Post on 02-Sep-2018
English (United Kingdom)
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Investoren fordern zunehmend Zugang zum
AR/Aufsichtsratsvorsitzenden (chairman) über
Hauptversammlung hinaus
Ob und Wie eines Investorendialogs umstritten
„Der Aufsichtsratsvorsitzende sollte in
angemessenem Rahmen bereit sein, mit
Investoren über aufsichtsratsspezifische Themen
Gespräche zu führen.“
(Ziff. 5.2 Abs. 2 DCGK)
Ausgangslage / Einführung
Dialog zwischen Investor und Aufsichtsrat
English (United Kingdom)
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Ausgangslage / Einführung
Dialog zwischen Investor und Aufsichtsrat
Geschäftsführung obliegt grds. ausschließlich dem Vorstand
Kommunikation nach außen ist daher Aufgabe des Vorstands
„One-Voice-Policy“
Allenfalls Annexkompetenz des AR zu Bereichen, die in die originäre
Kompetenz des AR fallen (aufsichtsratsspezifische Themen)
English (United Kingdom)
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Vorstandsbestellung
Vorstandsvergütung
AR-Zusammensetzung
Unabhängigkeit von AR-Mitgliedern
Kompetenzprofil des Gremiums
Binnenorganisation und
Überwachungsprozesse
Effizienzprüfung des AR
Aufsichtsratsspezifische Themen
Dialog zwischen Investor und Aufsichtsrat
Quelle: Handelsblatt, 15. Dezember 2017
English (United Kingdom)
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Vorstandskompetenz
Insiderrecht
Aktienrechtliche Verschwiegenheitspflicht
Gleichbehandlung der Aktionäre
Grenzen des Dialogs mit Investoren
Dialog zwischen Investor und Aufsichtsrat
English (United Kingdom)
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Ziff. 5.2 DCGK Anregung; keine Empfehlung
Unternehmen frei, sich näher mit dem Thema zu befassen
Aber: Thema spätestens durch Aufnahme in DCGK sehr präsent – gerade
bei ausländischen Investoren
Gelegenheit für kritische Aktionäre, die Unternehmenspraxis und Corporate
Governance anzugreifen
Klare Regeln und Prozesse helfen Unklarheiten, Rechtsrisiken und
Kommunikationswidersprüche zu vermeiden
Beurteilung / Empfehlung
Dialog zwischen Investor und Aufsichtsrat
English (United Kingdom)
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Einführung einer Kommunikationsordnung
Zuständigkeit innerhalb des Organs Aufsichtsrat
Kriterien für die Auswahl der Dialogpartner
Abstimmung mit dem Vorstand
Klare Umschreibung der Themen und Leitlinien
des Investorendialogs
Berichterstattung gegenüber dem Gesamt-AR
Nachinformation an sämtliche Aktionäre soweit
erforderlich
Ausgestaltung des Investorendialogs
Dialog zwischen Investor und Aufsichtsrat
English (United Kingdom)
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© Taylor Wessing 2017
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Dr. Lars-Gerrit Luessmann, LL.M.
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