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d’Rentnerstëmm Periodik vum LRIV Periodik vum LRIV Nummer 133 Nummer 133 Februar 2017 Februar 2017 Herausgeber: Lëtzebuerger Rentner- an Invalideverband - LRIV Herausgeber: Lëtzebuerger Rentner- an Invalideverband - LRIV B.P. 421 - L-4005 Esch-sur-Alzette - Telefon 691 92 47 75 - 59 27 20 B.P. 421 - L-4005 Esch-sur-Alzette - Telefon 691 92 47 75 - 59 27 20 Erscheint viermal jährlich Erscheint viermal jährlich Na Nationale Kr tionale Kr ank ankenkasse (CNS) enkasse (CNS) Die neuen Die neuen V erbesserung erbesserungen seit en seit dem 1. J dem 1. J anuar anuar Seite 5 Seite 5

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Periodik vum LRIVPeriodik vum LRIV Nummer 133Nummer 133 Februar 2017Februar 2017

Herausgeber: Lëtzebuerger Rentner- an Invalideverband - LRIVHerausgeber: Lëtzebuerger Rentner- an Invalideverband - LRIVB.P. 421 - L-4005 Esch-sur-Alzette - Telefon 691 92 47 75 - 59 27 20B.P. 421 - L-4005 Esch-sur-Alzette - Telefon 691 92 47 75 - 59 27 20

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Rentnerstëmm Nr. 133 FEBRUAR 2017 2

ULC fordert von den Banken, dieInteressen ihrer älteren und

benachteiligten Kunden zu beachtenD ie »Union Luxembourgeoise des

Consommateurs« (ULC) hat bereitsmehrmals die konsumentenfeindlicheGebührenpolitik der Banken kritisiert,die in regelmäßigen Abständen ihre Ta-rife für Banküberweisungen, Einzahlun-gen, Abhebungen,Kontoverwaltungsgebühren usw. starkerhöhen.Dies trifft vor allem die Privatkun-

den, die über Jahrzehnte hinweg ihr Er-spartes den Banken anvertraut haben, oftzum Zwecke einer zusätzlichen finan-ziellen Absicherung im Rentenalter.Die ULC bedauert zutiefst, dass eben

diese überschaubaren Privateinlagen dieFinanzinstitute immer weniger interes-sieren, da die mit deren Annahme ver-bundenen Kosten, beziehungsweisenegativen Rücklagezinsen bei der Euro-päische Zentralbank, höher sind als diefür die Banken daraus resultierenden Ge-winne. Übrigens wird professionellenAnlegern mittlerweile ein Negativzinsverrechnet.Die ULC fordert die Banken noch-

mals auf, ihre Privatkunden nicht zu ver-prellen, indem sie auch ihnen einen Ne-gativzins für ihr Erspartes verrechnet.

Dies würde nämlich bedeuten, dass Pri-vatkunden besser daran täten, ihr Erspar-tes wieder unter der Matratze zuverstecken. Ein undenkbares Szenario!Auch beschweren sich bei der ULC

vermehrt ältere Mitbürger darüber, dassihnen bei Operationen am Schalter saf-tige Gebühren verrechnet werden. Ebendiese Kunden haben jedoch oft ein Pro-blem mit dem Gebrauch von Zahlungs-beziehungsweise Kreditkarten und kön-nen deswegen auf die gängigen Über-weisungen undAbhebungen am Schalternicht verzichten.Die ULC fordert die Banken auf, spe-

ziell ihrem älteren Kundenkreis entgegenzu kommen und die betroffen Mitbürgernicht noch zusätzlich zu belasten. In die-sem Zusammenhang unterstreicht dieULC ihre Meinung, dass Banken aucheine gesellschaftliche Verantwortung ge-genüber den Kunden und Mitbürgernhaben.

»Zeitung vumLëtzebuerger Vollek

vom 25. November 2016

Wie gestern von Finanzminister Gra-megna auf eine parlamentarische

Frage angekündigt, werden im nächstenJahr sieben Sparkassenfilialen ihre Torenschließen. Diese verbraucherfeindlicheMaßnahme reiht sich nahtlos an die derzeitdurchgeführten Schließungen von 35 Post-filialen an, wo man demnächst auch nochzusätzlich für Geldabhebungen bezahlenmuss.Die »Union Luxembourgeoise des

Consommateurs« (ULC) warnt und pro-testiert aufs heftigste gegen diese beab-sichtigten Schließungen. EinzigesArgument scheint wiederum ein rein wirt-schaftliches Rentabilitätskalkül zu sein,während dieVerbraucherinteressen hintenanstehen.Betroffen sind vor allem die älteren

Menschen, die Schwierigkeiten mit demUmgang von Bankautomaten haben,sowie Behinderte, die oftmals Problemehaben durch unüberwindbare Hindernissean diesen Automaten Geld abzuheben.Hieran ändert auch die Tatsache nichts,dass neuemultifunktionale »Bancomaten«installiert werden, die eine breitere Palettevon Dienstleistungen anbieten.Nach Meinung der ULC muss es aber

eher um ein attraktiveres Dienstleistungs-angebot für die Kunden gehen. Dieses Zielwirdmit Sicherheit nicht durch die Schlie-ßung von sieben Sparkassenfilialen er-reicht, sondern vor allem durch einbreitgefächertes Angebot, wie u.a. durcheine verbesserte und persönlichere Betreu-ung und Beratung der Kunden. Die ULCbefürchtet, dass wie bei den Postfilialen

geschehen, diese Salamitaktik erst derAn-fang ist undweitere Filialschließungen aufder Tagesordnung stehen.Des Weiteren fürchtet die ULC, dass

dieses Beispiel auch andere Banken zurNachahme anregt und es nur mehr eineFrage der Zeit ist bis diese nachfolgen.Schuld an dieser verbraucherfeindlichenPolitik ist nicht nur die Regierung, sondernvor allem haben die Banken ihre Verant-wortung zu tragen.Daher fordert die ULC sowohl Regie-

rung als auch Banken auf, sich diese Ent-scheidung nochmals gründlich imInteresse der Verbraucher zu überlegenund von den Filialschließungen Abstandzu nehmen.

»Zeitung vumLëtzebuerger Vollek«

vom 10. Dezember 2016

Konsumentenschutz ULC gegen Schließungvon Sparkassenfilialen

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Rentnerstëmm Nr. 133 FEBRUAR 2017 3

Dem 100. Gründungstag des LRIVam 17. September 2017 entgegen

Fir dass d'Rentnerstëmm liewe kann, brauche mär Aer Ennerstëtzung!Iwwerweist Aeren Don w.e.gl. un:Redaktioun Rentnerstëmm LRIVKontonummer IBAN LU16 0030 2687 0347 0000 bei der BGL-BankEt hun en Don geschéckt: Fern an Helli Hübsch 50 Euro

André Schmit 2 x 30 EuroFam, Franzetti 20 Euro

Ë weidere grousse Merci un eis Annonceuren, déi ët méiglech machen,dass d'Rentnerstëmm recht a schlecht iwer d' Ronnen kënnt.

MERCI !

D ass im Jahre 1917die Notwendigkeit erkannt

wurde, ein Verteidigungsorganfür die Rentner und Witwen insLeben zu rufen, und dies Mittenim Ersten Weltkrieg, diesesAnsinnen ist den Männern derersten Stunde hoch anzurechnen.Durch die verstärkte

Industrialisierung unseresLandes, der Errichtung derHütten -und Grubenbetriebe umdie Jahrhundertwende, wurdendie ersten Gewerkschaften undUnterstützungsvereine von denArbeitern gegründet.Diese Selbsthilfevereine, die

hauptsächlich für dieUnterstützung im Krankheitsfallgedacht waren, gingen denGründervätern desInternationalenInvalidenverbandes damals nichtweit genug in ihrenKompetenzen. Es ging Ihnenauch darum, eine Versicherunggegen Unfall und Altsein zugründen, damit sie und ihreHinterbliebenen im Alter einLeben ohne materielle Sorgenführen könnten.Erfreulich, dass sich immer

wieder sozial denkende Arbeiterzusammenfanden, um dieLeistungen der einzelnen Kassen

ständig zu verbessern zu einemder besten Sozialsysteme, die esin unseren Breitengraden gibt.Während all der Jahrzehnte

trug der LëtzebuergerRentner- an Invalideverbanddazu bei, systematisch auf pre-käre Situationen im Rentenwesenhinzuweisen. Besonders dieWitwenrenten hinkten langeJahre hinter der Entwicklungher. Ein Name sei hier besondershervorgehoben, der deslangjährigen kommunistischenAbgeordneten Jos Grandgenet.Es kostete große

Anstrengungen bis unsere Rekla-mationen ernst genommen, unddie Witwenrenten durchAnhebung der Grundrenteaufgebessert wurden.Dass die Lebenshaltungskos-

ten den größten Teil der Rentewegfrisst, bereitet demLëtzebuerger Rentner- anInvalideverband große Sorgen,denn viele Rentnerinnen undRentner müssen zu ihren altenTagen den Riemen engerschnallen, um über die Rundenzu kommen.Sorgen bereiten uns auch die

hohen Pensionspreise in denAlters- und Pflegeheimen, wo inden meisten Fällen die Rente

nicht ausreicht, zumal wenn einEhepaar seine letzten Tage imAltersheim verbringen muss.Die jüngsten Steuerermäßigun-gen erweisen sich hierbei wie einTropfen auf den heißen Stein.

Jos RuckertLRIV-Nationalpräsident

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Rentnerstëmm Nr. 133 FEBRUAR 2017 5

1. Im Ausland bewilligteKuren für minderjährigeKinderBei einer von der CNS im

Ausland bewilligten Kur füreinen Minderjährigen werdendie Aufenthaltskosten einerBegleitperson von der Kran-kenversicherung übernom-men, wenn derAntrag hierfürformell gestellt wurde undbis zur Summe, die von Arti-kel 79 der Statuten vorgese-hen ist (Neuer Artikel 30,Absatz 2 der CNS Statuten).

2. Augenärztliche PflegeA) Ab dem 1. Januar 2017

wird die Krankenversiche-rung die Kosten für Kontakt-linsen übernehmen, nichtmehr erst ab einer Dioptrievon über 8, sondern schon abeiner Dioptrie von 6. (NeuerArtikel 122, Absatz l derCNS Statuten).B) Die CNS reduziert die

einzuhaltende Erneuerungs-frist für Kontaktlinsen von 4auf 3 Jahre, wenn es keineVeränderung der Dioptrieoder präzise ärztliche Indika-tion gibt. (Neuer Artikel 128der CNS -Statuten).C) Der Direktionsvorstand

der CNS hat beschlossen,dass die Kosten für or-ganische Brillengläser beisämtlichenVersicherten über-nommen werden, und dasohne ordnungsgemäß be-

gründetes ärztliches Attest(NeuerArtikel 116,Absatz 1,Punkt 2 der CNS Statuten).

3. Vorbeugeprogrammgegen DarmkrebsIm Rahmen des organisier-

ten Früherkennungspro-gramms für Darmkrebs,werden die Kosten der durch-zuführenden technischenVorgänge nicht zu Lasten derVersicherten sein, die am be-sagten Programm teilneh-men. (Neuer Artikel 35,Absatz 4, Punkt 3 der CNSStatuten).

4. Zahnärztliche PflegeA) In der Tat wird die

Krankenversicherung ab dem1. Januar 2017 die Kosten fürlokale Anästhesie überneh-men, auch im Rahmen eineZahnfüllung (Neuer Artikel40, Paragraph 1 der CNS Sta-tuten).B) Die CNS hat es vorge-

sehen, die Kosten für Zahn-steinentfernung alle 6Monatezu übernehmen anstatt wiebisher nur einmal im Jahr(Neuer Artikel 40, neuer Pa-ragraph 4 der CNS Statuten).Achtung: Eine Kostenbeteili-gung von 12% wird immerzu Lasten des Versichertenbleiben.

5. Chirurgische Behand-lung des LipödemsAb 1. Januar 2017 wird die

Krankenversicherung dieKosten für die chirurgischeBehandlung des Lipödems,Stufe 4, übernehmen, unterVorbehalt der Erfüllung derstatutarischen Bedingungender CNS. (Anhang C derCNS Statuten).

6. Behandlung mit Anti-biotikaDen Apotheken wird ge-

stattet, den Versicherten dieAntibiotika in ausreichenderMenge auszuhändigen, umeine Behandlung von maxi-mal einem Monat zu garan-tieren(Neuer Artikel 108,neuer Abschlussabsatz derCNS Statuten). Dies bringt esmit sich, dass der Versichertenicht mehr ein zweites Malzu Apotheke zurückkehrenmuss, um die von seinemArzt verschriebene Behand-lung zu Ende zu führen.

7. Änderungen bezüglichder physiotherapeutischenMassageEine neue Konvention

zwischen der CNS und der»Association Luxembour-geoise des kinésithérapeutes(ALK)« sowie eine Revisionder beschriebenen Behand-lungen wurde kürzlich finali-siert. Die Qualitätsnormenbezüglich der Infrastrukturwurden in dem neuen Ab-kommen festgelegt, sowohl

Nationale Krankenkasse (CNS)

Die neuen Verbesserungenseit dem 1. Januar

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Rentnerstëmm Nr. 133 FEBRUAR 2017 6

was denWartesaal, die Mini-malfläche der Behandlungs-räume, als auch derobligatorische Aushang vonverschiedenen Informationenusw. betrifft. Was die Leis-tungen betrifft, so wurde Fol-gendes festgehalten: es istverboten mehrere Patientengleichzeitig zu behandeln,die Definition des Inhaltesder Patientenakte, die Mini-maldauer einer Behandlungvon 20 Minuten, usw...Darüber hinaus wurden dieVerallgemeinerung derEntmaterialisierung der Do-kumente sowie deren Über-mittlungsfluss festgelegt.Achtung: die Zahlungsweise»Tiers payant« ist nur dannmöglich, wenn der Antragvom Physiotherapeutenselbst eingereicht wird.Wenn aber der Versicherteden Antrag für die Kosten-übernahme stellt, muss er dieKosten vorschießen, und

kann sie nachher zurücker-stattet bekommen. Die Über-nahme von 70% derBehandlungskosten- für ge-läufige Pathologien- der phy-siotherapeutischen Massagebleibt unverändert. Jedochsehen die CNS Statuten imneuen Artikel 55 eine hun-dertprozentige (100%ige)Kostenübernahme vor, in be-grenzt festgelegten Situatio-nen- schwere Pathologien,post-operativen Behandlun-gen, Behandlungen von Kin-dern unter 18, Bilanz-. DerVersicherte ist verpflichtetsich eine standardisierte ärzt-liche Verordnung von seinembehandelnden Arzt zu besor-gen, bevor er die Behandlungbei dem von ihm ausgewähl-ten Physiotherapeuten begin-nen kann.

8. Transport mit Ambu-lanz oder TaxiDer Direktionsvorstand

hat die statutarischen Vor-

kehrungen überprüft. Eswurde beschlossen die Lek-türe der CNS-Statuten zuvereinfachen. Des Weiterensind die verschiedenenKostenübernahmeraten ange-hoben worden. Taxi: Kilome-terpauschale erhöht auf 1,60Euro mit einem Festbetragvon 6,40 Euro pro Fahrt.Ambulanz: Pauschale von 38Euro und Kilometerpreis von1,25 Euro.

9. Prothesen - Einfüh-rung von Therapieschuhenfür DiabetikerfüßeDie neuen statutarischen

Bestimmungen der CNSwerden es vorsehen, seitensder Krankenversicherung dieKosten für Ausstattung fürDiabetikerfüße zu überneh-men, wie z.B orthopädischeSohlen oder Therapie bzw.Orthopädieschuhe für denDiabetikerfuß.

Zusatzinformationenunter www.cns.lu

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Im Kulturzentrum in der Sige-froi-Straße in Beles – ein Ge-bäude, das vor 30 Jahren derVereinswelt, darunter dem Lëtz-buerger Rentner- an Invalidever-band übergeben wurde der auf 55Jahre Aktivität in der OrtschaftBeles zurückschauen kann – fei-erte die Sektion Beles Zolver desLRIV den 30. Jahrestag der Inbe-triebnahme einer »Porte ouverte«.

Der Einladung waren nicht nurzahlreiche Mitglieder, sondernauch Vertreter des Schöffen- undGemeinderats, der Kulturkom-mission, der Vereinsentente sowieder LRIV-Sektionen Differdingen,Esch/Alzette und Rodange ge-folgt.Während seiner Begrüßungs-

ansprache ging SektionspräsidentJos Ruckert auf den Werdegang

der vor 30 Jahren aufgenomme-nen Aktivitäten in der Porte ou-verte ein und bedankte sich beider Gemeindeverwaltung fürderen großes Verständnis für dieältere Bevölkerung über die Jahr-zehnte hinweg und dafür, dass derLRIV-Sektion Räumlichkeiten zurVerfügung gestellt wurden, indenen seither jeden Dienstagnach-mittag den Rentnerinnen undRentnern schöne Stunden des Bei-sammenseins angeboten werden.Jos Ruckert bedankte sich imNamen des Vorstandes ebenfallsbei den heutigen Gemeindever-antwortlichen, denen er eine zu-vorkommende Zusammenarbeitmit der LRIV-Sektion beschei-nigte.Im Anschluß an die mit man-

chen Anekdoten gespicktenWorte, erhob der Präsident zumAuftakt des von der Gemeinde-verwaltung gestifteten Ehren-weins sein Glas auf weitereerfolgreiche Jahre.Schöffin SimoneAsselborn be-

dankte sich in ihrerAnsprache beider Sektionsführung für die mus-terhafte Betreuung der Bevölke-rung während den Stunden in der»Porte ouverte« und die konstruk-tive Mitarbeit in den Gemeinde-kommissionen, zum Wohle derälteren Generationen.Ein Lob von Entente-Präsident

Lino Sebastiani ging an die Sekti-onsführung für die spontane Zu-sage an dem vor kurzemstattgefundenen Fest »Minettsf-rënn«, während dem der LRIV anzwei Tagen für knusperige Waf-feln gesorgt hatte.Im Verlauf der Feierlichkeit

wurde eine vom Hause RogerFach zubereitete »Agape« aufge-tragen, während ein Oldieorches-ter für Stimmung sorgte und dieGäste zum Tanzen animierte.

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LRIV-Beles Zolver feierte30 Jahre »Porte ouverte« im Dienst

der älteren Bevölkerung

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Rentnerstëmm Nr. 133 FEBRUAR 2017 8

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Weil ein geeigneter Saalum den 6.Januar nicht

zu bekommen war, wurde dieDreikönigsmatinee auf den15.Januar in den Centre Cul-turel in der rue Dr Gaaschverlegt.Gesehen das kalte Winter-

wetter, war die Matinee gutbesucht. Die Vorstandsmit-

glieder unter Präsident Al-varo hatten eine gefälligeTombola aufgebaut, hattenfür Kaffee und ein Stück Kö-nigskuchen gesorgt, und fürmusikalische Unterhaltungsorgte Denico.Beim Verzehren des Kö-

nigskuchens gab es eineÜberraschung, denn es wur-

den drei Porzellanpüppchengefunden, und so wurde aufeine offizielle Ehrung ver-zichtet.

Zum Abschluss der gutbe-suchten Matinee wurdeneine Frühjahrsmatinee unddie Generalversammlung an-gekündigt.

Rentnerstëmm Nr. 133 FEBRUAR 2017 98

Dreikönigsmatineebei der Sektion Rodange

Jahresabschluss bei derSektion Tetingen

M itte Dezember hatte dieSektionsführung unter

Präsident Marcel Humbertzur alljährlichenWeihnachts-feier in die Räumlichkeitender »Aal Gare« in Tetingeneingeladen, zu der zahlreicheMitglieder erschienen waren.Das traditionelle Weih-

nachtsessen, das von dem

Viererteam unter Leitungvon Sylvie Raach hergerich-tet wurde, fand auch in die-sem Jahr einuneingeschränktes Lob derSektionsmitglieder.Bei genüsslicher Hinter-

grundmusik hatten sich dieAnwesenden viele Ereignissezu erzählen, denn verschie-

dene Mitglieder treffen sichalljährlich eben bei Gelegen-heit des »Weihnachtsessens«zu einemWiedersehen. NachtraditionellerArt erhielt jederTeilnehmer beim Nachhause-gehen ein Geschenk, das fürweitere gute Stimmungsorgte.

Weihnachtsstimmungbei der

Sektion SuessemAm 4.Dezember hatte die Sekti-onsführung unter PräsidentWillGrisius zum großenWeihnachtses-sen eingeladen, das sich wie in allden Jahren vorher, zu einem gefäl-

ligen Beisammensein entwickelte.Bei passender Musik und einer

extravaganten Tombola wurdeniemand die Zeit zu lang, dieAlten hatten sich vieles zu erzäh-

len an diesem amüsanten Nach-mittag.Beim Abschied gab man sich

Rendez-vous in der nächstfolgen-den Porte Ouverte.

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Rentnerstëmm Nr. 133 FEBRUAR 2017 110

AVIVO

Respekt vor der Würde des AltersÜberlegungen eines engagierten »Alten«

In den neun Jahren als Präsidentvon Avivo Basel (Wahl: 21.März 2007) durfte ich viele liebeMenschen kennen lernen, guteFreundschaften erleben. Das wardie absolut wichtigste Feststellungin meinen Gedanken, Erfahrun-gen und Erinnerungen an derWeihnachtsfeier 2015. Beste Ge-legenheit dazu sind unsere tollenAusfahrten.Auch in einem Altersverein

gibt es wie überall Neid, Miß-gunst, Intrigen. Ein großer Unter-schied aber: gerade weil wir alle

nicht mehr allzu viele Jahre voruns haben, sollten wir einanderdas Leben nicht unnötig schwermachen, sondern es angenehm,schön, ja lustvoll gestalten.Was ich auch gelernt habe:

Einen Altersverein muss man mitgroßer Zurückhaltung, mit Res-pekt vor seinen Partnern leiten.Das ist die Würde des Alters.Wer herrschen, wer andere

führen will, sitzt im falschen Ver-ein, er wird bald nicht mehr ernstgenommen, wird links liegen ge-lassen. Ehrgeiz, Machtgelüste

haben bei uns nichts zu suchen.Denn wir Alte sind zwar hin undwieder vergesslich, haben aber eingutes Gespür dafür bewahrt, werunsere echten Freunde sind.Wer den anderen schlecht

macht, wer ihn beleidigt, ekeltschlußendlich nur sich selbst hi-naus, aus den Herzen der Mitglie-der, die ihn bisher geschätzt hatten.Und zu guter Letzt: Man darf

auch in einem Altersverein nichtan einem »Ämterli« hängen, mandarf nicht sich selbst überleben.

Lukas M. Stoecklin

Eine grandiose Weihnachtsfeierin der Schule 2000

Die vor Weihnachten durchge-führte Weihnachtsfeier gestal-

tete sich wie jedesvorangegangene Jahr zu einemgroßen Publikumserfolg, denn eswaren nicht nur zahlreiche Mit-glieder anwesend, sondern es

waren auch etliche Freunde desLRIV gekommen, um einen fröh-lichen Nachmittag unter gemein-samen Freunden zu genießen. Das»Trio Aurora« brachte es wiedereinmal zustande, mit ihren musi-kalischen Einlagen alleAnwesen-

den in frohe weihnachtliche Stim-mung zu bringen. Eine variations-reiche Tombola sowie einewohlschmeckendeMinibûche undzum Abschied ein Geschenk derSektion an alle Anwesenden run-deten diese traditionelle Feier ab.

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Rentnerstëmm Nr. 133 FEBRUAR 2017 12

Ein fröhlicher Nachmittagfür die Pensionäre im

Altersheim(CIPA) in Beles

Anlass zum diesjährigen fröhli-chen Nachmittag bot das tradi-

tionelle »Dreikönigsfest«, das amSamstag, den 7. Januar traditions-gemäß in den Räumlichkeiten desAltersplegeheimes in Beles überdie Bühne ging.Die musikalische Umrahmung

hatte Musikus Denico wiederumübernommen, der die zahlreichanwesenden Pensionäre zumAuf-takt mit einem schmissigen Tuschbegrüßte, dem sich Sektionspräsi-dent Jos Ruckert mit einer Begrü-ßungsrede anschloss, indem erden LRIV-Mitgliedern sowie denPensionären und dem zuvorkom-menden Personal die bestenWün-sche zum neuen Jahr übermittelte.Alle hatten sich natürlich vie-

les zu erzählen nach einem JahrdesWiedersehens, und so dauertees eine Zeit, ehe die ersten dieTanzpiste belagerten.Zur Kaffeezeit wurde allenAn-

wesenden eine Tasse Kaffee zu-sammen mit einem Stück

Königskuchen verabreicht, dabeiwaren nach altem Brauch in zweiStück Kuchen die sogenannte»Boun« versteckt, deren Finderals Königin und König an diesemNachmittag zu Ehren kamen.Maisy und Nello hatten die

»Surprise« gefunden, ihnenwurde eine Krone aufgesetzt,sowie ein »Crémant« überreicht,worüber sie sich besonders freu-ten.Eine weitere Ehrung wurde der

gegenwärtig ältesten Heimbe-wohnerin, Mme. Jeanne Thon, an-

getragen, die im 100.Lebensjahrsteht.Zu diesem traditionellen Fest

hatten die Sektionsverantwortli-chen ebenfalls eine variationsrei-che Tombola aufgebaut, die nebstder musikalischen Unterhaltungfür beste Stimmung an diesemNachmittag sorgte. Die gelungeneVeranstaltung endete mit demVersprechen, diese gefällige Tra-dition auch weiterhin in Zusam-menarbeit mit der Heimleitungbeizubehalten.

J.R.

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Rentnerstëmm Nr. 133 FEBRUAR 2017 13

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Rentnerstëmm Nr. 133 FEBRUAR 2017 14

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Immer mehr Menschen auf derWelt werden immer älter. ImJahr 2020 wird ertsmals in derGeschichte der Menschheit dieAnzahl der über Sechzigjährigenauf der Welt größer sein als dieder Kinder unter fünf Jahren. Da-rauf verweist die Weltgesund-heitsorganisation WHO in Genf.Obwohl die Menschen länger

leben, bedeute dies nicht, daß sieauch im hohen Alter noch gesundbleiben. Im Gegenteil, der Anteilder kranken und gebrechlichenAlten werde weltweit steigen. Bis2050 wird die Zahl der über 60-jährigen von heute 841 Millionenauf über zwei Milliarden klettern.80 Prozent von ihnen werden au-ßerhalb der reichen Staaten leben.Bislang beruhe derAnstieg der

Älteren unter anderem auf demRückgang der Todesfälle an Herz-und Kreislauferkrankungen in denIndustrieländern, berichtet ColinMathers von der WHO im erstenArtikel einer ganzen Serie.

DieWHO-Autoren befürchten,dass die über 60-Jährigen welt-weit künftig nicht gesünder seinwerden als ihre heutigenAltersge-nossen und viele Krebs sowieLungen-, Herz- und Muskel-krankheiten bekommen. Hinzukämen Nervenleiden. Allein dieAnzahl der Patienten mit Demenzwerde sich bis 2050 verdreifachen– von heute 55 Millionen auf etwa135 Millionen.Bei diesen Zukunftsaussichten

sollte es eine weltweite Prioritätwerden, den Menschen ein »gutesAltern« bei langer Gesundheit zuermöglichen, schreiben die inter-nationalen Experten der WHOund zeigen auch, wie das gelingenkann. »Das bedeutet, dass funda-mentale Reformen der Gesund-heitssysteme und der sozialenHilfssysteme nötig werden«, er-läutert John Beard vom Departe-ment of Ageing and Life Courseder WHO. »Während mancheMaßnahmen international einsetz-

bar sind, ist es wichtig, dass dieLänder den Zustand und die Be-dingungen ihrer älteren Bevölke-rung beobachten, um so Trends zuerkennen und Gesundheitspro-gramme an die jeweiligen Bedin-gungen anzupassen«, ergänzt TisBoerma vom Departement of He-alth Statistics and Information derWHO in Genf.Während es aus Ländern wie

Brasilien, China, Indien und Süd-korea bereits Studien zur Gesund-heit der alternden Bevölkerunggibt, fehlen solche Daten noch ausvielen Regionen außerhalb der In-dustrieländer. Die Qualität des Le-bens der wachsenden Zahl ältererMenschen zu verbessern, gehe je-doch weit über die rein medizini-schen Aspekte hinaus, schreibendie Experten. Es müßtenAnstren-gungen unternommen werden,bereits frühzeitig mit kostengüns-tiger Vorsorge die spätere teureBelastung durch chronische Er-krankungen zu vermeiden.

WHO: Alle Menschen sollenmöglichst gut altern

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Rentnerstëmm Nr. 133 FEBRUAR 2017 15

Am Sonntagnachmittag, dem 20.November 2016 fand ab 15.00

Uhr in der »Schoul 2000« in Zol-ver die traditionelle Rentner- undJubilarenehrung statt.Alle Mitglieder, die 5, 10 oder

15 Jahre demVerband angehören,kamen an diesem Tag zu Ehren.Im Verlauf des Nachmittags

wurden diejenigen Mitglieder diedas 75. Lebensjahr erreicht hatten,ebenfalls geehrt und erhielten eineFlasche »Pol Fabaire« als Ge-schenk.Bei Musik, Tanz und einer

schönen Tombola verbrachten diezahlreichAnwesenden einen amü-santen Nachmittag. Für das leibli-che Wohl wurde eineRiesling-Pastete und eine TasseKaffee serviert, eine Tradition dieseit Jahren Anerkennung gegen-über der Sektionsführung findet.Die Jubilare des Jahrgangs

1941 (75 Jahre) sind:Fam. Linster-Bernard, Fam.

Feyereisen-Schiltz, M. ConzecioTiberi.Verbandsabzeichen 2016:Bronze (5 Jahre): M. Marcel

Stors.Silber (10 Jahre) Huguette

Arendt, Liette Thekes.

Gold (15 Jahre) Mme Fogen-Audrimont, Mme Marie-LouiseHopp, Mme Cilli Meyes, MmeMargot Meunier, Mme.JeannyNeitscher, M. und Mme Mercy-Marchal.

Rentner-und Jubilarenehrung inBeles-Zolver

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Rentnerstëmm Nr. 133 FEBRUAR 2017 19

Pflegeversicherung

Eine Reform, die für diePflegebedürftigen keinen

Sinn machtWenigeWochen, bevor die

Reform über die Pflege-versicherung am 1. Januar2017 in Kraft treten sollte,kündigte der Minister für so-ziale Sicherheit an, die Re-form werde um sechsMonate verschoben, da dasGutachten des Staatsratsnoch ausstehe.Mit dieser Erklärung kann

der Minister vorerst sein Ge-sicht wahren, denn währendder vergangenen Monatehatte es von allen Seiten Kri-tik gehagelt, und die Dachor-ganisation der imPflegebereich tätigen Unter-nehmen hatte deutlich ge-macht, dass die Reform,sollte sie zum 1. Januar 2017in Kraft treten, ohnehin nichtim Hauruck-Verfahren um-gesetzt werden könne, da dietechnischen Veränderungen,die notwendig sind, MonateinAnspruch nehmen würden.Vor allem aber hatte das

Reformvorhaben deshalb fürgroßen Unmut bei den Ge-werkschaften und den Pfle-gebetrieben gesorgt, weildamit eine ganze Reihe vonVerschlechterungen für diePflegebedürftigen verbundensein wird und zusätzlich Ar-beitsplätze in Gefahr geraten.Vorgesehen ist zum Bei-

spiel, dass die spezialisiertenFörderaktivitäten, die dazubeitragen sollen, dass die ei-

gentliche Pflegebedürftigkeitzeitlich hinausgeschobenwerden kann, drastisch ein-geschränkt werden sollen,die individuelle Betreuunggekürzt wird und die zweiStunden, während denen dasPflegepersonal, zusammenmit der pflegebedürftigenPerson administrative Ange-legenheiten oder Einkäufe tä-tigen kann, gänzlichgestrichen werden sollen.

Hinzu kommt bekannt-lich, dass ein Stufensystemmit 15 Bedarfsstufen einge-führt werden soll, welchesdazu führen wird, dass aufden individuellen Bedarf derPflegebedürftigen kaumnoch Rücksicht genommenwerden kann. Aus diesemGrund war das Stufensystem,als die Pflegeversicherung1999 eingeführt wurde, aus-drücklich verworfen worden.Unklarhei t besteht

hingegen was die Qualitäts-kontrolle und die Qualitäts-kriterien angeht, und die»Chambre des salariés« hatnicht später als diese Wochein ihrem Gutachten noch ein-mal darauf hingewiesen, dasseine qualitative Analysefehlt.Das scheint die Regierung

nicht zu stören, denn ihr gehtes in erster Linie darum, diePflegeleistungen von derwirtschaftlichen Entwick-

lung abhängig machen unddie Pflegebedürfnisse an dievorhandenen Mittel anpas-sen, statt dass erst die Be-dürfnisse festgestellt undanschließend die erforderli-chen finanziellen Mittel zurVerfügung gestellt werden,um diesen Bedürfnissennachzukommen. Um dasdurchzusetzen, soll die »Cel-lule d’évaluation et d’orien-tation«, welche diePflegebedürftigkeit feststellt,in Zukunft der Zuständigkeitdes Ministers unterstellt wer-den, so dass die Krankern-kasse und damit auch dieGewerkschaften ausgeschal-tet sind.Eine solche Reform, die

zu Verschlechterungen stattzu Verbesserungen führenwird, brauchen die Versi-cherten und die Pflegebe-dürftigen nicht. Daher wärees klüger, wenn die Regie-rung das Gesetzesprojekt zu-rückziehen und nach einerqualitativen Analyse derPflegeleistungen, punktuelleVerbesserungen vornehmenwürde. Genau das hatte dieKPL bereits vor Monatenvorgeschlagen. Aber das istoffenbar zu einfach und vorallem: Das wäre nicht imSinn der Sparpolitik, dieimmer wieder auf Kosten derLohnabhängigen und Rent-ner erfolgt.

Ali Ruckert

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Rentnerstëmm Nr. 133 FEBRUAR 2017 20

Informationenzum Ende des Lebens

Bei zahlreichen Gelegen-heiten wird viel über die

Gestaltung des Lebensendesdiskutiert und auf folgendezwei Gesetze hingewiesen,die im Jahre 2009 von derAbgeordnetenkammer ge-stimmt wurden. Beide Ge-setze betreffen diePalliativpflege bzw. die Eu-thanasie. Beide Gesetze bein-halten die Möglichkeit,seinen Willen zum Lebens-ende im Voraus schriftlichfestzuhalten. Dies ist mög-lich an Hand der Dokumente»Patientenverfügung« oderBestimmungen zum Lebens-ende.

Wer entscheidet was undwann? Solange eine Personbei Bewusstsein ist und sichausdrücken kann, entscheidetsie selbst über ihre Situation,unabhängig davon, ob sievorher etwas schriftlich fest-gelegt hat. Das heißt, wennsie vorher eine »Patienten-verfügung« oder »Bestim-mungen zum Lebensende«verfasst hatte, werden dieseDokumente nicht berück-sichtigt. Erst wenn eine Per-son sterbend ist und sichnicht mehr mitteilen kann,werden die eventuell vorhan-denen schriftlichen Doku-mente von den Ärzten zurKenntnis genommen.Jeder, der sich Gedanken

zu seinem Lebensende

macht, kann (muss abernicht) eins oder beide der fol-genden Dokumente ausfül-len: Die Patientenverfügung,die das Gesetz bezüglich derPalliativpflege betrifft unddie Bestimmungen zum Le-bensende, die das Gesetz be-züglich der Euthanasiebetreffen.

Die Patientenverfügung.(Gesetz zur Palliativpflege).In Ihrer Patientenverfü-

gung legen Sie Ihren Willenschriftlich nieder, dass Sie,wenn Sie schwerkrank undsterbend sind und nicht mehrausdrücken können, dieMöglichkeiten der Palliativ-pflege in Anspruch nehmenwollen. Sie geben an, ob undunter welchen BedingungenSie welche medizinischenBehandlungen wie lange inAnspruch nehmen möchten.Es handelt sich hier um dieBedingungen, die Begren-zung oder die Einstellungeiner Behandlung. Hierzu ge-hören unter anderem künstli-che Beatmung undErnährung, sowie Schmerz-und Symptomlinderung (diegegebenenfalls lebensverkür-zend sein kann).Sie definieren auch die

psychologische und spiritu-elle Begleitung an Ihrem Le-bensende. Sie könnenfestlegen, ob Sie durchAppa-ratemedizin am Leben erhal-

ten werden wollen, wennkeine Hoffnung auf Verbesse-rung Ihres Zustandes oder aufHeilung mehr besteht. DiePatientenverfügung ist eineOrientierungs- und Entschei-dungshilfe für Ihren behan-delndenArzt. Sie gilt nicht inakuten Notfallsituationen.Sie haben die Möglichkeit,

eine Vertrauensperson zu be-nennen, die den behandeln-denArzt über IhrenWillen inKenntnis setzt und der direkteAnsprechpartner für denArztist, wenn Sie schwerkrankund sterbend sind und sichnicht mehr ausdrücken kön-nen. Sie können Ihre Patien-tenverfügung frei verfassenoder eine Vorlage benutzen.Zur Hilfe beim Ausfüllen,können Sie sich von IhremArzt beraten lassen.Auch Organisationen wie

Omega 90 bieten hierbeiHilfe. Am besten beziehenSie Ihre Vertrauenspersonauch in die Gespräche mit einund informieren Ihr nahesUmfeld. Sie können die An-gaben Ihrer Patientenverfü-gung jederzeit zurücknehmenoder anpassen. Datieren undunterzeichnen Sie jede Ände-rung. Verwahren Sie das da-tierte und unterschriebeneOriginal an einem leicht zu-gänglichen Ort und geben Sieeine Kopie an Ihre Vertrau-ensperson und Ihren Arzt.

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Rentnerstëmm Nr. 133 FEBRUAR 2017 210

Die Bestimmungen zumLebensende (Gesetz zur Eu-thanasie).In Ihren Bestimmungen

zum Lebensende können SieIhren Willen niederschrei-ben, unter welchen Bedin-gungen und Umständen Sieeine aktive Sterbehilfe (Eu-thanasie) in Anspruch neh-men möchten.Diese Bestimmungen gel-

ten für den Fall, dass Sie auf-grund eines Unfalls odereiner Erkrankung von einemschweren und unheilbarenLeiden betroffen sind UNDbewusstlos sind UND dassdiese Situation nach dem ak-tuellen Stand der Wissen-schaft nicht umkehrbar ist.

Sie können eine Vertrauens-person benennen, die den be-handelnden Arzt über Ihrenschriftlichen Willen, gemäßIhrer letzten Erklärungen, inKenntnis setzt. Der Arzt istfrei in seiner Entscheidung,und hat das Recht, Ihren Be-stimmungen zum Lebens-ende nicht Folge zu leisten.Falls der behandelndeArzt

Ihre schriftlich angefragteEuthanasie ablehnt, muss erinnerhalb von 24 StundenIhre Vertrauensperson infor-mieren. Dieser Vertrauens-person obliegen dann alleweiteren Entscheidungen.Sie können Ihre Patienten-

verfügung frei verfassen odereine Vorlage benutzen. Das

datierte und unterschriebeneDokument müssen Sie beider »Commission Nationalede Contrôle et d’Evaluation«,Ministère de la Santé, L-2935 Luxemburg, registrie-ren.Auch wenn Sie im Voraus

keine Bestimmungen zumLebensende verfasst haben,können Sie, wenn Sie die Be-dingungen erfüllen, denWunsch nach aktiver Sterbe-hilfe ausdrücken und schrift-lich bestätigen. Sowohl dievorher registrierten Bestim-mungen zum Lebensende alsauch der nachträglich ausge-drückteWunsch nach aktiverSterbehilfe können jederzeitwiderrufen werden.

Einer verdienstvollen Freundin zum Gedenken

Mitte Dezember verschiedunsere langjährige Kassie-

rerin Lucie Kieffer-Trempeckim Alter von 78 Jahren. IhreUrne wurde im Familiengrabauf dem Kirchhof in Lasauvagebeigesetzt.Lucie Kieffer gehörte dem

Vorstand der Sektion während30. Jahren an und war die trei-bende Kraft, wenn es galt, dieMitglieder zu betreuen undTombolas vorzubereiten.Wir wussten von Ihrem

heimtückischen Leiden – trotz-dem war sie immer bereit, mitanzupacken. Sie blieb demLRIV treu bis zur letztenStunde.Ihren Hinterbliebenen ent-

bieten wir unser tiefes Beileid.Wir werden Lucie ein ehrendesAndenken bewahren.

LRIV-Sektion Differdingen

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Rentnerstëmm Nr. 133 22Freizeiträtsel

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Rentnerstëmm Nr. 133 FEBRUAR 2017 23

Der Lëtzebuerger Rentner- und Invalidenverband setzt sichfür die Interessen der Unfall-, Invaliden- und AItersrentnersowie ihren Hinterbliebenen ein, indem er eine Beratungs-stelle unterhält, wo die Interessenten in allen Fragen dersozialen Sicherheit und einer sinnvollen Freizeitgestaltungberaten werden. Für Mitglieder werden gemütliche Nach-mittage, Feste und Ausfahrten organisiert. Die »Rentner-stëmm«, die LRIV-Informationsbroschüre, erscheintvierteljährlich und wird gratis an alle Mitglieder verteilt.

Anmeldung zum Beitritt:

Name:

Vorname:

Straße: Nr.

Plz: Ortschaft:

Geburtsdatum:

Unterschrift:

Jahresbeitrag pro Mitglied: 6.- Euro.Einsenden an LRIV - B.P. 421 – L-4005 Esch/Alzette.

KKeiner ist zu jung,einer ist zu jung,Mitglied des LRIV zuMitglied des LRIV zuwerden!werden!

Veranstaltungs-kalender

der Sektionen

SektionBeles/ZolverDie Generalversammlungfindet am Sonntag,den 26. März 2017 im»Café Boulodrome« inBeles/Metzerlach statt.Anfang 15.00 Uhr.

Unsere Frühjahrsmatineefindet am 7. Mai 2017,ebenfalls im »CaféBoulodrome« statt.Einladungen sind unterwegs.

SektionRodangeDie Generalversammlungfindet am Sonntag, den 9. April2017 im Centre Culturel,rue Dr Gaasch statt. Anfang15.00 Uhr.

Sektion Sanem(Suessem)Die Generalversammlungfindet am 19. März 2017 imCentre Culturel(Porte Ouverte)um 15.00 statt.

SektionTetingenDie Generalversammlunfindet am Sonntag, den 9.April 2017 in der»Schungfabrik« statt.Anfang: 15.00 Uhr.

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Die Verbandsleitung lädt alle Sektionsmitglieder und Freunde desVerbandes herzlich auf ihre Oster-Matinee ein, welche am

DoDonnerstannerstag,g,demdem 13.13. ApAprilril20172017in der Sporthalle in Esch-Lallingenstattfindet. Anfang 15.00 Uhr. Eineschöne Tombola steht zum Verkauf.Alle Mitglieder und Freunde erhaltenein belegtes Brötchen und zweiOstereier gratis.

Für Tanz undmusikalische

Unterhaltung istbestens gesorgt

Busverbindungen ab Esch/Gare14.00 und 14.30 Uhrnach Lallingen

Station: »Sportshaal«