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Steuerberater Herbert Tiefling 1
Übergang der Übergang der
Umsatzsteuerschuld Umsatzsteuerschuld
bei Bauleistungenbei Bauleistungen
wer Fehler macht,
zahlt 2 X
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Steuerberater Herbert Tiefling 2
GMBH-Schwindel GMBH-Schwindel durch offiziöses Auftretendurch offiziöses Auftreten
Eintragung in das Firmenbuch als Gesellschaft mit beschränkter Haftung Eintragung in das Firmenbuch als Gesellschaft mit beschränkter Haftung (Regelfall) (Regelfall)
Sitz an einer existenten AdresseSitz an einer existenten AdresseAnmeldung von Arbeitnehmern bei der Anmeldung von Arbeitnehmern bei der
zuständigen Gebietskrankenkassezuständigen Gebietskrankenkasse Leistungen werden erbracht!Leistungen werden erbracht! Rechnungsausstellung mit Ust. Rechnungsausstellung mit Ust. ohne Abfuhrohne Abfuhr bei Prüfung nicht mehr existent oder im bei Prüfung nicht mehr existent oder im KonkursKonkurs keine Lohnsteuerabfuhr, keine SVkeine Lohnsteuerabfuhr, keine SV bei AN-Vlg. fiktive Lohnsteuer und Leistungen der SVbei AN-Vlg. fiktive Lohnsteuer und Leistungen der SV
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Steuerberater Herbert Tiefling 3
Normalfall und VergangenheitNormalfall und Vergangenheit
Handwerker
Bauherr
Auftrag
Leistung
20 % Umsatzsteuer
20 % Vorsteuer(wenn ein Vorsteuerabzug zusteht)
Rechnung
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Steuerberater Herbert Tiefling 4
Neuer § 19 Abs. 1 aNeuer § 19 Abs. 1 a
Bei Bei BauleistungenBauleistungen wird die wird die Steuer vom EmpfängerSteuer vom Empfänger der Leistung geschuldet, wenn der Leistung geschuldet, wenn der der Empfänger UnternehmerEmpfänger Unternehmer ist, der seinerseits mit der Erbringung ist, der seinerseits mit der Erbringung
der Bauleistungen beauftragt ist.der Bauleistungen beauftragt ist. Der Der LeistungsempfängerLeistungsempfänger hat auf den Umstand, dass er mit der hat auf den Umstand, dass er mit der
Erbringung der Bauleistungen beauftragt ist, Erbringung der Bauleistungen beauftragt ist, hinzuweisenhinzuweisen.. Erfolgt dies zu Erfolgt dies zu UnrechtUnrecht, so schuldet auch der , so schuldet auch der LeistungsempfängerLeistungsempfänger
die auf den Umsatz entfallende Steuer. die auf den Umsatz entfallende Steuer.
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Steuerberater Herbert Tiefling 5
Mit Subunternehmer Mit Subunternehmer und Bauleistungen und Bauleistungen
Handwerker
Generalunternehmer oder BaumeisterBauherr
AuftragSubauftrag
Leistung
0 % Umsatzsteuer 20 % Umsatzsteuer
20 % Vorsteuer
20 % Vorsteuer20 % Umsatzsteuer
Unternehmer, der seinerseits mit der Erbringung dieser Bauleistungen beauftragt ist, oder der seinerseits
üblicherweise Bauleistungen erbringt
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Steuerberater Herbert Tiefling 6
Begriff der BauleistungenBegriff der Bauleistungen
JAJA Herstellung, Instandsetzung, Herstellung, Instandsetzung,
Instandhaltung, Änderung Instandhaltung, Änderung oder Beseitigung von oder Beseitigung von BauwerkenBauwerken
Begriff des Bauwerks ist weit Begriff des Bauwerks ist weit auszulegenauszulegen
Überlassung von Überlassung von Arbeitskräften, wenn diese für Arbeitskräften, wenn diese für den Entleiher Bauleistungen den Entleiher Bauleistungen erbringenerbringen
NEINNEIN Ausschließlich planerische Ausschließlich planerische
LeistungenLeistungen BeförderungsleistungenBeförderungsleistungen Vermietung von GerätenVermietung von Geräten Bloße ReinigungBloße Reinigung Reine WartungsarbeitenReine Wartungsarbeiten MateriallieferungenMateriallieferungen Abholung und Entsorgung Abholung und Entsorgung
von Bauschuttvon Bauschutt
Eine einvernehmliche Beurteilung einer Bauleistung ist bei Zweifel im Einzelfall möglich
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Steuerberater Herbert Tiefling 7
Nachweis der Beauftragung des Nachweis der Beauftragung des LeistungsempfängersLeistungsempfängers
Handwerker
Bauherr
Auftrag Subauftrag
Leistung
Ich bin selbst zur Erbringung dieser Leistung beauftragt worden,daher dürfen Sie mir keine
Umsatzsteuer in Rechnung stellen
Generalunternehmer oder Baumeister
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Steuerberater Herbert Tiefling 8
HaftungHaftung
Behauptet der Leistungsempfänger zu Unrecht, dass er seinerseits Behauptet der Leistungsempfänger zu Unrecht, dass er seinerseits zur Erbringung der an ihn erbrachten Bauleistungen beauftragt zur Erbringung der an ihn erbrachten Bauleistungen beauftragt worden ist, bleibt es bei der Steuerschuld des leistenden worden ist, bleibt es bei der Steuerschuld des leistenden Unternehmers Unternehmers (es kommt nicht zum Übergang der Steuerschuld)(es kommt nicht zum Übergang der Steuerschuld)
doch schuldet in diesem Fall auch der Leistungsempfänger die auf den doch schuldet in diesem Fall auch der Leistungsempfänger die auf den Umsatz entfallende Steuer (Gesamtschuldner gemäß § 6 BAO)Umsatz entfallende Steuer (Gesamtschuldner gemäß § 6 BAO)
Weist der Leistungsempfänger nicht darauf hin, dass er seinerseits Weist der Leistungsempfänger nicht darauf hin, dass er seinerseits zur Erbringung der Bauleistungen beauftragt wurde, kommt es zur Erbringung der Bauleistungen beauftragt wurde, kommt es trotzdem zum Übergang der Steuerschuld. trotzdem zum Übergang der Steuerschuld.
Der leistende Unternehmer schuldet den in der Rechnung Der leistende Unternehmer schuldet den in der Rechnung ausgewiesenen Steuerbetrag gemäß § 11 Abs. 12 UStG 1994, ausgewiesenen Steuerbetrag gemäß § 11 Abs. 12 UStG 1994,
der Leistungsempfänger kann diesen in der Rechnung der Leistungsempfänger kann diesen in der Rechnung ausgewiesenen Steuerbetrag nicht als Vorsteuer abziehen.ausgewiesenen Steuerbetrag nicht als Vorsteuer abziehen.
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Steuerberater Herbert Tiefling 9
AufzeichnungspflichtenAufzeichnungspflichten
Handwerker Bauherr
AuftragSubauftrag
Leistung
Entgelte gesondert
aufzuzeichnen(eigene Erlöskonten)
Bemessungsgrundlagen, getrennt nach Steuersätzen (eigene Aufwandskonten),
und die hierauf entfallenden Steuerbeträge (eigene Ust und Vst –Konten) aufzuzeichnen
Generalunternehmer oder Baumeister
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Steuerberater Herbert Tiefling 10
Der Generalunternehmer Der Generalunternehmer beauftragt einen Handwerkerbeauftragt einen Handwerker
„„Normale Erbringung der Leistung“Normale Erbringung der Leistung“
bis 30.9.2002
seit 1.10.2002
20 % Umsatzsteuer
Erbringung der Leistung
20 % Vorsteuer
Erbringung der Leistung
0 % Umsatzsteuer
20 % Umsatzsteuer
20 % Vorsteuer
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Steuerberater Herbert Tiefling 11
AuftragserteilungMitteilung, daß ich als Auftraggeber und Leistungsempfänger selbst mit
der Erbringung dieser Bauleistungen beauftragt worden
bin, und daher die Umsatzsteuerschuld auf den
Leistungsempfänger gem § 19 Abs. 1a erster Unterabsatz UStG
1994übergeht
AufzeichnungspflichtenAufzeichnungspflichten
Handwerker
Subauftrag
Leistung
Generalunternehmer oder Baumeister
RechnungslegungRechnungsbetrag in € (ohne Umsatzsteuer)Angabe der UID-Nummer des LeistungsempfängersHinweis auf die Steuerfreiheit wegen Übergang der Umsatzsteuerschuld auf den Leistungsempfänger gem § 19 Abs. 1a erster Unterabsatz UStG 1994)
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Steuerberater Herbert Tiefling 12
Der Generalunternehmer Der Generalunternehmer beauftragt einen Handwerkerbeauftragt einen Handwerker
(Anzahlung vor dem Stichtag, Leistung nach dem Stichtag)(Anzahlung vor dem Stichtag, Leistung nach dem Stichtag)
30.9.2002
1.10.2002
20 % Umsatzsteuer
Eingang der Anzahlung
Anzahlungsrechnung
20 % Vorsteuer
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Steuerberater Herbert Tiefling 13
Der Generalunternehmer beauftragt einen Der Generalunternehmer beauftragt einen HandwerkerHandwerker
Anzahlungsrechnung vor dem StichtagAnzahlungsrechnung vor dem StichtagZahlung vor dem StichtagZahlung vor dem Stichtag
Eingang nach dem StichtagEingang nach dem StichtagBerichtigung der AnzahlungsrechnungBerichtigung der Anzahlungsrechnung
30.9.2002
1.10.2002
Anzahlungs-rechnung
20 % Vorsteuer
Eingang der Anzahlung
20 % Umsatzsteuer
20 % Vorsteuer
Rechnungsberichtigung
Bei Einlangen der Anzahlung ist die Anzahlungsrechnung zu
berichtigen, wenn die Anzahlung vom Auftraggeber vor dem 30.9. geleistet wurde und erst nach dem 30.9. beim
Auftragnehmer eingeht
20 % Umsatzsteuer
0 % Umsatzsteuer
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Steuerberater Herbert Tiefling 14
Keine Rechnungsberichtigung
Bei Einlangen der Anzahlung ist die Anzahlungsrechnung nicht
zu berichtigen, wenn die Anzahlung vom Auftraggeber
nach dem 30.9. geleistet wurde und daher nach dem 30.9. beim
Auftragnehmer eingeht
Der Generalunternehmer beauftragt einen Der Generalunternehmer beauftragt einen HandwerkerHandwerker
Anzahlungsrechnung vor dem StichtagAnzahlungsrechnung vor dem StichtagZahlung nach dem StichtagZahlung nach dem Stichtag
Eingang nach dem StichtagEingang nach dem StichtagKeine Berichtigung der AnzahlungsrechnungKeine Berichtigung der Anzahlungsrechnung
30.9.2002
1.10.2002
20 % Umsatzsteuer
Anzahlungs-rechnung
20 % Vorsteuer
Eingang der Anzahlung
Leistung der Anzahlung
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Steuerberater Herbert Tiefling 15
Der Generalunternehmer Der Generalunternehmer beauftragt einen Handwerkerbeauftragt einen Handwerker
(Schlußrechnung)(Schlußrechnung)
30.9.2002
1.10.2002
0 % Umsatzsteuer
Erbringung der Leistung
20 % Umsatzsteuer
20 % Vorsteuer
Bezahlte Anzahlungs-
rechnung
(mit Ust und keine Berichtigung
Bezahlte Anzahlungs-
rechnung
(ohne Ust)
Rechnungsendbetrag des Handwerksmeisters =
= Bemessungsgrundlage des Generalunternehmers
Erlös (netto)
- Anzahlungen (netto)
Rechnungsendbetrag des Leistenden
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Steuerberater Herbert Tiefling 16
BeispielBeispiel
Der Generalunternehmer erteilt dem Handwerker einen Auftrag
…erteilen wir Ihnen hiemit den Auf-trag, die Handwerkerarbeiten im ge-
genständlichen Objekt zum Preis von € 5.000,00 durchzuführen.
Wir weisen darauf hin, daß wir selbst mit der Erbringung dieser
Bauleistung beauftragt worden sind, und daher die Umsatzsteuerschuld
auf den Leistungsempfänger (gem § 19 Abs. 1a erster Unterabsatz UStG
1994) übergeht
Der Handwerker nimmt den Auftrag an und stellt eine
Anzahlungsrechnung
…gerne nehme ich den Auftrag an und erlaube mir eine
Anzahlungsrechnung in Höhe von € 2.000,00 zu legen.
Steuerfreiheit wegen Übergang der Steuerschuld gem § 19 Abs. 1a erster Unterabsatz UStG 1994
Der Generalunternehmer leistet eine Anzahlung von € 1.900,00
Der Handwerker führt den Auftrag aus und stellt die Schlußrechnung
Erbrachte Leistung laut Auftrag € 5.000,00
Anzahlung - € 1.900,00
Rechnungsendbetrag € 3.100,00
Steuerfreiheit wegen Übergang der Steuerschuld gem § 19 Abs. 1a erster Unterabsatz UStG 1994
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Steuerberater Herbert Tiefling 17
UmsatzsteuervoranmeldungUmsatzsteuervoranmeldung
UmsatzsteuerschuldUmsatzsteuerschuld Gesamtbetrag der Bemessungsgrundlagen für Lieferungen, Gesamtbetrag der Bemessungsgrundlagen für Lieferungen,
sonstige Leistungen und den Eigenverbrauch einschließlich sonstige Leistungen und den Eigenverbrauch einschließlich Anzahlungen Anzahlungen abzüglich Bauleistungenabzüglich Bauleistungen
Steuerschuld gemäß § 19 Abs. 1 zweiter Satz, § 24a Abs. 4 Steuerschuld gemäß § 19 Abs. 1 zweiter Satz, § 24a Abs. 4 sowie gemäß Art. 19 Abs. 1 Z 3 und Art. 25 Abs. 5 sowie gemäß Art. 19 Abs. 1 Z 3 und Art. 25 Abs. 5 zuzüglich zuzüglich BauleistungenBauleistungen
VorsteuerabzugVorsteuerabzug Vorsteuern betr. die Steuerschuld gemäß § 19 Abs. 1 zweiter Vorsteuern betr. die Steuerschuld gemäß § 19 Abs. 1 zweiter
Satz, § 24 Abs. 4 sowie gem. Art. 19 Abs. 1 Z 3 und Art. 25 Abs. Satz, § 24 Abs. 4 sowie gem. Art. 19 Abs. 1 Z 3 und Art. 25 Abs. 5 5 zuzüglich Vorsteuern aus Bauleistungenzuzüglich Vorsteuern aus Bauleistungen
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Steuerberater Herbert Tiefling 18
der anzuwendende der anzuwendende SteuersatzSteuersatz sowie ein Zusatz sowie ein Zusatz bezüglich der Steuerbefreiungbezüglich der Steuerbefreiung
weiters das weiters das AusstellungsdatumAusstellungsdatum eine fortlaufende Nummer mit einer oder mehreren eine fortlaufende Nummer mit einer oder mehreren
ZahlenreihenZahlenreihen, die zur Identifizierung der Rechnung , die zur Identifizierung der Rechnung einmalig vergeben wirdeinmalig vergeben wird
die die UIDUID des Rechnungsausstellenden Unternehmens des Rechnungsausstellenden Unternehmens einen Hinweis auf den einen Hinweis auf den Übergang der SteuerschuldÜbergang der Steuerschuld bei bei
Bauleistungen für einen anderen mit Bauleistungen Bauleistungen für einen anderen mit Bauleistungen beauftragten Unternehmer beauftragten Unternehmer
Neuerung für die Neuerung für die Rechnungserstellung ab 2003Rechnungserstellung ab 2003
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Steuerberater Herbert Tiefling 19
Rechnung Nr. 5/03
Architekt Dr. Michael Stifter
Daniel-Granstr. 1
3100 St. Pölten
UID.Nr: ATU 19907203 St. Pölten, am 8.7.2003
An
Peter Krummböck
Gastwirt
Hofgarten 5
2801 Katzelsdorf
Betrifft: Honorar Planung Gastwirtschaft
Leistung: Planung der Gastwirtschaft in Hofgarten 5 2801 Katzelsdorf im Monat 6/03
Rechnung:
netto: 5.000 €
+ 20% Ust. 1.000 €
Summe: 6.000 €
Neu: fortlaufende
Nummer
Neu:
Ausstellungsdatum
Neu: UID - Nummer
Neu: Steuersatz
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Steuerberater Herbert Tiefling 20
Weitere NeuerungenWeitere Neuerungen
elektronische REelektronische RE lt. EU-Signaturrichtlinielt. EU-Signaturrichtliniees muss gewährleistet sein, dass Herkunft und es muss gewährleistet sein, dass Herkunft und
Echtheit stimmt!Echtheit stimmt! Haftung des inl. Unternehmers für Ust des ausl. Unt. Haftung des inl. Unternehmers für Ust des ausl. Unt.
(Karussellgeschäfte), wenn er davon gewußt hat!(Karussellgeschäfte), wenn er davon gewußt hat!
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Steuerberater Herbert Tiefling 21
UStR-NeuerungenUStR-Neuerungen
Möglichkeit einer elektronischen MIAS-Möglichkeit einer elektronischen MIAS-Selbstabfrage bei der EU Selbstabfrage bei der EU (http://www.europa.eu.int/comm/taxation_customs/vi(http://www.europa.eu.int/comm/taxation_customs/vies/de/vieshome.htm).es/de/vieshome.htm).
Die MIAS-Selbstabfrage (samt Papierausdruck der Die MIAS-Selbstabfrage (samt Papierausdruck der Bestätigung) ersetzt die "Stufe 1" AnfrageBestätigung) ersetzt die "Stufe 1" Anfrage
Eine zu Unrecht in Rechnung gestellte Eine zu Unrecht in Rechnung gestellte Mehrwertsteuer kann berichtigt werden, Mehrwertsteuer kann berichtigt werden, wenn der wenn der Aussteller der Rechnung die Gefährdung des Steueraufkommens Aussteller der Rechnung die Gefährdung des Steueraufkommens rechtzeitig und vollständig beseitigt hat, ohne dass eine solche rechtzeitig und vollständig beseitigt hat, ohne dass eine solche Berichtigung vom guten Glauben des Ausstellers der betreffenden Berichtigung vom guten Glauben des Ausstellers der betreffenden Rechnung abhängig gemacht werden darfRechnung abhängig gemacht werden darf