Hinweise zur Erstellung von Hausarbeiten

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Hinweise zur Erstellung von Hausarbeiten. Aus der Sicht eines Aufgabenstellers bzw. eines Korrektors. Richtige und wichtige Quellen. Lehrbücher (auf neueste Auflage achten). Richtige und wichtige Quellen. Lehrbücher (auf neueste Auflage achten) Kommentare (auf neueste Auflage achten). - PowerPoint PPT Presentation

Transcript of Hinweise zur Erstellung von Hausarbeiten

Hinweise zur Erstellung von Hausarbeiten

Aus der Sicht eines Aufgabenstellers bzw. eines Korrektors

1Lehrstuhl Prof. Dr. Günther - Wiss. Ass. Ch. Dudenbostel

Richtige und wichtige Quellen

• Lehrbücher (auf neueste Auflage achten)

2Lehrstuhl Prof. Dr. Günther - Wiss. Ass. Ch. Dudenbostel

Richtige und wichtige Quellen

• Lehrbücher (auf neueste Auflage achten)• Kommentare (auf neueste Auflage achten)

3Lehrstuhl Prof. Dr. Günther - Wiss. Ass. Ch. Dudenbostel

Richtige und wichtige Quellen

• Lehrbücher (auf neueste Auflage achten)• Kommentare (auf neueste Auflage achten)• Rechtsprechung (nach den Verweisen in der

Literatur in juris und Beck-online auffindbar)

4Lehrstuhl Prof. Dr. Günther - Wiss. Ass. Ch. Dudenbostel

Richtige und wichtige Quellen

• Lehrbücher (auf neueste Auflage achten)• Kommentare (auf neueste Auflage achten)• Rechtsprechung (nach den Verweisen in der

Literatur in juris und Beck-online auffindbar)• Zeitschriftenaufsätze (Fundstellen oft in

Kommentaren, teils in Lehrbüchern)

5Lehrstuhl Prof. Dr. Günther - Wiss. Ass. Ch. Dudenbostel

Problematische Quellen

• An sich durchaus gute Fallsammlungen wie Wessels Klausurenkurs

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Problematische Quellen

• An sich durchaus gute Fallsammlungen wie Wessels Klausurenkurs– Sind immer leicht durch entsprechende Lehrbuch-

Ausführungen zu ersetzen

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Problematische Quellen

• An sich durchaus gute Fallsammlungen wie Wessels Klausurenkurs– Sind immer leicht durch entsprechende Lehrbuch-

Ausführungen zu ersetzen– Verführen zu Fehl-Zitaten, weil an der zitierten

Stelle nicht allgemeines steht, sondern ein konkreter anderer Fall gelöst wird

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„Verbotene“ Quellen

• Wikipedia (Nirgendwo wird so viel Unsinn über juristische Themen verbreitet wie im internet)

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„Verbotene“ Quellen

• Wikipedia (Nirgendwo wird so viel Unsinn über juristische Themen verbreitet wie im internet)

• fachfremde Fachliteratur (Beispiel: Medizinisches Werk über Verätzungen), schlicht überflüssig

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„Verbotene“ Quellen

• Wikipedia (Nirgendwo wird so viel Unsinn über juristische Themen verbreitet wie im internet)

• fachfremde Fachliteratur (Beispiel: Medizinisches Werk über Verätzungen), schlicht überflüssig

• Repetitoriums-Skripten und –Karteikarten, alles aus dem Niederle-Skripten-Programm und Dinge mit ähnlichem Niveau (Ach-so, Fall-Verlag, Jura light etc.) – das ist nie eine Primär-Quelle, sondern stets (schlecht) aus Lehrbüchern abgeschrieben

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Fußnoten

• Wozu dient eine Fußnote?

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Fußnoten

• Wozu dient eine Fußnote?– Nachweis, dass man nicht selbst auf den

entsprechenden Gedanken gekommen ist, sondern ihn vorgefunden hat

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Fußnoten

• Wozu dient eine Fußnote?– Nachweis, dass man nicht selbst auf den

entsprechenden Gedanken gekommen ist, sondern ihn vorgefunden hat

– Gibt dem Leser die Möglichkeit, selbst auch die Quelle zu lesen und so den Gedankengang zu vertiefen und nachzuvollziehen

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Fußnoten

• Deswegen: Fußnoten müssen ein sicheres Auffinden der genauen zitierten Stelle ermöglichen

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Fußnoten

• Deswegen: Fußnoten müssen ein sicheres Auffinden der genauen zitierten Stelle ermöglichen

• FALSCH: BGH 37, 214

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Fußnoten

• Deswegen: Fußnoten müssen ein sicheres Auffinden der genauen zitierten Stelle ermöglichen

• FALSCH: BGH 37, 214• RICHTIG: BGHSt 37, 214 (215)

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Fußnoten

• Deswegen: Fußnoten müssen ein sicheres Auffinden der genauen zitierten Stelle ermöglichen

• FALSCH: BGH 37, 214• RICHTIG: BGHSt 37, 214 (215)• ODER: BGH, Urt. v. 25.10.1990 - 4 StR

371/90 = BGHSt 37, 214 = NStZ 1991, 123 (125)

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Fußnoten• Deswegen: Fußnoten müssen ein sicheres

Auffinden der genauen zitierten Stelle ermöglichen

• FALSCH: BGH 37, 214• RICHTIG: BGHSt 37, 214 (215)• ODER: BGH, Urt. v. 25.10.1990 - 4 StR

371/90 = BGHSt 37, 214 = NStZ 1991, 123 (125)• Bei ausschließlich elektronisch, etwa in juris

vorliegenden Entscheidungen ist die jeweilige Randnummer der zitierten Stelle zu nennen und es empfiehlt sich der Verweis –juris-.

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Fußnoten

• Kommentare stets mit Bearbeiter zitieren

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Fußnoten

• Kommentare stets mit Bearbeiter zitieren– FALSCH: NK-StGB, § xy

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Fußnoten

• Kommentare stets mit Bearbeiter zitieren– FALSCH: NK-StGB, § xy– RICHTIG: Puppe-NK-StGB, § xy Rn. 10

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Fußnoten

• Kommentare stets mit Bearbeiter zitieren– FALSCH: NK-StGB, § xy– RICHTIG: Puppe-NK-StGB, § xy Rn. 10– ODER: Cramer in: Schönke/Schröder...

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Fußnoten

• Kommentare stets mit Bearbeiter zitieren– FALSCH: NK-StGB, § xy– RICHTIG: Puppe-NK-StGB, § xy Rn. 10– ODER: Cramer in: Schönke/Schröder...

• Literaturhinweis:Zitierfibel für Juristen, Byrd und Lehmann, 2007,C. H. Beck - Gibt‘s bei der Aufsicht im Seminar

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Fußnoten

• Zitat muss zum Fall passen!

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Fußnoten

• Zitat muss zum Fall passen!– Beispiel: Den Satz „Daher ist der Versuch des A

fehlgeschlagen und ein Rücktritt ausgeschlossen.“ kann man nicht mit einer Fußnote wie „Kühl, AT, § 27 Rn. 41“ belegen – dort steht nichts über A!

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Fußnoten

• Zitat muss zum Fall passen!– Beispiel: Den Satz „Daher ist der Versuch des A

fehlgeschlagen und ein Rücktritt ausgeschlossen.“ kann man nicht mit einer Fußnote wie „Kühl, AT, § 27 Rn. 41“ belegen – dort steht nichts über A!

– Am besten ganz weg lassen, höchstens mit einem „Vgl. Kühl, AT, § 27 Rn. 41“ möglich.

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Fußnoten

• Es gibt zwar keine feste Mindestanzahl, 12 Stück auf 20 Seiten sind aber definitiv zu wenig!

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Fußnoten

• Es gibt zwar keine feste Mindestanzahl, 12 Stück auf 20 Seiten sind aber definitiv zu wenig!

• Die Fußnoten geben schnell zu erkennen, wie ausführlich Sie sich mit Rechtsprechung und Literatur beschäftigt haben

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Fußnoten• Es gibt zwar keine feste Mindestanzahl, 12 Stück

auf 20 Seiten sind aber definitiv zu wenig!• Die Fußnoten geben schnell zu erkennen, wie

ausführlich Sie sich mit Rechtsprechung und Literatur beschäftigt haben

• Letztlich ist eine große Zahl an Fußnoten nur Nebenprodukt einer vertieften Auseinandersetzung – gute Arbeiten sind nicht gut, weil 120 Fußnoten da sind, sondern weil jemand so viel Literatur ausgewertet hat, dass er/sie auf 120 Zitate kam

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Gegenstück zur Fußnote: Literaturverzeichnis

• Alphabetisch nach Nachnamen der Autoren sortiert, aber OHNE akademische Grade

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Gegenstück zur Fußnote: Literaturverzeichnis

• Alphabetisch nach Nachnamen der Autoren sortiert, aber OHNE akademische Grade

• Möglich, aber nicht mehr üblich: Einteilung in Kommentare, Lehrbücher und Aufsätze

Lehrstuhl Prof. Dr. Günther - Wiss. Ass. Ch. Dudenbostel 32

Gegenstück zur Fußnote: Literaturverzeichnis

• Alphabetisch nach Nachnamen der Autoren sortiert, aber OHNE akademische Grade

• Möglich, aber nicht mehr üblich: Einteilung in Kommentare, Lehrbücher und Aufsätze

• Kommentare mit mehreren Bearbeitern werden nur ein Mal ins Literaturverzeichnis aufgenommen

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Gegenstück zur Fußnote: Literaturverzeichnis

• Alphabetisch nach Nachnamen der Autoren sortiert, aber OHNE akademische Grade

• Möglich, aber nicht mehr üblich: Einteilung in Kommentare, Lehrbücher und Aufsätze

• Kommentare mit mehreren Bearbeitern werden nur ein Mal ins Literaturverzeichnis aufgenommen

• Zur sonstigen Form:Byrd, Sharon B. und Lehmann, Matthias: Zitierfibel für Juristen, 2007, C. H. Beck

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Äußere Form der Hausarbeit

• Formalien sind strikt einzuhalten

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Äußere Form der Hausarbeit

• Formalien sind strikt einzuhalten• Rechtschreibfehler:

Rekord steht bei ca. 160 auf 20 Seiten

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Äußere Form der Hausarbeit

• Formalien sind strikt einzuhalten• Rechtschreibfehler:

Rekord steht bei ca. 160 auf 20 Seiten• Die Rechtschreibprüfung von Word [F7] ist das

Mindestmaß der anzuwendenden Sorgfalt

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Äußere Form der Hausarbeit

• Formalien sind strikt einzuhalten• Rechtschreibfehler:

Rekord steht bei ca. 160 auf 20 Seiten• Die Rechtschreibprüfung von Word [F7] ist das

Mindestmaß der anzuwendenden Sorgfalt• Zeichensetzung beachten

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Äußere Form der Hausarbeit

• Formalien sind strikt einzuhalten• Rechtschreibfehler:

Rekord steht bei ca. 160 auf 20 Seiten• Die Rechtschreibprüfung von Word [F7] ist das

Mindestmaß der anzuwendenden Sorgfalt• Zeichensetzung beachten• Grammatik beachten

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Äußere Form

• Klarer Aufbau

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Äußere Form

• Klarer Aufbau• Einteilung in Tatkomplexe

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Äußere Form

• Klarer Aufbau• Einteilung in Tatkomplexe• Trennung nach Beteiligten

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Äußere Form

• Klarer Aufbau• Einteilung in Tatkomplexe• Trennung nach Beteiligten• Chronologische Prüfung

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Äußere Form

• Klarer Aufbau• Einteilung in Tatkomplexe• Trennung nach Beteiligten• Chronologische Prüfung• Wer A sagt, muss auch B sagen:

Nicht eine Überschrift 1. XY machen, wenn darauf nicht 2. XYZ folgt!

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Grammatik

• FALSCH: „Indem er ... kann sich A der Körperverletzung strafbar gemacht haben.“

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Grammatik

• FALSCH: „Indem er ... kann sich A der Körperverletzung strafbar gemacht haben.“

• RICHTIG: „.. kann sich A wegen Körperverletzung strafbar gemacht haben.“

Lehrstuhl Prof. Dr. Günther - Wiss. Ass. Ch. Dudenbostel 46

Grammatik

• FALSCH: „Indem er ... kann sich A der Körperverletzung strafbar gemacht haben.“

• RICHTIG: „.. kann sich A wegen Körperverletzung strafbar gemacht haben.“

• ODER: „... kann A sich der Körperverletzung schuldig gemacht haben.“

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Grammatik

• FALSCH: „Indem er ... kann sich A der Körperverletzung strafbar gemacht haben.“

• RICHTIG: „.. kann sich A wegen Körperverletzung strafbar gemacht haben.“

• ODER: „... kann A sich der Körperverletzung schuldig gemacht haben.“

• Weswegen macht man sich strafbar?

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Grammatik

• FALSCH: „Indem er ... kann sich A der Körperverletzung strafbar gemacht haben.“

• RICHTIG: „.. kann sich A wegen Körperverletzung strafbar gemacht haben.“

• ODER: „... kann A sich der Körperverletzung schuldig gemacht haben.“

• Weswegen macht man sich strafbar?• Wessen macht man sich schuldig?

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Grammatik

• Haarsträubend:Dialekt-Grammatik in der Hausarbeit„Durch den Faustschlag gegen dem O seinen Kopf…“

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Ausdruck

• Keine langen, verschachtelten Sätze, die dadurch „wissenschaftlich“ klingen sollen

Lehrstuhl Prof. Dr. Günther - Wiss. Ass. Ch. Dudenbostel 51

Ausdruck

• Keine langen, verschachtelten Sätze, die dadurch „wissenschaftlich“ klingen sollen

• Statt dessen klare, kurze Aussagen in sinnvoller Abfolge

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Ausdruck

• Keine langen, verschachtelten Sätze, die dadurch „wissenschaftlich“ klingen sollen

• Statt dessen klare, kurze Aussagen in sinnvoller Abfolge

• Gutachtenstil einhalten, nur völlig unproblematisches im Urteilsstil– Dazu: Rengier, AT, (2009), § 11 Rn. 17-21

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Inhalt der Hausarbeit

• Keine Nacherzählung

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Inhalt der Hausarbeit

• Keine Nacherzählung• Keine Sachverhaltsquetschung

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Inhalt der Hausarbeit

• Keine Nacherzählung• Keine Sachverhaltsquetschung– Bsp.: Wenn das Opfer eines Tötungsversuchs laut

Sachverhalt ausdrücklich keinerlei Verletzungen erleidet und entkommt, dann ist für „lebensnahe Auslegung“, die zur Annahme einer vollendetenKörperverletzung führt, kein Raum.

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Datenschutz

• Machen Sie regelmäßig an verschiedenen Orten backups von Ihrer Datei

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Datenschutz

• Machen Sie regelmäßig an verschiedenen Orten backups von Ihrer Datei

• Passen Sie auf Ihre Daten auf (USB-Sticks nicht herumliegen lassen, aus öffentlichen PCs ausloggen!)

Lehrstuhl Prof. Dr. Günther - Wiss. Ass. Ch. Dudenbostel 58

Datenschutz

• Machen Sie regelmäßig an verschiedenen Orten backups von Ihrer Datei

• Passen Sie auf Ihre Daten auf (USB-Sticks nicht herumliegen lassen, aus öffentlichen PCs ausloggen!)

• Wenn Sie Datenverlust / -diebstahl befürchten, melden Sie sich SOFORT am Lehrstuhl, nicht erst nach Wochen

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Wenn‘s schief gegangen ist…

• Teilnahme an der Besprechung, nicht nur Zeit absitzen und Stempel mitnehmen – mitdenken und Mängel nachvollziehen

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Wenn‘s schief gegangen ist…

• Teilnahme an der Besprechung, nicht nur Zeit absitzen und Stempel mitnehmen – mitdenken und Mängel nachvollziehen

• Schriftlich (bitte nicht handschriftlich) remonstrieren

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Wenn‘s schief gegangen ist…

• Teilnahme an der Besprechung, nicht nur Zeit absitzen und Stempel mitnehmen – mitdenken und Mängel nachvollziehen

• Schriftlich (bitte nicht handschriftlich) remonstrieren

• Dabei positiv belegen, warum die Bearbeitung doch ausreichend und nicht mangelhaft ist

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Wenn‘s schief gegangen ist…

• Es genügt nicht, drei Anmerkungen des Korrektors aufzugreifen und vermeintlich zu widerlegen

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Wenn‘s schief gegangen ist…

• Es genügt nicht, drei Anmerkungen des Korrektors aufzugreifen und vermeintlich zu widerlegen

• Im Tonfall: Höflich, aber nicht unterwürfig.Keinesfalls unverschämt werden a la „Der Korrektor war offenbar übermüdet, denn nur so ist erklärbar, dass…“

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Wenn‘s schief gegangen ist…

• Es genügt nicht, drei Anmerkungen des Korrektors aufzugreifen und vermeintlich zu widerlegen

• Im Tonfall: Höflich, aber nicht unterwürfig.Keinesfalls unverschämt werden a la „Der Korrektor war offenbar übermüdet, denn nur so ist erklärbar, dass…“

• NICHT vergleichend remonstrieren, was unter und an anderen Arbeiten steht, interessiert nicht – es geht allein um Ihre Arbeit!

Lehrstuhl Prof. Dr. Günther - Wiss. Ass. Ch. Dudenbostel 65

Wenn‘s schief gegangen ist…

• Machen Sie sich bewusst, dass auch eine SCHLECHTERE Benotung auf Ihre Remonstration möglich ist

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Wenn‘s schief gegangen ist…

• Machen Sie sich bewusst, dass auch eine SCHLECHTERE Benotung auf Ihre Remonstration möglich ist

• DESWEGEN: Mit „gerade noch vier Punkten“ sollte man nicht remonstrieren

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Lehrstuhl Prof. Dr. Günther - Wiss. Ass. Ch. Dudenbostel 68

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