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Mitteilungsblatt der Stadt Leutershausen/Mittelfr. Amtliche Bekanntmachungen der Stadtverwaltung 43. Jahrgang Freitag, den 28. Februar 2014 Nr. 04/2014 Beantragung von Briefwahlunterlagen für die Kommunalwahlen am 16.03.2014 Die Beantragung von Briefwahlunterlagen ist ab 24. Februar 2014 bis zum Freitag, 14.03.2014, 15.00 Uhr möglich. Sie können die Briefwahlunterlagen wie folgt beantragen: schriftlich (Zusendung oder Abgabe der ausgefüllten und vom Wahlberechtigten unterschriebenen Wahlbenachrichtigungskarte an die Stadt Leutershausen, Am Markt 1-3, 91578 Leutershausen) Online über das vollständig ausgefüllte Kontaktformular im Internet: http://www.leutershausen.de/antrag-briefwahl.html Zur Beantragung des Wahlscheines benötigen Sie die an Sie zugesandte Wahlbenachrichtigung. Es ist unzulässig, den elektronischen Wahlscheinantrag für eine/n Andere/n zu stellen! Wer unbefugt wählt oder sonst ein unrichtiges Ergebnis einer Wahl herbeiführt oder das Ergebnis verfälscht, wird mit Freiheitsstrafe bis zu 5 Jahren oder mit Geldstrafe bestraft. Der Versuch ist strafbar. Auf die weiteren wahlrechtlichen Strafbestimmungen wird ausdrücklich hingewiesen (§§ 107 bis 108d des Strafgesetzbuchs).Verlorene Wahlscheine und Stimmzettel können nicht ersetzt werden. • persönlich im Rathaus (Zimmer 05 im EG) zu den Öffnungszeiten des Rathauses Die Onlinebeantragung ist vom 24.02.2014 bis zum 12.03.2014 möglich. Bei persönlicher Beantragung im Rathaus können die Unterlagen gleich mitgenommen werden (ggf. ist jedoch mit Wartezeiten zu rechnen). Bitte beachten Sie die Öffnungszeiten des Rathauses. Eine telefonische Beantragung der Briefwahlunterlagen ist nicht möglich! Bei schriftlicher Beantragung oder Beantragung übers Internet erfolgt die Zustellung der Briefwahlunterlagen über die Amtsboten bzw. per Post. Nachdem Sie gewählt haben: Den Wahlbrief können Sie in den Briefkasten am Rathaus werfen oder über die Post zurücksenden. Kommunalwahlen am 16.03.2014 Die Wahlbekanntmachung und Muster-Stimmzettel für die Wahl des ersten Bürgermeisters und des Stadtrats sind ab Seite 4 abgedruckt. Am Faschingsdienstag, den 4. März 2014 findet unser diesjähriger Faschingsumzug statt. Die Aufstellung ist um 13.00 Uhr am Kirchweihplatz. Der Abmarsch ist um 13.30 Uhr. Wir möchten alle Vereine und Gruppen ermuntern, sich mit ihren Mitgliedern an diesem Umzug zu beteiligen und so zur Erhaltung der Faschingstradition in Leutershausen beizutragen. Die Stadt Leutershausen dankt schon im Voraus für die Unterstützung. Auch die gesamte Bevölkerung laden wir herzlich als Zuschauer ein.

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Mitteilungsblatt Nr. 4-2014 der Stadt Leutershausen

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Mitteilungsblatt der Stadt Leutershausen/Mittelfr.Amtliche Bekanntmachungen der Stadtverwaltung

43. Jahrgang Freitag, den 28. Februar 2014 Nr. 04/2014

Beantragung von Briefwahlunterlagen für die Kommunalwahlen am 16.03.2014Die Beantragung von Briefwahlunterlagen ist ab 24. Februar 2014 bis zum Freitag, 14.03.2014, 15.00 Uhr möglich. Sie können die Briefwahlunterlagen wie folgt beantragen:• schriftlich (Zusendung oder Abgabe der ausgefüllten und vom Wahlberechtigten unterschriebenen Wahlbenachrichtigungskarte an die Stadt Leutershausen, Am Markt 1-3, 91578 Leutershausen)

• Online über das vollständig ausgefüllte Kontaktformular im Internet: http://www.leutershausen.de/antrag-briefwahl.html

Zur Beantragung des Wahlscheines benötigen Sie die an Sie zugesandte Wahlbenachrichtigung. Es ist unzulässig, den elektronischen Wahlscheinantrag für eine/n Andere/n zu stellen! Wer unbefugt wählt oder sonst ein unrichtiges Ergebnis einer Wahl herbeiführt oder das Ergebnis verfälscht, wird mit Freiheitsstrafe bis zu 5 Jahren oder mit Geldstrafe bestraft. Der Versuch ist strafbar. Auf die weiteren wahlrechtlichen Strafbestimmungen wird ausdrücklich hingewiesen (§§ 107 bis 108d des Strafgesetzbuchs).Verlorene Wahlscheine und Stimmzettel können nicht ersetzt werden. • persönlich im Rathaus (Zimmer 05 im EG) zu den Öffnungszeiten des Rathauses

Die Onlinebeantragung ist vom 24.02.2014 bis zum 12.03.2014 möglich.Bei persönlicher Beantragung im Rathaus können die Unterlagen gleich mitgenommen werden (ggf. ist jedoch mit Wartezeiten zu rechnen). Bitte beachten Sie die Öffnungszeiten des Rathauses. Eine telefonische Beantragung der Briefwahlunterlagen ist nicht möglich!Bei schriftlicher Beantragung oder Beantragung übers Internet erfolgt die Zustellung der Briefwahlunterlagen über die Amtsboten bzw. per Post.Nachdem Sie gewählt haben: Den Wahlbrief können Sie in den Briefkasten am Rathaus werfen oder über die Post zurücksenden.

Kommunalwahlen am 16.03.2014Die Wahlbekanntmachung und Muster-Stimmzettel

für die Wahl des ersten Bürgermeisters und des Stadtrats sind ab Seite 4 abgedruckt.

Am Faschingsdienstag, den 4. März 2014 findet unser diesjähriger Faschingsumzug statt.

Die Aufstellung ist um 13.00 Uhr am Kirchweihplatz. Der Abmarsch ist um 13.30 Uhr. Wir möchten alle Vereine und Gruppen ermuntern, sich mit ihren Mitgliedern an diesem Umzug zu beteiligen und so zur Erhaltung der Faschingstradition in Leutershausen beizutragen. Die Stadt Leutershausen dankt schon im Voraus für die Unterstützung. Auch die gesamte Bevölkerung laden wir herzlich als Zuschauer ein.

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Nächste Ausgabe des Mitteilungsblattes: Freitag, 14.03.2014

Anzeigen- und Redaktionsschluss: Montag, 10.03.2014, 12.00 Uhr

Anzeigenannahme: FMS AGMo - Do 8.00 - 12.00 Uhr - Fr.: 8.00 - 10.00 Uhr

Tel. 09823/88-38 - e-mail.: [email protected]

Beiträge für den redaktionellen Teil (z.B. Einladungen zu Veranstaltungen von Vereinen und Gruppen)

bitte ausschließlich an die Stadt Leutershausen schicken (E-Mail: [email protected] – wenn möglich als Word-Datei)

Bekanntmachung über die Schulanmeldung 2014Am DONNERSTAG, den 03. April 2014 findet in der Zeit von 14:00 bis 16:00 Uhr im Gebäude der Gustav-Weißkopf-Grundschule, Alter Postberg 7, 91578 Leutershausen die Schulanmeldung statt.

I. Anzumelden sind alle Kinder, die im folgenden Schuljahr erstmals schulpflichtig werden. Schulpflichtig werden alle Kinder, die am 30. September dieses Jahres sechs Jahre alt sein werden, also spätestens am 30. September 2008 geboren sind.Anzumelden sind ferner alle Kinder, die im vorigen Jahr vom Besuch der Volksschule zurückgestellt worden sind; der Zurück-stellungsbescheid ist dabei vorzulegen.Die Pflicht zur Schulanmeldung besteht auch dann, wenn die Erziehungsberechtigten beabsichtigen, ihr Kind vom Besuch der Volksschule zurückstellen zu lassen.Ein Kind kann auf Antrag der Erziehungsberechtigten zur Schulaufnahme angemeldet werden, wenn es nach dem 30. September 2008 geboren ist und auf Grund der körperlichen, sozialen und geistigen Entwicklung zu erwarten ist, dass es mit erfolg am Unterricht teilnehmen wird. Bei einem Kind, das nach dem 31. Dezember 2014 sechs Jahre alt wird, ist ein schulpsychologisches Gutachten erforderlich.Die Kinder müssen an der öffentlichen Volksschule, in deren Schulsprengel sie wohnen oder an einer staatlich genehmigten Privatschule angemeldet werden. Das gilt auch dann, wenn die Erziehungsberechtigten die Genehmigung eines Gast-schulverhältnisses beantragen wollen. Die Erziehungsberechtigten sollen persönlich mit dem Kinder zur Schulanmeldung kommen. Wenn sie verhindert sind, sollen sie einen Vertreter beauftragen, das Kind zur Schulanmeldung zu bringen, und diesem eine entsprechende Vollmacht schriftlich erteilen.Kinder, die bei der Schulanmeldung nicht vorgestellt werden können, dürfen schon vorher angemeldet werden. Sie müssen bis spätestens 1.Juni angemeldet sein. Eine schriftliche Anmeldung zur Schulaufnahme ist nicht zulässig. Die Erziehungsberechtigten und ihre Vertreter müssen bei der Schulanmeldung die nach dem Anmeldeblatt erforderlichen Angaben machen und durch Vorlage der Geburtsurkunde belegen. Evtl. vorhandener Sorgerechtsbeschluss und Scheidungsurkunde sind mitzubringen.Sind mehrere Erziehungsberechtigte vorhanden, so müssen sie die Anmeldung im gegenseitigen Einverständnis vornehmen. In der Regel genügt zum Nachweis hierfür die Unterschrift eines Erziehungsberechtigten auf dem Anmeldeblatt. In Zweifelsfällen und bei Antrag auf Schulaufnahme soll jedoch der andere Erziehungsberechtigte schriftlich zustimmen.

II. Bescheinigungen GesundheitsamtBei der Anmeldung sollen vorgelegt werden:- Bestätigung des Gesundheitsamtes über die Teilnahme am apparativen Seh- und Hörtest- die Bestätigung über die Teilnahme des Kindes an der Früherkennungsuntersuchung U9 oder die Bestätigung über die Teilnahme an der schulärztlichen Untersuchung (Schuleingangsuntersuchung).

III. Anmeldung von Kindern mit nichtdeutscher MutterspracheKinder mit nichtdeutscher Muttersprache können nur an der zuständigen Sprengelschule angemeldet werden. Zur Anmeldung sollen neben der Geburtsurkunde zur Erleichterung der Formalitäten der Pass und die Meldebescheinigung mitgebracht werden. Ebenso ist ein Nachweis über den erfolgten Kindergartenbesuch/den Besuch eines Vorkurses mitzubringen.

IV. Schulanmeldung an FörderschulenKinder mit sonderpädagogischem Förderbedarf, die am gemeinsamen Unterricht in der allgemeinen Schule nicht aktiv teilnehmen können oder deren sonderpädagogischer Förderbedarf an der allgemeinen Schule auch mit Unterstützung durch Mobile Sonderpädagogische Dienste nicht oder nicht hinreichend erfüllt werden kann, haben eine für sie geeignete Förderschule zu besuchen.Die Kinder sind grundsätzlich an der Volksschule anzumelden. Die Anmeldung an einer Förderschule soll nur erfolgen, wenn die Grundschule bereits festgestellt hat, dass die genannten Voraussetzungen für eine Unterrichtung an der Grundschule nicht gegeben sind.

V. Schulanmeldung ist PflichtErziehungsberechtigte, welche die ihnen obliegende Anmeldung eines Schulpflichtigen ohne berechtigen Grund vorsätzlich oder fahrlässig unterlassen, können nach Art. 119. Abs 1 Nr.1 des Bayer. Gesetzes über das Erziehungs- und Unterrichtswesen mit Geldbuße belegt werden.

VI. In der Gemeinde/ Im Schulverbund Leutershausen bestehen folgende Volksschulen mit den Schulsprengeln:Gustav – Weißkopf – Grundschule, Alter Postberg 7, 91578 LeutershausenFolgende Förderschule: Wolfhard Schule, Sonderpädagogisches Förderzentrum, Deocarplatz 1, 91567 Herrieden

Leutershausen, den 14. Februar 2014 gez. Lydia Haberecker, Schulleiterin

Schulanmeldung Schuljahr 2014/15Am Mittwoch, den 20. März 2014 findet um 19.00 Uhr in der Mensa der Gustav-Weißkopf-Schule ein Informationsabend für die Eltern unserer zukünftigen Erstklässer statt. Schulleitung und erfahrene Lehrkräfte stehen Ihnen im Anschluss an den Vortrag für Ihre Fragen zur Verfügung. Bitte kommen Sie zu uns und mit uns ins Gespräch. Wir freuen uns auf Ihren Besuch.

Am Donnerstag, den 03. April 2014, findet von 14:00 – 16:00 Uhr die Schulanmeldung im Grundschulgebäude der Gustav-Weißkopf-Schule statt.Zur Anmeldung ist die persönliche Anwesenheit des Kindes erforderlich.Während Sie als Erziehungsberechtigte die Anmeldung vornehmen, werden die Kinder in Gruppen durch Grundschullehrkräfte spielerisch ein kleines schulisches Programm durchlaufen. Für Ihr leibliches Wohl ist auch bestens gesorgt – der Elternbeirat bewirtet in der Mensa mit Kaffee und Kuchen. So können Sie in entspannter Atmosphäre mit anderen ins Gespräch kommen und auf Ihre Kinder warten.Um 14:00 Uhr beginnt die Einschreibung für die Kinder der Kindertagesstätte „Regenbogen“.Für Kinder der Kindertagesstätten „Wiedersbach“ und „Auerbach“ oder die Kinder, die keine oder eine andere Einrichtung besuchen, beginnt die Einschreibung um 15:00 Uhr.Nähere Informationen entnehmen Sie bitte der amtlichen Bekanntmachung.gez. Lydia Haberecker - Rektorin

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Ernährungsführerschein der 3. KlassenEinen Führerschein der ganz besonderen Art mussten die Schülerinnen und Schüler der 3. Klassen bestehen. Seit Dezember erfuhren sie unter Anleitung von Frau Weiß vom Landfrauenverband und unter Mithilfe der Klassenlehrerinnen Frau Schreiber und Frau Wagner viel über die Ernährungspyramide, gesunde Lebensmittel, Hygiene bei der Zubereitung und den richtigen Umgang mit den „Küchenwerkzeugen“. Neben der Theorie kam aber auch die Praxis nicht zu kurz. Brotgesichter und Fruchtquark waren nur einige der Speisen, die gemeinsam zubereitet wurden. Sogar Hausaufgaben gehörten dazu. Am Ende der 6 Unterrichtseinheiten stand dann der „Ernährungsführerschein“ auf dem Programm. Nach dem schriftlichen Teil präsentierten unsere Schülerinnen und Schüler bei einem Buffet stolz, was sie gelernt hatten. Zukünftig werden sie wohl tatkräftig Mama und Papa in der Küche unterstützen.Da dieses Projekt für dieses Jahr vom Bundesministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz (In Form – Deutschlands Initiative für gesunde Ernährung und mehr Bewegung) gesponsert wurde, entstanden für die Kinder keine Kosten. Um auch im nächsten Jahr diesen wichtigen Beitrag zu gesunder Ernährung leisten zu können, hat sich der Elternbeirat entschlossen, für die zukünftigen 3. Klassen die anfallenden Kosten zu übernehmen. Dafür möchten wir uns sehr herzlich bedanken. In Zeiten von zunehmenden „Fastfoodgerichten“ und Fertigprodukten gewinnen solche Projekte immer mehr an Bedeutung.

gez.: L. Haberecker, Rektorin

Weitere Bilder und Infos auf unserer Homepage: www.gwvs.com

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Jahreshauptversammlung der Jagdgenossenschaft JochsbergDie Jahreshauptversammlung der Jagdgenossenschaft Jochsberg findet am Montag, 24. März 2014 im Gasthaus Blank, Lenzersdorf statt. Beginn ist um 20.00 Uhr.Tagesordnung:1. Eröffnung und Begrüßung der Versammlung2. Verlesen der Niederschrift aus der Jahreshauptversammlung 20133. Kassenbericht4. Bericht der Kassenprüfer, Entlastung der Vorstandschaft und des Kassiers5. Berichte des Vorstandes6. Bericht der Jagdpächter7. Beschlussfassung über die Verwendung des Jagdpachtes in der neuen Jagdperiode8. Neuwahlen der gesamten Vorstandschaft9. Wünsche und Anfragen

Die Mitglieder unserer Jagdgenossenschaft sind hierzu herzlich eingeladen.

Hans Rummel, Jagdvorsteher

Generalversammlung der Freiwilligen Feuerwehr Leutershausen mit Neuwahl des Kommandanten und des stellvertretenden KommandantenDie Generalversammlung der Freiwilligen Feuerwehr Leutershausen findet am Samstag, 22.03.2014 um 19:30 Uhr im Gasthaus Krone statt.Im Rahmen der Veranstaltung wird der Kommandant und der Stellvertreter des Kommandanten neu gewählt. Ich darf deshalb alle Mitglieder der FFW Leutershausen einladen, an der Versammlung in Uniform teilzunehmen.Heß, 1. Bürgermeister

Generalversammlung der Freiwilligen Feuerwehr Büchelberg Die Generalversammlung der Freiwilligen Feuerwehr Büchelberg findet am Freitag, 21.03.2014 um 20:00 Uhr im Gasthaus Jelinek, Röttenbach. statt.Heß, 1. Bürgermeister

Generalversammlung der Freiwilligen Feuerwehr Wiedersbach Die Generalversammlung der Freiwilligen Feuerwehr Wiedersbach findet am Samstag,15.03.2014 um 19:30 Uhr im Schützenhaus Wiedersbach statt.Heß, 1. Bürgermeister

Jagdgenossenschaft LeutershausenDie Jagdgenossenschaft Leutershausen hat in ihrer Jahreshaupt-versammlung am 21.02.2014 beschlossen, den Jagdpacht für Wegebau, Rücklagen und gemeinnützige Zwecke zu verwenden.Zwengauer, Jagdvorsteher

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Briefwahlbezirk 13:Rathaus, Erdgeschoss, Zimmer-Nr. 3 , Am Markt 1-3, 91578 Leutershausen

4. Grundsätze für die Kennzeichnung der Stimmzettel: Gewählt wird mit amtlich hergestellten Stimmzetteln. Sie sind als Muster anschließend an diese Bekanntmachung abgedruckt. Gegebenenfalls aufgedruckte Strichcodes dienen ausschließlich der Erleichterung der Stimmenauszählung.4.1 Wahl des Stadtrats und des Kreistags: 4.1.1 Sofern die Stimmzettel mehrere Wahlvorschläge enthalten, gelten die Grundsätze der Verhältniswahl.Aus den anschließend abgedruckten Stimmzetteln ergibt sich, wie viele Stimmen die Stimmberechtigten haben. Es können nur die auf den amtlichen Stimmzetteln vorgedruckten Bewerberinnen und Bewerber gewählt werden.Die Stimmberechtigten können einen Wahlvorschlag unverändert annehmen, indem sie in der Kopfleiste den Kreis vor dem Kennwort des Wahlvorschlags kennzeichnen.Sollen einzelne Bewerberinnen und Bewerber Stimmen erhalten, wird das Viereck vor den Bewerberinnen und Bewerbern gekennzeichnet.Die Stimmberechtigten können innerhalb der ihnen zustehenden Stimmenzahl einzelnen Bewerberinnen und Bewerbern bis zu drei Stimmen geben, wobei auch mehrfach aufgeführte Bewerberinnen und Bewerber nicht mehr als drei Stimmen erhalten dürfen.Die Namen vorgedruckter Bewerberinnen und Bewerber können gestrichen werden. Die übrigen Bewerberinnen und Bewerber sind dann gewählt, wenn der Wahlvorschlag in der Kopfleiste gekennzeichnet wurde.Die Stimmberechtigten können ihre Stimmen innerhalb der ihnen zustehenden Stimmenzahl Bewerberinnen und Bewerbern aus verschiedenen Wahlvorschlägen geben.4.1.2 Entfällt.4.2 Wahl des ersten Bürgermeisters:Jede stimmberechtigte Person hat eine Stimme. Auf den anschließend abgedruckten Stimmzetteln ist erläutert, wie die Stimmzettel zu kennzeichnen sind.4.3 Die gekennzeichneten Stimmzettel sind mehrfach so zu falten, dass der Inhalt verdeckt ist.

5. Die Stimmberechtigten können ihr Stimmrecht nur einmal und nur persönlich ausüben. Sind sie des Lesens unkundig oder wegen einer körperlichen Behinderung nicht in der Lage, ihr Stimmrecht auszuüben, können sie sich der Hilfe einer Person ihres Vertrauens bedienen. 6. Wer unbefugt wählt oder sonst ein unrichtiges Ergebnis einer Wahl herbeiführt oder das Ergebnis verfälscht, wird mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe bestraft. Der Versuch ist strafbar (§ 107a Abs. 1 und 3 des Strafgesetzbuchs).

Anlagen: Je 1 Stimmzettel für die Wahl des ersten Bürgermeisters und des Stadtrats (siehe Seite 4 + 5). Der Stimmzettel für die Kreistagswahl kann wegen seiner Größe ( 88 x 63 cm) nicht im Mitteilungsblatt abgedruckt werden. Er hängt zusammen mit den anderen Stimmzetteln bis zur Wahl am 16.03.2014 im Schaukasten des Rathauses sowie am Wahltag in allen Abstimmungsräumen aus.Leutershausen, den 24.02.2014Ruppert, Wahlleiter

Stadt LeutershausenWahlbekanntmachungfür die Wahl des Stadtrats, des ersten Bürgermeisters und des Kreistags am Sonntag, 16. März 20141.Die Abstimmung dauert von 8.00 bis 18.00 Uhr2. Das Abstimmungsrecht kann folgendermaßen ausgeübt werden:2.1 Im Abstimmungsraum:2.1.1 Die Stadt Leutershausen ist in 6 allgemeine Stimmbezirke eingeteilt.In den Wahlbenachrichtigungen, die den Wahlberechtigten bis spätestens 23. Februar 2014 (21. Tag vor dem Wahltag) übersandt worden sind, sind der Stimmbezirk und der Abstimmungsraum angegeben, in dem die Stimmberechtigten abstimmen können. Sie enthalten einen Hinweis, ob der Abstimmungsraum barrierefrei ist.2.1.2 Die Stadt Leutershausen ist in keine Sonderstimmbezirke eingeteilt.2.1.3 Stimmberechtigte können, wenn sie keinen Wahlschein besitzen, nur in dem Abstimmungsraum des Stimmbezirks abstimmen, in dessen Wählerverzeichnis sie eingetragen sind.2.1.4 Wer einen Wahlschein besitzt, kann das Stimmrecht ausüben– bei Gemeindewahlen durch Stimmabgabe in jedem Abstimmungsraum der Gemeinde/Stadt, die den Wahlschein ausgestellt hat,– bei Landkreiswahlen durch Stimmabgabe in jedem Abstimmungsraum innerhalb des Landkreises; gilt der Wahlschein zugleich für Gemeindewahlen, kann die Stimmabgabe – auch für die Landkreiswahlen – nur in dieser Gemeinde/Stadt erfolgen.2.1.5 Die Abstimmenden haben ihre Wahlbenachrichtigung oder ihren Wahlschein und ihren Personalausweis, ausländische Unionsbürgerinnen/Unionsbürger einen Identitätsausweis, oder ihren Reisepass zur Abstimmung mitzubringen.2.1.6 Die Stimmzettel werden den Abstimmenden beim Betreten des Abstimmungsraums ausgehändigt. Sie müssen von den Stimmberechtigten allein in einer Wahlzelle des Abstimmungsraums gekennzeichnet werden.2.1.7 Die Durchführung der Abstimmung und die Feststellung des Abstimmungsergebnisses sind öffentlich. Jedermann hat Zutritt, soweit das ohne Beeinträchtigung der Abstimmung möglich ist.2.2 Durch Briefwahl:2.2.1 Wer durch Briefwahl wählen will, muss dies bei der Stadt Leutershausen beantragen und erhält dann folgende Unterlagen:– Einen Stimmzettel für jede oben bezeichnete Wahl,– einen Stimmzettelumschlag für alle Stimmzettel,– einen hellroten Wahlbriefumschlag (mit der Anschrift der Behörde, an die der Wahlbrief zu übersenden ist) für den Wahlschein und den Stimmzettelumschlag,– ein Merkblatt für die Briefwahl.Nähere Hinweise darüber, wie die Briefwahl auszuüben ist, ergeben sich aus dem Merkblatt für die Briefwahl. 2.2.2 Bei der Briefwahl sorgen die Stimmberechtigten dafür, dass der Wahlbrief mit den Stimmzetteln und dem Wahlschein am Wahltag bis zum Ablauf der Abstimmungszeit bei der auf dem Wahlbriefumschlag angegebenen Behörde eingeht.

3. Die Briefwahlvorstände treten zur Ermittlung des Briefwahlergebnisses um 16.00 Uhr in folgende Auszählräume zusammen:Briefwahlbezirk 11:Rathaus, Obergeschoss, Zimmer-Nrn. 13, 15, 16, Am Markt 1-3, 91578 LeutershausenBriefwahlbezirk 12:Rathaus, Obergeschoss, Zimmer-Nrn. 11, 14, Am Markt 1-3, 91578 Leutershausen Jeden Samstag von 14.45 - 15.45 Uhr

im Gemeindehaus am Kirchplatz

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Kunst- und Kulturverein Aug und OhrLeutershausen e.V.Mitgliederversammlung ( keine Wahlen )Liebe Mitglieder, zu unserer diesjährigen Mitgliederversammlung am Sonntag, den 23. März 2014 um 19.00 Uhr im Nebenzimmer Gasthaus Krone in Leutershausen möchten wir Sie ganz herzlich einladen. Tagesordnungspunkte:1. Begrüßung2. Jahresrückblick3. Kassenbericht4. Bericht der Kassenprüfer5. Entlastung der Vorstandschaft6. Vorschau auf das Programm 2014/157. Sonstiges

Über unsere Arbeit im Verein würden wir gerne mit Ihnen an diesem Abend diskutieren. Wir sind offen für ihre Wünsche, Anregungen und Kritik. Vermissen Sie Veranstaltungen, Themen oder Aktivitäten in unserem Verein? Hier haben sie die Möglichkeit dies mitzuteilen. Ihre Meinung ist uns wichtig um ein möglichst vielfältiges Programm anbieten zu können.Wir hoffen auf ein reges Interesse und freuen uns auf Ihr Kommen.

Ihre Aug und Ohr Vorstandschaft

Telefon: 09823 - [email protected]

Nächste Abholung der gelben Säcke ist am

06.03.2014.

Voranmeldung in der Evang. Kindertagesstätte Regenbogen

LeutershausenWenn Sie für Ihr Kind ab September 2014 oder ab Januar 2015 einen Platz in einer unserer Regelgruppe bzw. in einer unserer Krippengruppe möchten, und bisher noch nicht vorgemerkt sind, bitten wir Sie sich bis Donnerstag, 06.03.2014 in der Zeit von 9:30 Uhr bis 15:00 Uhr telefonisch (09823/9246652) bei uns zu melden.Alle vorgemerkten Familien laden wir dann persönlich zu einem Schnuppernachmittag für Eltern und Kinder ein, damit Sie sich informieren und unsere Einrichtung kennen lernen können.Wir freuen uns auf Ihren Anruf.Das Team der Kita-Regenbogen

Sehr geehrte Eltern unserer künftigen Erstklässler, am Montag, den 17. März 2014, findet im Dombühler Schulhaus ab 19.30 Uhr der Informationsabend für zukünftige Erstklasseltern statt. gez. U. Möhring Rektorin

• Volumenhaarschnitt• Haarausfall-Therapien• Haar- und Hautstudio• Perücken-Haarersatz

Obst- und Gartenbauverein e.V. LeutershausenAm Sonntag, den 9. März 2014 werden im Gasthaus „Neue Post“ Fam. Völler um 19:30 Uhr die Blumenschmuckbilder von 2013 der Ortschaften gezeigt. An diesem Abend werden auch die Gutscheine an die anwesenden Mitglieder verteilt. Wir freuen uns auf Ihren Besuch.Richard Fragner, Vorstand

Faschings-Dienstag 4. März 2014

Kehraus im Saal ab 15 Uhr

Stimmungsmusik

mit dem Hochreiner – Duo

Eintritt ist freiKaffee und Kuchenauswahl

Tischreservierung wie immer möglich ab sofort

Auf Ihr Kommen freut sichUte Völler + Stephan Chalupnik

vom Hotel - Gasthof

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Evangelische GottesdiensteLeutershausenSonntag, 2.03. 09.30 Uhr Gottesdienst, Kirche St. Peter (mit Pfarrer Schulz) 09.30 Uhr KiGo Gemeindehaus Freitag, 7.03. 19.00 Uhr Weltgebetstag der Frauen, Kirche St. Peter, anschließend Beisammensein im Gemeindehaus Samstag, 8.03. 16.30 Uhr Gottesdienst, Wohnpark am Weiher (mit Pfarrer Repky) Sonntag, 9.03. 09.30 Uhr Gottesdienst, Kirche St. Peter (mit Pfarrer Wirth) 09.30 Uhr KiGo Gemeindehaus 10.30 Uhr Kirchenkaffee, Gemeindehaus Dienstag, 11.03. 19.00 Uhr Frauenkreis , Gemeindehaus Reisebericht von Marianne Probst Mittwoch, 12.03. 09.00 Uhr "Die 2. Tasse Kaffee" - Basteln für den Frühling, 19.30 Uhr Kirchlicher Aschermittwoch: "Auf der Suche nach der verlorenen Zeit" Gemeindehaus (mit Pfarrer Schulz) Freitag, 14.03. Fr 14.03., 19.30 Uhr Passionsandacht, Kirche St. Peter (mit Pfarrer Schulz)

JochsbergSonntag, 2.03. 10.45 Uhr Gottesdienst (mit Pfarrer Schulz) Sonntag, 9.03. 09.30 Uhr Gottesdienst (Pfarrer Schulz) 10.30 Uhr KiGo Gemeindehaus

Neunkirchen und WiedersbachSonntag 02.03. 9.00 Uhr Gottesdienst in Neunkirchen, Pfr. Dr. Denker10.15 Uhr Gottesdienst in Wiedersbach, Pfr. Dr. DenkerSonntag 09.03. 9.00 Uhr Gottesdienst in Neunkirchen, Pfr. Repky10.15 Uhr Gottesdienst in Wiedersbach, Pfr. RepkyDonnerstag 13.03. 19.00 Uhr Passionsandacht in Wiedersbach, Pfr. Repky

WeißenkirchbergSonntag, 2.3.: 9.30 Uhr Gottesdienst mit Pfarrer Wirth,gleichzeitig KindergottesdienstFreitag, 7.3.: 19.30 Uhr WeltgebetstagSonntag, 9.3.: 9.30 Uhr Gottesdienst mit Pfarrerin Walz

Auerbach Sonntag, 2. März: Auerbach 9.00 Uhr Pfr. SpinglerFreitag, 07. März: Weltgebetstag der FrauenAuerbach19.30 Uhr TeamSonntag, 9. März: Auerbach 10.00 UhrLektor Daum

Ein herzliches Dankeschönallen Verwandten, Nachbarn und Bekannten für

die vielen Glückwünsche und Geschenke zu meinem

80. Geburtstag.Besonders bedanken möchte ich mich beim Posaunenchor,

Herrn Pfarrer Repky und Herrn Bürgermeister Heß sowie bei meiner Familie für die Gestaltung der Feier.

Anna Kressel, Neunkirchen, im Februar 2014

Frommetsfelden02. März 10.15 Uhr Gottesdienst (Schieder), gleichz. KiGo07. März 19.30 Uhr Gottesdienst zum Weltgebetstag der Frauen in Geslau; im Anschluss bunter Abend im Gemeindehaus09. März 10.15 Uhr Gottesdienst (Schieder), gleichz.KiGo; im Anschluss Fastenessen11. März 19.30 Uhr Passionsandacht in Geslau

Ein herzliches Dankeschönnatürlich auch an die Erzieherinnen und allen, die zum Gelingen der schönen Vorträge

sowie den schönen Geschenken bei meiner Verabschiedung beigetragen haben. Ingrid Seiffert

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Angebote - bis 6.3.2014Die Deutsche Rentenversicherung in Bayern teilt mit:

Rentenpaket 2014Mütterrente, abschlagsfreie Rente Die Regionalträger der Deutschen Rentenversicherung in Bayern bitten um Verständnis, dass derzeit keine konkreten Auskünfte über die Auswirkungen für die Betroffenen gegeben werden können.Hier muss das Gesetzgebungsverfahren abgewartet werden.In diesem Zusammenhang weisen die Regionalträger ausdrücklich darauf hin, dass für die sogenannte „Mütterrente“ kein Antrag erforderlich ist und es sich bei den im Umlauf befindlichen Antragsformularen nicht um Formulare der Deutschen Rentenversicherung handelt.Die Neuberechnung erfolgt für Rentnerinnen und Rentner, die am 30. Juni 2014 eine Rente erhalten, automatisch. Auch bei einem Rentenbeginn ab 1. Juli 2014 ist kein vorsorglicher Antrag erforderlich.Die Deutsche Rentenversicherung hat Fragen und Antworten zum RV-Leistungsverbesserungsgesetz zusammengestellt.Wichtig: Im Verlauf des Gesetzgebungsverfahrens können sich noch Änderungen an den vorgeschlagenen Regelungen ergeben! Ein Fragen- und Antwortenkatalog steht unter www.deutsche-rentenversicherung-nordbayern.de zur Verfügung.

Katholische Filialkirchengemeinde Leutershausen Sonntag, 02.03.2014, 9:00: Amt Mittwoch (Aschermittwoch), 05.03.2014, 19:00: Wort-Gottes-Feier mit Spendung des Aschenkreuzes Freitag, 07.03.2014, 19:00, ev.. Kirche: Ökumenischer Gottesdienst zum Weltgebetstag der Frauen. Sonntag, 09.03.2014, 9:00: Amt Donnerstag, 13.03.2014, 15:00: Messe 15:30, Kirche Saal: Begegnung

Umwelttag am 05.04.2014 "Frühjahrsputz in Stadt und Land"Der diesjährige Umwelttag der Stadt Leutershausen findet am Samstag, den 05.04.2014 statt. Als Ausweichtermin bei schlechtem Wetter ist der 26.04.2014 vorgesehen. Bei diesem „Frühjahrsputz in Stadt und Land“ werden liegengebliebene Abfälle eingesammelt. Den Umwelttag organisieren die örtlichen Ansprechpartner in ihrem Bereich. Im nächsten Mitteilungsblatt werden diese bekannt gegeben, ebenso der Treffpunkt und die Uhrzeit.Falls Sie als örtlicher Ansprechpartner tätig werden wollen, wenden Sie sich bitte an die Stadt Leutershausen, Frau Archut, Tel. 951-16, E-Mail: [email protected].

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Am Faschingsdienstag,4. März 2014

in der Alten Turnhalle

Leutershausen,

nach dem Faschingsumzug

ca. 14 Uhr.Zur Unterhaltung kommt: „Mister TopFlop“

Für Essen + Trinken ist gesorgt.Eintritt pro Person 1,- Euro

Es laden ein: FC Wiedersbach-Neunkirchen

Wir wollen alte Traditionen wieder aufleben lassen und laden alle, Groß und Klein, zu unserem Faschingsumzug ein.Am Faschingsdienstag, 04.03.2014 um 13.30 Uhr.

Wir wollen in fröhlicher Runde durch Jochsberg ziehen und Spaß haben.Treffpunkt ist ab 13.15 Uhr an der Bushaltestelle gegenüber der Kirche. Danach gehen wir zusammen in die Brauerei, dort kann dann nach Lust und Laune gespielt und gefeiert werden.

Verordnung der Stadt Leutershausen über die Öffnung von Verkaufsstellen im Ausflugsort Leutershausen für das Jahr 2014

Vom 21. Januar 2014Auf Grund der §§ 10 Abs. 1 und 2 des Gesetzes über den Ladenschluss vom 28. November 1956 (BGBl. I S. 875), in der Fassung der Bekanntmachung vom 2. Juni 2003 (BGBl. I S. 744), geändert durch Gesetz vom 7. Juli 2005 (BGBl. I S. 1954) und Art. 228 der neunten Zuständigkeitsanpassungsverordnung vom 31. Oktober 2006 (BGBl. I S. 2407) in Verbindung mit § 2 der Ladenschlussverordnung (LSchlV) vom 21. Mai 2003 (GVBl S. 340, BayRS 8050-20-1-A), zuletzt geändert durch die Vierte Verordnung zur Änderung der Ladenschlussverordnung vom 14. September 2011 (GVBl S. 442) erlässt die Stadt Leutershausen folgende Verordnung:

§ 1 Verkaufsoffene Sonn- und FeiertageAbweichend von der Vorschrift des § 3 Satz 1 Nr. 1 des Gesetzes über den Ladenschluss dürfen in Verkaufsstellen im Sinne des § 1 Abs. 1 des Gesetzes über den Ladenschluss im Stadtgebiet von Leutershausen Badegegenstände, Devotionalien, frische Früchte, alkoholfreie Getränke, Milch und Milcherzeugnisse i.S.d. § 4 Abs. 2 des Milch- und Fettgesetzes, Süßwaren, Tabakwaren, Blumen und Zeitungen sowie Waren, die für den Ort kennzeichnend sind, an den folgenden Sonn- und Feiertagen in der Zeit von 10.00 Uhr bis 18.00 Uhr feilgehalten werden: 09.03.2014, 11.05.2014, 08.06.2014, 10.08.2014 und 14.12.2014.

§ 2 Gesamtzahl festgesetzter Sonn- und FeiertageDie in § 1 dieser Verordnung aufgeführten Sonn- und Feiertage dürfen unter Einbeziehung der Sonn- und Feiertage, die auf Grundlage der nach § 14 Abs. 1 Satz 2 des Gesetzes über den Ladenschluss erlassenen Verordnung zur Öffnung freigegeben sind, die Zahl 40 nicht überschreiten. Bei einer Überschreitung verringert sich die Zahl der nach dieser Verordnung festgesetzten Sonn- und Feiertage entsprechend (beginnend mit dem letzten festgesetzten Sonn- oder Feiertag des Jahres).

§ 3 Geltung anderer RechtsverordnungenDie durch Rechtsverordnungen nach den §§ 11, 12 und 14 des Gesetzes über den Ladenschluss freigegebenen Verkaufszeiten (Verkauf in ländlichen Gebieten, Verkauf bestimmter Waren an Sonn- und Feiertagen und Verkauf aus Anlass von Märkten, Messen oder ähnlichen Veranstaltungen) bleiben unberührt.

§ 4 Beschränkung auf bestimmte VerkaufsstellenAn den in § 1 dieser Verordnung bestimmten Sonn- und Feiertagen dürfen gemäß § 3 der Ladenschlussverordnung nur solche Verkaufsstellen für den geschäftlichen Verkehr mit Kunden offen gehalten werden, in denen die in § 1 dieser Verordnung genannten Waren im Verhältnis zum Gesamtumsatz in erheblichem Umfang geführt (zum Verkauf bereit gehalten) werden. Diese Waren müssen unter Berücksichtigung des Gesamtumsatzes den Charakter der Verkaufsstelle wesentlich mitbestimmen.

§ 5 Inkrafttreten und GeltungsdauerDiese Verordnung tritt am Tage nach ihrer amtlichen Bekannt-machung in Kraft und gilt bis zum Ablauf des letzten von der Verordnung erfassten Tages.Leutershausen, 21. Januar 2014Stadt LeutershausenSiegfried HeßErster Bürgermeister

Am Rosenmontag, Faschingsdienstag und Aschermittwoch

ist das Hallenbad geschlossen. |

Ab Donnerstag, 6. März 2014 ist das Hallenbad wieder geöffnet.

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Info-Veranstaltung zu...

mit Referentin

Martina KirschDatum: Mittwoch 26. März 2014Einlass: 19.00 UhrBeginn: 19.30 UhrOrt: Neues Feuerwehrhaus Färbereistraße 10 Leutershausen

Aus organisatorischen Gründen wird um Anmeldung gebeten.

Anmeldung beim

Tel.: 09823 / 924 124 anrufenFax: 09823 / 924 122

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Hinweise zur Verordnung der Stadt Leutershausen über die Öffnung von Verkaufsstellen im Ausflugsort Leutershausen für das Jahr 20141. Arbeitnehmer dürfen an den verkaufsoffenen Sonntagen nur während der in § 1 der oben abgedruckten Verordnung festgesetzten Öffnungszeiten und, falls dies zur Erledigung von Vorbereitungs- und Abschlussarbeiten unerlässlich ist, während insgesamt weiterer dreißig Minuten beschäftigt werden (§ 17 Abs. 1 des Gesetzes über den Ladenschluss).2. Die Vorschriften des Gesetzes über den Schutz der Sonn- und Feiertage, die weiteren Vorschriften des § 17 des Gesetzes über den Ladenschluss, die Bestimmungen des Arbeitszeitgesetzes, des Manteltarifvertrages für die Arbeitnehmer im Einzelhandel in Bayern, des Jugendarbeitsschutzgesetzes und des Mutterschutzgesetzes sind für die an den freigegebenen Sonn- und Feiertagen für die in den geöffneten Verkaufsstellen beschäftigten Arbeitnehmer zu beachten.3. Vorsätzliche oder fahrlässige Zuwiderhandlungen gegen die in § 1 der oben abgedruckten Verordnung festgelegten Öffnungszeiten an Sonn- und Feiertagen bzw. gegen das in §§ 1 und 4 der oben abgedruckten Verordnung genannte Warensortiment können nach § 24 Abs. 1 Nr. 2 Buchst. a i.V.m. Abs. 2 des Gesetzes über den Ladenschluss als Ordnungswidrigkeiten mit einer Geldbuße bis zu fünfhundert Euro geahndet werden.4. Vorsätzliche oder fahrlässige Zuwiderhandlungen gegen die in Hinweis Nr. 1 genannte Bestimmung können nach § 24 Abs. 1 Nr. 1 Buchst. a i.V.m. Abs. 2 des Gesetzes über den Ladenschluss als Ordnungswidrigkeiten mit einer Geldbuße bis zu zweitausendfünfhundert Euro geahndet werden.5. Vorsätzliche Verstöße gegen die in Hinweis Nr. 1 genannte Bestimmung werden, wenn dadurch vorsätzlich oder fahrlässig Arbeitnehmer in ihrer Arbeitskraft oder Gesundheit gefährdet werden, gemäß § 25 des Gesetzes über den Ladenschluss als Straftaten mit Freiheitsstrafe bis zu sechs Monaten oder mit Geldstrafe bis zu 180 Tagessätzen bestraft.Bekanntmachungsvermerk:Die Verordnung wurde im Amtsblatt der Stadt Leutershausen vom 28.02.2014 ortsüblich bekannt gemacht.

Jahreshauptversammlung der RGS Reha, Gesundheits- und Seniorensport Leutershausen e.V.Am Freitag, 21.03.2014 um 20.00 Uhr im Gasthaus „Neue Post“ in Leutershausen

Tagesordnung:1. Begrüßung und Totengedenken2. Rückblick 20133. Kassenbericht, Prüfung und Entlastung4. Mitgliederverwaltung – Erhöhung Einzelmitglied 38 € auf 42 €; Sepa Basislastschriftverfahren5. Ausblick 20146. Anträge, Verschiedenes

Anträge sind schriftlich bis spätestens 14.03.2014 beim 1. Vorstand einzureichen.Hiermit ergeht herzliche Einladung an alle Mitglieder.Michael Wildanger,1. Vorstand

Jagdgenossenschaft BüchelbergDie Jagdgenossenschaft Büchelberg hat in ihrer Jahreshauptver-sammlung am 15.02.2014 beschlossen, den Jagdpacht für Wegebau und gemeinnützige Zwecke zu verwenden.Horänder, Jagdvorsteher

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Liebe Mitbürgerinnen und Mitbürger! Wie Sie wissen, veröffentlichen wir einmal im Monat Ihre Geburtstage (60., 65., 70. und danach jeden Geburtstag) und Ehejubiläen (Silberne, Goldene, Diamantene und Eiserne Hochzeit) in unserem Mitteilungsblatt. Falls Sie eine Bekanntgabe nicht wünschen, bitten wir Sie, dies rechzeitig im Rathaus (Erdgeschoss, Zimmer Nummer 5, Frau Archut, Tel. 09823/951-16) mitzuteilen. In diesem Falle wird auch in Zukunft keine Veröffentlichung mehr erfolgen.

Wir gratulieren Name, Vorname zum am OrtKliemt, Wilhelmina 86 27.03.2014 Neunkirchen Greiff, Wilhelm 85 29.03.2014 Leutershausen Hanke, Margareta 84 19.03.2014 Wiedersbach Luft, Martha 83 01.03.2014 RöttenbachHahn, Friedrich 83 14.03.2014 GutenhardFritz, Maria 83 25.03.2014 Leutershausen Boos, Klemenz-Anton 81 03.03.2014 Leutershausen Hofbauer, Veronika 81 18.03.2014 Leutershausen Reißig, Frieda 80 29.03.2014 StraßenwirtshausSchrauf, Hildegard 80 30.03.2014 Wiedersbach Heidingsfelder, Georg 79 21.03.2014 Wiedersbach Kranz, Rosa 79 21.03.2014 EckartsweilerSegnitz von Schmalfelden Ruth 79 23.03.2014 Wiedersbach Wißmeier, Renate 78 03.03.2014 Leutershausen Neuberger, Emma 78 10.03.2014 Frommetsfelden Meyer, Frida 77 04.03.2014 WindenEbert, Renate 77 10.03.2014 SchwandHoränder, Maria 76 17.03.2014 KressenhofOberseider, Emma 75 04.03.2014 TiefenthalSchwab, Renate 75 15.03.2014 Leutershausen Bogenreuther, Regina 75 26.03.2014 HinterholzDänzer, Elfriede 74 08.03.2014 Leutershausen Kuch, Wilma 74 21.03.2014 Leutershausen Hanel, Egon 74 22.03.2014 Leutershausen Dankmeier, Johann 74 25.03.2014 ClonsbachHauf, Hertha 74 27.03.2014 BüchelbergMurr, Inge 74 31.03.2014 Neunkirchen Winkler, Helmut 73 09.03.2014 Leutershausen Herrmann, Günther 72 16.03.2014 Lengenfeld Seyerlein, Gerda 72 23.03.2014 Leutershausen Schäfer, Hans 71 14.03.2014 Leutershausen Streng, Walter 71 24.03.2014 Frommetsfelden Käppner, Elise 70 08.03.2014 Leutershausen Göttner, Horst 70 24.03.2014 Wiedersbach Martini, Günther 65 20.03.2014 Neunkirchen Hofmockel, Elsa 65 31.03.2014 Lengenfeld Wolkenfelt, Brigitte 60 01.03.2014 Leutershausen Gachstatter, Herbert 60 07.03.2014 Jochsberg Ziegler, Rainer 60 11.03.2014 Leutershausen Stadler, Ernst 60 22.03.2014 PfetzendorfEberhardt, Jürgen 60 26.03.2014 Wiedersbach Strauß, Luise 60 28.03.2014 Weißenkirchberg Finsterer, Hermann 60 29.03.2014 RauenbuchHenze, Waltraud 60 29.03.2014 Leutershausenzur Silbernen Hochzeit: Neugebauer-Kania, Norbert und Susanne 17.03.2014 Leutershausen Maurer, Rudolf und Anja 31.03.2014 Hetzweiler

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Am Markt 9Tel. 09823/9500

Kleintierzuchtverein LeutershausenDie Jahreshauptversammlung des Kleintierzuchtverein B 532 Leutershausen findet am Samstag , den 8. März 2014 um 20.00 Uhr im Vereinslokal „Gasthaus Zur Krone“ in Leutershausen statt. Neben den Berichten der Vorstandschaft stehen in diesem Jahr auch Neuwahlen auf der Tagesordnung.Alle Mitglieder sind herzlich eingeladen an der Jahreshauptversammlung teilzunehmen.Die Vorstandschaft gez. Hans Walz

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Samstag, 1. März ab 20.00 Uhr

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wir feiern alle gleich

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jedem Land erhält 1 Freigetränkauf zu am lustig Omd Silke + Eddy

Jahreshauptversammlung der Jagdgenossenschaft ErlachAm Montag, den 10.03.2014 findet um 20.00 Uhr im Schützenhaus Brunst die Jahreshauptversammlung der Jagdgenossenschaft Erlach statt.Tagesordnung:1. Eröffnung und Begrüßung2. Kassenbericht3. Entlastung der gesamten Vorstandschaft4. Verwendung des Jagdpachtes5. Neuwahlen der gesamten Vorstandschaft6. Wünsche und AnträgeAlle Jagdgenossen sind herzlich eingeladen.B. Stäck Jagdvorsteher

Sie möchten einen Eintrag in den Veranstaltungskalender der Stadt Leutershausen.Bitte melden Sie ihre Veranstaltungen, die Sie 2014 geplant haben Frau Gruzlo ([email protected]) oder 09823-95124.

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VHS LeutershausenAnmeldung u. Auskunft: Frau Reinhard Tel.: 09823-95114 Sie können sich persönlich im Rathaus und in der Stadtbibliothek sowie schriftlich per Anmeldeschein, telefonisch oder übers Internet anmelden! https://vhs-lkr-ansbach.de/

WICHTIG – TERMIN wurde geändert Die Kurse Wassergymnastik beginnen nicht am 06.03.2014

sondern erst am Do, 13.03.20148 Termine, 18:15 bis 19 Uhr oder 19 bis 19:45 Uhr, Hallenbad

5. März 2014 Gitarre für Anfänger/innen6 Termine, 18:30 bis 20 Uhr Mittelschule , Mensa.8. März 2014 Malen mit Ölfarben für Kinder ab 8 Jahren 1 Termin, 9:30 bis 14:30 Uhr. Grundschule Werkraum 210. März 2014 Portraitzeichnen für Anfänger/innen und Fortgeschrittene5 Termine, 17:30 bis 19:30 Uhr. Grundschule Werkraum 210. März 2014 Gesund und fit -Fastenzeit mit Schüßler-Salzen und Wildkräutern1 Termine, 19:30 bis 21 Uhr. Kulturhaus Saal11. März 2014Progressive Muskelentspannung nach Jacobson 5 Termine, 9 bis 10:30 Uhr. Kulturhaus Saal 11. März 2014Freies Gestalten mit Ton 1 Termin, 19 bis 22 Uhr. Räume der Kursleiterin Kornblumenweg 2012. März 2014Line Dance 6 Termine, 19:30 bis 21 Uhr Alte Turnhalle12. März 2014Eurythmie für Kinder ab 6 bis 8 Jahren5 Termine, 16 bis 17:30 Uhr. Kulturhaus Bibliothek19. März 2014Küche: Lecker und schnell mit dem Alleskönner zum Ostermenü - Kochkurs mit dem Thermomix, 1 Termine, 19 bis 22 Uhr. Grundschule Schulküche Zi. 01

POLSTERMÖBELREINIGUNG( auch Mikrofaser )

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Kreisstraße AN 3 Leutershausen - JochsbergAusbau der Kreisstraße gestartet - Straßenbauarbeiten begannenAm Donnerstag, den 13. Februar 2014 starteten die Bauarbeiten für den Ausbau der Kreisstraße AN 3 zwischen Leutershausen und dem Ortsteil Jochsberg.Die bestehende ca. 5 m breite Kreisstraße weist zwischen den beiden Ortschaften Verdrückungen der Fahrbahn und Unebenheiten auf. Im Zuge des Ausbaus wird die Linienführung verbessert und die Fahrbahn auf 5,50 m verbreitert. Unter anderem wird die bestehende 90°-Kurve an der Einmündung der Gemeindeverbindungsstraße nach Höchstetten mit einem größeren Radius versehen. Im Bereich der historischen Altmühlbrücken im Ortseingangsbereich von Jochsberg orientiert sich die Fahrbahnbreite an der bestehenden Situation.Die Bauarbeiten beginnen zunächst mit vorbereitenden Rodung und Kabelverlegungsarbeiten. Anfang März 2014 beginnen dann die Straßenbauarbeiten zwischen dem Ortsende von Leutershausen und Jochsberg auf einer Länge von ca. 1,5 km. Um die aufwändigen Straßenbaumaßnahmen termingerecht und wirtschaftlich abwickeln zu können, erfolgen die Straßenbauarbeiten zwischen März und November 2014 unter Vollsperrung. Die Andienung der betroffenen landwirtschaftlichen Grundstücke wird bestmöglich aufrechterhalten. Der überörtliche Verkehr wird über die Staatsstraßen 2246 und 2249 umgeleitet. Die Umleitung ist entsprechend ausgeschildert. Zum Abschluss der Bauarbeiten wird dann im Herbst 2014 noch im Ortsbereich von Leutershausen die Deckschicht der AN 3 auf einer Länge von ca. 200 m erneuert. Die Gesamtkosten der Baumaßnahmen liegen bei rund 1,1 Mio. €. Das Staatliche Bauamt Ansbach, das die Bauarbeiten im Auftrag des Landkreises Ansbach durchführt, bittet die Verkehrsteilnehmer und Anwohner um Verständnis für die erforderlichen Bauarbeiten.

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Manöver und Übungen der US-Streitkräfte Anmeldung entsprechend der Bekanntmachung vom 04.12.2008 (StAnz Nr. 51/52 v. 19.12.2008) Folgende Übungen wurden angemeldet: Art der Übung: Fallschirmübung mit Außenlandungen und NachtübungenZeitraum: 01.04.2014 bis 30.04.2014 - Besonderheiten: Keine Die Einheiten sind generell angewiesen, Manöverschäden möglichst zu vermeiden. Hinsichtlich des Verfahrens bei der Anmeldung von Ersatzansprüchen bei Manöverschäden wird auf das Handblatt der Bundesanstalt für Immobilienaufgaben, Schadensregulierungsstelle des Bundes, Regionalbüro Süd, Krelingstraße 50, 90408 Nürnberg (Tel. 0911/3763470) hingewiesen. Die Handblätter können dort angefordert werden.

Spannende Experimente im Landratsamt AnsbachIm Rahmen des Projekts „Haus der kleinen Forscher“ finden im Landratsamt Ansbach wieder spannende Experi-mente für Erzieherinnen und Erzieher der Kindergärten im Landkreis Ansbach statt. Am 21. März 2014 findet ein Workshop zum Thema "Wasser", am 8. April und 16. Mai jeweils ein Workshop zum Thema "Luft" und am 24. Juni ein Workshop zum Thema "Strom & Energie" im Landratsamt Ansbach statt. Die Workshops werden vom Bündnis für Familie im Landkreis Ansbach angeboten und von der Geschäftsstelle Ansbach der IHK Nürnberg für Mittelfranken sowie der Firma Robert Bosch GmbH Ansbach unterstützt. Kinderbetreuungseinrichtungen im Landkreis, die regelmäßig Forschungsprojekte durchführen, können vom Bündnis für Familie zum „Haus der kleinen Forscher“ zertifiziert werden. Dazu müssen die Fachkräfte der Kindertageseinrichtung an Workshops zu den Themenbereichen „Wasser“ und „Luft“ teilgenommen haben. Zur Durchführung der Workshops sucht das Landratsamt Ansbach noch zwei interessierte Trainer oder Trainerinnen. Bei Interesse oder Anfragen stehen die Mitarbeiterinnen vom Bündnisbüro des Landkreises Ansbach unter der Telefonnummer (0981) 468-5407 sowie der E-Mail-Adresse [email protected] gerne mit Rat und Tat zur Seite.

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Praxisklasse – „klasse Praxis“ an der Valentin-Ickelsamer-Mittelschule in Rothenburg o.d.T.Auch im nächsten Schuljahr 2013/2014 wird an der Valentin-Ickelsamer-Mittelschule wieder das erfolgreiche zweistufige Projekt „Praxisklasse“ angeboten. Finanziert sind diese Klassen aus Mitteln des Mittelschulverbandes und der Europäischen Union. Zielgruppe sind Schülerinnen und Schüler in der 8. und 9. Jahrgangsstufe, die in der Regelklasse keine Aussicht auf einen erfolgreichen Hauptschulabschluss haben. In der Praxisklasse mit max. 15 Schülern können nicht nur Lerndefizite ausgeglichen werden, sondern auch durch unterschiedliche Projekte wieder Freude an Schule und Lernen vermittelt werden. Neben dem praxisorientierten modularisierten Unterricht nimmt das Praktikum einen großen Stellenwert ein. Durch mehrere individuelle Praktika in verschiedenen Berufsfeldern sollen die Schülerinnen und Schülern einen Einblick in die Berufswelt bekommen. Dadurch können das Selbstwertgefühl gesteigert und die Chancen auf einen Ausbildungsplatz stark erhöht werden. Zusätzlich zum Klassenlehrer, dem Förderlehrer und nur wenigen Fachlehrern wird jede Praxisklasse von einer pädagogischen Fachkraft betreut. Sollten wir Ihr Interesse geweckt haben und ist Ihr Kind zur Zeit im 7. oder 8. Schulbesuchsjahr, dann setzen Sie sich einfach mit uns in Verbindung! Gerne geben der Schulleiter Markus Heindl oder direkt die pädagogischen Fachkräfte Elke Rohmer und Friederike Pfeifer Auskunft über das Erfolgsmodell „Praxisklasse“. Rufen Sie einfach vormittags unter 09861/874745-0 an und vereinbaren Sie einen persönlichen Beratungstermin. Gerne können Sie unsere Homepage besuchen. www.mittelschule.rothenburg.de. Wir freuen uns!

Verloren - GefundenDas Fundbüro im Rathaus, Erdgeschoss, links, Zimmer 5, Frau Archut (Tel. 09823/951-16) teilt mit:

GESTOHLEN:•Kinderroller „La Hobba“ silber mit großen Rädern/Felgen grün, (entwendet vom Schulhof bei den Papiertonnen) am Montag 10.02.2014. Wir bitten um Rückgabe, Tel. 924848 – Fam. Medjed, Kornblumenweg 22 - D A N K E !!

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Informationsabend der Städtischen Wirtschaftsschule Ansbach Am 24.03.2014 um 19:00 Uhr findet in der Wirtschaftsschule in Ansbach ein Informationsabend satt. Es wird über die Aufnahme der 2-stufigen und 4-stufigen Wirtschaftsschule für das Schuljahr 2014/2015 informiert

An alle Eltern und Schüler/innen der 6. Jahrgangsstufe in unseren Mittelschulen Leutershausen, Bechhofen und HerriedenGemeinsamer Informationsabend am 18.03.2014In unserem Mittelschulverbund „Obere Altmühl“ wurde 2013 ein gemeinsames Schulkonzept beschlossen, das ab kommenden Schuljahr (September 2014) umgesetzt wird. Im Rahmen eines gemeinsamen Elternabends möchten wir Eltern und Schüler/innen über die künftigen Angebote an allen drei Schulstandorten umfassend informieren. Die Schulleitungen der Mittelschulen Bechhofen, Herrieden und Leutershausen laden Sie deshalb herzlich ein zum Informationsabend für Eltern und Schüler/innen in unseren 6. Klassen am Dienstag, 18. März 2014 in der Aula der Grund- und Mittelschule HerriedenBeginn: 19.00 Uhr Ende: gegen 20.15 UhrÜber ihr Interesse und ihre Teilnahme an unserer gemeinsamen Veranstaltung würden wir uns freuen

Mit freundlichen Grüßen

gez. Reinhold Meier, Rektor gez. Ingeborg Fröba, Rektorin MS Bechhofen MS Herrieden

gez. Lydia Haberecker, Rektorin MS Leutershausen

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„Pubertät ist, wenn Eltern seltsam werden“ Teenager bringen Eltern oft an den Rand der Verzweiflung. Gelassenheit fällt schwer, doch das Wissen um die Veränderung beim eigenen Kind kann trösten und helfen. Wissenswertes rund um die Pubertät wird Ihnen Dipl.-Psych. Matthias Kaller, Leiter der Erziehungsberatungsstelle Ansbach, am Mittwoch, 19. März 2014um 20 Uhr in der Aula der Realschule Herrieden geben.Es soll nicht nur ein Abend sein, in dem es um Wissensvermittlung geht, sondern auch um einen Austausch zwischen den Eltern. Es gibt daher auch Platz für Fragen und Erfahrungen. Um besser planen zu können, bitten wir Sie, sich per E-Mail an [email protected] bis zum 12. März 2014 anzumelden.

Annette Pillich-KrogollSchulleiterin

Sandra Weißel-König Elternbeiratsvorsitzende

Mitteilungsblatt der Stadt Leutershausen Herausgeber: Stadt Leutershausen, Am Markt 1–3, 91578 Leutershausen. Verantwortlich für den redaktionellen Teil: Karin Reinhard, Am Markt 1 – 3, 91578 Leutershausen, Telefon: 09823 / 951-14 oder 951-0, E-Mail: [email protected]: FMS AG, Druckereistraße 2, 91578 Leutershausen, Telefon 09823/88-0. Herstellung: FMS AG, 91578 Leutershausen. Gedruckt auf 100 % Recyclingpapier. Die Verwendung der in dieser Publikation abgedruckten Anzeigen in kopierter Form oder als Ausschnitt, die Reproduk-tion und Verwendung der Anzeigen in anderen Publikationen ohne unsere ausdrückliche Genehmigung sowie die Verwendung der Anschriften, insbesondere unter Verweisung auf diese Publikation zur eigenen Anzeigenwerbung ist ausdrücklich untersagt. Sie wird verfolgt als Verstoß gegen das Gesetz über unlauteren Wettbewerb vom 7. 6. 1909 und gegen das Urheberrechtsgesetz vom 9. 9. 1965.

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