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1 DETAILPROGRAMM China 23. OKTOBER 10. NOVEMBER 2019

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DETAILPROGRAMM

China

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CHINA Verschmelzung von Traditionen und Moderne

Mit Urs Schoettli

Megalopolen, die noch nicht auf der klassischen Tourismuskarte stehen und deren Bevölkerungsmillionen wie Zukunfts-sprünge schwindelerregend sind – mit sorgfältig konservierten, hölzernen, mit roten Lampions behangenen alten Gassen. Traditionelle Besucherziele – flankiert von neuen Technik- und Fortschrittszentren. Eine entspannende Fahrt auf dem mächtigen Jangtsekiang – mit Schlussfokus auf die enorme Drei-Schluchten-Talsperre. Ihr China-Programm, entwickelt in Zusammenarbeit mit NZZ-Autor Urs Schoettli, kombiniert die reiche Geschichte Chinas mit der unvorstellbaren Ent-wicklungskraft dieses immensen Landes. Treffen mit Pekinger Universitätsprofessoren, eine Gondel-bahnfahrt entlang der Chinesischen Mauer. Kleine, exquisite Museen und Künstlerviertel, die Industrieentwicklungszone im Xian der weltberühmten Terracotta-Armee. Ein Panda-Aufzuchts- und Forschungszentrum, das organisierte Leben in einer Arbeitersiedlung aus den 50ern. Ihre Reise lässt Sie China aus überaus vielfältigen Perspektiven erleben. Sie sehen genauer hin, beleuchten bestimmte historische Begebenheiten – und widmen einen bedeutenden Teil Ihrer Zeit den Entwicklungsschritten, die das Land in unvorstell-barem Tempo zurücklegt. Ihr Fachreferent Urs Schoettli spielt hierbei die Schlüsselrolle, Ihnen das weitgehend un-bekannte China von heute greifbar zu machen.

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Reiseplanung

Tag 1/2: Zürich – Peking Am Nachmittag Flug mit Austrian Airlines via Wien nach Peking. Ankunft am Morgen des zweiten Reisetages. Sie begeben sich in Ihr Hotel, um sich etwas auszuruhen. Am Nachmittag lernen Sie – als Kontrast zu den ersten Eindrü-cken der modernen Megalopolis – ein ganz anderes Peking kennen. Mit Rikschas werden Sie durch die Hutongs, die traditionellen engen Gässchen der Stadt, kutschiert, wo noch einige der Häuser und Wohnhöfe im alten Baustil erhalten geblieben sind. In Anbetracht der heutigen Wolkenkratzer- und Leuchtreklamekulisse ist es fast unvorstellbar, dass die einfachen, einstöckigen Behausungen noch bis in die 90er Jahre das Stadtbild Pekings prägten. Bei einem Willkom-mensabendessen stossen Sie auf die kommenden China-Erlebnisse an.

Tag 3-5: Peking Die nächsten Tage lernen Sie Chinas Hauptstadt etwas bes-ser und in die Tiefe kennen. Sie beginnen mit der Thematik der Universitäten: Nicht nur besichtigen Sie die Nervenzen-tren der Forschungs- und Wissenschaftsmacht China. An den angesehensten Universitäten im Land, ermöglicht Ihnen Ihr begleitender Fachreferent Urs Schoettli Begegnungen mit einem Professoren. Im Gespräch mit Ihm erfahren Sie aus erster Hand über das Bildungssystem, den Stellenwert der Bildung und ihre Rolle für die Zukunft Chinas. Eine erste historische Station zurück in der Geschichtsschreibung der Stadt sind die Ming-Gräber: Etwas ausserhalb des Zent-rums begehen Sie den sanft geschwungenen Weg der See-len, der Sie zur UNESCO-klassierten Anlage der Kaisergrä-ber der Ming-Dynastie führt. Natürlich lassen Sie eines der landesgrössten Wahrzeichen nicht aus: Die Chinesische Mauer, mit der sich das Reich gegen Reitervölker aus dem Norden schützen wollte, ist mit ihren knapp 9‘000 km das grösste Bauwerk der Welt. Wie unbegreiflich dieser Bau wirklich ist, wird wohl erst deutlich, wenn man die steilen Stufen erklimmt und die unendlich scheinende Konstruktion mit eigenen Augen erblickt. Aber auch die Sicht aus der Luft führt einem die Ausmasse des Bauwerks vor Augen: Einen Abschnitt weit fahren Sie mit der Gondelbahl bei

NZZ-REISEN EXKLUSIV China – das moderne Reich der Mitte

• Ein chinesisches Reise-Unikat, ausgearbeitet mit NZZ-Autor und China-Kenner Urs Schoettli • Peking: Gespräch mit Professor in einer der renom-miertesten Universitäten des Landes • Xian: Stadtplanung im alten China

• Nanjing: Chinas tragische Geschichte im 20. Jahrhun-dert durch Bürgerkrieg und japanische Besetzung • Suzhou: Chinas Ringen mit der Natur – von der Gar-tenkunst bis zur Umweltzerstörung • Shanghai: "Foreign Devils" – die Erniedrigungen Chi-

nas durch den Westen

IHRE BEGLEITUNG

URS SCHOETTLI

Der langjährige NZZ-Korrespondent und Autor Urs Schoettli blickt auf eine erfolgreiche internationale Laufbahn in den Bereichen Politik, Wirtschaft und Journalismus zurück. Peking war meh-rere Jahre seine Basis während seiner Korrespondententätigkeit aus China und Asien. Seit 2009 lebt er als selb-ständiger Asienexperte in Tokio und Mumbai. Die Reise begleitet er an acht Tagen.

LEISTUNGEN

• Flüge in der Economy-Klasse (inkl. Taxen) • Alle Transporte, Eintritte, Visa, Trinkgelder • Hotelunterkünfte, Frühstück, eine weitere Mahlzeit pro Tag • Fachvorträge und Begleitung durch Urs Schoettli, lokale Deutsch sprechende sowie cotravel-Reiseleitung • Ausführliche Reisedokumentation, fakultatives Vorbe-reitungstreffen in Zürich, Audio-System auf Rundgängen

TERMIN 23.10.–10.11.2019

PREIS Fr. 9 570.- p.P.. EZ-Zuschlag: Fr. 1 650.-

TEILNEHMER/INNEN

Min. 15, max. 25 Personen

DIREKT INFORMIEREN +41 (0)61 308 33 55, [email protected]

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Badaling und geniessen den Ausblick. Ein polithistorisches Ereignis aus der neueren Vergangenheit behandeln Sie auf dem berühmten Tiananmen-Platz. Unweigerlich kommen die ikonischen Szenen von 1989 hoch. Urs Schoettlis Aus-führungen geben Ihnen einen Überblick über die prägenden, jedoch weitgehend folgenlosen Ereignisse jenes 4. Junis. Auch die Verbotene Stadt steht auf dem Programm: Die ganze Grösse der chinesischen Kaiserzeit entfaltet sich vor Ihren Augen, als Macht und Einfluss noch in entsprechend weitläufigen Bauten Ausdruck fanden. Einen Überblick aus der Höhe erhalten Sie von den oberen Etagen des Zheng-yang-Tors – das alte Stadttor trennte einst die „Tataren-“, also die äussere, von der „Chinesenstadt“. Mit dem Poly Art Museum besuchen Sie schliesslich eine kleine jedoch exqui-site Sammlung von bedeutenden Bronzestatuetten aus den Dynastien Shang und Zhou. Tag 6-8: Peking – Xian – Chengdu Nach der Besichtigung des China Science and Technology Museums, einer Institution um die Wichtigkeit von Wissen und Wissenschaft an das chinesische Volk weiterzugeben, besteigen Sie den Hochgeschwindigkeitszug – ein Erlebnis des Fortschrittes in sich – nach Xian. Am ehemaligen Eck-punkt der Seidenstrasse stossen Sie zu der Terrakotta-Armee des Kaisers Qin Shi Huang, welche zum Schutz seines Gra-bes aufgestellt wurden. Sein Grössenwahn hat der Mensch-heit eine der imposantesten Stätten der Welt hinterlassen: In drei Gruben finden sich um die 8’000 lebensgrosse Figuren, die eigentlich nicht dazu bestimmt waren, jemals wieder Tageslicht zu erblicken. Der Anblick der Soldaten, Pferde und Streitwagen gehört zu den unvergesslichen Eindrücken einer China-Reise. Bei der Grossen Wildganspagode lernen Sie die Bedeutung des alten Handelsweges für die Entwick-lung des Grossreiches und die Rolle der neuen Seidenstrasse kennen. Eine Busfahrt entfernt liegt indes das moderne Xi-an: Sie werfen einen Blick in die High-tech Industrial Deve-lopment Zone und sehen das omnipräsente Gesicht des Fort-schritts. Mit der Stadtmauer von Xian sehen Sie wiederum die grösste und heute vollständigste Stadtmauer in China. Besuch des Provinzmuseum mit seiner Ausstellung von Wandmalereien aus der Tang-Dynastie. Danach nehmen Sie erneut den Hochgeschwindigkeitszug und fahren nach Chengdu. Tag 9/10: Chengdu & Einschiffung Sie befinden sich nun im Wirtschaftszentrum Westchinas. Die Provinzhauptstadt mit 14 Millionen Menschen gilt als eine der lebenswertesten Städte des Landes, moderne Hoch-häuser stehen neben traditionellen Elementen wie ge-schwungene Brücken, niedrige Altstadthäuschen und ge-konnten Lichtinszenierungen. Mit der Chengdu Research Base of Giant Panda Breeding besuchen Sie eine bedeuten-de, gemeinnützige Aufzucht- und Forschungseinrichtung für Grosse Pandas und andere gefährdete Tierarten. Hier erfah-ren Sie von der Populationsentwicklung und welches die Herausforderungen in der künstlichen Aufzucht von Pandas sind. Einen Ausflug in die schmackhafte Sichuan-Küche machen Sie im Cuisine Museum bei Degustationen von typischen Sichuan-Snacks und einem Kochkurs. Wie die Einheimischen flanieren Sie durch den öffentlichen Renmin Park, besuchen ein typisches Teehaus und lassen sich von der gekonnten Inszenierung verschiedener attraktiver Ver-kaufsgüter und Restaurants in den adretten traditionellen Kuanzhai Alley und Jinli Street aus der Qing-Dynastie ver-

zaubern. Als passenden Ausklang des Tages besuchen Sie die traditionelle Sichuan-Oper, wo Sie einem Stück mit typischen Maskenwechseln beiwohnen. Eine weitere Hoch-geschwindigkeitszug-Fahrt entfernt liegt Chongqing – eine regierungsunmittelbare Stadt und eigenständige Verwal-tungseinheit mit über 30 Millionen Menschen. Als eine der fünf Nationalen Zentrumsstädte ist sie Knotenpunkt, Her-stellungs- und Transportations-Hub im Becken des Yangtse. Einmal mehr kontrastieren historische Elemente – Sie besu-chen den alten Stadtteil Ciqikou und dessen Markt, wo die Zeit stehengeblieben zu sein scheint. Am Abend setzen Sie Fuss auf Ihr erstklassiges schwimmende Zuhause der kom-menden drei Nächte.

Tag 11/12: Yangtse-Cruise Entspannung ist angesagt – und angebracht, nach solch informativen Reisetagen. Ihre Kreuzfahrt dauert bewusst gewählt einen Tag länger als üblich, um etwas abzuschalten, die Eindrücke zu verarbeiten und zu geniessen, während Sie den Yangtse hinunter fahren. Nebst Ruheminuten an Deck und in der Lounge oder Eintauchen in die Restaurants und den Swimming Pool stehen auch Ausflüge auf dem Pro-gramm: zum neunstöckigen roten Pavillon auf dem Shibaozhai-Hügel, zur „Geisterstadt“ Fengdu, ein dem Jen-seits gewidmeten Komplex aus Schreinen, Tempeln und Klöstern, und zur „Stadt des weissen Kaisers“ Baidicheng, einer alten städtischen Ansiedlung auf einer Erhöhung, die seit der Stauung des Yangtse nunmehr als Halbinsel aus dem Wasser ragt. Danach passieren Sie Qutang und Wu – zwei der drei Schluchten des Yangtse. Wer möchte, kann einen Bootsausflug zu den Zulieferflüssen Daning oder Shennong unternehmen.

Tag 13/14: Ausschiffung & Nanjing Kurz nach Mittag verabschieden Sie sich von Ihrem Kreuz-fahrtschiff. In Maopin nahe Yichang gehen Sie an Land. Ihr Interesse richtet sich nun auf eines der wagemutigsten Bau-projekte der Menschheit: den Drei-Schluchten-Staudamm. Die Stauanlage besteht aus einem Wasserkraftwerk, einem Schiffshebewerk und einer Schleusenanlage im Jangtseki-ang. Das Wasserkraftwerk ist mit seiner Generator-Leistung das grösste der Erde: Die 32 Turbinen haben zusammenge-nommen eine Kapazität von 22,5 Millionen Kilowatt – ein Drittel mehr als der von Brasilien und Paraguay betriebene Itaipu-Staudamm am Paraná-Fluss und so viel wie rund 15 moderne Atomreaktoren. Trotz aller Fortschrittsliebe – Sie thematisieren auch die negativen Auswirkungen des Vorzei-geprojektes auf Mensch und Umwelt. Mit dem Hochge-

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schwindigkeitszug begeben Sie sich Richtung Osten nach Nanjing. Ein weiteres, vielfältiges Kapitel der unglaublich reichen Geschichte Chinas tut sich vor Ihnen auf. Zwischen-zeitlich Hauptstadt des Kaiserreichs, beeindruckt Nanjing am Beginn des Jangtsekiang-Deltas vor allem durch sein kompak-tes, übersichtliches und gut erschlossenes Angebot an kultu-rellen Sehenswürdigkeiten. In der Memorial Hall of the Victims wird auf die – auch heute noch die Beziehungen zu Japan bestimmenden – Erinnerungen an die Massaker von Nanking Bezug genommen. Während Ihres Spaziergangs durch die Altstadt besuchen Sie das Imperial Examinations Museum – die Institution, ein wichtiges Prüfungszentrum, das während mehrerer Dynastien an Wichtigkeit gewonnen hat.

Tag 15/16: Nanjing – Suzhou – Shanghai Ihre letze Fahrt mit dem Hochgeschwindigkeitszug bringt Sie nach Suzhou, dem „Venedig des Ostens“. Durchzogen von Kanälen, blickt die Stadt auf eine über 2‘500 Jahre alte Geschichte zurück. Der Ort ist bei inländischen Besuchern äusserst beliebt. Nach einem Überblick verschaffenden Besuch des Suzhou Museums unternehmen Sie eine gemüt-liche Rikscha-Fahrt entlang des Pingjiang-Kanals im gleich-namigen alten Stadtviertel. So erhaschen Sie einen Einblick ins reiche, intakt gebliebene historische Erbe Suzhous. Die heutige Sonderwirtschaftszone ist ein Zentrum für Seiden-produktion sowie Hightech-Industrie und verfügt über be-rühmte, UNESCO-klassierte Gartenanlagen. Wie dem „Gar-ten des Meisters der Netze“, einer Allusion auf das in philo-sophischen Schriften festgehaltene einfache Leben eines Fischers, ein Meisterstück der chinesischen Landschaftsge-staltung. Ein Transfer bringt Sie nach Tongli, eine Grossge-meinde Suzhous und eine der zahlreichen Wasserstädte, die Shanghai vorgelagert sind. Von hier unternehmen Sie eine Bootsfahrt, die Ihnen die Region vom Wasser aus näher bringt. Danach fahren Sie weiter bis an die letzte Station Ihrer Reise: Shanghai, Chinas bedeutende Industriestadt, historisch wie hochmodern, wartet auf Sie. Beim Schlendern durch das ehemalige Französische Konzessionsviertel verra-ten Ihnen die adrett instand gehaltenen Strassenzüge etwas mehr über die frühe, wirtschaftlich internationale Blüte der Stadt – was oft aber auch mit modernem Kolonialismus gleichgesetzt wird. Als heutige Highlights des zeitgenössi-schen Stadtbilds entfalten sich vor Ihren Augen die Prome-nade The Bund mit seiner Skyline entlang des Huangpu-Flusses. Einen zeitgenössischen Einblick ins künstlerische Schaffen der Stadt erhalten Sie indes im M50 Creative Park, ein Gelände mit Ateliers und Galerien – auch Urs Schoettli thematisiert die moderne Kunst Shanghais in einem seiner Vorträge.

Tag 17/18: Shanghai Sie geben sich der Verschmelzung von alt und neu hin: Sie schlendern durch Tianzifang, eine touristische Kunst- und Handwerks-Enklave, die sich aus einem renovierten traditi-onellen Wohngebiet von Shanghai entwickelt hat. Mit dem Shanghai Tower besichtigen Sie eines der neuen Wahrzei-chen der Stadt – der Wolkenkratzer im Bezirk Pudong er-reichte 2013 seine Endhöhe von 632 m. In der Shanghai Urban Planning Exhibition Hall erfahren Sie mehr über die städtische Planung und Entwicklung. Den Abend verbringen Sie auf dem Wasser während einer Cruise auf dem Huang-pu-Fluss. Ein bedeutendes Wohnungsprojekt lernen Sie im Caoyang New Village kennen: Entstanden in den 50ern, hatte es zum Ziel, adäquaten Lebensraum für die drei Milli-onen Arbeiter Shanghais zu schaffen. Hier besuchen Sie ein Nachbarschaftskomitee, ein Aktivitätenzentrum für Rentner und sind zum Mittagessen bei einer lokalen Familie eingela-den. Nach einem Besuch in einem Kindergarten machen Sie eine abschliessende exklusive Jeep-Rundfahrt durch den historischen Stadtteil Shanghais und beenden Ihre beeindru-ckende Reisen mit einem Abschiedsdinner. Tag 19: Shanghai – Zürich Sie fliegen am Morgen vom Flughafen Shanghai ab und landen am Nachmittag desselben Tages in Zürich.

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Allgemeines

Der Stil der NZZ Reisen Jede Reise ist ein Unikat und kann in dieser Form in keinem Reisebüro gebucht werden. Das Produkt entstand in Zu-sammenarbeit mit Urs Schoettli – sowie dem für diese Art von Reisen spezialisierten Veranstalter. Urs Schoettli ist als ehemaliger NZZ-Korrespondent und Autor ein ausgewiese-ner Experte für China. Er kennt das moderne Asien wie seine Westentasche und ist bestens vernetzt. Unterwegs als Referent und Moderator stellt er einen unvergleichlichen Mehrwert dar. Unverkennbares Merkmal sind besondere Begegnungen vor Ort, die einmalige Einblicke in das Leben und das Funktionieren der Gesellschaft gewähren. Wer offen ist für Neues, fühlt sich wohl auf den Reisen, bei denen man mit Fachexperten die Welt auf eine andere Art entdeckt. Anforderungsprofil Diese Leserreise hebt sich von normalen Rundreisen ab und richtet sich an ein aufgestelltes, unkompliziertes Publikum jeden Alters. Eine Portion Gelassenheit und Toleranz, sowie Interesse und Respekt für fremde Kulturen sind wichtige Voraussetzungen für diese Art von Reise. Wer Erholung und Entspannung mehr gewichtet als Erlebnis und Wissensberei-cherung, sollte seine Reisepläne eventuell überdenken. Eine gute Verfassung ist aufgrund der zurückgelegten Kilometer per Flugzeug, Zug und Bus von Vorteil. Klima Der Herbst gilt als die beste Reisesaison für China, es ist nicht mehr zu warm und es besteht noch keine winterliche Kälte. Die Temperaturen können tagsüber zwischen 15° und 20° variieren und in der Nacht bis zu 5° sinken. Sie Reisen ausserhalb der Regenzeit, es muss jedoch auch im Oktober mit Regenschauer gerechnet werden. Tagsüber sind lockere Kleider inkl. Regenschutz passend. Für die kühleren Abende darf ein Pullover im Gepäck nicht fehlen. Einreise Schweizer Staatsbürger benötigen für die Einreise nach China einen Reisepass, der noch mindestens sechs Monate über das Rückreisedatum hinaus gültig ist und über mindes-tens zwei leere Seiten verfügt. Zudem benötigen Sie ein Visum, welches cotravel für Sie einholt. Die Gebühren (CHF 188.50., Stand Februar 2019) sind im Arrangement inbegriffen.

Impfungen Für die Einreise nach China sind keine Impfungen vorge-schrieben. Welche Impfungen individuell sinnvoll sind, sollte vor der Abreise mit dem Hausarzt oder dem Tropen-institut abgeklärt werden. Detaillierte Auskünfte finden Sie unter www.safetravel.ch. Transport Der Flug von Zürich via Wien nach Peking ist mit Austrian Airlines gebucht. Retour fliegen Sie direkt mit Swiss von Shanghai nach Zürich. Die Flugdauer beträgt: Zürich – Wien: 1h20 Wien – Peking: 9h30 Shanghai – Zürich: 12h40 Im Land werden mehrere Strecken in modernen High-Speed-Zügen in der 1. Klasse zurückgelegt. Sie geniessen während drei Nächten die komfortable Schifffahrt auf dem Yangtse. Die Transfers im Land sind mit guten Bussen vor-gesehen. Eine Fahrradrikschas-Tour bringt Sie näher ans Geschehen und die Nutzung der öffentlichen Verkehrsmittel (Metro, Vorortzug) in den Mega-Städten bringt Sie wegen dem grossen Verkehrsaufkommen schneller ans Ziel. Unterkunft/Mahlzeiten Es wurden gute bis sehr gute Hotels gewählt, die in der Schweiz 4-5* Hotels entsprechen. Die Hotels sind nach internationalem Standard geführt. Drei Nächte verbringen Sie auf einem erstklasse-Schiff auf dem Yangtse-Fluss. Im Arrangement sind das Frühstück sowie eine weitere Mahlzeit pro Tag inbegrif-fen. Auf der Reise werden Sie sowohl einheimische als auch internationale Küche geniessen können. Sie begegnen den verschiedensten regionalen Kochstilen und Spezialitäten, erleben Gourmetrestaurants ebenso wie authentische Lokale. Versicherung Eine Annullierungskostenversicherung, die bis zur Abreise gilt, ist ratsam. Wir empfehlen den Abschluss der Jahresver-sicherung „Secure Trip“ der Allianz Global Assistance (ehemals ELVIA): CHF 124.- pro Person (CHF 25 000.- Annullierungskosten gedeckt) oder CHF 199.- pro Familie oder für 2 Personen in Wohngemeinschaft lebend (CHF 50 000.- Annullierungskosten gedeckt). Sie tritt ab dem Datum in Kraft, ab welchem definitiv feststeht, dass die Reise stattfindet und schützt während 12 Monaten auf Rei-sen (u.a. Rückreisekosten im Notfall aus dem Ausland). Gerne stellen wir für Sie eine Versicherung aus. Bitte bestel-len Sie diese bei der Anmeldung (siehe Anmeldeformular). Kosten einer Annullation/Änderung Treten Sie nach Ihrer schriftlichen Anmeldung von der Reise zurück (der Rücktritt muss schriftlich erfolgen), so müssen wir zusätzlich zur Bearbeitungsgebühr (CHF 100.– pro Person, maximal aber CHF 200.– pro Auftrag) noch die folgenden Kosten in Prozenten des Arrangementpreises inklusive Ein-zelzimmerzuschlag und anderen Aufpreisen erheben (Aus-nahmen sind anschliessend aufgeführt). Die nachfolgenden Regelungen gelten auch für Änderungen. Bis 45 Tage vor Abreise 30% 44-20 Tage vor Abreise 50% 19-0 Tage vor Abreise 100% Ausnahme: No-show – Verpasst ein Passagier den Flug, so entfällt für den Reiseveranstalter jede Beförderungspflicht. Dies gilt insbesondere für Fälle von Flugplanverschiebungen.

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CO2-Kompensation Um die Umweltbelastung eines Fluges auf anderen Gebieten wieder auszugleichen, wurde die CO2-Kompensation ge-schaffen. Auf Myclimate (www.myclimate.ch) haben Sie bei Interesse die Möglichkeit, Ihre individuelle Reisestrecke und einen entsprechenden Kompensationsbetrag zu berechnen und die Zahlung, zugunsten von Klimaschutzprojekten in Entwicklungs- und Schwellenländern, direkt zu veranlassen. Vorbereitungstreffen Die Reisenden treffen sich rund sechs Wochen vor Abreise zu einem fakultativen Infotreffen in Zürich. Das Ziel dieses Treffens ist es, die Mitreisenden kennen zu lernen und offe-ne Fragen stellen zu können. Einzelreisende In der Regel sind ca. ein Drittel aller Teilnehmer Einzelrei-sende. Der Arrangementpreis beinhaltet die Übernachtungen in Doppelzimmern. Der Einzelzimmerzuschlag beträgt CHF 1 650.- (inklusive Einzelnutzung einer Kabine auf dem Yangtse Schiff). Teilnehmer Maximal können 25 Gäste an dieser Reise teilnehmen. Kurz vor Abreise erhält jeder Gast eine Adressliste der Mitreisen-den. Wer auf dieser Liste nicht erscheinen möchte, teilt uns dies bitte schriftlich zusammen mit der Anmeldung mit. Kosten/Leistungen Die 19-tägige Reise kostet CHF 9 570.-. Inbegriffen: internationale Flüge mit Austrian Airlines und Swiss in der Economy-Klasse (inkl. Flugtaxen von CHF 535.-, Stand Dezember 2018), Zugfahrten in der 1. Klasse in China, andere Transportmittel (Boot, Metro, Fahrradrikscha), 3 Nächte per Schiff auf dem Yangtse-Fluss inkl. Ausflüge, Hotelunterkünfte auf der Basis Doppelzimmer, Frühstück und eine weitere Mahlzeit pro Tag, alle Eintritte und Gebühren, Visumgebühren (CHF 188.50, Stand Februar 2019), Trink-gelder für lokale Leistungsträger, Fachvorträge und Beglei-tung durch Urs Schoettli an 8 Reisetagen, Begleitung durch lokale Deutsch sprechende Reiseleiter, cotravel-Reiseleitung. Nicht inbegriffen: allfällige Impfungen, Getränke, Versi-cherungen, persönliche Auslagen. Einzelzimmerzuschlag CHF 1 650.-. Programmänderungen vorbehalten. Plätze in der Business-Klasse auf Anfrage. Vertragspartner ist cotravel, DER Touristik Suisse AG. IN DIE FERNE REISEN, UM NAH ZU SEHEN

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ANMELDUNG

NZZ REISEN CHINA

MIT URS SCHOETTLI

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Bitte einen Anmeldetalon pro Person einsenden an: cotravel – CHINA – Gerbergasse 26 – 4001 Basel Mit der Unterzeichnung dieses Anmeldeformulars akzeptiere ich die mir offengelegten Allgemeinen Reise- und Vertragsbedingungen (Version Mai 2018) von cotravel, DER Touristik Suisse AG und melde mich definitiv für die China Reise an. Die 19-tägige Reise kostet CHF 9 570.-. Inbegriffen: internationale Flüge mit Austrian Airlines und Swiss in der Economy-Klasse (inkl. Flugtaxen von CHF 535.-, Stand Dezember 2018), Zugfahrten in der 1. Klasse in China, andere Transportmittel (Boot, Metro, Fahrradrikscha), 3 Nächte per Schiff auf dem Yangtse-Fluss inkl. Ausflüge, Hotelunterkünfte auf der Basis Dop-pelzimmer, Frühstück und eine weitere Mahlzeit pro Tag, alle Eintritte und Gebühren, Visumgebühren (CHF 188.50., Stand Februar 2019), Trinkgelder für lokale Leistungsträger, Fachvorträge und Begleitung durch Urs Schoettli an 8 Reisetagen, Begleitung durch lokale Deutsch sprechende Reiseleiter, cotravel-Reiseleitung. Nicht inbegriffen: allfällige Impfungen, Getränke, Versicherungen, persönliche Auslagen. Einzelzimmerzuschlag CHF 1 650.-. Zahlung: 30% bei Bestätigung der Reise, Rest 45 Tage vor Abreise. Programmänderungen vorbehalten. Name / Vorname(n) – gemäss Pass Rufname Geburtsdatum / Nationalität Pass-Nr. / Gültig bis Strasse PLZ / Ort Tel. privat Tel. tagsüber E-Mail

Ich wünsche ein Einzelzimmer. Zuschlag CHF 1 650.- Ich teile mir ein Doppelzimmer mit:

Ich schliesse eine Secure Trip Versicherung ab:

Für Einzelpersonen CHF 124.- Für 2 Personen (im gleichen Haushalt wohnend) CHF 199.-

Ich verzichte auf die Secure Trip Versicherung.

Ich wünsche eine Offerte für die Flüge in der Business-Klasse.

Ich wünsche keinen monatlichen cotravel Newsletter.

Wie haben Sie von dieser Reise erfahren? NZZ Inserat cotravel Web Bekannte Newsletter/Brief Sonstige:

Datum Unterschrift

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Allgemeine Reise- und Vertragsbedingungen DER Touristik Suisse AG Diese allgemeinen Reise- und Vertragsbedingungen (nachfolgend «ARVB») sind Bestandteil des zwischen dem Kunden und der DER Touristik Suisse AG (Herostrasse 12, 8048 Zürich, nachfolgend «DTCH») zustande kommenden Reisevertrages. Sie gelten für die Marken Kuoni, Kuoni Cruises, Helvetic Tours, Kontiki, Manta Reisen, Dorado Latin Tours, Asia365, Cotravel, Pink Cloud, Private Safaris und MICExperts. Die Rechte und Pflichten des Kunden und DTCH ergeben sich aus der individuellen, schriftlichen Vereinbarung, aus den vorliegenden ARVB sowie aus den gesetzlichen Vorschriften. Im Übrigen sind auch die allgemeinen Reiseinformationen in den Publikati-onen von DTCH zu beachten. Wenn nachfolgend der Einfachheit halber nur von dem Kunden die Rede ist, sind sowohl Kunden als auch Kundinnen gemeint. 1. Vertragsschluss 1.1. Zustandekommen des Vertrages Die von DTCH publizierten Leistungsbeschreibungen (z.B. im Internet oder in Reiseprospekten) sind als Einladung zur Offertstellung (Art. 7 Abs. 2 OR) zu verstehen. Die Buchung des Kunden kann persönlich, telefonisch, schriftlich (z.B. Brief, E-Mail, Fax) oder über das Internet erfolgen. Mit der Buchung gibt der Kunde gegenüber DTCH ein verbindliches Angebot zum Abschluss eines Reisevertrages ab. Der Reisevertrag kommt mit der Entgegennahme der Buchung durch DTCH zustande. 1.2. Vertragsparteien 1.2.1. Der Reisevertrag kommt zwischen dem Kunden und DTCH zustande. Als Vertragspartner von DTCH haftet der Kunde für sämtli-che Reiseteilnehmer, die er zur Reise anmeldet. Diese ARVB sind für alle Reiseteilnehmer verbindlich. 1.2.2. Bei blosser Vermittlung von Leistungen Dritter kommt der Vertrag zwischen dem Kunden und dem Drittunternehmen zustande. DTCH ist in solchen Fällen nicht Vertragspartei und die vorliegenden ARVB sind nicht anwendbar. 1.3. Provisorische Reservierung Für bestimmte Leistungen sind provisorische Reservierungen möglich. Diese begründen keinen Reisevertrag und sind für beide Parteien unverbindlich. 2. Leistungen von DTCH 2.1. Leistungsumfang Der Leistungsumfang bestimmt sich nach den von DTCH schriftlich kommunizierten Angaben (z.B. per E-Mail, Reisebestätigung, Rech-nung) sowie gemäss den Leistungsbeschreibungen in den allgemeinen Publikationen von DTCH (z.B. im Internet oder in Reiseprospek-ten). Bei Widersprüchen gehen die schriftlich kommunizierten Angaben vor. Sonderwünsche des Kunden sowie nachträgliche Nebenabre-den bedürfen zu ihrer Gültigkeit einer ausdrücklichen schriftlichen Bestätigung von DTCH. 2.2. Sonderfall Hoteleinrichtungen Die Verfügbarkeit der in den Leistungsbeschreibungen aufgeführten Hoteleinrichtungen (z.B. Sport- und Wellnessangebote, Konferenz-räume) kann nicht garantiert werden. Bestimmte Einrichtungen befinden sich gegebenenfalls nicht in unmittelbarer Nähe der Unterkunft und/oder werden von Drittanbietern zur Verfügung gestellt. 3. Preis 3.1. Preisbestimmung Der Reisepreis bestimmt sich in erster Linie nach den von DTCH schriftlich kommunizierten Angaben (z.B. per E-Mail, Reisebestätigung, Rechnung) und nachrangig gemäss den in den allgemeinen Publikationen von DTCH (z.B. im Internet oder in Reiseprospekten) veröffent-lichten Preisen. Sofern nichts anderes angegeben wird, verstehen sich die Preise pro Person in Schweizer Franken (inkl. Mehrwertsteuer), mit Unterkunft im Doppelzimmer. Die Preise sind Barzahlungspreise. Zahlt der Kunde mit Kreditkarte, kann die Buchungsstelle einen Zu-schlag erheben. Es sind jeweils die bei der Buchung gültigen Preise massgebend. Reisen über mehrere Preisperioden werden anteilsmässig zu den jeweiligen saisonalen Preisen berechnet. Vorbehalten bleiben Gebühren der Buchungsstelle für Bearbeitung und Reservation sowie allfällige Zusatzkosten für die Reise sowie vor Ort (z.B. Visumgebühren, Tourismustaxen). 3.2. Preiserhöhungen 3.2.1. Bei nachträglichen Erhöhungen der tatsächlich anfallenden Kosten behält sich DTCH das Recht vor, den Reisepreis nach Vertrags-schluss entsprechend zu erhöhen, insbesondere bei: - Anstieg der Beförderungskosten (z.B. Treibstoffzuschläge) - Neu eingeführten oder erhöhte Steuern und/oder Abgaben (z.B. Landegebühren, Erhöhung der Mehrwertsteuer) - Wechselkursänderungen - Rechnungs- und Publikationsfehler 3.2.2. Preiserhöhungen können bis spätestens 22 Tage vor dem geplanten Reisebeginn geltend gemacht werden. Beträgt die Preiserhöhung mehr als 10% des Reisepreises, so ist der Kunde berechtigt, innert 5 Tagen nach Mitteilung der Preiserhöhung kostenlos vom Vertrag zu-rückzutreten. In diesem Fall steht es dem Kunden frei, nach Möglichkeit eine Ersatzreise anzutreten. Ist die Ersatzreise gegenüber der ver-traglich vereinbarten Reise minderwertig, so kann der Kunde die Vergütung des Minderwerts verlangen. Weitergehende Schadenersatzfor-derungen sind ausgeschlossen. 3.3. Zahlungsbedingungen Eine Anzahlung von 30% des Reisepreises wird 10 Tage nach dem Vertragsschluss zur Bezahlung fällig. Die Restzahlung wird 45 Tage vor dem geplanten Reisebeginn zur Bezahlung fällig. In den folgenden Fällen wird der gesamte Reisepreis bereits bei Vertragsschluss zur Bezahlung fällig: - Vertragsschluss weniger als 45 Tage vor dem geplanten Reisebeginn - Reise mit Spezialbedingungen (z.B. Sonderaktionen) - Flugtickets, die sofort ausgestellt werden müssen 3.4. Zahlungsverzug Bei den obgenannten Zahlungsterminen handelt es sich um Verfalltage (Art. 102 Abs. 2 OR). Bei nicht fristgerechter Bezahlung gerät der Kunde ohne Mahnung in Verzug. DTCH ist berechtigt, ohne Fristansetzung vom Vertrag zurückzutreten und die Reiseleistung zu verwei-gern. In diesem Fall sind die Annullierungsgebühren gemäss Ziff. 4.1.2 geschuldet. Die Reiseunterlagen werden dem Kunden erst nach vollständiger Bezahlung des Reisepreises zugestellt. 4. Rücktritt oder Kündigung durch den Kunden 4.1. Rücktritt vor Reisebeginn 4.1.1. Der Kunde kann vor Reisebeginn jederzeit von der Reise zurücktreten. Die Rücktrittserklärung muss zwingend schriftlich erfolgen. Der Rücktritt wird verbindlich, sobald er von DTCH schriftlich bestätigt wurde. Massgebendes Datum für die Bestimmung der nachfol-genden Annullierungsgebühren ist das Zustelldatum der Rücktrittserklärung bei DTCH. 4.1.2. Der Kunde hat DTCH – abhängig vom Zeitpunkt des Rücktritts – eine pauschalisierte Annullierungsgebühr sowie eine Bearbei-tungsgebühr (Ziff. 4.3) zu bezahlen. Die Höhe der Gebühren wird nach den einschlägigen Annullationsbedingungen der betreffenden Mar-

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ke bestimmt (siehe Anhang). Die Entschädigungsbeträge decken die mutmasslich anfallenden Kosten von DTCH und sind vor diesem Hin-tergrund angemessen. Das Geltendmachen von über die pauschalisierte Annullierungsgebühr hinausgehenden Schadenersatzansprüchen bleibt vorbehalten. 4.1.3. Vorbehalten bleiben die folgenden Fälle: - Bei Flügen, Hotelleistungen oder Angeboten von Drittanbietern, Schiffsreisen sowie bei der Miete von Personenwagen und Motorhomes gelten die Bedingungen des jeweiligen Leistungserbringers (z.B. Fluggesellschaft, Reiseveranstalter, Reederei). Der Kunde wird auf diese Bedingungen bei Vertragsschluss hingewiesen. - Rät das EDA und/oder das BAG ausdrücklich von einer Reise in die geplante Reiseregion ab, so hat der Kunde nur die Bearbeitungsge-bühren (Ziff. 4.3), allfällige Versicherungsprämien und Visaspesen sowie die von DTCH nachweislich erbrachten Aufwendungen zu be-zahlen. - Erklärt sich eine vom Kunden vorgeschlagene Ersatzperson bereit, anstelle des Kunden in den Vertrag mit sämtlichen Rechten und Pflichten einzutreten und die Reise zu den vereinbarten Bedingungen anzutreten, so sind neben dem Reisepreis nur die Bearbeitungsge-bühren (Ziff. 4.3) sowie allfällige Mehrkosten geschuldet. Die Ersatzperson muss sämtliche Reiseerfordernisse erfüllen (z.B. gesetzliche oder behördliche Vorgaben, Visaerfordernisse) und die Änderung muss von den Leistungserbringern akzeptiert werden. Der Kunde haftet gemeinsam mit der Ersatzperson solidarisch für die Zahlung des Preises sowie für allfällige Mehrkosten. - Bei nachträglichen Preiserhöhungen kommt dem Kunden ein Recht zum Rücktritt vom Vertrag gemäss den Vorgaben von Ziff. 3.2 zu. 4.2. Kündigung während der Reise Kündigt der Kunde während der Reise ganz oder teilweise den Vertrag, so besteht kein Anspruch auf Rückerstattung des Reisepreises. 4.3. Bearbeitungsgebühren Bei einem Rücktritt oder einer Kündigung durch den Kunden fallen Bearbeitungsgebühren in der Höhe von Fr. 100.– pro Person, maximal aber Fr. 200.– pro Auftrag an. 5. Rücktritt oder Kündigung durch DTCH 5.1. Wesentlicher Irrtum Im Falle eines wesentlichen Irrtums beim Vertragsschluss, insbesondere bei Berechnungs- und/oder Publikationsfehlern des Reisepreises, ist DTCH berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten. Der Kunde hat Anspruch auf Rückerstattung der geleisteten Zahlungen. 5.2. Nichterreichen der Mindestteilnehmerzahl Wird die für eine Reise vorgesehen Mindestteilnehmerzahl nicht erreicht, so ist DTCH berechtigt, bis spätestens 22 Tage vor dem geplan-ten Reisebeginn vom Vertrag zurückzutreten. Der Kunde hat Anspruch auf Rückerstattung der geleisteten Zahlungen. Alternativ steht es dem Kunden frei, nach Möglichkeit eine Ersatzreise anzutreten. Ist die Ersatzreise gegenüber der vertraglich vereinbarten Reise minder-wertig, so kann der Kunde die Vergütung des Minderwerts verlangen. Weitergehende Schadenersatzforderungen sind ausgeschlossen. 5.3. Unvorhersehbare oder nicht abwendbare Umstände Verhindern unvorhersehbare oder nicht abwendbare Umstände (z.B. Krieg, Streik, Naturkatastrophen, Entzug von Landerechten) die planmässige Durchführung der Reise, so ist DTCH berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten bzw. diesen zu künden. Der Kunde hat An-spruch auf Rückerstattung der geleisteten Zahlungen im Umfang der noch nicht bezogenen Leistungen, wobei die von DTCH nachweislich erbrachten Aufwendungen vom Rückerstattungsbetrag abgezogen werden. Alternativ steht es dem Kunden frei, nach Möglichkeit eine Er-satzreise anzutreten. Ist die Ersatzreise gegenüber der vertraglich vereinbarten Reise minderwertig, so kann der Kunde die Vergütung des Minderwerts verlangen. Weitergehende Schadenersatzforderungen sind ausgeschlossen. 5.4. Unzumutbarkeit Macht der Kunde oder ein Reiseteilnehmer unter seiner Verantwortung aufgrund unangebrachten Verhaltens die Vertragseinhaltung für DTCH unzumutbar, so ist DTCH berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten bzw. diesen zu künden. Als unangebrachtes Verhalten gilt es auch, wenn der Gesundheitszustand des Kunden den im Leistungsbeschrieb aufgeführten oder nach Treu und Glauben vorausgesetzten An-forderungen offensichtlich nicht entspricht. Der Kunde hat die Bearbeitungsgebühren gemäss Ziff. 4.3 sowie die pauschalisierten Annullie-rungsgebühren gemäss Ziff. 4.2.1 zu bezahlen. 6. Änderungen der Reise (Umbuchungen) 6.1. Änderungen durch den Kunden 6.1.1. Nach Vertragsschluss hat der Kunde keinen Anspruch auf Änderungen des Vertragsinhalts (Umbuchungen). DTCH ist jedoch darum bemüht, Umbuchungswünschen des Kunden wenn möglich zu entsprechen. Sofern DTCH auf Wunsch des Kunden eine Umbuchung vor-nimmt, fallen neben allfälligen Mehrkosten Bearbeitungsgebühren in der Höhe von Fr. 100.– pro Person, maximal aber Fr. 200.– pro Auf-trag an. 6.1.2. Der Antrag auf Umbuchung muss zwingend schriftlich erfolgen. Die Umbuchung wird verbindlich, sobald sie von DTCH schriftlich bestätigt wurde. 6.1.3. Bereits in Anspruch genommene Zusatzleistungen (z.B. Tauchpakete) werden nicht zurückerstattet. Noch nicht in Anspruch ge-nommene Leistungen (volle Pakete) werden unter Abzug allfälliger Service-Honorare zurückerstattet, sofern eine schriftliche Bestätigung des Leistungsträgers an DTCH ausgehändigt wird und die Leistungen nicht in Rechnung gestellt werden. 6.2. Änderungen durch DTCH 6.2.1. Beeinträchtigen unvorhersehbare oder nicht abwendbare Umstände die planmässige Durchführung der Reise, so ist DTCH berech-tigt, einzelne Leistungen zu ändern (z.B. Unterkunft, Transportmittel). Dies gilt auch bei Überbuchungsproblemen. Erleidet die Reise dadurch einen objektiven Minderwert, so ist der Kunde berechtigt, eine Vergütung im Umfang des Minderwerts zu verlangen. 6.2.2. Im Falle einer erheblichen Änderung eines wesentlichen Vertragspunkts ist der Kunde zudem berechtigt, innert 5 Tagen nach Mittei-lung der Änderung kostenlos vom Vertrag zurückzutreten. 6.2.3. Dem Kunden stehen die vorgenannten Ansprüche nicht zu, wenn er oder ein Reiseteilnehmer unter seiner Verantwortung aufgrund unangebrachten Verhaltens die Vertragseinhaltung für DTCH unzumutbar macht. Als unangebrachtes Verhalten gilt es auch, wenn der Ge-sundheitszustand des Kunden den im Leistungsbeschrieb aufgeführten oder nach Treu und Glauben vorausgesetzten Anforderungen offen-sichtlich nicht entspricht. Vorbehalten bleibt zudem das Recht von DTCH zu nachträglichen Preiserhöhungen (Ziff. 3.2). 7. Mitwirkungspflichten des Kunden 7.1. Neben der Bezahlung des Reisepreises treffen den Kunden insbesondere die folgenden Mitwirkungspflichten: - Der Kunde hat die ihm übermittelten Dokumente (z.B. Rechnung, Reisebestätigung, Reiseunterlagen) unverzüglich auf Richtigkeit und Vollständigkeit, insbesondere auf Übereinstimmung mit der Buchung, zu überprüfen und DTCH bei Unstimmigkeiten unverzüglich schriftlich zu unterrichten. - Der Kunde ist verantwortlich für die Einhaltung der einschlägigen Einreisebestimmungen (insbesondere betreffend Gültigkeit des Rei-sepasses, Einholen von Visa, Vornahme von Impfungen). - Der Kunde ist verantwortlich für die Einhaltung der von den Leistungserbringern vorgegebenen Einfindungszeiten (z.B. Flughafen) und Gepäckbestimmungen. Tritt der Kunde die Abreise oder den Abflug nicht oder zu spät an (No-show), wird der Reisepreis nicht zurücker-stattet. Die Beförderungspflicht entfällt. Verpasst der Kunde den Rückflug, muss er auf seine Kosten einen anderen Rückflug buchen. Dies gilt insbesondere auch bei Flugplanänderungen.

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- Der Kunde hat sich im Falle einer Schwangerschaft über die Transportbedingungen vorgängig zu informieren und diese einzuhalten. Zudem ist der Kunde verpflichtet, DTCH schriftlich über die Schwangerschaft in Kenntnis zu setzen. - Der Kunde hat im Hinblick auf die Anforderungen der geplanten Reise seinen Gesundheitszustand selber einzuschätzen und gegebenen-falls von der Reise abzusehen. 7.2. Verletzt der Kunde seine Mitwirkungspflichten übernimmt DTCH keine Haftung (Ziff. 9). Ersatzansprüche des Kunden aufgrund von Mängeln (Ziff. 8) entfallen. 8. Beanstandungen 8.1. Unverzügliche Beanstandungspflicht Im Falle von Beanstandungen während der Reise hat der Kunde unverzüglich den Leistungserbringer sowie die örtliche Vertretung von DTCH, oder bei deren Fehlen die Buchungsstelle, zu benachrichtigen. DTCH bemüht sich um geeignete Lösungen. Kann vor Ort keine geeignete Lösung gefunden werden, so hat der Kunde vom Leistungserbringer oder von der örtlichen Vertretung eine schriftliche Bestäti-gung einzuholen (Sachverhalt, Mängelliste). Der Leistungserbringer und die örtliche Vertretung sind jedoch nicht befugt, Ansprüche des Kunden anzuerkennen. 8.2. Ersatzansprüche des Kunden Der Kunde hat seine Beanstandung zusammen mit der Bestätigung gemäss Ziff. 8.1 innert 30 Tagen seit Reiseende bei DTCH schriftlich anzumelden. Bei fehlender Benachrichtigung und/oder Bestätigung gemäss Ziff. 8.1 stehen dem Kunden keine Ersatzansprüche zu. 9. Haftung 9.1. Haftungsumfang DTCH haftet dem Kunden gegenüber für die gehörige Vertragserfüllung, insbesondere für die sorgfältige Auswahl und Überwachung der Leistungserbringer sowie die fachmännische Organisation der Reise, sofern keine Versicherung des Kunden für den Schaden aufkommt. 9.2. Haftungsbeschränkung und Haftungsausschlüsse 9.2.1. Die Haftung für sämtliche Schäden, die nicht Personenschäden sind, ist bei jedem Vertrag auf das Zweifache des Reisepreises be-schränkt. 9.2.2. DTCH haftet nicht, wenn die Nichterfüllung oder nicht vertragsgemässe Erfüllung des Reisevertrages zurückzuführen ist auf: - Versäumnisse des Kunden (z.B. Nichterfüllung der Einreisebestimmungen, Nichttransport wegen Schwangerschaft, strafrechtliche Sank-tionen) - Unvorhersehbare oder nicht abwendbare Versäumnisse Dritter (z.B. Verspätungen von Transportunternehmen, Streiks, Leis-tungsstörungen bei lediglich vermittelten Fremdleistungen) - Unvorhersehbare oder nicht abwendbare Umstände bzw. höhere Gewalt (z.B. Krieg, Naturkatastrophen, Entzug von Landerechten, be-hördliche Anordnungen, fehlende Fahrbewilligungen) Vorbehalten bleiben die in internationalen Übereinkommen vorgesehenen Beschränkungen der Entschädigung bei Schäden aus Nichterfül-lung oder nicht vertragsgemässer Erfüllung des Vertrages. 9.2.3. Nimmt der Kunde an einer von DTCH organisierten Ersatzreise teil, so beschränkt sich die Haftung von DTCH auf einen allfälligen Minderwert der Ersatzreise gegenüber der vertraglich geschuldeten Reise. 9.3. Abtretung von Schadenersatzansprüchen Falls DTCH dem Kunden den Schaden, der ihm ein Leistungserbringer verursacht hat, ersetzt, so gehen die Schadenersatzansprüche des Kunden gegenüber dem Leistungserbringer auf DTCH über. 10. Datenschutz 10.1. Sammlung, Bearbeitung und Verwendung von Daten Bei Vertragsschluss werden neben den Kontaktangaben des Kunden (Name, Wohnadresse, E-Mail, Telefonnummer) in der Regel die fol-genden Informationen gespeichert bzw. bearbeitet: Reisedaten, Reiseziele, Fluggesellschaft, Hotel, Preis, Kundenwünsche, Informationen zu weiteren Reiseteilnehmern, Zahlungsinformationen, Frequent-Flyer-Nummer, Mitgliedernummer und weitere spezifische Informatio-nen zu einer allfälligen Mitgliedschaft bei Kooperationspartnern von DTCH, Geburtsdatum, Nationalität, Sprache, Präferenzen sowie an-dere Informationen, die der Kunde DTCH zur Verfügung stellt. Mit der Buchung bestätigt der Kunde die Richtigkeit der angegebenen Da-ten. Bei besonderen Umständen (z.B. Unfall während der Reise) sowie im Falle von Reklamationen können weitere Informationen be-schafft und gespeichert werden. Telefongespräche können zur (internen) Qualitätssicherung abgehört oder vorübergehend aufgezeichnet werden. Die Kundendaten unterliegen dem schweizerischen Datenschutzrecht und werden zur Geschäftsabwicklung bzw. Leistungserbrin-gung bearbeitet. Sie können durch DTCH oder die mit DTCH verbundenen Unternehmen (DER Touristik Group) auch zur Bereitstellung eines marktgerechten Angebotes sowie zu Analyse-, Marketing- und Beratungszwecken genutzt werden. DTCH behält sich das Recht vor, dem Kunden Angebote und Informationen, die ihn persönlich interessieren, zukommen zu lassen. Falls der Kunde die Zusendung von In-formationen nicht wünscht, kann er sich direkt an die Buchungsstelle oder an den Kundendienst von DTCH wenden. Bezieht sich die Datenbearbeitung auf eine Vertragsleistung oder ein Produkt von DTCH, so gilt sie als vom Kunden akzeptiert, wenn er die Vertragsleistung oder das Produkt bezieht. Das Einverständnis des Kunden bezieht sich auch auf damit zusammenhängende Datenbe-arbeitungen für Marketingzwecke, solange der Kunde sein Einverständnis nicht widerruft. Der Kunde stellt das Einverständnis von Dritten bzw. Mitreisenden (z.B. Partner, Freund etc.) sicher, sofern sie von der Datenbearbeitung mitbetroffen sind. Der Kunde stimmt der Bearbeitung und Verwendung seiner Kundendaten hiermit zu. 10.2. Weitergabe der Daten an Dritte Die Daten des Kunden werden gegebenenfalls zur Erbringung der Dienstleistung sowie zur Abwicklung eines Auftrages an Dritte oder Unternehmen, die mit DTCH wirtschaftlich verbunden sind (DER Touristik Group) weitergeleitet. DTCH hält sich an die datenschutz-rechtlichen Bestimmungen und verpflichtet auch Dritte oder Unternehmen der DER Touristik Group zur Vertraulichkeit und Einhaltung eines angemessenen Datenschutzes, wenn sie Zugang zu Kundendaten haben, die Rückschlüsse auf die Identität des Kunden ermöglichen. Der Kunde stimmt der Weitergabe und der Bearbeitung seiner Kundendaten hiermit zu. 10.3. Besonderes betreffend Flug- und Schiffsreisen Auf Verlangen der Behörden bestimmter Länder kann es erforderlich sein, spezifische Daten über die Reise in und aus diesen Ländern aus Sicherheits- und Einreisegründen an diese Behörden zu übermitteln. Der Kunde ermächtigt DTCH bzw. die jeweilige Fluggesellschaft, zu diesen Zwecken personenbezogene Daten über den Kunden als Passagier, so genannte «Passenger Name Record (PNR)» Daten, an diese Behörden zu übermitteln, soweit diese Informationen verfügbar sind. Hierzu gehören z.B. Name, Geburtsdatum, vollständige Wohnadres-se, Telefonnummern, Informationen über andere Reiseteilnehmer, Datum der Buchung/Ticketausstellung und beabsichtigtes Reisedatum, alle Arten von Zahlungsinformationen, Reisestatus und Reiseroute, Frequent-Flyer-Nummer, Informationen über das Gepäck, alle PNR-Änderungen in der Vergangenheit. Der Kunde nimmt zur Kenntnis, dass diese Daten an Länder übermittelt werden können, in denen der Datenschutz nicht dem Schutzniveau der schweizerischen Datenschutzgesetzgebung entspricht. Bei Schiffsreisen ermächtigt der Kunde DTCH bzw. die jeweilige Reederei, diese Daten zu übermitteln.

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11. Anwendbares Recht und Gerichtsstand 11.1. Auf das Vertragsverhältnis zwischen dem Kunden und DTCH ist ausschliesslich schweizerisches Recht anwendbar. 11.2. Unter Vorbehalt von zwingenden gesetzlichen Bestimmungen ist der Gerichtsstand Zürich. 12. Diverses 12.1. Massgebende Sprache Bei Auslegungsdifferenzen aufgrund von unterschiedlichen Formulierungen in den verschiedenen Sprachversionen ist die deutsche Versi-on massgebend. 12.2. Unwirksamkeit einer Bestimmung Sollten eine oder mehrere der vorstehenden Bestimmungen unwirksam sein oder werden, so berührt dies die Gültigkeit der übrigen Best-immungen nicht. 12.3. Ombudsmann Den Parteien steht es frei, vor einer allfälligen gerichtlichen Auseinandersetzung den Ombudsmann der Schweizer Reisebranche (www.ombudsmann-touristik.ch) anzurufen, um eine aussergerichtliche Einigung zu erzielen. 12.4. Reisegarantie DTCH ist Mitglied beim Garantiefonds der Schweizer Reisebranche. 12.5. Versicherungen DTCH empfiehlt ausdrücklich den Abschluss einer Reiserücktrittsversicherung sowie einer Versicherung zur Deckung der Rückführungs-kosten bei Unfall oder Krankheit. Bei Bedarf erfolgt eine Beratung des Kunden durch DTCH. Ein Rücktritt vom Versicherungsvertrag ist nach dessen Abschluss nicht mehr möglich. 12.6. DTCH kann die ARVB jederzeit einseitig abändern. Die jeweiligen Marken von DTCH publizieren den aktuellen Stand der ARVB elektronisch. Im vertraglichen Verhältnis zwischen Ihnen und cotravel ist ausschliesslich schweizerisches Recht anwendbar. Für sämtliche Streitigkeiten gilt der Gerichtsstand Basel-Stadt. DER Touristik Suisse AG, Mai 2018

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cotravel DER Touristik Suisse AG Gerbergasse 26 CH-4001 Basel T +41 (0) 61 308 33 55 F +41 (0) 61 308 33 10 [email protected] www.cotravel.ch