Post on 06-Aug-2019
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Zeitschriftenprofil GetränkeZeitung
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Der Wirtschaftstitel für die Getränkebranche.
Die GETRÄNKE ZEITUNG ist der führende Fachtitel für alle Entscheider der Getränkebranche – in der Industrie, dem Getränkefachgroßhandel (GFGH) und dem Lebensmitteleinzelhandel (LEH).
Alle 14 Tage informiert die GZ aktuell, kompetent und mit vielen Zusatzinfos zu Marken, Markt und Machern über alle relevanten Themen und Personen der Branche.
Regelmäßige Rubriken der GZ:
News: Kurze und hochinformative Nachrichten aus der Getränkebranche auf vier Seiten
Markt & Marken: Marktberichte zu allen relevanten Getränke-Segmenten mit Hintergrundberichten, Grafiken, Fakten und Kurzinterviews
Praxis & Profile: Regelmäßige GZ-Gespräche mit Top-Playern der Branche/Reportagen über erfolgreiche Shop-Konzepte
Service & Support: Preisbarometer/Innovationen/Promotions/Logistik/Zusatzsortimente
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Verlagsangaben
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MEININGER VERLAG GmbHMaximilianstr. 7-17D-67433 Neustadt
Chefredaktion:Pierre Pfeiffer +49 (0) 63 21 / 89 08-52
Redaktion: Joachim Albus +49 (0) 63 21 / 89 08-85Leska Kettenmann +49 (0) 63 21 / 89 08-90
Geschäftsleitung Media:Ralf Clemens +49 (0) 63 21 / 89 08-81
Mediaberatung:Susanne Kleber +49 (0) 63 21 / 89 08-66kleber@meininger.de
Sarah Wacker +49 (0) 63 21 / 89 08-53wacker@meininger.de
Stefan Schwartze +49 (0) 63 21 / 89 08-50schwartze@meininger.de
Sekretariat:Silke Geiger +49 (0) 63 21 / 89 08-49geiger@meininger.de
Verwaltung:Miriam Raffel +49 (0) 63 21 / 89 08-48raffel@meininger.de
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Für die Abwicklung von Aufträgen gelten die Geschäftsbedingungen des Verlages im Verlagswesen (siehe jeweilige Auftrags- be stätigung)
2 GetränkeZeitung
Anzeigenformate und -preise in € (ohne MwSt. / Preisliste Nr. 26, gültig ab 1.10.2018)
*Preise jeweils für Schmuckfarben nach der Euro-SkalaAngeschnittene Anzeigen: Bei Anzeigen mit Anschnitt müssen werbewichtige Text- und Bildelemente ausreichend Abstand zum Beschnitt haben (mind. 10 mm).
Größe in Seitenteilen Formate im Satzspiegel Angeschnittene Anzeigenzuzüglich Beschnitt an allen Seiten je 3 mm
Preise für Anzeigen
Breite (mm) Höhe (mm) Breite (mm) Höhe (mm) farbig*
1/1 Seite 310 440 330 465 € 6.350
1/2 Seite hoch 153 440 165 465 € 4.770
1/2 Seite quer 310 220 330 233 € 4.770
DIN A 4 210 297 – – € 4.770
1/3 Seite hoch 101 440 110 465 € 3.850
1/3 Seite quer 310 150 330 155 € 3.850
1/4 Seite hoch 153 220 – – € 3.380
1/4 Seite quer 310 110 – – € 3.380
1/6 Seite 48 440 – – € 2.890
Formate auf Doppelseiten
2/1 Seite 640 440 660 465 € 12.700
2 x 1/2 Seite quer über Bund 640 220 660 233 € 9.540
3 GetränkeZeitung
mm-Anzeigen (Spaltenbreite 48 mm, Mindesthöhe 40 mm)
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StellenmarktStellenangebot je mm, s/w / farbig € 2,40 / € 4,55Stellengesuch je mm, s/w / farbig € 2,30 / € 4,35Chiffregebühr Inland € 7,00Chiffregebühr Ausland € 8,50
Rubrikanzeigen sind nicht rabattierfähig.
Sonderformate/Sonderplatzierungen (Breite x Höhe) farbig
Kopfanzeige links und rechts neben dem Zeitungstitel. Format: jeweils 72 mm x 60 mm, pro Anzeige € 1.800
Griffecke auf der Titelseite oder Rückseite, unten rechts. Format: 153 mm x 95 mm € 3.150
Seite 2, Fußleiste. Format: 1/4 Seite 310 mm x 110 mm € 4.200
Platzierungsvorschriften (Mindestgröße 1/2 Seite) Aufpreis 15 %
4-seitige Ummantelung, Banderole, QR-Code auf Titelseite und weitere Sonderwerbeformen auf Anfrage
(unter www.meininger.de)
Vollbeilagen inkl. der Vertriebskosten
Teilbeilagen inkl. der Vertriebskosten
Tip-on-cardsinkl. der Vertriebskosten
bis 25 g € 2.950 bis 25 g je Tausend € 345 Aufgeklebte Postkarten auf Einheftern oder ganzseitigen Anzeigen
bis 50 g € 3.800 bis 50 g je Tausend € 420 Klebekosten (maschinell) € 137 pro Tausend
bis 75 g € 4.150 über 50 g je Tausend auf Anfrage Klebekosten (von Hand) € 218 pro Tausend
bis 100 g € 4.500 Mindestauflage: 1.000 Exemplare
über 100 g auf Anfrage Beilagenstärke Papier: mind. 90 g. Format: max. 320 mm x 225 mm, min. 105 mm x 148 mm. Kein Zick-Zack-Falz. Beilagen sind nicht rabattierfähig.
Nachlässe Malstaffel Mengenstaffel
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Mal- und Mengenstaffeln sind nicht kombinierbar.Mittlerprovision 15 %
Sonderwerbeformen Innenteil Breite x Höhe in mm Beschreibung Preise
L-Anzeige 330 bzw. 90 breit und 465 bzw. 110 hoch
Ihre Anzeige im L-Format – linker Blattrand und Streifen am Fuß der Seite
7.200 €
Streifenanzeige, mittig 330 x 150 Ihre Anzeige (1/3) in der Mitte der Seite, oben und unten umschlossen von Redaktion
4.500 €
Inselanzeige 153 x 200 Ihre Anzeige in der Mitte der Seite – an allen vier Seiten umschlossen von Redaktion
5.900 €
Inselanzeige 100 x 200 Ihre Anzeige in der Mitte der Seite – an allen vier Seiten umschlossen von Redaktion
5.600 €
unten mittig 310 x 150 Ihre Anzeige wird auf einer Doppelseite unten (im Anschnitt) platziert und geht in gleichen Teilen über Bund
4.800 €
1/2 Seite diagonal diagonal von 330 x 465
Ihre Anzeige verläuft auf einer rechten Seite diagonal im Anschnitt rechts
5.900 €
Ummantelung jeweils 330 x 465
Das Tageszeitungsformat der GZ wird in gleicher Papierqualität 4-seitig „ummantelt“ * Technische Hinweise beachten
18.000 €
Banderole 130 x 510 Die Banderole umschließt die GETRÄNKE ZEITUNG
* Technische Hinweise beachten
9.500 €
Sonderformate und -preise in € (ohne MwSt. / Preisliste Nr. 26, gültig ab 1.10.2018)
Technische Hinweise:
UmmantelungBei der Titelseite sind zu berücksichtigen: Logo GETRÄNKE ZEITUNG, 1. Heftviertel oben mit gebuchten Fremdanzeigen sowie Fremdanzeige „Griffecke“ unten rechts. Die Gestaltung der Titelseite erfolgt in Absprache mit dem Verlag, die Seiten 2 bis 4 unterliegen keinen Gestaltungsvorgaben.
Banderole Datenmaterial kommt in Absprache mit dem Verlag über den Kunden/Agentur. Druck und Klebung erfolgt über Verlag. Papierqualität deckungsgleich mit Trägerzeitschrift, Individuallösungen auf Anfrage.
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Foto: ra2 studio - Fotolia.comGetränkeZeitungAusgabe 18 | 12.8.2019 | www.meininger.de
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Themen- und Terminplan 2019
AusgabeErscheinungs-
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VeranstaltungenThemenschwerpunkte
AfG = Alkoholfreie Getränke; B = Bier; S = Spirituosen; W/SW = Wein/Schaumwein; T/E = Technik/Equipment
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„Getränk des Jahres“ und „Neuheit des Jahres“ – die Sieger 2018AfG: Wasser- und Weinkonzepte B: Biermarkt 2019 – Was erwarten die Brauer?
03/2019 31.01.2019 09.01.2019 23.01.2019 BIOFACH, Nürnberg 13.02. – 16.02.2019
Messevorschau BIOFACHAfG/B/S & W/SW: Start-up-Konzepte B: Kölsch S: Gin Heißgetränke
04/2019 14.02.2019 23.01.2019 06.02.2019 AfG: Wasserwelt B: Junge Biermixe S: Halbbitter & Bitter T/E: Festbedarf
05/2019 28.02.2019 06.02.2019 20.02.2019 Messevorschau INTERNORGA & ProWeinAfG: Energy-Drinks B: Weißbier/Weizenbier
06/2019 14.03.2019 20.02.2019 06.03.2019
INTERNORGA, Hamburg 15.03. – 19.03.2019
ProWein, Düsseldorf17.03. – 19.03.2019
AfG: Saft B: Süddeutsche Traditionsbiere S: Korn W/SW: Cider T/E: Fuhrpark
07/2019 28.03.2019 06.03.2019 20.03.2019 Vinitaly, Verona 07.04. – 10.04.2019
AfG & B: INTERNORGA-Report AfG: Aromen B: Bierwerbung-Testimonials S & W/SW: ProWein-Report
08/2019 11.04.2019 20.03.2019 03.04.2019 AfG: Mate-Getränke B: Lager W/SW: Italienische Weine T/E: On-Packs/Aktionsartikel
09/2019 25.04.2019 03.04.2019 17.04.2019 AfG: Schorlen B: Radler S: Wodka W/SW: Überseeweine
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11/2019 23.05.2019 30.04.2019 15.05.2019 AfG: Bittergetränke B: Helles S: Internationaler Rum T/E: Zusatzsortimente
12/2019 06.06.2019 15.05.2019 28.05.2019 AfG: Limonaden B: Alkoholfreie Biere S: Anisspirituosen W/SW: Französische Weine
13/2019 21.06.2019 29.05.2019 12.06.2019 AfG: Importwässer B: Internationale Premiummarken S: Bar-Sirupe W/SW: Österreichische Weine
14/2019 04.07.2019 12.06.2019 26.06.2019 AfG: Cola & Cola-Mixes B: Craft- und SpezialitätenbiereS: Aromatisierte Spirituosen W/SW: Griechische Weine
15-16/2019 18.07.2019 26.06.2019 10.07.2019 AfG & B: Gebinde S: Aquavit & KümmelW/SW: Alkoholfreie Konzepte T/E: Logistik
17/2019 15.08.2019 24.07.2019 07.08.2019Sonderausgabe Innovationen & Trends AfG/B/S & W/SW: Urbane Trends S: Premixes W/SW: Glühwein T/E: Glaskonzepte
18/2019 29.08.2019 07.08.2019 21.08.2019 AfG: Filler B: Malztrunk/Fassbrause S: Tequila & Cachaça W/SW: Wein- und sekthaltige Cocktails
19/2019 12.09.2019 21.08.2019 04.09.2019AfG: Wasser-plus-Konzepte B: Dunkel- und Schwarzbiere S: Creamliköre Special: EDV – Softwaresysteme für den Handel
20/2019 26.09.2019 04.09.2019 18.09.2019 ANUGA, Köln 05.10. – 09.10.2019
Messevorschau ANUGAAfG: Sommerbilanz 2019 B: Regionale Spezialitäten S: Weinbrand, Brandy, Cognac S & W/SW: Promotion – Geschenkideen zu Weihnachten W/SW: Markenweine Heißgetränke
21/2019 10.10.2019 18.09.2019 02.10.2019 AfG: Heilwasser B: Junge Zielgruppe S: Whisk(e)y W/SW: Apfel- und Fruchtweine
22/2019 24.10.2019 02.10.2019 16.10.2019 AfG: Kalorienreduzierte Konzepte B: Bock- und Festbiere W/SW: Champagner T/E: Ladenbau
23/2019 07.11.2019 16.10.2019 30.10.2019
FORUM VINI, München 08.11. – 10.11.2019
BrauBeviale, Nürnberg12.11. – 14.11.2019
Messevorschau BrauBevialeAfG: Stille Wässer B: Keller- und Landbiere S: Obstbrände
24/2019 21.11.2019 30.10.2019 13.11.2019AfG & B: Volumenchampions – die wichtigsten Martktrends AfG: Kindergetränke B: Sponsoring S: Fun-Spirituosen W/SW: Schaumwein national / international
25/2019 05.12.2019 13.11.2019 27.11.2019Sonderausgabe Jahresrückblick: Was war los in der Getränkebranche in 2019? S: Traditioneller Rum BrauBeviale-Report
26/2019 19.12.2019 27.11.2019 11.12.2019 AfG: Bio/Vegane Getränke B: Gastronomie-Konzepte S: Grappa W/SW: Spanische Weine
Ständige Rubriken: • Aktuelle Marktforschungsergebnisse • Stellenmarkt • Trends und neue Entwicklungen in allen Getränkebereichen • Neue Produkte/Aktionen • Preisspiegel • Handelsreportagen
Änderungen vorbehaltenRegelmäßig mit Supplement MEININGER MAGAZIN
4 GetränkeZeitung
Drucktechnische Infos
Farbanzeigen Farben aus Farbskala ISO 2846-1. Sonderfarben oder Farbtöne, die durch den Zusammendruck von Farben der verwendeten Skala nicht erreicht werden können, bedürfen besonderer Verein-barung. Einzelheiten auf Anfrage. Der Verlag behält sich vor, aufgrund technischer Erfordernisse, Schmuckfarben auch aus der Vier farbskala aufzubauen. Geringe Tonwertabweichungen sind im Toleranzbereich des Offsetdruckverfahrens begründet.
Sonderfarben (HKS) auf Anfrage Farbzuschläge sind rabattierfähig
Druckverfahren Bogen-Offset, Druck im 70er Raster
Papier 80 g/qm2, fein holzhaltig, seidenmatt gestrichen, Bilderdruck
Anzeigen- Bei Neugestaltung bzw. Änderung vorhandener Druckunter-gestaltung lagen berechnen wir die Selbstkosten. Jede Anzeige, von
un serem Verlag entworfen und hergestellt, bleibt Eigentum des Verlages und darf nur mit schriftlicher Erlaubnis des Verlegers weiterverwendet werden.
Druckunterlagen Anlieferung der Daten als druckfähiges (300 dpi) PDF-Format sowie verbindliches Proof nach ISO 12647-7. Die Einstellungen für die PDF-Erstellung (Profil ISO coated v2 300 %) können unter www.pva.de heruntergeladen werden. Falls PDF-Erzeugung nicht möglich: Bild daten mit 300 dpi als Tiff und/oder unkomprimierte EPS-Dateien inkl. aller verwendeten Schriften. Als Richtlinie für die Bilddaten sollte der Standard des Offsetdruckes zugrunde gelegt werden. Die Flächendeckung darf insgesamt 300 % nicht überschreiten. Die Printausgabe wird flankiert von einer digitalen Version. Hierbei werden die Printanzeigen deckungsgleich für die digitale Version umge-wandelt. Marginale Farbabweichungen können ausnahmsweise auftreten; Reklamationen bei der Digitalausgabe sind ausge-schlossen.
Datenanlieferung Druck-PDF (300 dpi) via raffel@meininger.de
Erforderliche Proof- oder Satzarbeiten werden zum Selbst-kosten preis weiterberechnet. Bitte beachten Sie auch die Ge schäfts bedingungen in der Auftragsbestätigung.
Versandanschrift MEININGER VERLAG GmbH Druckunterlagen Frau Miriam Raffel Maximilianstr. 7-17 D-67433 Neustadt/Weinstraße
Versandanschrift pva, Druck und Medien-Dienstleistungen GmbHBeilagen Herrn Klotz Industriestr. 15 D-76829 Landau/Pfalz
5 GetränkeZeitung
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Sie als Kunde liefern lediglich die Grundinformationen – also Rohtext und Bilder. Die Textaufbereitung und das Layout übernehmen Redaktion und Grafik. Abstimmung und Freigabe des Advertorials erfolgt nach Absprache.
Datenanlieferung (JPG oder GIF) bis eine Woche vor dem ersten Schalttermin an Miriam Raffel (raffel@meininger.de).
Fragen rund um Onlinewerbung an:
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Winzer Krems
Let´s twist
Der Weinjahrgang 2012 bleibt der Win-zer Krems eg in nachhaltiger erinne-rung. Und zwar mit einem lachenden
und weinenden auge, wie exportleiter lud-wig Holzer verrät: »mit dem qualitativ per-fekten Jahrgang 2012 können wir zumindest unsere hochwertigen Spezialitäten weiter forcieren. Die Umsatzentwicklung bestätigt unseren konsequenten Weg.« Per ende april verzeichnen die Winzer Krems in Deutsch-land ein Umsatzwachstum von 17 Prozent im Vergleich zum vergangenen Jahr.
einmal mehr mit einem deutlich überpropor-tionalen Wachstum bei der Serie »Weinma-nufaktur Krems«. getrübt wird das erfreu-liche Bild nur ein wenig durch das geringe erntevolumen in 2012, denn die ernte war nach 2010 die zweitkleinste der letzten 30 Jahre. Dennoch gibt Holzer für seine Kun-den vorsichtig entwarnung: »aus heutiger Sicht kommen wir bei der momentanen ab-satzentwicklung gerade über die runden. nun hoffen wir, wie alle, auf eine gute ernte 2013.« noch ist es natürlich viel zu früh, um optimistisch von einer großen ernte 2013 ausgehen zu können. Doch die ersten Klip-pen hat die Vegetation mit Bravour gemeis-tert. ein langer Winter, jedoch ohne Frost-schäden, und ausreichende niederschläge im Winter und im Frühjahr führten zu einem perfekten, gleichmäßigen austrieb, wie ihn die Winzer im Donauraum lange nicht er-lebt haben. auch die gefahr von Spätfrösten scheint weitgehend gebannt.
es sieht also so aus, als könnten die Winzer Krems ihre erfolgslinie »Weinmanufaktur Krems« und ihr Fachhandels- und gastro-nomie-Pendant »Kellermeister Privat« un-gebremst laufen lassen. mit dem Jahrgang 2012 gibt es in beiden Serien eine bedeuten-de neuerung. Die kompletten Serien »Wein-manufaktur Krems« (für den qualifizierten lebensmittelhandel) und »Kellermeister Pri-vat« (exklusiv für gastronomie & Fachhandel) werden mit dem gerade erfolgten Jahrgangs-wechsel auf Schraubverschluss umgestellt.
als anhänger einer naturnahen und nach-haltigen Produktion haben sich die Winzer Krems bewusst sehr lange zeit gelassen mit dieser entscheidung und am naturkork festgehalten. letztlich hat der Wunsch des marktes nach dem praktischen »Dreher« den ausschlag für den Umstieg gegeben. »Für die klassisch fruchtigen Weiß- und auch rotweinen sehen wir den Schraubverschluss in puncto Qualitätssicherung und Conveni-ence als klaren Produktvorteil«, begründen die Winzer Krems ihre entscheidung. Die Premiumweine aus den einzellagen Krem-ser Wachtberg grüner Veltliner und Krem-ser Pfaffenberg riesling, sowie die im Holz-fass ausgebauten rotweine, sollen jedoch weiterhin mit höchstwertigem naturkork verschlossen werden. Parallel zum Schraub-verschluss wurde auch die ausstattung vor-sichtig weiterentwickelt, mit einem moder-neren Schriftbild und einem noch klareren Fokus auf die Hauptaussage.
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Hotel Ritter DurbachRestaurant Wilder RitterAn der badischen Weinstraße, Tal 177770 DurbachTel. 0781 9323-0www.ritter-durbach.de
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Alles begann mit einem Weinstil, den bis dato niemand kannte: grasig grü-ne, knackige Sauvignon Blancs. Selbst die Rebsorte kannten viele Weintrin-ker nicht namentlich, wohl aber die aus ihr gekelterten Sancerres und Pouilly Fumés. Nur waren die neu-seeländischen Pendants der Klassiker von der Loire aromatisch komplett anders als diese und warben offensiv mit ihrer Rebsorte auf dem Etikett. Der von Kevin Judds Cloudy Bay los-getretene Trend führte zu massiven Neuanpflanzungen und dazu, dass Neuseeland ein bekanntes, wenn auch sehr kleines Weinland wurde.
Zwischenhead einzeilig
Aber Neuseeland auf Sauvignon Blanc zu reduzieren wäre nicht nur falsch, es würde uns auch einige der besten Weine des Landes vorenthalten. Denn längst hat die organisch gewachsene Winzerschar auch mit vielen anderen Rebsorten experimentiert und dabei teilweise sensationelle Ergebnisse er-zielt. Und es sind in den vergangenen Jahrzehnten mehrere neue Anbauge-biete hinzugekommen, die mit Sau-vignon Blanc rein gar nichts zu tun haben.
Aktuell verfügt Neuseeland über eine Rebfläche von 34 270 Hektar, die von 692 Weingütern bewirtschaftet wird. Vor genau zehn Jahren waren es ge-rade mal 15 800 Hektar und 421 Wein-güter. Mit 19 930 Hektar entfällt der Löwenanteil erwartungsgemäß auf Sauvignon Blanc, auf Platz zwei der Anbaufläche folgt Pinot Noir mit 5 096 Hektar vor Chardonnay (3 121 Hekt-
ar) und Pinot Gris (2 396 Hektar). Alle weiteren Rebsorten haben weniger als 1 000 Hektar, wobei der aktuell auf 719 Hektar wurzelnde Riesling sicher-lich bald in den Tausender-Club auf-steigen dürfte.
Die Zwischenhead hier ist zweizeilig
An der Vormachtstellung des Sau-vignon Blanc wird sich auch in den kommenden Jahren nichts ändern, aber immer mehr Weintypen und Weinstile treten hinter dem Vorhang hervor und stürmen die internati-onale Weinbühne. Über die Erfolge und das enorm hohe Qualitätsniveau der Cuvées aus bordelaiser Sorten hatten wir im Sommelier Magazin Ausgabe 2/2011 einen Bericht, dieses mal möchten wir einen weiteren po-tenziellen Star der neuseeländischen Weinszene in den Fokus rücken: den weltweit begehrten Pinot Noir.
Unter geschulten Weintrinkern ge-nießt Pinot Noir schon lange Kultsta-tus. Als elegant, verspielt und extra-vagant gelten die Weine, aber auch als launisch und unberechenbar. Das passt ganz gut zu den Wachstumsbe-Lignisqu ianditibus di dolorit undunt quosandante dolupta tioriatuscit laut et aspel mo es ulparite ium hil el ex-perferum lab id es sae molor moles volum as seque nate volupta spedicie-ni con eum eat dollaut faccae sint.Et es reris sit audae sinvenda cones autem qui suntiunt essimil liamus perum inima corestrum aliquat quae-pelique cum fuga. Et isquam volorest, omnistiam volest aus. —
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6 GetränkeZeitung
Redaktion / Verlag / Umfangs-Analyse / Inhalts-Analyse
1 Kurzcharakteristik Der Titel der Fachpublikation enthält das ganze Programm: GETRÄNKE ZEITUNG (GZ) ist die 14-täglich erscheinende Wirtschaftszeitung für die Getränkebranche. GZ ist ausgerichtet auf die Zielgruppe, die in Lebensmittelhandel, Getränkehandel und in Abholmärkten operiert. GZ wendet sich an die Personen, die für Einkauf, Verkauf, Marketing und Vertrieb von Getränken Verantwortung und Entscheidungsbefugnisse haben. Ebenso Geschäftsführer, Marketing- und Vertriebsverantwortliche bei Herstellern und Importeuren. Das redaktionelle Angebot entspricht nach Inhalt und Aufmachung punktgenau den Informationsbedürfnissen der Zielgruppe: Kurze, konzentrierte, schnell erfassbare Profi-Informationen, aktuell und optisch bestens aufbereitet, sichern dem Handel den Informations- und Wissensvorsprung, den er für seine erfolgreiche Arbeit täglich braucht. Informationen aus dem Handel, über den Handel, Nachrichten und Kommentare aus der gesamten Getränkeszene, Markttrends, Produktinfos, Angebote, Preisspiegel, Aktionen, viele Interviews und Portraits, aber auch grundsätzliche Beiträge über Produktbereiche und Marktsegmente sowie die Berichterstattung über ergänzende Themen wie Logistik, Umwelt, Messen, Fortbildung usw. gehören ebenso zum redak-tionellen Programm. Deshalb: Wenn es um Getränke im Handel geht: GETRÄNKE ZEITUNG.
2 Organ – 3 Herausgeber Peter Meininger 4 Redaktion Pierre Pfeiffer (Chefredaktion) Joachim Albus Leska Kettenmann 5 Anzeigen Ralf Clemens (Geschäftsleitung Media) Susanne Kleber (Mediaberaterin) Sarah Wacker (Mediaberaterin) Stefan Schwartze (Mediaberater) Miriam Raffel (Verwaltung) 6 Jahrgang/Jahr 52. Jahrgang 2019 Erscheinungsweise 14-täglich, donnerstags
7 Verlag MEININGER VERLAG GmbH 8 Postanschrift Maximilianstraße 7–17 D-67433 Neustadt an der Weinstraße 9 Telefon +49 (0 ) 63 21 / 89 08–010 Telefax +49 (0 ) 63 21 / 89 08–8011 11 Internet www.meininger.de E-Mail kleber@meininger.de
wacker@meininger.de
schwartze@meininger.de
12 Erscheinungs-/ Themenplan siehe Themen- und Terminplan 2019
13 Bezugspreis Jahresabonnement (inkl. Porto und MwSt.) Inland 115,20 € Einzelverkaufspreis 5,15 €
14 Umfangs-Analyse 2017 = 24 AusgabenFormat der Zeitschrift: 330 x 465 mmGesamtumfang: 444 Seiten = 100,00 %Redaktioneller Teil: 301 Seiten = 67,79 %Anzeigenteil: 143 Seiten = 32,21 %davonStellen- u. Gelegenheitsanzeigen: 0,1 SeitenBeihefter/Durchhefter: – Beilagen: 7 Stückdavon Teilbeilagen: 0 Stück
15 Inhalts-Analyse des redaktionellen Teils 2017 = 301 Seiten1. Kommentar / Kurzinterviews 2. Aktuell 3. Marktberichte über die einzelnen Getränkesegmente a) AfG 30 Seiten = 10,0 %b) Bier 32 Seiten = 10,6 %c) Wein/Sekt/Champagner 26 Seiten = 8,7 %d) Spirituosen 32 Seiten = 10,6 %4. Handel 5. Messen/Veranstaltungen/Seminare 6. Nachrichten aus der Getränkebranche
Firmen-, Produkt-Infos, Aktionen Verkaufsförderung, Personalien
7. Reportagen 8. Technik und Verpackung 9. Ausbildung/Recht/Geld
14 Seiten = 4,7 % 62 Seiten = 20,6 %
120 Seiten = 39,9 %
31 Seiten = 10,3 % 20 Seiten = 6,6 %
21 Seiten = 7,0 % 22 Seiten = 7,3 % 7 Seiten = 2,3 % 4 Seiten = 1,3 %
301 Seiten = 100,00 %
7 GetränkeZeitung
AMF
Auflagen- und Verbreitungs-Analyse
18 Geographische Verbreitungs-Analyse:
Wirtschaftsraum Anteil an tatsächlich verbreiteter Auflage Prozent Exemplare
Bundesrepublik Deutschland 99,6 9.886Ausland 0,4 41tatsächlich verbreitete Auflage 100,0 9.927Nielsen-Gebiet 1 16,1 1.591Schleswig-Holstein, Hamburg,Bremen, NiedersachsenNielsen-Gebiet 2 20,5 2.027Nordrhein-WestfalenNielsen-Gebiet 3a 16,4 1.621Hessen, Rheinland-Pfalz, SaarlandNielsen-Gebiet 3b 12,6 1.246Baden-WürttembergNielsen-Gebiet 4 18,2 1.799BayernNielsen-Gebiet 5a + 5b 2,9 287Berlin West u. OstNielsen-Gebiet 6 5,9 583Mecklenburg-Vorpommern,Brandenburg, Sachsen-AnhaltNielsen-Gebiet 7 7,4 732Thüringen, SachsenINLAND 100,0 9.886 Anwendung nur gemäß Richtlinien für die Erstellung der AMF-Karten (Stand 1992) gestattet.
16 Auflagenkontrolle:17 Auflagen-Analyse: Exemplare pro Ausgabe im Jahresdurchschnitt (1. Juli 2017 bis 30. Juni 2018)
Druckauflage: 10.000
Tatsächlichverbreitete Auflage: (TvA) 9.927
617 Abonnierte Exemplare 1.734 sonstiger Verkauf
Verkaufte Auflage: 2. 351Freistücke: 7.576
73 Rest-, Archiv- und BelegexemplareNeu! Ab 1.10.2
19 Branchen/Wirtschaftszweige/Fachrichtungen/BerufsgruppenDas Redaktionskonzept der GETRÄNKE ZEITUNG richtet sich an professionelle Ein- und Verkäufer im gesamten Getränkesegment des deutschen Handels.
Nummer Empfängergruppen. Bezeichnung laut »Systematik Anteil tatsächlich verbreiteterder Grund- der Wirtschaftszweige« des Statistischen Auflage GETRÄNKE ZEITUNGsystematik Bundesamtes, geordnet nach Wirtschaftsstufen Prozent Exemplare
4316 Getränkehandel 45,6 4.527 davon – Großhandel 16,4 1.628 – Einzelhandel, einschließlich Abholmärkte 29,2 2.899
4311 Lebensmittelhandel 35,5 3.524 davon – Großhandel 1,7 169 – Einzelhandel, einschließlich Abholmärkte 33,8 3.355
Getränkeindustrie / Hersteller / Importeure 16,1 1.597
Sonstige 2,8 279
Insgesamt 100,0 9.927
Die Merkmale (20. Größe der Wirtschaftseinheit, 21. Stellung im Betrieb/Funktion/Beruf, 22. Schulbildung/Berufliche Ausbildung, 23. Alter und 24. Gemeindegrößenklassen) wurden nicht erhoben, weil der Nutzungswert dieser Fachzeitschrift hiervon nicht abhängig ist.
8 GetränkeZeitung
Allgemeine Geschäftsbedingungen
Stand 09/2011
1. „Anzeigenauftrag“ im Sinne der nachfolgenden Allgemeinen Geschäfts be-dingungen ist der Vertrag zwischen Verlag und Auftraggeber über die Ver öffent-lichung einer oder mehrerer Anzeigen oder anderer Werbemittel (nachfolgend insgesamt als „Anzeigen“ bezeichnet) von Werbungtreibenden oder sonstigen Inserenten (nachfolgend insgesamt als „Werbungtreibende“ bezeichnet) in ei ner Zeitschrift oder Zeitung zum Zweck der Verbreitung.
2. Ein „Abschluss“ ist ein Vertrag über die Veröffentlichung mehrerer Anzeigen unter Beachtung der dem Werbungtreibenden gemäß Preisliste zu gewähren-den Rabatte, wobei die jeweiligen Veröffentlichungen auf Abruf des Auftrag-gebers erfolgen. Rabatte werden nicht gewährt für Unternehmen, deren Ge schäftszweck unter anderem darin besteht, für verschiedene Wer bung-treibende Anzeigenaufträge zu erteilen, um eine ge meinsame Rabattierung zu beanspruchen. Ist im Rahmen eines Abschlusses das Recht zum Abruf einzelner Anzeigen eingeräumt, so ist der Auftrag innerhalb eines Jahres seit Erscheinen der ersten Anzeige abzuwickeln, sofern die erste Anzeige innerhalb eines Jahres nach Vertragsschluss abgerufen und veröffentlicht wird.
3. Wird ein Auftrag gemäß Ziffer 1 und 2 aus Umständen nicht erfüllt, die der Verlag nicht zu vertreten hat, so hat der Auftraggeber, unbeschadet etwaiger weiterer Rechtspflichten, den Unterschied zwischen dem gewährten und dem der tatsächlichen Abnahme entsprechenden Nachlass dem Verlag zu erstat-ten. Der Auftraggeber hat, wenn nichts anderes vereinbart ist, rückwirkend Anspruch auf den seiner tatsächlichen Abnahme von Anzeigen innerhalb eines Jahres entsprechenden Nachlass.
4. Bei der Errechnung der Abnahmemengen werden Text-Millimeterzeilen dem Preis entsprechend in Anzeigen-Millimeter umgerechnet.
5. Aufträge für Anzeigen und Fremdbeilagen, die nur in bestimmten Heft-nummern, bestimmten Ausgaben oder an bestimmten Plätzen der Druckschrift veröffentlicht werden sollen, müssen so rechtzeitig beim Verlag eingehen, dass dem Auftraggeber noch vor Anzeigenschluss mitgeteilt werden kann, wenn der Auftrag auf diese Weise nicht auszuführen ist. Rubrizierte Anzeigen werden in der jeweiligen Rubrik abgedruckt, ohne dass dies der ausdrücklichen Verein barung bedarf.Platzierungsbestätigungen gelten nur unter Vorbehalt und können aus tech-nischen Gründen geändert werden. In solchen Fällen kann der Verlag nicht haftbar gemacht werden.
6. Textteil-Anzeigen sind Anzeigen, die mit mindestens drei Seiten an Text und nicht an andere Anzeigen angrenzen.Anzeigen, die aufgrund ihrer Gestaltung nicht als Anzeigen erkennbar sind, werden als solche vom Verlag mit dem Wort „Anzeige“ deutlich kenntlich gemacht.
7. Der Verlag behält sich vor, Anzeigen – auch einzelne Abrufe im Rahmen eines Abschlusses – und Beilagenaufträge abzulehnen, wenn- deren Inhalt gegen Gesetze oder behördliche Bestimmungen verstößt oder- deren Inhalt vom Deutschen Werberat in einem Beschwerdeverfahren bean-
standet wurde oder- deren Veröffentlichung für den Verlag wegen des Inhalts, der Gestaltung, der
Herkunft oder der technischen Form unzumutbar ist- Anzeigen, die Werbung Dritter oder für Dritte enthalten.Aufträge für andere Werbemittel sind für den Verlag erst nach Vorlage des Musters und dessen Billigung bindend.Anzeigen, die Werbung Dritter oder für Dritte enthalten (Verbundwerbung), bedürfen in jedem Einzelfall der vorherigen schriftlichen Annahmeerklärung des Verlages. Diese berechtigt den Verlag zur Erhebung eines Verbundaufschlages.Beilagen, die durch Format oder Aufmachung beim Leser den Eindruck eines Bestandteiles der Zeitung oder Zeitschrift erwecken oder Fremdanzeigen bein-halten, können aus diesen Gründen vom Verlag abgelehnt werden.Die Ablehnung einer Anzeige oder eines anderen Werbemittels wird dem Auftrag geber unverzüglich mitgeteilt.
8. Für die rechtzeitige Lieferung und die einwandfreie Beschaffenheit geeig-neter Druckunterlagen oder anderer Werbemittel ist allein der Auftraggeber verantwortlich. Bei der Anlieferung von digitalen Druckunterlagen ist der Auftraggeber verpflichtet, ordnungsgemäße, insbesondere dem Format oder
den technischen Vorgaben des Verlages entsprechende Vorlagen für Anzeigen rechtzeitig vor Schaltungsbeginn anzuliefern.Der Auftraggeber hat vor einer digitalen Übermittlung von Druckunterlagen dafür Sorge zu tragen, dass die übermittelten Daten frei von Computerviren sind. Entdeckt der Verlag auf einer ihm übermittelten Datei Computerviren, wird diese Datei gelöscht, ohne dass der Auftraggeber hieraus Ansprüche geltend machen könnte. Der Verlag behält sich vor, den Auftraggeber auf Schadenersatz in Anspruch zu nehmen, wenn durch solche durch den Auftraggeber infiltrierte Computerviren dem Verlag Schäden entstanden sind.Kosten des Verlages für vom Auftraggeber gewünschte oder zu vertretende Änderungen der Druckvorlagen hat der Auftraggeber zu tragen. Vereinbart ist die für den belegten Titel nach Maßgabe der Angaben in der Preisliste sowie in der Auftragsbestätigung übliche Beschaffenheit der Anzeigen oder anderen Werbemittel im Rahmen der durch die Druckunterlagen gegebenen Mög lich keiten. Dies gilt nur für den Fall, dass der Auftraggeber die Vorgaben des Verlages zur Erstellung und Übermittlung von Druckunterlagen einhält.
9. Druckunterlagen werden nur auf besondere Anforderung an den Auftraggeber zurückgesandt. Die Pflicht zur Aufbewahrung der Druckunterlagen endet drei Monate nach der erstmaligen Verbreitung der Anzeige.
10. Entspricht die Veröffentlichung der Anzeige nicht der vertraglich geschul-deten Beschaffenheit bzw. Leistung, so hat der Auftraggeber Anspruch auf Zahlungs minderung oder eine einwandfreie Ersatzanzeige bzw. Ersatz ver-öffentlichung des anderen Werbemittels, aber nur in dem Ausmaß, in dem der Zweck der Anzeige oder des anderen Werbemittels beeinträchtigt wurde. Der Verlag hat das Recht, eine Ersatzanzeige bzw. Ersatzveröffentlichung zu verweigern, wenn- diese einen Aufwand erfordert, der unter Beachtung des Inhalts des
Schuldverhältnisses und der Gebote von Treu und Glauben in einem groben Missverhältnis zu dem Leistungsinteresse des Auftraggebers steht, oder
- diese für den Verlag nur mit unverhältnismäßigen Kosten möglich wäre.Lässt der Verlag eine ihm für die Ersatzanzeige oder der Veröffentlichung des anderen Werbemittels gestellte angemessene Frist verstreichen oder ist die Ersatzanzeige/Ersatzveröffentlichung erneut nicht einwandfrei, so hat der Auftraggeber ein Recht auf Zahlungsminderung oder Rückgängigmachung des Auftrages. Bei unwesentlichen Mängeln der Anzeige oder der Veröffentlichung des anderen Werbemittels ist die Rückgängigmachung des Auftrags ausge-schlossen. Reklamationen bei nicht offensichtlichen Mängeln müssen binnen eines Jahres ab dem gesetzlichen Verjährungsbeginn geltend gemacht werden.Schadensersatzansprüche aus positiver Forderungsverletzung, Verschulden bei Vertragsschluss und unerlaubter Handlung sind – auch bei telefonischer Auf trags erteilung – ausgeschlossen; Schaden ser satz ansprüche aus Un mög-lichkeit der Leistung und Verzug sind beschränkt auf Ersatz des vorhersehbaren Schadens und der Höhe nach auf das für die betreffende Anzeige oder Beilage zu zahlende Entgelt. Dies gilt nicht für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit des Verlags, seine gesetzlichen Vertreter und seiner Erfüllungsgehilfen. Eine Haftung des Verlages für Schäden wegen Fehlens zugesicherter Eigenschaften bleibt unberührt. Im kaufmännischen Geschäftsverkehr haftet der Verlag da rüber hinaus auch nicht für grobe Fahrlässigkeit von Erfüllungsgehilfen; in den übrigen Fällen ist gegenüber Kaufleuten die Haftung für grobe Fahrlässigkeit dem Umfang nach auf den vorhersehbaren Schaden bis zur Höhe des betreffenden Anzeigenentgeltes beschränkt.Bei Ansprüchen nach dem Produkthaftungsgesetz sowie bei einer Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit haftet der Verlag nach den gesetz-lichen Vorschriften. Reklamationen müssen - außer bei nicht offensichtlichen Mängeln - innerhalb von vier Wochen nach Eingang von Rechnung und Beleg geltend gemacht werden. Alle gegen den Verlag gerichteten Ansprüche aus vertraglicher Pflichtverletzung verjähren in einem Jahr ab dem gesetzlichen Ver jäh rungs be ginn, sofern sie nicht auf vorsätzlichem Verhalten beruhen.
11. Probeabzüge werden nur auf ausdrücklichen Wunsch geliefert. Der Auf-traggeber trägt die Verantwortung für die Richtigkeit der zurückgesandten Probeabzüge. Der Verlag berücksichtigt alle Fehlerkorrekturen, die ihm bis zum Anzeigenschluss oder innerhalb der bei der Übersendung des Probeabzuges gesetzten Frist mitgeteilt werden.
12. Sind keine besonderen Größenvorschriften gegeben, so wird die nach Art der Anzeige übliche, tatsächliche Abdruckhöhe der Berechnung zugrunde gelegt.
13. Die Rechnung ist innerhalb der aus der Preisliste ersichtlichen Frist zu bezahlen, sofern nicht im einzelnen Fall schriftlich eine andere Zahlungsfrist oder Vorauszahlung vereinbart ist. Etwaige Nachlässe für vorzeitige Zahlung werden nach der Preisliste gewährt.Rabattgutschriften und Rabattnachbelastungen erfolgen grundsätzlich erst zum Ende des Insertionsjahres.
14. Bei Zahlungsverzug oder Stundung werden bankübliche Zinsen sowie die Einziehungskosten berechnet. Der Verlag kann bei Zahlungsverzug die weitere Ausführung des laufenden Auftrages bis zur Bezahlung zurückstellen und für die restlichen Anzeigen Vorauszahlung verlangen.Bei Vorliegen begründeter Zweifel an der Zahlungsfähigkeit des Auftraggebers ist der Verlag berechtigt, auch während der Laufzeit eines Anzeigenabschlusses das Erscheinen weiterer Anzeigen ohne Rücksicht auf ein ursprünglich ver-einbartes Zahlungsziel von der Vorauszahlung des Betrages zum Anzei gen-schluss termin und von dem Ausgleich offenstehender Rechnungsbeträge abhängig zu machen.
15. Der Verlag liefert auf Wunsch einen Anzeigenbeleg. Je nach Art und Umfang des Anzeigenauftrages werden Anzeigenausschnitte, Belegseiten oder voll-ständige Belegnummern geliefert. Kann ein Beleg nicht mehr beschafft werden, so tritt an seine Stelle eine rechtsverbindliche Bescheinigung des Verlages über die Veröffentlichung und Verbreitung der Anzeige.
16. Aus einer Auflagenminderung kann nach Maßgabe des Satzes 2 bei einem Abschluss über mehrere Anzeigen ein Anspruch auf Preisminderung hergeleitet werden, wenn im Gesamtdurchschnitt des mit der ersten Anzeige beginnenden Insertionsjahres die Garantieauflage unterschritten wird. Eine Auflagen min-derung ist nur dann ein zur Preisminderung berechtigender Mangel, wenn und soweit sie- bei einer Garantieauflage bis zu 50 000 Exemplaren mindestens 20 v. H.,- bei einer Garantieauflage über 50.000 Exemplaren mindestens 15 v. H.beträgt.Eine Auflagenminderung aus Gründen der Ziffer 23 bleibt unberücksichtigt. Als Garantieauflage gilt die in der Preisliste oder auf andere Weise genannte durchschnittliche Auflage oder, wenn eine Auflage nicht genannt ist, die durch-schnittlich verkaufte (bei Fachzeitschriften gegebenenfalls die durchschnittlich tatsächlich verbreitete) Auflage des vorausgegangenen Kalenderjahres.Darüber hinaus sind bei Abschlüssen Preisminderungsansprüche ausgeschlos-sen, wenn der Verlag dem Auftraggeber von dem Absinken der Auflage so rechtzeitig Kenntnis gegeben hat, dass dieser vor Erscheinen der Anzeige vom Ver trag zurücktreten konnte.
17. Bei Ziffernanzeigen wendet der Verlag für die Verwahrung und rechtzeitige Weitergabe der Angebote die Sorgfalt eines ordentlichen Kaufmanns an. Ein schreibebriefe und Expressbriefe auf Ziffernanzeigen werden nur auf dem normalen Postweg weitergeleitet. Die Eingänge auf Ziffernanzeigen werden vier Wochen aufbewahrt. Zuschriften, die in dieser Frist nicht abgeholt sind, werden vernichtet. Wertvolle Unterlagen sendet der Verlag zurück, ohne dazu verpflichtet zu sein.Dem Verlag kann einzelvertraglich als Vertreter das Recht eingeräumt werden, die eingehenden Angebote anstelle und im erklärten Interesse des Auftrag-gebers zu öffnen. Briefe, die das zulässige Format DIN A 4 überschreiten, sowie Waren, Bücher- , Katalogsendungen und Päckchen sind von der Weiterlei - tung ausgeschlossen und werden nicht entgegengenommen. Eine Ent ge gen-nahme und Weiterleitung kann jedoch ausnahmsweise für den Fall vereinbart werden, dass der Auftraggeber die dabei entstehenden Gebühren/Kosten übernimmt.
18. Für den Anzeigenauftrag gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland.Erfüllungsort ist der Sitz des Verlages.Im Geschäftsverkehr mit Kaufleuten, juristischen Personen des öffentli-chen Rechts oder bei öffentlich-rechtlichen Sondervermögen ist bei Klagen Gerichtsstand der Sitz des Verlages. Soweit Ansprüche des Verlages nicht im Mahnverfahren geltend gemacht werden, bestimmt sich der Gerichtsstand bei Nicht-Kaufleuten nach deren Wohnsitz.Ist der Wohnsitz oder gewöhnliche Aufenthalt des Auftraggebers, auch bei Nicht-Kaufleuten, im Zeitpunkt der Klageerhebung unbekannt oder hat der Auf-traggeber nach Vertragsschluss seinen Wohnsitz oder ge wöhnlichen Aufenthalt
aus dem Geltungsbereich des Gesetzes verlegt, ist als Gerichtsstand der Sitz des Verlages vereinbart.
19. Die Werbungsmittler und Werbeagenturen sind verpflichtet, sich in ihren Angeboten, Verträgen und Abrechnungen mit den Werbungtreibenden an die Preisliste des Verlages zu halten.
20. Preisänderungen für erteilte Anzeigenaufträge sind gegenüber Unter neh-mern wirksam, wenn sie vom Verlag mindestens einen Monat vor Veröf fent-lichung der Anzeige oder des anderen Werbemittels angekündigt werden. Im Falle einer Preiserhöhung steht dem Auftraggeber ein Rücktrittsrecht zu. Das Rücktrittsrecht muss innerhalb von 14 Tagen in Textform nach Erhalt der Mit-teilung über die Preiserhöhung ausgeübt werden.
21. Wird für konzernverbundene Unternehmen eine gemeinsame Rabattierung beansprucht, ist der schriftliche Nachweis des Konzernstatus des Werbung-treibenden erforderlich. Konzernverbundene Unternehmen im Sinne die-ser Be stimmung sind Unternehmen, zwischen denen eine kapitalmäßige Beteiligung von mindes tens 50 Prozent besteht.Der Konzernstatus ist bei Kapitalgesellschaften durch Bestätigung eines Wirtschaftsprüfers oder durch Vorlage des letzten Geschäftsberichtes, bei Personengesellschaften durch Vorlage eines Handels regis ter auszuges nachzu-weisen. Der Nachweis muss spätestens bis zum Abschluss des Insertionsjahres erbracht werden. Ein späterer Nachweis kann nicht rückwirkend anerkannt wer-den. Konzernrabatte bedürfen in jedem Fall der ausdrücklichen, schriftlichen Bestätigung durch den Verlag.Konzernrabatte werden nur für die Dauer der Konzernzugehörigkeit gewährt. Die Beendigung der Konzern zugehörigkeit ist unverzüglich anzuzeigen; mit der Beendigung der Konzernzugehörigkeit endet auch die Konzernrabattierung.
22. Der Auftraggeber gewährleistet, dass er alle zur Schaltung der Anzeige erforderlichen Rechte besitzt. Der Auftraggeber trägt allein die Verantwortung für den Inhalt und die rechtliche Zulässigkeit der für die Insertion zur Verfügung gestellten Text- und Bildunterlagen sowie der zugelieferten Werbemittel. Er stellt den Verlag im Rahmen des Anzeigenauftrags von allen Ansprüchen Dritter frei, die wegen der Verletzung gesetzlicher Bestimmungen, insbeson-dere des Wettbewerbs- und Urheberrechtes entstehen können. Ferner wird der Verlag von den Kosten zur notwendigen Rechtsverteidigung freigestellt. Der Auftraggeber ist verpflichtet, den Verlag nach Treu und Glauben mit Informationen und Unter lagen bei der Rechtsverteidigung gegenüber Dritten zu unterstützen.Der Auftraggeber verpflichtet sich, die Kosten der Veröffentlichung einer even tuell notwendigen Gegen darstellung nach Maßgabe des jeweils gültigen Anzeigentarifs zu tragen.Der Auftraggeber überträgt dem Verlag sämtliche für die Nutzung der Werbung in Print- und Online-Medien aller Art, einschließlich Internet, erforderlichen ur heber rechtlichen Nutzungs-, Leistungsschutz- und sonstigen Rechte, insbe-sondere das Recht zur Vervielfältigung, Verbreitung, Übertragung, Sendung, öffentliche Zugänglichmachung, Entnahme aus einer Datenbank und Abruf, und zwar zeitlich und inhaltlich in dem für die Durchführung des Auftrags notwendigen Umfang. Vorgenannte Rechte werden in allen Fällen örtlich unbegrenzt übertragen.
23. Bei Betriebsstörungen oder in Fällen höherer Gewalt, illegalem Arbeits-kampf, rechtswidriger Be schlag nahme, Verkehrsstörungen, allgemeiner Roh-stoff- oder Energieverknappung und dergleichen - sowohl im Betrieb des Verlages als auch in fremden Betrieben, derer sich der Verlag zur Erfüllung seiner Ver bind lichkeiten bedient - hat der Verlag Anspruch auf volle Bezahlung der veröffentlichten Anzeigen, wenn das Verlagsobjekt mit 80% der im Durchschnitt der letzten vier Quartale verkauften oder auf andere Weise zugesicherten Auf lage vom Verlag ausgeliefert worden ist. Bei geringeren Verlagsauslieferungen wird der Rechnungsbetrag im gleichen Verhältnis gekürzt, in dem die garantierte verkaufte oder zugesicherte Auflage zur tat-sächlich ausgelieferten Auflage steht.
24. Gemäß § 33 BDSG weisen wir darauf hin, dass im Rahmen der Geschäftsbeziehungen die erforderlichen Kunden- und Lieferdaten mit Hilfe der elektronischen Datenverarbeitung gespeichert werden.
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