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Fußball EM 2012 – UkraineVertragsgestaltung in Übereinstimmung mit UEFA-Regeln
Hannover, den 11. September 2008
Alexander Weigelt
Rechtsanwalt
TOV Nörr Stiefenhofer Lutz (Kiew)
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Inhalt
Der rechtliche Rahmen für Investments in der Ukraine
EM 2012 – Rechtsgrundlagen Ukraine
UEFA-Vorgaben
Bauliche Anforderungen
Marken, Werbung, Exklusivität
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Der rechtliche Rahmen für Investments in der Ukraine
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Schutz für Auslandsinvestitionen
Genereller Eigentumsschutz gemäß Verfassung und Zivilgesetzbuch
Spezieller Schutz von Investitionen aus dem Ausland
10-Jahres Schutz gegen Gesetzesänderung (eingeschränkt auf Verstaatlichung u.ä.)
Schutz bei/gegen Enteignung und staatliche Eingriffe Garantie der Gewinnüberführung ins Ausland
Wichtig: Registrierung als Auslandsinvestment
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Gesellschaftsrecht - populäre Rechtsformen
Rechtsformen für die Ausübung von Geschäftsaktivitäten
Ausübung von nicht-wirtschaftlichen, vorbereitenden oder Hilfstätigkeiten
Gesellschaft mit beschränkter Haftung ( TOV)
Aktiengesellschaft (AT)
Permanent Representative Office (Betriebsstätte)
Representative Office (Repräsentanz)
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Gesellschaftsrecht - Rechtsformen AT und TOV
Registrierung beim örtlichen Urkundsbeamten,
Statistikamt,
Örtliches Finanzamt,
Pensions- und Sozialfonds
Rechtlich existent ab dem Zeitpunkt der staatlichen Registrierung
Einzelner Gesellschafter möglich (jedoch nicht, wenn es sich bei dem Gesellschafter um eine 100%ige Tochtergesellschaft handelt)
Bestimmungen bezüglich Kapitaleinlagen und Kapitalerhaltung (z.B. können Haushaltsmittel nicht als Kapital verwendet werden)
Obligatorischer Reserve-(Versicherungs)-Fonds (25 % des Gesellschaftskapitals und jährliche Einzahlung von 5 % des Netto-gewinns)
obligatorische Audit-Kommission
regelmäßige Berichterstattung gegenüber Finanz-, Statistikbehörden, Fonds
regelmäßige Überwachung durch staatliche Finanzbehörden und andere autorisierte staatliche Behörden
Quorum bei Gesellschafterversammlung 60 % des Kapitals/der Stimmen
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Gesellschaftsrecht - Rechtsform TOV
Ähnelt der deutschen GmbH
Maximal zehn Gesellschafter
nicht mehr als eine 100 % Tochter TOV
Mindestkapitalbedarf = 7.600 EUR (100 x monatlicher Mindestlohn)
Gesellschafter besitzen prozentuale Anteile = bei jeder Veräußerung ist eine Änderung des Gesellschaftsvertrags erforderlich
Übertragung von Gesellschaftsanteilen setzt die Zustimmung der anderen Gesellschafter voraus (mögliche Abweichung hiervon ist umstritten)
Board of Directors / Director (Aufsichtsrat ist möglich)
einfache Mehrheit der Anwesenden für Gesellschafterbeschlüsse; Kapitalmehrheit für Satzungs-änderung, Hauptgeschäftstätigkeit; Ausschluss
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Gesellschaftsrecht - Rechtsform AT
ähnlich einer deutschen AG geschlossen (private Aktienplatzierungen
unter den Aktionären) (ZAT) oder offen (öffentliches Zeichnungsangebot mit
Prospekt und Zeichnung von Aktien) (VAT)
Mindestkapitalbedarf ca. 95.000 EUR (1.250 x monatlicher Mindestlohn); Aufgeld möglich
Staatliche Wertpapier- und Aktienmarktkommission der Ukraine als Hauptregistrierungs-/Aufsichtsbehörde
Vorkaufsrecht bei ZAT, bei VAT nur Bezugsrecht
wesentlicher Gründungszeitraum (mindestens zwei Monate)
Aufsichtsrat obligatorisch bei über 50 Aktionären
Bei ZAT ist die Übertragung von Aktien durch Vorkaufsrechte anderer Aktionäre beschränkt
einfache Mehrheit für HV-Beschlüsse, 75 % für Satzungsänderung/Liquidation; Quorum = 60 % des Kapitals
Direktorium wird durch HV bestellt/abberufen
Banken / Spezialunternehmen führen oft Aktienregister
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Immobilienrecht – Miete I
Mietdauer > 3 Jahre Beurkundung + Registrierung
gesetzliche Kündigungsfrist 3 Monate abweichende Vereinbarung möglich
max. Laufzeit 50 Jahre
Gesetzliches Vorkaufsrecht für (vertragstreuen) Mieter im Verkaufsfall
Mietgebrauch erst nach staatlicher Abnahme des Gebäudes zulässig (anderenfalls drohen Strafen und Nutzungsuntersagung)
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Immobilienrecht - Miete II
Mietzahlung: gesetzlich in UAH, üblicherweise an festen USD oder EUR-Betrag gekoppelt
Achtung: NBU-Devisenkurs weicht ca. 3 % vom Marktkurs ab Nachteil für Mieter
Indexierung entsprechend Inflationsrate
Schönheitsreparaturen gesetzlich bei Mieter, in der Praxis bei hochwertigen Objekten durch Vermieter übernommen
Versicherungsschutz nicht allgemein üblich
Kautionsleistung:
Barkaution an Vermieter oder Mietvorauszahlung für den letzten Monat der Mietzeit
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Immobilienrecht - Kauf
häufig getrenntes Eigentum an Grundstück (staatlich) und Gebäude (Privateigentümer)
Verkauf (und Vermietung) staatlicher Grundstücke seit 01.01.2008 grundsätzlich nur noch durch Auktion
Ausnahme: Vorkaufsrecht (aus Mietvertrag, aus Gebäudeeigentum)
Keine Übernahme von Grundschulden unter Anrechnung auf den Kaufpreis
Eigentumswohnungen: “Erwerb” “Investition”
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Sonstiges
Erheblicher Dokumentationsaufwand (Vertrag + “Akt”)
Grenzüberschreitende Zahlungen sind strikt gesetzlich geregelt und werden von der Nationalbank der Ukraine überwacht. Grenzüberschreitende Zahlungen müssen grds. in Fremdwährung (z.B. EUR) erfolgen
180-Tage-Regel für Vorauszahlungen
Niedrige Kartellrechtsschranken
Problem Gesellschaftervereinbarungen
Umsatzsteuerrückerstattung
Bei grenzüberschreitenden Verträgen zweisprachige Version erforderlich (oder notariell beglaubigte Übersetzung)
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EM 2012 – Rechtsgrundlagen Ukraine
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EM 2012 – Rechtsgrundlagen Ukraine
Gesetz „Organisation und Durchführung der Endrunde der Fußballeuropameisterschaft 2012 in der Ukraine“ vom 19. April 2007
Verordnung des Ministerkabinetts „Regelungen für Investoren für den Bau oder die Rekonstruktion von Objekten im Rahmen der Organisation und Durchführung der Endrunde der Fußballeuropameisterschaft 2012 in der Ukraine“ vom 06. August 2008
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EM 2012 – Vergabeverfahren I
EU-Vergaberecht gilt nicht
Verordnung vom 06. August 2008 (spezielles Vergaberecht):
Teilnahmegebühr für Teilnahme an Ausschreibungen, wird nicht zurückerstattet (Ziffer 2)
Auftraggeber (Austragungsstädte) bilden Wettbewerbskommissionen (Ziffer 6)
Bekanntmachung von Ausschreibungen 30 Tage im Voraus in Zeitschriften bzw. auf der amtlichen Website in Ukrainisch und Englisch (Ziffer 10)
UEFA-Anforderungen an ein bestimmtes Objekt (Stadion) müssen in Ausschreibung genannt werden
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EM 2012 – Vergabeverfahren II
Wertungskriterien (Ziffer 24):
Übereinstimmung mit UEFA-Vorgaben
frühest möglicher Zeitpunkt der Fertigstellung und Inbetriebnahme
Anzahl ukrainischer Bürger, die im Projekt beschäftigt werden
Garantien des Auftragnehmers zur Auftragsausführung
etc.
Vertragsschluss (Ziffer 26):
muss binnen 30 Tagen erfolgen, sonst Zuschlag aufhebbar
Beschwerderecht bei Vergabestelle für Bieter (5 Tage), Ziffer 30
Rechtsweg zu ukrainischen Gerichten
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UEFA – Vorgaben für die EM 2012
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UEFA - Bauliche Anforderungen - Stadien
UEFA bewertet Stadien nach Sterne-Kategorien, in die Stadionqualität und Infrastruktur (außerhalb des Stadions) einfließen 5 Sterne Stadien:
Finale UEFA Champions League, Finale UEFA Cup, Finale EM
mindestens 50.000 Sitzplätze
weitere Qualitätskriterien
Deutschland: Olympiastadion Berlin, Olympiastadion München, Hamburg, Gelsenkirchen, Dortmund
Ukraine: Kiew (im Bau), Donezk ? 4 Sterne Stadien:
mindestens 30.000 Sitzplätze, weitere Anforderungen
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UEFA - Bauliche Anforderungen - Stadien
Spielfeldgröße 105 * 68 m
Keine Absperrzäune um das Spielfeld
Raum um Spielfeld für Werbetafeln und mindestens 18 Fernsehkameras
Hinter jedem Tor Raum für mindestens 150 Fotografen
Hochwertige Umkleideräume, moderner Dopingkontrollraum
Flutlicht mit mindestens 1.400 lux in Richtung Hauptkamera, 1000 Lux in andere Richtungen, plus Notstromversorgung mit gleicher Leistungsfähigkeit
Umfassendes Kameraüberwachungssystem für Besucher, mit Bewegungsnachverfolgung und Sofortbilddruck zur Weitergabe an Sicherheitskräfte im Stadion (Stewards)
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Klares, für alle Besucher verständliches Signalisierungs- / Durchsagensystem
Plätze für Menschen mit Behinderungen (mindestens 2 Sektoren mit je 50 Plätzen) plus Sanitäranlagen und geeigneten gastronomischen Anlagen
Medienzugangs- und Arbeitsmöglichkeiten (Kameraplätze, TV-Studios, etc.) entsprechend UEFA Guidelines for Media Facilities
VIP-Bereich einschließlich mindestens 150 Plätze in VIP-Ehrenloge
Außerhalb des Stadions:
Internationaler Flughafen mit Kapazität für bis zu 60 Charterflüge täglich zusätzlich zum normalen Flugplan
Ausreichende hochwertige Hotelkapazitäten (für UEFA und Partner mindestens 1.000 5-Stern-Hotelräume, genügend weitere Hotelkapazitäten)
UEFA - Bauliche Anforderungen – Stadien
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Ukrainisches Gesetz vom 19. April 2007 zu geistigem Eigentum der UEFA (Artikel 6 Nr. 2):
„Während der Europameisterschaft ist verboten:
- direkte oder indirekte Nutzung von jeglichen Namen, Zeichen oder anderen Objekten, an denen der UEFA geistige Eigentumsrechte
zustehen, ohne Zustimmung der UEFA,
- unerlaubte Werbung.“
Ergänzung des Zivilprozessgesetzes der Ukraine
„Während der Vorbereitung und Durchführung der Endrunde der Fußballeuropameisterschaft 2012 in der Ukraine haben Gerichte Rechtsstreitigkeiten über die Verletzung von geistigen Eigentumsrechten der UEFA binnen 7 Tagen und ohne Vorverfahren zu entscheiden.“
UEFA – Marken, Werbung, Exklusivität
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UEFA: Der Trend zur Eventmarke – bis zur EM 2004
EM 96 EM 2000 EM 2004
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UEFA / FIFA: Der Trend zur Eventmarke – seit der WM 2006.
WM 2006 EM 2008 WM 2010 EM 2012
„WM 2006“„Fussball WM 2006“„WM Deutschland 2006“„Fussball Berlin 2006“ etc.„World Cup 2006 Germany“„Germany 2006“„World Cup 2006“ u.v.m.
„EM 2008“„EURO 2008“„Österreich/Schweiz 2008“„Austria/Switzerland 2008“„Autrice/Suisse 2008“u.v.m.
„WM 2010“„World Cup 2010“„South Africa 2010“„MUNDIAL 2010“
„EM 2012“„EURO 2012“„Poland Ukraine 2012“
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Der Konflikt.
UEFA:
Ausdehnung des beanspruchten Ausschließlichkeitsbereichs durch Monopolisierung von Begriffen
Allgemeinheit/ Werbetreibende/
Andere Veranstalter:
Freihaltebedürfnis für beschreibende Begriffe
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Ambush Marketing – Die Definition der UEFA.
Ambush-Marketing ist der vorsätzliche Versuch, sich mit einer wichtigen Veranstaltung wie der UEFA EURO 2012™ in Verbindung zu bringen, um den Nutzen eines offiziellen Sponsorings zu haben, ohne die damit verbundenen Kosten zu tragen. Ambush-Marketing besteht normalerweise aus unbefugten Marketing-, Werbe- und/oder PR-Aktivitäten, die sich direkt oder indirekt auf die betreffende Veranstaltung beziehen. Diese Aktivitäten sind unzulässig, weil sie den falschen Eindruck vermitteln (oder zu vermitteln versuchen), dass eine Verbindung zwischen den betreffenden Waren oder Dienstleistungen und der Veranstaltung besteht, und weil damit aus dem beträchtlichen Geschäftswert, den der Veranstalter geschaffen hat, Profit geschlagen wird.
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Eventmarken – Die eindeutigen Fälle.
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Eventmarken – Die rechtliche Gemengelage.
Kernfrage 1:
Ist die Wortbezeichnung „EM“/“EURO“ plus Jahreszahl 2012 als Marke unterscheidungskräftig?
Herkunftsmäßiger Hinweis auf Veranstalter (UEFA)?
Oder nur rein beschreibender Hinweis auf Event per se?
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Eventmarken – Die rechtliche Gemengelage.
Kernfrage 2:
Stellt die Benutzung identischer / ähnlicher Zeichen durch Dritte eine unzulässige Nutzung von Rechten der UEFA oder unerlaubte Werbung im Sinne des ukrainischen Gesetzes vom 19. April 2007 dar?
Rein beschreibende Benutzung ist nach EU-Recht zulässig („anlässlich der EM“, „zur EM“)
Ukrainische Rechtspraxis noch nicht abschätzbar
- Irreführung über Sponsoreneigenschaft?
- Unlautere Behinderung?
- Rufausbeutung?
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Exkurs: Namensrechtsvereinbarungen
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Beispiel: Allianz Arena
Laufzeit 10-15 Jahre
Zusatzeinnahmen:
Bier,alkoholfreie GetränkeCatering, …
Problem: Suspendierungwährend Euro 2012
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Namensrechtsvereinbarungen – Geschäftspotential Ukraine
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Alexander WeigeltRechtsanwalt
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