4.5.1.3 Formen unternehmerischer Zusammenarbeit · Informationen lesen ... Formen der Kooperation...

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1.1.1.2 Unternehmerische Zusammenarbeit 1 VOLKSWIRTSCHAFTSLEHRE © SEI Klasse: __________ Datum: ___________ Thema: Unternehmerische Zusammenarbeit Arbeitsauftrag Erstellen Sie eine übersichtliche Darstellung (Diagramm, Tabelle), in dem die Arten der unternehmerischen Zusammenarbeit dargestellt sind! Informationen lesen Übersicht erstel- len schriftlich Einzelarbeit 45 Minuten Formen der Kooperation Kooperation liegt vor, wenn Unternehmen sich durch Verträge zur Zusammenarbeit verpflichten, dabei aber zu einem Teil ihre wirtschaftliche Selbstständigkeit aufgeben. Ihre rechtliche Selbstständigkeit behalten sie bei. Es gibt Ø Arbeitsgemeinschaften, Ø Konsortien, Ø Kartelle, Ø Syndikate und Ø Interessengemeinschaften. Arbeitsgemeinschaft Die Arbeitsgemeinschaft ist eine lose Form der Zusammenarbeit, die zumeist durch eine vertragliche Vereinba- rung zustande kommt. Die Unternehmen behalten weitgehend ihre wirtschaftliche Selbstständigkeit und leisten lediglich die im Vertrag fixierten Beiträge. Konsortium Eine rein wirtschaftliche Verbindung gehen Unternehmen ein, die sich zur Verfolgung einer zeitlich begrenzten Aufgabe in einem Konsortium zusammenschließen. Eines der Unternehmen – zumeist das mit dem größten An- teil am Auftragsvolumen – wird von allen beteiligten Unternehmen als Konsortialführer gewählt. Kartell Ein Kartell ist eine vertragliche Vereinbarung zwischen Unternehmungen des gleichen Wirtschaftszweiges, die rechtlich selbstständig bleiben, aber einen Teil ihrer wirtschaftlichen Selbstständigkeit aufgeben. Ziel des Kartells ist zumeist die Erhöhung der Wettbewerbsfähigkeit bis hin zum Ausschluss des Wettbewerbs im Markt. Im Ver- trag verpflichten sich die Mitglieder deshalb, auf den Gebieten, auf denen Wettbewerb wirksam werden kann, gemeinsam zu handeln und bei Verstoß gegen Bestimmungen des Vertrages Vertragsstrafen zu zahlen. Syndikate Syndikate sind Kartelle mit einer gemeinsamen Verkaufsorganisation. Ziel der Syndikate ist es, Rationalisie- rungsvorteile bei der Beschaffung und dem Absatz von Waren zu erreichen. Die Kunden treten dabei nur noch in unmittelbaren Kontakt mit dem Syndikat, welches die Aufträge nach einem bestimmten Schlüssel an die beteilig- ten Unternehmungen weitergibt. Die Belieferung der Kunden erfolgt direkt durch die einzelnen Unternehmungen.

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1.1.1.2 Unternehmerische Zusammenarbeit

1VVOOLLKKSSWWIIRRTTSSCCHHAAFFTTSSLLEEHHRREE © SEI

Klasse: __________ Datum: ___________

Thema: Unternehmerische Zusammenarbeit

Arbeitsauftrag

Erstellen Sie eine übersichtliche Darstellung (Diagramm, Tabelle), in dem die Arten der unternehmerischen Zusammenarbeit dargestellt sind!

Informationen lesen

Übersicht erstel-len schriftlich Einzelarbeit 45 Minuten

Formen der Kooperation Kooperation liegt vor, wenn Unternehmen sich durch Verträge zur Zusammenarbeit verpflichten, dabei aber zu einem Teil ihre wirtschaftliche Selbstständigkeit aufgeben. Ihre rechtliche Selbstständigkeit behalten sie bei. Es gibt Ø Arbeitsgemeinschaften, Ø Konsortien, Ø Kartelle, Ø Syndikate und Ø Interessengemeinschaften. Arbeitsgemeinschaft Die Arbeitsgemeinschaft ist eine lose Form der Zusammenarbeit, die zumeist durch eine vertragliche Vereinba-rung zustande kommt. Die Unternehmen behalten weitgehend ihre wirtschaftliche Selbstständigkeit und leisten lediglich die im Vertrag fixierten Beiträge. Konsortium Eine rein wirtschaftliche Verbindung gehen Unternehmen ein, die sich zur Verfolgung einer zeitlich begrenzten Aufgabe in einem Konsortium zusammenschließen. Eines der Unternehmen – zumeist das mit dem größten An-teil am Auftragsvolumen – wird von allen beteiligten Unternehmen als Konsortialführer gewählt. Kartell Ein Kartell ist eine vertragliche Vereinbarung zwischen Unternehmungen des gleichen Wirtschaftszweiges, die rechtlich selbstständig bleiben, aber einen Teil ihrer wirtschaftlichen Selbstständigkeit aufgeben. Ziel des Kartells ist zumeist die Erhöhung der Wettbewerbsfähigkeit bis hin zum Ausschluss des Wettbewerbs im Markt. Im Ver-trag verpflichten sich die Mitglieder deshalb, auf den Gebieten, auf denen Wettbewerb wirksam werden kann, gemeinsam zu handeln und bei Verstoß gegen Bestimmungen des Vertrages Vertragsstrafen zu zahlen. Syndikate Syndikate sind Kartelle mit einer gemeinsamen Verkaufsorganisation. Ziel der Syndikate ist es, Rationalisie-rungsvorteile bei der Beschaffung und dem Absatz von Waren zu erreichen. Die Kunden treten dabei nur noch in unmittelbaren Kontakt mit dem Syndikat, welches die Aufträge nach einem bestimmten Schlüssel an die beteilig-ten Unternehmungen weitergibt. Die Belieferung der Kunden erfolgt direkt durch die einzelnen Unternehmungen.

1.1.1.2 Unternehmerische Zusammenarbeit

2Interessengemeinschaft Die Interessengemeinschaft ist ein Zusammenschluss gleich- oder verschiedenartiger Unternehmungen, die rechtlich selbstständig bleiben. Ihre wirtschaftliche Selbstständigkeit wird in einem größeren Maße als beim Kar-tell aufgegeben. Die gemeinsamen Interessen, welche die beteiligten Unternehmen verfolgen, können u. a. darin bestehen, · eine gemeinsame Verwaltung einzurichten, · die Forschungs- und Entwicklungsarbeiten gemeinsam zu betreiben, · das Produktionsprogramm aufeinander abzustimmen, · technische Erfahrungen auszutauschen oder · gegenseitig Erzeugnisse abzunehmen.

Formen der Konzentration Konzentration liegt vor, wenn Unternehmen ihre wirtschaftliche und/oder rechtliche Selbstständigkeit aufgeben, um einer zentralen Leitung unterstellt zu werden. Es gibt Ø Konzerne und Ø Trusts. Konzern Schließen sich rechtlich selbstständig bleibende (gleich- oder verschiedenartige) Unternehmungen unter einer einheitlichen Leitung zusammen, entsteht ein Konzern. Die wirtschaftliche Selbstständigkeit geht dabei verloren. Nach der Abhängigkeit, die zwischen den einzelnen Unternehmungen eines Konzerns besteht, unterscheidet man den Unterordnungskonzern von dem Gleichordnungskonzern.

1.1.1.2 Unternehmerische Zusammenarbeit

3Holding (Sonderform des Konzerns) An der Spitze eines Konzerns stehen häufig Holdinggesellschaften (Dachgesellschaften). Sie sind am Kapital der Konzerngesellschaften wesentlich beteiligt, ohne jedoch selbst an Produktion und Handel beteiligt zu sein. Die Konzerngesellschaften können wiederum an anderen Unternehmungen kapitalmäßig beteiligt sein, sodass eine vielfältige Verflechtung entstehen kann, wie es die nachfolgende Abbildung zeigt.

Trust Der Trust ist ein Zusammenschluss von Unternehmungen, die ihre rechtliche und wirtschaftliche Selbstständigkeit aufgegeben und durch Verschmelzung (Fusion) eine neue Unternehmung bilden. Die Fusion kann auf zwei Arten geschehen: Fusion durch Aufnahme und Fusion durch Neubildung.

1.1.1.2 Unternehmerische Zusammenarbeit

4Unterscheidung der unternehmerischen Zusammenarbeit nach der Richtung Die Richtung von Unternehmenszusammenschlüssen betrifft alle Formen der Zusammenarbeit, also sowohl die Kooperations- als auch die Konzentrationsformen. horizontale Zusammenarbeit auf der gleichen Produktionsstufe vertikale Zusammenarbeit auf nach- oder vorgelagerten Produktionsstufen diagonale Zusammenarbeit auf unterschiedlichen, nicht zusammenhängenden Produktionsstufen