Post on 26-Sep-2019
Bluetongue (BTV-4)
Blauzungenkrankheit
Bluetongue
Blauzungenkrankheit
Dr. Karl Bauer,
Gesundheitsausschuss RZ-Steiermark, 6.8.2015
Steckbrief
Virus (Orbivirus) der Hauswiederkäuer
Keine Übertragung von Tier zu Tier möglich
Übertragung: Insekten (Gnitzen/Culicoides)
auch durch Injektionsnadeln möglich!
Anzeigepfl. Tierseuche (mit 27 Serotypen!)
Verbreitung in GR, I, ESP, F, P, seit 2006
auch in D, NL, BEL, LUX
Für Menschen und Nicht-Wdk. ungefährlich
Symptome
In Südeuropa v.a. bei Schafen
Verlauf kann variieren; kaum Klinik bis zu
schweren Erkrankungen!
- Anfangs Fieber, dann Schwellungen am
Kopf (Augen, Ohren, Lippen, Unterkiefer)
und auch der Zunge (Blaufärbung: Name!)
- Schleimhautverletzungen in Maul, Nase
- Speichelfluss, Nasenausfluss
- Lahmheit (Klauenlederhornentzündung)
Symptome
2006 im nördlichen Mitteleuropa: Symptome
vor allem beim Rind!
Schweregrad des Verlaufes kann variieren:
- Anfangs hohes Fieber
- dann Schwellungen und ev. Blaufärbung
im Maulbereich und an der Zunge
- Schleimhautverletzungen in Maul, Nase
- Schwellung des Kronsaums, Lahmheit
Zitzennekrosen
Mortalitätsrate: Rind bis 4%, SchaZi bis 30%!
Symptome
Symptome
Symptome
Sicht des „EU Emergency Team“
Ausbreitung wird 2015 angenommen
Beginn der Ausbreitung ab Mai / Juni 2015
Impfung noch vor Beginn der Saison
mehrjährige Impfprogramm als einzige
Möglichkeit der Eradikation der BT
Technische und finanzielle Unterstützung
durch EK wird empfohlen
Risikoabschätzung für D: (FLI, 3.7.)
Eintrag Risiko
Wind (Vektoren) wahrscheinlich
Einschleppung durch Handel gering
Eintrag durch Tiere, S+E. gering
Vektor C. obsoletus möglich-hoch
Population ungeschützt
Aktuelle Zonen in der EU:
http://ec.europa.eu/food/animal/diseases/controlmeasur
es/docs/bluetongue_restrictedzones-map.jpg
Strategie Österreichs (BMG)
1. freien Status aufrecht erhalten
2. Überwachung intensivieren
3. Freiwillige Impfungen ermöglichen
Überwachung
intensive Überwachung in „Risikogebieten“
(grenznahe Regionen im Süd/Osten),
beginnend mit April 2015
monatliche Beprobung ungeimpfter Rinder
Evtl. Vergrößerung des Gebietes
Sensibilisierung der Tierhalter und Tierärzte
=> Passive Überwachung
in „freien Gebieten“ Quartals-Beprobungen
Mögliche Szenarien
Österreich bleibt frei, dh. nicht betroffen
Österreich kommt durch neue Fälle in
H/HR/SLO in eine Überwachungszone
Vor/Während Impfungen tritt ein Fall ein
Österreich hat einen eigenen Fall mit
Einrichtung einer Schutz- und Überwach-
ungszone (wie 2009?)
Bei „Fall“ bzw. „Ausbruch“:
Maßnahmen gem. RL 2000/75, TSG und
BTB-VO (Zoneneinrichtung, Betriebs-
sperre, Untersuchungen, Überwachung)
Tierverkehr in Zonen gem. VO 1266/2007
und BTB-VO (Untersuchungspflicht bei
Verlassen der Zone, Betriebssperren)
Zeitpunkt der Einrichtung und Größe
allfälliger Restriktionszonen
Aktuelle Lagebeurteilung Ö:
„Da sich die Krankheit diesmal von Süden kommend
über infizierte Mücken und bei einem entsprechend
feuchtem Klima zu uns evtl. ausbreitet, wird die Impfung
zumindest aller Tiere empfohlen, die im Bestand
verbleiben. Die Impfung im Sommer schützt dann die
geimpften Tiere vor einem Ausbruch der Krankheit im
Herbst/Winter 2015 und darüberhinaus. Derzeit gibt es
aber keine konkreten Hinweise auf eine weitere
Ausbreitung, weder in den angrenzenden Ländern noch
aus den eigenen Sentineluntersuchungen (beim Rind).
Eine präventive Impfstrategie aller nicht für den Export
bestimmten Tiere ist trotzdem empfehlenswert!“
Risikoabschätzung Steiermark:
Faktor Risiko
Expositionsgefahr (von Süden!) wahrscheinlich
SLO, H (= „Sentinel“- /Pufferzone) wahrscheinlich
Jahreszeit (Herbst-Winter!) HOCH
Klima: Temp, F%, Seehöhe, Wind HOCH
Viehdichte gering
Betriebsgröße je nachdem
Biosicherheit (Weidehaltung) HOCH
Tierverkehr (Schlachtviehtransporte) wahrscheinlich
Maßnahmen: Sentineltiere, Handel, Repellentien
Stallhaltung, Impfung: freiwillig / Impfgürtel?
Impfung
RL 2000/75 : Impfung ohne Zonenlegung mit
Totimpfstoffen erlaubt
Bluetongue-Bekämpfungsverordnung: freiwillige
Impfung mit zugelassenen Totimpfstoffen ist
möglich, Lebendimpfstoffe verboten!
Voraussetzung: Einzeltierkennzeichnung & VIS
Dokumentation!
beabsichtigte Impfung+Durchführung melden!
Impfung gegen BTV 2, 4 und 8 wird ermöglicht.
Tierimpfstoff-Anwendungsverordnung: Änderung:
Anwendung der in Kroatien und Bulgarien verwen-
deten Impfstoffe wird ermöglicht
BTV- 4 Impfung 2015 (lt. TGD-Info v.7.7.)
Freiwilligkeit (Empfehlung: Muttertiere, - Export)
Tztl. Bedarfsbescheinigung + Voranmeldung
Sonderimport über Firma Richter-Pharma
Impfstoff: BLUEVAC 4, Firma CZV Spanien
Zulassung für Rinder und Schafe
Grundimmunisierung 2x, Abst. 3 - 4 Wochen
Dosis: je 2 ml (Gebinde: 100ml, 250ml)
Kosten: Impfstoff + Impfung (abh. vom Betrieb)
Zuschuss TGD: € 12.- je 2x geimpftem Tier
Einzeltierkennzeichnung!
Schafe: Bestandsverzeichnis im VIS (?)
Impfliste und VIS-Eintragung
Paradigmenwechsel seit 2009
Freiwilligkeit, dh. jeder Betrieb muss sein
Risiko selbst einschätzen!
Ziel: Schutz der Tiere, nicht des Handels!
Behörde führt Überwachungsprogramm
durch, Impfungen sind voranzumelden.
Keine Kostenübernahme durch Behörde!
Erst bei Eintreten eines „Falles“ agiert
Behörde (Zonen H/HR/SLO, Handel,…)!
Keine Entschädigung nach Impfschäden!
Entscheidungsbaum
Impfen = Schutz der Tiere! - JA, wenn
Herde groß, Entfernung zu Fall
Klima: heiß, feucht; Wind, …
Viehdichte hoch
Sommer-Herbst
Exposition gegeben (Weide)
Tierverkehr, Handel (Schlachttiere!)
Alternative: Versicherung ???
Referenzen
Silbermayr, Köfer, Fuchs: BMTW, 2011
FLI: Qualitat. Risikobewertung, 3.7.2015
AGES, Risikoatlas 2015
BMG-Rechtstexte und Übersichten
FAGP-Erlass BTV-Bekämpfung 2015
http://ec.europa.eu/food/animal/diseases/ad
ns_outbreaks_per_disease_en.pdf
http://ec.europa.eu/food/animal/diseases/co
ntrolmeasures/bluetongue_en.htm