Post on 18-Oct-2020
E x k lu s i v f ü r u n s E r E M i tg l i E d E r
Verbandsnachrichten
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Kein Blick zurück Ausblick nach vier Jahren FuhrparkverbandDigitale Führerscheinkontrolle Kleine Anfrage zum chip in der FahrerlaubnisWerkstattanalyse Wo werden welche Leistungen abgewickelt?
Ausgabe 5 / 2014
In dieser Ausgabe:
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inhalt
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Vorwort: Kein blick zurück – Ausblick nach vier Jahren Fuhrparkverband · · · · · · · · · · · · · · · · · · · · · · · · · · · · · · · · · · · · · · · · · · · · · · · · · · · · · · · · · · · · · · · · · · · · · · · · 3
Neue Informationen für mitglieder auf der Verbandshomepage, Termine · · · · · · · · · · · · · · · · · · · · · · · · · · · · · · · · · · · · · · · · · · · · · · · · · · · · · · · · · · · · · · · · · · · · · · · 4
Ausbildung zum zertifizierten Fuhrparkmanager (deKrA), seminare · · · · · · · · · · · · · · · · · · · · · · · · · · · · · · · · · · · · · · · · · · · · · · · · · · · · · · · · · · · · · · · · · · · · · · · · · · · · · · · 5
Nachrichten
Aktuelle rechtsfragen · · · · · · · · · · · · · · · · · · · · · · · · · · · · · · · · · · · · · · · · · · · · · · · · · · · · · · · · · · · · · · · · · · · · · · · · · · · · · · · · · · · · · · · · · · · · · · · · · · · · · · · · · · · · · · · · · · · · · · · · · · · · · · · · · · · · · · · · · · · · · · · · · · · · · · · · · · · · · · · · 7
Kleine Anfrage im baden-württembergischen Landtag zur digitalen Führerscheinkontrolle · · · · · · · · · · · · · · · · · · · · · · · · · · · · · · · · · · · · · · · 8
dataforce Werkstattanalyse – Wo werden welche Leistungen abgewickelt? · · · · · · · · · · · · · · · · · · · · · · · · · · · · · · · · · · · · · · · · · · · · · · · · · · · · · · · · · · · · · · 10
Fördermitglieder · · · · · · · · · · · · · · · · · · · · · · · · · · · · · · · · · · · · · · · · · · · · · · · · · · · · · · · · · · · · · · · · · · · · · · · · · · · · · · · · · · · · · · · · · · · · · · · · · · · · · · · · · · · · · · · · · · · · · · · · · · · · · · · · · · · · · · · · · · · · · · · · · · · · · · · · · · · · · · · · · · · · · · · 11
Kontakt und Impressum · · · · · · · · · · · · · · · · · · · · · · · · · · · · · · · · · · · · · · · · · · · · · · · · · · · · · · · · · · · · · · · · · · · · · · · · · · · · · · · · · · · · · · · · · · · · · · · · · · · · · · · · · · · · · · · · · · · · · · · · · · · · · · · · · · · · · · · · · · · · · · · · · · · · · · · · · 12
per klick aufs Thema gelangen sie direkT zur jeweiligen seiTe!
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Verbandsarbeit
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Ausblick nach vier Jahren Fuhrparkverband
Liebe Mitglieder,
mit der bevorstehenden mitgliederversamm-lung enden für den Verband die ersten vier Jahre einer bisher überaus erfolgreichen Arbeit.
das Ziel, einen leistungsfähigen Interessenver-band für Fuhrparks und Fuhrparkverantwort-liche ins Leben zu rufen ist geglückt. Wir sind in der Lage, hervorragende fachliche Arbeit für unsere mitglieder zu leisten, in der praxis zu unterstützen und auch in der öffentlichen Wahrnehmung immer mehr als Interessen-vertretung zu wirken. dass unser Kurs stimmt, zeigt sich auch in der nach wie vor stetig stei-genden Zahl unserer mitglieder.
Vo rwo rt
Marc-Oliver Prinzing Vorstandsvorsitzender
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KeIN bLIcK ZurücK
dabei ist für uns selbstverständlich, die Auf-gabenstellung hin zum mobilitätsmanagement unter berücksichtigung aller mobilitätsmittel zu begleiten. Wir werden auch in Zukunft part-ner unserer mitglieder bei der weiteren ent-wicklung sein.
Auch das Leistungsspektrum, exklusiv für unsere mitglieder, werden wir kontinuierlich ausbauen. ein hohes Qualitätsniveau ist hier oberstes Ziel. Wir sind der neutrale Verband für Fuhrpark und mobilitätsfragen.
es grüßt sie herzlich
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In der neuesten Ausgabe unserer „Flotten Tipps“ geben wir Tipps zur Vermeidung von Wildunfällen und zeigen, was sie im Falle eines Falles beachten müssen.sie können die „Flotten Tipps“ auf der Ver-bandshomepage herunterladen. //
Flotte Tipps für Firmenautofahrer
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auSgabe 18
Nicht alle gefahreNstelleN siNd beschildert
Vorsicht Wildwechsel!
In Deutschland passieren mehrere Hunderttausend
Wildunfälle pro Jahr. Rund 3.000 Verkehrsteilnehmer
werden dabei verletzt.
Meistens führen solche Unfälle lediglich zu leichten Verletzungen, aber
manchmal endet der Zusammenstoß für fahrzeuginsassen auch
tödlich.
das Wild folgt oft bestimmten Pfaden, den Wildwechseln. Wo
diese über straßen führen, ergeben sich besondere gefah-
renstellen, an denen entsprechende Verkehrszeichen auf
das erhöhte Unfallrisiko hinweisen. Wild kann das ganze
Jahr und zu jeder tageszeit eine straße überqueren. in
folgenden situationen sollten sie aber besonders vor-
sichtig fahren und aufmerksam die fahrbahnränder
beobachten:
Entlang von Wald- und Feldrändern – weil
hier häufig die den tieren vertrauten Wildwechsel
verlaufen
Im Frühjahr und Herbst – weil der Mobilitätsschwerpunkt der tiere in den
Monaten März, april und Mai sowie im Oktober und November liegt
Bei Tauwetter im Winter – weil die tiere das mit streusalz benetzte gras
am straßenrand als ideale Äsungsfläche nutzen
In der Morgen- und Abenddämmerung sowie nachts – weil die tiere zu
diesen Zeiten besonders aktiv sind und oft ihren standort wechseln
Während der Brunftzeit
Verkehrsschild „Wildwechsel“
FLoTTe TIpps Nr. 18 erscHIeNeN
Wichtiges zum Thema „Wildwechsel“
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Neu für unsere MitgliederIm Fuhrparkcockpit:Eu-Richtlinie zur Verkehrs- und Betriebssicherheit von Nutzfahrzeugenupdate Artikel „Werkstattrecht“ (beitrag von rA Andreas Klaner)
Führerscheinrecht (beitrag von rA Andreas Klaner)
Whitepaper: CVO Fuhrpark-Barometer 2014Aktualisierung Artikel „Tankkarten“
Im Formularcenter:Referenz-Stellenbeschreibung für Fuhrparkverantwortliche
das auf gemeinsame Initiative entstandene projekt ist erfolgreich gestartet. Im August gab es über 2000 besucher in der Woche, seit sep-tember besuchen regelmäßig 3000 besucher die seite. Seit Januar hatte Fuhrparkradio fast 55.000 Besucher und fast 150.000 Seiten-aufrufe. Hören sie mal rein: www.fuhrparkradio.de
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Termine des Verbandes:
29./30. 10. 2014, Stuttgart Sindelfingen13. Verbandsmeeting –erfahrungen, Ideen, Wissen für die praxis
Termine unserer Fördermitglieder:
6. 11. 2014, 18 uhr, Hamburg8. Fleet stammtisch der Firma Innuce solutionsbcH business club Hamburg,plangesche Villa im Heine-park
Viele Veranstaltungstermine finden sie auf www.flottentermine.de
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FleetSIM für Fuhrpark-manager2./3. 12. 2014, München die Teilnehmer ma-nagen in Teams „ihren“ Fuhrpark und müssen entscheidungen treffen. die Konsequenzen werden direkt sichtbar. unvorhergesehene ereignisse beeinflussen den Verlauf. Nach Ab-schluss des Trainings können sie nachvollzie-hen, welche Zusammenhänge auf Kosten ver-schiedener entscheidungen gegeben sind und wie Fuhrparkmanagement besser funktioniert. » goo.gl/EMMmIo
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mit einführung der prüfungsordnung für die Abschlussprüfung zum/zur zertifizierten Fuhr-parkmanager/in (deKrA) hat der Fuhrpark-verband ein neues Kapitel der Qualifikation aufgeschlagen. die meisten Abschlüsse mit Zer-tifizierung sind hinsichtlich der prüfungsqualität und der vermittelten Lerninhalte intransparent. oft wird behauptet, grundlage seien IHK-ähnli-che Kriterien. diese und ähnliche behauptungen halten jedoch unserer meinung nach einer quali-tativen überprüfung nicht stand.Wir haben gemeinsam mit unserem partner deKrA Akademie einen qualitativ hochwerti-gen Leitfaden geschaffen und umgesetzt – die
prüfungsordnung des Fuhrparkverbandes, ein-sehbar auf unserer Homepage.Wir gratulieren den Absolventen, die in Berlin ihre Prüfung erfolgreich bestanden: Katja puhan (Kpmg Ag), gudrun dietrich (ggp rostock mbH), Alexander Keidel (Vanguard Ag), Armin Kubik, olga schreiber (poco einrich-tungsmärkte gmbH) und – auf dem bild nicht zu sehen - Alexander richter (Ahorn Ag). die Zertifikate wurden durch den Leiter der deKrA Akademie berlin überreicht. //Infos und Termine » goo.gl/pExGhgInformationen zur Ausbildung finden sie auch auf der Homepage des Verbandes
Ausbildung zum/zur zertifizierten Fuhrparkmanager/in (deKrA)
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nachrichten
Vg NeusTAdT AN der WeINsTrAsse
Tschechische Fahrerlaubnis
bei Wohnsitzverstoß nicht
ausreichend in Deutschland
Kann ein deutscher staatsbürger nach einer Verkehrskontrolle, bei der festgestellt wurde, dass er im besitz einer im eu-Ausland ausgestellten Fahrerlaubnis ist, nicht genügend belegen, dass er in dem Ausstellerstaat einen Wohnsitz über einen ausreichend langen Zeitraum begründet hatte, darf ihm das Recht abgespro-chen werden, im Bundesgebiet ein Kraftfahrzeug zu führen. das hat das Verwaltungsgericht Neustadt an der Wein-straße mit beschluss vom 10. 9. 2014 in einem eilverfahren entschieden. (AZ: 3 L 767/14)
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Thema Berufskraft-fahrerqualifikation
das bAg hat die seit längerer Zeit angekündig-ten „Anwendungshinweise zum Berufskraft-fahrerqualifikationsrecht“ veröffentlicht. Ins-besondere zu den Auslegungsfragen bei der Inanspruchnahme von Ausnahmen nach § 1, Abs. 2 bKrFQg werden sehr hilfreiche Informa-tionen zur Verfügung gestellt.Analog zu den „Leitfäden zu den sozialvor-schriften im straßenverkehr“ werden auch diese Anwendungshinweise zukünftig regel-mäßig aktualisiert. der bund-Länder-Arbeits-kreis berufskraftfahrer trifft sich jährlich im November, so dass eventuell bereits im ersten Quartal 2015 die erste Aktualisierung veröf-fentlicht werden könnte. » goo.gl/TVioGC(Der Hinweis kam von Volker Uflacker, IHK Ost-westfalen zu Bielefeld. Er ist Moderator der XING-Gruppe „IHK-News zum BKrFQG“.)
oLg HAmm
Geschwindigkeitsbegrenzung
mit „Schneeflocke“ gilt auch
ohne Schneefall
das Zusatzschild „schneeflocke“ zu einer ge-schwindigkeitsbegrenzung erlaubt auch bei nicht winterlichen Straßenverhältnissen keine höhere als die angeordnete geschwin-digkeit. dies hat das oberlandesgericht Hamm mit beschluss vom 4. 9. 2014 klargestellt.(AZ: 1 RBs 125/14, BeckRS 2014, 18872)
A kt u e l l e r ec h t s f rAg e n
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nachrichten
bereits im Jahr 2010 gab es hierzu eine Anfra-ge der spd-Fraktion im Landtag von baden-Württemberg (drucksache 14/6667, 14. Juli 2010). die Landesregierung wurde gefragt, ob die Gültigkeit der Fahrerlaubnis beein-flusst werde, wie die zuverlässigkeit dieser Kontrollchips bezüglich Datenschutzfragen bewertet wird, ob die polizei in baden-Würt-temberg über solche chips informiert sei und wie es sich bei Kontrollen in einem anderen Eu-Mitgliedstaat oder in Drittstaaten verhält.das ministerium für umwelt, Naturschutz und Verkehr beantwortete im einvernehmen mit dem Innenministerium die Kleine Anfrage am 31. Juli 2010 wie folgt:
1. Ist ihr bekannt, dass es kleine Chips (bei-spielsweise LapID-Siegel) gibt, die von pri-vaten Organisationen oder unternehmen direkt auf den Führerschein geklebt und zur digitalen „Führerscheinkontrolle“ durch den Arbeitgeber eingesetzt werden und wie wir-ken sich solche Chips auf die Gültigkeit der Fahrerlaubnis aus?
bereits im Jahr 2007 wurde die Frage nach der Zulässigkeit privater elektronischer Kon-trollsiegel auf dem Führerschein aufgewor-fen. Verwendung findet das siegel, das einen elektronischen chip enthält, bei unternehmen und einrichtungen mit einem Fuhrpark an ge-
KLeINe ANFrAge Im bAdeN-WürTTembergIscHeN LANdTAg
Digitale Führerscheinkontrolle eine Frage, die sich Nutzern einer digitalen Führerschein kontrolle
mittels chip auf dem Führerschein immer wieder einmal stellt
ist, ob der hier in der regel angebrachte chip die gültigkeit der
Fahrerlaubnis beeinflusst.
schäfts-/dienstwagen. dem unternehmen als Fahrzeughalter obliegt die pflicht zur re-gelmäßigen Kontrolle der gültigkeit des Füh-rerscheins des jeweiligen Fahrers, um eine Verantwortlichkeit wegen ermöglichens des Fahrens ohne Fahrerlaubnis nach § 21 des straßenverkehrsgesetzes zu vermeiden. Zur Vermeidung der Halterverantwortlichkeit genügt nach der einschlägigen rechtsprechung in der regel, d. h. ohne Vorliegen konkreter An-haltspunkte für eine Fahrerlaubnisentziehung oder ein Fahrverbot, eine Kontrolle der gültig-keit des Führerscheins in größeren Zeitabstän-den, z. b. zweimal jährlich. der betroffene Fah-rer kann somit zur Vorlage des Führerscheins in diesen Abständen verpflichtet werden. der Kontrollchip, mit dessen Hilfe die Kontrolle auf elektronischem Wege erfolgen soll, wird als Aufkleber auf dem Führerschein angebracht. er kann in der regel an erfassungsgeräten im unternehmen oder an sonstigen Terminals (z. b. an Tankstellen) gelesen werden. bei ei-ner Abstimmung auf bund-Länder-ebene un-ter einbeziehung fahrerlaubnisrechtlicher und strafrechtlicher Fragen und der praxis der Ver-kehrskontrollen durch die polizei wurde fest-gestellt, dass gegen die Verwendung des elek-
tronischen Kontrollsiegels keine rechtlichen bedenken bestehen, sofern durch das siegel keine relevanten Informationen des Führer-scheins verdeckt werden und sich das siegel einfach und rückstandsfrei entfernen lässt. die Fahrerlaubnisbehörden und die polizeidienst-stellen in baden-Württemberg wurden ent-sprechend informiert.
2. Wie beurteilt Sie die zulässigkeit dieser Kontrollchips in Bezug auf den Datenschutz und die Verhältnismäßigkeit und welche Da-ten werden regelmäßig an und zwischen wel-chen Stellen übermittelt?
sofern bei den in rede stehenden Verfahren personenbezogene daten automatisiert ver-arbeitet werden, sind dabei die gesetzlichen Vorschriften des bundesdatenschutzgesetzes sowie etwaige weitere, für das konkrete sys-tem einschlägige datenschutzvorschriften zu beachten. Hierzu gehört unter anderem, dass sowohl die Auswahl und die gestaltung von datenverarbeitungssystemen als auch die erhebung, Verarbeitung und Nutzung perso-nenbezogener daten an dem Ziel auszurichten sind, so wenig personenbezogene daten wie
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möglich zu erheben, zu verarbeiten oder zu nutzen. sofern für diesen Zweck auf den Füh-rerscheinen mobile personenbezogene spei-cher- und Verarbeitungsmedien angebracht werden, sind auch die hierfür geltenden Vor-schriften des § 6 c des bundesdatenschutz-gesetzes über die pflicht zur Information und Aufklärung des betroffenen zu beachten.sofern unternehmen, die die pflicht haben, sich regelmäßig davon zu überzeugen, dass von ihnen beschäftigte Fahrer über eine gül-tige Fahrerlaubnis verfügen (vgl. Antwort zu Ziffer 1), hierfür unter beachtung der daten-schutzrechtlichen Vorschriften automatisierte Verfahren einsetzen und dabei in dem zur er-füllung dieser Aufgabe erforderlichen umfang personenbezogene daten erheben, verarbei-ten und nutzen, ist dies datenschutzrechtlich zulässig. Welche daten bei einem solchen Ver-fahren regelmäßig an und zwischen welchen stellen übermittelt werden, hängt davon ab, welches system hierfür letztlich zum einsatz kommt.
3. Ist der mit der Verkehrsüberwachung be-fasste Polizeidienst in Baden-Württemberg über solche Chips informiert und gab es be-reits Kontrollen, bei denen ein Chip auf dem Führerschein beanstandet wurde?
die polizeidienststellen in baden-Württem-berg wurden vom Innenministerium – Lan-despolizeipräsidium – schriftlich über die möglichkeit der Anbringung privater digitaler Kontrollsiegel und über deren rechtliche Zuläs-
sigkeit informiert. eine aktuelle Anfrage bei den polizeidienststellen ergab, dass solche siegel bislang nur vereinzelt festgestellt wurden. da-bei kam es zu keinen beanstandungen.
4. Wie verhält es sich mit der Rechtslage bei Chip-ergänzten Führerscheinen, wenn in ei-nem anderen Eu-Mitgliedstaat oder in Dritt-staaten (insbesondere in der Schweiz) kont-rolliert wird?
darüber, ob das digitale siegel den Kontroll-behörden in anderen staaten vom Aussehen und ihrer bedeutung bekannt sind, liegen nur vereinzelt Informationen aus benachbarten staaten vor. eine Nachfrage bei verschie-denen dienststellen der schweizer polizei hat ergeben, dass es bisher zu keinen bean-standungen im Zusammenhang mit elekt-ronischen Kontrollsiegeln gekommen ist. bei einer Abfrage beim gemeinsamen Zentrum der deutsch-französischen polizei- und Zoll-zusammenarbeit sowie bei der rechts- und Konsularabteilung der deutschen botschaft in paris hat sich herausgestellt, dass die Kon-trollchips auf Führerscheinen offensichtlich in Frankreich noch nicht bekannt sind und keine erfahrungswerte vorliegen.
es besteht die möglichkeit, dass bei Kontrollen im Ausland erklärungsbedarf besteht, oder das siegel zur Kontrolle des darunter befindlichen bereichs des Führerscheins entfernt werden muss. beanstandungen im Ausland sind hier nicht bekannt. //
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Wo werden welche L eistungen abgewickelt?
dATAForce WerKsTATTANALyse
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Im rahmen des dauerhaften Fuhrpark panels von dataforce mit über 90.000 Flotten in deutschland und einer zusätzlichen befragung von 1.300 Fuhrparkleitern zum Thema „Werk-statt“ hat dataforce nun eine Werkstattanaly-se auf den markt gebracht.die Analyse widmet sich unter anderem den Fragen, wo und wie welche Werkstattleistun-gen durchgeführt werden, welche Fahrzeug-typen (pkw, Transporter, Lkw) wo gewartet werden, wie sich der einsatz von service-Lea-
sing auf das Werkstattverhalten auswirkt und vieles mehr. ein Teil der Analyse behandelt das Thema reifenwechsel:die mehrheit aller befragten (58 prozent) gibt an, den Reifenwechsel auch oder sogar aus-schließlich in freien Werkstätten durchführen zu lassen. Weitere 41 prozent beauftragen zu diesem Zweck gerne die markenspezifischen experten und wechseln die reifen in Ver-tragswerkstätten. Immerhin 14 prozent der gesamten stichprobe führt den reifenwech-
In jedem Fuhrpark fallen neben dem tagtäglichen geschäft auch verschiedene dinge an, die zum
Teil nicht einzuplanen sind. egal, ob es sich um das alljährliche prozedere des reifenwechsels, der
Inspektion, des ölwechsels oder ad hoc anfallende Arbeiten wie Verschleiß- oder unfallrepara-
turen, Lackier- oder Autoglasarbeiten handelt. Für alles bedarf es einer möglichst schnellen sowie
kostengünstigen Leistungsabwicklung.
sel in einer firmeneigenen Werkstatt durch, sieben prozent wickeln diesen im rahmen des service-Leasings ab. Wobei 23 prozent der gesamtstichprobe service-Leasing nutzen. der reifenwechsel ist hier aber nicht immer im service-Leasing Vertrag inbegriffen. Werden nur die unternehmen betrachtet, die über eine firmeneigene Werkstatt verfügen, steigt der Anteil derjenigen, die auch den rei-fenwechsel selbst durchführen deutlich auf knapp 70 Prozent an. Trotzdem ist es erstaun-
lich, dass 30 prozent der Fuhrparks, die eine eigene Werkstatt haben den reifenwechsel dennoch outsourcen. Auch Flotten, die grund-sätzlich service-Leasing nutzen, wurden ge-nauer betrachtet. Knapp 325 der befragten unternehmen setzen service-Leasing für Ihre Fahrzeuge ein. Hier wird im detail z. b. nach Fuhrparkgrößen dargestellt, welche Werk-stattleistungen über den laufenden Vertrag abgewickelt werden. mehr Informationen gibt es bei dataforce.
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Fördermitglieder
Allianz Versicherungs-Ag
daimler Fleet management gmbH
InNuce solutions gmbH
LapId service gmbH
maske Fleet gmbH
ps-Team deutschland gmbH & co. Kg
raiffeisen-ImpuLs Fuhrparkmanagement
sIgNal reklame gmbH
TrIAs Training & services gmbH
TüV süd Auto service gmbH
Vergölst gmbH
Volkswagen Automobile stuttgart gmbH
Wollnikom gmbH
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Kontaktdaten/ ImpressumBundesverband Fuhrparkmanagement e. V.Augustaanlage 5768165 mannheimTelefon 0621 76 21 63 53Telefax 032 121 360 745info@fuhrparkverband.de
Vorstand:marc-oliver prinzingdieter grünbernd Kullmannguido Krings
Geschäftsführer :Axel schäfer (verantwortlich i. s. d. pressegesetzes)
© 2014 bundesverband Fuhrparkmanagement e. V.
Jede Form der Veröffentlichung bedarf der Zustim-mung des Verbandes. beiträge von externen Auto-ren geben nicht zwingend die meinung des Vorstan-des wieder. Keine gewährleistung für Fachbeiträge in fachlicher/rechtlicher Hinsicht.
Konzeption und Gestaltung: bernd Allgeier · www.gestaltungmitdenken.de
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