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  • www.si-magazin.de 8/2010

    Sicherheits-ingenieurDie Fachzeitschrift fr betriebliches Sicherheitsmanagement und Prvention

    ISSN 03003329 9,10

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    Ausgabe2010

    Arbeitsschutz als Managementaufgabe

    Alkohol und Drogen am Arbeitsplatz: Was kann der Unternehmer tun?

    Honorierung Externer: Arbeitssicherheit - eine Preisfrage?

    Schweierschutzhandschuhe: Was tun bei Funkenflug?

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    mglichen Augen- und Hautverletzungen zu schtzen. Seitdem hat 3M die revolutionre

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    www.haufe.de/arbeitsschutz

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    Viel Spa bei der Lektre wnscht Ihnen Prof. Dr.-Ing. Anke Kahl Leiterin des Fachgebiets Sicherheitstech-nik/Arbeitssicherheit an der Bergischen Universitt Wuppertal

    Erwartungen an Qualifikation und Berufsbild

    Auch im 35. Jahr des Bestehens der Abtei-lung Sicherheitstechnik an der Bergischen Universitt verfolgt diese das Anliegen die Curricula des Bachelor-Studiengangs (Si-cherheitstechnik) als auch der drei Master-Studiengnge (Brand- und Explosions-schutz, Qualittsingenieurwesen, Arbeits-/Umweltschutz) im Rahmen der Reakkre-ditierung zu optimieren und an die Be-drfnisse der Studierenden und der Praxis anzupassen. Um hierzu fundierte Erkennt-nisse zu erlangen, hat die Abteilung Sicher-heitstechnik eine umfassen de Absolven-tenbefragung zum Thema Schlsselquali-fikation Sicherheitsingenieure durchge-fhrt. Die Auswertung machte deutlich, dass die Befragten neben der Einbindung neuer Themenfelder u.a. die Notwendigkeit von sehr intensiven Kenntnissen in aus-gewhlten tradierten arbeitsschutzspezi-

    fischen Themengebieten klar herausstell-ten. So wurden die Fachthemen Gefhr-dungsbeurteilung, Technischer Arbeits-schutz und Organisatorischer Arbeits-schutz (Rangfolge entspricht der Wer-tung) mit der hchsten Prioritt bewertet. Bei den weiteren spezifischen und all-gemeinen Fachkompetenzen wurde der fachliche Bedarf an fundierten recht-lichen Grundlagen und einer soliden si-cherheitstechnischen Methodik betont. In der Rubrik Methodenkompetenz stellten die befragten Absolventen mit deutlicher Mehrheit heraus, dass sie die Themen Kommunikationsfhigkeit, Problemlsekompetenz und Selbst-organisation als zentrale Voraussetzung fr einen erfolgreichen Berufsstart anse-hen und diese Themen in der universitren Ausbildung fr erforderlich halten. Welches Fazit lsst sich aus diesen auszug-weise dargelegten Antworten ziehen?

    Sicherlich einige konkrete Modifizierun-gen in Studienorganisation und auch be-zglich der Implementierung neuer wis-senschaftlicher Themenfelder, z.B. Public Safety and Emergency Management. Aber auch ein anderer Gedanke bekommt ganz klar Rckenwind: Eine fundierte fachlich-wissenschaftliche Ausbildung mit einem generalistischen Ansatz braucht Zeit: Zeit zur fachlichen Reife, Zeit zur Ausbildung einer eigenstn-digen Arbeitsweise und Zeit zur Mei-nungsbildung und Persnlichkeitsentfal-tung. Es ist wnschenswert den Blick ver-mehrt darauf zu lenken, unseren Studie-renden die Chance zur umfassenden Ent-wicklung einzurumen und den gestren-gen Blick ber Zahlen, Daten und enge Zeitschienen im Bolognaprozess etwas zu entspannen.

    EDITORIAL

    3Sicherheitsingenieur 8/2010

  • In dieser Ausgabe1211

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    Ausgabe2010

    AKTUELLES

    6 Unfallrisiko 2009 deutlich zurckgegangen 6 Virtuelles Trainingsprogramm fr Feuerwehren 7 Handball-Meisterinnen werden Patinnen 7 Qualittssicherung fr Forschungsergebnisse

    FACHBEITRGE

    8 Checklisten zum Erfolg Dipl.-Ing. Josef Merdian 12 Arbeitssicherheit eine Preisfrage? Dipl.-Ing. Horst Werner 18 PSA-Auswahl: Genau nachfragen Dipl.-Ing. Wolfgang Quednau 20 Kopf oder Bauch Dipl.-Wirtsch.-Ing. Mario Hnl 24 Mehr als Schutz vor Funkenflug Frank Zuther

    28 Konstruktiver Explosionsschutz Dr. Berthold Dyrba 32 Alkohol und Drogen: Dem Missbrauch auf der Spur 38 Sicherheit, die trgt? Dirk S. Heyden

    NEUES AUS FORSCHUNG UND LEHRE

    42 Abfallwirtschaft in thiopien

    PRODUKTE

    44 3-Kanal Infrarot-Flammenmelder 44 Schwingender Stuhl 45 Kippen und rotieren

    WISSENSWERTES

    48 Deutscher Weiterbildungspreis 2010

    SERVICE

    43 Lesart 47 Termine 49 Vorschau/Impressum 50 Gewinnspiel

    www.si-magazin.de

    4 Sicherheitsingenieur 8/2010

    INHALT

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  • Welche Schutzmanahmen sind an einem Arbeitsplatz notwendig, an dem Beschf-tigte krebserzeugenden Stoffen ausgesetzt sind? Wer das beurteilen muss, stand bis-lang vor einem Problem: Die gltige Ge-fahrstoffverordnung (GefStoffV) lsst nur noch gesundheitsbasierte Luftgrenzwerte am Arbeitsplatz zu. Fr krebserzeugende Gefahrstoffe sind solche Grenzwerte in der Regel nicht mglich und eine Beurteilung der Exposition damit schwierig. Abhilfe soll das Risikoakzeptanzkonzept des Aus-schusses fr Gefahrstoffe schaffen, speziell die dort genannten Exposition-Risiko-Be-ziehungen (ERB) und Risikowerte. Um die Anwendung des Konzeptes zu erleichtern, hat das Institut fr Arbeitsschutz der Deutschen Gesetzlichen Unfallversiche-rung (IFA) gemeinsam mit dem Koor-dinierungskreis Gefhrliche Arbeitsstoffe der gesetzlichen Unfallversicherung ein neues Internetangebot erarbeitet. Das Risikoakzeptanzkonzept befindet sich seit Juni 2008 in der Erprobung. Mit ihm lsst sich die Exposition bei Ttigkeiten mit krebserzeugenden Gefahrstoffen am Arbeitsplatz beurteilen. Es besteht aus zwei Bausteinen: Exposition-Risiko-Beziehun-gen (ERB) einerseits beschreiben das zu-stzliche Krebserkrankungsrisiko in Ab-hngigkeit von der Stoffkonzentration am Arbeitsplatz. Risikowerte andererseits be-zeichnen eine sozialpolitisch vertretbare Risikohhe bei lebenslanger beruflicher

    Exposition (40 Jahre, 8 Stunden tglich). Aus den ERB lassen sich Expositionskon-zentrationen fr krebserzeugende Gefahr-stoffe in der Luft am Arbeitsplatz ableiten, die den Risikowerten entsprechen. Ein Ver-gleich dieser Werte mit der Exposition an einem konkreten Arbeitsplatz gibt dem Betrieb einen klaren Hinweis auf die dort erforderlichen Schutzmanahmen. Die Anwendung des Konzeptes, zum Beispiel im Rahmen der Gefhrdungsbeurteilung oder der arbeitsmedizinischen Vorsorge, stellt die Betriebe jedoch vor viele Fragen: Schliet die Einhaltung der ERB Gesund-heitsgefahren aus? Was kann ich mit den bereits verffentlichten ERB anfangen? Welche Verbindlichkeit haben ERB? Sind ERB Grenzwerte nach GefStoffV? Sind bei Stoffen ohne ERB spezielle Vorsorgeunter-suchungen vorgesehen? An welchem ERB-Wert muss man sich beim Bau einer neuen Anlage orientieren? Knnen ERB als Ent-scheidungsgrundlage dienen, ob eine Luft-rckfhrung zulssig ist? Wie ist der Zu-sammenhang zwischen ERB und Umwelt-belastungen? Antworten auf diese und vie-le andere Fragen haben die Unfallversiche-rungstrger und das IFA seit 2008 im Aus-tausch mit den Betrieben zusammengetra-gen, beantwortet und nun im Internetauf-tritt des IFA verffentlicht. Nutzer knnen den Katalog jederzeit um eigene Fragen er-gnzen. Zum Internetangebot: www.dguv.de (Webcode 105371)

    Ttigkeiten mit krebserzeugenden Gefahrstoffen

    Antworten auf Fragen aus der Praxis

    Bedienstellen fr RWA

    Position muss stimmen

    Die neue Richtlinie 07 des FVLR gibt Pla-nern und Errichtern von Brandschutz-anlagen Planungshinweise und Vorgaben fr den Montageort von manuellen Aus-lseeinrichtungen (Bedienstellen) fr na-trliche RWA. Sie konkretisiert den Hin-weis in DIN 18 2322 Abschnitt 7.2.4., wo-nach die Bedienung der Handauslsevor-richtung von sicherer Stelle aus mglich sein muss. Mit der Richtlinie soll sicherge-stellt werden, dass im Brandfall die Be-dienstellen ohne greres Risiko erreicht,

    die RWA ausgelst und damit die bauseiti-gen Fluchtwege ohne Gefahr genutzt wer-den knnen. Laut Richtlinie ist es bewhr-te Praxis, die Bedienstellen im Bereich der bauseitigen Notausgnge innerhalb eines Rauchabschnitts zu installieren. Es wird angegeben, in welchem Abstand zur Tr des Notausgangs oder zur Fluchttr bei Toranlagen die Bedienstelle zu positionie-ren ist. Fachleuten aus dem Arbeitskreis Technik des FVLR haben die Richtlinie er-arbeitet. Download unter www.fvlr.de

    AKTUELLES

    5Sicherheitsingenieur 8/2010

  • Das Risiko, einen Arbeitsunfall zu erlei-den, ist 2009 auf einen neuen Tiefstand ge-fallen, so die DGUV. Danach hat sich im Vergleich zum Vorjahr das Risiko von 26,8 Arbeitsunfllen je 1.000 Vollarbeiter auf 24,3 Unflle verringert. Deutlich zuge-nommen hat aufgrund rechtlicher nde-rungen die Zahl der Berufskrankheiten. Steigende Aufwendungen und sinkende Lohnsummen fhrten zudem dazu, dass der durchschnittliche Beitragssatz der Be-rufsgenossenschaften 2009 leicht anstieg. Die absolute Zahl der meldepflichtigen Ar-beitsunflle lag 2009 bei 886.122 und da-mit um 8,8 Prozent niedriger als im Vor-jahr. Die Zahl der meldepflichtigen We-geunflle stieg um 1,1 Prozent auf 178.590. Die Zahl der neuen Renten aufgrund eines Arbeits- oder Wegeunfalls belief sich auf 22.534. Die Unfallversicherung verzeich-nete 456 tdliche Arbeitsunflle und 362 tdliche Wegeunflle. Deutliche Zunahmen gab es im Berufs-krankheiten-Geschehen (BK). Die Zahl der Verdachtsanzeigen stieg um ber 10 Prozent auf 66.951. Bei 25.570 Versicher-ten besttigte sich der BK-Verdacht. Davon wurde in 16.078 Fllen die Berufskrank-

    heit anerkannt (+ 23,9 Prozent. 6.643 Ver-sicherte erhielten 2009 erstmals eine BK-Rente. Diese Zunahme erklrt sich vor al-lem durch rechtliche und gesetzliche n-derungen, so DGUV-Hauptgeschftsfh-rer Breuer. Diese haben es uns ermglicht, mehrere hundert Flle von Emphysem-Bronchitis bei Bergleuten anzuerkennen, die wir zuvor nicht entschdigen durften. Die Zahl der Menschen, die infolge einer Berufskrankheit ihr Leben verloren, stieg auf 2.767 und erreichte damit einen neuen Hchststand. In der Mehrzahl der Flle waren anorganische Stube, vor allem As-best, die Ursache. 2009 registrierten die fr die Schler-Un-fallversicherung zustndigen Unfallkassen und Gemeindeunfallversicherungsver-bnde weniger Unflle in Kindertagesein-richtungen, Schulen und Hochschulen. Die Zahl der Schulunflle ging um ber 6 Prozent auf 1.250.552 zurck. 115.534 Ver-sicherte hatten einen Unfall auf dem Schulweg. In 1.065 Fllen erhielten Ver-sicherte erstmals eine Rente aufgrund ei-nes Schul- oder Schulwegunfalls. Ins-gesamt 59 Unflle endeten tdlich, 45 da-von auf dem Schulweg. www.dguv.de

    Neuer Tiefstand

    Unfallrisiko 2009 deutlich zurckgegangen

    Wie der brandenburger Minister fr Ar-beit, Soziales, Frauen und Familie, Gnter Baaske, in einem Schreiben an den Vorsit-zenden des Vereins deutscher Gewerbeauf-sichtsbeamter (VDGAB) mitteilte, erfor-dert die Umsetzung der im Koalitionsver-trag enthaltenen Haushaltskonsolidierung einen sprbaren Personalabbau bei der Ar-beitsschutzverwaltung (ASV) in Branden-burg auf 143 Stellen im Jahr 2014. Damit schrumpft die ASV in Brandenburg von 261 Stellen in 2004 ber 200 in 2009 auf 160 in 2012 bis zu den nun angekndigten 143 in 2014! Laut Baaske soll ungeachtet der genderten Bedingungen der Umset-zung der Gemeinsamen Deutschen Ar-beitsschutzstrategie (GDA) Prioritt ein-gerumt sowie die Kompetenz und Leis-tungsfhigkeit der ASV in Brandenburg durch geeignete Manahmen weiterge-fhrt werden. Baaske bietet dem VDGAB an, die brandenburger Sektion in den Pro-zess der Entwicklung eines neu zu erstel-lenden Konzeptes einzubeziehen. Es bleibt zu hoffen, dass es trotz der angekndigten Vernderungen gelingt, die Kompetenz der ASV in Brandenburg zu erhalten. Quelle: vdgab

    Brandenburg

    Stellenabbau in der Arbeitsschutzverwaltung

    Um die ffentlichen Gefahrenabwehrkrf-te zu untersttzen, stellt der Verband der Chemischen Industrie (VCI) ein virtuelles Trainingsprogramm fr Feuerwehren zur Verfgung. Es handelt sich dabei um eine Internet-Anwendung, mit der die Ausbil-der von Feuerwehren ihre angehenden Ein-satzleiter schulen knnen. Sie lernen, eine typische Gefahrgut-Unfallsituation zu be-urteilen und die richtigen Entscheidungen zu treffen. Aus unserer Sicht ist wichtig, wann ein Einsatzleiter TUIS zu Hilfe rufen soll oder eine Gefahrensituation aus eige-

    nen Krften bewltigen kann. Diese Ent-scheidung muss er hufig in den ersten 15 bis 20 Minuten nach Eintritt des Gefahrgut-unfalls treffen, erklrte Dipl.-Ing. Rolf Ha-selhorst, Vorsitzender des Arbeitskreises TUIS. Mit Untersttzung eines Spezialsoft-warehauses und mit Hilfe von Experten wurden fnf Szenarien entwickelt. In dieser virtuellen Welt gibt es vier Gefahrgutunfl-le auf der Strae und einen auf der Schiene. Sie zeigen unterschiedliche, aber typische Situationen, die unterschiedliche Probleme aufwerfen knnen. Die angehenden Ein-

    Ausbildung ffentlicher Gefahrenabwehrkrfte

    Virtuelles Trainingsprogramm fr Feuerwehren

    satzleiter knnen in dieser virtuellen Welt lernen, wie ein Stoffaustritt zu beurteilen ist, was bei einer Leckage mit Explosionsge-fahr oder bei drohenden Vergiftungssitua-tionen bedacht werden muss. Bei Interesse am virtuellen Trainingspro-gramm von TUIS knnen Feuerwehren oder andere ffentliche Gefahrenabwehr-krfte eine E-Mail mit dem Betreff Inte-resse an TUIS-VR an [email protected] schi-cken. Sie werden dann ber den Online-Start des virtuellen Trainings informiert.

    AKTUELLES

    6 Sicherheitsingenieur 8/2010

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    Deutscher Jugend-Arbeitsschutz-Preis

    Handball-Meisterinnen verleihen Ehrungen

    AKTUELLES

    7Sicherheitsingenieur 8/2010

    Die Handball-Damen des HC Leipzig sind Patinnen des Deutschen Jugend-Arbeits-schutz-Preises. Die amtierenden Deut-schen Meisterinnen werden die Gewinner bei der Erffnungsveranstaltung der Ar-beitsschutz Aktuell am 19. Oktober 2010 in der Leipziger Messe auszeichnen. Mit dem Deutschen Jugend-Arbeitsschutz-Preis werden Jugendliche bis 24 Jahre geehrt, die durch ihre Wettbewerbsbeitrge auf be-sonders innovative und praxisorientierte Weise fr mehr Sicherheit und Gesundheit am Arbeitsplatz sorgen. Fallen die einge-reichten Wettbewerbsbeitrge zum Deut-schen Jugend-Arbeitsschutz-Preis 2010 so meisterlich aus wie die Leistungen der Mannschaft des HC Leipzig in der vergan-

    tiert; das Preisgeld wird unter den drei Erstplatzierten aufgeteilt. Eine unabhngi-ge Fachjury beurteilt die eingereichten Beitrge nach verschiedenen Kriterien. Dazu zhlen unter anderem die bertrag-barkeit auf andere Betriebe und Beschf-tigte, Wirtschaftlichkeit und Kreativitt. Zur Fachjury gehren Experten aus dem Arbeits- und Gesundheitsschutz, der Fachvereinigung Arbeitssicherheit sowie Medienvertreter. Unter www.jugend-arbeitsschutz-preis.de sind die Teilnahmebedingungen und die Gewinnerbeitrge der Vorjahre abrufbar. Alle Fragen rund um den JAZ beantwortet die FASI-Geschftsstelle unter der Telefon-nummer 0611-5755-40.

    genen Saison, hat die Fachjury bei der Aus-wahl der Gewinnerbeitrge kein leichtes Spiel. Der Deutsche Jugend-Arbeits-schutz-Preis wird alle zwei Jahre von der Fachvereinigung Arbeitssicherheit, dem ideellen Trger der Arbeitsschutz Aktuell, vergeben. Der Preis ist mit 6.000 Euro do-

    Das Prf- und Zertifzierungssystem der Deutschen Gesetzlichen Unfallversiche-rung hat einen neuen Namen: Aus BG-PRFZERT (Berufsgenossenschaftliches Prf- und Zertifizierungssystem) wurde DGUV Test. Mit der Umbenennung gliedern wir das Prf- und Zertifizierungs-system in die gemeinsame Marke der ge-setzlichen Unfallversicherung ein, sagt Dr. Walter Eichendorf, stv. DGUV-Haupt-geschftsfhrer. DGUV Test umfasst die 19 Prf- und Zertifizierungsstellen der Trger der gesetzlichen Unfallversicherung. ber 300 Experten testen hier Arbeitsmittel hin-sichtlich Sicherheit und Gesundheits-schutz und decken sicherheitstechnische Mngel auf. Herstellern bietet die Prfung eine gute Mglichkeit, ihre Produkte vor dem Verkauf zu verbessern und durch Kennzeichnung mit dem DGUV Test-Zei-chen ihre Absatzchancen zu erhhen. Pro Jahr stellen die Prf- und Zertifizierungs-stellen 3.500 Zertifikate aus. www.dguv.de/dguv-test

    Aus BG-PRFZERT wird DGUV Test

    Im neuen Gewand

    Die Bundesanstalt fr Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin (BAuA) und die Gesell-schaft fr Arbeitswissenschaft e.V. (GfA) arbeiten knftig in der Qualittssicherung ihres Forschungstransfers zusammen. Die BAuA bereitet ihre Forschungsarbeit in der Publikationsreihe Arbeitswissenschaftli-che Erkenntnisse (AWE) fr die Praxis

    Arbeitswissenschaftliche Erkenntnisse

    Qualittssicherung fr Forschungsergebnisse

    auf. Von der GfA begutachtete arbeitswis-senschaftliche Erkenntnisse werden knf-tig auch als Arbeitswissenschaftliche Leit-linie verffentlicht. Diese sind praxisori-entierte, arbeitswissenschaftlich begrn-dete Handlungsempfehlungen fr die Ge-staltung von Arbeit. www.baua.de/awe, www.gfa-online.de

  • 1. Vorwort

    Um den Nutzen von Arbeitschutzmanage-ment im Betrieb messbar zu machen (Nachweis der Wirksamkeit) ist es not-wendig, betriebsbezogene Indikatoren und Kennziffern zu identifizieren und zu entwickeln. Dies erfolgte in einem Projekt des FA ORG. In diesem Projekt wurden folgende Arbeitsschritte durchgefhrt: 1. Es wurden relevante Indikatoren und

    die dazugehrigen Kriterien und Kenn-zahlen ermittelt.

    2. Es wurden die in der Industrie blichen Kennzahlen beschrieben und zum Teil definiert, um eine bergreifende Ver-gleichbarkeit dieser Kennzahlen sicher-zustellen.

    Die nachstehend aufgefhrten Indikatoren und Kennzahlen sind dabei als mgliche Vor-schlge zu sehen, die ja nach Branche bzw. in-dividuellem Betrieb mehr oder weniger ge-

    Indikatoren und Kennzahlen zur Messung der Wirksamkeit eines ASM-Systems

    Checklisten zum Erfolg Dipl.-Ing. Josef Merdian

    eignet sein knnen. Diese Vorschlge sollten als Angebot verstanden werden, aus dem der jeweilige Betrieb die fr ihn relevanten Indi-katoren und Kennzahlen auswhlt. Bei der Entwicklung der Kennzahlen muss insbesondere darauf geachtet werden, sie auch betrieblich messbar zu gestalten. Werden die Indikatoren und Kennzahlen im Betrieb angewandt, sollte darauf geach-tet werden, dass diese mit dem Unterneh-mer und den betrieblichen Arbeitsschutz-akteuren abgestimmt sind.

    2. Regelkreis im Arbeitsschutzmanagement

    Ein Arbeitsschutzmanagement wird nur dann zu einer nachhaltigen Verbesserung der Leistung des Arbeitsschutzes fhren, wenn es Regelkreise aufweist. Somit sind alle Prozesse dauernd rckzukoppeln um festzustellen, ob und wo nderungen not-wendig bzw. Optimierungspotentiale vor-handen sind. Im englischen Sprachraum wird dieser Kreislauf in Form des Plan-Do-Check-ActZyklus beschrieben. Modernen Konzepten zu Managementsys-temen liegt stets der PDCA-Zyklus zu-grunde. Daher wird er auch im Nationa-len Leitfaden fr Arbeitsschutzmanage-mentsysteme gefordert. Wesentliche Elemente dieses Regelkreises sind zum einen die Indikatoren und zum

    Der Fachausschuss Organisation des Arbeitsschutzes (FA ORG) der DGUV befasst sich im Themenfeld 4 mit der systematischen Integration von Sicherheit und Ge-sundheit in den Betrieb. Eine Aufgabe der sich dieses Themenfeld stellt ist u.a. zu ermitteln, wie sich die Arbeitsschutzleistung durch die Einfhrung und Anwendung eines ASM-Systems verbessert.

    Regelkreis

    FhrungZielvorgabenStrategie

    Ressourcen

    Prozesse

    Indikatoren/Kennzahlen

    Diesem Projekt lag der Forschungsbericht Indikatoren und Parameter zur Bewertung der Qualitt des Arbeitsschutzes im Hinblick auf Arbeitsschutzmanagementsyste-me aus dem Jahr 2002 der BAuA zugrunde. Fr die Beschreibung folgender Kennzahlen wird nachstehende Gliederung zugrunde gelegt: 1) Begriff, 2) Definition i.S. des Projektes des FA ORG, 3) Annahmen/ Be-dingungen, 4) alternative und z.T. bliche Benennungen

    FACHBEITRAG

    8 Sicherheitsingenieur 8/2010

  • anderen die Kennzahlen, mit denen die Leistungen eines Arbeitsschutzmanage-ments ermittelt werden knnen.

    3. Indikatoren

    Die Indikatoren sind der folgenden Struk-tur zugeordnet: 1. Sicherheits- und Gesundheitsbewusst-

    sein der Fhrungskrfte und Beschf-tigten

    2. Einbindung des Arbeitsschutzes in die betrieblichen Prozesse

    3. Gesundheit der Beschftigten 4. Mitarbeiterzufriedenheit 5. Gesundheit Dritter 6. Beitrag zum Geschftsergebnis 7. Erfllung der ffentlich-rechtlichen

    Verpflichtungen Mit Hilfe dieser Kennzahlen kann zum einen der Nutzen eines Arbeitsschutz-managements und die Verbesserung der Arbeitsschutzleistung fr den jeweiligen Betrieb dargestellt werden.

    4. Kennzahlen

    1) Near Miss / Beinaheunfall 2) Ein Vorfall oder eine Folge von Vorfl-len, die zu keiner Verletzung gefhrt hat, die jedoch unter geringfgig anderen Um-stnden dazu htte fhren knnen. 3 ) Die Festlegung einer Kennzahl sollte unternehmensintern erfolgen. 1) First Aid Case (FAC) / Erste-Hilfe-Leis-tungen 2 ) Alle einmaligen medizinischen Behand-lungen mit darauf folgender Beobachtung oder kleinere Verletzungen wie Prellun-gen, Schrammen, Schnitte, Verbrennun-gen, Splitter u.s.w.. Die medizinische Be-handlung kann, muss aber nicht von einem Arzt durchgefhrt oder professio-nell registriert werden. 3) Eintragungen erfolgen i.d.R. ins Ver-bandsbuch. Die Behandlung kann durch den Verletzten selbst, durch einen Mitarbei-ter oder durch einen Ersthelfer erfolgen. 1) Verbandsbucheintrge (Kennzahl) 2 ) Anzahl der Verbandsbucheintrge zu Arbeitstunden

    1) Sicherheits- und Gesundheitsbewusstsein der Fhrungskrfte und Beschftigten

    Indikatoren Kriterien/Kennzahlen

    a) Identifikation der Fhrungskrfte mit der Arbeitsschutzpolitik und den Arbeitsschutzzielen

    Bekanntheitsgrad der Arbeitsschutzpolitik und Arbeitsschutzziele Einzel-Befragungen Mitarbeiterbefragungen

    Kenntnisstand der grundlegenden Fhrungsaufgaben im Arbeitsschutz Einzel-Befragungen Vorbildfunktion bzw. Sicherheits- und gesundheitsgerechtes Verhalten Eigenbeurteilung

    Fremdbeurteilung (Mitarbeiterbefragung) Einschtzung durch die nchsthheren Vorgesetzten (z. B. im Rahmen der Fhrungskrftebeurteilung) Einschtzungen durch beauftragte Arbeitsschutzakteure (BA, FASI, Sibe,..)

    Teilnahme an Schulungsmanahmen zum Thema Arbeitsschutz Anzahl Quote

    b) Sicherheits- und Gesundheitsbewusstsein der Beschftigten

    Bekanntheitsgrad der Arbeitsschutzpolitik und Arbeitsschutzziele Einzel-Befragungen Mitarbeiterbefragungen

    Kenntnisstand der eigenen Aufgaben im Arbeitsschutz durch Einzel-Befragungen Vorbildfunktion bzw. sicherheits- und gesundheitsgerechtes Verhalten durch Eigenbeurteilung

    Fremdbeurteilung (Mitarbeiterbefragung) Einschtzung durch den Vorgesetzten Einschtzungen durch beauftragte Arbeitsschutzakteure (Betriebsarzt, Fachkraft fr Arbeitssicherheit, Sicherheitsbeauftragte,..)

    Teilnahme an Schulungsmanahmen zum Thema Arbeitsschutz Anzahl Quote

    Unsichere Handlungen planmige Ttigkeitsbeobachtungen Vorschlge/Hinweise der Mitarbeiter zur Verbesserung des Arbeitsschutzes Anzahl und Hufigkeit

    2) Einbindung des Arbeitsschutzes in die betrieblichen Prozesse

    Indikatoren Kriterien/Kennzahlen

    a) Einbindung des Arbeitsschutzes in die betrieblichen Prozesse

    Prozesse mit integriertem Arbeitsschutz Anzahl Verhltnis zur Gesamtanzahl

    Anweisungen mit integriertem Arbeitsschutz Anzahl Verhltnis zur Gesamtanzahl

    Beeintrchtigungen im Betriebsablauf aufgrund der Nichtbeachtung des Arbeitsschutzes Zusatzaufwand, verursacht z.B. durch falsche Beschaffungen, Nacharbeit, Anzahl der Abweichungen bei planmig durchgefhrten Audits/Begehungen

    3) Gesundheit der Beschftigten

    Indikatoren Kriterien/Kennzahlen

    a) Verletzungen Near Miss / Beinaheunflle First Aid Case (FAC) / Erste-Hilfe-Leistungen Verbandsbucheintrge Lost Workday Case (LWC) / Arbeitsausfalltag Unfallbedingte Fehlzeiten siehe Abschnitt 4 Kennzahlen

    Tausend-Mann-Quote (TMQ) Lost Time Injuries (LTIs) / unfallbedingte Arbeitszeitausflle Lost Time Injury Frequency (LTIF) / Hufigkeit der unfallbedingten Arbeitszeitausflle Unfallkosten

    FACHBEITRAG

    9Sicherheitsingenieur 8/2010

  • 1) Lost Workday Case (LWC) / Arbeitsaus-falltag 2 ) Lost Workday Case (LWC) ist ein aus-gefallener Arbeitstag aufgrund einer Ver-letzung, die zur Folge hat, dass eine Person ihre Arbeit nicht mehr ausben kann oder am Tag nach der Verletzung nicht mehr zur regulren Arbeitszeit an den Arbeitsplatz zurckkehren kann. 1) Fehlzeiten 2) Fehlzeiten durch Unfall und/oder Krankheit. Unfallbedingte Fehlzeiten = Summe Aus-falltage / LTIs 3) Eine Unterscheidung kann nach Ar-beitsunfall und Wegeunfall erfolgen. Tote werden nicht bercksichtigt. 4 ) Weiterer vergleichbarer Begriff: Severity Rate (SR) = Summe Ausfalltage pro 1 Mil-lion Arbeitsstunden 1 ) Tausend-Mann-Quote 2) Zahl der meldepflichtigen Unflle bezo-gen auf 1000 Vollbeschftigte 1) Lost Time Injuries (LTIs) / unfall-bedingte Arbeitszeitausflle 2) Lost Time Injuries (LTIs) sind die Sum-me aller Unflle pro Zeiteinheit 3a) Unflle in diesem Sinne sind Unflle mit Todesfolge, Invaliditt und Lost Workday Cases (LWCs) ab einem Ausfalltag . 3b) Erfassung erfolgt zum Teil mit oder ohne Wegeunflle. 4 ) Lost Time Injuries (LTI) entspricht auch dem Begriff Lost Time Incidents bzw. Lost Time Accidents (LTA). 1) Lost Time Injury Frequency (LTIF) / Hufigkeit der unfallbedingten Arbeits-zeitausflle 2) Dies ist die Anzahl der LTI pro festgeleg-ter Sollarbeitsstunden. 3a ) Die gngigste Einheit hinsichtlich LTIF sind 1 Million Arbeitsstunden. 3b) LTIF = LTIs x 1.000.000 / Sollarbeits-stunden 4) In den USA werden blicherweise 200.000 Sollarbeitsstunden fr die Be-rechnung herangezogen. Eine Umrech-nung kann durch einfache Berechnung (1/5 bzw. 20 %) erfolgen.

    3) Gesundheit der Beschftigten

    Indikatoren Kriterien/Kennzahlen

    b) Gesundheits-/Krankenstand Gesundheitsquote Anteil der gesunden (einsetzbaren) Mitarbeiter an der Gesamtbelegschaft Ist-Einsatzzeit der(s) Mitarbeiter(s) zur Soll-Einsatzzeit

    Arbeitsbedingte Fehlzeiten (arbeitsbedingter Krankenstand) Fehlzeiten, die nach Aussagen des Mitarbeiters vermutlich durch die Arbeit mit verursacht sind, zur Soll-Einsatzzeit Anteil der erkrankten Mitarbeiter, deren Erkrankung vermut- lich durch die Arbeit zumindest mit verursacht wurde, an der Gesamtbelegschaft

    Allgemeiner Krankenstand Anteil der krankheitsbedingt fehlenden Mitarbeiter an der Gesamtbelegschaft Anteil der krankheitsbedingten Fehlstunden bezogen auf die tatschlich geleisteten Arbeitsstunden Anteil der krankheitsbedingten Fehlzeiten an der Soll- Einsatzzeit pro Mitarbeiter

    4) Mitarbeiterzufriedenheit

    Indikatoren Kriterien/Kennzahlen

    a) Zufriedenheit mit dem Arbeitsschutz Zufriedenheitsquote (Anteil der Beschftigten, die sich bei der Arbeit insgesamt sicher und gesund fhlen)

    Mitarbeiterbefragung Screeningverfahren zu psychischen Fehlbelastungen

    Umfang der Aktivitten zur Gesundheitsfrderung der Beschftigten Anzahl und Qualitt der Manahmen Mitwirkungsquote (Anteil der Beschftigten, die an den gesundheitsfrdernden Aktivitten teilnehmen) Anteil der Verhaltensnderungen

    b) Gesundheitsfrderung

    5) Gesundheit Dritter

    Indikatoren Kriterien/Kennzahlen

    a) Verletzungen von Dritten (Lieferanten, Dienstleister, Fremdhandwerker, Besucher) auf dem betriebseigenen Gelnde

    Near Miss / Beinaheunflle First Aid Case (FAC) / Erste-Hilfe-Leistungen Verbandsbucheintrge Lost Workday Case (LWC) / Arbeitsausfalltag Unfallbedingte Fehlzeiten siehe Abschnitt 4 Kennzahlen

    Tausend-Mann-Quote (TMQ) Lost Time Injuries (LTIs) / unfallbedingte Arbeitsszeitausflle Lost Time Injury Frequency (LTIF) / Hufigkeit der unfallbedingten Arbeitszeitausflle Unfallkosten

    6) Beitrag zum Geschftsergebnis

    Indikatoren Kriterien/Kennzahlen

    a) Wirtschaftlichkeit Fehlerkosten Personal- und Personalnebenkosten (z.B. Lohnfortzahlung, berstunden) Sachkosten (z.B. Beschdigung einer Einrichtung infolge eines Unfalls) Produktionsausfall Regressforderungen Versicherungsbeitrag

    FACHBEITRAG

    10 Sicherheitsingenieur 8/2010

  • Weiterere vergleichbare Begriffe:

    Lost Workday Case Incident Rate (LWC-IR) / Arbeitsausfalltag-Ereignisrate

    Accident Frequency Rate (AFR) / Un-fallhufigkeitsrate

    1 ) Unfallkosten 2) Firmenspezifische Festlegung der un-fallbedingten Ausfallkosten pro Ausfalltag. (Anmerkung: Siehe IGA Report 6 bzw. BAuA Forschungsbericht)

    5. Ausblick

    Alle Managementsysteme im Arbeits-schutz sollten darauf ausgerichtet sein, die Sicherheit und den Gesundheits-schutz der Beschftigten kontinuierlich zu verbessern um eine bestmgliche Ar-beitsschutzleistung zu erzielen. Auf diese Weise ist auch gewhrleistet, dass die Ar-beitsschutzmanagementsysteme einen

    Autor

    Dipl.-Ing. Josef Merdian

    Berufsgenossenschaft

    Nahrungsmittel und Gaststtten (BGN)

    Prventionsauenstelle Nrnberg

    [email protected]

    7) Erfllung der ffentlich-rechtlichen Verpflichtungen

    Indikatoren Kriterien/Kennzahlen

    a) Erfllung der fr den Betrieb relevanten ffentlich- rechtlichen Verpflichtungen

    Umsetzung von relevanten Anforderungen des Regelwerkes Erfllungsgrad zeitliche Umsetzung

    Interne Audits Hufigkeit Ergebnisse Abweichungen bei Compliance-Audits Zeit bis Umsetzung relevanter Manahmen

    Aufgezeigte Abweichungen durch Externe, wie Aufsichtsbehrden externe Auditoren

    FACHBEITRAG

    Beitrag zur Verbesserung der Wirtschaft-lichkeit leisten knnen. Unter der Anwen-dung der zuvor beschriebenen Indikato-ren und Kennziffern lsst sich diese Ziel-setzung des Arbeitsschutzmanagements hervorragend realisieren.

    Anmerkung: Der Verfasser dankt an dieser Stelle den Mitarbeitern des Themenfeldes 4 des FA ORG der DGUV fr die Durchfhrung des Projektes.

    Unsere Gesellsschaft wird immer lter und damit verlngert sich unsere Lebensabeits-zeit. Um effizient und wirtschaftlich arbei-ten zu knnen, sollten in der ffentlichen Verwaltung zuknftig Manahmen der betrieblichen Gesundheitfrderung grei-fen. Zu diesem Schluss kommt Tobias Schmaltz in seiner Diplomarbeit. In der Diplomarbeit Betriebliches Ge-sundheitsmanagement in der ffentlichen Verwaltung richtet der Diplomand Tobi-as Schmaltz ein Augenmerk auf den demo-grafischen Wandel. Er stellt fest, dass die Anzahl der lteren Mitarbeiter in den f-fentlichen Verwaltungen knftig zu-nimmt. Um die Leistungsfhigkeit fr die Zukunft zu sichern, muss die Arbeitsfhig-keit aufrechterhalten und gefrdert wer-den. Mit Hilfe von Manahmen der be-trieblichen Gesundheitsfrderung (BGF) sollen dauerhafte gesundheitliche Beein-trchtigungen ausgeschlossen werden. Gesundes Arbeiten wird in Zeiten des de-

    mografischen Wandels zum entscheiden-den betrieblichen Erfolgsfaktor. Dadurch werden zudem hohe Ausfallkosten vermie-den. Insbesondere Fhrungskrfte mssen erkennen, welche Manahmen sich an welcher Stelle lohnen. Manahmen der ge-zielten Gesundheitsfrderung werden je-doch vor dem Hintergrund der demogra-fischen Entwicklung und des spteren Renten- bzw. Pensionseitrittsalters in Zu-kunft unabdingbar sein. Leitbild verbindet und motiviert Die Integration der BGF in die Politik des Unternehmens Staat gelingt am besten, wenn mit der Gesamtbelegschaft ein ent-sprechendes Leitbild erstellt und dieses in der Fhrungs- und Organisationsstruktur eingebaut wird. Dadurch wird das gesamte Betriebsklima eine hhere Motivation und Loyalitt eingeschlossen verbessert. Insgesamt gesehen dient die BGF oder

    Diplomarbeit in der Diskussion

    BGM in Zeiten des demographischen Wandels

    komplexer BGM (Betriebliches- Gesund-heits-Management) auch der Imagever-besserung der ffentlichen Verwaltung Deutschlands, die sich gerade in Krisenzei-ten wie im Vergleich mit anderen Staaten deutlich wird bewhrt hat und bewhrt. Tobias Schmaltz, Student der Verwal-tungs- und Wirtschaftsakademie (VWA) Wiesbaden, Gieen, Fulda, strebt mit sei-ner, von Ministerialrat Peter H. Niederelz, im Nebenamt Dozent an der VWA, betreu-ten Diplomarbeit Betriebliches Gesund-heitsmanagement in der ffentlichen Ver-waltung den Grad des Diplom-Betriebs-wirt (VWA) an.

    Autor

    Peter H.Niederelz

    Ministerialrat

    Dozent (VWA)

    11Sicherheitsingenieur 8/2010

  • In der Praxis fhrt das dazu, die Betreuung der Arbeitssicherheit nach dem Preis und nicht nach der Qualitt auszurichten. Die Vergabe der Arbeitssicherheitsbetreuung erfolgt meist als komplettes Dienstleis-tungspaket Arbeitsschutz an den jeweils preisgnstigsten und nicht an den leis-tungsstrksten und fachlich geeignetsten Anbieter. Eine Praxis, die im krassen Wi-derspruch zum Sinn und Zweck der Ar-beitssicherheit steht, Leben und Gesund-heit von Arbeitnehmern zu schtzen.

    Mangelndes Bewusstsein

    Die mangelnde Qualittssensibilitt der Unternehmen begnstigt einen Anbieter-markt mit hchst unterschiedlicher Quali-tt des Betreuungsstandards und fhrt auf Seiten der Anbieter von Arbeitssicher-heitsleistungen streckenweise zu einem ruinsen Preiswettbewerb.1 Aber nicht nur die geringe Nachfrage nach qualittvoller Arbeit und das unterschied-

    liche Angebot haben dazu gefhrt, dass sich bis heute kein anerkannter Qualitts-standard fr den Bereich des betrieblichen Arbeitsschutzes etablieren konnte. Der Gesetzgeber hat die Verantwortung fr einen qualittvollen betrieblichen Arbeits-schutz allein dem Unternehmer berlas-sen, ohne fr ein flchendeckendes und effizientes Kontrollsystem fr alle Be-triebsarten und -gren Sorge zu tragen. Dadurch entsteht zumindest der An-schein, Arbeitsschutz besitze keine zentra-le Bedeutung fr diese Gesellschaft.

    Andere Beispiele

    Dabei gibt es durchaus Arbeitsgebiete (wie etwa die Rechts- und Steuerberatung), de-ren qualittvolle Ausfhrung der Gesetz-geber fr derart wesentlich hlt, dass er ber eine detaillierte und verbindliche Leistungs- und Honorarregelung Quali-ttssicherung betreibt. Fr einen Teil von Ingenieurleistungen aus

    Leistungsgerechte Honorierung fr externe Sicherheitsingenieure in Anlehnung an die HOAI

    Arbeitssicherheit eine Preisfrage? Dipl.-Sicherheitsingenieur (FH) Horst Werner

    dem Bereich Bau bietet die Verordnung ber die Honorare fr Architekten- und Ingenieurleistungen (HOAI) eine Ver-trags- und Arbeitsbasis in diesem Sinne. Fr die in der HOAI geregelten Ttigkeits-bereiche (z. B. Bauleitplanung, Land-schaftsplanung) sind verbindliche Hono-rarrahmen aus Mindest- und Hchstst-zen festgelegt, um einen ruinsen Preis-wettbewerb zugunsten qualittvoller Leis-tungen zu verhindern ( 3 Abs 1 HOAI).2

    Aufbau HOAI

    Dabei gliedert sich die HOAI in Leistungs-bereiche mit einem verbindlichen Hono-rarrahmen und einen Teil fr Beratungs-leistungen, deren Honorierung ebenso frei vereinbart werden kann, wie fr alle ande-

    Immer wieder zeigen in der Presse Statistiken, mit wie vielen Milliardenbetrgen die jhrlichen Kosten fr berufsbedingte Erkrankungen zu Buche schlagen und in welchem Umfang die Volkswirtschaft und jedes Einzelunternehmen dadurch belastet werden. Trotzdem betrachtet ein nicht unerheblicher Teil deutscher Unternehmen Arbeitssicherheit weiterhin als notwendiges bel, betrieblichen Hemmschuh und bloen Kostenfaktor.

    Foto: Thomas Weienfels/fotolia.com

    12 Sicherheitsingenieur 8/2010

    FACHBEITRAG

    1vgl. BGZ-Report 1/2006 S. 29; 37,38 2Begrndung zum Referentenentwurf zu HOAI vom 19.03.2009, S. 6

  • ren Leistungen, die nicht von der Regelung der HOAI erfasst werden. Zur genauen Definition ihres verbindli-chen Regelungsumfanges, enthlt die HOAI Leistungsbilder, in denen die zur blichen Aufgabenerfllung notwendigen Leistungsbereiche beschrieben sind. Diese Leistungsbilder (z. B. Landschaftsplanung, Ingenieurbauwerke) sind in einzelne Leis-tungsphasen gegliedert (z. B. Grundlagen-ermittlung, Entwurfsplanung, Objekt-betreuung) ( 3 Abs 4 HOAI). Alle Leistungsphasen zusammen ergeben die hundertprozentige Aufgabenerfllung des kompletten Leistungsbildes. Welche Anteile die einzelne Leistungsphase (und damit die einzelne Ausfhrungshandlung) am Gesamt-Leistungsbild hat, wird mit dem allgemein blichen prozentualen Ver-hltnis von Einzelphase zu Leistungsbild angegeben. Fr weitergehende Detailhandlungen, die zur Erfllung der einzelnen Leistungspha-sen blicherweise zu erbringen sind, ent-hlt die HOAI fr alle geregelten Leis-tungsbereiche spezielle Definitionen (An-lagen zu HOAI). Zur Bemessung der konkreten Honorar-hhe stellt die HOAI fr jedes Leistungs-bild Honorartafeln im Rahmen von ver-bindlichen Hchst- und Mindesthonorar-stzen zur Verfgung. Um dabei dem je nach Projekt sehr unterschiedlichen Leistungsaufwand gerecht zu werden, ver-fgt jede Honorartafel ber unterschiedli-

    che Honorarzonen ( 6 HOAI z. B. Ho-norarzone I = sehr geringe Planungsanfor-derung; Honorarzone II = durchschnitt-liche Planungsanforderung). Dabei ist es der Regelungsstruktur der HOAI nicht fremd, die Honorarermitt-lung um Besondere Leistungen zu er-gnzen, die zwar im Zusammenhang mit den zwingend erforderlichen Leistungs-phasen stehen, aber ber den notwendigen und blichen Rahmen hinaus erbracht werden. Diese (vereinfachte) Darstellung der Rege-lungsstruktur der HOAI zeigt, dass der Gesetzgeber die Leistungsbereiche der HOAI im Interesse der Qualittssicherung gegenber anderen (Ingenieur-)Leistun-gen privilegiert.

    Gemeinsame Schutzziele

    Da die HOAI nur auf die unmittelbar dort geregelten Bereiche anwendbar ist (1 HOAI), haben sich bei den Ingenieur- und Architektenkammern Bestrebungen erge-ben, die Struktur der HOAI auch auf Be-reiche anzuwenden, die zwar nicht im Leistungskatalog der HOAI enthalten sind, aber ihren Zielen und ihrer Struktur nahe kommen. Durch den Ausschuss der Ingenieurver-bnde und Ingenieurkammern fr die Ho-norarordnung e.V. (AHO) wurde 1996, in Anlehnung an die HOAI und mit dem Be-streben von deren Erweiterung, u.a. ein Leistungsbild zur Altlastensanierung ent-worfen. Die dabei zu erbringenden Leis-tungen sind in der HOAI nicht erfasst, er-fordern aber ebenso qualifiziertes Inge-nieurwissen gem HOAI.3 Gleiches er-folgte in 2003 fr Ingenieurleistungen zum Brandschutz.4 Abgestellt wurde bei diesen Bestrebungen immer auf die Intension der HOAI, Preis-wettbewerb zugunsten von Leistungswett-bewerb dort auszuschlieen, wo Qualitts-

    23 Leistungsbild Landschaftsplan

    (1) Die Leistungen bei Landschaftsplnen sind in vier Leistungsphasen zusammengefasst und werden wie folgt in Prozentstzen der Honorare des 28 bewertet: 1. fr die Leistungsphase 1 (Klren der Aufgabenstellung und Ermitteln des Leistungsumfangs) mit 1 bis 3 Prozent, 2. fr die Leistungsphase 2 (Ermittlung der Planungsgrundlagen) mit 20 bis 37 Prozent, 3. fr die Leistungsphase 3 (Vorlufige Planfassung - Vorentwurf) 50 Prozent und 4. fr die Leistungsphase 4 (Entwurf) 10 Prozent. Die einzelnen Leistungen jeder Leistungsphase werden in Anlage 6 geregelt.

    Tab. 1: Beispiel eines Leistungsbildes mit Leistungsphasen nach HOAI

    Tab. 2: Beispiel einer Honorartafel nach HOAI (fr 31 Abs. 1 HOAI Pflege und Entwicklungsplan)

    13Sicherheitsingenieur 8/2010

    FACHBEITRAG

    3Ausschuss der Ingenieurverbnde und Ingenieur-kammern fr Honorarordnung e.V. (AHO) (Bonn): Untersuchungen fr ein Leistungsbild und zur Honorierung fr den Planungsbereich Altlasten (1996), S. 3 4Ausschuss der Ingenieurverbnde und Ingenieur-kammern fr Honorarordnung e.V. (Bonn): Leis-tungsbild und Honorierung Leistungen fr Brandschutz (2003), S. 5

  • sicherheit im Hinblick auf bergeordnete Ziele wie Personensicherheit, Umwelt-schutz etc. zwingend erforderlich ist und nur durch fundierte Fachkunde und aus-reichende fachliche Leistung erreicht wer-den kann.5 Aus diesem Grund gibt es auch Bestrebun-gen der AHO, die Ttigkeit als SiGeKo ge-m der Verordnung ber Sicherheit- und Gesundheitsschutz auf Baustellen, der Regelungsstruktur der HOAI anzupas-sen.6 Auch fr die Aufgabe des SiGeKo ist zentraler Ausgangspunkt, dass die Sicher-heit fr Leib und Leben der Arbeitnehmer im Rahmen des Gefhrdungsbereiches einer Baustelle nicht im Interesse der Kos-tenminimierung fachlich mangelhaft er-folgen darf.7 Aus allen diesen berlegungen ist zu schlieen, dass mit der HOAI und ihrem Regelungssystem der Grundgedanke der Prvention verfolgt wird, (Gesundheits-) Schden durch qualittvolle Arbeit zu ver-hindern und nicht lediglich Folgeschden zu beseitigen.8

    Regelungsstruktur der HOAI im Arbeitsschutz

    Das Ziel der HOAI korrespondiert inso-weit mit dem Ziel des betrieblichen Ar-beitsschutzes, die durch Arbeit mglichen Schden an Leib und Leben mit prventi-ven Manahmen zu verhindern bzw. soweit als mglich zu minimieren.9 Ebenso wie fr die HOAI setzt der Gesetzgeber dabei im Grundsatz auf eine qualittvolle und kompetente Ausfhrung durch die Fachkenntnis der dabei handelnden Perso-nen ( 7 ASiG, BGV A2). Dass diese Qualittsvoraussetzung sowohl in der betrieblichen Praxis wie von einigen Ausbildungsorganisationen fr Fachkrfte fr Arbeitssicherheit schlicht missachtet oder zumindest grozgig ausgelegt wird, drfte dem bereits oben geschilder-ten Mangel an einer umfassenden Auf-sichtsstruktur und dem nur migen Inte-resse staatlicher Institutionen am Thema Arbeitssicherheit geschuldet sein. Jedoch sprechen nicht nur die Zielsetzun-gen fr eine analoge Regelungsstruktur, auch die strukturelle Angleichung des Handlungsrahmens eines Sicherheitsinge-

    nieurs im betrieblichen Arbeitsschutz ist mglich. Zwar hat der Gesetzgeber in der Novelle zur HOAI in 2009 davon abge-sehen, die Empfehlungen der AHO auf-zugreifen und die HOAI um neue Ttig-keitsbereiche zu erweitern. Allerdings ist davon auszugehen, dass eine Aktualisie-rung der Leistungsbilder lediglich auf-geschoben wurde, nicht jedoch aus-geschlossen werden darf.10 Die Weiterent-wicklung der Regelungsstruktur der HOAI und ihrer Leistungsbilder fr vergleich-bare Ingenieurleistungen macht auch Sinn nicht zuletzt, da fr alle, der HOAI ange-lehnten Leistungsbilder ein bergeord-netes Allgemeininteresse an qualittvoller Ausfhrung zu bejahen ist. Dass Arbeits-sicherheit in diesem Sinne ein kompatibles Leistungsbild darstellt, wurde fr die Inge-nieurleistung eines SiGeKo nicht nur be-reits von der AHO festgestellt, diverse Architekten- und Ingenieurkammern haben hierfr bereits Leistungsverzeich-nisse und Honorartafeln in Anlehnung an die Regelung der HOAI entworfen.11 Die Ttigkeit des SiGeKo ist nur eine Sonderfunktion im Rahmen der allgemei-nen Arbeitssicherheit und entspricht im Wesentlichen dem Aufgabenrahmen fr den betrieblichen Arbeitsschutz 1,und 3 BauStellV, 18 ArbSchG.

    Anwendung der HOAI

    Das 7-stufige Handlungs- und Leistungs-schema, das bereits 2001 durch das dama-lige Bundesministerium fr Arbeit- und Sozialordnung, die Bundesanstalt fr Ar-beitsschutz und Arbeitsmedizin und dem Hauptverband der gewerblichen Berufs-genossenschaften fr den betrieblichen Arbeitsschutz entwickelt wurde, ist heute weitgehend anerkannt (s. Tab. 3).12 Legt man diese einzelnen Handlungs-schritte als blich und notwendig zugrun-de, bilden sie in einem Leistungsbild be-triebliche Arbeitssicherheit analog HOAI die zugehrigen Leistungsphasen. Ergnzt man diese Handlungsschritte um die Ermittlung des Kundenbedrfnisses (= Grundlagenermittlung im Sinne HOAI), zur Klrung des gewnschten/erforderli-chen Ttigkeitsumfanges fr das Betreu-ungsunternehmen, erhlt man ein der

    Tab. 3: Handlungsschritte fr die Vorgehens-weise der Fachkraft fr Arbeitssicherheit

    5Hermann Korbion, Jack Mantscheff, Klaus Vygen: Honorarordnung fr Architekten und Ingenieure (Kommentar), Verlag C. H. Beck, Mnchen (2004), S. 134 6Hrsg. Manfred von Beutheim, Karsten Meurer: Honorarhandbuch fr Architekten und Ingenieure, Verlag Ernst und Sohn (2001), S. 575 7vgl. Manfred von Beutheim, Karsten Meurer S. 583 8vgl. Korbion, Mantscheff, Vygen S. 275 9vgl. Norbert Franz Kollmer in Arbeitsschutzgesetz (Kommentar) 2005; zu 1 Rdnr. 20 10Begrndung zum Referentenentwurf zu HOAI vom 19.03.2009, S. 8 11vgl. Manfred von Beutheim, Karsten Meurer S. 561ff 12vgl. BGZ-Report 1/2006 S. 78

    Grundlagenermittlung

    Gefhrdungsanalyse

    Gefhrdungsbeurteilung

    Setzen von Schutzzielen

    Wirkungskontrolle

    Entwicklung von Lsungsalternativen

    Auswahl der Lsungen

    Durch -und Umsetzung der Lsung

    Leistungsphasen

    Tab. 4: Leistungsbild betrieblicher Arbeits-schutz analog HOAI

    FACHBEITRAG

    14 Sicherheitsingenieur 8/2010

  • HOAI-Struktur angepasstes Handlungs-schema (s. Tab. 4).13 Fr die Gewichtung der einzelnen Leis-tungsphasen im Verhltnis zum Gesamt-leistungsbild im Sinne der HOAI kann man neben der allgemeinen beruflichen Praxis auf die Gewichtung der einzelnen Handlungsbereiche im Rahmen der insge-samt 141 fachbezogenen Lerneinheiten der Ausbildungsrichtlinie abstellen. Nicht zuletzt, da auch der Umfang und die Gewichtung der Ausbildungsbereiche weitgehend an die Bedeutung in der betrieblichen Praxis angelehnt ist.

    Gefhrdungsanalyse

    Die grundlegende Gewichtung der Leis-tungsphasen ergibt sich zwangslufig da-raus, dass Basis jeden Handelns ob pr-ventiv oder zur Gefahrenabwehr immer die Gefhrdungsanalyse ist ( 5 ArbSchG). Ohne Feststellung einer zumindest poten-ziellen Gefhrdungslage besteht kein Handlungsanlass fr den Sicherheitsinge-nieur. Die Gefhrdungsanalyse ist zudem in der Regel verbunden mit einer Arbeits-platzbegehung vor Ort ( 6 ASiG) und der Ermittlung im weiteren Arbeitssystem, dem der betroffene Gefhrdungsbereich angehrt. Diese zentrale Position der Gefhrdungsana-lyse zeigt sich auch innerhalb der Ausbildungsrichtlinien. Von 141 fachbezoge-nen Lerneinheiten sind ihr 49 Einheiten mit unmittelbarem Bezug zugeordnet (= 35 %).

    Gefhrdungsbeurteilung

    Als zweiter, wesentlicher Handlungsschritt folgt die Gefhrdungsbeurteilung zur Fest-stellung des Risikos eines konkreten Ge-fhrdungseintritts, nach Wahrscheinlich-keit und Schwere einer mglichen Schdi-gung, 5 ArbSchG. Die Einstufung erfolgt auf Grundlage der BetrSichV und von Spe-zialgesetzen (z. B. BiostoffV, GefStoffV) oder branchenspezifischen Regelungen und Erfahrungswerten.14 Wobei der Gesetzgeber nach 5 Abs. 2 S. 2 ArbSchG hier ausdrcklich die Mglich-keit gibt, gleichartige Arbeitsbedingungen im Rahmen einer einheitlichen Beurtei-lung zusammenzufassen. Der Zeitaufwand ist hier erheblich gerin-

    ger als fr die Gefhrdungsanalyse selbst, da auf bestehende Kenntnisse und Vor-schriften zurckgegriffen wird. Zudem ist davon auszugehen, dass die Fachkenntnis-se und -erfahrungen es einem Sicherheits-ingenieur im Normalfall ermglichen, diese Beurteilung ohne zustzlichen Ermittlungsaufwand durchzufhren. Im Rahmen der Ausbildungsrichtlinien wer-den 14 Lerneinheiten hierfr themenbezo-gen angesetzt ( = 10%).

    Der Anteil von ca. 45% fr Gefhrdungs-analyse und Beurteilung entspricht auch der betrieblichen Praxis, da mit diesen beiden Leistungsphasen die entscheiden-den und Weichen stellenden Grundlagen fr alle weiteren Handlungsphasen gelegt werden.

    Setzen von Zielen

    Aus dem Ergebnis von Gefhrdungsanaly-se und -beurteilung wird die Notwendig-keit abgeleitet, ob Handlungsbedarf fr eine Vernderung der jetzigen Situation/

    Sachlage besteht. Dabei sind hier auch planerische und gesamtbetriebliche Ziel-setzungen fr den Arbeitsschutz zu be-rcksichtigen.15 Auch hierfr kann auf die Fachkenntnisse der Fachkraft zurckgegriffen werden. Wobei fr den Grundsatz der Prvention und der gesamtbetrieblichen Verbes-serung und Umsetzung des Arbeitsschut-zes hier verstrktes Augenmerk auch auf nicht unmittelbar mit der konkreten Beur-

    teilung befasste Arbeitssysteme zu lenken ist. Diesem Bereich sind insgesamt 21 Lerneinheiten zugeordnet, was einem An-teil von 15 % entspricht.

    Arbeitssicherheit ist wichtig. Leider fehlt in vielen Unternehmen noch hufig das Bewusstsein da-fr und die Kostenfrage steht im Vordergrund. Foto: Aintschie/fotolia.com

    13Ulf Schappmann in Erstellung eines Business-plans, Folge 5 Marktanalyse und Marketing, Ver-band deutscher Sicherheitsingenieure e.V. (2007), S. 1 14vgl. Kollmer Arbeitsschutzgesetz (Kommentar) zu 5 ArbSchG Rdnr. 35 ff 15vgl. Kollmer Arbeitsschutzgesetz (Kommentar) zu 5 ArbSchG Rdnr. 57 und zu 6 ArbSc G Rdnr. 27, 29

    FACHBEITRAG

    15Sicherheitsingenieur 8/2010

  • Tab. 6: Honorarrichtlinie VSI (2002)

    Lsungsalternativen: Auswahl, Durch- und Umsetzung Anders als fr Gefhrdungsanalyse, Ge-fhrdungsbeurteilung und Zielsetzung wird der Sicherheitsingenieur in den Pha-sen Entwickeln von Lsungsalternativen, Lsungsauswahl und Durch- wie Um-setzung meist nicht aktiv, sondern ledig-lich beratend/begleitend ttig. Auch wenn dem Sicherheitsingenieur als Fachmann, insbesondere fr den Bereich der Entwick-lung von Lsungsalternativen, hufig die Rolle eines Initiators fr effiziente Neue-rung und Alternativen zufllt.16 Insgesamt ist der Anteil dieser drei Bereiche mit 33% anzusetzen: Lerneinheiten der Ausbildungsrichtlinie dieser drei Bereiche:

    22 Lerneinheiten fr die Entwicklung von Lsungsalternativen (16%)

    12 Lerneinheiten fr die Auswahl der Lsung (9%)

    11 Lerneinheiten fr die Durchsetzung und Umsetzung (8%).

    Wirkungskontrolle

    Die Prfung, ob das definierte Schutzziel tatschlich erreicht wurde und die (poten-zielle) Gefhrdung auf ein akzeptables (Rest-)Risiko minimiert werden konnte, erfordert wieder einen erhhten Bedarf an Fachkompetenz und wird daher in der Re-gel vom Sicherheitsingenieur eigenhndig vorgenommen. 17

    Trotzdem stellt sie im Rahmen der Ausbil-dung (8 Ausbildungseinheiten) fr sich ge-nommen nur 5 % dar. Denn, falls im Rah-men der Wirkungskontrolle eine Wieder-holung des Handlungskreislaufs begin-nend mit der Gefhrdungsanalyse erfor-derlich ist, wird diese Prfphase, in der Re-gel als neuer, eigenstndiger Zyklus der Handlungsschritte gewertet.

    Grundlagenermittlung

    Die den Handlungsschritten und fachbe-zogenen Leistungsphasen vorausgehenden Ermittlungen zu den Kundenbedrfnissen und Kundenwnschen werden in der Pra-xis zwischen 1 und 3% am Gesamtvolu-men der Leistungsphasen zugeordnet. Hier wird von einem Mittelwert von 2 % ausgegangen. Daraus ergibt sich eine Bewertung der ein-zelnen Leistungsphasen im Sinne der HOAI (siehe Tab. 5). Eine strukturelle berfhrung des Hand-lungsrahmens des betrieblichen Arbeits-schutzes in das Regelungssystem analog der HOAI ist somit durchaus mglich.

    Festlegung der Honorierung im Wege eines Honorarrahmes

    Fr die Ermittlung eines Honorarrah-mens, wie ihn die HOAI vorsieht, bietet die Praxis der Arbeitssicherheit bislang wenig Anhaltspunkte. Das konkrete Honorar be-rechnet sich nicht nach der konkret geleis-

    teten Ttigkeit, sondern wird ber einen vereinbarten Stundensatz und die geleiste-te oder vereinbarte Arbeitszeit ermittelt.18

    Dies entspricht auch der Vergtungspraxis der europischen Lnder mit einer ver-gleichbaren Struktur der betrieblichen Ar-beitssicherheit. So legte z. B. der Verband sterreichischer Sicherheits-Ingenieure (VSI) in einer Honorarempfehlung (s. Tab. 6) ebenfalls einen Stundensatz zugrunde, differenziert diesen jedoch je nach Schwierigkeitsgrad und fachlicher Anforderung ber acht Stufen wobei fr Ingenieurleistungen eine Einstufung nicht unter Klasse V emp-fohlen wird.19 Damit trgt die bliche Honorierung per Leistungsstunde den hchst unterschiedli-chen Bedrfnissen der einzelnen Unter-nehmen und Branchen Rechnung und er-mglicht es, Beratungs- und Unterstt-zungsleistungen auch als punktgenaue Einzelmanahmen auerhalb der Stan-dardbetreuung anzufordern und zu be-werten, wie auch in BGV A2-Novellen vorgesehen. Diese Individualisierung steht der Hono-rarsystematik der HOAI nicht entgegen. Betrachtet man die Stundeneinheiten der blichen Abrechnungsmodalitt als gene-ralisierte Abrechnungseinheit und koppelt diese an (verbindliche) Hchst- und Min-destkosten pro Stunde (entsprechend dem Stufenmodell der VSI), ergibt sich ein

    Leistungsphasen Bewertung der Grund- leistungen in % der Honorare

    Grundlagenermittlung 2

    Gefhrdungsanalyse 35

    Gefhrdungsbeurteilung 10

    Setzen von Schutzzielen 15

    Entwicklung von Lsungsalternativen 16

    Auswahl der Lsungen 9

    Durch- und Umsetzung der Lsung 8

    Wirkungskontrolle 5

    Tab. 5: Bewertung der einzelnen Leistungsphasen im Sinne der HOAI

    16 Sicherheitsingenieur 8/2010

    FACHBEITRAG

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    SI--8/2010

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    fester Honorarrahmen analog HOAI. Das Modell der VSI bercksichtigt in differenzierterem Umfang die umfassen-den und unterschiedlichen fachlichen Anforderungen an den betrieblichen Ar-beitsschutz und entspricht damit dem Zweck der Honorarzonen, die einen (HOAI-) Honorarrahmen nach der Leis-tungsanforderung gliedern. In dieser Form wurde bereits fr den Pla-nungsbereich Altlasten durch die AHO (Ausschuss der Ingenieurverbnde und Ingenieurkammern fr die Honorarord-nung e.V.) eine Honorargrundlage analog der HOAI erarbeitet, wobei die Hchst- und Mindestkosten durch entsprechende Erhebungen (per Fragebogen) auf Anbie-terseite ermittelt wurden.20 Die bliche Honorarermittlung auf Stundenbasis bil-det daher keinen zwingenden Gegensatz zur Systematik der HOAI.

    Fazit

    Bislang gibt es auch seitens der VSI keine Bestrebungen, die Grundlagen aus 2002 zur Honorargestaltung im betrieblichen Arbeitsschutz weiter zu entwickeln, noch weniger lassen sich dafr Anhaltspunkte in Deutschland erkennen. Grund hierfr mgen die immer wieder auflebenden wettbewerbsrechtlichen Bedenken sein. Wie dargelegt drfen fr den sensiblen und auch gesamtwirtschaftlich wesentli-

    chen Bereich des Arbeitsschutzes aber keinesfalls wettbewerbsrechtliche ber-legungen im Vordergrund stehen, sondern alleine die Sicherung einer qualittvollen und fachlich fundierten Ausfhrung wie dies fr den Regelungsbereich der HOAI anerkannt und blich ist. Der Entwicklung einer Honorargrundlage fr externe Sicherheitsingenieure im be-trieblichen Arbeitsschutz steht die Syste-matik der HOAI, wie oben gezeigt, ebenso wenig entgegen, wie ihre Funktion als ver-bindliche Preisregelung. Die aktuelle Novelle der HOAI trgt viel-mehr den bisherigen Bedenken zu mgli-chen Beschrnkungen von Marktfreiheit und ungehindertem Wettbewerb inner-halb der EU explizit Rechnung.21 Auch wurde ausdrcklich festgestellt, dass der Erhalt der Regelungssystematik der HOAI im Interesse des Allgemeinwohls er-forderlich ist, da die mit ihr verfolgten Schutzziele einer qualittvollen Arbeit und der Vermeidung eines ruinsen Preiswett-bewerbs nicht anders erreichbar sind.22

    Obwohl eine entsprechende Preisregelung damit ein geeignetes Instrument fr den Gesetzgeber wre, durch eine groflchige Unterbindung des existenten Preiswett-bewerbs im Bereich Betriebliche Arbeits-sicherheit einen Mindestqualittsstan-dard auf diesem Gebiet zu sichern, wurde bislang von keiner Seite ein entsprechen-der Vorsto unternommen. Weiterhin do-minieren am Markt Anbieter mit hchst unterschiedlichen Ausbildungs- wie Wei-terbildungsstandards und einem ebenso divergenten Qualittsstandard.

    Autor

    Dipl.-Sicherheits ingenieur (FH)

    Horst Werner

    E-Mail:

    [email protected]

    16vgl. BGZ-Report 1/2006 S. 50, 51 17vgl. Kollmer Arbeitsschutzgesetz (Kommentar) zu 3 ArbSchG Rdnr. 28 18Ulf Schappmann in Erstellung eines Business-plans, Folge 9 Ermittlung von Stundenstzen (2007), Verband Deutscher Sicherheitsingenieure e.V. 19Verband sterreichischer Sicherheitsingenieure (VSI): Indexanpassung der Honorarrichtlinien fr externe Sicherheitsfachkrfte (2002) Fundstelle: (www.voesi.at/FP_V%D6SiSERVER/SECURE/V_ hono_01.htm) S.1 20AHO Ausschuss der Ingenieursverbnde und In-genieurkammern fr die Honorierung e.V. in Un-tersuchungen fr ein Leistungsbild und zur Hono-rierung fr den Planungsbereich Altlasten 1996, S. 41ff; S. 44 21Begrndung zum Referentenentwurf zu HOAI vom 19.03.2009, S. 2ff 22Begrndung zum Referentenentwurf zu HOAI vom 19.03.2009, S. 5-6

  • Kriterien fr die Auswahl eines PSA-Anbieters

    Zur Sicherheit genau nachfragen Dipl.-Ing. Wolfgang Quednau

    Die grundstzliche Entscheidung, die zu fllen ist, lautet: Will man in Zukunft die Schutzkleidung betriebsintern warten und pflegen oder diese Verantwortung an einen externen Dienstleister abgeben? Doch ganz gleich, welche Lsung den Zuschlag erhlt, es gilt die Devise: Der erste Ein-druck ber die Beratungskompetenz entscheidet. Wie gut es um die Arbeits-schutzkenntnisse eines Anbieters bestellt

    Wenn die Gefhrdungsbeurteilung abgeschlossen ist und feststeht, wovor Persn-liche Schutzausrstung (PSA) die Mitarbeiter im Unternehmen schtzen soll, folgt in der Regel die Auswahl eines geeigneten Lieferanten oder Herstellers von Schutzkleidung. Doch die Zahl der Anbieter ist gro und die Unterschiede in deren Leistungsspektrum ebenso. Es lohnt sich, im Erstkontakt genau nachzufragen, was alles dazu gehrt.

    ist, zeigt sich in der Regel bereits im ersten Telefonat. Wem ohne weitere Nachfragen gleich ein bestimmtes Produkt angeboten wird, der sollte skeptisch reagieren. Denn Schutzkleidung und PSA mssen genau zur Ttigkeit, bei der sie getragen werden, passen. Erst dann schtzen sie ausrei-chend. Deshalb kann ein Schutzkleidungs-lieferant nur im persnlichen Gesprch und durch detailliertes Nachfragen ent-

    scheiden, ob er ein passendes Produkt hat und wenn ja, welches. Leistungsstarke Anbieter verfgen deshalb ber qualifi-zierte Berater, die sich mit den aktuellen rechtlichen Anforderungen auskennen. Direkt vor Ort schauen sich fachkundige Kundenbetreuer den Arbeitsplatz an und legen zusammen mit dem fr den Arbeits-schutz Verantwortlichen die Anforderun-gen, die ber die Gefhrdungsanalyse hinausgehen, fest. Man sollte sich auch nicht davor scheuen, um genaue Auskunft ber die Zertifizierungen der Kleidung zu bitten, das heit wie, wann und wo sie zertifiziert worden sind. Und wie der An-bieter garantiert, dass die Qualitt kon-tinuierlich erhalten bleibt.

    Wartung und Inspektion

    Wichtig sind auerdem rechtlich relevante Aspekte. Schutzkleidung muss regelmig gewartet und inspiziert, das heit auf Verschleierscheinungen hin untersucht werden (siehe hierzu PSA Benutzerverord-nung, Arbeitsstttenverordnung und Arbeitsschutzgesetz). Inspektionen sind notwendig, um sicherzustellen, dass die Schutzkleidung weiterhin ihren Zweck er-fllt und den ursprnglichen Anforderun-gen gerecht wird. Diese Aufgabe kann man an Dienstleister abgeben. Vorher sollte man sich aber berzeugen, ob Wartung und Inspektion durch geschultes und kompetentes Personal durchgefhrt wer-den. Ein Anbieter, der in die engere Wahl gezogen wurde, sollte garantieren, nde-rungen an der von ihm angebotenen

    FACHBEITRAG

    18 Sicherheitsingenieur 8/2010

    Checkliste fr die PSA-Anbieter-Auswahl:

    Werden Schulungen als Teil des Leistungspakets angeboten? ja/nein

    Wird ein Kundendienst angeboten? ja/nein

    Werden Qualittssicherungsmanahmen vor der Lieferung durchgefhrt?

    ja/nein

    Entsprechen die Anforderungen bezglich Pflege und Dekontaminierung den Normen?

    ja/nein

    Entsprechen die Anforderungen bezglich Inspektion und Wartung den Normen?

    ja/nein

    Werden verschlissene Teile ausgetauscht? ja/nein

    Knnen Spezialgren geliefert werden? ja/nein

    Verfgt der Lieferant ber ein Lager? ja/nein

    Entsprechen Abholung und Lieferung der Schutzkleidung den Anforderungen des Unternehmens bzw. der Mitarbeiter?

    ja/nein

    Wie wird die interne Ausgabe der Schutzkleidung an die Benutzer organisiert?

    Wird die Schutzkleidung sicher entsorgt? ja/nein

    Kann das Corporate Design des Unternehmens integriert werden, ohne die Effektivitt der Schutzkleidung zu beeintrchtigen?

    ja/nein

  • ANMELDEUNTERLAGEN BITTE ANFORDERN BEI

    RG GESELLSCHAFT FR INFORMATION UND ORGANISATION MBH WRMSTR. 55 82166 GRFELFING TEL: 089/89 89 16 18 FAX. 089/89 80 99 34 [email protected]

    ARBEITSSICHERHEIT

    ARBEITSMEDIZIN

    2010

    IHR KOMPETENTER PARTNER FRKONGRESSE TAGUNGEN EVENTS PR

    9. TAG DER ARBEITSMEDIZIN IN BERLIN SAMSTAG, 28. AUGUST 2010

    2. SYMPOSIUM ARBEITS,- REISE- UND IMPFMEDIZININ MNCHENMITTWOCH, 10. NOVEMBER 2010

    JETZT SCHON VORMERKEN: TERMINE 2011

    9. NORDBAYERISCHES FORUM GESUNDHEIT UND SICHERHEIT BEI DER ARBEIT IN ERLANGENDONNERSTAG 05. BIS FREITAG 06. MAI 2011

    10. TAG DER ARBEITSMEDIZIN IN HAMBURGSAMSTAG 25. JUNI 2011

    12. FORUM ARBEITSMEDIZIN IN DEGGENDORFMITTWOCH 06. BIS FREITAG 08. JULI 2011

    10. TAG DER ARBEITSMEDIZIN BERLINSAMSTAG, 10. SEPTEMBER 2011

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    Kleidung derart auszufhren, dass die Zer-tifizierung gltig bleibt. Zustzlich sollte vertraglich geregelt sein, dass die Kleidung bei ihrer Auslieferung nach Pflege und Wartung dem Stand der Technik, nach dem sie zertifiziert wurde, noch entspricht. Auerdem muss Schutzkleidung dem Tr-ger genau passen. Sonst kann es sein, dass sie nicht ausreichend schtzt. Da nicht alle Mitarbeiter Modellmae haben, ist es wichtig, dass der Anbieter auch Spezial-gren zur Verfgung stellen kann. Neben den rechtlichen Anforderungen ge-hren zu den Leistungspaketen einiger Lieferanten Angebote, die den Berufsalltag einfacher machen, wie Absprachen zu den Lieferterminen und der internen Vertei-lung der Kleidung. Wenn ein Anbieter auerdem in der Lage ist, Labels mit dem Firmenlogo und dem Mitarbeiternamen auf der Kleidung anzubringen, so dass sie dennoch normenkonform bleibt, ist schon fast die Kr erreicht. Denn Sticker drfen auf keinen Fall einfach aufgenht werden. Fr die Vernderung von Schutzkleidung sind strenge Vorgaben einzuhalten. Ein letzter Punkt ist die Entsorgung: Zweck-untaugliche Schutzkleidung darf nicht wieder in Gebrauch genommen werden. Bei der Entsorgung der Schutzkleidung sollten sowohl die Umwelt als auch die Ge-sundheit und Sicherheit aller Personen, die mit der zu entsorgenden Schutzkleidung in Kontakt kommen, bercksichtigt wer-den. Auch hier ist es sinnvoll vor Vertrags-abschluss das Vorgehen des Anbieters zu erfragen.

    Autor

    Wolfgang Quednau, Ge-

    schftsfhrer der BTTA

    GmbH, absolvierte ein

    Studium an der heuti-

    gen Hochschule Nieder-

    rhein zum Dipl.-Ing. mit Schwerpunkt

    Textilchemie. Er ist Mitglied in zahlreichen

    Gremien, u.a. ISO, CEN und DIN und

    bert Unternehmen im Bereich Forschung

    und Entwicklung. (Foto: BTTA)

    19Sicherheitsingenieur 8/2010

  • Erfahrungsgem tun sich die Versicher-ten schwer, sicherheitsgeme Anweisun-gen umzusetzen oder neigen dazu, direkt selbst Lsungen zu suchen und Manah-men festzulegen, wenn keine konkreten Anweisungen vorliegen. Selbstverstndlich wissen Arbeitsschutz-akteure und Institutionen welche prinzi-piellen Ttigkeiten die Fachkrfte fr

    Arbeitssicherheit auszuben haben. Die SIFA-Langzeitstudie gibt beispielsweise einen berblick ber die Ttigkeitsfelder, in denen Fachkrfte fr Arbeitssicherheit agieren und darber, wie intensiv sie sich um diese Ttigkeitsfelder kmmern. Dabei lsst sich das gesamte Spektrum der FASI-Ttigkeit in die fnf Felder gruppieren:

    Ttigkeit und Wirksamkeit von Fachkrften fr Arbeitssicherheit

    Kopf oder Bauch Dipl.-Wirtsch.-Ing. Mario Hnl

    verhaltensbezogene organisatorische Schutzmanahmen

    Analyse von Gefhrdungsfaktoren Management des Arbeitsschutzes technisch-organisatorische Gestaltung von Arbeitssystemen

    personalorientierte Gestaltung von Ar-beitssystemen (z.B. Gesundheitsfr-derung).

    Wer hat als Fachkraft fr Arbeitssicherheit nicht schon vor den Fragen gestanden, wieso die-ses Ereignis genauso passiert ist und nicht anders? Wieso Entscheidungen getroffen werden, obwohl sie sicherheitstechnisch bedenklich sind und warum wir Fachkrfte und die von uns beratenen Personen genauso Handeln und nicht anders? Ist es nicht unser Ziel, kluge Ent-scheidungen zu treffen oder dazu beizutragen, dass sie als klug bezeichnet werden knnen? Die Aufgaben und Ziele als Fachkraft fr Arbeitssicherheit sind unlngst definiert. Der Weg zum Ziel ist jedoch die eigentliche Herausforderung.

    Dilemma - Was tun? Verstand oder Kopf?

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    20 Sicherheitsingenieur 8/2010

    FACHBEITRAG

  • Neben den genannten Ttigkeitsfeldern sehen wir uns oft genug mit der Frage kon-frontiert, wann die Fachkrfte fr Arbeits-sicherheit ttig werden. Selbstverstndlich ist dem prventiven Ansatz immer Vor-rang zu gewhren, aber wie oft hat sich ge-zeigt, dass Fachkrfte fr Arbeitssicherheit nun mal keine Wahrsager und Prophe-ten sind. Einige Anlsse ergeben sich aus einem spontanen situativen Bedarf heraus, andere wiederum sind von langer Hand geplant. Doch woraus schpfen wir die Gewissheit, dass der gewhlte Anlass der richtige ist? Prventiver Ansatz Beurteilung neuer Arbeitspltze bzw. Technologien, aber auch bestehender Arbeitspltze, hinsichtlich der Mglich-keit des Vorhandenseins neu bekannt ge-wordener Gefhrdungsfaktoren (verlet-zungsbewirkend/krankheitsbewirkend) bevor Gesundheitsschden eingetreten sind. Korrektiver Ansatz Beurteilung bestehender Arbeitspltze aus einem bestimmten Bedarf heraus. Als Auslser knnen das Auftreten von Ge-sundheitsschden, die bisher unbekannte Ursachen haben, kritische und unsichere Ereignisse, und/oder wenn Vorschriften und Regeln des Arbeitsschutzes bisher

    nicht eingehalten wurden oder sich gen-dert haben.

    Motive und Ursachen

    Fr die Ableitung des zuknftigen Vor-gehens ist es erforderlich, dass nicht nur nach sachlichen Faktoren und Ursachen also objektiven Fakten, die dem einzelnen oder in der Branche allgemein bekannt sind, gesucht wird. Vielmehr ist zu hinter-fragen, welche Motive fr Entscheidungen und Handlungen verantwortlich sind. Als Fachkraft fr Arbeitssicherheit mssen wir uns immer mehr den Ursachen fr den Drang zu Aktivitt von Versicherten, ins-besondere unter dem Aspekt eines ratio-nal-konomischen Hintergrundes stellen. Dies zeigen vor allem die Tendenzen der zunehmenden Arbeitsmenge und dem da-raus entstehenden Zeitdruck am Arbeits-platz. Andererseits sollten sich Fachkrfte immer in die Rolle eines Entscheidungs-trgers hineinversetzen und nachempfin-den, warum er so reagiert. Nicht zuletzt ergeben sich aufgrund der erforderlichen allgemeinen und speziellen Schutzzieldefinition ohne entsprechende konkrete rechtliche Grundlagen per-manent zunehmende Kompetenzanforde-rungen an die Fachkrfte fr Arbeits-sicherheit, bspw. beim Treffen von zeit-nahen sicherheitsrelevanten Entscheidun-gen. Als Fachkraft traf man oft genug und

    wird man auch zuknftig oft oder sehr schnell und unter einem hohen Druck (Anspruchsniveau, Kompetenzanforde-rungen) Entscheidungen treffen mssen, was sicherheitstechnisch zu tun ist. Manch einer schwrt dabei auf sein Bauchgefhl, andere ziehen rationale Pro- und Kontra-Faktoren vor. Genauso verhalten sich auch die Versicherten aber eben mit anderen Beurteilungsmastben. Dabei bersehen die einen wie die anderen, dass Verstand und Gefhl immer gleichzeitig am Zuge sind. Beispiel: Mein kleiner Sohn ist jetzt fnf Jahre alt. Er wei nun genau, was er will. Meist will er etwas naschen, ohne Wenn und Aber. Er wei, dass es ihm schmeckt!

    Bauch oder Verstand? Oder und?

    So mancher Erwachsener wrde sich wn-schen, seinem Bauchgefhl hnlich blind in der Arbeitswelt vertrauen und Zweifel ausschalten zu knnen. Doch sind die Ent-scheidungen, mit denen man nicht hadert, wirklich die besseren? Wieso vertrauen wir manchmal unserer inneren Stimme, unse-rem Bauchgefhl, unserem sechsten Sinn? Als Analysten in der Arbeitswelt mssen wir als Fachkrfte verstehen, dass die inne-re Stimme lediglich eine Vorbewertung verschiedener Handlungsoptionen vor-nimmt. Sie flstert dem Verstand ein, was ihm gefallen soll und was nicht. Aus dieser

    21Sicherheitsingenieur 8/2010

    Prventiver Ansatz Korrektiver Ansatz

    Beurteilung neuer Arbeitspltze bzw. Technologien, aber auch bestehender Arbeitspltze, hinsichtlich der Mglichkeit des Vorhandenseins neu bekannt gewordener Gefhrdungsfak-toren (verletzungsbewirkend / krankheitsbewirkend) bevor Ge-sundheitsschden eingetreten sind

    Beurteilung bestehender Arbeitspltze aus einem bestimm-ten Bedarf heraus. Als Auslser knnen das Auftreten von Gesundheitsschden, die bisher unbekannte Ursachen ha-ben, kritische und unsichere Ereignisse , und/oder wenn Vorschriften und Regeln des Arbeitsschutzes bisher nicht eingehalten wurden oder sich gendert haben.

    FACHBEITRAG

  • Vorauswahl pickt er sich dann die beste Lsung heraus oder eben nicht. Ob die Entscheidung letztlich falsch oder richtig war, wei man immer erst im nachhinein, wenn man deren Wirksamkeit berprft. Die Verkrzung des notwendigen Sicher-heitsabstandes kann zu einem Auffahr-unfall fhren. Die Einhaltung des Sicherheitsabstandes kann andere Verkehrsteilnehmer zum ber-holen motivieren. Wenn ich mich nicht ber-holen lasse, bin ich schneller am Ziel. Ausschlaggebend fr eine kluge Entschei-dung ist also immer, dass eine Entschei-dungsfindung sowohl aus dem Bauch als auch aus dem Kopf heraus erfolgt. Es kommt meist darauf an, herauszufinden, welche Entscheidung am Ende zufriedener macht. Gerade diese Vorauswahl im System des sicherheitstechnischen Denkens und unter Anwendung der klassischen Denk-modelle wird zuknftig den Erfolg der Arbeit als Fachkraft fr Arbeitssicherheit mitbestimmen. Ein Nikotin- oder Alkohol-Abhngiger, der sich von seiner Sucht be-freien mchte, kann nicht allein auf sein Bauchgefhl hren. So schafft er das nie. Was erklrt aber die Vorselektion durch unser Bauchgefhl? Es kann im Wesentli-

    chen als eine Art emotionales Erfahrungs-gedchtnis verstanden werden, in dem In-formationen als gute oder schlechte Erfah-rungen abgespeichert werden. Auch wenn viele eine Entscheidung ganz rational durchdenken, gibt das Bauchgefhl bereits unbewusst die Storichtung des Handelns vor. Ein einfacher Selbstversuch kann bei-

    spielsweise in der Form durchgefhrt wer-den, dass vor dem Lesen des Inhaltes einer E-Mail darauf zu achten ist, ob man beim Wahrnehmen der Betreffzeile oder des Ab-senders positive oder negative Erwartun-gen hat. In die Praxis umgesetzt, muss man einfach bercksichtigen, wie ein Abtei-lungsleiter reagiert, wenn die Fachkraft fr

    Sicherheitsabstand zum Vordermann Handlungsprozess als Kopfentscheidung

    (Rational Begrndete Entscheidung, Vernunftbetont)

    Die Verkrzung des notwendigen Sicherheitsabstandes kann zu einem Auffahrunfall fhren.

    22 Sicherheitsingenieur 8/2010

    FACHBEITRAG

    Was tun? Kopf oder Bauch ent-scheiden lassen? Die richtige Mi-schung der Entscheidungen fhrt langfristig zum Wohlbefinden.

  • Sicherheitsabstand zum Vordermann Handlungsprozess als Bauchentscheidung

    (Gefhlsbetont, Triebgesteuert)

    Die Einhaltung des Sicherheitsabstandes kann andere Verkehrsteilnehmer zum berholen motivieren. Wenn ich mich nicht berholen lasse, bin ich schneller am Ziel.

    Arbeitssicherheit ihm gute Ratschlge gibt, wie er seinen Bereich verbessern kann.

    Wissen und Erfahrung

    Kennen Sie nicht auch die immer wieder auftretende Meinung, dass erst etwas pas-sieren muss, damit sich etwas ndert und wir aus den negativen Erfahrungen lernen? Hier zeigt sich nichts anderes, als dass dem Entscheidungstrger die notwendigen ne-gativen Erfahrungen fehlen, um eine kluge Entscheidung zu treffen. Wir mssen als Fachkrfte weiterhin verstehen, dass sich Kopf- und Bauchentscheidungen nicht immer im Gleichgewicht befinden. Exper-ten knnen auf ihrem Gebiet handeln, ohne lange nachzudenken, Anfnger hin-gegen sind gut beraten, genau zu ber-legen, was sie tun. Wir setzen voraus, dass beim Anblick einer Flamme jeder wei, dass beim Kontakt mit krperlichen Schden zu rechnen ist. Da-rber denken wir nicht mehr nach. Wie reagieren wir aber, wenn uns ein scharfer, spitzer Gegenstand aus den Hnden nach unten fllt? Greifen wir nach? Wie wir damit umgehen, ist situativ be-stimmt. Als Fachkraft bereitet man sich auf

    eine Begehung eines Arbeitsbereiches vor, indem beispielsweise ltere Ergebnisse ge-sichtet, Checklisten vorbereitet und damit mgliche Kopfentscheidungen untersttzt werden. Nichts desto trotz lebt die Bege-hung selbst auch von Bauchentscheidun-gen, die auf Gefahrenschwerpunkte in einer intuitiven Form lenken. Das eine lebt vom anderen. Um jedoch geeignete Ma-nahmen abzuleiten, mssen Fachkrfte neben dem klassischen Sachbezug auch die Handlungs- und Entscheidungsmotive bercksichtigen, die genau zu diesem unsi-cheren Zustand gefhrt haben. Im Rah-men der Manahmenabwgung, um sicherheitstechnische Schwchen zu besei-tigen, ist neben der Bercksichtigung des klassischen T-O-P-Modells (vgl. 4 ArbSchG) auch die Ursache basierend auf Handlungs- und Entscheidungsmotive zu untersuchen. Das Setzen von Zielen ist ein anspruchsvoller kreativer Prozess, der ho-he methodische Kompetenz verlangt.

    Zusammenfassung

    Die Aufgabe der Fachkraft fr Arbeits-sicherheit muss es sein, gute und schlechte Informationen zu sammeln und als Wis-sen zu speichern bzw. bei Bedarf abzuru-

    fen (Faktenwissen und Erfahrungslernen). Dies bedeutet eine wesentliche Strkung der Fachkompetenz. Weiterhin mssen diese Informationen aber auch an die rele-vanten Entscheidungstrger und handeln-den Personen transferiert werden, damit diese Informationen ebenso zur Ver-fgung stehen. Dazu bedarf es einer guten Sozial- und Methodenkompetenz. Auf der Basis von Fakten und Erfahrungen lassen sich Bauch- und Kopfentscheidun-gen und damit gewisse Handlungen besser verstehen. Es wird immer wichtiger, zu ver-stehen, wie andere Denken und Handeln.

    Autor

    Dipl.-Wirtsch.-Ing.

    Mario Hnl

    Sicherheitsingenieur

    Fachkraft fr Brand-

    schutz und betriebli-

    chen Katastrophenschutz im

    Arbeitsschutzzentrum in Thringen

    E-Mail: [email protected]

    www.asz-online.de

    23Sicherheitsingenieur 8/2010

    FACHBEITRAG

  • Schutzhandschuhe fr Schweier mssen die Hnde und die Handgelenke whrend des Schweivorgangs generell vor folgen-den Gefhrdungen schtzen:

    vor kleinen Spritzern geschmolzenen Metalls vor kurzem Kontakt mit beschrnkter Flammeneinwirkung

    vor konvektiver Wrme/Kontaktwrme vor UV-Strahlen vom Lichtbogen vor mechanischen Belastungen Demzufolge mssen an Schweierschutz-handschuhe weitaus hhere Anforderun-gen gestellt werden, als an normale Le-derhandschuhe.

    Mangelhafte Schutzhandschuh-Qualitten

    Hufig genug ist festzustellen, dass an Schweierarbeitspltzen Schutzhand-schuhe verwendet werden, die den gesetz-lichen Anforderungen nicht entsprechen. Beispielsweise tragen sie oft keine CE-Kennzeichnung und werden ohne Benut-zerinformation geliefert. Auch wird im-mer wieder der Einsatz von Produkten ohne Baumusterprfung (sogenannte Kat.-I-Produkte) und ohne Leistungs-beschreibung beobachtet. Derartige

    Anforderungen an Schweierschutzhandschuhe

    Mehr als Schutz vor Funkenflug Frank Zuther

    Schutzhandschuhe sind an Schweier-arbeitspltzen grundstzlich fehl am Platz. Zudem werden in Betrieben oft nur Ein-heitsgren angeboten. Eine optimale Ergonomie ist jedoch insbesondere beim Schweien wichtig. Der Handschuh muss passen.

    Grnde fr die Unzulnglichkeiten

    Offensichtlich sind Anwendern und Ver-antwortlichen die Regelwerke insbeson-dere die fr Schweierschutzhandschuhe relevante Prfnorm EN 12477 nicht aus-reichend bekannt. Auch wird hufig die

    Das Handwerk des Schweiers ist kein leichtes. Manuelle Schweiprozesse bergen vielfltige Risiken, die vom ausgewhlten Schweiverfahren, den verwendeten Schweierzustzen sowie vom Material, das geschweit wird, abhngig sind. Grundstzlich mssen Schweier gegen Strahlung, Hitze, Metallspritzer, Rauche und Gase geschtzt werden. Daneben verlangen verschiedene Schweiverfahren unterschiedliche Anforderungen an Schutzhandschuhe.

    24 Sicherheitsingenieur 8/2010

  • Gefhrdungsermittlung und -beurteilung nicht fachgerecht durchgefhrt. Als Resul-tat werden Schutzhandschuhe nicht geeig-net ausgewhlt. Zudem mangelt es in vielen Fllen an der detaillierten Unterwei-sung der Mitarbeiter und schlecht infor-mierte Mitarbeiter knnen sich auch nicht optimal schtzen.

    Defizite beseitigen

    Die Informationsbeschaffung bildet die Grundlage fr die notwendige Gefhr-dungsbeurteilung. Dazu muss die Ttig-keit unter Bercksichtigung der Arbeits-bedingungen und der Arbeitsumgebung exakt analysiert werden. Die grundstzli-chen Fragen sind: Wo, wie, womit und was wird geschweit? Auch subjektive Krite-rien des Schweiers, wie Anforderungen an die Fingerfertigkeit, Handgre etc. sind hier zu bercksichtigen. Wichtig sind auch Besonderheiten, die mit der Schweimethode zusammenhngen, z.B. Position des Schweiers, Haltung und Verwendung der Hnde. Schweiarbeiten im WIG-Verfahren werden beispielsweise mit beiden Hnden verrichtet. Weiterhin sollten alle Stoffe, zu denen Kontakt besteht, auch Art und Material der Elektroden, Zusatzstoffe etc. in einer Arbeitsstoffliste festgehalten werden. Die Erstellung eines Krperschutzplanes mit Auffhrung aller persnlichen Schutzaus-rstungen ist sinnvoll. Die Schutzmanahmen sollten dann in die Betriebsanweisung integriert, die Mit-arbeiter unterwiesen und dies dokumen-tiert werden. Bei der Auswahl der geeigne-ten Schutzhandschuhe ist die Einbezie-hung der Mitarbeiter wichtig. Ein Praxis-test mit den theoretisch ausgewhlten Handschuhen gewhrleistet eine optimale Umsetzung der Schutzmanahmen und deren Wirksamkeit.

    Kompetenzen der Fachhndler

    Die Beratungskompetenz im Fachhandel ist sehr unterschiedlich, jedoch nicht sel-ten erschreckend gering oder gar nicht vorgesehen. Entsprechend werden in Ver-kaufsshops und Verkaufsrumen oft Schutzhandschuhe angeboten, die wie Schweierschutzhandschuhe aussehen,

    aber nicht im Geringsten die notwendige Mindestleitung (Schutzprofil) erfllen. Derartige Handschuhe schtzen den An-wender nicht ausreichend. Sie knnen im Gegenteil zu einer zustzlichen Gefhr-dung fhren. Produkte, die dazu dienen die Gesundheit zu erhalten und Verletzungen zu verhin-dern, mssen wie der Gesetzgeber es vor-gibt sorgfltig ausgewhlt werden. Ihre Schutzleistung muss fr die Risiken bei der Ttigkeit ausreichend sein. Der Arbeitnehmer sollte sich informieren und auf geeigneten, qualifizierten Schutz bestehen. Der Einsatz der zur Verfgung gestellten PSA sollte begrndet und doku-mentiert sein. Beziehen Sie Ihre Produkte nur vom quali-fizierten, beratenden Fachhandel, der Markenprodukte bekannter Hersteller fhrt, fr die alle erforderlichen Produkt-daten vorliegen. Dazu gehren Anforde-rungen nach:

    EN420 (Allgemeine Anforderungen an Schutzhandschuhe) mit Nachweis der Schadstofffreiheit (TV GS oder gleich-wertig)

    EN 388 (Schutzhandschuhe gegen me-chanische Risiken)

    EN 407 (Schutzhandschuhe gegen ther-mische Risiken)

    EN 12477 (Schweierschutzhandschu-he) und Klassifizierung nach Ausfh-rung A oder B.

    Daneben sollte die Bauart fr die Schwei-ttigkeit geeignet sein und das Hand-schuhmodell in verschiedenen Gren an-geboten werden, damit es optimal passt. Der Hersteller sollte fr Fragen beratend zur Verfgung stehen.

    Wer ist verantwortlich?

    Die Verantwortlichkeiten sind vom Ge-setzgeber klar geregelt und im Arbeits-schutzgesetz (ArbSchG) sowie im Sozial-gesetzbuch VII (SGB VII) verankert. Gem 3 ArbSchG ist der Arbeitgeber verpflichtet, die erforderlichen Manah-men zu treffen, um die Sicherheit und Gesundheit der Beschftigten zu gewhr-leisten. Er ist verpflichtet, eine Gefhr-dungsbeurteilung entsprechend der syste-matischen Vorgehensweise nach 5 ArbSchG durchzufhren und die erforder-lichen Schutzmanahmen umzusetzen. Dazu gehrt auch, dass er persnliche Schutzausrstungen geeignet auswhlt, zur Verfgung stellt und den Beschftigten unterweist. Dieses Verfahren muss regel-mig wiederholt werden, zumindest im-mer dann, wenn sich Aufgabenbereiche, Arbeitsmittel oder Technologien ndern. Andererseits haben auch die Beschftigten nach 15 ArbSchG eine Anwendungs-pflicht fr PSA. Sie mssen fr ihre eigene Sicherheit und Gesundheit am Arbeits-platz sowie fr die Sicherheit der Personen, die von ihren Handlungen (und Unterlas-sungen!) betroffen sind, sorgen und ggf. noch nicht erfasste Gefhrdungen sowie Mngel an den Schutzsystemen melden.

    Anforderungen an Handschuhe

    Die allgemeinen Anforderungen an Schweierschutzhandschuhe entsprechen der EN 420 mit Ausnahme der Lngen. Diese sind, wie auch die Mindestanforde-rungen an Schweierschutzhandschuhe in der Norm EN 12477 beschrieben. Hin-sichtlich der mechanischen und ther-

    25Sicherheitsingenieur 8/2010

    FACHBEITRAG

    Abb.1: Piktogramme nach EN 388 und EN 407.

  • mischen Anforderungen wird dort auf die Prfverfahren nach EN 388 und EN 407 hingewiesen. Gem EN 12477 werden zwei Ausfh-rungen von Schweierschutzhandschuhen definiert:

    Ausfhrung A: geringe Fingerfertigkeit (mit hohen anderen Anforderungen)

    Ausfhrung B: hohe Fingerfertigkeit (mit geringen anderen Anforderungen)

    Je nach Ausfhrung sind unterschiedliche Mindestleistungen an mechanische und thermische Belastungen definiert. Schutzhandschuhe fr Lichtbogen-Schwei-en bei blicher Verwendung mssen zu-dem einen elektrischen Mindestwiderstand bis 100 V (Gleichstrom) aufweisen.

    Korrekte Kennzeichnung

    Eine korrekte Kennzeichnung ist ein wich-tiges Auswahlkriterium fr Schutzhand-schuhe. Ist ein Handschuh nicht korrekt gekennzeichnet, sollte er nicht zur Aus-wahl herangezogen werden. Die Kennzeichnung erfolgt allgemein nach EN 420. Danach muss der Handschuh ne-ben der CE-Kennzeichnung den Namen, die Handelsmarke oder andere Erken-nungsmerkmale des Herstellers sowie eine Handschuhbezeichnung zur eindeutigen Identifizierung des Produktes tragen. Wei-terhin mssen die Grenbezeichnung

    von Handschuhmaterialien gibt; gegen-wrtig werden jedoch Schutzhandschu-he fr Schweier so hergestellt, dass sie blicherweise keine UV-Strahlung durchlassen.

    es mit Lichtbogen-Schweivorrichtun-gen nicht mglich ist, alle Schweispan-nung fhrenden Teile gegen betriebs-bedingten Direktkontakt zu schtzen.

    Falls Handschuhe fr Lichtbogen-Schwei-en vorgesehen sind, ist folgendes anzuge-ben:

    Diese Handschuhe bieten keinen Schutz gegen Stromschlag, der durch defekte Gerte oder Berhren von spannungs-fhrenden Teilen verursacht wird.

    Nasse, verschmutzte oder mit Schwei vollgesogene Handschuhe haben einen verringerten elektrischen Widerstand, was das Risiko eines Stromschlags er-hht.

    Ein spezielles Piktogramm fr Schweier-schutzhandschuhe gibt es derzeit nicht.

    Weitere Auswahlkriterien

    Das geeignete Material fr Schweier-schutzhandschuhe ist Leder, meistens Rindsleder. Dabei unterscheidet man Nar-ben- und Spaltleder. Narbenleder (Oberleder) hat eine feste, glatte Oberflche und ist bestndiger ge-genber len und Fetten als Spaltleder. Aufgrund der festen Faserstruktur der Oberflche ist es schnittempfindlicher als Spaltleder und wird daher fr besonders feinfhlige, geschmeidige Produkte einge-setzt. Spaltleder ist nach beiden Seiten rau und weniger weich als Narbenleder. Bei entsprechender Dicke kann Spaltleder nochmals gespalten werden, wobei beim Mittelspalt das Fasergefge in beiden Ebe-nen durchschnitten ist, was zu einer drasti-schen Minderung der mechanische Eigen-schaften fhrt. Der Fleischspalt verfgt ber eine dichtere Faserstruktur als gleich dickes Narbenle-der. Dies fhrt zu einer erhhten Festig-keit, besseren Hitzebestndigkeit und Schnittfestigkeit. Fleischspalt wird daher oft fr Schweierschutzhandschuhe, Schrzen, Gamaschen etc. eingesetzt. Bei hchsten Ansprchen an das Tastemp-finden findet Ziegenleder Einsatz.

    und Piktogramm(e), falls Prfungen aus den entsprechenden Normen erfllt wer-den, angegeben sein. Dies kann auf dem Handschuh selbst oder als Fhnchen im Handschuh angebracht werden. Weiterhin sind auf jedem Schweier-schutzhandschuh anzugeben:

    Piktogramm fr Hitze und/oder Feuer inkl. Leistungslevel (EN 407)

    Piktogramm fr mechanische Gefhr-dung inkl. Leistungslevel (EN 388)

    Auf der Verpackung, die den Handschuh unmittelbar enthlt, muss darber hinaus angegeben werden:

    die Nummer der Norm (EN 12477) die Buchstaben A oder B entsprechend der Ausfhrung

    Piktogramm fr Hitze und/oder Feuer inkl. Leistungslevel (EN 407)

    Das Piktogramm fr Schutzhandschuhe gegen mechanische Gefhrdungen (EN 388) darf, muss aber nicht auf der Ver-packung angegeben werden. Ebenso muss die Gebrauchsanleitung des Schweierschutzhandschuhs den grund-stzlichen Angaben der EN 420 entspre-chen. Zustzlich hat der Hersteller Infor-mationen ber den empfohlenen Ge-brauch des Handschuhs anzugeben. Der Hersteller muss zudem angeben, dass

    es z. Z. kein genormtes Prfverfahren fr die Durchlssigkeit von UV-Strahlung

    Prfung nach

    Mindestleistungsstufen

    Ausfhrung A

    Abriebfestigkeit EN 388 Level 2

    Weiterreifestigkeit EN 388 Level 2

    Durchstichkraft EN 388 Level 2

    Brennverhalten EN 407

    Kontaktwrmebestndigkeit EN 407 Level 1

    Konvektionswrmebestndigkeit EN 407 Level 1

    Fingerfertigkeit EN 420

    Level 3

    Level 1

    Ausfhrung B

    Level 1

    Level 1

    Level 1

    Level 2

    Level 1

    Level 0

    Level 4

    Bestndigkeit gegen kleine Spritzer geschmolzenen Metalls

    EN 407 Level 3 Level 2

    Anforderungen an Schweierschutzhandschuhe gem EN 12477

    FACHBEITRAG

    26 Sicherheitsingenieur 8/2010

  • EHQ

    S|pl

    us

    GefhrdungsbeurteilungenGefahrstoffeMitarbeiterqualifikationenPrfungen von Arbeits-und Betriebsmitteln

    BetriebsanweisungenDokumentenmanagementu.v.m.

    www.ehqs.d

    e

    Geniale Softwarelsung fr :

    Die Stulpe sollte ausreichend lang sein. Sie besteht meist aus Spaltleder (robuster als Narbenleder) oder Textil. Ist die Stulpe von auen gegen Handschuh genht, befindet sich dort eine ungeschtzte Naht, die durch Funken bei Hitze-/Schweierarbei-ten verbrennen kann. Ist die Stulpe dage-gen von innen gegen den Handschuh genht, so ist ei