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Bundesfachplanung SuedLink Steckbrief – Trassenkorridorsegment 153
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0 07.02.2019 Kommunikationsunterlage zu den
Unterlagen nach § 8 NABEG HilJ, RicS,
SteU BerR OstA
Vers Datum Ausgabe, Art der Änderung Erstellt Geprüft Freigegeben
Bundesfachplanung SuedLink
A100_ArgeSL_P8_SL_E_KOM_0003 Der Inhalt gibt die Ansicht der Vorhabenträger wieder und nicht die Meinung der
Europäischen Kommission
Höchstspannungsleitung Brunsbüttel – Großgartach; BBPIG Vorhaben Nr. 3
Abschnitt E (von Arnstein bis Großgartach)
Kommunikationsunterlage zu den Unterlagen nach § 8 NABEG
Steckbrief TKS 153
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Bundesfachplanung SuedLink
STECKBRIEF TRASSENKORRIDORSEGMENT (TKS) 153
ÜBERBLICK
Herkunft des TKS: Aus den Antragsunterlagen nach § 6 NABEG/ von der Bundesnetzagentur
in den Festlegungen nach § 7 Abs. 4 NABEG bestätigt.
Länge des Trassenkorridorsegments: 8,5 km
Vorhaben: V3
Bundesland: Baden-Württemberg
Landkreis: Heilbronn
o Stadt Möckmühl
o Stadt Neudenau
o Stadt Neuenstadt am Kocher
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Übersicht Untersuchungsraum und Trassenkorridor-Netz
Fußnoten: PotTA1
Erdkabelverbindungs
linie2
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Das Trassenkorridorsegment
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Kurzbeschreibung des Verlaufes
Das Trassenkorridorsegment (TKS) 153 verläuft
o westlich von Möckmühl beginnend in südöstliche Richtung,
o quert die Jagst und schwenkt nach Süden,
o verläuft östlich von Züttlingen und quert die Landesstraße (L) 1095,
o schwenkt nach Westen und endet westlich von Kreßbach.
o Das TKS 153 ist die Weiterführung des TKS 151 und mündet in das TKS 154 ein.
Begründung für den Verlauf
o Das TKS verläuft zur Umgehung von Züttlingen zunächst in südöstliche Richtung. Zu Beginn
befinden sich Gebäude des Schwärzerhofs im TKS, es verbleibt jedoch ausreichend Passa-
geraum im Korridor.
o Ferner verläuft das TKS im ersten Drittel parallel zu einer vorhandenen Freileitung
(„Kochendorf-Möckmühl“).
o In weiterer Folge ragt ein Wasserschutzgebiet (WSG) Zone II (Möckmühl-Züttlingen) am
westlichen Korridorrand in das TKS. Das WSG westlich zu passieren ist nicht sinnvoll, weil
hierdurch zusätzlich ein Waldstück betroffen wäre. Etwas weiter östlich des genannten WSG
erfolgt die Querung der Jagst.
o Im Zuge der Jagstquerung ist auch die Querung des FFH-Gebiets DE 6721-341 “Untere
Jagst und unterer Kocher“ erforderlich. Diese Querung des FFH-Gebiets ist unumgänglich,
da sich das FFH-Gebiet entlang des Flusslaufs über mehrere Kilometer von Nordost nach
Südwest erstreckt. Nach der Querung verläuft das TKS nach Süden und umgeht Züttlingen
im östlichen Verlauf.
o In weiterer Folge knickt das TKS weiter nach Osten ab, um ein Wohngebiet zu umgehen.
Das Wohngebiet wird östlich umgangen, da sich westlich davon eine Teilfläche des erwähn-
ten FFH-Gebietes befindet. Mit der Umgehung des Wohngebietes erfolgt gleichzeitig die
Querung der Landesstraße (L) 1095. Dann schwenkt das TKS nach Südwesten ab, nutzt ei-
ne Waldlücke und verläuft in fast direktem Verlauf zum gemeinsamen Gelenkpunkt mit der
westlichen Umgehungsvariante von Züttlingen (TKS 152).
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Bereiche mit eingeschränkter Planungsfreiheit3
Kombinierte Riegel/ Engstellen4
o Bereiche mit eingeschränkter Planungsfreiheit mit
Realisierungshemmnis5 Sehr hoch: 0
o Bereiche mit eingeschränkter Planungsfreiheit mit
Realisierungshemmnis Hoch: 0
Riegel6 und Engstellen7 aus der Bautechnik
o Bereiche mit eingeschränkter Planungsfreiheit mit
Realisierungshemmnis Sehr hoch: 0
o Bereiche mit eingeschränkter Planungsfreiheit mit
Realisierungshemmnis Hoch: 0
Riegel und Engstellen aus dem Umweltbericht zur SUP
o Bereiche mit eingeschränkter Planungsfreiheit mit
Realisierungshemmnis Sehr hoch: 0
o Bereiche mit eingeschränkter Planungsfreiheit mit
Realisierungshemmnis Hoch: 1
Riegel und Engstellen aus der RVS
o Bereiche mit eingeschränkter Planungsfreiheit mit
Realisierungshemmnis Sehr hoch: 0
o Bereiche mit eingeschränkter Planungsfreiheit mit
Realisierungshemmnis Hoch: 0
Ergebnis der TKS-Analyse in den einzelnen Unterlagen – RVS
Raumverträglichkeitsstudie (RVS)
Zweck: Ermittlung, Beschreibung und Bewertung des Umfangs der ggf. unvermeidlichen Konflikte zwischen der Planung und den Erfordernissen der Raumordnung zur Ermittlung eines möglichst raumverträglichen Trassenkorridors
Die nachfolgend dargestellte Konformität stellt die Vereinbarkeit
des Erdkabelvorhabens mit den Zielen und Grundsätzen der
Raumordnung dar8. Die Konformität wird für Gebiete beschrie-
ben, denen im Rahmen der Bearbeitung ein sehr hohes oder ho-
hes Konfliktpotenzial zugewiesen wurde. Bereiche mit mittlerem
und geringem Konfliktpotenzial sind mit dem Vorhaben (voraus-
sichtlich) immer vereinbar, sodass auf eine ausführliche Be-
schreibung verzichtet wird.
Bei km 0,0-0,3 befindet sich ein Vorranggebiet (VRG) Trasse für
Ferngasleitung. Die Querung von geplanten und bestehenden
Leitungen Dritter erfordert entsprechende technische Schutz-
maßnahmen. Zur Vermeidung möglicher Konflikte können Ab-
stimmungen mit dem Leitungsbetreiber bzw. dem Planungsträger
im Rahmen des nächsten Planungsschrittes (Planfeststellungs-
verfahren) durchgeführt werden. Die Konformität kann somit er-
reicht werden.
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Ergebnis der TKS-Analyse in den einzelnen Unterlagen – RVS
Bereiche mit eingeschränkter Planungsfreiheit (Anzahl)
o Sehr hoch: 0
o Hoch: 0
Die folgenden hinreichend verfestigten, raumbedeutsamen Pla-
nungen und Maßnahmen (RPM) wurden im TKS 153 berücksich-
tigt:
o km 0,0-3,8 und km 5,6-6,3: 110 kV-Netzverstärkung Heilbronn
– Ingelfingen (Netze BW), Teil 2: Heilbronn – Untereisesheim
& Kochendorf – Möckmühl (Vorplanung, Planfeststellungsan-
trag voraussichtlich Anfang 2019)
Bei der geplanten 110 kV-Netzverstärkung ist geplant, die beste-
henden Masten gegen neue zu tauschen. Die räumliche Abgren-
zung der Maßnahme ist bekannt und bereits vorhandene Leitun-
gen und Maste werden bei der Planung des Erdkabelvorhabens
berücksichtigt. Die Konformität ist demnach gegeben.
Ergebnis der TKS-Analyse in den einzelnen Unterlagen – SUP
Strategische Umweltprü-fung (SUP)
Zweck: Ermittlung, Beschreibung und Bewertung der Umweltaus-wirkungen des Vorhabens zur frühzeitigen Abschätzung der möglichen Folgen des Vorhabens für die Umwelt
Bereiche mit eingeschränkter Planungsfreiheit
Im TKS 153 befindet sich ein Bereich mit eingeschränkter Pla-
nungsfreiheit und hohem Realisierungshemmnis, der durch Um-
welt- und Artenschutzbelange hervorgerufen wird:
o R-U-153-04 bei km 2,3: Biotop- und Nutzungsstrukturen (ein-
schließlich gesetzlich geschützter Biotope); faunistische
Habitatkomplexe (Lebensraum); FFH-Gebiet DE 6721-341
„Untere Jagst und unterer Kocher“; Baudenkmal
Flächen mit eingeschränkter Verfügbarkeit9
Im TKS 153 befinden sich zudem Flächen mit eingeschränkter
Verfügbarkeit:
o Eine Industrie- und Gewerbefläche liegt auf Höhe von km 2,0
im TKS.
Im TKS befindet sich eine hohe Anzahl von Flächen mit mittlerem
und geringem Konfliktpotenzial10: Im Vergleich der Korridore sind
in der Regel nur die Stufen hoch und sehr hoch relevant.
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Ergebnis der TKS-Analyse in den einzelnen Unterlagen – SUP
Schutzgut11 übergreifendes
Konfliktpotenzial in % der Flä-
che im TKS
o Sehr hoch: 39,9 %
o Hoch: 55,4 %
Bereiche mit eingeschränkter
Planungsfreiheit (Anzahl)
o Sehr hoch: 0
o Hoch: 1
Ergebnis der TKS-Analyse in den einzelnen Unterlagen – Natura 2000
Untersuchungen zur Natura 2000 – Verträglichkeit
Zweck: Prüfung eventueller Be-einträchtigungen von Natura 2000-Gebieten durch das Vorha-ben zur frühzeitigen Berücksichti-gung von Vorgaben des Gebiets-schutzes in Bezug auf die Erhal-tungsziele und den Schutzzweck von Natura 2000-Gebieten (FFH = Flora-Fauna-Habitat, VSch-Gebiet = Vogelschutzgebiet)
Natura 2000-Vorprüfungen
Durch das Vorhaben sind Beeinträchtigungen in folgenden Ge-
bieten nicht auszuschließen, weshalb diese einer Verträglich-
keitsprüfung unterzogen werden:
o FFH-Gebiet DE 6721-341 „Untere Jagst und unterer Kocher“
o FFH-Gebiet DE 6624-401 „Jagst mit Seitentälern“
Natura 2000-Verträglichkeitsprüfungen
Unter Berücksichtigung von Maßnahmen sind in folgenden Ge-
bieten erhebliche Beeinträchtigungen auszuschließen:
o FFH-Gebiet DE 6721-341 „Untere Jagst und unterer Kocher“
o FFH-Gebiet DE 6624-401 „Jagst mit Seitentälern“
Ergebnis der TKS-Analyse in den einzelnen Unterlagen – ASE
Artenschutzrechtliche Ersteinschätzung (ASE)
Zweck: Prüfung der Betroffenheit des planungsrelevanten Arten-spektrums durch das Vorhaben unter Berücksichtigung von Ver-meidungs-/ vorgezogenen Aus-gleichsmaßnahmen
Bereiche eingeschränkter
Planungsfreiheit mit Realisie-
rungshemmnis
o Sehr hoch: 0
o Hoch: 0
Arten und Artengruppen:
Im TKS bestehen – nach Aus-
wertung der vorhandenen Da-
tengrundlagen (inkl. Plausibili-
tätsprüfung) – voraussichtlich
keine Vorkommen planungsre-
levanter Arten.
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Ergebnis der TKS-Analyse in den einzelnen Unterlagen – SöpB
Sonstige öffentliche und private Belange (SöpB)
Zweck: frühzeitige Berücksichti-gung und Ermittlung der Betrof-fenheit privater und öffentlicher Belange über den Untersuchungs-rahmen von RVS und SUP hinaus (Vervollständigung des Abwä-gungsmaterials im Verfahren)
Belange der Forstwirtschaft/ Sonder- und Dauerkulturen der
Landwirtschaft
o Forstwirtschaft: 16,6 % der Fläche im TKS
Nordöstlich von Züttlingen erstreckt sich eine schmale Wald-
fläche (km 2,5) über die gesamte Korridorbreite. Diese kann
voraussichtlich nicht umgangen werden. Südlich von
Züttlingen ragen zwei größere Waldflächen (km 5,0) in das
TKS. Eine größere Waldfläche (km 6,5 bis 7,5) befindet sich
südlich von Kreßbach. Diese Flächen können voraussichtlich
umgangen werden.
o Landwirtschaft: 4,7 % der Fläche im TKS
Zwischen Möckmühl und Züttlingen liegen Streuobstwiesen,
Weingärten und eine Obstplantage (km 2,0), welche sich über
die gesamte Korridorbreite erstrecken. Diese können voraus-
sichtlich nicht umgangen werden. Eine Nachnutzung kann un-
ter Beachtung von Maßgaben auf der Trasse des Erdkabels
eingeschränkt erfolgen. Auch östlich von Züttlingen liegen
mehrere Streuobstwiesen und Obstplantagen. Diese können
voraussichtlich umgangen werden.
Ergebnis der TKS-Analyse in den einzelnen Unterlagen – ISE
Immissionsschutzrechtliche Ersteinschätzung
Zweck: Ersteinschätzung immis-sionsschutzrechtlicher Betroffen-heit durch Schall, elektrische Feldstärke und magnetische Flussdichte im Bereich der Kon-verter und der Erdkabelbaustellen
Prognostisch wird von einer Einhaltung aller immissionsschutz-
rechtlichen Vorgaben von Bundesverordnungen sowie Verwal-
tungsvorschriften ausgegangen.
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Ergebnis der TKS-Analyse in den einzelnen Unterlagen – Prognose der wasserrechtlichen
Zulässigkeit
Prognose der wasserrecht-lichen Zulässigkeit
Fachbeitrag Wasser
Zweck: Ermittlung von Bereichen, die ein Realisierungshemmnis bezüglich der Vorgaben des Was-serhaushaltsgesetzes (WHG) und der EU-Wasserrahmenrichtlinie aufweisen
Nachfolgend aufgeführt sind Bereiche innerhalb des TKS 153,
die eine sehr hohe oder hohe spezifische Empfindlichkeit12 auf-
weisen. Bereiche mit mittlerer und geringer spezifischer Empfind-
lichkeit sind mit dem Vorhaben (voraussichtlich) immer vereinbar,
sodass auf eine ausführliche Beschreibung verzichtet wird.
Wasserschutzgebiete (WSG) der Schutzzonen I und II weisen ei-
ne sehr hohe spezifische Empfindlichkeit auf. Es ist keine was-
serrechtliche Zulässigkeit zu erwarten. Für die weiteren Schutz-
zonen III, IIIA und IIIB mit hoher und sehr hoher spezifischer
Empfindlichkeit können im Planfeststellungsverfahren Anträge
auf Befreiung nach § 52 Abs. 1 WHG gestellt werden. Konflikte
können im Rahmen der Planfeststellung ggf. durch eine geeigne-
te Trassenführung vermieden werden. Im TKS befinden sich die
folgenden WSG:
o WSG 125119 Zone I und II bzw. IIA, randlich im Untersu-
chungsraum (UR) und im TKS
o WSG 125120 Zone I und II bzw. IIA, mittig im UR und im TKS
o WSG 125120 Zone III und IIIA, im gesamten UR
o WSG 125121 Zone III und IIIA, randlich im UR
o WSG 125220 geplant, randlich im TKS
Der Untersuchungsraum für das Schutzgut Wasser umfasst den
Trassenkorridor zuzüglich einer Aufweitung von 300 m beidseitig
des Trassenkorridorrandes.
Bündelungsoptionen13
o Das TKS 153 kann im Bereich einer 110 kV-Freileitung südwestlich von Möckmühl über
1,4 km gebündelt verlaufen. Damit kann die Beeinträchtigung eines überregional bedeutsa-
men naturnahen Landschaftsraums und eines Regionalen Grünzugs voraussichtlich verrin-
gert bzw. vermieden werden.
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1 Eingeschränkter Planungsraum =
Vorschlag einer potenziellen Trassenachse (potTA), um die Querbarkeit eines Bereichs eingeschränkter Planungsfreiheit mit sehr hohem Realisierungshemmnis (rot) prüfen zu können; ggf. wird auch die konkrete Bauweise angenommen. 2 Erdkabelverbindungslinie =
Verbindet zwei Bereiche mit eingeschränktem Planungsraum (potTA). Die Linie liegt grundsätzlich mittig im Trassenkorridor und orientiert sich an der kürzesten Verbindung. Sie bildet den Ausgangspunkt, um zusammen mit der lokalen Öffentlichkeit eine raumverträgliche Leitungsführung im Vorfeld des Planfeststellungsverfahrens zu finden.
3 Bereiche mit eingeschränkter Planungsfreiheit =
Riegel und Engstellen aus Flächen sehr hoher Bewertung in den Einzelunterlagen oder kombiniert aus allen Unterlagen. 4 Kombinierte Riegel/ Engstellen =
Riegel/ Engstellen verschiedener Belange (Umweltbelange SUP, N2000, ASE + Technik bzw. RVS), die räumlich eng beieinander liegen, so dass eine gemeinsame Betrachtung zur Querung des Bereichs erfolgen muss. 5 Realisierungshemmnis =
Sehr hoch: Der Riegel/ die Engstelle kann auch unter Berücksichtigung von Maßnahmen und Vorkehrungen nicht ge-quert werden. Hoch: Der Riegel/ die Engstelle kann nur unter Berücksichtigung von Maßnahmen und Vorkehrungen (z.B. Abstimmung mit dem Betreiber/ Eigentümer der Fläche im Rahmen des nächsten Planungsschrittes) gequert werden. 6 Riegel =
Durchgehender Bereich im Korridor, gebildet durch mindestens 1 Kriterium mit sehr hohem spezifischen Restriktionsni-veau/ Empfindlichkeit oder Lücken zwischen einem oder mehreren Kriterien mit sehr hohem spezifischen Restriktionsni-veau/ Empfindlichkeit mit einem Passageraum von ≤ 50 m (Stammstrecke = beide Vorhaben werden unmittelbar parallel verlegt) bzw. ≤ 30 m (Normalstrecke = nur ein Vorhaben). 7 Engstelle =
Engstelle bzw. Lücke zwischen einem oder mehreren Kriterien mit sehr hohem spezifischen Restriktionsniveau/ Emp-findlichkeit mit einem Passageraum ≤ 150 m (Stammstrecke = beide Verbindungen werden unmittelbar parallel verlegt) bzw. ≤ 100 m (Normalstrecke = nur eine Verbindung) auf.
8 RVS - Konformität =
Die Prüfung der Konformität mit den entsprechenden Zielen und Grundsätzen der Raumordnung erfolgt basierend auf dem spezifischen Restriktionsniveau und dem ermittelten Konfliktpotenzial für die Konflikte in jedem Trassenkorridorsegment. Entsprechend sind für die Bewertung der Konformität die gleichen Bedingungen (Bauweise und Bündelungsoption) anzunehmen wie für die Einstufung des Konfliktpotenzials.
9 Flächen mit eingeschränkter Verfügbarkeit =
Zu den Flächen mit eingeschränkter Verfügbarkeit gehören Windkraftanlagen und Windparks, Solaranlagen, Gewerbe- und Industriegebiete sowie Flughäfen, Militärische Anlagen, Ver- und Entsorgungsanlagen, Deponien und Altlasten so-wie Tagebaue. 10
SUP - Konfliktpotenzial = Grad der Vereinbarkeit eines Höchstspannungserdkabels mit den Zielen des Umweltschutzes. Das Konfliktpotenzial wird auf der Grundlage der spezifischen Empfindlichkeit in Verbindung mit der konkreten Bauweise (bau-, anlage- und be-triebsbedingte Wirkungen, geschlossen/ offen) ermittelt. 11
Schutzgüter =
Zu den betrachteten Schutzgütern (SG) gehören gemäß § 2 UVPG: 1. SG Menschen, insbesondere die menschliche Gesundheit, 2. SG Tiere, Pflanzen und die biologische Vielfalt, 3. SG Boden und Fläche, 4. SG Wasser, 5. Schutzgüter Luft und Klima, 6. SG Landschaft, 7. SG Kulturelles Erbe und sonstige Sachgüter, 8. Wechselwirkung zwischen den SG. 12
Allgemeine/ spezifische Empfindlichkeit =
Empfindlichkeit der betrachteten Kriterien gegenüber den möglichen Wirkungen des Vorhabens. Man unterscheidet zwischen der theoretischen „allgemeinen Empfindlichkeit“ und der „spezifischen Empfindlichkeit“, welche die konkrete Ausprägung der SUP-Kriterien im festgelegten Untersuchungsraum beschreibt.
13
Bündelungsoptionen = Zu den potenziellen Bündelungsoptionen für das Erdkabelvorhaben zählen vorhandene Hoch- und Höchstspannungslei-tungen ab 110 kV, Autobahnen, Bundes- und Landesstraßen, erdverlegte Infrastrukturen, Bahnstrecken und Bahnstrom sowie vorhandene Infrastrukturen in Waldbereichen.