstudiengang „Facility Management“ durch. Die Zusammenarbeit respektive der Austausch von Lehrkapazitäten finden hierbei insbesondere in den Bereichen Baustoffkunde und Bauphysik statt.

2. Bachelorstudiengang Architektur mit dem Abschluss „Bachelor of Arts“

2.1 Qualifikationsziele des Studiengangskonzeptes (Kriterium 2.1, Drs. AR 85/2010)

Das Kriterium 2.1 ist erfüllt.

Mit dem Bachelor-Abschluss erwerben die Studierenden einen ersten berufsbefähigenden Abschluss. Dieser Abschluss befähigt die Absolventen in allen Leistungsphasen des Berufsfeldes zur Mitarbeit in Architektur- und Planungsbüros sowie in entsprechenden Bereichen der öffentlichen Verwaltung. Der 6-semestrige Bachelor-Abschluss ermöglicht das Studium eines konsekutiven oder weiterführenden Masterstudiengangs der Architektur. Aus Sicht der Gutachtergruppe sollte unter § 3 der Prüfungsordnung für den Bachelorstudiengang Architektur sowie im Diploma Supplement explizit darauf hingewiesen werden, dass mit dem 6-semestrigen Bachelor-Abschluss der Zugang zu der jeweiligen Architektenkammer nicht möglich ist..

Die Bestimmung des Verhältnisses von „Architektur und Stadt“ stellt einen Themenbereich in der Lehre des Fachbereich Architektur der FH Aachen dar, wobei die städtebauliche Analyse und die Beurteilung der Auswirkung eines Bauwerkes auf die Stadt, auf einen Stadtraum als „selbstverständliche“ Betrachtung vermittelt wird und dementsprechend fester Bestandteil eines jeden Projektes ist. Die von der Hochschule beschriebenen Qualifikationsziele werden von der Gutachtergruppe als sinnvoll erachtet. Ziel des Bachelorstudiums ist eine Ausbildung im Entwerfen, Gestalten und Konstruieren. Vermittelt werden technische und wissenschaftliche Grundlagen. Der Studienabschluss befähigt zu fachlich kompetentem Arbeiten auf dem Gebiet der Architektur und des Bauwesens unter Anleitung und im Team. Zusammenfassend konstatiert die Gutachtergruppe, dass das beantragte Studienkonzept sich an fachlichen und überfachlichen Qualifikationszielen orientiert, die dem Abschluss adäquat sind. Die Qualifikationsziele des beantragten Studienkonzepts beziehen sich in einer angemessenen Weise auf eine wissenschaftliche respektive künstlerische Befähigung der Absolventen.

Im Modul 3 („Städtebau und Regionalplanung“) entwickeln die Studierenden Verständnis für die Aufgaben der Stadtplanung. Sie werden in diesem Kontext mit den Anforderungen des räumlichen Zusammenlebens auf der Ebene der Stadt konfrontiert. Die Studierenden erlangen Kenntnisse über den Verwaltungsaufbau der Bundesrepublik, von der kommunalen Ebene bis zur Bundesebene, und den Verfahrensabläufen in der Stadtplanung. Die angemessene Lösung architektonischer Probleme hat wesentliche Auswirkungen auf die zivilgesellschaftliche Entwicklung. Es ist erklärtes Ziel der Hochschule, den Absolventen die mit ihrem Beruf verbundene Verantwortung bewusst zu machen. Die Qualifikationsziele des beantragten Studienkonzepts beziehen sich nach Ansicht der Gutachtergruppe in einer angemessenen Weise auf die Befähigung der Absolventen zum zivilgesellschaftlichen Engagement („Democratic Citizenship“) sowie auf die Persönlichkeitsentwicklung der Absolventen.

2.2 Konzeptionelle Einordnung der Studiengänge in das Studiensystem (Kriterium 2.2, Drs. AR 85/2010)

Das Kriterium 2.2 ist nicht erfüllt.

2.2.1 Erfüllung der Anforderungen des Qualifikationsrahmens für deutsche Hochschulabschlüsse

Nach Auffassung der Gutachtergruppe entspricht der 6-semestrige Bachelorstudiengang Architektur dem Qualifikationsrahmen für deutsche Hochschulabschlüsse vom 21.04.2005 in der jeweils gültigen Fassung. Das Studiengangskonzept beinhaltet in angemessener Form

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Wissensverbreiterung und Wissensvertiefung in einer der Qualifikationsstufe angemessenen Weise. Der 6-semestrige Bachelorstudiengang Architektur vermittelt instrumentale, systemische und kommunikative Kompetenzen entsprechend der Qualifikationsstufe. Der Studiengang entspricht den formalen Anforderungen der jeweiligen Qualifikationsstufe in Bezug auf Zugangsvoraussetzungen, Dauer, Anschlussmöglichkeiten und Übergängen aus beruflicher Bildung.

2.2.2 Erfüllung der Ländergemeinsamen Strukturvorgaben

Eine strukturelle Vermischung des Studiengangs mit einem Diplomstudiengang liegt nicht vor. Der Bachelorabschluss ist als erster berufsqualifizierender Abschluss konzipiert. Die vorgesehene Regelstudienzeit des Bachelorstudiengangs Architektur beträgt 6 Semester und entspricht somit den Ländergemeinsamen Strukturvorgaben. Insgesamt müssen die Studierenden in diesem Studienprogramm 180 ECTS-Punkte erwerben. Die insgesamt zu erreichenden ECTS-Punkte entsprechen somit ebenso den Vorgaben.

Gemäß § 12 Absatz 2 der Prüfungsordnung für den Bachelorstudiengang Architektur werden für die Bachelorarbeit 12 ECTS-Punkte vergeben. Ein Kolloquium (vgl. § 12 Absatz 3 der PO) ergänzt die Abschlussarbeit, es dient der Feststellung, ob der Prüfling befähigt ist, die Ergebnisse der Abschlussarbeit, ihre fachlichen Grundlagen, ihre fächerübergreifenden Zusammenhänge und ihre außerfachlichen Bezüge zu begründen und ihre Bedeutung für die Praxis einzuschätzen. Für das Kolloquium werden 3 ECTS-Punkte vergeben. Zudem wird im Rahmen des Moduls 8 ein „Bachelorprojekt“ angeboten, in welchem die Studierenden ein Entwurfsprojekt bearbeiten. Die Gutachter bitten die Hochschule darum, die unterschiedlichen Qualifikationsziele und Lerninhalte des „Bachelorprojektes“ sowie der Bachelorarbeit detaillierter als bisher zu beschreiben. Der Bearbeitungsumfang für die Bachelorarbeit ist gemäß den Ländergemeinsamen Strukturvorgaben einschließlich Kolloquium auf 12 ECTS zu begrenzen. Die Gutachter sehen hierin einen Mangel.

Für den abgeschlossenen Studiengang wird nur ein Abschlussgrad vergeben, die Bezeichnung des Abschlusses entspricht den Vorgaben. Der 6-semestrige Bachelorstudiengang Architektur ist modularisiert, er setzt sich aus insgesamt 9 Modulgruppen sowie der Bachelorarbeit und dem Kolloquium zusammen.

In § 10 Absatz 1-6 der Rahmenprüfungsordnung für die Bachelor- und Masterstudiengänge an der Fachhochschule Aachen sind verbindliche Regelungen gemäß der Lissabon Konvention für die Anerkennung von an anderen Hochschulen und außerhochschulisch erbrachten Leistungen geregelt. Der Studiengang bietet Zeiträume für Aufenthalte an anderen Hochschulen und in der Praxis ohne Zeitverlust.

Die Gutachter sehen die von der Hochschule gewählte Form der Modulstruktur als problematisch an. Die von der Hochschule konzipierten 9 Module setzen sich aus zahlreichen Teilmodulen zusammen. Die in diesem Zusammenhang vorgesehenen Modulteilprüfungen sind vornehmlich an die jeweiligen Lehrveranstaltungen geknüpft und richten sich nicht auf modulbezogene Inhalte und Kompetenzen. Im Bachelorstudiengang Architektur weisen eine Vielzahl von Modulen einen Umfang von weniger als 5 ECTS-Punkten auf. Gemäß den Rahmenvorgaben für die Einführung von Leistungspunktsystemen und die Modularisierung von Studiengängen (Anlage zu den Ländergemeinsamen Strukturvorgaben für die Akkreditierung von Bachelor- und Masterstudiengängen) sollen Module mindestens einen Umfang von 5 ECTS-Punkten aufweisen, um einer Kleinteiligkeit der Module, welcher zu einer hohen Prüfungsbelastung führt, entgegen zu wirken. Die Gutachter sehen in der kleinteiligen Modularisierung des Curriculums sowie in der hohen Anzahl an Teilprüfungen einen Mangel, da auf diese Weise die Studierbarkeit des Studiengangs erheblich in Frage gestellt wird. Die Hochschule ist gehalten, die Anzahl der Teilprüfungen zu reduzieren sowie Module anzubieten, welche einen Umfang von mindestens 5 ECTS-Punkten aufweisen.

Die Qualität eines Teils der vorgelegten Modulbeschreibungen entspricht nicht den Vorgaben der Ländergemeinsamen Strukturvorgaben. Die Modulbeschreibungen sollten ausführlicher als in der vorliegenden Dokumentation auf die Inhalte und Qualifikationsziele eingehen.

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Qualifikationen und Lerninhalte sind oft nicht klar voneinander abgegrenzt. Die Bezeichnungen werden je nach Modul und Lehrenden unterschiedlich verwendet und sind für die Studierenden auf diese Weise nur schwer zu verstehen. Zudem sollten die Modulbeschreibungen detaillierte Informationen zu den Lehrformen, die Voraussetzungen für die Teilnahme, die Verwendbarkeit, Prüfungsformen und Prüfungsdauer, Häufigkeit des Angebots, Gruppengrößen und Dauer des Moduls enthalten. In den vorliegenden Modulbeschreibungen werden auch keine Modulverantwortlichen benannt. Zudem sollte auch eine Zuordnung des Moduls zu dem jeweiligen Studiensemester vorgenommen werden. Die Hochschule sollte darüber hinaus die Verwendung des Begriffs Praktikum als Lehrform näher erläutern und in allen Dokumenten identische Modulbezeichnungen verwenden. Die Gutachter sehen in der Qualität der vorgelegten Modulbeschreibungen einen Mangel. Die Hochschule ist dazu gehalten, die Modulbeschreibungen in diesem Sinne umfassend zu überarbeiten. Das Diploma Supplement für den Bachelor-Studiengang Architektur ist in den Antragsunterlagen nicht enthalten. Die Gutachter sehen hierin einen Mangel und bitten die Hochschule darum, das Diploma Supplement für den Bachelor-Studiengang Architektur nachzureichen. Die den ECTS-Punkten zugrunde liegende Arbeitszeit ist gemäß den Strukturvorgaben zutreffend festgelegt. Pro Leistungspunkt werden einheitlich für den Studiengang 30 Stunden zugrunde gelegt. Pro Studienjahr werden 60 ECTS-Punkte nicht überschritten. Die Gutachter bitten die Hochschule darum, für den Bachelor-Studiengang Architektur einen grafisch klar strukturierten Studienverlaufsplan nachzureichen.

2.3 Studiengangskonzept

(Kriterium 2.3, Drs. AR 85/2010)

Das Kriterium 2.3 ist erfüllt.

Voraussetzung für die Zulassung zum 6-semestrigen Bachelorstudiengang Architektur ist die Fachhochschulreife oder eine als gleichwertig anerkannte Zugangsberechtigung aus dem In- oder Ausland. Näheres regelt § 6 der Rahmenprüfungsordnung für die Bachelor- und Masterstudiengänge an der Fachhochschule Aachen. Ausländische Studienbewerber müssen ausreichende Kenntnisse der deutschen Sprache nachweisen. Gemäß § 5 der Prüfungsordnung für den Bachelorstudiengang Architektur wird als Voraussetzung für die Aufnahme des Studiums der Nachweis einer praktischen Tätigkeit bestehend aus einem Praktikum von insgesamt 12 Wochen gefordert.

Die wechselseitige Anerkennung von Modulen entsprechend den Regeln der Lissabon-Konvention wird durch § 10 Absatz 1-6 der Rahmenprüfungsordnung für die Bachelor- und Masterstudiengänge an der Fachhochschule Aachen gewährleistet. Die Hochschule berücksichtigt die maßgeblichen KMK-Beschlüsse hinsichtlich der Anrechnung von außerhalb des Hochschulwesens erworbenen Kenntnissen und Fähigkeiten auf ein Hochschulstudium.

Der Bachelorstudiengang Architektur gliedert sich in folgende Modulgruppen:

M 1 Gestalten und Darstellen

M 2 Entwerfen

M 3 Städtebau

M 4 Konstruktion

M 5 Bauphysik und Gebäudetechnik

M 6 Geschichte und Theorie

M 7 Bauausführung / Baumanagement

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M 8 Projekte

M 9 Allgemeine Kompetenzen

Das Studium wird mit der Bachelorarbeit (Modul M 10) und einem Kolloquium abgeschlossen. Die ersten drei Semester beinhalten das Kernstudium des Bachelorstudiengangs Architektur, die letzten drei Semester das Vertiefungsstudium. Im fünften Regelstudiensemester müssen die Studierenden zwei Wahlmodule absolvieren. Zum Erwerb von allgemeinen Kompetenzen sind Module im Umfang von 15 ECTS-Punkten Bestandteil des Studiengangs. Im Rahmen des Moduls 9 („Allgemeine Kompetenzen“) werden den Studierenden Veranstaltungen zu den Bereichen Präsentation/Kommunikation, Fachenglisch, Bauschäden, Brandschutz und Fotografie angeboten. Die Gutachter sprechen die Empfehlung aus, die Themenbereiche Bauschäden, Brandschutz und Fotografie anderen Modulgruppen zuzuordnen. Darüber hinaus sollte in Erwägung gezogen werden, den Themenbereich Freiraumplanung im Curriculum zu verankern.

Aus Sicht der Gutachtergruppe ist das Studiengangskonzept in der Kombination der einzelnen Module stimmig auf die von der Hochschule formulierten Qualifikationsziele aufgebaut und sieht adäquate Lehr- und Lernformen vor. Das Studiengangskonzept umfasst die Vermittlung von Fachwissen, von fachübergreifendem Wissen sowie den Erwerb von fachlichen, methodischen und generischen Kompetenzen. Zusammenfassend konstatieren die Gutachter, dass die Studienorganisation die Umsetzung des Studiengangskonzeptes gewährleistet.

Die Gutachter sprechen die Empfehlung aus, die Zusammenarbeit mit dem Fachbereich Gestaltung (Fachbereich 4) weiter auszubauen.

Für Studierende mit Behinderungen ist ein Nachteilsausgleich in § 16 Absatz 4 der Rahmenprüfungsordnung für die Bachelor- und Masterstudiengänge der Fachhochschule Aachen formuliert.

2.4 Studierbarkeit (Kriterium 2.4, Drs. AR 85/2010)

Das Kriterium 2.4 ist nicht erfüllt.

Die Studienanfänger im 6-semestrigen Bachelorstudiengang bringen zum Teil unterschiedliche Eingangsqualifikationen mit. Die Lehrenden haben ihr Lehrkonzept entsprechend ausgerichtet. Es besteht für die Studierenden in der Regel die Möglichkeit, im Anschluss an die Lehrveranstaltung spezielle Probleme direkt mit dem jeweiligen Professor zu besprechen. Im Rahmen einer Einführungswoche werden die Bachelorstudierenden in die Themenbereiche des Architekturstudiums eingeführt. Aus Sicht der Gutachter berücksichtigt die Hochschule in angemessener Weise die erwarteten Eingangsqualifikationen, um die Studierbarkeit zu gewährleisten. Überschneidungen von Pflichtveranstaltungen werden vermieden, die vorgegebene Modulabfolge beeinträchtigt die Studierbarkeit nicht.

Ein „Mentoring-Programm“ wurde im Fachbereich Architektur erstmalig im Wintersemester 2004/2005 eingeführt und wird seitdem fortgesetzt. Die Erstsemester werden in den beiden ersten Semestern von einem Professor als Mentor begleitet. Die regelmäßigen Mentorentreffen (ca. 3-4 pro Semester) sind auch gleichzeitig die Anlaufstelle für anfallende Fragen und Probleme. Die Teilnahme ist verpflichtend. Die Ausgestaltung der Veranstaltung wurde jeder Professorin und jedem Professor freigestellt. Im Gespräch mit der Gutachtergruppe äußerten einige der Studierenden den Wunsch nach einer intensiveren Betreuung insbesondere im ersten Studiensemester.

Die Allgemeine Studienberatung der Fachhochschule Aachen ist erste Anlaufstelle bei allen Fragen zur Wahl des Studienganges. Sie ist Kontakt-, Informations-, und Beratungsstelle für Schülerinnen und Schüler, Studierende und am Studium Interessierte für die Fachhochschule Aachen an den Studienorten Aachen und Jülich. Studierende der Fachhochschule Aachen berät die Allgemeine Studienberatung zu allen Fragen und Problemen, die in engerem oder weiterem Zusammenhang mit dem Studium stehen. Zudem

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bietet der Fachbereich eine fachliche Studienberatung an. Die Studierenden äußerten sich gegenüber der Gutachtergruppe positiv in Bezug auf die Betreuung durch die Lehrenden sowie die Qualität der fachlichen und überfachlichen Studienberatung.

Der Fachbereich Architektur überprüft regelmäßig die Plausibilität der Angaben zur studentischen Arbeitsbelastung. In den Antragsunterlagen der Hochschule (vgl. Band 2 S. 26 ff.) sind entsprechende Untersuchungen beigefügt. In einer Vielzahl von Modulen lagen die ermittelten Werte hierbei über dem von der Hochschule angesetzten Wert von 30 Stunden pro ECTS-Punkt. Die Teilnahme an der online durchgeführten Befragung ist mit weniger als 10 % jedoch nur bedingt als aussagekräftig anzusehen. Die Gutachter sehen in der kleinteiligen Modularisierung des Curriculums sowie in der hohen Anzahl an Teilprüfungen einen Mangel, da auf diese Weise die Studierbarkeit des Studiengangs erheblich in Frage gestellt wird.

2.5 Prüfungssystem (Kriterium 2.5, Drs. AR 85/2010)

Das Kriterium 2.5 ist nicht erfüllt.

Die von der Hochschule konzipierten 9 Module setzen sich aus zahlreichen Teilmodulen zusammen. Die in diesem Zusammenhang vorgesehenen Modulteilprüfungen sind vornehmlich an die jeweiligen Lehrveranstaltungen geknüpft und richten sich nicht auf modulbezogene Inhalte und Kompetenzen. Aus Sicht der Gutachter ist eine Überarbeitung der Modularisierung des Studiengangs sowie eine Reduzierung der Prüfungslast der Studierenden geboten, um die Studierbarkeit des Studiengangs gewährleisten zu können. Die Gutachter sehen es als geboten an, dass jedes Modul in der Regel mit einer das gesamte Modul umfassenden Prüfung abgeschlossen wird. Ausnahmen hiervon sollten nachvollziehbar begründet werden. Die Prüfungen dienen der Feststellung, ob die formulierten Qualifikationsziele erreicht wurden. Die Prüfungen sind wissens- und kompetenzorientiert.

Jede Prüfung wird mindestens dreimal pro Jahr angeboten. Prüfungsformen sind schriftliche Ausarbeitungen, Referate, Klausuren, mündliche Prüfungen und Präsentationskolloquien. Präsentationskolloquien sind mündliche Prüfungen, in denen zusätzlich die Semesterarbeit präsentiert wird. Eine nicht bestandene Prüfung kann zweimal wiederholt werden. Die Klausuren haben einen Umfang von 2-3 Stunden, die mündlichen Prüfungen und Präsentationskolloquien einen Umfang von 20-45 Minuten. Andere Prüfungen haben einen vergleichbaren Umfang. Mündliche Ergänzungsprüfungen nach Klausuren sind nicht zulässig. Bei einer Überarbeitung der Prüfungsordnung ist zu prüfen, ob die Noten der ersten zwei Semester nicht mit einem geringeren Gewicht in die Abschlussnote einfließen sollten. Die vorgelegte Prüfungsordnung für den Bachelorstudiengang Architektur wurde einer Rechtsprüfung unterzogen. Für Studierende mit Behinderungen ist ein Nachteilsausgleich in § 16 Absatz 4 der Rahmenprüfungsordnung für die Bachelor- und Masterstudiengänge der Fachhochschule Aachen formuliert.

2.6 Studiengangsbezogene Kooperationen

(Kriterium 2.6, Drs. AR 85/2010)

Entfällt

2.7 Ausstattung (Kriterium 2.7, Drs. AR 85/2010)

Das Kriterium 2.7 ist nicht erfüllt.

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Der Fachbereich Architektur weist derzeit 19 Professuren auf, in Bezug auf die derzeit drei vakanten Professuren für die Lehrgebiete „Baukonstruktion und Systembau“, „Baumanagement“ sowie „Stadt- und Regionalentwicklung“ sind die Berufungsverfahren angelaufen. Die Aktivitäten der Professoren zur eigenen Weiterbildung werden seitens der Fachhochschule Aachen und des Fachbereichs Architektur gefördert und unterstützt. Die hauptamtlich Lehrenden des Studiengangs machen von diesen Angeboten regen Gebrauch und tragen auf diese Weise zur Sicherung der Ausbildungsqualität bei. Bei der Auswahl von Lehrbeauftragten wird neben der fachlichen auch auf deren didaktischen Befähigung großer Wert gelegt. In regelmäßig stattfindenden Gesprächen wird durch den Dekan sowie den Modulbeauftragten die fachliche Vernetzung der Lehrinhalte abgeglichen. Die Gutachter-gruppe bittet die Hochschule darum, den Umfang der Lehraufträge zu benennen, zudem wäre eine Umrechnung der wissenschaftlichen Mitarbeiterstellen in Vollzeitkapazität hilfreich.

Die wissenschaftliche Einrichtung „Zentrale Qualitätsentwicklung“ (ZFQ) der Fachhochschule Aachen ist zuständig für die Hochschuldidaktische Weiterbildung und Beratung der Lehrenden. Neuberufene Professoren sind gehalten, von der ZFQ angebotene workshops zu der Thematik „Didaktik der Lehre“ zu besuchen. Die Aktivitäten der Professoren zur eigenen Weiterbildung werden seitens der Fachhochschule Aachen und des Fachbereichs Architektur gefördert und unterstützt. Die hauptamtlich Lehrenden des Studiengangs machen von diesen Angeboten regen Gebrauch und tragen auf diese Weise zur Sicherung der Ausbildungsqualität bei.

Aus Sicht der Gutachtergruppe ist die adäquate Durchführung des Studiengangs hinsichtlich der qualitativen und quantitativen personellen Ausstattung gesichert. Hierbei werden Verflechtungen mit anderen Studiengängen berücksichtigt.

Im Rahmen der Vor-Ort-Begutachtung konnte sich die Gutachtergruppe ein Bild von der Ausstattung des Fachbereichs Architektur der Fachhochschule Aachen machen. Der Fachbereich Architektur verfügt über zwei Vorlesungsräume mit 140 respektive 100 Hörerplätzen mit Schreibgelegenheit, 3 Seminar-Vorlesungsräume mit 70, 58 und 50 Hörerplätzen mit Tischen sowie einen „Panorama-Raum“ (70 Hörerplätze mit Tischen) und zwei Zeichenateliers (je 30 Arbeitsplätze). Die Modellbauwerkstatt ist eine zentrale Einrichtung des Fachbereichs Architektur und eine wesentliche Voraussetzung für die Ausbildung der Architekten, Stadt- und Regionalplaner. Hier haben die Lehrenden die Gelegenheit, technische Unterrichtsmodelle zur anschaulichen Darstellung in der Lehre anfertigen zu lassen. Unter Betreuung und kreativ-künstlerischer Anleitung durch das Modellbauteam erstellen die Studierenden hier laufend Arbeitsmodelle, Präsentations- und Wettbewerbsmodelle. Je nach Entwurfsstadium erfolgt eine zielgerichtete Modell-Bauplanung.

Der Fachbereich Architektur ist mit folgenden Maschinen ausgestattet:

• CNC- gesteuerte 2 ½- D Präzisions-Fräse ( Arbeitsfläche 1000 mm x 1000 mm ); • Tz-P Hochleistungsschneide- Cutter mit Oszilliermesser; • Co2 Lasersystem ( Arbeitfläche: 900mm x 600mm ).

Die Studierenden kritisierten im Gespräch mit den Gutachtern die derzeit zeitlich begrenzten Zugangsmöglichkeiten zum Plotten (derzeit 4 x 15 Minuten am Tag) und äußerten den Wunsch nach der zusätzlichen Anschaffung eines A-3-Druckers. Die EDV-Ausstattung wird von der Gutachtergruppe als ausreichend angesehen. Jedem Studierenden stehen 512 MByte Speicherbereich auf dem Hauptserver zur Verfügung. Die Möglichkeit des Datentransfers vom und zum eigenen Serverspeicherbereich von außerhalb der Fachhochschule ist in Vorbereitung. Während der veranstaltungsfreien Zeiten steht den Studierenden das Labor zur freien Verfügung. Zusätzlich besteht eine Ausgabemöglichkeit auf Großformatgeräten innerhalb des Gebäudes Bayernallee. Der Fachbereich Architektur verfügt darüber hinaus über ein Lichtlabor für Materiallehre, ein Bauphysik-Labor, ein Foto-Labor sowie zwei Versuchsanlagen im Fachgebiet Technischer Ausbau. Die

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Literaturversorgung der Studierenden wird von der Gutachtergruppe als ausreichend angesehen.

Als problematisch sehen die Gutachter die Tatsache an, dass am Fachbereich Architektur zu wenig studentische Arbeitsplätze vorhanden sind. Die Gutachter sehen hierin einen Mangel. Die Gutachter bitten in diesem Zusammenhang die Hochschule darum, ein Konzept vorzulegen, in dem Maßnahmen zum mittelfristigen Ausbau von studentischen Arbeitsplätzen beschrieben werden.

2.8 Transparenz und Dokumentation (Kriterium 2.8, Drs. AR 85/2010)

Das Kriterium 2.8 ist erfüllt.

Die Prüfungsordnung des Bachelorstudiengangs Architektur ist mit dem Studienverlaufsplan auf den Internetseiten der Fachhochschule Aachen im öffentlich zugänglichen Downloadbereich einsehbar. Im System CAMPUS wird der Stundenplan jeden Semesters eingestellt. Verknüpfungen zu den Modulbeschreibungen ermöglichen eine Übersicht über die Inhalte und die Prüfungsanforderungen.

2.9 Qualitätssicherung und Weiterentwicklung (Kriterium 2.9, Drs. AR 85/2010)

Das Kriterium 2.9 ist erfüllt.

Seit dem 1. Mai 2007 hat die wissenschaftliche Einrichtung ZQE („Zentrale Qualitätsentwicklung“) an der Fachhochschule Aachen unter Leitung des Rektors und des Prorektors für Lehre ihre Arbeit als Schnittstelle zwischen Rektorat und Fachbereichen aufgenommen. Ziel ist die Entwicklung und Implementierung eines nachhaltigen Qualitätsmanagementsystems und die Unterstützung der Hochschule unter Berücksichtigung der aktuellen Entwicklungen in Deutschland und Europa. Maßnahmen der Qualitätssicherung und der Evaluation wurden hochschul- und fachbereichsintern eingeführt. Seit dem Jahr 2006 finden an der Fachhochschule Aachen semesterweise Evaluierungen statt, eine Ausnahme bildet das Jahr 2010. Nach Aussagen der Hochschulleitung erstellen die Fächer alle 3-4 Jahre „Qualitätsberichte“, jeder Fachbereich verfügt über eine eigene „Qualitätskommission“, die für die Auswertung dieser Berichte verantwortlich ist. Im Sommersemester 2005 fand die erste interne Evaluation am Fachbereich Architektur statt, die alle Bereiche umfasste. Es erfolgte eine Befragung der Erstsemester und der mittleren Semester. Ergänzt wurde sie um studentische Lehrveranstaltungsbewertungen und eine Befragung der Lehrenden. Diese Durchführung der Evaluierung wurde beibehalten, die Ergebnisse der Evaluationen wurden der Gutachtergruppe vorgelegt (vgl. Band 2, S. 1-28). Die Studierenden erklärten im Gespräch mit der Gutachtergruppe, dass die Ergebnisse der Evaluationen an sie zurückgemeldet werden. Die Fachhochschule Aachen hat im Verlauf des Wintersemesters 2009/2010 eine Absolventenbefragung in Bezug auf den Diplomstudiengang Architektur durchgeführt. In diesem Zusammenhang wurden insgesamt 73 Absolventen des Diplomprüfungsjahrgangs 2008 von der Hochschule angeschrieben. 30 Absolventen nahmen an der Befragung teil, dies entspricht einer Rücklaufquote von ca. 42 Prozent. Die Absolventenbefragung ergab, dass 78,6 % der Absolventen (22) nach eigenen Angaben ein Jahr nach ihrem Studienabschluss in einem regulären Beschäftigungsverhältnis standen. 7,1 % (2) befanden sich im Berufsanerkennungsjahr, 10,7 % (3) gingen einer selbständigen Beschäftigung nach. 3,6 % (1) der Befragten hatten einen Gelegenheitsjob, 3,6 % (1) befanden sich in einem Aufbaustudium und 3,6 % (1) waren nicht erwerbstätig. Gemäß der Evaluationsordnung der Fachhochschule Aachen sind die Fächer dazu gehalten, im Turnus von drei Jahren

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Absolventenverbleibsstudien zu erstellen. Im Verlauf des Wintersemesters 2012/2013 sollen Absolventenverbleibsstudien für den Bachelor- und Masterstudiengang Architektur durchgeführt werden. Die Gutachter bitten die Hochschule darum, einen Notenspiegel der bisherigen Absolventen des Bachelorstudiengangs nachzureichen.

2.10 Studiengänge mit besonderem Profilanspruch (Kriterium 2.10, Drs. AR 85/2010)

Entfällt

2.11 Geschlechtergerechtigkeit und Chancengleichheit (Kriterium 2.11, Drs. AR 85/2010)

Das Kriterium 2.11 ist erfüllt.

Die Hochschulleitung der Fachhochschule erklärte im Gespräch mit der Gutachtergruppe, dass dem Bereich „Diversity Management“ besondere Aufmerksamkeit entgegengebracht wird. Seit dem Jahr 2009 ist Fachhochschule Aachen als familiengerechte Hochschule zertifiziert. Die Umsetzung dieser Maßnahmen wird auch auf die Fachbereiche heruntergebrochen. Studierende mit Kind haben die Möglichkeit, die neben dem Gebäude des Fachbereichs gelegene Kindertagesstätte zu nutzen. Für Studierende mit Kind, aber auch für Studierende mit gesundheitlichen Beeinträchtigungen werden in § 16 Absatz 4 der Rahmenprüfungsordnung für die Bachelor- und Masterstudiengänge der Fachhochschule Aachen entsprechende Einzelfallregelungen getroffen. Ausländische Studierende - in Regel Gaststudenten - werden in Vorgesprächen eingestuft. Die Zuweisung zu einem Projekt erfolgt dann unter Berücksichtigung der Sprachkenntnisse. Es wird darauf geachtet, dass die Lehrenden auf das sprachliche Handikap reagieren können. Aus Sicht der Gutachter hält der Bachelorstudiengang Architektur die von der Hochschule vorgegebenen Regelungen zur Geschlechtergerechtigkeit und zur Förderung der Chancengleichheit ein und beteiligt sich aktiv an deren Umsetzung. Die Konzepte zur Förderung von Studierenden in besonderen Lebenslagen werden umgesetzt.

3. Masterstudiengang Architektur mit dem Abschluss „Master of Arts“

3.1 Qualifikationsziele des Studiengangskonzeptes (Kriterium 2.1, Drs. AR 85/2010)

Das Kriterium 2.1 ist erfüllt.

Der Masterstudiengang Architektur ist ein konsekutiver Studiengang, der nach vier Semestern zu einem berufsqualifizierenden Abschluss führt. Er bietet Vertiefungsmöglichkeiten im Bereich der Architektur. Dieser akademische Abschluss befähigt damit in allen Leistungsphasen des Berufsfeldes zur selbständigen Mitarbeit in Architektur- und Planungsbüros sowie in entsprechenden Bereichen der öffentlichen Verwaltung. Die bestandene Masterprüfung berechtigt gemäß den Richtlinien der „Union Internationale des Architectes“ (UIA) nach einer darauf folgend zu absolvierenden Praxistätigkeit zur Zulassung als selbständiger Architekt entsprechend den Regelungen der zuständigen Architektenkammern. Besondere berufsrechtliche Vorschriften bleiben hiervon unberührt. Im Masterstudium werden die im Bachelorstudium erworbenen Kenntnisse wissenschaftlich, methodisch vertieft. Das Masterstudium hat einen sowohl berufsfeldbezogenen als auch wissenschaftlichen Charakter. Der Masterstudiengang an der FH Aachen verfolgt eine inhaltliche Leitlinie, die den Kontext von Architektur und Städtebau betrachtet. So werden durch exemplarische, auf bestimmte Themen bezogene Projekte gesellschaftliche Bezüge hergestellt, Einflüsse und Bedingungen geordnet, interpretiert und bewertet, um Entscheidungen herbeizuführen und konzeptionelle Vorschläge darstellen zu können. Die im Studium erworbenen Fähigkeiten im Entwerfen sowie die Kenntnisse und Fertigkeiten versetzen die Absolventen in die Lage, ihre Rolle als Generalisten zu erfüllen

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und interdisziplinare Programmziele zu koordinieren. Der Vermittlung komplex angelegter integrativer Fertigkeiten wird dabei besonderer Wert beigemessen. Die Absolventen können ihr Wissen in komplexeren Bauaufgaben anwenden, was in verschiedenen Entwurfsprojekten, Präsentationen und vor während der Abschlussarbeit erlernt, angewandt und unter Beweis gestellt wird. Die von der Hochschule beschriebenen Qualifikationsziele werden von der Gutachtergruppe als sinnvoll erachtet. Zusammenfassend bestätigt die Gutachtergruppe, dass das beantragte Studienkonzept sich an fachlichen und überfachlichen Qualifikationszielen orientiert, die dem Abschluss adäquat sind. Die Qualifikationsziele des beantragten Studienkonzepts beziehen sich in einer angemessenen Weise auf eine wissenschaftliche respektive künstlerische Befähigung der Absolventen. Die angemessene Lösung architektonischer Probleme hat wesentliche Auswirkungen auf die zivilgesellschaftliche Entwicklung. Es ist erklärtes Ziel der Hochschule, den Absolventen die mit ihrem Beruf verbundene Verantwortung bewusst zu machen. Die Qualifikationsziele des beantragten Studienkonzepts beziehen sich nach Ansicht der Gutachtergruppe in einer angemessenen Weise auf die Befähigung der Absolventen zum zivilgesellschaftlichen Engagement („Democratic Citizenship“) sowie auf die Persönlichkeitsentwicklung der Absolventen.

3.2 Konzeptionelle Einordnung der Studiengänge in das Studiensystem (Kriterium 2.2, Drs. AR 85/2010)

Das Kriterium 2.2 ist nicht erfüllt.

3.2.1 Erfüllung der Anforderungen des Qualifikationsrahmens für deutsche Hochschulabschlüsse

Nach Auffassung der Gutachtergruppe entspricht der 4-semestrige Masterstudiengang Architektur dem Qualifikationsrahmen für deutsche Hochschulabschlüsse vom 21.04.2005 in der jeweils gültigen Fassung. Das Studiengangskonzept beinhaltet in angemessener Form Wissensverbreiterung und Wissensvertiefung in einer der Qualifikationsstufe angemessenen Weise. Der Masterstudiengang Architektur vermittelt instrumentale, systemische und kommunikative Kompetenzen entsprechend der Qualifikationsstufe. Der Studiengang entspricht den formalen Anforderungen der jeweiligen Qualifikationsstufe in Bezug auf Zugangsvoraussetzungen, Dauer, Anschlussmöglichkeiten und Übergängen aus beruflicher Bildung.

3.2.2 Erfüllung der Ländergemeinsamen Strukturvorgaben

Eine strukturelle Vermischung des Studiengangs mit einem Diplomstudiengang liegt nicht vor. Die vorgesehene Regelstudienzeit des Masterstudiengangs Architektur beträgt 4 Semester und entspricht somit den Ländergemeinsamen Strukturvorgaben. Insgesamt müssen die Studierenden in diesem Studienprogramm 120 ECTS-Punkte erwerben. Die insgesamt zu erreichenden ECTS-Punkte entsprechen somit ebenso den Vorgaben. In Kombination mit dem 6-semestrigen Bachelorstudiengang Architektur werden 300 ECTS-Punkte erreicht. Für die Masterarbeit werden 27 ECTS-Punkte vergeben, ein Kolloquium im Umfang von 3 ECTS-Punkten ergänzt die Abschlussarbeit. Dies entspricht den Ländergemeinsamen Strukturvorgaben (Masterarbeit: 15-30 ECTS-Punkte). Die Hochschule hat dem Masterstudiengang ein anwendungsorientiertes Profil zugeordnet, aus Sicht der Gutachter entspricht dies dem tatsächlichen Profil des Studiengangs. In Verbindung mit dem 6-semestrigen Bachelorstudiengang Architektur entspricht die Einordnung des Masterstudiengangs Architektur als konsekutiv den Ländergemeinsamen Strukturvorgaben. Für den abgeschlossenen Studiengang wird der Grad „Master of Arts“ vergeben, die Bezeichnung des Abschlusses entspricht den Vorgaben.

In § 10 Absatz 1-6 der Rahmenprüfungsordnung für die Bachelor- und Masterstudiengänge an der Fachhochschule Aachen sind verbindliche Regelungen gemäß der Lissabon Konvention für die Anerkennung von an anderen Hochschulen und außerhochschulisch erbrachten Leistungen geregelt. Der Studiengang bietet Zeiträume für Aufenthalte an anderen Hochschulen und in der Praxis ohne Zeitverlust.

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Der 4-semestrige Masterstudiengang Architektur ist modularisiert, er setzt sich aus 10 Modulen sowie der Masterarbeit zusammen (vgl. Prüfungsordnung für den Masterstudiengang Architektur). Alle Module können innerhalb eines Jahres abgeschlossen werden. Die Module fassen thematisch und zeitlich thematisch und zeitlich abgerundete, in sich geschlossene und mit Leistungspunkten belegte Studieneinheiten zusammen. Die Module des Masterstudiengangs Architektur werden gemäß der vorgelegten Modulbeschreibungen in der Regel mit nur einer Prüfung abgeschlossen. Alle Module weisen gemäß den Vorgaben der Ländergemeinsamen Strukturvorgaben einen Umfang von mehr als 5 ECTS-Punkten auf.

Die Qualität eines Teils der vorgelegten Modulbeschreibungen entspricht nicht den Vorgaben der Ländergemeinsamen Strukturvorgaben. Die Gutachter sehen hierin einen Mangel. Für die Module MA 6 und MA 7 wurden keine Modulbeschreibungen vorgelegt, diese müssen nachgereicht werden. Qualifikationen und Lerninhalte sind oft nicht klar voneinander abgegrenzt. Die Bezeichnungen werden je nach Modul und Lehrenden unterschiedlich verwendet und sind für die Studierenden auf diese Weise nur schwer zu verstehen. Zudem sollten die Modulbeschreibungen ausführlicher als in der vorliegenden Dokumentation auf die Inhalte und Qualifikationsziele eingehen. Die Modulbeschreibungen sollen detaillierte Informationen zu den Lehrformen, die Voraussetzungen für die Teilnahme, die Verwendbarkeit, Prüfungsformen und Prüfungsdauer, Häufigkeit des Angebots und Dauer des Moduls enthalten. In den vorliegenden Modulbeschreibungen werden keine Modulverantwortlichen benannt. Zudem sollte auch eine Zuordnung des Moduls zu dem jeweiligen Studiensemester vorgenommen werden. Die Hochschule ist dazu gehalten, die Modulbeschreibungen in diesem Sinne umfassend zu überarbeiten.

Das Diploma Supplement für den Bachelor-Studiengang Architektur ist in den Antragsunterlagen nicht enthalten. Die Gutachter sehen hierin einen Mangel und bitten die Hochschule darum, das Diploma Supplement für den Bachelor-Studiengang Architektur nachzureichen.

Die den ECTS-Punkten zugrunde liegende Arbeitszeit ist gemäß den Strukturvorgaben zutreffend festgelegt. Pro Leistungspunkt werden einheitlich für den Studiengang 30 Stunden zugrunde gelegt. Pro Studienjahr werden 60 ECTS-Punkte nicht überschritten.

Die Gutachter bitten die Hochschule darum, für den Masterstudiengang Architektur einen detaillierten Studienverlaufsplan nachzureichen. 3.3 Studiengangskonzept

(Kriterium 2.3, Drs. AR 85/2010)

Das Kriterium 2.3 ist erfüllt.

Der Zugang zu dem Masterstudiengang Architektur ist in § 2 Absatz 1 bis 3 der Zugangsordnung für den Masterstudiengang Architektur der Fachhochschule Aachen vom 6 Mai 2009 geregelt. Voraussetzung für den Zugang zum Studium ist die besondere Eignung für den Studiengang. Das Verfahren zur Feststellung der besonderen Eignung für den Masterstudiengang Architektur gliedert sich in die Prüfung der vorgelegten Bewerbungsunterlagen sowie ein Auswahlgespräch von bis zu 45 Minuten Dauer. Bewerberinnen und Bewerber müssen einen mit der Gesamtnote 2,5 oder besser absolvierten berufsqualifizierenden Hochschulabschuss im Umfang von 180 ECTS-Punkten in einem akkreditierten in- oder ausländischen Studiengang in der Fachrichtung oder Städtebau vorweisen. Über die Vergleichbarkeit und fachliche Eignung ähnlicher Studiengänge sowie den Umfang des Studiums entscheidet die zuständige Auswahlkommission. Die Gutachter machen die Hochschule darauf aufmerksam, dass in der vorgelegten Zugangsordnung noch die ehemalige Studiengangsbezeichnung „Architektur und Städtebau“ Verwendung findet.

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Die wechselseitige Anerkennung von Modulen entsprechend den Regeln der Lissabon-Konvention wird durch § 10 Absatz 1-6 der Rahmenprüfungsordnung für die Bachelor- und Masterstudiengänge an der Fachhochschule Aachen gewährleistet. Die Hochschule berücksichtigt die maßgeblichen KMK-Beschlüsse hinsichtlich der Anrechnung von außerhalb des Hochschulwesens erworbenen Kenntnissen und Fähigkeiten auf ein Hochschulstudium.

Der Masterstudiengang Architektur gliedert sich in folgende Module:

MA 1 Bau- und Planungsrecht

MA 2 Methodisches Gestalten

MA 3 Ressourcensparendes Planen und Bauen

MA 4 Geschichte und Theorie

MA 5 Management und Organisation

MA 6 Tragwerk und Konstruktion

MA 7 Kompetenzen

MA 8 Landschaft und Regionalplanung

MA 9 Energieoptimiertes Bauen und Planen

Darüber hinaus müssen die Studierenden im Verlauf der ersten drei Semester 3 Projekte aus den folgenden Bereichen wählen:

• Städtebau / Entwerfen

• Entwerfen / Baukonstruktion

• Baukonstruktion / Entwerfen

Theoretisch können die Studierenden drei Projekte aus derselben Fachrichtung belegen. Die Gutachter sprechen die Empfehlung aus, die Wahlfreiheit der Studierenden bei der Auswahl der Fachrichtungen in dem Sinne zu beschränken, dass die Studierenden drei Projekte aus mindestens zwei verschiedenen Fachrichtungen einbringen müssen.

Aus Sicht der Gutachtergruppe ist das Studiengangskonzept in der Kombination der einzelnen Module stimmig auf die von der Hochschule formulierten Qualifikationsziele aufgebaut und sieht adäquate Lehr- und Lernformen vor. Das Studiengangskonzept umfasst die Vermittlung von Fachwissen, von fachübergreifendem Wissen sowie den Erwerb von fachlichen, methodischen und generischen Kompetenzen. Zusammenfassend konstatieren die Gutachter, dass die Studienorganisation die Umsetzung des Studiengangskonzeptes gewährleistet.

Für Studierende mit Behinderungen ist ein Nachteilsausgleich in § 16 Absatz 4 der Rahmenprüfungsordnung für die Bachelor- und Masterstudiengänge der Fachhochschule Aachen formuliert. 3.4 Studierbarkeit (Kriterium 2.4, Drs. AR 85/2010)

Das Kriterium 2.4 ist erfüllt.

Im Masterstudiengang werden insgesamt 120 ECTS-Punkte verteilt auf drei Präsenz- semester und ein Semester Masterarbeit vergeben. Das selbst gesteuerte Lernen ist ein bedeutsamer Bestandteil des Masterstudiums, die Studierenden können ihr Lernpensum so koordinieren, dass sie ihre definierten Ziele in der vorgegebenen Zeit erreichen. Da dem konsekutiven Masterstudiengang Architektur ein grundständiges Bachelorstudium der Fachrichtung Architektur mit einem Umfang von mindestens 180 ECTS-Punkten vorausgeht, kommt es in der Regel zu keinen Unterschieden bezüglich der Eingangsqualifikation. Durch die Studienplangestaltung wird die Studierbarkeit gesichert, Überschneidungen der

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Pflichtveranstaltungen werden vermieden. Prüfungsdichte und Prüfungsorganisation beeinträchtigen die Studierbarkeit nicht.

Die Allgemeine Studienberatung der Fachhochschule Aachen ist erste Anlaufstelle bei allen Fragen zur Wahl des Studienganges. Sie ist Kontakt-, Informations-, und Beratungsstelle für Schülerinnen und Schüler, Studierende und am Studium Interessierte für die Fachhochschule Aachen an den Studienorten Aachen und Jülich. Studierende der Fachhochschule Aachen berät die Allgemeine Studienberatung zu allen Fragen und Problemen, die in engerem oder weiterem Zusammenhang mit dem Studium stehen. Zudem bietet der Fachbereich eine fachliche Studienberatung an. Die Studierenden äußerten sich gegenüber der Gutachtergruppe positiv in Bezug auf die Betreuung durch die Lehrenden sowie die Qualität der fachlichen und überfachlichen Studienberatung. Der Fachbereich Architektur überprüft regelmäßig die Plausibilität der Angaben zur studentischen Arbeitsbelastung. In den Antragsunterlagen der Hochschule (vgl. Band 2 S. 26 ff.) sind entsprechende Untersuchungen beigefügt. In einer Vielzahl von Modulen lagen die ermittelten Werte hierbei über dem von der Hochschule angesetzten Wert von 30 Stunden pro ECTS-Punkt. Die Teilnahme an der online durchgeführten Befragung ist mit weniger als 10 % jedoch nur bedingt als aussagekräftig anzusehen.

3.5 Prüfungssystem

(Kriterium 2.5, Drs. AR 85/2010)

Das Kriterium 2.5 ist erfüllt.

Die von der Hochschule konzipierten Module setzen sich aus Modulprüfungen zusammen, jedes Modul wird in der Regel mit einer für das gesamte Modul umfassenden Prüfung abgeschlossen. Die Prüfungen dienen der Feststellung, ob die formulierten Qualifikationsziele erreicht wurden. Die Prüfungen sind modulbezogen sowie wissens- und kompetenzorientiert.

Jede Prüfung wird mindestens dreimal pro Jahr angeboten. Prüfungsformen sind schriftliche Ausarbeitungen, Referate, Klausuren, Mündliche Prüfungen und Präsentationskolloquien. Präsentationskolloquien sind mündliche Prüfungen, in denen zusätzlich die Semesterarbeit präsentiert wird. Eine nicht bestandene Prüfung kann zweimal wiederholt werden. Die Klausuren haben einen Umfang von 2-3 Stunden, die mündlichen Prüfungen und Präsentationskolloquien einen Umfang von 20-45 Minuten. Andere Prüfungen haben einen vergleichbaren Umfang. Mündliche Ergänzungsprüfungen nach Klausuren sind nicht zulässig. Die vorgelegte Prüfungsordnung für den Masterstudiengang Architektur wurde einer Rechtsprüfung unterzogen. Für Studierende mit Behinderungen ist ein Nachteilsausgleich in § 16 Absatz 4 der Rahmenprüfungsordnung für die Bachelor- und Masterstudiengänge der Fachhochschule Aachen formuliert.

3.6 Studiengangsbezogene Kooperationen

(Kriterium 2.6, Drs. AR 85/2010)

Entfällt

3.7 Ausstattung

(Kriterium 2.7, Drs. AR 85/2010)

Das Kriterium 2.7 ist nicht erfüllt. Vgl. die Ausführungen unter 2.7

3.8 Transparenz und Dokumentation (Kriterium 2.8, Drs. AR 85/2010)

Das Kriterium 2.8 ist erfüllt. Vgl. die Ausführungen unter 2.8

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3.9 Qualitätssicherung und Weiterentwicklung (Kriterium 2.9, Drs. AR 85/2010)

Das Kriterium 2.9 ist erfüllt. Vgl. die Ausführungen unter 2.9

3.10 Studiengänge mit besonderem Profilanspruch (Kriterium 2.10, Drs. AR 85/2010)

Entfällt

3.11 Geschlechtergerechtigkeit und Chancengleichheit (Kriterium 2.11, Drs. AR 85/2010)

Das Kriterium 2.11 ist erfüllt. Vgl. die Ausführungen unter 2.11

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4. Abschließendes Votum der Gutachtergruppe

4.1 Bachelorstudiengang Architektur mit dem Abschluss „Bachelor of Arts“

Empfehlungen:

• Die Gutachter sprechen die Empfehlung aus, die Themenbereiche Bauschäden, Brandschutz und Fotografie anderen Modulgruppen zuzuordnen.

• Die Hochschule sollte in Erwägung ziehen, den Themenbereich Freiraumplanung im Curriculum zu verankern.

• Die Gutachter sprechen die Empfehlung aus, die Zusammenarbeit mit dem Fachbereich Gestaltung (Fachbereich 4) weiter auszubauen.

• Bei einer Überarbeitung der Prüfungsordnung ist zu prüfen, ob die Noten der ersten zwei Semester nicht mit einem geringeren Gewicht in die Abschlussnote einfließen sollten.

• Die Gutachter bitten die Hochschule darum, für den Bachelor-Studiengang Architektur einen detaillierten Studienverlaufsplan nachzureichen.

• Die Hochschule wird darum gebeten, den Umfang der Lehraufträge zu benennen,

zudem wäre eine Umrechnung der wissenschaftlichen Mitarbeiterstellen in Vollzeitkapazität hilfreich.

• Bei einer Überarbeitung der Prüfungsordnung ist zu prüfen, ob die Noten der ersten zwei Semester nicht mit einem geringeren Gewicht in die Abschlussnote einfließen sollten.

Die Gutachter empfehlen der Ständigen Akkreditierungskommission die Akkreditierung des Bachelorstudiengangs Architektur mit dem Abschluss „Bachelor of Arts“ mit folgenden Auflagen für die Dauer von 7 Jahren:

• Der Bearbeitungsumfang für die Bachelorarbeit ist gemäß den Ländergemeinsamen Strukturvorgaben einschließlich Kolloquium auf 12 ECTS zu begrenzen. (Kriterium 2.2, Drs. AR 85/2010)

• Die Hochschule ist dazu gehalten, die Anzahl der Teilprüfungen zu reduzieren sowie Module anzubieten, welche in der Regel einen Umfang von mindestens 5 ECTS-Punkten aufweisen. (Kriterium 2.2, Drs. AR 85/2010)

• Die Modulbeschreibungen für den Bachelorstudiengang Architektur müssen den Vorgaben der KMK entsprechen. (Kriterium 2.2, Drs. AR 85/2010)

• Das Diploma Supplement für den Bachelor-Studiengang Architektur ist in den Antragsunterlagen nicht enthalten und muss von der Hochschule nachgereicht werden. (Kriterium 2.2, Drs. AR 85/2010)

• Die Gutachter bitten die Hochschule darum, ein Konzept vorzulegen, in dem Maßnahmen zum mittelfristigen Ausbau von studentischen Arbeitsplätzen beschrieben werden. (Kriterium 2.7, Drs. AR 85/2010)

Diese Empfehlung basiert auf Ziff. 3.1.1 des Beschlusses des Akkreditierungsrates „Regeln des Akkreditierungsrates für die Akkreditierung von Studiengängen und für die Systemakkreditierung“ (Drs. AR 85/2010)

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4.2 Masterstudiengang Architektur mit dem Abschluss „Master of Arts“

Empfehlungen:

• Die Gutachter sprechen die Empfehlung aus, die Wahlfreiheit der Studierenden bei der Auswahl der Fachrichtungen in dem Sinne zu beschränken, dass die Studierenden drei Projekte aus mindestens zwei verschiedenen Fachrichtungen einbringen müssen.

• Die Gutachter bitten die Hochschule darum, für den Masterstudiengang Architektur einen detaillierten Studienverlaufsplan nachzureichen.

• Die Hochschule wird darum gebeten, den Umfang der Lehraufträge zu benennen,

zudem wäre eine Umrechnung der wissenschaftlichen Mitarbeiterstellen in Vollzeitkapazität hilfreich.

Die Gutachter empfehlen der Ständigen Akkreditierungskommission die Akkreditierung des Masterstudiengangs Architektur mit dem Abschluss „Master of Arts“ mit folgenden Auflagen für die Dauer von 7 Jahren:

• Die Modulbeschreibungen für den Masterstudiengang Architektur müssen den Vorgaben der KMK entsprechen. (Kriterium 2.2, Drs. AR 85/2010)

• Für die Module MA 6 und MA 7 wurden keine Modulbeschreibungen vorgelegt, diese müssen nachgereicht werden. (Kriterium 2.2, Drs. AR 85/2010)

• Das Diploma Supplement für den Masterstudiengang Architektur ist in den Antragsunterlagen nicht enthalten und muss von der Hochschule nachgereicht werden. (Kriterium 2.2, Drs. AR 85/2010)

• Die Gutachter bitten die Hochschule darum, ein Konzept vorzulegen, in dem Maßnahmen zum mittelfristigen Ausbau von studentischen Arbeitsplätzen beschrieben werden. (Kriterium 2.7, Drs. AR 85/2010)

Diese Empfehlung basiert auf Ziff. 3.1.1 des Beschlusses des Akkreditierungsrates „Regeln des Akkreditierungsrates für die Akkreditierung von Studiengängen und für die Systemakkreditierung“ (Drs. AR 85/2010).

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Abschnitt III: Weiterer Verlauf des Verfahrens

1 Stellungnahme der Hochschule vom 12.04.2012

Vorbemerkung Die Stellungnahme erfolgte auf der Grundlage des Akkreditierungsberichtes vom Januar 2012. Es werden die Kapitelüberschriften des Berichts übernommen. Die Umstrukturierung des Bachelorstudiums erfolgte aufgrund der Erfahrungen und Rückmeldungen der Kolleginnen / Kollegen und der Studierenden. Ausgehend von den Inhalten der einzelnen Module wurde die Arbeitsbelastung der Studierenden über das Studium festgelegt. Die Verteilung der Module mit den Einzelveranstaltungen auf die einzelnen Semester lagen die bisherigen Erfahrungen zugrunde, sowie die als sinnvoll erachteten didaktischen Überlegungen zur Vermittlung der Inhalte. Die Arbeitsbelastung der Studierenden wurde bei der Verteilung der Credits berücksichtigt. 2.2 Konzeptionelle Einordnung der Studiengänge in das Studiensystem / 2.4 Studierbarkeit Die dem Akkrediteirungsantrag beigefügte Studentische Online Workload Erfassung der Aachener Hochschulen (StOEHn) umfasste den Zeitraum WS 2007/08 – SS 2009. Die Beteiligung ist mit 9 % als gering zu bezeichnen. Diese Workloaderhebung wurde schon in den Jahren 2009 und 2010 zum Anlass genommen, die Modulinhalte anzupassen. Gespräche und Diskussionen mit Studierenden ergaben, dass diese weniger die Arbeitsbelastung der ersten beiden Semester als zu hoch ansahen, sondern vielmehr die des 3. – 5. Semesters bemängelten. Es wurden die technisch orientierten Module des 3. und 4. Semesters genannt, Tragwerkslehre und Baustoffkunde, sowie Technischer Ausbau und Bauphysik. Es wurde der Wunsch geäußert diese Module nicht in einer Prüfung abzuhandeln, da eine gleichzeitige Vorbereitung auf zwei Fachinhalte schwer möglich sei. Ferner wurde angemerkt, dass die drei ‚großen‘ parallelllaufenden Entwürfe des 5. Semesters – Städtebau, Entwerfen und Baukonstruktion – eine zu hohe Arbeitsbelastung darstellten. Diese maßgeblichen Kritikpunkte wurden zusammengefasst und auf mehreren Klausurtagungen unter Beteiligung der Studierenden Überlegungen zu einer neuen Struktur vorgenommen. Es wurden zwei parallellaufende Ansätze gewählt; zum einen ein pragmatischer Ansatz, der die Lehrveranstaltungen mit Vor- und Nachbereitungen und Semesteraufgaben aufsummierte. Hieraus ergaben sich Modulgrößen. Ausgehend von der Anzahl der (Präsens)Veranstaltungen, der Vor- und Nachbereitung der Fächer und der Prüfungsvorbereitung ergab sich ein Minimum an Credits für ein Modul. Hierbei wurde davon ausgegangen, dass ein Credit (CP) eine Workload von 30 Zeitstunden umfasst. Dieser noch nach Fächern getrennte Ansatz stellte eine Grundlage der noch weiteren Diskussionen dar und wurde auch bezüglich der Arbeitsbelastung der Studierenden als sinnvoll und möglich angesehen. Zum anderen wurden die Inhalte des Grund- und Kernstudiums mit ihren Zielen neu überdacht. Die Wissensvermittlung mit den eher theoretisch orientierten Fachinhalten muss in den ersten Semestern einen höheren Anteil haben und wird in den höheren Semestern zugunsten der Methodenkompetenz und einer verstärkten Projektarbeit abgelöst. Die eher theoretisch orientierten Fächer wie Baugeschichte und Stadtbaugeschichte waren in den ersten drei Semestern angeordnet, die mathematisch-physikalische orientierten Grundlagenfächer – Tragwerkslehre, Baustoffkunde, Bauphysik und Technischer Ausbau – im 2. – 4. Semester; mit der Folge einer zu Belastung der Studierenden im 3. Semester. Die Abschlussprüfungen dieser Fächer wurden häufig verschoben und verlängerten damit die Studienzeit. Architekturgeschichte und Denkmalpflege sind Grundlagenfächer, deren Inhalte sich inhaltlich und methodisch für sich stehen und sich in den frühen Semestern nicht sinnvoll mit anderen Fächern verknüpfen lassen. Vielmehr ist das Modul Geschichte und Theorie als ein semesterübergreifendes Modul zu verstehen, das vom 1. bis zum 4. Semester in unterschiedliche theoretische

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Aspekte der Architektur (wie eben Geschichte und Theorie der Architektur sowie Denkmalpflege), jeweils im Rahmen von Einzelfächern einführt. Das hier erworbene Grundlagenwissen und erlernte Methodik kann im 5. und 6. Semester in den großen Semesterprojekten angewendet werden, wodurch die Verknüpfung mit anderen Fächern gegeben ist. Die Analyse dieses Sachverhaltes führte zu einer Entzerrung und zeitliche anderen Abfolge der Module. Die Folge war jedoch auch, dass durch diese Maßnahme die Credits auf 3 CP sanken. Die Verschiebung der Fächer Tragwerkslehre und Bauphysik auf die ersten beiden Semester erfolgte auch im Hinblick auf den eingeführten Vorkurs, in dem unter anderem mathematisch-physikalische Inhalte wiederholt wurden. Dieses erlangte Wissen kann in der vorliegenden Studienstruktur direkt umgesetzt werden. Die Diskussion über eine Konzentration einzelner Module auf nur ein Semester führte zu der Entscheidung, in jedem Semester eine größere Bandbreite an Modulen / Fächern anzubieten. Es wurde als didaktisch sinnvoll angesehen, in den ersten Semestern eine Mischung von eher theoretisch orientierten Modulen / Fächern mit baukonstruktiv – entwerferischen Modulen zu mischen; nicht zuletzt auch im Hinblick auf die Vielfältigkeit des Berufs. Diese Überlegungen – in Verbindung mit der Workload – führte dann zu der kritisierten geringen Anzahl der Credits. Das Modulhandbuch wurde überarbeitet und ist eine Anlage zu dieser Stellungnahme, gleiches gilt für das Diploma Supplement. 2.4 Prüfungssystem Die Anzahl der Prüfungen ist im Architekturstudium von untergeordneter Bedeutung, da in den entwerferisch-konstruktiven Modulen / Fächern die studienbegleitenden Leistungen zählen. Am Ende des Semesters werden sie zusammengefasst und präsentiert. Bei den eher theoretisch orientierten Fächern erfolgt am Ende des Semesters eine Abschlussprüfung. Es wurde darauf geachtet, dass die Anzahl der schriftlichen Prüfungen gering bleibt. Trotz der vermeintlich hohen Zahl an Modulen, die sich an für die Studierenden unterscheidbaren Bereichen des großen Planungsfeldes orientieren, sind in den einzelnen Semestern je max. 6 Module zu leisten. Die Berücksichtigung des planerisch-technischen Schwerpunkts der Ausbildung führt zur numerischen Differenzierung mit Schwerpunkt Projektstudium als Kern des Bachelorstudiengangs. In diesen ‚großen‘ Modulen gibt es ebenso wie im Gestalten keine Prüfungen mit entsprechender Vorbereitungszeit, sondern semesterbegleitende und darauf aufbauende semesterabschließende Präsentationen, so dass die Anzahl der tatsächlichen Prüfungen mit 4 Klausuren die Maximalzahl darstellt. Die Studierbarkeit misst sich hier zum richtigen Zeitpunkt im Studienablauf mit der tatsächlichen Studierfähigkeit der Studenten und stellt somit eine sinnvolle Hürde dar, die zu meistern ein Teil der Persönlichkeitsbildung ist. 2.7 Ausstattung Die Problematik der geringen Anzahl an festen studentischen Arbeitsplätzen im Fachbereich ist dem Fachbereich bekannt und wird als Manko angesehen. Der Hochschule und damit auch jedem Fachbereich steht jedoch nur eine definierte Fläche zur Verfügung. Räumliche Erweiterungen – auch wenn sie für studentische Arbeitsplätze genutzt werden – sind aufgrund der Rahmenbedingungen schwer realisierbar. Der Fachbereich beginnt im SS 2012 mit einem Pilotprojekt, das ein studentisches Arbeiten an der Hochschule ermöglichen soll. Für das WS 2012/13 ist ein weiteres Projekt geplant, dass Arbeitsplätze für die Erstsemester bereitstellt. 3.2 Konzeptionelle Einordnung der Studiengänge in das Studiensystem Das Modulhandbuch wurde überarbeitet und ist eine Anlage zu dieser Stellungnahme, gleiches gilt für das Diploma Supplement. 3.7 Ausstattung vergl. 2.7.

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gez. Prof. Dr.-Ing. Michael Wulf Dekan Fachbereich Architektur Anlage Akkreditierungsantrag Allgemein Personalhandbuch Modulhandbücher Evaluation MA-Zugangsordnung Rahmenprüfungsordnung Masterprüfungsordnung Bachelorprüfungsordnung

2 SAK-Beschluss vom 15.05.2012

TOP 7.3 Fachhochschule Aachen, Architektur (B.A.), Architektur (M.A.) (597-xx-2)

(Referent: Frank Wullkopf)

Unter Berücksichtigung der Stellungnahme der Hochschule können in Bezug auf den Bachelorstudiengang Architektur die von der Gutachtergruppe vorgeschlagenen Auflagen 3 und 5 sowie in Bezug auf den Masterstudiengang Architektur die Auflagen 2 und 4 als obsolet angesehen werden.

Architektur (B.A.)

Die SAK beschließt die Akkreditierung des Bachelorstudiengangs Architektur mit dem Abschluss „Bachelor of Arts“ mit folgenden Auflagen für die Dauer von 7 Jahren:

1. Der Bearbeitungsumfang für die Bachelorarbeit ist gemäß den Ländergemeinsamen Strukturvorgaben einschließlich Kolloquium auf 12 ECTS zu begrenzen. (Kriterium 2.2, Drs. AR 85/2010)

2. Die Hochschule ist dazu gehalten, die Anzahl der Teilprüfungen zu reduzieren sowie Module anzubieten, welche einen Umfang von mindestens 5 ECTS-Punkten aufweisen. (Kriterium 2.2, Drs. AR 85/2010)

3. Die englischsprachige Fassung des Diploma Supplements für den Bachelor-Studiengang Architektur ist in den Antragsunterlagen nicht enthalten und muss von der Hochschule nachgereicht werden. (Kriterium 2.2, Drs. AR 85/2010)

Die Auflagen sind innerhalb von 9 Monaten zu erfüllen. Die SAK weist darauf hin, dass der mangelnde Nachweis der Auflagenerfüllung zum Widerruf der Akkreditierung führen kann, oder dass die Akkreditierungsfrist nicht auf die Frist gemäß Ziff. 3.2.1 oder 3.2.4 verlängert wird, sofern die Akkreditierungsfrist wegen der Auflagen gemäß Ziff. 3.2.3 verkürzt wurde.

Diese Entscheidung basiert auf Ziff. 3.1.1 des Beschlusses des Akkreditierungsrates „Regeln des Akkreditierungsrates für die Akkreditierung von Studiengängen und für die Systemakkreditierung“ (Drs. AR 85/2010).

Architektur (M.A.)

Die SAK beschließt die Akkreditierung des Masterstudiengangs Architektur mit dem Abschluss „Master of Arts“ mit folgenden Auflagen für die Dauer von 7 Jahren:

Page 22: Akkreditierungsbericht zum Akkreditierungsantrag der ... fileAkkreditierungsbericht zum Akkreditierungsantrag der Fachhochschule Aachen Fachbereich Architektur 597-xx-2 Bezeichnung

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1. Die Modulbeschreibungen für den Masterstudiengang Architektur müssen den Vorgaben der KMK entsprechen. (Kriterium 2.2, Drs. AR 85/2010)

2. Die englischsprachige Fassung des Diploma Supplements für den Master-Studiengang Architektur ist in den Antragsunterlagen nicht enthalten und muss von der Hochschule nachgereicht werden. (Kriterium 2.2, Drs. AR 85/2010)

Die Auflagen sind innerhalb von 9 Monaten zu erfüllen. Die SAK weist darauf hin, dass der mangelnde Nachweis der Auflagenerfüllung zum Widerruf der Akkreditierung führen kann, oder dass die Akkreditierungsfrist nicht auf die Frist gemäß Ziff. 3.2.1 oder 3.2.4 verlängert wird, sofern die Akkreditierungsfrist wegen der Auflagen gemäß Ziff. 3.2.3 verkürzt wurde.

Diese Entscheidung basiert auf Ziff. 3.1.1 des Beschlusses des Akkreditierungsrates „Regeln des Akkreditierungsrates für die Akkreditierung von Studiengängen und für die Systemakkreditierung“ (Drs. AR 85/2010)