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1 Gefahrstoffverordnung 2010 [1] BGBl.1 Nr. 59 v. 30.11.2010 S. 1643 GHS CLP TRGS DGUV Information 213-850

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Gefahrstoffverordnung

2010

[1] BGBl.1 Nr. 59 v. 30.11.2010 S. 1643

GHS

CLP

TRGS DGUV Information 213-850

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Internationales Gefahrstoffrecht

REACH-Verordnung

= EU-Chemikalienverordnung (EU-Verordnung Nr. 1907/2006) • Registration • Evaluation • Authorisation and Restriction of • Chemicals

Registrierung, Bewertung, Zulassung und Beschränkung von Chemikalien

GHS

(UNO / Rio Declaration 1992) • Global • Harmonized • System Global Harmonisiertes System zur Einstufung, Kennzeichnung und Verpackung von Chemikalien

Hersteller/Lieferanten/Importeure Hersteller/Lieferanten/Importeure/Anwender

Euro

päi

sche

Unio

n

wel

twei

t

für

CLP-Verordnung = EU-GHS

Classification

Labelling

Packaging

Einstufung, Kennzeichnung und Verpackung

von Stoffen und Gemischen (Zubereitungen)

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Umsetzung von EU-Recht in deutsches Recht

EU-Verordnungen (gelten mit Inkrafttreten unmittelbar – nationale Rechtsanpassung erforderlich!)

CLP-Verordnung REACH-Verordnung Verordnung zum

Schutz der

Arbeitnehmer

(vor gefährlichen

Arbeitsstoffen)

Chemikaliengesetz Arbeitsschutzgesetz

Chemikalienverbots-

verordnung GEFAHRSTOFFVERORDNUNG Biostoffverordnung

Technische Regeln für Gefahrstoffe

TRGS (z.B. TRGS 526 – Laboratorien)

Deu

tsch

es R

ech

t E

U-R

ech

t

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Staat UV-Träger Privater

Regelsetzer

Regelwerk im Bereich des Arbeitsschutzes

Gesetze

• Siebtes Buch

Sozialgesetzbuch (SGB VII)

• Arbeitsschutzgesetz

Verordnungen

• Gefahrstoffverordnung

• Arbeitsstättenverordnung

• Bildschirmarbeitsverordnung

Allgemeine

Verwaltungsvorschriften

Unfallverhütungs-

vorschriften • Allgemeine Vorschriften

(GUV- VA1)

• Arbeitsmediziniische

Vorsorge (GUV- VA4)

Durchführungs-anweisungen

Regeln der Technik (Beispiele)

•TRGS 526

•ASR

•Richtlinien

•Sicherheitsregeln

•Merkblätter DGUV Information 213-850

•DIN-Normen

•VDE-Bestimmungen

•VDI-Richtlinien

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GHS CLP

Das neue Kennzeichnungs- und

Einstufungssystem

für Gefahrstoffe

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Was ist neu?

neue Einstufungskriterien und neue Grenzwerte

neue Gefahrensymbole

einheitliche Sicherheitsdatenblätter

Hintergrund:

Schutz von Mensch und Umwelt (Arbeits- und Umweltschutz)

weltweit einheitliche Einstufung und Kennzeichnung

internationale Gefahrenkommunikation („einheitliche Sprache“)

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Fristen:

ab 1. Dezember 2010

neue Kennzeichnung für Gefahrstoffen nach CLP

(Pflicht für Hersteller, Lieferanten)

Doppelkennzeichnung auf Gefahrstoffgebinde nicht statthaft!

ab 1. Juni 2015

neue Kennzeichnung für Gefahrstoffe und Zubereitungen nach CLP für alle

(keine Ausnahmen!)

x = verbindlich

(x) = „kann“

Kennzeichnung nach CLP ab 01.12.2010 Kennzeichnung nach CLP ab 01.06.2015

Hersteller Lieferant Importeur Nutzer Hersteller Lieferant Importeur Nutzer

Gefahrstoffe x x x (x) Gefahrstoffe x x x x

Zubereitungen (x) (x) (x) (x) Zubereitungen x x x x

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HINWEISE:

- „1:1-Kennzeichnung“

nicht immer möglich

- neue Kennzeichen

hinzugekommen

- Doppelkennzeichnung

nicht statthaft

- Anwender in der Übergangszeit:

Für eine Kennzeichnungsart

entscheiden!

(vorteilhaft, sich schon rechtzeitig

an die neue Kennzeichnung zu

gewöhnen)

- neue Symbole auch in Braille-

Schrift für Blinde und

Sehschwache (taktile Symbole);

gilt für Verbraucherprodukte in

breiter Öffentlichkeit und ggf.

in Arbeitsbereichen

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Neue Symbole ABER ohne „alter“ Entsprechung

Krebserzeugend (C)

Mutagen (M)

Reproduktionstoxisch (R)

Atemwegssensibilisierung

Zielorgantoxizität

Aspirationsgefahr

Gase unter Druck

Reizung:

Haut

Augen

Atemwege

GESUNDHEITSGEFAHR:

C-M-R-Symbol/ Atemwege/

innere Organe

AUSRUFEZEICHEN:

Symbol „Allgemeine Gefahr“

GASFLASCHE:

Druckgas-Symbol

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Die R- und S-Sätze (Risiko- und Sicherheitssätze) werden

durch die neu strukturierten H- und P-Sätze ersetzt: „H“ = „Hazard Statements“ (Gefahrenhinweise)

„P“ = „Precautionary Statements“ (Sicherheitshinweise)

H-Sätze:

H200-Reihe: Physikalische Gefahren

H300-Reihe: Gesundheitsgefahren

H400-Reihe: Umweltgefahren

EUH-Sätze: europäische H-Sätze

(zusätzlich zu GHS)

P-Sätze:

P100-Reihe: Allgemeines

P200-Reihe: Prävention

P300-Reihe: Reaktion/Empfehlung

P400-Reihe: Lagerung

P500-Reihe: Entsorgung

Die BG Rohstoffe und chemische Industrie bietet als Hilfestellung einen

GHS-Konvertierung im Internet unter:

http://www.gischem.de/ghs

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Signalwörter: Ausmaß der Gefahr

GEFAHR

ACHTUNG

für schwerwiegende Gefahrenkategorien

(erwiesene Schädigung)

für weniger schwerwiegende Gefahrenkategorien

(kann zur Schädigung führen)

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Neu: Angabe der spezifischen Zielorgan-Toxizität

(STOT = specific target organ toxicity)

alle Auswirkungen auf die Gesundheit mit Beeinträchtigung der Körperfunktionen

(reversibel / irreversibel sowie unmittelbares und/oder späteres Auftreten)

Gefahr Achtung Achtung

H370 H371 H335, H336

H370: Schädigt die Organe (Organe und Expositionsweg angeben)

H371: Kann die Organe schädigen

H335: Kann die Atemwege reizen oder

H336: Kann Schläfrigkeit und Benommenheit verursachen

Beispiele

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Was ist ein Gefahrstoff?

§ 3a des Chemikaliengesetzes

§ 3 der Gefahrstoffverordnung

Mindestens eine dieser Eigenschaften kennzeichnet einen Gefahrstoff:

explosionsgefährlich

brandfördernd

hochentzündlich

leichtentzündlich

entzündlich

sehr giftig

giftig

gesundheitsschädlich

ätzend

reizend,

sensibilisierend

krebserzeugend (kanzerogen) – C

erbgutverändernd (mutagen) – M

fortpflanzungsgefährdend (reproduktionstoxisch) - R

umweltgefährlich

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Mengenbegrenzung pro Gefahrstoff im Labor

= „Laborübliche Bedingungen“

Gefahrstoff allgemein giftig sehr giftig CMR

Flüssigkeiten bis 2,5 l bis 0,5 l bis 0,1 l bis 0,5 l

Feststoffe bis 1,0 kg bis 0,5 kg bis 0,1 kg bis 0,5 kg

Gase bis 50-l-DGF*) bis 10-l-DGF*) bis 10-l-DGF*) bis 10-l-DGF*)

*) DFG =

Druckgasflasche

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Gefährdungsbeurteilung

Aufnahme einer Tätigkeit mit Gefahrstoffen nur,

wenn der Verantwortliche (Vorgesetzter)

eine Gefährdungsbeurteilung erstellt hat und der Inhalt bekannt ist.

Inhaltliche Schwerpunkte:

Feststellung aller Gefährdungen („erkennen“)

Festlegung entsprechender Schutzmaßnahmen („handeln“)

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Informationsermittlung

bei

bekannten Stoffen unbekannten Stoffen

- Kennzeichnung der Stoffe - fachkundige Personen, Fachliteratur sowie das Internet

- Sicherheitsdatenblatt - ACHTUNG: Zuverlässigkeit der Informationen prüfen!

- Stoffdatenbanken nutzen - Prüfung der Daten mittels des eigenen Sachverstandes

-(z.B. gestis, GisChem)

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Gefahrstoffverzeichnis

Inhalt:

- Bezeichnung des Gefahrstoffes

- Einstufung / gefährliche Eigenschaften (Sicherheitsdatenblatt)

- Menge

- Bezeichnung der Arbeitsbereiche

- Verantwortlichkeit und Aktualität

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Ausgabe: Februar 2008

Technische Regeln für Gefahrstoffe

„Laboratorien“ TRGS 526

Inhaltsverzeichnis

1 Anwendungsbereich

2 Allgemeine Hinweise

3 Gefährdungsbeurteilung und Substitutionsprüfung

4 Übergreifende Betriebsbestimmungen

5 Spezielle Betriebsbestimmungen

6 Technische Schutzmaßnahmen

7 Prüfungen

8 Literatur

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Sicheres Arbeiten in Laboratorien

Grundlagen und Handlungshilfen

BGI/GUV-I 850-0 (NEU ab 01.05.2014: DGUV Information 213-850) Berufsgenossenschaftliche Informationen und Grundsätze für Sicherheit und Gesundheit am

Arbeitsplatz, Stand: Dezember 2008

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ARBEITSSCHUTZ GEHT ALLE AN!

Das Büro für Arbeitssicherheit und Umweltschutz stellt sich vor:

Anschrift: TU Chemnitz

BfAU

Thüringer Weg 11

Telefon: (0371) 531 12050

Fax: (0371) 531 12059

E-Mail: [email protected]

Leitung BfAU - Fachkraft für Arbeitssicherheit Herr Hofmann HA 32650

Sachbearbeiter für Unfallangelegenheiten/Arbeitsschutzorganisation Herr Rau HA 37333

Betriebsbeauftragter für Abfall / Gefahrgut und Umwelt Herr Schönwitz HA 33029