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Nachrichten Blatt mit den amtlichen Bekanntmachungen für die Verbandsgemeinde Nieder-Olm, der Ortsgemeinden Essenheim, Jugenheim, Klein- Winternheim, Ober-Olm, Sörgenloch, Stadecken-Elsheim, Zornheim und der Stadt Nieder-Olm Nr. 21 Donnerstag, den 24. Mai 2018 25. Jahrgang Schlüsselübergabe im Kath. Kindergarten „Haus der Großen- Kleinen-Leute“ in Zornheim Nach rund 32 Jahren als Leiterin der Katholi- schen Kindertagesstät- te und Familienzen- trum, dem „Haus der Großen-Kleinen-Leute“, geht Ursula Schmitz zum 01.06.2018 in den wohlverdienten Ruhe- stand. In den zurücklie- genden Jahren hat sie es verstanden, im Zu- sammenwirken mit dem Team und den Eltern, die Einrichtung zukunfts- orientiert aufzustellen und zu einem beliebten und ausgezeichneten Familienzentrum zu ent- wickeln. Wir freuen uns, mit Tanja Lehmann eine hochmo- tivierte und qualifizierte Nachfolgerin gefunden zu haben. Sie ist bereits seit 01.05.2018 in der Einrichtung, um einen reibungslosen Übergang zu gewährleisten. Verabschiedung im Rahmen eines Familiengottesdienstes Die Verabschiedung von Frau Schmitz findet am kommenden Sonntag, 27.05.2018 um 10 Uhr, im Rahmen eines Familiengottesdienstes, mitge- staltet von den Kita-Kindern, in der katholischen Kirche in Zornheim statt. Anschließend laden wir alle zu einem gemütlichen Beisammensein im Kindergarten ein. Für die Kinderbetreuung und das leibliche Wohl ist durch den Elternausschuss und das Kita-Team gesorgt. Text WL/Foto: Rei. Tanja Lehmann (li.), Ulla Schmitz und eine Abordnung der Kinder Auf Anhieb holten die Damen 55 in dieser erstmals ausgespielten Altersklasse bei den diesjährigen Deutschen Indiaca Seniorenmeisterschaften am 5. und 6. Mai 2018 in Kamen den Meistertitel nach Ober-Olm. Damit taten es die Frauen den Männern gleich, die sich 2007 beim erstmaligen Ausspielen der Altersgruppe Männer 55 ebenfalls den Titel sicherten. Nach spannenden Spielen mussten sich die Mannschaften aus Celle und Hausdülmen mit Platz zwei und drei zufrieden- geben. Krankheits- und verletzungsbedingt konnte der TVOO in diesem Jahr keine Männer 55-Mannschaft melden. Die ersatzgeschwächte Mixed 55 konnte den letztjährigen dritten Platz nicht behaupten und musste in diesem Jahr mit Platz fünf vorlieb nehmen. Text/Foto: D.Kl. TVOO-Indiaca-Damen Ü55 holen Deutschen Meistertitel nach Ober-Olm Dem bayrischen Märchenkönig Lud- wig II. war es Vorbild für sein Traum- schloss Neuschwanstein, den letzten deutschen Kaiser Wilhelm II. inspirierte es zum Wiederaufbau von Hohkönigs- burg im Elsaß: Schloss Pierrefonds in Frankreich, eine Autostunde nordöst- lich von Paris. Die beeindruckende Burganlage war Ziel einer Reise des Partnerschaftsvereins Sörgenloch, zu- sammen mit seinen französischen Freunden aus Ludes. 45 Sörgenlocher waren vom 10.- 12. Mai nach Ludes in die Champagne gereist, um mit ihren Partnerfamilien das Wochenende zu verbringen. Es gab auch wieder neue Mitreisende, die sich mit ihren Kindern auf das Aben- teuer „Partnerschaftsaustausch“ ein- lassen wollten. Auch auf französischer Seite sah man neue Gesichter, Beweis dafür, dass auch noch nach über 25 Jahren die deutsch-französische Partnerschaft der beiden Weindörfer mit Leben erfüllt ist! Lesen Sie weiter auf Seite 14 Märchenschloss und historischer Eisenbahnwaggon - Partnerschaftsverein Sörgenloch in Frankreich Tag der Feuerwehr in Stadecken- Elsheim mit Typisierungs- aktion der DKMS Termin: 27. Mai 2018 Beginn ab 11.00 Uhr 13.00 Uhr Einweihung der neuen Halle & Verpflichtungen 14.00 Uhr Kuchentheke 14.30 Uhr Übungsvorführung der Jugendfeuerwehr 12-16 Uhr Typisierungsaktion Feuerwehrgerätehaus Auf der Langweid 4

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NachrichtenBlattmit den amtlichen Bekanntmachungen für die Verbandsgemeinde

Nieder-Olm, der Ortsgemeinden Essenheim, Jugenheim, Klein-Winternheim, Ober-Olm, Sörgenloch, Stadecken-Elsheim, Zornheimund der Stadt Nieder-Olm

Nr. 21 Donnerstag, den 24. Mai 2018 25. Jahrgang

Schlüsselübergabe im Kath. Kindergarten „Haus der Großen-Kleinen-Leute“ in ZornheimNach rund 32 Jahrenals Leiterin der Katholi-schen Kindertagesstät-te und Familienzen-trum, dem „Haus derGroßen-Kleinen-Leute“,geht Ursula Schmitzzum 01.06.2018 in denwohlverdienten Ruhe-stand. In den zurücklie-genden Jahren hat siees verstanden, im Zu-sammenwirken mit demTeam und den Eltern,die Einrichtung zukunfts -orientiert aufzustellenund zu einem beliebtenund ausgezeichnetenFamilienzentrum zu ent-wickeln.Wir freuen uns, mit TanjaLehmann eine hochmo-tivierte und qualifizierteNachfolgerin gefundenzu haben. Sie ist bereitsseit 01.05.2018 in derEinrichtung, um einen reibungslosen Übergang zu gewährleisten.

Verabschiedung im Rahmen eines FamiliengottesdienstesDie Verabschiedung von Frau Schmitz findet am kommenden Sonntag,27.05.2018 um 10 Uhr, im Rahmen eines Familiengottesdienstes, mitge-staltet von den Kita-Kindern, in der katholischen Kirche in Zornheim statt.Anschließend laden wir alle zu einem gemütlichen Beisammensein im Kindergarten ein. Für die Kinderbetreuung und das leibliche Wohl ist durchden Elternausschuss und das Kita-Team gesorgt. Text WL/Foto: Rei.

Tanja Lehmann (li.), Ulla Schmitz und eine Abordnung der Kinder

Auf Anhieb holten die Damen 55 in dieser erstmals ausgespielten Altersklasse beiden diesjährigen Deutschen Indiaca Seniorenmeisterschaften am 5. und 6. Mai2018 in Kamen den Meistertitel nach Ober-Olm. Damit taten es die Frauen denMännern gleich, die sich 2007 beim erstmaligen Ausspielen der AltersgruppeMänner 55 ebenfalls den Titel sicherten. Nach spannenden Spielen mussten sichdie Mannschaften aus Celle und Hausdülmen mit Platz zwei und drei zufrieden-geben.Krankheits- und verletzungsbedingt konnte der TVOO in diesem Jahr keine Männer 55-Mannschaft melden. Die ersatzgeschwächte Mixed 55 konnte denletztjährigen dritten Platz nicht behaupten und musste in diesem Jahr mit Platzfünf vorlieb nehmen. Text/Foto: D.Kl.

TVOO-Indiaca-Damen Ü55 holen Deutschen Meistertitel nach Ober-Olm

Dem bayrischen Märchenkönig Lud-wig II. war es Vorbild für sein Traum-schloss Neuschwanstein, den letztendeutschen Kaiser Wilhelm II. inspiriertees zum Wiederaufbau von Hohkönigs-burg im Elsaß: Schloss Pierrefonds inFrankreich, eine Autostunde nordöst-lich von Paris. Die beeindruckendeBurganlage war Ziel einer Reise desPartnerschaftsvereins Sörgenloch, zu-sammen mit seinen französischenFreunden aus Ludes.45 Sörgenlocher waren vom 10.-12. Mai nach Ludes in die Champagnegereist, um mit ihren Partnerfamiliendas Wochenende zu verbringen. Esgab auch wieder neue Mitreisende, diesich mit ihren Kindern auf das Aben-

teuer „Partnerschaftsaustausch“ ein-lassen wollten. Auch auf französischerSeite sah man neue Gesichter, Beweisdafür, dass auch noch nach über

25 Jahren die deutsch-französischePartnerschaft der beiden Weindörfermit Leben erfüllt ist!

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Märchenschloss und historischer Eisenbahnwaggon - Partnerschaftsverein Sörgenloch in Frankreich

Tag der Feuerwehrin Stadecken-Elsheim mit Typisierungs-aktion der DKMS

Termin: 27. Mai 2018

Beginn ab 11.00 Uhr

13.00 Uhr Einweihung der neuenHalle & Verpflichtungen

14.00 Uhr Kuchentheke

14.30 Uhr Übungsvorführung derJugendfeuerwehr

12-16 Uhr Typisierungsaktion

FeuerwehrgerätehausAuf der Langweid 4

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Seite 2 Amtlicher Teil Mittwoch, den 23. Dezember 2015

NN OO TT DD II EE NN SS TT EEPolizei 110 Feuerwehr 112Bezirksbeamte der Polizei:in der VG (ausschließlich Klein-Winternheim), POK Christopher Schulze/ PKin Claudia Skär 0 61 36 / 69 - 221(Büro in der VG Nieder-Olm)oder Polizeiinspektion III, Regerstraße 10, 0 61 31 / 65 43 - 41 oder 44Mainz-Lerchenberg Fax.: 0 61 31 / 65 43 - 09E-Mail: [email protected] in der Verbandsgemeinde:Mittwoch: 9:00-12.00 Uhr (Termine nach Vereinbarung)Bei Notfällen: Polizeiinspektion Mainz III 0 61 31 / 65 43 - 10

Bezirksbeamter für die Gemeinde Klein-WinternheimPHK Helmut Bläsius 0 61 31 / 65 43 - 46Polizeiinspektion Mainz III, Regerstraße 10, Mainz-LerchenbergE-Mail: [email protected] Köhler (Vertreter von Herrn Bläsius) 0 61 31 / 65 43 - 42

Notarzt/Rettungsdienst/Krankentransport:Telefon 1 92 22

Abwasser/Kläranlage:Rufbereitschaft: 01 71 / 3 62 87 48Bei Verstopfungen in Kanalhausanschlüssenwenden Sie sich bitte direkt an einReinigungsunternehmen.

ApothekennotdienstVereinfachte Neuregelung in Rheinland-Pfalz01 80 5 / 25 88 25 plus Postleitzahl des StandortesFestnetz (0,14 Euro/Min.)Mobilfunknetz (max. 0,42 €/Min.)Notdienstbereite Apotheken im Internet: www.lak-rlp.de Der Notdienst wechselt jeweils morgens um 8.30 Uhr

BereitschaftspraxenEssenheim, Klein-Winternheim, Nieder-Olm, Ober-Olm, Sörgenloch und ZornheimSt. Vincenz Krankenhaus, An der Goldgrube 11, 55131 Mainz Telefon 11 61 17Jugenheim und Stadecken-Elsheim:Bereitschaftspraxis IngelheimTurnerstraße 23, 55218 Ingelheim Telefon 11 61 17Beide Praxen sind wie folgt geöffnet:Fr 19.00 Uhr bis Mo 7.00 UhrWerktags 19.00 Uhr bis 7.00 UhrMi 14.00 Uhr bis Do 7.00 Uhr

Zahnärztlicher Notdienstim Kreis Mainz-Land: (0,12 Euro/Min.) 0 18 05 / 66 61 66Wochenend-Notfalldienst:von Freitag 15.00 Uhr bis Montag 8.00 UhrAn Feiertagen von 8.00 bis 8.00 Uhr des folgenden Tages

Feste Sprechzeiten der Notfalldienstpraxis:Fr. 16.00 - 17.00 Uhr, Sa. und So. 10.00 - 11.00 Uhrund 16.00 - 17.00 Uhr

DRK-Sozialstation in der VG Nieder-Olm und UmgebungHäusliche Pflege und hauswirtschaftl. VersorgungTelefon 0 61 36 / 33 68

EWR Netz GmbHEWR Störungsdienst rund um die Uhr unter 08 00 / 1 84 88 00

Notruf für misshandelte KinderKV Mainz-Bingen, Olav Muhl, [email protected] 0 61 32 / 7 87 31 010Außerhalb der DienstzeitenNotruf über die zuständige PolizeidienststelleKinder-Tagespflege 0 61 32 / 78 73 19 00Claudia Theobald E-Mail: [email protected]

Wasserversorgung Rheinhessen-Pfalz GmbH Entstörungsdienst: Telefon 0 61 35 / 65 00außerhalb der Dienstzeit Rufweiterschaltung.

BB ÜÜ RR GG EE RR SS EE RR VV II CC EEAmbulanter Hospiz- und Palliativ-Beratungsdienst der Mainzer Hospizgesellschaft Christopherus e.V.Hospiztelefon: 06131 / 235531, Beratungsstelle: Weißliliengasse 10, 55116 MainzÖffnungszeiten: Mo – Fr 9.30 – 11.30 Uhr, Mo – Do 15 – 17 Uhr

AWO Rheinland e.V./Migrationsberatung für erwachsene ZuwanderInnenE-Mail: [email protected] 0 61 31 / 67 00 91Angebot in Nieder-Olm, Rathaus der VG, Raum 234Sprechzeiten: Dienstag 9.00 bis 12.00 Uhr

AZURIT Seniorenzentrum SörgenlochAn der Residenz 2 (Mainzer Straße), 55270 SörgenlochTel.: 06136-764118-0, Fax: 06136-764118-999E-Mail: [email protected]: Frau Adisa Omerovic (Heimleitung),Frau Sylvia Hintze, Pflegedienstleitung

Betreuungsverein der Lebenshilfe Mainz-Bingen e.V.Kurt-Schumacher-Str. 41 B, Mz-Gonsenheim 0 61 31 / 33 70 08Sprechstunde: Di 9.30-12 Uhr (außerhalb der Ferien)u. n. tel. Vereinbarung; Außensprechstunde im Mehrgenerationen-haus Ingelheim (Termin wird in der Presse bekanntgegeben)[email protected]; www.btv-lebenshilfe.de

Bürgerbüro der VG  Nieder-Olm: 0 61 36 / 6 92 22Mo. u. Do. 8.30 - 16.00 Uhr, Di. 8.30 - 19.00 Uhr, Mi. 8.30 - 12.30 Uhr, Fr. 7.00 - 12.30 Uhr, Sa. 9.30 - 11.30 Uhr

Bahn- und Busverkehr:RNN Fahrplan- u. Tarif 0 18 01 / 76 67 66 ORN-Kundencenter Mainz 0 61 31 / 4 97 50 22MVG Mainzer Verkehrsgesellschaft 0 61 31 / 12 77 77Vlexx 0 67 31 /9 99 27 27Anregung und Beschwerden können Sie auch [email protected] oder bei der Kreisverwaltung Mainz-Bingenwww.kvmzbin.de Beschwerdeformular vorbringen.

Caritas-Schwangerenberatung Nieder-Olmcaritas-zentrum St. Elisabeth, Burgstr. 5Beratungsstelle f. Frauen in Schwangerschaft u. Notsituationen/NLTermine nach Vereinbarung 0 61 36 / 7 52 02 88

Deutsche ILCO e. V.Selbsthilfevereinigung für Stomaträger und Darmkrebs-erkrankte; Treffen: jeden 3. Donnerstag im Monat ab 15 Uhr,Haus der Vereine, Maria-Montessori-StraßeInfo: Reuter, Tel. 0 61 36 / 20 35, Fax 0 61 36 / 76 04 99

Deutscher Kinderschutzbund Nieder-OlmErziehungs- und FamilienberatungsstelleDomherrnstr. 3 0 61 36 / 13 14Kindertagesstätte RappelkisteMaria-Montessori-Str. 6 0 61 36 / 92 51 93

DRK - www.drk.mainz.deSeniorenberatung: Wohnen, Pflege, Hilfe bei DemenzBeKo-Stelle 0 61 36 / 33 69DRK Mainz: Hausnotruf, Menüservice Zentrale 0 61 31 / 2 69 -0Sozialstation 0 61 36 / 33 68

0 61 31 / 2 69 -70

Entsorgungszentrum BudenheimSchwarzenbergweg, 55257 Budenheim Öffnungszeiten: Mo bis Fr 10-17 Uhr und Sa von 8-12 Uhr

FibromyalgiegruppenAlzey und UmgebungTreffen jeden 1. Mittwoch im MonatMittagsgruppe von 15-17 Uhr, Abendgruppe von 18-20 Uhrin der Ev. Sozialstation, Josselinstr. 3 in Alzey(vor Erstbesuch bitte anmelden)Info: Daniela Destradi 0 62 41 / 59 46 75Marlene Rothenmeyer 0 67 34 / 96 11 77

Fluglärmbeauftragter:Bernd-Olaf Hagedorn Telefon: 0 61 36 / 69 - 2 38E-Mail: [email protected] nach Vereinbarung, VG-Verwaltung, Zimmer 234

Freundeskreis Nieder-OlmSuchtkrankenhilfe Rheinhessen e.V.im Camarahaus: Mo. ab 19 Uhr. Angehörigengruppe jeden 1. und 3. Montag im Monat.Kontakt: 0 61 30 / 94 54 83www.suchtkrankenhilfe-nieder-olm.de

Gasversorgung - StörungsdienstThüga Rhl-Pfalz, Nieder-Olm, Telefon 08 00 / 0 83 71 11

Gemeindebüchereien: ÖffnungszeitenEssenheim: Di. 18-19 Uhr, Do. und Fr. 16.00-18.15 UhrKlein-Winternheim, MediathekDi 16-18 Uhr, Do 16-18 Uhr.Nieder-Olm: Stadtbücherei: Mo. 17 - 19 Uhr, Mi. 15 - 18 Uhr, Do. 10 - 11 Uhr und 16 - 19 Uhr, Tel. 760243.In den Sommerferien nur montags geöffnet, sonstige Schulferien geschlossen.Kath. öffentl. Bücherei St. Georg, Camarahaus, Alte Landstraße 30Mi. 16 - 18 Uhr, Fr. 16 - 18 Uhr (mit Ausnahme der Ferienzeit)Ober-Olm: Mo. 16-18 Uhr, Di. 10-12 Uhr und Fr. 15-18.30 Uhr Sörgenloch: Di. 16 - 18 Uhr, Do. 17 - 19 Uhr. Stadecken-Elsheim: Mo. 17-18.30 Uhr u. Do. 16-17.30 Uhr.Zornheim: Di. 18 bis 19 Uhr und Do. 16 bis 18 Uhr.

Gleichstellungsbeauftragte der VG Nd.-OlmHeike Schubert 0 61 36 / 6 92 60E-Mail: [email protected] nach Vereinbarung, VG-Verwaltung, Zimmer 301GPS - Gem. Gesellschaft für Paritätische Sozialarbeit mbHPsychosoziale Ambulanz Mainz-BingenMühlweg 27, 55268 Nieder-Olm, Telefon: 0 61 36 / 75 22 01www.gps-rps.de

Humuswerk Essenheim (nur Grünschnitt):Montag bis Freitag: 8-16 Uhr, Samstag: 8-12 Uhr

Jugendamt der Kreisverwaltung MZ-BingenNieder-Olm I Frau Esswein: Telefon 0 61 32 / 78 73 14 40Nieder-Olm II Klein-Winternheim, Sörgenloch, Zornheim:Franziska Preis, [email protected],

0 61 32 / 78 73 18 90Essenheim, Jugenheim, Ober-Olm, Stadecken-Elsheim: Franziska Spies, [email protected],

0 61 32 / 78 73 16 30

Jugendhaus Nieder-Olm, Ludwig-Eckes-Halle Öffnungszeiten: Mo, Di und Fr von 16 - 20 UhrDo von 16 - 18 Uhr Sprechzeit für Einzelgesprächevon 18 - 20 Uhr offener TreffAnsprechpartnerin: Stadtjugendpflege Andrea BraunTel. 0 61 36 / 9 20 07 12; mail: [email protected]

Klima- und Umweltschutzbeauftragter des Land-kreises Mainz-Bingen (Ehrenamtlich)Ansprechpartner für Bürgerinnen und Bürger in allen Angelegen-heiten des Umweltschutzes und KlimaschutzesSprechzeit jeden Mittwoch, von 7:30 bis 8:30 Uhr, Kreisverwaltung Mainz-Bingen, EG Raum 001Georg-Rückert-Straße 11, 55218 Ingelheim am RheinE-Mail: [email protected]ährend der Sprechzeit 0 61 32 / 7 87 - 21 75

„Leben teilen” (mittwochs im Camarahaus Nieder-Olm)Kleiderkammer: Mi 9.00-13.00 Uhr.Die Kleiderkammer ist in allen Schulferien geschlossen.Brotkorb: 10-11.30 Uhr. Schreibstube: 8.30-11.30 UhrMobile Soziale Dienste:Menü-Service (warm und kalt) BehindertenfahrdienstJohanniter-Unfall-Hilfe e.V., Regionalverband RheinhessenHans-Böckler-Str. 109, 55128 MainzTelefon (0,12 Euro à Minute) 0 61 31 / 9 35 55 -0

Musikschule Verbandsgemeinde Nieder-OlmMo. bis Do. 9 - 12 Uhr, Di. 14.30 - 18.30 Uhr.Telefon 0 61 36 / 6 91 35 oder 6 91 39

Stiftung Nieder-Ramstädter Diakoniewww.nrd.de, [email protected] für Menschen mit geistiger und mehrfacher BehinderungAufnahme und Beratung 0 61 31 / 14 47 34 38 18Ambulantes Wohnen 0 67 32 / 93 29 01 38 90Berufsbildungs- und Beratungszentrum (BBZ) 0 67 32 / 94 07 79 20Familien unterstützender Dienst 0 61 30 / 92 92 38 97Rheinhessen-Werkstatt (WfbM) 0 67 32 / 9 40 70Wohnverbund Jugenheim 0 61 30 / 92 92 38 01Wohnverbund Wallertheim 0 67 32 / 91 63 39 01Wohnverbund Wörrstadt 0 67 32 / 93 82 91 40 02

Pflegestützpunkt/Kompetenzzentrum,Pariser Straße 104, Nieder-OlmKostenlose, trägerübergreifende Beratung und Unterstützung rundum die Themen Pflege, Krankheit, Demenz, BehinderungPflegeberatung Tel.: 0 61 36 / 7 58 88 58 oder 0 61 36 / 33 69Kompetenzzentrum Tel.: 0 61 36 / 7 66 46 70

Psychosoziale und Sucht-Beratung RelingPariser Str. 110, 55268 Nieder-Olm, Te l. 0 61 36 / 9 22 28 - 0Fax 0 61 36 / 9 22 28 - 7Öffnungszeiten: Mo. bis Do. von 9 bis 12.30 Uhr u.v. 14.00 bis 16.30 Uhr. Fr. von 9 bis 13.00 Uhr.

Rheinhessen-Bad Nieder-OlmSommeröffnungszeiten des Rheinhessen-Bades: Hallenbad: geschlossenFreibad: 0 61 36 / 64 62 oder 91 68 90Mo. 13 - 21 Uhr, Di.-Fr. 7 - 8 Uhr und 10 - 21 UhrSa., So., Feiertag 10 - 21 Uhr. Sommerferien: Di.-So. ab 9 Uhr.Sauna: Mo. 14 - 22 Uhr, Di. - Fr. 10 - 22 Uhr, Sa., So. u. Feiertag 9 - 20 Uhr.

RückenwindSelbsthilfegruppe für SuchterkrankungenEv. Gemeindehaus Jugenheim, Hintergasse 19 immer Mi ab 19 UhrKontakt: E-Mail: [email protected]: www.shg-rueckenwind.de, Mobil: 01 76 / 98 63 06 49

Schiedsamt der VG Nieder-Olm:Sprechstunde Do. von 14 - 16.15 Uhr, sowie nach Vereinbarung. Rathaus, Nieder-Olm, 1. Stock, Zi. 137.Fax: 0 61 36 / 69 16 203 0 61 36 / 6 92 03Da das Büro nicht durchgängig besetzt ist, erreichen Sie uns am be-sten per mail: [email protected]

Schlafapnoe Selbsthilfe Mainz und UmgebungE-Mail: [email protected] 06 11 / 88 02 72 71Homepage: www.schlafapnoe-mainz.de

Schutzverband für Impfgeschädigte e. V.Hilfen und Beratung bei (vermuteten) ImpfschädenInternet: www.impfschutzverband.de Infos: 06 71 / 4 45 15Sprechzeiten: nach vorheriger telefonischer Vereinbarung

Seniorenbeirat Landkreis Mainz-BingenAnsprechpartner Wolfgang Jung, 0 61 32 / 787 - 30 [email protected].

Seniorenjobs VermittlungsstelleKontakt: Ute Poßmann, Kreisverwaltung Mainz-Bingen, Georg-Rückert-Straße 11, 55218 Ingelheim am Rhein,

Tel. 0 61 32 / 787 33 03E-Mail: [email protected], Internet: www.mainz-bingen.de über die Funktion Direktzugriff >Vermittlungsstelle Seniorenjobs.

Seniorenbüro der VG Nieder-Olm:Ansprechpartnerin: Margot MicheleBeratung und Information für Seniorinnen und Senioren /Rentenbeantragung, Rathaus, Pariser Str. 110, 55268 Nieder-Olm, 0 61 36 / 69 133E-Mail: [email protected]

Seniorenresidenz Wohnpark VG Nieder-Olm (GFA mbH)Mühlweg 25-27, Nieder-Olm, Telefon 0 61 36 / 9 22 22www.gfambh.com; e-mail: [email protected]

Seniorenverband BRHBund der Ruhestandsbeamten, Rentner u. Hinterbliebenen, Kreis-verband Mainz-Alzey, Vors. Gerd Kröller Handy: 01 57 / 89 27 37 12, Telefon 0 61 31 / 8 90 23 94Kreisverband BingenVorsitzender Egbert Albien, Telefon 0 61 30 / 94 06 66

Seniorenzentrum DomherrengartenRaiffeisenstraße 2, 55270 Essenheim, Tel. 0 61 36 / 76 66 - 000Fax: 0 61 36 / 76 66 - 400www.alloheim.de; E-Mail: [email protected]: André Kunert (Residenzleitung), Claudia Krämer (sozialer Dienst)

Sozialpsychiatrischer Dienstder Kreisverwaltung Mainz-BingenFrau Wenglein: Telefon 0 61 32 / 7 87 42 [email protected]

VdK BeratungsangebotBeratung in sozialrechtlichen Angelegenheiten,insbesondere Arbeitslosen-, Renten- und BehindertenrechtKreisgeschäftsstelle, Erthalstr. 1, 55118 Mainz,

Tel. 0 61 31 / 604 72-30, Fax 604 72-39E-Mail: [email protected] (vorrangig)Homepage www.vdk.de/rheinland-pfalzSprechstunden Mo-Do 9-12 Uhr, Termine nach VereinbarungOV Ober-Olm: Vorsitzender H. Schmitt, Tel. 0 61 36 / 8 79 83E-Mail: [email protected]

Weißer RingHilfe für Kriminalitätsopfer, bundesweite Notruf-Nr. 11 60 06

Wertstoffhof Nieder-OlmÖffnungszeiten: Sommerzeit: 01.04.2018-31.10.2018Mi + Fr 12.00-18.00 Uhr, Sa 9.00-18.00 Uhr

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Donnerstag, den 24. Mai 2018 Amtlicher Teil Seite 3

Pariser Straße 11055268 Nieder-OlmTelefon: 0 61 36 / 6 90Fax: 0 61 36 / 6 92 [email protected]ürgermeister: Ralph SpieglerTelefon 0 61 36 / 69 1001. Beigeordneter: Erwin MalkmusTelefon 06136 / 69 101Beigeordneter: Michael MoschnerBeigeordnete: Antoinette MalkewitzSprechzeiten: VerwaltungMo, Di, Do 08:30 – 12:30 UhrDi 14:00 – 19:00 UhrFr 07:00 – 12:30 UhrSprechzeiten: BürgerbüroMo, Do 08:30 – 16:00 UhrDi 08:30 – 19:00 UhrMi 08:30 – 12:30 UhrFr 07:00 – 12:30 UhrSa 09:30 – 11:30 Uhr

Beirat für Menschen mit Behinderungen:Vorsitzende Anna-Gracia SchadeTelefon 01 51 / 18 35 50 89Stellvertr. Vorsitzend. Markus OberländerTelefon 01 71 / 6 89 05 21

SeniorenbeiratVorsitzender Eberhard RathgebTelefon 0 61 30 / 60 41

[email protected] Karin SchneiderTelefon 0 61 36 / 4 48 93

[email protected] Hildegund HeucherTelefon 0 61 30 / 16 82

Bankverbindungen:Sparkasse MainzKonto 152 002 002 BLZ 550 501 20IBAN DE12 5505 0120 0152 0020 02SWIFT/BIC MALADE51MNZMainzer VolksbankKonto 480 480 11 BLZ 551 900 00IBAN DE26 5519 0000 0048 0480 11SWIFT/BIC MVBMDE55XXXSparkasse Rhein-NaheKonto 170 437 53 BLZ 560 501 80IBAN DE67 5605 0180 0017 0437 53SWIFT/BIC MALADE51KRE

EinladungHiermit lade ich zu einer öffentlichen/nichtöffentli-chen Sitzung ein.Gremien: Bau-, Umwelt- und

Landwirtschaftsausschuss derVerbandsgemeinde Nieder-Olm

Sitzungstermin: Montag, 28.05.2018, 18:30 UhrOrt: Pariser Str. 110,

55268 Nieder-OlmRaum: SitzungszimmerTagesordnung:Öffentlich:Beratung und Beschlussfassung:1. Grundschule Nieder-Olm - Sanierung der Klas-

senräumeAuftragsvergabe1. Bodenbelagarbeiten2. Malerarbeiten3. Jalousiearbeiten4. Gerüstbauarbeiten

2. Rathaus Nieder-Olm, EDV-Räume im RathausAuftragsvergabe1. Trockenbauarbeiten2. Malerarbeiten

3. Fortschreibung des Einzelhandelskonzeptes derVerbandsgemeinde Nieder-Olmhier: Beschlussfassung zur Endfassung

4. Teilflächennutzungsplan Windkraft der Ver-bandsgemeinde Nieder-Olm – 3. Fortschreibunghier: Auftragsvergabe der planerischen Leistun-

gen

Öffentliche Ausschreibung nach § 3 VOB/A

Bauvorhaben: Energetische Ertüchtigung und Erweiterung des KindergartensSörgenloch

Bauherr: Ortsgemeinde Sörgenloch, Place de Ludes 10, 55270 Sörgenloch

Vergabestelle: Verbandsgemeinde Nieder-Olm, Zentrale Vergabestelle, Pariser Straße 110, 55268 Nieder-Olm, Tel. 06136/69-172, Fax: 06136/69-16 172, E-Mail: [email protected]

Die Verbandsgemeindeverwaltung Nieder-Olm schreibt im Namen der Ortsgemeinde Sörgen-loch zur Durchführung oben genannter Maßnahme Folgendes öffentlich aus:

Leistungsumfang:

Gewerk: FliesenarbeitenELViS ID: E11528835

Leistungsumfang:50 m² Grundieren von Innenwandflächen herstellen15 m² Ausgleichsspachtelung auf Innenwandflächen herstellen25 m² Verbundabdichtung auf Innenwand- und Bodenflächen herstellen40 m² Wandfliesen 20 x 40 cm als Steingut, glasiert, einschl. Verfugung 30 m² Bodenfliesen 60 x 60 cm als Feinsteinzeug, einschl. Verfugung20 m Sockelausbildung mit Fliesen, einschl. Verfugung40 m dauerelastische Verfugung

Ausführungsbeginn: 31. KW 2018

Gewerk: BodenbelagsarbeitenELViS ID: E51636747

Leistungsumfang:60 m² Reinigen, Anschleifen und Grundieren des Untergrundes herstellen60 m² vollflächiges Spachteln des Untergrundes herstellen60 m² Bodenbeläge aus Linoleum herstellen55 m Kernsockelleisten aus Kunststoff herstellen 60 m dauerelastische Verfugung

Ausführungsbeginn: 35. KW 2018

Gewerk: WC-TrennwändeELViS ID: E12581243

Leistungsumfang:1 Stck. Kindergarten WC-Trennwandsystem aus HPL-Vollkernplatten, Höhe: 1.300

mm, bestehend aus 1 Stck. Vorderwand 2.550 mm, 2 Stck. Türen 550 mm,1 Stck. Trennwand 900 mm

1 Stck. Vorraumabtrennung aus HPL-Vollkunststoffplatten, Höhe: 2.250 mm, beste-hend aus 1 Stck. Vorderwand 1.500 mm, 1 Stck. Tür 640 mm

Ausführungsbeginn: 35. KW 2018

Gewerk: Schreinerarbeiten (Innentüren)ELViS ID: E89857244

Leistungsumfang:6 Stck. Vollspan-Innentüren mit 2-teiliger Stahlzarge, teilweise mit Oberlicht1 Stck. Massivholz-Rahmentür mit Seitenteil und Oberlicht1 Stck. Innenfenster mit HolzblockzargeCa. 10 m Innenfensterbänke Multiplex

Ausführungsbeginn: 35. KW 2018

Zuschlags- und Bindefrist: 11.07.2018Sicherheitsleistungen: 5% der BruttoauftragssummeZahlungsbedingungen: gem. §16 VOB/BNebenangebote: nicht zulässig

Die Ausschreibungen werden über das elektronische Vergabeinformationssystem subreportELViS abgewickelt. Die Vergabeunterlagen sind ab dem 28.05.2018 unter www.subreport.deherunterladbar. Hierfür ist eine kostenfreie Anmeldung erforderlich, die Mitarbeiter sind überdie Hotline 0221 985 78-0 bei Fragen und Problemen gerne behilflich.

Die Submission findet am 12.06.2018 ab 10:00 Uhr im Rathaus der VG Nieder-Olm, Pariser Str. 110,Sitzungszimmer, 55268 Nieder-Olm statt. Genauere Angaben entnehmen Sie bitte unserem Anschrei-ben. Teilnehmen dürfen nur Bieter und ihre Bevollmächtigten.

Die Angebote müssen in deutscher Sprache abgefasst sein und können schriftlich im verschlossenenund entsprechend gekennzeichneten Umschlag bei der Vergabestelle eingereicht werden. Eine elek-tronische Abgabe ist nur mit Signatur über Subreport möglich.

Fortsetzung siehe nächste Seite im Rahmen

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Seite 4 Amtlicher Teil Donnerstag, den 24. Mai 2018

5. Richtlinie der Verbandsgemeinde Nieder-Olm fürden Förderpreis „Lebendige Gärten“

Information:6. Information über die Heizungssteuerung (EDG)

Dreifeldsporthalle/Grundschule/Kindergarten inZornheim

7. VerschiedenesErwin MalkmusErster Beigeordneter

EinladungHiermit lade ich zu einer öffentlichen/nichtöffentli-chen Sitzung ein.Gremien: Hauptausschuss der

Verbandsgemeinde Nieder-OlmSitzungstermin: Dienstag, 29.05.2018, 18:00 UhrOrt: Pariser Str. 110,

55268 Nieder-OlmRaum: SitzungszimmerTagesordnung:Öffentlich:Beratung und Beschlussfassung:1. Zuständigkeitsübertragung auf die Verbandsge-

meinde Nieder-Olm gemäß §67 Abs. 5 GemOhier: Benennung eines Datenschutzbeauftragten

nach Artikel 37 Datenschutzgrundverord-nung

2. Public Corporate Governance Kodex Antrag der CDU-Fraktion im Verbandsgemein-derat Nieder-Olm vom 5. Januar 2018

3. Grundschule Nieder-Olm - Sanierung der Klas-senräumeAuftragsvergabe1. Bodenbelagsarbeiten2. Malerarbeiten3. Jalousiearbeiten4. Gerüstbauarbeiten

4. Rathaus Nieder-Olm, EDV-Räume im RathausAuftragsvergabe1. Trockenbauarbeiten2. Malerarbeiten

5. Teilflächennutzungsplan Windkraft der Ver-bandsgemeinde Nieder-Olm – 3. Fortschreibunghier: Auftragsvergabe der planerischen Leistun-

gen6. Richtlinie der Verbandsgemeinde Nieder-Olm für

den Förderpreis „Lebendige Gärten“7. Zustimmung zur Annahme von Spenden gem.

§ 94 Abs. 3 GemO Rheinland-PfalzInformation:8. Vertretung der Verbandsgemeinde Nieder-Olm

im Aufsichtsrat der EDG9. VerschiedenesRalph SpieglerBürgermeister

Teilnehmergemeinschaft Partenheim, 15.05.2018der Flurbereinigung Partenheim-Projekt IIIAz: 91203-HA.7.2

BEKANNTMACHUNGHebung von Beiträgen zu den

Kosten der FlurbereinigungNach § 19 des Flurbereinigungsgesetzes (FlurbG)vom 16.03.1976 (BGBl. I S. 546) in der jeweils gülti-gen Fassung sind die Beiträge zu den Kosten derFlurbereinigung, solange der endgültige Beitrags-maßstab, der Wert der neuen Grundstücke, nochnicht feststeht, zunächst als Vorschüsse nach einemvorläufigen Beitragsmaßstab zu heben. Das DLR

Rheinhessen-Nahe-Hunsrück hat daher die Flächeder alten Grundstücke als vorläufigen Beitragsmaß-stab bestimmt.Demgemäß hat der Vorstand der Teilnehmergemein-schaft in einer Sitzung am 31.01.2018 für das Haus-haltsjahr 2018 einen Vorschussbeitrag von

1.500 €/ha (1. Rate)(in Worten: Eintausendfünfhundert Euro)beschlossen, der mit Erhalt des Beitragsbescheidesfällig wird und zum 30.06.2018 zu zahlen ist.Beitragsbescheide, aus denen die zu leistendenBeiträge ersichtlich sind, werden durch den Verbandder Teilnehmergemeinschaften (VTG) in Neustadt a. d. Weinstraße in Kürze zugestellt. Bei Miteigentümern zur gesamten Hand - z.B. Er-bengemeinschaft - wird nur einer der Miteigentümerzur Zahlung aufgefordert; es ist dann seine Sache,Erstattung von den anderen Miteigentümern zu ver-langen. Miteigentümer nach Bruchteilen dagegen er-halten jeder einen Beitragsbescheid nach Maßgabeseiner Bruchteile.Zahlungen sind auf das Verbundkonto des Verban-des der Teilnehmergemeinschaften, IBAN DE16 54790000 0000 0007 79, BIC GENODE61SPE, bei der Voba Kur- und Rheinpfalz unter Angabe der auf demBeitragsbescheid angegebenen Ordnungsnummer(Ord. Nr.) zu leisten.Die Teilnehmer werden hiermit aufgefordert, ihrer Leistungspflicht pünktlich nachzukommen, da dieGewährung der Beihilfen aus öffentlichen Mitteln vonder Aufbringung der erforderlichen Eigenleistung abhängig ist. Es wird darauf hingewiesen, dass dieBeitragspflicht als öffentliche Last auf den am Flur-bereinigungsverfahren teilnehmenden Grundstückenruht (§ 20 FlurbG) und dass bei Leistungsverzug dieEinziehung durch Zwangsvollstreckungsmaßnahmenerfolgen kann (§ 136 FlurbG).Der Vorsitzende des Vorstandesder Teilnehmergemeinschaftgez. Jörg Holdenried

Hauptstraße 255270 EssenheimTelefon: 0 61 36 / 8 82 25Fax: 0 61 36 / 8 88 [email protected]ürgermeister: Hans-Erich Blodte-mail: [email protected]ürozeiten: Carmen HeinzeMo u. Mi 08:00 – 10:00 UhrDi u. Do 16:30 – 19:00 UhrSprechzeiten: OrtsbürgermeisterDi u. Do 17:00 – 19:00 Uhr1. Beigeordneter: Dr. Stefan Hill

0 61 36 / 9 22 55 88Beigeordneter: Oliver Richter

0 61 36 / 9 26 42 66Beigeordneter: Dr. Hans Otto Herr

0 61 36 / 8 59 84Seniorenvertretung:Ursula Senftleben 0 61 36 / 8 94 68Gerd Adrian 0 61 36 / 8 75 20Burghard Arnold (Senioren-sicherheitsberater) 0 61 36 / 75 21 57Jugendvertretung:Nico Schwarz

Informationenaus der GemeinderatssitzungAus dem öffentlichen Teil der Gemeinderatssitzungvom 24. April 2018 lassen sich folgende Beratungs-ergebnisse, Beschlüsse und Informationen für dieBürgerinnen und Bürger zusammenfassen:1. Einwohnerfragestunde

Es liegen keine Wortmeldungen vor2. Prüfung des Jahresabschlusses für das Jahr

2016 gem. § 110 i.V.m. § 114 GemODer Vorsitzende des Rechnungsprüfungsaus-schusses, Udo Müßig, verliest die Niederschriftder Sitzung vom 11.04.2018.

3. Jahresabschluss 20163.1 Zustimmung zur Feststellung des Jahresab-

schlusses 2016Der Gemeinderat beschließt gem. § 110 i.V.m. § 114 GemO wie folgt:a) den Jahresabschluss für das Rechnungs-

jahr 2016b) die Schlussbilanz der Ortsgemeinde Essen-

heim, die zum Bilanzstichtag 31.12.2016auf der Aktiv- und der Passivseite eine Bi-lanzsumme von 30.785.486,26 € abbildet;

c) den Jahresfehlbetrag, der in der Schlussbi-lanz unter der Position 1.4 mit -90.652,81 €auf der Passivseite dargestellt und als Fehl-betrag auf die neue Rechnung vorzutragenist;

d) den Jahresabschluss für das Rechnungs-jahr 2016, der in der Ergebnisrechnung miteinem Gesamtbetrag der Erträge in Höhevon 5.126.459,12 € und dem Gesamtbe-trag der Aufwendungen in Höhe von5.217.111,93 € festgestellt ist;

e) und die Finanzrechnung, die im Jahresab-schluss für das Rechnungsjahr 2016 aus-geglichene Einzahlungen und Auszahlun-gen in Höhe von 4.860.614,60 € ausweist

� einstimmig zugestimmt.3.2 Zustimmung und Entlastung

a) des Bürgermeister der Ortsgemeinde Es-senheim, Herrn Blodt, für das Jahr 2016

� bei 11 Ja- und 6 Neinstimmen somit zuge-stimmt

b) der Beigeordneten der Ortsgemeinde Es-senheim, Herrn Schild, Herrn Richter undHerrn Dr. Herr für das Jahr 2016

� einstimmig zugestimmt3.3 Zustimmung und Entlastung

a) des Bürgermeisters der VerbandsgemeindeNieder-Olm, Herrn Spiegler, für das Jahr2016

� bei 11 Ja- und 6 Neinstimmen somit zuge-stimmt

b) der Beigeordneten der VerbandsgemeindeNieder-Olm, Herrn Malkmus, HerrnMoschner und Frau Malkewitz für das Jahr2016

� einstimmig zugestimmt4. Baugebiet „Windhäuser Rech“

hier: a) Aufstellungsbeschlussb) Artenschutzgutachten

a) Der Gemeinderat beschließt gemäß § 2Abs. 1 BauGB die Aufstellung des Bebau-ungsplans „Auf dem Windhäuser Rech“.Der Bebauungsplan umfasst die Grund-stücke in Essenheim, Gemarkung Essen-heim, Flur 18, die Flurstücke 122 tlw., 123tlw., 124 tlw., 125 tlw., 126 tlw., 127 tlw.,128 tlw., 129 tlw., 130 tlw., 131 tlw., 132/4tlw., 133/4 tlw., 1164/5 tlw., 1163/42,1121/2 tlw., 1120/3 tlw., 1119/1 tlw.,1118/4 tlw., 1117/4 tlw., 1117/3 tlw.,1116/3 tlw., 1115/3 tlw., 1115/2 tlw.,1114/1 tlw., 1113 tlw. und 1111/3 tlw.

� einstimmig zugestimmt (wegen Befangen-heit nimmt 1 Ratsmitglied nicht an der Ab-stimmung teil)

b) Der Gemeinderat beschließt den Auftragfür ein Artenschutzgutachten an die Bera-tungsgesellschaft NATUR dbR, ausNackenheim, zum Preis von 5.258,73 € in-kl. Umsatzsteuer, zu vergeben.

� Bei 12 Ja- und 4 Neinstimmen, somit be-schlossen (wegen Befangenheit nimmt 1Ratsmitglied nicht an der Abstimmung teil)

Es werden nur Bieter berücksichtigt, die den Nachweis erbringen, dass sie vergleichbare Leistungenmit Erfolg ausgeführt haben und über qualifizierte Fachkräfte sowie über die technische Ausrüstungfür die Durchführung der Arbeiten verfügen. Mit Abgabe des Angebotes sind Referenzen vorzulegen.

Das wirtschaftlichste Angebot bekommt den Zuschlag. Das einzige Zuschlagskriterium ist der Preis.

Nachprüfstelle gem. §21 VOB/A: Kreisverwaltung Mainz-BingenGeorg-Rückert-Str. 11, 55218 Ingelheim

Nieder-Olm, 22.05.2018

i. V. Erwin Malkmus1. Beigeordneter

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Donnerstag, den 24. Mai 2018 Amtlicher Teil Seite 5

5. Bebauungsplan „Auf der Käferleimenkaut“der Ortsgemeinde Essenheimhier: a) Aufhebung des Beschlusses vom

06.02.2018b) Auftragsvergabe der planerischen

Leistungen (Bebauungsplan)c) Auftragsvergabe des Artenschutz-

gutachtensWegen Befangenheit des Ortsbürgermeistersübernimmt der Beigeordnete, Oliver Richter, denVorsitz.a) Der Gemeinderat der Ortsgemeinde Essen-

heim beschließt die Aufhebung des Be-schlusses vom 06.02.2018.

� einstimmig zugestimmtb) Der Gemeinderat der Ortsgemeinde Essen-

heim beschließt gemäß § 2 Abs. 1 BauGBdie Aufstellung des Bebauungsplans „Aufder Käferleimenkaut“. Der Bebauungsplanumfasst die Grundstücke in Essenheim,Gemarkung Essenheim, Flur 1, die Flur-stücke 669/3 tlw., 673/2 tlw., 980/9 tlw.,989 tlw., 1033, 1034, 1065/7, 1065/11 tlw.,1067 tlw., 1068 tlw., 1069 tlw., 1070 tlw.,1071 tlw., 1072/4 tlw., 1072/5 tlw., 1072/6tlw., 1073, 1074, 1079/1, 1079/2, 1080,1081/1, 1081/2, 1081/3, 1082, 1083/1,1083/2, 1084, 1085, 1086, 1087, 1088,1089, 1090, 1091/1, 1091/2, 1141/1 und1163/50.

� einstimmig zugestimmtc) Der Gemeinderat der Ortsgemeinde Essen-

heim beschließt unter der Voraussetzung,dass der Gutachter gebeten wird, bezüg-lich der anfallenden Kosten eine nachvoll-ziehbare Aufstellung seines Stundenkontin-gents vorzulegen, den Auftrag für ein Ar-tenschutzgutachten an die Beratungsge-sellschaft NATUR dbR aus Nackenheim,zum Preis von 7.576,14 inkl. Umsatzsteuer,zu vergeben.

� einstimmig zugestimmtOrtsbürgermeister Blodt übernimmt wieder denVorsitz.

6. Bebauungsplan „Elsheimer Straße und Er-gänzung – 3. Änderung“ der OrtsgemeindeEssenheimhier: a) Beschluss über die Auswertungen

aus der Offenlage gem. § 3 Abs. 2BauGB sowie die Beteiligung derBehörden und sonstigen Träger öf-fentlicher Belange gem. § 4 Abs. 2BauGB i.V.m. § 13a Abs. 1 BauGB

b) Satzungsbeschluss gem. § 10 BauGBa) Der Gemeinderat beschließt, zu den vorge-

tragenen Anregungen aus der Offenlageentsprechend den Beschlussempfehlun-gen der Stadtplanerin Claudia Meyer, Op-penheim, zu verfahren, bzw. stellt fest,dass keine Beschlüsse erforderlich sind.Die redaktionellen Änderungen werden indie Planung eingearbeitet.

� einstimmig (Wegen Befangenheit nimmt 1Ratsmitglied nicht an der Abstimmung teil)

b) Der Gemeinderat beschließt, den Bebau-ungsplan „Elsheimer Straße und Ergänzung– 3. Änderung vom 19.12.2017“ als Sat-zung. Der Bebauungsplan umfasst dieGrundstücke in der Gemarkung Essen-heim, Flur 1, die Flurstücke 656/12 tlw.,656/13 und 631/2 tlw.

� einstimmig (Wegen Befangenheit nimmt 1Ratsmitglied nicht an der Abstimmung teil)

7. Instandsetzung der Selzbrücke „In den 6Morgen“hier: Vergabe der anteiligen Planungsleistun-

genDer Gemeinderat der Ortsgemeinde Essenheimbeschließt einstimmig, die Vergabe der Leistungin Höhe von 11.900,- € an das PlanungsbüroHallenberger und beauftragt die Verwaltung mitder weiteren Abwicklung.

8. 2. Bündelausschreibung Betrieb und Instand-haltung von Straßenbeleuchtungsanlagenhier: Verbindliche Erklärung über TeilnahmeDer Gemeinderat der Ortsgemeinde Essenheimbeschließt einstimmig, die VerbandsgemeindeNieder-Olm zu beauftragen, den Auftrag an die

Gt-Service GmbH zur Teilnahme an der 2. Bün-delausschreibung Betrieb und Instandhaltungvon Straßenbeleuchtungsanlagen 2019-2022 fürdie Ortsgemeinde Essenheim vorzunehmen undbeauftragt die Verwaltung mit der weiteren Ab-wicklung.

9. Teilaufhebung des Bebauungsplans „Römer-berg West“ der Ortsgemeinde Essenheimhier: Abschluss eines städtebaulichen Vertra-

ges gem. § 11 Abs. 1 Nr. 1 BauGBDer Gemeinderat beschließt, dem Abschlussdes städtebaulichen Vertrages gem. § 11 Abs. 1Nr. 1 BauGB, zuzustimmen.Bei 9 Ja- und 6 Neinstimmen, sowie 1 Enthal-tung, somit beschlossen. (Wegen Befangenheitnimmt 1 Ratsmitglied nicht an der Abstimmungteil)

10. BauanträgeDer Gemeinderat beschließt dem Bau einerlandwirtschaftlichen Gerätehalle zuzustimmen.Eine kleine Halle ist auf dem Gelände bereitsvorhanden. � Bei 12 Ja- und 2 Neinstimmen, sowie 3

Enthaltungen, somit zugestimmt11. Informationen/Verschiedenes

- Frau Schmahl teilt mit, dass die FWG-Frak-tion für die Anschaffung von 2 Defibrillato-ren, 500,- € dazugeben würde

- Des Weiteren fragt sie nach, ob der Antragfür „Aktion Blau Plus“ schon bezuschusstwurde. Ortsbürgermeister Blodt erwidertmit nein.

- Eine weitere Frage lautet: Warum die Sit-zungen im Mai abgesagt wurden? Daraufsagt Herr Blodt, dass im Moment nichtsDringendes anliegt.

Hans-Erich BlodtOrtsbürgermeister

Schulstraße 355270 JugenheimTelefon: 0 61 30 / 14 88 Fax: 0 61 30 / 78 53rathaus@jugenheim-rheinhessen.dewww.jugenheim-rheinhessen.deOrtsbürgermeister: Herbert PetriBürozeiten: Hildegund Heucher

Margot MaslowskiMo u. Do 18:00 bis 19:30 UhrSprechzeiten: OrtsbürgermeisterMo u. Do 18:00 bis 19:30 UhrSeniorenvertretung:Hildegund Heucher 0 61 30 / 16 82Margot Maslowski 0 61 30 / 62 42Jugendvertretung:Alexander Walz

Teilnehmergemeinschaft der FlurbereinigungPartenheim-Projekt IIIBEKANNTMACHUNGHebung von Beiträgen zu den Kosten der Flurberei-nigung - siehe Verbandsgemeinde Nieder-Olm.

EinladungHiermit lade ich zu einer öffentlichen/nichtöffentli-chen Sitzung ein.Gremien: Rechnungsprüfungsausschuss

der Ortsgemeinde JugenheimSitzungstermin: Montag, 28.05.2018, 18:30 UhrOrt Pariser Str. 110,

55268 Nieder-OlmRaum 212Tagesordnung:Öffentlich:Beratung und Beschlussfassung:1. Prüfung des Jahresabschlusses für das Jahr

2016 gem. § 110 i. V. m. § 114 GemO1.1. Zustimmung zur Feststellung des Jahresab-

schlusses 2016a. Jahresabschluss für das Rechnungsjahr

2016

b. Schlussbilanz der Ortsgemeinde Jugen-heim, die zum Bilanzstichtag 31.12.2016auf der Aktiv- und der Passivseite eine Bi-lanzsumme von 13.554.827,79 € abbildet;

c. Jahresabschluss, der in der Schlussbilanzunter der Position 1.4 mit -5.351,23 € aufder Passivseite dargestellt und als Fehlbe-trag auf die neue Rechnung vorzutragenist;

d. Jahresabschluss für das Rechnungsjahr2016, der in der Ergebnisrechnung mit ei-nem Gesamtbetrag der Erträge in Höhevon 2.208.501,85 € und dem Gesamtbe-trag der Aufwendungen in Höhe von2.142.496,12 € festgestellt ist;

e. und die Finanzrechnung, die im Jahresab-schluss für das Rechnungsjahr 2016 aus-geglichene Einzahlungen und Auszahlun-gen in Höhe von 100.287,73 € ausweist.

2. Empfehlung an den Gemeinderat gem. § 114GemO

2.1. Zustimmung und Feststellung des Jahresab-schlusses für das Jahr 2016

2.2. Zustimmung und Entlastunga. des Ortsbürgermeisters der Ortsgemeinde

Jugenheim, Herr Herbert Petri, für das Jahr2016

b. der Beigeordneten der Ortsgemeinde Ju-genheim Frau Weppler, Herr Degreif undFrau Schäfer für das Jahr 2016

c. des Bürgermeisters der VerbandsgemeindeNieder-Olm, Herrn Spiegler für das Jahr2016

d. der Beigeordneten der VerbandsgemeindeNieder-Olm, Herrn Malkmus, HerrnMoschner und Frau Malkewitz für das Jahr2016

gez.Sabrina SimonVorsitzende

Hauptstraße 655270 Klein-WinternheimTelefon: 0 61 36 / 99 42 -0Fax: 0 61 36 / 99 42 [email protected]ürgermeisterin: Ute GranoldTelefon: 0 61 36 / 99 78 681. Beigeordneter: Christian PierzinaTelefon: 0 61 36 / 7 66 57 39 Beigeordneter: Horst WassermannTelefon: 0 61 36 / 8 71 01Beigeordnete: Kerstin MickelTelefon: 0 61 36 / 8 74 16Bürozeiten: Karin Holzhauser

Alexandra SilzMo 09:30 – 11:30 UhrDi 17:00 – 19:00 UhrDo 09:30 – 11:30 Uhr

17:00 – 19:00 UhrSprechzeiten: OrtsbürgermeisterinDi 17:30 – 19:00 UhrDo 17:30 – 19:00 Uhr

und nach VereinbarungSeniorenvertretung:Roswitha Fischer 0 61 36 / 8 80 87Renate Edelmann 0 61 36 / 8 78 90Jugendvertretung:Elisa Kersten

Bebauungsplan „Am Berg III -2. Änderung“ der OrtsgemeindeKlein-Winternheimhier: Bekanntmachung gemäß § 10 BauGB und

§ 88 LBauOGemäß § 10 Abs. 3 BauGB in der Fassung der Be-kanntmachung vom 23.09.2004 (BGBl. I Seite 2414)sowie des § 88 LBauO für Rheinland-Pfalz vom 31. Januar 1994 in den jeweils geltenden Fassungenwird Folgendes bekannt gemacht:

Page 6: 21 NA AT 16 NB Umbruch AT 5 - Startseite · 2018-05-22 · 12-16 Uhr Typisierungsaktion Feuerwehrgerätehaus Auf der Langweid 4. Seite 2 Amtlicher Teil Mittwoch, den 23. Dezember

Der Gemeinderat der Ortsgemeinde Klein-Wintern-heim hat in seiner Sitzung am 19.03.2018 denBebauungsplan „Am Berg III - 2. Änderung“ gemäß § 10 BauGB als Satzung beschlossen.Der Bebauungsplan wird hiermit gemäß § 10 Abs. 3BauGB bekannt gemacht.Der Bebauungsplan tritt mit dieser Bekanntmachungin Kraft. Er kann ab sofort von jedermann bei der Ver-bandsgemeindeverwaltung Nieder-Olm, Rathaus,Pariser Straße 110, 55268 Nieder-Olm, während derDienststunden eingesehen werden. Über den Inhaltwird auf Verlangen Auskunft erteilt.Der Bebauungsplan umfasst die Grundstücke in derGemarkung Klein-Winternheim, Flur 14, Parzellen99/3, 99/4, 99/5, 99/7, 99/9, 99/10, 99/11, 99/15,99/17, 99/18, 99/19, 99/20, 99/21, 99/22 und 99/23.Auf folgende Vorschriften des BauGB sowie der Ge-mO für Rheinland-Pfalz wird hingewiesen:

§ 44 BauGBEntschädigungspflichtige, Fälligkeit und Erlöschender Entschädigungsansprüche(1) Zur Entschädigung ist der Begünstigte verpflich-tet, wenn er mit der Festsetzung zu seinen Gunsteneinverstanden ist. Ist ein Begünstigter nicht be-stimmt oder liegt sein Einverständnis nicht vor, ist dieGemeinde zur Entschädigung verpflichtet. Erfüllt derBegünstigte seine Verpflichtung nicht, ist dem Eigentümer gegenüber auch die Gemeinde verpflich-tet; der Begünstigte hat der Gemeinde Ersatz zu leisten.(2) Dient die Festsetzung der Beseitigung oder Min-derung von Auswirkungen, die von der Nutzung ei-nes Grundstücks ausgehen, ist der Eigentümer zurEntschädigung verpflichtet, wenn er mit der Festset-zung einverstanden war. Ist der Eigentümer aufgrundanderer gesetzlicher Vorschriften verpflichtet, Aus-wirkungen, die von der Nutzung seines Grundstücksausgehen, zu beseitigen oder zu mindern, ist er auchohne Einverständnis zur Entschädigung verpflichtet,soweit er durch die Festsetzung Aufwendungen er-spart. Erfüllt der Eigentümer seine Verpflichtungennicht, gilt Absatz 1 Satz 3 entsprechend. Die Ge-meinde soll den Eigentümer anhören, bevor sie Fest-setzungen trifft, die zu einer Entschädigung nachSatz 1 oder 2 führen können.(3) Der Entschädigungsberechtigte kann Entschädi-gung verlangen, wenn die in den §§ 39 bis 42 be-zeichneten Vermögensnachteile eingetreten sind. Erkann die Fälligkeit des Anspruchs dadurch her-beiführen, dass er die Leistung der Entschädigungschriftlich bei dem Entschädigungspflichtigen bean-tragt. Entschädigungsleistungen in Geld sind ab Fäl-ligkeit mit 2 vom Hundert über dem Basiszinssatznach § 247 des Bürgerlichen Gesetzbuchs jährlich zuverzinsen. Ist Entschädigung durch Übernahme desGrundstücks zu leisten, findet auf die Verzinsung§ 99 Abs. 3 Anwendung.(4) Ein Entschädigungsanspruch erlischt, wenn nichtinnerhalb von drei Jahren nach Ablauf des Kalender-jahrs, in dem die in Absatz 3 Satz 1 bezeichnetenVermögensnachteile eingetreten sind, die Fälligkeitdes Anspruchs herbeigeführt wird.(5) In der Bekanntmachung nach § 10 Abs. 3 BauGBist auf die Vorschriften des Absatzes 3 Satz 1 und 2sowie des Absatzes 4 hinzuweisen.

§ 215 BauGBFrist für die Geltendmachung der Verletzung von Vor-schriften(1) Unbeachtlich werden 1. eine nach § 214 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 bis 3 beacht-

liche Verletzung der dort bezeichneten Verfahrens-und Formvorschriften,

2. eine unter Berücksichtigung des § 214 Abs. 2 be-achtliche Verletzung der Vorschriften über dasVerhältnis des Bebauungsplans und des Flächen-nutzungsplans und

3. nach § 214 Abs. 3 Satz 2 beachtliche Mängel desAbwägungsvorgangs,

wenn sie nicht innerhalb eines Jahres seit Bekannt-machung des Flächennutzungsplans oder der Sat-zung schriftlich gegenüber der Gemeinde unter Dar-legung des die Verletzung begründenden Sachver-halts geltend gemacht worden sind. Satz 1 gilt ent-sprechend, wenn Fehler nach § 214 Abs. 2a beacht-lich sind.(2) Bei Inkraftsetzung des Flächennutzungsplansoder der Satzung ist auf die Voraussetzungen für die Geltendmachung der Verletzung von Vorschriftensowie auf die Rechtsfolgen hinzuweisen.

Seite 6 Amtlicher Teil Donnerstag, den 24. Mai 2018

1. Satzungzur Änderung der Friedhofssatzung vom 14.02.2013

Aufgrund des § 24 der Gemeindeordnung (GemO) für Rheinland-Pfalz vom 31.01.1994 (GVBl. S. 153) in derderzeitig gültigen Fassung hat der Gemeinderat der Ortsgemeinde Klein-Winternheim in seiner Sitzung am02.05.2018 folgende 1. Änderungssatzung zur Friedhofsatzung beschlossen:

§1Die Friedhofssatzung ändert sich wie folgt:

§ 10Ruhezeit

Die Ruhezeit für Leichen beträgt 30 Jahre.Die Ruhezeit bei Gräbern von Verstorbenen im Alter bis zu 5 Jahren beträgt 20 Jahre.Die Ruhezeit für Aschen beträgt mindestens 15 Jahre. Das Nutzungsrecht kann auch für 20 oder 25 Jahreangekauft werden.

§ 12Allgemeines, Arten der Grabstätten

(1) Die Grabstätten werden unterschieden ina) Einzelgrabstätten,b) Doppelgrabstätten c) Urnenerdgrabstätten und Urnenkammern (Urnenstelen), Urnenerdgrabstätten als Baumgrabstättend) Ehrengrabstätten.(2) Die Grabstätten bleiben Eigentum des Friedhofseigentümers. An ihnen können Rechte nur nach dieserSatzung erworben werden. Es besteht kein Anspruch auf Verleihung des Nutzungsrechts an einer der Lagenach bestimmten Grabstätte, auf Unveränderlichkeit der Umgebung oder auf die Neuanlage eines Grabesbzw. Grabfeldes. Es sind vorrangig abgeräumte und freigewordene Grabstätten im mittleren Friedhofsteil zubelegen.Im alten Friedhofsteil ist ein Neuankauf von Grabstätten nicht mehr zulässig.

§ 15Urnengrabstätten

(1) Aschen dürfen beigesetzt werdena) in Urnenreihengrabstätten,b) in Urnengrabstätten, Urnenstelenc) in Einzelgrabstättend) in Wahlgrabstätten bis zu 4 Aschen in einstelligen und bis zu 8 Aschen in mehrstelligen.e) in Erdurnengrabstätten als Baumbestattungen(2) Urnenreihengrabstätten sind Aschenstätten, die der Reihe nach belegt und erst im Todesfall auf die Dauer der Ruhezeit zur Beisetzung abgegeben werden.(3) Urnengrabstätten sind Aschenstätten, für die auf Antrag ein Nutzungsrecht für die Dauer von 15, 20 oder25 Jahren (Nutzungszeit) verliehen wird. In einer Urnenerdgrabstätte, auch als Baumbestattung, dürfen zweiUrnen beigesetzt werden. In einer Urnennische (Sondergrabstätte Urnenstele) darf eine Urnenkapsel mitÜberurne oder zwei Urnenkapseln beigesetzt werden(4) In Erdurnengrabstätten dürfen nur zu 100 % verottbare Urnen und Überurnen verwendet werden.(5) Soweit sich aus der Satzung nicht etwas anderes ergibt, gelten die Vorschriften für Reihen- und Wahlgrabstätten entsprechend auch für Urnengrabstätten.(6) Die Beisetzung ist bei der Friedhofsverwaltung rechtzeitig anzumelden. Der Anmeldung sind eine Aus -fertigung der standesamtlichen Sterbeurkunde und die Bescheinigung des Trägers der Feuerbestattungsan-lage über die Einäscherung beizufügen.(7) Nicht verrottbare Urnenkapseln werden nach Ablauf der Ruhefrist vom Friedhofsträger in einer eigensdafür geschaffenen Gemeinschaftsgrabstelle wieder beigesetzt.

§ 18Gestaltung der Grabmale

(1) Die Grabmale müssen in ihrer Gestaltung und Bearbeitung nachstehenden Anforderungen entsprechen:a) Findlinge, findlingsähnliche, unbearbeitete, bruchrauhe Steine sind nicht zugelassen.b) Bei der Gestaltung und Bearbeitung sind folgende Vorschriften einzuhalten:1. Alle Steine müssen allseitig und gleichmäßig bearbeitet sein,2. alle Bearbeitungsarten sind zulässig, außer Politur,3. Politur ist nur als gestalterisches Element für Ornament und Schrift erlaubt, sofern sie nicht überwiegt,4. die Grabmale müssen aus einem Stück hergestellt sein, sie dürfen keine Sockel haben,5. nicht zugelassen sind alle nicht aufgeführten Materialien, Zutaten, Gestaltungs- und Bearbeitungsar-

ten, insbesondere Beton, Glas, Emaille, Kunststoff, Lichtbilder, Gold, Silber, Bronze und Farben.(2) Auf Grabstätten für Erdbestattung sind Grabmale mit folgenden Maßen zulässig:1. Stehende Grabmäler dürfen nicht höher als 1,20 m für Erwachsene und 0,70 m für Kinder sein. Dabei

darf das Verhältnis Breite zu Höhe 1:1,5 bis 1:2,5 betragen.2. Feste Grabeinfassungen sind nur auf dem alten Teil des Friedhofs zulässig. Auf dem neuen Teil des

Friedhofs werden die Gräber durch Trittplatten und Rasenkantensteine begrenzt, die sich in das Ge-samtbild einfügen müssen und von der Gemeinde (durch gewerbliche Unternehmen) verlegt werden.

(3) Urnenstelen1. Auf den Verschlussplatten der Urnennischen sind die Namen, Geburts- und Todesjahr des Verstorbe-

nen anzubringen. Es sind nur gravierte Schriften oder aufgesetzte Schriften aluminiumfarben oderbronzefarben und kleinere Symbole zulässig. Bei der Auswahl der Schriften ist darauf zu achten, dassdie Größe, der Schrifttyp und das Design der Buchstaben mit der Verschlussplatte ein würdiges Gesamtbild ergibt.

2. Auf der Verschlussplatte dürfen neben der Beschriftung maximal zwei Schmuckelemente oder Vasenangebracht werden, mit einer maximalen Stärke von 5 cm. Nicht zulässig ist das Anbringen und Aufstellen von weiteren Grabausstattungen wie Kerzen, Blumen, Vasen, Ornamenten, Bildern odersonstigen Verzierungen. Zusätzliche Grabausstattung darf nur auf der davor aufgestellten Blumenbankaufgestellt bzw. abgelegt werden. Bei Zuwiderhandlungen werden die Gegenstände durch das Fried-hofspersonal ohne Rücksprache entfernt.

3. Überurnen dürfen eine Höhe von 30 cm und eine Breite von 20 cm nicht überschreiten.(4) Erdurnengräber im Grabfeld für Baumbestattungen1. Um eine ordnungsgemäße Pflege des Grabfeldes zu gewährleisten, darf Blumenschmuck nur an der

dafür vorgesehenen Stelle vor dem Grabfeld niedergelegt werden. Eine Kennzeichnung der Gräber mit einem Grabstein oder Kreuz sowie Schmücken mit Pflanzen, Gestecken oder Blumen ist nichtzulässig und wird umgehend von der Gemeinde abgeräumt.

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§ 24 Abs. 6 GemO(6) Satzungen, die unter Verletzung von Verfahrens-oder Formvorschriften dieses Gesetzes oder aufGrund dieses Gesetzes zustande gekommen sind,gelten ein Jahr nach der Bekanntmachung als vonAnfang an gültig zustande gekommen. Dies giltnicht, wenn 1. die Bestimmungen über die Öffentlichkeit der Sit-

zung, die Genehmigung, die Ausfertigung oderdie Bekanntmachung der Satzung verletzt wor-den sind, oder

2. vor Ablauf der in Satz 1 genannten Frist die Auf-sichtsbehörde den Beschluss beanstandet oderjemand die Verletzung der Verfahrens- oder Form-vorschriften gegenüber der Gemeindeverwaltungunter Bezeichnung des Sachverhalts, der die Ver-letzung begründen soll, schriftlich geltend ge-macht hat.

Hat jemand eine Verletzung nach Satz 2 Nr. 2 geltendgemacht, so kann auch nach Ablauf der in Satz 1 ge-nannten Frist jedermann diese Verletzung geltendmachen. Bei der Bekanntmachung der Satzung istauf die Voraussetzungen für die Geltendmachungder Verletzung von Verfahrens- oder Formvorschrif-ten und die Rechtsfolgen hinzuweisen.Klein-Winterheim, 16.05.2018Ute GranoldOrtsbürgermeisterin

Bebauungsplan „Am Berg II -3. Änderung“ der OrtsgemeindeKlein-Winternheimhier: Bekanntmachung gemäß § 10 BauGB und

§ 88 LBauOGemäß § 10 Abs. 3 BauGB in der Fassung der Be-kanntmachung vom 23.09.2004 (BGBl. I Seite 2414)sowie des § 88 LBauO für Rheinland-Pfalz vom 31. Januar 1994 in den jeweils geltenden Fassungenwird Folgendes bekannt gemacht:Der Gemeinderat der Ortsgemeinde Klein-Wintern-heim hat in seiner Sitzung am 19.03.2018 den Be-bauungsplan „Am Berg II - 3. Änderung“ gemäß § 10BauGB als Satzung beschlossen.Der Bebauungsplan wird hiermit gemäß § 10 Abs. 3BauGB bekannt gemacht.Der Bebauungsplan tritt mit dieser Bekanntmachungin Kraft. Er kann ab sofort von jedermann bei der Ver-bandsgemeindeverwaltung Nieder-Olm, Rathaus,Pariser Straße 110, 55268 Nieder-Olm, während derDienststunden eingesehen werden. Über den Inhaltwird auf Verlangen Auskunft erteilt.Der Bebauungsplan umfasst die Grundstücke in derGemarkung Klein-Winternheim, Flur 14, Parzellen3/1 tlw., 3/2 tlw., 58/3, 58/4, 59/4, 59/5, 59/7, 61/3,61/5, 61/6, 115/2, 212, 214, 215, 216, 217, 218, 219,220, 221, 222, 223, 224, 225/1, 225/2, 226/1, 226/2,227, 228/1, 228/2, 229/1, 229/3, 230/2, 230/3, 231,232, 234, 235, 236, 237/1, 237/2, 237/3, 237/4,237/5, 238/1, 238/2, 239, 240/1, 240/2, 240/3, 241/1,242/2, 243/1, 243/2 und 244.Auf folgende Vorschriften des BauGB sowie der Ge-mO für Rheinland-Pfalz wird hingewiesen:

§ 44 BauGBEntschädigungspflichtige, Fälligkeit und Erlöschender Entschädigungsansprüche(1) Zur Entschädigung ist der Begünstigte verpflich-tet, wenn er mit der Festsetzung zu seinen Gunsteneinverstanden ist. Ist ein Begünstigter nicht be-stimmt oder liegt sein Einverständnis nicht vor, ist dieGemeinde zur Entschädigung verpflichtet. Erfüllt derBegünstigte seine Verpflichtung nicht, ist dem Eigentümer gegenüber auch die Gemeinde verpflich-tet; der Begünstigte hat der Gemeinde Ersatz zu leisten.(2) Dient die Festsetzung der Beseitigung oder Min-derung von Auswirkungen, die von der Nutzung ei-nes Grundstücks ausgehen, ist der Eigentümer zurEntschädigung verpflichtet, wenn er mit der Festset-zung einverstanden war. Ist der Eigentümer aufgrundanderer gesetzlicher Vorschriften verpflichtet, Aus-wirkungen, die von der Nutzung seines Grundstücksausgehen, zu beseitigen oder zu mindern, ist er auchohne Einverständnis zur Entschädigung verpflichtet,soweit er durch die Festsetzung Aufwendungen er-spart. Erfüllt der Eigentümer seine Verpflichtungennicht, gilt Absatz 1 Satz 3 entsprechend. Die Ge-meinde soll den Eigentümer anhören, bevor sie Fest-setzungen trifft, die zu einer Entschädigung nachSatz 1 oder 2 führen können.

Donnerstag, den 24. Mai 2018 Amtlicher Teil Seite 7

2. Es besteht die Möglichkeit, eine Namenstafel des/der Verstorbenen an einer zentralen Stelle des Grab -feldes anzubringen.

(5) Der Friedhofsträger kann Ausnahmen von den Vorschriften der Absätze 1 bis 4 und auch sonstige bau -liche Anlagen zulassen, soweit er es für vertretbar hält.

§ 22Entfernen von Grabmalen und Grabeinfassungen

(1) Vor Ablauf der Ruhezeit oder der Nutzungszeit dürfen Grabmale nur mit vorheriger Zustimmung der Fried-hofsverwaltung entfernt werden.Auf Antrag ist eine vorzeitige Abräumung von Grabstätten möglich, beia) Einzel- und Doppelgräber nach einer Ruhezeit von 20 Jahren oder 25 Jahrenb) Erdurnengräbern nach einer Ruhezeit von 15 Jahren.(2) Nach Ablauf der Ruhezeit bei Reihen- und Urnenreihengrabstätten, nach Ablauf der Nutzungszeit beiWahl- und Urnenwahlgrabstätten oder nach der Entziehung von Grabstätten und Nutzungsrechten sind dieGrabmale und sonstigen baulichen Anlagen innerhalb einer Frist von drei Monaten zu entfernen. Auf den Ablauf der Ruhezeit bzw. der Nutzungszeit wird durch öffentliche Bekanntmachung hingewiesen. Kommt der Verpflichtete dieser Verpflichtung nicht nach, so ist die Friedhofsverwaltung berechtigt, die Grabstätte abräumen zu lassen. Lässt der Verpflichtete das Grabmal/und die sonstigen baulichen Anlagen/nicht binnendrei Monaten abholen, geht es/gehen sie/entschädigungslos in das Eigentum der Gemeinde über, wenn dieses bei Erwerb des Nutzungsrechts oder bei der Genehmigung für die Errichtung des Grabmales odersonstiger baulicher Anlagen schriftlich vereinbart wurde. Sofern Grabstätten von der Friedhofsverwaltung abgeräumt werden, hat der jeweilige Verpflichtete die Kosten zu tragen.

§ 2Diese 1. Änderungssatzung tritt am Tag nach ihrer Veröffentlichung in Kraft.

Klein-Winternheim, den 02.05.2018 Ute GranoldOrtsbürgermeisterin

2. Satzungzur Änderung der Satzung über die Erhebung von Friedhofsgebühren vom 14.02.2013Aufgrund des § 24 der Gemeindeordnung (GemO) für Rheinland-Pfalz vom 31.01.1994 (GVBl. S. 153) in derderzeitig gültigen Fassung hat der Gemeinderat der Ortsgemeinde Klein-Winternheim in seiner Sitzung am02.05.2018 folgende 2. Änderungssatzung zur Satzung über die Erhebung von Gebühren für die Benutzungdes Friedhofs der Gemeinde Klein-Winternheim beschlossen:

§1Die Anlage zu § 1 (Gebührenverzeichnis) der Friedhofsgebührenordnung ändert sich wie folgt:I. Einzelgrabstätten1. Überlassung einer Einzelgrabstätte an Berechtigte nach § 2 Abs. 2 der Friedhofssatzung für Verstor-

benea) bis zum vollendeten 5. Lebensjahr 325,00 Eurob) vom vollendeten 5. Lebensjahr ab 650,00 Euro

2. Überlassung einer Erdurnengrabstätte an Berechtigte nach Nr. 1für die Dauer von 15 Jahren 124,00 Euro

20 Jahren 165,00 Euro25 Jahren 207,00 Euro

II. Verleihung von Nutzungsrechten an WahlgrabstättenVerleihung des Nutzungsrechts an Berechtigte nach § 2 Abs. 2 der Friedhofssatzung füra) eine Doppelgrabstätte 1300,00 Eurob) eine Urnennische in der Urnenwand für die Dauer von 15 Jahren 315,00 Euro

20 Jahren 420,00 Euro25 Jahren 525,00 Euro

c) einstellige Grabstätten, am Rand der Belegfelder und an breiten Wegen einschließlich der hainartig angelegten Gräber 810,00 Euro

VII. Sonstige Gebühren1. Genehmigungsgebühren zur Ausführung gewerblicher Arbeiten 15,00 Euro2. Umschreibung Graburkunde 15,00 Euro3. Für die Anbringung der Schriftplatten an den Urnennischen 29,00 Euro4. Jährliche Pflegegebühr bei vorzeitiger Abräumung eines

- Erdurnengrabes 70,00 Euro- Einzelgrabes 100,00 Euro- Doppelgrabes 150,00 Euro

Die Gebühr ist für den gesamten Zeitraum im Voraus fällig. 5. Für die in der Gebührenordnung nicht aufgeführten Sonderleistungen richtet sich die Höhe der Gebührnach dem tatsächlichen Aufwand (Sachkosten, Stundenlöhne). Diese Kosten sind von den Gebührenpflich-tigen als Auslagen zu erstatten.

§ 2Diese 2. Änderungssatzung tritt am Tag nach ihrer Veröffentlichung in Kraft.Klein-Winternheim, den 02.05.2018 Ute GranoldOrtsbürgermeisterin

§ 24 Abs. 6 GemO(6) Satzungen, die unter Verletzung von Verfahrens- oder Formvorschriften dieses Gesetzes oder auf Grunddieses Gesetzes zustande gekommen sind, gelten ein Jahr nach der Bekanntmachung als von Anfang angültig zustande gekommen. Dies gilt nicht, wenn1. die Bestimmungen über die Öffentlichkeit der Sitzung, die Genehmigung, die Ausfertigung oder die

Bekanntmachung der Satzung verletzt worden sind, oder2. vor Ablauf der in Satz 1 genannten Frist die Aufsichtsbehörde den Beschluss beanstandet oder jemand

die Verletzung der Verfahrens- oder Formvorschriften gegenüber der Verbandsgemeindeverwaltung unterBezeichnung des Sachverhalts, der die Verletzung begründen soll, schriftlich geltend gemacht hat.

Hat jemand eine Verletzung nach Satz 2 geltend gemacht, so kann auch nach Ablauf der in Satz 1 genann-ten Frist jedermann diese Verletzung geltend machen. Bei der Bekanntmachung der Satzung ist auf die Voraussetzungen für die Geltendmachung der Verletzung von Verfahrens- oder Formvorschriften und dieRechtsfolgen hinzuweisen.

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(3) Der Entschädigungsberechtigte kann Entschädi-gung verlangen, wenn die in den §§ 39 bis 42 be-zeichneten Vermögensnachteile eingetreten sind. Erkann die Fälligkeit des Anspruchs dadurch her-beiführen, dass er die Leistung der Entschädigungschriftlich bei dem Entschädigungspflichtigen bean-tragt. Entschädigungsleistungen in Geld sind ab Fäl-ligkeit mit 2 vom Hundert über dem Basiszinssatznach § 247 des Bürgerlichen Gesetzbuchs jährlich zuverzinsen. Ist Entschädigung durch Übernahme desGrundstücks zu leisten, findet auf die Verzinsung§ 99 Abs. 3 Anwendung.(4) Ein Entschädigungsanspruch erlischt, wenn nichtinnerhalb von drei Jahren nach Ablauf des Kalender-jahrs, in dem die in Absatz 3 Satz 1 bezeichnetenVermögensnachteile eingetreten sind, die Fälligkeitdes Anspruchs herbeigeführt wird.(5) In der Bekanntmachung nach § 10 Abs. 3 BauGBist auf die Vorschriften des Absatzes 3 Satz 1 und 2sowie des Absatzes 4 hinzuweisen.

§ 215 BauGBFrist für die Geltendmachung der Verletzung von Vor-schriften(1) Unbeachtlich werden 1. eine nach § 214 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 bis 3 beacht-

liche Verletzung der dort bezeichneten Verfahrens-und Formvorschriften,

2. eine unter Berücksichtigung des § 214 Abs. 2 be-achtliche Verletzung der Vorschriften über dasVerhältnis des Bebauungsplans und des Flächen-nutzungsplans und

3. nach § 214 Abs. 3 Satz 2 beachtliche Mängel desAbwägungsvorgangs,

wenn sie nicht innerhalb eines Jahres seit Bekannt-machung des Flächennutzungsplans oder der Sat-zung schriftlich gegenüber der Gemeinde unterDarlegung des die Verletzung begründenden Sach-verhalts geltend gemacht worden sind. Satz 1 giltentsprechend, wenn Fehler nach § 214 Abs. 2a beachtlich sind.(2) Bei Inkraftsetzung des Flächennutzungsplansoder der Satzung ist auf die Voraussetzungen für dieGeltendmachung der Verletzung von Vorschriften sowie auf die Rechtsfolgen hinzuweisen.

§ 24 Abs. 6 GemO(6) Satzungen, die unter Verletzung von Verfahrens-oder Formvorschriften dieses Gesetzes oder aufGrund dieses Gesetzes zustande gekommen sind,gelten ein Jahr nach der Bekanntmachung als vonAnfang an gültig zustande gekommen. Dies giltnicht, wenn 1. die Bestimmungen über die Öffentlichkeit der Sit-

zung, die Genehmigung, die Ausfertigung oderdie Bekanntmachung der Satzung verletzt wor-den sind, oder

2. vor Ablauf der in Satz 1 genannten Frist die Auf-sichtsbehörde den Beschluss beanstandet oderjemand die Verletzung der Verfahrens- oder Form-vorschriften gegenüber der Gemeindeverwaltungunter Bezeichnung des Sachverhalts, der die Verletzung begründen soll, schriftlich geltend ge-macht hat.

Hat jemand eine Verletzung nach Satz 2 Nr. 2 geltendgemacht, so kann auch nach Ablauf der in Satz 1 ge-nannten Frist jedermann diese Verletzung geltendmachen. Bei der Bekanntmachung der Satzung istauf die Voraussetzungen für die Geltendmachungder Verletzung von Verfahrens- oder Formvorschrif-ten und die Rechtsfolgen hinzuweisen.Klein-Winterheim, 16.05.2018Ute GranoldOrtsbürgermeisterin

Bebauungsplan „Am Berg -3. Änderung“ der OrtsgemeindeKlein-Winternheimhier: Bekanntmachung gemäß § 10 BauGB und

§ 88 LBauOGemäß § 10 Abs. 3 BauGB in der Fassung der Be-kanntmachung vom 23.09.2004 (BGBl. I Seite 2414)sowie des § 88 LBauO für Rheinland-Pfalz vom 31.Januar 1994 in den jeweils geltenden Fassungenwird Folgendes bekannt gemacht:Der Gemeinderat der Ortsgemeinde Klein-Wintern-heim hat in seiner Sitzung am 19.03.2018 den Be-bauungsplan „Am Berg - 3. Änderung“ gemäß § 10 BauGB als Satzung beschlossen.

Der Bebauungsplan wird hiermit gemäß § 10 Abs. 3BauGB bekannt gemacht.Der Bebauungsplan tritt mit dieser Bekanntmachungin Kraft. Er kann ab sofort von jedermann bei der Ver-bandsgemeindeverwaltung Nieder-Olm, Rathaus,Pariser Straße 110, 55268 Nieder-Olm, während derDienststunden eingesehen werden. Über den Inhaltwird auf Verlangen Auskunft erteilt.Der Bebauungsplan umfasst die Grundstücke in derGemarkung Klein-Winternheim, Flur 6, Parzellen45/4, 45/6, 45/7, 45/8, 45/9, 45/10, 45/11, 45/12,45/13, 45/14, 45/15, 45/16, 45/19, 45/20, 45/21,45/23, 45/24, 45/25, 45/27, 45/29, 45/32, 45/33,46/4, 46/5, 46/11, 46/14, 46/16, 46/17, 46/18, 46/21,46/23, 46/25, 46/26, 46/27, 46/28, 47/1 und 47/3.Auf folgende Vorschriften des BauGB sowie der Ge-mO für Rheinland-Pfalz wird hingewiesen:

§ 44 BauGBEntschädigungspflichtige, Fälligkeit und Erlöschender Entschädigungsansprüche(1) Zur Entschädigung ist der Begünstigte verpflich-tet, wenn er mit der Festsetzung zu seinen Gunsteneinverstanden ist. Ist ein Begünstigter nicht be-stimmt oder liegt sein Einverständnis nicht vor, ist dieGemeinde zur Entschädigung verpflichtet. Erfüllt derBegünstigte seine Verpflichtung nicht, ist dem Ei-gentümer gegenüber auch die Gemeinde verpflich-tet; der Begünstigte hat der Gemeinde Ersatz zu leisten.(2) Dient die Festsetzung der Beseitigung oder Min-derung von Auswirkungen, die von der Nutzung ei-nes Grundstücks ausgehen, ist der Eigentümer zurEntschädigung verpflichtet, wenn er mit der Festset-zung einverstanden war. Ist der Eigentümer aufgrundanderer gesetzlicher Vorschriften verpflichtet, Aus-wirkungen, die von der Nutzung seines Grundstücksausgehen, zu beseitigen oder zu mindern, ist er auchohne Einverständnis zur Entschädigung verpflichtet,soweit er durch die Festsetzung Aufwendungen er-spart. Erfüllt der Eigentümer seine Verpflichtungennicht, gilt Absatz 1 Satz 3 entsprechend. Die Ge-meinde soll den Eigentümer anhören, bevor sie Fest-setzungen trifft, die zu einer Entschädigung nachSatz 1 oder 2 führen können.(3) Der Entschädigungsberechtigte kann Entschädi-gung verlangen, wenn die in den §§ 39 bis 42 be-zeichneten Vermögensnachteile eingetreten sind. Erkann die Fälligkeit des Anspruchs dadurch her-beiführen, dass er die Leistung der Entschädigungschriftlich bei dem Entschädigungspflichtigen bean-tragt. Entschädigungsleistungen in Geld sind ab Fäl-ligkeit mit 2 vom Hundert über dem Basiszinssatznach § 247 des Bürgerlichen Gesetzbuchs jährlich zuverzinsen. Ist Entschädigung durch Übernahme desGrundstücks zu leisten, findet auf die Verzinsung§ 99 Abs. 3 Anwendung.(4) Ein Entschädigungsanspruch erlischt, wenn nichtinnerhalb von drei Jahren nach Ablauf des Kalender-jahrs, in dem die in Absatz 3 Satz 1 bezeichnetenVermögensnachteile eingetreten sind, die Fälligkeitdes Anspruchs herbeigeführt wird.(5) In der Bekanntmachung nach § 10 Abs. 3 BauGBist auf die Vorschriften des Absatzes 3 Satz 1 und 2sowie des Absatzes 4 hinzuweisen.

§ 215 BauGBFrist für die Geltendmachung der Verletzung von Vor-schriften(1) Unbeachtlich werden 1. eine nach § 214 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 bis 3 beacht-

liche Verletzung der dort bezeichneten Verfahrens-und Formvorschriften,

2. eine unter Berücksichtigung des § 214 Abs. 2 be-achtliche Verletzung der Vorschriften über dasVerhältnis des Bebauungsplans und des Flächen-nutzungsplans und

3. nach § 214 Abs. 3 Satz 2 beachtliche Mängel desAbwägungsvorgangs,

wenn sie nicht innerhalb eines Jahres seit Bekannt-machung des Flächennutzungsplans oder der Sat-zung schriftlich gegenüber der Gemeinde unter Dar-legung des die Verletzung begründenden Sachver-halts geltend gemacht worden sind. Satz 1 gilt ent-sprechend, wenn Fehler nach § 214 Abs. 2a beacht-lich sind.(2) Bei Inkraftsetzung des Flächennutzungsplansoder der Satzung ist auf die Voraussetzungen für dieGeltendmachung der Verletzung von Vorschriften sowie auf die Rechtsfolgen hinzuweisen.

§ 24 Abs. 6 GemO(6) Satzungen, die unter Verletzung von Verfahrens-oder Formvorschriften dieses Gesetzes oder aufGrund dieses Gesetzes zustande gekommen sind,gelten ein Jahr nach der Bekanntmachung als vonAnfang an gültig zustande gekommen. Dies giltnicht, wenn 1. die Bestimmungen über die Öffentlichkeit der Sit-

zung, die Genehmigung, die Ausfertigung oderdie Bekanntmachung der Satzung verletzt wor-den sind, oder

2. vor Ablauf der in Satz 1 genannten Frist die Auf-sichtsbehörde den Beschluss beanstandet oderjemand die Verletzung der Verfahrens- oder Form-vorschriften gegenüber der Gemeindeverwaltungunter Bezeichnung des Sachverhalts, der die Verletzung begründen soll, schriftlich geltend gemacht hat.

Hat jemand eine Verletzung nach Satz 2 Nr. 2 geltendgemacht, so kann auch nach Ablauf der in Satz 1 ge-nannten Frist jedermann diese Verletzung geltendmachen. Bei der Bekanntmachung der Satzung istauf die Voraussetzungen für die Geltendmachungder Verletzung von Verfahrens- oder Formvorschrif-ten und die Rechtsfolgen hinzuweisen.Klein-Winterheim, 16.05.2018Ute GranoldOrtsbürgermeisterin

Bebauungsplan „Am Berg IV -1. Änderung“ der OrtsgemeindeKlein-Winternheimhier: Bekanntmachung gemäß § 10 BauGB und

§ 88 LBauOGemäß § 10 Abs. 3 BauGB in der Fassung der Be-kanntmachung vom 23.09.2004 (BGBl. I Seite 2414)sowie des § 88 LBauO für Rheinland-Pfalz vom 31. Januar 1994 in den jeweils geltenden Fassungenwird Folgendes bekannt gemacht:Der Gemeinderat der Ortsgemeinde Klein-Wintern-heim hat in seiner Sitzung am 19.03.2018 denBebauungsplan „Am Berg IV - 1. Änderung“ gemäߧ 10 BauGB als Satzung beschlossen.Der Bebauungsplan wird hiermit gemäß § 10 Abs. 3BauGB bekannt gemacht.Der Bebauungsplan tritt mit dieser Bekanntmachungin Kraft. Er kann ab sofort von jedermann bei der Ver-bandsgemeindeverwaltung Nieder-Olm, Rathaus,Pariser Straße 110, 55268 Nieder-Olm, während derDienststunden eingesehen werden. Über den Inhaltwird auf Verlangen Auskunft erteilt.Der Bebauungsplan umfasst die Grundstücke in derGemarkung Klein-Winternheim, Flur 14, Parzellen90/6, 90/8, 90/10, 90/12, 90/14, 90/15, 90/17, 90/18,90/19, 90/20, 90/21 und 90/22.Auf folgende Vorschriften des BauGB sowie der GemO für Rheinland-Pfalz wird hingewiesen:

§ 44 BauGBEntschädigungspflichtige, Fälligkeit und Erlöschender Entschädigungsansprüche(1) Zur Entschädigung ist der Begünstigte verpflich-tet, wenn er mit der Festsetzung zu seinen Gunsteneinverstanden ist. Ist ein Begünstigter nicht be-stimmt oder liegt sein Einverständnis nicht vor, ist dieGemeinde zur Entschädigung verpflichtet. Erfüllt derBegünstigte seine Verpflichtung nicht, ist dem Eigentümer gegenüber auch die Gemeinde verpflich-tet; der Begünstigte hat der Gemeinde Ersatz zu leisten.(2) Dient die Festsetzung der Beseitigung oder Min-derung von Auswirkungen, die von der Nutzung ei-nes Grundstücks ausgehen, ist der Eigentümer zurEntschädigung verpflichtet, wenn er mit der Festset-zung einverstanden war. Ist der Eigentümer aufgrundanderer gesetzlicher Vorschriften verpflichtet, Aus-wirkungen, die von der Nutzung seines Grundstücksausgehen, zu beseitigen oder zu mindern, ist er auchohne Einverständnis zur Entschädigung verpflichtet,soweit er durch die Festsetzung Aufwendungen er-spart. Erfüllt der Eigentümer seine Verpflichtungennicht, gilt Absatz 1 Satz 3 entsprechend. Die Ge-meinde soll den Eigentümer anhören, bevor sie Fest-setzungen trifft, die zu einer Entschädigung nachSatz 1 oder 2 führen können.(3) Der Entschädigungsberechtigte kann Entschädi-gung verlangen, wenn die in den §§ 39 bis 42 be-zeichneten Vermögensnachteile eingetreten sind. Er

Seite 8 Amtlicher Teil Donnerstag, den 24. Mai 2018

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kann die Fälligkeit des Anspruchs dadurch her-beiführen, dass er die Leistung der Entschädigungschriftlich bei dem Entschädigungspflichtigen bean-tragt. Entschädigungsleistungen in Geld sind ab Fäl-ligkeit mit 2 vom Hundert über dem Basiszinssatznach § 247 des Bürgerlichen Gesetzbuchs jährlich zuverzinsen. Ist Entschädigung durch Übernahme desGrundstücks zu leisten, findet auf die Verzinsung§ 99 Abs. 3 Anwendung.(4) Ein Entschädigungsanspruch erlischt, wenn nichtinnerhalb von drei Jahren nach Ablauf des Kalender-jahrs, in dem die in Absatz 3 Satz 1 bezeichnetenVermögensnachteile eingetreten sind, die Fälligkeitdes Anspruchs herbeigeführt wird.(5) In der Bekanntmachung nach § 10 Abs. 3 BauGBist auf die Vorschriften des Absatzes 3 Satz 1 und 2sowie des Absatzes 4 hinzuweisen.

§ 215 BauGBFrist für die Geltendmachung der Verletzung von Vor-schriften(1) Unbeachtlich werden 1. eine nach § 214 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 bis 3 beacht-

liche Verletzung der dort bezeichneten Verfahrens-und Formvorschriften,

2. eine unter Berücksichtigung des § 214 Abs. 2 be-achtliche Verletzung der Vorschriften über dasVerhältnis des Bebauungsplans und des Flächen-nutzungsplans und

3. nach § 214 Abs. 3 Satz 2 beachtliche Mängel desAbwägungsvorgangs,

wenn sie nicht innerhalb eines Jahres seit Bekannt-machung des Flächennutzungsplans oder der Sat-zung schriftlich gegenüber der Gemeinde unter Dar-legung des die Verletzung begründenden Sachver-halts geltend gemacht worden sind. Satz 1 gilt ent-sprechend, wenn Fehler nach § 214 Abs. 2a beacht-lich sind.(2) Bei Inkraftsetzung des Flächennutzungsplansoder der Satzung ist auf die Voraussetzungen für dieGeltendmachung der Verletzung von Vorschriften so-wie auf die Rechtsfolgen hinzuweisen.

§ 24 Abs. 6 GemO(6) Satzungen, die unter Verletzung von Verfahrens-oder Formvorschriften dieses Gesetzes oder aufGrund dieses Gesetzes zustande gekommen sind,gelten ein Jahr nach der Bekanntmachung als vonAnfang an gültig zustande gekommen. Dies giltnicht, wenn 1. die Bestimmungen über die Öffentlichkeit der Sit-

zung, die Genehmigung, die Ausfertigung oderdie Bekanntmachung der Satzung verletzt wor-den sind, oder

2. vor Ablauf der in Satz 1 genannten Frist die Auf-sichtsbehörde den Beschluss beanstandet oderjemand die Verletzung der Verfahrens- oder Form-vorschriften gegenüber der Gemeindeverwaltungunter Bezeichnung des Sachverhalts, der die Ver-letzung begründen soll, schriftlich geltend ge-macht hat.

Hat jemand eine Verletzung nach Satz 2 Nr. 2 geltendgemacht, so kann auch nach Ablauf der in Satz 1 ge-nannten Frist jedermann diese Verletzung geltendmachen. Bei der Bekanntmachung der Satzung istauf die Voraussetzungen für die Geltendmachungder Verletzung von Verfahrens- oder Formvorschrif-ten und die Rechtsfolgen hinzuweisen.Klein-Winterheim, 16.05.2018Ute GranoldOrtsbürgermeisterin

Pariser Straße 11055268 Nieder-OlmTelefon: 0 61 36 / 6 92 18 und 6 92 16Fax: 0 61 36 / 6 92 [email protected]ürgermeister: Dieter KuhlBürozeiten: Manuela Becker,

Tatjana PreußMo, Do und Fr 09:00 – 12:00 UhrDi 09:00 - 12.00 Uhr und

16:00 - 18:00 Uhr

Sprechzeiten: StadtbürgermeisterDi 16:00 – 18:00 Uhr1. Beigeordneter: Klaus KnoblichGeschäftsbereich: Liegenschaften,

Gebäudemanagement,Heimatfeste und Landwirtschaft

Sprechzeiten: Mo 17:00 - 18.30 Uhrund nach Vereinbarungim Alten Rathaus, Pariser Straße 101, 1. Stock

Beigeordneter: Franz-Josef SchatzGeschäftsbereich: Kultur, Vereine, Sport,

Jugend, Stadtbüchereiund Stadtmarketing

Sprechzeiten: Di 17:00 - 18:30 Uhrund nach Vereinbarungim Alten Rathaus, Pariser Str. 101, 1. Stock

Beigeordneter: Michael SchwarzGeschäftsbereich: Verkehr und UmweltSprechzeiten: Mo 17.00 - 18.30 Uhr und

nach Vereinbarungim Alten Rathaus,Pariser Str. 101, 1. Stock.

Seniorenvertretung:Horst Scheel 0 61 36 / 76 25 13Alexander Swetlitschkin 0 61 36 / 95 91 21Konrad Louis 0 61 36 /4 61 92

Rechtsverordnungnach § 10 des Ladenöffnungsgesetzes

Rheinland-Pfalz über die Freigabevon verkaufsoffenen Sonntagen

in der Stadt Nieder-OlmAufgrund des § 10 des LadenöffnungsgesetzesRheinland-Pfalz (LadöffnG) vom 21. November 2006(GVBl. S. 351) wird für die Stadt Nieder-Olm folgen-de Rechtsverordnung erlassen:

§ 1Die Verkaufsstellen in der Stadt Nieder-Olm dürfenan folgenden Sonntagen, jeweils in der Zeit von13.00 Uhr bis 18.00 Uhr geöffnet sein:Sonntag, dem 03.06.2018 (Straßenfest)Sonntag, dem 02.09.2018 (Kirchweih)

§ 2(1) Die Vorschriften des § 13 LadöffnG und des Ar-

beitszeitgesetzes vom 6. Juni 1994 (BGBl. 1994,Teil I, S. 1170) in der zurzeit geltenden Fassungsind zu beachten.

(2) Jugendliche, werdende und stillende Mütter dür-fen nicht beschäftigt werden.

§ 3Die Inhaberin oder der Inhaber einer Verkaufsstelleist verpflichtet, ein Verzeichnis mit Namen, Tag, Be-schäftigungsart und Beschäftigungsdauer der andem jeweiligen Sonntag beschäftigten Arbeitnehme-rinnen und Arbeitnehmer und über die diesen zumAusgleich für die Beschäftigung an diesem Sonntaggewährte Freistellung zu führen.

§ 4Zuwiderhandlungen gegen die §§ 1, 2 Absatz 1 und§ 3 dieser Verordnung werden als Ordnungswidrig-keit nach § 15 LadöffnG geahndet.Zuwiderhandlungen gegen das Beschäftigungsver-bot für Jugendliche können als Ordnungswidrigkeitnach § 58 Absatz 1 Ziffer 14 des Jugendarbeits-schutzgesetzes vom 12. April 1976 (BGBl. 1976, TeilI, S. 965) in der zurzeit geltenden Fassung geahndetwerden.Die Beschäftigung werdender oder stillender Mütterkann nach § 21 Absatz 1 Ziffer 3 des Mutterschutz-gesetzes vom 20. Juni 2002 (BGBl. 2002 Teil I, S.2318) in der zurzeit geltenden Fassung als Ord-nungswidrigkeit verfolgt werden.Zuwiderhandlungen gegen das Arbeitszeitgesetzkönnen als Ordnungswidrigkeit nach § 22 Absatz 1des Arbeitszeitgesetzes vom 6. Juni 1994 (BGBl.1994, Teil I, S. 1170) in der zurzeit geltenden Fassunggeahndet werden.

§ 5Diese Rechtsverordnung tritt am Tage nach ihrer Ver-kündung in Kraft.Nieder-Olm, den 16.05.2018Ralph SpieglerBürgermeister

Kirchgasse 755270 Ober-OlmTelefon: 0 61 36 / 80 40Fax: 0 61 36 / 8 90 [email protected]ürozeiten:Jeannette Richter / Stephanie ReichardtMo 08:30 - 12:00 Uhr und

17:00 - 18:30 UhrDi 08:30 - 12:00 UhrMi 09:00 - 11:00 UhrFr 09:00 - 11:00 Uhr und

16:00 - 18:00 UhrOrtsbürgermeisterin: Doris Leininger-RillTel. 0 61 36 / 80 40 (Rathaus)

oder 01 60 / 96 60 38 52 [email protected]

Sprechzeiten: Mo und Di v. 8:30 - 10:30 Uhrund nach Vereinbarung

1. Beigeordneter: Matthias BeckerTel. 01 71 / 7 71 21 87Geschäftsbereich: Soziales und Kultur

[email protected]: Mi von 9:00 - 11:00 Uhr

und nach VereinbarungBeigeordnete: Dr. Heike KemenyTel. 0 61 36 / 8 83 19Geschäftsbereich: Umwelt und Verkehr

[email protected]: Fr 16 - 18 Uhr

und nach VereinbarungBeigeordneter: Dr. Peter DienstTel.: 0 61 36 / 7 56 29 90oder 01 70 / 5 61 37 64Geschäftsbereich: Bauen

[email protected]: Fr 8:30 - 11:00 Uhr

und nach VereinbarungSeniorenvertretung:Wendelin Schultheis 0 61 36 / 8 81 85

[email protected] VG:Wendelin Schultheis 0 61 36 / 8 81 85Ingrid König 0 61 36 / 8 85 15Jugendvertretung:Hannah DoddsSamuel GrieblingBeatrice RillTill Schnaubelt [email protected] Sparrenberger 0 61 36 / 92 37 52

[email protected]

Informationen aus der Gemeinde-ratssitzung am 08.05.2018• Einwohnerfragestunde

Es liegen keine Wortmeldungen vor.• Dem gemeinsamen Antrag aller im Gemeinderat

vertretenen Fraktionen und des Mitgliedes J.Noack auf Verleihung der Ehrenbürgerschaft derOrtsgemeinde Ober-Olm an den Ortsbürgermeis -ter a.D. Heribert Schmitt wird beschlossen

• Folgende Personen werden zur Aufstellung derVorschlagslisten für die Wahl von Schöffinnenund Schöffen die die Amtsperiode 2019 – 2023vom Gemeinderat benannt:Gläser, Günther, Hami, Thomas Tarik, Nellinger,Bernd, Koch, Lucia, Döhle, Stephan

• Dem Antrag auf Ehrenamtsförderung des Land-kreises Mainz-Bingen des Vereins „FreiwilligeFeuerwehr Ober-Olm 1886 e.V.“ wird zuge-stimmt. Bei einer Förderung von 65 % für Ober-Olm, werden EUR 3.985 beim Landkreis Mainz-Bingen beantragt.

• 2. Bündelausschreibung Betrieb und Instandhal-tung von StraßenbeleuchtungsanlagenDer Gemeinderat der Ortsgemeinde Ober-Olmbeschließt einstimmig, die VerbandsgemeindeNieder-Olm zu beauftragen, den Auftrag an dieGt-Service GmbH zur Teilnahme an der zweitenBündelausschreibung Betrieb und Instandhal-tung an Straßenbeleuchtungsanlagen 2019 bis2022 für die Ortsgemeinde Ober-Olm vorzuneh-men.

Donnerstag, den 24. Mai 2018 Amtlicher Teil Seite 9

Page 10: 21 NA AT 16 NB Umbruch AT 5 - Startseite · 2018-05-22 · 12-16 Uhr Typisierungsaktion Feuerwehrgerätehaus Auf der Langweid 4. Seite 2 Amtlicher Teil Mittwoch, den 23. Dezember

• Kommune Inklusiv Verbandsgemeinde Nieder-OlmDie Ortsbürgermeisterin stellt das Leitbild desProjekts „Kommune Inklusiv der Verbandsge-meinde Nieder-Olm“ vor.Ziel der „Kommune Inklusiv“ ist die Unterstüt-zung von lokalen Akteuren bei Entwicklung,Umsetzung und Erprobung von Konzepten fürdie langfristige Gestaltung von inklusiven Sozi-alräumen. Das Projekt wird von der Uni Frankfurtwissenschaftlich begleitet.Der Gemeinderat der Ortsgemeinde Ober-Olmbeschließt einstimmig das vorgetragene Leitbildim Projekt „Kommune Inklusiv der Verbandsge-meinde Nieder-Olm“ in der durch das Steue-rungsgremium erarbeiteten Form.

• Verkauf von zwei Bauplätzen im Bereich MainzerWeg / Pfannenstiel IV bzw. V Der Gemeinderat hat zur Vergabe der BauplätzeRichtlinien erlassen. Nach diesen Vergabekriteri-en wurden die Bauplätze im Teil IV und im Teil Vvergeben. Derzeit sind noch 2 Grundstücke frei,für die im Vergabeverfahren keine Interessentenvorlagen. Die Verwaltung schlägt vor, diese zweiGrundstücke auf dem freien Markt anzubieten.Es wird kontrovers über die weitere Vorgehens-weise zum Verkauf der beiden Grundstücke dis-kutiert. Der Verbandsbürgermeister sieht keineBedenken bzgl. des Angebots der beidenGrundstücke über den freien Markt.Der Gemeinderat der Ortsgemeinde Ober-Olmbeschließt mit 9 Ja-Stimmen, 5 Nein-Stimmenund zwei Enthaltungen, die Grundstücke Flur 21Parzelle 169/5 und Flur 21 Parzelle 173/38 ausdem Vergabeverfahren auszugliedern und dieseBauplätze per Inserat anzubieten.

• BauangelegenheitenEs wurde eine Bauvoranfrage auf Befreiung be-züglich Trauf- und Firsthöhe „Auf der Bitz 16„gestellt. Über diese Befreiung wurde bereits ein-gehend in der Sitzung des Bauausschusses am24. Januar gesprochen und die Befreiung abge-lehnt. Der Antrag wurde in der Gemeinderatssit-zung am 18.04.2018 erneut vorgestellt und be-schlossen, den Antrag zurückzustellen und neueInformationen anzufordern.Der Beigeordnete Dr. Peter Dienst stellt den An-trag in seiner Historie und mit allen möglichenRechtsfolgen im Detail nochmals vor.Der Gemeinderat beschließt mit 2 Ja-Stimmen,12-Neinstimmen und bei 2 Enthaltungen demAntrag auf Befreiung der Trauf- und Firsthöhenicht zuzustimmen.

• Reparatur- und Reinigungsarbeiten an der Lauf-bahn, SportplatzAuf der Laufbahn des Sportplatzes ist eine circa40 qm große Stelle beschädigt und muss repa-riert werden. Das Angebot in Höhe von netto11.227,06 Euro zur Reparatur beinhaltet diekomplette Reinigung der Laufbahn und die Erneuerung der Laufbahnlinierung.Der Gemeinderat der Ortsgemeinde Ober-Olmbeschließt einstimmig die Vergabe des Auftragsfür die Reparatur- und Reinigungsarbeiten ander Laufbahn des Sportplatzes.

• VerschiedenesMatthias Becker gratuliert der Ortsbürgermeis -terin Doris Leininger-Rill zur Wahl der ersten Beigeordneten der Verbandsgemeinde Nieder-Olm und wünscht ihr alles Gute für das neueAmt ab Oktober 2018.Frau Wiedenhöft informiert, dass bei der Bank inder Verlängerung der Albert-Schweitzer-Straßekein Mulleimer aufgestellt ist. Herr Becker sagtzu, dort zeitnah einen Abfallbehälter aufzustel-len.Herr Herbert regt an, eine Hundestation mitHundekotbeuteln in der Nähe des Sportplatzesaufzustellen.

Place de Ludes 1055270 SörgenlochTelefon: 0 61 36 / 22 34Fax: 0 61 36 / 7 62 38 [email protected]ürgermeister: Dr. Frieder März

Weinbergstraße 4455270 Sörgenloch

Telefon: 0 61 36 / 92 53 331. Beigeordneter: Ulf Lamberty

An der Oberhecke 4655270 Sörgenloch

Telefon 0 61 36 / 14 59Geschäftsbereich: Jugend, Kultur,

Senioren und SozialesBeigeordneter: Wendelin Sieben

Am Wethbach 155270 Sörgenloch

Telefon: 0 61 36 / 92 41 06Geschäftsbereich: Bauen und LiegenschaftenBürozeiten: Irmtraut KesselMo 17:00 – 19:00 UhrDi - Do 10:00 – 12:00 UhrSprechzeiten: OrtsbürgermeisterMo 17:00 – 19:00 UhrSeniorenbeirat VG:Maria Metz 0 61 36 / 72 62

Auf der Langweid 1055271 Stadecken-ElsheimTelefon: 0 61 36 / 22 48Fax: 0 61 36 / 67 [email protected]ürgermeister: Thomas Barth1. Beigeordnete: Erika DollBeigeordneter: Wolfgang RufGeschäftsbereich: Bau und VerkehrBeigeordneter: Walter StrutzBürozeiten: Petra Wehrland-DößMo + Fr 08:30 – 12:00 UhrMi 15:00 – 18:00 UhrSprechzeiten: OrtsbürgermeisterMo 15:00 – 16:30 UhrMi 15:30 – 17:00 UhrSeniorenvertretung:Eberhard Rathgeb 0 61 30 / 60 41Elvira Gloos 0 61 36 / 7 63 26 24

Teilnehmergemeinschaft der FlurbereinigungPartenheim-Projekt IIIBEKANNTMACHUNGHebung von Beiträgen zu den Kosten der Flurberei-nigung - siehe Verbandsgemeinde Nieder-Olm.

Verwaltung geschlossen!Die Verwaltung ist am Mittwoch, den 30.05.18 undFreitag, den 01.06.2018 urlaubsbedingt geschlos-sen.Wir bitten um Beachtung.Thomas BarthOrtsbürgermeister

EinladungHiermit lade ich zu einer öffentlichen/nichtöffentli-chen Sitzung ein.Gremien: Rechnungsprüfungsausschuss

der Ortsgemeinde Stadecken-Elsheim

Sitzungstermin Mittwoch, 30.05.2018, 18:00 UhrOrt Pariser Str. 110,

55268 Nieder-OlmRaum Glucholazy ZimmerTagesordnung:Öffentlich:Beratung und Beschlussfassung:1. Prüfung des Jahresabschlusses für das Jahr

2016 gem. § 110 i. V. m. § 114 GemO

1.1. Zustimmung zur Feststellung des Jahresab-schlusses 2016a. Jahresabschluss für das Rechnungsjahr

2016b. Schlussbilanz der Ortsgemeinde Sta-

decken-Elsheim, die zum Bilanzstichtag31.12.2016 auf der Aktiv- und der Passivsei-te eine Bilanzsumme von 42.347.849,30 €abbildet;

c. Jahresabschluss, der in der Schlussbilanzunter der Position 1.4 mit -443.196,52 € aufder Passivseite dargestellt und als Fehlbe-trag auf die neue Rechnung vorzutragenist;

d. Jahresabschluss für das Rechnungsjahr2016, der in der Ergebnisrechnung mit ei-nem Gesamtbetrag der Erträge in Höhevon 7.041.590,19 € und dem Gesamtbe-trag der Aufwendungen in Höhe von7.371.926,71 € festgestellt ist

e. und die Finanzrechnung, die im Jahresab-schluss für das Rechnungsjahr 2016 aus-geglichene Einzahlungen und Auszahlun-gen in Höhe von 7.135.043,12 € ausweist.

2. Empfehlung an den Gemeinderat gem. § 114GemO

2.1. Zustimmung und Feststellung des Jahresab-schlusses für das Jahr 2016

2.2. Zustimmung und Entlastunga. des Ortsbürgermeisters der Ortsgemeinde

Stadecken-Elsheim, Herrn Barth, für dasJahr 2016

b. der Beigeordneten der Ortsgemeinde Sta-decken-Elsheim, Frau Doll, Herrn Ruf undHerrn Strutz für das Jahr 2016

c. des Bürgermeisters der VerbandsgemeindeNieder-Olm, Herrn Spiegler für das Jahr2016

d. der Beigeordneten der VerbandsgemeindeNieder-Olm, Herrn Malkmus, HerrnMoschner und Frau Malkewitz für das Jahr2016

gez.Manfred RauVorsitzender

Kirschgartenstraße 255270 ZornheimTelefon: 0 61 36 / 95 29 40Fax: 0 61 36 / 9 52 94 [email protected]ürgermeister: Dr. Werner DahmenBürozeiten: Manuela DregerMo 10:00 – 12:00 Uhr und

17:30 – 19:00 UhrMi 10:00 – 12:00 Uhr und

17:30 – 19:00 UhrDo, Fr 10:00 – 12:00 UhrSprechzeiten: OrtsbürgermeisterMo, Mi 17:30 – 19:00 Uhr1. Beigeordnete Doris Althaus

(Jugend, Senioren, Soziales)Sprechzeiten: Mo nach telef. VereinbarungBeigeordnete Elke Tautenhahn

(Infrastruktur, Tourismus,Sport und Kultur)0 61 36 / 9 26 64 11

Sprechzeiten: Mi 18:00 - 19:00 UhrBeigeordnete Rita TrappSeniorenvertretung:Hans-Joachim Palmen 0 61 36 / 4 45 97Karin Schneider 0 61 36 / 4 48 93

Wahl zum OrtsgemeinderatZornheimhier: Bestellung eines ErsatzmitgliedesHerr Otto Baum, Prof.-Kneib-Str. 7, 55270 Zornheimhat sein Mandat niedergelegt.Nach § 45 Abs. 1 und 2 KWG wird daher Herr Wer-ner Stumpf, Pestalozziring 2, 55270 Zornheim, alsNachfolger zum Mitglied des OrtsgemeinderatesZornheim berufen.

Seite 10 Amtlicher Teil Donnerstag, den 24. Mai 2018

Page 11: 21 NA AT 16 NB Umbruch AT 5 - Startseite · 2018-05-22 · 12-16 Uhr Typisierungsaktion Feuerwehrgerätehaus Auf der Langweid 4. Seite 2 Amtlicher Teil Mittwoch, den 23. Dezember

Herr Stumpf hat diese Berufung bereits angenom-men.Zornheim, 17.05.2018Dr. Werner DahmenOrtsbürgermeister

Aus dem GemeinderatInformationen für die Zornheimer Bürgerinnenund BürgerZur Information der Bürgerinnen und Bürger lassensich aus dem öffentlichen Teil der Gemeinderatssit-zung am 16.05.2018 die wichtigsten Beratungser-gebnisse, Beschlüsse und Mitteilungen wie folgt zu-sammenfassen:1. Im Vollzug der Gemeindeordnung Rheinland-Pfalzwurde als neues Gemeinderatsmitglied WernerStumpf verpflichtet. Er tritt die Nachfolge von OttoBaum an. Darüber hinaus wählte der Gemeinderat - in den Hauptausschuss Wolfgang Zschaschler als

ordentliches Mitglied und Doris Althaus als stellver-tretendes Mitglied.

- in den Rechnungsprüfungsausschuss die Mitglie-der Werner Stumpf und Stephan Engel.

2. Der Gemeinderat wählte Stephan Engel zum Mit-glied der Verbandsversammlung für den Zweckver-band Kommunale Anteilseigner für Energieverteilnet-ze und Energieversorgung Nieder-Olm. Die Er-satzwahl wurde erforderlich, da Otto Baum das Ge-meinderatsmandat zum 31.03.2018 niedergelegthatte.3. Der Gemeinderat beschloss die Verbandsgemein-de Nieder-Olm zu beauftragen, den Auftrag an dieGt-Service GmbH zur Teilnahme an der 2. Bündel-ausschreibung „Betrieb und Instandhaltung vonStraßenbeleuchtungsanlagen 2019 - 2022˝ für dieOrtsgemeinde Zornheim vorzunehmen und beauf-tragte die Verwaltung mit der weiteren Abwicklung.4. Die Erstellung einer artenschutzrechtlichen Vor-prüfung für das geplante Baugebiet „Wächsgewann˝vergab der Gemeinderat an das Büro Viriditas zumBruttopreis von 2.499,00 €.5. Im Rahmen der 3. Änderung des Bebauungsplans„Hahnheimer Straße˝ vom 16.05.2018

5.1 fasste der Gemeinderat den Aufstellungsbe-schluss gem. §2 Abs.1 BauGB i.V. m. §13aBauGB und

5.2 vergab die planerische Leistung zum Bruttopreisvon 3.023,79 € an das Büro ISU, Kaiserslautern.

6. Auf Empfehlung des Haupt- sowie Bau-, Infra-struktur-, Tourismus-, Sport- und Kulturausschussesfolgte der Gemeinderat nicht der Beschlussvorlageder VG-Verwaltung zur Herstellung/Erneuerung vonAbwasserbeseitigungsanlagen im Bereich Kapellen-straße/Kapellenweg. Der Gemeinderat nahm denSachbericht zur Kenntnis, nach dem die Schätzkos -ten von 250.000 € durch die tatsächlichen Baukos -ten von 428.928,99 € um rd. 179.000 € (+71,5%)überschritten wurden. Der Gemeinderat bekräftigtedas Beratungsergebnis des Fachausschusses, dassdie Mehrkosten von der VG-Verwaltung nachgewie-sen werden sollten, ehe ein Beschluss zu fassen ist.7. Der Gemeinderat bedankte sich herzlich undstimmte der Annahme einer Spende in Höhe von20.000 € von Herrn Peter Eugen Eckes zu, die zurtouristischen Weiterentwicklung der Gemeinde Zorn-heim einzusetzen ist.8. Der Gemeinderat stimmte im Hinblick auf die Er-richtung eines Pultdaches auf einem Gebäude in derGraugasse dem Antrag auf Abweichung von der Er-haltungs- und Gestaltungssatzung zu.9. Der Gemeinderat beschloss abweichend vom Vor-schlag der VG-Verwaltung, die Aufgabenübertragung„Benennung eines Datenschutzbeauftragten nachArt. 37 Abs. 3 DS-GVO˝ gemäß §67 Abs.5 GemOzum 25.05.2018 an die VG Nieder-Olm. Die Benen-nung eines Datenschutzbeauftragten obliegt der Ver-bandsgemeinde Nieder-Olm. Der Beschluss zieltdarauf ab, dass die Übertragung, einen Daten-schutzbeauftragten zu benennen, zum 25.05.2018erfolgt, wenn auch die EU-Datenschutzordnung (DS-GVO) wirksam wird.10. Der Vorsitzende teilte mit, dass10.1 die Genehmigung des Haushaltsplans 2018

und der -satzung durch Fristablauf erfolgt ist.10.2 die VG Nieder-Olm ein Insektenhotel am Ju-

biläumswald aufstellen lässt und Blumensamenzur Verfügung stellt, um Blühflächen u.a. als In-sektenrefugien herzurichten.

10.3 nach Rücksprache mit der VG-Verwaltung Nie-der-Olm dem Verbandsgemeinderat empfohlenwird, grundsätzlich dem Vorschlag der Ortsge-meinde Zornheim zur 1. Änderung des Flächen-nutzungsplans 2025 zu folgen. Abweichendvom Beschluss des Gemeinderats vom21.03.2018 soll die Verlegung der nicht für dieWohnbebauung genutzten Flächen im Pforten-gewann in das Wächsgewann zurückgestelltwerden. Der Gemeinderat nimmt diese Informa-tion ohne Einwände zur Kenntnis.

10.4 acht Interessenten sich bei der Ortsgemeinde-verwaltung für die Übernahme eines Schöffen-amtes gemeldet haben. In der kommenden Ge-meinderatssitzung wird die Vorschlagsliste zuAbstimmung vorgelegt.

10.5 der Landesbetrieb Mobilität sich gemeldet undvorgeschlagen hat, unter welchen Vorausset-zungen er bereit ist, das vorgesehene Gewerbe-und Mischgebiet westlich der K35 verkehrs-mäßig zu erschließen.

10.6 der Landkreis Mainz-Bingen ein Verkehrskon-zept auflegt. Sollten Probleme bei Kreisstraßenbekannt oder Verbesserungsvorschläge vor-handen sein, bittet der Vorsitzende um Mittei-lung per E-Mail an die Ortsgemeindeverwal-tung. Nach einer Bündelung werden die Stellun-gnahmen an die Kreisverwaltung weitergeleitet.

10.7 die 1. Beigeordnete Doris Althaus durch einemehrwöchige Rehamaßnahme ab 22.05.2018nicht in der Ortsgemeindeverwaltung zu errei-chen ist. Der Ortsbürgermeister wird sie in die-ser Zeit vertreten.

10.8 es im Bauhof personelle Veränderungen gibt.Egon Kron scheidet am 30.06.2018 nach fast27-jähriger Tätigkeit für seine Heimatgemeindeaus ihren Diensten aus. Zum 01.07.2018 be-grüßt die Gemeindeverwaltung Eduard Berz ausZornheim als neuen Bauhofmitarbeiter.

Zornheim, den 18.05.2018Dr. Werner Dahmen

Donnerstag, den 24. Mai 2018 Amtlicher Teil Seite 11

Ende amtlicher Teil

Das Nachrichtenblatt online lesen unterwww.nachrichtenblatt-nieder-olm.de

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Seite 12 Nichtamtlicher Teil Donnerstag, den 24. Mai 2018

Nichtamtlicher Teil

Kultur - Sport - VereinslebenAktuelles aus den Gemeinden

Katholische Gottesdienste:Klein-Winternheim: So 11 Uhr Hoch-amt. Mo 20.30 Uhr Abendgebet. Do,Fronleichnam, 10 Uhr Hochamt, Kin-derwortgottesdienst im Rathaus, an-schl. Prozession, danach Pfarrfest(Haus Ritzinger); 14 Uhr Vesper. Fr 16Uhr Begegnungscafé (Andreascafé).Pfarrbürozeiten: Mi+Do 16.30-18 Uhr,Tel. 06136-88422.Nieder-Olm: Fr 10.15+10.45 Uhr KleineKinderkirche; 18.30 Uhr Maiandacht. Sa18.30 Uhr Eucharistiefeier. So 17 UhrMarienvesper, Kirchenkonzert; 19 UhrWort-Gottes-Feier im Wohnheim der Le-benshilfe. Di 16.30 Uhr Ökum. Gottes-dienst, Seniorenresidenz. Mi 18.30 UhrMaiandacht. Do 9 Uhr Beginn der Pro-zession, DRK-Haus, Alfred-Delp-Str., 10Uhr Eucharistiefeier a. d. Goldberg.Ober-Olm/Essenheim: Essenheim: Fr15 Uhr KLJB-Kinderkino (Haus St. Mar-tin); 15.30 Uhr ökum. Kleinkinder-GD(ev. Kirche). Mi 16.30 Uhr Wort-Gottes-Feier (Seniorenzentrum). Ober-Olm: Fr8.30 Uhr Rosenkranzgebet; 9 Uhr Mes-sfeier m. Laudes. So 9.30 Uhr Messfei-er. Di 18.15 Uhr Abendgebet, 18.45 UhrMessfeier, anschl. euchar. Anbetung(alle VK). Fr 8.30 Uhr Rosenkranzgebet;9 Uhr Messfeier m. Laudes u. sakram.Segen. Pfarrbürozeiten: Di+Fr 16.30-18Uhr. Tel. 06136-996424.Sörgenloch: So 9.30 Uhr Eucharistiefei-er mit Brot- und Salzweihe; 14.30 Uhr

Taufe der Kinder Maximilian JakobKohler, Anni Plößer und Jason Wagner.Di 18.30 Uhr Eucharistiefeier. Do 9 UhrBeginn der Prozession, Kirche; 10 UhrEucharistiefeier a. d. Goldberg, N-Olm.Stadecken-Elsheim/Jugenheim: Sa17 Uhr Groß-Winternheim, Eucharis -tiefeier, Firmung (Domkapitular PrälatDr. Peter Hilger). So 10.30 Uhr Els-heim, Eucharistiefeier. Di in Elsheim:17.30 Uhr Rosenkranzgebet; 18 UhrEucharistiefeier; 20 Uhr Kirchenchor-probe, Haus Mauritius. ÖffnungszeitenPfarrbüro: Di-Do: 9-12 Uhr, Mi: 15-18Uhr. Pfarramt Tel. 06130-293. Pfarrge-meinde im Internet: http://www.pfarr-gemeinde-schwabenheim.de.Zornheim: So 10 Uhr Familiengottes-dienst, mit der Kita „Haus der Großen-Kleinen-Leute“, Verabschiedung v. FrauSchmitz als Kita-Leitung. Do 9 Uhr Be-ginn d. Prozession, Kirche; 10 Uhr Eu-charistiefeier a. d. Goldberg, N-Olm.

Evangelische Gottesdienste:Essenheim: Fr 10-11 Uhr Babyspiel-gruppe, Gemeindehaus. So 18 Uhr GDmit Pfr. Meister, Einführung ins EG+(neues Gesangbuch). Mo 18 Uhr Kon-firmandenunterricht; 14-17 Uhr Öff-nungszeiten Gemeindebüro. Mi 14 UhrGemeindestammtisch. Do Gemeinde-büro geschlossen. Fr 10-11 Uhr Baby-spielgruppe im Gemeindehaus.Jugenheim: So 10 Uhr Festgottes-

dienst zur Konfirmation. Mo 17 UhrSingstars, 18 Uhr Next Generation, 18Uhr Offener Jugendtreff im Rathaus;19.30 Uhr Ev. Kirchenchor, Gemeinde-haus Partenheim. Di 15 Uhr Café Turm-hahn, ev. Gemeindehaus. Mi 18-20 UhrJugendtreff im Rathaus für 11- bis 14-Jährige. Bürozeiten: Mo+Mi 9-13 Uhr.Nieder-Olm: Öffnungszeiten Gemein-debüro, Pariser Str. 44: Di, Do, Fr: 9-12Uhr, Do: 15-17.30 Uhr. Sa 15.30 UhrKleinkindgottesdienst „Gottes schöneSchöpfung“, ev. Kirche. So 10 UhrGottesdienst zur Konfirmation Gr. III,mit Abendmahl, kath. Kirche (Pfrin.Freund/Pfr. Stavenhagen). Mo Pfadfin-der: 17.30 Uhr Horte Anarion, 18 UhrHorte Durin. Di 14.15 Uhr Seni-orengymnastik; 15 Uhr Seniorenkreis:„Wir feiern Geburtstag“, mit Fr. Bareiss;16.30 Uhr ökum. Gottesdienst, Seni-orenresidenz (ev.); 17.45 Uhr PfadfinderHorte Gwaihir. Mi 17 Uhr PfadfinderHorte Lórien; Kindergarten wg. Ausfluggeschlossen.Ober-Olm/Klein-Winternheim: Fr15.30 Uhr Ökum. Kleinkindergottes-dienst, ev. Kirche Essenh. So 10 UhrGottesdienst, anschl. Kirchcafé, ev.Kirche K-W. Di 15 Uhr Erdbeerbowle inder Kulturstätte K-W. Fr 14.30 Uhr Se-niorennachmittag, Gemeinderaum, ev.Kirche Ober-Olm.Sörgenloch: Sa 14 Uhr Gottesdienstzur Konfirmation Gr II, mit Abendmahl(Pfrin. Freund/Pfr. Stavenhagen).

Stadecken-Elsheim: Fr 17.30-22 UhrMLH, Jugendtreff. So 10.30 Uhr Els-heim, Familien-Gottesdienst mit Prädi-kant Helmut Fetzer; Musical der Selz-talspatzen „Der barmherzige Samari-ter“. Di+Mi 9-12 Uhr ÖffnungszeitPfarrbüro, MLH, Schulstraße 10, Tel. 06130-64 25. Di Probe Selztal-spatzen: 15-15.45 Uhr „Mini’s“ (ab 5J., 1.+2. Kl.), 17-17.45 Uhr „Maxi’s“(3.+4. Kl.), 18-19 Uhr Probe Jugend-singgruppe (ab 6. Kl.), 20 Uhr ProbeCantare, alle im MLH. Mi 20 Uhr BurgStadeck, Probe Ev. Kirchenchor Sta-decken.Zornheim: Sa 16.30 Uhr Gottesdienstfür Familien mit kleinen Kindern, ev. Kir-che Ebersheim. So 9.30 Uhr Gottes-dienst, Präd. Berger-Dürr. Di 29.05., 20Uhr Chorprobe; 20 Uhr MännerSachen,ev. Kirche Ebersheim. Mi 9-12 Uhr Ge-meindebürostunde; 9.30-11 Uhr Krab-belkreis.

Ev. Chrischona-Gemeinde Am Kreuz:Osterstr. 32, Udenheim; So 10 UhrGottesdienst; jeden 1. Sonntag im Monat Kindergottesdienst; Fr 14.30 UhrSeniorentreff (14-tägig; in ungeradenWochen). Kleingruppen/Hauskreise in Partenheim, Udenheim und Essen-heim. Infos: Gemeinschaftspastor Tobias Lehr, Tel. 06158-895246, E-Mail:[email protected], www.am-kreuz-udenheim.de.

Ihre E-Mails an die Redaktion des Nachrichtenblattes senden Sie an: redaktion@ nachrichtenblatt-nieder-olm.de

Infos Ihrer Verbandsgemeinde

Informationsveranstaltungfür Vereine zur Europäischen Daten-schutz-GrundverordnungAm 25.05.2018 tritt die EuropäischeDatenschutz-Grundverordnung inKraft. Diese regelt unter anderem auchden Umgang mit personenbezogenenDaten in Vereinen. Wir bieten unsereninteressierten Vereinsvorsitzenden undVereinsmitgliedern diesbezüglich fol-gende Informationsveranstaltung an:Europäische Datenschutz-Grundver-ordnung im Verein. Termin: 28.05.2018um 18 Uhr im Ratssaal der Verbands-gemeinde Nieder-Olm, Pariser Straße110, Nieder-Olm. Referent: HerrSchröder, Securion Rheinland-PfalzGmbH.Wir freuen uns auf eine zahlreiche Teil-nahmeRalph Spiegler, Bürgermeister der Ver-bandsgemeindeSandra Leineweber, Datenschutzbe-auftragte der Verbandsgemeinde

Kunst / Kultur

Buntes Unterstufenkonzertdes Gymnasiums Nieder-OlmIm Vier-Farben-Land gibt es streng ge-trennte Viertel in denen alles, selbstGedanken und Träume entweder rot,blau, gelb oder grün sind. Niemandstellt die Trennung in Frage, bis einesTages der grüne Erbs genug davonhat......Wie er dies anstellt, das gibt eszu sehen und zu hören im Unterstufen-konzert, zu dem das Gymnasium Nie-der-Olm am 28. Mai herzlich einlädt.Es treten auf die Gesangsklassen der5. und 6. Jahrgangsstufe, der Unter-stufenchor sowie die Streicher-AG.Das Konzert findet statt in der Sänger-halle Saulheim und beginnt um 18.30Uhr. Der Eintritt ist frei. Er.B.

Infos Ihrer Gemeinde

Bilderbuchkino in derBüchereiAm Freitag, 25.05. lädt die Gemeinde-bücherei noch einmal vor der Som-merpause zu einem Bilderbuchkino

Verbandsgemeinde

Essenheim

Feiern im grünen BereichAktion am Nieder-Olmer Straßenfest

Auch in diesem Jahr ist die Beratungsstelle Reling aus Nieder-Olm mit einerbesonderen Aktion am Straßenfest Nieder-Olm beteiligt. „100% Genuss -Feiern im grünen Bereich“ heißt das Motto, welches für einen verantwor-tungsvollen Umgang mit Alkohol wirbt. Vor allem Erwachsene sollen beimFeiern darauf aufmerksam gemacht werden, dass sie Jugendlichen ein Vorbild sein können. Alkohol ist ein Genussmittel, das vielen schmeckt, zurKultur gehört, aber auch Probleme und Krankheiten verursachen kann. Ziel der Aktion ist es, für einen maßvollen Konsum von Alkohol auf Festen zu werben und damit bei 100% Genuss und „feiern im grünen Bereich“ zubleiben.Aus diesem Grund verschenkt die Beratungsstelle am Freitag, 01.06.2018an ihrem Stand neben der Bühne von 18.00 bis 21.00 Uhr kostenlos Wasseran alle Feiernden. Auf die Aktion aufmerksam machen außerdem Menschenin grünen Morphsuits (auffällige Ganzkörperanzüge), die über das Fest gehen und mit den Leuten ins Gespräch kommen. Es werden Fotos gemacht, die am Stand umgehend ausgedruckt werden. Kostenlos verteiltwerden außerdem Festivalbändchen mit dem Motto der Aktion, die nicht nurbei Jugendlichen beliebt sind.Neu in diesem Jahr ist ein Atemalkoholtestgerät am Stand. Wer ausprobie-ren will, ob er noch im grünen Bereich feiert, kann auf eigenen Wunsch (undohne Gewähr) kostenlos seinen Atemalkohol testen. L.Am.

Page 13: 21 NA AT 16 NB Umbruch AT 5 - Startseite · 2018-05-22 · 12-16 Uhr Typisierungsaktion Feuerwehrgerätehaus Auf der Langweid 4. Seite 2 Amtlicher Teil Mittwoch, den 23. Dezember

Donnerstag, den 24. Mai 2018 Nichtamtlicher Teil Seite 13

ein. Das Buch diesmal heißt ,,Diefürchterlichen Fünf“ von Wolf Erlbruch.Alle Kinder ab 4 Jahren sind herzlicheingeladen. Beginn: 16.30 Uhr. S.Aß.

Sport

KSG/GN EssenheimSportkegelnJugend-Landeseinzelmeisterschaften2018 DCU LV RHPAm 12. und 13. Mai fanden in Grün-stadt die Landesmeisterschaften derJugend statt. Die Goldene Neun Es-senheim hatte 2 Starter bei der U18männlich. Samstags wurde der Vorlaufgespielt. Dabei starteten beide Jungsdirekt in den ersten beiden Durchgän-gen und legten beachtliche Ergebnissevor. Luca Kistner hatte einen starkenTag erwischt und spielte überragende498 Holz. Dennis Albrecht spielte einklasse Ergebnis von 450 Holz und kamdamit als Fünfter in den Endlauf.Im Endlauf legte Dennis noch einmaleine Schippe drauf und spielte tolle476 Holz. Mit einem Gesamtergebnisvon 926 Holz belegte er den 3. Platzund löste das Ticket zu den deutschenMeisterschaften. Auch Luca präsen-tierte sich souverän und erreichte einErgebnis von 468 Holz. Er erzielte einGesamtergebnis von 966 Holz und ei-nen souveränem Vorsprung. Damitverteidigte er den Titel LandesmeisterU18 männlich aus dem Vorjahr. Undfährt natürlich auch zu den 5. DCCEinzelmeisterschaften am 02./03.06. inEppelheim. rb

Was sonst noch

FronleichnamSiehe unter Klein-Winternheim, RubrikWas sonst noch.

Was sonst noch

Konfirmation in JugenheimAm Sonntag, 27.05. laden wir alle Ge-meindeglieder um 10.00 Uhr zumFestgottesdienst der Konfirmation inunsere Martinskirche ein. Der Gottes-dienst wird gestaltet von PfarrerinSarah Kirchhoff unter Mitwirkung desKinder- und Jugendchores und derMusikFreunde2001.Folgende Konfirmandinnen und Kon-firmanden werden in diesem Gottes-dienst eingesegnet:Nele Katzenski, Nicola Molzberger,Max Philippi, Sabrina Piesker, JensRunkel, Lennard Runkel, VanessaSchwarz, Marvin Steinfurth, SvenjaSteinfurth, Sophie Welkenbach, FinnZahn und Sophie Zenses. I.Fi.

Café TurmhahnDas Café Turmhahn lädt am 29. Maium 15.00 Uhr in das ev. Gemeinde-haus in Jugenheim zu Kaffee und Ku-chen ein. An diesem Nachmittag istunser ehemaliger Vikar, Pfarrer OlliverZobel zu Besuch in unserem Turm-hahncafé. Das Thema, über das erspricht, wurde im Vorfeld bekanntge-geben. Wir freuen uns auf Ihren Be-such. I.Fi.

Schatzsucher gesuchtSiehe unter Stadecken-Elsheim,Rubrik Was sonst noch.

Sport

Kursangebote im TVJumping-FitnessJumping Fit ist eine gelenkschonendeSportart, bei der der Gleichgewichts-sinn, Herz und Kreislauf gestärkt wer-den und eine effektive Fettverbren-nung stattfindet. Auf speziell ent-wickelten Trampolinen wird ein dyna-misches Fitnessprogramm angeboten.Die beiden neuen 10-stündigen Kursestarten mittwochs ab 06.06. und mon-tags ab 25.06., jeweils von 18-19 Uhr.Weitere Infos auf www.tv-klein-win-ternheim.de, Anmeldungen unter:[email protected], dieTeilnehmerzahl ist begrenzt.Neue AnfängerkurseOrientalischer TanzAnfängerkurs Orientalischer Tanz abMittwoch, 06.06. von 20.30-22.00 Uhrin der TV Halle. Du möchtest lieberfrüher tanzen? Auch das ist möglich:Orientalischer Tanz Anfängerkurs abDonnerstag, 28.06. von 17.30-19.00Uhr. Weitere Infos und Anmeldung un-ter 06136/909695.Tiefenmuskuläres TrainingFitness-Training für den ganzen Kör-per: Start am Donnerstag, 28.06. von8.30 bis 10.00 Uhr. Für alle Frauen undMänner, die eine bessere Aufrichtung,ein gutes Körpergefühl, gestärkteMuskulatur und viel Spaß habenmöchten ohne sich zu verausgaben.Weiter Infos und Anmeldung unter06136/909695. P.Bck.

Was sonst noch

FronleichnamDie Pfarrgruppe Klein-Winternheim/Ober-Olm/Essenheim lädt ein: Fron-leichnam, 31.05., 10 Uhr in Klein-Win-ternheim mit dem Motto „Segen fürandere sein“, anschließend gemeinsa-mes Picknick im Haus Ritzinger.Prozessionsweg: Kirche, Johannes-gässchen, Hauptstraße, MuizonerPlatz, Stielgasse, Gartenstraße, Kreuz-straße, Hauptstraße, Haus Ritzinger.Wir bitten darum, die Häuser am Pro-zessionsweg zu schmücken und Au-tos, wenn möglich, im Hof zu parkenund so den Prozessionsweg freizuhal-ten. Herzlichen Dank! A.Mo.

Vereinsleben

Olmenos NewsDie Vorbereitungen für das Straßenfestvom 01.06.bis 03.06. sind so gut wieabgeschlossen. Die Getränke sowiedie Speisen sind bestellt, die Grillssind getestet und nicht zu vergessenunsere musikalischen Darbietungen,montags und donnerstags ab 19.30Uhr wurde im Haus der Vereine ge-probt. Die Olmenos werden Sie an die-sem Wochenende wieder bestens mitwarmen Speisen und kühlen Geträn-ken versorgen.Am Freitag, ab 18.00 Uhr, unterstützendie Aktiven Spieler/innen mit ihremmodernen Sound die Festeröffnung.Am Sonntag, um ca. 12.00 Uhr, kön-nen Sie die Musikerinnen und Musikernoch einmal live erleben und ihr abwechslungsreiches Programm ge-nießen. H.Hae.

Was sonst noch

FronleichnamsfestZu jedem Fronleichnamsfest gehörtein Blumenteppich, der von Mitglie-dern der Pfarrgemeinde St. Franziskusliebevoll gestaltet wird. Dazu werdennatürlich Blumen und Blüten in denunterschiedlichsten Farben benötigt.Sofern Sie uns diese zur Verfügungstellen können, melden Sie sich bitteim Pfarrbüro unter 06136/91590 oderper E-Mail [email protected] jetzt herzlichen Dank für IhreUnterstützung!Gleichzeitig laden wir zur Prozessionam 31. Mai (Beginn 9.00 Uhr) und Mit-feier des Gottesdienstes um 10.00 Uhrauf dem Goldberg Nieder-Olm und zuranschließenden Begegnung bei Brotund Wein ein. An.Ke.

GemeindebriefAus organisatorischen Gründen ist esdieses Mal nicht möglich, dass derGemeindebrief in den Nieder-OlmerHaushalten verteilt werden kann. Wereinen Gemeindebrief haben möchte,kann diesen im Pfarrbüro während derÖffnungszeiten (Di, Do, Fr, von 9-12Uhr sowie Do, 15.00-17.30 Uhr) abho-len. Auch auf unserer Homepage istdie digitale Ausgabe des Gemeinde-briefes nachzulesen. H.B.-H.

Sport

Kinder- und Jugendtrainer/inTischtennis gesuchtDer TV 1848 Ober-Olm sucht zumnächstmöglichen Zeitpunkt eine/n li-zenzierten Übungsleiter/in (C-Lizenz)für die Sportart Tischtennis. Zu beset-zen ist die Trainingszeit montags von17 bis 19 Uhr für das Kinder- und Ju-gendtraining. Hierbei handelt es sichum eine Trainingszeit, die sowohl vonNeulingen als auch erfahrenen Spie-lern genutzt wird. Darüber hinaus istdie Unterstützung des Trainerteamsbei der Betreuung von Kindern und Ju-gendlichen im Wettspielbetrieb (Run-denspiele und Turniere) erwünscht. Interessierte wenden sich bitte anJasmin Bangel, Tel. 0157/32015405.

St.Wf.

Jugenheim

Klein-Winternheim

Nieder-Olm

Ober-Olm

Chaote-Cheerleader absolvierten Trainingslager in der Eifel

Bereits zum neunten Mal waren die Chaote-Cheerleader zu Gast in Gönnersdorf. Gemeinsam mit Cheftrainer Jeremy D. Frei, der Co-Traine-rin Emy Guarracino, Trainerhelferin Janine Pinker, Turntrainerin Tina Guarracino sowie Koch Bernd Schürmann und fünf weiteren Betreuernverbrachten die rund 30 Aktiven der Chaote-Cheerleader (CC) und CC *juniors* ihr fünftägiges Trainingslager in der Vulkaneifel. Akrobatik, Hebetraining, Stunts, Choreographien, Fitness und Turntraining standenauf dem Programm. „Wir haben hier tolle Möglichkeiten um intensiv undohne Ablenkung an unseren Shows und den einzelnen Elementen zu arbeiten.” Im Trainingslager wurden auch neue Tänzerinnen integriert. Miteinigen Nachhilfe-Trainingseinheiten wurden die Neulinge schnell in dasTeam aufgenommen und „auftrittsfähig“ vorbereitet. „Wir machen ja einenSport mit Showcharakter und da müssen alle Elemente möglichst synchron miteinander verbunden werden“, so Frei. Auch ein Auftritt aufder Ferienanlage stand für die Gruppe auf dem Programm des dicht terminierten Trainingsplans. Nach fünf Tagen intensiven Trainings ging eswieder nach Hause.Wer mehr über die Chaote-Cheerleader wissen möchte, kann sich im Internet unter www.chaote-cheerleader.de informieren und auf der Face-bookseite unter www.facebook.de/chaote.cheerleader. Text/Foto: LSG

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Seite 14 Nichtamtlicher Teil Donnerstag, den 24. Mai 2018

Was sonst noch

FronleichnamSiehe unter Klein-Winternheim, RubrikWas sonst noch.

Jahrgang 1939Wir treffen uns am Dienstag, 05.06. um18.30 Uhr beim Platzwart. sl

Infos Ihrer Gemeinde

Lesesommer 2018Auch in diesem Jahr wird die Dorf-bücherei Sörgenloch wieder am „Le-sesommer Rheinland-Pfalz“ teilneh-men, der vom 11. Juni bis 11. Auguststattfindet.Das Team der Bücherei hat dazu wie-der viele interessante neue Bücher an-geschafft, die für die lesebegeistertenKinder und Jugendlichen zwischen

6 und 16 Jahren bereitliegen. Wer mit-machen möchte, kann sich ab sofort inder Bücherei während der Öffnungs-zeiten (dienstags 16-18 Uhr, donners-tags 17-19 Uhr) anmelden. Ab Diens-tag, 12. Juni können die Lesesommer-Bücher ausgeliehen werden. Die Teil-nehmer/innen erhalten eine Clubkarte,in die die entliehenen Bücher eingetra-gen werden. Für jedes gelesene Buchfüllen die Leser/innen eine Bewer-tungskarte aus und beantworten eini-ge Fragen zum Inhalt. Alternativ besteht die Möglichkeit, online-Buch-tipps unter www.lesesommer.de abzu-geben. Wer mindestens 3 Bücher gelesen hat, erhält eine Urkunde undeinen Preis bei der Abschlussfeier imAugust. Außerdem gilt jede Bewertungskarteund jeder Buchtipp als Los in einemlandesweiten Gewinnspiel. Je mehrBücher also gelesen werden, destohöher ist die Chance auf einen dertollen Gewinne. Das Team der Dorf-

bücherei freut sich auf viele Teilneh-mer!Elke Ettlich, Dorfbücherei

Was sonst nochFronleichnamsfestSiehe unter Stadt Nieder-Olm, RubrikWas sonst noch.

Fortsetzung der TitelseiteMärchenschloss undhistorischer Eisenbahn-waggonPartnerschaftsverein Sörgenloch in FrankreichDer Fahrt in den pittoresken Ort Pierre-fonds mit dem gleichnamigen Schlossfolgte die Besichtigung des histori-schen Eisenbahnwagen von Compièg-ne, in dem vor 100 Jahren am Endedes Ersten Weltkrieges der Waffenstill-stand zwischen dem Deutschen Reichund den westlichen Alliierten besiegeltwurde. 1940 erfolgte hier Hitlers Re-vanche: Er zwang die Vertreter der be-siegten französischen Armee, ihre Ka-pitulation ebenfalls hier im Eisenbahn-waggon zu unterschreiben. Der kleineSalonwagen des Marschalls Foch wur-de so zum Symbolort deutsch-franzö-

sischer Geschichte. Am Jahrestag desKriegsendes, am 11.11.2018, wird dieGedenkstätte mit dem Waggon des-halb von Bundeskanzlerin Angela Mer-kel und dem französischen Staatsprä-sident Emmanuel Macron gemeinsambesucht werden, noch vor der Paradein Paris.Für die befreundeten Gemeinden Sör-genloch und Ludes endete damit dieerinnernde Beschäftigung mit demErs ten Weltkrieg, der in Frankreich undDeutschland so viele Opfer geforderthatte. Der Tag schloss mit einem Bun-ten Abend im Gemeindehaus von Lu-des. Die Gastgeber hatten sich eineArt Bingospiel ausgedacht, in dem -wie könnte es anders sein - als Haupt-preis eine Flasche Champagner zu ge-winnen war. Bevor es am Sonntag mitdem Bus wieder zurück nach Deutsch-land ging, stand noch ein Besuch imMuseum Saint Remi in Reims auf demProgramm, das an die bedeutendeGeschichte der Stadt in der Zeit derRömer und im Mittelalter erinnert.Wie immer wurden die Gäste aus demNachbarland herzlich verabschiedet.

Sörgenloch

KUNST / KULTURFESTE / FEIERNVerbandsgemeinde Nieder-Olm30.05.2018, 15.00 UhrKommune Inklusivund Kooperationspartner„Emil und Adele gehen baden“Schlager und Chansonsvon 1920-1960Ratssaal der VGNieder-Olm

Klein-Winternheim26.05.2018, 19.30 UhrPartnerschaftsvereinKlein-Winternheim/Muizonund Musikverein Kl.-Winternh.Konzert: „Wenn Haybachund Seine zusammenfließen...“HaybachhalleAm Bandweidenweg

Nieder-Olm27.05.2018, 15.00 UhrJubiläumslauf anl. des125-jährigen Jubiläumsdes TV Nieder-OlmStart auf dem RathausplatzAb 14.00 Uhr im Alten Rathaus:Ausstellung zur Geschichte des TV

27.05.2018, 17.00 UhrKath. KirchengemeindeKonzert: Marienvesper„Vesperæ de Beata Maria Virgine“von Heinrich Biberkath. Kirche St. Georg

Stadecken-Elsheim25.05.-27.05.2018Geschichts- und HeimatvereinStadecken-Elsheim e.V.Ausstellung „Die Mainzer Republik“Ausstellungseröffnung Fr., 19 Uhr:Vortrag von Dr. E. RettingerÖffnungszeiten:Sa von 14-18 UhrSo von 11-18 UhrBurgscheune, Burggrabenstraße 9

Veranstaltungen der Kultur- und Weinbotschafter/innenfinden Sie unter www.kultur-und-weinbotschafter-rheinhessen.de

VERANSTALTUNGENVerbandsgemeinde Nieder-OlmKlein-Winternheim27.05.2018,TV Klein-Winternheim31. WeinwanderungStart: Zwischen 9.30-11.30 Uhrvor der Haybachhalle

26.05.-02.06.2018SV 1965 Klein-WinternheimSportwocheSa., 26.05.: 11 Uhr AH-TurnierFr., 01.06., 18.30 Uhr:Jedermann-TurnierSa., 02.06.:10.30 Uhr G-Jugend-Spieltag14.00 Uhr Ortsvereine-TurnierSportplatz, Am Bandweidenweg

29.05.2018, 15.00 UhrOrtsgemeindeErdbeerfest fürSeniorinnen und SeniorenKulturstätte, Raiffeisenstraße 17

Ober-Olm27.05.2018, 8.00 UhrJahrgang 1940Abfahrt zurJahrgangsabschlussfahrtan der Feuerwehr

Sörgenloch28.05.2018, 20.00 UhrGemeindeverwaltung1. Treffen der Kerbejugend 2018Ratssaal, RathausPlace de Ludes 10

Stadecken-Elsheim26.05.2018, 15.00 UhrNABU Stadecken-ElsheimErlebter FrühlingNachmittag für KinderNABU-HausAm Kirschgarten 30

27.05.2018, 11.00 UhrTag der Feuerwehrmit DKMS-SpendenaktionAuf der Langweid 4

30.05.2018, 16.00 UhrHospizverein IngelheimUnterstützungbei PatientenverfügungCafé Amtshaus, Burg StadeckBurggrabenstraße 9

Wallfahrt nach Maria SternbachAuf Einladung des gebürtigen Elsheimer Pfarrers Markus Stabel besuchte die Pfarrgemeinde St. Bartholomäus ihn in seiner Wetterauer Gemeinde.

Am Sonntag vor Christi Himmelfahrt machten sich 25 Gemeindegliedermit Pfarrer Thomas Winter in den frühen Morgenstunden auf den Wegnach Wickstadt in der Wetterau, um dort im Maienmonat die Wallfahrts-saison zu eröffnen. Pfarrer Markus Stabel, gebürtig aus Stadecken-Elsheim hat sich sehr gefreut, dass seine Heimatgemeinde nun endlichseiner Einladung nachgekommen ist, ihn an seiner Wirkungsstätte zu besuchen.Nach einem kleinen Frühstück an der Kirche St. Nikolaus in Wickstadtstartete auch schon die Bittprozession mit einer Musikkapelle nach MariaSternbach. Den Rosenkranz betend und mit viel Gesang ging es bei herrlichstem Sonnenschein durch die Felder und den Wald. Alle Wallfah-rer feierten die Heilige Messe vor der Gnadenkapelle unter freiem Himmel.Pfarrer Winter predigte über das Gnadenbild aus dem 15. Jahrhundert,welches Maria mit dem Jesuskind zeigt. „Maria hat durch ihre Lebenser-fahrungen auch heute eine ganz besondere Nähe zu uns“, sagte er. ImAnschluss an die Messfeier hat Pfarrer Stabel die Pilger aus der Heimatzu einem leckeren Mittagessen eingeladen. Nach einer Pause waren allezur gemeinsamen „Schlesischen Maiandacht“ in die Kapelle eingeladen.Zum Abschluss des ereignisreichen Tages gab es Kaffee und Kuchen.Dann marschierte die Pilgergruppe wieder zurück nach Wickstadt undmachte sich auf den Heimweg. Es war ein wunderschöner Tag mit vielennetten Begegnungen und Gesprächen. Text/Foto: Ma.Ra.

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Donnerstag, den 24. Mai 2018 Nichtamtlicher Teil Seite 15

Nächstes Jahr kommen die Franzosennach Sörgenloch. A bientôt!

Text: A.v.d.H./Foto: Thierry Forget

Was sonst noch

Schatzsucher gesuchtWir entdecken die Schätze unsererKirchen am Samstag, 2. Juni von10-13 Uhr in der evangelischen Mar-tinskirche in Jugenheim.Nun ist es wieder soweit! Wir habenschon viele Schätze in unseren Kir-chen entdeckt. Diesmal machen wiruns in Jugenheim auf den Weg und su-chen nach (Glaubens-)Schätzen. Ge-hen wir gemeinsam auf die Suche! Ein-geladen sind alle Entdecker zwischen6 und 10 Jahren.Veranstalter: Pfarrgemeinde Schwa-benheim. Ma.Ra.

Kunst / Kultur- ANZEIGE -

„Was macht, dass ich sofröhlich bin...“Am 01.06. um 19.30 Uhr lädt die Initia-tive Kultur in Zornheim KiZ herzlich inden Ratssaal im Gemeindehof Zorn-heim ein. Der Abend ist dem Lebenund Werk des Kabarettisten HannsDieter Hüsch gewidmet: „Was macht,dass ich so fröhlich bin...“ Ute Endresliest heiter besinnliche Texte vonHanns Dieter Hüsch.Mit über 50 Jahren auf deutschspra-chigen Kabarettbühnen und mit 70 ei-genen Programmen galt Hanns DieterHüsch als einer der produktivsten underfolgreichsten Vertreter des literari-schen Kabaretts im Deutschland des20. Jahrhunderts. Der Stadt Mainzblieb er zeitlebens verbunden. Hier trat

er 1949 erstmals mit einem Solo-Pro-gramm als Kabarettist auf. Seit Eröff-nung des „Unterhaus“ 1966 war erdort häufig zu Gast. 13 Jahre nach sei-nem Tod lässt Ute Endres Hüschs Hu-mor, seine Poesie und skurrilen Ge-danken in einer vergnüglichen Lesungwieder aufleben.Herzliche Einladung!Eintritt 12 € incl. Begrüßungssekt.Anmeldung erforderlich unter 06136/44383 oder 44322. Sy.Gl.

Was sonst noch

FronleichnamsfestSiehe unter Stadt Nieder-Olm, RubrikWas sonst noch.

Frisches Brot aus demHolzbackofenAm Donnerstag, 24. Mai heizen wir inZornheim den Holzbackofen auf demLindenplatz an. Ab 17 Uhr kann frischgebackenes Brot am Backhaus gegen

eine Spende abgeholt werden. Auf IhrKommen freut sich die IG Backofen.

H.Hol.

Besuch aus der ChampagneZornheim erwartet am Wochenendevom 25. bis 27. Mai 2018 eine Bürger-gruppe aus seiner PartnergemeindeMareuil le Port, mit der seit 1984 einreger Austausch stattfindet.Der Freitagabend wird traditionell inden Gastfamilien verbracht, samstagsbesuchen wir mit den französischenGästen die Pfalz, u.a. mit dem Ham-bacher Schloss die Wiege der deut-schen Demokratie. Mit einem Büffetund einer Darbietung französischerChansons, deutscher und internatio-naler Lieder endet der zweite Be-suchstag. Für Sonntagmorgen ist einkleiner Spaziergang um 10 Uhr ab demMareuil-le-Port-Platz zum Weinstandam Ruhkreuz geplant. Dazu laden wirauch interessierte Zornheimerinnenund Zornheimer ein, die sich ein Bild

Zornheim

Stadecken-Elsheim

Biebelnheimer Höfeschlendern

Willkommen in Biebelnheim

In unserem beschaulichen Rot-weinort am Fuße des Petersbergsbegrüßen wir Sie auf das Herz-lichste. Nach dem großen Erfolgim Rheinhessenjahr 2016 lebtdas Biebelnheimer Kulturschlen-dern in neuem Gewand wiederauf: Als Biebelnheimer Höfe-schlendern. Lassen Sie sich alsowieder einfangen und begeisternvon der Atmosphäre und Gast-freundlichkeit unseres Dorfs. Wir freuen uns, das Höfeschlen-dern gemeinsam mit der Weinkö-nigin der VG Alzey-Land Anna Ium 12:00 Uhr im Weingut Holt-hof eröffnen zu dürfen. Danachkönnen Sie in den Schlendermo-dus schalten und ganz nach Be-lieben in die offenen Höfe aus-schwärmen. Alle werden das Beste aus ihren Kellern undKüchen holen, um Sie, liebe Gäste, zu verwöhnen.Ihre Petra Bade und das Team„Biebelnheimer Höfe“

am 31. Mai 2018 12 – 19 Uhr

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Wir wünschen Ihnen viel Spaß beim Höfeschlendern in Biebelnheim.Genießen Sie unsere Spezialität „Winzerbratwurst“ im Weingut Arnold!

Gästezimmer - Vinothek - Veranstaltungen - Weinproben

Samstag, 9. Juni ab 20 Uhr

Rheinhessen und die FranzosenMusik und historisches zu einer ambivalenten Beziehung.

Harald Rheinfelder, Theologe, präsentiert humorvolle Anektoden, politische Anmerkungen und französische und deutsche Lieder

aus dem 19. Jahrhundert. Entritt frei.

Wir freuen uns auf Ihren Besuch!

Obere Kirchgasse 10 · 55234 Biebelnheim · 0 67 33 / 62 42www.weingut-fluhr.de · [email protected]

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Seite 16 Nichtamtlicher Teil Donnerstag, den 24. Mai 2018

von der Partnerschaft machen wollen.Nach dem Mittagessen in den Familienwerden die Gäste ab 16 Uhr im Rat-saal verabschiedet. W.Ehr.

Gottesdienst für Familienmit kleinen KindernUnter dem Thema „Gottes bunte Welt“laden wir am Samstag, 26. Mai um16.30 Uhr in die ev. Kirche Mainz-Ebersheim, Senefelderstraße 16, Fa-milien mit kleinen Kindern im Alter von0-5 Jahren ganz herzlich ein. Nach ei-nem kurzen Gottesdienst ist Zeit fürein Tässchen und ein Schwätzchenbeim gemeinsamen Basteln. A.See.

Wanderfreunde ZornheimTermine für Juni, jeweils dienstags15.00 Uhr05.06.: Wir wandern in der ZornheimerGemarkung, während bei Simone dieVorbereitungen für das Sommerfestgetroffen werden. Nach der Wande-rung wartet ein italienisches Buffetnebst dem dazu gehörenden Ambien-te auf uns. Bitte unbedingt bei Dorisoder Inge anmelden und den erforder-lichen Obolus entrichten.12.06.: Wir fahren mit Fahrgemein-schaften nach Selzen und wandernrund um den Ort. Anschließend kehrenwir im Wilmshof ein.19.06.: Bei entsprechendem Wetterbosseln wir Richtung Ebersheim. BeiNauth ist zum Finale für uns reserviert.26.06.: Es geht rund um Zornheim,während fleißige Hände den Backofenam Lindenplatz anfeuern und mitleckerem Spießbraten bestücken.Natürlich wird auch für die nötigen Ge-tränke gesorgt, damit unser„Backofenfest“ wieder eine gelungeneVeranstaltung wird. Bitte unbedingt beiDoris oder Inge anmelden und denvereinbarten Obolus entrichten der „allyou can eat and drink“ erlaubt.Weitere Infos: www.wanderfreunde-zornheim.de. F.D.

Was sonst noch

PilgerwanderungenDie St. Jakobus-Gesellschaft Rhein-land-Pfalz/Saarland RegionalgruppeRheinhessen lädt in der Reihe „Pilger-wanderungen auf rheinhessischen Ja-kobswegen“ zu weiteren Pilgertourenein. Am 26. Mai führt PilgerbegleiterinGudrun Kayser die 1. von 2 Etappenzunächst über die „Heiligen Berge“(Rochus-, Jakobs- und Laurenziberg)von Bingen nach Appenheim. Treff-punkt ist um 8.00 Uhr in Wallertheimam Bahnhof, oder nach Absprache.Am 16. Juni startet die 2. Etappe um9.00 Uhr in Appenheim, Ecke Haupt-str./Brunnengasse und führt auf direk-tem Weg nach Sulzheim/Wörrstadt.Rucksackverpflegung sollte eingeplantwerden, gemeinsamer Abschlussmöglich. Für die Pilgerwanderungenist eine Anmeldung erforderlich. Info:Gudrun Kayser Tel.06732/9483732,E-Mail: [email protected] 2. u. 23. Juni bietet HelmtrudSchäfer die Pilgertouren „Von Herber-ge zu Herberge - Pilger für einen Tag“an. Am 2. Juni startet die Pilgerwande-rung um 10.00 Uhr in Worms-Aben-heim, Wonnegaustr. 53, und führt vomKlausner zum ehem. Kloster MariaHimmelskron. Auf dem historischenJakobsweg besuchen die Teilnehmer

Sonstiges

Anzeigenannahme im VerlagTelefon 0 67 32 / 93 818 12

0 67 32 / 93 818 18Telefax 0 67 32 / 93 818 [email protected]

Öffnungszeiten im Verlag Mo., Di., Do., Fr. von 8.00 - 17.00 Uhr

Mi. geschlossen

Anzeigenannahmeschluss:Rahmenanzeigen Freitag, 12.00 UhrKleinanzeigen Montag, 12.00 UhrRedaktionsschluss: Montag, 12.00 Uhr

Gültige Mediadaten: Stand Januar 2018

RedaktionTelefon 0 67 32 / 93 818 16Telefax 0 67 32 / 93 818 [email protected]

Familien- und Kleinanzeigen

Annahmestelle Nieder-OlmBino BücherPariser Straße 107

Impressum

für die Verbandsgemeinde Nieder-Olm

Wochenzeitung mit den öffentlichen Bekannt -machungen der Verbandsgemeinde Nieder-Olm undder Ortsgemeinden Essenheim, Jugenheim, Klein-Winternheim, Ober-Olm, Sörgenloch, Stadecken-Elsheim, Zornheim und der Stadt Nieder-Olm.

Auflage 15.619

Verantwortlich für den amtlichen TeilVerbandsgemeindeverwaltung Nieder-OlmBürgermeister Ralph SpieglerPariser Straße 110, 55268 Nieder-Olm(Zugleich ladungsfähige Anschrift für die Verantwortlichen des amtlichen Teils)Telefon 0 61 36 / 69 - 0Fax 0 61 36 / 69 - 210E-Mail [email protected]

Herausgeber-VerlagOppenheimer Druckhaus GmbHOber-Saulheimer Straße 5, 55286 WörrstadtAG Mainz HRB 31819USt-IdNr. DE 148 271 388Steuer-Nr. 08 666 02 863(Zugleich ladungsfähige Anschrift für alle im Impressum genannten Verlagsverantwortlichen)Gesellschafter/Geschäftsführer: Gabriele Kerz-Greim, Hans KerzVerlagsleitung: Claudia NitscheTelefon 0 67 32 / 93 818 0Fax 0 67 32 / 93 818 20E-Mail [email protected]

Nichtamtlicher redaktioneller TeilV.i.S.d. § 55 Abs. 2 RStV: Elvi Bechtolsheimer

AnzeigenteilClaudia Nitsche (verantwortlich)

DruckVRM Druck GmbH & Co. KGAlexander-Fleming-Ring 265428 Rüsselsheim

Das Nachrichtenblatt erscheint wö chent lich don-nerstags und wird kostenlos an alle Haushalte in der VG zugestellt. Falls das Nachrichtenblatt nicht er -scheint (z.B. zwischen Weihnachten und Neujahr),wird dies rechtzeitig angekündigt.

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Die im nichtamtlichen Teil mit Kennzeichnung ver -öffentlichten Artikel stellen stets die Meinung des jeweiligen Verfassers dar. Die Verantwortlichkeitliegt beim Verfasser. Schadensansprüche an denVerlag sind ausgeschlossen.

Der Nachdruck von redaktionellen Beiträgen ist nurmit schriftlicher Genehmigung des Verlags gestat-tet. Dies gilt auch für die Aufnahme in elektro nischeDatenbanken und Vervielfältigung auf CD.

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Vereinsdanksagungen im nichtamtlichenredaktionellen Teil sind kostenpflichtig.Pro Zeile: 0,78 Euro + MwSt (kstpfl. Text)

Kath. Kirchenchor „Cäcilia“ ElsheimMit Kerbecafé beachtliche Spendensumme erzielt.

Auch in diesem Jahr verwandelte sich der Gemeindesaal an der kath. St. Walburgakirche in ein kleines, aber feines Café. Im Rahmen der Elsheimer Kerb lud dort der kath. Kirchenchor „Cäcilia“ an Muttertag zuselbstgebackenen Kuchen und Torten sowie zu frisch aufgebrühtem Kaffee ein. Viele Gäste fanden den Weg, folgte Petrus doch der Bitte vonPfarrer Winter im morgendlichen Gottesdienst, und ließ die Regenwolkenan Elsheim vorüber ziehen. Bald war jeder Stuhl besetzt und der Raumwurde ein Ort der Begegnung, erfüllt von unterhaltsamen und interessan-ten Gesprächen. Zum Ende der Veranstaltung waren, bis auf ein paar Kuchenkrümel, alle Tortenplatten leer und die Kasse reich gefüllt. Dies freute die Chormitglieder ganz besonders, wird doch der Erlös von444,10 € dem Verein „Armut und Gesundheit in Deutschland“ gespendet.Dieser hat es sich zur Aufgabe gemacht, obdachlosen und sozial benachteiligten Menschen in Deutschland zu helfen. Da man so als kleiner Verein mit etwas Engagement Gutes tun kann, wird das Café desKirchenchores „Cäcilia“ auch im kommenden Jahr gewiss wieder seinePforten öffnen, um damit ein Hilfsprojekt zu unterstützen.

Text/Foto: A.Sta.

Wandertag der Stadecker und ElsheimerLandfrauen

Strahlender Sonnenschein und eine leichte Brise begleiteten die Stadecker und Elsheimer Landfrauen mit ihren Männern auf ihrer drittengemeinsamen Mai-Wanderung. Gut gelaunt trafen sich alle morgens an den Tennisplätzen. Von dort ging es durch die Ortsstraßen, vorbei amidyllisch gelegenen Fischweiher und hinein in die freie Natur, die jedenWanderer in all ihrer Schönheit sofort begeistert. Der etwas steilere Auf-stieg zum Pavillion, der umringt von Weinbergen einen herrlichen Blick inalle Himmelsrichtungen bietet, wurde - oben angekommen - mit einemGlas Secco belohnt. Nach einer kleinen Verschnaufpause ging es weiter,vorbei an der Stadecker Warte bis zum Tisch des Weines. Dort warteteschon Uwe Cramer, dessen Frau Stephanie die Wanderung perfekt orga-nisiert hatte, mit dem Verpflegungsauto auf die hungrigen Wandersleut`.Bei Weck, Worscht und Woi wurde viel gelacht und erzählt. Man kramtegemeinsam in Erinnerungen und blickte zusammen schon mal nach vorn.Nachdem die Gruppe über den alten Friedhof wieder im Dorf ankamenwaren sich alle einig: Schön war es!Die nächste gemeinsame Veranstaltung wird am 27. Juli ein Sommerfestsein, zu dem die Vorstände schon jetzt herzlich einladen und sich auf viele Landfrauen mit Partner freuen. Text/Foto: A.Sta.

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Donnerstag, den 24. Mai 2018 Nichtamtlicher Teil Seite 17

imposante Kirchen und Gebäude. Die2. Pilgertour startet am 23. Juni um10.00 Uhr in Worms-Hochheim, Cel-testr., kath. Kirche und führt ins Zeller-tal zur barocken Wallfahrtskirche „Phi-lipp von Zell“. Eine Teilnahmegebührvon 7 Euro/Person wird erhoben, eige-ne Verpflegung, gemeinsamer Ab-schluss auf Wunsch. Eine Anmeldungist erforderlich. Info: Helmtrud Schäfer, Tel. 06244/4589, E-Mail:[email protected]. Weitere Infos: www.jakobusgesellschaft.eu. A.-K.H.

OCRM -Oldtimer-AusstellungAm 26. und 27.05.2018 jeweils von11.00-18.00 Uhr präsentieren Mitglie-der vom Oldtimer Club Rhein Main e.V.im ADAC, bereits zum 16. Mal einegroße Anzahl von eigenen Oldtimer-Exponaten der Vergangenheit in derAlten Markthalle in Ingelheim.Die Liste ist lang, besondere High-lights sind u. a. die sogenannten Vor-kriegsmodelle, wie z.B. Fiat 501, ge-baut von 1919-1926, oder der Ford ASedan, Baujahr 1931, ebenso derMorris Eight, Baujahr 1935 und vieleandere Modelle.Es findet auch wieder der beliebte Kin-dermalwettbewerb (für Kinder bis 12Jahre) mit dem Motto „Oldtimer unddie Begeisterung„ statt. Die Kunstwer-ke der „Kleinen“ werden von einer

Fachjury (Mitgliedern & Akteuren) desKunstkreises begutachtet, bewertetund im WBZ in Ingelheim mit Urkun-den festlich prämiert.Für das leibliche Wohl (Kaffee, Kuchenund erfrischende Getränke) ist eben-falls gesorgt. Der Eintritt ist frei.Wir freuen uns auf Ihren Besuch. F.Frl.

Spatenstich-Festdes Waldorfkindergartens SaulheimWir laden Sie herzlich dazu ein, den Beginn des Neubaus des Waldorf-kindergartens Saulheims zu feiern am26. Mai von 15-17 Uhr auf dem Gelän-de des neuen Kindergartens: An derSandgrube 4 in Saulheim.Machen Sie mit uns einen symboli-schen Spatenstich und stoßen Sie mituns auf dieses freudige Ereignis an!Wir, Vorstand, Familien und Pädago-gen des Waldorfkindergartens Saul-heim freuen uns auf Sie. D.P.-M.

Vermessungs- und Katas -teramt RheinhessenNahe geschlossenDas Vermessungs- und KatasteramtRheinhessen-Nahe, mit seinen Stan-dorten Alzey, Ostdeutsche Str. 28 undBirkenfeld, Schneewiesenstr. 24 ist amFreitag, 1. Juni 2018 ganztags ge-schlossen. Am Montag, 4. Juni 2018sind beide Standorte während der üb-lichen Sprechzeiten wieder erreichbar.

J.Kah.

Wildpflanzen für Bienenund Co.

Wilde Margarite zieht Insekten an.

Samenmischung für mehr Artenvielfaltim eigenen Garten.Die Samenmischung „Pflanzen wie aufdem Rheindeich“ erfreut sich großerBeliebtheit. In Anlehnung an die Pflan-zenvielfalt auf dem Rheindeich wurdeeine Samenmischung regionaler Her-kunft zusammengestellt. Viele Natur-freunde nutzen das Angebot des Pro-jekts „Lebensader Oberrhein“ in ihremeigenen Garten oder auf dem Balkonetwas für die Artenvielfalt zu tun. WildeMargarite, Acker-Witwenblume undWiesensalbei bieten zusammen mitanderen Wildpflanzen trocken-warmerStandorte Wildbienen und Co. Nah-rung.Wer etwas für die Artenvielfalt tunmöchte, kann die Samenmischung zu-sammen mit einem kleinen Büchlein zu

Wildpflanzen auf dem Rheindeich un-ter Einsendung von 1,45 Euro in Brief-marken beim Projektbüro „LebensaderOberrhein“, NABU-Naturschutzzen-trum Rheinauen, An den Rheinwiesen5, 55411 Bingen anfordern. Text: R.M.Foto: NABU-Naturschutzzentrum Rheinauen.

Künstler für den Künstler-markt am Rheinhessen-Tag 2018 gesuchtVon 9.-12. August findet in Flonheimwieder der Rheinhessen-Tag mitgroßem Programm, unter anderem mitFirmenlauf (09.08.), Blaulichtumzug(10.08.), Jahrmarkt, Winzerdorf undder Gesundheitsmesse (11.+12.08.)statt.Am Samstag, 11.08. und Sonntag,12.08. findet von 11-20 Uhr rund umdie Adelberghalle wieder ein Künstler-markt statt. Interessierte Künstlerinnenund Künstler, die sich hieran beteiligenmöchten, können sich beim Projekt-büro Rheinhessen-Tag unter Telefon:06136-9221993 oder per E-Mail [email protected] melden.Weitere Infos gibt es auch unterwww.rheinhessen-tag.de. J.D.F.

Endspurt für „GrüneHausnummer plus“Grün bauen, gesund leben im Land-kreis - Bewerbungsschluss: 31. Mai.Noch sind ein paar Tage Zeit, um sich

Bewerbungen bitte an:SWS SchneiderTelefon 06159-1715

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Seite 18 Nichtamtlicher Teil Donnerstag, den 24. Mai 2018

für die „Grüne Hausnummer plus“ zubewerben: Sie haben ein Holz- oderLehmhaus? Eine Massivholztreppe?Holzfenster? Dann kommen Sie viel-leicht für diese Auszeichnung in Frage,die der Landkreis Mainz-Bingen jähr-lich für umwelt- und klimafreundlicheHaushalte auf seinem Gebiet vergibt.Angesprochen werden damit einer-seits Menschen, die beim Bau ihres

Heims viel Wert auf umweltgerechteMaterialien gelegt, eine klimafreundli-che Heizung eingebaut oder die Fas-sade eines älteren Gebäudes energie-sparend gedämmt haben. Anderer-seits ist auch das Verhalten ein Kriteri-um, das zur Verleihung der „GrünenHausnummer plus“ führen kann. Eige-ner Gemüse- und Obstanbau ist zumBeispiel so ein Thema, mit dem man

Punkte für die Verleihung sammelt.Oder auch die Umweltfreundlichkeitder im Haus benutzten Elektrogeräte.Vereinsmitgliedschaften, ÖPNV-Nut-zung und die Liebe zum Fahrrad sindweitere Beispiele aus dem 84 Punktestarken Kriterien-Katalog. Wer sich bewerben will, muss am Ende aufmindes tens 150 Punkte kommen. Werdies erreicht, kommt am Ende für die

„Grüne Hausnummer plus“ in Frage.Bewerbungsschluss ist am Donners-tag, 31. Mai. Bewerbungsbogen gibtes unter www.mainz-bingen.de/de/Bauen-Energie-Umwelt/ auf der Seite desUmwelt- und Energieberatungszen-trums (UEBZ). B.Fa.

Ende nichtamtlicher Teil

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Donnerstag, den 24. Mai 2018 Anzeigenteil Seite 19

Freitag, 01.06.201818.00 Uhr Begrüßung und Eröffnung /

Fassbieranstich / Musikalische Begleitung durch die Olmenos Nieder-Olm / Ehrungen Meistermannschaften des TV Nieder-Olm

20.30 Uhr LIVEMUSIK: Jammin‘ Cool: die Partyband

Samstag, 02.06.201816.00 Uhr Öffnung der Stände17.00 Uhr Bands der Musikschule20.00 Uhr LIVEMUSIK:

Sugar2Beat: Internationale und nationale Partymusik

Sonntag, 03.06.201810.00 Uhr Ökumenischer Gottesdienst auf

dem Festplatz unter dem Motto: „Bewegung bringt Begegnung“ /ökumenischer Kindergottesdienst in der Kirche St. Georg / EinweihungMosaik „von Angesicht zu Angesicht“

12.00 Uhr Musikalischer Frühschoppen mit den Olmenos

13.00 Uhr Square Dance mit dem MeenzerMascots Square Dance Club e.V.

13.30 Uhr Show und Tanz: Selzation / Selztastics / Selzinis des NOCC und Powergirls / NoLimits des NOCV

15:30 Uhr Breakdancer des Jugendtreffs Nieder-Olm

16:00 Uhr Formationen der Willius Senzer Clubtanzschule

18:00 Uhr LIVEMUSIK: BANO – Nachwuchsband von Nieder-Olmer Schüler*innen

19:00 Uhr LIVEMUSIK: Runzelrocker: Hits aus 6 Jahrzehnten

01.06.2018 – 03.06.2018

Rahmenprogramm:

Veranstalter: Vereinsring Nieder-Olm e.V.

und Stadt Nieder-Olm

An allen Tagen: Traktorparcours für die Kleinen / Vergnügungspark auf dem Parkplatz Stadtmitte

Sonderaktionen: Beratungsstelle Reling / Kommune Inklusiv VG Nieder-Olm (KINO)

Sonntag: 13.00 Uhr – 18.00 Uhr Verkaufsoffener Sonntag / Kinderflohmarkt in der Alten Landstraße / Oldtimer-Traktor-Ausstellung der Stoppelhopser

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Seite 20 Anzeigenteil Donnerstag, den 24. Mai 2018

Herzlich willkommen zum Nieder-OlmerStraßenfest 2018

Liebe Mitbürgerinnen und Mitbürger,liebe Gäste, Nieder-Olm - der Namesteht für eine liebenswerte Stadt imHerzen Rheinhessens.Nieder-Olm ist aber auch eine Gemeinde, die seit vielen Jahren bekannt dafür ist, dass man es hierversteht, schöne und anspruchsvolleFeste zu feiern. Seit 1977 feiern wir in Nieder-Olmdas Straßenfest rund um den Rat-hausplatz, der sich dafür drei Tagelang in einen Festplatz verwandelt. Auch in diesem Jahr, von Freitag, 1. Juni 2018 bis Sonntag, 3. Juni2018, werden es die Organisatoren im Vereinsring wieder bestensverstehen, den Besuchern die Gastfreundschaft von Nieder-Olm unddie Lebensfreude zu präsentieren. Genießen Sie kulinarische, aus-gefallene Köstlichkeiten, dazu rheinhessischen Wein und frisch gezapftes Bier vom Fass. Selbstverständlich laden auch die Schausteller mit ihren Fahrgeschäften auf dem Parkplatz vor derBurgschule zu weiteren Vergnügungen ein.Darüber hinaus wurde ein attraktives Rahmenprogramm zusam-mengestellt, das seinesgleichen sucht. Der Ideenreichtum und dieAktivitäten der Nieder-Olmer Vereine zeigen, dass unser Vereins -leben funktioniert: Viele Programmpunkte werden durch Vereinsak-tive selbst oder von befreundeten Gruppen gestaltet. Auch das musikalische Programm kann sich wie immer sehen lassen: So wirdbeispielsweise gleich am Freitagabend ab 19 Uhr die Mainzer Kult-Band „Jammin‘ Cool“ dafür sorgen, dass der Festplatz einenFestivalcharakter bekommt und dort rund um die Bühne die ganzgroße Party steigt. Aber auch an den weiteren Tagen, wird es den einoder anderen musikalischen Leckerbissen geben. Am Sonntag, im Anschluss an den ökumenischen Straßenfest-Gottesdienst, zu dem ich alle ebenfalls herzlich einlade, schließt sichtraditionell der Frühschoppen an. In der Alten Landstraße wird zudem wieder ein schöner Flohmarktaufgebaut, der zum Stöbern einlädt. Liebe Mitbürgerinnen, liebe Mitbürger, sehr geehrte Gäste, ich wün-sche unserer vielseitigen Traditionsveranstaltung den verdienten Zu-spruch bei hoffentlich guten Wetterbedingungen und bedanke michschon jetzt für das tolle Engagement der vielen ehrenamtlichen Helfer und Vereinsmitglieder.

Mit herzlichen Grüßen Ihr Dieter KuhlStadtbürgermeister

01.06. – 03.06.2018

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Wir wünschen ein sonniges Straßenfest! Ihre BEKONA‐Steuerberatung

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� Freiwillige Feuerwehr� Freiwillige Feuerwehr

01.06. – 03.06.2018

Donnerstag, den 24. Mai 2018 Anzeigenteil Seite 21

Liebe Nieder-Olmerinnen, liebe Nieder-Olmer, liebe Gäste,

auch in diesem Jahr feiern wir inNieder-Olm vom 1. bis 3. Juni unserStraßenfest – „Das Fest der Nieder-Olmer Vereine“.Die ausrichtenden Nieder-OlmerVereine haben sich wie in den letztenJahren wieder darauf vorbereitet,dass Ihnen, liebe Gäste, an drei Tagenein abwechslungsreiches Programmfür Groß und Klein geboten wird. Neben dem breiten Angebot an Essen und Trinken gibt es Spaß undFreude für die jüngeren Besucher*innen auf der Vergnügungsmeileder Schausteller mit ihren Fahrgeschäften und dem Traktorparcoursdes NOCV. Show, Tanz und Livemusik auf der Bühne werden Sie alsBesucherinnen und Besucher unterhalten.Traditionell beginnt das Straßenfest mit dem Faßbieranstich am Freitag um 18.00 Uhr. Dann geht es gleich in die Vollen. Ab 20.30Uhr spielt die Mainzer Partyband: Jammin‘ Cool auf der Showbüh-ne. Aber dies sind nicht die einzigen Liveacts des Straßenfestes. Am Samstag geht es ab 20.00 Uhr weiter mit Sugar2Beat und amSonntag mit BANO und den Abschluss bilden Hits aus den letzten 60 Jahren mit der Band Runzelrocker.Selbstverständlich bieten auch die Tanzgruppen unserer Nieder-Olmer Karnevalsvereine, die Tanzschule Willius Senzer, die Break-dancer des Jugendtreffs und die Square Dance Gruppe „MeenzerMascots“ Show und Tanz auf der Bühne. Der Sonntag beginnt ab 10:00 Uhr gemeinsam auf dem Festplatz miteinem ökumenischen Gottesdienst unter dem Motto „Bewegungbringt Begegnung“, mit der Unterstützung vom Bläserchor und derMusikgruppe. Für alle Kinder findet gleichzeitig ein ökumenischerGottesdienst in der Kapelle der katholischen Kirche statt. Von 13.00 – 18.00 Uhr laden Sie dann wieder Nieder-Olmer Ge-schäfte im Rahmen des verkaufsoffenen Sonntags zum Bummelnund Einkaufen ein. Zur gleichen Zeit wird die „Alte Landstraße“ wieder zum Flohmarkt für Jung und Alt.Zum guten Schluss gilt es noch Danke zu sagen. Der Dank geht an die teilnehmenden Vereine, die sich für dasStraßenfest eingesetzt haben und mit ihrem Einsatz dazu beitragen,dass wir gemeinsam drei schöne Tage mit unseren Gästen genießen können. Ein besonderer Dank geht an die Stadtspitze Nieder-Olms: Stadtbürgermeister Dieter Kuhl, die Beigeordneten,das Stadtbüro und nicht zuletzt den Mitarbeitern des Bauhofs. Diese tatkräftige Unterstützung durch die Stadt schafft wiederum dieVoraussetzung für den Vereinsring und seine Vereine unser traditio-nelles Straßenfest zu feiern.Die Vereine, die Schausteller und die Gewerbetreibenden freuensich, Sie alle zum Straßenfest begrüßen zu können.

Herzliche Grüße, Ihr Franz Josef Schatz (Vorsitzender Vereinsring Nieder-Olm e.V.)

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Seite 22 Anzeigenteil Donnerstag, den 24. Mai 2018

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Donnerstag, den 24. Mai 2018 Anzeigenteil Seite 27

Gau-Weinheim39. Weinfest der VG Wörrstadt

vom 1. bis 4. Juni 2018

Am Fuß des Wißbergs – Im Schatten des schiefen Turms

Freitag, 1. Juni18.00 Uhr Öffnung der Weinstraße19.00 Uhr Offizielle Eröffnung mit Krönung der Weinkönigin * 20.30 - 00.30 Uhr Live-Musik mit „wet corner“ *

Samstag, 2. Juni ab 13.00 Uhr Schlender-Weinprobe 18.00 Uhr Öffnung der Weinstraße 20.00 - 24.00 Uhr Live-Musik mit „Let The Butterfly“ *

Sonntag, 3. Juni 09.00 Uhr Gottesdienst der katholischen Kirchengemeinde (Kath. Kirche)09.45 Uhr Gottesdienst der evangelischen Kirchengemeinde *11.15 Uhr Start der Weinwanderung des Verkehrsvereins *

(Anmeldung ab 10.45 Uhr an der Bühne)11.30 – 13.00 Uhr Frühschoppenkonzert „KKM Gau-Bickelheim“ *12.00 Uhr Öffnung der Weinstraße13.15 – 13.45 Uhr Preisverleihung „Weinverlosung 2017“ *13.45 – 14.20 Uhr Tanz- und Singgruppen *14.00 Uhr Weinfestcafé des Landfrauenvereins (Dorfgemeinschaftshaus)14.30 – 15.30 Uhr Kinderkonzert mit Axel Schmeisser *15.00 – 18.00 Uhr Kinderprogramm der Kita Gau-Weinheim (Am Böllberg 14)15.30 – 16.00 Uhr Hip-Hop-Gruppen der TG Wallertheim *15.30 – 18.30 Uhr Live-Musik mit „Limdom Buskers* (Wiese am Friedhof)16.00 – 17.00 Uhr Kinderzaubermitmachshow mit Marc Travis*17.00 – 18.30 Uhr Guggemusik mit den „Meenzer Huxelpetzern“ * 19.00 – 23.00 Uhr Live-Musik mit „trinkgeld“ *

Montag, 4. Juni18.00 Uhr Öffnung der Weinstraße

1 8.30 Uhr Preisverleihung „Schönster Weinstand 2018“ *

19.00 – 22.30 Uhr Live-Musik mit „Closer“ *22.30 Uhr Großes Abschlussfeuerwerk

* Bühne

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Seite 28 Anzeigenteil Donnerstag, den 24. Mai 2018

Liebe Weinfestbesucher,

herzlich willkommen zum 39. Weinfest der Verbandsgemein-de Wörrstadt in unserer Ortsgemeinde Gau-Weinheim un-terhalb des Wißbergs, wo sich die rund 620 Einwohner, diebeteiligten Vereine und Winzer gerichtet haben, um den Be-suchern ein tolles Fest zu bieten. Hierfür sage ich allen Ver-antwortlichen vor und hinter den Kulissen, stellvertretendOrtsbürgermeister Hans-Bernhard Krämer, sowie allenHelferinnen und Helfern ganz herzlichen Dank.

Mit einem umfangreichen Festprogramm wollen wir Sie inGau-Weinheim natürlich auch bestens unterhalten. Nebender Eröffnung mit Krönung unserer neuen Weinkönigin Celine I. am Freitagabend dürfen wir uns wieder auf die

Schlender-Weinprobe am Samstag freuen und auf die Weinwande-rung des Verkehrsvereins „Herzliches Rheinhessen“ am Sonntag.Hierfür und für die finanzielle Unterstützung unseres Programmsdanke ich an dieser Stelle dem Verkehrsverein ganz herzlich.

Das Programm am Sonntagnachmittag steht unter der Überschrift„Familiennachmittag“. Es gibt verschiedene Tanzvorführungen,ein spezielles Kinderkonzert und eine spannende Kindermitmach-zaubershow. Auch die Kindertagesstätte Gau-Weinheim bietet inBühnennähe ein Unterhaltungsprogramm für unsere kleineren Be-sucher an. Lassen Sie sich am Sonntag also überraschen von die-sem Alternativprogramm zum traditionellen Festumzug, auf denwir leider infolge der örtlichen Gegebenheiten in diesem Jahr ver-zichten müssen.

An den vier Abenden unterhalten Sie tolle Live-Bands. Außerdemlädt am Sonntag der KKM Gau-Bickelheim zu einem Frühschop-penkonzert ein und die „Meenzer Huxelpetzer“ heizen am Nach-mittag in der Weinstraße mit Guggemusik ein. Das große Ab-schlussfeuerwerk am Montagabend wird dann das VG-Weinfest be-enden.

Nochmals meinen herzlichen Dank allen Helfern, Mitwirkenden,Programmbeteiligten und auch den für die Sicherheit Verantwort-lichen. Ich wünsche allen Festbesuchern, auch im Namen des Ver-bandsgemeinderates und aller Mitarbeiterinnen und Mitarbeiterunserer Verwaltung, schöne und abwechslungsreiche Festtage inGau-Weinheim.

IhrMarkus ConradBürgermeister

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Donnerstag, den 24. Mai 2018 Anzeigenteil Seite 29

„Am Fuß des Wißbergs –Im Schatten des schiefen Turms“

Sehr verehrte Besucherinnen und Besucher,im Namen der Ortsgemeinde Gau-Weinheimbegrüße ich Sie zum Weinfest der Verbands-gemeinde Wörrstadt auf das Herzlichste. Gau-Weinheim freut sich auf Ihren Besuch. Nach1988 und 2003 findet das 39. Weinfest derVerbandsgemeinde zum dritten Mal, vom 1.- 4. Juni 2018, in Gau-Weinheim statt.

Am Fuße des Wißberg gelegen, mit seinemschiefen Turm als Wahrzeichen, gehört Gau-Weinheim dem Kreis der von Weinbau undLandwirtschaft geprägten rheinhessischenDörfer an. Besonders der Weinbau hat hierseine Tradition.

Schon bei der Erstnennung im Jahr 767 wird die Schenkung vonzwei Weingärten in der Gemarkung Wigenheim beurkundet. Mitnur wenig über 600 Einwohnern zählt Gau-Weinheim zu denkleinsten Orten in der Verbandsgemeinde Wörrstadt. Für einekleinere Gemeinde bedeutet die Ausrichtung des weit über dasGebiet der Verbandsgemeinde Wörrstadt hinaus bekannten undbeliebten Weinfestes eine besondere Herausforderung.

Insbesondere die Helferinnen und Helfer stehen vor einer ge-waltigen Aufgabe. Doch Erinnerungen an das Weinfest 2003stimmen uns zuversichtlich. Vieles wird wieder etwas kleiner undenger sein. Schon damals zeigte sich, dass eine gewisse Enge inder Weinstraße doch zur Gemütlich- und Geselligkeit beitragenkann. Für vier Tage, beginnend am Freitag mit der Eröffnungund Krönung der Weinkönigin, bis Montag zum Abschluss-Feu-erwerk haben die zuständigen Mitarbeiterinnen der Verbandsge-meinde ein unterhaltsames Programm zusammengestellt.

Die Organisatoren der Essenshöfe und -stände haben ihre Vor-bereitungen getroffen und erwarten viele Gäste. Im Mittelpunktdes Festes stehen natürlich die Winzer, die aus allen 13 Or-ten/Stadt der Verbandsgemeinde kommen und zur Verkostung ih-rer hervorragenden Weine und Sekte, einladen. Erstmals nach38 Weinfesten wird es in diesem Jahr keinen Festzug geben. Essind die logistischen Gegebenheiten einer kleinen Gemeinde, dieden Verzicht begründen. Das Fehlen des Festzugs könnte m.E.auch ein Zeichen der Erneuerung und Umgestaltung des Wein-festprogramms sein.

Allen Damen und Herren, die für die Organisation des Festes zu-ständig sind sowie ihren zahlreichen Helferinnen und Helfernein herzliches Dankeschön für ihre Mitarbeit und ihr Engage-ment. Die Ortsgemeinde wünscht Ihnen ein erfolgreiches Wein-fest. Das Dankeschön gilt allen Bürgerinnen und Bürgern vonGau-Weinheim.

Liebe Weinfestgäste, ich wünsche Ihnen viel Spaß auf dem Wein-fest und einen angenehmen Aufenthalt in unserem Ort, am Fußdes Wißbergs – im Schatten des schiefen Turms.

Ihr Hans-Bernhard KrämerOrtsbürgermeister

Gau-Weinheim39. Weinfest der VG Wörrstadt

vom 1. bis 4. Juni 2018

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Das Logo und der Slogan „mittendrin undvoller Energie“ spiegeln die charakteristi-schen Besonderheiten der VG Wörrstadt

wider und werden künftig ein wichtiges Element unsererAußendarstellung sein.

Wir hoffen, dass sich unsere Bürgerinnen und Bürger und auchunsere Gemeinden mit dem neuen VG-Logo identifizieren kön-nen.

GlaspfandUnser Weinglas wird an den Weinständen für 2,50 Euro ver-kauft und – bitte beachten Sie das – nicht mehr zurückgenom-men.

Sollten wegen eines unerwartet hohen Gläserbedarfs noch Glä-ser des vorigen Weinfestes zum Einsatz kommen, so werdendiese allerdings von den Weinständen zurückgenommen.

Die Sektgläser sind generell Pfandgläser. Den Pfandbetrag von 2,50 Euro erhalten Sie im Austausch gegen das Sektglas wiederzurück.

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ZutatenFür 4 Personen: 4 Hähnchen-brüste, 400 g Rhabarber, 4 ELHonig, 100 ml trockenerWeißwein, je 2 EL grünerPfeffer und Pfeffersud ausdem Glas, 3 EL Grenadinesi-rup, 1 TL Speisestärke, 1 kgweißer Spargel, 2 Zitronen,1/2 Bund Thaibasilikum, 45 gbrauner Zucker, 2 EL Man-delöl, 2 EL Rapsöl

ZubereitungRhabarber schälen, in Stückeschneiden. 2 EL Honig in der Pfanne schmelzen, Rha -barber andünsten, mitWeißwein, Pfeffersud undGrenadine ablöschen, 3 Mi-nuten bei milder Hitzeköcheln lassen. Rhabarberherausnehmen, Sud mitSpeisestärke binden, Pfefferdazugeben, aufkochen, überden Rhabarber geben, aus-kühlen lassen. Spargel mitZitronenscheiben, Basilikum,Zucker und Mandelöl ver-mengen. Je 1 Stück Backpa-pier mit 250 g Spargel bele-gen, verschließen und bei175 Grad im Backofen 15 Mi-nuten garen. Hähnchenbrü-ste mit Marinade aus Rapsöl,2 EL Honig, Zitronensaft und-abrieb vermengen, scharfanbraten und im Backofenbei 175 Grad ca. 12 Minutenzu Ende garen. Hähnchen-fleisch aufschneiden und mit Kompott und Spargel servieren.

Weitere Rezepttipps:www.deutsches-geflügel.de

Fotos: rgz/Deutsches Geflügel.de

Hähnchenbrustmit Spargel und

Rhabarber

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Wir bitten um Beachtung!

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Geänderter Erscheintag!

Das NACHRICHTENBLATT erscheint in der KW 22, am Freitag, 01.06.18

31. MaiFRONLEICHNAM

WolfgangBaisch* 31.07.1939 † 08.04.2018

HERZLICHEN DANK

sagen wir allen, die gemeinsam mit uns Abschied nahmen, sich in stillerTrauer mit uns verbunden fühlten undihre Anteilnahme auf vielfältige Weisezum Ausdruck brachten.

Es ist uns ein Trost zu fühlen, dassWolfgang so wertgeschätzt wurde.

Im Namen aller AngehörigenCorina Meier

Ober-Olm, im Mai 2018

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TOTER SUCHTANGEHÖRIGEN

In Erinnerungan meinen lieben Mann

Alfred Schuh*24.05.1938 † 01.06.2017

Heute wäre dein 80. Geburtstag.

Ich vermisse Dich! Deine Sieglinde

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Für die Glückwünsche, persönlichen Besuche und Geschenke anlässlich unserer

Goldenen Hochzeitmöchten wir uns ganz herzlich bedanken.

Besonderen Dank sagen wir unseren Kindern und Enkeln, Verwandten, Nachbarn, der Ehrengilde Radsportverein

Rheinhessen, der freiwilligen Feuerwehr, der AWO, den Blauen Jungs, den ehemaligen Kunden unserer Bäckerei, den

Jahrgängen ‘41 und ‘46 aus Ober­Olm sowie dem Jahrgang ‘41und den Freunden aus Klein­Winternheim, dem Schornsteinfeger, der Verbandsgemeinde Nieder­Olm, der Ortsgemeinde Ober­Olm,

Landrä�n Dorothea Schäfer, dem Radfahrer­Verein, dem Quarte�­Verein, dem MGV Cäcilia, Bischof Peter Kohlgraf,

der evangelischen und katholischen Kirche, der rhythmischenSportgruppe und dem Mainzer Bäckerfachverein.

Marianne und Günther StährOber­Olm, am 9. Februar 2018

all denen, die mir zu meinem

85. Geburtstagmit telefonischen und persönlichen Glückwünschen,Blumen und Geschenken viel Freude bereitet haben.

Hildegard BambachJugenheim, im Mai 2018

Ein Herzliches Dankeschön

sagen wir allen Gratulanten, die uns zu unserer

Silbernen Hochzeitmit Glückwünschen und Geschenken viel Freude bereitet haben.

Unser besonderer Dank gilt unseren Töchtern mit ihren Partnern, die mit ihrer Unterstützung und

Gestaltung diesen Tag zu etwas Besonderem gemacht haben.

Frank BreivogelChristine Degreif-Breivogel

Stadecken-Elsheim, im Mai 2018

Herzlichen Dank

Wir gratulieren

Wir gratulieren

Jugenheim28. 05. Renate Volk 75 Jahre31. 05. Viciana Ibanez Purificación 70 Jahre

Klein-Winternheim30. 05. Wilhelm Grasmann 80 Jahre01. 06. Willi Wald 75 Jahre

Nieder-Olm26. 05. Joachim Wodetzki 80 Jahre 27. 05. Ingeborg Hölzer 85 Jahre29. 05. Zlata Moser 80 Jahre

Ober-Olm27. 05. Renata Hagen 70 Jahre27. 05. Erhard Schuh 75 Jahre28. 05. Elke Günther 75 Jahre

29. 05. Rita Lehr 70 Jahre30. 05. Ulrich Kohlenberger 80 Jahre01. 06. Maria Best 85 Jahre01. 06. Robert Pierzina 85 Jahre

Stadecken-Elsheim27. 05. Helga Bonn 80 Jahre27. 05. Christa Bremer 75 Jahre

Zornheim01. 06. Karoline Stöckler 90 Jahre

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Herzlichen Glückwunsch

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Wohnbaugebiet „Mainzer Weg/Pfannenstiel - Teil IV und Teil V”

Die Ortsgemeinde Ober-Olm bietet zwei Wohnbaugrundstücke zumVerkauf an. Das Doppelhaushälftengrundstück mit 344 qm liegt im Teil IV, dieweitere Parzelle im Teil V ist ein Einfamilienhausgrundstück. Diese Grundstücke werden jeweils gegen Höchstgebot veräußert.Unterlagen zu diesen Bauplätzen können Sie bei der Verbandsge-meinde Nieder-Olm, Frau Horn, Mail: [email protected],Telefon: 06136/69226, anfordern.Die schriftliche Bewerbung mit Einreichung der verbindlichen Gebotezum Erwerb eines Bauplatzes bitte bis zum 5. Juli 2018, 16.00 Uhr(Eingang) an die Verbandsgemeindeverwaltung, Sachgebiet Liegen-schaften, Frau Horn, Pariser Str. 110, 55268 Nieder-Olm oder per E-Mail an folgende Adresse „[email protected]“ senden.

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