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05.04.2007 Amtsblatt der Stadt Borken 03/2007
B e k a n n t m a c h u n g
Widmung von Straßen
Zu 1:
Die Straße
„Jahnstraße“ (wie im beigefügten Lageplan „schwarz“ dargestellt)
ist endgültig hergestellt und wird als Gemeindestraße, bei der die Belange der Erschließungder anliegenden Grundstücke überwiegen (Anliegerstraße), dem allgemeinen öffentlichenVerkehr gewidmet (§ 6 in Verbindung mit § 3 Abs. 4 Nr. 2 StrWG NW).
Der beigefügte Lageplan ist Bestandteil dieses Beschlusses.
Baulastträger der Straße ist die Stadt Borken.
Zu 2:
Die Straße
„Realschulstraße“(wie im beigefügten Lageplan „schwarz“ dargestellt)
ist endgültig hergestellt und wird als Gemeindestraße, bei der die Belange der Erschließungder anliegenden Grundstücke überwiegen (Anliegerstraße), dem allgemeinen öffentlichenVerkehr gewidmet (§ 6 in Verbindung mit § 3 Abs. 4 Nr. 2 StrWG NW).
Der beigefügte Lageplan ist Bestandteil dieses Beschlusses.
Baulastträger der Straße ist die Stadt Borken.
Rechtsbehelfsbelehrung:
Gegen die Widmung kann innerhalb eines Monats nach öffentlicher BekanntmachungWiderspruch erhoben werden. Der Widerspruch ist schriftlich oder mündlich zurNiederschrift bei der Stadt Borken, Fachbereich Tiefbau und Bauverwaltung, ImPiepershagen 17, 46325 Borken, einzulegen.
Borken, 29.03.2007
gez.
LührmannBürgermeister
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