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Seite 1Februar 2016
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Betriebsrat Wissenschaft
Der Betriebsrat WissenschaftAusgabeFebruar 2016
• Der Betriebsrat Wissenschaft stellt sich vor
• Ausweis für Bedienstete
• Abfertigung NEU
• Steuerreform 2016
• Das Büro des BRW
In dieser AusgabeSehr geehrte Kolleginnen und Kollegen!
Als Betriebsrat des wissenschaftlichen Personals der Montanuniversität Leoben treten wir für die Interessen der Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler unserer Universität ein. Unsere Aufgaben sind im Universitätsgesetz 2002 und im Arbeitsverfassungsgesetz geregelt und umfassen die Wahrnehmung und Förderung der wirtschaftlichen, sozialen, gesundheitlichen und kulturellen Interessen aller Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter.
Zur Erfüllung dieser Aufgaben steht uns eine Reihe von Mitwirkungsrechten zur Verfügung, insbesondere das Informations, Interventions, Überwachungs und Beratungsrecht. Wir sind einbezogen in personelle, wirtschaftliche und soziale Angelegenheiten, verhandeln Betriebs vereinbarungen mit der Universitätsleitung und können Vorschläge zur Verbesserung von Arbeitsbedingungen einbringen.
Unser Team setzt sich aus Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftlern zu sammen, die in verschiedensten Bereichen der Montanuniversität tätig sind, in unterschiedlichen Beschäftigungskategorien an ge stellt sind und sowohl der ProfessorInnen als auch der Mittelbaukurie angehören. Mit dem Betriebsrat des Allgemeinen Universitätspersonals bilden wir den Betriebsausschuss der Montanuniversität, der sich mit gruppenübergreifenden Angelegenheiten befasst.
Neben unseren gesetzlichen Aufgaben sind wir stets bemüht, Sie/Euch über die neuesten
Entwicklungen zu informieren, die beispielsweise Dienstrechtsangelegenheiten, Gesetzesnovellen oder den Kollektivvertrag betreffen.
Es ist uns ein besonderes Anliegen, eine Plattform zu schaffen, in der Informations und Interessensaustausch zwischen allen Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftlern stattfindet. Wir können gemeinsam aktiv an der Gestaltung unserer Universität mitwirken.
Der persönliche Kontakt zu allen Kolleginnen und Kollegen unserer Scientific Community ist uns sehr wichtig und wir dürfen Sie/Euch herzlich zu einem gegenseitigen Kennenlernen bei einem Betriebsratsfrühstück am 03. März 2016 einladen.
Dipl.-Ing. Dr. mont. Eva Wegerer, MBAVorsitzende des Betriebsrates für das Wissenschaftliche
Universitätspersonal
Senior Scientist am Lehrstuhl für Erdölgeologie
Department für Angewandte Geowissenschaften
und Geophysik
eva.wegerer@unileoben.ac.at
Tel. +43 3842 402 6303 oder 7004
Betriebsratsfrühstück
Donnerstag, 03. März 2016
8:30 - 10:00 Uhr
Betriebsratsbüro
Umweltschutzgebäude
2. Stock, Raum 252
Information:
betriebsrat-wissenschaft@
unileoben.ac.at
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Die Mitglieder des Betriebsrates Wissenschaftin alphabetischer Reihenfolge
Dipl.-Ing. (FH) Josef Adamjosef.adam@unileoben.ac.atLehrstuhl für Abfallverwertungstechnik und Abfallwirtschaft
Univ.-Prof. Mag. et Dr. rer. nat. Erika Hausenblaserika.hausenblas@unileoben.ac.atLehrstuhl für Angewandte Mathematik
Dipl.-Ing. Dr. techn. Markus Kratzermarkus.kratzer@unileoben.ac.atInstitut für Physik
Dipl.-Ing. Dr. mont. Johann Mogeritschjohann.mogeritsch@unileoben.ac.atLehrstuhl für Modellierung und Simulation metallurgischer Prozesse
Priv.-Doz. Dr. techn. Beata Oswald-Trantabeata.oswaldtranta@unileoben.ac.atLehrstuhl für Automation
Ao.Univ.-Prof. Mag. et Dr. rer. nat.Josef Oswaldjosef.oswald@unileoben.ac.atInstitut für Physik
Dipl.-Ing. Stephan Schuschniggstephan.schuschnigg@unileoben.ac.atLehrstuhl für Kunststoffverarbeitung
Ao.Univ.-Prof. Dipl.-Ing. Dr. techn.Norbert Seifternorbert.seifter@unileoben.ac.atLehrstuhl für Angewandte Mathematik
Ass.Prof. Dipl.-Ing. Dr. mont. Tanja Lubetanja.lube@unileoben.ac.atInstitut für Struktur und Funktionskeramik
Mag. Dominic Welshdominic.welsh@unileoben.ac.atZentrum für Sprachen, Bildung und Kultur
Seite 3Februar 2016 brw News
Betriebsrat Wissenschaft
Ausweis für BediensteteMit Beginn des heurigen Jahres erfolgt die Entlehnung in der Bibliothek für Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Montanuniversität durch den Ausweis für Bedienstete, wodurch die bisher ige orange Bibliothekskarte (mit BenutzerID/Strichcode) ersetzt wird. Das Einloggen in den MUL Gesamtkatalog, zur Ver län gerung und zum Vormerken von Literatur wird künftig vereinfacht mittels pNummer durchgeführt.
Der Vorteil des Ausweises für Bedienstete liegt darin, dass dieser kombiniert als Bibliotheksausweis, Parkkarte, Zutrittskarte und Ausweis für Betriebsratsaktionen verwendet werden kann. Die Funktionen des Gebäudezutritts bzw. des Parkplatzzutritts sind nicht automatisch auf der Karte gespeichert, son
dern stehen optional zur Verfügung. Der Ausweis für Bedienstete ist datenschutzrechtlich überprüft. Es erfolgt damit keine Erfassung von persönlichen Daten und der Zutrittszeiten zu den Gebäuden der Montanuniversität.
Die Erstellung des Mitarbeiterausweises kann jederzeit am Selbstbedienungstermial für Bedienstete (Hauptgebäude, 2. Stock, vor der Abteilung für Studien und Lehrgänge) innerhalb weniger Minuten durchgeführt werden. Der Betriebsrat Wissenschaft steht für Fragen zum Ausweis für Bedienstete jederzeit zur Verfügung und ist bei der Erstellung des Ausweises gerne behilflich.
Erstellung beim Selbstbedie-
nungsterminal im
Hauptgebäude, 2. Stock,
vor der Abteilung für
Studien und Lehrgänge
• Bibliothekskarte
• Parkberechtigung
• Zutrittsberechtigung
• Ausweis für BR-Aktionen
Abfertigung NEUDie Abfertigung Neu gilt für Dienstverhältnisse, die nach dem 31. 12. 2002 begonnen haben. Die Montanuniversität leistet ab Beginn des Dienstverhältnisses (unter Berücksichtigung eines beitragsfreien ersten Monats) einen Beitrag von 1,53 % des Gehalts (sozialversicherungspflichtiges Entgelt ohne Berücksichtigung von Geringfügigkeitsgrenze und Höchstbeitragsgrundlage) an den Sozialversicherungsträger, der diesen Betrag an die APK Vorsorgekasse weiterleitet.
Der Zugriff auf das Guthaben hängt von der Dauer der Einzahlung und vom Beendigungsgrund ab. Ein sofortiger Anspruch auf Auszahlung/Verfügungsanspruch besteht bei Pensionsantritt bzw. bei Beendigung des Dienstverhältnisses nach Vollendung des Anfallsalters für die vorzeitige Alterspension. Generell gilt ein Verfügungsanspruch bei Beendigung eines Dienstverhältnisses (beispielsweise durch einvernehmliche Lösung), wenn zumindest 36
Beitragsmonate in der Abfertigung Neu vorliegen. Bei Selbstkündigung besteht kein sofortiger Anspruch auf das Guthaben, sondern es erfolgt eine Weiterveranlagung in der Vorsorgekasse.
Sobald der Anspruch auf Verfügung besteht, gibt es die Möglichkeit der Weiterveranlagung des Guthabens bei der APK Vorsorgekasse, die Auszahlung auf das persönliche Bank konto, die Übertragung an die Vorsorgekasse des neuen Dienstgebers oder die Übertragung an die Pensionskasse. Zu beachten ist bei einem Beschäftigungswechsel/Umzug ins Ausland die Bekanntgabe der aktuellen Auslandsadresse an die Vorsorgekasse, da außerhalb von Österreich keine automatische Adressaktualisierung der Sozialversicherung erfolgt. Die Kontoinformation wird einmal jährlich zugesandt, kann jedoch jederzeit auf www.kontostand.at abgerufen werden. Die individuellen Zugangsdaten sind Teil der Kontoinformation.
APK Vorsorgekasse AG
Stahlstraße 2-4
A-4020 Linz
Tel.: + 43 50 275 50
Fax: + 43 50 275 5609
Email: office@apk-vk.at
www.apk-vk.at
Kontoinformation:
www.kontostand.at
Ausweis für Bedienstete
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Seite 4 Februar 2016brw News
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Steuerreform 2016Mit 1. Jänner 2016 ist die Steuerreform 2015/2016 in Kraft getreten, wodurch der Eingangssteuersatz von 36,5 auf 25 Prozent gesenkt wurde. Laut Bundesministerium für Finanzen soll es dadurch in Österreich zu einer Gesamtentlastung von 5,2 Milliarden Euro kommen. Einkommen bis 11.000 Euro pro Jahr sind steuerfrei, ab diesem Betrag folgen sechs verschiedene Tarifstufen zwischen 25 und maximal 55 Prozent Einkommenssteuer. Aktuelle Informationen zur Steuer reform 2015/2016 sind auf HELP.gv.at abrufbar.
Aus den Neuerungen zur Steuerreform wurden Änderungen zu einigen Themen (Kinderfreibetrag, Sonderausgaben, Arbeitnehmerabsetzbetrag, pauschaler Zuzugsfreibetrag für Wissenschaftler/innen und Forscher/innen) entnommen und sind nachfolgend kurz dargestellt.
Der Kinderfreibetrag beträgt, wenn er nur von einer
steuerpflichtigen Person geltend gemacht wird
440 Euro jährlich, erfolgt die Geltend machung
durch zwei steuerpflichtige Personen für das
selbe Kind umfasst der Betrag 300 Euro pro Person.
Bestimmte Sonderausgaben (z.B. Spenden, Kirchenbei
träge, Beiträge für die freiwillige Weiterversicherung)
werden im Rahmen der Veranlagung automatisch, durch
Datenaustausch zwischen der empfangenden Organisation
und der Finanzverwaltung, berücksichtigt. Die Neuregelung
gilt für Zahlungen, die ab dem Jahr 2017 geleistet werden.
Der Arbeitnehmerabsetzbetrag wird ab dem Jahr 2016 in den
Verkehrsabsetzbetrag integriert. Es gilb daher nur mehr den
Verkehrsabsetzbetrag, der auf 400 Euro pro Jahr erhöht wird.
Für den pauschalen Zuzugsfreibetrag für Wissenschaft
ler/innen und Forscher/innen gilt folgende Neuerung:
Ergänzend zur Beseitigung der steuerlichen Mehrbelas
tung der Auslands einkünfte wird ein pauschaler Freibe
trag vorgesehen, in dem der Zuzugsmehraufwand und
der auf die Inlands einkünfte entfallende Steuernachteil
(gegenüber der Besteuerung ähnlicher Bruttoeinkommen
im Ausland) pauschal abgegolten werden. Der Zuzugs
freibetrag beträgt 30 Prozent der Einkünfte aus in und
ausländischer wissenschaftlicher Tätigkeit, insoweit die
se nach dem Einkommensteuertarif versteuert werden.
Er ist auf 5 Jahre ab dem Zuzugszeitpunkt beschränkt.
Wird der Freibetrag in Anspruch genommen, können da
neben keine weiteren Betriebsausgaben, Werbungskosten
oder außergewöhnliche Belastungen, die im Zusammen
hang mit dem Zuzug stehen, geltend gemacht werden.
Das Bundesministerium für Finanzen (BMF) stellt unter „bmf.gv.at/entlastung“ einen OnlineRechner zur Verfügung, womit die persönliche steuerliche Entlastung berechnet werden kann, wobei es sich bei den Berechnungsergebnissen um Richtwerte handelt, da nicht alle persönlichen berechnungsrelevanten Daten erfasst werden können.
Aktuelle Informationen zur
Steuerreform:
HELP.gv.at
www.bmf.gv.at
www.arbeiterkammer.at
Online-Rechner zur Be-
rechnung der persönlichen
steuerlichen Entlastung:
bmf.gv.at/entlastung
Das Büro des Betriebsrates WissenschaftIhre Ansprechperson im Betriebsratssekretariat:Marianne Kieninger, Tel. DW 7017Email: betriebsratwissenschaft@unileoben.ac.at
Bürozeiten:Mo 8:00 13:00 UhrDi + Mi 8:00 12:30 und 13:00 16:00 UhrDo 8:00 13:00 Uhr
www.betriebsrat.unileoben.ac.at
Steuerreform 2016