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Brandenburger Pflegetagebuch Herausgeber Ministerium für Arbeit, Soziales, Frauen und Familie Öffentlichkeitsarbeit Heinrich-Mann-Allee 103 14473 Potsdam www.masf.brandenburg.de Gestaltung: UVA Kommunikation und Medien GmbH Lektorat: Alexandra Knuth Druck: Auflage: 15.000 Exemplare Februar 2014

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Brandenburger Pflegetagebuch

Herausgeber

Ministerium für Arbeit, Soziales, Frauen und Familie

Öffentlichkeitsarbeit Heinrich-Mann-Allee 103 14473 Potsdam www.masf.brandenburg.de

Gestaltung: UVA Kommunikation und Medien GmbH

Lektorat: Alexandra Knuth

Druck:

Auflage: 15.000 Exemplare Februar 2014

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Brandenburger Pflegetagebuch

Mit Unterstützung der Pflegestützpunkte im Land Brandenburg, der Alzheimer Gesellschaft Brandenburg e.V., des MDK Berlin-Brandenburg e.V. und der Verbände der Pflegekassen im Land Brandenburg

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32 Brandenburger Pflegetagebuch Brandenburger Pflegetagebuch

Das Brandenburger Pflegetagebuch – Sinn und Zweck ....................................................................... 4

1 Pflegebedürftigkeit und Beaufsichtigungs- und Betreuungsbedarf ............................................. 7

2 Leistungen der Pflegeversicherung ............................................................................................... 10

3 Bearbeitungs- und Begutachtungsfristen ..................................................................................... 14

4 Ausfüllen des Pflegetagebuchs ...................................................................................................... 15

5 Verrichtungen und Zeitorientierungswerte .................................................................................... 16

6 Checkliste für die Begutachtung .................................................................................................... 19

7 Pflegeerschwerende Faktoren ........................................................................................................ 20

8 Pflegetagebuch – Erhebungsbogen zur Bemessung des Pflegebedarfs ................................... 21

9 Erhebungsbogen Zusätzliche Betreuungsleistungen .................................................................. 31

10 Datenschutzrechtliche Regelungen ............................................................................................... 32

11 Adressen der Pflegestützpunkte im Land Brandenburg .............................................................. 33

Inhaltsverzeichnis Vorwort

Liebe Brandenburgerinnen und Brandenburger,

Pflege – ein Thema, das immer mehr ins Zentrum der gesellschaftlichen Debatten rückt. Denn erfreulicherweise leben wir länger – ein Wandel, der das Antlitz der Ge -sellschaft deutlich ver-ändert. Das Alter birgt

viele Ressourcen; viele Ältere engagieren sich sehr aktiv. Aber es birgt auch Heraus forderungen: Rund zwei Drittel aller Frauen und die Hälfte aller Männer werden pflegebedürftig. Die Zahlen stei-gen auch in Brandenburg – von heute 96.000 auf voraussichtlich über 160.000 Men schen bis 2030.

Häufig kommt die Pflegebedürftigkeit plötzlich – etwa nach einem Unfall, einer Krankheit. Immer verändert sie den Alltag von Familien, denn die meisten Pflegedürftigen wollen und können da-heim betreut werden – in Brandenburg sind es über 75 Prozent. Für viele Familien ist das eine selbstverständliche Pflicht, geleistet von Tau sen-den Angehörigen; unterstützt von Pflege kassen, Pflegediensten, Nachbarn, Freunden, Ehrenamt-lichen.

Es ist nicht leicht, den Alltag mit pflegebedürf -tigen Menschen zu meistern. Häufig geht das bis an die Grenzen der Belastbarkeit. Aber man kann es lernen und sich dabei auch vielfältige Hilfe und guten Rat holen – beispielsweise in den 19 Pfle-gestützpunkten des Landes. Vertreten in allen Regionen beraten sie in allen Fragen rund um die Pflege. Sie helfen, den Pflegealltag zu organi-sieren, unterstützen bei der Antragstellung, infor-mieren über die vielfältigen Angebote im Pfle-gebereich.

Wer Leistungen der Pflegeversicherung bean-tragt, sollte sich zuvor einen genauen Überblick

verschaffen. Denn die Pflegestufe richtet sich nach dem festgestellten Hilfebedarf; und den soll-te man rechtzeitig erkunden. Nur allzu schnell übersieht man Dinge, die einem selbstverständ-lich erscheinen – wie die wiederkehrende Mo -tivierung zum Essen und Trinken, die Hilfe beim Ankleiden. Hinzu kommen oftmals erschwerende Faktoren – etwa bei deutlich übergewichtigen Pflegebedürftigen. Das Pflege tagebuch hilft, den notwendigen Leistungs umfang zu erfassen, bevor die Gutachterinnen bzw. Gutachter der Pflege-kassen die Einstufung vornehmen. Mit diesen Informationen sind die Pflegenden gut auf das Begut achtungsgespräch vorbereitet. Es doku-mentiert detailliert den Hilfe bedarf und ist eine gute Erinnerungsstütze im Gespräch.

Ich hoffe, dass dieses Tagebuch hilft, die Pflege eines Angehörigen besser zu organisieren. Es wurde vom Institut für Soziale Gesundheit der Katholischen Hochschule für Sozialwesen Berlin erarbeitet. Anregungen und Erfahrungen brachten auch die Pflegestützpunkte des Landes, die Alzheimer Gesellschaft Brandenburg, der MDK Berlin-Brandenburg und die Landesverbände der Pflegekassen ein. So ist ein sehr informatives Handbuch entstanden – ich danke allen herzlich für die engagierte Arbeit.

Ich bitte alle Betroffenen: Nutzen Sie es gut und lassen Sie uns auch künftig die Pflege zu unserer gemeinsamen Sache machen. Sollten Sie Fragen zum Tagebuch haben – die Pflegestützpunkte helfen Ihnen gern weiter. Ich wünsche Ihnen alles Gute und danke für Ihren Beitrag zur guten Pflege in Brandenburg!

Günter Baaske

Minister für Arbeit, Soziales, Frauen und Familie des Landes Brandenburg

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5Brandenburger Pflegetagebuch4 Brandenburger Pflegetagebuch

Gute Pflege zu Hause zu organisieren, stellt alle Beteiligten vor eine kaum zu überblickende Auf-gabenfülle. Um Sie bei der Inanspruchnahme angemessener Hilfen zu unterstützen, wurden im Land die Pflegestützpunkte errichtet.

Der Pflegestützpunkt ist eine neutrale Bera-tungsstelle für Menschen, die Informationen aus einer Hand rund um das komplexe Thema Pflege benötigen. Hier finden Pflegebedürftige, von Pflegebedürftigkeit bedrohte Menschen, behin-derte Menschen und ihre Angehörigen sachkun-dige Ansprechpersonen und erhalten Un ter-stützung, um möglichst lange in ihrer eigenen Wohnung leben zu können. Der Ser vice ist um fassend, kostenlos und unabhängig.

Im Pflegestützpunkt erhalten Sie Beratung über mögliche pflegerische, medizinische und soziale Leistungen. Das Angebot dient dazu, bestehende Leistungen der Versorgung und unterstützende Angebote so miteinander abzustimmen und zu vernetzen, dass die im Alltag tatsächlich benö-tigten Hilfen vor Ort zusammengeführt wer den können.

Pflegebedürftig kann jeder werden – im hohen Alter, aber auch in jungen Jahren, beispielsweise durch einen Unfall. Die Pflegestufe ist die Vor-aussetzung für eine optimale Pflege zu Hause oder in einer Einrichtung. Ohne die finanziellen Mittel der Pflegeversicherung ist die Pflege auf Dauer nicht zu finanzieren. Mit der Anerkennung der Pflegestufe haben Sie Anspruch auf weiter-führende Leistungen der Pflegeversicherung und können somit Ihre Pflege optimal organisieren.

Der Pflegebedarf wird im Regelfall durch eine Gutachterin oder einen Gutachter des Medi-zinischen Dienstes der Krankenversicherung (MDK) im häuslichen Bereich ermittelt. In be-

grenzter Zeit muss sich die Gutachterin oder der Gutachter einen Eindruck von der Pflegesituation und vom Pflegeumfang verschaffen. Daher ist für die Einschätzung des individuellen Hilfebedarfs das Pflegetagebuch, das auf Initiative der Pfle-gestützpunkte entwickelt wurde, eine wich tige Hilfe. Es ermöglicht Ihnen auch, einen Über blick über die augenblickliche Situation zu erhalten und den tatsächlichen Pflegebedarf zu erfassen.

Führen Sie das Pflegetagebuch (Erhebungs-bogen zur Bemessung des Pflegebedarfs, siehe S. 21 ff.) gründlich und genau. Dokumentieren Sie zwei Tage der Pflege. Die Pflegestützpunkte in Ihrer Nähe unterstützen Sie dabei.

Wir beraten Sie umfassend zu den Leistungen der Pflegeversicherung.

Wir klären Sie über alle rechtlichen Mög-lichkeiten im Pflegestufenverfahren auf.

Wir ermitteln Ihren tatsächlichen Pflegebedarf. Wir bereiten Sie umfassend auf die Pflege-begutachtung vor.

Wir übernehmen für Sie das Antragsverfahren bei der für Sie zuständigen Pflegekasse.

Wir überprüfen, ob Ihre Versorgung Ihrem Bedarf entspricht und welche Leistungen oder Hilfen, die es in Ihrer Nähe gibt, für Sie infrage kommen.

Ihr Pflegestützpunkt

Tipps für das Gespräch mit der Gutachterin oder dem GutachterSie als pflegebedürftige Person oder pflegen de Person haben bei Ihrer Pflegekasse einen Antrag auf Leistungen aus der Pflege versicherung gestellt. Deshalb hat Ihre Pflegekasse in der Regel den Medizinischen Dienst der Kranken-versicherung aus Berlin/Branden burg (MDK BB) beauftragt, ein Gutachten zu erstellen. Der MDK BB ist der unabhängige Beratungs- und Gutachterdienst, der alle gesetzlichen Kranken- und Pflegekassen in medizi nischen und pflege-rischen Fragen unterstützt (Ausnahme: Be gut-achtungen für Versicherte der Knappschaft).

Zur Begutachtung kommt eine erfahrene Pflege-gutachterin oder ein erfahrener Pflege gutachter, die oder der unter anderem besonders zu den Problemen von Menschen mit demenzbedingten Fähig keitsstörungen geschult wurde. Die Gutach-terinnen und Gutachter können sich entspre chend ausweisen.

Der MDK BB meldet sich immer bei Ihnen bzw. der von Ihnen bei der Pflegekasse angegebenen betreuenden Person an. Die Anmeldung erfolgt schriftlich oder nach telefonischer Vereinbarung. Sollten Sie den Begutachtungstermin aufgrund

wichtiger anderer Termine nicht einhalten können, rufen Sie umgehend den MDK BB an, um einen neuen Termin zu vereinbaren. Tele fon num mern sowie E-Mail-Adressen und die Service zeiten sind dem Anmeldeschreiben des MDK BB zu entneh-men.

Falls Sie eine Gebärdendolmetscherin oder einen Gebärdendolmetscher benötigen, wenden Sie sich rechtzeitig an Ihre Pflegekasse. Sollten Sie sprachliche Verständigungsprobleme haben, müssen Sie sich selbstständig um eine anwesen-de Sprachvermittlerin oder einen Sprachvermittler kümmern (z. B. Dolmetscherin bzw. Dolmetscher).

Bitten Sie die Personen, die bei Ihnen die Pflege durchführen, bei dem Hausbesuch der Gut-achterin bzw. des Gutachters anwesend zu sein. In formieren Sie sie über den Termin. Wenn ein ambulanter Pflegedienst zu Ihnen kommt, legen Sie auch die Pflegedokumentation für die Begut-achtung bereit. Legen Sie bitte vorhandene Berichte/Befunde von Ihren Ärztinnen und Ärzten oder von Krankenhausaufenthalten für die Gutachterin oder den Gutachter bereit. Stellen Sie die aktuellen Medikamente bereit, die Sie als pflegebedürftige Person zurzeit einnehmen.

Das Brandenburger Pflegetagebuch – Sinn und Zweck

Ein Wort zum DatenschutzEs liegt in der Natur der Pflege, dass sie sehr weit in die privatesten Bereiche des Lebens reicht. Deshalb ist es wichtig, sehr genau darauf zu achten, dass Informationen nur im Ein-verständnis der pflegebedürf tigen Person er-fasst und weitergegeben werden dürfen. Das Führen und die Weitergabe des Bran denburger Pflegetagebuchs oder von Aus zügen daraus dürfen nur mit der Einwilligung der zu pflegen-den Person erfolgen.

Mitarbeiterinnen und Mitarbei ter des MDK und der Pflegestützpunkte unterliegen einer stren-gen Schweigepflicht. Sie sind gesetzlich dazu verpflichtet, alle Informationen, die sie von Ihnen erhalten, unbedingt vertraulich zu behan-deln und grundsätzlich nur zu Ihnen bekannten Zwecken zu verwenden. Sie sollen möglichst selbst entscheiden, welche Information an wen weitergegeben werden darf. Weitere wichtige Hinweise finden Sie dazu auf Seite 32.

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7Brandenburger Pflegetagebuch6 Brandenburger Pflegetagebuch

Erzählen Sie der Gutachterin oder dem Gutachter des MDK BB, mit welchen Einschränkungen und täglichen Problemen bei der Pflege Sie zurecht-kommen müssen. So kann sich die Gutachterin oder der Gutachter ein umfassendes Bild von Ihrer Pflegesituation machen. Ver harmlosen oder beschönigen Sie den Hilfebedarf nicht, sondern schildern Sie wahrheitsgemäß kurz und knapp Ihre normale Alltagssituation.

Als pflegende Person eines demenzerkrankten Menschen können Sie um ein gesondertes Gespräch mit der Gutachterin oder dem Gutachter bitten, um nicht im Beisein der erkrankten Person über die tatsächliche Situation sprechen zu müs-sen. Es empfiehlt sich, dies vorher mit der Gutachterin oder dem Gutachter zu vereinbaren.

Ihr Medizinischer Dienst der Krankenver siche rung Berlin/Brandenburg

Der Umfang der Leistungspflicht der Pflege-versicherung richtet sich jeweils nach der festge-stellten Pflegestufe und dem Beauf sichtigungs- und Betreuungsbedarf und kann als Sach- oder Geldleistung sowie als Kombina tionsleistung bei ambulanter Pflege gewährt werden (die einzelnen Leistungen der Pflege versicherung entnehmen Sie bitte dem Ab schnitt 2.12, siehe S. 12).

Um eine Pflegestufe zu erhalten, muss der Hilfebedarf auf Dauer (voraussichtlich min-destens für 6 Monate) bestehen. Es zählt bei der Ein stufung in eine Pflegestufe nicht die er brachte Leistung, sondern der tatsächliche Bedarf. Ein Pflegebedarf von weniger als 45 Mi n uten Grundpflege täglich reicht grund-sätzlich nicht aus, um Leistungen der Pflege-stufe I zu erhalten.

Weiterhin können Leistungen der Pflege-versicherung unabhängig von der Einstufung in die entsprechende Pflegestufe aufgrund einer erheblichen Einschränkung der Alltags-kom petenz und damit eines erheblichen Bedarfs an allgemeiner Beaufsichtigung und Betreuung gewährt werden.

1.1 Stufe I – erhebliche PflegebedürftigkeitHierzu gehören Personen, die mindestens einmal täglich bei wenigstens zwei Verrichtungen im Bereich der Grundpflege (Körperpflege, Er näh-rung oder Mobilität, siehe S. 21 ff.) der Hilfe von mehr als 45 Minuten bedürfen und zusätzlich mehrfach in der Woche Hilfe bei der hauswirt-schaftlichen Verrichtung (siehe S. 25) benötigen.

Der Zeitaufwand muss im Tagesdurch schnitt min-destens 90 Minuten betragen, wobei auf die Grundpflege mehr als 45 Minuten entfallen müssen.

1.2 Stufe II – SchwerpflegebedürftigkeitHierzu gehören Personen, die bei der Grundpflege (Körperpflege, Ernährung oder Mobilität) mindes-tens dreimal täglich zu verschiedenen Tageszeiten der Hilfe bedürfen und zusätzlich mehrfach in der Woche Hilfe bei der hauswirtschaftlichen Ver-sorgung benötigen.

Der Zeitaufwand für die Hilfe bei der Grundpflege und der hauswirtschaftlichen Versorgung muss im Tagesdurchschnitt mindestens 3 Stunden betra-gen, wobei auf die Grundpflege mindestens 2 Stunden entfallen müssen.

1.3 Stufe III – SchwerstpflegebedürftigkeitHierzu gehören Personen, die im Bereich der Grundpflege (Körperpflege, Ernährung oder Mobilität) täglich innerhalb der 24 Stunden, d. h. auch nachts von 22:00 Uhr bis 6:00 Uhr, der Hilfe bedürfen und zusätzlich mehrfach in der Woche Hilfe bei der hauswirtschaftlichen Versorgung benötigen.

Der Zeitaufwand für die Hilfe bei der Grundpflege und der hauswirtschaftlichen Versorgung muss im Tagesdurchschnitt mindestens 5 Stunden betra-gen, wobei auf die Grundpflege mindestens 4 Stunden entfallen müssen.

1.4 HärtefallEin Härtefall liegt vor, wenn ein außergewöhnlich hoher bzw. intensiver Pflegeaufwand vorliegt, der bei den täglich durchzuführenden Pflege maß-nahmen das übliche Maß der Grund ver sorgung bei der Pflegestufe III übersteigt (z. B. bei Wach-koma, Krebserkrankung im Endstadium).

1Pflegebedürftigkeit und Beaufsichtigungs-

und Betreuungsbedarf

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9Brandenburger Pflegetagebuch8 Brandenburger Pflegetagebuch

1.5 Sogenannte „Pflegestufe 0“Seit dem 01.01.2013 erhalten Menschen, die aufgrund einer geistigen Behinderung, einer psychischen Erkrankung oder demenzbedingter Fähigkeitsstörungen einen erheblichen Bedarf an allgemeiner Beaufsichtigung und Betreuung haben und bei denen durch den MDK BB eine erhebliche Einschränkung der Alltags kompe- tenz festgestellt wurde, Leistungen der Pflege-versicherung, auch wenn ihr Pflegebedarf unter-halb des Umfangs der Pflegestufe I liegt (im Folgenden „Pflegestufe 0“ genannt).

1.6 Besonderheit bei KindernFür die Einstufung der Pflegebedürftigkeit ei - nes Kindes ist ausschlaggebend, wie viel mehr Pflege es im Vergleich zu einem ge sunden gleichal trigen Kind benötigt.

1.7 Besonderheiten bei der Begutachtung – am Beispiel Demenz

Bei Menschen mit Demenz ist der Hilfe- und Unterstützungsbedarf nicht immer sofort erkenn-bar. In vertrauter Umgebung, bei der Kon takt-aufnahme mit der Gutachterin oder dem Gut-achter, können Demenzkranke zunächst orien tiert und unauffällig wirken, sodass die Ein schrän-kungen der seelisch-geistigen Leis tungsfähigkeit nicht deutlich werden („erhaltende Fassade“). Zudem sind die Betroffenen nicht immer in der Lage, verlässliche Angaben zu ihrer Pflegesitua-tion zu machen.

Die Gestaltung einer entspannten Begut ach-tungssituation und die ergänzenden Angaben der Angehörigen sind deshalb von besonderer Bedeutung. Im Pflegetagebuch sollte deshalb der

Zeitaufwand für Beaufsichtigung und Anleitung bei den einzelnen Verrichtungen (siehe S. 21 ff.) individuell erhoben werden.

Dabei ist bei der Zeitbemessung für die Pflege die gesamte Zeit zu berücksichtigen, die für die Erledigung der Verrichtung einschließlich Unter-brechungen benötigt wird. Entfernt sich z. B. ein unruhiger demenzkranker Mensch beim Wa -schen aus dem Badezimmer, so ist auch die benötigte Zeit für ein beruhigendes Gespräch, das die Fortsetzung des Waschens ermöglicht, zu berücksichtigen.

Stehen z. B. depressive Verstimmungen oder Situations verkennung im Vordergrund der aktuel-len Befindlichkeit, so muss zeitaufwendige und qualifizierte Umstimmungs- und Motivationsarbeit geleistet werden. Erst dann ist eine Durchführung der Verrichtungen des täglichen Lebens auf Dauer möglich.

Auch die nächtlichen Hilfestellungen bei den Verrichtungen wie z. B. dem Toilettengang sollten erfasst werden. Diese „pflegeerschwerenden Faktoren“ (siehe S. 20) sollten Sie im Pflege-tagebuch kurz notieren, um der Gutachterin bzw. dem Gutachter das Ausmaß der geistigen Leistungseinschränkung deutlich zu machen.

Beispiel:Ihre Mutter lässt sich beim Anziehen schlecht helfen. Sie weigert sich, die Sachen anzuzie-hen, die Sie bereitgelegt haben. Sie müssen sie geduldig und ruhig überzeugen, sich anzuziehen. Dadurch dauert das Anziehen länger als vorgesehen.

1.8 Besonderer Bedarf an Beaufsichtigung und Betreuung – Begutachtung der eingeschränkten Alltagskompetenz

Im Rahmen der Begutachtung schätzt die Gutachterin bzw. der Gutachter ein, ob bei dem pflegebedürftigen Menschen ein erheblicher Bedarf an allgemeiner Beaufsichtigung und Betreuung vorliegt. Unter bestimmten Voraus-setzungen können damit zusätzliche Betreu-ungsleistungen gewährt werden, mit denen die häusliche Versorgung ergänzt und unterstützt werden kann.

Von einer erheblichen Einschränkung der All-tagskompetenz kann ausgegangen werden, wenn die zu betreuende Person z. B. eigene körperliche und seelische Gefühle oder Bedürfnisse nicht erkennt, wenn sie unfähig ist, den Tagesablauf eigenständig zu planen und zu strukturieren, oder wenn sie wegen gestörter Hirnfunktionen (Beeinträchtigung des Gedächt nisses, herabge-setztes Urteilsvermögen) soziale Alltagssitua-tionen nicht mehr bewältigen kann (siehe S. 31).

Zur Pflegebedürftigkeit und zum Be auf sich-tigungs- und Betreuungsbedarf beraten Sie ausführlich die Beraterinnen und Berater der Pflegestützpunkte in Ihrer Nähe.

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11Brandenburger Pflegetagebuch10 Brandenburger Pflegetagebuch

Im Rahmen der Leistungen der Pflegeversiche-rung werden Pflegegeld, Pflegesachleistungen und Kombinationsleistungen unterschieden. Ver-sicherte können auch Leistungen der Pflege-versicherung erhalten, wenn der Pflegebedarf unterhalb des Umfangs der Pflegestufe I liegt. Die sogenannte Pflegestufe 0 wird bei einem erheb-lichen Bedarf an allgemeiner Beaufsichtigung und Betreuung sowie bei der Feststellung einer Einschränkung der Alltagskompetenz für die ambulante Pflege gewährt. Die Leistungen der Pflegestufe I und II in der ambulanten Versorgung werden bei Vorliegen einer erheblichen Ein-schränkung der Alltagskompetenz erhöht.

2.1 PflegegeldleistungenDas Pflegegeld soll den Pflegebedürftigen in die Lage versetzen, Angehörigen, Lebenspartnern und sonstigen Pflegepersonen eine materielle Anerkennung zukommen zu lassen. Voraus set-zung ist die Pflege in häuslicher Umgebung. Je nach Pflegestufe muss halbjährlich (Pflegestufe I und II) oder quartalsweise (Pflegestufe III) ein Beratungsbesuch eines selbst gewählten ambu-lanten Pflegedienstes erfolgen.

2.2 PflegesachleistungenPflegebedürftige haben einen Anspruch auf die Erbringung einer Dienstleistung durch einen ambulanten Pflegedienst. Die Pflege darf nur von Pflegediensten erbracht werden, die einen Vertrag mit der Pflegekasse haben. Der Pflegedienst wird von der zu pflegenden Person ausgesucht. Der Pflegebedürftige kann selbst bestimmen, in wel-cher Weise und zu welchen Zeiten er die Pflegeleistung in Anspruch nehmen will.

2.3 KombinationsleistungenSchöpft der Pflegebedürftige die ihm zustehende Pflegesachleistung entsprechend seiner Pflege-stufe nicht in vollem Umfang aus, hat er daneben Anspruch auf ein anteiliges Pflege geld und

sollte die Leistungen als Kombi nations leistungen beantragen, z. B. 80 % Pflege sach leistung, dann 20 % Pflegegeld.

2.4 Teilstationäre PflegeKann die häusliche Pflege eines Pflegebedürftigen nicht in ausreichendem Umfang sichergestellt werden, besteht ein Anspruch auf teilstationäre Pflege in zugelassenen Einrichtungen der Tages- und Nachtpflege. Die teilstationäre Pflege kann auch an einzelnen Wochentagen geleistet wer-den. Bei Pflegestufe 0 sollte die Beratung der Pflegestützpunkte hinsichtlich der Finanzierung hinzugezogen werden.

Diese Leistung kann mit anderen Leistungen der Pflegekasse kombiniert werden und ist zeitlich nicht begrenzt.

2.5 VerhinderungspflegeIst die Pflegeperson, z. B. durch Urlaub oder Krankheit, an der Pflege gehindert, hat die pflege-bedürftige Person für diese Zeit Anspruch auf Ersatzpflege. Voraussetzung hierfür ist, dass die pflegebedürftige Person mindestens 6 Monate in ihrer häuslichen Umgebung gepflegt worden ist. Als Ersatzpflege kann eine Privatperson und/oder ein ambulanter Pflegedienst, auch stundenweise und über das ganze Jahr verteilt, beansprucht werden. Ebenso ist es möglich, eine Pflegeein-richtung zu nutzen. Bei Inanspruchnahme der Verhinderungspflege wird das Pflegegeld entspre-chend der Pflegestufe zu 50 % für bis zu 28 Tage pro Jahr weitergezahlt.

Der Anspruch ist grundsätzlich pro Kalender-jahr auf 4 Wochen und einen Gesamtbetrag von 1.550 € begrenzt.

2.6 KurzzeitpflegeKann die häusliche Pflege vorübergehend nicht sichergestellt werden und reicht auch die teilsta-tionäre Pflege nicht aus, so besteht Anspruch auf Pflege in einer vollstationären Pflegeeinrichtung. Dies gilt insbesondere bei der Bewältigung von Krisensituationen bei der häuslichen Pflege oder übergangsweise im Anschluss an eine Kran-kenhausbehandlung, wo für eine begrenzte Zeit eine vollstationäre Versorgung in einer Pflege-einrichtung notwendig wird. Bei Inanspruchnahme der Kurzzeitpflege wird das Pflegegeld entspre-chend der Pflegestufe zu 50 % für bis zu 28 Tage pro Jahr weitergezahlt. Diese Regelungen gelten auch bei Pflegestufe 0.

Der Anspruch ist grundsätzlich pro Kalender-jahr auf 4 Wochen und einen Gesamtbetrag von 1.550 € begrenzt.

2.7 Vollstationäre PflegePflegebedürftige haben Anspruch auf Pflege in einer vollstationären Pflegeeinrichtung, wenn eine häusliche oder teilstationäre Pflege nicht oder nicht mehr möglich ist. Folgende Pflegebeträge werden für die jeweiligen Pflegestufen monatlich gezahlt:

Pflegestufe I = 1.023 €Pflegestufe II = 1.279 €Pflegestufe III = 1.550 €

2.8 Zusätzliche BetreuungsleistungenFür Pflegebedürftige mit besonderem Betreu-ungsbedarf (bei Demenzerkrankung, geistiger Behinderung oder psychischer Erkrankung) kön-nen zusätzliche Betreuungsleistungen für häus-liche Pflege beantragt werden. Zusätzliche Betreu ungsleistungen sind z. B. Helferinnen- und Helferkreise. Unter Anleitung einer Fachkraft unterstützen ehrenamtliche Helferinnen und Helfer Menschen mit einer eingeschränkten Alltagskompetenz zu Hause oder in Gruppen.

Mit zusätzlichen Betreuungsleistungen können aber auch die Tages-, Nacht- und Kurzzeitpflege aufgestockt werden. Diese Betreuungsleistungen sollen helfen, die soziale Begleitung (z. B. zu Einzel- und Gruppenaktivitäten) besser sicherzu-stellen. Grundpflege (Körperpflege, Ernährung und Mobilität) und hauswirtschaftliche Hilfen in der Häuslichkeit zählen nicht als zusätzliche Betreuungsleistungen. Ziele der zusätzlichen Betreuungsleistungen sind die Förderung von Alltagskompetenzen und die Entlastung der pfle-genden Angehörigen.

Je nach Bedarf werden 100 € bzw. 200 € mo-natlich für zusätzliche Betreuungsleistungen gezahlt.

2.9 PflegehilfsmittelPflegehilfsmittel werden unterschieden nach zum Verbrauch bestimmten und technischen Pro-dukten. Die Pflegehilfsmittel müssen zur Er -leichterung der Pflege oder zur Linderung der Beschwerden des pflegebedürftigen Menschen beitragen oder ihm eine selbstständigere Le -bensführung ermöglichen.

Die Pflegekassen sind lediglich für die Versor -gung mit Pflegehilfsmitteln im häuslichen Be reich zuständig, nicht für die Versorgung in Pflege-heimen. Gegenstände, die zum allgemeinen Lebensbedarf oder zu den Kosten der normalen Lebenshaltung gehören, zählen nicht zum Leistungskatalog der sozialen Pflegever siche-rung. Bei solchen Produkten handelt es sich um Gebrauchsgegenstände, die der Eigen ver ant-wortung der versicherten Personen zuzurechnen sind.

Für zum Verbrauch bestimmte Pflegehilfs -mittel, wie z. B. Desinfektionsmittel, Einmal-hand schuhe, Bettschutzeinlagen, werden bis zu 31 € monatlich gezahlt. Technische

Leistungen der Pflegeversicherung2

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13Brandenburger Pflegetagebuch12 Brandenburger Pflegetagebuch

Hilfs mittel, wie z. B. Rollstühle, Pflegebetten, Hebegeräte, wer den unter Abzug eines Eigenanteils (höchs tens 25 € pro technisches Hilfsmittel) von den Pflegekassen finanziert.

2.10 Maßnahmen zur Verbesserung des Wohnumfeldes

Die Pflegekassen können finanzielle Zuschüsse zur Wohnraumanpassung gewähren, wenn da-durch die Pflege erleichtert oder ermöglicht wird bzw. die Selbstständigkeit erhöht wird. Diese Maßnahmen gelten auch bei Pflegestufe 0.

Die Zuschüsse dürfen den Betrag von 2.557 € je Maßnahme nicht übersteigen. Das Ein-kommen der pflegebedürftigen Person wird hierbei nicht überprüft.

2.11 Pflegerische Versorgung in Wohnge-meinschaften

Pflegebedürftige, die Pflegegeld und/oder Pflege-sachleistungen beziehen, können einen Zuschlag von 200 € monatlich erhalten, wenn sie in einer ambulant betreuten Wohngemeinschaft von min-destens drei Pflegebedürftigen leben. Vorausset-zung ist, dass eine Pflegekraft in dieser Wohn-gemeinschaft tätig ist und zusätzliche organisato-rische, verwaltende oder pflegerische Tätig keiten verrichtet. Diese Regelung gilt aber ausdrücklich nur für Wohn gemeinschaften, in denen Pflege- und Betreuungsleistungen frei wählbar sind.

Zu Leistungen der Pflegeversicherung bera-ten Sie gern die Beraterinnen und Berater der Pflegestützpunkte in Ihrer Nähe.

2.12 Leistungsbeträge der Pflegeversiche-rung im Überblick

In den nachfolgenden Tabellen finden Sie die aktuellen Sätze für das Pflegegeld und für die Pflegesachleistung. Bei Vorliegen einer erheb-lichen Einschränkung der Alltagskompetenz und erheblichem Bedarf an allgemeiner Beauf-sichtigung und Betreuung erhöht sich das Pflegegeld bzw. die Pflegesachleistung.

Folgende Leistungen können monatlich gewährt werden:

Pflegestufe I Pflegestufe II Pflegestufe III

Pflegegeld (häusliche Pflege) 235 € 440 € 700 €

Pflegesachleistung (ambulanter Pflegedienst) 450 € 1.100 € 1.550 €

Stationäre Pflege (Pflegeeinrichtung) 1.023 € 1.279 € 1.550 €

Teilstationäre Tages- oder Nachtpflege 450 € 1.100 € 1.550 €

Pflegestufe I Pflegestufe II Pflegestufe III

Verhinderungspflege 1.550 € 1.550 € 1.550 €

Kurzzeitpflege 1.550 € 1.550 € 1.550 €

Zuschuss für wohnumfeld-verbessernde Maßnahmen 2.557 € 2.557 € 2.557 €

„Pflege stufe 0“ Pflegestufe I Pflegestufe II Pflegestufe III

Pflegegeld 120 € 305 € 525 € 700 €

Pflege sach-leistung 225 € 665 € 1.250 € 1.550 €

Im Härtefall können in der Pflegestufe III bei sta-tionärer Pflege und bei ambulanter Pflege (Pflege-sachleistung) 1.918 € gewährt werden. Folgende erhöhte Leistungsbeträge für Menschen mit er-

heblich eingeschränkter Alltagskompetenz, die zu Hause gepflegt oder betreut werden, können monatlich gewährt werden:

Folgende Leistungen können jährlich gewährt werden:

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Im Regelfall ist die antragstellende Person (pflegebedürftige oder betreuende Person) spä-testens 5 Wochen nach Eingang des Antrags bei der zuständigen Pflegekasse über die Ent-scheidung der Pflegekasse zu informieren. Dadurch sollen pflegebedürftige Menschen und ihre Angehörigen schnelle Entscheidungen über die von ihnen beantragten Leistungen erhalten, um die Pflege zeitnah organisieren zu können.

In besonderen Pflegesituationen gibt es auch verkürzte Begutachtungsfristen, z. B. wenn die Antragstellerin oder der Antragsteller sich im Krankenhaus befindet und nicht mehr nach Hause entlassen werden kann.

Erteilt die Pflegekasse den schriftlichen Be scheid über den Antrag nicht innerhalb von 5 Wochen nach Eingang des Antrags oder wird eine ver-kürzte Begutachtungsfrist nicht eingehalten, hat die Pflegekasse nach Fristablauf für jede begon-nene Woche der Fristüberschreitung unverzüg -lich 70 € an die antragstellende Person zu zahlen. Dies gilt nicht, wenn die Pflegekasse die Ver-zögerung nicht selbst zu vertreten hat oder wenn sich die Antragstellerin oder der Antrag steller in einer stationären Pflegeeinrichtung befindet und bereits mindestens Pflegestufe I hat.

Antragstellende haben das Recht darauf, dass ihnen mit dem Bescheid der Pflege-kassen auch das der Entscheidung zugrunde liegende Gutachten übermittelt wird. Bei der Begut achtung muss erfragt werden, ob das Gut achten übermittelt werden soll, ebenso kann das Gutachten auch im Nachhinein angefordert werden. Mit dem Leistungs-bescheid erhalten Antragstellende auch eine gesonderte Reha bilitationsempfehlung, die im Rahmen der Pfle gebegutachtung automa-tisch erhoben wird.

4.1 Art, Zeit und Dauer der HilfeDie Pflege umfasst viele einzelne Tätigkeiten, die für die Feststellung des Pflegebedarfs wichtig sind. Für die Feststellung der Pflegebedürftigkeit und die Zuordnung zu einer Pflegestufe muss die Gutachterin oder der Gutachter Ihren individuellen Hilfebedarf berücksichtigen. Zur Orientierung die-nen hierfür die „Zeitorientierungswerte“ (siehe S. 18). Diese stellen jedoch keine verbindlichen Vorgaben dar und entbinden die Gutachterin oder den Gutachter nicht davon, in jedem Einzelfall den Zeitaufwand für den Hilfebedarf bei der Grundpflege (Körperpflege, Ernährung, Mobilität) individuell festzustellen.

4.2 Unterschiedliche Formen der HilfeManche pflegebedürftige Menschen können vie-les noch selbst erledigen, andere benötigen Unterstützung oder die komplette Übernahme der Tätigkeiten durch eine Pflegeperson. Um die Form der Hilfestellungen zu dokumentieren, kreu-zen Sie diese bitte auf der jeweiligen Tagebuch-seite (Erhebungsbogen, siehe S. 21 ff.) an.

NH = Nächtlicher HilfebedarfWenn der Hilfebedarf rund um die Uhr zu ver - schiedenen Tageszeiten (6:00 Uhr bis 22:00 Uhr) und zusätzlich mindestens einmal zur Nachtzeit (22:00 Uhr bis 06:00 Uhr) vorliegt.

Beispiel Anleitung und Beaufsichtigung:Ihr Vater könnte sich rein körperlich im Prinzip noch alleine waschen – außer eventuell den Rücken. Aber er braucht Hilfe, weil er auf-grund seiner Demenz die Waschreihenfolge durch einanderbringt. Sie müssen die ganze Zeit dabei bleiben und zu jedem einzelnen Schritt auffordern. Wenn Sie weggehen, würde er seine Handlungen nicht fortsetzen können.

4.3 BemerkungenAuf den Vorlagen des Pflegetagebuchs (Erhe-bungsbogen, siehe S. 21 ff.) ist bei jeder Ver-richtung auch ein Freifeld für Bemerkungen vor-gesehen. Tragen Sie hier bitte kurze und klar gefasste wesentliche Hinweise im Hinblick auf die Begutachtung ein. Damit können Rückfragen ver-mieden und wesentliche Hinweise auf den Pflege-ablauf gegeben werden. Fügen Sie im Falle der Pflege eines Menschen mit eingeschränkter Alltagskompetenz in diesem Feld auch pflege-erschwerende Faktoren kurz an.

Bearbeitungs- und Begutachtungsfristen3 4Ausfüllen des Pflegetagebuchs

U

Wenn der Pflegebedürftige Verrich-tungen grundsätzlich selbstständig erledigen kann, jedoch z. B. bei der Vorbereitung oder Nachbereitung unter stützt werden muss. (Unter-stützung)

Wenn der Pflegebedürftige eine Hilfe zur Vollendung einer teilweise selbst-ständig erledigten Verrichtung benö-tigt und die Pflegeperson Teile der Ver rich tung des täglichen Lebens über nehmen muss. (Teilweise Über-nahme)

Wenn die Pflegeperson die Verrich-tungen des täglichen Lebens vollstän-dig übernimmt, da der Pflegebedürftige nicht in der Lage ist, die Verrichtungen selbst auszuführen. (Vollständige Übernahme)

A / B

Wenn die Hilfe die Anleitung oder Beaufsichtigung bei den gewöhnli-chen Verrichtungen umfasst. Dies gilt insbesondere bei geistig behin-derten, psychisch kranken sowie demenzerkrankten Menschen.

Page 10: 349-3491 L140123 Broschüre€¦ · 8 Brandenburger Pflegetagebuch Brandenburger Pflegetagebuch 9 1.5 Sogenannte „Pflegestufe 0“ Seit dem 01.01.2013 erhalten Menschen, die aufgrund

17Brandenburger Pflegetagebuch16 Brandenburger Pflegetagebuch

Hinweis: Für die Anerkennung der Pflegestufe I benötigen Sie täglich mehr als 45 Minuten Unterstützungsbedarf im Bereich der Grund-pflege (Körperpflege, Ernährung und Mobilität).

5.1 Körperpflege Waschen/Duschen/Baden: Zu den Verrichtun-gen gehört das Waschen des Körpers am Waschbecken, in der Dusche oder Badewanne sowie mit einer Waschschüssel am Bett. Auch das Zurechtlegen der Waschutensilien und das Haarewaschen und -föhnen gehören in diesen Bereich.

Zahnpflege: Vorbereitung, Zähneputzen, Rei-nigung des Mundraumes und des Zahn er-satzes.

Kämmen: Haare kämmen und bürsten, Perücke oder Toupet richten. Das Legen von Frisuren (z. B. Dauerwelle) gehört nicht dazu.

Rasieren: Nass- und Trockenrasur sowie die entsprechende Gesichtspflege. Bei Frauen kann auch nur die Gesichtspflege berücksich -tigt werden. Schminken gehört nicht dazu.

Darm- und/oder Blasenentleerung: Hierzu gehö-ren die Kontrolle von Blasenentleerung, Stuhlgang sowie ggf. die Reinigung und Versorgung eines künstlich geschaffenen Darmausganges. Intim-hygiene, Richten der Kleidung und das Säubern eines Toilettenstuhls oder einer Urinflasche wer-den hier berücksichtigt. Die Hilfe beim Gang zur Toilette fällt unter Mobilität.

5.2 Ernährung Mundgerechte Zubereitung: Dies umfasst alle Tätigkeiten, die nur zur unmittelbaren Vor-bereitung der Nahrungsaufnahme dienen, z. B. das Zerkleinern der Speisen. Das Zubereiten der Nahrung hingegen gehört zur hauswirt-schaftlichen Versorgung und wird hier nicht berücksichtigt.

Aufnahme der Nahrung/Sondenkost: Zur Nah -rungsaufnahme gehören die Verabreichung von

fester und flüssiger Nahrung sowie die Er -nährung über eine liegende Ernährungs sonde (einschließlich der Pflege der Sonde); dies umfasst auch die Aufforderung zur Nah rungs-aufnahme und zum regelmäßigen Trinken. Die Insulinversorgung bei Diabetikern zählt nicht zur Nahrungsaufnahme.

5.3 Mobilität Aufstehen und Zubettgehen: Hierunter fallen alle Hilfestellungen beim Aufstehen und Zu -bettgehen sowie auch das Umlagern, sofern nicht gleichzeitig eine andere Grundpflege geleistet wird.

An- und Auskleiden: Kleidung aussuchen, aus dem Schrank holen, alle notwendigen Handgriffe wie das Öffnen und Verschließen von Ver-schlüssen. Auch das Anziehen von Korsetts oder Prothesen zählt dazu.

Gehen/Treppensteigen: Hier wird die Unter-stützung beim Gehen innerhalb der Wohnung angerechnet, wenn dies zur Körperpflege oder zum Essen und Trinken erforderlich ist. Bei Roll - stuhlfahrern gilt auch der Unterstüt zungs bedarf bei der Benutzung des Rollstuhls. Die Vorgabe von Zeitorien tierungswerten ist aufgrund der unterschiedlichen Wegstrecken, die seitens der Antrag stellerin oder des Antrag stellers im Rah-men der gesetzlich definierten Verrich tungen zu bewältigen sind, nicht möglich.

Verlassen und Wiederaufsuchen der Woh - nung/Pflegeeinrichtung: Dies wird nur ange-rechnet, wenn die pflegebedürftige Person die Wohnung zwingend verlassen muss, der gesetzliche Anspruch besteht und das Verlassen der Wohnung regelmäßig für einen Zeitraum von mindestens 6 Monaten und mindestens einmal pro Woche erfolgt, z. B. im Zusam - menhang mit Arzt besuchen, Dialyse, Chemo- oder Strahlen therapie oder anderen therapeuti-schen Hilfen, die ärztlich verordnet sind. Die Zeiten sind individuell zu erheben.

Bei Wartezeiten im Zu sammenhang mit dem Aufsuchen von Ärzten und Therapeuten können bis zu 45 Minuten angesetzt werden.

5.4 Hauswirtschaftliche Versorgung Einkaufen: Dies beinhaltet das Planen und Ein-kaufen von Lebens-, Reinigungs- und Kör per-pflegemitteln.

Kochen: Das Kochen umfasst die gesamte Vor- und Zubereitung der Nahrung, das Aufstellen eines Speiseplans und das portionsgerechte Vorgeben.

Reinigung der Wohnung: Das Reinigen aller Fußböden, Möbel, Fenster und Haushaltsgeräte im Wohnbereich des zu Pflegenden.

Spülen: Reinigen und Trocknen des Geschirrs, des Bestecks und der Kochutensilien, die der Pflegende gebraucht.

Wechseln und Waschen der Kleidung: Dieser Punkt umfasst die gesamte Pflege von Wäsche und Kleidung, also auch das Ausbessern, Bügeln, Einsortieren in den Schrank sowie das Beziehen der Betten.

Beheizen der Wohnung: Sofern erforderlich, umfasst das Beheizen auch die Beschaffung und Entsorgung des Heizmaterials.

5.5 Zeitorientierungswerte Für die Anerkennung der Pflegestufe I benötigen Sie täglich mehr als 45 Minuten Unter stützungs-bedarf im Bereich der Grundpflege (Körperpflege, Mobilität und Ernährung). Eine Übersicht zu den Zeit orientierungswerten für die einzelnen Ver-richtungen finden Sie auf der nächsten Seite.

Noch ein Hinweis für Sie: Bei der Festlegung der Zeitorientierungswerte wurde von einer vollständigen Übernahme (VÜ) der Verrich-tung durch eine Laienpflegekraft ausgegan-gen. Ist bei Ihnen eine andere Form der Über-nahme erforderlich (z. B. die teilweise Über-nahme = TÜ), so können diese Werte abwei-chen.

Verrichtungen und Zeitorientierungswerte5

Page 11: 349-3491 L140123 Broschüre€¦ · 8 Brandenburger Pflegetagebuch Brandenburger Pflegetagebuch 9 1.5 Sogenannte „Pflegestufe 0“ Seit dem 01.01.2013 erhalten Menschen, die aufgrund

19Brandenburger Pflegetagebuch18 Brandenburger Pflegetagebuch

Übersicht der Zeitorientierungswerte

Verrichtung Zeitwert

Waschen/Duschen/BadenGanzkörperwäsche 20 – 25 Min.Waschen Oberkörper 8 – 10 Min.Waschen Unterkörper 12 – 15 Min.Waschen Hände/Gesicht 1 – 2 Min.Duschen 15 – 20 Min.Baden 20 – 25 Min.Zahnpflege Bis 5 Min.Kämmen 1 – 3 Min.Rasieren 5 – 10 Min.Darm- und/oder BlasenentleerungWasserlassen (Intimhygiene, Toilettenspülung) 2 – 3 Min.Stuhlgang (Intimhygiene, Toilettenspülung) 3 – 6 Min.Richten der Bekleidung 2 Min.Wechseln von Inkontinenzmaterial 4 – 6 Min.Wechseln von Inkontinenzmaterial (Intimhygiene, Entsorgung nach Stuhlgang) 7 – 10 Min.Wechsel kleiner Vorlagen 1 – 2 Min.Wechsel/Entleeren des Urinbeutels 2 – 3 Min.Wechsel/Entleeren des Stomabeutels 3 – 4 Min.Mundgerechte ZubereitungMundgerechte Zubereitung (einschließlich Bereitstellen eines Getränkes) 2 – 3 Min.

Nahrungsaufnahme oral 15 – 20 Min.Sondenkost 15 – 20 Min.Aufstehen und ZubettgehenEinfache Hilfe beim Aufstehen/Zubettgehen 1 – 2 Min.Umlagern 2 – 3 Min.An- und Auskleiden Ankleiden gesamt 8 – 10 Min.Ankleiden Oberkörper/Unterkörper 5 – 6 Min.Entkleiden gesamt 4 – 6 Min.Entkleiden Oberkörper/Unterkörper 2 – 3 Min.

Grun

dpfle

geEr

nähr

ung

Mobi

lität

6Checkliste für die Begutachtung

Mit der pflegebedürftigen Person ist bespro-chen, ob und wenn ja, wer bei der Pflege be-gutachtung anwesend ist.

Zwei Pflegetage sind mithilfe des Er he-bungsbogens zur Bemessung des Pflege-bedarfs dokumentiert.

Aktuelle Befunde und Arztbriefe (Kranken-haus/Reha) liegen vor.

Pflegedokumentation (ambulanter Pflege-dienst) liegt vor.

Medikamentenübersicht liegt vor.

Adressen der behandelnden Ärzte/Thera-peuten sind griffbereit.

Die Pflegekasse ist über Betreuende/Be -vollmächtigte (Anschrift und Telefon nummer) informiert.

Wichtige Fragen an die Gutachterin oder den Gutachter sind notiert.

Die Einverständniserklärung der pflegebedürf-tigen Person und die allgemeinen Erklä rungen zum Datenschutz wurden zur Kenntnis genommen (siehe S. 32).

Zustimmung zur Weitergabe der erhobenen Daten ist erfolgt.

Zustimmung zur Nachfrage ist erfolgt.

Notizen

Page 12: 349-3491 L140123 Broschüre€¦ · 8 Brandenburger Pflegetagebuch Brandenburger Pflegetagebuch 9 1.5 Sogenannte „Pflegestufe 0“ Seit dem 01.01.2013 erhalten Menschen, die aufgrund

21Brandenburger Pflegetagebuch20 Brandenburger Pflegetagebuch

Beispiel:Ihr Ehemann hat eine Demenz und weigert sich fast jeden Morgen, ins Bad zum Waschen zu gehen. Er versteht nicht, was Sie von ihm wollen, und drängt aus der Tür und setzt sich ins Wohnzimmer, obwohl er eine nasse Unter - hose bzw. Einlage anhat. Nur durch gutes Zu -

reden, einen Kaffee und Anstimmen seines Lieb-lingsliedes lässt er sich nach mehreren Versuchen darauf ein, dass Sie ihn ausziehen können. Die ses Verhalten gilt als pflege-erschwerender Fak tor.

Pflegeerschwerende Faktoren 7

Pflegeerschwerende Faktoren, die sich auf eine oder mehrere Verrichtungen auswirken, können hier dokumentiert werden.

Körpergewicht (deutliches Untergewicht, Kör-per gewicht der pflegebedürftigen Person über 80 kg)

Kontrakturen/Einsteifung großer Gelenke, Fehlstellung der Extremitäten

hochgradige Spastik

einschießende unkontrollierte Bewegungen

Schluckstörung/Störungen der Mundmotorik, Atemstörung

pflegebedürftige Person wehrt sich gegen Pflege, aggressives Verhalten

starke/chronische therapieresistente Schmer-zen

pflegebehindernde räumliche Verhältnisse

zeitaufwendiger Hilfsmitteleinsatz

zusätzlich zur Grundpflege verrichtungsbezo-gene krankheitsspezifische Pflege maßnah-men wie z. B. das Anziehen von Kompres-sionsstrümpfen

Einreibungen mit speziellen Salben, Sekret-absaugungen

Körperpflege

Verrichtungen Häufigkeit pro

Tag/Nacht

Häufigkeit pro

Woche

Form der Hilfe

(bitte ankreuzen)Bemerkungen zu den

Verrichtungen (z. B. Zeitaufwand in Min.,

pflege erschwerende Faktoren, Besonderheiten, Nachtversorgung)

Ganzkörper -wäsche U TÜ VÜ A B

Teilwäsche Oberkörper U TÜ VÜ A B

Teilwäsche Unterkörper U TÜ VÜ A B

Teilwäsche Hände/Gesicht U TÜ VÜ A B

Duschen U TÜ VÜ A B

Baden U TÜ VÜ A B

Haare waschen U TÜ VÜ A B

Zahnpflege U TÜ VÜ A B

Kämmen U TÜ VÜ A B

Rasieren U TÜ VÜ A B

Name, Vorname:

Datum: Geburtsdatum:

8Pflegetagebuch – Erhebungsbogen zur

Bemessung des Pflegebedarfs

U = Unterstützung, TÜ = teilweise Übernahme, VÜ = vollständige Übernahme, A = Anleitung, B = Beaufsichtigung

Notizen

Tag 1

Page 13: 349-3491 L140123 Broschüre€¦ · 8 Brandenburger Pflegetagebuch Brandenburger Pflegetagebuch 9 1.5 Sogenannte „Pflegestufe 0“ Seit dem 01.01.2013 erhalten Menschen, die aufgrund

23Brandenburger Pflegetagebuch22 Brandenburger Pflegetagebuch

Pflegetagebuch – Erhebungsbogen zur Bemessung des Pflegebedarfs8

ErnährungKörperpflege (Darm- und Blasenentleerung)

U = Unterstützung, TÜ = teilweise Übernahme, VÜ = vollständige Übernahme, A = Anleitung, B = Beaufsichtigung

U = Unterstützung, TÜ = teilweise Übernahme, VÜ = vollständige Übernahme, A = Anleitung, B = Beaufsichtigung

Verrichtungen Häufigkeit pro

Tag/Nacht

Häufigkeit pro

Woche

Form der Hilfe

(bitte ankreuzen)Bemerkungen zu den

Verrichtungen (z. B. Zeitaufwand in Min.,

pflege erschwerende Faktoren, Besonderheiten, Nachtversorgung)

Mundgerechte Zubereitung U TÜ VÜ A B

Nahrungs- aufnahmeoral

U TÜ VÜ A B

Sondenkost U TÜ VÜ A B

Verrichtungen Häufigkeit pro

Tag/Nacht

Häufigkeit pro

Woche

Form der Hilfe

(bitte ankreuzen)Bemerkungen zu den

Verrichtungen (z. B. Zeitaufwand in Min.,

pflege erschwerende Faktoren, Besonderheiten, Nachtversorgung)

Wasserlassen U TÜ VÜ A B

Stuhlgang U TÜ VÜ A B

Richten der Bekleidung U TÜ VÜ A B

Wechseln von Inkontinenz- material/ Wasserlassen

U TÜ VÜ A B

Wechseln von Inkontinenz- material/ Stuhlgang

U TÜ VÜ A B

Wechseln klei-ner Vorlagen U TÜ VÜ A B

Wechseln bzw. Entleeren des Urinbeutels

U TÜ VÜ A B

Wechseln bzw. Entleeren des Stomabeutels

U TÜ VÜ A B

8Pflegetagebuch – Erhebungsbogen zur

Bemessung des Pflegebedarfs

Name, Vorname:

Datum: Geburtsdatum:

Tag 1

Name, Vorname:

Datum: Geburtsdatum:

Tag 1

Page 14: 349-3491 L140123 Broschüre€¦ · 8 Brandenburger Pflegetagebuch Brandenburger Pflegetagebuch 9 1.5 Sogenannte „Pflegestufe 0“ Seit dem 01.01.2013 erhalten Menschen, die aufgrund

25Brandenburger Pflegetagebuch24 Brandenburger Pflegetagebuch

Pflegetagebuch – Erhebungsbogen zur Bemessung des Pflegebedarfs8

Hauswirtschaftliche Verrichtungen

U = Unterstützung, TÜ = teilweise Übernahme, VÜ = vollständige Übernahme, A = Anleitung, B = Beaufsichtigung

Verrichtungen Häufigkeit pro

Tag/Nacht

Häufigkeit pro

Woche

Form der Hilfe

(bitte ankreuzen)Bemerkungen zu den

Verrichtungen (z. B. Zeitaufwand in Min.,

pflege erschwerende Faktoren, Besonderheiten, Nachtversorgung)

Einkaufen U TÜ VÜ A B

Kochen U TÜ VÜ A B

Bereitstellen der Nahrung U TÜ VÜ A B

Reinigung der Wohnung U TÜ VÜ A B

Spülen U TÜ VÜ A B

Wechseln/ Waschen der Kleidung

U TÜ VÜ A B

Beheizen der Wohnung U TÜ VÜ A B

8Pflegetagebuch – Erhebungsbogen zur

Bemessung des Pflegebedarfs

Mobilität

U = Unterstützung, TÜ = teilweise Übernahme, VÜ = vollständige Übernahme, A = Anleitung, B = Beaufsichtigung

Verrichtungen Häufigkeit pro

Tag/Nacht

Häufigkeit pro

Woche

Form der Hilfe

(bitte ankreuzen)Bemerkungen zu den

Verrichtungen (z. B. Zeitaufwand in Min.,

pflege erschwerende Faktoren, Besonderheiten, Nachtversorgung)

Aufstehen/ Zubettgehen U TÜ VÜ A B

Umlagern U TÜ VÜ A B

Ankleiden gesamt U TÜ VÜ A B

Ankleiden Unter-/Oberkörper

U TÜ VÜ A B

Entkleiden gesamt U TÜ VÜ A B

Entkleiden Unter-/Oberkörper

U TÜ VÜ A B

Gehen U TÜ VÜ A B

Stehen/Transfer U TÜ VÜ A B

Treppen steigen U TÜ VÜ A B

Verlassen/ Aufsuchen der Wohnung

U TÜ VÜ A B

Person, die das Pflegetagebuch führt (Name, Vorname):

Ich bin mit den Angaben der das Pflegetagebuch führenden Person einverstanden:

Unterschrift Pflegebedürftige bzw. Pflegebedürftiger Unterschrift Pflegetagebuchführerin bzw.Pflegetagebuchführer

Name, Vorname:

Datum: Geburtsdatum:

Tag 1

Name, Vorname:

Datum: Geburtsdatum:

Tag 1

Page 15: 349-3491 L140123 Broschüre€¦ · 8 Brandenburger Pflegetagebuch Brandenburger Pflegetagebuch 9 1.5 Sogenannte „Pflegestufe 0“ Seit dem 01.01.2013 erhalten Menschen, die aufgrund

27Brandenburger Pflegetagebuch26 Brandenburger Pflegetagebuch

Pflegetagebuch – Erhebungsbogen zur Bemessung des Pflegebedarfs8 8

Pflegetagebuch – Erhebungsbogen zur Bemessung des Pflegebedarfs

Körperpflege

U = Unterstützung, TÜ = teilweise Übernahme, VÜ = vollständige Übernahme, A = Anleitung, B = Beaufsichtigung

Verrichtungen Häufigkeit pro

Tag/Nacht

Häufigkeit pro

Woche

Form der Hilfe

(bitte ankreuzen)Bemerkungen zu den

Verrichtungen (z. B. Zeitaufwand in Min.,

pflege erschwerende Faktoren, Besonderheiten, Nachtversorgung)

Ganzkörper -wäsche U TÜ VÜ A B

Teilwäsche Oberkörper U TÜ VÜ A B

Teilwäsche Unterkörper U TÜ VÜ A B

Teilwäsche Hände/Gesicht U TÜ VÜ A B

Duschen U TÜ VÜ A B

Baden U TÜ VÜ A B

Haare waschen U TÜ VÜ A B

Zahnpflege U TÜ VÜ A B

Kämmen U TÜ VÜ A B

Rasieren U TÜ VÜ A B

Körperpflege (Darm- und Blasenentleerung)

U = Unterstützung, TÜ = teilweise Übernahme, VÜ = vollständige Übernahme, A = Anleitung, B = Beaufsichtigung

Verrichtungen Häufigkeit pro

Tag/Nacht

Häufigkeit pro

Woche

Form der Hilfe

(bitte ankreuzen)Bemerkungen zu den

Verrichtungen (z. B. Zeitaufwand in Min.,

pflege erschwerende Faktoren, Besonderheiten, Nachtversorgung)

Wasserlassen U TÜ VÜ A B

Stuhlgang U TÜ VÜ A B

Richten der Bekleidung U TÜ VÜ A B

Wechseln von Inkontinenz- material/ Wasserlassen

U TÜ VÜ A B

Wechseln von Inkontinenz- material/ Stuhlgang

U TÜ VÜ A B

Wechseln klei-ner Vorlagen U TÜ VÜ A B

Wechseln bzw. Entleeren des Urinbeutels

U TÜ VÜ A B

Wechseln bzw. Entleeren des Stomabeutels

U TÜ VÜ A B

Name, Vorname:

Datum: Geburtsdatum:

Tag 2

Name, Vorname:

Datum: Geburtsdatum:

Tag 2

Page 16: 349-3491 L140123 Broschüre€¦ · 8 Brandenburger Pflegetagebuch Brandenburger Pflegetagebuch 9 1.5 Sogenannte „Pflegestufe 0“ Seit dem 01.01.2013 erhalten Menschen, die aufgrund

29Brandenburger Pflegetagebuch28 Brandenburger Pflegetagebuch

Pflegetagebuch – Erhebungsbogen zur Bemessung des Pflegebedarfs8 8

Pflegetagebuch – Erhebungsbogen zur Bemessung des Pflegebedarfs

Ernährung

U = Unterstützung, TÜ = teilweise Übernahme, VÜ = vollständige Übernahme, A = Anleitung, B = Beaufsichtigung

Verrichtungen Häufigkeit pro

Tag/Nacht

Häufigkeit pro

Woche

Form der Hilfe

(bitte ankreuzen)Bemerkungen zu den

Verrichtungen (z. B. Zeitaufwand in Min.,

pflege erschwerende Faktoren, Besonderheiten, Nachtversorgung)

Mundgerechte Zubereitung U TÜ VÜ A B

Nahrungs- aufnahmeoral

U TÜ VÜ A B

Sondenkost U TÜ VÜ A B

Mobilität

U = Unterstützung, TÜ = teilweise Übernahme, VÜ = vollständige Übernahme, A = Anleitung, B = Beaufsichtigung

Verrichtungen Häufigkeit pro

Tag/Nacht

Häufigkeit pro

Woche

Form der Hilfe

(bitte ankreuzen)Bemerkungen zu den

Verrichtungen (z. B. Zeitaufwand in Min.,

pflege erschwerende Faktoren, Besonderheiten, Nachtversorgung)

Aufstehen/ Zubettgehen U TÜ VÜ A B

Umlagern U TÜ VÜ A B

Ankleiden gesamt U TÜ VÜ A B

Ankleiden Unter-/Oberkörper

U TÜ VÜ A B

Entkleiden gesamt U TÜ VÜ A B

Entkleiden Unter-/Oberkörper

U TÜ VÜ A B

Gehen U TÜ VÜ A B

Stehen/Transfer U TÜ VÜ A B

Treppen steigen U TÜ VÜ A B

Verlassen/ Aufsuchen der Wohnung

U TÜ VÜ A B

Name, Vorname:

Datum: Geburtsdatum:

Tag 2

Name, Vorname:

Datum: Geburtsdatum:

Tag 2

Page 17: 349-3491 L140123 Broschüre€¦ · 8 Brandenburger Pflegetagebuch Brandenburger Pflegetagebuch 9 1.5 Sogenannte „Pflegestufe 0“ Seit dem 01.01.2013 erhalten Menschen, die aufgrund

31Brandenburger Pflegetagebuch30 Brandenburger Pflegetagebuch

Pflegetagebuch – Erhebungsbogen zur Bemessung des Pflegebedarfs8 9

Erhebungsbogen Zusätzliche Betreuungsleistungen

Hauswirtschaftliche Verrichtungen

U = Unterstützung, TÜ = teilweise Übernahme, VÜ = vollständige Übernahme, A = Anleitung, B = Beaufsichtigung

Verrichtungen Häufigkeit pro

Tag/Nacht

Häufigkeit pro

Woche

Form der Hilfe

(bitte ankreuzen)Bemerkungen zu den

Verrichtungen (z. B. Zeitaufwand in Min.,

pflege erschwerende Faktoren, Besonderheiten, Nachtversorgung)

Einkaufen U TÜ VÜ A B

Kochen U TÜ VÜ A B

Bereitstellen der Nahrung U TÜ VÜ A B

Reinigung der Wohnung U TÜ VÜ A B

Spülen U TÜ VÜ A B

Wechseln/ Waschen der Kleidung

U TÜ VÜ A B

Beheizen der Wohnung U TÜ VÜ A B

Person, die das Pflegetagebuch führt (Name, Vorname):

Ich bin mit den Angaben der das Pflegetagebuch führenden Person einverstanden:

Unterschrift Pflegebedürftige bzw. Pflegebedürftiger Unterschrift Pflegetagebuchführerin bzw.Pflegetagebuchführer

Bitte kreuzen Sie das Zutreffende an, mehr-fache Antworten sind möglich.

Die pflegebedürftige Person hat einen erhebli-chen Beaufsichtigungs- und Betreuungsbedarf, da sie:

die Wohnung unkontrolliert verlässt (Weg-lauftendenzen), Bsp: Herausdrängen aus der Wohnung, planloses Umherlaufen in der Wohnung auch mit Verlassen der Wohnung

gefährdende Situationen verkennt oder verur-sacht, Bsp: Eingriffe in den Straßenverkehr, Verlassen der Wohnung in nicht witterungsan-gepasster Kleidung

mit gefährlichen Gegenständen oder poten-ziell gefährdenden Substanzen unsachge-mäß umgeht, Bsp: Trocknen von Wäsche im Backofen, Essen von Zigaretten, Essen von verdorbenen Lebensmitteln

sich tätlich oder verbal aggressiv in Ver-kennung der Situation verhält, Bsp: Bei ßen, Kratzen, Beschimpfungen, Zerstörung von fremdem Eigentum

sich nicht der Situation angepasst verhält (inadäquates situatives Verhalten), Bsp: exhi-bitionistische Tendenzen, lautes Schreien, Verschmieren von Kot, Urinieren in Wohn-räumen

sich gegen therapeutische und schützende Maßnahmen wehrt, Bsp: Verweigerung der Nahrungsaufnahme, Apathie, Ignorieren von Motivationsarbeit Hinweis: Die Therapieresistenz einer Depression oder Angststörung muss psychiatrisch gesichert sein.

eigene körperliche und seelische Gefühle oder Bedürfnisse nicht erkennt, Bsp: Verlust des Hunger- oder Durstgefühls, mangelndes Schmerzempfinden

wegen gestörter Hirnfunktionen (Beein-trächtigung des Gedächtnisses, herabgesetz-tes Urteilsvermögen) soziale Alltags situ-ationen nicht mehr bewältigen kann, Bsp: Erinnerungslücken, Artikulationsschwierig-keiten, Verirren, Verkennen von vertrauten Personen

einen gestörten Tag-Nacht-Rhythmus hat, Bsp: nächtliche Unruhe, Umkehr von Tag- und Nachtaktivitäten

unfähig ist, den Tagesablauf eigenständig zu planen und zu strukturieren, Bsp: keine Planung und Durchführung von Aktivitäten

Alltagssituationen verkennt und unpassend reagiert, Bsp: Angst vor eigenem Spiegelbild, Vergiftungs-/Verfolgungsgedanken, optische/akustische Halluzinationen

ausgeprägte Schwankungen der Gefühle zeigt (labiles emotionales Verhalten), Bsp: plötzliches unangemessenes Weinen, Dis tanzlosigkeit, Reizbarkeit, starkes Miss-trauen

überwiegend niedergeschlagen, verzagt oder hoffnungslos (therapieresistente Depression) ist. Bsp: Klagen über Sinnlosigkeit des Le -bens, ständiges Klagen

Hinweis: Die Therapieresistenz einer De pression muss psychiatrisch gesichert sein.

Name, Vorname:

Datum: Geburtsdatum:

Tag 2

Page 18: 349-3491 L140123 Broschüre€¦ · 8 Brandenburger Pflegetagebuch Brandenburger Pflegetagebuch 9 1.5 Sogenannte „Pflegestufe 0“ Seit dem 01.01.2013 erhalten Menschen, die aufgrund

33Brandenburger Pflegetagebuch32 Brandenburger Pflegetagebuch

Einverständniserklärung der pflegebedürfti-gen Person

Name und Vorname der pflegebedürftigen Person:

Hiermit erkläre ich mich damit einverstanden, dass (Zutreffendes bitte ankreuzen):

eine Begutachtung meiner Pflegebedürftigkeit durch die Gutachterin oder den Gutachter in meinem Wohnbereich erfolgt.

die Personen, die mit meiner Pflege betraut sind, während der Begutachtung anwesend sind.

die Personen, die mit meiner Pflege betraut sind, durch die Gutachterin oder den Gutachter zu meiner Pflegebedürftigkeit befragt wer den dürfen.

das ausgefüllte Brandenburger Pflege-tagebuch dem zuständigen Pflegestützpunkt in Kopie zur Verfügung steht.

meine behandelnden Ärztinnen und Ärzte in die Be gutachtung mit einbezogen werden dürfen.

meine behandelnden Ärztinnen und Ärzte den Gut ach te rinnen und Gutachtern Auskünfte über die für die Begutachtung meiner Pflege-

bedürftigkeit wesent lichen Vor erkrankungen sowie Art, Umfang und Dauer meiner Hilfe-bedürftigkeit erteilen dürfen.

die vorliegenden ärztlichen und pflegerischen Unterlagen (z. B. Arztbriefe, Krankenhaus ent-las sungsbriefe, Pflegedokumentation) in Kopie an die Gutachterin oder den Gutachter im Rahmen der Begutachtung übergeben werden dürfen.

Allgemeine Erklärungen zum Datenschutz

Ich habe die hier erteilten Einverständ nis-erklärungen freiwillig abgegeben.

Mir ist bekannt, dass ich die gegebenen Einverständniserklärungen jederzeit wider-rufen kann.

Mir ist bekannt, dass ich selbst entscheiden kann, ob pflegende Personen bei der Befragung und Untersuchung durch die Gutachterin oder den Gutachter anwesend sind.

Mir ist bekannt, dass bei einer Ablehnung der Begutachtung in meinem Wohnbereich die Pflegekasse mir die Leistungen der Pflege-versicherung verweigern kann.

Datenschutzrechtliche Regelungen10

Das Brandenburger Pflegetagebuch dient dazu, Sie bei der Einschätzung des Pflegebedarfs zu unterstützen. Der Erhebungsbogen zur Er -fassung des Pflegebedarfs ist ein Instrument, um den Pflegebedarf an zwei Tagen festzuhal-ten. Das Brandenburger Pflegetagebuch sollte in Ihrer Verwahrung bleiben. Sollten Sie sich entscheiden, das Brandenburger Pflegetage-

Ort, Datum, Unterschrift

buch mit Ihren Anmerkungen im Erhebungs-bogen an andere Stellen weiterzugeben, sollten Sie die datenschutzrechtlichen Regelungen beachten. Sie als Bürgerin oder Bürger sollen vor einem Datenmissbrauch geschützt werden. Daher wird Ihnen nachfolgend die Möglichkeit gegeben, selbst zu bestimmen, wie mit Ihren schützenswerten Daten verfahren wird.

Landkreis Standort Adresse Telefonnummer

Barnim EberswaldePaul-Wunderlich-HausAm Markt 116225 Eberswalde

03334 21411-4003334 21411-41

Dahme-Spreewald Lübben Poststraße 5 15907 Lübben

03546 7924-1103546 7924-12

Elbe-Elster Herzberg Ludwig-Jahn-Straße 204916 Herzberg

03535 46266503535 247875

Havelland Falkensee Dallgower Straße 9 14612 Falkensee

03322 286494403321 403682303385 5516823

Märkisch-Oderland Strausberg Klosterstraße 14 15344 Strausberg

03346 85065-6503346 85065-66

Oberhavel Oranienburg Berliner Straße 10616515 Oranienburg

03301 60148-9003301 60148-91

Oberspreewald-Lausitz Senftenberg Ernst-Thälmann-Straße 129

01968 Senftenberg03573 3693863 03573 363345

Oder-Spree Erkner Neue Zittauer Straße 1515537 Erkner

03362 93809-0003362 93809-0103362 93809-0203362 299852

Eisenhüttenstadt Friedrich-Engels-Straße 1215890 Eisenhüttenstadt 03364 283926

Ostprignitz-Ruppin Neuruppin Heinrich-Rau-Straße 27–3016816 Neuruppin 03391 6885072

Potsdam-Mittelmark Werder Am Gutshof 1–714542 Werder

03327 7393-4203327 7393-43

Prignitz Perleberg Berliner Straße 4919348 Perleberg

03876 713172703876 713619

11Adressen der Pflegestützpunkte

im Land Brandenburg

Page 19: 349-3491 L140123 Broschüre€¦ · 8 Brandenburger Pflegetagebuch Brandenburger Pflegetagebuch 9 1.5 Sogenannte „Pflegestufe 0“ Seit dem 01.01.2013 erhalten Menschen, die aufgrund

35Brandenburger Pflegetagebuch34 Brandenburger Pflegetagebuch

Landkreis Standort Adresse Telefonnummer

Spree-Neiße Forst Heinrich-Heine-Straße 103149 Forst

03562 9861502703562 986150-9803562 986150-99

Teltow-Fläming Luckenwalde Am Nuthefließ 214943 Luckenwalde

03371 608389203371 6083850

Uckermark Schwedt Berliner Straße 123 16303 Schwedt/Oder 03332 2578014

Kreisfreie Stadt Standort Adresse Telefonnummer

Brandenburg a. d. H. Brandenburg a. d. H.

Wiener Str. 114772 Brandenburg a. d. H.

03381 306403903381 5849-8003381 5849-81

Cottbus Cottbus Neumarkt 503046 Cottbus

0355 61225-100355 61225-110355 61225-120355 61225-13

Frankfurt (Oder) Frankfurt (Oder) Logenstraße 1 15230 Frankfurt (Oder)

0335 500969-630335 500969-64

Potsdam PotsdamJägerallee 2–4 Haus 2 14467 Potsdam

0331 28922-100331 28922-11

„Pflege in Not“ (Konfliktberatungsstelle)

Potsdam Potsdam Gutenbergstraße 9614467 Potsdam 0180 2655566

Weitere Informationen finden Sie unter www.pflegestuetzpunkte-brandenburg.de.

Notizen

Page 20: 349-3491 L140123 Broschüre€¦ · 8 Brandenburger Pflegetagebuch Brandenburger Pflegetagebuch 9 1.5 Sogenannte „Pflegestufe 0“ Seit dem 01.01.2013 erhalten Menschen, die aufgrund

36 Brandenburger Pflegetagebuch

Notizen