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10/2007 B 4890 E Bürgschafts- service online Pflicht zur Vorlage von Gewerbezentral- registerauszügen entfällt Verfassungsmäßig- keit der Kürzung der Pendlerpauschale? Tarifabschluss 2007 Die wichtigsten Neuerungen Die neuen Entgelt- Tarifverträge Besitzstandslöhne Neues Faltblatt „Kostenanalyse 2006 / 2007“ Umweltpakt Bayern Teilnahme von Unternehmen Mobilitätsbeihilfen für Auszubildende Wissen rund ums Internet für Handwerksbetriebe Mitteilungen Heftbeilagen: BauAkademie aktuell Tarifsammlung-Nr.: 210 Tarifsammlung-Nr.: 220 Tarifsammlung-Nr.: 230

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10/2007

B 4890 E

Bürgschafts-service online

Pflicht zur Vorlage von Gewerbezentral-registerauszügen entfällt

Verfassungsmäßig-keit der Kürzung derPendlerpauschale?

Tarifabschluss 2007Die wichtigsten Neuerungen

Die neuen Entgelt-Tarifverträge

Besitzstandslöhne

Neues Faltblatt„Kostenanalyse 2006/2007“

Umweltpakt BayernTeilnahme vonUnternehmen

Mobilitätsbeihilfen für Auszubildende

Wissen rund ums Internet fürHandwerksbetriebe

Mitteilungen

Heftbeilagen:

BauAkademie aktuell

Tarifsammlung-Nr.: 210

Tarifsammlung-Nr.: 220

Tarifsammlung-Nr.: 230

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Ausgabe 10/2007

I n h a l t s v e r z e i c h n i sLiebe Leserinnen,

liebe Leser,

S t a n d p u n k t

in einem kleinen Handwerksunternehmen mit weni-ger als 10 Beschäftigten verbringt jeder Mitarbeiter– einschließlich Unternehmer – nach Berechnungendes Instituts für Mittelstandsforschung in Bonn proJahr 70,4 Stunden mit der Erledigung bürokratie-bedingter Tätigkeiten, was zu Kosten in Höhe von3.759,– “ pro Jahr und Mitarbeiter führt. Je größerdas Unternehmen, desto besser lässt sich dieBelastung auf mehrere Schultern verteilen und ent-sprechend geringer wird die Belastung pro Mitar-beiter.

Die Zahlen machen deutlich, dass gerade demHandwerk mit seinen vorwiegend kleinen und mitt-leren Betrieben besonders daran gelegen seinmuss, die Belastungen durch unnötigen Bürokra-tismus abzubauen. Umso erfreulicher ist es daher,dass es uns gelungen ist, die für die Bauunter-nehmen besonders zeitaufwendige Pflicht zur Vor-lage aktueller Gewerbezentralregisterauszüge bei Vergaben Öffentlicher Auftraggeber aufzu-heben (siehe Seite 5 in diesem Heft).

Genau in die falsche Richtung geht hingegen die Neuregelung der Künstlersozialversicherung,über die wir bereits in der Ausgabe 9/2007 unsererMitteilungen (Seite 11) informiert haben. Währendalle anderen Selbständigen für die Kosten ihrersozialen Absicherung selbst aufkommen müssen,tragen selbständige „Künstler“ nur die Hälfte derBeiträge. Die andere Hälfte müssen die Auftrag-geber über die Künstlersozialabgabe zahlen. Leiderzählt unter den Begriff „Künstler“ längst nicht mehr nur die Zielgruppe, die der Gesetzgeberursprünglich im Auge hatte. Der Katalog umfasstmittlerweile über 100 Berufe, so dass auch Bau-unternehmen abgabepflichtig werden können, diez.B. durch einen Designer ihre Firmenbroschüreoder den Internetauftritt gestalten lassen. Für dieUnternehmen führt dies zu unseres Erachtens unge-rechtfertigten Kosten und hohem bürokratischenAufwand. Hier muss dringend nachgebessert werden, indem beispielsweise der Künstlerbegriffeingeschränkt und eine Bagatellgrenze eingeführtwird. Wir werden uns hierfür im Rahmen des an-stehenden dritten Mittelstandsentlastungs-gesetzes stark machen!

Ihr

Andreas Demharter

Aktuelles4_ Bürgschaftsservice online

Recht4_ Aus unserer Arbeit: Kündigung aus wichtigem

Grund nach Verstreichen einer Erklärungsfrist

5_ Pflicht zur Vorlage vonGewerbezentralregisterauszügen entfällt

6_ Hinweise zum Vergabehandbuch

7_ Erhöhung der LKW-Maut ab 01.09.2007

7_ Haftet der Baustoffhändler bei mangelhaften Fliesen für die Kosten des Wiedereinbaus?

Steuern8_ Verfassungsmäßigkeit der Kürzung der

Pendlerpauschale?

8_ IFRS-Standards für KMU

9_ Unternehmenssteuerreform – Anpassung der Körperschaftsteuer undGewerbesteuervorauszahlung

Tarif- und Sozialpolitik9_ Tarifabschluss 2007:

Die wichtigsten Neuerungen

11_ Tarifabschluss 2007: Besitzstandslöhne

12_ Tarifabschluss 2007:Die neuen Entgelt-Tarifverträge

Wirtschaft12_ Einbruch bei Baugenehmigungen in Bayern

12_ PPP-Leitfaden Teil III

13_ Die wirtschaftliche Entwicklung des Baugewerbes in Bayern im Jahr 2007 im Vergleich zum Vorjahr

14_ Neues Faltblatt „Kostenanalyse 2006 /2007“Zuschlagsätze auf Betriebsmittellohn bzw. Baustellenmittellohn

14_ Leasing – Rahmenvereinbarung mit der HVB Leasing GmbH

15_ Konjunkturerwartungen der Baubetriebe rückläufig

Technik15_ Neue Bayerische Bauordnung ab 2008

15_ Umweltpakt Bayern – Teilnahme von Unternehmen

16_ Klimapolitik mit Augenmaß – Positionen der vbw

16_ Änderung der DIN 1045-2 – Beton

16_ Aus unserer Arbeit: Überwachung des Einbaus von Beton Nebenleistung?

16_ DIN Normen-Sammlung

17_ Mängel an Gebäude- und Bauteiloberflächen – Fachbuch

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Ausgabe 10/2007

I m p r e s s u m

Herausgeber: Service- und Verlagsgesellschaft des Bayerischen Baugewerbes m.b.H.Postfach 201316, 80013 München, Telefon 0 89 / 76 79 - 0, Telefax 0 89 / 76 85 62, Postbank München 2498-800Erscheinungsweise: 1 x monatlichVerantwortlich für den Inhalt: RA Andreas DemharterDie Bezugsgebühr ist im Mitgliederpreis enthaltenSatzerstellung: Satzstudio Rößler, AugsburgDruck: Negele Druck GmbH, AugsburgNachdruck auch auszugsweise nur mit Genehmigung des Verlages und unter Quellenangabe gestattet.

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Berufsbildung17_ Förderung zusätzlicher Ausbildungsstellen mit

Mitteln des Europäischen Sozialfonds

18_ Mobilitätsbeihilfen für Auszubildende

18_ Ausbildung Grundlage für Erfolg

19_ Ausbildungsförderung von Absolventen derPraxisklassen bayerischer Hauptschulen

19_ An der Persönlichkeit arbeiten

Fachgrupppen20_ Neues BEB-Arbeitsblatt „Industrieböden aus

Reaktionsharz – Beschichtung und Belag“

20_ Technische BEB-Information 04/2007:Trittschalldämmung im Neubaubereich und in der Altbausanierung unter Berücksichtigung der einschlägigen Rechtssprechung

20_ Technische BEB-Information 05/2007:Estrichnenndicken von Heizestrichen

21_ Wie arbeiten Vergleichsbetriebe im Fliesenlegerhandwerk

21_ DIN EN 13508-2: Zustandserfassung vonEntwässerungssystemen außerhalb von Gebäuden,Teil 2

22_ Lehrgänge für Brunnenbauer

BauAkademie Aktuell22_ Fotografie sichert Beweise – Seminar

23_ Alles für die Praxis

23_ Wissen rund ums Internet für Handwerksbetriebe

Termine24_ Bayerische BauAkademie, Feuchtwangen

27_ Aus- und Fortbildungsstätten der Bauinnungen

28_ Aus- und Fortbildungsstätten sonstiger Organisationen

29_ Süddeutsches Tiefbauforum „Kleinkläranlagen“

30_ Bulgaria Building Week 2008: BayerischeMessebeteiligung vom 11. –15. März 2008 in Sofia

30_ Universität Konstanz bietet Aufbaustudiengang„Grenzüberschreitendes Bauen“

Nachrichten31_ Der Ball rollt wieder im Bayerischen Baupokal

Persönliches31_ Bau-Ing. Theo Dürk, Reichenhall /Schönau

verstorben

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A k t u e l l e s

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Bürgschaftsservice onlineDie VHV hat die Funktionen ihres Internet-Bürgschaftsportals erweitert.Bürgschaften können unter www.buergschaftsportal.vhv.de nunmehr onlineverwaltet werden.

Schon heute werden mehr als 75% derausgestellten Bürgscheine über dasInternet-Bürgschaftsportal beantragt.Darüber hinaus können nunmehr ineinem durch Kennwort geschütztenBereich die Bürgschaften online verwal-tet werden. So können beispielsweisedas Obligo je Versicherungsvertrag, dieHöhe des aktuellen Bürgschaftsrah-mens, die aktuelle Rahmenbelastungsowie umfassende Daten zu den einzel-nen Bürgschaften angezeigt werden.

Aus unserer Arbeit: Kündigung aus wichtigem Grund nach Verstreichen einer Erklärungsfrist?

Unsere Antwort:Das Oberlandesgericht Stuttgart hat mitUrteil vom 23.11.2006 – Az.: 9 W 105/06– in einem entsprechenden Fall demAuftraggeber recht gegeben. Es ist derAnsicht, dass eine Kündigung aus wich-tigem Grund berechtigt ist, weil der Auf-tragnehmer seine Leistungsbereitschaftnicht innerhalb der Erklärungsfrist er-klärt hat. Der Auftraggeber muss denAblauf der von ihm weiterhin gesetztenFristen nicht abwarten. Eine Erklärungs-frist ist zwar weder im BGB noch in derVOB/B geregelt, allerdings hat nach An-sicht des Oberlandesgerichts Stuttgartder Auftraggeber aufgrund des Verhal-tens des Auftragnehmers ein Recht dar-auf, über die Leistungsbereitschaft desAuftragnehmers Klarheit zu erhalten.

Hinweis:Es ist nicht abzusehen, ob sich die Rechtsprechung des Ober-landesgerichts Stuttgart allgemeindurchsetzen wird.

Das Gericht stützt sich zur Be-gründung seiner Entscheidung aufdas Urteil des Bundesgerichtshofs

Frage: Wir sind als Bauunternehmen mit derDurchführung von Bauleistungen beauf-tragt. Mit unserem Auftraggeber habenwir die Geltung der VOB/B vereinbart.Wir haben unseren Auftraggeber aufnach unserer Auffassung vorhandeneAusschreibungsmängel hingewiesenund ihm am 21.07.2007 mitgeteilt, dassdie Projektbearbeitung gestoppt wurdeund weitere Tätigkeiten erst nach Klä-rung des Vorganges erfolgen. Am22.07.2007 fordert unser Auftraggeberuns zur Leistungserbringung auf undsetzt uns hierfür gestaffelte Fristen. DieFristsetzung sieht vor, dass wir spätes-tens am 02.08.2007 mit der Ausführungder Leistung zu beginnen und dieArbeiten bis spätestens 06.08.2007fertigzustellen haben. Überdies verlangtunser Auftraggeber, dass wir bisspätestens 23.07.2007, 12.00 Uhr, vor-ab per Telefax unsere Bereitschaft zurordnungsgemäßen Leistungserbringungverbindlich bestätigen. Nach frucht-losem Ablauf dieser letzten Frist kündigtunser Auftraggeber den Vertrag nocham 23.07.2007. Er ist der Auffassung,dass eine berechtigte Kündigung auswichtigem Grund vorliegt. Hat der Auf-traggeber recht?

vom 21.10.1982 – Az.: VII ZR51/82. Dieses Urteil betrifft einenFall, in dem es im Zuge der Durch-führung der Baumaßnahme zuVerzögerungen gekommen ist.Hier kann es gerechtfertigt sein,dass der Auftraggeber seinemAuftragnehmer eine Nachfrist zurFortführung der Leistungen setztund diese Nachfrist mit einerErklärungsfrist verbindet.

In dem vom OberlandesgerichtStuttgart entschiedenen Fall gehtes aber nicht um Verzögerungenwährend der Bauausführung, son-dern um eine Aufforderung desAuftraggebers zum Beginn derLeistungsausführung. Hier mussentsprechend § 5 Nr. 4 VOB/Beine Nachfrist des Auftraggeberszur Vertragserfüllung abgelaufensein. Eine Nachfrist von etwa einerWoche reicht dabei aus. Ein Ab-warten des Ablaufs dieser Fristkann dem Auftraggeber im Unter-schied zur Fallgestaltung, die der Entscheidung des Bundes-gerichtshofs zugrunde lag, auchzugemutet werden.

Das Beantragen von Bürgschaften wirdkomfortabler. Darüber hinaus könnenSonderformulare des Auftraggeberszusammen mit dem Bürgschaftsauftragonline gesendet werden. Mustertexteund Formulare stehen zum Herunter-laden zur Verfügung.

Auf die bisherigen Schreiben an die Mit-glieder über die Ausbuchung von einzel-nen Bürgschaften verzichtet die VHVzukünftig.

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LBB im InternetUnter „www.lbb-bayern.de“ erhalten Sie Informationen überunseren Verband und rund um das Baugeschehen.

Mitgliedsbetriebe haben zudem die Möglichkeit sich im„Intranet“ (ein durch Passwort geschützter Mitglieder-bereich) weiterführend zu informieren. Schauen Sie dochmal rein!

liche bürokratische Entlastung der Bau-betriebe erreicht.

Hinweis: Es ist nicht auszuschlie-ßen, dass trotz der Neuregelungdes Schwarzarbeitsbekämpfungs-gesetzes öffentliche Auftraggeberihre Verdingungsunterlagen nochnicht überarbeitet haben und nachwie vor die Vorlage von Gewer-bezentralregisterauszügen verlan-gen. Um Probleme zu vermeiden,empfehlen wir, in diesen Fällen dieAuszüge vorzulegen.

Pflicht zur Vorlage von Gewerbe-zentralregisterauszügen entfällt!Am 08.09.2007 ist das „Zweite Gesetz zum Abbau bürokratischer Hemmnisseinsbesondere in der mittelständischen Wirtschaft“ in Kraft getreten. Einer derKernpunkte dieses Gesetzes ist eine Änderung des Schwarzarbeitsbekämp-fungsgesetzes, die dazu führt, dass die Verpflichtung zur Vorlage von Gewer-bezentralregisterauszügen bei Bewerbungen um öffentliche Aufträge entfällt.Der Bewerber muss lediglich eine Eigenerklärung abgeben.

Die Neuregelung stellt klar, dass deröffentliche Auftraggeber trotz Eigener-klärung des Bewerbers jederzeit selbstAuskünfte aus dem Gewerbezentralre-gister einholen kann. Überdies muss erfür den Bewerber, der den Zuschlag er-halten soll, grundsätzlich eine Auskunfteinholen. Nur in kleineren Vergabever-fahren bis zu einer Bagatellgrenze von30.000,– 2 entfällt diese Pflicht und esist dem öffentlichen Auftraggeber frei-gestellt, ob er die Auskunft einholt odernicht.

Zur Umsetzung der Neuregelung habendas Bundesministerium für Verkehr, Bauund Stadtentwicklung (BMVBS) Erlässeund die Oberste Baubehörde im Baye-rischen Staatsministerium des Innernein Rundschreiben veröffentlicht, mitdenen auf Bundes- und Landesebeneeine der Neuregelung entsprechendeVerwaltungspraxis angeordnet wird.Überdies werden die Vorschriften in denVergabehandbüchern des Bundes undim Vergabehandbuch Bayern ange-passt.

Die jetzt getroffene Regelung konntevom LBB und vom Zentralverband desDeutschen Baugewerbes (ZDB) in ge-meinsamer Lobbyarbeit durchgesetztwerden. Es wird hierdurch eine erheb-

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der Bieter wegen Unzuverlässigkeit vonder Vergabestelle bis auf weiteres vonVergabeverfahren ausgeschlossen wirdund im Wiederholungsfall mit einembayernweiten Ausschluss zu rechnenhat.

• Abfrage von Produkten

Das Vergabeverfahren verlangt grund-sätzlich eine produktneutrale Beschrei-bung in allen Leistungspositionen. Ver-weise auf bestimmte Verfahren oderProdukte sind nur ausnahmsweise (un-ter den Voraussetzungen von § 9 Nr. 10VOB/A) zulässig.

In diesen Fällen wird in der Praxis oftneben der Angabe eines sog. Leitfabri-kats mit dem Zusatz „oder gleichwertig“auch abgefragt, welches Fabrikat undwelchen Typ der Bieter anbietet. Derar-tige Abfragen sollen künftig nicht mehrerfolgen, um Angebotsausschlüssewegen fehlender oder unklarer Angabenzu vermeiden. Das vom preisgünstigs-ten Bieter vorgesehene Fabrikat soll imZuge der Aufklärung des Angebots-inhalts (§ 24 VOB/A) abgefragt werden.Die dann genannten Produkte müssendem Leitfabrikat gleichwertig sein bzw.mindestens der neutralen Positions-beschreibung entsprechen.

• Keine Nachunternehmer-benennung bei Unterschwellenvergaben

Für Unterschwellenvergaben (voraussicht-liche Bausumme unter 5.278.000 2)stellt die Oberste Baubehörde klar, dass

mit den Formblättern EFB-NU nur dieNachunternehmerleistungen abgefragtwerden sollen. Die Namen der Nach-unternehmer sollen nur in begründetenAusnahmefällen verlangt werden.

• Form der „Nachunternehmer-Verpflichtungserklärung“ bei Oberschwellenvergaben

Bei Oberschwellenvergaben haben dieBieter sog. „Nachunternehmer-Ver-pflichtungserklärungen“ vorzulegen. In-soweit weist die Oberste Baubehördeerneut darauf hin, dass derzeit auchKopien der Nachunternehmer-Verpflich-tungserklärungen akzeptiert werden(vgl. zu diesem Thema zuletzt unsereMitteilungen 07/2007, Seite 6). Damitkönnen Nachunternehmer-Verpflich-tungserklärungen auch in Telefax-Formeingereicht werden; sicherer bleibt aberdie Einreichung schriftlicher Original-Erklärungen!

Das Schreiben der Obersten Baubehör-de vom 28.06.2007 mit den Hinweisenzum VHB Bayern kann unter www.lbb-bayern.de (Intranet, Baurecht, Bau-und Vergaberecht) abgerufen werden.

Hinweis: Die Forderung des EFB-Preis 2 mit „allen“ Positionennur von dem Bieter, der für denZuschlag vorgesehen ist, diegrundsätzlich entbehrliche Benen-nung von Nachunternehmern beiUnterschwellenvergaben und dieMöglichkeit zur Vorlage von Nach-unternehmer-Verpflichtungserklä-rungen bei Oberschwellenver-gaben auch in Kopie führen zu einer Entlastung der Betriebe.Die Vereinfachungen wurden aufnachhaltiges Drängen des LBBhin erreicht.

Hinweise zum VergabehandbuchMit Schreiben vom 28.06.2007 hat die Oberste Baubehörde im BayerischenStaatsministerium des Innern Hinweise zum „Handbuch für die Vergabe undDurchführung von Bauleistungen durch Behörden des Freistaates Bayern“(VHB Bayern) gegeben.

Die Hinweise betreffen insbesonderefolgende Punkte:

• Ausschreibung von angehängtenStundenlohnarbeiten

Die Ausschreibung von Stundenlohn-arbeiten ist im Bereich Straßenbau nichtvorgesehen, im Bereich Hochbau nur imunbedingt erforderlichen Umfang undnur für Arbeiten geringen Umfangs, dieüberwiegend Lohnkosten verursachen.Es sind grundsätzlich nur maximal 3 Tätigkeitsgruppen anzugeben:

– Vorarbeiter / Meister / Obermonteur– Facharbeiter / Maschinist / Monteur– Helfer

Die ausgeschriebene Stundenzahl gehtstets in die Wertung ein.

• Preisermittlungsgrundlagen (EFB-Preis)

Wie bereits berichtet (LBB-Mitteilungen02/2007, Seite 6) haben die Vergabe-stellen ab einer voraussichtlichen Auf-tragssumme von 50.000 2 die Form-blätter EFB-Preis 1 a oder 1 b (je nachKalkulationsmethode des Bieters) sowiedas EFB-Preis 2 mit ausgewählten,wichtigen Positionen zu fordern. Wirddie Auftragssumme voraussichtlich100.000 2 überschreiten, sind die EFB-Preis 1 a oder 1 b sowie das EFB-Preis2 mit „allen“ Positionen zu verlangen.

Die Oberste Baubehörde weist in die-sem Zusammenhang darauf hin, dassdie EFB-Preis von der Vergabestellegrundsätzlich nur von den Bietern derengeren Wahl und in der Regel nur aufVerlangen zu fordern sind. Das EFB-Preis 2 mit „allen“ Positionen soll grund-sätzlich nur von dem Bieter gefordertwerden, der für den Zuschlag vorge-sehen ist.

Für den Fall, dass der zur Vorlage „aufVerlangen“ aufgeforderte Bieter dieFormblätter nicht vorlegt, ist sein Ange-bot auszuschließen. Besteht der Ver-dacht, dass der Bieter durch die Nicht-vorlage bewusst den Ausschluss seinesAngebots bewirken will, sollen die Ver-gabestellen die Oberste Baubehördeeinschalten. Diese wird dann prüfen, ob

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Ausgabe 10/2007 7

Ab dem 01.10.2008 beläuft sich dieAnhebung des durchschnittlichen Maut-satzes nur auf 0,65 Cent/km, da dieFörderung von Euro-V-Fahrzeugen zu

diesem Zeitpunkt ausläuft und somiteine Gegenfinanzierung nicht mehr er-forderlich ist.

Die Bundesregierung beabsichtigt aber,die Förderung von Euro-VI-Fahrzeu-gen mit entsprechender Anhebung der Mautsätze zur Gegenfinanzierungwieder in das Förderprogramm aufzu-nehmen, sobald diese Schadstoffklassedefiniert ist.

Erhöhung der LKW-Maut ab 01.09.2007Mit dem Gesetz zur „Änderung kraftfahrzeugsteuerrechtlicher und autobahn-mautrechtlicher Vorschriften“ wurde der durchschnittliche Mautsatz zum01.09.2007 erhöht. Mit dem Gesetz wurde ferner die Kraftfahrzeugsteuer für inDeutschland zugelassene LKW auf das EG-rechtlich zulässige Mindestniveaugesenkt.

Der durchschnittliche Mautsatz wurdeum 1,1 Cent/km auf 13,5 Cent/km progefahrenem Kilometer erhöht.

Es gelten nunmehr folgende Mautsätze:

Mautpflichtige Fahrzeuge oder Fahr-zeugkombinationen mit bis zu dreiAchsen:

0,10 Euro in der Kategorie A0,12 Euro in der Kategorie B 0,145 Euro in der Kategorie C

Mautpflichtige Fahrzeuge mit Fahrzeug-kombinationen mit 4 oder mehr Achsen:

0,11 Euro in der Kategorie A0,13 Euro in der Kategorie B0,155 Euro in der Kategorie C

Abs. 2 BGB durch das OLG Karlsruhe(IBR 2004, S. 621) angeschlossen undeinen Baustoffhändler verurteilt, beimVerkauf optisch mangelhafter Fliesen imRahmen der Nacherfüllung nicht nur dieKosten für den Ausbau der Fliesen zutragen und die Fliesen neu zu liefern,sondern auch den Aufwand für die Ver-legung der neuen Fliesen zu tragen. DerKäufer soll durch die Nacherfüllung indie Lage versetzt werden, mit der Sacheso zu verfahren, als wäre diese mangel-frei gewesen. Damit ist der Zustandgeschuldet, in dem sich die Kaufsachebefände, wenn diese mangelfrei gewe-sen wäre. Zu diesen Aufwendungenzählen nach Auffassung dieses Gerichtsauch die Aus- und Einbaukosten für dieFliesen. Die vom Käufer geltend ge-machten Ansprüche sind auch nichtunverhältnismäßig.

Demgegenüber vertritt das OLG Köln(IBR 2006, S. 140) die gegenteilige Auf-

fassung und sieht eine Verpflichtungdes Baustoffhändlers, auch die Kostendes Wiedereinbaus zu tragen, nur dannals gegeben an, wenn den Baustoff-händler ein Verschulden trifft und des-halb ein Schadensersatzanspruch ge-geben ist.

Haftet der Baustoffhändler bei mangelhaften Fliesen fürdie Kosten des Wiedereinbaus? Im Rahmen der Nacherfüllung muss der Baustoffhändler, der mangelhafteFliesen verkauft, nicht nur die Kosten für den Ausbau der verlegten mangel-haften Fliesen, sondern u. U. auch die Kosten für die Neuverlegung tragen.

Die Frage:Ein Fliesengroßhändler verkaufte Flie-sen und Verlegematerial. Der Käufer ließdiese Fliesen von einem Fliesenleger inseinem Anwesen verlegen. In der Folgemachte der Käufer beim Händler opti-sche Mängel geltend, da deren Ober-flächenstruktur von derjenigen derAusstellungsfliesen im Laden des Bau-stoffhändlers abweichen. Er verlangtevom Händler nicht nur die Kosten fürden Ausbau der Fliesen, sondern auchdie Kostentragung für den Wiederein-bau neuer mangelfreier Fliesen, wobeidie Wiedereinbaukosten ein Mehrfachesdes Kaufpreises betrugen. Zu Recht?

Unsere Antwort:Zu dieser Frage gibt es noch keinegefestigte Rechtsprechung. In eineraktuellen Entscheidung hat sich dasLandgericht Deggendorf (Urteil vom 3. April 2007 – 3 O 370/06) der für denKäufer günstigen Auslegung des § 439

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S t e u e r n

8 Ausgabe 10/2007

HandlungsempfehlungFür Eintragungen von Freibeträgen aufder Lohnsteuerkarte hat das Bundes-finanzministerium ein unbürokratischesund schnelles, gleichwohl dem gelten-den Recht entsprechendes, Verfahrengefunden.

Steuerpflichtigen, die wegen der Eintra-gung eines Freibetrags auf der Lohn-steuerkarte beim Finanzamt vorspre-chen, wird ermöglicht, ihren Einspruchund ihren Antrag auf Aussetzung derVollziehung zu Protokoll zu erklären. An-schließend wird sogleich im Wege der„Aussetzung der Vollziehung“ der be-gehrte Freibetrag für die ersten 20 Ent-fernungskilometer eingetragen. Damitkann der Bürger diesen bis Ende desJahres geltend machen, obwohl dasGesetz diesen Anspruch nicht vorsieht.

Bis das Bundesverfassungsgericht eineendgültige Entscheidung in dieserSache getroffen haben wird, werdenESt-Bescheide ab 2007 wegen der Fra-ge der Abschaffung der Entfernungs-pauschale von Amts Wegen für vorläufigerklärt. Der Steuerfall bleibt dann bis zueiner Entscheidung in Karlsruhe inso-weit „offen“.

Verfassungsmäßigkeit der Kürzung der Pendlerpauschale?Im Mitteilungsblatt 03/2007, Seite 8 und 9 hatten wir über die Neuregelung derEntfernungspauschale informiert. Nun hat der Bundesfinanzhof in einer imSeptember 2007 veröffentlichten Entscheidung erstmals Zweifel an derVerfassungsmäßigkeit der Neuregelung der Entfernungspauschale ab 2007geäußert.

Nach der ab 2007 geltenden Fassungdes § 9 Abs. 2 EStG sind Aufwendun-gen eines Arbeitnehmers für die Wegezwischen Wohnung und Arbeitsstättegrundsätzlich keine Werbungskostenmehr und werden erst ab dem 21. Ent-fernungskilometer wie „Werbungs-kosten“ behandelt. Die Verfassungsmä-ßigkeit der Neuregelung ist umstrittenund hat zu einander widersprechendenEntscheidungen der Finanzgerichte ge-führt. Zwei Gerichte haben die Frage,ob § 9 Abs. 2 EStG verfassungsmäßigist, dem Bundesverfassungsgerichtvorgelegt. In einem Verfahren hat dasNiedersächsische Finanzgericht die Ein-tragung eines Lohnsteuer-Freibetrags,der die anfallenden Fahrtkosten ohnedie Kürzung um 20 Kilometer erfasst,auf der Lohnsteuerkarte angeordnet. Die dagegen vom Finanzamt eingelegte

Beschwerde hat der Bundesfinanzhofzurückgewiesen. Er bestätigte die Wür-digung des Finanzgerichts, dass ernst-liche Zweifel an der Rechtmäßigkeit des angefochtenen Verwaltungsakts(Ablehnung der Eintragung eines Lohn-steuer-Freibetrags) bestehen, weil beisummarischer Prüfung die Verfassungs-mäßigkeit des zugrunde liegenden § 9Abs. 2 EStG ernstlich zweifelhaft sei.Diese Zweifel ergäben sich bereits dar-aus, dass im Schrifttum beachtlicheBedenken geäußert worden seien,widersprüchliche Finanzgerichts-Ent-scheidungen vorlägen und die Streit-frage höchstrichterlich noch nicht ent-schieden sei.

Das Bundesverfassungsgericht (BVG)wird nun darüber zu entscheiden ha-ben.

auf KMU-IFRS würden Personen-gesellschaften einen Großteil ihresunternehmerisch genutzten Eigen-kapitals „verlieren“.

• KMU-IFRS sind mit handelsrecht-lichen Standards inkompatibel und fürsteuerliche Zwecke nicht nutzbar.

• Selbst bei einer Optionslösung wäremittelfristig eine Verpflichtung zurAnwendung von IFRS für KMU zu be-fürchten.

Die ZDH Stellungnahme kann bei

der Hauptgeschäftsstelle, Frau Kaksa unter der

Fax-Nr. 089/7679-154 oder E-Mail: [email protected],

angefordert werden.

IFRS-Standards für KMUIm Mitteilungsblatt 05/2007, Seite 19 und 20, berichteten wir zuletzt über diedeutsche Fassung der IFRS (Internationale Rechnungslegungsstandards) fürkleine und mittlere Unternehmen (KMU).

In einer Arbeitsgruppe des Zentralver-bandes des Deutschen Handwerks(ZDH), der auch der Zentralverband desDeutschen Baugewerbes (ZDB) ange-hört, wurde auf Basis der Einschätzun-gen aus den Mitgliedsorganisationeneine Stellungnahme erarbeitet, die demInternational Accounting StandardsBoard (IASB) zugeleitet wird.

In der Stellungnahme spricht sich derZDH ausdrücklich gegen die Einführunginternational ausgerichteter spezifischerRechnungslegungsvorschriften für klei-ne und mittlere Unternehmen in der EUaus. Dafür sind insbesondere folgendeGründe maßgeblich:

• Kleine und mittlere Handwerksunter-nehmen und die Adressaten ihrer Ab-

schlüsse haben keinen Bedarf an spe-zifischen KMU-IFRS.

• Das Rating bei der Kreditvergabe istauf Grundlage der geltenden (euro-päischen und) deutschen Rechnungs-legungsvorschriften umfassend funk-tionsfähig. Die Kreditinstitute forderngegenüber mittelständischen Unter-nehmen auch keinerlei auf den IFRS-Standards beruhende Rechnungs-legungen ein und werden dies nachwiederholter Bekundung auch weiter-hin nicht tun.

• Die vorgeschlagenen KMU-IFRS sindkeine tatsächliche Anwendungs-erleichterung.

• Bei Umstellung der Rechnungslegung

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S t e u e r n

Ausgabe 10/2007 9

Zweck hat das BMF einen Vorauszah-lungsvordruck erstellt, den der Steuer-pflichtige ausfüllen oder zu dessenAbgabe er durch das Finanzamt aufge-fordert werden kann. Auf diese Weisesoll sichergestellt werden, dass bei derAnpassung der Vorauszahlungen so-wohl die gewinnerhöhenden als auchdie Gegenfinanzierungsmaßnahmen be-

rücksichtigt werden und die Fest-setzung der Vorauszahlung zutreffenderfolgt.

Der Vorauszahlungsvordruck kann bei

der Hauptgeschäftsstelle, Frau Kaksa unter der

Fax-Nr. 089/7679-154 oder E-Mail: [email protected],

angefordert werden.

Unternehmenssteuerreform – Anpassung derKörperschaftsteuer und GewerbesteuervorauszahlungDas Bundesministerium der Finanzen (BMF) hat einen Vordruck zur Erklärungder im Rahmen der Unternehmenssteuerreform beschlossenen Gegen-finanzierungsmaßnahmen veröffentlicht.

Die im Rahmen der Unternehmens-steuerreform 2008 beschlossenen Tarif-senkungen bei der Körperschaftsteuervon 25 % auf 15 % sowie die Senkungder Gewerbesteuermesszahl von 5 %auf 3,5 % dürfen nur dann berücksich-tigt werden, wenn der Steuerpflichtigeauch die Sachverhalte erklärt, die dieGegenfinanzierung betreffen. Zu diesem

T a r i f - u n d S o z i a l p o l i t i k

vom 1. Juni 2007 bis zur 31. März 20080,4% und für die Zeit vom 1. April 2008bis zum 31. März 2009 0,5 % desMonatslohns bzw. -gehalts.

Aufgrund einer Öffnungsklausel kön-nen durch Betriebsvereinbarung oder – wenn kein Betriebsrat besteht –durch einzelvertragliche Vereinbarungabweichende Regelungen hinsichtlichder Höhe und der Zahlungsweise (z. B. Auszahlungszeitpunkt) getroffenwerden.

3. MindestlöhneDie Mindestlöhne der Lohngruppe 1und 2 wurden aufgrund des Mindest-lohn-Tarifvertrages vom 29. Juli 2005am 1. September 2007 erhöht.

Der Tarifabschluss sieht darüber hinauseine Erhöhung der Mindestlöhne in denalten Bundesländern am 1. September

Tarifabschluss 2007: Die wichtigsten NeuerungenIn den LBB-Mitteilungen 09/2007 hatten wir über den Tarifabschluss vom 20. August 2007 berichtet. Nachstehend sinddie sich daraus ergebenden wichtigsten Neuregelungen für die betriebliche Praxis abgedruckt.

1. Löhne und GehälterDie Löhne und Gehälter – mit Ausnah-me der Löhne der Lohngruppen 1 und 2(Mindestlöhne) – werden in drei Stufenwie folgt erhöht:

Erhöhungen der Löhne und Gehälter1. Juni 2007 3,1 %1. April 2008 1,5 %1. September 2008 1,6 %

Laufzeit der Lohn- und Gehaltstarif-verträge: 1. April 2007 bis 31. März2009 (24 Monate)

2. FestbeträgeDie gewerblichen Arbeitnehmer – mitAusnahme der Arbeitnehmer in denLohngruppen 1 und 2 (Mindestlöhne) –und die Angestellten erhalten ab dem 1. Juni 2007 monatliche Festbeträge,soweit für den jeweiligen Monat laufen-des Arbeitsentgelt gezahlt wird.

Die Höhe der Festbeträge, die zur Ver-einfachung der Lohn- und Gehalts-abrechnungen kaufmännisch gerundetworden sind, entspricht für die Zeit

MindestlöhneMindestlohn 1 Mindestlohn 2

West Ost West Ost1. September 2007 10,40 2 9,00 2 12,50 2 9,80 21. September 2008 10,70 2 12,85 2Verhandlungsaufnahme

bis 31.3.2008Verhandlungsaufnahme

bis 31.3.2008

2008 vor. Daraus ergibt sich folgendeEntwicklung der Mindestlöhne:

4. AusbildungsvergütungenIn den alten Bundesländern werden die Ausbildungsvergütungen ab 1. Juni2007 um 3,1 % und ab 1. September2008 um 1,6 % erhöht (2 Stufen). DieAuszubildenden haben keinen An-spruch auf Festbeträge.

In den neuen Bundesländern soll auf-grund eines „Ausbildungspaktes“ dieZahl der Lehrlinge in dem Zeitraum 1. September 2007 bis 1. September2008 um 300 erhöht werden. Wird die-ses Ziel erreicht, bleiben die Ausbil-dungsvergütungen bis zum 31. März2009 unverändert.

Wird dieses Ziel nicht erreicht, wer-den die Ausbildungsvergütungen zum 1. September 2008 um 1,6 % erhöht.

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10 Ausgabe 10/2007

Aktuelle Höhe der AusbildungsvergütungenWest Ost

1. Juni 2007 bis 30. August 2008 1. April 2007 bis 30. August 2008

Gewerbliche Auszubildende1. Lehrjahr 571,– 2 490,– 22. Lehrjahr 887,– 2 684,– 23. Lehrjahr 1.120,– 2 864,– 2Kfm. und technische Auszubildende1. Lehrjahr 566,– 2 484,– 22. Lehrjahr 789,– 2 609,– 23. Lehrjahr 1.030,– 2 796,– 2

5. Ausbildungsvergütung beiVerlängerung der Ausbildungszeit

Die bisherige Regelung in §3 TV Berufs-bildung, wonach sich die Ausbildungs-vergütung bei Nichtbestehen der sog.Kenntnisprüfung um 10 % erhöhte,wird ersatzlos gestrichen.

Bei Verlängerung der vertraglich verein-barten Ausbildungszeit ist daher dieAusbildungsvergütung des letzten Aus-bildungsjahres weiterzuzahlen.

6. Öffnungsklausel für Firmentarif-verträge (alte Bundesländer)

In den Lohntarifvertrag für die alten Bun-desländer wurde eine Öffnungsklauseleingefügt, wonach für die Laufzeit diesesTarifvertrages durch Firmentarifvertrag(und firmenbezogenen Verbandstarifver-trag) von den tarifvertraglich geregeltenLöhnen um bis zu 8% abweichende Löh-ne vereinbart werden können, wobei derjeweils geltende Mindestlohn nicht unter-schritten werden darf.

Der Abschluss solcher Firmentarif-verträge bedarf der Zustimmung derGewerkschaft. Ein entsprechender Ver-handlungsanspruch derjenigen Betrie-be, die von der Öffnungsklausel Ge-brauch machen wollen, ergibt sich aus § 9 Abs. 3 TV Lohn/West i.V.m. einerProtokollnotiz zu dieser tariflichenRegelung. Die Protokollnotiz ist neben-stehend abgedruckt.

7. Beschäftigungssicherungsklausel(neue Bundesländer)

Mit Wirkung vom 1. Januar 2008 wirddie sogenannte Beschäftigungssiche-rungsklausel (§ 6 TV Lohn/Ost) ein-geschränkt. Von diesem Zeitpunkt ankönnen die Tariflöhne und -gehälter

durch betriebliche Vereinbarung nichtmehr um bis zu 10 %, sondern nur noch um bis zu 8% unterschritten wer-den.

8. Zusatzversorgung im BaugewerbeDer zusätzliche Finanzierungsbedarf fürdie Finanzierung der Rentenbeihilfen istauf 1,2 Prozentpunkte festgelegt wor-den. Der ZVK-Beitrag wird daher ab 1. Januar 2008 um 0,6 Prozentpunkteund ab 1. Januar 2009 um weitere 0,6 Prozentpunkte angehoben. Dem-entsprechend wird der ZVK-Beitrag fürdie Angestellten ab 1. Januar 2008 um14,00 2 und ab 1. Januar 2009 um wei-tere 14,00 2 angehoben.

Hinweis zur Erstattung der Ausbildungsvergütungen durch die ULAK:In den Fällen, in denen im ersten Ausbildungsjahr die Ausbildungsvergütung für dieMonate Juni und Juli 2007 erstattungsfähig ist, kann nachträglich auch die erhöhteAusbildungsvergütung erstattet werden. Die ULAK hat die davon betroffenen Aus-bildungsbetriebe angeschrieben und um Vorlage entsprechender Auszahlungs-erklärungen für diese Monate gebeten.

ZVK-Beiträgegewerbl. Arbeitnehmer Angestellte

1.1.08 2,6% 53,– 21.1.09 3,2% 67,– 2

Protokollnotiz vom 20. August 2007 zu

§ 9 Abs. 3 TV Lohn/WestDie Tarifvertragsparteien des TVLohn/West vereinbaren zu § 9 Abs. 3TV Lohn/West vom 20. August 2007Folgendes:1. Erklärt ein tarifgebundener Arbeit-geber oder die IG BAU, dass er bzw.sie einen Firmentarifvertrag abschlie-ßen möchten, der gemäß § 9 Abs. 3Unterabs. 2 und 3 TV Lohn/West vonden Bestimmungen des TV Lohn/West abweichen soll, hat die erklä-rende Partei gegen die andere Parteiden Anspruch, darüber in Verhand-lungen einzutreten.2. Erklärt eine Partei, dass die Ver-handlungen gemäß Ziffer 1 geschei-tert sind, so haben beide Parteiendas Recht, den Gegenstand der Ver-handlungen den jeweiligen regiona-len Organisationen der zentralenTarifvertragsparteien und der IG BAUvorzulegen. Diese haben zu ver-suchen, den Konflikt einer Lösungzuzuführen.3. Weder die Aufnahme von Verhand-lungen über den Abschluss einesFirmentarifvertrages gemäß § 9 Abs.3 TV Lohn/West noch das Scheiterndieser Verhandlungen berühren diebestehende Friedenspflicht nachdem TV Lohn/West. Eine Schlichtungnach dem Schlichtungsabkommenfür das Baugewerbe in der Bundes-republik Deutschland vom 12. März1979 in der Fassung vom 26. März1993 findet nicht statt.4. Die Tarifvertragsparteien gehendavon aus, dass die „Vereinbarungzum Abschluss der Tarifaus-einandersetzung im niedersäch-sischen und schleswig-holstei-nischen Baugewerbe“ vom 12. Juli2007 zwischen den bauge-werblichen Verbänden in Nieder-sachsen und Schleswig-Holstein undder IG BAU in Kraft tritt, wobei Ziff. Igegenstandslos ist.5. Die westdeutschen Mitgliedsver-bände des Zentralverbandes desDeutschen Baugewerbes und desHauptverbandes der DeutschenBauindustrie können mit der IG BAUentsprechend der Verfahrensrege-lung in Ziff. II der zwischen den bau-gewerblichen Verbänden in Nieder-sachsen und Schleswig-Holstein undder IG BAU getroffenen Vereinbarungfirmenbezogene Verbandstarifver-träge abschließen.

9. Zusätzliches UrlaubsgeldZum Zeitpunkt der ersten Anhebungdes ZVK-Beitrages (1. Januar 2008)wird das zusätzliche Urlaubsgeld dergewerblichen Lehrlinge und der ge-werblichen Arbeitnehmer auf 25 % ver-ringert. Das zusätzliche Urlaubsgeld der Ange-stellten wird ab 1. Januar 2008 auf24,00 3 und das zusätzliche Urlaubs-geld der kaufmännischen und techni-schen Lehrlinge auf 16,00 3 verringert.

Hinweis:Das neu vereinbarte zusätzliche Ur-laubsgeld gilt für den nach dem 31. De-zember 2007 enstandenen Urlaub, abernicht für den aus dem Jahr 2007 über-tragenen Resturlaub.

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Ausgabe 10/2007 11

Eingruppierung von Bachelor undMaster (Eingangsgruppen)

Bachelor A VFachhochschule, Technische Hochschule und Universität

Master A VIFachhochschule

Master A VIITechnische Hochschule undUniversität

Die abgeschlossene Ausbildung alsBachelor an Fachhochschulen, Techni-schen Hochschulen und Universitätenwird in die Gehaltsgruppe A V, dieabgeschlossene Ausbildung als Masteran der Fachhochschule wird in die Ge-haltsgruppe A VI, der Masterabschlussan Technischen Hochschulen und Uni-versitäten wird in die Gehaltsgruppe AVII eingefügt werden. Bei diesen Ge-

haltsgruppen handelt es sich um diejeweiligen Eingangsgruppen.

c) ArbeitnehmerbezogenesMeldeverfahren

Das in § 6 des Tarifvertrages über dasSozialkassenverfahren geregelte arbeit-nehmerbezogene Meldeverfahren wirdzur Verbesserung der Mindestlohnkon-trolle durch die SOKA-BAU erweitertwerden. Arbeitnehmerbezogen werdenzukünftig für jeden Kalendermonat nichtnur der beitragspflichtige Bruttolohn,sondern auch die diesem zugrunde lie-genden lohnzahlungspflichtigen Stun-den zu melden sein. Durch die gleich-zeitige Meldung des beitragspflichtigenBruttolohnes und derjenigen Stunden,für welche dieser Bruttolohn gezahltwurde, wird der SOKA-BAU die Kontrol-le der Mindestlöhne ohne die bisherigenNachfragen bei den Betrieben ermög-licht werden.

10. Weitere Regelungena) Kilometergeld bei An- und Abreise

zu AuslösungsbaustellenAus § 7 Nr. 4.3 BRTV ergibt sich ein An-spruch auf Fahrtkostenabgeltung durchZahlung eines Kilometergeldes für dieAn- und Abreise zu Auslösungsbaustel-len sowie für den Wechsel zwischenmehreren Auslösungsbaustellen. DasKilometergeld wird zukünftig 0,15 2 jegefahrenen Kilometer für die Fahrtenzwischen Wohnung und Arbeitsstelle(Hin- und Rückfahrt zur Auslösungs-baustelle) und 0,30 2 je gefahrenenKilometer für die Fahrten zwischen denArbeitsstellen betragen.

b) Eingruppierung des Bachelor und Master

In die Gehaltsgruppen für die Angestell-ten des Baugewerbes wird erstmals dieAusbildung als Bachelor und als Masteraufgenommen werden.

Besitzstandslöhne

1.4.2007 – 31.5.2007 1.6.2007 – 31.3.2008

TL BZ GTL TL BZ GTL

Frühere Berufsgruppe VI 11,77 @ 0,69 @ 12,46 @ 12,13 @ 0,72 @ 12,85 @

Frühere Berufsgruppe VII 1 11,36 @ 0,67 @ 12,03 @ 11,71 @ 0,69 @ 12,40 @

Frühere Berufsgruppe VII 1a 10,34 @ 0,61 @ 10,95 @ 10,66 @ 0,63 @ 11,29 @

Frühere Berufsgruppe VIII 10,22 @ 0,60 @ 10,82 @ 10,54 @ 0,62 @ 11,16 @

Frühere Berufsgruppe MVI 11,77 @ 0,69 @ 12,46 @ 12,13 @ 0,72 @ 12,85 @

1.4.2008 – 31.8.2008 1.9.2008 – 31.3.2009

TL BZ GTL TL BZ GTL

Frühere Berufsgruppe VI 12,31 @ 0,73 @ 13,04 @ 12,51 @ 0,73 @ 13,24 @

Frühere Berufsgruppe VII 1 11,89 @ 0,70 @ 12,59 @ 12,08 @ 0,71 @ 12,79 @

Frühere Berufsgruppe VII 1a 10,82 @ 0,63 @ 11,45 @ 10,99 @ 0,65 @ 11,64 @

Frühere Berufsgruppe VIII 10,70 @ 0,63 @ 11,33 @ 10,87 @ 0,64 @ 11,51 @

Frühere Berufsgruppe MVI 12,31 @ 0,73 @ 13,04 @ 12,51 @ 0,73 @ 13,24 @

§3 Abs. 1 des Tarifvertrages zur Einfüh-rung neuer Lohnstrukturen eine Besitz-standsklausel vor. Danach behalten die-se Arbeitnehmer ihren bereits vor dem1. September 2002 geltenden (höheren)Gesamttarifstundenlohn. Zudem wurdevereinbart, dass dieser „Besitzstands-lohn“ auch an zukünftigen tariflichenLohnerhöhungen teilnimmt.

Aufgrund der zum 1. Juni 2007 verein-barten Tariflohnerhöhung um 3,1 % so-wie der weiteren vereinbarten Lohner-höhungen um 1,5 % zum 1. April 2008bzw. um 1,6% zum 1. September 2008sind somit auch die „Besitzstands-löhne“ anzupassen. Die sich hieraus für die alten Bundesländer ergebendenGesamttarifstundenlöhne können dernachstehenden Tabelle entnommenwerden. Anspruch auf diese „Besitz-standslöhne“ haben nur diejenigenArbeitnehmer, die bereits vor dem 1. September 2002 in einer der genann-ten Berufsgruppen eingruppiert warenund deren Arbeitsverhältnis im Betriebseitdem ununterbrochen besteht.

Bei der Tabelle, die zwischen den Tarif-vertragsparteien abgestimmt ist, han-delt es sich nicht um einen Tarifver-trag, sondern lediglich um eine Arbeits-hilfe.

Tarifabschluss 2007: BesitzstandslöhneNachfolgend geben wir Ihnen die ab 1. Juni 2007 sowie die ab 1. April und 1. September 2008 geltenden Löhne bekannt, die sich aus der Besitzstands-regelung des Tarifvertrages zur Einführung neuer Lohnstrukturen für diegewerblichen Arbeitnehmer des Baugewerbes ergeben (siehe dazu Nr. 111 derLoseblatt-Tarifsammlung).

In der Tarifrunde im Jahre 2002 ist esdurch die Zusammenfassung mehrererBerufsgruppen in die neue Lohngruppe1 (Mindestlohn) dazu gekommen, dassArbeitnehmer aufgrund der neuen

Lohnstruktur einen geringeren Lohnan-spruch hatten als zuvor. Für Arbeitneh-mer, die bereits vor dem 1. September2002 in einer dieser Berufsgruppen im Betrieb beschäftigt waren, sieht

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T a r i f - u n d S o z i a l p o l i t i k

12 Ausgabe 10/2007

Tarifabschluss 2007: Die neuen Entgelt-TarifverträgeDiesen LBB-Mitteilungen liegen die neuen Tarifverträge für unsere Loseblatt-Tarifsammlung als Verlegerbeilage bei. ImEinzelnen handelt es sich um Folgende:

• Tarifvertrag zur Regelung der Löhneund Ausbildungsvergütungen im Bau-gewerbe im Gebiet der Bundesrepu-blik Deutschland mit Ausnahme derfünf neuen Ländern und des LandesBerlin vom 20. August 2007(Nr. 210 unserer Tarifsammlung)

• Tarifvertrag zur Regelung der Gehälterund Ausbildungsvergütungen für dieAngestellten des Baugewerbes in

Bayern vom 20. August 2007(Nr. 220 unserer Tarifsammlung)

• Tarifvereinbarung über die Gehaltsre-gelung für die Poliere des Baugewer-bes in Bayern vom 20. August 2007(Nr. 230 unserer Tarifsammlung)

Wir bitten Sie, die alten Tarifverträgeaus der Tarifsammlung herauszu-nehmen und die neuen Tarifverträge

als 56. Ergänzungslieferung, StandOktober, einzusortieren.

Die übrigen neuen Tarifverträge aufGrund des Tarifabschlusses 2007 (Rah-mentarifverträge, TV Berufsbildung undTV Sozialkassenverfahren) werden dennächsten LBB-Mitteilungen beiliegen.Sie können vorab in unserem Internet-Auftritt (Mitgliederbereich) herunterge-laden werden.

W i r t s c h a f t

PPP-LeitfadenTeil IIIIn den Jahren 2005 und 2006 wur-den die ersten beiden Teile des bayerischen Bau Public Private Partnership (PPP)-Leitfadens – einGemeinschaftsprojekt von Freistaat,Verbänden und kommunalen Spit-zenverbänden – der Öffentlichkeitvorgestellt. Wir berichteten im Mit-teilungsblatt 10/2005, Seite 14 undMitteilungsblatt 05/2006, Seite 13.

Teil I des Leitfadens („Grundlagen“)erläutert insbesondere Chancen undRisiken von PPP, dokumentiert bereitsrealisierte Projekte mit PPP-Elementenin Bayern, gibt Hinweise zur Projekt-eignung und enthält den bayerischenProjekteignungstest. Teil II des Leit-fadens („Rechtliche Rahmenbedingun-gen und Finanzierung“) stellt die aktu-ellen rechtlichen Rahmenbedingungenfür PPP-Projekte in Bayern dar underläutert das Thema Finanzierung.

Mit dem Teil III des Leitfadens („Vergabe+ Vertragsgestaltung“) soll vor allemden Kommunen in Bayern eine Hilfestel-lung zur Ausschreibung von PPP-Pro-jekten gegeben werden

Der Leitfaden Teil III kann bei der Hauptgeschäftsstelle,

Frau Kaksa unter der Fax-Nr. 089/7679-154 oder

E-Mail: [email protected], angefordert werden.

24.844 Wohnungen. Einen besondersdeutlichen Einbruch gab es bei Ein- undZweifamilienhäusern.

Einbruch bei Baugenehmigungen in BayernDer Wegfall der Eigenheimzulage drückt die Zahl der Baugenehmigungen in Bayern. Gegenüber dem Vorjahr sind im Zeitraum Januar bis Juli 2007 die Wohnungsbaugenehmigungen um ca. 35 % zurückgegangen, wie dasStatistische Landesamt mitteilte.

Wurden 2006 von Januar bis Juli noch38.484 Wohnungen genehmigt, sind esim gleichen Zeitraum 2007 nur noch

Wohnungsbau drastisch eingebrochenErrichtung von Wohnungen in Bayern (Januar bis Juli 2007), Veränderung zum Vorjahr in %

2006 2007 Rückgang in %Januar 5.575 2.520 – 3.055 – 54,80Februar 6.035 2.958 – 3.077 – 50,99März 6.516 3.259 – 3.257 – 49,98April 4.900 3.120 – 1.780 – 36,33Mai 4.675 3.763 – 912 – 19,51Juni 3.985 3.433 – 552 – 13,85Juli 4.792 3.784 – 1.008 – 21,04Summe 38.484 24.844 – 13.641 – 35,45

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W i r t s c h a f t

Ausgabe 10/2007 13

Jeweils Januar bis Juli 2006 2007 %Anzahl der Beschäftigten(im Monatsdurchschnitt)

Tätige, Personen im Bauhauptgewerbe 121437 125353 3,2

Löhne und Gehälter in 1000 22

Bruttolöhne und -gehälter 1749742 1829586 4,6

Umsatz ohne USt. in 1000 22

Wohnungsbau 2 720430 2668305 –1,9

Gewerblicher und industrieller Bau 2514822 2812395 11,8

davon: Hochbau 1839308 2075098 12,8Tiefbau 675514 737297 9,1

Öffentlicher und Verkehrsbau 1843562 1994700 8,2

davon: Hochbaufür Organisationen ohne Erwerbszweck 70020 85973 22,8für Gebietskörperschaft. und Sozialvers. 397203 444225 11,8

davon: TiefbauStraßenbau 693107 789057 13,8für Gebietskörperschaft. und Sozialvers. 683232 675445 –1,1

Baugewerblicher Umsatz 7078813 7475400 5,6

Geleistete Arbeitsstunden in 1000

Wohnungsbau 35475 35443 –0,1

Gewerblicher und industrieller Bau 22770 24064 5,7

davon: Hochbau 14548 15815 8,7Tiefbau 8222 8249 0,3

Öffentlicher und Verkehrsbau 19225 21297 10,8

davon: Hochbaufür Organisationen ohne Erwerbszweck 927 1372 48,0für Gebietskörperschaft. und Sozialvers. 3599 4050 12,5

davon: TiefbauStraßenbau 6869 7701 12,1für Gebietskörperschaft und Sozialvers. 7830 8174 4,4

insgesamt 77471 80804 4,3

Die wirtschaftliche Entwicklung des Baugewerbesin Bayern im Jahr 2007 im Vergleich zum VorjahrBeschäftigte, Löhne, Gehälter, geleistete Arbeitsstunden und Umsätze in Bayern

Quelle: Bayerisches Landsamt für Statistik und Datenverarbeitung, München 2007

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14 Ausgabe 10/2007

Basis für die Zuschlagssätze ist derBetriebsmittellohn. Wie der Mittellohnberechnet wird, haben wir im Mit-teilungsblatt 04/2005, Seite 15 und 16dargestellt.

Der Betriebsvergleich „Kostenanalyse2006/2007“ ist so aufgebaut, dass alleumzulegenden Kosten grundsätzlich aufden produktiven Lohn bezogen werden.

Die ausgewiesenen Mittelwerte der

Zuschlagsätze auf Lohn sind also zurKostendeckung erforderlich, wenn aufdie anderen direkten Kostenarten (alsoMaterial-, Geräte- und Fremdleistungs-kosten) keine Zuschläge gerechnet wer-den.

Interessierte Betriebe können das Faltblatt

zum Stückpreis von 4,50 3bei der Hauptgeschäftsstelle,

Frau Kaksa unter der Fax-Nr. 089/7679-154 oder

E-Mail: [email protected],bestellen.

Neues Faltblatt „Kostenanalyse 2006/2007“ Zuschlagsätze auf Betriebsmittellohn bzw. BaustellenmittellohnDie Gesamtergebnisse des im Sommer 2007 durchgeführten Betriebsver-gleiches „Kostenanalyse 2006/2007“ wurden – wie in den Vorjahren – wieder ineinem Faltblatt zusammengefasst und – mit wichtigen Hinweisen versehen –übersichtlich dargestellt.

Die Zuschlagsätze auf der ersten Seitedes Faltblattes sind die Mittelwerte derZuschlagsätze von etwa 80 Bauunter-nehmen auf den Betriebsmittellohn.

Die wichtigsten Zuschlagsätze aus demKostenbereich 2006/2007 betragen:

Lohngebundene Kosten 78,50%Lohnnebenkosten 9,80%Weitere Gemeinkosten 126,90%Gesamtzuschlagsatz 215,20%

b) Maschinenleasing

Niederlassung MünchenHerr Anton KellermannRosenkavalierplatz 481925 MünchenTelefon 089/928802-54Telefax 089/[email protected]

Niederlassung NürnbergHerr Robert FriedmannLina-Ammon-Straße 19b90471 NürnbergTelefon 0911/20503-11Telefax 0911/[email protected]

3. Es wird ein auf Sie zugeschnittenesLeasingangebot erarbeitet und Ihnenzugestellt.

4. Sie schließen den Leasingvertragüber das von Ihnen gewählte Objektmit der HVB Leasing GmbH ab.

5. Die HVB Leasing GmbH tritt in IhreBestellung ein.

6. Wenn der Lieferant Ihnen das Objektübergeben hat, bestätigen Sie der

HVB Leasing GmbH die einwandfreieÜbernahme des Objekts.

7. Die HVB Leasing GmbH zahlt dieRechnung an den Lieferanten.

8. Der Vertrag läuft zum vereinbartenZeitpunkt an und Sie zahlen die ersteRate an die HVB Leasing GmbH.

Bitte beachten Sie:Da nur die Mitglieder

des LBB diese Einkaufsvorteile nutzen

können, muss die Mitgliedschaft vom LBB

schriftlich bestätigt werden.

Das Antragsformular finden Sie unter

www.lbb-bayern.de, Rubrik „Rahmenverträge“.

Senden Sie das ausgefüllte Formular

bitte an den LBB zwecks Bestätigung der Mitgliedschaft.

Weitere Informationen finden Sie unter:

www.hvbleasing-zdb.de

Leasing – Rahmenvereinbarung mit der HVB Leasing GmbHDer Zentralverband des Deutschen Baugewerbes (ZDB) hat mit der HVB Lea-sing GmbH eine Kooperationsvereinbarung zum Abschluss von PKW- undMaschinenleasingverträgen zu Sonderkonditionen geschlossen.

Gegenstand der Kooperation ist derAbschluss von Leasingverträgen zuSonderkonditionen für die in den Mit-gliedsverbänden des ZDB organisiertenBauunternehmen. Alle unsere Mitgliederkönnen damit von den Einkaufsvorteilenprofitieren.

Wie sieht der Ablauf eines Leasing-geschäfts vom Angebot bis zur Zah-lung der ersten Rate aus?

1. Sie haben ein Objekt ausgesucht undeinen passenden Lieferanten gefun-den.

2. Sie stellen Ihre Leasinganfrage aneine der folgenden Adressen:

a) Car Concept

HVB Leasing GmbH –Niederlassung MünchenHerr Stefan BetzRosenkavalierplatz 481925 MünchenTelefon 089/928802-79Telefax 089/[email protected]

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T e c h n i k

Ausgabe 10/2007 15

Konjunkturerwar-tungen der Bau-betriebe rückläufigDass die Bautätigkeit durch schlech-tes Wetter im Winter beeinträchtigtwird, ist eine Binsenweisheit.

Erste Vorboten von Herbst und Winterzeigen sich aber bereits im Hochsom-mer, wenn die Auslastung hoch ist, aberdie Erwartungen der Betriebe für dienächsten sechs Monate beginnen, sicheinzutrüben. Das ist jetzt der Fall. Ak-tuell wurde die Geschäftslage schlech-ter beurteilt als in Vorjahresmonaten.

Neue Bayerische Bauordnung ab 2008Die Bayerische Bauordnung (BayBO) ist im Bayerischen Gesetz- und Verord-nungsblatt Nr. 18 / 2007 veröffentlicht worden. Sie steht im Internet zumDownload zur Verfügung unter www.bauen.bayen.de. Die neue Bauordnunggilt ab 01. Januar 2008. Derzeit werden die Verordnungen überarbeitet, die ihreRechtsgrundlage in der Bayerischen Bauordnung haben, z. B. die Zusatz-qualifikationsverordnung, die Garagenverordnung, die Feuerungsanlagen-verordnung.

• die zur umweltgerechten Mobilität bei-tragen oder

• die Teile oder den gesamten Betrieb„klimaneutral“ stellen

können in den Umweltpakt Bayern auf-genommen werden bzw. das besondereSiegel „klimafreundliches Unterneh-men“ tragen.

Umweltpakt Bayern – Teilnahme von UnternehmenNicht nur die Öffentlichkeit achtet zunehmend auf den Beitrag der Un-ternehmen in den Bereichen Energie und Klimaschutz. Das Landesamt fürUmwelt geht davon aus, dass Unternehmen durch verbesserte Energie-effizienz durchschnittlich 15 bis 20 % ihrer Energiekosten einsparen können.

Unternehmen können durch verschie-dene, kostensparende Maßnahmenzum Klimaschutz beitragen. Bei derDurchführung von Maßnahmen

• die erhebliche Mengen an Energie ein-sparen,

• die verstärkt nachwachsende Roh-stoffe einsetzen,

Bezugsquelle:StMUGVGeschäftsstelle Umweltpakt BayernPostfach 81014081901 MünchenTelefon 089 /9214-00

Anregungen zum Nachahmen sind ineiner aktuellen Publikation des Baye-rischen Landesamtes für Umwelt mitdem Titel „Gute Beispiele aus der be-trieblichen Praxis“ zusammengefasst.

Eine Erläuterung der für die Bauwirt-schaft wichtigen Neuregelungen derBayBO und der zugehörigen Verordnun-

gen folgt in einem der nächsten Mittei-lungsblätter.

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16 Ausgabe 10/2007

Änderung der DIN1045-2 – BetonMit Ausgabe Juli 2007 erschien die Änderung A 2 zur DIN 1045-2„Beton – Festlegung, Eigenschaften,Herstellung und Konformität; An-wendungsregeln zu DIN EN 206-1“.

Eine wesentliche Änderung besteht dar-in, dass der Beton neben den bisherfestgelegten Expositionsklassen zusätz-lich einer Feuchtigkeitsklasse nach derAlkali-Richtlinie 2007 des DAfStb zuzu-ordnen ist.

Die Abschnitte über den k-Wert-Ansatz(aus Abschnitt 5.2.5: Verwendung vonZusatzstoffen) und Abschnitt 5.2.6: Ver-wendung von Zusatzmitteln wurdeüberarbeitet bzw. ergänzt. Ein Abschnittüber die Verwendung von Fasern wurdeneu aufgenommen.

Die Vereinigung der bayerischen Wirt-schaft hat ein detailliertes Positions-papier zur Klimapolitik erstellt, in dem zwölf Kernforderungen erhobenwerden.

Dieses Positionspapier steht zumDownload bereit unter: www.vbw-bay-ern.de (Fenster auf der rechten Seite „Auf einen Blick“ – Positions-papier Klimapolitik).

Klimapolitik mit Augenmaß –Positionen der vbwDie Vereinigung der bayerischen Wirtschaft (vbw) sieht die Notwendigkeit,dem drohenden Klimawandel mit politischem und wirtschaftlichem Handelnentgegenzuwirken. Sie fordert eine Klimapolitik mit Augenmaß und klare poli-tische Rahmenbedingungen.

Kernpunkte:

• Richtig akzentuierte Klimapolitik eröff-net neue Marktchancen

• Ein effektiver Klimaschutz kann nurdurch globale Zusammenarbeit er-reicht werden

• Forschung und Innovation sind dieSchlüssel zur Problemlösung

sich auch in den Anhängen A bis C derDIN 1045-3 „Bauausführung“.

Der Anhang A bestimmt den Umfangund die Häufigkeit der Prüfungen desBetons bei den verschiedenen Über-wachungsklassen.

Der Anhang B regelt die Überwachungdes Einbaus von Beton der Über-wachungsklasse 2 und 3 durch dasBauunternehmen.

Der Anhang C regelt die Überwachungdes Einbaus von Beton der Überwa-chungsklasse 2 und 3 durch eine dafüranerkannte Überwachungsstelle.

Diese Regelungen der DIN 1045-3 er-klären die Unterscheidung der DIN ATV18331 zwischen dem Nachweis derKonformität des Betons und der Fremd-überwachung des Einbaus des Betonsdeutlich. Nur wenn der Bauherr dieFremdüberwachung des Betoneinbauesanordnet, sind die Kosten dafür von ihmzu tragen.

Aus unserer Arbeit: Überwachung des Einbaus von Beton Nebenleistung?Die Zuordnung der Fremdüberwachung des Betoneinbaues im Abschnitt 4.1.3der ATV DIN 18331 Nebenleistungen führt vereinzelt zu Unklarheiten. DieseRegelung ist daher im Wortlaut wiederholt und erläutert.

ATV DIN 18331 Abschnitt 4.1.3(Nebenleistungen)

„Leistungen zum Nachweis der Güteder Stoffe und Bauteile sowie der Über-wachung und der Konformität desBetons nach den Bestimmungen derDIN 1045, ausgenommen Leistungender Überwachung des Einbaus von Be-ton der Überwachungsklassen 2 und 3durch anerkannte Prüfstellen.“

Nach dem Abschnitt 4.1.3 sind alle Lei-stungen zum Nachweis der Konfor-mität des Betons nach den Bestim-mungen der DIN 1045 Nebenleistung.

Keine Nebenleistung ist die Überwa-chung des Einbaus von Beton derÜberwachungsklasse 2 und 3 durch an-erkannte Prüfstellen.

Die ATV DIN 18331 unterscheidet somitzwischen dem Nachweis der Stoffgüte(Betonkonformität) und der Fremdüber-wachung des Einbaus von Beton aufder Baustelle. Diese Trennung spiegelt

DIN Normen-SammlungKoch/Reuter/RustlerTechnische Baubestimmungen 54. Aktualisierung; 222 Seiten; DIN A 5; Stand: Juli 2007, Preis für Ergänzungslieferung: 60,80 Euro(Gesamtwerk: ca. 4.300 Seiten in 3 Ordnern; ISBN 3-8073-0338-3).

Die 54. Aktualisierung enthält

• DIN 276-1; Kosten im Bauwesen –Hochbau (Ausgabe November 2006)

• DIN 1055-6; Einwirkungen auf Trag-werke – Einwirkungen auf Silos undFlüssigkeitsbehälter (Ausgabe März2000)

• DIN 1055-9; Einwirkungen auf Trag-werke – außergewöhnliche Einwirkun-gen (Ausgabe August 2003)

• DIN 18202; Toleranzen im Hochbau(Ausgabe Oktober 2005)

Bezugsquelle:VerlagsgruppeHüthig-Jehle-Rehm GmbH Emmy-Noether-Straße 280992 München Telefon 089 /54852-06Telefax 089 /54852-230

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T e c h n i k

B e r u f s b i l d u n g

Ausgabe 10/2007 17

Qualitäten und Grenzwerte vorgeschrie-ben sind und wie sich besondere Qua-litäten vereinbaren lassen. PraktischeHinweise zur eindeutigen Leistungsbe-schreibung erleichtern die Ausschrei-bung und Vergabe.Der Katalog im Teil B stellt die unter-schiedlichen Oberflächen und Baustoffein den Mittelpunkt und zeigt typischeMängel und Schäden anhand von zahl-reichen Beispielen. Wertvolle Hinweisezur Planung, Ausführung und Bauüber-wachung helfen Architekten, Bauleiternund Ausführenden, diese in der Praxiszu vermeiden.

Mängel an Gebäude- und Bauteiloberflächen – FachbuchAn die Oberflächen der Gebäudehülle im Innen- und Außenbereich werden immer höhere Anforderungen gestellt. Opti-sche Mängel, merkantiler Minderwert und hinnehmbare Abweichungen sind die Schlagworte bei der Abnahme. DieAnsprüche der Bauherren, die Vorgaben der Normen und Regelwerke und das technisch Machbare stehen sich dabeihäufig entgegen.

Das Buch „Mängel an Gebäude- undBauteiloberflächen“ zeigt, wie sich diehäufigsten Mängel an Gebäude- undBauteiloberflächen vermeiden und hoheAusführungsqualitäten erreichen lassen.Das Buch fasst die geltenden Anforde-rungen und Toleranzwerte zusammenund erläutert die Bewertung optischerMängel. Checklisten helfen bei der rich-tigen Planung, Ausschreibung, Bau-überwachung und Abnahme.

Teil A erklärt die technischen und recht-lichen Grundlagen. Der Autor Prof. Dr.-Ing. Manfred Puche zeigt, welche

Bezugsquelle:Verlagsgesellschaft Rudolf MüllerGmbH & Co. KGStolberger Straße 8450933 KölnTelefon 0221 /5497-120Telefax 0221 /[email protected](2007. 17 x 24 cm, 256 Seiten mit 177 farbigen Abbildungen und 30 Tabellen, 59,– Euro, ISBN 978-3-481-02306-5)

Förderung zusätzlicher Ausbildungsstellen mit Mitteln des Europäischen SozialfondsKlein- und Mittelbetriebe können für zusätzliche Ausbildungsverhältnisse mit Altbewerbern oder mit Jugendlichen ohne qualifizierenden Hauptschul-abschluss einen einmaligen Zuschuss in Höhe von 2.000 Euro erhalten(Bekanntmachung des Bayerischen Staatsministeriums für Arbeit, Sozial-ordnung, Familien und Frauen vom 23.08.2007).

Altbewerber ist ein Jugendlicher, deraus der allgemeinbildenden Schule im

liegt vor, wenn die Zahl der Azubi überdem 3-jährlichen Durchschnitt liegt(Rundung: bis 0,49 abrunden).

Einbezogene zusätzlicheAusbildungsverträgeDer zusätzliche Ausbildungsvertragdarf nicht vor dem 01. Juli 2007 abge-schlossen worden sein. Spätester Aus-bildungsbeginn ist der 02.01.2008. DerWohnsitz des Jugendlichen muss am01.07.2007 in Bayern liegen. Er darf am01.07.2007 das 25. Lebensjahr nochnicht vollendet haben.

Antragsfrist:3 Monate nach Beginn der Ausbildung

Antragstelle:Zentrum Bayern Familie und SozialesHegelstraße 295447 BayreuthTelefon 0921/605-3388

Jahre 2006 oder früher entlassen wur-de. Ein zusätzlicher Ausbildungsplatz

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B e r u f s b i l d u n g

18 Ausgabe 10/2007

Mobilitätsbeihilfen für AuszubildendeDie bayerische Staatsregierung hat auch dieses Jahr die Gewährung vonMobilitätsbeihilfen an Auszubildende auf bestimmte Regionen eingeschränkt.Zuschussanträge sind vom Auszubildenden innerhalb von 3 Monaten nachBeginn der Ausbildung an das Zentrum Bayern Familie und Soziales Hegel-straße 2, 95447 Bayreuth, Telefon 09 21/ 605 - 33 88 zu richten.

GebietsbeschränkungGefördert werden Lehrlinge aus allenArbeitsagenturbezirken mit Ausnahmeder AA-Bezirke Landshut, München,Weilheim und Würzburg.

FördervoraussetzungenDie Mobilitätsbeihilfe können Auszu-bildende erhalten, die zwischen dem 01. Juli 2007 und dem 29. Februar 2008einen Ausbildungsvertrag abschließen,der eine auswärtige Unterbringungerforderlich macht, weil ein täglichesPendeln zwischen Wohnort und Ausbil-

dungsbetrieb nicht möglich oder zumut-bar ist. Als zumutbar gilt dabei eine täg-liche Gesamtwegezeit von 2,5 Stunden.

Weitere Voraussetzungen sind:• Wohnsitz oder ständiger Aufenthalt

des Jugendlichen am 01.07.2007 in einer der erfassten bayerischen Ar-beitsagenturen.

• Das 25. Lebensjahr darf am01.07.2007 noch nicht vollendet sein.

Höhe der MobilitätsbeihilfeDer Zuschuss wird als Festbetrag in

Höhe von 150 2 für jeden Kalendermo-nat gewährt, in dem die Fördervoraus-setzungen an mindestens 15 Kalender-tagen vorgelegen haben. Ansonstenwird der Zuschuss halbiert.

Rechtsgrundlage für AntragMobilitätshilferichtlinie 2007: Bekannt-machung des Bayerischen Staatsmini-steriums für Arbeit und Sozialordnung,Familien und Frauen vom 14.08.2007.

Antragsfrist: 3 Monate nach Beginnder Ausbildung.

Antragstelle:Zentrum Bayern Familie und SozialesHegelstraße 295447 BayreuthTelefon 0921/605-3388

AusbildungGrundlage für Erfolg Für eine erfolgreiche Teilhabe in dermodernen deutschen Gesellschaftist eine solide Ausbildung die besteGrundlage.

Das zeigt einmal mehr eine Sonderaus-wertung des Instituts für Arbeitsmarkt-und Berufsforschung, die auf demMikrozensus 2005 basiert.

Fazit: Für die Position am Arbeitsmarktist die Qualifikation nach wie vor ent-scheidender als Geschlecht, Alter oderLandesteil, in dem man lebt. FehlendeAusbildung und hohe Arbeitslosigkeitgehen Hand in Hand.

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B e r u f s b i l d u n g

Ausgabe 10/2007 19

1559

Weiterbildung in Unternehmen

Stand 2005Quelle: Stat. Bundesamt

Von je 100 Arbeitnehmern in diesenAltersgruppen haben an betrieblichenLehrveranstaltungen teilgenommen

© Globus

Die häufigsten Themen der Weiterbildung:

Persönlichkeitsentwicklung,Qualitätsmanagement

EDV

Technik und Produktion

Verkaufstraining undMarketing

Finanzwesen,Office-Management

Sprachkurse

Umweltschutz,Arbeitsplatzsicherheit

unter25 Jahre

25 bis54 Jahre

55 Jahreund älter

343434

414141

272727

16,4 %16,4 %16,4 %

14,214,214,2

13,613,613,6

10,810,810,8

8,48,48,4

8,48,48,4

6,36,36,3

Ausbildungsförderung von Absolventen der Praxisklassen bayerischer Hauptschulen Ausbildungsbetriebe, die mit Absolventen einer Praxisklasse einer baye-rischen Hauptschule unmittelbar nach dem Ende der Schule ein Ausbil-dungsverhältnis eingehen, können bei Vorliegen der Voraussetzungen einenZuschuss in Höhe von 2.500 Euro erhalten.

Voraussetzungen u.a. • Vertragsabschluss nach dem

31.05.2007• Frühest möglicher Ausbildungsbe-

ginn: 01.07.2007• Spätest möglicher Beginn der Ausbil-

dung: 02.01.2008• Ausbildung in einem anerkannten

• Wohnsitz des Jugendlichen am01.07.2007 und zu Beginn der Aus-bildung in Bayern.

Antragstelle:Zentrum Bayern Familie und SozialesHegelstraße 295447 BayreuthTelefon 0921/605-3388

Ausbildungsberuf nach dem Berufs-bildungsgesetz oder der Handwerks-ordnung

• Ausbildungseignung muss ggfs. mitUnterstützung durch ausbildungs-begleitende Hilfe vorhanden sein. DieEignungsfeststellung erfolgt durch dieBerufsberatung der Arbeitsagenturen.

Märkte und Produktionsprozesse verän-dern sich rasch, die Globalisierung

An der Persönlichkeit arbeiten schreitet voran – unter diesen Bedin-gungen wird die berufliche Weiter-

bildung der Beschäftigten in den Unter-nehmen immer wichtiger. Über zweiDrittel der Unternehmen haben im Jahr2005 Weiterbildungen für ihre Mitarbei-ter angeboten, an denen fast 40 Prozentder Beschäftigten teilgenommen haben.Die höchste Teilnahmequote mit 41 Pro-zent weisen Beschäftigte im Alter von25 bis 54 Jahren auf. Bei Personen un-ter 25 Jahren liegt die Teilnahmequotemit 34 Prozent unter dem Durchschnitt.Nur ältere Beschäftigte ab 55 Jahrennehmen mit 27 Prozent noch selteneran den betrieblichen Lehrveranstaltun-gen teil. Das thematische Angebot derBildungsmaßnahmen ist weit gefächert.Die meiste Zeit wird auf den BereichPersönlichkeitsentwicklung und Qua-litätsmanagement verwandt.

Es folgen die klassischen Gebiete EDV,Technik und Produktion. Umweltschutzund Arbeitsplatzsicherheit sind mit rundsechs Prozent am seltensten Inhalt derbetrieblichen Weiterbildung.

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F a c h g r u p p e n

20 Ausgabe 10/2007

Technische BEB-Information 04/2007:Trittschalldämmung im Neubau-bereich und in der Altbausanierungunter Berücksichtigung dereinschlägigen Rechtssprechung Der Bundesverband Estrich und Belag e.V. (BEB) hat eine Technische Infor-mation (04/2007) herausgegeben, in der er sich mit den Anforderungen an dieTrittschalldämmung nach DIN 4109 sowie den Beiblättern zu dieser Norm undder einschlägigen Rechtssprechung zur erforderlichen Trittschalldämmungbei Neubauten und der Altbausanierung auseinandersetzt.

Die Technische Information enthältaußerdem Hinweise zur rechnerischenErmittlung der Trittschalldämmung undAusführungen zum Schallschutz mitSonderkonstruktionen.

Die Technische Information 04/2007 desBEB „Trittschalldämmung im Neubau-bereich und in der Altbausanierungunter Berücksichtigung der einschlägi-

Ansprechpartner:Frau Sina LossagkTelefon 089 /7679-131Telefax 089 /[email protected]

Technische BEB-Information 05/2007: Estrichnenndicken von Heizestrichen Die Technische BEB-Information Nr. 05/2007 beschäftigt sich mit der Frage,wie die Nenndicke von Heizestrichen zu bestimmen ist, wenn die Heizrohrenicht unmittelbar auf der Dämmschicht aufliegen.

Die Technische Information des BEB05/2007 „Estrichnenndicke von Heiz-estrichen“ kann kostenlos bei uns an-gefordert werden.

Ansprechpartner:Frau Sina LossagkTelefon 089 /7679-131Telefax 089 /[email protected]

gen Rechtssprechung“ kann bei unsangefordert werden.

Neues BEB-Arbeitsblatt – „Industrieböden aus Reaktionsharz – Beschichtung und Belag“ Der Bundesverband Estrich und Belag e.V. (BEB) hat im Rahmen seiner Serievon Arbeitsblättern zum Thema „Industrieböden aus Reaktionsharz“ aktuellein Arbeitsblatt mit dem Titel „Industrieböden aus Reaktionsharz – Beschich-tung/Belag“ veröffentlicht.

Das Arbeitsblatt erläutert den Geltungs-bereich und die Begriffe. Im Folgendenwerden Stoffe wie Epoxidharz, reaktiveMethacrylatharze und Polyurethanharze

E s t r i c h u n d B e l a g

Das Arbeitsblatt sowie die weiterenArbeitsblätter zum Thema „Industrie-böden aus Reaktionsharz“ könnenbezogen werden beim BEB zum Preis von je 2 5,50 zzgl. MwSt., Porto undVersand per Fax unter der Faxnummer 0 22 41 / 397 39-69 oder per Email:[email protected].

erläutert. Ausführungen zum Unter-grund, der Verarbeitung und zur War-tung und Pflege runden die Publikationab.

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F a c h g r u p p e n

Ausgabe 10/2007 21

F l i e s e n l e g e r

DIN EN 13508-2: Zustandserfassung vonEntwässerungssystemen außerhalb von Gebäuden, Teil 2 Die im Oktober 2006 erschienen NormDIN EN 13508-2 „Erfassung des Zu-stands von Entwässerungssystemenaußerhalb von Gebäuden Teil 2,“ behan-delt die Zustandserfassung von Ent-wässerungssystemen (Kanäle undKanalnetze bei Inspektionen). Ergän-zend hierzu sind im Merkblatt DWA-M149-2 weitere Festlegungen dokumen-tiert, die eine einheitliche Anwendungs-praxis dieser Norm zum Ziel haben. Die zwei verbindlichen Regelungen be-schreiben die Inspektionscodes sowiedas Dokumentieren von Sanierungs-maßnahmen mit Blick auf die Halterun-gen, Leitungen, Schächte und Inspek-tionsöffnungen.

S t r a ß e n - u n d T i e f b a u

Bezug:Sonderausgabe DIN EN 13508-2 Zustandserfassung von Ent-wässerungssystemen außerhalb von Gebäuden, Teil 2

Herausgeber: DIN /DWABeuth Verlag GmbH: Berlin, Wien, Zürich1. Auflage 2007, 150 Seiten, DIN A4, Broschiert, 2 198,– ISBN 978-3-410-16638-2

Wie arbeiten Vergleichsbetriebe imFliesenlegerhandwerk

Die Landes-Gewerbeförderungs-stelle Nordrhein/Westfalen veröf-fentlichte den „Betriebsvergleich2005 Fliesenleger“.

Nachfolgend ein Auszug aus derGesamtauswertung:

Betriebswirtschaftliche Betriebe mit einem Umsatz Erfolgsrechnung bis zu 512.000 3

3 %Betriebsleistung Ø 230.722 100,0./. Fremdleistung 11.193 4,8= Eigene Betriebsleistung 219.529 95,2./. Materialeinsatz 73.108 31,7./. Gesamte Personalkosten 68.780 29,8./. AfA, GWG, sonstiger Aufwand 42.800 18,6./. Kalkulatorische Kosten 55.959 24,3= Betriebswirtschaftliches Ergebnis – 21.118 -9,2

Leistungskennzahlen

Eigene Betriebsleistung je Beschäftigten 64.567 2

Betriebsleistung Handwerk je produktiv Beschäftigten 88.739 2

Betriebsleistung Handwerk je Produktivstunde 55,29 2

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F a c h g r u p p e n

22 Ausgabe 10/2007

Alle weiteren Einzelheiten können Sieden Lehrgangsausschreibungen auf derHomepage des Bau-ABC Rostrup unterder Adresse www.bau-abc-rostrup.deentnehmen.

Unter den Schaltflächen „Seminar-angebote“ und „Alle Seminare“ haben Sie die Möglichkeit, Einblick in dasBildungsangebot zu nehmen und sichonline anzumelden.

Lehrgänge für BrunnenbauerWir informieren Sie über die Lehrgänge für den Bereich Brunnenbau, die vomBau-ABC-Rostrup veranstaltet werden. Diese Veranstaltungen dienen derQualifikation zum verantwortlichen Fachmann bzw. zum Fachpersonal odergemäß DVGW Arbeitsblatt W 120.

Fachseminare:

08.11.2007Bohr- und Spülungstechnik (in Nürnberg)

26.11.2007Geothermie – Modul 1: Normung,Vorschriften, Genehmigungen,Qualifizierung, Fördermöglichkeiten

27.11.2007Geothermie – Modul 2: Aufbau,Wirkungsweise, Auslegung vonWärmepumpenanlagen und Erd-wärmesonden, Sondentechnik

28.11.2007Geothermie – Modul 3: Bohr- und Einbautechnik

29.11.2007Geothermie – Modul 4: Verfüll- und Anschlussarbeiten

30.11.2007Geothermie – Modul 5:Thermal-Response-Tes

06.12.2007Gefahren beim Erdwärmesondenbau

Aufstiegsbildung:

07.01. – 18.01.2008Vorarbeiter Brunnenbau

21.01. – 22.02.2008Werkpolier Brunnenbau

21.01. – 16.05.2008Meister Brunnenbau Teil I + II

Nachfolgelehrgänge für den Bohrge-räteführer nach DIN 4021 ab 1. Quartal2008

Fotografie sichert Beweise – SeminarWie oft kommt das vor: Schnell muss noch die fehlerhafte Oberfläche desVorgewerks fotografiert werden, bevor die Stelle nicht mehr zugänglich odersichtbar ist.

Das Arbeiten mit Fotoapparaten will in-des gelernt sein – insbesondere, wenndie Aufnahmen gegebenenfalls vor Ge-richt Bestand haben sollen.Für den Verantwortlichen – Bauleiteroder Sachverständiger – müssen dieAufnahmen leicht zu erstellen und gutdokumentierbar sein. Grundfunktionender Kamera, Wissenswertes über diedigitale Fotografie und Umgang mit derBildbearbeitungssoftware gehen mitdem richtigen Wissen leicht von derHand.Seminar „Digitale Fotografie“ am 5. De-zember 2007 und 5. Juni 2008 in derBayerischen BauAkademie.

Fragen und Informationen:Bau-ABC RostrupDipl.-Ing. Kerstin BockholtOrganisationsreferentinWeiterbildungVirchowstraße 526160 Bad ZwischenahnTelefon 04403 /9795-15Telefax 04403 /[email protected]

B r u n n e n b a u , S p e z i a l t i e f b a u u n d G e o t h e r m i e

Alle Veranstaltungen der Bayerischen BauAkademie

finden Sie im Internet unter

www.baybauakad.deoder fordern Sie

kostenloses Informationsmaterial an

unter [email protected]

B a u A k a d e m i e A k t u e l l

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B a u A k a d e m i e A k t u e l l

Ausgabe 10/2007 23

Während viele Messen schöne Hallenzu bieten haben, wartet die EstrichPar-kettMesse 2008 in Feuchtwangen miteiner Betonung der praktischen Umset-zung und ihrer Frei- und Übungsflächeauf. „Die Besucher sind durchwegFachleute mit Baustellenerfahrung undbringen die harten Anforderungen desAlltags mit“, betont Messeleiter Wolf-gang Bux. Natürlich muss das Angebotdann besonders praxistauglich sein.

Alles für den FachmannDie erwarteten 130 Aussteller aus denBereichen Parkett und Estrich sowieverschiedener Dienstleistungen und Zu-lieferer bieten das komplette Spektrumfür den Fachmann: von großen Maschi-nen bis hin zum kleinen Gebrauchstool,von der Untergrundvorbereitung bis hinzum letzten Finish.

ges Areal. Dieses Areal ist speziell fürdie Präsentation und Produktvorführungreserviert.

Das weitläufige Freigelände ist darüberhinaus besonders geeignet für Ausstel-ler mit Maschinen und dem entspre-chenden Platzbedarf. „Die EPM ist einePraxismesse. Daher sind Vorführungenvon uns ausdrücklich gewünscht“, be-kräftigt auch Wolfgang Bux. Und schonjetzt werden die Flächen im Außenbe-reich knapp: Die Firmen hätten erkannt,so Bux, dass gerade die meist männ-lichen Besuchern sehr gerne jede Gele-genheit wahrnehmen, einmal große Ma-schinen auszuprobieren. Daher werdenauch 2008 viele Geräte von den Aus-stellern in Aktion gezeigt werden.

Ihr Termin für die EstrichParkettMesse2008: vom 19. – 21. Juni 2008 präsen-tiert sich die EPM 2008 abwechslungs-reich und vielseitig auf dem großen Ge-lände der Bayerischen BauAkademie inFeuchtwangen. Alle Informationen auchunter www.estrichparkettmesse.de.

Alles für die Praxis Bei der EstrichParkettMesse 2008 ist eines jetzt schon sicher: Die Besuchererleben eine Messe, deren Hauptausrichtung auf der praktischen Umsetzungliegt.

Neben der reinen Präsentation von Pro-dukten aus dem Parkett- und Fußbo-denbereich wird für intensive Fachge-spräche und Informationsaustauschgesorgt. Die EPM ist speziell darauf ein-gerichtet.

Durch die transparente und übersicht-liche Anordnung der einzelnen Aus-stellerstände wird ganz bewusst derKommunikationseinstieg zwischen Aus-steller und Besucher gefördert. Zusätz-lich gab es noch nie so viel überdachteAusstellungsfläche wie bei der kom-menden Messe.

Mehr Platz für VorführungenDamit auch Geräte anbietende Ausstel-ler mit Stand in Hallen Vorführungendurchführen können, erhalten sie imAußenbereich ein eigenes, großflächi-

Dabei sind viele Informationen ganz ein-fach und im Prinzip leicht verständlich –wenn Sie gut erklärt und vorgeführt wer-den.Die Bayerische BauAkademie bietet ineiner Reihe von Seminaren Wissens-wertes zum Thema Internetnutzung an.Mitarbeitern/innen soll so geholfen wer-den, wieder auf aktuellen Stand zukommen – aber auch Entscheider kön-nen wichtige Informationen für die zu-künftige EDV-Ausrichtung ihres Unter-nehmens erhalten.

Bei „Sicherheit im Internet – Viren,Spam und andere Eindringlinge“ gehtes vor allem um praktikable Methoden,wie Betriebe sich vor Angriffen aus demNetz absichern können, welche Pro-bleme und Lösungen bekannt sind undwie man in der Praxis damit umgeht(Samstag, 08. Dezember 2007).

Neue Trends im Internet stellt das Semi-nar „Internet – Sind Sie noch up to

Seminar „Internetpräsenz für kleineUnternehmen und Handwerksbetriebe“gerade recht. Entscheidern wird es soleicht gemacht, sich gezielter zu infor-mieren und die richtigen Entscheidun-gen zu treffen.

Natürlich wird auch auf die verschiede-nen Möglichkeiten und deren Vor- undNachteile intensiv eingegangen. (18.12.bis 19.12.2007)

Wissen rund ums Internet für Handwerksbetriebe Gerade beim Internet werden häufig Begriffe und Sachverhalte diskutiert, diesich hinter Abkürzung und Wortungetümen verstecken, wie „IRC“ oder „Breit-banddatenanschluss“.

date?“ am Freitag, den 07. Dezember2007 dar. Nutzer lernen die gängigenBegriffe und Merkmale des Internetsganz locker kennen.

Viele Unternehmen verfügen über eineneigenen Internetauftritt. Wer einen sol-chen gerade plant, für den kommt das

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T e r m i n e

24 Ausgabe 10/2007

BM 69 Bessere Baustellen-ergebnisse erzielen

29.11. – 30.11.2007

BM 55-2 Bauen im Bestand:Mauerwerk/Putz

30.11. – 01.12.2007

BM 87 Hausentwässerung04.12.2007

BM 52 Fortbildung für zusatzquali-fizierte Bauhandwerkmeister

06.12. – 07.12.2007

BM 43 Technische Vorbereitungfür BausachverständigeHochbau

10.12. – 14.12.2007

BM 55-3 Bauen im Bestand:Dämmstoffe/Anschlüsse/Estriche/Abdichtung

14.12. – 15.12.2007

BM 94 Sachkunde zur Sanierung von Gebäudeschadstoffen

14.12. – 15.12.2007

BM 51 Fortbildung für Baustellen-führungskräfte im Hochbau

07.01. – 09.01.2008

BM 51 Fortbildung für Baustellen-führungskräfte im Hochbau

10.01. – 12.01.2008

BM 01 Grundlagen für Quereinsteiger im Hochbau

28.01. – 01.02.2008

BM 11 Bauvorarbeiter Hochbau14.01. – 25.01.2008

BM 21 Werkpolier Hochbau14.01. – 15.02.2008

BM 21 Werkpolier Hochbau verkürzt28.01. – 15.02.2008

BM 31 Vorbereitung auf die Meisterprüfung Teile III + IV

28.01. – 07.03.2008

BM 92 Sachkundelehrgang für ASI-Arbeiten an Asbest-zementprodukten

30.01. – 31.01.2008

Tiefbau

BT 95 Verantwortlicher für Verkehrssicherung

22.11.2007

BT 11 Bauvorarbeiter Tiefbau07.01. – 18.01.2008

BT 21 Werkpolier Tiefbau07.01. – 08.02.2008

BT 51 Fortbildung für Baustellen-führungskräfte Tiefbau

09.01. – 11.01.2008

BT 21 Werkpolier Tiefbau verkürzt21.01. – 08.02.2008

BT 61 Vermessung I – Tiefbau21.01. – 23.01.2008

BT 65 Vermessung II – Tiefbau24.01. – 25.01.2008

Estrich & Belag

BE 11 Estrich-Kolonnenführer12.11. – 16.11.2007

BE 62 Fußbodentechnik Herbstseminar

14.11.2007

BE 45 Technische Vor-bereitung für zukünftigeSachverständige imEstrichlegerhandwerk

29.11. – 01.12.2007und weiter 13.12. – 15.12.2007

BE 21 Geprüfter Estrich-Kolonnenführer

03.12. – 14.12.2007und weiter 14.01. – 25.01.2008

BE 05 Geprüfter Estrich-Pumpenführer

05.12. – 07.12.2007

Fliesen und Platten

BF 51 Fortbildung für Führungskräfte im Fliesenlegerhandwerk

09.11.2007

B A U T E C H N I K

Betontechnologie

BB 46 Bauwerksprüfung nach DIN 1076

12.11. – 16.11.2007

BB 61 Beton- und Stahlbetonbau in der Praxis

16.11. – 17.11.2007

BB 21 Betonprüfer19.11. – 07.12.2007

BB 72 Nachträgliche Bewehrungs-anschlüsse 29.11.2007

BB 63 Sichtbeton in der Praxis14.12. – 15.12.2007

BB 85 Betonwaren und kleine Fertigteile (Pflastersteine,WetCast)

11.01. – 12.01.2008

BB 25 Vorbereitung auf die „Erweiterte betontech-nologische Ausbildung“

25.01. – 26.01.2008

Massivbau

BM 96 Sicherheitstechnische Grund-lagen für Führungskräfte

08.11.2007

BM 49 Sachverständigentexte – kurz und verständlich

08.11. – 10.11.2007

BM 55-1 Bauen im Bestand: Dachausbau/Schall-/Wärme-/Brandschutz

16.11. – 17.11.2007

BM 68 Fortbildung für Führungs-kräfte im Hochbau

20.11. – 21.11.2007

BM 65 Fortbildung für Tragwerksplaner

22.11. – 23.11.2007

BM 53 Fugendichtung in Massivbauwerken

23.11. – 24.11.2007

Bayerische BauAkademie, FeuchtwangenLehrgangs- und Seminarinhalte im Internet: www.baybauakad.de(November /Dezember 2007/Januar 2008)

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T e r m i n e

Ausgabe 10/2007 25

BF 45 Technische Vor-bereitung für zukünftigeSachverständige im Fliesenlegerhandwerk

15.11. – 17.11.2007und weiter 03.12. – 05.12.2007

BF 61 Fortbildung für öbuv Sachverständige des Fliesen-, Estrich- undStuckgewerbes 20.11.2007

Putz

BP 52 Trockenbau-Praxis: Normen – Schäden- Aufmaß

05.12.2007

B A U M A S C H I N E N T E C H N I K

Hochbau

MH 74 „Befähigte Person“ fürLadebordwände am LKW

06.11.2007

MH 32 „Befähigte Person“ für Portal- und Brückenkrane

07.11. – 09.11.2007

MH 31 „Befähigte Person“ für Turmdrehkrane undSchnelleinsatzkrane

12.11. – 15.11.2007

MH 24 Mobilkranführer fürFortgeschrittene I

12.11. – 23.11.2007

MH 25 Mobilkranführer fürFortgeschrittene II

19.11. – 23.11.2007

MH 05 Überbetriebliche Ausbildung – Einweisung an Turmdrehkranen

26.11. – 30.11.2007

MH 11 Geprüfter Turmdrehkranführerfür Anfänger

26.11. – 14.12.2007

MH 97 Umgang mit digitalenKontrollgeräten 29.11.2007

MH 96 Digitaler Tachograph – Seminar für Unternehmer

30.11.2007

MH 91 Fachseminar zur Ladungssicherung

03.12.2007

MH 21 Geprüfter Turmdrehkranführerfür Fortgeschrittene I

03.12. – 14.12.2007

MH 23 Geprüfter Turmdreh-kranführer MODULAR fürFortgeschrittene II

06.12. – 08.12.2007

MH 92 Gefahrgutführerschein – ADR-Bescheinigung, Erst-ausbildung – gültig 5 Jahre

06.12. – 08.12.2007

MH 93 Gefahrgutführerschein – ADR-Bescheinigung Fortbildung

12.12. – 13.12.2007und weiter 13.12. – 14.12.2007

MH 06 Überbetriebliche Ausbildung –Einweisung an kleinenErdbaumaschinen

10.12. – 14.12.2007

MH 22 Geprüfter Turmdrehkranführerfür Fortgeschittene II

10.12. – 14.12.2007

MH 14 Fachseminar fürAnschlagtechnik

12.12.2007

MH 73 „Befähigte Person“ für Bau-aufzüge und Arbeitsbühnen

17.12. – 18.12.2007

MH 51 Fortbildung für die „BefähigtePerson“ – Turmdrehkrane

07.01. – 09.01.2008

MH 51 Fortbildung für die „BefähigtePerson“ – Turmdrehkrane

14.01. – 16.01.2008

MH 05 Überbetriebliche Ausbildung – Einweisung an Turmdrehkranen

07.01. – 11.01.2008

MH 11 Geprüfter Turmdrehkranführer für Anfänger

07.01. – 25.01.2008

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T e r m i n e

26 Ausgabe 10/2007

MT 06 Einweisung an kleinen Erdbaumaschinen für den GaLaBau

05.11. – 09.11.2007

MT 11 Bagger- und Laderführer für Anfänger

05.11. – 07.12.2007

MT 15 Minibaggerführer05.11. – 09.11.2007

MT 25 Geprüfter Baumaschinen-führer Erd- und Tiefbau/Fortgeschrittene

12.11. – 07.12.2007

MT 21 Bagger- und Laderführer für Fortgeschrittene

19.11. – 07.12.2007

MT 15 Minibaggerführer03.12. – 07.12.2007

MT 51 Fortbildung für die „Befähigte Person“ – Erdbaumaschinen

09.01. – 11.01.2008

MT 21 Bagger- und Laderführer für Fortgeschrittene

28.01. – 15.02.2008

BETRIEBSFÜHRUNG UNDPERSÖNLICHKEITSENTWICKLUNG

SM 95 Bauen mit Innungs-QualitätIQ-Grundlagenseminar

16.11. – 17.11.2007

SM 11 Auf der Baustelle überzeugen– Verhandeln und Gewinnen!

23.11. – 24.11.2007

SM 16 Kunden gewinnen mit dem Telefon

07.12. – 08.12.2007

SM 41 Fortbildung für Betriebsräte14.01. – 18.01.2008

SM 21 Mitarbeiterführung18.01. – 19.01.2008

SM 71 Intensivseminar:Kalkulation im Baubetrieb

21.01. – 22.01.2008

SM 15 Fit im Büro – Tipps für Arbeits- und Büroorganisationim Alltag

29.01. – 30.01.2008

MH 05 Überbetriebliche Aus-bildung – Einweisung anTurmdrehkranen

14.01. – 18.01.2008

MH 21 Geprüfter Turmdrehkranführerfür Fortgeschrittene I

14.01. – 25.01.2008

MH 97 Umgang mit digitalenKontrollgeräten

17.01.2008

MH 96 Digitaler Tachograph – Seminar für Unternehmer

18.01.2008

MH 06 Überbetriebliche Ausbildung – Einweisung an kleinenErdbaumaschinen

21.01. – 25.01.2008

MH 22 Geprüfter Turmdrehkranführerfür Fortgeschittene II

21.01. – 25.01.2008

MH 14 Fachseminar fürAnschlagtechnik

23.01.2008

MH 93 Gefahrgutführerschein – ADR-Bescheinigung Fortbildung

25.01. – 26.01.2008

MH 24 Mobilkranführer fürFortgeschrittene I

28.01. – 08.02.2008

MH 31 „Befähigte Person“ für Turmdrehkrane und Schnelleinsatzkrane

28.01. – 31.01.2008

MH 92 Gefahrgutführerschein – ADR-Bescheinigung, Erstausbildung – gültig 5 Jahre

31.01. – 02.02.2008

Tiefbau

MT 25 Geprüfter BaumaschinenführerErd- und Tiefbau/Anfänger

01.10. – 07.12.2007

MT 31 „Befähigte Person“ für Erdbaumaschinen

22.10. – 25.10.2007

MT 02 Bau- und maschinen-technische Grundlagen für den GaLaBau

05.11. – 09.11.2007

Anmeldung und detaillierte Auskünfte

Bayerische BauAkademie Ansbacher Straße 2091555 FeuchtwangenTelefon 09852 /9002-0Telefax 09852 /9002-909www.baybauakad.de [email protected]

B A U R E C H T

SR 54 Der Pauschalvertrag – Worauf Sie achten sollten!

22.11.2007

E D V

EA 24 Verwalten von Projekten mitMS Projekt

05.11. – 06.11.2007

EA 11-1 Grundlagen EDV09.11. – 10.11.2007

EA 21-1 Grundlagen MS Word XP für Handwerker

12.11.2007

EA 21-2 Word XP für Sekretärinnen13.11.2007

EA 21-3 Word XP – Arbeiten mit großen Dokumenten

14.11.2007

EA 21-4 Word XP – Textverarbeitung nach DIN 5008

15.11.2007und weiter 16.11. – 17.11.2007

EA 13 MX Outlook XP23.11.2007

EA 32 Internet für Einsteiger24.11.2007

EA 25 Digitale Fotografie und Bildbearbeitung zurSchadensdokumentation

05.12. – 06.12.2007

EA 34 Sicherheit im Internet, E-mail, Viren, Firewall, Spam etc.

08.12.2007

EH 51 CAD-Zeichnen mit AutoCAD LT 2002 2D für Anfänger

25.01. – 26.01.2008

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Aus- und Fortbildungsstätten der Bauinnungen November /Dezember 2007 und Januar 2008)

ABZ der Bauinnung München

Gewinnend verhandeln – Gesprächeführen, nicht führen lassen!

20. Oktober 2007

Stressabbau und Stressvermeidung– trainieren statt hyperventilieren!

10. November 2007

Service gewinnt – Umgang derFirmen(bau)leitung mit Bauherrenund Auftraggebern

30. November 2007

Vorbereitungslehrgang auf eineGesellen/Abschlussprüfung

Theorie: 29.10.07 – 22.11.07Praxis: 26.11.07 – 06.12.07

für Anwärter mit 5-jähriger einschlägi-ger Berufspraxis oder mit Arbeits- und Ausbildungsverträgen für Maurer,Betonbauer, Stuckateure, Straßen-bauer, Trockenbauer und Fliesen-leger

Vorarbeiter im Hochbau 14.01.08 – 25.01.08

GewölbebauTheorie: 17.01.08 – 19.01.08

GewölbebauPraxis: 21.01.08 – 01.02.08

Meisterkurs Maurer07.01. – 28.03.2008

(Vorbereitungskurs zur Maurermeisterprüfung 1. Semester, Praxiskurs im September 2008, 2. Semester ab November 2008)

Betonlehrgang (neue DIN 1045)

16.01. – 17.01.2008Herstellen, Verarbeiten und Prüfen von Beton Vorbereitung zum SIVV-Lehrgang mitZulassungsprüfung

Schützen, Instandsetzen, Verbinden und Verstärken vonBetonteilen (SIVV)

21.01. – 01.02.2008

Aufbaulehrgang zum Werkpolier im Hochbau

28.01.08 – 15.02.08

Aufbaulehrgang zum Geprüften Hochbau-Polier

18.02.08 – 04.04.08

Vorbereitungslehrgang auf die Meisterprüfung I und IIFliesen-, Platten- und Mosaikleger

20.02.08 – 20.06.08

T e r m i n e

Ausgabe 10/2007 27

Anmeldung unddetaillierte Auskünfte:

Ausbildungszentrum Bau der Elias Holl-InnungToblacher Straße 386165 AugsburgTelefon 0821 /720210Telefax 0821 /7202128 [email protected]

Anmeldung unddetaillierte Auskünfte:

Berufsbildungsstätteder Bauinnung MünchenWestendstraße 17980686 MünchenTelefon 089 /570704-32Telefax 089 /[email protected]

ABZ Augsburg

SIGE Koordinator „Spezielle Koordinatorenkenntnisse“

28.01. – 30.01.2008

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T e r m i n e

28 Ausgabe 10/2007

9.45 UhrRFID – Technologie für Beton-Schalungssysteme

10.15 Uhr Qualitätssicherung durch strategischeAllianzen?

11.15 Uhr„Die perfekte Röhre“ – AnspruchsvollerMassivbau aus Sicht des Bauunter-nehmers und des Schalungsherstellers

14.00 Uhr • Eigenschalung /Mietschalung • Entscheidung über Markt und

Philosophie• Vorteile, Nachteile, Perspektiven • Bereitstellung von Schalung in Form

von Stoffleistung• Mieten – Schalen – Betonieren

Vom Alltag bis in den Grenzbereich

Anmeldung und detaillierte FragenBauakademie Biberach Partner der Hochschule BiberachPostfach 126088382 BiberachTelefon 07351 /582-551Telefax 07351 /582-559

Deutscher Beton- und BautechnikVerein e.V.

„Schäden im Betonbau und derenVermeidung“ am 28. November 2007in München – Bauzentrum (10.00 Uhr bis 17.00 Uhr)

Schäden an Betonbauwerken bereitenBauherren und Bauunternehmen immerwieder Diskussionen. Hierbei stellt sichgrundsätzlich die Frage, wer für denSchaden verantwortlich ist, wie dieserentstanden ist und wie er hätte verhin-dert werden können. Typische Scha-densfälle an Betonbauten bilden einenSchwerpunkt der Arbeitstagung, die derDBV in München anbietet. Das Ziel istes darzustellen, welche Schadensbilderauftreten, welche Mechanismen ursäch-lich sind und wie durch sorgfältige Pla-nung und Ausführung das Schadens-risiko minimiert werden kann.Vorgestellt werden auch Hinweise zuInstandsetzungen typischer Schadens-phänomene sowie die rechtliche Bewer-

Aus- und Fortbildungsstätten sonstiger Organisationen

Propstei Johannesberg

Restaurator im HandwerkFachrichtungsübergreifender Teil (für alle Gewerke gemeinsam)26.11. – 21.12.2007

Seminarzeiten:Montag bis Freitag08.15 bis 16.45 Uhr

Die Lehrinhalte beziehen sich unmittel-bar auf die Prüfungsfächer für den fach-richtungsübergreifenden Teil:• Kunst- und Kulturgeschichte

(Baugeschichte)• Materialkunde

(Werk- und Baustoffkunde)• Bestandsaufnahme

und Dokumentation • Denkmalschutz

und Denkmalpflege

Restaurator im Maurerhandwerk 07.01. – 29.02.2008(fachspezifischer Teil)

Seminarorganisation:Vollzeit, 8 aufeinander folgendeWochenblöcke

Seminarzeiten:Montag 13.00 – 17.00 Uhr, Dienstag – Donnerstag 08.00 – 17.00 Uhr, Freitag 08.00 – 12.00 Uhr

Seminarinhalte:In Wochenblöcken werden die histori-schen Maurertechniken und die not-wendigen Sanierungs- und Restaurie-rungstechniken erlernt und eingeübt.Dabei wird die Anwendung modernerTechnologien im Umgang mit histo-rischer Bausubstanz abgewogen undbeurteilt. Die Seminarteilnehmer werdenbefähigt, die Aufgaben eines Restaura-tors im Maurerhandwerk bei der Sanie-rung eines Baudenkmals wahrzuneh-men.

Anmeldung und detaillierte Auskünfte:Propstei Johannesberg GmbH36041 Fulda Telefon 0661 /9418130Telefax 0661 /[email protected]

SSB Spezial Seminare Bau GmbH

11. Münchner Bauleitertage12. – 13.11.2007 in München Referenten: Prof. Dr. jur. Klaus Vygen,Richter am OLG, Düsseldorf a.D.Karl-Heinz Keldungs, Richter am OLGDüsseldorf; Ralf Kemper RA

Anmeldung und detaillierte Auskünfte:SSB SpezialSeminare Bau GmbH Stolberger Str. 8450933 Köln Telefon 0221 /5497-348Telefax 0221 /[email protected]

Bauakademie Biberach22. Seminar Schalung + Rüstung 09. /10. Oktober 2007

Programm:Dienstag, 09. Oktober 2007(ab 09.00 Uhr)

9.15 UhrAus der Arbeit des Güteschutzver-bandes – Gestaltung und technische Möglichkeiten des Sichtbetons

10.00 UhrSchalungsoptimierung beiExtremhochhäusern

11.15 UhrEinsatz von Tragschalwagen füreinhäuptiges Betonieren

12.00 Uhr Neue Frischbetonverbundabdichtungim Betonbau

13.30 UhrBustransfer zur Josef Gärtner GmbH,Gundelfingen – Betriebsbesichtigungund Vortrag „Alternative zum Sicht-beton als Fassade“

Mittwoch, 10. Oktober 2007(9.00 bis 17.30 Uhr)

9.00 UhrModernste Schalungstechnik imEinsatz an Brückenpylonen am Beispielder Nordbrücke in Budapest

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T e r m i n e

Ausgabe 10/2007 29

Dr.-Ing. Frank Fingerloos (DeutscherBeton- und Bautechnik-Verein E.V.,Berlin)

• Korrosionsgefahr für die Bewehrung durch Acrylatgele? –Ergebnisse eines DBV-ForschungsvorhabensProf. Dr.-Ing. Michael Raupach(Institut für Bauforschung der RWTHAachen)

• Frostschäden an Ingenieurbau-werken – Ursachen und BewertungDr.-Ing. Franka Tauscher (Bundesanstalt für Straßenwesen,Bergisch Gladbach)

• Häufige Schwachstellen vonParkbauten – Schadensbilder undderen InstandsetzungDipl.-Ing. Jürgen Krams (Bilfinger Berger AG, Mannheim)

• Schäden als Mangel trotzBedenkenanmeldung?RA Dr. jur. Günter Bauer (Scheidle & Partner, Augsburg)

Abschlussdiskussion

Teilnehmergebühr:EUR 150,– für DBV-Mitglieder, EUR 200,– für Nichtmitglieder inklusiveTagungsunterlagen, Mittagsimbiss und Pausengetränke

DBV-Heft 13:Schäden im Betonbau undderen VermeidungDie Inhalte der Arbeitstagung sind einDBV-Heft eingeflossen, welches absofort beim DBV bestellt werden kann.Der Preis beträgt für DBV-Mitglieder45,00 EUR und für Nichtmitglieder60,00 EUR (jeweils zzgl. Versand).

tung von Schäden und Mängeln unterBerücksichtigung einer eventuellen Be-denkenanmeldung durch den Bauunter-nehmer.

Zur Zielgruppe gehören Vertreter von Bauunternehmen (technische Ge-schäftsführung, Projektleitung/Bau-leitung, technisches Büro), Sachver-ständige und Gutachter, Planer undArchitekten sowie Bauherrenvertreter.

Folgendes Programm ist vorgesehen:

• Schadensbilder im Betonbau –Erfahrungsbericht einesGutachters (Schwerpunkt: Sicht-beton und Fugenausbildung)Dr.-Ing. Lutz Pisarsky (DeutscherBeton- und Bautechnik-Verein E.V.,Hamburg)

• Typische Schäden an WU-Bau-werken und deren VermeidungDipl.-Ing. Karsten Ebeling (ISVP Lohmeyer + Ebeling, Burgdorf)

• Ursachen, Bewertung und Ver-meidung von Rissen in Stahlbeton-bauwerken

Süddeutsches Tiefbauforum „Kleinkläranlagen“Termin:Dienstag, 16. Oktober 2007Südbayerische Portland ZementwerkGebrüder Wiesböck & Co GmbH,Sinning 1, 83101 Rohrdorf

Veranstalter: BetonMarketing Süd GmbH, München

Themen: • Fachreferate zur Abwasser-

entsorgung im ländlichen Raum • Europäische Norm für Klein-

kläranlagen – EN 12566 – und ihre nationale Umsetzung

• Wirtschaftlichkeitsbetrachtung• Besichtigung des Zementwerks

Rohrdorf

Kontakt:BetonMarketing Süd GmbHRosenheimerstraße 145g81671 MünchenTelefon 089 /5409840Telefax 089 /[email protected]

Auskünfte und Anmeldung:Deutscher Beton- und Bautechnik-Verein E.V.Frau Kerstin MrochenKurfürstenstraße 12910785 BerlinTelefon 030 /236096-32Telefax 030 /[email protected]

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T e r m i n e

30 Ausgabe 10/2007

Bulgaria BuildingWeek 2008: Bayerische Messe-beteiligung vom 11. – 15. März 2008in SofiaDer Freistaat Bayern fördert Messe-präsentationen bayerischer mittelstän-discher Bauunternehmen auf dembayerischen Gemeinschaftsstand aufder Bulgaria Building Week vom 11. –15. März 2008 in Sofia.

Universität Konstanz bietetAufbaustudiengang „Grenzüberschreitendes Bauen“Die Akademie für wissenschaftlicheWeiterbildung an der UniversitätKonstanz bietet ab sofort einen modu-lar aufgebauten Aufbaustudiengang„Grenzüberschreitendes Bauen“ an. Der Aufbaustudiengang ist für Auftrag-geber und Unternehmer geeignet undbietet das erforderliche Know-how um die Märkte jenseits der Grenze im 4-Ländereck der Bodensee-Euregio zuerschließen oder Mandanten begleitendzu beraten. Der Aufbaustudiengangumfasst 3 Kurswochen, eine Fallstudiesowie schriftliche und mündlicheAbschlussprüfungen. Er ist modular (3 Module) aufgebaut.

Informationen und KontaktDEGA ExpoteamFrau Christa MärzTelefon 08841 /2005Telefax 08841 /[email protected]

Bayern InternationalFrau Salomé PivatoTelefon 089 /94926-119Telefax 089 /[email protected]

InformationenProf. Dr. Jochen Glöckner, LL.M. (USA)

Universität Konstanz Fach D9878457 KonstanzTelefon 07531 /88-230Telefax 07531 /[email protected]

Akademie für Wissenschaftliche Weiterbildung an der Universität Konstanz Universität KonstanzFach D93Telefon 07531 /88-2557Telefax 07531 /88-3179bauen-ohne-grenzen@aww.uni-konstanz.deaww.bauen-ohne-grenzen.uni-konstanz.de

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N a c h r i c h t e n

Ausgabe 10/2007 31

auch beim Fußball gilt es nun also auchin der Spielzeit 2007/2008, Teamgeist,Ehrgeiz und Fairness zu entwickeln –Fähigkeiten, die am Bau, aber auchbeim Fußball gefragt sind.

Die Ergebnisse der Vorrundenspielegibt’s unter www.bfv.de im BereichLigaspiele & Ergebnisse. Alles Wissens-werte rund um den Baupokal gibt’s wie-der unter www.mein-bau-pokal.de

Bau-Ing. Theo Dürk, Reichenhall / Schönau, verstorbenAm 16. September 2007 starb der langjährige Obermeister der Bau-InnungTraunstein-Berchtesgadener Land und Mitglied des Vorstands des LBB, Herr Theo Dürk, im Alter von 83 Jahren.

lohn hat er stets daran gearbeitet, dieanstehenden Probleme durch eineobjektive und sachbezogene Argumen-tation einer auch in der Praxis durch-setzbaren Lösung zuzuführen. Mit sei-nen oft sehr kritischen Äußerungen undseiner Gabe, die Dinge auf den Punkt zubringen, hatte er immer nur die Sache,nie den eventuell möglichen Beifall derKollegen im Visier. Seine Gradlinigkeitim Engagement für die gemeinsameSache wurde von allen geschätzt.

In Anerkennung seines verdienstvollenWirkens um das Baugewerbe hat das

finals und 7 Bezirksfinals mit jeweils vierMannschaften stattfinden. Den krönen-den Abschluss bildet wieder das großeLandesfinale, dessen Sieger sich aufden Hauptpreis – eine Woche Trainings-lager für die gesamte Mannschaft –freuen darf.

Bayerisches Baugewerbe engagiertsich im 15. JahrBereits bei den Kreis- und Bezirksfinalswarten tolle Preise und Prämien auf dieteilnehmenden Mannschaften. Möglichgemacht wird dies durch das Baye-rische Baugewerbe, das seit nunmehr15 Jahren die jugendlichen Fußballer für die interessanten und vielfältigenAusbildungsmöglichkeiten am Bau be-geistern möchte. Sowohl am Bau als

Der Ball rollt wieder im Bayerischen BaupokalDas Bayerische Baugewerbe und der BFV veranstalten in der Saison2007/2008 zum 15. Mal das Jugendturnier

Der Bayerische Baupokal, Europasgrößtes U15 (C-)Juniorenturnier, startetin die neue Saison 2007/2008. Knappsechs Wochen nach dem Triumph derSpVgg Greuther Fürth beim Landes-finale 2006/2007 in Haßfurt wird dieneue Spielzeit eingeläutet, die mit denVorrundenspielen auf Kreisebene be-ginnt.

Mehr als 2.000 Mannschaften gemeldetInsgesamt über 2.000 Mannschaften imVerbandsgebiet machen sich wiederauf, um im Jubiläumsjahr den Siegertitelund gleichzeitig tolle Sachpreise zugewinnen. Nach einer erfolgreichenPremiere des Final-Four Modus’ werdenauch dieses Jahr insgesamt 24 Kreis-

P e r s ö n l i c h e s

Infos zu den Ausbildungs-möglichkeiten am Bau Informationsmöglichkeiten zu den Ausbildungschancen am Bau gibt’s unterwww.lbb-bayern.de sowie unterwww.bauberufe.net

bayerische Baugewerbe Herrn Dürk1996 den Ehrenring des BayerischenBaugewerbes verliehen.

Herr Dürk leitete von 1972 bis 1996 dieGeschicke der Bauinnung Traunstein-Berchtesgadener Land als deren Ober-meister und vertrat in dieser Zeit dieInteressen des oberbayerischen Bauge-werbes im Vorstand des LBB. In seinenEhrenämtern hat sich Herr Dürk mitgroßem persönlichen Engagement fürdie übergeordneten Interessen desBaugewerbes eingesetzt. Als langjäh-riger stellvertretender Vorsitzender derLandesfachgruppe Beton- und Fer-tigteilwerke, als Mitglied im Landesaus-schuss für Tarif- und Sozialpolitik wieauch im Landesausschuss Leistungs-

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