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Lizenzvertrags- und Lizenzkartellrecht Dr. Alfred Früh Seite 110
10.1 Grundlagen
10.2 Kontrolle von Technologietransfer- und Know-how-Verträgen / Art. 5 KG
10.3 Missbrauch einer marktbeherrschenden Stellung / Art. 7 KG
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(* u.U. auch Art. 7 KG und Art. 102 AEUV)
Immaterialgüterrechtlicher Sachverhalt
negative Vertragsfreiheit positive Vertragsfreiheit
Art. 5 KG*
Art. 101 AEUV*
Art. 7 KG
Art. 102 AEUV
Art. 20 OR Art. 13 Abs. 1 lit. b KG
10.3 Missbrauch einer marktbeherrschenden Stellung nach Art. 7 KG Grundlagen
Kontrolle v. Technologietransfer-
vereinbarungen
Missbrauch einer marktbeherrschenden
Stellung
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! vgl. Ausführungen zu Art. 5 KG
10.3 Missbrauch einer marktbeherrschenden Stellung nach Art. 7 KG
10.3.1 Anwendungsbereich Grundlagen
Kontrolle v. Technologietransfer-
vereinbarungen
Missbrauch einer marktbeherrschenden
Stellung
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• Primärrecht: AEUV i.d.F. von Lissabon
• Sekundärrecht (...)
• Mitteilungen (LL und BM) Zuständig: Kommission Bsp.: Mitteilung zur Anwendung
des Art. 82 (102) auf Fälle des Behinderungs- missbrauchs (ABl. C. 45/7 vom 24.02.2009)
10.3 Missbrauch einer marktbeherrschenden Stellung nach Art. 7 KG
10.3.2 Rechtsquellen Grundlagen
Kontrolle v. Technologietransfer-
vereinbarungen
Missbrauch einer marktbeherrschenden
Stellung ! vgl. Ausführungen zu Art. 5 KG
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Art. 7 Unzulässige Verhaltensweisen marktbeherrschender Unternehmen
1 Marktbeherrschende Unternehmen verhalten sich unzulässig, wenn sie durch den Missbrauch ihrer Stellung auf dem Markt andere Unternehmen in der Aufnahme oder Ausübung des Wettbewerbs behindern oder die Marktgegenseite benachteiligen.
10.3 Missbrauch einer marktbeherrschenden Stellung nach Art. 7 KG
10.3.3 Aufbau von Art. 7 KG Grundlagen
Kontrolle v. Technologietransfer-
vereinbarungen
Missbrauch einer marktbeherrschenden
Stellung
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Art. 7 Unzulässige Verhaltensweisen marktbeherrschender Unternehmen
1 (...).2 Als solche Verhaltensweisen fallen insbesondere in Betracht:
a. die Verweigerung von Geschäftsbeziehungen (z. B. die Liefer- oder Bezugssperre);
b. die Diskriminierung von Handelspartnern bei Preisen oder sonstigen Geschäftsbedingungen;
c. die Erzwingung unangemessener Preise oder sonstiger unangemessener Geschäftsbedingungen;
d. die gegen bestimmte Wettbewerber gerichtete Unterbietung von Preisen oder sonstigen Geschäftsbedingungen;
e. die Einschränkung der Erzeugung, des Absatzes oder der technischen Entwicklung;
f. die an den Abschluss von Verträgen gekoppelte Bedingung, dass die Vertragspartner zusätzliche Leistungen annehmen oder erbringen.
10.3 Missbrauch einer marktbeherrschenden Stellung nach Art. 7 KG
10.3.3 Aufbau von Art. 7 KG Grundlagen
Kontrolle v. Technologietransfer-
vereinbarungen
Missbrauch einer marktbeherrschenden
Stellung
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Art. 7 Abs. 2 lit. a, b, d, e KG : Fälle des Behinderungsmissbrauchs
Art. 7 Abs. 2 lit. c, f KG : Fälle des Ausbeutungsmissbrauchs
10.3 Missbrauch einer marktbeherrschenden Stellung nach Art. 7 KG
10.3.3 Aufbau von Art. 7 KG Grundlagen
Kontrolle v. Technologietransfer-
vereinbarungen
Missbrauch einer marktbeherrschenden
Stellung
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(Stellt sich im Rahmen von Art. 7 KG nicht, vgl. Art. 96 Abs. 1 BV.)
10.3 Missbrauch einer marktbeherrschenden Stellung nach Art. 7 KG
10.3.4 Systemfrage Grundlagen
Kontrolle v. Technologietransfer-
vereinbarungen
Missbrauch einer marktbeherrschenden
Stellung
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Zwei Voraussetzungen:
1. Marktbeherrschende Stellung
2. Missbrauch dieser Stellung "
10.3 Missbrauch einer marktbeherrschenden Stellung nach Art. 7 KG
10.3.5 Tatbestandsvoraussetzungen von Art. 7 KG Grundlagen
Kontrolle v. Technologietransfer-
vereinbarungen
Missbrauch einer marktbeherrschenden
Stellung
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Zwei Voraussetzungen:
1. Marktbeherrschende Stellung
Definition in Art. 4 Abs. 2 KG:
10.3 Missbrauch einer marktbeherrschenden Stellung nach Art. 7 KG
10.3.5 Tatbestandsvoraussetzungen von Art. 7 KG Grundlagen
Kontrolle v. Technologietransfer-
vereinbarungen
Missbrauch einer marktbeherrschenden
Stellung
Art. 4 Begriffe1 (...)2 Als marktbeherrschende Unternehmen gelten einzelne oder mehrere Unternehmen, die auf einem Markt als Anbieter oder Nachfrager in der Lage sind, sich von andern Marktteilnehmern (Mitbewerbern, Anbietern oder Nachfragern) in wesentlichem Umfang unabhängig zu verhalten.
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Zwei Voraussetzungen:
1. Marktbeherrschende Stellung
Konkretisierung durch die Weko:
10.3 Missbrauch einer marktbeherrschenden Stellung nach Art. 7 KG
10.3.5 Tatbestandsvoraussetzungen von Art. 7 KG Grundlagen
Kontrolle v. Technologietransfer-
vereinbarungen
Missbrauch einer marktbeherrschenden
Stellung
Aktueller Wettbewerb
Potenzieller Wettbewerb
Stellung der Marktgegenseite
1
2
3
Marktanteil: >88% : Marktbeherrschung (RPW 1997/4 „Recymet SA“) >60% : typischerweise Marktbeherrschung,
z.T. bereits ab 50% (Lehre)
Aber: immer gesamte Marktumstände im Auge behalten
Unternehmen im sog. „Markteingangsbereich“, die rasch in den Markt eintreten können.
!Gesamtprüfung aller Umstände im Einzelfall
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2. Missbrauch dieser Stellung
Bildung von Fallgruppen:
- Preis- und Konditionenmissbrauch Art. 7 Abs. 2 lit. c KG
- Diskriminierung Art. 7 Abs. 2 lit. b KG
- Kopplung Art. 7 Abs. 2 lit. f KG
- Liefer- oder Lizenzverweigerung Art. 7 Abs. 2 lit. a KG
Zwei Voraussetzungen:
10.3 Missbrauch einer marktbeherrschenden Stellung nach Art. 7 KG
10.3.5 Tatbestandsvoraussetzungen von Art. 7 KG Grundlagen
Kontrolle v. Technologietransfer-
vereinbarungen
Missbrauch einer marktbeherrschenden
Stellung
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!vgl. Art. 5 KG
+ : Art. 13 Abs. 1 KG (für Liefer-/Lizenzverweigerung)
10.3 Missbrauch einer marktbeherrschenden Stellung nach Art. 7 KG
10.3.6 Rechtsfolgen von Art. 7 KG Grundlagen
Kontrolle v. Technologietransfer-
vereinbarungen
Missbrauch einer marktbeherrschenden
Stellung
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10.3 Missbrauch einer marktbeherrschenden Stellung nach Art. 7 KG
10.3.7 Immaterialgüterrechtliche Besonderheiten Grundlagen
Kontrolle v. Technologietransfer-
vereinbarungen
Missbrauch einer marktbeherrschenden
Stellung
Besondere Auswirkung eines Immaterialgüterrechts am Markt?
Rechtliches Monopol Ökonomisches Monopol
- US-IP Guidelines (1995), § 2.2 (Zweiter Grundsatz):
Immaterialgüterrechte verleihen nicht notwendigerweise Marktmacht
- Illinois Tool Works, Inc. v. Independent Ink Inc., 547 U.S. 28 (2006) „In antitrust guidelines issued jointly by the Department of Justice and the Federal Trade Commission in 1995, the enforcement agencies stated that in the exercise of their prosecutorial discretion they “will not presume that a patent, copyright, or trade secret necessarily confers market power upon its owner.” [...] While that choice is not binding on the Court, it would be unusual for the Judiciary to replace the normal rule of lenity that is applied in criminal cases with a rule of severity for a special category of antitrust cases.“
! Marktmachtvermutung überwunden.
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Ansonsten?
Kartellrechtlicher Eingriff auf einer höheren Stufe der Wertschöpfungskette.
Technologiemarkt
Produktmarkt 1 Produktmarkt 2
Gehandeltes Gut: geschütztes Immaterialgut
Gehandeltes Gut: Produkt 2 Gehandeltes Gut: Produkt 1
10.3 Missbrauch einer marktbeherrschenden Stellung nach Art. 7 KG
10.3.7 Immaterialgüterrechtliche Besonderheiten Grundlagen
Kontrolle v. Technologietransfer-
vereinbarungen
Missbrauch einer marktbeherrschenden
Stellung
Konventionelle KR-Kontrolle
Lizenzkartellrecht
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Ansonsten?
Wie unterscheiden sich im Rahmen der Missbrauchskontrolle immaterialgüterrechtliche und nicht-immaterialgüterrechtliche Sachverhalte hinsichtlich der Beurteilung?
Microso'v.Kommission,Slg.2007II-3601(Microso')HatMicroso+seinemarktbeherrschendeStellungaufdenServermarktübertragenunddenMedienplayerandasBetriebssystemgekoppelt?
10.3 Missbrauch einer marktbeherrschenden Stellung nach Art. 7 KG
10.3.7 Immaterialgüterrechtliche Besonderheiten Grundlagen
Kontrolle v. Technologietransfer-
vereinbarungen
Missbrauch einer marktbeherrschenden
Stellung
! Vom Gericht offen gelassen, ob überhaupt Immaterialgüter zu beurteilen sind.
! Das Gericht erachtet den immaterialgüterrechtlichen Test als strenger.
Ist der Quellcode urheberrechtlich geschützt?
!
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Fallgruppe 1 Preis- und Konditionenmissbrauch (Art. 7 Abs. 2 lit. c KG)
2 Diskriminierung (Art. 7 Abs. 2 lit. b KG)
3 Kopplung (Art. 7 Abs. 2 lit. f KG)
4 Liefer- und Lizenzverweigerung (Art. 7 Abs. 2 lit. a KG)
10.3 Missbrauch einer marktbeherrschenden Stellung nach Art. 7 KG
10.3.8 Die Fallgruppen im Einzelnen Grundlagen
Kontrolle v. Technologietransfer-
vereinbarungen
Missbrauch einer marktbeherrschenden
Stellung
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1 Preis- und Konditionenmissbrauch (Art. 7 Abs. 2 lit. c KG)
Sachverhalt: Ein Rechteinhaber - verkauft Produkte zu suprakompetitiven Preisen
- verlangt suprakompetitive Lizenzgebühren
Beurteilung: CH: Praxis: RPW 2006/3, 436, „Thalidomid“
Prüfung der Unangemessenheit der Preise Mittel: Vergleichbare Märkte suchen (Problem: Existenz von Vergleichsmärkten) Alternativ: Kostenmethode (Problem: Eingriff in unternehmerische Freiheit)
10.3 Missbrauch einer marktbeherrschenden Stellung nach Art. 7 KG
10.3.8 Die Fallgruppen im Einzelnen Grundlagen
Kontrolle v. Technologietransfer-
vereinbarungen
Missbrauch einer marktbeherrschenden
Stellung
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2 Diskriminierung (Art. 7 Abs. 2 lit. b KG)
Sachverhalt: Ein Rechteinhaber diskriminiert einen oder mehrere seiner Handelspartner ohne sachliche Gründe gegenüber anderen Handelspartnern
Beurteilung: CH: Keine Praxis.
Anwendung auf immaterialgüterrechtliche Konstellationen in „Kodak“ angedeutet.
10.3 Missbrauch einer marktbeherrschenden Stellung nach Art. 7 KG
10.3.8 Die Fallgruppen im Einzelnen Grundlagen
Kontrolle v. Technologietransfer-
vereinbarungen
Missbrauch einer marktbeherrschenden
Stellung
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3 Kopplung (Art. 7 Abs. 2 lit. f KG)
Sachverhalt: (Vgl. Art. 5 KG)
Beurteilung: CH: Keine Praxis.
10.3 Missbrauch einer marktbeherrschenden Stellung nach Art. 7 KG
10.3.8 Die Fallgruppen im Einzelnen Grundlagen
Kontrolle v. Technologietransfer-
vereinbarungen
Missbrauch einer marktbeherrschenden
Stellung
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4 Liefer- oder Lizenzverweigerung (Art. 7 Abs. 2 lit. a KG)
Sachverhalt: Ein marktbeherrschendes Unternehmen verweigert die Belieferung eines Konkurrenten oder verweigert die Erteilung einer Lizenz an einen Konkurrenten
Beurteilung: CH: Keine Praxis.
Massgeblich ist die (umfangreiche) Europäische Praxis
10.3 Missbrauch einer marktbeherrschenden Stellung nach Art. 7 KG
10.3.8 Die Fallgruppen im Einzelnen Grundlagen
Kontrolle v. Technologietransfer-
vereinbarungen
Missbrauch einer marktbeherrschenden
Stellung
Rechtswissenschaftliches Institut
Lizenzvertrags- und Lizenzkartellrecht Dr. Alfred Früh Seite 131
4 Liefer- oder Lizenzverweigerung (Art. 7 Abs. 2 lit. a KG)
10.3 Missbrauch einer marktbeherrschenden Stellung nach Art. 7 KG
10.3.8 Die Fallgruppen im Einzelnen Grundlagen
Kontrolle v. Technologietransfer-
vereinbarungen
Missbrauch einer marktbeherrschenden
Stellung Beurteilung: EU: Verweigerung nur missbräuchlich, wenn aussergewöhnliche Umstände vorliegen.
Abschottung eines nachgelagerten Marktes
Verhinderung eines neuen Produktes, das potenziell
nachgefragt wird
Keine Rechtfertigung für die Verweigerung
Lizenzgegenstand muss für Tätigkeit des Konkurrenten
unerlässlich sein
1
2
3
4
RTE/ITPv.Kommission,Slg.1995I-743(Magill)EinunabhängigerAnbietereinerFernsehzeitschri+verlangtvomSendereineLizenzandenProgrammdaten
IMSHealth/NDC,Slg.2004I-5039,Rn.38(IMSHealth)IMSHealthverwendeteinebesGmmteBausteinstrukturzurBerichterstaHungüberdenregionalenAbsatzvonMedikamenten,derenNutzungsieDriHenverweigert.
Microso'v.Kommission,Slg.2007II-3601(Microso')
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4 Liefer- oder Lizenzverweigerung (Art. 7 Abs. 2 lit. a KG)
10.3 Missbrauch einer marktbeherrschenden Stellung nach Art. 7 KG
10.3.8 Die Fallgruppen im Einzelnen Grundlagen
Kontrolle v. Technologietransfer-
vereinbarungen
Missbrauch einer marktbeherrschenden
Stellung Beurteilung: EU: Verweigerung nur missbräuchlich, wenn aussergewöhnliche Umstände vorliegen.
Abschottung eines nachgelagerten Marktes
Verhinderung eines neuen Produktes, das potenziell
nachgefragt wird
Keine Rechtfertigung für die Verweigerung
Lizenzgegenstand muss für Tätigkeit des Konkurrenten
unerlässlich sein
1
2
3
4
RTE/ITPv.Kommission,Slg.1995I-743(Magill)EinunabhängigerAnbietereinerFernsehzeitschri+verlangtvomSendereineLizenzandenProgrammdaten
IMSHealth/NDC,Slg.2004I-5039,Rn.38(IMSHealth)IMSHealthverwendeteinebesGmmteBausteinstrukturzurBerichterstaHungüberdenregionalenAbsatzvonMedikamenten,derenNutzungsieDriHenverweigert.
Microso'v.Kommission,Slg.2007II-3601(Microso')
! was ist damit gemeint? Eröffnung eines neuen Marktes? Konkurrenzprodukt?
! wozu braucht es dieses Kriterium und wie ist es zu verstehen?
! welcher nachgelagerte Markt? Müssen es PM sein?
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