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Diese Präsentation ist teilweise eine leicht abgewandelte Version einer Vorlage von
Herrn SD Bruckner, Regierungspräsidium Tübingen
Die Oberstufe am allgemeinbildenden Gymnasium in Baden-Württemberg
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Grundlage für die gemeinsame KursstufeCurriculare Grundlage ist der Kursstufenplan von 2001 und der Bildungsplan von 2004
zusätzlich: es gibt einenSchwerpunktthemenerlass 2012 mit ergänzenden Hinweisen(Schnittmenge aus beiden Bildungsplänen)
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Unterrichtsversorgung in der gemeinsamen Kursstufe
die Stundenzuweisung erfolgt nach zwei getrennten Jahrgängen
damit ergeben sich größere Spielräume bei den Kursen
grundsätzlich werden in den Kursen die Schüler nicht nach G8 und G9
getrennt
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Folgefragen des Abiturs 2012
Prognose der Schulabgänger mit allgemeiner und fachgebundener Hochschulreife inBaden-Württemberg:
DoppelteAbiturjahrgänge in den Ländern:
2011: 48 600
2012: 71 100
2013: 49 800
Bayern, Niedersachsen
Baden-Württ., Brandenburg, Hessen (I), Bremen
Berlin, Hessen (II), Nordrhein-Westfalen
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Ausbauprogramme des LandesMinisterratsbeschlüsse vom 14. Juli 2009
16 000 zusätzliche Studienanfängerplätzemehr Plätze bei den DienstenAppell an die Wirtschaft für mehr
Ausbildungsplätze 2012mehr Berufswahl- und
Orientierungsangebote zur Studien- und Berufswahl
Die Oberstufe am allgemeinbildenden Gymnasium in Baden-Württemberg
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Die gymnasiale OberstufeDie gymnasiale Oberstufeam allgemein bildenden Gymnasiumam allgemein bildenden Gymnasium
Grundlagen Die Wahl der Kurse Die Belegpflicht Die besondere Lernleistung Das Abitur und die Gesamtqualifikation Besonderheiten für manche Fächer Wiederholung
Die Oberstufe am allgemeinbildenden Gymnasium in Baden-Württemberg
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Gesamtqualifikation: max. 900 Punkte– Block I („Kursblock“): 600 Punkte– Block II („Prüfungsblock“): 300 Punkte
Flexible Anrechnungsverpflichtung in Block I: 20+20+x Trennung der Blöcke: keine Anrechnung von Noten
aus der Qualifikationsphase in Block II Entflechtung bei den Gesellschaftswissenschaften 2 Naturwissenschaften sind verbindlich
21.04.23Die Oberstufe am allgemeinbildenden Gymnasium in Baden-Württemberg7
DieDie Neuerungen Neuerungen (ab Abitur 2010)(ab Abitur 2010)
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StrukturStruktur
21.04.23Die Oberstufe am allgemeinbildenden Gymnasium in Baden-Württemberg8
Die Oberstufe am Gymnasium umfasst 2 Schuljahre:
Die Qualifikationsphase oder Kursstufe
Die 4 Halbjahre der Kursstufe bilden eine pädagogische Einheit:
• Innerhalb der Kursstufe gibt es keine Versetzung• Für jedes Halbjahr wird ein Zeugnis erteilt, die Noten gehen
neben dem Ergebnis der Abiturprüfung in das Abiturzeugnis (2/3 der Gesamtqualifikation) ein
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EinführungsphaseEinführungsphase
Das Schuljahr vor der Kursstufe dient als Einführungsphase:
– Informationsveranstaltungen über die Kursstufe und die Wahlmöglichkeiten
– Am Ende der Einführungsphase:vollständige und korrekte Kurswahlen(eine Nachwahl ist in begrenztem Umfang am Ende des
1. Jahres für das 2. Jahr möglich).
21.04.23Die Oberstufe am allgemeinbildenden Gymnasium in Baden-Württemberg9
Die Oberstufe am allgemeinbildenden Gymnasium in Baden-Württemberg
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Einteilung der FächerEinteilung der Fächer
Das Fächerangebot gliedert sich in:
• den Pflichtbereich
und den
• den Wahlbereich
21.04.23Die Oberstufe am allgemeinbildenden Gymnasium in Baden-Württemberg10
Die Oberstufe am allgemeinbildenden Gymnasium in Baden-Württemberg
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AufgabenfelderAufgabenfelder
21.04.23Die Oberstufe am allgemeinbildenden Gymnasium in Baden-Württemberg11
Die Fächer sind eingeteilt in 3 Aufgabenfelder:
• das sprachlich-literarisch-künstlerische
• das gesellschaftswissenschaftliche
• das mathematisch-naturwissenschaftlich- technische Aufgabenfeld
Die Zugehörigkeit zu einem bestimmten Aufgabenfeld ist bei der Wahl der Prüfungsfächer in der Abiturprüfung wichtig!
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Mathematisch-naturwissen-schaftliches Feld
Mathematisch-naturwissen-schaftliches Feld
Sprachlich-literarisch-künstlerisches Feld
Sprachlich-literarisch-künstlerisches Feld
Gesellschafts-wissenschaftliches Feld
Gesellschafts-wissenschaftliches Feld
PflichtbereichPflichtbereich
Wahlbereich Wahlbereich
DeutschPflichtfremdsprachen
E, F, L, SpanMusik
Bildende Kunst
Literatur Spätbegonnene Fremdsprache
1.Aufgabenfeld
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Mathematisch-naturwissen-schaftliches Feld
Mathematisch-naturwissen-schaftliches Feld
Sprachlich-literarisch-künstlerisches Feld
Sprachlich-literarisch-künstlerisches Feld
Gesellschafts-wissenschaftliches Feld
Gesellschafts-wissenschaftliches Feld
PflichtbereichPflichtbereich
Wahlbereich Wahlbereich
GeschichteGeographie
GemeinschaftskundeWirtschaft
ReligionslehreEthik
PhilosophiePsychologie
2.Aufgabenfeld
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Das dritte Aufgabenfeld
Mathematisch-naturwissenschaft-liches Feld
Mathematisch-naturwissenschaft-liches Feld
Sprachlich-literarisch-künstlerisches Feld
Sprachlich-literarisch-künstlerisches Feld
Pflichtbereich
Pflichtbereich
Wahlbereich
Wahlbereich
Gesellschafts-wissenschaftliches Feld
Gesellschafts-wissenschaftliches Feld
MathematikPhysikChemieBiologie
AstronomieDarstellende GeometrieGeologie
Informatik, CAS
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Aufgabenfeld Pflichtbereich Wahlbereich I
sprachlich-literarisch-
künstlerisch
DeutschEnglisch,
Französisch,Latein, Spanisch
MusikBildende Kunst
spätestens in Klasse 10 bzw.11 als Arbeitsgemeinschaft
begonnene Fremdsprachen Literatur (+Theater)
IIgesellschafts-
wissenschaftlich
GeschichteGeographie
GemeinschaftskundeWirtschaft
Religionslehre / Ethik
PhilosophiePsychologie
IIImathematisch-naturwissen-
schaftlich
Mathematik
Physik,Chemie,Biologie
AstronomieDarstell. Geometrie
CASInformatik
ohne Zuordnung zu einem Aufgabenfeld Sport
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Pflichtbereich:Pflichtbereich:
21.04.23Die Oberstufe am allgemeinbildenden Gymnasium in Baden-Württemberg16
Nur das Fach
Sport
ist keinem Aufgabenfeld zugeordnet,gehört aber zum Pflichtbereich
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Zahl der WochenstundenZahl der Wochenstunden
Kernfächer 4
Fremdsprache im Wahlbereich
4, 3 oder 2
Seminarkurs (in der Regel) 3
übrige Fächer 2
21.04.23Die Oberstufe am allgemeinbildenden Gymnasium in Baden-Württemberg17
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1821.04.23Die Oberstufe am allgemeinbildenden Gymnasium in Baden-Württemberg
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Die NotenstufenDie Notenstufen
Punkte 15 14 13 12 11 10 9 8 7 6 5 4 3 2 1 0
Note sehr gut gut befr. ausr. mgh ug
Es gibt nur ganze Noten und Punkte!
Kurse mit 0 Punkten gelten als nicht besucht!
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1921.04.23Die Oberstufe am allgemeinbildenden Gymnasium in Baden-Württemberg
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Zahl der KlassenarbeitenZahl der Klassenarbeiten
Fächer (Art) Halbjahre Mindestzahl der Klassenarbeiten
4-stündige Fächer (außer Sport)
1. – 3. je 24. 1
Sport (4-stündig)1. und 2. Mindestens je 1,
zusammen 3
3. und 4. je 1
2-stündige Fächer (außer Sport)
1. – 4. je 1
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2021.04.23Die Oberstufe am allgemeinbildenden Gymnasium in Baden-Württemberg
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Andere Leistungsnachweise - Andere Leistungsnachweise - GFS GFS ggleichwertige Leistungsleichwertige Leistungsffestestsstellungentellungen Zusätzlich zu den Klassenarbeiten muss jeder Schüler 3 andere Leistungsnachweise erbringen Sie beziehen sich insbesondere auf
– schriftliche Hausarbeiten– Projekte, darunter auch experimentelle Arbeiten in den Naturwissenschaften– Referate– mündliche Prüfungen (auch außerhalb des stundenplanmäßigen Unterrichts)– sonstige Präsentationen
Sie sind je wie eine Klassenarbeit zu bewerten– in Gewichtung und in Anforderungen -
Sie sind in verschiedenen Fächern zu erbringen(möglichst in den ersten 3 Halbjahren)
Der Schüler kann eine 4. GFS wählen.
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2121.04.23Die Oberstufe am allgemeinbildenden Gymnasium in Baden-Württemberg
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Besondere Regelungen für Besondere Regelungen für Musik und SportMusik und SportBesondere Leistungen
– in den Arbeitsgemeinschaften Chor und Orchester
– in Schulsportwettkämpfen
können auf Antrag bei der Leistungsbewertung in den Fächern Musik bzw. Sport mitberücksichtigt werden.
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Die gymnasiale OberstufeDie gymnasiale Oberstufeam allgemein bildenden Gymnasiumam allgemein bildenden Gymnasium
Grundlagen Die Wahl der Kurse Die Belegpflicht Die besondere Lernleistung Das Abitur und die Gesamtqualifikation Besonderheiten für manche Fächer Wiederholung
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2321.04.23Die Oberstufe am allgemeinbildenden Gymnasium in Baden-Württemberg
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Die WahlDie Wahl
Die Schülerinnen und Schüler können ihre Fächer aus dem Angebot der Schule wählen.
Sie sind dabei aber nicht ganz frei, sondern an gewisse Regeln gebunden:
Sie müssen
• fünf fünf Kernfächer (aus dem Pflichtbereich)Kernfächer (aus dem Pflichtbereich)
• mindestens 20 Kurse*) aus weiteren Fächern20 Kurse*) aus weiteren Fächern
belegen*) Kurs : Unterricht in einem Fach im Zeitraum eines Halbjahres
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2421.04.23Die Oberstufe am allgemeinbildenden Gymnasium in Baden-Württemberg
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Die KernfächerDie Kernfächersind (1) Deutsch
(2) Mathematik
(3) eine Fremdsprache
(4) eine weitere Fremdsprache oder
eine Naturwissenschaft
(5) ein weiteres Fach
(hierbei ist auch eine weitere Fremdsprache oder
eine zweite Naturwissenschaft möglich)
(alle Kernfächer sind aus dem Pflichtbereich, Naturwissenschaft: Physik, Chemie oder Biologie)
Die Oberstufe am allgemeinbildenden Gymnasium in Baden-Württemberg
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Die gymnasiale OberstufeDie gymnasiale Oberstufeam allgemein bildenden Gymnasiumam allgemein bildenden Gymnasium
Grundlagen Die Wahl der Kurse Die Belegpflicht Die besondere Lernleistung Das Abitur und die Gesamtqualifikation Besonderheiten für manche Fächer Wiederholung
Die Oberstufe am allgemeinbildenden Gymnasium in Baden-Württemberg
2621.04.23Die Oberstufe am allgemeinbildenden Gymnasium in Baden-Württemberg
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Belegpflicht - Belegpflicht - FächerFächer
in allen vier Halbjahrenvier Halbjahren: Geschichte Religion oder Ethik Musik oder Bildende Kunst Zwei Naturwissenschaften Sport Gemeinschaftskunde Geographiejeweils im Umfang von 2 Wochenstunden
- falls nicht als Kernfächer belegt -
in den in den HalbjahrenHalbjahren
11 -- -- 44
-- 22 33 --
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2721.04.23Die Oberstufe am allgemeinbildenden Gymnasium in Baden-Württemberg
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Belegpflicht - Belegpflicht - UnterrichtsstundenUnterrichtsstunden
Im Durchschnitt sind pro Halbjahr mindestens 32 Wochenstunden
in Kursen oder Arbeitsgemeinschaften zu besuchen!
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WahlbeispieleWahlbeispiele
21.04.23Die Oberstufe am allgemeinbildenden Gymnasium in Baden-Württemberg28
Englisch
MathematikDeutsch
GkGk GeoGeo
Geschichte
Französisch
Bildende Kunst
Chemie
BiologieSport
Religionslehre
Kernfächer
EnglischMathematikDeutsch
GkGk GeoGeo
GeschichteBildende Kunst
Chemie
Biologie
Sport
Religionslehre
weitere Fächer
30 h
10 h
32 h
12 h
20 h20 h
Kernfächerweitere Fächer
Weitere Fächer oder AGen erforderlich!
I II
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Die gymnasiale OberstufeDie gymnasiale Oberstufeam allgemein bildenden Gymnasiumam allgemein bildenden Gymnasium
Grundlagen Die Wahl der Kurse Die Belegpflicht Die besondere Lernleistung Das Abitur und die Gesamtqualifikation Besonderheiten für manche Fächer Wiederholung
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3021.04.23Die Oberstufe am allgemeinbildenden Gymnasium in Baden-Württemberg
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Die besondere LernleistungDie besondere Lernleistung• SeminarkursSeminarkurs
Besuch von zwei Kursen in den ersten beiden Halbjahren mit fächerübergreifendem Thema
zusätzlich Kolloquium und Dokumentation• Arbeit aus einem WettbewerbArbeit aus einem Wettbewerb
Bedingung: oberstufen- und abiturgerechtes Anforderungsprofil – Genehmigung der Schulleitung
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3121.04.23Die Oberstufe am allgemeinbildenden Gymnasium in Baden-Württemberg
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Die Wertung der besonderen Die Wertung der besonderen LernleistungLernleistung Die besondere Lernleistung wird durch die beteiligten
Fachlehrer einem der drei Aufgabenfelder zugeordnet. Es wird eine Gesamtnote erteilt.
Diese kann dann:entweder – u. U. anstelle des mündlichen Prüfungsfaches in der
Abiturprüfung gewertet werdenoder– in doppelter Wertung im Block I der Gesamtqualifikation
berücksichtigt werden(oder auch nicht in die Wertung einbezogen werden).
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Die gymnasiale OberstufeDie gymnasiale Oberstufeam allgemein bildenden Gymnasiumam allgemein bildenden Gymnasium
Grundlagen Die Wahl der Kurse Die Belegpflicht Die besondere Lernleistung Das Abitur und die Gesamtqualifikation Besonderheiten für manche Fächer Wiederholung
Die Oberstufe am allgemeinbildenden Gymnasium in Baden-Württemberg
3321.04.23Die Oberstufe am allgemeinbildenden Gymnasium in Baden-Württemberg
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Das AbiturDas AbiturSchriftliche Prüfungin 4 von 5 Kernfächern
DeutschMathematikFremdspracheund einem weiteren Kernfach nach Wahl
Mündliche Prüfungin mind. 1 Fach
Pflicht: im gewählten mündlichen PrüfungsfachFreiwillig: in jedem der vier schriftlichen Prüfungsfächer zusätzlich möglich
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3421.04.23Die Oberstufe am allgemeinbildenden Gymnasium in Baden-Württemberg
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Wahl des mündlichen Wahl des mündlichen Prüfungsfachs Prüfungsfachs (5. Prüfungsfach)(5. Prüfungsfach)
es müssen alle drei Aufgabenfelder durch die Prüfungsfächer abgedeckt sein
in allen Prüfungsfächern müssen die Kurse in allen 4 Halbjahren besucht werden (außer in Geographie und
Gemeinschaftskunde nur je 2) aus dem Wahlbereich sind Informatik und die spät
begonnene Fremdsprache als mündliches Prüfungsfach nur dann wählbar, wenn der Unterricht in diesem Fach bereits in Klasse 11 besucht wurde
– in aller Regel in einer AG.
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3521.04.23
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PrüfungsfachkombinationenPrüfungsfachkombinationenDeutsch
Mathematik
Fremdsprache
FremdspracheBiologie, Chemie, PhysikBildende Kunst, Musik, Sport
Geschichte, Geographie, Gemeinschaftskunde, Wirtschaft, Religionslehre, Ethik
Geschichte, Geographie, Gemeinschaftskunde, Wirtschaft, Religionslehre, Ethik, Besondere Lernleistung mit gesellschaftswissenschaftlichem Schwerpunkt
Fremdsprache (auch spät
beginnend), BK, Musik,Geschichte, Geographie, Gemeinschaftskunde, Religionslehre/Ethik, Biologie, Chemie, PhysikInformatik, Sport, Besondere Lernleistung
Schriftliche P
rüfungM
ün
dllich
e Prü
fung
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Mündliche AbiturprüfungMündliche Abiturprüfung
21.04.23Die Oberstufe am allgemeinbildenden Gymnasium in Baden-Württemberg36
In der Prüfung wird das Thema oder die Aufgabe in zusammenhängender Rede dargestellt (präsentiert).Im anschließenden Prüfungsgespräch erfolgt eine Einordnung in größere Zusammenhänge.Dauer: etwa 20 Minuten für jedes Fach und jeden Prüfling.
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Mündliche Abiturprüfung – Mündliche Abiturprüfung – FormenFormen
21.04.23Die Oberstufe am allgemeinbildenden Gymnasium in Baden-Württemberg37
1. Im gewählten mündlichen Prüfungsfach:• spätestens 10 Unterrichtstage vorher werden
4 Themen schriftlich vorgelegt• daraus wählt der Fachvorsitzende eines aus
2. In der mündlichen Prüfung in einem schriftlichen Prüfungsfach:
• es wird eine Aufgabe vorgelegt• etwa 20 Minuten Vorbereitung• Ergänzung zur schriftlichen Prüfung, keine
Wiederholung
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Gesamtqualifikation max. 900 Punkte
Block Imax. 600Punkte
21.04.23Die Oberstufe am allgemeinbildenden Gymnasium in Baden-Württemberg38
Die GesamtqualifikationDie Gesamtqualifikation
Block II max. 300 Punkte
Die Gesamtqualifikation wird in 2 Blöcken ermittelt:
Block I: Summe der Punkte von mindestens 40 Kursen der Qualifikationsphase
Block II: Summe der Punkte der Abiturprüfung
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3921.04.23Die Oberstufe am allgemeinbildenden Gymnasium in Baden-Württemberg
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Gesamtqualifikation - 2Gesamtqualifikation - 2
Block Imax. 600Punkte
Block II max. 300 Punkte
min. 200 Punkte
In Block I: mindestens 200 Punkte
In Block II: mindestens 100 Punkte
In jedem Block muss mindestens 1/3 der Maximalpunktzahlerreicht werden:
Außerdem: Kein belegpflichtiger Kurs mit Null Punkten!
Min. 100Punkte
In 3 Fächern jeweils mind. 20 Punkte
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40
Mindestens 40 Kurse darunter:1. Anrechnungspflichtige Kurse:
– Die 20 Kurse der Kernfächer und:
- falls nicht schon als Kernfächer enthalten -2 Kurse in Bildender Kunst oder MusikGeschichte (4 Kurse)Gemeinschaftskunde und Geographie (je 2 Kurse)zwei Naturwissenschaften (je 4 Kurse)
und: - falls nicht bisher schon enthalten –die Kurse im mündlichen Prüfungsfach
21.04.23Die Oberstufe am allgemeinbildenden Gymnasium in Baden-Württemberg40
Block I der GesamtqualifikationBlock I der Gesamtqualifikation
Die Oberstufe am allgemeinbildenden Gymnasium in Baden-Württemberg
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Block I der GesamtqualifikationBlock I der Gesamtqualifikation2. Darüber hinaus:
freie Auswahl aus den nicht anrechnungspflichtigen Kursen, die Gesamtnote der Besonderen Lernleistung wird ggf. doppelt gewertet und dafür werden 2 Kurse zugrunde gelegt.
3. Werden mehr als 40 z.B. 43 Kurse angerechnet, so wird die Summe der Punktzahlen in diesem Fall mit dem Faktor 40/43 multipliziert
21.04.23Die Oberstufe am allgemeinbildenden Gymnasium in Baden-Württemberg41
Höchstens 20% der angerechneten Kurse mit jeweils weniger als 5 Punkten!(bei 40 – 44 angerechneten Kursen: max. 8 Kurse, bei 45 – 49: max. 9!)
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4221.04.23Die Oberstufe am allgemeinbildenden Gymnasium in Baden-Württemberg
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Block IIBlock II
den Noten der Prüfung in den einzelnen Fächern in vierfacher Wertung.
wird in einem Fach schriftlich und mündlich geprüft, so gilt:
Die Punktsumme in diesem Block setzt sich zusammen aus:
2*s + m
3P = 4 (Bruchteile bleiben
unberücksichtigt)
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Zulassung zur schriftlichen PrüfungZulassung zur schriftlichen Prüfung
21.04.23Die Oberstufe am allgemeinbildenden Gymnasium in Baden-Württemberg43
Grundsatz: Es muss nach dem bisherigen Stand möglich sein,die allg. Hochschulreife zu erhalten, d.h.1. die Mindestbelegpflicht ist erfüllt2. die Wahl der Prüfungsfächer entspricht den
Bedingungen3. 200 Punkte in Block I sind erreichbar4. kein belegungspflichtiger Kurs mit 0 NP5. weniger als 9 anrechnungspflichtige Kurse
unter 5 NP
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Zulassung zur mündlichen PrüfungZulassung zur mündlichen Prüfung
21.04.23Die Oberstufe am allgemeinbildenden Gymnasium in Baden-Württemberg44
Die Bedingungen zur Zulassung zur schriftlichen Prüfung sind erfüllt:
• In Block I sind mindestens 200 Punkte erreicht (es ist möglich, dass das mündliche Prüfungsfach durch die Besondere Lernleistung ersetzt wird!)• 100 Punkte in Block II sind erreichbar (auch wenn dazu in jeder Prüfung die Höchstpunktzahl (15 NP) erforderlich ist!)
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4521.04.23Die Oberstufe am allgemeinbildenden Gymnasium in Baden-Württemberg
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Zeitpunkt der EntscheidungenZeitpunkt der EntscheidungenEnde Kl. 11 (bzw. Kl. 10) vollständige und gültige
Kurswahl
Im 1. Halbjahr der Kursstufe Planung für die anderen Leistungsnachweise (GFS)
Anfang 3. Halbjahr Endgültige Wahl der schriftlichen Prüfungsfächer
Ende 3. Halbjahr Wahl des mündlichen Prüfungsfachs
Spätestens 10 Unterrichtstage vor der mündl. Prüfung
4 Themen für die mündliche Prüfung vorlegen
Am Tag nach Bekanntgabe des Ergebnisses der schriftl. Prüf.
weitere Prüfungsfächer für die mündl. Prüfung angeben
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Die gymnasiale OberstufeDie gymnasiale Oberstufeam allgemein bildenden Gymnasiumam allgemein bildenden Gymnasium
Grundlagen Die Wahl der Kurse Die Belegpflicht Die besondere Lernleistung Das Abitur und die Gesamtqualifikation Besonderheiten für manche Fächer Wiederholung
Die Oberstufe am allgemeinbildenden Gymnasium in Baden-Württemberg
47
Besonderheiten bei der Besonderheiten bei der schriftlichen Abiturprüfungschriftlichen Abiturprüfung
21.04.23Die Oberstufe am allgemeinbildenden Gymnasium in Baden-Württemberg47
in Bildender Kunst, Musik und Sportenthält die Prüfung einen schriftlichen und einen fachpraktischen Teil. Beide Teile werden gleich gewichtet.
Die Oberstufe am allgemeinbildenden Gymnasium in Baden-Württemberg
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Besonderheiten bei der Besonderheiten bei der mündlichen Abiturprüfungmündlichen Abiturprüfung
21.04.23Die Oberstufe am allgemeinbildenden Gymnasium in Baden-Württemberg48
In Bildender Kunst und Musik kann die Prüfung fachpraktische Teile enthalten
Im mündlichen Prüfungsfach Sport (nicht im Kernfach Sport!) besteht die Prüfung aus einem fachpraktischen Teil und einem mündlichen Teil. Für die Note gilt dann:
2* f + m
3P = 4 (Bruchteile bleiben
unberücksichtigt)
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Spezielle Regelungen – Rel/EtSpezielle Regelungen – Rel/Et
21.04.23Die Oberstufe am allgemeinbildenden Gymnasium in Baden-Württemberg49
Religionslehre und Ethik kann als mündliches Prüfungsfach nur wählen, wer– das entsprechende Fach (in Religion der
gleichen Konfession) in der gesamten Kursstufe (alle 4 Kurse) besucht hat
– das Fach auch in der vorhergehenden Klasse 11 bzw. 10 besucht hat oder in einer Prüfung im 1. Halbjahr entsprechende Kenntnisse nachgewiesen hat.
Die Oberstufe am allgemeinbildenden Gymnasium in Baden-Württemberg
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Spezielle Regelungen - SportSpezielle Regelungen - Sport
21.04.23Die Oberstufe am allgemeinbildenden Gymnasium in Baden-Württemberg50
Wer (aus gesundheitlichen Gründen) vom Sportunterricht befreit ist, muss Ersatzkurse für die fehlenden Kurse
in Sport besuchenkann Sport nicht als Prüfungsfach wählen
Die Oberstufe am allgemeinbildenden Gymnasium in Baden-Württemberg
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Spezielle Regelungen - Spezielle Regelungen - InformatikInformatik
21.04.23Die Oberstufe am allgemeinbildenden Gymnasium in Baden-Württemberg51
Informatik kann als mündliches Prüfungsfach nur gewählt werden, wenn– durch die schriftlichen Prüfungsfächer
alle drei Aufgabenfelder abgedeckt sind– auch in der vorhergehenden Klasse 11
bzw. 10 Unterricht in Informatik besucht wurde.
Die Oberstufe am allgemeinbildenden Gymnasium in Baden-Württemberg
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Spezielle Regelungen - Spezielle Regelungen - WirtschaftWirtschaft
21.04.23Die Oberstufe am allgemeinbildenden Gymnasium in Baden-Württemberg52
Wirtschaft
– kann nur als Kernfach belegt werden– gleichzeitig zu Wirtschaft sind nur die Kurse in
Gemeinschaftskunde im 1. Halbjahr und Geographie im 3. Halbjahr zu belegen
– eine mündliche Abiturprüfung in Geographie oder
Gemeinschaftskunde erstreckt sich aber in jedem Fall auf den gesamten Inhalt des Faches
Die Oberstufe am allgemeinbildenden Gymnasium in Baden-Württemberg
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Die gymnasiale OberstufeDie gymnasiale Oberstufeam allgemein bildenden Gymnasiumam allgemein bildenden Gymnasium
Grundlagen Die Wahl der Kurse Die Belegpflicht Die besondere Lernleistung Das Abitur und die Gesamtqualifikation Besonderheiten für manche Fächer Wiederholung
Die Oberstufe am allgemeinbildenden Gymnasium in Baden-Württemberg
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1. Jahrgangsstufe 1:
kann einmal wiederholt werden, wenn die vorangehende Klasse nicht wiederholt wurde am Ende des 2. Halbjahres feststeht, dass keine Zulassung zur
schriftlichen Prüfung möglich ist oder in Härtefällen
2. Halbjahre 2 oder 3:eine einmalige Wiederholung ist möglich, wenn– die vorangehende Klasse nicht wiederholt wurde
– in besonderen Härtefällen
21.04.23Die Oberstufe am allgemeinbildenden Gymnasium in Baden-Württemberg54
WiederholungWiederholung
Die Oberstufe am allgemeinbildenden Gymnasium in Baden-Württemberg
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3. Nichtzulassung zur schriftlichen Prüfung: – 2. und 3. Halbjahr können wiederholt werden– oder das 3. Halbjahr entweder
nach halbjähriger Unterbrechung oder nach dem Besuch des 4. Halbjahrs
4. Nichtzulassung zur mündlichen Prüfung oder Nichtbestehen der Abiturprüfung
– Die Halbjahre 3 und 4
Die Abiturprüfung kann einmal wiederholt werden!
21.04.23Die Oberstufe am allgemeinbildenden Gymnasium in Baden-Württemberg55
Wiederholung – 2Wiederholung – 2
Die Oberstufe am allgemeinbildenden Gymnasium in Baden-Württemberg
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12.1 12.2 13.1 13.2
12.1 12.2 13.1 13.2
1 2
3
4
Wiederholung - GrafikWiederholung - Grafik
Die Oberstufe am allgemeinbildenden Gymnasium in Baden-Württemberg
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Wiederholung - GrafikWiederholung - Grafik
21.04.23Die Oberstufe am allgemeinbildenden Gymnasium in Baden-Württemberg57
1 2 3 4
1 2 3 41
2 32
4
Die Oberstufe am allgemeinbildenden Gymnasium in Baden-Württemberg
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Beispiel für „Optimierung“Beispiel für „Optimierung“
21.04.23Die Oberstufe am allgemeinbildenden Gymnasium in Baden-Württemberg58
Fach 1. HJ 2. HJ 3. HJ 4.HJ
Deutsch 10 9 10 10
Mathematik 8 9 4 9
Englisch 9 9 10 9
Biologie 8 7 8 8
Musik 9 13 12 13 187
Geschichte 8 9 9 9
Gk/Geo 9 8 9 9
Ethik 11 12 12 12
Chemie 5 9 10 5
Sport 12 13 12 13 196
383
40 Kurse
383 Punkte
Die Oberstufe am allgemeinbildenden Gymnasium in Baden-Württemberg
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Beispiel für „Optimierung“Beispiel für „Optimierung“
21.04.23Die Oberstufe am allgemeinbildenden Gymnasium in Baden-Württemberg59
Fach 1. HJ 2. HJ 3. HJ 4.HJ
Deutsch 10 9 10 10
Mathematik 7 9 8 9
Englisch 9 9 10 9
Biologie 8 7 8 8
Musik 9 13 12 13 187
Geschichte 8 9 9 9
Gk/Geo 9 8 9 9
Ethik 11 12 12 12
Chemie 5 9 10 5
Sport 12 13 12 13 196
Psychologie 12 13 25
Astronomie 14 14 28
436
44 Kurse:
(436/44)*40
ergibt 396
d.h.
13 Punkte mehr im Block I
Die Oberstufe am allgemeinbildenden Gymnasium in Baden-Württemberg
60
Spät begonnene Fremdsprache mindestens dreistündige AG in Klasse 11 bzw. 10 Belegung von vier Kursen in Klasse 12 und 13 Mündliches Prüfungsfach oder Ergänzungsprüfung
Arbeitsgemeinschaft AG im Umfang von mindestens 9 Jahreswochenstunden Ergänzungsprüfung
Zweite Fremdsprache Pflichtunterricht bis zum Eintritt in die Kursstufe im letzten Zeugnis vor Eintritt in die Kursstufe
mindestens die Note ""ausreichend“
Voraussetzungen
Die Oberstufe am allgemeinbildenden Gymnasium in Baden-Württemberg
61
Kernfach mit durchschnittlich mind. 5 Notenpunkten oder Abiturprüfung mit mindestens 5 Notenpunkten
zweite Fremdsprache
Voraussetzungen
Die Oberstufe am allgemeinbildenden Gymnasium in Baden-Württemberg
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Anfang - Mitte Februar:
Verteilung der Wahlbogen für die
Probewahl und Information der Klassen über die
Lehrerinnen und Lehrer der vierstündigen Fächer
und über die Seminarkursthemen
Ende Februar – Anfang März:
Eingabe der Wahl ins Oberstufenprogramm,
Auswertung und Beratung der Schüler
Die Oberstufe am allgemeinbildenden Gymnasium in Baden-Württemberg
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Anfang / Mitte Juni:
Austeilung der Wahlbogen für die Wahl mit dem endgültigen Kursangebot
Gegen Ende Juni:
Die ausgefüllten Wahlbogen werden eingesammelt und ausgewertet.
Juli:
Erstellung des Schienenplans und Beratung der Schülerinnen und Schüler, deren Wünsche nicht erfüllbar sind.
Die Oberstufe am allgemeinbildenden Gymnasium in Baden-Württemberg
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Kursänderungen müssen in den ersten beiden Schulwochen des ersten Kurshalbjahres stattfinden
Ende des ersten Jahres:
Festlegung der schriftlichen Prüfungsfächer,zusätzliche Wahl von Astronomie
Alle weiteren Festlegungen z.B. das mündliche Prüfungsfach erfolgen erst im zweiten Kursjahr.
Die Oberstufe am allgemeinbildenden Gymnasium in Baden-Württemberg
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