Post on 06-Sep-2019
Ministerium für
Ländliche Entwicklung,
Umwelt und Landwirtschaft
21.03.2019 1
2. Dialog zum Hochwasserschutz und zur
Gewässerunterhaltung an der Schwarzen Elster
-
Elsterwerda, 22.03.2019
Saathain, Schwarze Elster, Okt. 2010 Foto: A. Purz
Ministerium für
Ländliche Entwicklung,
Umwelt und Landwirtschaft Tagesordnung
TOP 0: Begrüßung
TOP 1: Einführung und Diskussion
Block 1:
• Sachstand zu den Maßnahmen des
Hochwasserschutzes
» Ortslagenplanungen
» Kombinationsprojekte mit Straßenbau
» Projekte des Nationalen Hochwasserschutzprogramms
Block 2:
• Gewässer- und Anlagenunterhaltung an der Schwarzen Elster
TOP 2: Ausblick
Ministerium für
Ländliche Entwicklung,
Umwelt und Landwirtschaft
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Schwerpunktmaßnahmen
an der Schwarzen Elster
Ministerium für
Ländliche Entwicklung,
Umwelt und Landwirtschaft
Entschädigungsregelung
Deichrückverlegungen
• Entschädigungsregelung wird dem Kabinett am 26.03.2019 zur
Beschlussfassung vorgelegt und nach Beschluss veröffentlicht
• für Schwarze Elster relevant wird Regelungsteil zu
Deichrückverlegungen und Flutungspoldern für häufige HW-
Ereignisse (öfter zu erwarten als 1 mal in 100 Jahren):
– Möglichkeit des Erwerbs der betroffenen Grundstücke durch das
Land wird geprüft (Voraussetzung: Einverständnis Eigentümer)
– Falls kein Erwerb möglich: durch vom LELF beauftragte Gutachter
festgesetzte Einmalzahlung (min. 20 % des Verkehrswertes) nach
Planfeststellungsbeschluss zum Ausgleich der durch den
Hochwasserrückhalt auf den Flächen entstehenden Nachteile
– Enteignungen nicht beabsichtigt, aber in letzter Konsequenz je
nach Verlauf Planfeststellungsverfahren nicht ausgeschlossen
Ministerium für
Ländliche Entwicklung,
Umwelt und Landwirtschaft
Planung der Unterhaltungsmittel ab 2019
Grundleistungen = jährlich wiederkehrende Leistungen wie
Sohlkrautung, Böschungsmahd, Deichmahd
Bedarfsanhängige
Leistungen = witterungs- und ereignisabhängig anfallende
Leistungen wie 2. oder 3. Krautung oder
Mahd, Wühltierschadensbeseitigung
Geplante
Sonderleistungen = Maßnahmen, die höheren Genehmigungs-
und Planungsaufwand erfordern, z.B.
Sedimententnahmen aus dem Gewässerprofil,
umfangreiche Gehölzarbeiten
Gewässer- und Anlagenunterhaltung
Ministerium für
Ländliche Entwicklung,
Umwelt und Landwirtschaft
Grundleistung = Zweimal Deichmahd,
Schafhutung auf den Deichen in 2 Pflegegängen,
Ein- bis zwei Sohl- und Gewässerkrautungen
(Bootskrautung oder vom Land mit Mähkorb),
Zweimal Vorlandpflege
Bedarfsabhängige
Leistungen
= witterungs- und ereignisabhängig anfallende
Leistungen wie 3. Krautung oder Mahd,
Wühltierschadensbeseitigung
Geplante
Sonderleistungen
= Entnahme von punktuellen Anlandungen
zwischen Wehr Bad Liebenwerda und Brücke
Arnsnesta
Planung der Unterhaltungsmittel in 2019
Gewässer- und Anlagenunterhaltung
Ministerium für
Ländliche Entwicklung,
Umwelt und Landwirtschaft Finanzmittel 2015 bis 2019
Gewässer- und Anlagenunterhaltung
0 €
500.000 €
1.000.000 €
1.500.000 €
2.000.000 €
2.500.000 €
3.000.000 €
3.500.000 €
4.000.000 €
4.500.000 €
2015 2016 2017 2018 2019
Unterhaltung Gewässer I.Ordnung Unterhaltung Hochwasserschutzanlagen Unterhaltung wasserwirtschaftlicher Anlagen
Sturmschadenbeseitigung Entnahme von Anlandungen
1,2 Mio. €
0,1 Mio. €
1,3 Mio. €
0,6 Mio. €
1 Mio. €
Ministerium für
Ländliche Entwicklung,
Umwelt und Landwirtschaft
Holzungen und
Sturmschadensbeseitigung
Herzberg
(Elster)
Bad
Liebenwerda
Elster-
werda
Schwarz-
heide
Senften-
berg Lauch-
hammer
Plessa
Ortrand
• Holzungsarbeiten erfolgen regelmäßig
im Rahmen der Unterhaltung
• Sturmschadensbeseitigung an der
Schwarzen Elster wird in 2019
größtenteils abgeschlossen
• Sturmschadensbeseitigung an der
Pulsnitz – Vorbereitung Ausschreibung
Kampfmittelsondierung zur Baufreigabe
Ministerium für
Ländliche Entwicklung,
Umwelt und Landwirtschaft Anlagenunterhaltung
Senftenberger See / Speicher Niemtsch
• Aufgrund der Rutschungen im Bereich der Insel im Senftenberger See
Nutzungsuntersagung durch LBGR im erweiterten Sperrbereich sowie
Sperrung des Senftenberger Sees für die Schifffahrt durch LBV bis
31.03.2019
• Sonderaufgabe des Landesamtes für Umwelt im Zuge der Amtshilfe:
Ausbringung der Sperrbetonnung nach Binnenschifffahrtsstraßen-
ordnung – Anlage 7
Setzen der Schifffahrtszeichen
Erfolgt zum 01.04.2019