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BSR 11-15 Qualitätssicherung im Brandschutz
06.03.2015 1Schulung Planer 2015
Beat Huber
Brandschutzexperte VKF
Gebäudeversicherung Zug
Inhalt
• Geltungsbereich, Grundsätze & Anforderungen
• Qualitätssicherungsstufen (QSS)
• Charakteristiken von Bauten und Anlagen
• QS Verantwortlicher Brandschutz
• Tabellen für die Umsetzung
• Projektorganisationen
• Übereinstimmungserklärung
• Übergangsfrist von 5 Jahren
06.03.2015 2Schulung Planer 2015 2
Geltungsbereich, Grundsätze & Anforderungen
Geltungsbereich
06.03.2015 3Schulung Planer 2015
• Diese Brandschutzrichtlinie definiert die minimale
Massnahme zur Qualitätssicherung im Brandschutz über
alle Phasen von Bauten und Anlagen. Sie definiert
Prozesse und regelt die Zusammenarbeit zwischen allen
Betroffenen und der Brandschutzbehörde.
Geltungsbereich, Grundsätze & Anforderungen
Grundsätze
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• Alle betroffenen Personen haben während dem
gesamten Lebenszyklus der Baute oder Anlage eine
wirkungsvolle Qualitätssicherung im Brandschutz
sicherzustellen.
• Die Massnahmen zur Qualitätssicherung im Brandschutz
sind regelmässig zu überprüfen und im Bedarfsfall
anzupassen.
Geltungsbereich, Grundsätze & Anforderungen
Grundsätze
06.03.2015 5Schulung Planer 2015
• Zur Wahrung der Unterhaltspflicht sind der
Eigentümerschaft von Bauten und Anlagen mit dem
Bezug alle dazu erforderlichen Dokumente abzugeben.
• Die entsprechenden Dokumente sind durch die
Eigentümer- und Nutzerschaft bei wesentlichen
Änderungen nachzuführen.
• Neubauten sowie bauliche oder nutzungsbezogene
Änderungen an allen Bauten und Anlagen werden in eine
der vier Qualitätssicherungsstufen (QSS) eingeteilt.
Geltungsbereich, Grundsätze & Anforderungen
Anforderungen
06.03.2015 6Schulung Planer 2015
• Für alle Neubau-, Mieterausbau-, Sanierungs- und
Umnutzungsprojekte ist eine entsprechende
Projektorganisation aufzubauen.
• Gesamtleiter
• QS Verantwortlicher Brandschutz
• Fachplaner
• Fachplaner technische Einrichtungen
• Errichter
Qualitätssicherungsstufen (QSS)
Charakteristiken von Bauten und Anlagen
QS Verantwortlicher Brandschutz
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• Qualitätssicherungsstufe 1• sind klein, einfach und mit wenig Nutzungseinheiten
• weisen keine erhöhten Brandrisiken durch Nutzung oder Bauweise auf
• Gesamtleiter kann die Aufgaben des QS Verantwortlichen Brandschutz
übernehmen.
• Qualitätssicherungsstufe 2• sind klein bis mittelgross, mit mehreren, verschiedenen oder
ausgedehnten Nutzungen
• können erhöhte Brandrisiken durch Nutzung oder Bauweise aufweisen
• der QS Verantwortlicher Brandschutz ist ein Brandschutzfachmann VKF
oder eine Person mit gleichwertiger Ausbildung.
Qualitätssicherungsstufen (QSS)
Charakteristiken von Bauten und Anlagen
QS Verantwortlicher Brandschutz
06.03.2015 8Schulung Planer 2015
• Qualitätssicherungsstufe 3• sind mittelgross bis gross mit vielen verschiedenen oder ausgedehnten
Nutzungen
• weisen erhöhte Brandrisiken durch Nutzung oder Bauweise auf
• der QS Verantwortlicher Brandschutz ist ein Brandschutzexperte VKF
oder eine Person mit gleichwertiger Ausbildung.
• Qualitätssicherungsstufe 4• sind gross mit vielen, verschiedenen und ausgedehnten Nutzungen
• weisen hohe Brandrisiken durch Nutzung und Bauweise auf
• der QS Verantwortlicher Brandschutz ist ein Brandschutzexperte VKF
oder eine Person mit gleichwertiger Ausbildung. (+ unabhängiges
Kontrollorgan zur Prüfung)
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QSS für bestimmte Nutzungen
Schulung Planer 2015
QSS für Teilbereiche mit besonderen Risiken
06.03.2015 Schulung Planer 2015 10
QSS für Teilbereiche mit besonderen Risiken
06.03.2015 Schulung Planer 2015 11
Umsetzung der Qualitätssicherungsstufen
06.03.2015 12Schulung Planer 2015
Projektorganisation QSS 1
06.03.2015 13Schulung Planer 2015
Projektorganisation QSS 2
06.03.2015 14Schulung Planer 2015
Projektorganisation QSS 3
06.03.2015 15Schulung Planer 2015
Projektorganisation QSS 4
06.03.2015 16Schulung Planer 2015
Übereinstimmungserklärung
06.03.2015 17Schulung Planer 2015
Übergangsfrist von 5 Jahren
Anforderungen an QS Verantwortliche Brandschutz
06.03.2015 18Schulung Planer 2015
• Zur Zeit sind noch nicht genügend VKF ausgebildete
Brandschutzfachleute bzw. Brandschutzexperten
vorhanden.
• QSS 1+2 werden während der Übergangsfrist ohne
entsprechende vorgeschriebene Ausbildung zugelassen,
sofern die grundlegenden Anforderungen gemäss BSR
QS erfüllt werden (die Qualität der eingereichten
Unterlagen ist entscheidend --> Entscheid
Brandschutzbehörde).
Übergangsfrist von 5 Jahren
Anforderungen an QS Verantwortliche Brandschutz
06.03.2015 19Schulung Planer 2015
• QSS 3 muss eine erfahrene Person oder ein
Brandschutzplanungsbüro sein, welches mind. die
Ausbildung zum Brandschutzfachmann VKF oder
gleichwertige Ausbildung vorweisen kann, sofern die
grundlegenden Anforderungen gemäss BSR QS erfüllt
werden (die Qualität der eingereichten Unterlagen ist
entscheidend --> Entscheid Brandschutzbehörde).
• Nach Ablauf der Übergangsfrist von 5 Jahren müssen
Personen oder Planungsbüros für die Umsetzung der
QSS 2+3 die vorgeschriebenen Ausbildungen vorweisen
können.
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Schulung Planer 2015