Abwasserbehandlung Bei Einzelanwesen

download Abwasserbehandlung Bei Einzelanwesen

of 36

  • date post

    09-Mar-2016
  • Category

    Documents

  • view

    7
  • download

    1

description

**

Transcript of Abwasserbehandlung Bei Einzelanwesen

  • Bayerisches Landesamt fr Umwelt

    Abwasserbehandlung bei Einzelanwesen

    Hinweise zur Planung und zum Bau, zum Betrieb und zur berwachung von

    Kleinklranlagen

    GES

    CHFTSBEREICH

    LEBENSM

    I N I S T E R I U M.B

    AYERN.D

    E

  • Abwasserbehandlung bei Einzelanwesen

    Hinweise zur Planung und zum Bau, zum Betrieb und zur berwachung von

    Kleinklranlagen

  • Bayerisches Landesamt fr Umwelt

    UmweltThema

    Abwasserbehandlung bei Einzelanwesen

    Hinweise zur Planung und zum Bau, zum Betrieb und zur berwachung von

    Kleinklranlagen

  • Impressum

    Abwasserbehandlung bei Einzelanwesen

    Herausgeber:Bayerisches Landesamt fr Umwelt (LfU)Brgermeister-Ulrich-Strae 16086179 AugsburgTel.: 0821 9071-0Fax.: 0821 9071-55 / -56E-Mail: [email protected]: www.lfu.bayern.de

    Bearbeitung/Text/Konzept:LfU, Referat 67, Simone Loy, Dr. Friedrich Seyler

    Redaktion:LfU, Referat 67, Simone Loy, Dr. Friedrich Seyler, Claudia Koschi

    Bildnachweis:LfU: Abb.-Nr.1, 2, 3a, 3b, 4, 5, 8, 10b, 16, 17, 18, 19a und 19bMironde Verlag (www.mironde.com): Abb.-Nr. 6, 7, 9, 10a, 11, 12, 13, 14, 15 aus: HEINRICH, K. u. S. (2008): Das Kleinklranlagenhandbuch. -312 S., Niederfrohna, Mironde Verlag (dort auf den Seiten: 43, 45, 55, 64, 72, 85, 94, 101, 113)

    Druck:Druckerei Johann Walch GmbH & Co. KGIm Gries 686179 Augsburg

    Gedruckt auf Papier aus 100% Altpapier

    Stand:November 2011

    Diese Druckschrift wurde mit groer Sorgfalt zusammengestellt. Eine Gewhr fr die Richtigkeit und Voll-stndigkeit kann dennoch nicht bernommen werden. Sofern in dieser Broschre auf Internetangebote Dritter hingewiesen wird, sind wir fr deren Inhalte nicht verantwortlich.

  • 3Bayerisches Landesamt fr Umwelt

    Inhaltsverzeichnis

    Inhaltsverzeichnis

    Vorwort 5

    1 Wichtige Fragen fr den Bauherren 61.1 Wer ist fr die Abwasserbeseitigung zustndig? 61.2 Welche Abwsser fallen bei einem Einzelanwesen an? 61.3 Warum muss das husliche Schmutzwasser gereinigt werden? 61.4 Welche Anforderungen werden an die Abwasserreinigung gestellt? 71.5 Was versteht man unter einer Kleinklranlage? 71.6 Wie funktioniert eine Kleinklranlage? 81.7 Gibt es fr landwirtschaftliche Betriebe Besonderheiten? 81.8 Was geschieht mit dem gereinigten Schmutzwasser? 91.9 Was geschieht, wenn die Abwasserentsorgung nicht gesichert ist? 91.10 Ist fr die Einleitung von behandeltem Schmutzwasser in ein Gewsser eine behrdliche Erlaubnis erforderlich? 91.11 Wie luft das Genehmigungsverfahren ab? 91.12 Welche Aufgaben haben die Privaten Sachverstndigen in der Wasserwirtschaft? 101.13 Wer erledigt welche Aufgaben? 121.14 Wie geht es fr den Bauherrn weiter, wenn die wasserrechtliche Erlaubnis erteilt ist? 12

    2 Planung, Bau und Abnahme von Kleinklranlagen 132.1 Bemessung 132.2 Mglichkeiten der mechanischen Abwasservorbehandlung 132.3 Mglichkeiten der biologischen Abwasserbehandlung 142.3.1 Naturnahe Anlagen 152.3.1.1 Abwasserteich 152.3.1.2 Bepflanzter Bodenfilter 162.3.2 Technische Anlagen 182.3.2.1 Bodenkrperfilter 182.3.2.2 Tropfkrper 192.3.2.3 Tauchkrper 192.3.2.4 Getauchtes Festbett 202.3.2.5 Schwebebett 202.3.2.6 Belebungsanlage im Durchlaufbetrieb 212.3.2.7 Belebungsanlage im Aufstaubetrieb 212.3.2.8 Belebungsanlage mit Membranfiltration 222.4 Mglichkeiten der Einleitung in ein Gewsser 232.5 Wahl der geeigneten Kleinklranlagen 232.5.1 Gesetzliche Mindestanforderungen 232.5.2 Weitergehende Anforderungen 232.6 Bau und Dichtheitsprfung 242.7 Bauabnahme 25

    3 Eigenkontrolle und Wartung von Kleinklranlagen 263.1 Eigenkontrolle 263.2 Wartung 263.2.1 Wartungsvertrag 26

  • Inhaltsverzeichnis

    3.2.2 Fachkunde 273.2.3 Wartungshufigkeit 273.2.4 Messungen im Rahmen der Wartung 273.2.4.1 Bestimmung der Ablaufparameter 273.2.4.2 Schlammspiegelmessung zur bedarfsgerechten Fkalschlammentsorgung 283.3 Betriebsbuch 28

    4 berwachung von Kleinklranlagen 294.1 Bescheinigung der Funktionstchtigkeit 294.2 Behrdliche berwachung 29

    5 Ergnzende Informationen 305.1 Kosten einer Kleinklranlage 305.2 Staatliche Zuschsse 30

    6 Wichtige Vorschriften 316.1 Rechtsgrundlagen 316.2 Einschlgige Normen und Regelwerke 316.3 Broschren und Informationen des LfU 32

  • 5Bayerisches Landesamt fr Umwelt

    Vorwort

    Vorwort

    berall dort wo kein Anschluss an eine ffentliche Klranlage vorhanden ist, mssen die Brger ihr Abwasser in privaten Kleinklranlagen selbst behandeln. Dies ist meist im lndlichen Raum der Fall, wenn der Anschluss an die Kanalisation und somit an die kommunale Klranlage technisch nicht mglich oder aber zu teuer ist. Die Gemeinde trifft nach sorgfltiger Abwgung eine Entscheidung ber diese Form der Abwasserent-sorgung.

    In Bayern wird der Anschlussgrad der Bevlkerung an ffentliche Abwasseranlagen auf Dauer bei etwa 97 % liegen. Regional ergeben sich dabei jedoch deutliche Unterschie-de. Die Abwsser von rund 400.000 Einwohnern knnen auch langfristig nicht zentral entsorgt werden. Fr diese Flle verbleibt als technische Lsung nur die Abwasserbe-handlung in Kleinklranlagen. Nach Schtzungen des Landesamtes fr Umwelt werden langfristig etwa 100.000 Kleinklranlagen bestehen bleiben.

    Auf Dauer angelegte Kleinklranlagen mssen einen vergleichbaren Gewsserschutz wie ffentliche Klranlagen sicherstellen. Dies bedeutet, dass solche Kleinklranla-gen grundstzlich mit mechanisch-biologischen Behandlungsstufen ausgerstet sein mssen, um die Mindestanforderungen des Gesetzgebers gem. Anhang 1 der Abwas-serverordnung vom 16.12.2002 einhalten zu knnen. Das gilt gleichermaen fr Neu-bauvorhaben und fr bestehende Abwasseranlagen, die nachgerstet werden mssen. Etwa zwei Drittel aller Anlagen wurden bis Ende 2010 mit einer Biologie gebaut bzw. nachgerstet.

    Die in den letzten Jahren entwickelten Abwasserbehandlungsverfahren erfordern neben sorgfltiger Planung und Ausfhrung insbesondere auch eine gewissenhafte Eigenkontrolle und regelmige Wartung. Um die Funktionsfhigkeit der Kleinklranla-gen beurteilen zu knnen, wird dies in regelmigen Abstnden durch einen Privaten Sachverstndigen geprft und bescheinigt.

    In dieser 7. Auflage der Broschre Abwasserentsorgung von Einzelanwesen sind die jngsten gesetzlichen nderungen bercksichtigt. Bauherren, Planer, Kommunen, aber auch Behrden, finden hier Antworten auf wesentliche Fragen bezglich Planung, Genehmigung, Bau sowie Eigenkontrolle, Wartung und berwachung (Bescheinigung) von Kleinklranlagen.

    Claus Kumutat Prsident

    November 2011

  • 6 Bayerisches Landesamt fr Umwelt

    Wichtige Fragen fr den Bauherren

    1 Wichtige Fragen fr den Bauherren

    1.1 Wer ist fr die Abwasserbeseitigung zustndig?Die Abwasserbeseitigung ist einschlielich der Fkalschlammentsorgung in Bayern den Gemeinden als gesetzliche Pflichtaufgabe zugewiesen. Unter bestimmten Vorausset-zungen knnen sie diese gesetzliche Verpflichtung jedoch weitergeben. Die Gemeinden entscheiden im Rahmen ihrer Planungs- und Satzungshoheit im Abwasserentsorgungs-konzept darber, ob fr einen Ortsteil ffentliche Einrichtungen zur Abwasserableitung und -behandlung errichtet und betrieben werden oder ob stattdessen die einzelnen Grundstckseigentmer selbst fr die Entsorgung der Abwsser Sorge tragen mssen.

    1.2 Welche Abwsser fallen bei einem Einzelanwesen an?Husliches Schmutzwasser fllt im Haushalt, also z. B. in Kche, Bad und Toilette eines Anwesens an.

    Aus landwirtschaftlichen Betrieben oder aus einer gewerblichen Nutzung stammende Abwsser (gewerbliches Schmutzwasser) unterscheiden sich in ihrer Beschaffenheit hinsichtlich Inhaltsstoffen, Schmutzfrachten und -konzentrationen hufig erheblich von huslichem Schmutzwasser.

    Vom Schmutzwasser zu unterscheiden ist das Niederschlagswasser. Darunter versteht man das von den befestigten Flchen eines Anwesens (z. B. Dach-, Hof- und Verkehrs-flchen) abflieende Regenwasser und das bei der Schneeschmelze anfallende Wasser. Bei nicht ffentlich entsorgten Anwesen muss sich der Hauseigentmer um den Ver-bleib des Niederschlagswassers selbst kmmern. Um das Gleichgewicht des natrlichen Wasserkreislaufs zwischen Niederschlag, Verdunstung, Versickerung und Abfluss so wenig wie mglich zu stren, sollte das Niederschlagswasser daher bevorzugt dezentral

    in den Untergrund versickert oder in ein oberirdisches Gewsser eingeleitet werden.

    Das Versickern von Niederschlagswasser ist unter bestimmten Voraussetzungen erlaub-nisfrei. Auch das Einleiten von Niederschlagswasser in oberirdische Gewsser bedarf bei Beachtung bestimmter Vorgaben keiner wasserrechtlichen Erlaubnis.

    Regenwasser kann aber auch genutzt werden, um natrliche Trinkwasservorrte zu schonen z.B. zur Gartenbewsserung oder im Wohnbereich zur Toilettensplung.

    Nhere Informationen zu diesem Themenbereich Regenwasserversickerung und -nut-zung finden Sie in den Broschren des Bayerischen Landesamtes fr Umwelt Praxis-ratgeber fr den Grundstckseigentmer - Regenwasserversickerung - Gestaltung von Wegen und Pltzen; Download unter http://www.lfu.bayern.de/wasser/niederschlagswasser_umgang/index.htm sowie Naturnaher Umgang mit Regenwasser; Download unter http://www.lfu.bayern.de/umweltwissen/doc/uw_88_umgang_mit_regenwasser.pdf

    1.3 Warum muss das husliche Schmutzwasser gereinigt werden?Durch Gebrauch in Kche, Bad, Toilette und Waschkche wird aus sauberem Wasser Schmutzwasser, das mit organischen Stoffen, Nhrstoffen (Stickstoff- und Phosphor-verbindungen) und auch Haushaltschemikalien belastet ist. Das ungereinigte Schmutz-

    Die Gemeinden sind zur Abwasserbesei-tigung gesetzlich verpflichtet.

  • 7Bayerisches Landesamt fr Umwelt

    Wichtige Fragen fr den Bauherren

    wasser stellt fr Mensch und Tier sowie fr unsere oberirdischen Gewsser und das Grundwasser eine Gefahr dar. Es muss gereinigt werden, bevor es wieder in die Umwelt gelangt. Dies wird bei Einzelanwesen und kleineren Wohneinheiten mit Hilfe von Klein-klranlagen realisiert.

    1.4 Welche Anforderungen werden an die Abwasserreinigung gestellt?Nach Anhang 1 der Abwasserverordnung (AbwV) des Bundes in der Fassung vom 16.12.2002 werden an den Ablauf der Kleinklranlage folgende Anforderungen gestellt:

    Chemischer Sauerstoffbedarf (CSB) kleiner als 150 mg/l Biochemischer Sauerstoffbedarf (BSB5) kleiner als 40 mg/l

    Nur mit einer mechanischen und biologischen Abwasserbehandlung in einer Kleinklran-lage knnen diese Anforderungen erreicht werden.

    Die Anforderungen der AbwV gelten auch fr die in frheren Jahren genehmigten bereits bestehenden Anlagen. Das bedeutet, dass die seinerzeit meist als Mehrkammer-ausfaulgruben (nur mechanische Reinigung) ausgefhrten Abwasseranlagen innerhalb angemessener Fristen mit einer biologischen Behandlung nachgerstet werden mssen, wenn sie auf Dauer weiter betrieben werden sollen. Alle neuen Anlagen mssen sofort mit einer mechanischen und einer biologischen Abwasserbehandlung ausgestattet sein.

    InfokastenCSB = Ma fr die Summe aller organischen Verbindungen im Wasser, einschlielich der schwer abbaubaren. Der CSB-Wert kennzeichnet die Menge an Sauerstoff in mg/l, welche zum Abbau (zur Oxidation) der gesamten im Wasser enthaltenen organischen Stoffe verbraucht wird.

    BSB5= Ma fr die Summe aller biologisch abbaubaren organischen Stoffe im Wasser. Dieser gibt die Menge an Sauerstoff in mg/l an, welche Bakterien und andere Kleinstle-bewesen in einer Wasserprobe im Zeitraum von 5 Tagen bei einer Temperatur von 20 C verbrauchen, um die Wasserinhaltsstoffe aerob abzubauen.

    Nur mit einer mecha-nischen und biologi-schen Abwasserbe-handlung knnen die gesetzlichen Anforde-rungen an den Klran-lagenablauf eingehal-ten werden.

    1.5 Was versteht man unter einer Kleinklranlage?Kleinklranlagen sind Abwasserbehandlungsanlagen, in denen nur das getrennt er-fasste husliche Schmutzwasser oder das in seiner Zusammensetzung mit diesem vergleichbare Schmutzwasser von maximal 50 Einwohnerwerten gereinigt wird. Bei mehr als 50 angeschlossenen Einwohnern handelt es sich nicht mehr um eine Kleinklr-anlage, sondern um eine kleine Klranlage, die anderen Regelungen unterliegt.

    Gewerbliches Schmutzwasser darf einer Kleinklranlage nur dann zugeleitet werden, wenn Art und Konzentration der enthaltenen Schmutzstoffe denen von Hausabwasser entsprechen.

    Nicht zugeleitet werden drfen z. B. Niederschlagswasser, Drnwasser, Khlwasser oder etwa der Ablauf von Schwimmbecken, um die Anlage nicht hydraulisch zu berlasten.

    Ebenso drfen feste oder flssige Abfallstoffe, die die Reinigungswirkung beeintrchti-gen oder die biologischen Prozesse bermig belasten knnen, wie z. B. Chemikalien,

    In Kleinklranlagen wird das husliche Schmutzwasser von maximal 50 Einwoh-nern gereinigt.

  • 8 Bayerisches Landesamt fr Umwelt

    Wichtige Fragen fr den Bauherren

    Suren, Laugen, Farbreste, Arzneimittel, Fette, le nicht in Kleinklranlagen gelangen.

    Auch flssige Abgnge aus landwirtschaftlichen Betrieben (z. B. Jauche, Glle, Silosi-ckersfte) drfen einer Kleinklranlage wegen ihrer auerordentlich hohen Schmutz- und Nhrstoffbelastungen nicht zugeleitet werden, da sie diese schlagartig berlasten wrden.

    1.6 Wie funktioniert eine Kleinklranlage?Das Abwasser wird auf zwei grundstzliche Arten behandelt: Mechanisch und biologisch.

    Bei der mechanischen Abwasserbehandlung werden lediglich die absetzbaren und die schwimmfhigen Stoffe zurckgehalten und als sogenannter Fkalschlamm in der Vor-behandlung abgesetzt. Diese Art der Abwasserbehandlung als einzige Reinigungsstufe kommt nur dann als bergangslsung in Betracht, wenn der Anschluss an eine ffentli-che Abwasseranlage kurzfristig mglich wird.

    Bei der biologischen Abwasserbehandlung wird das mechanisch gereinigte Abwasser durch Mikroorganismen von weiteren Inhaltsstoffen wie Schwebstoffen und gelsten organischen Stoffen (Kohlenstoffverbindungen) befreit, wobei die Organismen bei die-ser Arbeit Sauerstoff verbrauchen. Auch bei der biologischen Abwasserreinigung fllt Schlamm an, der in Abhngigkeit vom gewhlten Behandlungsverfahren in bestimmten Zeitabstnden entnommen werden muss. Nach Abschluss des biologischen Reinigungs-prozesses mssen die Mikroorganismen wieder vom gereinigten Abwasser getrennt wer-den. Dies geschieht verfahrensabhngig z. B. in einer Nachklrung analog zur Vorklrung durch Sedimentation. Die biologische Abwasserbehandlung ist immer dann erforderlich, wenn auf Dauer der Anschluss an eine ffentliche Abwasseranlage nicht mglich ist.

    Die technischen Weiterentwicklungen der letzten Jahre ermglichen heute auch bei den Kleinklranlagen eine weitergehende Behandlung der Abwsser. So gibt es neben den Anlagen, die die Mindestanforderungen des Gesetzgebers erfllen, auch solche, die neben den Kohlenstoffverbindungen auch Stickstoff oder Phosphor eliminieren knnen. Zustzlich gibt es Anlagen mit Hygienisierungsvorrichtung (UV-Lampe, Membranfilter) zur Reduzierung gesundheitsgefhrdender Keime und Bakterien. Diese werden in wasser-wirtschaftlich besonders sensiblen Gebieten eingesetzt.

    1.7 Gibt es fr landwirtschaftliche Betriebe Besonderheiten?Nach der Bayerischen Bauordnung (Art. 41) drfen die Hausabwsser aus abgelegenen landwirtschaftlichen Anwesen in Gruben (Glle- bzw. Jauchegrube) geleitet werden, wenn das Abwasser in einer Mehrkammerausfaulgrube vorbehandelt wird und die ordnungsgeme Entsorgung oder Verwertung des geklrten Abwassers und des F-kalschlammes gesichert ist. Gleiches gilt fr abgelegene Anwesen, die frher einem landwirtschaftlichen Betrieb dienten und deren Hausabwsser bereits in Gruben eingelei-tet worden sind.

    Neben den Bestimmungen der Klrschlammverordnung sind fr die landwirtschaftliche Verwertung des in den Mehrkammerausfaulgruben anfallenden Fkalschlamms die Vor-schriften des Dngemittelrechtes einschlgig. Fr die Ausbringung von Fkalschlamm auf landwirtschaftlichen Flchen gelten dabei insbesondere die Vorschriften der Dn-geverordnung. Vor Ausbringung sollte die zustndige landwirtschaftliche Fachbehrde befragt werden.

    In einer Kleinklranla-ge wird das Abwasser nach einer mechani-schen Vorbehandlung biologisch durch Mikroorganismen gereinigt.

  • 9Bayerisches Landesamt fr Umwelt

    Wichtige Fragen fr den Bauherren

    1.8 Was geschieht mit dem gereinigten Schmutzwasser?Nach der Behandlung muss das Abwasser, das noch eine Restverschmutzung aufweist, wieder in den natrlichen Wasserkreislauf zurckgegeben werden.

    Bevorzugt soll das gereinigte Abwasser in ein geeignetes Fliegewsser eingeleitet werden.

    Steht ein geeignetes Fliegewsser nicht zur Verfgung, kann in den Untergrund ver-sickert werden, wenn einerseits die Mchtigkeit und Beschaffenheit des anstehenden Bodens fr die Versickerung des Wassers geeignet, d. h. gengend durchlssig ist, und andererseits die Filterwirkung so ausreichend ist, dass eine schdliche Verunreinigung des Grundwassers oder eine sonstige nachteilige Vernderung seiner Eigenschaften nicht zu besorgen ist. In Karstgebieten oder in Gebieten mit klftigem Untergrund sind weiter-gehende Manahmen zur Abwasserreinigung (z. B. Stickstoffeliminierung bzw. Hygieni-sierung) erforderlich, die von den zustndigen Behrden im Einzelfall festgelegt werden.

    Stehende Gewsser (Teiche, Seen) sowie deren Nahbereiche sind besonders emp-findlich und daher fr eine Einleitung grundstzlich ungeeignet.

    In Schutzgebieten zur Sicherung der ffentlichen Wasserversorgung gelten besondere Vorschriften.

    1.9 Was geschieht, wenn die Abwasserentsorgung nicht gesichert ist?Gibt es in hinreichender Nhe zur geplanten Kleinklranlage kein zur Einleitung des gerei-nigten Abwassers geeignetes Fliegewsser und sind auch die Untergrund- bzw. Grund-wasserverhltnisse fr eine Abwasserversickerung ungeeignet oder liegt der Sonderfall eines (bestehenden oder ehemaligen) abgelegenen landwirtschaftlichen Anwesens nicht vor, so ist die Abwasserentsorgung nicht gesichert.

    Hufig wird dann versucht, die Abwasserbeseitigung durch die Sammlung des Haus-abwassers in abflusslosen Gruben mit anschlieender Abfuhr z. B. in eine ffentliche Klranlage oder auf landwirtschaftliche Nutzflchen zu bewerkstelligen. Diese Art der Abwasserbeseitigung ist nach bayerischem Baurecht nicht zulssig. Abflusslose Gruben stehen somit nicht, auch nicht bergangsweise, als Lsung fr die Abwasserentsorgung zur Verfgung.

    1.10 Ist fr die Einleitung von behandeltem Schmutzwasser in ein Gewsser eine behrdliche Erlaubnis erforderlich?Das Einleiten von gereinigtem Abwasser aus einer Kleinklranlage in ein oberirdisches Gewsser oder in das Grundwasser bedarf nach Bayerischem Wassergesetz der be-schrnkten Erlaubnis mit Zulassungsfiktion (Art. 15 i. V. m. Art. 70 BayWG). Zustndig fr die Erteilung der Erlaubnis sind die Kreisverwaltungsbehrden (KVB) das sind die Landratsmter, die kreisfreien Stdte und die groen Kreisstdte. In Einzelfllen wurde die Zustndigkeit auf kreisangehrige Gemeinden delegiert.

    1.11 Wie luft das Genehmigungsverfahren ab?Eine beschrnkte Erlaubnis mit Zulassungsfiktion (Art. 15 i. V. m. Art. 70 BayWG) ist immer dann zu beantragen bzw. zu erteilen, wenn das Bauvorhaben auerhalb eines Heil-quellen- und Wasserschutzgebietes oder einer in das Altlastenkataster eingetragenen Alt-lastenflche liegt, sich aber in einem von der Kreisverwaltungsbehrde im Einvernehmen mit dem Wasserwirtschaftsamt bezeichneten Gebiet befindet. Fr diese bezeichneten Gebiete sind die Anforderungen an die Abwasserreinigung definiert, d. h. ob zunchst als Zwischenlsung eine mechanische Vorbehandlung ausreicht oder eine mechanisch-bio-

    Das gereinigte Ab-wasser kann in ein Fliegewsser ein-geleitet oder in den Untergrund versickert werden.

    Fr das Einleitenvon gereinigtem Abwas-ser aus einer Klein-klranlage in ein Fliegewsser oder in das Grundwasser ist grundstzlich eine wasserrechtliche Er-laubnis erforderlich.

  • 10 Bayerisches Landesamt fr Umwelt

    Wichtige Fragen fr den Bauherren

    logische Anlage als Dauerlsung zu errichten/nachzursten ist. Auerdem wird beschrie-ben, ob eine Anlage gengt, die die Mindestanforderungen erfllt oder darber hinausge-hende Anforderungen zum Schutz besonders sensibler Gewsser erforderlich sind.

    Die beschrnkte Erlaubnis mit Zulassungsfiktion gilt als erteilt, wenn die Kreisverwal-tungsbehrde diese nicht innerhalb von drei Monaten (Art. 42a Abs. 2 BayVwVfG) nach Eingang der vollstndigen Antragsunterlagen ablehnt. Vollstndige Antragsunterlagen sollen neben bersichts- und Lageplan zum Ort der Benutzungen, die benutzten Gews-ser, den Beginn und das Ende der Benutzungen bezeichnen sowie eine Kurzbeschreibung der verwendeten Anlagen und der Einrichtungen enthalten. Das Gutachten eines Priva-ten Sachverstndigen (siehe 1.12) in der Wasserwirtschaft, welches besttigt, dass die Abwasserbehandlung den behrdlichen Vorgaben und den allgemein anerkannten Regeln der Technik entspricht, ist wichtiger Bestandteil der Antragsunterlagen.

    Sofern die Voraussetzungen fr ein Genehmigungsverfahren nach Art. 70 BayWG nicht erfllt sind, erfolgt die Begutachtung der Abwasserbeseitigung durch das Wasserwirt-schaftsamt.

    Die einzelnen Schritte des Verfahrens sind im nachfolgenden Schema (Abb. 1) dargestellt.

    Was im Einzelfall zutrifft, ist bei der Kreisverwaltungsbehrde zu erfragen. Um unntige Verzgerungen zu vermeiden, sollte sich der Bauherr bzw. sein Planer vor Fertigung der Antragsunterlagen erkundigen, welche Anforderungen an die Abwasserbeseitigung fr sein Bauvorhaben gelten und ob die Voraussetzungen fr die Erteilung einer beschrnk-ten Erlaubnis mit Zulassungsfiktion vorliegen.

    1.12 Welche Aufgaben haben die Privaten Sachverstndigen in der Wasserwirtschaft?Der Private Sachverstndige in der Wasserwirtschaft (PSW) erstellt das wasserrecht-liche Gutachten im Wasserrechtsverfahren wenn die Voraussetzungen der beschrnk-ten Erlaubnis mit Zulassungsfiktion gem. Art 15 i. V. m. Art. 70 BayWG erfllt sind. Mit dem Gutachten wird geprft, ob eine Kleinklranlage nach den allgemein anerkannten Regeln der Technik geplant wurde und den behrdlichen Vorgaben entspricht.

    Ebenso darf die Bauabnahme (Art. 61 BayWG) sowie die wiederkehrende Kontrolle der Kleinklranlagen alle zwei bzw. vier Jahre durch Bescheinigung des ordnungsgemen Betriebes und der fachgerechten Wartung (Art. 60 BayWG) nur von PSW vorgenommen werden.

    Die Privaten Sachverstndigen in der Wasserwirtschaft mssen durch das Bayerische Landesamt fr Umwelt anerkannt sein. Derzeit sind fr den Kleinklranlagenbereich rund 470 PSW zugelassen. Eine Liste wird regelmig bekannt gemacht und kann bei den Kreisverwaltungsbehrden eingesehen werden. Sie steht auerdem zum Download im Internetangebot des Bayerischen Landesamtes fr Umwelt unter http://www.lfu.bayern.de/wasser/sachverstaendige_wasserrecht/psw/index.htm mit weiteren Informationen zum Thema Private Sachverstndige in der Wasserwirtschaft zur Verfgung.

    Ein als PSW zugelassener Fachplaner kann aufgrund seiner Fachkompetenz Anlagen auch planen oder warten. Allerdings darf er dann fr diese Anlagen keine Aufgaben in seiner

    Der PSW erstellt das wasserrechtliche Gutachten, nimmt die Bauabnahme der Kleinklranlage vor und bescheinigt den ordnungsgemen Betrieb sowie die fach-gerechte Wartung.

  • 11Bayerisches Landesamt fr Umwelt

    Wichtige Fragen fr den Bauherren

    Ablaufschema fr Planung, Genehmigung, Bau und Betrieb von Kleinklranlagen

    Bauabnahme der Kleinklranlage durch einen PSW(Art. 61 BayWG)

    Abnahmeprotokollan die KVB senden

    Gutachten eines PSW einholen Antragsunterlagen bei der KVB einreichen

    Antragsunterlagen bei der KVB einreichen Begutachtung durch das Wasserwirtschaftsamt

    Wasserrechtliche Erlaubnis gilt als erteilt, wenn3 Monatsfrist gem. Art. 42a Abs. 2 BayVWVfG

    abgelaufen; meist Bescheid(wasserrechtliche Erlaubnis) durch KVB

    Bescheid (wasserrechtliche Erlaubnis)durch die KVB

    Planunterlagen erstellen lassen Planunterlagen erstellen lassen

    Voraussetzungen fr die beschrnkte Erlaubnis mit Zulassungsfiktion gem. Art. 70 BayWG erfllt?

    NeinJa

    Informationen bei der KVB einholen

    Einleitung in ein Fliegewsser?

    zulssig und mglich nicht zulssig bzw. nicht mglich

    Einleitung in den Untergrund?

    nicht zulssigzulssig

    Antrag erbrigt sich,die Erschlieung nicht

    gesichert

    Sickertest?

    negativpositiv

    Bau der Kleinklranlage nach Plan bzw. entsprechend den Auflagenim Gutachten/Wasserrechtsbescheid

    Betrieb der Anlagegem Betriebsanleitung

    sowie entsprechenddem Gutachten des

    PSW / der wasserrechtlichenErlaubnis

    Wartungsberichte demBetriebsbuch beifgen

    Ergebnisse inBetriebsbuch eintragen

    PSW legt Abdruck derBescheinigung der KVBund der Gemeinde vor

    Ordnungsgeme Wartung

    Eigenkontrolle durch denBetreiber

    Bescheinigung ber dieFunktionstchtigkeit durch

    einen PSW gem. Art. 60 BayWG

    EV = EigenberwachungsverordnungPSW = Privater Sachverstndiger in der WasserwirtschaftKVB = Kreisverwaltungsbehrde

    vom Bauherrn durchzufhrenbzw. zu veranlassen

    Abb. 1: Ablaufschema fr Planung, Genehmigung, Bau und Betrieb von Klein-klranlagen

    Funktion als PSW mehr durchfhren (Gutachten erstellen, Bauabnahme durchfhren, regelmige Bescheinigungen ausstellen), da er nicht mehr unabhngig urteilen kann ( 6 Abs. 2 VPSW). Der Betreiber bentigt fr seine Anlage somit immer einen Planer und einen PSW.

    Gegenber der Kreisverwaltungsbehrde ist allein der Bauherr fr den ordnungsgemen Bau und Betrieb der Kleinklranlage verantwortlich. Beanstandungen richten sich daher an ihn. Er kann aber ggf. Haftungsansprche gegenber dem Sachverstndigen privatrecht-lich geltend machen.

  • 12 Bayerisches Landesamt fr Umwelt

    Wichtige Fragen fr den Bauherren

    1.13 Wer erledigt welche Aufgaben?Bei der Planung, beim Genehmigungsverfahren, beim Bau und beim Betrieb einer Klein-klranlage fallen Arbeiten an, die bestimmte fachliche Qualifikationen erfordern. Je nach Art und Schwierigkeit der Aufgabe kommt ein unterschiedlicher Kreis von Personen bzw. Institutionen dafr in Betracht, was in Abbildung 2 veranschaulicht wird.

    1.14 Wie geht es fr den Bauherrn weiter, wenn die wasserrechtliche Erlaubnis erteilt ist?Der Bauherr ist verpflichtet, seine Kleinklranlage plangem und entsprechend den Auf-lagen des Gutachtens bzw. des Wasserrechtsbescheids errichten zu lassen.

    Nach Fertigstellung der Anlage hat der Bauherr einen Privaten Sachverstndigen in der Wasserwirtschaft mit der Bauabnahme (Art. 61 BayWG) zu beauftragen (Nheres siehe unter 2.7).

    Nach erfolgter Bauabnahme und ggf. Durchfhrung von Nachbesserungen, die sich aus der Abnahme ergeben haben, kann die Anlage in Betrieb genommen werden.

    Was zur Eigenkontrolle whrend des Betriebes gehrt, welche Arbeiten im Rahmen der Wartung erledigt werden mssen und wer die ordnungsgeme Funktion der Kleinklran-lagen berprft, ist in Kapitel 3 und 4 beschrieben.

    Planung sowieDurchfhrungvon Sickertests

    Begutachtungvon Kleinklr-anlagen

    Betrieb (Eigen-kontrolle) vonKleinklr-anlagen

    Bescheinigunggem. Art. 60BayWG

    Bauabnahmevon Kleinklr-anlagen gem.Art. 61 BayWG

    Durchfhrungdurch

    Wasserwirt-schaftsamt

    Privater Sach-verstndigerin der Wasser-wirtschaft

    Fachmannder Bauwirt-schaft (z. B.Architekten,Bauingenieure,geeigneteMeister desBaugewerbeswie Maurer-oder Schacht-meister)

    Fachmann derAbwasser-technik (z. B.Abwasser-meister, Ver-und Entsorger)

    Herstellungs-firma,Wartungsfirma

    Betreiber

    Durchfhrungder Wartungvon Kleinklr-anlagen

    Art. 15 BayWG

    Art. 15 i. V. m.Art. 70 BayWG

    *)

    In den mit ( ) gekennzeichneten Fllen werden die privaten Sachverstndigen auerhalb ihrer eigentlichenZulassung ttig.

    *) Beschrnkt auf Arbeiten, die der Betreiber selbst ordnungsgem durchfhren kann.Abb. 2: Aufgabendurchfhrung

  • 13Bayerisches Landesamt fr Umwelt

    Planung, Bau und Abnahme von Kleinklranlagen

    2 Planung, Bau und Abnahme von Kleinklranlagen

    2.1 BemessungKleinklranlagen fr die Reinigung von Hausabwasser aus Wohngebuden werden nach dem Einwohnerwert (EW) bemessen. Der Schmutzwasseranfall betrgt dabei maximal 50 EW, d. h. in einer Kleinklranlage kann das Abwasser von maximal 50 Einwohnern aus mehreren Wohneinheiten gereinigt werden. Grundstzlich ist je Wohneinheit mit einer Wohnflche ber 60 m2 mit mindestens vier Einwohnern und je Wohneinheit mit einer Wohnflche bis 60 m2 mit mindestens zwei Einwohnern zu rechnen. Bei einem Zusammenschluss von mehr als drei Wohneinheiten kann fr die zustzlichen Wohnein-heiten von diesen Mindestvorgaben abgewichen werden. Fr Vereinshuser, Beherber-gungssttten etc. gibt es darber hinaus abweichende Vorgaben.

    InfokastenDer Einwohnerwert (EW) ist der gebruchliche Vergleichswert fr die in Abwssern ent-haltenen Schmutzfrachten entsprechend 60 g BSB5/E*d (E = Einwohner; d = Tag). Mit Hilfe des Einwohnerwertes lsst sich die Belastung einer Klranlage abschtzen. EW ist gleich die Summe aus Einwohnerzahl (EZ) und Einwohnergleichwert (EGW = Schmutz-fracht aus gewerblichem Abwasser).

    Kleinklranlagen wer-den nach dem Einwoh-nerwert bemessen.

    2.2 Mglichkeiten der mechanischen AbwasservorbehandlungEs werden zwei Arten unterschieden:

    Einkammer- bzw. Mehrkammer-Absetzgruben entfernen absetzbare Stoffe und Schwimmstoffe aus dem Abwasser. Sie werden je Einwohnerwert mit einem Nutzvo-lumen von 300 l bemessen und mssen ein Gesamtnutzvolumen von mindestens 2 m3 aufweisen.

    1. Kammer

    Zulaufrohr 3. Kammer mitT-frmigemAblaufrohr

    2. Kammer

    Zulauf Ablauf

    Dreikammerausfaulgrube

    feste Bestandteilesinken zu Boden

    (Schlamm)

    Kammer 1

    Kammer 2

    Kammer 3Zulauf Ablauf Abb. 3a (links)

    und Abb. 3b (rechts): Schemazeichnungen von Mehrkammerausfaulgruben

    Mehrkammer-Ausfaulgruben (siehe Abb. 3) bewirken zustzlich einen teilweisen Abbau der im Abwasser enthaltenen organischen Schmutzstoffe. Die Mindestgre fr eine 4 EW-Anlage betrgt 6 m3 (1.500 l/EW).

  • 14 Bayerisches Landesamt fr Umwelt

    Planung, Bau und Abnahme von Kleinklranlagen

    Die DIN 4261 Kleinklranlagen- Teil 1: Anlagen zur Schmutzwasservorbehandlung enthlt Vorgaben zu Bemessung, Baugrundstzen, Bauausfhrung sowie Betrieb und Wartung derartiger Anlagen. Bei Serienanlagen ergeben sich die Bemessungsvorgaben aus der jeweiligen bauaufsichtlichen Zulassung (Nheres unter 2.3.2).

    Die Art der Vorbehandlung ist abhngig von der Wahl der biologischen Abwasserbe-handlung. Bestimmte Systeme sind besonders verstopfungsanfllig (z. B. Filtrationssys-teme, wie bepflanzte Bodenfilter und Bodenkrperfilter). Hier ist besonders Wert auf eine leistungsfhige Vorklrung (Mehrkammerausfaulgrube) zu legen.

    2.3 Mglichkeiten der biologischen AbwasserbehandlungAbbildung 4 zeigt die verschiedenen Mglichkeiten der biologischen Abwasserbehand-lung auf. Zu unterscheiden sind zunchst naturnahe Anlagen (Abwasserteiche und bepflanzte Bodenfilter) und technische Anlagen.

    Fr die biologische Abwasserbehandlung bieten sich naturnahe und technische Anla-gen an.

    G e

    w

    s s

    e r

    belftetesWirbelschwebebett

    belftetesFestbett

    Tauchkrper

    Tropfkrper

    Belebungsanlageim Durchlaufbetrieb

    Belebungsanlageim Aufstaubetrieb (SBR)

    Belebungsanlagemit Membranfiltration

    Bodenkrperfilter

    bepflanzter Bodenfilter

    Abwasserteich

    Biologische Reinigungsstufe

    Naturnahe Anlagen

    Technische Anlagen

    Festbettverfahren

    Belebungsverfahren

    ggf.

    wei

    tere

    Rei

    nigu

    ngss

    tufe

    mec

    hani

    sche

    Vorb

    ehan

    dlun

    g

    = Abwasserbehandlung ohne technische Druckbelftung

    = Abwasserbehandlung mit technischer Druckbelftung

    Abb. 4: Alternativen der Biologi-schen Reinigungsstufen

  • 15Bayerisches Landesamt fr Umwelt

    Planung, Bau und Abnahme von Kleinklranlagen

    Die Behandlungsverfahren lassen sich auerdem klassifizieren in solche ohne oder mit technischer Druckbelftungseinrichtung.

    Darber hinaus wird eine Unterscheidung nach dem biologischen Verfahren vorgenom-men: Bei den Biofilmverfahren siedeln sich die Mikroorganismen als Biofilm auf einem Trgermaterial ab (z. B. Festbettverfahren wie Tropfkrper, Tauchkrper, getauchtes Festbett, Schwebebett). Bei den Belebungsanlagen schwimmen die Mikroorganismen frei im Abwasser. Kom-binierte Verfahren (z. B. Tauchkrper/Belebungsanlagen) sind mglich.

    2.3.1 Naturnahe Anlagen

    2.3.1.1 AbwasserteichFunktionsweise: Die Mikroorganismen bewegen sich frei im Abwasser oder siedeln sich als biologischer Film an der Teichsohle an. Im Einsatzbereich der huslichen Ab-wasserreinigung werden berwiegend unbelftete Teichanlagen eingesetzt. Der Eintrag von notwendigem Sauerstoff erfolgt bei diesen ber die Wasseroberflche. Abwasser durchfliet den Teich, gelangt am anderen Ende ber einen bepflanzten Kiesfilter in einen Kontrollschacht und wird von dort in ein Gewsser geleitet.

    Grundlegende Konstruktionshinweise: Abwasserteiche (Abb. 5) werden in der Regel in Erdbauweise errichtet. Der Abwasserteich muss zum Schutz des Grundwassers dicht sein. Die erforderliche Wasserflche muss wenigstens 10 m2 je Einwohner betragen. Eine Teichanlage sollte zur Vermeidung von Kurzschlussstrmungen eine Mindestgre von 100 m2 und eine Wassertiefe von etwa 1,20 m aufweisen. Durch konstruktive Ma-nahmen ist fr einen mglichst gleichmigen Durchfluss zu sorgen, z. B. langgestreckte Bauweise mit entsprechenden Einbauten etc.. Aus hygienischen Grnden sind Abwasser-teiche von der Wohnbebauung abzurcken und ggf. zu umzunen.

    Die Grundstze fr Bemessung, Bau und Betrieb von Abwasserteichen fr kommunales Abwasser sind im DWA Arbeitsblatt A 201 enthalten; die darin getroffenen Festlegun-gen und Hinweise gelten sinngem auch fr Kleinklranlagen.

    Abwasserteiche sind robust, bentigen aber einen groen Platzbe-darf.

    Abb.: 5Schema eines Abwasser-teiches

  • 16 Bayerisches Landesamt fr Umwelt

    Planung, Bau und Abnahme von Kleinklranlagen

    Vorteile: Gutes Puffervermgen bei unterschiedlicher Belastung und saisonalem Abwasseranfall; stabile Reinigungsleistung der organischen Abwasserinhaltsstoffe; kostengnstige Errichtung durch Eigenleistung mglich; naturnahe Einbindung in die Umgebung; wenig Anlagentechnik; keine Energiekosten; sehr geringer Wartungsauf-wand; geringe Jahresbetriebskosten.

    Nachteile: Groer Platzbedarf; nicht steuerbare natrliche Luftzufuhr, dadurch geringe Eingriffsmglichkeit in den Reinigungsvorgang; keine weitergehende Abwasserreini-gung mglich; unter Umstnden Geruchsprobleme.

    Entsprechend der Art der Beschickung wird zwischen horizontal und vertikal durch-strmten bepflanzten Bodenfiltern unter-schieden.

    2.3.1.2 Bepflanzter BodenfilterFunktionsweise: Auch hier erfolgt die Abwasserreinigung ber die im Bodenmaterial angesiedelten Mikroorganismen. Die Pflanzen selbst tragen nur zu einem geringen Teil zum Abbau der Schmutzfracht bei. Die Pflanzenwurzeln sollen den Boden auflockern, so dass Luftsauerstoff auch in die Bodenschichten gelangt.

    Eine effektive Vorbehandlung ist zwingende Vorraussetzung fr einen dauerhaft stabilen Betrieb ohne Verstopfung des Bodenmaterials im Bodenfilter. Darber hinaus ist die Krnung des Filtersubstrates entscheidend. Die sandigkiesigen Bodenkrper sind mit Rhrichtpflanzen (Helophyten) bepflanzt. Die Mikroorganismen siedeln sich auf dem Bodensubstrat und im Wurzelbereich der Pflanzen an. Das Abwasser wird durch biologi-sche (mikrobiologischer Abbau) aber auch durch mechanische (Filtration) und physikali-sche (Adsorption) Prozesse gereinigt.

    Die Anlage kann aus einem, besser noch aus mehreren Bodenfiltern aufgebaut sein, die horizontal (Abb. 6) oder vertikal (Abb. 7) hintereinander durchflossen werden. Die Kom-bination von horizontalen und vertikalen Bodenfiltern in sog. Hybridanlagen ist dabei besonders wirkungsvoll, da sie die Vorteile beider Durchstrmungsarten ausnutzen. Das gereinigte Abwasser wird von Drnrohren aufgefangen und in den Probenahmeschacht (Kontrollschacht) geleitet, bevor es in ein Gewsser gelangt.

    Abb.: 6Horizontal durchstrmter bepflanzter Bodenfilter mit breitflchigem Einlaufbe-reich an der Stirnseite

  • 17Bayerisches Landesamt fr Umwelt

    Planung, Bau und Abnahme von Kleinklranlagen

    Grundlegende Konstruktionshinweise: Horizontal durchstrmte Pflanzenbeete ms-sen wenigstens 5 m2 Flche je Einwohner und eine Mindestnutzflche von 20 m2 auf-weisen. Vertikal durchstrmte Anlagen mssen wenigstens 4 m2 Flche pro Einwohner und eine Mindestflche von 16 m2 haben. Bei beiden Systemen sollte die Filterschicht mindestens 50 cm betragen. Der Filter ist aus sandig-kiesigem Material oder anderem vergleichbaren, nicht scharfkantigem Schttgut aufzubauen. Die Zulaufeinrichtung ist so zu gestalten, dass das Abwasser gleichmig ber die Filterquerschnitts- bzw. Filteroberflche verteilt wird. Eine stoweise Beschickung verbessert die Reinigungs-wirkung. Zur Bepflanzung eignen sich u. a. Schilf, Schwertlilie, Rohrkolben, Binse. Die regelmige Pflege der Pflanzen ist fr den Betrieb notwendig. Die Bodenfilter mssen zum Schutz des Grundwassers gegen den Untergrund dicht sein. Pflanzenklranlagen sind von der Wohnbebauung abzurcken und ortsblich zu sichern.

    Die Beachtung der im DWA Arbeitsblatt A 262 enthaltenen Bemessungs-, Bau- und Betriebsgrundstze ist Voraussetzung fr die Funktionstchtigkeit von Pflanzenbee-ten. Detaillierte Informationen zu diesem Behandlungsverfahren finden Sie auch in der Broschre Bepflanzte Bodenfilter zur Reinigung huslichen Abwassers in Kleinklranla-gen im Internet des Landesamtes fr Umwelt. Download unter: http://www.lfu.bayern.de/wasser/abwasserentsorgung_von_einzelanwesen/bau_und_betrieb_kka/index.htm.

    Vorteile: Gutes Puffervermgen bei unterschiedlicher Belastung und saisonalem Ab-wasseranfall; stabile Reinigungsleistung der organischen Abwasserinhaltsstoffe; weiter-gehende Reinigung des Abwassers grundstzlich mglich; Keimreduktion; kostengns-tige Errichtung durch Eigenleistung mglich; naturnahe Einbindung in die Umgebung; wenig Anlagentechnik; geringer Wartungsaufwand; geringe Energiekosten; geringe Jahresbetriebskosten.

    Nachteile: Hoher Flchenbedarf (jedoch geringer als bei Teichen); nicht steuerbare natrliche Luftzufuhr, dadurch geringe Eingriffsmglichkeit in den Reinigungsvorgang; anfnglicher Rckhalt von Phosphor nimmt ber die Jahre ab; Gefahr der Verstopfung des Bodenkrpers (Kolmatierung); unter Umstnden geringe Geruchsprobleme.

    Abb.: 7Vertikal durchstrmter bepflanzter Bodenfilter mit schwallweiser, gleichm-iger Beschickung der gesamten Bodenfilterober-flche

  • 18 Bayerisches Landesamt fr Umwelt

    Planung, Bau und Abnahme von Kleinklranlagen

    2.3.2 Technische AnlagenIm Unterschied zu den naturnahen Anlagen, die individuell unter Bercksichtung der Bemessungsvorgaben aus den technischen Regelwerken (DWA-Arbeitsblttern) geplant werden, handelt es sich bei den technischen Anlagen i. d. R. um serienmig herge-stellte Fertigteilanlagen. Fr diese Anlagen wird nach umfangreicher Prfung auf einem Abwassertestfeld eine allgemeine bauaufsichtliche Zulassung vom Deutschen Institut fr Bautechnik (DIBt) erteilt. Einschlgig sind neben der Europischen Normenreihe DIN EN 12566 und der nationalen Normenreihe DIN 4261 vor allem die Zulassungs-grundstze des DIBt, die dem Hersteller einer Kleinklranlage u. a. auch genaue Vorga-ben zur Bemessung der Anlagen vorgeben.

    Die technischen Anlagen sind platzsparender als die naturnahen Verfahren. Bei kleinen Anlagen werden Einbehlteranlagen angeboten. Nachrstungen in bestehende Mehr-kammergruben sind z. T. mglich, vorausgesetzt diese sind dicht und entsprechen den Anforderungen der Bauartzulassung hinsichtlich der Bemessung und Geometrie.

    2.3.2.1 BodenkrperfilterFunktionsweise: In einem Bodenkrperfilter findet die biologische Reinigung in einem mehrschichtigen, natrlich durchlfteten Bodenkrper statt. Die Mikroorganismen siedeln sich auf dem Bodensubstrat an. Das Abwasser wird auerdem durch Filtration und Adsorption gereinigt. Filteraufbau und Krnung werden vom Hersteller der Anlage vorgegeben, z. T. gibt es Lsungen mit konstruktiver Trennung der Filterschichten. Die Abwasserbeschickung und stoweise Verteilung (Abb. 8) wird durch besondere Vertei-lereinrichtungen (Rinnen, Kippen) sichergestellt.

    Vorteile: stabile Reinigungsleistung der organischen Abwasserinhaltsstoffe; geringer Energiebedarf; kaum Anlagentechnik.

    Nachteile: Hohe Einbautiefe; nicht steuerbare natrliche Luftzufuhr, dadurch geringe Eingriffsmglichkeit in den Reinigungsvorgang; hufige Kontrolle und Reinigung der Verteilereinrichtung; Verstopfungsgefahr; ggf. Austausch des Filtermaterials ntig.

    Technische Anlagen bentigen eine allge-meine bauaufsichtli-che Zulassung.

    Verteilerwippe

    Filtertassen

    Abb. 8 (links): Bodenkrperfilter

    Abb. 9 (rechts): Tropfkrper

  • 19Bayerisches Landesamt fr Umwelt

    Planung, Bau und Abnahme von Kleinklranlagen

    2.3.2.2 TropfkrperFunktionsweise: Bei Tropfkrpern (Abb. 9) wird in einem Behlter durch geeignete Fll-materialien (Lavaschlacke oder Kunststoffkrper) eine mglichst groe Aufwuchsflche fr Mikroorganismen geschaffen. Das Abwasser wird ber eine Verteilervorrichtung gleichm-g auf das Fllmaterial aufgebracht. Whrend das Abwasser von oben nach unten fliet, strmt durch natrliche Belftung im sogenannten Kamineffekt Luft von unten nach oben nach und versorgt die Mikroorganismen mit ausreichend Sauerstoff. Die Hohlrume im Fil-termaterial mssen ausreichend gro sein, damit neu gebildete Biomasse den Tropfkrper nicht verstopft, sondern mit dem Abwasser nach unten gesplt wird. Die Abtrennung von gereinigtem Abwasser und Schlamm (Bakterien) erfolgt in der Nachklrung.

    Vorteile: Stabile Reinigungsleistung der organischen Abwasserinhaltsstoffe; durch Rckfhrung des Abwassers ist der kontinuierliche Betrieb gegeben; der Tropfkrper ist unempfindlicher gegenber Belastungsunterbrechungen; geringer Energiebedarf.

    Nachteile: Hohe Einbautiefe; nicht steuerbare natrliche Luftzufuhr, dadurch geringe Eingriffsmglichkeit in den Reinigungsvorgang; hufige Kontrolle und Reinigung der Verteilereinrichtung; Verstopfungsgefahr.

    2.3.2.3 TauchkrperFunktionsweise: Als Trger fr die Mikroorganismen dienen Aufwuchskrper, die an rotierenden Wellen befestigt sind (Abb. 10a und 10b). Die so gebildete Walze taucht in einen Trog mit Abwasser ein. Durch eine langsame Drehbewegung wird dem biologi-schen Rasen abwechselnd Abwasser und Luftsauerstoff zugefhrt. Durch Umwlzung des Abwassers wird vermieden, dass sich Mikroorganismen, die sich zur sogenannten Belebtschlammflocke zusammenballen, am Beckenboden absetzen.

    Vorteile: Geringe Einbautiefe; durch Rckfhrung des Abwassers wird der Biofilm stndig mit Nhrstoffen versorgt, der Tauchkrper ist damit unempfindlicher gegenber Belastungsunterbrechungen.

    Nachteile: Verstopfungsgefahr; Verschleigefahr, da drehbare Teile stndig mit Abwas-ser in Kontakt sind; hhere Energiekosten aufgrund stndiger Rotation der Welle.

    Abb. 10a (links), und Abb. 10b (rechts): Getauchtes Festbett

  • 20 Bayerisches Landesamt fr Umwelt

    Planung, Bau und Abnahme von Kleinklranlagen

    2.3.2.4 Getauchtes FestbettFunktionsweise: Das Bett besteht aus wabenfrmigen Aufwuchskrpern mit einer Netzstruktur, die eine groe Oberflche fr Mikroorganismen bieten. Weil das Fest-bett im Abwasser eingebaut ist, spricht man von einem Festbett (Abb.11). Durch eine Druckbelftung, die sich unterhalb des Festbettes befindet, wird zeitweise Sauerstoff zugefhrt. Auf diese Weise werden die Sauerstoffversorgung und die Durchmischung sichergestellt. Die aufstrmende Luft bewirkt zustzlich, dass sich abgestorbene Mikro-organismen vom Aufwuchsmaterial lsen knnen.

    Vorteile: Nachrstung in bestehende dichte Mehrkammergrube mglich; stabile Reini-gungsleistung der organischen Abwasserinhaltsstoffe; weitergehende Abwasserreini-gung (Denitrifikation) durch gezielte Steuerung der Belftung mglich.

    Nachteile: Bei Belfterdefekt ist ein aufwendiges Entfernen des Festbettes erforder-lich; durch die Druckbelftung entsteht hherer Energieverbrauch; Verstopfungsgefahr.

    Abb. 11 (links): Getauchtes Festbett

    Abb. 12 (rechts): Wirbelschwebebett

    2.3.2.5 SchwebebettFunktionsweise: Schwebebett- bzw. Wirbelbettanlagen basieren auf einer Kombina-tion von Belebungs- und Biofilmverfahren. Die biologische Abwasserreinigung erfolgt durch Mikroorganismen, die zum einen im Belebungsbecken frei schwimmen und Belebtschlammflocken bilden. Zum anderen haften die Mikroorganismen auf kleinen, beweglichen Kunststoffkrpern (Abb.12), die als Trgermaterial dienen und frei im Abwasser herumwirbeln. Durch eine Druckbelftung, die am Beckenboden angeordnet ist, wird Sauerstoff zugefhrt. Auf diese Weise werden die Sauerstoffversorgung und die Durchmischung sichergestellt. Die aufstrmende Luft bewirkt zustzlich, dass sich abgestorbene Mikroorganismen vom Aufwuchsmaterial lsen knnen. Eine Trennung des Belebtschlamm-Abwasser-Gemisches erfolgt in der Nachklrung.

    Vorteile: Weitergehende Reinigung (Denitrifikation) mglich; gegenber den Festbettre-aktoren besteht der Vorteil, dass es weniger zu Verstopfungen kommen kann.

    Nachteile: Durch die Druckbelftung hherer Energieverbrauch.

  • 21Bayerisches Landesamt fr Umwelt

    Planung, Bau und Abnahme von Kleinklranlagen

    2.3.2.6 Belebungsanlage im DurchlaufbetriebFunktionsweise: Bei dem Belebungsverfahren wird das Abwasser kontinuierlich in ein Becken geleitet. Die Mikroorganismen schweben frei im Abwasser und schlieen sich zu Belebtschlammflocken zusammen. Sauerstoff wird ber Belftungseinrichtungen dem Abwasser-Schlammgemisch zugefhrt (Abb. 13), wodurch auch eine Durchmi-schung sichergestellt wird. Die Trennung von Abwasser und Belebtschlamm erfolgt in der Nachklrung. Ein Schlammkreislauf sorgt dafr, dass die mit dem Abwasser in die Nachklrung ausgetragene Biomasse wieder zurck in das Belebungsbecken gelangt. Der berschssige Schlamm, der durch Zuwachs der Biomasse entsteht, wird in die Vorklrung gefrdert.

    Vorteile: Neben dem Abbau organischer Abwasserinhaltsstoffe ist eine weitergehende Reinigung mglich.

    Nachteile: Anfllig in Bezug auf wechselnde Belastungszustnde, da das erforderliche Gleichgewicht zwischen Biomasse und Nhrstoffzufuhr durch den Abwasserzufluss sensibel ist; Eignung eher fr grere Anlagen; hhere Energiekosten; hherer Auf-wand fr Betrieb und Wartung.

    Abb. 13 (links): Belebungsanlage

    Abb. 14 (rechts): Belebungsanlage im Aufstaubetrieb

    2.3.2.7 Belebungsanlage im Aufstaubetrieb (SBR-Anlage)Funktionsweise: SBR-Anlagen (Sequencing-Batch-Reaktor = zyklische Befllung und Entleerung) stellen eine besondere Form der Belebungsanlagen dar (Abb. 14). Die biolo-gische Abwasserreinigung erfolgt nach dem Belebtschlammverfahren mit frei schwim-menden Mikroorganismen, die Belebtschlammflocken bilden. Sauerstoff wird durch technische Belftungseinrichtungen zugefhrt, was zustzlich eine Durchmischung bewirkt. Im Gegensatz zu Belebungsanlagen erfolgt die Trennung des Schlamm-Ab-wasser-Gemisches nicht in einem separaten Nachklrbecken. Die Behandlungsschritte erfolgen zeitlich nacheinander diskontinuierlich im selben Reaktor:

    1. Beschickung des Reaktorbeckens mit Abwasser

  • 22 Bayerisches Landesamt fr Umwelt

    Planung, Bau und Abnahme von Kleinklranlagen

    2. Umwlzung und Belftung 3. Sedimentation des Schlammes auf den Beckenboden infolge der Schwerkraft. Wh- rend dieser Zeit erfolgt keine Belftung oder Durchmischung. 4. Klarwasserabzug: Das gereinigte Abwasser wird oberhalb des sedimentierten Schlam- mes abgepumpt. 5. berschussschlammabzug: Wenn mehr Belebtschlamm vorhanden ist als bentigt, wird der berschussschlamm in die Vorklrung zurck gefhrt, dort gespeichert und mit dem Fkalschlamm entsorgt.

    Whrend der einzelnen Behandlungsschritte 2 bis 5 darf dem Reaktor der SBR Anlage kein Abwasser zugefhrt werden. Die Speicherung des anfallenden Abwassers kann in der Vorklrung oder in einem gesonderten Pufferbehlter erfolgen.

    Vorteile: Kompakte Bauform (ein Reaktorraum), daher gnstige Einbaukosten; Nach-rstung in bestehende dichte Mehrkammergruben mglich; weitergehende Reinigung mglich; Anlagen mit Spar- und Urlaubssteuerung knnen Unterlastprobleme z. T. kompensieren, dadurch unempfindlicher als konventionelle Belebungsanlagen und im Vergleich mit diesen auch fr kleinere Ausbaugren geeignet.

    Nachteile: Aufgrund des Aufstaubetriebes anfllig bei kurzfristig auftretenden hheren Wassermengen; hhere Energiekosten; hherer Aufwand fr Betrieb und Wartung.

    2.3.2.8 Belebungsanlage mit MembranfiltrationFunktionsweise: Die Reinigung erfolgt analog den konventionellen Belebungsanlagen. Bei Belebungsanlagen mit Membranfiltration (Abb. 15) erfolgt die Abtrennung des Schlammes vom Abwasser nicht in einer separaten Nachklrung sondern durch Filtra-tion durch eine Membran. Durch Druckdifferenz zwischen den beiden Membranseiten wird das Durchstrmen der Membran bewirkt und das Abwasser filtriert. Ein Nachklr-becken zur Abtrennung des Schlammes erbrigt sich. Quer zur Membran wird durch Belftung der Belebtschlamm mit Sauerstoff versorgt und die Bildung von Belgen auf der Membranoberflche verhindert. Der berschussschlamm wird aus dem Becken

    direkt in die Vorklrung transportiert.

    Vorteile: Aufgrund der hohen Schlammkonzentration sind gute Reinigungsleistungen bei kleinem Behltervolumen realisierbar; durch die Filterfunktion wird nicht nur der Feststoffrckhalt, sondern auch eine weitergehende Entkeimung des Ab-wassers erreicht; eine Nachrstung in bestehende dichte Mehrkammer-gruben ist mglich.

    Nachteile: Hhere Betriebskosten durch Reinigung der Membran bzw. Membranaustausch; hhere War-tungshufigkeit; Verstopfungsgefahr der Membran; hhere Energiekosten; hherer Aufwand fr Betrieb und

    Abb. 15: Belebungsanlage mit Membranfiltration

  • 23Bayerisches Landesamt fr Umwelt

    Planung, Bau und Abnahme von Kleinklranlagen

    Wartung.

    2.4 Mglichkeiten der Einleitung in ein GewsserDie Einleitung in ein oberirdisches Gewsser erfolgt ber eine Rohrleitung.

    Die Versickerung des Abwassers, sofern dies wasserwirtschaftlich mglich ist und die Eignung des Untergrundes im Rahmen eines Sickertestes nachgewiesen wurde, kann unterschiedlich ausgefhrt werden.

    Gem DIN 4261 Teil 5 vom November 2011 sind als Versickerungsanlagen mglich:

    linienfrmige Versickerungsgrben ber einen Verteilerschacht und Sickerrohre punktfrmige Versickerungsgruben mit Versickerungsschacht sowie Versickerungsmulden bei hoch anstehendem Grundwasser bzw. oberflchennaher Staunsse zur oberirdischen Versickerung als flache, geformte Gelndemulde.

    2.5 Wahl der geeigneten Kleinklranlage

    2.5.1 Gesetzliche MindestanforderungenNach Anhang 1 der Abwasserverordnung in der Fassung vom 16.12.2002 muss das behandelte Abwasser mindestens folgende Ablaufwerte einhalten:

    Chemischer Sauerstoffbedarf (CSB) kleiner als 150 mg/l, Biochemischer Sauerstoffbedarf (BSB5) kleiner als 40 mg/l.

    2.5.2 Weitergehende AnforderungenDarber hinaus werden aus Grnden des Gewsserschutzes, z. B. fr empfindliche Ge-wsser mit geringer Wasserfhrung, ggf. weitergehende Anforderungen an die Abwas-serreinigung gestellt (siehe hierzu 1.4 sowie 1.8).

    Das Deutsche Institut fr Bautechnik (DIBt) als Zulassungsbehrde fr technische, werkmig hergestellte Serienanlagen definiert fr Kleinklranlagen Reinigungsklassen (Tab.1). Die Zuordnung erfolgt nach einer umfangreichen praktischen Prfung auf einem zugelassenen Abwasserprffeld. Neben den organischen Kohlenstoffparametern ist eine Reduktion von Stickstoff, Phosphor und Keimen/Bakterien mglich.

    Tab. 1: Reinigungssklassen des DIBt

    Reinigungsklasse Beschreibung

    C Anlagen, die Kohlenstoff beseitigen und die Mindestanforderungen erfllen

    N Anlagen mit zustzlicher Elimination von Ammonium-Stickstoff

    D Anlagen mit zustzlicher Elimination von Nitrat-Stickstoff

    +P Anlagen mit zustzlicher Elimination von Phosphor

    +H Anlagen mit zustzlicher Elimination von Keimen und Bakterien

  • 24 Bayerisches Landesamt fr Umwelt

    Planung, Bau und Abnahme von Kleinklranlagen

    Bei Abwasserteichen ist die Erfllung weitergehender Anforderungen technisch nicht mglich. Bepflanzte Bodenfilter knnen bei entsprechender Ausfhrung weitergehende Anforderung erfllen.

    Die Klassen +P und +H sind Bausteine, die den Klassen C, N oder D zustzlich zuge-ordnet werden knnen. Technisch wird die Phosphoreliminierung durch Zudosierung eines Fllmittels in die biologische Stufe realisiert. Eine Hygienisierung lsst sich zum einen durch eine Belebungsanlage mit Membranfiltration (siehe 2.3.2.8) erreichen. Zum anderen besteht die Mglichkeit der Entkeimung durch eine nachgeschaltete UV-Lampe

    Abb. 16: UV-Lampe im Steuerkasten der Kleinklranlage

    Es ist Aufgabe des planenden Ingenieur-bros die fr die jewei-lige Situation richtige Anlage auszuwhlen.

    (Abb. 16). Dabei wird das gereinigte Abwasser bei definierter Wellenlnge im UV-Be-reich bestrahlt, wodurch die Keime und Bakterien abgettet werden.

    Eine Patentlsung fr die Wahl der richtigen Kleinklranlage gibt es nicht. Aufgabe des Planers ist es, aus der Vielzahl der oben aufgefhrten technischen Mglichkeiten und den mit unterschiedlichen Reinigungsklassen zugelassenen Anlagen (ber 300 Anlagen) fr die jeweilige Situation Vor-Ort die richtige Anlage auszuwhlen. Neben den gesetzli-chen Anforderungen und den Erfordernissen des Gewsserschutzes sollte auf eine ein-fache und robuste Anlagentechnik geachtet werden, die in der Unterhaltung mglichst geringe Kosten verursacht. Unter bestimmten Voraussetzungen kann zur Hygienisie-rung auch eine Versickerung des biologisch behandelten Abwassers ber eine belebte Bodenzone erfolgen.

    2.6 Bau und DichtheitsprfungIn den technischen Regelwerken fr naturnahe Anlagen bzw. in den bauaufsichtlichen Zulassungen fr technische Anlagen ist beschrieben, wie der (Ein-)Bau einer Kleinklr-anlage durch einen Fachkundigen durchzufhren ist. Um sicherzustellen, dass die Ab-wasseranlage dicht ist, muss vor Inbetriebnahme eine Dichtheitsprfung durchgefhrt werden. Durch den Nachweis der Dichtheit wird ausgeschlossen, dass ungereinigtes Abwasser in den Boden einsickern und zu einer Belastung des Grundwassers fhren kann.

    Die Einbaufirma sollte den Betreiber in die Funktionen der Anlage einfhren und ihm

  • 25Bayerisches Landesamt fr Umwelt

    Planung, Bau und Abnahme von Kleinklranlagen

    eine Betriebsanleitung bergeben.

    2.7 BauabnahmeDie fertig gestellte Kleinklranlage muss vor Inbetriebnahme durch einen Privaten Sachverstndigen in der Wasserwirtschaft (PSW) abgenommen werden (Art. 61 BayWG Bauabnahme). Dieser besttigt gegenber der Kreisverwaltungsbehrde, ob die Anlage so eingebaut wurde, wie sie ursprnglich geplant und genehmigt wurde. Er vermerkt, ob die Dichtheit der Anlage nachgewiesen und entsprechend protokolliert wurde. Das Abnahmeprotokoll ist vom PSW umgehend der Kreisverwaltungsbehrde zuzusenden, damit diese bei ggf. vorhandenen Abweichungen entscheiden kann, ob ein neues Was-serrechtsverfahren erforderlich ist.

  • 26 Bayerisches Landesamt fr Umwelt

    Eigenkontrolle und Wartung von Kleinklranlagen

    3 Eigenkontrolle und Wartung von Kleinklranlagen

    Eine systematische technische berwachung von nahezu 100.000 Kleinklranlagen in Bayern kann von den staatlichen Behrden nicht geleistet werden. Der Gesetzgeber hat deshalb eine andere Regelung getroffen. Mit der Einfhrung der sogenannten Einhal-tefiktion (Abwasserverordnung des Bundes, Anhang 1, Buchstabe C, Absatz 4; Art. 70 BayWG) gelten die Anforderungen als eingehalten, wenn eine durch allgemeine bauaufsichtliche Zulassung, oder sonst nach Landesrecht zugelassene Abwasserbe-handlungsanlage nach Magabe der Zulassung eingebaut und betrieben wird. In der Zulassung sind die Anforderungen an den Einbau, den Betrieb und die Wartung fr jede Anlage definiert.

    Im Wasserrechtsverfahren werden daher die Betriebs- und Wartungsanforderungen fr technische Anlagen aus der Zulassung des Deutschen Instituts fr Bautechnik (DIBt), bei den naturnahen Anlagen aus den Arbeitshilfen fr die PSW des Landesamtes fr Umwelt in das PSW-Gutachten bernommen. Diese Vorgaben werden Bestandteil der Erlaubnis und sind damit fr den Betreiber rechtsverbindlich. Werden diese Vorgaben nicht bercksichtigt, erlischt die Fiktion.

    3.1 EigenkontrolleDie Eigenkontrolle der Anlage, dazu gehren z. B. allgemeine Betriebskontrollen, Zh-lerablesungen oder einfache Messungen, erfolgt in der Regel durch den Betreiber der Anlage selbst. Die Beobachtungen sind sorgfltig in einem Betriebsbuch zu dokumen-tieren. Vordrucke fr die Eigenkontrollprotokolle knnen sich je nach Anlagentyp unter-scheiden und sollten beim Hersteller/ der Einbaufirma angefordert werden.

    3.2 WartungZur Sicherstellung des ordnungsgemen Betriebs bzw. der geforderten Ablaufqualitt muss die Anlage ergnzend zur Eigenkontrolle in regelmigen Abstnden gewartet werden. Dabei werden z. B. die Funktionen der technischen Einrichtungen eingehend berprft und auch spezielle Messungen und Einstellungen vorgenommen.

    3.2.1 WartungsvertragNach bayerischer Eigenberwachungsverordnung (EV) ist ein Wartungsvertrag nicht erforderlich, wenn der Wartungspflichtige, d. h. der Betreiber, die Arbeiten selbst ord-nungsgem ausfhren kann. In der Regel kann er dies mangels technischer Ausstat-tung (Abb. 17 und 18) bzw. fehlenden Fachwissens jedoch nicht erfllen und ist somit auf einen Wartungsfachmann angewiesen.

    Der Planer hat den Betreiber in Betrieb und Eigenkontrolle der Anlage einzuweisen sowie eine Betriebs-anleitung auszuhn-digen.

    Die Kleinklranlage muss regelmig fachgerecht gewartet werden.

    Abb. 17 (links) und Abb. 18 (rechts): Technische Ausstattung fr die Abwasseruntersuchung

  • 27Bayerisches Landesamt fr Umwelt

    Eigenkontrolle und Wartung von Kleinklranlagen

    3.2.2 FachkundeEin Nachweis ber die Fachkunde des Wartungspersonals wird in Bayern derzeit nicht verlangt. Allerdings wird sowohl in der bauaufsichtlichen Zulassung fr technische Kleinklranlagen als auch in technischen Regelwerken generell die Fachkunde gefor-dert. Fachkundige sind Personen, die aufgrund ihrer Berufsausbildung und der Teilnah-me an einschlgigen Qualifizierungsmanahmen ber die notwendige Qualifikation fr Betrieb und Wartung von Kleinklranlagen verfgen (DIN 4261-1:2010-10).

    3.2.3 WartungshufigkeitDie Hufigkeit der Wartung ergibt sich aus der Zulassung bzw. dem Gutachten sowie dem wasserrechtlichen Bescheid.

    3.2.4 Messungen im Rahmen der Wartung

    3.2.4.1 Bestimmung der AblaufparameterIm Rahmen der Wartung wird regelmig die Qualitt des Klranlagenablaufs als Teil der Wartung untersucht (Abb. 19a und 19b).

    Im Rahmen der War-tung sind verschiede-ne Messungen im Ab-lauf vorgeschrieben.

    Abb. 19a (links) und Abb. 19b (rechts): Probenahme zur Untersu-chung der Ablaufwerte

    Die zu messenden Parameter sind im Bescheid festgelegt. In der Regel sind bei jeder Wartung, Temperatur, pH-Wert, absetzbare Stoffe zu messen. Auerdem sind bei jeder Wartung, sofern deren Hufigkeit zweimal pro Jahr betrgt, bzw. bei jeder 2. Wartung, wenn die Hufigkeit bei dreimal pro Jahr liegt, zu bestimmen:

    Reinigungsklasse C: CSB Reinigungsklasse N: CSB, Ammonium-Stickstoff Reinigungsklasse D: CSB, Ammonium-Stickstoff; Anorganischer Stickstoff Reinigungsklasse +P: zzgl. Phosphor gesamt

    InfokastenMagebend fr Wartungshufigkeit und -umfang ist die Reinigungsklasse der eingebau-ten Anlage. Wurde eine Belebungsanlage mit der Reinigungsklasse +H einbaut, obwohl nur die Reinigungsklasse C (Mindestanforderungen) verlangt wurde, muss diese +H-Anlage dreimal gewartet werden: Zustzlich zum CSB sind dann auerdem die Parame-ter NH4-N und Nanorg zu bestimmen - andernfalls erlischt die Fiktion (s. o.).

    Ablaufuntersuchungen geben Hinweise, ob eine Anlage funktioniert. Wenn die gemes-senen Werte die gesetzlich geforderten bzw. die im Zulassungsverfahren beim DIBt fr

  • 28 Bayerisches Landesamt fr Umwelt

    Eigenkontrolle und Wartung von Kleinklranlagen

    hhere Reinigungsklassen geprften Ablaufwerte berschreiten, muss die Wartungs-firma den Ursachen fr die berschreitung auf den Grund gehen. Das Know-how des Fachmanns ist gefragt, wenn es darum geht, die Strung zu beheben. Eine Bewertung der Strung und die ergriffenen Abhilfemanahmen sind nachvollziehbar im Wartungs-protokoll zu dokumentieren.

    3.2.4.2 Schlammspiegelmessung zur bedarfsgerechten Fkalschlamm- entsorgungIm Rahmen der Wartung ist auch eine Schlammspiegelmessung durchzufhren, um eine bedarfsgerechte Fkalschlammentsorgung gewhrleisten zu knnen.

    Die Schlammentsorgung ist sptestens bei folgenden Fllstnden zu veranlassen:

    Anlagen mit Vorklrung bei 50 % Anlagen mit Schlammspeicher bei 70 % Naturnahe Anlagen bei 30%

    Die rechtzeitige Entschlammung der Vorklrung / des Schlammspeichers ist Vorausset-zung fr einen strungsfreien Betrieb der Anlage.

    Die Fkalschlammentsorgung ist in Bayern den Gemeinden als gesetzliche Pflichtaufga-be zugewiesen. Eine umweltgerechte Entsorgung des Schlammes ist mit Hilfe sach-kundiger Abfuhrunternehmen in der Regel nur ber leistungsfhige ffentliche Klranla-gen mglich. Die Kosten fr diese Art der Entsorgung sind von Gemeinde zu Gemeinde sehr unterschiedlich. Die Organisation der Fkalschlammentsorgung ist fallweise durch Gemeindesatzung generell geregelt; dies ist bei der Gemeindeverwaltung zu erfahren. Detaillierte Hinweise zur Entsorgung des Schlammes aus Kleinklranlagen in kommuna-len Klranlagen werden im DWA-Arbeitsblatt A 280 gegeben.

    3.3 BetriebsbuchDie Aufzeichnungen der Eigenkontrolle sowie die Wartungsprotokolle mit den gemes-senen Ablaufparametern und Hinweisen auf besondere Betriebsereignisse (Strungen usw.) und deren Mngelbeseitigung sind in einem Betriebsbuch aufzubewahren (EV; Vierter Teil Kleinklranlagen).

    Darber hinaus sollten alle zur Anlage gehrigen Dokumente wie z. B.

    Planungsunterlagen, Kopie der bauaufsichtlichen Zulassung PSW-Gutachten Erlaubnis Betriebsanleitung Protokoll zur Dichtheitsprfung ggf. Protokoll des Sickernachweises Wartungsvertrag Schlammentsorgungsnachweis Bescheinigung ber die Funktionstchtigkeit Allgemeiner Schriftverkehr

    zusammen abgeheftet und dem Betriebsbuch beigelegt werden.

    Der Schlamm in der Vorklrung muss bei berschreitung des zu-lssigen Fllvolumens entnommen werden.

  • 29Bayerisches Landesamt fr Umwelt

    berwachung von Kleinklranlagen

    4 berwachung von Kleinklranlagen

    4.1 Bescheinigung der FunktionstchtigkeitVergleichbar mit der KfZ-Hauptuntersuchung, z. B. durch den TV, oder der Kontrolle von Feuerungsanlagen durch den Schornsteinfeger mssen auch Kleinklranlagen mit biologischen Stufen regelmig durch eine unabhngige und neutrale Institution ber-prft werden. Diese Aufgabe ist dem Privaten Sachverstndigen in der Wasserwirt-schaft (PSW) bertragen worden (Art. 60 BayWG). Die ordnungsgeme Eigenkontrolle sowie die fachgerechte Wartung und die ordnungsgeme Beseitigung festgestellter Mngel sind alle zwei Jahre durch einen vom Betreiber beauftragten PSW zu ber-prfen und zu bescheinigen. Sofern keine Mngel seitens des PSW fr den zurcklie-genden Zeitraum festgestellt werden, kann das Bescheinigungsintervall auf 4 Jahre verlngert werden. Die Bescheinigung ist vom PSW unmittelbar der Kreisverwaltungs-behrde und der Gemeinde als Nachweis, dass alle Verpflichtungen erfllt wurden und die Anlage den betrieblichen Anforderungen entspricht, vorzulegen. Ein Exemplar verbleibt beim Betreiber der Anlage.

    Alle zwei bzw. vier Jahre ist die Funktions-tchtigkeit der Anlage, die ordnungsgeme Eigenkontrolle und die fachgerecht durchge-fhrte Wartung durch einen PSW zu beschei-nigen.

    Infokasten

    Der Vergleich einer Kleinklranlage mit einem Auto veranschaulicht das Prozedere von Eigenkontrolle, Wartung und berwachung:

    Die Eigenkontrolle durch den Betreiber ist vergleichbar mit der Prfung des Reifen-drucks, der lstandskontrolle etc. durch den Autofahrer.

    Die Wartung der Kleinklranlage durch eine Fachfirma entspricht der regelmigen Inspektion durch den Kfz-Fachbetrieb.

    hnlich der TV-berprfung des Fahrzeugs auf Verkehrssicherheit, kontrolliert der PSW die Funktionstchtigkeit der Kleinklranlage in mehrjhrigem Abstand.

    4.2 Behrdliche berwachungDie behrdliche berwachung zielt zunchst darauf ab, dass der Betreiber den ihm auferlegten Pflichten nachkommt, z. B. das Protokoll ber die Bauabnahme der Kreis-verwaltungsbehrde vorlegt oder einen PSW fr die Erstellung der alle zwei bzw. vier Jahre vorgeschriebenen Bescheinigung gem EV beauftragt.

    Da die Abwassereinleitung mit der Benutzung eines oberirdischen Gewssers oder des Grundwassers verbunden ist, kann das Wasserwirtschaftsamt bzw. die fachkundige Stelle der Kreisverwaltungsbehrde im Rahmen der technischen Gewsseraufsicht die Funktion der Anlage auch unmittelbar selbst berprfen.

  • 30 Bayerisches Landesamt fr Umwelt

    Ergnzende Informationen

    5 Ergnzende Informationen

    5.1 Kosten einer KleinklranlageDie Bau- und Betriebskosten einer ordnungsgemen privaten Abwasserentsorgung werden fast immer unterschtzt; insbesondere die auf einen Kubikmeter Abwasser umgerechneten Betriebskosten liegen in aller Regel deutlich ber denen einer zentralen ffentlichen Entsorgung.

    Aufgrund unterschiedlicher Bodenverhltnisse, Systeme und Ausfhrungsqualitt sind groe Schwankungen hinsichtlich der Baukosten einzukalkulieren. Bei den laufenden Kosten sind neben den reinen Betriebskosten, wie z. B. fr Strom, auch die je nach System unterschiedlich hohen Aufwendungen fr Eigenkontrolle, Wartung und F-kalschlammentsorgung (Transport, Einschttgebhren) sowie die Kosten fr die Be-scheinigung zu bercksichtigen.

    Um die Kosten abschtzen zu knnen, wurde vom Bayerischen Landesamt fr Umwelt eine Befragung bei Herstellern durchgefhrt. Nheres hierzu siehe im Internet. Download unter https://www.rzkka.bayern.de/downloads/ArtikelKostenKKA_2.pdf

    5.2 Staatliche ZuschsseDer Freistaat Bayern frdert Bau und Nachrstung der Kleinklranlagen mit biologischer Stufe seit dem Jahr 2002. Die Richtlinien fr Zuwendungen zu Kleinklranlagen wurden zum 01.01.2011 neu erlassen. Die Richtlinie luft zum 31.12.2014 aus; eine Verlnge-rung ist ausgeschlossen.

    Die Richtlinien fr Zuwendungen zu Kleinklranlagen (RZKKA 2010) sowie weitere Infor-mationen stehen unter www.rzkka.bayern.de als Download zur Verfgung.

    Fr den Bau und die Nachrstung einer Kleinklranlage ge-whrt der Freistaat Bayern noch bis zum 31.12.2014 staatliche Zuschsse.

  • 31Bayerisches Landesamt fr Umwelt

    Wichtige Vorschriften

    6 Wichtige Vorschriften

    6.1 Rechtsgrundlagen Wasserhaushaltsgesetz (WHG) Bayerisches Wassergesetz (BayWG) Abwasserverordnung (AbwV) mit Anhang 1 Eigenberwachungsverordnung (EV) Bayerische Bauordnung (BayBO) Klrschlammverordnung (AbfKlrV) Dngemittelverordnung (DMV) und Dngeverordnung (DV) Verordnung ber private Sachverstndige in der Wasserwirtschaft (VPSW)

    6.2 Einschlgige Normen und Regelwerke 1) DIN EN 12566: Kleinklranlagen fr bis zu 50 EW (europischen Normenreihe beste-hend aus den Teilen Teile 1 bis 7).

    DIN 4261 Kleinklranlagen (nationale Ergnzungsnormenreihe bestehend aus: Teil 1: Kleinklranlagen - Anlagen zur Schmutzwasservorbehandlung (November 2010). Teil 5: Versickerung von biologisch aerob behandeltem Schmutzwasser (November 2011).

    Arbeitsblatt DWA-A 201: Grundstze fr Bemessung, Bau und Betrieb von Abwasser-teichanlagen (August 2005).

    Arbeitsblatt DWA-A 262: Grundstze fr Bemessung, Bau und Betrieb von Pflanzen-klranlagen mit bepflanzten Bodenfiltern zur biologischen Reinigung kommunalen Abwassers (Mrz 2006).

    Arbeitsblatt DWA-A 280: Behandlung von Schlamm aus Kleinklranlagen in kommu-nalen Klranlagen (Oktober 2006).

    1) DWA-Regelwerk zu beziehen ber:

    Deutsche Vereinigung fr Wasserwirtschaft, Abwasser und Abfall e.V., Theodor-Heuss-Allee 17, 53773 Hennef, Deutschland, Tel.: +49 2242 872-333, Fax: +49 2242 872-100, E-Mail: [email protected], Internet: www.dwa.de

    DIN-Normen zu beziehen ber: Beuth Verlag Kundenservice, Burggrafenstr. 6, 10787 Berlin, Tel: +49 30 2601-2260, Fax: +49 30 2601-42260, Internet: www.beuth.de

  • 32 Bayerisches Landesamt fr Umwelt

    Wichtige Vorschrift

    6.3 Broschren und Informationen des LfUPraxisratgeber fr den Grundstckseigentmer - Regenwasserversickerung - Gestaltung von Wegen und Pltzen (Januar 2011) Download unter http://www.lfu.bayern.de/wasser/niederschlagswasser_umgang/index.htm

    Naturnaher Umgang mit Regenwasser (Juni 2010) Download unter http://www.lfu.bayern.de/umweltwissen/doc/uw_88_umgang_mit_regenwasser.pdf

    Bepflanzte Bodenfilter zur Reinigung huslichen Abwassers in Kleinklranlagen (Sep-tember 2011) Download unter http://www.lfu.bayern.de/wasser/abwasserentsorgung_von_einzelanwesen/bau_und_betrieb_kka/index.htm

    Informationen zu den Sachverstndigen nach Wasserrecht http://www.lfu.bayern.de/wasser/sachverstaendige_wasserrecht/index.htm

  • Inhaltsverzeichnis Vorwort1 Wichtige Fragen fr den Bauherren2 Planung, Bau und Abnahme von Kleinklranlagen3 Eigenkontrolle und Wartung von Kleinklranlagen4 berwachung von Kleinklranlagen5 Ergnzende Informationen6 Wichtige Vorschriften