5.0 Kostenarten-, Kostenstellen- und Kostenträger- … · den Prozess der betrieblichen...

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Folie 1 © Skript IHK Augsburg in Überarbeitung Christian Zerle Ziele und Aufgaben der Kostenrechnung Grundbegriffe der KLR Teilgebiete der Kostenrechnung Techniken der Betriebsabrechnung Kalkulationsverfahren Zusammenhänge von Erlösen, Umsätzen, Kosten und Beschäftigungsgrad Grundzüge der Deckungsbeitragsrechnung Kosten- und Wirtschaftlichkeitsrechnung Zweck und Ergebnis betrieblicher Budgets 5.0 Kostenarten-, Kostenstellen- und Kostenträger- zeitrechnung sowie Kalkulationsverfahren 5.1 Grundlagen des Rechnungswesens

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• Ziele und Aufgaben der Kostenrechnung

• Grundbegriffe der KLR

• Teilgebiete der Kostenrechnung

• Techniken der Betriebsabrechnung

• Kalkulationsverfahren

• Zusammenhänge von Erlösen, Umsätzen, Kosten und Beschäftigungsgrad

• Grundzüge der Deckungsbeitragsrechnung

• Kosten- und Wirtschaftlichkeitsrechnung

• Zweck und Ergebnis betrieblicher Budgets

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zeitrechnung sowie Kalkulationsverfahren

5.1 Grundlagen des Rechnungswesens

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Unternehmen

Staat

Beschaffungs-

märkte

Absatz-

märkte

Geld- und

Kreditmärkte

Steuern,

AbgabenZuschüsse,

Subventionen

Entgelte für

beschaffte

Güter

Beschaffte

Güter

Kredite,

Eigenkapital,

Zinsen

Kreditrückzahlungen,

Finanzanlagen,

Zinsen

Absatz von

Produkten

Entgelt für

abgesetzte

Produkten

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5.1 Grundlagen des Rechnungswesens

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Das betriebliche Rechnungswesen umfasst sämtlicheVerfahren, deren Aufgabe es ist alle im Betriebauftretenden Leistungsströme, die hauptsächlich durchden Prozess der betrieblichen Leistungserstellung und -verwertung hervorgerufen werden, mengenmäßig undwertmäßig zu erfassen und zu überwachen. DieseAufgabe kann sich im Einzelnen auf die Ermittlung vonBeständen (an einem Zeitpunkt) oder auf die Ermittlungdes Erfolges einer Zeitperiode beziehen und ausinternen und externen Gründen erfolgen.

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Aufgaben des Rechnungswesens

• Bilanz

• Gewinn- und Verlustrechnung

• Erfolgsrechnung

• Buchführung

FINANZIERUNG

• Ermittlung der Kapitaldienstgrenze

• Investitionsrechnung

• Kreditgewährung

BETRIEBSABRECHNUNG

KALKULATION

• Kostenartenrechnung

•Kostenstellenrechnung

•Kostenträgerrechnung

•Zuschlagssatzermittlung

•Kostenüberwachung

STEUERVERANLAGUNG

• Umsatzsteuer

• Gewerbesteuer

• Einkommensteuer

• Körperschaftssteuer

•Vermögensteuer

UNTERNEHMNSPLANUNG

UND STATISTIK

• Umsatzplanung

• Rentabilitätsplanung

• Kostenplanung

• Investitionsplanung

•Budgetplanung

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Bestandteile des Rechnungswesens

Finanz-

buchhaltung

Statistik

Analyse

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Kosten- und

LeistungsrechnungPlanung

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Grundlagen des Rechnungswesens

Allgemein dient das Rechnungswesen im Unternehmen dazu, alle quantifizierbarenBeziehungen und Vorgänge zur Planung, Steuerung und Kontrolle des betrieblichenGeschehens systematisch zu erfassen, zu überwachen, aufzubereiten und auszuwerten. Damitergeben sich für das Rechnungswesen zwei Hauptziele:

Dokumentationszweck

Aufgrund der gesetzlich geforderten jährlichen Auskunft an die Finanzbehörde und derInformation der Unternehmenseigentümer und der Kreditgeber über die Kapital- undVermögensbestände (Jahresabschluss) der Unternehmen werden alle Geschäftsvorfälleanhand von Belegen sachlich und zeitlich geordnet aufgezeichnet.

Instrumentalzweck

Das Rechnungswesen stellt mit dem aufbereiteten Zahlenmaterial ein Instrument fürunternehmerische Planung und Entscheidungen zur Verfügung und kann alsKontrollsystem zur Überwachung von Wirtschaftlichkeit sowie Rentabilität derbetrieblichen Prozesse und Liquidität der Unternehmen genutzt werden.

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Zwecke des Rechnungswesens

Instrumental-

zweck

Dokumentations-

zweck

Planungs- und

EntscheidungshilfeKontrollsystem

Rechtliche

Vorschriften

Unternehmens-

politik

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5.1 Grundlagen des Rechnungswesens

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U. a. ist die am weitesten Verbreitete Aufteilung in der Praxis. Es handelt sichnicht um eindeutig abgrenzbare Teilgebiete vielmehr bestehen engeAbhängigkeiten zwischen ihnen.

Finanzbuch-

haltung

KLR Statistik Planungs-

rechnung

Inventar

Jahresabschluss

• Sonderbilanzen

• Buchführung

Kostenartenrechnung

Kostenstellenrechnung

Kostenträgerzeit-

rechnung

Kurzfristige

Erfolgsrechnung

Betriebs-

wirtschaftliche

Statistik

Einzelbetrieblicher

Vergleich

Zwischen-

betrieblicher

Vergleich

Kostenplanung mit

der Plankosten-

rechnung

Rentabilitäts-

rechnung

Budgetplanung

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5.1 Grundlagen des Rechnungswesens

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Der Geschäftsablauf in einem Unternehmen lässt sich als Aneinanderreihung vonGeschäftsvorfällen interpretieren, welche im Rechnungswesen erfasst werden. Würde aufdieses Rechnungswesen verzichtet werden, ginge die Transparenz der Betriebsabläufe verloren.Die Ermittlung von Vermögen und Erfolg, sowie ein Jahresabschluss wäre unmöglich.

Die Geschäftsbuchführung hilft dem Unternehmen bei der Abwicklung seiner Forderungenund Verbindlichkeiten, bei der Ermittlung und Verwaltung seiner Vermögenswerte, alsBeweismittel bei Rechtsstreitigkeiten, als Steuerschuldnachweis sowie bei derErfolgsermittlung.

Hauptzwecke sind:

Sämtliche Geschäftsvorfälle und Zahlungsvorgänge durchsystematisches Aufschreiben zu erfassen (Dokumentation)

Informationen über wirtschaftliche Veränderungen und den Stand desUnternehmens zu geben (Rechenschaft)

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5.1 Grundlagen des Rechnungswesens

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Sie ist die Dokumentation aller in Zahlenwerten festgestellten wirtschaftlichbedeutsamen Vorgänge (Geschäftsvorfälle) eines Unternehmens inchronologischer Reihenfolge. Sie beginnt mit Gründung und endet mit Liquidationeines Unternehmens.

Geschäftsvorfälle haben eine zweifache Auswirkung:

Jeder Geschäftsvorfall bewirkt eine Leistungsabgabe und einen Leistungsempfangund wird deshalb auf zwei Konten verbucht.

Jeder Geschäftsvorfall wird in mindestens zwei Büchern erfasst: dem Grundbuch bzw. Journal und

dem Hauptbuch mit entsprechender Kontengliederung.

Die Buchführung liefert alle Zahlenwerte, die zur Erstellung von Bilanzen benötigtwerden, folgende Kontenarten werden verwendet: Bestandskonten

Erfolgskonten

Gemischte Konten

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5.1.2 Grundlagen des Rechnungswesens

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In der Buchführung wird der Geld- und Güteraustausch des Unternehmens lückenlos

erfasst (gebucht) und dokumentiert. Der Buchungsbeleg ist hierzu die Grundlage:

Keine Buchung ohne Beleg

Mit dem Dokumentieren (der laufenden Erfassung der Geschäftsvorfälle durch

Buchungen wird eine Beweissicherung insbesondere gegenüber Gläubigern,

Anteilseignern, Interessenten, Finanzamt über wirtschaftliche Vorgänge und

Sachverhalte erreicht. Somit ist die Buchführung das zahlenmäßige Spiegelbild des

Geschehens im Unternehmen und unterliegt umfangreichen gesetzlichen

Vorschriften.

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5.1.2 Grundlagen des Rechnungswesens

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Sowohl das Handelsgesetzbuch (§§238 - 263 HGB) als auch dieAbgabenordnung (§§ 140f. AO) verpflichten den Unternehmerzur Buchführung.

§ 238 HGB, Buchführungspflicht

(1) 1 Jeder Kaufmann ist verpflichtet, Bücher zu führen und in diesen seine Handelsgeschäfte und die Lage seines Vermögens nach den Grundsätzen ordnungsmäßiger Buchführung ersichtlich zu machen. 2 Die Buchführung muss so beschaffen sein, dass sie einem sachverständigen Dritten innerhalb angemessener Zeit einen Überblick über die Geschäftsvorfälle und über die Lage des Unternehmens vermitteln kann. 3 Die Geschäftsvorfälle müssen sich in ihrer Entstehung und Abwicklung verfolgen lassen.

(2) Der Kaufmann ist verpflichtet, eine mit der Urschrift übereinstimmende Wiedergabe der abgesandten Handelsbriefe (Kopie, Abdruck, Abschrift oder sonstige Wiedergabe des Wortlauts auf einem Schrift-, Bild- oder anderen Datenträger) zurückzubehalten.

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5.1.2 Grundlagen des Rechnungswesens

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Darüber hinaus ist nach Steuerrecht jeder gewerbliche Unternehmer, sowieLand- und Forstwirt zur Buchführung verpflichtet, der gemäß § 141 AO eineder folgenden Voraussetzungen erfüllt:

Jährlicher Umsatz einschließlich des steuerfreien Anteiles von mehr als260.000 € oder

Selbstbewirtete land- oder forstwirtschaftliche Flächen mit einemWirtschaftswert von mehr als 20.500 €

Gewinn aus einem Gewerbebetrieb jährlich von mehr als 25.000 €

Rechtsformspezifische Vorschriften sind im AG-Gesetz, GmbH-Gesetz undGenossenschaftsgesetz geregelt.

Am Ende eines Abrechnungszeitraumes (meist ein Jahr) schließt dieGeschäftsbuchführung mit zwei wesentlichen Rechenschaftsberichten ab:

1. Die Bilanz, d. h. Vermögensrechnung, und

2. Die Gewinn- und Verlustrechnung, d. h. Erfolgsrechnung.

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5.1.2 Grundlagen des Rechnungswesens

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Sie ermittelt den tatsächlichen Bestand des Vermögens und der Schulden für einenbestimmten Zeitpunkt durch mengenmäßige und wertmäßige, körperlicheBestandsaufnahme. Dieser tatsächliche Bestand kann dann den Buchungsbeständengegenübergestellt werden. Die Inventur dient somit zur Ermittlung des Inventars.

Die wichtigsten Zwecke der Inventur sind:

Jahresabschluss-Ermittlung

- Vermögensermittlung (Real- oder Sachvermögen und Forderungen =Außenstände)

- Verbindlichkeitsermittlung (Schulden)

- Reinvermögensermittlung

Gläubigerschutz im Konkursfall, Abgrenzung der Konkursmasse

Lagerüberwachung

- Ordnungsmäßigkeit der Lagerbestandsführung

- Aufdeckung von Organisations- und Ausführungsmängel

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5.1.3 Inventur und Inventurverfahren

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Inventurarten

Körperliche Inventur Buchinventur

Mengenmäßige

Bestandsaufnahmen

durch Zählen, Messen,

Wiegen, Schätzen

Buchmäßige

Bestandsaufnahme

durch Sichtung von

Aufzeichnungen und Belege

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5.1.3 Inventur und Inventurverfahren

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Inventurverfahren

Permanente Inventur Stichtagsinventur Stichprobeninventur

Abstimmung erfolgt

über das ganze Jahr

Hinweg.

Die Abstimmung erfolgt

zu einem bestimmten

Stichtag (z. B. Jahres-

Ende oder als verlegte Inventur

innerhalb von 3 Monaten

vor oder 2 Monate nach dem

Geschäftsjahr

Die Abstimmung erfolgt

Mittels Zählung ausgewählter

Artikel

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5.1.3 Inventur und Inventurverfahren

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5.1.3 Inventur und Inventurverfahren

Inventur

Inventar

Bilanz

Bestandsaufnahme

Bestandsverzeichnis

Gegenüberstellung

von Vermögen und

Schulden

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Inventarverzeichnis

Es ist eine Auflistung aller inventarisierten

Anlagegüter (=Bestandsverzeichnis), die nach

Inventarnummern, Kostenstellen und

Anlagekonten sortiert werden kann.

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5.1.3 Inventur und Inventurverfahren

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Inventar - Beispiel Skript Seite 6

Es weist zu einem bestimmten Stichtag sämtliche

Vermögens- und Schuldenposten in listenmäßiger

Form nach Art, Menge und Werte aus. Der

Vermögensbereich wird in Anlage- und

Umlaufvermögen gegliedert und nach steigender

Flüssigkeit (Liquidität) geordnet. Der

Schuldenbereich wird nach Fälligkeit (oder

Verbindlichkeiten geordnet.

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zeitrechnung sowie Kalkulationsverfahren

5.1.3 Inventur und Inventurverfahren

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5.1.3 Inventur und Inventurverfahren

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5.1.4 Bilanz, GuV und Anhang

Jahresabschluss

BilanzGewinn- und

VerlustrechnungAnhang und Lagebericht

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Grundlagen der Bilanzierung

Die Bilanz ist eine aus der Inventarliste entstandene

komprimierte Gegenüberstellung des Vermögens und

der Verbindlichkeiten, d. h. es erfolgt eine

Zusammenfassung einzelner Inventarposten ohne

mengenmäßige Angaben mit zusätzlicher Bewertung

von Fremd- und Eigenkapital.

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5.1.4 Bilanz, GuV und Anhang

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Anlagevermögen

es steht dem Betrieb dauerhaft und langfristig zur Verfügung, hierzu gehören

Grundstücke, Gebäude, Maschinen, Werkzeuge, Fuhrpark, Betriebs- und

Geschäftsausstattung. Es unterliegt der Abnutzung die als Abschreibung

erfasst wird.

Umlaufvermögen

es steht dem Betrieb nicht dauerhaft zur Verfügung, es umfasst die

„umlaufenden“ Vermögensbestandteile, die nicht dauerhaft dem

Betriebszweck dienen. Hierzu gehören RHB-Stoffe, Forderungen, Bank und

Kasse.

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5.1.4 Bilanz, GuV und Anhang

Aktiva (Mittelverwendung)

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Fremdkapital

sind die Schulden des Unternehmens, hierzu gehören Hypotheken, und

Darlehensschulden als langfristige Verbindlichkeiten und

Lieferantenverbindlichkeiten oder Mietschulden als kurzfristige

Verbindlichkeiten

Eigenkapital

oder Reinvermögen ergibt sich, wenn von der Summe des Gesamtkapitals

(Vermögen) das Fremdkapital (Schulden) abgezogen wird.

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5.1.4 Bilanz, GuV und Anhang

Passiva (Mittelherkunft)

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Aussagewert der Bilanz und GuV, Anhang und Lagebericht

BilanzJeder Geschäftsvorfall ändert durch den Buchungsvorgang eineBilanzposition und damit das Bilanzbild. Deshalb kann die Bilanzauch nur für den Bilanzstichtag Gültigkeit haben.

AKTIVA (Vermögen, Mittelverwendung) PASSIVA (Kapital, Mittelherkunft)

A. Ausstehende Einlagen

B. Anlagevermögen

C. Umlaufvermögen

D. Rechnungsabgrenzungsposten

A. Eigenkapital

B. Rückstellungen

C. Verbindlichkeiten (Fremdkapital)

D. Rechnungsabgrenzungsposten

Bilanzsumme Bilanzsumme

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zeitrechnung sowie Kalkulationsverfahren

5.1.4 Bilanz, GuV und Anhang

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5.1.4 Bilanz, GuV und Anhang

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zeitrechnung sowie Kalkulationsverfahren

5.1.4 Bilanz, GuV und Anhang

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Gewinn und Verlustrechnung (GuV)

Sie ist eine Zeitrechnung (zeigt auch Quellen des Erfolges). Sie ist eineAufwands- und Erfolgsrechnung (buchungsmäßiger Gewinn istpositiver Erfolg, Verlust ist negativer Erfolg). Ein Gewinn istErtragsüberschuss und ein Verlust ist ein Aufwandsüberschuss. Sieerfasst die Buchungen auf Erfolgskonten, welche eine Erweiterung(Unterkonten) des Eigenkapitalkontos darstellen.

Man unterscheidet das Gesamtkosten- und Umsatzkostenverfahren.

Die GuV wird in Staffelform aufgestellt. Weitreichende gesetzlicheVorschriften regeln die Form.

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5.1.4 Bilanz, GuV und Anhang

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Gewinn und Verlustrechnung (GuV)

Beim Gesamtkostenverfahren werden die Umsatzerlöse umBestandsminderungen vermindert. Anschließend werden sie dengesamten Aufwendungen des Geschäftsjahres gegenübergestellt.

Aufwand = Produktionsaufwand der Periode

Ertrag = Gesamtleistung der Periode

Umsatzerlöse

–Bestandsminderung

+ Bestandsmehrung

5.0 Kostenarten-, Kostenstellen- und Kostenträger-

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5.1.4 Bilanz, GuV und Anhang

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Gesamtkostenverfahren § 275 Abs. 2 HGB

1. Umsatzerlöse

2. Erhöhung oder Verminderung des Bestandes an fertigen und unfertigenErzeugnissen

3. Andere aktivierte Eigenleistungen

4. Sonstige betriebliche Erträge

5. Materialaufwand, Aufwendungen für RHB-Stoffe und Waren bzw.Leistungen

6. Personalaufwand, Löhne und Gehälter, sowie deren Sozialabgaben

7. Abschreibungen auf immaterielle Vermögensgegenstände desAnlagevermögens und Sachanlagen, sowie aktivierte Aufwendungen für dieInganghaltung und Erweiterung des Geschäftsbetriebes. AufVermögensgegenstände des Umlaufvermögens, soweit diese die in derKapitalgesellschaft üblichen Abschreibungen überschreiten.

5.0 Kostenarten-, Kostenstellen- und Kostenträger-

zeitrechnung sowie Kalkulationsverfahren

5.1.4 Bilanz, GuV und Anhang

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Gesamtkostenverfahren

8. Erträge aus Beteiligungen aus verbundenen Unternehmen

9. Erträge aus anderen Wertpapieren und Ausleihungen desFinanzanlagevermögens, davon aus verbundenen Unternehmen

10. Sonstige Zinsen und ähnliche Erträge, davon aus verbundenen Unternehmen

11. Abschreibungen auf Finanzanlagen und auf Wertpapiere desUmlaufvermögens

12. Zinsen und ähnliche Aufwendungen, davon an verbundene Unternehmen

13. Ergebnis der gewöhnlichen Geschäftstätigkeit

14. Außerordentliche Erträge

15. Außerordentliche Aufwendungen

16. Außerordentliches Ergebnis

17. Steuern vom Einkommen und vom Ertrag

18. Sonstige Steuern

19. Jahresüberschuß / Jahresfehlbetrag

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5.1.4 Bilanz, GuV und Anhang

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Bilanz, Gewinn und Verlustrechnung (GuV) und Anhang Gesamtkostenverfahren Beispiel

1 Umsatzerlöse 150

2 Bestandserhöhungen 40

3 Aktivierte Eigenleistungen 25

4 Sonstige betriebliche Erträge 15

5 Materialaufwand -60 minus

6 Personalaufwand -45 minus

7 Abschreibungen -65 minus

8 Sonstige betriebliche Aufwendungen -40 minus

14 Ergebnis der gewöhnlichen Geschäftstätigkeit 20

15 Außerordentliche Erträge 8

16 Außerordentliche Aufwendungen -3 minus

17 Außerordentliches Ergebnis 5

18 Steuern vom Einkommen und vom Ertrag -12 minus

19 Sonstige Steuern -3 minus

20 Jahresüberschuss / Jahresfehlbetrag 10

Erklärung

14 Ergebnis der gewöhnlichen Geschäftstätigkeit 20

17 Außerordentliches Ergebnis 5

18 + 19 Steuern -15 minus

20 Jahresüberschuss / Jahresfehlbetrag 10

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Gewinn und Verlustrechnung (GuV)

Beim Umsatzkostenverfahren werden den gesamten Umsatzerlösen zunächstnur die Herstellkosten für die abgesetzten Produkte gegenübergestellt. Erstdann werden die übrigen Aufwendungen abgezogen. DasGesamtkostenverfahren ist stark verbreitet, jedoch mit dem Nachteilverbunden, dass nicht feststellbar ist, bei welchen Erzeugnissen Erfolgerwirtschaftet wurde. Dieses Verfahren setzt eine Kostenstellenrechnungvoraus.

Aufwand = Umsatzaufwand

Produktionsaufwand

- Bestandsminderung

+ Bestandsmehrung

Ertrag = Umsatzerlöse der Periode

5.0 Kostenarten-, Kostenstellen- und Kostenträger-

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5.1.4 Bilanz, GuV und Anhang

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Umsatzkostenverfahren § 275 Abs. 3 HGB

1. Umsatzerlöse

2. Herstellungskosten der zur Erzielung der Umsatzerlöseerbrachten Leistungen

3. Bruttoergebnis vom Umsatz

4. Vertriebskosten

5. Allgemeine Verwaltungskosten

6. Sonstige betrieblichen Erträge

7. Sonstige betriebliche Aufwendungen

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5.1.4 Bilanz, GuV und Anhang

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Gesamtkostenverfahren

8. Erträge aus Beteiligungen aus verbundenen Unternehmen

9. Erträge aus anderen Wertpapieren und Ausleihungen desFinanzanlagevermögens, davon aus verbundenen Unternehmen

10. Sonstige Zinsen und ähnliche Erträge, davon aus verbundenen Unternehmen

11. Abschreibungen auf Finanzanlagen und auf Wertpapiere des Umlaufvermögens

12. Zinsen und ähnliche Aufwendungen, davon an verbundene Unternehmen

13. Ergebnis der gewöhnlichen Geschäftstätigkeit

14. Außerordentliche Erträge

15. Außerordentliche Aufwendungen

16. Außerordentliches Ergebnis

17. Steuern vom Einkommen und vom Ertrag

18. Sonstige Steuern

19. Jahresüberschuß / Jahresfehlbetrag

5.0 Kostenarten-, Kostenstellen- und Kostenträger-

zeitrechnung sowie Kalkulationsverfahren

5.1.4 Bilanz, GuV und Anhang

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Folie 39

© Skript IHK Augsburg in Überarbeitung Christian Zerle

1 Umsatzerlöse 150

2 Herstellungskosten -97 minus

3 Bruttoergebnis vom Umsatz 53

4 Vertriebskosten -2 minus

5 Allgemeine Verwaltungskosten -6 minus

6 Sonstige betriebliche Erträge 15

7 Sonstige betriebliche Aufwendungen -40 minus

13 Ergebnis der gewöhnlichen Geschäftstätigkeit 20

14 Außerordentliche Erträge 8

15 Außerordentliche Aufwendungen -3 minus

16 Außerordentliches Ergebnis 5

17 Steuern vom Einkommen und vom Ertrag -12 minus

18 Sonstige Steuern -3 minus

19 Jahresüberschuss / Jahresfehlbetrag 10

5.0 Kostenarten-, Kostenstellen- und Kostenträger-

zeitrechnung sowie Kalkulationsverfahren

5.1.4 Bilanz, GuV und Anhang

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Folie 40

© Skript IHK Augsburg in Überarbeitung Christian Zerle

1 Umsatzerlöse 150

2 Herstellungskosten -97 minus

3 Bruttoergebnis vom Umsatz 53

4 Vertriebskosten -2 minus

5 Allgemeine Verwaltungskosten -6 minus

6 Sonstige betriebliche Erträge 15

7 Sonstige betriebliche Aufwendungen -40 minus

13 Ergebnis der gewöhnlichen Geschäftstätigkeit 20

14 Außerordentliche Erträge 8

15 Außerordentliche Aufwendungen -3 minus

16 Außerordentliches Ergebnis 5

17 Steuern vom Einkommen und vom Ertrag -12 minus

18 Sonstige Steuern -3 minus

19 Jahresüberschuss / Jahresfehlbetrag 10

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Folie 41

© Skript IHK Augsburg in Überarbeitung Christian Zerle

5.0 Kostenarten-, Kostenstellen- und Kostenträger-

zeitrechnung sowie Kalkulationsverfahren

5.1.4 Bilanz, GuV und Anhang

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Folie 42

© Skript IHK Augsburg in Überarbeitung Christian Zerle

Anhang und Lagebericht

Der Anhang ist ein fester (für Kapitalgesellschaften gesetzlich geforderter)Bestandteil des erweiterten Jahresabschlusses. Seine Aufgabe besteht darin dieAnsätze in der Bilanz durch:

Erläuterung

Aufschlüsselung und

Ergänzung durch Verdichtung der Informationen

zu präzisieren.

Der Lagebericht soll zukunftsorientierte Informationen darzustellen, er soll:

Den Geschäftsverlauf

Die Geschäftsfelder und

Die voraussichtliche Entwicklung in groben Zügen umreißen.

5.0 Kostenarten-, Kostenstellen- und Kostenträger-

zeitrechnung sowie Kalkulationsverfahren

5.1.4 Bilanz, GuV und Anhang

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Folie 43

© Skript IHK Augsburg in Überarbeitung Christian Zerle

Bestandsveränderungen

Wie schon erwähnt, beinhaltet das Gesamtkostenverfahren (inder Position 2 der GuV) die Erhöhung oder die Verminderungdes Bestandes an fertigen und unfertigen (=halbfertigen)Erzeugnissen.

Bestandserhöhungen treffen dann zu, wenn in einem Jahr mehrproduziert als abgesetzt worden ist, Bestandsminderungen imumgekehrten Fall. Die Bewertung erfolgt zu Herstellungskosten(HK), d. h. sie kommen aufgrund von Mengen- undWerteänderungen zustande.

5.0 Kostenarten-, Kostenstellen- und Kostenträger-

zeitrechnung sowie Kalkulationsverfahren

5.1.4 Bilanz, GuV und Anhang