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© Dr. John Hess 1 Aufgaben des Rechnungswesens I Betriebswirtschaftliches Rechnungswesen: Wirtschaftlich relevante Informationen über angefallene oder geplante Geschäftsvorfälle werden erfasst, gespeichert und verarbeitet und an die Adressaten weitergegeben. Aufgaben des betriebswirtschaftichen Rechnungswesens allgemein und speziell der Kostenrechnung: a) Planungsaufgaben: Bereitstellung von Unterlagen

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Aufgaben des Rechnungswesens I

• Betriebswirtschaftliches Rechnungswesen: Wirtschaftlich relevante Informationen über angefallene oder geplante Geschäftsvorfälle werden erfasst, gespeichert und verarbeitet und an die Adressaten weitergegeben.

• Aufgaben des betriebswirtschaftichen Rechnungswesens allgemein und speziell der Kostenrechnung: a) Planungsaufgaben: Bereitstellung von Unterlagen

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Aufgaben des Rechnungswesens II

b) Kontrollaufgaben: - Unterrichtung der Geschäftsleitung - Wirtschaftlichkeitskontrolle und Kontrolle unternehmerischer Erfolgec) Dokumentationsaufgaben: - Des Rechnungswesens: Rechenschaftslegung über Erfolgslage des Betriebes gegenüber ausserhalb des Betriebes stehenden Adressaten. - Der Kostenrechnung: Selbstkostenermittlung und die Ermittlung der bilanziellen Herstellungskosten.

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Teilgebiete des Rechnungswesens I

Bilanz- Kosten- und Investitions- Finanz-rechnung Erlösrechnung rechnung rechnung

Bilanz Gewinn- undVerlustrechnung

Teilgebiete des betriebswirt-schaftlichen Rechnungswesens

•Bilanzrechnung: Stellt die Vermögenslage des Betriebes dar, durch - Aufstellung des Vermögens und der Schulden

- Gegenüberstellung von Aufwendungen und Erträgen h

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Teilgebiete des Rechnungswesens II

• Kosten- und Erlösrechnung: Ermittelt den Periodenerfolg und den Stückerfolg der erstellten Güter und Dienstleistungen. Die Kosten- und Erlösrechnung setzt sich aus 2

Rechnungen zusammen: - Kostenrechnung: Ermittelt den bewerteten Güterverbrauch - Erlösrechnung: Ermittelt die bewerteten erbrachten Leistungen

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Teilgebiete des Rechnungswesens III

•Investitionsrechnung: Hier werden mehrperiodige Erfolgsgrössen ermittelt, die der Geschäftsleitung Aufschluss über die Vorteilhaftigkeit einer Investition liefern, z.B. Kapitalwert, interner Zinsfuss, Annuität.

• Finanzrechnung: Soll die Liquidität einer Unternehmung jederzeit gewährleisten. Hierfür werden Ein- und Auszahlungen bzw. Einnahmen oder Ausgaben einer Periode gegenübergestellt.

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Grundbegriffe des Rechnungswesens I

•Stromgrössen - Auszahlung: Abgang liquider Mittel - Einzahlung: Zugang liquider Mittel - Ausgabe: Wert aller zugegangenen Güter und Dienstleistungen - Einnahme: Wert aller veräusserten Leistungen

- Aufwand: Wert aller verbrauchten Güter und Dienstleistungen - Ertrag: Wert aller erbrachten Leistungen - Kosten: Wert aller verbrauchten Güter und Dienstleistungen für die Erstellung der betrieb- lichen Leistungen

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Grundbegriffe des Rechnungswesens II

• Bestandsgrössen - Kasse: Bestand an liquiden Mitteln - Geldvermögen: Kasse + Forderungen – Verbindlichkeiten - Gesamtvermögen: Geldvermögen + Sachvermögen - Betriebsnotwendige Vermögen: Gesamtvermögen – nicht-betriebsnotwendiges (neutrales) Vermögen

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Kostenbegriffe I

•Wertmässiger Kostenbegriff: Kosten sind der bewertete Verzehr von Produktionsfaktoren und Dienstleistungen, die zur Erstellung und zum Absatz der betrieblichen Leistungen erforderlich sind.

3 Merkmale:1) Es muss ein Güterverzehr vorliegen. 2) Der Verzehr muss eine Leistungsbezogenheit

aufweisen.3) Der Güterverzehr muss einer Bewertung unterliegen.

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Kostenbegriffe II

•Pagatorischer Kostenbegriff: Die mit Herstellung und Absatz verbundenen Ausgaben einer Periode, die nicht erfolgswirksam kompensiert wurden.

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Produktions- und Kostentheorie I

• Kostenfunktionen: Diese zeigen auf, welche Faktoren die Kosten in einer Periode verursachen und welche funktionalen Zusammenhänge dabei wirksam werden.

• Produktionsfunktionen: Zeigen die funktionalen Zusammenhänge der Produktionsfaktor-, Einsatzmengen und den Ausbringungsmengen auf.

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Produktions- und Kostentheorie II

•Proportionaler (linearer) Verlauf: Jede Beschäftigungsänderung (in %) führt zur gleichen Änderung der Kostenhöhe (in %).

•Degressiver Verlauf: Eine relative Beschäftigungs- änderung führt zu einer geringeren relativen Kostenänderung.

•Progressiver Verlauf: Die Kosten steigen schneller als die Ausbringungsmenge.

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Produktions- und Kostentheorie III

•Regressiver Verlauf: Jede relative Beschäftigungs- änderung führt zu einer relativen Kostenänderung mit umgekehrten Vorzeichen.

•Fixer Verlauf: Jede Beschäftigungsänderung hat keinen Einfluss auf die Kostenhöhe.

• Intervallfixer Verlauf: Innerhalb bestimmter Beschäftigungsbereichen verhalten sich die Kosten fix. Beim Überschreiten der jeweiligen Bereiche steigen die Kosten sprunghaft an.

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Produktions- und Kostentheorie IV

• Durchschnittskosten (k): Kosten je Produkt- einheit (Einheitskosten oder durchschnittliche

Stückkosten)

K=K/x

•Grenzkosten (K`): Gesamtkostenzuwachs, wenn eine Produkteinheit mehr produziert wird. (Steigungsmass der Gesamtkostenkurve; werden durch Ableiten dieser Funktion errechnet)

K`=dK/dx

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Produktions- und Kostentheorie V

• Substitutionale Produktionsfaktoren: Bei Erstellung der Ausbringungsmenge können sie mehr oder weniger beliebig gegeneinander ausgetauscht (substituiert) werden.

• Limitationale Produktionsfaktoren: Diese können nur in einem bestimmten Verhältnis miteinander kombiniert werden.

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Produktions- und Kostentheorie VI

Aus der Unterscheidung von limitationalen und substitutionalen Produktionsfaktoren resultieren grundsätzlich zwei Produktionsfunktionen (Produktionsfunktion vom Typ A und B) und daraus wiederum zwei Kostenfunktionen:

1. s-förmige Gesamtkostenfunktion

2. lineare Gesamtkostenfunktion

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Produktions- und Kostentheorie VII

ad 1. s-förmige Gesamtkostenfunktion: „Gesetz vom abnehmenden Ertragszuwachs” (Ertragsgesetz): Dieses geht von substitutionalen Produktionsfaktoren aus und besagt, dass bei zunehmenden Einsatz eines Produktionsfaktors und Konstanz aller übrigen Produktionsfaktoren Erträge erzielt werden, die zunächst progressiv, dann degressiv ansteigen und schliesslich absolut abnehmen. Die ertragsgesetzliche Gesamtkostenkurve hat einen s-förmigen Verlauf.

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Produktions- und Kostentheorie VIII

ad 2. lineare Gesamtkostenfunktion: basiert auf limitationalen Produktionsfaktoren (Produktionsfunktion vom Typ B (wurde wesentlich von GUTENBERG entwickelt)

Bei diesen Produktionsfunktionen sind die Verbrauchsmengen der Produktionsfaktoren abhängig von der Ausbringungsmenge.

Die Gesamtkostenkurve hat einen linearen Verlauf, wenn die technische Leistungen der

Betriebsmittel konstant ist.

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Prinzipien der Kostenverrechnung I

• Verursachungsprinzip: Einen Bezugsobjekt

dürfen nur jene Kosten zugerechnet werden, die es tatsächlich verursacht hat.

• Identitätsprinzip: Kosten sind einem Bezugsobjekt nur dann eindeutig und zwingend zurechenbar, wenn es sich um Einzelkosten handelt.

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Prinzipien der Kostenverrechnung II

Hilfsprinzipien:

•Durchschnittsprinzip: Es werden die Kosten

bestimmt, die im Durchschnitt auf den Bezugs- objekten anfallen.

• Tragfähigkeitsprinzip: Die Kosten werden im proportionalen Verhältnis zu den Absatzpreisen oder Deckungsbeiträgen auf die jeweiligen Kostenträger verrechnet.

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Teilbereiche der Kostenrechnung I

• Kostenartenrechnung: Erfassung und Gliederung aller im Laufe der Abrechnungsperiode angefallenen Kostenarten.

Fragestellung: Welche Kosten sind in welcher Höhe angefallen?

• Kostenstellenrechnung: Die Kosten werden auf die Kostenstellen verteilt, in denen sie angefallen sind. Die Verteilung erfolgt mit Hilfe des Betriebs- abrechnungsbogens (BAB).

Fragestellung: Wo sind welche Kosten in welcher Höhe angefallen?

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Teilbereiche der Kostenrechnung II

• Kostenträgerrechnung (a) Kostenträgerstückrechnung: Für alle erstellten Güter und Dienstleistungen werden die Stückkosten ermittelt. Fragestellung: Wofür sind welche Kosten in welcher Höhe angefallen? (b) Kostenträgerzeitrechnung: Es werden die

Kosten bestimmt, die während einer Abrechnungsperiode angefallen sind. Fragestellung: Welche Kosten sind in der betrachteten Periode für welche Kostenträger angefallen?

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Teilbereiche der Kostenrechnung III

Kostenträger-stückrechnung

Wofür sind welche Kosten in welcher Höhe angefallen? Periode für welche

Kostenträger angefallen?

Kostenträger-zeitrechnung

Welche Kosten sind in der betrachteten

Wo sind welche Kosten in welcher Höhe

angefallen?

Welche Kosten sind in welcher Höhe

angefallen?

Kostenstellenrechnung

Kostenartenrechnung

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Aufgaben der Kostenartenrechnung

• Klären, was Kosten sind (hängt vom verwendeten Kostenbegriff ab (wertmässiger oder pagatorischer Kostenbegriff)).

• Eine Grundlage für eine eindeutige Zuordnung der Kosten auf Kostenstellen und Kostenträger schaffen.

• Eine kostenartenorientierte Planung und Kontrolle ermöglichen.

• Eine Informationsbasis für Entscheidungszwecke bereitstellen.

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Einteilungsmöglichkeiten der Kosten I

• Gliederungskriterium: Art der verbrauchten Produktionsfaktoren (separate Folie)

• Gliederungskriterium: betriebliche Funktionen - Beschaffungskosten - Fertigungskosten - Vertriebskosten - Verwaltungskosten

• Gliederungskriterium: Art der Verrechnung - Einzelkosten (direkte Kosten) - Gemeinkosten (indirekte Kosten)

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Einteilungsmöglichkeiten der Kosten II

zu Einzelkosten: lassen sich direkt den Kosten- trägern zurechnen, d.h. sie werden unmittelbar aus der Kostenartenrechnung ohne Verrechnung über die Kostenstellen auf die Kostenträger verrechnet.

zu Gemeinkosten: sind nur indirekt dem Kosten- träger zuzurechnen und werden deshalb abrechnungstechnisch über die einzelnen Kostenstellen geleitet und mit Hilfe bestimmter Bezugsgrössen (Schlüsselgrössen) verteilt.

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Einteilungsmöglichkeiten der Kosten III

zu unechte Gemeinkosten: sind Einzelkosten. Aus Vereinfachungsgründen werden diese aber wie Gemeinkosten behandelt.

zu Sonderkosten: - Sondereinzelkosten: sind einem Kostenträger direkt zurechenbar; sie können zwar nicht pro Stück, aber pro Auftrag erfasst werden. - Sondergemeinkosten: treten bspw. bei Kosten für Sonderwerkzeuge auf, die für mehrere Produktarten gemeinsam angefertigt werden müssen.

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Einteilungsmöglichkeiten der Kosten IV

• Gliederungskriterium: Art der Beschäftigungs- abhängigkeit - variable Kosten (ändern sich bei der Variation

einer Einflussgrösse (hier Beschäftigung)) - Fixe Kosten (bleiben konstant) • Gliederungskriterium: Art der Kostenerfassung - aufwandsgleiche Kosten (stimmen mit den entsprechenden Zahlen aus der Finanzbuchhaltung überein) - kalkulatorische Kosten (werden eigens für die

Zwecke der Kostenrechnung ermittelt)

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Einteilungsmöglichkeiten der Kosten V

•Gliederungskriterium: Art der Herkunft der Einsatzgüter Dieses Gliederungskriterium zielt darauf ab, ob die

Güter innerhalb eines Abrechnungsbezirks erstellt oder von ausserhalb bezogen wurden. - Primäre Kosten (Güter, die von aussen in einen Abrechnungsbezirk hineinfliessen) - sekundäre Kosten (Güter werden innerhalb eines Abrechnungsbezirkes selbst erstellt und eingesetzt)

• Gliederungskriterium: Kostenträger - Kosten des Produktes 1 - Kosten des Produktes 2, usw.

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Grundsätze der Kostenartenrechnung I

• Grundsatz der Reinheit - Für den Inhalt einer Kostenart darf nur eine Kostengüterart bestimmend sein. („saubere Kostenarten”). - angefallenen Kosten können ohne Zweifel zugerechnet werden.

• Grundsatz der Einheitlichkeit Durch eindeutige, einheitliche und überschneidungs- freie Kontierungsvorschriften muss sichergestellt sein, dass die Zurechnung der Kosten aufgrund der vorliegenden Belege einheitlich und schnell erfolgt

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Grundsätze der Kostenartenrechnung II

• Grundsatz der Vollständigkeit In die Kostenartenrechnung müssen alle Kosten aufgenommen werden.

• Grundsatz der Wirtschaftlichkeit Die Kostenarteneinteilung hat so zu erfolgen, dass die bisher genannten Grundsätze in ökonomisch sinnvoller Weise erfüllt werden können.

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Verfahren der Kostenerfassung I

• Getrennte Erfassung der verbrauchten Mengen

und der Güterpreise. Die getrennte Erfassung der

Mengen und Preise setzt voraus, dass eine Messung der jeweiligen Verbrauchsmengen überhaupt möglich ist.

• Undifferenzierte Erfassung des gesamten Kostenbetrages. Beim diesem Verfahren wird der

gesamte Kostenbetrag erfasst, indem man von den angefallenen Ausgaben ausgeht oder einen Kostenbetrag festlegt. Es lassen sich 2 Verfahren unterscheiden:

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Verfahren der Kostenerfassung II• Zeitliche Verteilung von Ausgaben - Bei der zeitlichen Verteilung von Ausgaben stimmt die Kostenhöhe mit dem Aufwand überein - Der Aufwand, der sich aus der Finanzbuchhaltung ableitet, wird direkt in die Kostenrechnung über- nommen (Durchlaufkosten) - Beispiele: Auszahlungen für Strom, Postgebühren

• Selbständige Festsetzung der Kosten - Bei der selbständigen Festsetzung sind die Kosten nicht auf Auszahlungen zurückzuführen und entsprechen nicht dem Aufwand. - Beispiel: kalkulatorische Abschreibungen

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Material- bzw. Stoffkosten

- Werkstoffkosten sind mit Preisen bewertete Verbrauchsmengen an Roh-, Hilfs- und Betriebs- stoffen. - Bei Erfassung der Werkstoffkosten werden a) Verbrauchsmengen ermittelt b) Verbrauchsmengen bewertet- Die Verbrauchsmengen werden in der Material- abrechung festgestellt. - In der Betriebsabrechnung erfolgt die Bewertung der Mengen und die Weiterverarbeitung der Kosten- werte. Die für die Bewertung erforderlichen Zahlen werden aus der Finanzbuchhaltung geliefert.

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Formen der Mengenerfassung I

• Direkte Ermittlung des Verbrauchs Der Verbrauch wird selbständig (und nicht über den Endbestand) ermittelt a) Skontration (Fortschreibung) - Lagerzugänge und -abgänge werden mit Hilfe von Materialentnahmescheinen erfasst - Durch Addition der auf den Entnahmescheinen enthaltenen Mengen erhält man den Verbrauch b) Rückrechnung (retrograde Methode) - Der Stoffverbrauch wird aus der produzierten Stückzahl abgeleitet - produzierte Stückzahl x Sollverbrauchsmengen pro Stück = Verbrauch

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Formen der Mengenerfassung II• indirekte Ermittlung des Verbrauchs Der Verbrauch wird über den Endbestand ermittelt und zwar in Gestalt der Inventurmethode: Anfangsbestand + Zugänge - Endbestand = rechnerischer Verbrauch Nachteile: - keine Trennung in produktionsbedingten Verbrauch und Fehlbestand - wegen der Saldierung lassen sich die Empfangs- stellen des Stoffes (Kostenstellen) nicht feststellen - hoher Arbeitsaufwand, da eine monatliche Inventur erforderlich wird (Abrechnungsperiode der Kosten- rechnung ist gewöhnlich 1 Monat)

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Formen der Materialbewertung I

Verbrauchsmengen müssen bewertet werden:

• Einstandspreise: - Die Bewertung erfolgt anhand historischer Anschaffungskosten. - Probleme, wenn die einzelnen Stoffeingänge nicht getrennt gelagert werden und die Anschaffungskosten von Stoffeingang zu Stoffeingang variieren. - Für die Bewertung muss eine Verbrauchsfolge festgelegt werden (Lifo- und Fifo-Verfahren)

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Formen der Materialbewertung II

•Durchschnittspreise - Durchschnittspreise können für eine Periode nachträglich festgestellt werden oder man ermittelt gleitende Durchschnittspreise. - Die Verwendung von Durchschnittspreisen bietet sich bei Preisschwankungen an.

• Festpreise

• andere Preise

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Personalkosten I

• Die Personalkosten werden in der Lohn- und Gehaltsabrechnung ermittelt. Sie umfassen alle Kosten, die durch den Einsatz des Produktionsfaktors Arbeit unmittelbar und mittelbar entstanden sind

• Man kann folgend Hauptgruppen unterscheiden: - Löhne - Gehälter - gesetzliche Sozialkosten - freiwillige Sozialkosten - sonstige Personalkosten

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Personalkosten II

• Bei den Löhnen unterscheidet man Fertigungs- und Hilfslöhne. Es sollen Arbeitsleistungen, die unmittelbar der Herstellung des Erzeugnisses dienen, von den Arbeiten getrennt werden, die nur mittelbar an der Herstellung beteiligt sind.

• Bei der Lohnform unterscheidet man zwischen dem Zeitlohn und dem Stücklohn (Akkordlohn). Beim Zeitlohn bildet die Zeit die Grösse zur Messung der Arbeit. Der Akkordlohn ist dadurch

gekennzeichnet, dass die menschliche Arbeit an der produzierten Menge gemessen wird.

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Personalkosten III

• Problem bei Löhnen: Aufteilung auf Einzel- und Gemeinkosten: - Hilfslöhne sind Gemeinkosten- Fertigungslöhne: Unterscheidung der Lohnformen: a) Akkordlöhne (Stücklöhne) sind Einzelkosten b) Fertigungslöhne, die als Zeitlohn gezahlt werden, sind Gemeinkosten • Alle anderen Personalkosten sind ebenfalls stets Gemeinkosten:- gesetzliche Sozialkosten- freiwillige Sozialkosten- sonstige Personalkosten

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Übersicht über die Personalkosten

Personalkosten

Löhne Gehälter anderePersonalkosten

- gesetzliche Sozialkosten

Fertigungs- Hilfslöhne - freiwillige Sozialkosten

löhne - sonstige Personalkosten

Akkordlohn Zeitlohn Akkordlohn Zeitlohn

Einzel- Gemein-kosten kosten

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Kosten für Fremddienste • Unter Dienstleistungen werden alle Lieferungen von aussenstehenden Dienstleistungsunternehmen verstanden: - Transport-, Reparatur-, Werbe-, Reise-, Rechtsberatungs-, Prüfungs-, Versicherungs- sowie Forschungs- und Entwicklungsleistungen - Mieten und Pachten sowie die Kosten für Wasser, Strom und Gas - Öffentliche Abgaben (in der Form von Gebühren und Beiträgen)

• Die Erfassung der Kosten ist unproblematisch. Einzig problematisch ist die oftmals notwendige zeitliche Abgrenzung der Kosten.

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Informationskosten und Kosten für Rechtsgüter I

• Die Erfassung von Informationskosten bereitet oft Schwierigkeiten, da sich Informationsmengen nicht so einfach messen lassen

• Wesentliche Teile der Informationskosten einer Unternehmung können sein: Kosten für die elektronische Datenverarbeitung und/oder Kosten für die Marktforschung

• Die Kosten können in einzelnen Fällen für einzelne Kostenstellen bzw. Kostenbereiche oder für eine Produktart bzw. Produktgruppe erfasst werden

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Informationskosten und Kosten für Rechtsgüter II

• Zu den Kosten für Rechtsgüter gehören Gebühren für Lizenzen und Patente. Diese werden meist als Sonderkosten erfasst und können bestimmten Produkten und Produktgruppen als Sondereinzelkosten direkt zugerechnet werden

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Steuern, Gebühren, Abgaben

•Gebühren und Abgaben fallen für die Leistungen öffentlich-rechtlicher Institutionen an. Diese werden der verursachenden Kostenstelle als Kosten belastet (z.B. Baugebühren)

• Steuern, die mit der betrieblichen Leistungs- erstellung anfallen, werden als Kosten behandelt. Hierzu zählt z.B. die Vermögenssteuer, Fahrzeugsteuer, die Mineralöl-, Branntwein- und die Tabaksteuer. Erfolgsabhängige Steuern sind hingegen keine Kosten, sondern gelten als Gewinnverwendung.

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Problematik bei Steuern I• Die Klärung der Kosteneigenschaft von Steuern muss den Rechnungszweck der Kostenrechnung vor Augen halten.

• Es wird gefragt inwieweit die Berücksichtigung von Steuern in der Kostenrechnung erforderlich ist, damit die Kostenrechnung ihre Aufgaben erfüllen kann.

• Aufgaben der Kostenrechnung: - Planungsaufgaben (Entscheidungen treffen) - Kontrollaufgaben (Soll-Ist-Vergleich) - Dokumentationsaufgaben (Ermittlung der Selbst- und Herstellkosten)

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Problematik bei Steuern II

• Die Berücksichtigung von Steuern zur Erfüllung der Kontrollaufgabe ist insoweit notwendig, als bei der Ermittlung der Sollgrösse Steuern im selben Umfang miteinbezogen werden, wie sie in der Istgrösse vorhanden sind.

• Für die Erfüllung der Dokumentationsaufgaben der Kostenrechnung gilt, dass Steuern insoweit miteinbezogen werden, wie sie in den Rechenschemata für die Ermittlung der Selbstkosten oder der Herstellungskosten vorgeschrieben sind.

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Problematik bei Steuern III

• Die Frage, ob zur Erfüllung der Planungsaufgaben Steuern berücksichtigt werden müssen, lässt sich nicht so einfach beantworten.

• Entscheidend ist die Frage, ob die Berück- sichtigung von Steuern die mit Hilfe der Planungsrechnung zu treffenden Entscheidungen beeinflusst.

• Annahme: Entscheidungsträger im Unternehmen streben danach, den Gewinn nach Steuern zu vergrössern. Deshalb ist davon auszugehen, dass alle Steuern als Kosten anzusehen sind.

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Problematik bei Steuern IV

• Ergebnis: Für die Beurteilung des Kostencharakters von Steuern ist folglich nicht massgeblich, ob die Bemessungsgrundlage der Steuern an Gütern, am Vermögen oder am Gewinn ansetzt. Ausschlaggebend ist allein die vom Entscheidungsträger verfolgte Zielsetzung.

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Problematik bei Steuern V

In welchem Ausmass sind die Steuern zu berücksichtigen?

Steuern sind in vollem Umfang zu berücksichtigen sind, wenn bei Vernachlässigung derselben eine suboptimale Entscheidung getroffen wird. Dies ist der Fall, • wenn sich durch die Berücksichtigung der Steuern ein positiver Zielbeitrag in einen negativen Zielbeitrag umkehrt, oder• wenn die Rangfolge der Alternativen durch Berücksichtigung von Steuern verändert wird.

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Kalkulatorische Kosten

• Die kalkulatorischen Kosten werden eigens für

die Zwecke der Kostenrechnung ermittelt

• Grundsätzlich lassen sich kalkulatorische Kosten wie folgt unterscheiden: (1) Zusatzkosten sind jene kalkulatorischen Kosten, denen überhaupt kein Aufwand in der Finanzbuchhaltung gegenübersteht (z.B. kalkulatorischer Unternehmerlohn) (2) Anderskosten sind jene kalkulatorischen Kosten, denen Aufwand in anderer Höhe in

der Finanzbuchhaltung gegenübersteht (z.B. kalkulatorische Zinsen).

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Kalkulatorische Abschreibungen I

Abschreibungen

planmässigam Anlagevermögen (am Anlage- oder Umlaufvermögen)

bilanziell kalkulatorisch bilanziell kalkulatorisch

kalkulatorische kalkulatorischeAbschreibungen Wagnisse

ausserplanmässig

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Kalkulatorische Abschreibungen II

Abschreibungen sollen die durch Einsatz der Anlagen entstehenden Kosten zum Ausdruck bringen. Die Kosten erhält man, indem für jede Abrechnungsperiode der verursachungsgerechte Werteverzehr ermittelt und bewertet wird.

Ursachen des Werteverzehrs (d.h. Abschreibungsursachen):

• Verbrauchsbedingte Ursachen: (diese Ursachen führen dazu, dass der Nutzungvorrat mengenmässig abnimmt): - Abnutzung durch Gebrauch - Abnutzung durch Zeitverschleiss - Abnutzung durch Substanzverringerung (bei Gewinnungs- betrieben wie z.B. Kohleabbau oder Tongruben) - Abnutzung durch Katastrophen

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Kalkulatorische Abschreibungen III

• Wirtschaftlich bedingte Ursachen (diese Ursachen führen dazu, dass der Nutzungsvorrat wertmässig abnimmt): - Wertminderung aufgrund technischen Fortschritts - Wertminderung aufgrund von Nachfrageverschiebungen - Wertminderung aufgrund des Sinkens der Wiederbeschaffungskosten - Wertminderung aufgrund des Sinkens der Absatzpreise - Wertminderung aufgrund von Fehlinvestitionen

• Zeitlich bedingte Ursachen (der Nutzungsvorrat muss im Zeitablauf genutzt werden bzw. ist nach Ablauf einer best. Zeit erschöpft): - Ablauf der Grundmietzeit eines Leasingvertrages vor Ablauf der technischen Nutzungsdauer - Ablauf von Schutzrechten (Patente, Gebrauchsmuster etc.) - Ablauf von Konzessionen

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Kalkulatorische Abschreibungen IV

Für die Bemessung der periodischen Abschreibungshöhe sind drei Grössen festzulegen:

• Abschreibungssumme

• Abschreibungszeitraum

• Abschreibungsverfahren

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Kalkulatorische Abschreibungen V

zu Abschreibungssumme (Gesamtwert der Anlage, der über die gesamte Nutzungsdauer des Vermögensgegenstandes verteilt werden muss):

- (zukünftiger) Wiederbeschaffungspreis: Damit eine reale Substanzerhaltung gewährleistet wird, muss der Wieder- beschaffungspreis angesetzt werden. So ist gewährleistet, dass der Absatzmarkt in den Preisen mindestens jene Beträge zurückvergütet, die ausreichen, die Anlage nach Ablauf der Nutzungsdauer wiederzubeschaffen.

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Kalkulatorische Abschreibungen VI

- Tageswiederbeschaffungspreis : Die zukünftigen Wieder- beschaffungspreise lassen sich nur schwer bestimmen. In diesen Fällen wählt man die zweitbeste Lösung: Tageswieder- beschaffungspreise (Zeitwertabschreibung). Sind auch die Tageswiederbeschaffungskosten nicht zu ermitteln, so wählt man als drittbeste Lösung die Abschreibung von den historischen Anschaffungskosten.

- Anschaffungskosten/Herstellungskosten: Eine Abschreibung auf Basis der historischen Anschaffungskosten ist dennoch nur geeignet, wenn die Preise für die Wiederbeschaffung relativ konstant sind.

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Kalkulatorische Abschreibungen VII

zu Abschreibungszeitraum: Als Abschreibungszeitraum gilt die geschätzte Nutzungsdauer der Anlage. Im Falle der zeitlich begrenzten Nutzungsmöglichkeit eines Anlagegutes wird die verfügbare Zeitdauer als Abschreibungszeitraum zugrunde gelegt.

zu Abschreibungsverfahren (dieses bildet den vermuteten Verbrauchsvorgang der Anlagegüter im Zeitablauf nach). Man unterscheidet grundsätzlich mehrere Abschreibungsverfahren: - lineare Abschreibung (mit konstanten Abschreibungsquoten)- degressive Abschreibung (mit fallenden Abschreibungsquoten)- progressive Abschreibung (mit steigenden Abschreibungsquoten)- leistungsabhängige Abschreibung

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Kalkulatorische Abschreibungen VIII

Die lineare Abschreibung unterstellt einen gleichmässigen Werteverzehr während der Nutzungsdauer. Die Abschreibungs-summe wird zu gleichen Teile auf die Jahre der Nutzung aufgeteilt. Damit erhält man die Abschreibungsquote pro Jahr. Die Kostenrechnung ist in der Regel eine Monatsrechnung, weshalb der jährliche Abschreibungsbetrag noch durch 12 dividiert werden muss.

Man erhält die lineare Abschreibung mit folgender Formel:

a = A/n bzw. a = (A-L)/n

A Abschreibungssumme der Anlagen geschätzte Nutzungsdauer in Jahren unda jährlicher Abschreibungsbetrag

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Kalkulatorische Abschreibungen IXDie degressive Abschreibung unterstellt einen abnehmenden Werteverzehr und damit abnehmende Abschreibungsbeträge.

• arithmetisch-degressive (die Abschreibung fällt jährlich um einen konstanten Degressionsbetrag (D). Der Degressionsbetrag D lässt sich mit Hilfe folgender Formel ermitteln:

Die Abschreibungsbeträge für die einzelnen Jahre erhält man gemäss folgender Formel:

)1(

2

nn

AD

)1()1(

2)1( tn

nn

AtnDat

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Kalkulatorische Abschreibungen X

• geometrisch-degressive (die Abschreibung fällt nicht mit konstanten Raten, sondern fällt mit von Jahr zu Jahr kleiner werdenden Raten) Man errechnet die Abschreibungsquoten, indem man einen konstanten Prozentsatz auf den jeweiligen Restbuchwert = R anwendet (Buchwertabschreibung). Die Methode führt nie zu einem Buchwert von Null (unendliche Abschreibung). Für die Bestimmung des Prozentsatzes ist erforderlich, dass man die Höhe des angestrebten Restbuchwertes (nach Ablauf der Nutzungsdauer) bestimmt.

)1(100 n

A

Rp

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Kalkulatorische Abschreibungen XI

Die progressive Abschreibung unterstellt einen ansteigenden Werteverzehr. Die progressive Abschreibung ist das Gegenstück zur degressiven Abschreibung und kann ebenfalls in der arithmetischen und geometrischen Variante ermittelt werden. Die Berechnung erfolgt in beiden Fällen zunächst genau wie bei der degressiven Abschreibung. Allerdings verrechnet man die Abschreibungsbeträge in umgekehrter Reihenfolge.

Die leistungsabhängige Abschreibung unterstellt einen Werteverzehr, der von der Inanspruchnahme der Anlage abhängt

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Kalkulatorische Abschreibungen XII

Die Abschreibungsverfahren beruhen auf Schätzungen. Wie ist vorzugehen, wenn sich im nachhinein eine Schätzung als falsch herausstellt?

Falsch geschätzte Nutzungsdauer:Anlage mit der Abschreibungssumme A = 10.000geschätzte Nutzungsdauer n = 8lineare Abschreibung

Nach 6 Jahren stellt sich heraus, dass die Nutzungsdauer der Anlage 10 Jahre beträgt. Grundsätzlich existieren 3 Möglichkeiten, die veränderte Situation zu berücksichtigen:

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Kalkulatorische Abschreibungen XIII

(1) Der bisherige Abschreibungsbetrag wird bis zum Ende des 10.ten Jahres beibehalten. Es wird insgesamt zuviel abgeschrieben.Kritik: Mit diesem Verfahren wird der tatsächliche Werteverzehr nicht abgebildet. Es ist daher abzulehnen.

(2) Der am Ende des 6.ten Jahres vorhandene Restbuchwert wird linear über die restlichen 4 Jahre abgeschrieben. Insgesamt wird nicht zu viel abgeschrieben.Kritik: Dieses Verfahren bildet ebenfalls nicht den tatsächlichen Werteverzehr ab, weshalb es abzulehnen ist.

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Kalkulatorische Abschreibungen XIV

(3) Man ermittelt am Ende des 6.ten Jahres den eigentlich richtigen Abschreibungsbetrag bei einer Nutzungsdauer von 10 Jahren und verrechnet diesen Abschreibungsbetrag in den folgenden Jahren. Insgesamt wird auch hier zuviel abgeschrieben. Dieses Verfahren ist das einzige Verfahren, dass die noch folgenden Rechnungsperioden mit dem tatsächlichen Werteverzehr belastet und ist deshalb anzuwenden.

Die angeführten Überlegungen gelten auch für den Fall, dass- die effektive Nutzungsdauer kleiner als geschätzt ist- die Abschreibungssumme grösser oder kleiner als geschätzt ist - die Liquidationserlöse grösser oder kleiner als geschätzt sind.

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Kalkulatorische Abschreibungen XV

t at Restbuchwert at Restbuchwert at Restbuchwert1 1.250 8.750 1.250 8.750 1.250 8.7502 1.250 7.500 1.250 7.500 1.250 7.5003 1.250 6.250 1.250 6.250 1.250 6.2504 1.250 5.000 1.250 5.000 1.250 5.0005 1.250 3.750 1.250 3.750 1.250 3.7506 1.250 2.500 1.250 2.500 1.250 2.5007 1.250 1.250 625 1.875 1000 1.5008 1.250 0 625 1.250 1000 5009 1.250 -1.250 625 625 1000 -500

10 1.250 -2.500 625 0 1000 -1.500Summe 12.500 10.000 11.500

Alternative (1) Alternative (2) Alternative (3)

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Kalkulatorische Zinsen I

• Mengenkomponente ist das während einer Abrechnungsperiode durchschnittlich gebundene betriebsnotwendige Kapital (wird der Unternehmung nicht als zinsloses Fremdkapital

überlassen). • Betriebsnotwendig ist das Kapital, das der Erfüllung des Sachziels der Unternehmung dient. Es wird gebildet aus den einzelnen Kapitalgütern, die im Produktionsprozess eingesetzt werden. (Vermögensteilen auf der Aktivseite der Bilanz, die mit ihren Anschaffungskosten abzüglich kalkula- torischer Abschreibungen anzusetzen sind.)

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Kalkulatorische Zinsen II

• Zur Bestimmung des während der Abrechnungs- periode gebundenen Kapitals geht man von Durchschnittsbeträgen aus.

• Um das zinsberechtigte Kapital zu erhalten, muss das betriebsnotwendige Kapital um das Abzugskapital vermindert werden. Dies ist notwendig, wenn im betriebsnotwendigen Kapital Teile enthalten sind, die zwar Fremdkapital darstellen, aber für die keine Zinsen zu zahlen sind. (Anzahlungen von Kunden, Lieferantenkredite oder langfristige Rückstellungen.

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Kalkulatorische Zinsen III

• Die kalkulatorischen Zinsen erhält man durch Multiplikation des betriebsnotwendigen Kapitals

mit dem Zinssatz:

Betriebsnotwendiges Kapital x Zinssatz = kalkulatorische Zinsen

• kalkulatorische Zinsen: - sicherer Zinssatz + Risikozuschlag - durchschnittliche Gesamtkapitalkosten (WACC)

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Kalkulatorischer Unternehmerlohn I

• In einer Einzelunternehmungen darf die Arbeits- leistung der Inhaber nicht durch ein Gehalt vergütet werden, sondern ist aus dem Gewinn zu decken. Trotz Werteverzehr an Produktions- faktoren entsteht kein Aufwand in der Finanz- buchhaltung. Dieser Werteverzehr wird mit dem kalkulatorischen Unternehmerlohns erfasst.

• In Personen- und Kapitalgesellschaften ist ein kalku- latorischer Unternehmerlohn dann anzusetzen, wenn ein Gesellschafter für seine Mitarbeit kein (niedriges) Gehalt erhält und die Vergütung für seine Arbeitsleistung mit dem Gewinn abdeckt.

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Kalkulatorischer Unternehmerlohn II

• Die Höhe des kalkulatorischen Unternehmerlohn

bestimmt sich in der Regel nach dem durch- schnittlichen Gehalt eines leitenden Angestellten in einer vergleichbaren Position in einem vergleich- baren Betrieb. Man kann aber auch das Gehalt ansetzen, das dem geschäftsführenden Eigentümer entgeht, da er nicht in einem anderen Betrieb tätig ist (Gedanke der Opportunitätskosten, “entgangene” Gehalt).

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Kalkulatorische Miete

• Kalkulatorische Miete wird für betrieblich genutzte Räume berechnet, für die in der Finanzbuch- haltung kein Aufwand verbucht wird.

• Diese Fälle treten u.a. auf, wenn ein Gesellschafter seiner Gesellschaft Räume zur Verfügung stellt und dafür keine oder nur wenig Miete verlangt.

• Werden für diese betrieblich genutzten (Privat-) Grundstücke bereits kalkulatorische Abschrei- bungen oder Zinsen berücksichtigt, erübrigt sich das Ansetzen einer kalkulatorischen Miete.

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Kalkulatorische Wagnisse I

• Bestimmte Risiken können zu einem unvorher- gesehenen Werteverzehr führen. Bei diesen Risiken (Wagnisse) lassen sich zwei Gruppen unterscheiden: (1) Allgemeines Unternehmerrisiko: Betrifft die Unternehmung als Ganzes ( z.B. Rückgänge oder Änderungen in der gesamtwirtschaftlichen Nachfrage, Inflation, technischer Fortschritt usw.) Dieses Risiko leitet sich aus den Bestimmungs- grössen für den Erfolg einer Unternehmung ab, und ist aus dem Gewinn zu decken.

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Kalkulatorische Wagnisse II

(2) Spezielles Einzelwagniss: Sind direkt mit der betrieblichen Leistungserstellung verbunden und beziehen sich auf einzelne Tätigkeiten, Abteilungen oder Produkte der Unternehmung.

Die Einzelwagnisse sind anhand von Erfahrungswerten bis zu einem gewissen Grad erfassbar.

Sie werden als betrieblich verursachter Werteverzehr mit der Verrechnung kalkula- torischer Wagnisse berücksichtigt.

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Kalkulatorische Wagnisse III

Die Einzelwagnisse lassen sich in mehrere Gruppen aufteilen:

(a) Beständewagnis: Hierzu zählt man Lagerverluste, die z.B. durch Schwund, Veralten, Preissenkungen und Güterminderungen auftreten.

(b) Fertigungswagnis: Diese umfassen Mehrkosten u.a. aufgrund von Arbeits- und Konstruktionsfehlern, Kosten für Gewährleistungen, aussergewöhnlichen Schäden an Anlagegütern sowie Verrechnungsdifferenzen aufgrund von Fehleinschätzungen der Abschreibungsbeträge.

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Kalkulatorische Wagnisse IV

(c) Entwicklungswagnis: Hierzu gehören die Kosten für fehlgeschlagenen Forschungs- und Entwicklungs-arbeiten.

(d) Vertriebswagnis: Dieses beinhaltet z.B. Forderungsausfälle gegenüber Kunden und Währungsverluste.

(e) Sonstige Wagnisse: Dies sind vor allem solche Risiken, die in der Eigenart des Betriebes oder der Branche liegen, z.B. Wagnisse aufgrund von Bergschäden, Schiffs- oder Flugzeugverluste.

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Kalkulatorische Wagnisse V

• Die speziellen Einzelwagnisse können durch Fremdversicherung abgedeckt oder von der Unternehmung selbst getragen werden.

Bei Abschluss einer Versicherung fallen für die Unternehmen Kosten in Höhe der Versicherungs- prämien an.

Die von der Unternehmung selbst getragenen speziellen Wagnisse sind so zu erfassen, dass sich die kalkulatorisch verrechneten Wagniskosten und die entsprechenden tatsächlichen Auszahlungen für die Verluste auf lange Sicht ausgleichen.

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Kalkulatorische Wagnisse VI

Erfassung der selbst getragenen speziellen Wagnisse:(a) Aus der Erfahrung mehrerer Jahre lässt sich eine durchschnittliche Höhe ableiten.(b)Versicherungsmathematisch: - Mit Hilfe statistischer und wahrscheinlichkeits- theoretischer Überlegungen wird ein Wagnissatz ermittelt - Im nächsten Schritt multipliziert man in der laufenden Periode die Ist- oder Planbezugs- grösse mit dem Wagnissatz und ermittelt so die Wagnisverluste

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Kostenstellenrechnung

Fragestellung: Wo sind die Kosten angefallen?

- Im Vordergrund der Kostenstellenrechnung steht die Kennzeichnung der Orte , in denen die Kosten entstehen. - Die gesamte Unternehmung wird für diesen Zweck in Abrechnungsbezirke eingeteilt. - Ein rechnungsmässig abgegrenzter Bezirk wird in der Regel als Kostenstelle bezeichnet.

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Aufgaben der Kostenstellenrechnung I

(1) Kostenplanung: Die Einteilung der Unternehmung in Kostenstellen und die genaue Analyse der Prozesse in den jeweiligen Kostenstellen ermöglichen die Kennzeichnung wichtiger Kostenbestimmungsgrössen und deren Einfluss. (Grundlage für eine Planung der einzelnen Kosten dar: Eine Analyse der Bestimmungsgrössen und der kostenmässigen Auswirkungen einzelner Prozesse lässt u.a. die Möglichkeiten für Kostensenkungen sichtbar werden).

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Aufgaben der Kostenstellenrechnung II

(2) Kostenkontrolle: Aus der Gegenüberstellung von geplanten Sollkosten und tatsächlich entstandenen Istkosten werden Kostenab- weichungen ersichtlich. (Durch die Kostenstellen- bildung und den Kostenvergleich je Kostenstelle lässt sich feststellen, wo bspw. Kostenüber- schreitungen aufgetreten sind).

(3) Leistungsbeziehungen innerhalb der Unternehmung darstellen.

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Aufgaben der Kostenstellenrechnung III

(4) Ermittlung der Stückkosten: Die in jeder Kostenstelle entstehenden Kosten werden über geeignete Massgrössen auf die einzelnen Kostenträger verteilt. (Es soll eine der Realität entsprechende und genaue Ermittlung der Stückkosten erreicht werden).

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Einteilung der Kostenstellen I

• Es ist eine geeignete Gliederung des gesamten Unternehmensprozesses in ein System von Abrechnungsbezirken vorzunehmen.

• Die Kostenstellenrechnung muss sich an der gegebenen Unternehmensstruktur orientieren.

• Kostenstellen sind die Orte der Kostenentstehung und damit die Orte der Kostenzurechnung.

• Definition Kostenstelle: “Unter einer Kostenstelle

versteht man einen betrieblichen Teilbereich, der kostenrechnerisch selbständig abgerechnet wird.”

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Einteilung der Kostenstellen II

Vier Grundsätze sind zu beachten:(1) Die Kostenstelle muss ein selbständiger Verant- wortungsbereich sein. (2) Für jede Kostenstelle müssen genaue Mass- grössen der Kostenverursachung existieren. (Ist dies nicht der Fall, besteht die Gefahr fehler- hafter Kostenkontrolle und Kalkulation.)(3) Auf jeder Kostenstelle müssen sich die Kosten- belege genau und gleichzeitig einfach verbuchen lassen.(4) Die Kostenstelleneinteilung hat unter Beachtung der Wirtschaftlichkeit und Übersichtlichkeit zu erfolgen.

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Einteilung der Kostenstellen III

Wie differenziert ist in bestimmten Situationen die Kostenstelleneinteilung

vorzunehmen ist?

Zur Beantwortung werden kalkulatorische Fehlerrechnungen durchgeführt: Man vergleicht die Kalkulationssätze bei feiner Kostenstellen-einteilung mit denen bei einer groben Einteilung. Übersteigt die Abweichung zwischen den beiden Sätze eine vorher festgelegte Grenze, dann ist der Fehler nicht mehr zu verantworten und die feinere Einteilung ist zu wählen.

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Einteilung der Kostenstellen IV

Platzkostenrechnung: Im Fertigungsbereich ist eine sehr feine Gliederung der Kostenstellen erforderlich. Sie geht häufig bis auf einzelne Maschinen oder Handarbeitsplätze, weshalb sie auch Platzkostenrechnung genannt wird.

Die Unterteilung des Betriebes ist deutlich differenzierter als die räumliche und/oder verantwortungsmässige Gliederung.

Problem: Einhaltung des Grundsatzes 3

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Einteilung der Kostenstellen V

Die auftretenden Schwierigkeiten kann man umgehen:

(1) Mehrere Aggregate oder Arbeitsplätze zu einer Einheit zusammenfassen

(2) Keinen Durchschnittssatz für die Kalkulation verwenden. (Statt dessen sind differenzierte Sätze für die Kalkulation zu verwenden.)

Derart ist die Kalkulationsgenauigkeit sicher-gestellt, dennoch wird die Kostenkontrolle grober, denn einzelne Aggregate oder Arbeitsplätze sind nicht mehr kalkulierbar.

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Einteilung der Kostenstellen VI

Es kann der Fall eintreten, dass die räumliche und/oder verantwortungsmässige Gliederung von Betriebsbereichen feiner ist, als die abrechnungstechnische (v.a. im Verwaltungs- und Vertriebsbereich), da verursachungs-gerechte Bezugsgrössen nur schwer zu finden sind.