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Afrikanische Schweinepest –Aktueller Stand und Maßnahmen zur Bekämpfung (Tilgungsplan)
Dr. Monika BedrichForum „Wald, Wild und Menschen in Thüringen“ am 16. März 2018
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Afrikanische Schweinepest (ASP)
� Ätiologie, Klinik, Übertragung
� Verbreitung
� Maßnahmen
Gliederung
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� ASP-Virus Gattung Asfivirus der Familie Asfarviridae
African Swine Fever And Related viruses
� Viruserkrankung, die ausschließlich Schweine betrifft (Haus – und Wildschweine)
� Anzeigepflichtige Tierseuche
� Für den Menschen nicht gefährlich
� Moderate [geringe] Kontagiosität NEU
� Kein Impfstoff
Ätiologie - Was ist die Afrikanische Schweinepest?
Quelle: wikipedia
Afrikanische Schweinepest (ASP)
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sehr hohe Widerstandsfähigkeit des ASP-Virus
� Inaktivierung durch thermische Behandlung � 56°C 70 min Einwirkzeit oder� 60°C 20 min Einwirkzeit
Quelle: FLI-Risikobewertung 03-2014
Afrikanische Schweinepest (ASP)
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Klinik - Wie sieht die Erkrankung aus?
� schwere, aber unspezifische Allgemeinsymptome wie � Hohes Fieber ab 3. Tag nach Infektion (>41°C)
� Schwäche,
� Fressunlust,
� Bewegungsstörungen,
� aber auch Durchfall und
� Blutungsneigungen
� mitunter verringerte Fluchtbereitschaft
� in nahezu 100% der Fälle Tod der infizierten Tiere innerhalb einer Woche (!) – keine Altersabhängigkeit
� Subakuter und chronischer Verlauf möglich
Quelle: wikipedia
Afrikanische Schweinepest (ASP)
Quelle: Depner, FLI
ASP-FrüherkennungPassive vs. aktive Überwachung
Die Wahrscheinlichkeit ein
ASP-positives Tier zeitnah
zu entdecken, ist um ein
Vielfaches höher
in der Gruppe der Totfunde
Problem: die toten Tiere zu
finden und zu beproben…
Die ASP wird überTotfunde entdeckt
Totfunde: 50 - 80% pos
erlegte WS:0 - 4% pos
Früherkennung funktioniert nur über passives Monitoring!!!
Quelle: Depner, FLI 01-2017
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Meldung Fallwild an das zuständige Veterinäramt bzw. Rettungsleitstelle
50 Euro Aufwandsentschädigung
Rettungsleitstelle Bemerkung
Altenburg 0365-48820 über Leitstelle Gera
Eichsfeld 03606-5066780
Gotha 03621-36550
Greiz 0365-48820 über Leitstelle Gera
Hildburghausen 03682-40070 über Leitstelle Suhl
Ilmkreis03628-6288180 03628-6288181 03628-6288182
Kyffhäuserkreis 03631-89380über Leitstelle Nordhausen
Nordhausen 03631-89380
Jena-Saale-Holzland03641-4040
Saale-Orla-Kreis
03671-9900 über Leitstelle Saaldfeld-Rudolstadt
Saalfeld-Rudolstadt03671-9900
Schmalkalden-Meinigen03693-886000
Sömmerda 0361-7415100über Leitstelle Erfurt
Sonneberg 03682-40070 über Leitstelle Suhl
Unstrut-Hainich03601-403080 03601-813115
Wartburgkreis / Eisenach 03691-7220
Weimarer Land 03644-50000
Erfurt 0361-7415100
Gera 0365-48820
Suhl 03682-40070
Weimar 03641-4040
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Klinik - Wie sieht die Erkrankung aus?
Afrikanische Schweinepest (ASP)
Quelle: Blome, FLI
Klinisch/ post mortem nicht zu unterscheiden von der Klassischen Schweinepest
� Flüssigkeitsansammlungen in den Körperhöhlen,
� Blutungen, � Milzvergrößerung,� Ödeme der Gallenblasenwand und des
Mesenteriums, � geschwollene und hämorrhagische
Lymphknoten, � hochgradig gestaute Lungen
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Vergrößerte Milz
Prof. Teifke, FLI
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Welche Übertragungswege gibt es?
� Warzenschweine bilden das natürliche Reservoir, da sie über längere Zeit infiziert bleiben, jedoch nicht klinisch erkranken; Zecken infizieren sich bei der Blutmahlzeit auf einem virämischen Schwein
� direkter Kontakt zu infizierten Schweinen und deren Produkten (z. B. Verfütterung von Speiseabfällen)
� Der Kontakt mit Blut ist der effizienteste Übertragungsweg (wenige Tropfen sind ausreichend!)
� Vorsicht! Jagdtourismus (Trophäen, Fleisch, kontaminierte Kleidung)
� unachtsam weggeworfenen Speisereste auf Parkplätzen und Raststätten entlang der Autobahnen und Fernstraßen
Afrikanische Schweinepest Übertragung
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Aufklärung für
Reisende + Fernfahrer + Pendler
Plakate an • Tankstellen,• Raststätten, • Parkplätzen• Industriegebiete
etc.
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Afrikanische Schweinepest (ASP)
� Ätiologie, Klinik, Übertragung
� Verbreitung
� Maßnahmen
Gliederung
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Verbreitung
2014 2017
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2018
Folie 15
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Afrikanische Schweinepest 2017
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Afrikanische Schweinepest 2018
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Afrikanische Schweinepest (ASP)
� Ätiologie, Klinik, Übertragung
� Verbreitung
� Maßnahmen
Gliederung
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Biosicherheit bei der Jagd!!! Quelle: Depner, FLI 2017
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Bekämpfungs- und Tilgungskonzept
Ausbruch
Afrikanische Schweinepest
beim Wildschwein
Afrikanische Schweinepest (ASP)Vorbereitungen in Thüringen
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RICHTLINIE 2002/60/EG DES RATES
Artikel 15
(2) Sobald ein Primärfall der ASP bei Wildschweinen bestätigt ist, trifft die zuständige Behörde des betreffenden Mitgliedstaates unverzüglich folgende Maßnahmen gegen die Ausbreitung der Seuche:
a) Einsetzung einer Sachverständigengruppe, der Tierärzte, Jäger und auf wild-lebende Tiere spezialisierte Biologen und Epidemiologen angehören.
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Mai 2017
� Einrichtung einer
ASP-Sachverständigengruppe Thüringen
Afrikanische Schweinepest (ASP)Vorbereitungen in Thüringen
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ASP-Sachverständigengruppe Thüringen
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RICHTLINIE 2002/60/EG DES RATES
Die Sachverständigengruppe unterstützt die zuständige Behörde bei folgenden Aufgaben:
• Untersuchung der Seuchenlage und Ausweisung eines Seuchengebiets gemäß Artikel 16 Absatz 3 Buchstabe b);
• Festlegung geeigneter Maßnahmen, die im Seuchengebiet zusätzlich zu den unter den Buchstaben b) und c) aufgeführten Maßnahmen anzuwenden sind; diese Maßnahmen können eine Aussetzung der Jagd und ein Verbot der Fütterung von Wildschweinen umfassen;
• Aufstellung eines Tilgungsplans, der der Kommission gemäß Artikel 16 vorzulegen ist;
• Überprüfung der Wirksamkeit der zur Tilgung der Afrikanischen Schweinepest im Seuchengebiet getroffenen Maßnahmen;
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Arbeitsstand:
� ENTWURF des Tilgungsplanes wurde von TH-Sachverständigengruppe am 23. November 2017 beschlossen
� einschließlich Bekämpfungs-/Tilgungskonzept
� Kommunikation an Veterinär-/Jagdbehörden sowie Jäger,Verbände etc.
� Vorbereitung der Umsetzung
Afrikanische Schweinepest (ASP)Vorbereitungen in Thüringen
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gefährdetes Gebiet =Seuchengebiet
Pufferzone
freies Gebiet
Einrichtung von Zonen im Seuchenfall
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PufferzoneRadius 24 km1.808 km2
Gefährdetes GebietRadius 8 km200 km2
Hochrisikozone(Kernzone)
Radius 4 km50km2
(Elektrozaun + chem. Vergrämungsmittel
Beispiel für die Einrichtung von Zonen im Seuchenfall gemäß Tilgungsplan
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Afrikanische Schweinepest (ASP)Vorbereitungen in Thüringen
I. Hochrisikozone des gefährdeten Gebiets (Seuchengebiet)� Ca. 4 km Radius um ASP-positives Wildschwein
� Einzäunen der Hochrisikozone (Elektrozaun bereits gekauft und lagerteinsatzbereit in Thüringen)
� Jagdverbot mind. 21 Tage
� Betretungsverbot für Bürger mind. 28 Tage
� Leinenpflicht für Hunde
� Landwirtschaftliches, forst- und fischereiwirtschaftliches Bewirtschaftungsverbot(Entschädigungszahlungen)
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Afrikanische Schweinepest (ASP)Vorbereitungen in Thüringen
� Intensive Fallwildsuche (aktiv)
� Fallwild-Suchtrupps + Forst, Jäger, Hilfskräfte (Bundeswehr, Polizei),Wildkameras, Kleinfluggeräte…
� Einweisung in Biosicherheit
� Bergung aller WS-Kadaver durch spezielle Fallwild-Bergetrupps
(Multiplikatorenschulung heute im TLV)
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Anlage 11
Merkblatt Biosicherheit bei der Fallwildbergung
Fallwild als potenzielle Ansteckungsquelle muss so bald wie möglich aus der Natur entfernt und einer geordnenten Untersuchung und Entsorgung zugeführt werden. Zur Vermeidung der Seuchenverschleppung ist dabei auf strikte Hygiene zu achten.
Sofort nach Auffinden eines Kadavers / Erlegen eines augenscheinlich kranken Tieres ist dieses mit einer Wildmarke zu kennzeichnen, die genaue Fundstelle festzustellen (Koordinaten z.B. per GoogleMaps oder WhatsApp) und das zuständige Veterinäramt über die Notwendigkeit einer Probenentnahme zu informieren sowie der Transport zu klären.
Die Abholung vom Fundort und Anlieferung an der TNP-Verwahrstelle erfolgt durch die vom VLÜA beauftragten Bergetrupps oder den Jagdausübungsberechtigten. Die mit der Bergung beschäftigten Mitarbeiter legen Schutzkleidung an (Einmaloverall, Handschuhe, Stiefelüberzieher), bevor der Kadaver berührt wird. Damit bereits beim Transport zur TNP-Verwahrstelle jegliche Kontamination der Umwelt (z.B. durch tropfendes Blut während des Transportes) strikt vermieden wird, sind vorzugsweise reißfeste Papiersäcke als Umhüllung zu verwenden, die beim VLÜA vorrätig sind. Der Transport des verpackten Tierkörpers zur TNP-Verwahrstelle erfolgt in einem leicht zu reinigen und desinfizierenen Behältnis (Wanne o.ä.). Nach Abschluss der Verpackung und dem Einladen des Kadavers in das Transportfahrzeug erfolgt eine Desinfektion der Fundstelle mittels Peressigsäure ( xx l/ m2 ). Im Anschluss wird die Einwegkleidung abgelegt und möglichst kontaminationsfrei in bereitstehende Müllsäcke verpackt, die gemeinsam mit dem Kadaver in der tNP-Verwahrstelle abgegeben werden. Vor dem Beginn der Fahrt sind Hände und Schuhe zu desinfizieren.
Jede Möglichkeit einer Seuchenverschleppung muss unterbunden werden. Deshalb muss bei Bergen genutzte Kleidung oder –ausrüstung inklusive der Fahrzeuge nach jedem Gebrauch gereinigt und -soweit möglich- desinfiziert werden. Schweineställe sollten von den beteiligten Personen für mindestens 48 h nicht betreten werden.
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Afrikanische Schweinepest (ASP)Vorbereitungen in Thüringen
II. Randzone des gefährdeten Bezirks (Seuchengebiet)
� Ca. 4 bis 8km Radius um ASP-positives Wildschwein
� Jagdverbot mind. 21 Tage
� Betretungsverbot für Bürger mind. 28 Tage
� Anschließend intensive Bejagung Saufangeinrichtungen(Schwarzwildkompetenzzentrum, 1 Saufang wurde von TMASGFFfinanziert)
� Transport der WS-Kadaver zu TNP-Verwahrstellen durch Fallwild-Bergetrupps
� Probenahme und Lagerung aller WS-Tierkörper in TNP-Verwahrstellen
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Afrikanische Schweinepest (ASP)Vorbereitungen in Thüringen
III. Pufferzone (kein Seuchengebiet)
� 8 bis 24km Radius um ASP-positives Wildschwein
� Intensive Bejagung
� Ziel: erhebliche Reduzierung der WS-Population (um70-90%?)
� Nächtliche Ansitzjagd an der Kirrung
� Jagdbezirksübergreifende Gesellschaftsjagden / Drückjagden
� Betreiben von Saufängen
� Prämien für Jäger pro erlegtes Wildschwein als Anreiz
� Probenahme + Lagerung aller WS-Tierkörper in TNP-Verwahrstellen
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� Hohe Letalität und geringe Kontagiösität erforderte ein Umdenkenin der Bekämpfung
� Beim Hausschwein ist die ASP mit klassischen Maßnahmenerfolgreich zu bekämpfen
� Früherkennung beim Wildschwein geht nur über passiveÜberwachung
� Die Mitwirkung unterschiedlichster Behörden in engerAbstimmung wird notwendig sein, um eine Tilgung der ASPbeim Wildschwein zu ermöglichen
Schlussfolgerungen
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Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit!