2010-11-09 Vortrag gemeinsame IT-Beschaffung.ppt...
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Vergaberecht ITrechtliche Vorgaben für denrechtliche Vorgaben für den BeschaffungsprozessBesonderheiten bei Nachfragegemeinschaften Vorgehensmodell für gemeinsame BeschaffungenBeschaffungen
SGB II-FACHTAGUNG der con_sens Consulting für Steuerung und soziale Entwicklung GmbHgHamburg, 09.11.2010
Überblick
1. Bedeutung des Vergaberechts
2. rechtliche Vorgaben für den BeschaffungsprozessBeschaffungsprozess
3. Besonderheiten bei Nachfragegemeinschaften
4 Vorgehensmodell für gemeinsame4. Vorgehensmodell für gemeinsame Beschaffungen
Wirtschaftliche Bedeutung
Volumen öffentlicher Aufträge in der EU
1,5 Bio. € p.a., p
(ca. 16 % des BIP in der EU)( )BIP = Bruttoinlandsprodukt
(grenzüberschreitend davon 3%)
Zahl für 2006; Quelle: EU-Parlament, Dok. 2009/2175(INI) v. 05.02.2010 („Rühle-Bericht“), S. 10
Wirtschaftliche Bedeutung
Volumen öffentlicher Aufträge in Deutschland
360 Mrd. € p.a.
(ca. 17 % des BIP in Deutschland)BIP = Bruttoinlandsprodukt
Zahl für 2002; Quelle: BMWi-Gutachten Wiss. Beirat 2007, S. 3
Kosten durch das Vergaberecht
direkt durch das Vergaberecht verursachte Kosten in Deutschland
19 Mrd € p a19 Mrd. € p.a.
Davon öffentliche Hand 8,8 Mrd. EURDavon öffentliche Hand 8,8 Mrd. EURBieter 10,2 Mrd. EUR
A hl d V b f h i D t hl d 2 4 Mi Anzahl der Vergabeverfahren in Deutschland: 2,4 Mio.
Durchschnittliche Kosten pro Vergabeverfahren:ca. 7.900 EUR
Zahlen für 2007; Quelle: Bundesvereinigung der kommunalen Spitzenverbände, Öffentliche Anhörung des Europäischen Parlaments (IMCO) „Public Procurement“ am 27. Januar 2010, Brüssel, Positionen der Bundesvereinigung der kommunalen Spitzenverbände, 12.01.2010, S.2
Weitere Zahlen zum Vergaberecht
Anzahl Vergabestellen in Deutschland: 30.000
A hl V b f h i D t hl d 2 4 Mi Anzahl Vergabeverfahren in Deutschland p.a.: 2,4 Mio.
Quote der bekanntgemachten Verfahren: 7,5 %
Anzahl EU-Auftragsbekanntmachungen 2009: 20.636(das entspricht etwa 1 % aller Vergabeverfahren)
Anzahl der Nachprüfungsanträge p a (2009): 1275 Anzahl der Nachprüfungsanträge p.a. (2009): 1275(das entspricht etwa 6 % aller EU-Vergabeverfahren)
Quote der freihändigen Vergaben an den nationalen Vergabeverfahren (2005) 88,4 %
Zahlen ohne Angabe für 2002; Quelle für alles außer 2009: BMWi-Gutachten Wiss. Beirat 2007, S. 6; Quelle 2009: Eigenrecherche
Überblick
1. Bedeutung des Vergaberechts
2. rechtliche Vorgaben für den BeschaffungsprozessBeschaffungsprozess
3. Besonderheiten bei Nachfragegemeinschaften
4 Vorgehensmodell für gemeinsame4. Vorgehensmodell für gemeinsame Beschaffungen
Rechtsquellen
Wettbewerbsrecht Haushaltsrecht
EU - Richtlinien
GWB HGrG / BHO / LHO(+ Mittelstandsförderungs-
gesetze der Länder)
Vergabeverordnung
Vergabe- und Vertragsordnungen
Vergabeordnungen
VOB
Vergabe- und Vertragsordnung für Bauleistungen
VOL
Vergabe- und Vertragsordnung für LeistungenLeistungen
VOFVOF
Vergabeordnung für freiberufliche Leistungen
Anwendbarkeit EU-Vergaberecht
1. Öffentlicher Auftraggeber
2. Öffentlicher Auftragg
3. Auftragswert über dem jeweiligen g j gSchwellenwert
4. Kein Ausnahmetatbestand------------------------------------
nur bei Aufträgen oberhalb des Schwellenwertes gibt es derzeit gesonderte Nachprüfungsverfahren !
EU-Schwellenwerte
Schwellenwert für Lieferungen undSchwellenwert für Lieferungen und Leistungen Heute (seit dem 01.01.2010): i.d.R. Heute (seit dem 01.01.2010): i.d.R.
193.000,-- € ohne Umsatzsteuer
Auftragsvolumen Bezugsgröße: „Auftrag“ nicht g g „ g
„Projekt“ Ermittlung: Schätzung
Unnötige Auftragsstückelung ist g g gunzulässig !
Verfahrensarten
1. Offenes VerfahrenÖffentliche Ausschreibung
2. Nichtoffenes VerfahrenBeschränkte Ausschreibung
3. VerhandlungsverfahrenFreihändige VergabeFreihändige Vergabe
4. Wettbewerblicher Dialog4. Wettbewerblicher Dialog
Auswahl der Verfahrensarten
Priorität des Offenen Verfahrensbzw.
Priorität der Öffentlichen Ausschreibung
--------------------------------------nur in abschließend geregelten, engen
Ausnahmefällendürfen die anderen Verfahrensarten
gewählt werden
Funktionale Leistungsbeschreibung
Anwendungsbereich: z.B. komplexe Beschaffungsprojekte z.B. Aufträge hinsichtlich Beratungs-,
Planungs-, Konzeptionierungsleistungen
Inhalt:Konkrete Beschreibung in wesentlichenKonkrete Beschreibung in wesentlichen Zügen von dem Leistungsziel des Auftraggebers dem Leistungsziel des Auftraggebers der Funktion der geforderten Leistung
und den daran gestellten Anforderungen
Angebotsbewertung
Ordnungsmäßigkeitsprüfungg g p g
Eignungsprüfungg g p g Fachkunde Leistungsfähigkeit Zuverlässigkeit und Gesetzestreue
Preisangemessenheitsprüfung
Wirtschaftlichkeitsprüfung
Überblick
1. Bedeutung des Vergaberechts
2. rechtliche Vorgaben für den BeschaffungsprozessBeschaffungsprozess
3. Besonderheiten bei Nachfragegemeinschaften
4 Vorgehensmodell für gemeinsame4. Vorgehensmodell für gemeinsame Beschaffungen
Nachfragegemeinschaften
Überblick
1. Kartellrechtliche R h b diRahmenbedingungen
2 Vergaberechtliche2. Vergaberechtliche Rahmenbedingungen
a Eigenverantwortlichkeit dera. Eigenverantwortlichkeit der Vergabestelle
b. Losvergabe
3. Vergaberechtlichen GrundkonstruktionenGrundkonstruktionen
Kartellrechtliche Rahmenbedingungen I
Grundlegend: BGH, Urt.v. 12.11.2002, KZR 11/01(„Ausrüstungsgegenstände für Feuerlöschzüge“)
Gemeinden stehen als Nachfrager untereinander Ge e de s e e a s ac age u e e a deim Wettbewerb
Beschafft ein Hoheitsträger am Markt, unterliegt er in diesem Bereich den gleichener in diesem Bereich den gleichen Beschränkungen wie jedes andere Unternehmen
Die Freistellungsregelung für Mittelstandskartelle(heute § 3 GWB) ist auf Gemeinden und die von(heute § 3 GWB) ist auf Gemeinden und die von ihnen gebildeten Einkaufskartelle anwendbar
Maßgebliches Ziel des Gesetzgebers war es, strukturelle Nachteile zugunsten kleiner undstrukturelle Nachteile zugunsten kleiner und mittlerer Unternehmen gegenüber Großunternehmen auszugleichen. Dieses strukturelle Defizit besteht auch im Verhältnis vonstrukturelle Defizit besteht auch im Verhältnis von kleinen zu großen Gemeinden
Kartellrechtliche Rahmenbedingungen II
§ 3 GWB (Mittelstandskartelle) fordert:1 d W ttb b f d M kt d f d h d1. der Wettbewerb auf dem Markt darf durch das
Mittelstandskartell nicht wesentlich beeinträchtigt werden und
2 das Mittelstandskartell muss dazu dienen die2. das Mittelstandskartell muss dazu dienen, die Wettbewerbsfähigkeit kleiner oder mittlerer Unternehmen zu verbessern.
R l t M kt fü S i l ft “ i t Relevanter Markt für „Sozialwesensoftware“ ist Deutschland
Keine wesentliche Beeinträchtigung jedenfalls bei M k il 10% ( b D l“)Marktanteil unter 10% (nur „grobe Daumenregel“)
Ob eine Gemeinde als kleines oder mittleres Unternehmen gilt, bestimmt ihre relative Stellung zu anderen Gemeinden (These: auf dem Nachfragemarkt „Sozialwesensoftware“ gibt es keine Großunternehmen)
Erforderlich ist Verbesserung der Wettbewerbsfähigkeit, z.B. durch Risikominimierung bei Auftragsbündelung
Eigenverantwortlichkeit der Vergabestelle
war früher ausdrücklich in der VOL/A geregelt und gilt heute unverändert fort
W ht ?Was geht ?Gemeinsame eigenverantwortliche Beschaffung(eine Reihe von Beispielen des OLG Düsseldorf(eine Reihe von Beispielen des OLG Düsseldorf, z.B. Beschl.v. 19.12.2007, VII - Verg 48/07)
Was geht nicht?Was geht nicht?Gemeinsame Vergabe unterschiedlicher Aufträge(VK Berlin, Beschl.v. 03.01.2002, VK - B 1 – 36/01)Beauftragung einer „reinen“ Ausschreibungstochter(VK Münster, Beschl.v. 07.10.2010, VK 6/10)
Losvergabe
§ 97 Abs. 3 GWB wurde 2009 geändert; S 2 lautet:
Leistungen sind in der Menge aufgeteilt (Teillose) und„Leistungen sind in der Menge aufgeteilt (Teillose) und getrennt nach Art oder Fachgebiet (Fachlose) zu vergeben.“
G fGrundsätzlich zwingende Auftragsteilung bei Nachfragebündelung ?So ausdrücklich Kus, NZBau 2009, S. 21, 22So ausdrücklich Kus, NZBau 2009, S. 21, 22
Tendenz in der Rechtsprechung: ÄKeine wesentlichen inhaltliche Änderung aber
verschärfte Dokumentationsanforderungen.(z B VK Sachsen Beschl v 22 07 2010 1 / SVK / 022 – 10)(z.B. VK Sachsen, Beschl.v. 22.07.2010, 1 / SVK / 022 10)
In-House-Beschaffung
Voraussetzungen für eine„In-House“- Beschaffung
(seit „Teckal“- Entscheidung des EuGH)(EuGH, Urt. v. 18.11.1999, C - 107/98)( uG , U 8 999, C 0 /98)
1. Der Auftraggeber ist Träger des A ft hAuftragnehmers
2. Der Auftraggeber übt über den Auftragnehmer eine Kontrolle wie über eine eigene Dienststelle aus
3. Der Auftragnehmer wird im Wesentlichen für den Auftragnehmer tätig
Interstaatliche Zusammenarbeit
Voraussetzungen für eine„Interstaatliche Zusammenarbeit“
(„Stadtreinigung Hamburg“- Entscheidung des EuGH)(EuGH, Urt. v. 09.06.2009, C - 480/06)( uG , U 09 06 009, C 80/06)
1. Erbringung einer allen beteiligten öffentlichen Stellen obliegenden öffentlichen Aufgabe
2. Keine Beteiligung Privater
3 Tätigkeit wird im Wesentlichen für3. Tätigkeit wird im Wesentlichen für die beteiligten öffentlichen Stellen
Öffentliche Aufgabe
Erbringung einer allen beteiligten öffentlichen Stellen obliegenden
öffentlichen Aufgabe
1 IT-Infrastruktur-Aufgabe dürfte1. IT Infrastruktur Aufgabe dürfte öffentliche Aufgabe sein (vgl. § 98 Nr. 2 GWB und Art. 91c GG)
2. Problematisch: Abgrenzung einer „Beschaffung“ im Rahmen der E füll i öff tli h A f bErfüllung einer öffentlichen Aufgabe zu einer „gemeinsamen Erledigung“ der öffentlichen Aufgabeder öffentlichen Aufgabe
Abgrenzung: öffentliche Aufgabe / Beschaffung
Abgrenzung einer „Beschaffung“ im Rahmen der Erfüllung einer
öffentlichen Aufgabe zu einer i E l di “ d„gemeinsamen Erledigung“ der
öffentlichen Aufgabe
Das Vertragsverhältnis darf bei wirtschaftlicher Betrachtung nicht auf i t ltli h L i t beinen entgeltlichen Leistungsbezug
gerichtet sein; Indizien dafür:
1. Langfristigkeit2. Keine Gewinnerzielungsabsicht3 k i H ft / G äh l i t3. keine Haftung / Gewährleistung
Bewertung der Grundkonstruktionen
1. In-House-Konstruktion ist rechtlich gesichert; sollte hier eine Beschaffungsmöglichkeit bestehen, ist i th ft i B t ht i hsie ernsthaft in Betracht zu ziehen
2. Die Regeln zur interstaatlichen Z sammenarbeit sind ne nd nochZusammenarbeit sind neu und noch wenig ausdifferenziertDie Verabredung einer gemeinsamenDie Verabredung einer gemeinsamen IT-Lösung (Beschaffung und Betrieb von Sozialwesensoftware) trifft denvon Sozialwesensoftware) trifft den EuGH-Fall aber sehr gut, so dass diese Möglichkeit hier sehr wohl in Betracht kommt
Überblick
1. Bedeutung des Vergaberechts
2. rechtliche Vorgaben für den BeschaffungsprozessBeschaffungsprozess
3. Besonderheiten bei Nachfragegemeinschaften
4 Vorgehensmodell für4. Vorgehensmodell für gemeinsame Beschaffungen
Vorgehensmodell
1. Eigenen Bedarf klären2. Partner finden3. Klären ob und ggf. dokumentieren,
dass die Rahmenbedingungen für einedass die Rahmenbedingungen für eine interstaatliche Zusammenarbeit vorliegen
4 K i h d l d4. Kooperationsvertrag aushandeln und abschließen
5. Leistungsgegenstand definieren5. Leistungsgegenstand definieren6. Eignungskriterien festlegen7. Wirtschaftlichkeitskriterien festlegen8 B b b di f tl8. Bewerbungsbedingungen festlegen9. Beschaffungsvertrag entwerfen10. Vergabeunterlagen beschließen g g