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Endbericht
Umsetzung von Energieeffizienzmaßnahmen in
Hartz-IV-Haushalten
Freiburg, September 2008
Im Auftrag von Bundesministerium für Umwelt,
Naturschutz und Reaktorsicherheit
Büro Ö-quadrat
Dipl.-Ing., Dipl.-Volkswirt Dieter Seifried Seifried@oe2.de
www.oe2.de
in Kooperation mit der
Dipl.-Ing. Rainer Schüle Laurenz Hermann (M.A.)
Dipl.-Ing. Evelin Richter Dipl.-Ing. Kerstin Kallmann
Büro Ö-quadrat, Energieagentur Regio Freiburg, Berliner Energieagentur Sept. 2008 „Umsetzung von Energieeffizienzmaßnahmen in Hartz-IV-Haushalten“
Inhalt
1. Zusammenfassung 4
2. Zum Ablauf des Projektes und zur Gewinnung von beratungswilligen Hartz-IV-Haushalten 9
2.1 Projektablauf 9
2.2 Berlin 11
3. Zum Ablauf der Beratungen 13
4. Strukturmerkmale, Stromverbrauch und Stromkosten der untersuchten Hartz-IV-Haushalte 17
4.1 Allgemeine Angaben zur Struktur der beratenen Haushalte und zu ihrem Stromverbrauch 17
4.2 Stromverbrauchsunterschiede zwischen den Haushalten 19
4.3 Ausstattung Hartz-IV-Haushalte mit Haushaltsgeräten 20
4.4 Wissen und Verhalten 22
4.5 Regelleistungen für Stromkonsum und tatsächlicher Stromverbrauch 23
5. Ergebnisse der Stromsparberatung bei Hartz-IV-Haushalten 25
5.1 Vorgehensweise 25
5.2 Ergebnisse der Direktinstallation 26
5.2.1 Energiesparlampen ................................................................................. 26
5.2.2 Steckerleisten ........................................................................................... 27
5.2.3 Zeitschaltuhren........................................................................................ 28
5.2.4 Zusammenfassung Soforthilfe-Paket Stromeinsparung...................... 28
5.3 Ergebnisse Kühlgeräte 29
5.4 Prämien und Darlehen zum Kauf von Kühl- und Gefriergeräten 32
5.5 Kühlschrankaustausch konkret 33
5.6 Anrechenbarkeit der Prämie auf die Regelleistung 34
5.7 Kosten und Nutzen für die betrachteten 36 Fälle 35
5.8 Stromeinsparung in der Zusammenschau 36
5.9 Einsparmaßnahmen bei Wasser und Warmwasser 39
6. Kosten und Nutzen der Stromsparberatung und der Direktinstallationen 40
6.1 Vorbemerkung 40
6.2 Kosten Soforthilfe-Paket 40
6.3 Kosten-Nutzen-Verhältnis einzelner Einspartechnologien und des gesamten Soforthilfepakets 41
6.3.1 Spezifische Kosten pro kWh Einsparung ............................................. 42
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6.3.2 Zusammenstellung der Kosten .............................................................. 43
6.3.3 Kosten-Nutzen-Betrachtungen .............................................................. 44
6.3.4 CO2-Vermeidungskosten ................................................................. 45
7. Empfehlungen 46
8. Anhang 48
8.1 Fragebogen und Analyseraster 48
8.2 Bewerbungsblatt Berlin 48
8.3 Zeitungsartikel Freiburg 48
8.4 Infoblatt für Kunden 48
8.5 Auswertungsblatt 48
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Büro Ö-quadrat, Energieagentur Regio Freiburg, Berliner Energieagentur Sept. 2008 „Umsetzung von Energieeffizienzmaßnahmen in Hartz-IV-Haushalten“
1. Zusammenfassung
Das Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit hat bei der
Arbeitsgemeinschaft Büro Ö-quadrat, Berliner Energieagentur und Energieagentur
Regio Freiburg ein Pilotprojekt in Auftrag gegeben, dessen Aufgabe es ist, die
Wirkung von Vor-Ort-Energieberatung, der Installation von Soforthilfe-Maßnahmen
zur Stromeinsparung und des Austauschs von ineffizienten Kühlgeräten durch
hocheffiziente Kühlgeräte in Hartz-IV-Haushalten zu untersuchen.
Das Projekt wurde im April 2008 begonnen und Ende August 2008 abgeschlossen.
Im Rahmen dieser Pilotstudie wurden 108 Hartz-IV-Haushalte untersucht, davon 80
in Freiburg und 28 in Berlin.
Die Beratungsleistungen wurden nach einem festgelegten Schema in den Hartz-IV-
Haushalten durchgeführt. Sie beinhalten die Aufnahme des Stromverbrauchs, die
Direktinstallation von Energiesparlampen, TV-Stand-by-Reduzierer, schaltbaren
Steckerleisten, Zeitschaltuhren, Perlatoren, Spül-Stopper für die Toilette und
wassersparender Duschköpfe sowie bei Bedarf die Unterstützung beim Ersatz
vorhandener ineffizienter durch hocheffiziente Kühl- bzw. Gefriergerätetechnik.
Dazu wurden sowohl eine Prämie in Höhe von bis zu 300 Euro und zusätzlich auch
ein Mikrokredit angeboten, um die Differenz zwischen Kaufpreis und Prämie
abzudecken.
Die Akquisition der zu beratenden Hartz-IV-Haushalte lief in Freiburg und Berlin
recht unterschiedlich. Während es in Freiburg über einen redaktionellen Artikel in
der Tageszeitung (siehe Anhang 9.3) sowie über die Kooperation mit dem Verein zur
Förderung kommunaler Arbeits- und Beschäftigungsmaßnahmen e.V (VABE) rasch
gelang, die hier geplante Anzahl von 80 interessierten Hartz-IV-Haushalten zu
gewinnen, konnten in Berlin aufgrund mehrerer Schwierigkeiten und der zeitlichen
Restriktionen nur 28 Hartz-IV-Haushalte statt der dort geplanten 50 Haushalte eine
Beratungen erhalten.
Auf der Basis der 108 analysierten Hartz-IV-Haushalte ergaben sich folgende
Ergebnisse:
1. Struktur der Haushalte
Bei den beratenen Haushalten handelt es sich um Haushalte mit 1 bis 7 Personen mit
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durchschnittlich 2,3 Personen pro Haushalt. Im Bundesdurchschnitt beträgt die
Haushaltsgröße 2,1 Personen pro Haushalt.
Die durchschnittliche Haushaltsgröße gemessen an der Personenzahl sowie die auf
die Zimmerzahl pro Wohneinheit (WE) bezogene Größe der Wohnungen sind in
Freiburg und Berlin nahezu identisch.
Die Ausstattung der Haushalte mit Haushaltsgeräten, Medien und anderen
elektrischen Verbrauchern ist ebenso wie der Verbrauch sehr unterschiedlich. Der
Stromverbrauch pro Haushalt bewegt sich zwischen 615 Kilowattstunden pro Jahr
(kWh/a) und 10.000 kWh/a oder pro Person zwischen 374 kWh/a und 5.205 kWh/a.
Der durchschnittliche Stromverbrauch der untersuchten Hartz-IV-Haushalte liegt um
rund 25 Prozent unter dem Bundesdurchschnitt.
2. Regelleistung für Strom
Für die Ein-Personen-Haushalte im Freiburger Versorgungsgebiet der badenova
wurde untersucht, ob diese mit dem für den Stromverbrauch vorgesehenen
Regelleistungen nach SGB II auskommen. Von insgesamt 26 Einpersonen-
Haushalten, die ihr Warmwasser nicht mit Strom bereiten, war für keinen das von
der Regelleistung nach SGB II vorgesehene Stromkontingent ausreichend. Für die
für den Stromverbrauch vorgesehene Regelleistung nach SGB II von 15,50 Euro
(ohne Warmwasserbereitung) kann ein Hartz-IV-Haushalt in Freiburg lediglich 586
kWh Strom beziehen. Der niedrigste angetroffene Stromverbrauch lag bei 615 kWh
pro Jahr.
3. Auswirkung des Soforthilfe-Pakets
Insgesamt wurden in den analysierten Haushalten in Freiburg und Berlin 384
Glühlampen durch Stromsparlampen ausgetauscht, also durchschnittlich 3,55 Stück
pro Haushalt. Dadurch wurde in den Haushalten eine durchschnittlich jährliche
Einsparung von 119 kWh pro Haushalt erzielt.
Zusätzlich wurden 81 schaltbare Steckerleisten installiert, um Stand-by-Verluste und
Scheinaus-Verluste bei Fernsehern, Radio, Spielkonsolen, Computern, Druckern,
Scannern, Bildschirmen, DVD-Playern und anderen Medien zu vermeiden. Im
Durchschnitt konnten so pro Haushalt jährlich 95 kWh eingespart werden. Pro
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installierte Steckerleiste konnten durchschnittlich 126 kWh pro Jahr eingespart
werden.
Insgesamt konnte durch Stromsparlampen, Steckerleistung und Zeitschaltuhren eine
jährliche Stromeinsparung von 215 kWh pro Haushalt realisiert werden.
Weiter wurden in Berlin in vier Haushalten TV-Abschalter installiert, die eine
durchschnittliche Stromeinsparung von 38 kWh pro Jahr und Gerät ergaben.
Über eine technische Nutzungsdauer von 10 Jahren (bzw. 10.000 Benutzungsstunden
bei den Stromsparlampen) ergibt sich alleine durch das Soforthilfe-Paket eine
Einsparung von 232.000 kWh für die 108 untersuchten Haushalte.
4. Austausch Kühl- und Gefriergeräte
Bei den 80 in Freiburg durchgeführten Analysen konnte durch
Stromverbrauchsmessung festgestellt werden, dass sich ein Austausch von
Kühlgeräten in 36 Haushalten (= 45 Prozent der Haushalte) lohnen würde. Dabei
wurde ein erzielbarer Minderverbrauch von 200 kWh pro Gerät als Grenzwert
angesetzt. In 14 von den 36 Haushalten (= 39 Prozent) könnten sogar zwei Kühl-
bzw. Gefriergeräte durch eine neue Kühl-Gefrierkombination ersetzt werden. Das
heißt, dass anstelle eines alten Kühlschranks und einer ineffizienten Gefriertruhe im
Keller, eine effiziente Kühl-Gefrier-Kombination in diesen Haushalten eingesetzt
wird.
Pro eingesetztes Neugerät können durchschnittlich 452 kWh pro Jahr, oder 6.780
kWh über die Nutzungsdauer der Technologie erzielt werden.1
5. Durchschnittliche Stromeinsparung
Bezogen auf den Stromverbrauch der Hartz-IV-Haushalte kann mit den dargelegten
Maßnahmen (Soforthilfe-Paket und Kühlgerätetausch) im Durchschnitt eine
Verbrauchsreduktion von 18 Prozent erzielt werden. Allerdings klaffen die
erzielbaren Einsparungen je nach Situation im Haushalt weit auseinander.
Die durchschnittliche Kosteneinsparung über die Nutzungsdauer der Technologien
1 Dabei ist nicht berücksichtigt, dass der Haushalt eventuell ohnehin zu einem späteren Zeitpunkt das
vorhandene Kühlgerät durch ein anderes, effizienteres Kühlgerät austauschen würde.
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(Kühlgerät 15 Jahre, Soforthilfepaket 10 Jahre) liegt bei 820 Euro pro Haushalt (bei
konstanten Strompreisen).
6. Kosten der Energieeffizienz
Die Kosten pro eingesparte Kilowattstunde liegen bei den Direktmaßnahmen
„Steckerleiste“ und „Zeitschaltuhr“ bei unter einem Cent pro Kilowattstunde. Beim
Lampenaustausch kostet die eingesparte Kilowattstunde 1,2 Cent2, während die
spezifischen Kosten pro eingesparte kWh durch den Austausch des Kühlgerätes bei 7
Cent/kWh liegen. Durchschnittlich betrugen die Kosten für alle eingesetzten
Einspartechnologien rund 3,7 Cent/kWh. Berücksichtigt man die Beratungskosten
mit 120 Euro pro Beratungsleistung bzw. 160 Euro pro Beratungsleistung in den
Fällen, in denen ein Kühlgerät ausgetauscht wird, so errechnen sich spezifische
Kosten von 6,7 Cent pro Kilowattstunde Stromeinsparung.
7. Nutzen der Stromsparmaßnahmen
Für die 108 beratenen Haushalte errechnet sich über die Nutzungsdauer der
Technologien und bei konstanten Strompreisen eine Stromkosteneinsparung von
insgesamt 96.600 Euro. Dabei müssen sie insgesamt 7.970 Euro an Kosten selbst
aufbringen (Kaufpreis Kühlgeräte abzüglich Prämie Kühlgeräte), die sie jedoch über
Mikrokredite finanzieren und über die eingesparten Stromkosten abbezahlen können.
Der Nettonutzen beträgt rund 88.600 Euro bezogen auf alle untersuchten 108
Haushalte oder 820 Euro pro Haushalt.
Aus volkswirtschaftlicher Perspektive stehen Beratungskosten und Technikkosten
in Höhe von 32.400 Euro Stromkosteneinsparungen von 50.700 Euro gegenüber.
Dabei wurde der eingesparte Strom nicht mit dem Endkundenpreis, sondern mit den
vermiedenen Stromerzeugungs- und Verteilungskosten in Höhe von 0,105 Euro/kWh
bewertet. Vermiedene externe Kosten sind nicht in das Kalkül einbezogen worden.
8. CO2-Vermeidungskosten
Die CO2-Vermeidungskosten aus volkswirtschaftlicher Sicht betragen rund minus 46
Euro pro Tonne CO2. Die Durchführung eines solchen Projektes im größeren
2 Die durch den Einsatz der Energiesparlampen eingesparten Kosten für Anschaffung der kurzlebigen
Glühlampen (1.000 Nutzungsstunden) wurden dabei nicht gegen gerechnet.
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Maßstab würde dementsprechend nicht nur zu einer Umverteilung zu Gunsten der
Hartz-IV-Haushalte führen, sondern auch den Wohlstand der gesamten Gesellschaft
mehren, da die Energiedienstleistung für die Haushalte mit einem geringeren
Kostenaufwand bewerkstelligt würde, als dies mit der unveränderten Versorgung der
Fall wäre.
Aus der Perspektive des BMU betragen die Ausgaben pro vermiedene Tonne CO2
rund 61 Euro. Davon entfallen 20 Euro pro Tonne CO2 auf Transferzahlungen
(Prämienzahlungen beim Kühlschrankkauf) und 41 Euro pro Tonne CO2 auf die
anfallenden Kosten für Beratung und Soforthilfemaßnahmen.
Aus Sicht des teilnehmenden Haushalts betragen die CO2-Vermeidungskosten minus
221 Euro. Das heißt, dass der Haushalt mit jeder Tonne CO2, die er vermeidet,
gleichzeitig auch noch Stromkosten in Höhe von 221 Euro einspart.
9. CO2-Einsparung
Die durch das Projekt insgesamt über die Nutzungsdauer der Technologien
einzusparende CO2-Menge liegt bei 401 Tonnen oder 3,7 Tonnen pro Haushalt.
Dabei wird unterstellt, dass die in Freiburg ermittelten Einsparpotenziale beim
Kühlgerätetausch mit einem Abschlag von 30 Prozent realisiert werden und auf
Berlin übertragbar sind.
10. Aufnahme des Projektes bei den Kunden
Das Projekt kommt bei den zu beratenden Haushalten sehr gut an. Die gelegentliche,
zu Beginn der Beratungen zu spürende Skepsis verflüchtigt sich im Beratungsablauf,
wenn die Haushalte erkennen, dass ihnen tatsächlich geholfen wird. Echte
Dankbarkeit bekamen die Berater zu spüren, die die Kunden beim
Kühlschranktausch betreuten.
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Büro Ö-quadrat, Energieagentur Regio Freiburg, Berliner Energieagentur Sept. 2008 „Umsetzung von Energieeffizienzmaßnahmen in Hartz-IV-Haushalten“
2. Zum Ablauf des Projektes und zur Gewinnung von beratungswilligen Hartz-
IV-Haushalten
2.1 Projektablauf
Ende April 2008 erfolgte die Beauftragung durch das BMU, das Pilotprojekt zur
Beratung und Umsetzung der Soforthilfemaßnahmen in Berlin und Freiburg
durchzuführen. In den darauf folgenden Wochen wurde von Projektpartnern ein
Analysebogen entwickelt, der dazu diente, die Beratungsleistungen effizient und in
einer systematischen, auswertbaren Weise zu erbringen. Dieses Analyseraster wurde
innerhalb der ersten Beratungsphase anhand von mehreren durchgeführten
Beratungen von der Energieagentur Regio Freiburg sowie von der Berliner
Energieagentur getestet und systematisch weiterentwickelt.
In der zweiten Beratungsphase, die von Juni bis Ende Juli andauerte, wurden dann
die Beratungen mit dem ausgereiften Analyseraster durchgeführt. Parallel zu den
Beratungen wurde von der Energieagentur Regio Freiburg ein Auswertungstool
erarbeitet, das es erlaubt, nach Eingabe der Bestandsaufnahme die Ergebnisse der
Stromsparanalyse in einen Beratungsbericht umzuwandeln. Nach Abschluss der
Beratungsphase erhielten alle Haushalte in Freiburg und Berlin einen
Beratungsbericht, der sie einerseits darüber aufklärte, was im Rahmen des
Soforthilfe-Paketes eingespart wurde und wie sie durch ein verbessertes
Nutzerverhalten sowie durch Maßnahmen in effizientere Technik in ihrem Haushalt
noch weitere Einsparpotenziale erschließen können.
Im Rahmen des Pilotprojektes war es vorgesehen, insgesamt 130
Energiesparberatungen bei Hartz-IV-Haushalten durchzuführen und die Ergebnisse
zu analysieren. Aufgrund des relativ engen Zeitfensters und unerwarteter
Schwierigkeiten bei der Akquisition von beratungsinteressierten Haushalten in
Berlin wurden letztlich 108 Beratungen erfolgreich durchgeführt, davon 80 in
Freiburg und 28 statt 50 in Berlin.
Die Ergebnisse aus den Beratungen wurden in eine Datenbank eingegeben, die es
erlaubt, die Ergebnisse nach unterschiedlichen Aspekten auszuwerten. Anfang
September 2008 wurde der Endbericht beim BMU eingereicht.
2.2 Gewinnung der interessierten Hartz-IV-Haushalte in Freiburg
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Büro Ö-quadrat, Energieagentur Regio Freiburg, Berliner Energieagentur Sept. 2008 „Umsetzung von Energieeffizienzmaßnahmen in Hartz-IV-Haushalten“
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In der Stadt Freiburg wurde zunächst ein Gespräch mit der für die Betreuung der
Hartz-IV-Haushalte zuständigen ARGE gesucht.3 Die Geschäftsführung der ARGE
begrüßte das Projekt und erwies sich als sehr kooperativ. Über die ARGE wurden
Haushalte angesprochen und bei Interesse an einer Energiesparberatung wurden die
Kontaktdaten an die Energieagentur Regio Freiburg übermittelt.4 Etwa 60 Prozent
der genannten Interessierten nahmen dann die Beratungen tatsächlich in Anspruch;
die restlichen 40 Prozent waren nicht erreichbar, „hatten keine Zeit“ oder wollten
keine Vor-Ort-Beratung. Bis zum 24.6. konnte die Energieagentur Freiburg während
der Vorlaufphase des Projektes wie geplant 10 Beratungen durchführen.
In der Hauptphase wurden zwei andere Wege eingeschlagen, um die
beratungswilligen Haushalte zu gewinnen:
• In Kooperation mit dem Verein zur Förderung kommunaler Arbeits- und
Beschäftigungsmaßnahmen e.V. (VABE) wurden Hartz-IV-Empfänger auf
das Beratungsangebot hingewiesen und gewonnen. Die VABE arbeitet
ihrerseits eng mit dem Caritasverband zusammen, so dass über diesen Weg
eine große Anzahl von Hartz-IV-Empfängern durch gezielte Ansprache direkt
erreicht wurde.
• Über Kommunikationswege, die auch im Falle einer Umsetzung des
Projektes auf Bundesebene genutzt werden könnten, wurden die Hartz-IV-
Haushalte über das Beratungsangebot informiert. Hierzu erschien am
21.6.2008 in der Badischen Zeitung ein redaktioneller Artikel (siehe Anlage
9.3). An den beiden folgenden Arbeitstagen meldeten sich über 30 Haushalte
für eine Beratung an. Weiterhin erfolgte ein entsprechender Hinweis im
Freiburger Amtsblatt und in den beiden kostenlosen regionalen (Werbe-)
Zeitschriften „Freiburger Wochenbericht“ und „Stadtkurier“.
Es wurde zudem ein Plakat (DIN A 3) vorbereitet, das in den Räumen der ARGE
sowie beim Caritasverband ausgehängt und über das Beratungs- und
3 An dem Gespräch am 30.4.2008 nahmen der stellvertretende Leiter der ARGE, Herr Kaiser, der
Geschäftsführer der Energieagentur Regio Freiburg, Herr Schüle, sowie Herr Seifried vom Büro Ö-quadrat teil.
4 Die Haushalte wurden von der ARGE im Zusammenhang mit Beratungskontakten zu anderen Themen angesprochen.
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Direktinstallationsangebot informieren sollte. Nachdem jedoch die Anzahl der
interessierten Haushalte die Beratungskapazität übertraf und nach kurzer Zeit die 80
Beratungstermine ausgebucht waren, wurde auf dieses Informationsmedium im
weiteren Verlauf verzichtet.
2.2 Berlin
Entsprechend der Vereinbarungen im Projektkonsortium und in Absprache mit dem
BMU hat die Berliner Energieagentur ihre Aktivitäten im Rahmen des Vorhabens
auf die zwei benachbarten Quartiere Rollbergviertel (5.800 Einwohner) und
Schillerpromenade (20.000 Einwohner) im Berliner Bezirk Neukölln konzentriert.
Der Anteil von Hartz-IV Empfängern liegt in Neukölln bei ca. 33 Prozent. In den
zwei genannten Quartieren, die als so genannte Problembezirke gelten, liegt der
Anteil schätzungsweise bei über 50 Prozent.
Für die Ansprache der Hartz-IV-Haushalte wurde die Zusammenarbeit mit
Einrichtungen des Quartiersmanagements (QM) in den genannten Quartieren
gesucht. Sowohl das QM Rollbergviertel wie auch das QM Schillerpromenade waren
an einer Zusammenarbeit interessiert und äußerten sich sehr zuversichtlich, das
Interesse einer ausreichenden Zahl an Haushalten in den Quartieren an den
Energieberatungen wecken zu können. Weiter empfahlen sie, die Einbindung der im
Bezirk aktiven Beschäftigungsförderungseinrichtung Bequit, deren Leiterin sich
ebenfalls sehr interessiert zeigte, das Angebot zu unterstützen und zu bewerben. Sie
stellte auch den Kontakt zum Jobcenter Neukölln her.
Eine gemeinsame Besprechung im Jobcenter Berlin kam am 28.05.08 zustande5 und
erbrachte die folgenden Ergebnisse:
• Alle teilnehmenden Organisationen unterstützten den Ansatz des Vorhabens
inhaltlich.
• Das Jobcenter wies darauf hin, dass eine Weitergabe von Adressen von
Hartz-IV-Empfängern aus datenschutzrechtlichen Gründen nicht möglich sei;
5 Neben Kerstin Kallmann und Laurenz Hermann der Berliner Energieagentur nahmen an dem
Gespräch Frau Becker (Jobcenter Neukölln), Frau Dahm (Bequit) und Frau Schmiedeknecht (QM Rollbergviertel und Schillerpromenade) teil.
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das Aufhängen von Plakaten in den Gebäuden des Jobcenters wurde
angeboten.
• Frau Becker empfahl, in der Außenkommunikation das Jobcenter nicht zu
nennen, weil dadurch die Befürchtung geweckt werden könnte, dass aus Sicht
der Hartz-IV-Empfänger sensible Daten an das Jobcenter weitergegeben
werden könnten.
• Weiter wies das Jobcenter darauf hin, dass es die Frage prüfen müsse, ob
Zuschüsse zu Energiesparkühlgeräten möglicherweise mit dem Regelsatz der
Hartz-IV-Empfänger verrechnet werden müssen; die BEA bat um
wohlwollende Prüfung und ggf. eine Ausnahmeregelung mit Verweis auf die
von allen Seiten unterstützten Ziele des Projekts.
• Bequit und QM äußerten sich sehr optimistisch, die 50 Haushalte, die in den
zwei ausgewählten Quartieren beraten werden sollten, über Ansprache vor
Ort zu finden; zur Bewerbung des Beratungsangebots wurden Handzettel,
Plakate und Ansprache von Besuchern der Quartiersbüros vorgeschlagen;
auch eine Informationsveranstaltung wurde angeregt; kritisch wurde der
knappe Zeitrahmen eingeschätzt.
Nachdem es sich abzeichnete, dass die Nachfrage nach Beratungsleistungen sich nur
sehr zögerlich entwickelte, versuchte die Berliner Energieagentur umgehend mit
einer großen Zahl gedruckter Handzettel (siehe Anlage im Anhang), Plakate, einer
Informationsveranstaltung und Berichten in lokalen Medien die Ansprache der
Zielgruppe zu verstärken.
Obgleich diese Maßnahmen eine deutliche Verbesserung der Nachfrage erbrachten,
blieben die Anmeldungen bis zum Schluss hinter den Erwartungen zurück.
In einer gemeinsamen Analyse dieses Problems mit den Partnern vor Ort wurden
insbesondere die folgenden Punkte als Problem gesehen:
• Das Angebot wäre bei längerfristiger Vorankündigung und längerer Dauer
besser angenommen worden.
• Es gibt bei einigen Hartz-IV-Haushalten grundsätzliche Vorbehalte, Dritte in
die eigene Wohnung zu lassen; trotz zugesichertem Datenschutz besteht
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zuweilen die Befürchtung, dass Informationen über Wohnungsgröße,
unangemeldete Personen oder unangemessene Zustände für die Kinder an
offizielle Stellen (Jobcenter, Jugendamt etc.) weitergegeben werden könnten;
auch kulturelle Aspekte können Gründe für die Abschirmung des privaten
Bereichs sein.
• Mit dem sehr starken Anreiz, einen Zuschuss zu einem Energiespar-
Kühlgerät zu erhalten, konnte in Berlin aus genannten Gründen nicht
geworben werden, da das Jobcenter nur bei Haushalten mit 4 oder mehr
Hartz-IV-Empfängern die Möglichkeit anbot, von einer Anrechnung des
Zuschusses auf den Regelsatz abzusehen (siehe auch Kap. 5.6); das
Beratungsangebot war somit deutlich weniger attraktiv als in Freiburg, was
sicher zu der schlechteren Resonanz beitrug.
• dies minderte die Attraktivität des Beratungsangebots in den Augen
potenzieller Kunden.
• Viele Hartz-IV-Haushalte nehmen nur sehr begrenzt am öffentlichen Leben
Teil, sind auch durch die vielfältigen Beratungseinrichtungen vor Ort nur
eingeschränkt zu erreichen und zeigen selbst an Themen, die ihr Leben
unmittelbar beeinflussen, nur bedingt Interesse.
Da die Maßnahmen der Ankündigung des Beratungsangebots umfangreich und das
individuelle Feedback auf die Beratungen ausgesprochen gut war, muss
angenommen werden, dass in Berlin tatsächlich Hemmnisse auf einer anderen Ebene
zu der zögerlichen Annahme des Angebots führten.
Aus den Erfahrungen wird für eine flächendeckende Umsetzung des Projektansatzes
die Erkenntnis gewonnen, dass die Zielgruppenansprache sehr sorgfältig
durchgeführt werden muss. Allerdings ist auch zu bedenken, dass bei einer
bundesweiten Durchführung des Projektansatzes die Kommunikationsmöglichkeiten
wesentlich günstiger sind und es voraussichtlich in den Anfangsmonaten eher ein
Mangel an Beratungskapazität anstelle eines Mangels von interessierten Haushalten
geben wird.
3. Zum Ablauf der Beratungen
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Die Beratungen wurden in Freiburg von Mitarbeitern der Energieagentur Regio
Freiburg und in Berlin von einem beauftragten externen Energieberater durchgeführt.
Die durchgeführten Beratungen verliefen aus Sicht der Berater grundsätzlich positiv.
Die überwiegende Anzahl von Haushalten zeigte aktives Interesse am Thema und
war an Tipps zur Senkung des Stromverbrauchs interessiert. In allen Haushalten
konnten Direktinstallationen vorgenommen werden.
Der Analysebogen wurde im Rahmen der ersten Beratungsphase mehrmals
angepasst. Im Anhang ist der Analysebogen in der Fassung beigefügt, wie er im
Rahmen der Hauptphase eingesetzt wurde.
Der Ablauf der Beratungen fand wie folgt statt:
• Nach einer kurzen Erläuterung der Zielsetzung des Projektes wurden einige
grundlegende Daten aufgenommen (Anzahl der Personen, die im Haushalt
leben, Größe der Wohnung, Strom- und Wasserverbrauch, Zählerstand)
• Der Wissensstand zum Thema Stromverbrauch und das Verbraucherverhalten
des Kunden wurden mit einigen Fragen ermittelt. Die Fragen zum
Verbraucherverhalten dienen gleichzeitig dazu, Ansatzpunkt für gezielte
Tipps zur Verbesserung des Nutzerverhaltens zu finden.
• Im nächsten Schritt wurden die elektrischen Geräte, die
Beleuchtungssituation und das Verbraucherverhalten aufgenommen. Stand-
by-Verluste wurden aufgespürt und entsprechende Empfehlungen gegeben
bzw. schaltbare Steckdosenleisten und/oder eine Zeitschaltuhr direkt
installiert (Installation Soforthilfe-Paket).
• In bis zu fünf Leuchtstellen wurden Glühlampen durch Stromsparlampen
ersetzt. Dabei wurde darauf geachtet, dass die Leuchtstellen gewählt werden,
die die höchsten Benutzungsstunden aufweisen.
• Die Möglichkeiten der Wassereinsparung wurden geprüft. Falls möglich
wurde ein wassersparender Duschkopf, ein Perlator für das Waschbecken und
ein Spül-Stopper für die Toilette eingesetzt.
• Bei Kühlgeräten, die für einen Austausch in Betracht kommen, wurde ein
Strommessgerät installiert, das über eine Zeitdauer von einer Woche bis zehn
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Büro Ö-quadrat, Energieagentur Regio Freiburg, Berliner Energieagentur Sept. 2008 „Umsetzung von Energieeffizienzmaßnahmen in Hartz-IV-Haushalten“
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Tage den Stromverbrauch erfasst. Das Messgerät wird nach der Messperiode
von den Kunden an die Energieagentur in vorbereiteten Päckchen
zurückgeschickt und dort ausgewertet.
• Mit dem Kunden wurde abgeklärt, ob er an einem hocheffizienten Kühlgerät
und der Prämie in Höhe von 200 Euro6 interessiert ist und ob er
gegebenenfalls ein Darlehen bei der ARGE in Anspruch nehmen würde, um
den Differenzbetrag zwischen Kaufpreis und Prämie zu finanzieren. Der
Prämiengutschein wurde zusammen mit der Stromverbrauchsanalyse
ausgehändigt, sofern die Messungen ergeben hatten, dass ein entsprechendes
Einsparpotenzial vorlag.
• Der Berater erläuterte dem Kunden die Stromrechnung und setzt den
Stromverbrauch des Kunden ins Verhältnis zum Stromverbrauch eines
Durchschnittshaushalts.
• Die wesentlichen weiteren Einsparpotenziale wurden angesprochen und
entsprechende Empfehlungen abgeleitet.
• Nach Abschluss der Beratung und der durchgeführten Direktinstallationen
ließ der Berater den Haushalt den Erhalt des Soforthilfe-Pakets quittieren.
• Der Kunde erhielt eine Notiz über das Beratungsgespräch und über den
Namen des Beraters, damit er einerseits nachvollziehen kann, wer die
Beratung durchgeführt hat und andererseits das Projekt an weitere
Interessierte weiterempfehlen kann.
• Der größte Teil der Kunden erhielt die Auswertung per Post (siehe Kasten).
Jenem Teil der Freiburger Kunden, die über die VABE vermittelt wurden,
wurden die Analyseergebnisse von den Mitarbeitern der VABE direkt
ausgehändigt und erläutert.
• Bei der Auswertung der Verbrauchsanalyse erfolgte eine Aufteilung des
6 Zu Beginn des Projektes wurde eine Prämie von 200 Euro kommuniziert. Nachdem sich in der
Praxis herausstellte, dass diese Regelung nicht geeignet war, und einen Austausch in einigen Fällen behinderte, wurde von der Projektleitung entschieden, die Prämie an der Höhe des Neupreises zu orientieren und sie auf maximal 50% des Neupreises und max. 300 Euro zu beschränken.
Büro Ö-quadrat, Energieagentur Regio Freiburg, Berliner Energieagentur Sept. 2008 „Umsetzung von Energieeffizienzmaßnahmen in Hartz-IV-Haushalten“
Stromverbrauchs auf die einzelnen Verbrauchskategorien. Die erzielte
Stromeinsparung durch die Direktinstallationen und die dadurch bewirkten
Stromkosteneinsparungen werden dargelegt, weitere Einsparpotenziale
werden aufgezeigt. Zudem wurde der vom Kunden auszufüllende Fragebogen
ausgewertet und daraus entsprechende Hinweise zu einem sparsamen
Verbraucherverhalten abgeleitet.
• Mit der Auswertung zusammen erhielten diejenigen Kunden, die die
entsprechenden Voraussetzungen erfüllten7, einen Gutschein über eine
Prämie für den Kauf eines hocheffizienten Kühlgerätes (Kühlschrank oder
Kühl-Gefrierkombination oder Gefriergerät) in Höhe von 200 bis 300 Euro.8
Weiterhin erhielten die Kunden in Freiburg ein Merkblatt, das sie auf die
Möglichkeit eines Darlehens hinwies und ihnen den Ablauf des Kaufs bzw.
der Prämien- und Darlehensabwicklung erläuterte (siehe Anhang 9.4)
• Die Darlehen werden nach Höhe und Laufzeit an den Kaufpreis des Gerätes
sowie an die insgesamt aus Soforthilfe-Paket und Kühlschranktausch zu
erwartende Einsparung angepasst, so dass die Belastung aus der Rückzahlung
der Darlehensraten nicht höher ist als die eingesparten Stromkosten.
Wie das Modell funktioniert, zeigt die Abbildung 3.1.
16
7 Stromeinsparpotential von mehr als 200 kWh/a 8 Eine Ausführung über die Prämienhöhe erfolgt in Kapitel 5
Vor-Ort-Beratung
+ Stromkosteneinsparung Einsparung Direktinstallation Haushalt während
+ Laufzeit Darlehen
Kühlschrank Stromkosteneinsparung
Prämie Darlehen Tilgung Darlehenüber maximal 3 Jahre
BAFA, Sozialamt, ARGE
Kauf
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Abb.3.1: Finanzierung des Kühlschranktausches über die eingesparten Stromkosten aus dem Soforthilfe-Paket und dem effizienten Kühlgerät.
Da in Berlin das Jobcenter Bedenken gegenüber dem Prämienmodell geäußert hatte
und die gewährte Prämie auf die Regelleistung der entsprechenden Haushalte
angerechnet werden sollte, wurde der Austausch von Kühlgeräten nicht weiter
kommuniziert. Dies hatte auch zur Folge, dass das Beratungsprogramm für die
Haushalte nicht mehr so attraktiv war, wie in Freiburg und sich dies bereits bei der
Akquisition von interessierten Haushalten auswirkte.
Die Vor-Ort-Analysen und Beratungen erforderten je nach Größe und Ausstattung
des Haushalts einen unterschiedlichen Zeitbedarf von etwa einer bis zweieinhalb
Stunden, wobei der durchschnittliche Wert bei etwa 1,5 Stunden lag (ohne Anfahrt).
Für die Auswertung der Analyse, die Berichtserstellung und Versendung sowie für
Organisation und Beschaffung der Materialien fällt insgesamt eine weitere
Arbeitsstunde an.
4. Strukturmerkmale, Stromverbrauch und Stromkosten der untersuchten
Hartz-IV-Haushalte
4.1 Allgemeine Angaben zur Struktur der beratenen Haushalte und zu ihrem
Stromverbrauch
Es wurden insgesamt 108 Beratungen ausgewertet (davon 80 Haushalte in Freiburg,
28 Haushalte in Berlin).
Bei den beratenen Haushalten handelt es sich in Freiburg um Haushalte mit 1 bis 7
Personen (Durchschnitt 2,3 Personen pro Haushalt).
Die durchschnittliche, an der Personenzahl gemessene Haushaltsgröße sowie die auf
17
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18
die Zimmerzahl pro WE bezogene Größe der Wohnungen sind in Freiburg und
Berlin bezogen auf die untersuchten Hartz-IV-Haushalte nahezu identisch.
Die Ausstattung der einzelnen Haushalte ist ebenso wie ihr Stromverbrauch sehr
unterschiedlich. Der Verbrauch pro Haushalt bewegt sich zwischen 615 kWh/a und
10.000 kWh/a oder pro Person zwischen 374 kWh/a und 5.205 kWh/a (jeweils der
Durchschnittswert der beiden Extremwerte aus Freiburg und Berlin; siehe Tabelle
4.1)9.
Freiburg BerlinSumme bzw. Durchschnitt
Anzahl Beratungen Anz. 80 28 108
Durchschnittliche Anzahl von Personen pro Hh Anz./Hh 2,3 2,4 2,3
Anzahl Zimmer pro Hh Anz./Hh 2,6 2,7 2,6
Durchschnittliche Fläche pro Hh m2/Hh 33,8 36,1 34,4
Durchschnittlicher Verbrauch pro Hh (vor Maßn.) kWh/Hh,a 2.354 2.912 2.498
Durchschnittlicher Verbrauch pro Person kWh/P,a 1.035 1.217 1.082
Niedrigster Verbrauch pro Person kWh/P,a 369 380 374
Höchster Verbrauch pro Person kWh/P,a 5.169 5.241 5.205
Tab. 4.1: Strukturdaten zu den untersuchten Hartz-IV-Haushalten in Freiburg und Berlin
Der durchschnittliche Verbrauch pro Haushalt liegt in Freiburg mit rund 2.354
kWh/a deutlich niedriger als in Berlin (2.912 kWh/a). Dies kann größtenteils durch
die elektrische Warmwasserversorgung erklärt werden, die in den Berliner
Haushalten wesentlich häufiger (32 Prozent der untersuchten Haushalte) anzutreffen
ist als in Freiburg (13 Prozent).
Ein Haushalt mit durchschnittlichem Einkommen und mit einer Haushaltsgröße von
2,3 Personen hat nach Angaben der Energieagentur Nordrheinwestfalen einen
Stromverbrauch von 3.342 kWh.10 Vergleicht man diesen Wert mit den Ergebnissen
9 Bei zwei Freiburger Haushalten wurde mit Nachtspeicherheizungen geheizt. Hier wurde der
Haushaltsstromverbrauch auf der Basis der Analyse als Verbrauchswert angesetzt. 10 Eigene Erhebungen der Energieagentur NRW bei über 28.000 Haushalten. Veröffentlicht im April
2006, http://www.ea-nrw.de/_infopool/page.asp?InfoID=4106
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der vorliegenden Untersuchung, so liegt der Stromverbrauch der Hartz-IV-Haushalte
im Durchschnitt um rund 25 Prozent unter dem Bundesdurchschnitt.
Auch die bewohnte Fläche liegt bei den untersuchten Haushalten mit 34
Quadratmetern pro Person (Durchschnitt aus Berlin und Freiburg) deutlich unter dem
Bundesdurchschnitt von 42,2 Quadratmeter pro Person (im Jahr 2006).
4.2 Stromverbrauchsunterschiede zwischen den Haushalten
Der durchschnittliche Stromverbrauch verdeckt die großen Unterschiede, die es
zwischen Hartz-IV-Haushalten gibt. Deshalb wird in der folgenden Graphik der
Stromverbrauch der 108 untersuchten Haushalte der Größe nach geordnet dargestellt.
Stromverbrauch aller untersuchten Hartz-IV-Haushalte in kWh/a
0
2.000
4.000
6.000
8.000
10.000
12.000
1 10 19 28 37 46 55 64 73 82 91 100
Anzahl
kWh/
a
Abb. 4.1: Stromverbrauch der analysierten 108 Hartz-IV-Haushalte in Berlin und Freiburg
Wie aus der Abbildung zu sehen ist, reicht der Stromverbrauch von etwas über 600
kWh bis zu 10.000 kWh/a. Dementsprechend unterschiedlich sind auch die
Stromkosten der einzelnen Haushalte, die sich aus diesen Verbrauchszahlen ergeben.
In Abbildung 4.2 ist der Haushaltsstromverbrauch pro Person aufgetragen. Auch hier
zeigen sich die deutlichen Unterschiede im Stromverbrauch.
19
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Stromverbrauch aller untersuchten Hartz-IV-Haushalte in kWh (108) pro Person und Jahr
0
1.000
2.000
3.000
4.000
5.000
6.000
1 7 13 19 25 31 37 43 49 55 61 67 73 79 85 91 97 103Anzahl
kWh/
a
Abb. 4.2: Stromverbrauch pro Person der analysierten 108 Hartz-IV-Haushalte in Berlin und Freiburg
4.3 Ausstattung Hartz-IV-Haushalte mit Haushaltsgeräten
Die Ausstattung der 108 Hartz-IV-Haushalte in Freiburg und Berlin mit
Haushaltsgeräten, Computern und Medien zeigt die Abbildung 4.2
Bei Kühl- und Gefriergeräten wird in Summe ein Ausstattungsgrad von knapp 130
Prozent erreicht. Der Sättigungsgrad bei Waschmaschinen liegt bei 90 Prozent, bei
Wäschetrocknern hingegen nur bei knapp über 10 Prozent. In über 80 Prozent der
Haushalte ist ein Computer oder ein Notebook vorhanden.
20
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Ausstattung von Hartz-IV-Haushalten (Stichprobe 108 Hh in Berlin u. Freiburg)
0% 20% 40% 60% 80% 100% 120% 140%
Tiefkühltruhe/Gefrierschrank
Kühl-Gefrierkombination
Kühlschrank
Summe Kühl-und Gefriergeräte
Waschmaschine
Wäschetrockner
Geschirrspülmaschine
Elektrischer Herd
Mikrowelle
Gasherd
Wasserkocher
Fernseher
Stereoanlage/Radio
PC oder Notebook
W-Lan-Router
Video DVD
Sättigungsgrad
Abb. 4.3: Ausstattung von Hartz-IV-Haushalten (108 Haushalte in Freiburg und Berlin)
Die Ausstattung mit Energiesparlampen sowie die Hemmnisse, die einem verstärkten
Einsatz von Energiesparlampen entgegenstehen, gehen aus folgender Auswertung
hervor. Knapp die Hälfte aller befragten Haushalte setzt bereits Energiesparlampen
ein. Von den Haushalten, die keine Energiesparlampen einsetzen, gaben 37 Prozent
an, dass ihnen die Anschaffung der Energiesparlampen zu teuer ist.
21
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Nutzung von Energiesparlampen in Hartz-IV-Haushalten
0% 10% 20% 30% 40% 50% 60%
Angst vor Strahlung
Was sindEnergiesparlampen?
Passt nicht in meineLeuchte
Licht gefällt mir nicht
Anschaffung zu teuer
Warum nicht?
Nutzen SieEnergiesparlampen? - Ja
Prozent
Abb. 4.4: Ausstattung von Hartz-IV-Haushalten (108 Haushalte in Freiburg und Berlin) mit Energiesparlampen und Gründe warum die Haushalte diese nicht einsetzen.
4.4 Wissen und Verhalten
Bei dem einführenden Gespräch im Rahmen der Verbrauchsanalyse wurden die
Haushalte gefragt, ob sie den Strompreis kennen, den sie gegenüber ihrem
Stromlieferanten bezahlen müssen. Darauf antworteten 16 Prozent der Haushalte mit
„ja“. Allerdings konnten nur etwa 9 Prozent den tatsächlichen Arbeitspreis etwa
richtig benennen.11
Im Zusammenhang mit der Befragung zum Nutzerverhalten ergaben sich die in
Abbildung 4.5 zusammengefassten Ergebnisse.
11 Als richtig wurde eine Antwort gewertet, wenn der angegebene Wert nicht mehr als zwanzig
Prozent von dem tatsächlichen Wert abwich.
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Umgang von Hartz-IV-Haushalten mit Stand-by-Verlusten
27
45
37
35
41
10
18
7
1
18
0 5 10 15 20 25 30 35 40 45 50
Nach dem Handy-Aufladen lasse ich den Stecker desLadegerätes in der Steckdose
Ich schalte meinen Fernseher direkt am Gerät aus (amNetzschalter)
Wenn ich länger als 10 Minuten Pause mache, schalteich den Bildschirm meines Computers aus
An meinem Computer ist die Energiesparfunktionaktiviert
Ich benutze für Elektrogeräte ohne „echte“ Ausschalter(Netzschalter) schaltbare Steckdosenleisten, z.B. für
die Stereoanlage
Prozent
"teils-teils""ja"
Abb. 4.5: Umgang von Hartz-IV-Haushalten (108 Haushalte in Freiburg und Berlin) mit Stand-by-Verlusten
Daraus geht hervor, dass bereits 41 Prozent der Haushalte schaltbare Steckerleisten
einsetzen, um Stand-by-Verluste zu vermeiden. 18 Prozent gaben an, dass sie die
schaltbaren Steckdosen „teils-teils“ einsetzen.
Insgesamt zeigt sich, dass es auch bei Hartz-IV-Haushalten ein erhebliches Potenzial
zur Reduktion und Vermeidung von Stand-by-Verlusten gibt.
4.5 Regelleistungen für Stromkonsum und tatsächlicher Stromverbrauch
Im Zusammenhang mit dem Gutachten tauchte die Frage auf, ob die für den
Stromverbrauch vorgesehenen Regelleistungen im Rahmen des Arbeitslosengeldes II
ausreichen, um die Stromkosten der Hartz-IV-Haushalte zu decken. Dieser Frage
wird anhand der Situation von Einpersonenhaushalten in Freiburg nachgegangen.
Unter den in Freiburg untersuchten Hartz-IV-Haushalten sind 30 Haushalte in denen
jeweils nur eine Person lebte. Diesen Haushalten steht nach SGB II eine
Regelleistung von monatlich 351 Euro zu. Davon sind seit 1.7.2008 monatlich 22,1
Euro für die Abdeckung der Stromkosten inklusive Warmwasserbereitung
vorgesehen. Wird das Warmwasser im Haushalt nicht mit Strom erzeugt, so stehen
dem Haushalt monatlich nur 15,5 Euro für die Stromnutzung zu.
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Ein Haushalt mit einem Stromverbrauch von bis zu 1.700 kWh pro Jahr wird in
Freiburg vom regionalen Stromversorger badenova nach dem Tarif „regiostrom
mini“ abgerechnet. Der Grundpreis beträgt 5,36 Euro pro Monat, der Arbeitspreis
0,214 Euro pro kWh (brutto). Aus diesen Angaben zur Tarifstruktur und der für den
Stromverbrauch vorgesehenen Regelleistung errechnet sich für den Haushalt eine
Verbrauchsmenge von jährlich 568 kWh, die über die Regelleistung abgedeckt ist
(ohne elektrische Warmwasserbereitung). Ist der Stromverbrauch des Haushalts
höher als dieser Wert, so muss der Haushalt die Mehrkosten über sein übriges
Budget abdecken. Erzeugt er sein Warmwasser elektrisch, so werden 938 kWh pro
Jahr über die Regelleistung abgedeckt.
Von den 30 untersuchten Freiburger Ein-Personenhaushalten verfügen vier
Haushalte über eine elektrische Warmwasserbereitung. 26 Haushalte erwärmen
demnach ihr Warmwasser mit einem anderen Energieträger. Der Stromverbrauch
dieser 26 Haushalte wurde mit dem Stromverbrauch verglichen, der nach der
Regelleistung einem Ein-Personenhaushalt zur Verfügung steht. Wie untenstehende
Abbildung zeigt, liegen alle Freiburger Ein-Personenhaushalt vor der Durchführung
der Energiesparmaßnahmen über diesem Verbrauch.
Stromverbrauch Einpersonen-Haushalte vor Einsparmaßnahmen und Stromkontingent nach Regelsatz für Hartz-IV-Haushalte in Freiburg
0
500
1.000
1.500
2.000
2.500
3.000
3.500
1 2 3 4 5 6 7 8 9 10 11 12 13 14 15 16 17 18 19 20 21 22 23 24 25 26
kWh/
a
Stromverbrauch
Stromkontingent nachRegelleistung
Abb. 4.6: Stromkontingent nach Regelleistung und Stromverbrauch der Freiburger Hartz-IV-Haushalte (ohne elektrische Warmwasserbereitung)
24
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Der durchschnittliche Verbrauch pro Person der gesamten Stichprobe (108
Haushalte) liegt bei 1.082 kWh/a.
Wie in Abbildung 4.7 (siehe unten) abgeleitet wird, ist der im Rahmen der
Regelleistung vorgesehene Ansatz für die Stromkosten insbesondere für Ein-
Personenhaushalte zu knapp bemessen. Ein-Personenhaushalte werden über die
geltende Regelung und die bestehende Tarifstruktur gegenüber
Mehrpersonenhaushalte eindeutig benachteiligt. So kann sich ein Zwei-
Personenhaushalt einen mehr als doppelt so hohen Stromverbrauch leisten wie ein
Ein-Personenhaushalt, obwohl die gemeinsame Nutzung der Haushaltsgeräte
(Kühlschrank, Licht, Fernseher) zu einem niedrigeren Strombedarf pro Person führt.
Stromverbrauch im Rahmen der Regelleistung (Beispiel Freiburg)- ohne elektrische Warmwasserbereitung -
0
5
10
15
20
25
30
35
40
45
Regelleistungnach Hartz IV für
Strom (ab1.7.2008)
davon fürWwbereitung mit
Strom
Stromverbrauchohne WW-Bereitung
Grundpreisbadenova mini(bis 1700 kWh)
Verbleibt fürStromverbrauch
Euro
/Mon
at
1 Person
2 Personen
47 kWh/Monat568 kWh/a
105 kWh/Monat1263 kWh/a
Abb. 4.7: Stromkontingent für einen Ein- und Zwe-Personenhaushalt, das für Freiburger Hartz-IV-Haushalte über die Regelleistung abgedeckt ist.
5. Ergebnisse der Stromsparberatung bei Hartz-IV-Haushalten
5.1 Vorgehensweise
Bei der Auswertung der 108 Stromverbrauchsanalysen wurde wie folgt vorgegangen:
Die Ergebnisse bezüglich der Direktinstallation des Soforthilfe-Pakets beziehen sich,
sofern nichts anderes dargelegt wird, stets auf alle untersuchten Haushalte in
Freiburg und Berlin.
25
Büro Ö-quadrat, Energieagentur Regio Freiburg, Berliner Energieagentur Sept. 2008 „Umsetzung von Energieeffizienzmaßnahmen in Hartz-IV-Haushalten“
26
Die Ergebnisse für die Kühlgeräte beruhen ausschließlich auf den Freiburger
Analysen, da in Berlin aufgrund der Entscheidung des Berliner Jobcenters den
Haushalten keine Prämie angeboten werden konnte, bzw. das Jobcenter der Meinung
war, die gewährten Prämien bei den Regelleistungen anrechnen zu müssen.
Inzwischen liegt zu diesem Aspekt eine Stellungnahme des zuständigen
Bundesministeriums vor, die dem Jobcenter widerspricht (siehe Kapitel 5.6).
Bei der Darstellung des Gesamtergebnisses von Soforthilfe-Paket und
Kühlschranktausch wurden die Freiburger Ergebnisse auf die Gesamtheit der
Analysen proportional hochgerechnet und somit unterstellt, dass die Situation in den
Berliner Haushalten bei den Kühlgeräten nicht anders ist als in Freiburg.
Die Maßnahmen im Bereich der Wassereinsparung werden in Abschnitt 5.9
behandelt.
5.2 Ergebnisse der Direktinstallation
5.2.1 Energiesparlampen
Insgesamt wurden in den analysierten Haushalten in Freiburg und Berlin 384
Glühlampen durch Energiesparlampen ausgetauscht. Dabei lag die Quote in Berlin
mit 4,5 Energiesparlampen pro Haushalt etwas höher als in Freiburg (3,2
Stromsparlampen pro Haushalt). Die auf der Basis der Leistungsreduktion und der
abgefragten Nutzungsdauer jeder einzelnen Brennstelle ermittelte Stromeinsparung
war in beiden Fällen fast gleich hoch (119 bzw. 118 kWh/a).12
12 Dies ist so zu interpretieren, dass die von den Kunden angegebene durchschnittliche Nutzungsdauer der Energiesparlampen in Berlin niedriger liegt als in Freiburg. Bei den Analysen wurde festgestellt, dass die Kunden die Nutzungsdauer unterschätzen. Dies hängt auch damit zusammen, dass die Analysen und Befragung zu Nutzungsgewohnheiten im Hochsommer durchgeführt wurden und die Wahrnehmung bzw. Einschätzung der Nutzer in dieser Jahreszeit eine andere ist, als an langen dunklen Wintertagen.
Büro Ö-quadrat, Energieagentur Regio Freiburg, Berliner Energieagentur Sept. 2008 „Umsetzung von Energieeffizienzmaßnahmen in Hartz-IV-Haushalten“
Freiburg Berlin Summe/ Durchschnitt
Anzahl installierter Energiesparlampen Stck 258 126 384
Anzahl installierter Energiesparlampen pro Hh Stck 3,2 4,5 3,6
Stromeinsparung mithilfe von Energiesparlampen über Nutzungsdauer Lampen kWh 95.379 52.935 148.314
Stromeinsparung Energiesparlampen pro Jahr kWh/a 9.510 3.310 12.820
Stromeinsparung pro Hh mithilfe von Energiesparlampen kWh/a 119 118 118,5
Tabelle 5.1: Ergebnisse der Direktinstallation von Energiesparlampen
Berechnet man die Stromeinsparung über die Lebensdauer der Energiesparlampen,
die im Durchschnitt mit 10.000 Stunden angenommen wurde, so errechnet sich eine
Einsparung von insgesamt rund 148.000 kWh.
5.2.2 Steckerleisten
Im Rahmen der Stromsparberatungen wurden schaltbare Steckerleisten insbesondere
eingesetzt, um Stand-by-Verluste und Scheinaus-Verluste bei Fernsehern, Radio,
Spielkonsolen, Computern, Druckern, Scannern, Bildschirmen, DVD-Playern und
anderen Geräten zu vermeiden. Dabei wurde die Leistungsaufnahme im Stand-by
bzw. im ausgeschalteten sowie im eingeschalteten Zustand gemessen und die
Nutzungsgewohnheiten abgefragt. Aus diesen ermittelten Angaben wurden die
Einsparungen bei Nutzung der installierten Steckerleisten errechnet und die
Verbraucher über die heimlichen Stromfresser aufgeklärt. Zusätzlich wurden in vier
Haushalten auch TV-Abschalter installiert.
Insgesamt wurden im Rahmen des Projektes 81 Steckerleisten installiert. Dabei
betrug die pro Haushalt installierte Anzahl von Steckerleisten in Berlin 1,4, während
in Freiburg nur bei jedem zweiten Haushalt eine Steckerleiste installiert wurde. Im
Durchschnitt über alle Haushalte konnte pro Haushalt eine jährliche Einsparung von
95 kWh erzielt werden. Pro installierte Steckerleiste ergab sich eine jährliche
Einsparung von 126 kWh.
27
Büro Ö-quadrat, Energieagentur Regio Freiburg, Berliner Energieagentur Sept. 2008 „Umsetzung von Energieeffizienzmaßnahmen in Hartz-IV-Haushalten“
Freiburg Berlin Summe/ Durchschnitt
Anzahl installierter Steckerleisten Stck 43 38 81
Anzahl installierter Steckerleisten pro Hh Stck 0,5 1,4 0,75
Stromeinsparung mit Hilfe von Steckerleisten kWh/a 6.599 3.643 10.242
Stromeinsparung mit Hilfe von Steckerleisten pro Hh kWh/a 82 130 95
Stromeinsparung pro Steckerleiste kWh/a 153 96 126
Tab. 5.2: Stromeinsparung durch schaltbare Steckerleisten
5.2.3 Zeitschaltuhren
Zeitschaltuhren können z.B. eingesetzt werden, um die Stillstandsverluste bei der
dezentralen Warmwasserbereitung zu reduzieren (z.B. durch nächtliches Ausschalten
von Untertischgeräten). In Freiburg wurden im Rahmen des Projektes 3
Zeitschaltuhren eingesetzt. In Berlin wurden keine Zeitschaltuhren eingesetzt, da es
bei den beratenen Haushalten in Neukölln keine elektrischen Untertisch-
Warmwasserspeicher gab.
Durch diese Maßnahme konnten 141 kWh pro Jahr bzw. 47 kWh pro Zeitschaltuhr
eingespart werden.
5.2.4 Zusammenfassung Soforthilfe-Paket Stromeinsparung
In Abbildung 5.1 sind die Einsparungen des Soforthilfepakets über die
Nutzungsdauer der eingesetzten Einspartechnologien für die Kunden in Freiburg und
Berlin getrennt dargestellt. Die Energiesparlampen sind mit knapp 60 Prozent und
die Steckerleisten mit rund 40 Prozent am Einsparerfolg beteiligt. Zeitschaltuhren
spielen nur eine sehr untergeordnete Rolle.
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Büro Ö-quadrat, Energieagentur Regio Freiburg, Berliner Energieagentur Sept. 2008 „Umsetzung von Energieeffizienzmaßnahmen in Hartz-IV-Haushalten“
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Einsparungen durch Soforthilfe-Paket bei Hartz-IV-Haushalten in Freiburg und Berlin
0
50.000
100.000
150.000
200.000
250.000
300.000
Freiburg (80Hh) Berlin (28 Hh) Summe (108 Hh)
kWh
ZeitschaltuhrSteckerleistenEnergiesparlampen
59%
40%
Abb. 5.1: Stromeinsparung durch Soforthilfepakete
5.3 Ergebnisse Kühlgeräte
Die 80 Hartz-IV-Haushalte in Freiburg verfügen insgesamt über 100 Kühlschränke,
Kühl-Gefrier-Kombinationen und Gefriertruhen bzw. Gefrierschränke.
Bei den durchgeführten Analysen wurde der Stromverbrauch der Kühl- und
Gefriergeräte zunächst durch den jeweiligen Energieberater eingeschätzt. Waren die
Geräte älter als 10 Jahre oder wiesen sie sichtbare Mängel auf, wurde der
Stromverbrauch gemessen. Hierzu installierte der Berater ein Strommessgerät. Der
Kunde bekam den Auftrag, das Messgerät nach einer Zeit von 7 bis 10 Tage
auszustecken und das Messgerät in einem vorbereiteten Päckchen an die
Energieagentur zu schicken oder persönlich vorbeizubringen. Mit diesem Verfahren
wurden sehr gute Erfahrungen gemacht. Auf diese Weise ist einerseits der
Mehraufwand für die Messung gering und ein weiterer Vor-Ort-Besuch kann
vermieden werden. Andererseits konnten hierdurch belastbare Ergebnisse über den
Stromverbrauch der Kühl- und Gefriergeräte erzielt werden. Dies ist insbesondere
deshalb von Bedeutung, da ein Teil der Kunden die neuen, hocheffizienten
Kühlgeräte auf Darlehensbasis gekauft hat, (bzw. kaufen wird)13 und deshalb
13 Bei Redaktionsschluss für den Endbericht waren noch nicht alle Gutscheine für hocheffiziente
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30
gewährleistet sein sollte, dass die Belastung aus der Rückzahlung des Darlehens
nicht höher ist als die erzielte Stromeinsparung.
Bei den 80 in Freiburg durchgeführten Analysen konnte festgestellt werden, dass
sich ein Austausch des Kühlgerätes, bzw. der Kühl- und Gefriergeräte in 36
Haushalten lohnen würde. Dabei wurde ein erzielbarer Minderverbrauch von
mindestens 200 kWh pro Gerät als Maßstab angesetzt. In 14 der 36 Haushalte
könnten sogar zwei Kühl- bzw. Gefriergeräte durch eine neue Kühl-
Gefrierkombination ersetzt werden. Das heißt, dass anstelle eines alten Kühlschranks
und einer ineffizienten Gefriertruhe im Keller eine effiziente Kühl-Gefrier-
Kombination in diesen Haushalten eingesetzt wird.
Anzahl Haushalte bei denen Ersatz von Kühlgerät geprüft wurde 80
Anzahl Haushalte mit Einsparpotential größer 200 kWh/Hh,a 36
Anzahl zu ersetzender Zweitgeräte 14
Anteil der Haushalte, für die Geräteersatz interessant 45%
Einsparpotential der Kühlschränke (größer 200 kWh/Hh,a) kWh/a 16.273
Einsparpotential bei Ausschöpfung von 70% kWh/a 11.391
durchschnittliches Einsparpotential pro Prämie kWh/a 452
durchschnittliches Einsparpotential pro Haushalt (bezogen auf alle Hh) kWh/a 142
durchschnittliches Einsparpotential pro Haushalt über Nutzungsdauer kWh 2.136
durchschnittliches Einsparpotential pro Prämie/Hh über Nutzungsdauer kWh 6.780
Tabelle 5.3: Einsparpotenzial bei Kühl- und Gefriergeräten
In 45 Prozent der untersuchten Haushalte wäre es sowohl aus einzel- als auch aus
volkswirtschaftlicher Sicht sinnvoll, die alten Kühlgeräte gegen Kühlgeräte der
Klasse A++ auszutauschen.
Insgesamt lässt sich durch den Kühlschrankersatz bezogen auf die 80 Haushalte eine
Einsparung von 16.300 kWh erzielen.
Aufgrund der im Rahmen der Vor-Ort-Verbrauchsanalysen durchgeführten
Befragung wurde festgestellt, dass 71 Prozent der Haushalte eine Prämie für den
Kauf eines Gerätes in Anspruch nehmen würden, 12 Prozent waren sich unschlüssig
Kühl-und Gefriergeräte eingelöst.
Büro Ö-quadrat, Energieagentur Regio Freiburg, Berliner Energieagentur Sept. 2008 „Umsetzung von Energieeffizienzmaßnahmen in Hartz-IV-Haushalten“
oder machten keine Angaben zum Neukauf.
Haltung der Haushalte zum Kauf eines neuen Kühlgerätes (Stichprobe 108 Hh in Berlin u. Freiburg)
0% 10% 20% 30% 40% 50% 60% 70% 80%
Würden Sie sich einen neuen sehr sparsamenKühlschrank (A++) anschaffen, wenn Sie dafür einen
Zuschuss von 200 € bekommen?
Unschlüssig bzw. keine Angaben zu Neukauf
Würden Sie zur Finanzierung der Restsumme(Kaufpreis abzüglich Zuschuss) einen Kleinkredit in
Anspruch nehmen, sofern die monatlicheStromkosteneinsparung höher wäre als die monatlichen
Raten?
Sättigungsgrad
"Ja"
"Ja"
Abb. 5.2: Interesse der Haushalte für den Neukauf eines neuen hocheffizienten Kühlgerätes bei Gewährung eines Zuschusses.
Für die weiteren Analysen wurde wie folgt vorgegangen:
Für alle 36 Haushaltskunden, für die ein Ersatz der Kühlgeräte geboten wäre, wurden
entsprechende Analysen über Einsparpotenziale und Kostenbelastung bei Kauf eines
neuen Kühlgerätes, bzw. beim Kauf eines Kühl- und Gefriergerätes durchgeführt.
Für die Ermittlung der Wirkung eines bundesweiten Stromsparprogrammes, das
entsprechend des Pilotprojektes umgesetzt wird, wurde davon ausgegangen, dass 70
Prozent aller Haushalte, für die sich ein Kühlschranktausch eindeutig lohnen würde,
diesen Tausch auch vornehmen.
Die durchschnittliche jährliche Einsparung pro Haushalt beträgt 142 kWh (bezogen
auf alle Haushalte) bzw. 452 kWh/a bei den Haushalten, die einen Austausch
vornehmen.
Geht man von einer durchschnittlichen Nutzungsdauer von 15 Jahren für ein Kühl-
oder Gefriergerät aus, so kann pro gewährte Prämie eine Stromeinsparung von 6.780
31
Büro Ö-quadrat, Energieagentur Regio Freiburg, Berliner Energieagentur Sept. 2008 „Umsetzung von Energieeffizienzmaßnahmen in Hartz-IV-Haushalten“
32
kWh erzielt werden.14
5.4 Prämien und Darlehen zum Kauf von Kühl- und Gefriergeräten
In Abschnitt 5.4 wurde dargelegt, dass bei den Kühlgeräten der Hartz-IV-Haushalte
ein hohes Einsparpotenzial besteht. Dennoch können sich die Haushalte in der Regel
keine neuen hocheffizienten Kühlgeräte leisten. Um das Einsparpotenzial zu
erschließen, wurde im Rahmen des Projektes wie folgt vorgegangen: Beim einfachen
Kühlschranktausch erhält der Kunde eine Prämie in Höhe von 200 Euro. Ersetzt er
mit einer Kühl-Gefrierkombination einen Kühlschrank und ein Gefriergerät, so kann
er eine Prämie in Höhe von 50 Prozent des Neugerätepreises erhalten, maximal
jedoch 300 Euro. Den Rest des Kaufpreises (typischerweise zwischen 500 und 700
Euro) kann er über ein Darlehen zu einem Zinssatz von 4 Prozent finanzieren. Die
maximale Darlehenshöhe beträgt 300 Euro pro Kunde.
Von den 36 betrachteten Kunden hatten 30 Kunden ausdrücklich erklärt, dass sie bei
Gewährung einer Prämie an dem Kauf eines Kühlgerätes interessiert wären und in
diesem Zusammenhang auch ein Darlehen für die Finanzierung des Restbetrages
(Preis abzüglich Prämie) in Anspruch nehmen würden. Zwei Kunden hatten einen
Kauf verneint. Der Rest war sich unschlüssig.
Auf der Basis der 36 Kunden wurde nun ermittelt, ob die Kunden mit den
Stromeinsparungen über die Direktmaßnahmen sowie den Einsparungen aufgrund
des geplanten Kühlschranktausches die aufgenommenen Darlehen zurückzahlen
können. Hierzu wurde angenommen, dass der durchschnittliche Kaufpreis für ein
Kühlgerät bei 400 Euro liegt und die Kunden jeweils ein Darlehen in Höhe von 200
Euro aufnehmen; der Kaufpreis einer Kühl-Gefrierkombination wird im Durchschnitt
etwa 600 Euro betragen und die Kunden decken den Restbetrag zwischen Kaufpreis
und Prämie jeweils mit einem Darlehen in Höhe von 300 Euro ab. Es wurde davon
ausgegangen, dass alle Darlehen eine Laufzeit von drei Jahren aufweisen.
Aus Abbildung 5.3 ist ersichtlich, dass es bei den konkreten 36 Fällen während des
dreijährigen Rückzahlungszeitraums nur in 5 Fällen zu einer geringen Mehrbelastung
in Höhe von weniger als 3 Euro pro Monat für die Haushalte kommt. In 31 Fällen ist
14 Dabei ist nicht berücksichtigt, dass der Haushalt eventuell zu einem späteren Zeitpunkt das
vorhandene Kühlgerät durch ein anderes, effizienteres Kühlgerät austauschen würde.
Büro Ö-quadrat, Energieagentur Regio Freiburg, Berliner Energieagentur Sept. 2008 „Umsetzung von Energieeffizienzmaßnahmen in Hartz-IV-Haushalten“
die Nettobilanz der Haushalte bereits über den Rückzahlungszeitraum des Darlehens
positiv und beträgt im günstigsten Fall über 15 Euro pro Monat bzw. rund 200 Euro
pro Jahr. Nach Wegfall der Tilgungsraten beträgt die Stromkostenentlastung dieser
36 Haushalte im Schnitt 119 Euro pro Jahr.
Monatsbezogene Nettobilanz Haushalte mit Kühlschranktausch und Darlehen über Darlehenszeitraum von drei Jahren
(Eingesparte Stromkosten abzüglich Belastung aus Darlehen)
-5,0
0,0
5,0
10,0
15,0
20,0
1 2 3 4 5 6 7 8 9 10 11 12 13 14 15 16 17 18 19 20 21 22 23 24 25 26 27 28 29 30 31 32 33 34 35 36
Euro
/Mon
at
Abb.5.3: Nettobilanz der Haushalte bei Kühlschranktausch und Inanspruchnahme von Prämien und Darlehen.
5.5 Kühlschrankaustausch konkret
Im Folgenden wird die Situation für einen konkreten Kunden betrachtet.
Der Drei-Personenhaushalt hat einen Stromverbrauch von 4.777 kWh pro Jahr. Für
den betagten Kühlschrank wurde ein Stromverbrauch von 426 kWh, für die
Gefriertruhe ein Verbrauch von 605 kWh pro Jahr gemessen. Die beiden Geräte
werden durch eine Kühl-Gefrierkombination ersetzt, die einen Stromverbrauch von
181 kWh ausweist. Die erzielte Einsparung beträgt somit 850 kWh pro Jahr. Der
Preis der ausgewählten Gefrierkombination liegt bei 630 Euro.
Im Rahmen des Projektes erhält der Haushalt eine Prämie von 300 Euro (halber
Kaufpreis jedoch maximal 300 Euro). 300 Euro nimmt er als Darlehen auf, 30 Euro
muss er aus der eigenen Kasse zuschießen.
33
Büro Ö-quadrat, Energieagentur Regio Freiburg, Berliner Energieagentur Sept. 2008 „Umsetzung von Energieeffizienzmaßnahmen in Hartz-IV-Haushalten“
34
Aus dem Darlehen mit einer Laufzeit von 2 Jahren ergibt sich eine monatliche
Belastung von 13,1 Euro. Die monatliche Einsparung alleine aus dem
Kühlgerätetausch liegt bei 14,2 Euro. Zusätzlich profitiert der Haushalt noch von den
Stromkosteneinsparungen aus dem Soforthilfepaket, das eine jährliche
Stromeinsparung von 200 kWh bewirkt.
Nach Ablauf des Darlehens erzielt der Haushalt eine monatliche Einsparung von
rund 16 Euro pro Monat.
5.6 Anrechenbarkeit der Prämie auf die Regelleistung
Wie bereits an anderer Stelle erwähnt, hatte das Jobcenter Neukölln darauf
hingewiesen, dass die Prämie für den Kauf eines hocheffizienten Kühlgerätes in
Höhe von 200 € am Ende des Jahres vom Jobcenter mit den Hartz-IV-Leistungen
verrechnet werden müsste, weil es sich hierbei um zu berücksichtigendes
Einkommen handle15. Mit einer solchen Verrechnung würde jedoch der Anreiz für
die Hartz-IV-Haushalte, an dem Projekt teilzunehmen, vollständig entfallen.
Eine schriftliche Stellungnahme der zuständigen Stelle des Bundesministeriums für
Arbeit und Soziales (BMAS) hat klargestellt, dass ein zweckbestimmter Zuschuss,
der nicht der Grundsicherung dient, nach dem Sozialgesetzbuch schon heute
unkritisch ist. Das BMAS begründet seine Einschätzung wie folgt:
„Nach § 11 Abs. 3 Nr. 1 a SGB II werden zweckbestimmte Einnahmen, die
einem anderen Zweck als die Leistungen nach dem SGB II dienen und die die
Lage des Empfängers nicht so günstig beeinflussen, dass daneben Leistungen
nach dem SGB II nicht gerechtfertigt wären, bereits heute nicht als
Einkommen berücksichtigt. Kurz: Sie führen nicht zu einer Kürzung der
Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhalts (Alg II).
Eine zweckbestimmte Leistung liegt vor, wenn ihr eine bestimmte, vom
Gesetzgeber erkennbar gebilligte Zweckrichtung zu eigen ist, die auf den
Leistungsempfänger bezogen ist und nicht in der Bestreitung des
Lebensunterhalts besteht.
Anzurechnen wären die Leistungen aber dann, wenn sie die Lage der
15 E-Mail von Jobcenter Neukölln vom 5. Juni 2008
Büro Ö-quadrat, Energieagentur Regio Freiburg, Berliner Energieagentur Sept. 2008 „Umsetzung von Energieeffizienzmaßnahmen in Hartz-IV-Haushalten“
35
Hilfebedürftigen so günstig beeinflussen würden, dass daneben Leistungen
nach dem SGB II nicht mehr gerechtfertigt wären. Die Verwaltungspraxis
sieht einen (monatlichen) Betrag, der 50 Prozent der Regelleistung nach § 20
Abs. 2 Satz 1 SGB II (351 €) nicht übersteigt (ca.: 175 €) insoweit als
unschädlich an. Nur darüber hinausgehende Beträge wären demnach
anzurechnen.“16
Diese genannte Grenze von ca. 175 Euro pro Monat wird durch das Projekt bei
weitem nicht erreicht. Insofern steht die im Rahmen des Projektes vorgesehene
Prämiengewährung nach dem weiter oben beschriebenen Modus nichts im Wege.
Die Einschätzung des BMU und des BMAS, dass ein Zuschuss zu einem
Energiesparkühlgerät in erster Linie nicht der Grundsicherung sondern einem
gesellschaftlich Zweck diene, wird vom Jobcenter Neukölln so nicht geteilt.
Deshalb wird empfohlen, vor einer möglichen Ausweitung des Programms eine für
alle Jobcenter verbindliche Klärung dieser juristischen Frage durch die zuständigen
Behörden oder den Gesetzgeber einzuholen und zu kommunizieren. Dies hat auch
das Jobcenter Neukölln angeregt, da das Programm inhaltlich sehr positiv gesehen
wird, die Rechtslage aber nach Einschätzung des Jobcenters die Nicht-Anrechnung
der Zuschüsse auf den Regelsatz heute nicht erlaube.
Die Gewährung und Behandlung von Darlehen im Rahmen von SGB II konnte
während der Laufzeit des Projektes nicht endgültig geklärt werden.
5.7 Kosten und Nutzen für die betrachteten 36 Fälle
Die in Abschnitt 5.4 dargestellten Ergebnisse stellen den Nutzen der Haushalte, die
einen Kühlschranktausch vornehmen, in den ersten drei Jahren dar. Betrachtet man
den Nutzen des Programms über die Lebensdauer der eingesetzten Technologien
(Lebensdauer Direktinstallationsmaßnahmen 10 Jahre, Kühlgeräte 15 Jahre) so sind
die Stromsparmaßnahmen für die 36 betrachteten Haushalte17 sehr lukrativ. Die
durchschnittliche Einsparung pro Haushalt beträgt bei konstanten Strompreisen
1.781 Euro über die Nutzungsdauer der eingesetzten Stromspartechnologien. Die
16 Stellungnahme BMAS gegenüber BMU (E-mail) vom 19.8.2008 17 Hier wurden nur die Haushalte bilanziert, die einen Kühlschranktausch vornehmen.
Büro Ö-quadrat, Energieagentur Regio Freiburg, Berliner Energieagentur Sept. 2008 „Umsetzung von Energieeffizienzmaßnahmen in Hartz-IV-Haushalten“
Mindestentlastung beträgt 500 Euro.
Das obere Drittel der Haushalte hat über die Nutzungsdauer der Geräte sogar eine
Stromkosteneinsparung von durchschnittlich 2.865 Euro zu erwarten. Dies entspricht
einer Entlastung von etwa 16 Euro pro Monat.
Kosteneinsparung Haushalte mit Kühlgerätetausch über Nutzungsdauer Technologie
0
500
1.000
1.500
2.000
2.500
3.000
3.500
4.000
4.500
1 3 5 7 9 11 13 15 17 19 21 23 25 27 29 31 33 35
Euro
Mittelwert 1781
Abb.5.4: Kosteneinsparung pro Haushalt bei Nutzung der Einsparpotenziale durch Direktinstallation und Austausch von Kühl- und Gefriergeräten
5.8 Stromeinsparung in der Zusammenschau
Durch das Soforthilfe-Paket und den Austausch von ineffizienten Kühlgeräten
können pro Haushalt rund 4.500 kWh über die Nutzungsdauer der eingesetzten
Technologien eingespart werden.
Alleine durch das Soforthilfe-Paket konnten in Freiburg und Berlin über 250.000
kWh Einsparung über die Nutzungsdauer der Technologie oder 23.200 kWh pro Jahr
erzielt werden. Dabei wurde der Stromeinspareffekt, der sich durch eine zu
erwartende Veränderung des Nutzerverhaltens aufgrund der vermittelten Kenntnisse
der Einsparmöglichkeiten ergibt, nicht berücksichtigt.
Bezogen auf den Stromverbrauch der Freiburger Haushalte kann mit den dargelegten
Maßnahmen (Soforthilfe-Paket und Kühlgerätetausch) im Durchschnitt eine
Verbrauchsreduktion um 18 Prozent erzielt werden. Dabei klaffen die erzielbaren
36
Büro Ö-quadrat, Energieagentur Regio Freiburg, Berliner Energieagentur Sept. 2008 „Umsetzung von Energieeffizienzmaßnahmen in Hartz-IV-Haushalten“
Einsparungen je nach Situation im Haushalt weit auseinander. In Abbildung 5.6 ist
die prozentuale Stromeinsparung für alle 80 Freiburger Haushaltskunden
aufgetragen. Dabei wird zwischen den Einsparungen aus dem Soforthilfe-Paket und
den Einsparungen aufgrund des Kühlgerätetausches differenziert.
Zwei Drittel der Kunden erreicht eine Stromeinsparung von über 10 Prozent. Im
Durchschnitt können die Haushalte 18 Prozent ihres Stromverbrauchs einsparen.
Stromeinsparung pro Haushalt durch Soforthilfe-Paket und Kühlgerätetausch in %
0%
10%
20%
30%
40%
50%
60%
70%
1 4 7 10 13 16 19 22 25 28 31 34 37 40 43 46 49 52 55 58 61 64 67 70 73 76 79
Proz
ent d
es V
erbr
auch
s vo
rher
DI plus KGnur Direktinstallation
Abb.5.5: Prozentuale Stromeinsparung der analysierten Freiburger Hartz-IV-Kunden
Die sich aus der Stromeinsparung ableitende Kosteneinsparung ist etwas geringer, da
die Kunden nur den Arbeitpreis einsparen und der Grundpreis unverändert bleibt. So
spart ein Haushalt, der 1.500 kWh/a verbraucht und 18% einspart, bei den
Stromkosten lediglich 15% ein, da sein Grundpreis vom Verbrauch unabhängig ist.
37
Büro Ö-quadrat, Energieagentur Regio Freiburg, Berliner Energieagentur Sept. 2008 „Umsetzung von Energieeffizienzmaßnahmen in Hartz-IV-Haushalten“
38
Aufteilung der Stromeinsparung durch Soforthilfe-Paket und Kühlgeräteersatz in Hartz-IV-Haushalten
148.314; 31%
102.420; 21%1.412; 0%
230.663; 48%
Energiesparlampen
Steckerleisten
Zeitschaltuhr
Kühlschränke (70% Ausschöpfung)
insgesamt 482.800 kWh oder 4.470 kWh/Haushalt
Abb.5.5: Erzielte Einsparung durch das Sofort-Hilfe-Paket und den Kühlschranktausch in Hartz-IV-Haushalten
In der obigen Abbildung sind die erzielten und erwarteten Einsparungen für Freiburg
und Berlin nach Technologien zusammengefasst. Dabei ist unterstellt, dass von den
36 Haushalten in Freiburg, die bei einem Gerätetausch mehr als 200 kWh/Gerät
einsparen können, 25 Kunden (oder 70 Prozent) dieses Gerät auch tatsächlich
austauschen.18 Weiterhin wurde angenommen, dass sich Berlin in Punkto
Kühlschrankersatz nicht von Freiburg unterscheidet. Die Ergebnisse aus den
Freiburger Analysen wurden dementsprechend auf die Gesamtheit aller Fälle
hochgerechnet.
Von der ermittelten Stromeinsparung in Höhe von 482.000 kWh über die
Nutzungsdauer der Technologien entfallen knapp die Hälfte (48 Prozent) auf die
Einsparung bei den Kühlgeräten. Dies macht deutlich, wie wichtig es ist, dieses
Potenzial zu nutzen, wenn man das Einsparpotential in den Haushalten durch
gezielte Programme erschließen möchte.
18 Bis zum 12.9. haben 19 Kunden von der Möglichkeit gebraucht gemacht. Die Gutscheine haben
Büro Ö-quadrat, Energieagentur Regio Freiburg, Berliner Energieagentur Sept. 2008 „Umsetzung von Energieeffizienzmaßnahmen in Hartz-IV-Haushalten“
39
5.9 Einsparmaßnahmen bei Wasser und Warmwasser
Im Rahmen der Soforthilfemaßnahmen wurden auch Maßnahmen zur
Wassereinsparung durchgeführt. Insgesamt wurden in den Haushalten
• 7 wassersparende Duschköpfe
• 6 WC-Wasserstopper
• 38 Perlatoren zur Reduzierung der Durchflussmenge an Wasserstellen sowie
• 10 Perlatoren für Duschen
installiert.
Eine Ermittlung der eingesparten Warm- und Kaltwassermenge konnte aus
verschieden Gründen nicht erfolgen. Zum einen war der Wasserverbrauch der
Haushalte nicht bekannt. Die Wasserrechnung liegt den meisten Haushalten nicht
vor, da die Kosten nicht direkt von den Kunden getragen werden müssen. Zum
anderen wurde aus Zeitgründen keine Messung der Wassereinsparung
vorgenommen. Die erzielte Wassereinsparung stellt einen nicht unwesentlichen
Zusatznutzen des Projektes dar, der an dieser Stelle nicht weiter quantifiziert wird.
Aus den Unterlagen des Cariteams des Caritasverbandes Frankfurt e.V. geht hervor,
dass die Berater durch ihre Direktinstallationsmaßnahmen im Wasserbereich eine
durchschnittlich Einsparung von 8 m³ Wasser pro Haushalt und Jahr erzielen
konnten. Im Gegensatz zu den Stromeinsparungen kommt dies nicht direkt den
Hartz-IV-Haushalten zu gute.
noch eine Gültigkeit bis zum 15.9.2008
Büro Ö-quadrat, Energieagentur Regio Freiburg, Berliner Energieagentur Sept. 2008 „Umsetzung von Energieeffizienzmaßnahmen in Hartz-IV-Haushalten“
6. Kosten und Nutzen der Stromsparberatung und der Direktinstallationen
6.1 Vorbemerkung
Im Folgenden werden die Kosten des Beratungs- und Direktinstallationsprogramms
dargelegt. Hierzu werden zunächst die einzelnen Technologien und die Bestandteile
des Projektes betrachtet und dann eine Gesamtschau über das gesamte Paket
(Direktinstallation plus Kühlschranktausch) angeschlossen.
6.2 Kosten Soforthilfe-Paket
Um zu ermitteln, wie hoch sich die Kosten für die im Rahmen eines Soforthilfe-
Paketes eingesetzten Materialien (Energiesparlampen, Steckerleisten…) belaufen,
wurde die durchschnittlich pro Haushalt eingesetzten Sparhilfen mit dem jeweiligen
Kaufpreis multipliziert. Dabei gilt es festzuhalten, dass im Rahmen eines bundesweit
durchgeführten Projektes die Einkaufspreise und damit auch die Kosten für das
Soforthilfe-Paket deutlich niedriger liegen würden.
Pro Haushalt wurden im Rahmen des Projektes 26 Euro (netto) an Sparhilfen
eingesetzt.
Kosten einer Direktinstallation
Anzahl Preis KostenEuro/Stck Euro
Energiesparlampen/Hh 3,6 4,42 15,7
Steckerleisten/Hh 0,75 3,4 2,6
Zeitschaltuhren/Hh 0,05 3,29 0,2
Wassersparmaßnahmen/Hh 1,43 5,38 7,7
Summe 26,1
Tab. 6.1: Durchschnittliche Zusammensetzung und Kosten eines Soforthilfe-Pakets
Die Kosten einer Energiesparberatung (ohne Kosten des Soforthilfe-Pakets) in Hartz-
IV-Haushalten wurden mit 100 Euro veranschlagt. Dabei wurde eine mittlere
Beratungszeit von 1,5 Stunden sowie eine Vor- und Nachbereitungszeit
(Auswertung) von 1 Stunde angesetzt. Bewertet mit einem Stundensatz von 40 Euro
(ohne Umsatzsteuer) ergeben sich hieraus Kosten von 100 Euro pro
Beratungsleistung. Weiterhin wurde angenommen, dass pro Beratung Fahrtkosten in
40
Büro Ö-quadrat, Energieagentur Regio Freiburg, Berliner Energieagentur Sept. 2008 „Umsetzung von Energieeffizienzmaßnahmen in Hartz-IV-Haushalten“
Höhe von 20 Euro anfallen (inklusive Kosten Anfahrtszeit). Pro Direktinstallation
(Beratungskosten plus Soforthilfe-Paket) wird dementsprechend mit einem
Kostenansatz von 146 Euro (netto) gerechnet.
Für die Abwicklung einer Prämie beim Kauf eines Kühlgerätes und für den
Abschluss eines Darlehensvertrages wird zusätzlich ein Aufwand von jeweils 20
Euro einkalkuliert. Für einen Kunden, der aufgrund der Stromsparberatung und der
gewährten Prämie ein Kühlgerät kauft und hierfür ein Darlehen in Anspruch nimmt,
fällt dementsprechend ein Aufwand von 186 Euro an.
Im Durchschnitt über die Beratungsleistungen mit und ohne Kühlschranktausch
errechnen sich somit Kosten von 160 Euro pro Kunde.
Die Regiekosten für das Projekt sind bei dieser Betrachtung nicht
berücksichtigt.
Aufteilung der Kosten Beratung Hartz-IV-Haushalte(160 Euro pro Beratung)
16%
63%
13%
8%
Soforthilfe-PaketBeratung vor OrtFahrtkostenBetreuung Prämie und Darlehen
Abb. 6.1: Aufteilung der Beratungs- und Soforthilfemaßnahmen pro Kunde
6.3 Kosten-Nutzen-Verhältnis einzelner Einspartechnologien und des gesamten
Soforthilfepakets
Zunächst werden die Kosten einzelner Einspartechnologien den mit diesen
Technologien erzielten Stromeinsparungen gegenüber gestellt. Dabei werden sowohl
41
Büro Ö-quadrat, Energieagentur Regio Freiburg, Berliner Energieagentur Sept. 2008 „Umsetzung von Energieeffizienzmaßnahmen in Hartz-IV-Haushalten“
42
Kapitalkosten (Zins) als auch Energiepreissteigerungen vernachlässigt. Die
Stromeinsparung wurde über die Nutzungsdauer der eingesetzten Technologie
errechnet. Dabei wurde bei Energiesparlampen von einer Lebensdauer von 10.000
Stunden ausgegangen19, für Steckdosenleisten und Zeitschaltuhren wurde eine
Lebensdauer von 10 Jahren und bei Kühlgeräten eine Lebensdauer von 15 Jahren
unterstellt.
6.3.1 Spezifische Kosten pro kWh Einsparung
Die Kosten pro eingesparte Kilowattstunde liegen bei den Direktmaßnahmen
Steckerleiste und Zeitschaltuhr bei unter einem Cent pro Kilowattstunde. Beim
Lampenaustausch kostet die eingesparte Kilowattstunde 1,2 Cent20 während die
spezifischen Kosten pro eingesparte kWh durch den Austausch des Kühlgerätes bei 7
Cent/kWh liegen. Durchschnittlich betrugen die Kosten für alle eingesetzten
Einspartechnologien rund 3,7 Cent/kWh. Berücksichtigt man zusätzlich die
Beratungskosten mit 134 Euro pro Beratungsleistung (160 Euro pro
Beratungsleistung abzüglich der Kosten des Soforthilfepakets), so errechnen sich
insgesamt spezifische Kosten von 6,7 Cent pro Kilowattstunde Stromeinsparung.
Würde man zusätzlich unterstellen, dass die Haushalte aufgrund der erfolgten
Unterrichtung und Sensibilisierung in Zukunft zusätzlich 3 Prozent ihres
Stromverbrauchs einsparen, so würden die spezifischen Kosten pro eingesparte
Kilowattstunde auf etwa 5,7 Cent/kWh (siehe Abbildung 2) sinken.
19 Teilweise wird bei den eingesetzten Stromsparlampen eine längere Lebensdauer von 12.000 oder
15.000 Stunden angegeben. 20 Die durch den Einsatz der Energiesparlampen eingesparten Kosten für die Glühlampen wurden
dabei nicht gegen gerechnet.
Büro Ö-quadrat, Energieagentur Regio Freiburg, Berliner Energieagentur Sept. 2008 „Umsetzung von Energieeffizienzmaßnahmen in Hartz-IV-Haushalten“
Kosten pro eingesparte kWh Strom im Rahmen des Hartz-IV-Soforthilfeprogramms
0,000
0,010
0,020
0,030
0,040
0,050
0,060
0,070
0,080
Bel
euch
tung
Ste
cker
leis
te (s
tand
-by)
Zeits
chal
tur
Küh
l-/G
efrie
rger
äte
Dur
chsc
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ohn
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Dire
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latio
n
Kos
ten
insg
. Ink
lusi
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erat
ung
u. D
I
Kos
ten
insg
. Abe
r mit
Ver
halte
nsän
deru
ng 3
%
Prä
mie
pro
ein
gesp
arte
kWh
Küh
lger
ät
Euro
/kW
h
Abbildung 6.2: Spezifische Kosten der Stromsparmaßnahmen mit und ohne Einbezug der Beratungskosten
Die Ausgaben des Bundes für die Prämien der Kühlgeräte werden in dieser
Betrachtung getrennt erfasst, da sie keine Kosten, sondern Transferzahlungen
darstellen. Sie betragen 3,5 Cent pro eingesparte Kilowattstunde bzw.
durchschnittlich 236 Euro pro Prämie.
6.3.2 Zusammenstellung der Kosten
In der folgenden Graphik ist dargestellt, welche Kosten im Rahmen des Projektes
anfallen und wer sie trägt.
43
Büro Ö-quadrat, Energieagentur Regio Freiburg, Berliner Energieagentur Sept. 2008 „Umsetzung von Energieeffizienzmaßnahmen in Hartz-IV-Haushalten“
Kostenverteilung für das Hartz-IV-Stromsparprogramm (insgesamt 108 Kunden)
0
5.000
10.000
15.000
20.000
25.000
30.000
35.000
Haushalt Bund Summe
Euro
Beratungskosten
Kosten Kühlgeräte abzüglichPrämieKosten Einsparhilfen
Prämie
Abb.6.3: Kostenaufteilung der Gesamtkosten des Stromsparprogramms zwischen Bund und teilnehmenden Haushalten
Die Haushalte erhalten das Soforthilfepaket und die damit verbundene Beratung
kostenlos. Sie tragen nur den Anteil der Kosten, der beim Kauf eines neuen
hocheffizienten Kühlgerätes nicht durch die Prämie abgedeckt ist. Die Kosten für die
Beratung und das Soforthilfe-Paket sowie die Ausgaben für die Prämie fallen beim
Bund an.
6.3.3 Kosten-Nutzen-Betrachtungen
Für die Haushalte errechnet sich über die Nutzungsdauer der Technologien und bei
konstanten Strompreisen eine Stromkosteneinsparung von insgesamt 96.600 Euro.
Dabei fallen für die Haushalte insgesamt knapp 8.000 Euro an Kosten an (Kaufpreis
Kühlgeräte abzüglich Prämie Kühlgeräte). Aus Sicht der Haushalte ist dieses
Programm sehr effektiv. Der Nettonutzen beträgt rund 88.600 Euro bzw. 820 Euro
pro Haushalt.
Aus volkswirtschaftlicher Perspektive werden die Kosten für die
Einspartechnologien sowie die Beratungskosten den vermiedenen Stromerzeugungs-
und Verteilungskosten gegenüber gestellt. Dabei wird bei den vermiedenen
Stromerzeugungs- und Verteilungskosten von 0,105 Euro/kWh ausgegangen.
44
Büro Ö-quadrat, Energieagentur Regio Freiburg, Berliner Energieagentur Sept. 2008 „Umsetzung von Energieeffizienzmaßnahmen in Hartz-IV-Haushalten“
Vermiedene externe Kosten sind nicht in das Kalkül einbezogen.
Den Technik- und Beratungskosten in Höhe von 32.400 Euro stehen vermiedene
Erzeugungs- und Verteilungskosten in Höhe von rund 50.700 Euro gegenüber. Es
errechnet sich ein Nettonutzen von 18.300 Euro. Das Kosten-Nutzen-Verhältnis aus
volkswirtschaftlicher Sicht beträgt somit rund 0,64. Das heißt, der Nutzen aus
volkswirtschaftlicher Sicht ist deutlich größer als die mit dem Projekt verbundenen
gesamten Kosten in Höhe von 32.400 Euro.
Kosten-Nutzenbetrachtung für 108 Haushalte aus Perspektive Haushalt und Volkswirtschaft (bei konstanten Preisen)
-7.969
-32.415
96.562
50.695
88.593
18.280
-40.000
-20.000
0
20.000
40.000
60.000
80.000
100.000
120.000
Haushalt Volkswirtschaftlicher Sicht
Euro
Kosten
Nutzen
Bilanz Nutzen-Kosten
Abb. 6.4: Bilanz aus Perspektive der teilnehmenden Haushalte und der Volkswirtschaft
6.3.4 CO2-Vermeidungskosten
Aus den weiter oben gemachten Angaben lassen sich die CO2-Vermeidungskosten
aus volkswirtschaftlicher Sicht ableiten: sie betragen minus 46 Euro/Tonne CO2.
Das bedeutet, dass die volkswirtschaftlichen Kosten für die Stromsparmaßnahmen
bei den Hartz-IV-Kunden niedriger sind, als die ansonsten notwendigen
Aufwendungen für die Stromerzeugung und Verteilung, die mit 10,5 Cent/kWh
angenommen wurden. Aus der Perspektive des BMU betragen die Ausgaben pro
vermiedene Tonne CO2 rund 61 Euro. Davon entfallen 20 Euro/Tonne CO2 auf
Transferleistungen (Prämienzahlungen beim Kühlschrankkauf) und 41 Euro pro
45
Büro Ö-quadrat, Energieagentur Regio Freiburg, Berliner Energieagentur Sept. 2008 „Umsetzung von Energieeffizienzmaßnahmen in Hartz-IV-Haushalten“
Tonne CO2 auf die anfallenden Kosten für Beratung und Soforthilfemaßnahmen.
Aus Sicht des Haushalts betragen die CO2-Vermeidungskosten minus 221 Euro.
Dies ist so zu interpretieren, dass der Haushalt mit jeder Tonne CO2, die er
vermeidet, 221 Euro einspart. Da pro teilnehmenden Haushalt 3,7 Tonnen CO2
eingespart werden, kann hieraus auch die Gesamteinsparung in Höhe von 820 Euro
pro Haushalt rückgerechnet werden.
CO2-Vermeidungskosten Hartz IV-Programm aus unterschiedlicher Perspektive in Euro/Tonne CO2(CO2-Vermeidung pro Hh 3,7 t)
-46
61
41
20
-221
-250
-200
-150
-100
-50
0
50
100
CO
2-V
erm
eidu
ngsk
oste
nau
svo
lksw
irtsc
haftl
iche
rSi
cht
CO
2-V
erm
eidu
ngsa
usga
ben
aus
Sich
t BM
U
da
von
Kost
en
da
von
Tran
sfer
leis
tung
en
CO
2-V
erm
eidu
ngsk
oste
nau
s Si
cht H
aush
alt
Euro
/Ton
ne C
O2
Abbildung 3: CO2-Vermeidungskosten aus unterschiedlicher Perspektive
Die über das Projekt insgesamt über die Nutzungsdauer der Technologien
eingesparte CO2-Menge liegt bei 401 Tonnen. Unterstellt man, dass die Haushalte
aufgrund der Sensibilisierung und ihres besseren Know-hows über
Stromsparmöglichkeiten zusätzlich 3 Prozent ihres Verbrauchs einsparen und dieses
Verhalten längerfristig beibehalten würden, so würde sich eine Einsparung von 468
Tonnen CO2 errechnen.
7. Empfehlungen Auf der Basis der Ergebnisse des Pilotprojektes wird eine Umsetzung der Methode
auf Bundesebene empfohlen. Die im Rahmen des Pilotprojektes erzielten bereits sehr
hohen Stromeinsparungen können durch eine Optimierung der Vorgehensweise
46
Büro Ö-quadrat, Energieagentur Regio Freiburg, Berliner Energieagentur Sept. 2008 „Umsetzung von Energieeffizienzmaßnahmen in Hartz-IV-Haushalten“
voraussichtlich noch übertroffen werden. Zudem kann erwartet werden, dass durch
eine zentralisierte Beschaffung der Effizienztechnologien die Technik-Kosten pro
eingesparte Kilowattstunde reduziert werden können.
Im Rahmen des Pilotprojektes wurden nur Hartz-IV-Haushalte untersucht. Für die
Durchführung des Projektes auf Bundesebene wird empfohlen, den Kreis der Hartz-
IV-Leistungsempfänger (3,6 Mio.) um Sozialhilfeempfänger nach SGB XII (0,9
Mio.) und Wohngeldempfänger (0,69 Mio.) zu erweitern.
Es wird weiterhin empfohlen zu prüfen, ob dieser Ansatz in modifizierter Form auch
für Haushalte Erfolg versprechend ist, die nicht als einkommensschwach einzustufen
sind. Hierbei könnte eine entsprechende Eigenbeteiligung an den Beratungskosten
erhoben sowie andere Projektparameter modifiziert werden. Zur Abklärung wird ein
Pilotprojekt in verschiedenen Städten empfohlen, um die Einsparwirkung, Kosten-
Nutzenrelationen und Handlungsoptionen in den „Normal-„Haushalten zu ermitteln.
Eine Durchführung des Ansatzes auf Bundesebene bietet eine ausgezeichnete
Möglichkeit
• durch eine intensive Medienarbeit ein positives Meinungsumfeld für das
durchzuführende Programm zu erzeugen bzw. zu verstärken,
• die Energieeinsparerfolge, die im Rahmen des Projektes erzielt werden,
bundesweit zu kommunizieren,
• auch die übrigen Haushalte zu motivieren, ihren Energieverbrauch zu
überprüfen und zu reduzieren,
• den Marktanteil von hocheffizienten Kühlgeräten durch gezielte
Informationsmaßnahmen zu erhöhen und damit insgesamt auch
• die Preise für die eingesetzten Energiespargeräte durch entsprechende
Nachfragesteigerung und Sammelbestellungen deutlich zu senken,
• zusätzliche Beschäftigung zu generieren.
Unterstellt man, dass die im Rahmen des Pilotprojektes zu erwartende Umsetzung
des Kühlschranktausches in 34 Prozent aller Haushalte stattfindet, so würde dies den
Neukauf einer entsprechenden Anzahl von A++ Geräten bedeuten. Bei 100.000
47
Büro Ö-quadrat, Energieagentur Regio Freiburg, Berliner Energieagentur Sept. 2008 „Umsetzung von Energieeffizienzmaßnahmen in Hartz-IV-Haushalten“
48
durchgeführten Beratungen im Jahr 2009 würden somit zusätzlich 34.000
hocheffiziente Kühlgeräte über den Markt verkauft werden. Dadurch könnte der
Marktanteil an hocheffizienten Kühlgeräten um rund 50 Prozent gesteigert werden.21
8. Anhang
8.1 Fragebogen und Analyseraster
8.2 Bewerbungsblatt Berlin
8.3 Zeitungsartikel Freiburg
8.4 Infoblatt für Kunden
8.5 Auswertungsblatt
21 Nach GfK-Daten für das Jahr 2007
Büro Ö-quadrat, Energieagentur Regio Freiburg, Berliner Energieagentur Sept. 2008 „Umsetzung von Energieeffizienzmaßnahmen in Hartz-IV-Haushalten“
8.1 Fragebogen und Analyseraster
Folgt im Endbericht als Ausdruck
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8.2 Bewerbungsblatt Berlin
50
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8.3 Zeitungsartikel
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8.4 Infoblatt für Kunden
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Büro Ö-quadrat, Energieagentur Regio Freiburg, Berliner Energieagentur Sept. 2008 „Umsetzung von Energieeffizienzmaßnahmen in Hartz-IV-Haushalten“
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8.5 Auswertungsblatt, Beispiel
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