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AUTONOME PROVINZ BOZEN - SÜDTIROL Agentur Landesdomäne PROVINCIA AUTONOMA DI BOLZANO - ALTO ADIGE Agenzia Demanio provinciale Bozen / Bolzano, 16.07.2018 Bearbeitet von/ redatto da: Moritz Fasolt 0471-414879 [email protected] An die Südtiroler Informatik AG Siemensstraße 29 39100Bozen [email protected]; [email protected] Auftragsbestätigung für die Bereitstellung der benötigten Infrastruktur des Enterprise Content Management System d-3ecm mit Rechnngseingangworkflow, Zeitraum: 01.08.2018-31.07.2019 • Nach Einsicht in das Dekret des Landeshauptmanns vom 22.12.2016, Nr.36; • Nach Einsicht in das G.v.D Nr. 50/2016, Art. 36 sowie L.G. Nr. 1 6/2015, Abschnitt 8; In Bezug auf Ihre Preisliste bzw. Angebot vom 25.06.2018, Nr. IF/062/2018; wird gemäß Angebot die Bereitstellung der benötigten Infrastruktur des Enterprise Content Management System d-3ecm mit Rechnngseingangworkflow (Zeitraum: 01.08.2018-31.07.2019), zu einem Gesamtpreis von Euro 6.227,69 plus MwSt., bestätigt. Die Rechnungen müssen in elektronischer Form auf die folgende Körperschaft ausgestellt werden: Agentur Landesdomäne Michael-Pacher-Straße 13 39100 Bozen MwSt.-Nr. 00653830216 Eindeutigen Amtskodex: UFTU5G Bestellkennung: FOR0008 Rechnungen in denen die MwSt. angelastet wird, müssen dem „Split-Payment" unterzogen werden (Art. 17-ter des D.P.R. 633/1972). Die Mitteilung des IBAN ist bei Rechnungsstelluna zu beachten. VERTRAGSBEDINGUNGEN - ALLGEMEINE HINWEISE 1. Dieser Auftrag kann nicht abgetreten werden. Eine Abtretung bewirkt die Nichtigkeit des Auftrages. 2. Gemäß Legislativdekret vom 19. Juni 2002, Nr. 191, bezüglich der Bestimmung des Mehrwertsteuerschuldners, am 31. August 2002 in Kraft getreten ist. Demzufolge müssen die nicht im Inland ansässigen Steuerpflichtigen EU Bürger, oder Subjekte (EU Bürger oder nicht EU Bürger) mit ständigem Sitz in Italien, den Mehrwertsteuerverpflichtungen in Italien nachkommen, falls die Leistungen in Italien im Sinne des Artikel 7 des DPR Nr. 633/72 steuerpflichtig sind. 3. Mit der Annahme des Auftrages bestätigt der Auftraanehmer, dass er nicht den Ausschlussaründen laut Art. 80 des G.v.D. Nr. 50/2016 unterliegt, und bestätigt im Besitze der wirtschaftlichen, finanziellen, technischen und beruflichen Eianuna laut Art. 83 des G.v.D. Nr. 50/2016 zu sein. Im Sinne des Art. 32 des L.G 16/2015 hat die fehlende Erfülluna der Anforderunaen die Vertraasaufhebunci zur Folge. 4. Pflichten des Auftrag nehmers über die Rückverfolgbarkeit der Geldflüsse (hierfür wird ein eigenes Formular an den Auftragnehmer gesendet, welches ausgefüllt werden muss): a. Der Auftragnehmer übernimmt alle Verpflichtungen über die Rückverfolgbarkeit der Geldflüsse laut Artikel 3 des Gesetzes vom 13. August 2010, Nr. 136 in geltender Fassung. Michael-Pacher-Straße 13 • 39100 Bozen Tel. 0471 41 48 70 - 41 48 71 • Fax 0471 41 48 89 http://landesdomaene.provinz.bz.it/ [email protected] [email protected] Steuer-/MwSt.-Nr. 00653830216 Bankverbindung: Südtiroler Sparkasse AG IBAN: IT16 0060 4511 6190 0000 0008 100 • BIG: CRBZIT2B107 Via Michael Facher 13 • 39100 Bolzano Tel. 0471 41 48 70 - 41 48 71 • Fax 0471 41 48 89 http://demanio.provincia.bz.it/default.asp [email protected] [email protected] Cod.fisc./P.IVA 00653830216 Banca d'appoggio: Cassa di Risparmio di Bolzano SPA IBAN:IT1600604511 6190 0000 0008 100 • BIG: CRBZIT2B107

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AUTONOME PROVINZ BOZEN - SÜDTIROL

Agentur Landesdomäne

PROVINCIA AUTONOMA DI BOLZANO - ALTO ADIGE

Agenzia Demanio provinciale

Bozen / Bolzano, 16.07.2018

Bearbeitet von/ redatto da:Moritz [email protected]

An dieSüdtiroler Informatik AGSiemensstraße 2939100Bozen

[email protected]; [email protected]

Auftragsbestätigung für die Bereitstellung der benötigten Infrastruktur des Enterprise Content ManagementSystem d-3ecm mit Rechnngseingangworkflow, Zeitraum: 01.08.2018-31.07.2019

• Nach Einsicht in das Dekret des Landeshauptmanns vom 22.12.2016, Nr.36;• Nach Einsicht in das G.v.D Nr. 50/2016, Art. 36 sowie L.G. Nr. 1 6/2015, Abschnitt 8;

In Bezug auf Ihre Preisliste bzw. Angebot vom 25.06.2018, Nr. IF/062/2018;

wird gemäß Angebot die Bereitstellung der benötigten Infrastruktur des Enterprise Content Management System d-3ecm mitRechnngseingangworkflow (Zeitraum: 01.08.2018-31.07.2019), zu einem Gesamtpreis von Euro 6.227,69 plus MwSt., bestätigt.

Die Rechnungen müssen in elektronischer Form auf die folgende Körperschaft ausgestellt werden:

Agentur LandesdomäneMichael-Pacher-Straße 1339100 BozenMwSt.-Nr. 00653830216Eindeutigen Amtskodex: UFTU5GBestellkennung: FOR0008Rechnungen in denen die MwSt. angelastet wird, müssen dem „Split-Payment" unterzogen werden (Art. 17-ter des D.P.R.633/1972).

Die Mitteilung des IBAN ist bei Rechnungsstelluna zu beachten.

VERTRAGSBEDINGUNGEN - ALLGEMEINE HINWEISE

1. Dieser Auftrag kann nicht abgetreten werden. Eine Abtretung bewirkt die Nichtigkeit des Auftrages.

2. Gemäß Legislativdekret vom 19. Juni 2002, Nr. 191, bezüglich der Bestimmung des Mehrwertsteuerschuldners, am 31.August 2002 in Kraft getreten ist. Demzufolge müssen die nicht im Inland ansässigen Steuerpflichtigen EU Bürger, oderSubjekte (EU Bürger oder nicht EU Bürger) mit ständigem Sitz in Italien, den Mehrwertsteuerverpflichtungen in Italiennachkommen, falls die Leistungen in Italien im Sinne des Artikel 7 des DPR Nr. 633/72 steuerpflichtig sind.

3. Mit der Annahme des Auftrages bestätigt der Auftraanehmer, dass er nicht den Ausschlussaründen laut Art. 80des G.v.D. Nr. 50/2016 unterliegt, und bestätigt im Besitze der wirtschaftlichen, finanziellen, technischen undberuflichen Eianuna laut Art. 83 des G.v.D. Nr. 50/2016 zu sein. Im Sinne des Art. 32 des L.G 16/2015 hat diefehlende Erfülluna der Anforderunaen die Vertraasaufhebunci zur Folge.

4. Pflichten des Auftrag nehmers über die Rückverfolgbarkeit der Geldflüsse (hierfür wird ein eigenes Formular anden Auftragnehmer gesendet, welches ausgefüllt werden muss):

a. Der Auftragnehmer übernimmt alle Verpflichtungen über die Rückverfolgbarkeit der Geldflüsse laut Artikel 3 des Gesetzesvom 13. August 2010, Nr. 136 in geltender Fassung.

Michael-Pacher-Straße 13 • 39100 BozenTel. 0471 41 48 70 - 41 48 71 • Fax 0471 41 48 89

http://landesdomaene.provinz.bz.it/[email protected]

[email protected]/MwSt.-Nr. 00653830216

Bankverbindung: Südtiroler Sparkasse AGIBAN: IT16 0060 4511 6190 0000 0008 100 • BIG: CRBZIT2B107

Via Michael Facher 13 • 39100 BolzanoTel. 0471 41 48 70 - 41 48 71 • Fax 0471 41 48 89http://demanio.provincia.bz.it/default.aspagenzia.demanioprovinciale@provincia.bz.itlandesdomaene.demanioprovinciale@pec.prov.bz.itCod.fisc./P.IVA 00653830216Banca d'appoggio: Cassa di Risparmio di Bolzano SPAIBAN:IT1600604511 6190 0000 0008 100 • BIG: CRBZIT2B107

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AUTONOME PROVINZ BOZEN - SÜDTIROL l'WBff') PROVINCIA AUTONOMA DI BOLZANO - ALTO ADIGE

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b. Der Auftragnehmer verpflichtet sich, der Vergabestelle und dem Regierungskommissär in der Provinz Bozen umgehenddie Nichterfüllung der Pflichten im Zusammenhang mit der Rückverfolgbarkeit der Geldflüsse seines jeweiligenVertragspartners/Unterauftragnehmer/Untervertragspartner mitzuteilen.

5. Mit der Annahme des Auftrages bestätigt der Auftragnehmer weiters, die am Ende dieses Schreibens angeführteAufklärung gemäß Datenschutzkodex (Legislativdekret Nr. 196/2003) gelesen, verstanden und angenommen zu haben.

6. Die Frist von 30 Tagen zur Zahlung der Rechnung beginnt ab dem Zeitpunkt der Anfrage der Rechnung durch denAuftraggeber bzw. dessen verwaltungstechnische Freigabe.

7. Eine unterschriebene, vollständide Ausfertiqung dieses Auftraqsschreibens muss zusammen mit der Erklärungzur Rückverfolabarkeit der Geldflüsse und Kopie eines Auswejsesdes gesetzlichen Vertreters innerhalb von 5Werktagen an den Auftraqqeber übermittelt werden.

8. Mit der Annahme dieses Auftrags bestätigt der Zuschlagsempfänger die „criteri ambientali minimi"(Mindestumweltkriterien) laut Art. 34 GvD 50/2016, wo vorgesehen, einzuhalten und der Vergabestelle innerhalb von 3Werktagen die dementsprechende Dokumentation zu übermitteln.

WEITERE VERPFLICHTENDE ERKLÄRUNGEN

Der Auftragnehmer erklärt weiters

1. in Kenntnis davon zu sein, dass die Teilnahme am gegenständlichen Verfahren als Erklärung gilt, im Besitz derallgemeinen und der besonderen Anforderungen zu sein, welche von staatlichen Rechtsvorschriften vomectebenund eventuell in den Ausschreibunqsbedinaunaen oder im Einladunasschreiben ergänzt werden;

2. sich dessen bewusst zu sein, dass im Falle der Zuschlagserteilung die Vergabestelle im Sinne des Art. 80 Abs. 5Buchst, c) und Abs. 7 GvD 50/2016 eine Bewertung vornimmt;

3. nicht in Kenntnis davon zu sein, dass aeaenüber den restlichen in Art. 80 GvD 50/2016 aenannten Subjekteirgendwelche Hinderunasaründe des Art. 80 GvD 50/2016 vorhanden sind;

4. dass der wirtschaftliche Wert des Angebots im Sinne des Art. 97 Abs. 5 GvD 50/2016 angemessen ist;5. (eventuell bei Unternehmen, die nicht in Italien ansässig sind und dort über keine ständige Niederlassung verfügen) dass

sich das Unternehmen den geltenden, auf ihm anwendbaren, steuerlichen Bestimmungen unterwirft;6. dass im Zusammenhang mit der gegenständlichen Ausschreibung keine Vereinbarungen und/oder Praktiken bestehen,

die eine Einschränkung des Wettbewerbs und des Marktes gemäß den anwendbaren Bestimmungen bewirken;7. bei der Erstellung des Angebots etwaige Erhöhungen aufgrund eines eventuellen Anstiegs der Preise während der

Ausführung der verträglichen Leistungen berücksichtigt zu haben und hiermit auf alle diesbezüglichen Maßnahmen oderEinwände zu verzichten;

8. dass dieser Vertrag ohne Vermittlung oder Mitwirkung Dritter abgeschlossen wurde;9. niemandem, direkt oder durch Dritte, einschließlich der Unternehmen mit denen man in einem Kontroll- oder-

Vereinigungsverhältnis steht, Geldsummen oder andere Leistungen für Vermittlungsgeschäfte oder ähnliche Geschäfte,die jedenfalls dazu dienen sollten den Vertragsabschluß zu erleichtern, ausbezahlt oder versprochen zu haben;

10. sich zu verpflichten, in keiner Weise Geldsummen oder andere Leistungen auszuzahlen, welche die Durchführungund/oder die Verwaltung dieses Vertrages mit Bezug auf die damit eingegangenen Verpflichtungen erleichtern oderbegünstigen könnten, weder Handlungen zu vollziehen die dasselbe zum Zweck haben;

11. keine Mitarbeiter gemäß Art. 53, Abs. 16-ter, GvD 165/2001 eingestellt zu haben, die in den letzten drei DienstjahrenGenehmigungs- oder Verhandlungsbefugnisse für öffentliche Verwaltungen gemäß Art. 1, Abs. 2, GvD 165/2001innehatten und welche in den auf die Beendigung des öffentlichen Arbeitsverhältnisses folgenden drei Jahren keineberufliche Tätigkeit für jene privaten Rechtssubjekte ausüben dürfen, die Empfänger der Handlungen der öffentlichenVerwaltung sind, die mit denselben Genehmigungs- oder Verhandlungsbefugnissen durchgeführt wurden. Die unterVerstoß gegen den oben genannten Art. 53, Abs. 16-ter abgeschlossenen Verträge und erteilten Aufträge sind nichtig undes ist den privaten Rechtssubjekten, welche sie abgeschlossen oder erhalten haben, untersagt, mit den öffentlichenVerwaltungen für die folgenden drei Jahre Verträge abzuschließen, mit der Verpflichtung, eventuelle, sich daraufbeziehende erhaltene oder festgestellte Vergütungen, rückzuerstatten;

12. sich darüber bewusst zu sein, dass der Teilnehmer aus der Ausschreibung ausgeschlossen wird, wenn festgestellt wird,dass der Inhalt der abgegebenen Erklärungen oder der von diesem vorgelegten Unterlagen nicht der Wahrheit entspricht,bzw. dass der Zuschlag bei etwaiger Zuschlagserteilung aufgehoben und/oder widerrufen wird und dass der Vertrag vonRechts wegen seitens der Verwaltung gemäß Art. 1456 ZGB aufgehoben wird;

13. sich zu verpflichten, die Vergabestelle über jede in den Besitzverhältnissen, in der Betriebsstruktur, in den technischenDiensten und in der Verwaltung eingetretene Änderung, auch in Bezug auf die Subunternehmer, unverzüglich zuunterrichten;

14. dass die angestellten Arbeiter (wenn sie der Sanitätsüberwachung unterstehen) vom zuständigen Arzt als für geeignetbefunden worden sind; oder bei selbstständigen Arbeitern, dass diese die Arbeitsfähigkeit zur Ausführung der Leistungbesitzen;

Sollte der Auftragnehmer sich nicht an oben genannte Bedingungen halten, behält sich die Verwaltung das Recht vor, diesenAuftrag durch einfache schriftliche Mitteilung zu widerrufen.

Schriftliche Einwände sind bei Erhalt dieses Schreibens vorzubringen, ansonsten können sie nicht berücksichtigt werden.

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Aufklärung gemäß Datenschutzkodex (Legislativdekret Nr. 196/2003)Die übermittelten Daten werden von der Landesverwaltung, auch in digitaler Form, für die Erfordernisse des Landesgesetzes vom 17.06.1998, Nr. 6 verarbeitet. Verantwortlich für die Verarbeitung ist derDirektor der Agentur Landesdomäne, Dem Antragsteller stehen die Rechte nach Artikel 7 des Legislativdekretes Nr. 196/2003 zu, d.h. er kann sich zu seinen Daten Zugang verschaffen, um deren Korrekturoder Ergänzung, und - sofern die gesetzlichen Voraussetzungen vorliegen - deren Löschung oder Sperrung zu verlangen.

Mit freundlichen Grüßen

DER BEREICHSLEITERGeom. Wilhelm. Pfeifer

(digital unterzeichnet)

Firmato digitalmente da:Wilhelm PfeiferData: 17/07/2018 07:18:12

ZUM ZEICHEN DffR,

Südtiroler \nU