Post on 26-Oct-2020
© Verlag Heinrich Vogel
© 2014 Verlag Heinrich Vogel, in der Springer Fachmedien München GmbH, Aschauer Straße 30, 81549 München
5. Auflage
Stand: 07/2014
Umschlaggestaltung: Bloom Project Titelbild: Jeder Lkw kostet, unserer spart. Der neue Actros von Mercedes-Benz.
Mehr über den neuen Actros erfahren Sie unter www.mercedes-benz.com/Gesamtwirtschaftlichkeit Platzierung mit freundlicher Unterstützung der Daimler AG.
Lektorat: Su Zewe
Berater: Reiner Rosenfeld
Herstellung: Markus Tröger
Layout & Satz: Schmidt Media Design, 81825 München
Gesichter neben Witzen: © nipitphand/fotolia
Druck: Kessler Druck + Medien GmbH & Co. KG , Michael-Schäffer-Straße 1, 86399 Bobingen
Springer Fachmedien ist Teil der Fachverlagsgruppe Springer Science+Business Media
Das Werk einschließlich aller seiner Teile ist urheberrechtlich geschützt. Jede Verwertung außerhalb der engen Grenzen des Urheberrechtsgesetzes ist ohne Zustimmung des Verlages unzulässig und strafbar. Das gilt insbesondere für Vervielfäl-tigungen, Übersetzungen, Mikroverfilmung und die Einspeicherung und Verarbeitung in elektronischen Systemen.
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Die Haftung für die Inhalte der Internetverweise wird trotz sorgfältiger Überprüfung ausgeschlossen! Für die Seiteninhalte ist ausschließlich der jeweilige Betreiber verantwortlich.
Aus Gründen der Lesbarkeit wurde im Folgenden die männliche Form (z.B. Fahrer) verwendet. Alle personenbezogenen Aussagen gelten jedoch stets für Männer und Frauen gleichermaßen.
ISBN: 978-3-574-26088-9
Fahrerhandbuch 2015
1 Wichtige Informationen vorab
➠ DocStop
➠ Dieses Fahrerhandbuch gehört …
➠ Welche Papiere brauche ich für unterwegs?
➠ Telefonnummern für Notfälle
➠ Was wir uns bei diesem Fahrerhandbuch gedacht haben
➠ Lenk- und Ruhezeiten – Welche Vorschriften gibt es und wie setze ich sie um?
2 Der Fahrerkalender – Hier behalten Sie Ihre Lenk- und Ruhezeiten im Blick
3 Allgemeine und betriebsinterne Informationen
➠ Ladungssicherung
➠ Lkw-Fahrverbote in der Ferienreisezeit
➠ Wie verhalte ich mich nach einem Unfall?
➠ Lkw- und Ladungsdiebstahl – was tun?
➠ Lösungen
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Kontakt:Wir freuen uns auf Ihre Meinung! Egal ob Kritik zum Inhalt oder neue, eigene Ideen & Fotos!T: 089/ 203043-1600E: shop-support@springer.comI: www.heinrich-vogel-shop.de
Das Fahrerhandbuch feiert sein erstes Jubiläum! Schon seit 5 Jahren begleiten wir Sie unterwegs. Um Ihnen trotzdem immer wieder Neues und Nützliches bieten zu können, aktualisieren wir die Inhalte jedes Jahr. Deswegen ein kleiner Tipp: Heften Sie sich doch alles, worauf Sie auch im nächsten Jahr nicht verzichten möchten (und was wir leider entnommen haben), auch für dieses Jahr wieder mit in Ihren Ordner!
Psssttt…wussten Sie eigentlich schon, dass wir auch in unserem Shop kostenloses Zusatzmaterial anbieten? Zum Beispiel eine Checkliste für Mängelberichte. Zu finden ist das Ganze beim Fahrerhandbuch unter dem Reiter „Downloads“. Schauen Sie doch mal vorbei: www.heinrich-vogel-shop.de!
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2 © Verlag Heinrich Vogel
1.1.Tageslenkzeit
höchstens 9 Stunden zwischen Ruhezeiten, jedoch 2 x pro Woche 10 Stunden
Die Tageslenkzeit ist die Gesamtlenkzeit zwischen zwei Ruhezeiten. Das gilt auch für die Regelungen nach dem AETR und der Fahrpersonalverordnung.
Normale Tageslenkzeit
Normale Tageslenkzeit 9 Stunden
4,5 h 45 min 4,5 h
Nach spätestens 4,5 Stunden Lenkzeit muss eine Fahrtunterbrechung von mindestens 45 Minuten folgen! Tageslenkzeit ist die Lenkzeit zwischen zwei Ruhezeiten!
Verlängerung der Tageslenkzeit
Nur 2 x pro Woche erlaubt:
4,5 h 45min 4,5 h 45 min 1 h Verlängerung der Tageslenkzeit auf 10 Stunden.
Tageslenkzeiten und RuhezeitenDa die Tageslenkzeiten zwischen zwei Ruhezeiten liegen müssen, die tägliche Ruhezeit aber innerhalb eines Zeitraums von 24 Stunden, können Teil-Lenk-zeiten nicht beliebig lange addiert werden. Die Sum-mierung im Sinne von Artikel 4 Buchstabe k findet hier ihre Grenzen. Nach Ende einer Ruhezeit darf eine neue Tageslenkzeit begonnen werden, auch wenn der laufende 24-Stunden-Zeitraum noch nicht beendet ist.
ArbeitszeitgesetzDas deutsche Arbeitszeitgesetz (Geltung nur für Ar-beitnehmer) enthält für die werktägliche Arbeitszeit eine Obergrenze von 10 Stunden. Innerhalb von sechs Kalendermonaten oder innerhalb von 24 Wo-chen darf die durchschnittliche werktägliche Arbeits-zeit aber acht Stunden nicht überschreiten.
1.2.Fahrtunterbrechnungen
nach höchstens 4 ½ Stunden Lenkzeit für mindestens 45 Minuten
Statt der Unterbrechung von 45 Minuten sind Teilun-terbrechungen zulässig:» nach der EU-Regelung und nach der Fahrpersonal- verordnung zwei Unterbrechungen von mindes- tens 15 Minuten bzw. 30 Minuten (in dieser Reihen- folge!); die mindestens 30-minütige Unterbre- chung muss spätestens nach einer Lenkzeit von 4½ Stunden eingelegt werden, wenn eine voran- gegangene Teilunterbrechung noch keine 45 Mi- nuten ergeben hat.» Die gleiche Regelung gilt seit dem 10. November 2011 auch für Fahrer, die unter das AETR fallen.
Im Übrigen beginnt nach jeder Unterbrechung von insgesamt 45 Minuten (zusammenhängend oder in Teilen) ein neuer, für die weiteren Unterbrechungen maßgeblicher Lenkzeitabschnitt von 4½ Stunden.
Fahrtunterbrechung in Teilabschnitten
Die Fahrtunterbrechung kann in zwei Abschnitte aufgeteilt werden:
2 h 15 min 2,5 h 30 min 4,5 h Wichtig: Der erste Abschnitt muss 15 Minuten und der zweite Abschnitt 30 Minuten betragen! Reihenfolge ist festgelegt, muss so erfolgen! Nach der Fahrtunterbrechung von 30 Minuten beginnt hier ein neuer Lenkzeitabschnitt von maximal 4,5 Stunden!
Sonderregelung für Fahrer von Linienbussenbei Linienlängen bis zu 50 kmNach 4½ Stunden Lenkzeit genügt eine Mindestunter-brechung von nur 30 Minuten. Bei Linien mit durch-schnittlichen Haltestellenabständen von mehr als 3 km kann die Unterbrechung durch zwei Teilunter-brechungen von jeweils mindestens 20 Minuten oder drei Teilunterbrechungen von jeweils mindestens 15 Minuten ersetzt werden, und zwar entweder wäh-rend der 4½-stündigen Lenkzeit oder teils während dieser Zeit und teils unmittelbar danach. Bei durch-schnittlichen Haltestellenabständen von weniger als 3 km sind Kurzunterbrechungen von mindestens 10 bzw. 8 Minuten zulässig, sofern die Unterbrechungen mindestens ein Sechstel der vorgesehenen Lenkzeit erreichen.
Fahrtunterbrechungen,Arbeitsunterbrechungen,Pausen und Tagesruhezeiten
Bereitschafts-/sonstige Arbeitszeiten, Wartezeiten,Zeit als Beifahrer während der Fahrt, währendder Fahrt in der Schlafkabine verbrachte Zeit
Lenkzeiten
Alle sonstigen Arbeitszeiten
Fahrtunterbrechungen,Arbeitsunterbrechungen,Pausen und Tagesruhezeiten
Bereitschafts-/sonstige Arbeitszeiten, Wartezeiten,Zeit als Beifahrer während der Fahrt, währendder Fahrt in der Schlafkabine verbrachte Zeit
Lenkzeiten
Alle sonstigen Arbeitszeiten
Fahrtunterbrechungen,Arbeitsunterbrechungen,Pausen und Tagesruhezeiten
Bereitschafts-/sonstige Arbeitszeiten, Wartezeiten,Zeit als Beifahrer während der Fahrt, währendder Fahrt in der Schlafkabine verbrachte Zeit
Lenkzeiten
Alle sonstigen Arbeitszeiten
Fahrtunterbrechungen,Arbeitsunterbrechungen,Pausen und Tagesruhezeiten
Bereitschafts-/sonstige Arbeitszeiten, Wartezeiten,Zeit als Beifahrer während der Fahrt, währendder Fahrt in der Schlafkabine verbrachte Zeit
Lenkzeiten
Alle sonstigen Arbeitszeiten
Fahrtunterbrechungen,Arbeitsunterbrechungen,Pausen und Tagesruhezeiten
Bereitschafts-/sonstige Arbeitszeiten, Wartezeiten,Zeit als Beifahrer während der Fahrt, währendder Fahrt in der Schlafkabine verbrachte Zeit
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Alle sonstigen Arbeitszeiten
Fahrtunterbrechungen,Arbeitsunterbrechungen,Pausen und Tagesruhezeiten
Bereitschafts-/sonstige Arbeitszeiten, Wartezeiten,Zeit als Beifahrer während der Fahrt, währendder Fahrt in der Schlafkabine verbrachte Zeit
Lenkzeiten
Alle sonstigen Arbeitszeiten
Fahrtunterbrechungen,Arbeitsunterbrechungen,Pausen und Tagesruhezeiten
Bereitschafts-/sonstige Arbeitszeiten, Wartezeiten,Zeit als Beifahrer während der Fahrt, währendder Fahrt in der Schlafkabine verbrachte Zeit
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Alle sonstigen Arbeitszeiten
Fahrtunterbrechungen,Arbeitsunterbrechungen,Pausen und Tagesruhezeiten
Bereitschafts-/sonstige Arbeitszeiten, Wartezeiten,Zeit als Beifahrer während der Fahrt, währendder Fahrt in der Schlafkabine verbrachte Zeit
Lenkzeiten
Alle sonstigen Arbeitszeiten
Fahrtunterbrechungen,Arbeitsunterbrechungen,Pausen und Tagesruhezeiten
Bereitschafts-/sonstige Arbeitszeiten, Wartezeiten,Zeit als Beifahrer während der Fahrt, währendder Fahrt in der Schlafkabine verbrachte Zeit
Lenkzeiten
Alle sonstigen Arbeitszeiten
Fahrtunterbrechungen,Arbeitsunterbrechungen,Pausen und Tagesruhezeiten
Bereitschafts-/sonstige Arbeitszeiten, Wartezeiten,Zeit als Beifahrer während der Fahrt, währendder Fahrt in der Schlafkabine verbrachte Zeit
Lenkzeiten
Alle sonstigen Arbeitszeiten
Fahrtunterbrechungen,Arbeitsunterbrechungen,Pausen und Tagesruhezeiten
Bereitschafts-/sonstige Arbeitszeiten, Wartezeiten,Zeit als Beifahrer während der Fahrt, währendder Fahrt in der Schlafkabine verbrachte Zeit
Lenkzeiten
Alle sonstigen Arbeitszeiten
Fahrtunterbrechungen,Arbeitsunterbrechungen,Pausen und Tagesruhezeiten
Bereitschafts-/sonstige Arbeitszeiten, Wartezeiten,Zeit als Beifahrer während der Fahrt, währendder Fahrt in der Schlafkabine verbrachte Zeit
Lenkzeiten
Alle sonstigen Arbeitszeiten
Fahrtunterbrechungen,Arbeitsunterbrechungen,Pausen und Tagesruhezeiten
Bereitschafts-/sonstige Arbeitszeiten, Wartezeiten,Zeit als Beifahrer während der Fahrt, währendder Fahrt in der Schlafkabine verbrachte Zeit
Lenkzeiten
Alle sonstigen Arbeitszeiten
1. Die Lenk- und Ruhezeiten
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1 Wichtige Informationen vorab Lenk- und Ruhezeiten – Welche Vorschriften gibt es und wie setze ich sie um?
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Oktober – Dezember 2015
Oktober
1 Do KW 40
2 Fr
3 Sa Tag der Deutschen Einheit
4 So
5 Mo KW 41
6 Di
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8 Do
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11 So
12 Mo KW 42
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19 Mo KW 43
20 Di
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23 Fr
24 Sa
25 So Ende der Sommerzeit
26 Mo KW 44
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29 Do
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31 Sa Reformationstag 5
5) Feiertag in Brandenburg, Mecklenburg-Vorpom-mern, Sachsen, Sachsen-Anhalt und Thüringen
November
1 So Allerheiligen 6 KW 44
2 Mo KW 45
3 Di
4 Mi
5 Do
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7 Sa
8 So
9 Mo KW 46
10 Di
11 Mi
12 Do
13 Fr
14 Sa
15 So Volkstrauertag
16 Mo KW 47
17 Di
18 Mi Buß- und Bettag 7
19 Do
20 Fr
21 Sa
22 So Totensonntag
23 Mo KW 48
24 Di
25 Mi
26 Do
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28 Sa
29 So 1. Advent
30 Mo KW 49
6) Feiertag in Baden-Württemberg, Bayern, NRW, Rheinland-Pfalz und Saarland
7) Feiertag in Sachsen
Dezember
1 Di KW 49
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3 Do
4 Fr
5 Sa
6 So Nikolaus / 2. Advent Mariä Empfängnis
7 Mo KW 50
8 Di
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12 Sa
13 So 3. Advent
14 Mo KW 51
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16 Mi
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18 Fr
19 Sa
20 So 4. Advent
21 Mo KW 52
22 Di Winteranfang
23 Mi
24 Do Heiligabend
25 Fr 1. Weihnachtsfeiertag
26 Sa 2. Weihnachtsfeiertag
27 So
28 Mo KW 01
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31 Do Silvester
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Mo 23. Feb
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Di 24. Feb
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Mi 25. Feb
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23.02. – 26.02.2015 KW 09Fr 27. Feb
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Sa 28. Feb
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So 01. März
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27.02. – 01.03.2015 KW 09
Do 26. Feb
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Doppelwoche: Wochenlenkzeit: Wochenruhezeit:
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Mo 16. März
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Mi 18. März
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16.03. – 19.03.2015 KW 12Fr 20. März
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Frühlingsanfang
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Sa 21. März
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So 22. März
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20.03. – 22.03.2015 KW 12
Di 17. März
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Do 19. März
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Doppelwoche: Wochenlenkzeit: Wochenruhezeit:
Spätestens 50 oder 100 Kilometer nach einem Rad-wechsel müssen die Radmuttern nachgezogen wer-den. Das gilt auch wenn die Radmuttern in der Werk-statt mit einem Drehmomentschlüssel angezogen wurden. Verantwortungsvolle Chauffeure kontrollie-ren sogar zweimal. Wer gar nicht kontrolliert, lebt gefährlich. Denn wer unterwegs ein Rad verliert und andere gefährdet, verletzt oder gar tötet, landet garantiert vor dem Richter. Das gilt übrigens auch für das Ersatzrad. Das muss während jeder Abfahrtskon-trolle auf festen Sitz überprüft werden – zum Beispiel durch einen herzhaften Tritt.
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Fr 22. Mai
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Sa 23. Mai
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So 24. Mai
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Pfingstsonntag
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22.05. – 24.05.2015 KW 2118.05. – 21.05.2015 KW 21
Di 19. Mai
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Mi 20. Mai
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Do 21. Mai
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Mo 18. Mai
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Doppelwoche: Wochenlenkzeit: Wochenruhezeit:
Eine Blondine fährt einen Lkw. Sagt ein anderer Fahrer: „Haben sie überhaupt eine Fahrprüfung gemacht?“, antwortet sie: „Bestimmt öfter als Sie!“
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Gute Arbeitshandschuhe, am liebsten aus hochwertigem Leder, sind das Salz in der Suppe der täglichen Arbeit rund um den Lkw. Gute Handschuhe schützen die Finger vor Verletzungen und vor Schmutz und können je nach Modell sogar richtig cool aussehen. Doch leider verdrecken die guten Stücke irgendwann so, dass man sie am liebsten aussortieren möchte, obwohl sie funktionell noch Qualitäten haben. Wirf die Handschützer in diesem Fall einfach in die Waschmaschine, egal ob Leder oder nicht. Danach sind sie zwar verschrumpelt und so hart, dass du kaum mit den Finger rein-kommst. Aber wenn du das Leder mit einer einfachen Handcreme einschmierst, lässt sich das wieder korrigieren.
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Fr 12. Juni
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Sa 13. Juni
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So 14. Juni
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12.06. – 14.06.2015 KW 2408.06. – 11.06.2015 KW 24
Di 09. Juni
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Mi 10. Juni
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Do 11. Juni
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Mo 08. Juni
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Doppelwoche: Wochenlenkzeit: Wochenruhezeit:
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Welchen Begriff suchen wir?
❑ Was ist größer als Gott?
❑ Was können sich reiche Leute nicht leisten?
❑ Was haben die armen Leute?
❑ Woran stirbt man, wenn man es andauernd isst?
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13.11. – 15.11.2015 KW 4609.11. – 12.11.2015 KW 46
Di 10. Nov
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Mi 11. Nov
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Do 12. Nov
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Mo 09. Nov
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Fr 13. Nov
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Sa 14. Nov
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So 15. Nov
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Volkstrauertag
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Finden Sie die 7 gesuchten Begriffe?
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Doppelwoche: Wochenlenkzeit: Wochenruhezeit:
© Verlag Heinrich Vogel © Verlag Heinrich Vogel
18.12. – 20.12.2015 KW 5114.12. – 15.12.2015 KW 51
Di 15. Dez
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Do 17. Dez
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Mo 14. Dez
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Sa 19. Dez
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So 20. Dez
Arbeitsbeginn:Arbeitsende:
Schicht:
km Anfang:km Ende:
Gefahrene km:
Fahrtunterbrechungen:
4. Advent
Tageslenkzeit:
Tagesruhezeit:
Bisherige Wochenlenkzeit:
Wochenruhezeit:
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TruckerTipp
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Doppelwoche: Wochenlenkzeit: Wochenruhezeit:
Weißt Du eigentlich, was die Abkürzung TWi auf der Flanke deiner Reifen bedeutet? Das ist die Abkürzung für Tread Wear Indikator und weist auf kleine Stege hin, die quer über die Lauffläche führen. Der TW indikator ist genau 1,6 mm hoch und zeigt dir damit an, wann du die Mindestprofil erreicht hast. Laut § 36 StVo gilt die Mindesttiefe übrigens
nur für das Hauptprofil, also die breiten Profilrillen, die circa 3/4 der Laufflächen ausmachen. Aus Sicherheitsgründen und um unangenehme Diskussionen mit in- und ausländischen ordnungshü-tern aus dem Weg zu gehen, sollten Fahrer die 1,6 Millimeter Mindesttiefe jedoch für die ganze Laufläche gelten lassen.
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Lkw-Diebstahl
Nicht nur in Deutschland wächst das Risiko überfallen oder bestohlen zu werden, brutale Übergriffe sind heutzutage leider keine Seltenheit mehr. Gerät man in eine solche Situ-ation ist der Schock zunächst groß, doch umso wichtiger ist es, sich die ersten Erinnerungen und Auffälligkeiten genau einzuprägen. Mit den folgenden Fragen können Sie im Notfall die erforderlichen Informationen sofort notieren. Umso besser können hinterher die Aufnahme durch die Po-lizei und die Abwicklung mit der Versicherung laufen – und Sie müssen keine zusätzlichen Probleme fürchten!
Checkliste:
TEIL I : (Direkt nach dem Vorfall)
Wann ist der Vorfall passiert?
Datum: Uhrzeit:
Wo genau ist der Vorfall passiert?
Wie viele Täter waren es?
Was wissen Sie über die Täter? Aussehen, Haarfarbe, Besonderheiten, Sprache
Womit sind die Täter geflüchtet?
Fahrzeugtyp, Farbe, Beschriftung, Kennzeichen, Auffälligkeiten
Fluchtrichtung des Fahrzeugs?
Gibt es Zeugen? – Kontaktdaten der Zeugen!
Was gibt es sonst noch an wichtigen Informationen?
Wie/Wo genau war der Lkw/Lastzug abgestellt?
Wie war der Lkw/Lastzug gesichert?
Wie war die Ladung gesichert/verschlossen?
Was wurde entwendet?
(Bei Fahrzeugdiebstahl alle weiteren Details benennen: Kilo-meterstand, Typ, Farbe, Ausstattungsmerkmale, Individual-nummern …)
TEIL II (zur späteren Vervollständigung):
Sind Bilder vorhanden: JA NEIN
Polizeilich aufgenommen: JA NEIN
Polizeidienststelle:
Protokoll vorhanden: JA NEIN
Aktenzeichen:
Firma verständigt:Wann:
Wen:
Entstandene Kosten/Gebühren (Anzeigegebühr, Telefonkosten, Abschleppdienst, Umladekos-ten, Hotel, Anwalt, Ersatzfahrzeug) – Quittungen beifügen!
Tipp:Denken Sie unbedingt an sehr hilfreiche, persönliche Zu-satzausstattung wie:– Handy (am besten mit Foto- und Diktiergerätfunktion)– Alternativ Fotokamera/Diktiergerät– Ihr Fahrerkalender– Eine aktuelle Kopie Ihrer persönlichen Unterlagen (Pass,
Führerschein usw.), die Sie an sicherer Stelle zuhause und auch im Fahrzeug aufbewahren sollten
– Eine Übersetzungshilfe für die wesentlichen Begriffe und Worte in den Sprachen, deren Länder sie durchfahren – für den Fall des Falles! (z. B. den Wortlos-Guide Güter-transport vom Verlag Heinrich Vogel, Bestellnr. 13941)
– Mögliche Kontaktadressen (z.B. der Deutschen Bot-schaft) für die Länder, die Sie durchfahren
– Und natürlich alle weiteren Dinge, die Sie selbst als sehr hilfreich ansehen
Weitere Tipps in der Fahreranweisung „Lkw- und Ladungsdiebstahl“ (Bestellnr. 13942)
3 Allgemeine und betriebsinterne Informationen Lkw-Diebstahl
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© Verlag Heinrich Vogel