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Tutorium Buchführung

Betriebliches Rechnungswesen

hier: Externes Rechnungswesen

- 1. Tag -

Referent: Diplom – Finanzwirt Tobias Teutemacher

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Zeitplan

Uhrzeit Thema

09.00 – 10.30 Uhr Grundlagen des betrieblichen Rechnungswesens

10.45 – 12.15 Uhr Die Auswirkungen von Geschäftsvorfällen auf die Bilanz

12.15 – 13.15 Uhr Mittagspause

13.15 – 14.45 Uhr Kontoeröffnung und Buchungstechnik

15.00 – 16.30 Uhr Buchen auf Konten

1. Tag:

Alle Uhrzeiten sind ca. Angaben.

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Zeitplan

2. Tag:

Uhrzeit Thema

09.00 – 11.00 Uhr Übungsaufgabe

11.15 – 12.45 Uhr Buchen von Preisnachlässen undUmsatzsteuer

12.45 – 13.45 Uhr Mittagspause

13.45 – 15.00 Uhr Buchen von Personalaufwendungen

15.15 – 16.30 Uhr Übungsaufgaben

Alle Uhrzeiten sind ca. Angaben.

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1. Grundlagen des betrieblichen Rechnungswesens

Begriff und Notwendigkeit des betrieblichen Rechnungswesens

Unterscheidung internes und externes Rechnungswesen

Gesetzliche Grundlagen der Buchführung

Von der Inventur über das Inventar zur Bilanz

Inventur Inventar Bilanz

Gewinn und Gewinnermittlung

Verständnisfragen zum 1. Teil

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2. Auswirkung von Geschäftsvorfällen

Erfolgsneutrale Vermögensumschichtungen

Aktivtausch

Passivtausch

Aktiv-Passivtausch (Bilanzverlängerung; Bilanzverkürzung)

Betriebsvermögensänderungen

Verständnisfragen zum 2. Teil

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3. Kontoeröffnung und Buchungstechnik

Das Konto und die Buchungsregel

Der Buchungssatz

Kontoeröffnung

Das Buchen auf Bestandskonten

Das Buchen auf Erfolgskonten

Übersicht über den Zusammenhang der Konten und ihrem Abschluß

Das System der Doppelten Buchführung

Verständnisfragen zum 3. Teil

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4. Elementare Buchungen

Buchungen im Warenverkehr

– Die Behandlung von Preisnachlässen und Erlösschmälerungen

– Die Buchung der Umsatzsteuer

Buchungen der Personalaufwendungen

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1. Grundlagen des betriebl. Rechnungswesens

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Begriff des Rechnungswesens

Definition:

Das betriebliche Rechnungswesen beinhaltet alle Maßnahmen

zur zahlenmäßigen Erfassung, systematischen Aufbereitung

und Abbildung wirtschaftlicher Vorgänge innerhalb eines

Unternehmens und zwischen einem Unternehmen und seiner

Umwelt (Lieferanten, Kunden, Banken, Staat).

Es liefert Informationen sowohl über den betrieblichen Prozeß

der Leistungserstellung als auch über die finanziellen und

leistungsmäßigen Beziehungen des Unternehmens zu seinen

Märkten.

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Begriff des Rechnungswesens

Wirtschaftliche Vorgänge in einem Unternehmen:

Beschaffungsmarkt Unternehmen Absatzmarkt

Staat

Finanzmarkt

Güter

Entgelt

Güter

Entgelt

Steuern + AbgabenSubventionen

Aufnahme von Krediten,

Rückflüsse aus Finanzanlagen,

etc.

Rückzahlung von Krediten,

Finanzanlagen,

etc.

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Notwendigkeit des Rechnungswesens

Instrument der Erfolgsermittlung und der Entscheidungsvorbereitung

Externe Rechenschaftslegung

Interne Rechenschaftslegung und Entscheidungshilfe

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Unterscheidung in-/externes Rechnungswesen

Internes Rechnungswesen: Ermittelt die angefallenen Kosten und rechnet sie den Stellen und Produkten zu, die sie verursacht haben.

Externes Rechnungswesen: Im wesentlichen die Buchführung und ihr Ergebnis, der Jahresabschluss, bestehend aus Bilanz, einschließlich Gewinn- und Verlustrechnung, sowie teilweise auch Anhang und Lagebericht (insbesondere bei Kapitalgesellschaften)

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Unterscheidung in-/externes Rechnungswesen

AdressatenExternes Rechnungswesen Internes Rechnungswesen

Eigentümer

Kapitalgeber

Mitarbeiter

Gläubiger

Staat

Gesellschaft

Lieferanten

Kunden

Eigentümer

Vorstand

Geschäftsführer

Aufsichtsrat

Betriebsrat

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Bestandteile des Betriebl. Rechnungswesens

Externes Rechnungswesen Internes Rechnungswesen

Geschäfts- und Finanzbuchhaltung Statistik Planung(srechnung) Kosten- und Leistungsrechnung (Betriebsabrechnung)

Zeitrechnung

Buchführung Jahresabschluß(Bilanz und GuV)

Dokumentation der Geschäftsvorfälle nach gesetzlichen Vorschriften

Information über Stand und Veränderungen des Kapitals und über den Geschäftserfolg

Vergleichs-rechnung

Planbilanz/Plan-GuV Finanz- u. LiquiditätsplänePlankostenrechnung

Soll-Ist-Vergleich

Abweichungsanalyse

Stück- und Zeitrechnung

Kostenartenrechnung

Kostenstellenrechnung

Kostenträgerrechnung

Kalkulation Kurzfristige Erfolgsrech-nung

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Externes Rechnungswesen

Inhalt: Buchführung ist die planmäßige, lückenlose und ordnungsgemäße Aufzeichnung aller für ein Unternehmen bedeutsamen wirtschaftlichen Vorgänge (= Geschäftsvorfälle)

Vorgaben: Buchführung und Jahresabschluss müssen sich nach gesetzlichen Vorgaben richten.

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Externes Rechnungswesen

Ziel:

– Darstellung der vorhandenen Vermögensgegenstände und Schulden

– Darstellung des Ergebnisses

- Gewinn oder- Verlust

für:

– Innerbetriebliche Zwecke z. B. Kostenkontrolle und –planung, Investitionsplanungen, etc.

– Außerbetriebliche Zweckez. B. Nachweis der Kreditwürdigkeit bei Banken, Nachweis der Besteuerungsgrundlagen

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Gesetzliche Grundlagen der Buchführung

Rechtsgrundlagen

GesetzeSonstige

Regelungen

• Handelsgesetzbuch• Einkommensteuergesetz

Grundsätze ordnungs-gemäßer Buchführung

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Externes Rechnungswesen

Aufbau der zentralen Rechnungslegungsvorschriftenim HGB (§§ 238 ff HGB)

( 49. Auflage 2009 oder 50. Auflage 2010)

I. Abschnitt:Vorschriften für alle Kaufleute

§§ 238 - 263

II. Abschnitt:Ergänzende Vorschriften für Kapitalgesellschaften

§§ 264 – 335 b

III. Abschnitt:Ergänzende Vorschriften

für eingetragene Genossenschaften

§§ 336 - 339

IV. Abschnitt:Ergänzende Vorschriften

für Unternehmen bestimmter

Geschäftszweige

§§ 340 – 341p

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Externes Rechnungswesen

I. Abschnitt:

Vorschriften für alle Kaufleute(insbesondere für Einzelkaufleute und Personengesellschaften)

1. Unterabschnitt: 2. Unterabschnitt:

Buchführung

Inventar

Eröffnungsbilanz

Jahresabschluss

1.Titel

Allgemeine Vorschriften

§§ 246 – 245 HGB

2. Titel

Ansatzvorschriften

§§ 246 – 251 HGB

3. Titel

§§ 252 – 263 HGB

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Gesetzliche Grundlagen der Buchführung

Buchführungspflicht nach § 238 HGB:

Hiernach sind Kaufleute (s. nächste Folie) verpflichtet, Bücher nach den Vorschriften des HGB zu führen und regelmäßige Abschlüsse zu machen.

Ergänzende Vorschriften finden darüber hinaus in § 91 AktG, § 41 GmbHG und § 33 GenG.

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Gesetzliche Grundlagen der Buchführung

Kaufleute i. S. d HGB

Istkaufmann Kannkaufmann Formkaufmann

§ 1 HGB §§ 2,3 HGB § 6 HGB

Kaufmann kraftBetätigung

Kaufmann kraft Eintragung im Handelsregister

Kaufmann kraft Rechtsform,z. B. OHG, KG,GmbH, AG

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Gesetzliche Grundlagen der Buchführung

Ausnahme: § 241a HGB

Istkaufmann kann auf Buchführungspflicht verzichten(Wahlrecht),

wenn folgende Grenzen an zwei aufeinanderfolgenden Abschlussstichtagen unterschritten werden:

• Umsatz < 500.000,- €

• Jahresüberschuss < 50.000,- €

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Gesetzliche Grundlagen der Buchführung

Buchführungspflicht nach Steuerrecht § 141 Abgabenordnung (AO):

Gewerbetreibende, die nicht nach HGB verpflichtet sind Bücher zu führen, wenn ihr

Umsatz > 500.000,- €oder

Gewinn > 50.000,- €

beträgt.

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Gesetzliche Grundlagen der Buchführung

Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung (GoB):

Nach den §§ 238 I HGB und 140 AO haben Buchführungspflichtige ihre Bücher nach den Grundsätzen ordnungsmäßiger Buchführung (GoB) zu führen und abzuschließen (nur teilweise gesetzlich verankert).

Im Folgenden ein paar Beispiele:

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Erfüllungsmerkmale der GoB

Befolgung der Grundsätze der Vollständigkeit sowie Klarheit und Übersichtlichkeit:

lückenlose Aufzeichnung sämtlicher Geschäftsvorfälle (üblicherweise doppelte Buchführung).

Verbuchung innerhalb eines systematisch aufgebauten Kontenrahmens, z. B. DATEV SKR 03, Industriekontenrahmen

keine Buchung ohne Beleg

Belegung der Posten des Jahresabschlusses durch Inventur

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Inventur

Allgemeines:

Bestandsaufnahme,

d. h. Feststellung aller Vermögenswerte und Schulden

Begriff: lateinisch: invenire = finden

Inventurpflicht

– zu Beginn des Gewerbebetriebes und

– zum Ende eines jeden Wirtschaftsjahres

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Inventur

Definition:

Mengen- und wertmäßige Aufnahme aller Vermögensgegenstände;

bei körperlichen Gegenständen (Maschinen, Fahrzeugen, BGA,

Waren, Material, Kassenbestand) durch Messen, Zählungen,

Wiegen;

bei unkörperlichen Vermögensteilen (Forderungen, Schulden) mit

Hilfe der Belege.

Stichtagsinventur:

Nach § 240 HGB ist jeder Kaufmann zur jährlichen Durchführung

einer Inventur zum Bilanzstichtag verpflichtet (+/– 10 Tage).

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Inventar

Definition:

Das Inventar ist ein ausführliches Verzeichnis (Ergebnis der Inventur), das alle Vermögensteile und Schulden nach Art, Menge und Wert im Einzelnen(hier bereits Hinweis auf § 252 (1) Nr. 3 HGB „Grundsatz der Einzelberwertung“) in Staffelform aufweist.

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Inventar

Inhalt:

Das Inventarverzeichnis muss folgende Angaben enthalten:

die Menge nach Zahl, Maß oder Gewicht

die Bezeichnung (Art, Artikel-Nr., Größe)

der Wert einer Einheit

der Gesamtwert unter Berücksichtigung der Menge

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Inventar

Aufbau:

A. Vermögensteile oder Rohvermögen

I. Anlagevermögen

II. Umlaufvermögen

-- B. Schulden

l. Langfristige Verbindlichkeiten

II. Kurzfristige Verbindlichkeiten

= C. Reinvermögen oder Eigenkapital

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Inventar

Begriffserläuterung:

Anlagevermögen: Vermögensgegenstände die dazu

bestimmt sind, dem Betrieb langfristig

zu dienen.

Umlaufvermögen: Vermögensgegenstände, die im

Betrieb sofort gebraucht, verbraucht

oder verkauft werden.

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Bilanz

Definition:

systematisch gegliederte Gegenüberstellung von

Vermögen und Schulden

Gedrängte Zusammenfassung der Vermögenswerte

und Schulden

Verzicht auf Mengenangaben

Zusammenfassung einzelner Gruppen von

Inventarposten

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Bilanz

Aufbau:

Formaler Aufbau: T-Kontenform.

linke Seite (Aktiva) = Vermögensgegenstände

(Mittelverwendung)

rechte Seite (Passiva) = Schulden

(Mittelherkunft)

Das Eigenkapital wird als “Schulden” gegenüber dem

Unternehmer angesehen.

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Bilanz

Begriffliche Herkunft (Bilanz): “Bilanz” stammt aus dem Italienischen (La Bilancia) und bedeutet “Waage”. Damit wird ausgedrückt, dass eine Bilanz immer wertmäßig ausgeglichen ist. D.h. es gilt:

Summe der Aktiva = Summe der Passiva

Grund: der nicht mit Schulden finanzierte Teil des Vermögens muss mit Eigenmitteln (Eigenkapital) finanziert sein. Eigenkapital = Vermögen – Schulden

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Grundsätze für die Bilanzgliederung

Darstellung in Kontenform (abhängig von Unternehmensgröße)

formelle Bilanzkontinuität Beibehaltung der Form der Darstellung, insbesondere der Gliederung der aufeinander-folgenden Bilanzen und der Gewinn- und Verlustrechnung.

VorjahresbezugMitangabe der Vorjahreszahlen in Bilanz und Gewinn- und Verlustrechnung.

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Grundsätze für die Bilanzgliederung

Aktiva   Bilanz   PassivaAnlage-vermögen

GrundstückeGebäude

Gegliedertnach

steigender Flüssigkeit

Gegliedertnach

sinkenderFälligkeit

Eigenkapital Eigen-kapital

MaschinenFahrzeuge Rückstellungen Fremd-

kapitalBGAUmlauf-vermögen

WarenMaterial

Darlehen

Forderungen Verb. aLuLBank Sonst. Verbl.Kasse

 

 

 

 

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Wichtige Bilanzierungsgrundsätze

Vollständigkeitsgebot

In der Bilanz sind alle betrieblichen Vermögensgegenstände (Wirtschaftsgüter) und Schulden sowie die aktiven und passiven Rechnungsabgrenzungsposten vollständig anzugeben (§ 246 Abs. 1 HGB).

Bilanzklarheit

Die Bilanz ist klar und übersichtlich zu erstellen (§ 243 Abs. 2 HGB). Dem dient die Bilanzgliederung, § 266 HGB.

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Wichtige Bilanzierungsgrundsätze

Einzelbewertung

Jedes Wirtschaftsgut und jede Schuld sind einzeln zu bilanzieren und zu bewerten (§ 252 Abs. 1 Nr. 3 HGB). Saldierungen sind unzulässig (§ 246 Abs. 2 HGB).

Bilanzenzusammenhang

Die Eröffnungsbilanz eines Geschäftsjahres muss als Ganzes und in den einzelnen Positionen und Werten mit der Schlussbilanz des vorangegangenen Wirtschaftsjahres übereinstimmen (§ 252 Abs. 1 Nr. 1 HGB, § 4 Abs. 1 Satz 1 EStG).

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Wichtige Bilanzierungsgrundsätze

Vorsichtsprinzip

Es ist vorsichtig zu bewerten. Alle vorhersehbaren Risiken und Verluste sind zu berücksichtigen (§ 252 Abs. 1 Nr. 4 HGB).

Bewertungsstetigkeit

Die Bewertungsmethoden des Vorjahres sollen beibehalten werden (§ 252 Abs. 1 Nr. 6 HGB).

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Gewinn

entsteht im Verkaufszeitpunkt unabhängig vom Zahlungszeitpunkt

ist keineswegs mit Bargeld bzw. Liquidität gleichzusetzen

Definition:

Gewinn ist Eigenkapitalmehrung.

Eigenkapitalmehrung ist Ertrag.

Verlust ist Eigenkapitalminderung.

Eigenkapitalminderung ist Aufwand.

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Gewinnermittlung

durch Betriebsvermögensvergleich:

über Inventur, Inventar und Bilanz wird das Eigenkapital an zwei verschiedenen Stichtagen als Differenz zwischen Vermögen und Schulden ermittelt und verglichen. Die Höhe der Eigenkapitaländerung

stellt den Gewinn oder Verlust dar.

Formel: Eigenkapital31.12.- Eigenkapital31.12. Vorjahr= Gewinn bzw. Verlust

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Gewinnermittlung

durch Gegenüberstellung von Aufwendungen und Erträgen einer Periode:

Ermittlung als Differenz zwischen Erträgen und Aufwendungen einer Periode durch laufende, separate Aufzeichnungen aller Geschäftsvorfälle, die Eigenkapitaländerungen bewirken.

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Verständnisfragen zum 1. Teil

1. Begründen Sie die Notwendigkeit interner und externer Rechenschaftslegung eines Unternehmens.

2. Erläutern Sie Inhalt und Aufgaben der Finanzbuchhaltung und der Kostenrechnung.

3. Nennen Sie den Inhalt wichtiger gesetzlicher Vorschriften zur Buchführung.

4. Wie werden Aktiva und Passiva in der Bilanz ausgeglichen?

5. Gewinn ist nicht Geld/Liquidität. Nehmen Sie hierzu Stellung.

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2. Auswirkung von Geschäftsvorfällen auf die Bilanz

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Auswirkung von Geschäftsvorfällen auf die Bilanz

Jeder Kaufmann ist verpflichtet, bei der Gründung

eines Gewerbebetriebes ein Inventar und eine Bilanz

aufzustellen (§ 240 (1) HGB).

Der laufende Geschäftsbetrieb (Wareneinkauf,

-verkauf, Produktion, Darlehensaufnahme etc.) führt

zur permanenten Veränderung in Wert und Struktur

der einzelnen Bilanzpositionen.

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Auswirkung von Geschäftsvorfällen auf die Bilanz

Nach der Art ihrer Wirkung auf das Eigenkapital

lassen sich erfolgsneutrale und erfolgswirksame

Geschäftsvorfälle unterscheiden.

Geschäftsvorfälle = Vorgänge, die Besitzposten,

Schulden oder Eigenkapital eines Unternehmens

ändern!

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Feststellung der Wirkung von Geschäftsvorfällen

1. Welche Bilanzpositionen ändern sich wie? (Zunahme/Abnahme? Um welchen Betrag?)

2. Ändert sich die Summe des Vermögens (Bilanzsumme)? Wenn ja, um wieviel?

3. Ändert sich die Höhe der Schulden? Wenn ja, um wieviel?

4. Ändert sich die Differenz zwischen Vermögen und Schulden, das Eigenkapital?Wenn nein => erfolgsneutraler GeschäftsvorfallWenn ja => Eigenkapitalerhöhung durch Ertragoder Eigenkapitalminderung durch Aufwand

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Übersicht

Geschäftsvorfälle

Betriebsvermögens- umschichtungen

Betriebsvermögens-änderungen

Haben keinerlei Einfluss auf das Eigenkapital

Verändern (erhöhen, mindern) das Eigenkapital

Aktiv-tausch

Passiv-tausch

Aktiv-Passiv-Tausch

Aufwand Ertrag

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Betriebsvermögensumschichtungen

Aktivtausch

– Beispiel: Kauf einer Maschine durch Barzahlung.

– Beispiel: Kunde begleicht Rechnung.

Passivtausch

– Beispiel: Begleichung einer Rechnung durch Kontoüberziehung

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Betriebsvermögensumschichtungen

Aktiv-Passiv-Mehrung

- Beispiel: Wareneinkauf auf Ziel, d.h. ohne sofortige Zahlung.

Aktiv-Passiv-Minderung

- Beispiel: Nach vier Wochen wird die auf Ziel gekaufte Ware bar bezahlt.

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Betriebsvermögensänderungen

Erfolgswirksame Vermögensänderungen durch Aufwendungen und Erträge.

Beispiele:

– Warenverkauf auf Ziel. Einkaufspreis der Ware 100,– €; Verkaufspreis 150,– €.

– Barzahlung einer Lieferantenrechnung unter Abzug von 3 % Skonto.

– Verkauf einer Ware im Wert von 100,– € zu 80,– €.

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Betriebsvermögensänderungen

Merke:

Beim Aktiv-, Passiv- und Aktiv-Passiv-Tausch handelt es sich

um reine Umschichtungen des Betriebsvermögens!

Das Betriebsvermögen ändert sich nur in seiner Zusammen-

setzung!

Das Eigenkapital bleibt unverändert!

Betriebsvermögensumschichtungen sind erfolgsneutral, d.h. der

Gewinn ändert sich nicht!

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Verständnisfragen zum 2. Teil

1. Mit Hilfe welcher gedanklicher Schritte werden die

Auswirkungen von Geschäftsvorfällen auf die Bilanz

abgeleitet?

2. Die Anschaffung von Wirtschaftsgütern ist immer

erfolgsneutral. In welchen Varianten zeigt sich dies in

der Bilanz?

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Verständnisfragen zum 2. Teil

3. Welche Wirkung haben folgende Vorgänge auf die

Bilanz?

2010: Wareneinkauf gegen Überweisung für 100,– €.

2011: Verkauf derselben Ware auf Ziel für 200,– €.

2012: Der Kunde begleicht die Rechnung über

200,– € durch Banküberweisung.

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Übungsaufgaben

Bitte bearbeiten Sie die Aufgaben

1 und 2 a

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Lösung Aufgabe 1Aktiv Bilanz zum 31.12.20.. Passiva A. Anlagevermögen A. Eigenkapital I. Sachanlagen 1. Grundstücke u. Bauten 62.200,– 2. Fahrzeuge 16.400,- B. Verbindlichkeiten 3. BGA 10.800,– 1. Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten 35.000,– B. Umlaufvermögen 2. Verbindlichkeiten I. Forderungen aus LuL 18.500,– 1. Forderungen aus LuL 35.700,– II. Kassenbestand u. 31.500,– Guthaben bei Kredit- instituten

103.100,-

156.600,- 156.600,-

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Lösung Aufgabe 2a

Vermögensumschichtung Geschäftsvorfall

Aktiv-tausch

Passiv-tausch

Aktiv/ Passiv-Mehrung

Aktiv/ Passiv-

Minderung 1. Kunde begleicht eine Forderung aLuL bar.

2. Rückzahlung einer Darlehensverbindlichkeit durch Banküberweisung.

3. Kauf von Betriebsstoffen auf Ziel

4. Begleichung einer Verbindlichkeit aLuL durch Bankscheck

5. Kauf eines Grundstücks gegen Überweisung

6. Umwandlung eines Überziehungskredits in einen langfristigen Kredit

7. Rücksendung noch nicht bezahlter Waren an Lieferanten

x

x

x

x

xx

x

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Übungsaufgaben

Bitte bearbeiten Sie nun die Aufgabe

2 b

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Lösung Aufgabe 2b

Vermögensumschichtung Geschäftsvorfall

Aktiv-tausch

Passiv-tausch

Aktiv/ Passiv-

Mehrung

Aktiv/ Passiv-

Minderung 1. Kauf von Waren auf Ziel

2. Eine Forderung aus LuL wird mit einer Verbindlichkeit aus LuL verrechnet.

3. Barabhebung bei der Bank (Bankkonto ist im Guthaben).

4. Postgiroüberweisung zur Begleichung einer Verbindlichkeit.

5. Umwandlung einer Verbindlichkeit in ein Darlehen.

6. Aufnahme einer Hypothek.

x

x

xx

x

x

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3. Kontoeröffnung und Buchungstechnik

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Das Konto

Vorbemerkungen:

– Eine Fortschreibung der Bilanz nach jedem Geschäftsvorfall ist praktisch undurchführbar.

– Für jeden Bilanzposten wird daher ein Konto als Verrechnungsstelle für die Veränderungen während des Geschäftsjahres eingerichtet:

Konto:

Soll Haben

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Buchungsregeln auf Konten

Anfangsbestände (AB) stehen auf derselben Seite wie in der Bilanz.

Bestandsmehrungen auf derselben Seite wie der Anfangsbestand.

Bestandsminderungen auf den den Anfangsbeständen gegenüberliegenden Seiten.

Jeder Geschäftsvorfall wird zweimal gebucht, und zwar zuerst im Soll und dann im Haben.

Der Saldo, d.h. der zum Ausgleich von Soll und Haben notwendige Betrag steht auf der kleineren Kontoseite.

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Der Buchungssatz (BS)

Der Buchungssatz nennt unter Angabe der jeweils zu buchenden Beträge

– zuerst das Konto mit der Sollbuchung,

– zuletzt das Konto mit der Habenbuchung,

– dazwischen steht das Wort “an”

Beispiel: Kasse an Bank

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Der Buchungssatz (BS)

Arten von Buchungssätzen:

– Sind nur zwei Konten betroffen, werden “einfache

Buchungssätze” gebildet;

– sind es mehr als zwei Konten, so werden

“zusammengesetzte Buchungssätze” gebildet.

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Der Buchungssatz (BS)

Beispiel: Warenverkauf im Wert von 100,– € gegen Banküberweisung

– Waren stehen auf der Aktivseite der Bilanz.

– Warenkonto = aktives Bestandskonto

– Warenverkauf = Bestandsminderung

– Buchung im Haben des Warenkontos

– Bank = aktives Bestandskonto

– Banküberweisung durch den Kunden = Bestandsmehrung

– Buchung im Soll

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Der Buchungssatz (BS)

Beispiel: Warenverkauf im Wert von 100,– € gegen Banküberweisung

Wie lautet also der Buchungssatz?

Buchungssatz: Bank an Waren 100,- €

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Der Buchungssatz (BS)

Beispiel: Warenverkauf im Wert von 100,– €

Bezahlung: 50,– € bar, 50,– € durch Banküberweisung.

Kasse 50,- an Waren 100,-und Bank 50,-

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Kontoeröffnung

Für jeden Bilanzposten wird ein Konto eingerichtet,

das nach den genannten Regeln die

Anfangsbestände übernimmt.

Die Bilanz selbst ist kein Konto (sie hat nur

Kontenform), da auf ihr keine laufenden Buchungen

vorgenommen werden.

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Das Buchen auf Bestandskonten

Alle Konten, die Bestände aus der Bilanz aufnehmen,

werden als Bestandskonto bezeichnet.

Folglich gibt es aktive bzw. passive Bestandskonten.

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Buchen auf Bestandskonten – Aktivtausch –

Beispiel: Kunde bezahlt eine Forderung über 10.000,- €

durch Banküberweisung:

Bank an Kundenforderungen 10.000,-

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Buchen auf Bestandskonten – Passivtausch –

Beispiel: Eine Lieferantenverbindlichkeit über 10.000,- €

wird in ein langfristiges Darlehen umgewandelt.

Verbl. aus L. u. L. an Darlehen 10.000,- €

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Buchen auf Bestandskonten – Aktiv-Passiv-Tausch –

Beispiel: Kauf einer Maschine durch Aufnahme eines

Darlehens über 100.000,- €.

Maschine an Darlehen 100.000,- €

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Abschluß der Bestandskonten

Buchungssätze für den Abschluß der Bestandskonten:

Schlußbilanzkonto (SBK) an aktive Bestandskonten

passive Bestandskonten an Schlußbilanzkonto (SBK)

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Eröffnung und Abschluß der Bestandskonten

A Eröffnungsbilanz P

Maschinen DarlehenForderungen VerbindlichkeitenKasse etc. Kapital

S Aktive Bestandskonten HAB AbgängeZugänge EB(Saldo)

S Passive Bestandskonten HAbgänge ABEB(Saldo) Zugänge

A Schlußbilanz (SBK) P

Maschinen DarlehenForderungen VerbindlichkeitenKasse etc. Eigenkapital

KontoeröffnungKontoeröffnung

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Buchen auf Erfolgskonten

Viele Geschäftsvorfälle ändern nicht nur das

Vermögen in seiner Struktur (Umschichtung),

sondern auch das Eigenkapital (= Differenz aus

Vermögen und Schulden) durch Aufwendungen und

Erträge.

Durch Festhaltung aller Änderungen auf dem

Eigenkapitalkonto ginge jede Übersicht verloren.

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Buchen auf Erfolgskonten

Soll Eigenkapitalkonto Haben

Verluste

Entnahmen

Endbestand

(Eigenkapital 31.12.)

Anfangsbestand(Eigenkapital 01.01.)

Einlagen

Gewinne

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Buchen auf Erfolgskonten

Bildung von Unterkonten, deren Saldo beim Jahresabschluß auf das Eigenkapitalkonto übertragen werden:

– Gewinn- und Verlustkonto (GuV-Konto) für betrieblich bedingte Kapitaländerungen.

– neben der GuV: Vorschaltung von Aufwands- und Ertragskonten (z.B. Verkaufserlöse, Personal-aufwendungen, Materialaufwand etc.)

– Privatkonten für Kapitaländerungen aufgrund von Entnahmen oder Einlagen (werden hier nicht weiter behandelt).

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Buchen auf Erfolgskonten

Für jede Aufwands- und Ertragsart sollte ein eigenes Konto eingerichtet werden:

Aufwandskonten(Beispiele)

Ertragskonten(Beispiele)

Lohn- u. Gehaltsaufwand

Zinsaufwendungen

Betriebssteuern

Kundenskonti

Miet- und Stromaufwand

Reisekosten

Wareneinkauf

Erlöse aus Warenverkäufen

Erlöse aus Dienstleistungen

Zinserlöse

Provisionserlöse

Mieterlöse

Lieferantenskonti

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Buchen auf Erfolgskonten

Aufwands- und Ertragskonto haben keine Anfangsbestände.

Aufwands- und Ertragskonten sind Unterkonten des passiven Bestandskontos “Eigenkapital”

Erträge werden im Haben gebucht

Erträge erhöhen das Eigenkapital

Aufwendungen werden im Soll gebucht

Aufwendungen vermindern das Eigenkapital

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Buchen auf Erfolgskonten

Aufwands- und Ertragskonto haben keine Anfangsbestände.

Aufwands- und Ertragskonten sind Unterkonten des passiven Bestandskontos “Eigenkapital”

Erträge (Kapitalmehrungen) sind im Haben und Aufwendungen im Soll zu buchen.

Aufwendungen vermindern, Erträge erhöhen das Eigenkapital

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Führung und Abschluß der Erfolgskonten

S Aufwandskonten HAufwendungen Erstattungen

StornobuchungenSalden

S Ertragskonten HErstattungen ErträgeStornobuchungenSalden

S GuV H

Jahresauf- Jahreserträgewendungen

Saldo: Gewinn (Saldo:Verlust)

S Eigenkapital H Anfangskapital

Endkapital Gewinn

A SBK P Eigenkapital

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Buchen auf Aufwands- und Ertragskonten

Beispiel: Überweisung von 200,– € Darlehenszinsen

Zinsaufwand an Bank 200,- €

S Bank H S Zinsaufwand H

200,– 200,–

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Buchen auf Aufwands- und Ertragskonten

Beispiel: Wir überweisen 350,– € an die

Feuerversicherungsgesellschaft.

Versicherungsaufwand an Bank 350,-

S Bank H S Vers.-aufwand H

350,– 350,–

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Buchen auf Aufwands- und Ertragskonten

Beispiel: Kfz-Steuerrückerstattung von 200,– €

wird bei der Bank gutgeschrieben.

Bank an Kfz-Steueraufwand 200,- €

S Bank H S Kfz-Steuer H

200,– 200,–

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Übungsaufgaben

Bitte bearbeiten Sie nun die Aufgabe

3 a

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Lösung Aufgabe 3 a

1. Einkauf von Rohstoffen gegen Rechnung 10.000,-

Rohstoffe an Verbindlichkeiten10.000,-

Kasse an Wertpapiere 15.000,-

Bank an Zinserträge 300,-

2. Barverkauf von Wertpapieren 15.000,-

3. Zinsgutschrift der Bank 300,-

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Lösung Aufgabe 3 a

4. Zahlung von Heizkosten durch Banküberweisung

500,- €.

Heizkosten an Bank 500,-

Telefon an Bank 250,-

Kasse an Forderungen aLuL 10.000,-

5. Banküberweisung der Telefonkosten 250,- €.

6. Barzahlung eines Kunden zum Ausgleich unserer Forderung 10.000,- €.

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Lösung Aufgabe 3 a

7. Überweisung der Gehälter 60.000,- €.

Personalaufwand an Bank 60.000,-

kein buchungspflichtiger Vorgang, da keine Vermögenswirkung

Sonst. betriebl. Aufwend. an Bank 320,-

8. Wir bestellen einen neuen Pkw für 30.000,- €.

9. Banküberweisung für Reparatur der Geschäftsausstattung 320,- €.

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Lösung Aufgabe 3 a

10. Einkauf einer Maschine durch Banküberweisung 15.000,- €.

Masch. Anlagen an Bank 15.000,-

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System der Doppelten Buchführung

Zusammenfassung

Darstellung aller Geschäftsvorfälle in zeitlicher und sachlicher Ordnung

Buchung auf jeweils zwei Konten, einmal im Soll und einmal im Haben.

Darstellung der Geschäftsvorfälle in ihrer Vermögens- und Erfolgswirkung unter Verwendung von Bestands- und Erfolgskonten.

Möglichkeit der doppelten Gewinnermittlung (Gewinnermittlung durch Vermögensvergleich; Gewinnermittlung durch Gegenüberstellung von Aufwendungen und Erträgen einer Periode).

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Verständnisfragen zum 3. Teil

1. Was ist ein Konto?

2. Wie lauten die Regeln für die

Kontoeröffnung

laufende Erfassung der Veränderungen

und den Kontenabschluß?

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Übungsaufgaben

Bitte bearbeiten Sie nun die Aufgaben

3 b und 4

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Lösung Aufgabe 3 b

1. Einkauf von Büromaterial 100,- €, 50,- € per Scheck, Rest bar.

Büromaterial 100,- an Kasse 50,- an Bank 50,-

Forderungen 200.000,- an Grundstücke 150.000,- an ao. Erträge 50.000,-

2. Verkauf eines Grundstücks (Buchwert: 150.000,- €) für 200.000,- € gegen Rechnung

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Lösung Aufgabe 3 b

3. Verkauf einer Schreibmaschine (Buchwert: 1.000,-) für 450,- bar

Kasse 450,- an BGA 1.000,- und ao. Aufw. 550,-

Bank an erh. Anzahl. auf Best. 1.000,-

4. Kunde leistet bei Bestellung eine Anzahlung von 1.000,- gegen Banküberweisung

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Lösung Aufgabe 3 b

5. Unser Bankkonto weist 5.000,- € auf. Eine Lieferantenrechnung von 20.000,- € wird durch Banküberweisung beglichen.

Verbindlichkeiten 20.000,- an Bank 5.000,- an Bankverbindl. 15.000,-

Abschr. auf Forderungen an Forderungen 20.000,-

6. Ein Kunde stellt den Antrag auf Eröffnung des InsoV. Die Ford. i.H.v. 20.000,- € wird uneinbringlich.

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Lösung Aufgabe 3 b

7. Einholung eines Angebots für eine Computeranlage (Wert 8.500,- €)

Kein buchungspflichtiger Vorgang.

Kein buchungspflichtiger Vorgang.

Bank an Darlehen 20.000,-

8. Abschluß eines langfristigen Liefervertrages mit einem Lieferanten

9. Aufnahme eines Darlehens 20.000,- €.

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Lösung Aufgabe 3 b

10. Eine Darlehensverbindlichkeit wird durch Erlangung einer Hypothek gesichert (=Hypothekendarlehen) 30.000,-.

Darlehensverb. an Hypothekendarl. 30.000,-

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Lösung Aufgabe 4

1. Kasse an Bank 800,- = Barabhebung vom Bankkonto 800,-

2. Darlehen an Bank 5.000,-= Tilgung eines Bankdarlehens durch Überweisung 5.000,-

3. Personalaufwand an Bank 70.000,-= Zahlung von Gehältern durch Banküberweisung 70.000,-

4. Bank an Zinserträge 500,-= Erhalt einer Zinsgutschrift der Bank 500,-

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Lösung Aufgabe 4

5. BGA an Verbindlichkeiten aus LuL 1.000,-= Kauf von Büroausstattung auf Ziel 1.000,-

6. Bank an Forderungen aus LuL 14.000,-= ein Kunde begleicht eine Forderung aus LuL durch

Banküberweisung 14.000,-

7. Zinsaufwand an Bank 130,-= Zahlung von Darlehenszinsen per Überweisung 130,-

8. Bank an Darlehen 100.000,-= Aufnahme eines Darlehens 100.000,-

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Lösung Aufgabe 4

9. Bank an Mieterträge 20.000,-= Erhalt von Mieten auf das Bankkonto 20.000,-

10. Forderungen aus LuL an Umsatzerlöse 15.000,-= Erzeugnisverkauf auf Ziel 15.000,-

11. Bank an Wertpapiere 5.000,-= Verkauf von Wertpapieren und Gutschrift bei der Bank

5.000,-

12. Versicherungsaufwand an Kasse 5.000,-= Barzahlung von Versicherungen 5.000,-