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der artikulator Das Magazin für Berlin-Brandenburg, Hamburg und Schleswig-Holstein, Mecklenburg-Vorpommern, Sachsen-Anhalt, Westsachsen 01-2017

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der artikulatorDas Magazin für Berlin-Brandenburg, Hamburg und Schleswig-Holstein, Mecklenburg-Vorpommern, Sachsen-Anhalt, Westsachsen

01-2017

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der artikulator 01/2017

AMZ Allianz fürMeisterliche Zahntechnik

Inhalt / Editorial

der artikulator - Magazin der Zahntechniker-Innungen Berlin-Brandenburg, Hamburg und Schleswig-Holstein, Mecklenburg-Vorpommern, Sachsen-Anhalt, Westsachsen

Herausgeber: Zahntechniker-Innungen Berlin-Brandenburg, Hamburg und Schleswig-Holstein, Mecklenburg-Vorpommern, Sachsen-Anhalt, WestsachsenRedaktion Berlin: Obentrautstr. 16/18, 10963 Berlin, E-mail: [email protected] - 030/393 50 36Redaktion Hamburg: Bei Schuldts Stift 3, 20355 Hamburg, E-mail: [email protected] - 040/35 53 43-0Redaktion Magdeburg: Zum Handelshof 9, 39108 Magdeburg, E-mail: [email protected] - 0391/73 46 45 5V.i.S.d.P.: RAin Judith Behra, Geschäftsführerin der Zahntechniker-Innung Berlin-Brandenburg

Layout: Michael Paul, Herstellung und Vertrieb: Das Team der Geschäftsstelle der Zahntechniker-Innung Berlin-Brandenburg. Bildnachweise: Titel: Fotolia.com; Seiten 3 - 4: ZISA Seite 5-11: Foto-lia.com; Seite 13: DSH; Seite 14: ZIHSH, Michael Paul.

IMPRESSUM

Inhalt Auf ein Wort...Von uns an unsere Mitglieder!

Klar kennen Sie uns, jedenfalls dann, wenn Sie regelmäßig zu Innungs-versammlungen und anderen Veranstaltungen unserer Innungen kom-men – tun Sie nicht? Sie rufen uns aber regelmäßig an, wenn Sie mit Ihrem Labor einen Rat von uns brauchen? Auch nicht? Eigentlich kennen Sie uns gar nicht?

Hier sind wir! Die Mitarbeiter Ihrer Geschäftsstellen unserer Koopera-tion – wir sitzen in Magdeburg, Hamburg und Berlin. Wir sind in der Ar-beitswoche jeden Tag für Sie da! Wir helfen Ihnen bei all Ihren Proble-men, die in Ihrem Laboralltag entstehen können und versuchen diese zu lösen. Wir kümmern uns um die Ausbildung der Zahntechniker, wir ver-handeln die Preise für Sie, wir geben Ihnen Rechtsrat, wir helfen Ihnen beim Arbeitsschutz und verhandeln für Sie Rahmenverträge, wir helfen Ihnen bei Abrechnungsproblemen und vertreten Sie und Ihre berufspoli-tischen und wirtschaftlichen Interessen gegenüber den anderen Playern im Dentalmarkt, wie Industrie, Handel und Zahnärzten – auf Landes- und auf Bundesebene. Und dies alles gemeinsam mit den von Ihnen gewähl-ten ehrenamtlichen Vorständen der einzelnen Innungen.

Wir sind unabhängig und nur Ihnen verpfl ichtet. Wir müssen Ihnen nichts verkaufen. Deswegen sind wir die erste Adresse für jedes Mitglied, für je-den Zahntechniker und jede Zahntechnikerin in unseren Reihen, wenn es darum geht, seriös beraten zu werden und Unterstützung im berufl ichen Umfeld der Zahntechnik zu bekommen. Wir kennen die Zahntechnik. Und wir wollen, dass Sie uns besser kennenlernen – deswegen werden wir uns in den nächsten Ausgaben des „Artikulator“ vorstellen – damit sie uns (noch besser) kennenlernen.

Nach dem Motto: WIR FÜR SIE!

Holger HelmersRechtsanwalt/ Geschäftsführer der Zahntechniker-InnungenHamburg und Schleswig-Holstein sowie Mecklenburg-Vorpommern

Impressum / Auf ein Wort... 2

Berufspolitik

Wir sind für Sie da -Mitarbeiter mit Profil 3

Kein Streikrecht für Vertragsärzte 5

Gesundheitspolitik

Aus der Gesetzesküche: Manipu-lation von Krankheitsdiagnosen? 6

Private Krankenversicherung: Mehr-umsatz und Leistungsausgaben 6

Da waren es nur noch 113! 7

Betriebsführung

Mutterschutzgesetz: Noch keine Än-derungen in Kraft getreten 7

VDZI-Statistik:Löhne und Gehälter 2015 7

Dienstleistungen

Dentalbeutel "Qualität und Güte" 5

BUSSARD Dental 8

Jobbörse für Jungtechniker 8

Recht

Lexikon Arbeitsrecht:Verjährung im Arbeitsrecht 9

Fort- und Ausbildung

Stabilität beim Abschluss neuerAusbildungsverhältnisse 10

Ausbildungswege in Europa:England 11

Buchtipp:„CAD/CAM in der Zahnheilkunde“ 12

Regionales

DSH – Tschüss und Willkommen 13

10. Hamburger Zahntechnikertag 14

31. Berliner Zahnärztetag 14

„Zahntechnik-läuft!“ 14

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der artikulator 01/2017

Berufspolitik

Fortsetzung Seite 4

Wir sind für Sie da - Mitarbeiter der Geschäftsstellen mit Profil:Zahntechniker-Innung des Landes Sachsen-Anhalt - ZISA (Teil 1)Nils Frithjof Uding - Mein Leben mit und für das Zahntechniker-Handwerk

Ich wurde am 14.04.1955 als Sohn einer med. techn. Assistentin und ei-nes Zahntechniker-Meisters in Mag-deburg geboren. Da haben wir ihn also schon – den ersten Einfluss der Zahntechnik auf mein Leben.

Einen Teil meiner wohlbehüteten Kindheit verbrachte ich dann auch im Dentallabor meines Vaters. Der hatte ein eigenes Dentallabor gegründet, damals in der DDR in der Zahntech-nik eher die Ausnahme, wurde doch der meiste Zahnersatz an den Polikli-niken, also im staatlichen Sektor, her-gestellt.

Oft wurde die ganze Familie in den Betrieb einbezogen. Mein Bruder und ich verbrachten viele Tage im Labor mit der Herstellung von Wachsplat-ten aus Wachsresten. Die wurden in einem großen Topf geschmolzen. Dann tauchten wir mit kaltem Wasser gefüllte Flaschen mehrmals hinterei-nander, je nach gewünschter Platten-stärke, in die geschmolzene Masse. Nach kurzer Abkühlzeit dann oben und unten ein „Rundschnitt“ und schon konnte man die Platte abzie-hen und zum Aushärten ablegen. Die entstandenen Wachreste wanderten zurück in den Topf. Heute würde man das wohl als „nachhaltigen Materi-aleinsatz“ bezeichnen.

Natürlich versuchte ich mich auch an spielerischen „zahntechnischen Ar-beiten“ im Labor. Dabei zeigte sich wohl schnell, dass mein handwerkli-ches Geschick eher suboptimal war. Dies und die Tatsache, dass zum Zeitpunkt meiner ersten Gedanken um einen späteren Beruf die Aussich-ten für private zahntechnische Hand-werksbetriebe im staatlich dominier-ten Gefüge der Wirtschaft der DDR eher schlecht waren führte letztlich dazu, dass ich nicht den Beruf des Zahntechnikers wählte.

Einem abgebrochenen Jurastudium an der MLU in Halle/S. (Ich verab-schiedete mich von dem Rektor mit den Worten: Sie überholen hier den Kommunismus links und da kann ich ihnen nicht folgen) folgte eine Fach-schulausbildung als Erzieher für Ju-gendheime.

Ja, und auch während des Ju-rastudiums nahm die Zahn-technik Einfluss auf mein Le-ben, denn um unser Labor auszulasten brachte ich Ar-beiten von Halle nach Magde-burg. So manche Vorlesung viel dem zum Opfer, aber „der Laden musste ja laufen“ und da mussten alle mithelfen.

Dann kam die sogenannte „Wende“ und deren Auswirkungen lenkten mein Leben dann bald völ-lig in Richtung Zahntechnik. Nein, ich war nicht plötzlich handwerklich begabt geworden, aber für das Wir-kungsfeld meines Vaters eröffneten sich nun natürlich völlig neue Per-spektiven und die sollten dann auch im Folgenden das Leben unserer Fa-milie nachhaltig bestimmen. Ein As-pekt war der Aufbau handwerklicher Strukturen. Die privaten Zahntechni-ker-Meister organisierten sich in In-nungen. So war es dann wohl folge-richtig, dass mein Vater mich sehr bald fragte ob ich Ihm nicht bei der Innungsarbeit helfen wolle. Nach ei-nem 4-wöchigen „Schnupperkurs“ in der Geschäftsstelle der Gesundheits-handwerke in Hamburg entschloss ich mich dann, „in die Zahntechnik mit einzusteigen“. Mein erster Ar-beitsplatz : ein halber Schreibtisch im Laborbüro des Vaters. Berufsbeglei-tend belegte ich einen Fortbildungs-lehrgang an der HK Magdeburg, den ich als „Betriebswirt des Handwerks“ erfolgreich abschloss. Nachdem die Innungsversammlung dann 1992 meine Anstellung zum Geschäftsführer bestätigte, bekam ich auch ein „eigenes“ Büro auf dem Gelände des sich in der Abwicklung

befindlichen Schlachthofes in Mag-deburg. Von da an gab es keine ge-regelte Arbeitszeit mehr und auch die Wochenenden waren nicht mehr tabu. Aber es machte mir Spaß und je umfangreicher das Arbeitsgebiet wurde umso mehr fühlte ich mich die-sem Handwerk, den Innungsmitglie-

dern und ihren Mitarbeitern verbun-den. Meine Arbeit führte mich dann schnell auch über die Grenzen Sach-sen-Anhalts hinaus und ich lernte die Gegebenheiten und die Menschen in den anderen Bundesländern näher kennen. Von den Obermeistern und Geschäftsführern der anderen Bun-desländer konnte ich schnell vieles lernen. Aber bald zeigten sich auch die speziellen Probleme in den In-nungen der „Neuen Bundesländer“ und es galt, diese Probleme im Bun-desverband VDZI deutlich zu machen und zunehmend selbstbewusst auf deren Berücksichtigung zu drängen. Sicher war ich da aus Sicht mancher Vertreter der Innungen der „Alten Bundesländer“ oft ein zumindest un-bequemer Partner, zumal manchmal in den Diskussionen auch mein Tem-perament mit mir durch ging. Aber mir ging es immer um die Sache und da konnte ich sehr hartnäckig sein.

Über die Jahre wurden die als Ge-schäftsführer zu bewältigenden Auf-gaben immer vielfältiger und gingen weit über reine Verwaltungstätigkei-ten hinaus. Es galt sich auch fachlich einzuarbeiten, in z.B. Vergütungsver-handlungen mit den Verbänden der

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der artikulator 01/2017

Berufspolitik

Gesetzlichen Krankenkassen, BEL und BEB, Medizinproduktegesetz, Arbeitsschutz und Arbeitssicherheit, Berufsausbildung und Prüfungswe-sen, Fort- und Weiterbildungsan-gebote für unsere Mitglieder, tech-nologische Entwicklungen bis hin zu CAD / CAM gestützter Planung und Fertigung, vielfältige berufs-rechtliche Fragen, Zusammenar-beit mit KZV und ZÄK sowie Ver-tretung des Zahntechniker-Hand-werks Sachsen-Anhalts im Gesamt-verband Handwerk S.A. und dem Handwerkstag S.A. Noch manches könnte und müsste ich hier hinzufü-gen, aber auch so kann man glaube ich schon erkennen: Langeweile gab

Kerstin Domscheit - Sekretärin in der Geschäftsstelle der Zahntech-niker-Innung Sachsen-Anhalt

Am 20.02.1964 bin ich in Magdeburg geboren, bin seit 1983 verheiratet und habe einen Sohn.

1980 beendete ich mit der 10. Klas-se die Polytechnische Oberschule in Magdeburg und begann bei der Deutschen Reichsbahn, Rangier-bahnhof Magdeburg-Buckau, meine Lehre zur Facharbeiterin für Eisen-bahntransporttechnik, die ich im Juli 1982 erfolgreich abschloss.Bis Dezember 1993 arbeitete ich dort in der Verwaltung, unter anderem als Personaldisponentin. Leider wurde dieser Bahnhof im Zuge der Rationa-lisierung geschlossen und ich habe mich dann entschlossen, nicht mehr bei der DB zu bleiben.

An der Euro-Schule Magdeburg, Akademie für Wirtschaft, Informatik und Sprachen, begann ich im März 1995 eine Umschulung zur Bürokauf-frau mit Schwerpunkt Schreibtechnik und EDV. Während dieser Umschu-lung absolvierte ich ein Praktikum in

der Geschäftsstelle der ZT-In-nung Sachsen-Anhalt als Se-kretärin.

Als ich im Februar 1996 die Umschulung erfolgreich abge-schlossen hatte, bewarb ich mich als Sekretärin in der ZT-Innung Sachsen-Anhalt. Zu diesem Zeitpunkt war die Ge-schäftsstelle mit dem Obermeis-ter und dem Geschäftsführer besetzt und beide mussten viel

Zeit in Schreib- und allg. Verwaltungs-arbeiten investieren. Der Vorstand stimmte daher meiner Bewerbung zu und stellte mich als Sekretärin ein. An-fänglich hauptsächlich mit Schreibar-beiten beschäftigt, weitete sich mein Betätigungsfeld Jahr für Jahr weiter aus. So nehmen heute z.B. die allg. Verwaltung der Lehrlingsausbildung, der Zwischen- und Gesellenprüfun-gen, der Gesellenprüfungsvorberei-tungskurse und das interne Rech-nungswesen mit Buch- und Kassen-führung breiten Raum ein. Die lang-jährige, sehr gute und vertrauensvol-

es für mich bei meiner Arbeit nie und ich bin sicher, dass bleibt auch bis zum Schluss so.

Ein neuer Schwerpunkt meiner Arbeit ist seit geraumer Zeit die Vorberei-tung einer Fusion der Zahntechniker-Innungen Berlin/Brandenburg, Sach-sen-Anhalt und Westsachsen.

Ich möchte, gemeinsam mit mei-nen Kolleginnen und Kollegen aus den Geschäftsstellen und Vorstän-den dieser Innungen, eine mitglie-derorientierte, zukunftsträchtige und auf mittlere bis lange Sicht ökonomisch tragfähige Organisa-tionsstruktur aufbauen.

Ich hoffe sehr, dass dies gelingt, alle unsere Mitglieder diesen Weg mitge-hen, und wir auch neue Mitglieder für diesen Weg begeistern können.

Dann könnte ich in etwa 4 Jahren, wenn die Innung mich lässt, mit gu-tem Gefühl und gutem Gewissen in den „Unruhestand“ wechseln.

Aber bis dahin werde ich mich weiter für unsere Innung, ihre Mitglieder und für unser schönes, problembelade-nes Handwerk einsetzen.

Mit einem herzlichen Gruß an alle Freunde und Wegbegleiter,Euer / Ihr Nils Frithjof Uding

le Zusammenarbeit meiner Innung mit den Innungen Berlin-Brandenburg und Westsachsen und die geplan-te Fusion dieser drei Innungen führte in den letzten 2 bis 3 Jahren zu einer Arbeitsteilung unter den Geschäfts-stellen. So erfolgt in diesem Zusam-menhang zum Beispiel die Rechtsbe-ratung der Innungsmitglieder über die Geschäftsführerin der ZIBB und die Geschäftsstelle der ZISA übernahm das Rechnungswesen für diese drei Innungen. Damit wurde dieser wich-tige Teil meiner Arbeit natürlich auf-wendiger und zeitintensiver.

Somit bin ich nun seit über 20 Jahren Sekretärin in der Innungsgeschäfts-stelle der ZISA und konnte die Hö-hen und Tiefen in diesem Handwerk hautnah miterleben.

Natürlich möchte ich auch, wenn es denn dazu kommt, einer fusionier-ten „neuen“ Innung meine Arbeits-kraft und meine Erfahrungen gern zur Verfügung stellen und damit das Zahntechniker-Handwerk im Rah-men meiner Möglichkeiten weiter un-terstützen.

Daher freue ich mich für die Zukunft auf eine weitere gute Arbeit für die Innungen und ihre Mitgliedsbetriebe. Ihre Kerstin Domscheit

Wir sind für Sie da - Mitarbeiter der Geschäftsstellen mit Profil

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der artikulator 01/2017

Berufspolitik

Ein in Baden-Württemberg ansäs-siger Arzt für Allgemeinmedizin in-formierte die für ihn zuständige Kas-senärztliche Vereinigung darüber, dass er zusammen mit fünf Berufs-kollegen am 10. Oktober 2012 und am 21. November 2012 seine Praxis schließen werde, um „das allen Be-rufsgruppen verfassungsrechtlich zustehende Streikrecht“ auszuüben. Hintergrund für den Streik war die Unzufriedenheit über den Ausgang der Verhandlungen zur Höhe der Gesamtvergütung. Die zuständige Kassenärztliche Vereinigung erteil-te dem Vertragsarzt daraufhin einen Verweis als Disziplinarmaßnahme, da er durch die Praxisschließun-gen seine vertragsärztlichen Pflich-ten schuldhaft verletzt habe. Hier-gegen reichte der Vertragsarzt Kla-ge vor dem zuständigen Sozialge-richt ein, das die Klage mit der Be-gründung abwies, ein Streikrecht als Grund für eine Unterbrechung der Praxistätigkeit sei im Vertragsarzt-recht nicht vorgesehen. Auch die dagegen eingelegte Sprungrevision zum Bundessozialgericht half nicht weiter. Der 6. Senat des Bundes-sozialgerichts wies mit Urteil vom 30. November 2016, Aktenzeichen B 6 Ka 38/15 R, die Klage ab. Ver-tragsärzte, so die Richter des Bun-dessozialgerichts, müssten während der angegebenen Sprechzeiten für die vertragsärztliche Versorgung ih-rer Patienten zur Verfügung stehen. Etwas anderes gelte etwa bei Krank-

heit oder Urlaub, nicht aber bei Teil-nahme an einem Warnstreik.

Der Gesetzgeber habe mit der Aus-gestaltung des Vertragsarztrechts die teilweise gegenläufigen Inter-essen von Krankenkassen und Ärz-ten zum Ausgleich gebracht, um auf diese Weise eine verlässliche Ver-sorgung der Versicherten zu an-gemessenen Bedingungen sicher-zustellen. Die gemeinsame Selbst-verwaltung von Ärzten und Kran-

kenkassen besitze ein hohes Maß an Autonomie bei der Regelung der Einzelheiten der vertragsärzt-lichen Versorgung. Dementspre-chend werde die ärztliche Vergü-tung zwischen Krankenkassen und Kassenärztlicher Vereinigung aus-gehandelt. Die Sicherstellung der vertragsärztlichen Versorgung sei den Kassenärztlichen Vereinigun-gen als Körperschaften des öffentli-chen Rechts übertragen worden. In diesem Sicherstellungsauftrag sei der einzelne Vertragsarzt aufgrund seiner Zulassung zur vertragsärzt-

Kein Streikrecht für Vertragsärztelichen Versorgung und seiner Mit-gliedschaft in den Kassenärztlichen Vereinigungen eingebunden. Kon-flikte mit Krankenkassen um die Höhe der Gesamtvergütung wür-den in diesem System nicht durch Streik oder Aussperrung ausge-tragen, sondern durch zeitnahe verbindliche Entscheidungen von Schiedsämtern gelöst. Die Recht-mäßigkeit des Schiedsspruchs kön-ne im Streitfall durch unabhängige Gerichte geprüft werden.

Kläger war im vorliegenden Fall ein Vertragsarzt, doch gilt das Streik-verbot auch für Vertragszahnärzte. § 72 SGB V regelt die Sicherstel-lung der vertragsärztlichen und ver-tragszahnärztlichen Versorgung. Abs. 1 Satz 2 der genannten Vor-schrift stellt fest, dass die Vorschrif-ten zur Sicherstellung der Versor-gung, die sich auf Ärzte beziehen, auch für Zahnärzte, Psychothera-peuten sowie medizinische Versor-gungszentren gelten, sofern nichts abweichendes bestimmt ist, was bei Zahnärzten nicht der Fall ist.

Dem klagenden Vertragsarzt steht es jetzt nur noch offen, von dem Bundesverfassungsgericht prüfen zu lassen, ob die vertragsarztrecht-lichen Regelungen im SGB V auch verfassungsgemäß sind. Die Er-folgsaussichten einer Verfassungs-beschwerde dürften jedoch sehr gering sein.

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der artikulator 01/2017

Gesundheitspolitik

Aus der Gesetzesküche: Manipulation von Krankheitsdiagnosen?Im Herbst letzten Jahres war ein viel beachtetes Thema in der Pres-se die angebliche Manipulation von Krankheitsdiagnosen. Es geht dabei um den Finanzausgleich der gesetzlichen Krankenkassen, den sog. morbiditätsorientierten Risi-kostrukturausgleich, oder abge-kürzt Morbi-RSA. Durch den Risi-kostrukturausgleich bekommt eine Krankenkasse für Patienten mit bestimmten schweren und chro-nischen Erkrankungen mehr Geld aus dem Gesundheitsfonds zuge-wiesen. Insgesamt werden derzeit 80 Krankheiten, wie z.B. Depres-sion, Schlaganfall, Epilepsie berücksichtigt. Je schwer-wiegender ein Patient er-krankt ist, umso mehr Geld gibt es. Einzelnen Kassen wird nun vorgeworfen, direkt auf die Ärzte eingewirkt zu haben, damit diese die „richtigen“ Diagno-sen treffen. Gibt ein Arzt beispiels-weise statt einer leichten depres-

siven Stimmung seines Patienten eine echte Depression an, so er-hält die Kasse pro Jahr rund 1.000 Euro mehr aus dem Gesundheits-fonds zugewiesen. Im Rahmen von „Betreuungsstrukturverträ-gen“ sollen von einigen Kranken-kassen Pauschalen an Ärzte ge-

zahlt worden sein, wenn sie be-stimmte Krankheiten diagnostizie-ren. Solche Verträge sollen künftig verboten werden, ebenso die Be-ratung von Ärzten durch Vertreter der Krankenkassen, Diagnosen nachträglich zu ändern. Auch das Bundesversicherungsamt soll bes-sere Kontrollmöglichkeiten erhal-ten und Zwangsgelder von bis zu 10 Millionen Euro verhängen kön-nen. Die geplanten Neuregelun-gen zur Verhinderung der Manipu-lation ärztlicher Diagnosen wurden in Form eines „Omnibusgesetzes“ an das geplante Heil- und Hilfs-

mittelgesetz angehängt und am 25. Januar 2017 in den Bundes-tag eingebracht. Sie sollen nach

Redaktionsschluss dieser Aus-gabe im März 2017 in Kraft tre-

ten. Die geplanten Neuregelungen können nur als überfällig bezeich-net werden, da anderenfalls der Morbi-RSA immer mehr ad absur-dum geführt würde.

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Das wissenschaftliche Institut der PKV ermittelt seit 2006 den Mehr-umsatz der Privatversicherten. Der Mehrumsatz ergibt sich aus einem Vergleich der Leistungsaus-gaben für privat und ge-setzlich Versicherte und quantifiziert die Sum-me, die dem Gesund-heitssystem durch die Existenz der PKV mehr zur Verfü-gung steht. Für 2014 ermittel-te das Institut einen Mehrum-satz von 12,45 Milliarden Euro.

Nach dieser Ana-lyse profitieren am meisten von den Privatpatien-ten die niedergelassenen Ärzte. Insgesamt erhielten sie 2014 von der PKV 10,44 Milliarden Euro. Wä-ren all diese Patienten „nach den

gleichen Vorgaben und Regulari-en wie in der Gesetzlichen Kran-kenversicherung (GKV) abgerech-net und versorgt“ worden, hätten sich die Ausgaben hierfür nur auf

4,45 Milliarden Euro belaufen. In-teressant ist die Analyse für

den zahnmedizinischen Bereich. Er umfasst die Behandlung, den

Z a h n e r s a t z und die Kie-fe ro r thopä -die. Im Jahr

2014 lagen die Aus-gaben für die Pri-

v a t v e r s i -cherten hier

bei 4,83 Milliarden Euro. Dies bedeutet gegen-

über 2013 einen Anstieg um 0,9 %. Ausgaben im zahnmedizinischen Bereich hatten bei der PKV im Jah-re 2014 einen Anteil von 14 % im

Verhältnis zu den gesamten Leis-tungsausgaben. Die GKV-Ausga-ben für die zahnmedizinische Ver-sorgung betrugen im Jahr 2014 13,43 Milliarden Euro. Dies ent-spricht einem Anteil von 6,6 % an den Gesamtausgaben der GKV.

Würden auch für Privatversicherte die gleiche Gebührenordnung wie bei der GKV und ebenfalls das be-fundorientierte Festzuschusssys-tem gelten, lägen die Ausgaben in der PKV bei 1,61 Milliarden Euro. Der Mehrumsatz der Privatversi-cherten betrug damit 3,22 Milliar-den Euro.

Für die privaten Krankenversiche-rer ist diese Studie ein Beleg dafür, dass das deutsche Gesundheits-system ohne Privatpatienten weit schlechter dastünde und womög-lich gar unterfinanziert wäre. Von dem Doppelsystem profitierten auch die Versicherten der GKV.

Private Krankenversicherung: Mehrumsatz und Leistungsausgaben

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der artikulator 01/2017

Gesundheitspolitik/Betriebsführung

Die „Fusionsautobahn“ der ge-setzlichen Krankenkassen nimmt wieder Fahrt auf.

Nachdem zum 1. Juli 2016 die in Ham-burg ansässige DAK Gesundheit mit der ebenfalls dort beheimateten BKK Beiersdorf AG fusionierte, gab es noch 117 gesetzliche Krankenkassen. Doch bereits nur sechs Monate spä-ter gingen vier weitere Betriebskran-kenkassen durch Fusionen verloren. Die Bekannteste davon ist der Zusam-menschluss der Barmer GEK mit der

Deutschen BKK, die seit 01.01.2017 unter dem gemeinsamen Namen Bar-mer auftreten. Doch bei diesen 113 Kassen wird es nicht bleiben. Ver-schärfter Wettbewerb unter den Kran-

Da waren es nur noch 113!kenkassen, steigende Ausgaben und nicht zuletzt die Probleme einiger Krankenkassen mit dem morbiditäts-orientierten Risikostrukturausgleich werden mit dazu beitragen, dass die Zahl der Krankenkassen weiter sinken wird. Dass der Zeitpunkt mit einer An-zahl von unter 100 Kassen nicht mehr fern ist, dürfte kaum noch zu bezwei-feln sein. Im Jahre 1970 gab es noch 1.815 gesetzliche Krankenkassen in Deutschland. 1990 war die Zahl auf 1.147 gesunken und im Jahre 2010 waren es noch 169.

Nachdem von verschiedenen Stel-len, auch von einer Innung gemeldet wurde, zum Jahreswechsel seien Änderungen beim Mutterschutzge-setz in Kraft getreten, weisen wir da-rauf hin, dass dies nicht zutrifft. Rich-tig ist, dass der Gesetzentwurf zur Reform des Mutterschutzge-setzes am 4. Mai 2016 im

Mutterschutzgesetz: Noch keine Änderungen in Kraft getretenBundeskabinett beschlossen wurde

und zum 01.01.2017 in Kraft treten sollte. Das Ge-setzgebungsverfahren ist jedoch ins Stocken geraten. Insoweit ist

derzeit davon aus-zugehen, dass die Änderungen

nicht vor April / Mai 2017 in Kraft tre-ten werden, vielleicht aber auch erst zum 01.07.2017. Da noch Änderun-gen am Gesetzentwurf möglich sind, verzichten wir auf die Wiedergabe der vorgesehenen Neuerungen.

Wir werden Sie über die weitere Ent-wicklung auf dem Laufenden halten.

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Die Ergebnisse der Umfrage zur Lohn- und Gehaltsentwicklung im Zahntechniker-Handwerk für das Jahr 2015 liegen seit kurzem vor.

Nach Angaben des VDZI zeigen die Ergebnisse der Lohnerhebung ei-nen Anstieg der Werte für die durch-schnittlichen Bruttomonatslöhne der Vollzeitbeschäftigten im Zahntech-niker-Handwerk in Gesamtdeutsch-land um knapp 3,2 Prozent.

Die Einführung des Mindestlohns zum 1.1.2015 führte zu einer teils deutlichen Anhebung der Vergütun-gen im Zahntechniker-Handwerk. So sind Lohnanpassungen von teilwei-se über 10 Prozent im Bereich der geringen Entgeltklassen zu beob-achten. Zudem wurden – einerseits zur Wiederherstellung des bisheri-gen Lohnabstands und andererseits zum Halten der qualifizierten Fach-kräfte im branchenübergreifenden »war for talents« - die Vergütungen

VDZI-Statistik Löhne und Gehälter 2015der erfahrenen Zahntechnikerinnen und Zahntechniker in den Laboren in weiten Teilen merklich verbessert.

Das Dokument ist per Download über die Website unseres Bundes-verbandes www.mein-vdzi.de (Be-triebswirtschaft Löhne und Ge-

hälter) erhältlich; bitte melden Sie sich dort im Mitgliederbereich an. Gern können Sie aber auch Ihre je-weilige Innungs-Geschäftsstelle an-sprechen und die Erhebung per E-Mail oder Post erhalten.

Die Ergebnisse der Erhebung „Löh-ne und Gehälter im Zahntechniker-Handwerk“ bieten wichtige Informa-tionen für die betriebliche Praxis wie z.B. zur marktgerechten Lohn- und Gehaltsfindung und zur grundlegen-den Einordnung des eigenen Lohn-niveaus im Vergleich zum Branchen-schnitt.

Wir bitten daher alle Betriebe, sich auch künftig an den statisti-schen Erhebungen des Bundes-verbandes zu beteiligen; Nutznie-ßer dieser Bemühungen können nur Sie selbst sein.

(Quelle: VDZI-Obermeister-Rund-schreiben Nr. 4/2017)

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der artikulator 01/2017

Dienstleistungen

Landein, Landab finden derzeit Frei-sprechungsfeiern statt und diejeni-gen, die die Gesellenprüfungen er-folgreich bestanden haben, werden in den Gesellenstand entlassen. Nicht jeder Jung-Geselle hat die Möglichkeit, von seinem Aus-bildungsbetrieb nach der Lehre übernommen zu werden. Ande-rerseits suchen Labore ausge-bildete Techniker, haben aber keinen Azubi, der in diesem Jahr die Aus-bildung beendet.

Um arbeitsplatzsu-chende Jung-Gesel-len und arbeitsplatzbie-tende Dentallabore nun möglichst schnell zuein-ander zu bringen, bieten die Kooperations-Innungen Jung-

Jobbörse für Jungtechnikertechnikerbörsen an, die in den letz-ten Jahren bereits von zahlreichen Auszubildenden und Unternehmen

genutzt wurden.

Auf der Website der Zahntechniker- In-

nungen Westsach-sen bzw. Berlin-B r a n d e n b u r g w w w. z i b b . d e z.B. können un-ter der Rubrik „Suche-Biete“ Innungsbetrie-be und Jung-Zahntechniker ihre freien Stel-len kostenlos of-ferieren. Die Ver-öffentlichung er-folgt im allgemein

zugänglichen Bereich der Home-page der Innungen unter Suche-Bie-te Jungtechnikerbörse und kann von allen Interessierten eingesehen werden.

Sie haben die Wahl, Ihre Stellenan-zeige selbst einzustellen oder den Anzeigentext telefonisch / per Mail durchzugeben, damit die Daten dann unverzüglich ins Internet eingege-ben werden können. Bitte kontaktie-ren Sie die Innungs-Geschäftsstelle unter Tel. 030 – 393 50 36, E-Mail: [email protected].

Die Jobbörse für die Regionen Ham-burg und Schleswig-Holstein so-wie Mecklenburg-Vorpommern fin-den Sie unter: www.zi-nord.de Jobbörse, Kontakt: Tel. 040-355 34 30, E-Mail: [email protected].

Sicherlich haben Sie sich schon oft die Frage gestellt, wie Sie neben dem alltäglichen Geschäftsbetrieb die Zeit für die Erfüllung der gesetzli-chen Anforderungen auf dem Gebiet des Arbeits- und Gesundheitsschut-zes finden sollen.

Genau hier setzt die speziell für Dentallabore entwickelte Software BUSSARD Dental an. Sie stellt den idealen Wegbegleiter dar, mit dem Sie die gesetzlichen Anforderun-gen im Paragraphendschungel des Arbeits- und Gesundheitsschutzes rechtssicher und zeitsparend erfül-len können. Zudem trägt Sie wesent-lich zur Qualitätssicherung in Ihrem Labor bei!

Durch regelmäßige Updates im-mer auf dem Laufenden sein

Der Arbeits- und Gesundheitsschutz ist einem kontinuierlichen Entwick-lungsprozess unterworfen, in dem das Regelwerk stetig angepasst wird. Sie kaufen nicht einmalig ein unver-änderliches Programm, sie erwer-

Mit BUSSARD Dental mehr als nur Zeit gewinnenArbeitsschutz - Betriebsanweisungen - Umweltschutz - Qualitätsmanagement - Medizinproduktegesetz

ben durch günstige Jahreslizenzen die Möglichkeit, kontinuierlich auf ein den jeweils aktuellen Anforderungen angepasstes Programm zurückgrei-fen zu können. Es bleibt Ihnen auch die Kompatibilität bei Veränderungen Ihres Betriebssystems erhalten.

Der Gefährdungskatalog wurde aktu-ell grundlegend überarbeitet und die Handhabung des Programms weiter optimiert. Zu den vorhandenen Vorlagen wurden weitere 500 neue Vorlagen zur Erstellung von Be-triebsanweisungen mit GHS-Kennzeichnung bereitgestellt. Durch die seit spätestens Juni 2015 vom Gesetzgeber vorgeschrieben neue GHS- Kennzeichnung besteht bei den meisten Laboren ein großer Hand-lungsbedarf. Bereits erstellte Be-triebsanweisungen bedürfen so-mit einer grundlegenden Überar-beitung – mit BUSSARD Dental ist dies leicht und schnell erledigt.

Mehr Informationen finden Sie auf dem beiliegenden Flyer oder rufen Sie uns an:

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der artikulator 01/2017

Recht

Lexikon ArbeitsrechtVerjährung im Arbeitsrecht

Das durch die Schuldrechtsreform neu gestaltete Verjährungsrecht geht von einer allgemeinen Regelverjäh-rungsfrist von drei Jahren aus (§ 195 BGB). Ihr unterliegen grundsätzlich alle vertraglichen und außervertrag-lichen Ansprüche, sowohl des Ar-beitgebers als auch des Arbeitneh-mers. Es gibt jedoch Ausnahmen zu dieser dreijährigen Frist. Grund-sätzlich verjähren sämtliche Scha-densersatzansprüche, unabhängig von der Anspruchsgrundlage, die auf der Verletzung des Lebens, des Körpers, der Gesundheit oder der Freiheit beruhen, nach § 199 Abs. 2 BGB ohne Rücksicht auf ihre Entste-hung, die Kenntnis oder grob fahr-lässige Unkenntnis in 30 Jahren von der Begehung der Handlung, der Pflichtverletzung oder dem sonsti-gen, den Schaden auslösenden Er-eignis an. Für Schadensansprüche, die nicht auf der Verletzung des Lebens, des Körpers, der Gesund-heit oder der Freiheit beruhen, gilt zudem eine absolute Verjährungs-frist von 10 Jahren ohne Rücksicht auf Kenntnis oder grob fahrlässige Unkenntnis von ihrer Entstehung an (§ 199 Abs. 4 BGB). Wichtig ist auch noch die Verjährungsfrist von 30 Jahren für eigentumsrechtliche Her-ausgabeansprüche nach § 197 Abs. 1 Nr. 1 BGB, die etwa bezüglich der Herausgabeansprüche von Arbeits-materialien gelten.

Zu unterscheiden sind im Arbeits-recht von den Verjährungsfristen die

in Arbeits- oder Tarifverträgen häu-fig zu findenden wesentlich kürze-ren Ausschlussfristen für die Gel-tendmachung von Ansprüchen. Kür-zere Ausschlussfristen, die von den gesetzlichen Verjährungsfristen ab-weichen, sind grundsätzlich zuläs-sig. Sie dürfen jedoch in Formular-arbeitsverträgen nicht unter der Frist von drei Monaten des § 61 b Abs. 1 Arbeitsgerichtsgesetz liegen (BAG, Urteil vom 25.05.2005, Aktenzei-chen 5 AZR 572/04). Außerdem schließt das Mindestlohngesetz eine jede Form der Beschränkung der Ansprüche auf Mindestlohn aus, so-dass sich kürzere Ausschlussfris-ten für die Geltendmachung von An-sprüchen nicht auf Ansprüche auf Mindestlohn erstrecken dürfen. In diesem Fall droht die Klausel ggf. sogar insgesamt unwirksam zu sein.

Die Verjährungsfrist beginnt regel-mäßig mit dem Ende des Jahres, in dem der A n s p r u c h entstanden ist und der G l ä u b i g e r von den den Anspruch begründen-den Umständen, oder der Person des Schuldners Kenntnis erlangt hat oder ohne grobe Fahrlässigkeit hät-te erlangen müssen (§ 199 Abs. 1, Nr. 1 und 2 BGB). Die Frist für Scha-densersatzansprüche nach § 199 Abs. 2 und 3 BGB beginnt mit der

Begehung der Handlung, der Pflicht-verletzung oder dem sonstigen, den Schaden auslösenden Ereignis.

Eine Unterbrechung der Verjährung (Neubeginn der Frist) tritt nur bei An-erkenntnis des Anspruchs oder Voll-streckungshandlungen ein. Alle an-deren Handlungen des Gläubigers führen nur zur Hemmung der Ver-jährungsfristen. Eine Hemmung der Verjährung lähmt sozusagen das Weiterlaufen der Verjährungsfrist für ihre jeweilige Dauer. Die Hemmung tritt beispielsweise ein durch die ge-richtliche Geltendmachung eines Mahnbescheides. Durch ein Mahn-schreiben wird die Verjährung je-doch nicht gehemmt!

Wir können Sie mit diesem Bei-trag nur über die wichtigsten Punk-te des Verjährungsrechts informie-ren. Bei Fragen zur Verjährung und

bei anderen arbeitsrechtli-chen Fragen ist eine Be-ratung durch die Juristen der Koope-ration Nord-

und Mitteldeutscher Zahntechniker-Innungen unbedingt erforderlich.

In einer der nächsten Ausgaben un-seres Magazins werden wir Sie über die Verjährungsfristen bei der Lohn-steuer sowie der Sozialversicherung informieren.

16.03.2017 Seminar Preiskalkulation in der Zahntechnik (Innungsgeschäftsstelle) Hamburg25.03.2017 Seminar Betriebswirtschaft in der Zahntechnik (Ausbildungszentrum für ZT) Neumünster15.03.2017 Seminar Rechtsstellung d. Zahntechnikers im Verhältnis zum Zahnarzt und Patienten Berlin29.03.2017 Seminar Datenschutz im Dentallabor Berlin05.04.2017 Innungsversammlung (ZIBB) (Innungsgeschäftsstelle) Berlin28.04.2017 Innungsversammlung (ZIWS) Röhrsdorf10.05.2017 Innungsversammlung (ZISA) Magdeburg

+++ Termine +++ Termine +++

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der artikulator 01/2017

Ausbildung

Bereits in der Ausgabe 02-2016 unse-res Magazins „der artikulator“ hatten wir festgestellt, dass sich die Anzahl der neu eingetragenen Ausbildungs-verträge auf einem gewissen Niveau einzupendeln scheint. An dieser Ein-schätzung hat sich in den Koopera-tionsbereichen auch aktuell nichts Wesentliches verändert. So haben die Regionen Hamburg und Schles-wig-Holstein sowie Sachsen-Anhalt ein leichtes Plus der Zugänge im 1. Lehrjahr zu verzeichnen. In Berlin-Brandenburg sind die Ausbildungs-verhältnisse gegenüber dem Durch-schnitt der vergangenen 5 Jahre zu-rückgegangen, jedoch im Vergleich zu 2014/2015 annähernd stabil ge-blieben. In Mecklenburg-Vorpommern

konnte das Niveau der Vorjahre ge-halten werden. Allein in Westsachsen ist die Anzahl der neuen Ausbildungs-verhältnisse gegenüber 2014/15 stark rückläufig. „Entwarnung“ zu geben hinsichtlich der Suche nach geeigne-tem Nachwuchs scheint jedoch noch nicht angebracht.

Laut einer Umfrage des „Handwerk-Magazins“ unter Jugendlichen haben

Stabilität beim Abschluss neuer Ausbildungsverhältnisse41% (davon ein Drittel Abiturienten) geäußert, sich durchaus vorstellen zu können, einen Handwerksberuf zu erlernen. Nachteilig für eine entspre-chende Entscheidung haben sich je-doch u. A. die schlechte Reputation des Handwerks hinsichtlich „schwerer körperlicher Arbeit“, „Lärmbelastung“, „geringe gesellschaftliche Anerken-nung“, „ungeregelte Arbeitszeiten“ so-wie „geringe Entlohnung“ ausgewirkt.

Diesem bestehenden Image gilt es, dringend entgegenzuwirken. So soll-ten in der Öffentlichkeit die hohe At-traktivität des Zahntechniker-Berufes herausgestellt werden, Kooperationen mit Schulen zur Berufsvorbereitung eingegangen und den Schülern so oft

wie möglich die Gelegenheit gegeben werden, Einblicke in den Beruf zu er-halten.

Dies allein reicht jedoch nicht aus, um auch künftig ausreichend Nachwuchs für unser Handwerk zu rekrutieren; konkurrieren wir doch mittlerweile mit vielen anderen Unternehmen in In-dustrie, Handel und Handwerk um die Gunst der Schulabgänger.

Eine nicht unerhebliche Rolle bei der Berufswahl spielt natürlich die Höhe der Ausbildungsvergütung, denn war-um sollte man sich mit einem monat-lichen Entgelt von 400 – 500 Euro zu-frieden geben, wenn es anderswo bei-nahe das Doppelte bereits während der Lehre zu verdienen gibt.

Laut der aktuellen Statistiken über die Ausbildungsvergütungen in Deutsch-land liegt das Zahntechnikerhandwerk am unteren Rand der gezahlten Lehr-lingsgehälter, nicht nur im Vergleich zu Industrie und Handel, sondern auch im Vergleich zu den meisten anderen handwerklichen Ausbildungsberufen.

So werden entsprechend der Anga-ben unseres Bundesver-bandes VDZI im Bundes-gebiet durchschnittlich cir-ca 390 Euro (1. Lehrjahr), 484 Euro (2. Lehrjahr), 546 Euro (3. Lehrjahr) so-wie 603 Euro (4. Lehrjahr) an Ausbildungsvergütun-gen gezahlt. Den Vorrei-ter dabei gibt die Innung Hamburg und Schleswig-Holstein mit 450/ 600/ 700 /900, Schlusslichter sind die Neuen Bundesländer mit Mindestvergütungs-sätzen zwischen 315 Euro und 504 Euro.

Obwohl in den vergange-nen Monaten in vielen In-nungsbereichen die Höhe der Ausbildungsvergütung nachgebessert wurde, ist das Zahntechniker-Hand-werk nach wie vor mit an-deren Berufen, zumindest

finanziell, nicht konkurrenzfähig. Denn selbst wenn die Ausbildungsvergü-tungen in unserem Handwerk in den kommenden Monaten um einige Pro-zent steigen sollten, befänden sich die Vergütungen für die Zahntechni-ker-Lehrlinge dann immer noch unter dem Durchschnitt der Ausbildungs-vergütungen in Deutschland; wäre der Kampf um die besten Köpfe bei Wei-tem noch nicht gewonnen.

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der artikulator 01/2017

Ausbildung

Ausbildungswege in Europa:Wie man außerhalb Deutschlands zum Zahntechniker wirdEngland und seine Zahntechniker-Ausbildung

Sherlock Holmes, Baked Beans zum Frühstück, der Brexit und das royale Flair – unser Nachbarland auf der kö-niglichen Insel hat seinen ganz eige-nen Charme. Bekannt für seine Elite-Universitäten steht eines fest: Eng-land legt Wert auf eine akademische Bildung. Doch wie sieht es aus, wenn man in England Zahntechniker wer-den will?

Offen gesagt – auf den ersten Blick ganz schön ungewohnt. Denn die du-ale Ausbildung, wie sie hierzulande durchgeführt wird, gibt es im Vereinig-ten Königreich nicht. Betriebe bildeten bisher in der Regel nach Eigenbedarf aus, eine wie bei uns übliche Lehrlings-ausbildung in handwerklichen Betrie-ben ist den meisten nicht bekannt. Das on-the-job Training, also das Anlernen am Arbeitsplatz in einer festen Anstel-lung, war bisher eine übliche Methode, ebenso die vollzeitschulische beruf-liche Ausbildung in einer Einrichtung der „Further Education Colleges“. Seit den 2000ern arbeitet die Regierung an einem eigenen Ausbildungssystem, das sich langsam etabliert. In England lebenden Jugendlichen ist es ab dem 16. Lebensjahr erlaubt, eine „appren-ticeship“ (zu Deutsch: Lehre/ Ausbil-dung) anzutreten. Hier wird wieder das Prinzip des on-the-job Trainings an-gewandt; der Auszubildende geht ein festes Arbeitsverhältnis ein, bezieht Gehalt und lernt von seinem Mentor di-rekt während des Arbeitens. Je nach-dem, in welchem Sektor die englische Ausbildung absolviert wird, dauert sie ein bis fünf Jahre. Die Ausbildungen werden nach dem Grad ihrer Anforde-rungen und zu erlernenden Fähigkei-ten in Levels eingeteilt. Diese können equivalent zu anderen Bildungsgra-den gesehen werden; so ist beispiels-weise Level 2 einem sehr guten Real-schulabschluss (in England „GCSE“) gleichzusetzen und Level 6 und 7 ei-nem Bachelor- bzw. Masterabschluss gleichwertig.

Entscheidet man sich dazu, eine ap-prenticeship zum „Dental Technici-an“, also zum Zahntechniker, anzu-treten, so muss man sich auf 36 Mo-nate „Lehre“ einstellen. Am Ende hat man mit dieser Ausbildung Level 5 er-reicht, das dem „foundation degree“ gleichkommt, also einem höheren be-ruflichen Bildungsabschluss. Die Auf-nahmebedingungen für Azubis ent-scheidet letztendlich das einzelne Un-ternehmen selbst, meistens wird aber das englische Abitur („A-levels“) oder eine vorherige (schulische) Ausbil-dung, Arbeitserfahrung, etc., die mit dem Level 3 bewertet werden kann, verlangt. Zahntechniker in England ler-nen im Großen und Ganzen das glei-che wie die deutschen. Auf der Insel ist es üblich, sich nach der Ausbildung in einer von vier Spezialisierungen zu vertiefen: die Prothetik-Techniker ferti-gen Prothesen, die Erhaltungs-Techni-ker kümmern sich um die Herstellung von Kronen und Brücken, Zahnspan-gen kommen von den kieferorthopädi-schen Technikern. Außerdem gibt es noch die Zahntechniker, die im Bereich der Mund-, Kiefer- und Gesichtschirur-gie arbeiten und in Kliniken zusammen mit den Ärzten den Mund- und Kiefer-bereich durch Unfälle und Krankheit geschädigter Patienten zu rekonstru-ieren. Direkt am Patienten zu arbeiten ist dem englischen Zahntechniker al-lerdings nicht gestattet.

Wer aber gern an und mit dem Pati-enten arbeiten will, hat in England die Chance, eine Fortbildung zum „Clini-cal Dental Technician“, kurz CDT, zu absolvieren. Diese findet meist an Uni-versitäten oder in Zahnkliniken statt. Die University of Central Lancashire bietet beispielsweise einen Teilzeit-Kurs über zwei Jahre an. In sechs Tri-mestern lernen die Zahntechniker an zwei Tagen in der Woche die theoreti-sche und praktische Arbeit am Patien-ten und vertiefen ihre Kenntnisse in der Fertigung von Vollprothesen. Die Ge-staltung und Dauer dieser Fortbildung unterscheidet sich aber stark von Ein-richtung zu Einrichtung. Die Kurse sind

alle vorbereitend; es muss am Ende die offizielle Prüfung am Royal College of Surgeons abgelegt und bestanden werden. Ist man dann CDT, arbeitet man häufig in Kliniken, die speziell auf dentale Belange ausgerichtet sind. Die Arbeit am und mit dem Patienten steht hier auf der Tagesordnung – dem CDT ist es erlaubt, die allgemeine Mundge-sundheit des Patienten zu überprüfen, ihn zu beraten, Abdrücke zu nehmen und ihm die individuelle, selbst gefer-tigte Prothese einzusetzen. Als Patient kann man in England direkt zum CDT gehen, ein Umweg über den Zahnarzt ist nicht nötig.

Um im Vereinigten Königreich nach der Ausbildung zum Zahntechniker bzw. zum CDT als solcher arbeiten zu können, muss man sich beim „General Dental Council“ re-gistrieren lassen. Der Nach-weis verschiedenster Quali-fikationen ist notwendig, um in das Register aufge-nommen zu werden. Auch Zahnärzte, Zahnarzt-Schwestern und Dentalhygieniker müs-sen das Verfahren durch-laufen und sich registrie-ren lassen, um offiziell in ihrem Beruf arbeiten zu dürfen. Das Vereinigte Königreich will so qualifiziertes Perso-nal im Bereich der Zahnmedizin und Zahntechnik garantieren.

Die bei uns sehr erfolgreiche dua-le Ausbildung wird also in England nicht übernommen – stattdessen wird auf einen direkten Einstieg in den Be-ruf unter Anleiten eines Mentors und das Level-System gesetzt. Und was ist nun „besser“? Darüber kann wohl nur derjenige ein ehrliches Urteil fäl-len, der sowohl in Deutschland als auch in England eine Ausbildung ab-solviert hat. Es ist aber mit Sicherheit zu sagen, dass das duale System in Deutschland gut ausgebildete Fach-kräfte hervorbringt und man daran festhalten sollte.

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der artikulator 01/2017

Fortbildung

Im Januar 2017 ist ein Grundlagen-buch erschienen, das sich an Zahn-techniker, Zahnärzte, Auszubildende und Studierende richtet: „CAD/CAM in der digitalen Zahnheilkunde“. Die Autoren Josef Schweiger und An-nett Kieschnick stellen in dem mo-dern aufbereiteten Lehrbuch wichtiges Basiswissen und fundierte Fachinformationen zu Technologien, Werkstof-fen, Materialien und Konzep-ten zur Verfügung. Die theo-retischen Ausführungen sind mit aussagekräftigem Bild-material und anschaulichen Grafiken ergänzt. Die Sym-biose aus Wort und Visua-lisierung ergibt ein erstklas-siges, didaktisch gut aufge-bautes Kompendium.

Der Leser folgt bei der Lek-türe einem logisch gespann-ten roten Faden: Nach ei-nem Blick auf die Historie der CAD/CAM-Technolo-gie widmen sich die Autoren den Möglichkeiten der digita-len Datenerfassung. Grundprinzipien werden verständlich erklärt. Ob La-borscanner oder Intraoralscanner – das Buch liefert wertvollen Input für die tägliche Arbeit in Praxis und La-bor. Im Kapitel „Datenverarbeitung“ werden Themen rund um Konstruk-tionssoftware, CAM-Maschinen und Frässtrategien betrachtet. Systema-tisch schließt sich das Kapitel „Auto-

matisierte Fertigung“ an. Ein großer Themenbereich beschäftigt sich mit den Materialien. Werkstoffkundliche Grundbegriffe werden in Erinnerung gerufen und derzeit aktuelle Materia-lien für die CAD/CAM-gestützte Fer-tigung vorgestellt. Im letzten Teil des

Buches gehen die Autoren auf die Thematik „DICOM meets STL“ ein und greifen ein klassisches Schnitt-stellenthema zwischen Praxis und Labor auf: die Implantologie. Welche Arten von Abutments gibt es und auf welchen Wegen kann ein individuel-les Abutment gefertigt werden? Was sind DICOM-Daten und wie werden diese mit dem STL-Datensatz sinn-

Buchtipp: „CAD/CAM in der Zahnheilkunde“Öffnet mehr als sieben Siegel

voll vereint? Diese und weitere Fra-gen werden kompetent beantwor-tet und mit Bildmaterial illustriert. Die sachliche und schlüssige Sprache sowie der stringente Aufbau des Bu-ches garantieren eine optimale Wis-sensvermittlung.

Der Autor Josef Schweiger, Leiter des Zahntechnischen Labors der Ludwig-Maximi-lians-Universität München, ist seit vielen Jahren in die digitale Entwicklung der Zahnmedizin eingebunden. Er gilt als Experte in die-sem Bereich und gibt sein Wissen an der Universität, bei der überbetrieblichen Unterweisung „CAD/CAM in der Lehrlingsausbildung“ der Südbayerischen Zahn-techniker-Innung sowie bei diversen Fortbildungsveran-staltungen weiter. Die Co-Autorin Annett Kieschnick aus Berlin ist gelernte Zahn-technikerin und seit vie-len Jahren als anerkannte

Fachjournalistin freiberuflich tätig.

Prof. Daniel Edelhoff: „Alles in allem ein erstklassiges, didaktisch hervor-ragend aufgebautes Kompendium, das ohne Einschränkungen sowohl für die Ausbildung und die Lehre als auch für den engagierten Zahntech-niker und Zahnarzt unbedingt emp-fehlenswert ist.“

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der artikulator 01/2017

Regionales

Der VDZI informiert mit einem IDS Spezial ePaper – Sie finden es auf der Webseite: www.vdzi.de! Im aktuellen Online-Magazin IDS Spezial er-fahren Sie Wissenswertes zum Verband Deutscher Zahntechniker-Innun-gen (VDZI) auf der Weltleitmesse der Dentalbranche. Schauen Sie mal rein!

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[FALKENBERG] - Zu Beginn der 90er Jahre verschlug es den gebür-tigen Rheinländer Stephan Haag in die südlichste Region von Branden-burg, wo er nicht nur Haus und Hof gründete, sondern auch augenblick-lich ein zahntechnisches Labor mit 7 Mitarbeitern übernahm.

Herr Haag war von Beginn seiner Selbstständigkeit an nicht nur akti-ves Innungsmitglied und mehrere Jahre lang im Zwischen- und Gesel-lenprüfungsausschuss tätig. Sein Anspruch, einen hohen Qualitäts-standard und erstklassigen Ser-vice zu bieten, war ausschlag-gebend für den Erwerb verschie-dener Qualitätszertifikate. So legte er im Jahr 2007 als erster deutschlandweit die QS-Dental-Prüfung erfolgreich ab.

Sein Betrieb ist nach DIN EN ISO 13485:2003 zertifiziert und mit dem Umweltsiegel ausge-zeichnet.

In dem Labor wurden inzwischen 25 Lehrlinge ausgebildet sowie Bundessieger im praktischen Leistungswettbewerb der Hand-werksjugend und 3 Zahntechni-ker-Meister hervorgebracht.

Mittlerweile zählt das Unterneh-men 23 Mitarbeiter und ist damit ein nicht unerheblicher Arbeit-

geber im eher strukturschwachen Elbe-Elster-Gebiet.

2016 entschied sich Herr Haag, sein Unternehmen nach 26 Jahren abzu-geben; Andreas Greulich, langjähri-ger kaufmännischer Mitarbeiter und Jens Schiemann, Zahntechniker-meister und im Labor ausgebildet, geben seit Anfang 2017 den Takt an. Im Zuge der Betriebsnachfolge und der Übernahme aller Mitarbeiter zum Jahreswechsel 2016/2017, wird wei-

terhin hochwertiger Zahnersatz in Falkenberg/Elster hergestellt. Bereits im vorigen Jahr wurde in Absprache mit Herrn Haag eine weitere Ausbil-dungsstelle geschaffen und der Mit-arbeiterstamm um einen ausgebilde-ten Zahntechniker im Januar erwei-tert. Die Ausbildung von Zahntech-niker-/innen wird wie zuvor auch, im Unternehmen einen hohen Stellen-wert haben. Denn nur so kann man dem Fachkräftemangel entgegenwir-ken und den Betrieb für die Zukunft

rüsten. Oft sind auch gut aus-gebildete, junge Mitarbeiter der Motor für Innovationen und die Entwicklung in einem Betrieb.

Herrn Greulich sowie Herrn Schiemann möchten wir herz-lich in unseren Innungsreihen begrüßen; auf dass sich unse-re Zusammenarbeit weiterhin so angenehm und erfolgreich gestaltet. Die Zahntechniker-Innung Berlin-Brandenburg wünscht dem gesamten Team das erforderliche Quäntchen Glück und auch zukünftig viel unternehmerischen Erfolg!

Wir danken unserem Mitglied Stephan Haag und wünschen ihm bei allen künftigen Projek-ten und Vorhaben ein ebenso glückliches Händchen wie in den vergangenen Jahren im Zahntechniker-Handwerk.

DSH – Tschüss und Willkommen

V.l.n.r.: Jens Schiemann, Andreas Greulich

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der artikulator 01/2017

Regionales

[HAMBURG] - Zum zehnten Mal jährte sich im Januar der Hambur-ger Zahntechnikertag, der wieder

10. Hamburger Zahntechnikertag - überbucht!parallel zum Hamburger Zahnärzte-tag stattfand, den es ein Jahr län-ger gibt.

Herzlich begrüßt wurden die Teil-nehmer und Teilnehmerinnen vom Obermeister der Zahntechniker-In-nung Hamburg und Schleswig-Hol-stein, Thomas Breitenbach. Gruß-worte hielten auch die Präsidenten der Zahnärztekammern Hamburg und Schleswig-Holstein, Konstantin von Laffert und Dr. Michael Brandt. Wie immer führte Rolf Schulz hanse-atisch relaxt durch das Programm.Die verantwortlichen Vorstandsmit-glieder der Zahntechniker-Innung Britta Kloos und Rolf Schulz hat-ten offensichtlich wieder ein gutes Händchen bei der Auswahl der Re-ferenten – der Saal war bis auf den letzten Platz gefüllt. Wer sich in die-

31. Berliner Zahnärztetag - Wir waren da!

[BERLIN] - Am Freitag, den 16. Juni 2017 laden wir Sie herzlich ein, bei unserem Zahntechnik-Team für den Fir-menlauf im Tiergarten dabei zu sein. Dazu suchen wir 5 Läufer oder Läuferinnen, die jeweils 5 Kilometer laufen und sich gegenseitig den Staffelstab übergeben und einfach viel Spaß an der Freude mitbringen.

Der Startschuss fällt um 18:30 Uhr. Jede Staffel erhält einen Picknick-Korb, um sich nach erfolgreicher Runde feierlich zu stärken! Für Sie ist der Spaß ganz umsonst, nur laufen müssen Sie! Wir freuen uns über Ihre Teil-nahme. Haben Sie noch Fragen oder möchten Sie sich direkt anmelden?

Wenden Sie sich bitte an Ulrike Materne in der Ge-schäftsstelle unter 030/ 393 50 36 oder per E-Mail an [email protected].

Zahntechnik: "läuft!"Unter diesem Motto sind jetzt die Sportlichen gefragt!

IDS Meetingpoint für Innungsmitglieder Halle 10.2, Stand L 55

„Come Together“ am Stand von Dental Balance, täglich um 12.00 und um 17.00 UhrMachen Sie Halt beim Stand von Dental Balance, treffen Sie andere Innungsmitglieder und tauschen Sie sich über Messeentdeckungen und Messeeindrücke mit den Kolle-gen aus.Ein kleiner Snack und Getränke stehen für Sie bereit und laden Sie ein zu Pause und Gespräch.Herr Vollbrecht von Dental Balance und Herr Struck, Zahntechniker-Innung Berlin-Brandenburg, werden für Sie da sein.

Halle 10.2, Stand L 55

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der artikulator 01/2017

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[BERLIN] - Berlin, 20./21. Januar 2017 - zum 31. Zahnärztetag im Es-trel Convention Center war auch die Zahntechniker-Innung Berlin-Bran-denburg wieder mit einem Stand vertreten. Herr Struck, Herr He-cking und Herr Golze übernahmen die Standbetreuung und haben zahl-reiche Gespräche mit interessierten Besuchern führen können.

Vielen Dank für Ihr Engagement!

sem Jahr zu spät anmeldete, dem musste leider abgesagt werden.

Zentral waren die Referate, die sich mit dem 3-D-Druck befassten und dabei auch konkrete Materialien be-nannten, wie etwa „Valplast“. Darü-ber hinaus rundeten Themen wie Diagnosewachsung und Modellguss im additiven Verfahren das span-nende Programm ab.

Mit Freude geht es nun in die Pla-nung des 11. Zahntechnikertages und dem Rat für alle, die teilnehmen wollen – nur eine rechtzeitige An-meldung garantiert auch einen si-cheren Platz in den Reihen.

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Der exklusive Stromtarif – Profi Natur12 Partner

* Ausgenommen sind Änderungen der EEG-Umlage, der KWK-Umlage, der Umlage nach § 19 StromNEV, der Off shore-Haftungs-Umlage, der Umlage für abschaltbare Lasten, der Strom- und der Umsatzsteuer. Ausgenommen sind ferner Preisänderungen, soweit künftig neue Steuern, Abgaben oder sonstige staatlich veranlasste, die Beschaff ung, Erzeugung, Speicherung, Netznutzung oder den Verbrauch von elektrischer Energie betreff ende Mehrbelastungen oder Entlastungen wirksam werden. Die staatlichen Komponenten inklusive der Steuern betragen ca. 53 % des Verbrauchspreises und ca. 16 % des Grundpreises. Der Vertrag hat eine Mindestvertragslaufzeit von 12 Monaten.